Mrz 022012
 

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(English below, Francais au-dessous)

Die Amicale Citroën Deutschland hat bereits in einem früheren Artikel über das anstehende Wechselkennzeichen berichtet – nunmehr sind weitere Details bekannt gegeben worden.

Ab dem 1. Juli 2012 kann die neue Verordnung für Wechselkennzeichen angewendet werden kann. Sie ist vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2012, erschienen. (Download siehe Anhang unten)

Ab 1. Juli 2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann bei der Bemessung der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung berücksichtigt werden. Es wird nur ein kompletter Satz Kennzeichenschilder ausgegeben. Nur das Fahrzeug mit dem angebrachten Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden.

Für die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden deshalb Kennzeichen mit fortlaufender Erkennungsnummer zugeteilt. Sie besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen, das sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet.

Das Wechselkennzeichen wird in der zweiteiligen Ausführung der Kennzeichenschilder realisiert. Es besteht aus dem für beide Fahrzeuge gleichen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs tragenden fahrzeugbezogenen Teil. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Auf diesem Teil ist unter der Ziffer auch die Beschriftung des gemeinsamen Teils aufgeführt, so dass das vollständige Kennzeichen des Fahrzeugs ersichtlich ist.

Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Für zwei Pkw werden somit zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier Schilder (für jedes Fahrzeug zwei) mit dem fahrzeugbezogene Teil ausgefertigt. Wie auch für andere Kennzeichenschilder ist die feste Anbringung beider Teile sowie die diesbezügliche Pflicht des Fahrzeugführers und des Halters vorgeschrieben.

Die Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und der für die Vorderseite des Fahrzeugs bestimmte, bei Fahrzeugen der Klasse L, die kein vorderes Kennzeichen führen, auch der hintere, fahrzeugbezogene Teil, sind mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Damit wird bei M1- und L-Fahrzeugen sichergestellt, dass bei Abmeldung nur eines Fahrzeugs auch der fahrzeugbezogene Teil „entstempelt“ und damit ungültig gemacht werden kann.

Der hintere fahrzeugbezogene Teil trägt die Plakette mit der Angabe der nächsten Hauptuntersuchung, die damit fahrzeugbezogen dokumentiert wird. Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.

Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.

Es sind dies Kraftfahrzeuge

* der Klasse M1 (Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz),

* der Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW) sowie

* Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse),

also z.B. zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z.B. ein PKW und ein Kraftrad.

Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.

Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht.

Download:

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (Wechselkennzeichen)
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The Amicale Citroën Deutschland has already been reporting in a previous article about the upcoming new options for number plates – now some more details have been announced by the government.

From 1 July 2012 the new regulation changes may be applied. A few days ago, the Federal Law Gazette (“Bundesgesetzblatt”) 2012 Part I No. 5, issued in Bonn on 30 January 2012, had been published. (See Appendix download below, German spoken only)

From 1 July 2012 German car owners may register two vehicles with one number plate base with consecutive identification numbers at the end. They thus have each a common base line, which differs only in the last digit. The last digit stays fixed while the first part can be swapped.

But there are limits to it. So registration is possible for example for two cars or a car and a camper, two motorcycles, or two light trailers, but not two vehicles of different classes, eg. a car and a motorcycle.

Lawyers might like to read the German bureaucratic vocabulary in detail:

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (Wechselkennzeichen)

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Nouvelle edition du numero plaque á echanger en R.F.A.

En Allemagne, une nouvelle definition pour numero plaques a echanger est realisé.

Parce que la solution est tès specifique pour la R.F.A., je vous laisse voir le texte du legislation en detail en origine:

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (Wechselkennzeichen)