Apr 062019
 

SITZUNGSPROTOKOLL DES PARLAMENTSKREIS AUTOMOBILES KULTURGUT
ZEIT: 15. März 2019, 12:00 bis 15:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

ANWESEND: vgl. Teilnehmerliste

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur Sitzung des Parlamentskreises. Nach der Vorstellung der Tagesordnung begrüßt Carsten Müller besonders den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge im Europäischen Parlament (HVG), Bernd Lange, MdEP und steigt unmittelbar in die Tagesordnung ein.

TOP 2 Positionspapier der HVG zur Zukunft historischer Fahrzeuge
Bernd Lange | MdEP

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge im Europäischen Parlament (HVG), Bernd Lange stellt noch einmal die Mitglieder und Arbeitsweise der HVG vor. Ende November 2018 veröffentlichte die HVG ihr Positionspapier zur Zukunft der historischen Fahrzeuge. Das Papier ist dem Protokoll beigefügt.

Bernd Lange berichtet zu den Hintergründen des Papiers. Klares Ziel ist die Bewahrung des historischen Kulturguts auf den Straßen – als „erlebbares, fahrendes Museum“. Auf Grundlage der Bedeutung von historischen Fahrzeugen sowie dem bisher Erreichten skizziert das HVG-Papier die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen für den europäischen Oldtimer, um im Jahr 2030 tatsächlich noch auf den Straßen erlebbar zu sein.

Es werden absehbare Herausforderungen wie etwa die klimapolitische Gesetzgebung, technische Entwicklungen im Bereich der E-Mobilität, Fortschritte im autonomen Fahren oder der demografische Wandel der europäischen Gesellschaften skizziert. Diese werden in den Kontext einer möglichen Abschwächung der gesellschaftlichen Begeisterung für historische Fahrzeuge sowie einer geänderten Einstellung zur Mobilität gestellt. Für beide Entwicklungen gibt es erste signifikante Anzeichen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass historische Fahrzeuge, neben ihrer außergewöhnlichen Bedeutung als Kulturgut für die Gesellschaft, einen wichtigen und stetig wachsenden wirtschaftlichen Faktor darstellen.

Auf Grundlage dieser Gesamtsituation skizziert das HVG-Papier drei Kernforderungen:

1. Nicht jedes alte Auto ist ein historisches Fahrzeug, klare Kriterien sind nötig.
2. Es sind politische Interventionen erforderlich, um Rahmenbedingungen für das Funktionieren des automobilen Kulturgutes zu ermöglichen.
3. Die Oldtimerszene muss aktiv einen Beitrag zur Integration in gegenwärtige bzw. anstehende Transformationsprozesse leisten.

Bernd Lange betont, dass das Papier die Diskussion über die Oldtimerzukunft anregen soll. Die Initiatoren steigen gern in den Diskurs ein. Die Kontaktdaten sind im Papier vermerkt.

Bernd Lange betont darüber hinaus den Stellenwert der europäischen Oldtimer-Definition für zahlreiche politische Debatten und anstehende Entscheidungen. Es ist ein großer Erfolg, dass diese Definition bereits in verschiedenen Richtlinien Niederschlag gefunden hat und bei weiteren Debatten berücksichtigt wird.

Peter Diehl knüpft unmittelbar an die Entscheidungen auf europäischer Ebene an und fragt, ob im Kontext der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) spezifische Ausnahmen im Zusammenhang mit historischen Fahrzeuge, beispielsweise bei der Verwendung „begrenzter Mengen“, denkbar sind. Bernd Lange führt aus, dass in diesem Zusammenhang der Versuch besteht, bei der Verwendung geringer Mengen ein vereinfachtes Verfahren im Zusammenhang mit dem Erhalt historischen Kulturguts zu ermöglichen. Es bedarf einer gesonderten Bewertung für
jeden Stoff und jede Verbindung. Eine Entscheidung für Chrom sollte in diesem Kalenderjahr erfolgen. Für Blei besteht weiter Handlungsbedarf, und Gespräche sind zu führen.

Prof. Ruth Keller erkundigt sich nach einer Ausnahme bei der Verwendung und Verarbeitung von Asbest. Bernd Lange verweist auf die Arbeitsschutzgesetzgebung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Fall der Asbestverwendung zu beachten ist.

Johannes Hübner erkundigt sich nach einer Einschätzung zur europaweiten, alle Ebenen umfassenden Anerkennung der Oldtimerdefinition. Bernd Lange verweist darauf, dass die Definition in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich verwendet und ausgelegt wird. Dennoch zeichnet sich auch in verschiedenen Mitgliedsstaaten eine positive Entwicklung ab, die auch auf der zunehmenden Einbindung der Oldtimerdefinition auf europäischer Ebene zurückzuführen ist. Zugleich appelliert er, keine neue Debatte um die Oldtimerdefinition oder einzelne Kriterien zu führen. Exemplarisch werden einzelne Aussagen zur 30-Jahre-Altersgrenze angeführt. Franz Graf zu Ortenburg unterstützt den Erhalt der gegenwärtigen Altersgrenze und setzt sich für einen stärkeren Fokus auf die
Nachwuchsgewinnung für die Szene ein.

Carsten Müller führt aus, dass es in der jüngsten Vergangenheit wohl kaum ein Quartal gab, in dem das Oldtimerthema medial derart präsent war. Wichtig ist ihm, das bisher Erreichte nicht zu gefährden und sehr sensibel und bewusst mit der Thematik Oldtimer umzugehen. Zudem unterstützt er die Forderung zur Jugendarbeit. Ulf Schulz unterstreicht deren Bedeutung. Sie muss vor allem offen und im gesellschaftlichen Umfeld erfolgen. Alle Beteiligten sollten der Jugend und ihren Vorstellungen unvoreingenommen gegenüber treten. Es sollten die übergeordneten Themen der Szene aufgegriffen und Werte transportiert werden. In Gesprächen und auf Veranstaltungen muss die Oldtimerszene auf die gesellschaftlichen Diskussionen und Argumentationen vorbereitet sein. Der Erhalt des
historischen Kulturerbes sollte klar im Zentrum der Diskussionen und Handlungen stehen.

Mario De Rosa sieht ein Problem darin, dass in den meisten nicht Fachmedien, Oldtimer fast ausschließlich bei höchstpreisigen Verkäufen Berücksichtigung finden und die überwiegende Masse der Szene nicht abgebildet wird. Johannes Götze betont, dass nach seinem Eindruck die Jugendarbeit bei allen Verbänden und Institutionen bereits an erster Stelle der Arbeit steht oder zumindest einen hohen Stellenwert einnimmt. Reinhard Sachse berichtet aus seiner täglichen Oldtimererfahrung, wonach gegenwärtig vor allem Fahrzeuge aus den 60er bis 90er Jahren des letzten Jahrhunderts verkauft werden. Die Hauptfrage von potenziellen Oldtimerkäufern und -fahrern sei dabei fast immer, ob das historische Fahrzeug in zehn Jahren überhaupt noch auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfte.

Stephan Joest schildert im Kontext der Jugendarbeit von Erfahrungen an französischen Schulen. Im Zuge kombinierter Projekte wurden historischer Fahrzeuge von früheren Kämpferinnen und Kämpfern der Résistance restauriert, wodurch die Schülerinnen und Schüler einerseits etwas über die Résistance erfahren und andererseits die Freude an Handwerkskunst und historischen Fahrzeugen erleben können. Er regt derartige Projekte an, möglicherweise in Deutschland zu initiieren und somit Anknüpfungspunkte an die Szene zu schaffen.

TOP 3 Register für gestohlene Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge
Ralf Stumpfernagel

Ralf Stumpfernagel stellt dem Parlamentskreis seinen Vorschlag für ein Register für gestohlene Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge „MICARE“ vor. Die ausführliche Präsentation mit Hintergrundinformationen und Kontaktdaten liegt dem Protokoll bei.

Ulf Schulz bittet um Auskunft zur Zielgruppe der Datenbank. Ralf Stumpfernagel führt aus, dass prinzipiell alle Beteiligten auf die Daten zugreifen können sollen und verweist auf die
beigefügte Präsentation, die dazu ausführlich Auskunft gibt.

TOP 5 Verschiedenes
Carsten Müller schlägt einen Tausch der Tagesordnungspunkte 4 und 5 vor, da einige Teilnehmer die Sitzung eher verlassen müssen.

Kennzeichenthematik
Christian Theis | BMVI

Christian Theis versichert dem PAK, dass das Bundesverkehrsministerium in den wichtigen Fragen der kleinen Kennzeichen für Motorräder und Klebekennzeichen weiterhin die Anliegen der historischen Fahrzeuge unterstützt. So tagt am 2. April 2019 eine neu gegründete Arbeitsgruppe zu diesem Thema in Düsseldorf. An der AG beteiligen sich auch acht Bundesländer. Aus dem PAK werden Johannes Götze und Peter Schneider teilnehmen, um die Position der Szene bezüglich der kleinen Motorradkennzeichen zu vertreten und auf Änderungs- und Anpassungsbedarf zu verweisen. Es wird angeboten, einen weiteren Sachverständigen aus dem Kreis der Prüforganisationen zum Thema Klebekennzeichen einzubinden. Matthias Gerst erklärt sich bereit. Ziel des Treffens sollte es sein, die
verantwortlichen Bundesländer zu überzeugen, dass es Maßnahmen bezüglich der Anerkennung von erstellten Sachverständigengutachten für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Zuge der Fahrzeugzulassung bedarf. Gegenwärtig verweigerten deutschlandweit Zulassungsstellen mehrfach eine Zulassung trotz bestehender Ausnahmeregelung und vorliegendem Gutachten.

Erforschung des Automobilen Kulturguts in Deutschland
Prof. Ruth Keller | HTW Berlin

Prof. Ruth Keller berichtet über den Stand der wissenschaftlichen Kulturgutforschung in Deutschland und Europa. Es ist festzustellen: Die historisch, technische Kulturgutforschung in Deutschland ist ausbaufähig. Sie verweist auf eine Initiative zur institutionellen Förderung dieses Forschungsbereichs. Expertinnen und Experten dieser Fachrichtung haben ein gemeinsames Schreiben an den Bundespräsidenten gerichtet, der seinerseits die Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters eingebunden hat. Prof. Ruth Keller führt zur europäischen Kulturgutforschung aus, die bis dato nicht optimal vernetzt sei. Für eine bessere Anerkennung muss die Forschungsleistung dem Menschen näher gebracht werden, das technische Kulturerbe und die Industriekultur müssen erlebbarer sein. Dringend appelliert Prof. Ruth Keller zu einer verstärkten Initiative, denn bereits heute seien große Teile unseres Industrieerbes verloren. Es bedarf
großer Anstrengungen und intensiver Forschung, um noch vorhandenes Zeugnis vergangener Zeiten für kommende Generationen zu sichern.

Stephan Joest betont die Bedeutung des Erhalts unseres Industrieerbes und regt eine unmittelbare Einbindung des digitalen Erbes an. Gegenwärtig werden die bereits stattfindenden Verlust digitaler Daten sowie die Folgen daraus nicht ausreichend gewürdigt. Die bisherigen Verluste könnten nicht mehr umgekehrt, Datensätze nicht einfach ergänzt oder neu programmiert werden. Der bestehende Handlungsbedarf in diesem Kontext ist umfassend. Johannes Hübner regt an, auch das Design historischer Fahrzeuge in den Forschungsgegenstand mit aufzunehmen. Zahlreiche Zeitbestimmungen zu Epochen lassen sich beispielsweise auf Fotos über zufällig im Bild befindliche Fahrzeuge und deren besonderes Designmerkmale vornehmen. Carsten Müller wird die Thematik aufgreifen und ein Gespräch mit der Kulturstaatsministerin zur industriegeschichtlichen Forschungsförderung führen.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder | TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH
Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Ltd.

Norbert Schroeder und Peter Diehl präsentieren die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Zustandsnoten. Die Präsentation dieses finalen Vorschlags liegt dem Protokoll bei. Zum Einstieg fasst Norbert Schroeder zunächst die komplexe Ausgangslage sowie den umfassenden Arbeitsprozess, mit zahlreichen Zusendungen, Gesprächen, Vorschlägen und Neubewertungen einzelner Punkte zusammen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe bedanken sich ausdrücklich bei allen, die sich eingebracht und beteiligt haben.

Das grundlegende Problem der Zustandsbewertung liegt in der Diskrepanz zwischen dem allgemeinen Wunsch eines klar definierten und leicht verständlichen Systems einerseits und andererseits der Tatsache, dass sich die komplexe und mitunter vielschichtige Historie eines Fahrzeug nicht ausschließlich anhand eines minimalistischen Bewertungsschlüssels beschreiben lässt. Dieses Problem wird auch der präsentierte Vorschlag der AG Zustandsnoten nicht einfach lösen können. Gleichzeitig haben die Diskussionen im PAK sowie der umfassende Bearbeitungsprozess der AG bereits in die Fachszene ausgestrahlt.

Anhand der Präsentation führen die Referenten umfassend aus und erklären ebenso umfassend den Entstehungs- und Findungsprozess der einzelnen Aspekte des vorgestellten Systems. Ein klassisches Schulnotensystem von 1 bis 5 beschreibt den technischen Zustand. Ein Ausrufezeichen als sichtbarer Hinweis einer besonderen historischen Bedeutung ergänzt die Zustandsnote. Die ausführliche Darstellung der Besonderheiten des bewerteten Fahrzeugs erfolgt anschließend in einem separaten Teil des Gutachtens.

Wichtig ist: Das System ist und kann „nur“ eine Tatsachenbeschreibung sein. Eine Darstellung des materiellen Wertes kann damit nicht erfolgen.

Johann König regt an, eine Alternative für das gewählte Ausrufezeichen als Verweis auf die Besonderheit zu wählen, denn ein „!“ kann auch als Bekräftigung der vorangestellten Note aufgefasst werden. Ulf Schulz schlägt die Verwendung des Buchstaben „S“ als Hinweis auf die besondere Bedeutung vor, da er in vielen Sprachen für „Sonder“ oder „Spezial“ steht. Peter Diehl spricht sich für die Beibehaltung des Ausrufezeichens aus. Das „!“ ist einfach, verständlich und weckt Aufmerksamkeit. Innerhalb der AG wurde lange nach „dem Zeichen“ als Ausdruck der Besonderheit gesucht und die gängigsten Alphabete und Zeichentabellen durchsucht. Beispielsweise wurde von dem „S“ als Hinweisgeber abgesehen, da es Assoziationen zu bestimmten Modellreihen von mehreren Fahrzeugherstellern wecken kann.

Die AG-Mitglieder betonen die Wichtigkeit, den Gutachtern vor Ort ganz klare Anhaltspunkte für die Bewertung eines historischen Fahrzeugs an die Hand zu geben. Norbert Schroeder schlägt daher vor, dass Bewertungssystem in der nächsten Sitzung anhand von Beispielfotos darzustellen und das Konzept auf diese Weise noch einmal zu verdeutlichen. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

Roland Kayser dankt im Namen der Verfasser der berücksichtigten Bachelorarbeiten für die Auseinandersetzung mit den Arbeiten und dankt den AG-Mitgliedern für deren eindrucksvolles Engagement. Johannes Hübner unterstreicht die Wichtigkeit einer Kompatibilität dieses Bewertungssystems mit den gängigen FIVA-Regelungen, -Pässen und –Gutachten. Peter Diehl betont, dass diese berücksichtigt wurden und das System mit FIVA-Regelungen vereinbar ist. Abschließend bietet Norbert Schroeder allen Interessierten an, Rückmeldungen und Vorschläge an seine bekannte E-Mail-Adresse
(classiccars@de.tuv.com) zu schicken und in der nächsten Sitzung darüber noch einmal zu sprechen.

TOP 5 Verschiedenes
Termine

Carsten Müller verweist auf bevorstehende Abstimmungen im Plenarsaal. Da die anwesenden Abgeordneten noch im PAK sein sollten, werden die Termine vorgezogen. Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut wurde im Mai 2009 gegründet und begeht somit sein zehnjähriges Jubiläum. Dieser Anlass sollte genutzt werden, um uns fern dieses Sitzungssaals in lockerer Atmosphäre über Erreichtes und Ausstehendes auszutauschen. Dazu bietet sich am Freitag, 3. Mai 2019 eine besondere Gelegenheit. Im Zentrum Berlins startet die „14. AvD Rund um Berlin Classic“. Mit den Organisatoren ist abgesprochen, dass in diesem Rahmen das Jubiläum begangen werden kann. Nach einem gemeinsamen Frühstückskaffee um 09:30 Uhr können Interessierte anschließend den 1. Rallyetag in historischen Fahrzeugen erleben. Ein Anschreiben mit weiterführenden Informationen wird versendet.

Carsten Müller dankt im Namen des gesamten PAK Matthias Gerst für seine langjährige, engagierte Mitarbeit im Parlamentskreis. Bereits Ende Mai geht Matthias Gerst in den wohlverdienten Ruhestand, kann aber bei Wunsch gern an den zukünftig stattfindenden PAK-Sitzungen teilnehmen. Der Abschied von Herrn Gerst macht eine Neuregelung zur Koordinierung der Arbeitsgruppe Kennzeichen erforderlich. Carsten Müller bittet zu prüfen, ob es in der Runde eine Interessierte/einen Interessierten gibt, der die Leitung der AG übernehmen will. Alf Menzel erklärt sich umgehend dazu bereit und wird zukünftig die Kennzeichenthematik federführend begleiten.

Carsten Müller verweist auf eine parallele Entwicklung rund um den DUK-Antrag zur Anerkennung der automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe. Die Entwicklung wird unterstützt. Carsten Müller hat ein Gespräch mit der Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission geführt und das Anliegen umfassend dargestellt. Der Parlamentskreis wird über aktuelle Entwicklungen umgehend informiert.

Christian Sauter berichtet dem PAK von dem in der letzten Sitzung angekündigten Gespräch auf Leitungsebene im Bundesverkehrsministerium. Es fand am 13. Dezember 2018 im Verkehrsministerium statt. Teilgenommen haben Christian Sauter, Carsten Müller und PStS Steffen Bilger. Inhaltlich ging es um PAK-Themen. Es wurde Regelungs- und Gesprächsbedarf aufgezeigt zu Kennzeichenthemen, zur geplanten Änderung der EURichtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, zur rechtsicheren Nutzung der roten 07er-Kennzeichen im EU-Ausland, zur Fahrverbotssituation. Der Staatssekretär versichert im Gespräch, dass die Anliegen der Oldtimerszene für das BMVI weiterhin relevant sind und das Haus nach Möglichkeit entsprechende Unterstützung leisten wird.

Die die Abgeordneten zu Abstimmungen in den Plenarsaal müssen, übernimmt Mario De Rosa die Leitung der Sitzung.

FIVA Guide – For responsible use of historic vehicles on today’s road
Johann König | ADAC e.V.

Johann König informiert den PAK über den „FIVA Guide for responsible use of historic vehicles on today’s roads“. Die FIVA bietet damit ein Tool für Oldtimerbesitzer und -fahrer an. Zusammengetragen sind wesentliche Informationen für deren Beitrag, um spezifischen Verantwortung für Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt gerecht zu werden. Weiterführende Informationen sowie der FIVA Guide selbst sind unter https://www.fiva.org/?p=8820 verfügbar.

Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge
Johann König | ADAC e.V.

Johann König berichtet über die Hintergründe zur Gründung der „Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge“ am 15. Januar 2019. Mit dem Ziel, historische Fahrzeuge als herausragendes technisches Kulturgut zu schützen und zu erhalten, haben Vertreterinnen und Vertreter der maßgebenden deutschen Oldtimerverbände und Klassikressorts der Automobilclubs gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen. Es werden regelmäßige Treffen stattfinden, um einen stetigen Austausch über die relevanten Themen zu ermöglichen. An der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Historische
Fahrzeuge haben teilgenommen: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC), Allgemeiner-Schnauferl-Club e. V. (ASC), Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD), Bundesverband Historische Landtechnik e. V. (BHLD), Deutscher Automobil-Veteranen-Club e. V. (DAVC), Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e. V. (DEUVET), Initiative Kulturgut Mobilität e. V. (IKM) und der Veteranen-Fahrzeug-Verband e. V. (VFV). Der Verband der Automobilindustrie (VDA) war als Gast vor Ort und auch die Nutzfahrzeug- Veteranen-Gemeinschaft (NVG) trägt die AG Historische Fahrzeuge mit. Die entsprechende Pressemitteilung ist unter https://www.adacmotorsport.de/media/index.php?ID_dir=459,462,1849,1853&fID=42798 abrufbar. Johann König wird den PAK über weiteren Entwicklung informieren.

Carsten Müller übernimmt erneut die Leitung und schließt die Sitzung.

Nov 092018
 

SITZUNGSPROTOKOLL DES PARLAMENTSKREIS AUTOMOBILES KULTURGUT (PAK)
ZEIT: 19. Oktober 2018, 12:00 bis 15:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur Sitzung des Parlamentskreises. … (NB: Kürzung durch Amicale)

TOP 2 Kältemittel in historischen Fahrzeugen
Dr. Patrick Amrhein | A-gas/Arthur Friedrichs Kältemittel GmbH

Dr. Patrick Amrhein stellt sich und seinen Arbeitgeber vor. Er informiert umfassend zum Thema Kältemittel und geht dabei auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, praktische Aspekte, Verfügbarkeiten sowie Preisentwicklungen von Kältemitteln ein. Weiterhin berichtet er über alternative Kältemittel sowie Umrüstmöglichkeiten im Oldtimerbereich. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Stefan Röhrig berichtet von Aussagen des Umweltbundesamtes (UBA), wonach die gesetzlichen Quoten nach der F-Gase-Verordnung für die Kältemittelhersteller und die Kältemittel sehr großzügig seien. Die Kältemittelverknappung am Markt sei nicht notwendig und zu hinterfragen. Zudem bittet er um Einschätzung, ob die Verfügbarkeit von R134a dauerhaft gesichert werden kann oder eine Alternative zu erwarten sei.

Dr. Patrick Amrhein erläutert die vom UBA erwähnte Quotenregelung, mit der nach F-Gaseverordnung eine Reduktion der am Markt verfügbaren F-Gase erreicht werden soll. Scheinbar hat das UBA die Aussage sehr stark vereinfacht, denn die Regelung ist komplex. Demnach müssen die Hersteller unter anderem Anteile der ihnen zustehenden Quoten an neue Unternehmen am Markt abtreten. Zudem beruht die Berechnung der Mengenfestlegung auf gemittelten Werten der F-Gase-Mengen der Jahre 2009 bis 2012.

Wichtig ist darüber hinaus, dass die Hersteller ihre zugeteilten Mengen an verfügbaren Kältemitteln garantieren müssen. Die Sorge über eine bevorstehende Verknappung von R134a ist für die unmittelbare Zukunft unbegründet, denn vor allem die Mengen im Servicebereich können bedient werden.

Franz Graf zu Ortenburg bittet um Einschätzung, ob es bei Importen aus EU-Staaten zu Problemen kommen könnte und wie das Kältemittel in einem historischen Fahrzeug bestimmt werden kann. Abschließend interessiert, ob die Prüfgesellschaften auch das Kältemittel testen. Dr. Patrick Amrhein sieht keine Probleme beim innereuropäischen Handel. Die Kältemittel lassen sich anhand verfügbarer Listen bestimmen, mit denen aufgrund der Typbezeichnung sowie des Produktionsjahr des Fahrzeugs das befüllte Kältemittel eindeutig benennen lässt. Peter Diehl ergänzt, dass extra Kältemitteltestgeräte am Markt verfügbar sind, um das Kältemittel im einzelnen Fahrzeug zu bestimmen.

Winfried Seidel bittet um Einschätzung, ob ein im Museum vorhandener 72er Mercedes weiterhin mit dem originalen Kältemittel R12 betrieben werden kann und ob eine Umrüstung auf R134a denkbar wäre. Dr. Patrick Amrhein führt aus, dass die Nutzung von R12 im Wagen weiterhin möglich ist. Eine Umrüstung der Anlage im Fahrzeug auf R134a ist denkbar. Es gibt zahlreiche Anleitungen dazu. Wichtig ist, bei der technischen Umrüstung zwingend die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und –hinweise zu beachten.

Dr. Patrick Amrhein dankt dem PAK für die Einladung und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.

TOP 3 Versicherungswirtschaft und -tarife
Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Ltd.

Peter Diehl beginnt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass er sich weniger auf allgemeine Ausführungen zur Versicherungswirtschaft und den Kfz-Tarifen konzentriert, sondern in seinem Bericht die Frage der vorherigen Sitzung zu speziellen Oldtimertarifen für junge Fahrerinnen und Fahrer in den Mittelpunkt stellt. In seinem Bericht zeigt der Referent auf, warum die Versicherungswirtschaft besondere Tarife für spezielle Zielgruppen anbietet, welche Basis dem Oldtimertarife zu Grund liegen muss, welche Schranken für junge Fahrerinnen und Fahrer in historischen Fahrzeugen gelten und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um am Markt ein Tarifangebot unterbreiten zu können.

Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Mario De Rosa bittet um Prüfung, ob die dargelegte Tarifbedingung „vorhandenes Alltagsfahrzeug“ nicht um eine Alternativregelung erweitert werden kann. Hintergrund dieses Vorschlags ist die gegenwärtige Situation, dass Jugendliche in vielen urbanen Gebieten kein eigenes Fahrzeug besitzen, sondern auf den ÖPNV oder Carsharing-Angebote zurückgreifen. Matthias W. Birkwald unterstützt die Ausführungen und schlägt die Anerkennung eines ÖPNV-Abonnements oder Carsharing-Vertrages als gleichwertigen Ersatz für die Vertragsbedingung „Alltagsfahrzeug“ vor. Peter Diehl berichtet, dass sein Unternehmen diesen Aspekt bereits diskutiert hat. Da der Tarif in diesen Tagen neu am Markt eingeführt wird, wurde vereinbart, zunächst die Resonanz zu bewerten und den Aspekt mit der Evaluation des Produkts erneut zu diskutieren.

Christoph Karle bittet um eine Einschätzung, wie viele Interessenten für den Versicherungstarif erwartet werden und ob möglicherweise eine Rückerstattungslösung für junge Versicherungsnehmer denkbar wäre, wenn sie das sich im Versicherungsjahr positiv und schadensfrei verhalten haben. In diesem Zusammenhang gibt Frank Bergmann zu bedenken, dass regelmäßig Jugendliche aus oldtimeraffinen Familien besonders sensibilisiert für umsichtiges Fahrverhalten sind. Die möglicherweise gemeinsame Zeit mit den Eltern bei der Reparatur und Pflege des automobilen Kulturguts der Familie führt dazu, dass sie weniger risikobehaftet wie andere Jugendliche ohne diesen Bezug sind.

Peter Stein schlägt vor, ein Privileg für jugendliche Mitglieder aus Oldtimervereinen zu prüfen und das Tarifangebot möglicherweise auf den Bereich der grünen Kennzeichen zu erweitern. Peter Diehl führt aus, dass seinem Unternehmen bislang keine eigenen statistischen
Auswertungen zum Oldtimertarif für Jugendliche vorliegen, da dieser gerade erst am Markt eingeführt wird. Für die Risikobewertung des Tarifs im Unternehmen gibt es daher noch keine eigene Datengrundlage. Dem Tarifangebot liegen daher die relevanten Daten des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Grunde. Eine Clubmitgliedschaft kann für den Versicherungsanbieter leider kein Faktor einer belastbaren Risikobewertung sein. Die Chancen für eine derartige Privilegierung sind eher gering. Eine
Rückvergütung bei schadensfreiem Fahren kann möglich sein. Diese Option kann vom Unternehmen geprüft werden.

Carsten Müller greift das grüne Kennzeichen auf. Das Thema historische Landmaschinen wird immer bedeutender und war bereits im PAK ein Thema. Die im Vortrag von Peter Diehl angesprochene Petition wird dem Protokoll mit Beschluss des Petitionsausschuss beigefügt.

Carsten Müller wird die Thematik erneut im Bundesverkehrsministerium einbringen und bei dem anstehenden Gespräch mit dem Staatssekretär Steffen Bilger ansprechen. Dr. Patrick Amrhein fragt nach, wie die Versicherung vorgeht, wenn beispielsweise durch Manipulation oder unsachgemäßem Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

In diesem Zusammenhang fragt Roland Kayser nach, ob es Ausnahmeregelung oder Sonderbedingungen für Werkstätten gibt, wenn die/der jugendliche Auszubildende einen Unfall mit einem Kundenfahrzeug zu verantworten hat. Peter Diehl verweist unmittelbar auf die einschlägigen Werkstatttarife der Versicherungswirtschaft, die jeder professionelle Betrieb haben muss oder aus ganz eigenem Interesse abgeschlossen haben sollte. Diese Tarife sichern geschilderte Vorgänge mit ab. Für den Fall der erloschenen Betriebserlaubnis
wird das Unternehmen zunächst den Schaden bei den Beteiligten ausgleichen und anschließend prüfen, inwiefern der Verursachern für den Schaden aufgrund einer erloschenen Betriebserlaubnis haftbar gemacht werden kann.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder | TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH

Dieser Tagesordnungspunkt muss leider erneut auf die nächste Sitzung verschoben werden. Nobert Schroeder muss einen wichtigen Gerichtstermin wahrnehmen, dessen Verschiebung ihm leider nicht möglich war.

Peter Diehl ergänzt, dass auch Dr. Gundula Tutt wegen eines Termins im Ausland nicht an der Sitzung teilnehmen konnte. Zudem arbeitet Martin Stromberg aktiv in der Arbeitsgruppe Zustandsnoten mit und bringt noch einmal neue Perspektiven ein.

TOP 5 Verschiedenes

Änderung § 36 StVZO – Winterreifen
Carsten Müller | MdB

In der Sitzung am 12. März hatte Markus Tappert auf die Änderungen des § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Folgen für Oldtimer verwiesen. Es ging um die Nutzung von „M+S-Reifen“ bei winterlichen Witterungsverhältnissen, die nach einer Übergangsfrist unter bestimmten Kriterien nur noch bis zum 30. September 2024 möglich ist. Die Nachfrage im zuständigen Bundesverkehrsministerium hat ergeben, dass es aus Sicherheitsgründen keinerlei Ausnahmen geben kann. M+S Reifen dürfen mit Ende
der Übergangsfrist bei Schneeglätte, Schneematch, Eis- und Reifglätte nicht mehr als Winterreifen gefahren werden. Die Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums wird dem Protokoll beigefügt.

Formulierungsvorschlag für § 10 FZV für kleine Kennzeichen
Carsten Müller | MdB

Matthias Gerst hat einen Formulierungsvorschlag für den § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für kleine Kennzeichen historischer Motorräder ausgearbeitet und mit Johannes Götze und Kollegen der Prüforganisationen abgestimmt. Diesen Vorschlag wird Carsten Müller im Gespräch mit Staatssekretär Steffen Bilger thematisieren und zur Prüfung im Ministerium einbringen.

Datenschutz im Verein
Carsten Müller | MdB

Der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. hat sich an Carsten Müller gewandt und angeboten, den Vereinen im gesamten Bundesgebiet Schulungen zu den Themen „Datenschutz im Verein“ sowie „Nachfolge im Verein“ anzubieten. Bei Interesse können die entsprechenden Kontaktdaten im Berliner Büro von Carsten Müller abgefragt werden.

Änderung der RL 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug
Haftpflichtversicherung
Michael Eckert | EDK Kanzlei Eckert, Klette & Kollegen

Michael Eckert verweist auf den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht vom 24. Mai 2018. Dieser Vorschlag beruht unter anderem auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, in denen etwa ausgeführt wurde, dass jedes Fahrzeug in die Richtlinie zur Haftpflichtversicherung fällt, und zwar “… unabhängig davon, auf welchem Gelände das Kraftfahrzeug verwendet wird und ob es sich
in Bewegung befindet oder nicht.” Der vorgelegte Richtlinienvorschlag nimmt diese Ausführungen des Gerichts auf und setzt sie in der Richtlinie um. Der Wortlaut im Vorschlag zur Richtlinienänderung lautet: „Jede Verwendung eines in der Regel zur Verwendung als
Beförderungsmittel bestimmten Fahrzeugs, die seiner normalen Funktion entspricht, und zwar unabhängig von den Merkmalen des Fahrzeugs, dem Gelände, auf dem das Kraftfahrzeug verwendet wird, und der Tatsache, ob es sich in Bewegung befindet oder nicht…“.

Durch diese Formulierungen besteht nun eine deutliche Gefahr, dass selbst nicht angemeldet Fahrzeuge auf Privatgrund künftig einer Haftpflichtversicherung unterfallen könnten. Das beträfe Sammler, Museen und auch Fahrzeughändler. Michael Eckert weist darauf hin, dass eine klarstellende Überarbeitung erforderlich ist und entsprechende Initiativen ergriffen werden sollten.

Dr. Thomas Almeroth knüpft an und berichtet, dass auch Fahrzeughersteller und mittelbar Verbände und die Versicherungen von dieser weitreichenden Änderung betroffen wären. Mit dieser Formulierung würde bei Herstellern beispielsweise eine Fahrzeughaftpflicht
unmittelbar am Ende des Werkbandes für gerade produzierte Fahrzeuge einsetzen.

Grundsätzlich ist die Absicht des Vorschlags nachzuvollziehen. Die Formulierung in diesem Punkt geht jedoch deutlich zu weit und muss überarbeitet werden. Der VDIK hat eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet. Dr. Thomas Almeroth berichtet weiter, dass die
Versicherungswirtschaft aufgrund des zu befürchtenden Verwaltungsaufwandes ebenfalls für eine Klarstellung des Vorschlags einzutreten scheint. Stefan Röhrig ergänzt, dass sich FIA und FIVA abgestimmt hätten, eine Stellungnahme vorbereiten und sich auch der VDA
positionieren wird.

Carsten Müller wird sich in den nächsten Tagen mit Bernd Lange, MdEP in Verbindung setzen und dabei auch dieses Thema ansprechen. Sollten aus dem Kreis des PAK entsprechende Positionspapiere vorliegen, die er an den Vorsitzenden der European Parliament Historic Vehicle Group senden soll, bittet er, diese Informationen an sein Berliner Abgeordnetenbüro zu mailen.

Dieselfahrverbotssituation
Michael Eckert | EDK Kanzlei Eckert, Klette & Kollegen

Michael Eckert thematisiert die aktuelle Entwicklung im Zuge des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu möglichen Diesel-Fahrverboten. Es ist gegenwärtig sehr im Fokus, das Urteil wird stark instrumentalisiert und auch Fahrzeuge mit HKennzeichen sind betroffen. Michael Eckert verweist darauf, dass diese Fragestellung mehrfach in dieser Runde besprochen und dazu sensibilisiert wurde. Er schlägt ein internes „Frühwarnsystem“ vor, welches zunächst alle möglichen weiteren Informationen zu geplanten Fahrverboten zentral sammelt.
Im Parlamentskreis wird die Lage diskutiert und abgewogen zwischen aktiverer Positionierung einerseits und der möglichen Folge andererseits. Die könnten darin bestehen, dass dadurch historische Fahrzeuge stärker in den Fokus rücken.

Andreas Keßler führt aus, dass in Frankfurt/Main nun erstmals sogar ein zonales Fahrverbot diskutiert wird. Dieses wird wahrscheinlich auch ältere Euro-1 und Euro-2 Benzinmotoren betreffen.

Carsten Müller verweist auf die Komplexität der Thematik. Gegenwärtig laufe sehr viel zusammen und wird vermischt, z.B. der Betrug in einigen wenigen Teilen der Automobilindustrie, die Wirkung einer bestehenden Europäischen Richtlinie ohne Ausführungsverordnung oder gültige emissions- und immissionsrechtliche Regelungen mit sich vermengenden Diskussionen über verschiedene, teilweise in direkter Relation stehende Emissionen, wie etwa Feinstaub, NOx und CO2 und schließlich noch gesellschaftspolitische Forderungen nach Hardwarenachrüstungen mit unmittelbaren Folgen auf bereits erteilte Typzulassungen. Hinzu kommt, dass im Bereich Fahrverbote keine Regelungskompetenz des Bundes besteht, sondern die einzelnen Kommunen mit ihren jeweiligen Luftreinhalteplänen maßgeblich sind. Das macht die Lage insgesamt sehr kompliziert und jede Entwicklung sehr schwer vorhersehbar.

Reinhard Sachse berichtet dem PAK, dass viele seiner potenzielle Kunden gegenwärtig sehr verunsichert sind, ob sie mit Oldtimern zukünftig überhaupt noch fahren dürfen.

Sachstand IAK
Thomas Wirth | wirthredaktion.de

Thomas Wirth fragt in diesem Zusammenhang nach einem Sachstand zum Thema IAK, denn genau in dieser Situation wäre die Anerkennung der automobilen Kultur als immaterielles Kulturgut ein gutes Argument pro historische Fahrzeuge. Carsten Müller führt aus, dass es aktuell keinen neuen Sachstand gibt. Die zu lösende Frage in diesem Zusammenhang ist, abzuwägen, ob die aktuelle abgaspolitische Debatte und Gemengelage eher gegen den Antrag spricht oder sogar ein wichtiger Beschleuniger für die Notwendigkeit der Antragsstellung werden könnte. Wichtig ist, dass intensiv an einer Lösung der Situation gearbeitet wird.

Mario De Rosa berichtet dem PAK von zwei ihm vorliegenden Anträgen auf Anerkennung als immaterielles Kulturgut. Beim Vergleich mit dem ersten IAK-Antrag und einer Wertung wird deutlich, dass der IAK-Antrag viel zu stark auf das Automobil und viel zu wenig auf das Immaterielle, die verbundenen Traditionen, das Handwerk, den Wissensstand und den Gemeinschaftssinn abgezielt hat. Er regt an, genau abzuwägen, ob der nächste Antrag lieber länger vorbereitet wird und dafür ausgewogen und absolut wasserdicht nach den Anforderungen der Deutschen UNESCO-Kommission ausgearbeitet ist oder ob der neue Antrag eher schnellstmöglich eingereicht wird. Zu Bedenken ist, dass ein erneutes Scheitern im Antragsverfahren für das gesamte Anliegen eher kritisch wäre.

Franz Graf zu Ortenburg unterstreicht die Bedeutung der Anerkennung. Thomas Wirth und Michael Eckert bekräftigen den hohen Stellenwert, sich für die anerkannte automobile Kultur zu engagieren.

Petition zu Klebekennzeichen
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller verweist auf die letzte Sitzung des PAK im Juni und den Bericht des Kollegen Gero Storjohann, MdB aus dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Petition zu den Klebekennzeichen wurde einstimmig dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur zur Erwägung überwiesen, um das Anliegen zu überprüfen und mögliche Abhilfe zu suchen.

Carsten Müller übergibt die Sitzungsleitung an Christan Sauter, MdB.

Evaluierung Wechselkennzeichen
Christoph Karle | Karle Organisation und Moderation

Christoph Karle regt an, sich an das Bundesverkehrsministerium zu wenden und eine Evaluierung der Regelungen zum Wechselkennzeichen zu bitten. Die bisherigen Eindrücke scheinen auf eine sehr geringe Nachfrage zu deuten. Christian Sauter schlägt vor, das Thema ebenfalls mit in das Gespräch im BMVI zu nehmen.

Termine

Thomas Ulrich weist auf die Pan Europäische Konferenz der Automobilhistoriker vom 29. bis 31. März 2019 im Louwman Museum im niederländischen Den Haag hin. Der Veranstaltungsflyer wird dem Protokoll beigefügt.

Christian Sauter schließt die Sitzung.

Anlagen:

pk-amk-20181019-top2-kaeltemittel

pk-amk-20181019-top3-petition-66582-traktorfuehrerschein-mit-beschluss

pk-amk-20181019-top3-versicherung-junge-fahrer

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Mrz 182017
 

(German only, sorry)

10. März 2017, 12:00 bis 16:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.600
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste des Parlamentskreises zur Sitzung. Aufgrund des Streiks an den Berliner Flughäfen sind einige in der Tagesordnung genannten Referenten und angemeldete Parlamentskreismitglieder heute leider nicht in Berlin. Bei einzelnen Tagesordnungspunkten kommt es zu Änderungen.

Leider können die drei eingeladenen Landesverkehrsminister auch an dieser Sitzung des Parlamentskreises nicht teilnehmen. Carsten Müller schlägt nach mehreren Einladungen eine Änderung des Herangehens vor. Zielführender scheint es, wenn der Parlamentskreis sich auf die Bildung von kleinen Delegationen verständigt und Termine bei den jeweiligen Ministern vor Ort vereinbart, um dort die länderspezifischen Themen zu präsentieren. Er regt an, sich des Themas in der nächsten Sitzung anzunehmen und PAK-Delegationen zu bilden.

TOP 2 Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative automobile Kultur e.V.
Carsten Müller | IAK e.V.
Claus Müller | IAK e.V.

Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis von den neuesten Entwicklungen zum IAK. Zunächst stellt er den aktuellen Sachstand des Antrags auf Aufnahme der Automobilen Kultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vor. Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) und die Kulturministerkonferenz (KMK) haben in einem gemeinsamen Schreiben am 9. Dezember 2016 gegenüber des IAK erklärt, dass der eingereichte Antrag nicht erfolgreich war. Die Mitgliederversammlung des IAK hat den Vorstand am 16. Januar 2017 zur Sondierung möglicher Chancen eines Neuantrags beauftragt. Daraufhin fand am 20. Januar 2017 ein zweistündiges und sehr offenes Gespräch mit Verantwortlichen der DUK statt. Das Ergebnisprotokoll des Gesprächs liegt diesem Sitzungsprotokoll bei.

Die wichtigste Erkenntnis des Gesprächs liegt in der DUK-Aussage, dass der IAK einen neuen Versuch starten kann. Zudem wurden Schwachstellen des bisherigen IAK-Antrags klar benannt: zu komplex, zu viel Wert auf Kultur, zu geringer Fokus auf automobile Gemeinschaft, internationale Verknüpfung nicht im nationalen Antragsverfahren. Ein Neuantrag sollte vor allem verdichtet sein. Worauf es ankommt, ist die Schärfung des Antrags gemäß dem UNESCO-Motto: Wissen, Können, Weitergeben.

Wichtig ist es, das Papier einfach und fokussiert zu halten. Die DUK empfahl dem IAK ausdrücklich einen Vergleich mit dem Antrag “Morsetelegrafie” aus dem Aufnahmejahr 2014. Sichtbarer muss die Unterstützung der Gemeinschaft werden. Explizit wird der IAK auf ein Engagement in sozialen Netzwerken hingewiesen, um vor allem auch einer veränderten gemeinschaftlichen Teilhabe Rechnung zu tragen.

Bis zur Antragsstellung ist die DUK als Ansprechpartner für eine Kontaktaufnahme verfügbar. Mit der Einreichung des Antrags sollte von jeglicher Ansprache abgesehen werden.

Da der Antrag über ein Bundesland eingereicht werden muss, hat der IAK-Vorstand bereits mit dem Land Brandenburg Kontakt aufgenommen. Gegenüber dem zuständigen Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde eine Prüfbitte geäußert, ob das Land Brandenburg nach dem Scheitern einem Neuantrag positiv gegenüberstehen und auch begleiten würde. Die Antwort steht aus. Der Vorstand würde das Antragsverfahren gern an der Seite Brandenburgs initiieren. Sollte Brandenburg den Neuantrag nicht unterstützen, gibt es bereits Überlegungen, im zuständigen Landesministerium in Mecklenburg-Vorpommern vorstellig zu werden. Vor allem die nordöstlichen Bundesländer sind geeignete Unterstützer. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie gerade keine Automobilländer sind und bislang nicht übermäßig viele Anträge bei der DUK eingereicht haben.

Neben dem Sachstand berichtet Carsten Müller dem PAK zum Verein an sich. Zunächst ist der IAK durch die Aufnahme neuer Mitglieder und deren Expertise breiter aufgestellt. Ganz aktuell begrüßte der Vereinsvorstand Johannes Hübner als neues Vollmitglied.

Darüber hinaus muss jedoch offen von aufgetretenen Dissonanzen im IAK berichtet werden. Sie traten erstmals vor einem Jahr auf und wurden zuletzt leider ziemlich massiv.

Am 16. Januar 2017 fanden zwei Mitgliederversammlungen statt. In der ersten Versammlung wurden Kassenprüfer gewählt. Wolfgang Blaube und Peter Steckel haben die Wahl und die Aufgaben angenommen. In der zweiten Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vizepräsident als Nachfolger des zurückgetretenen Martin Halder gewählt. Mario De Rosa hat die Wahl an- und die Aufgaben des Vizepräsidenten übernommen. Zudem standen mehrere Anträge zur Abstimmung. Bernhard Kaluza ist von den Vereinsmitgliedern als Vizepräsident abgewählt worden. Anschließend fand eine Vorstandssitzung statt und satzungsgemäß hat der Vereinsvorstand Claus Müller zum zweiten Vizepräsidenten gewählt.

Nach der Mitgliederversammlung traten Differenzen zu Tage. Dr. Henning Rauls berichtet, dass seitens des IAK-Vereinsmitgliedes Bernhard Kaluza Vorwürfe gegen Carsten Müller als Vereinspräsidenten erhoben wurden. Er behauptet, dass die Mitgliederversammlungen und die Beschlussfassungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

Insbesondere wird behauptet, dass die Abberufung von Bernhard Kaluza als Vizepräsident nicht ordnungsgemäß erfolgte. In diesem Zusammenhang wurden sowohl von Carsten Müller als auch vom IAK Unterlassungserklärungen gefordert und die Beantragung von einstweiligen Verfügungen in Aussicht gestellt. Unterlassungserklärungen sind weder von Carsten Müller noch vom IAK abgegeben worden, da die Rechtsansichten von Bernhard Kaluza nicht geteilt werde. Zudem kündigte Bernhard Kaluza an, Klage beim Landgericht Potsdam gegen den IAK eingereicht zu haben. Die Klage ist dem Verein bis heute nicht zugestellt worden. Jedoch wurde der Inhalt der Klageschrift allen Mitgliedern und Fördermitgliedern des Vereins durch Herrn Kaluza zur Kenntnis gemailt. Der Inhalt der Klageschrift ist bereits rechtlich bewertet. Sie selber beinhaltet keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte. Eine Klageerwiderung ist bereits vorbereitet. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Die Rechtsverteidigung ist aus Sicht von Carsten Müller, des IAK-Vorstandes sowie des Rechtsbeistandes erfolgversprechend.

Thomas Keller führt aus, dass ihm vor allem die Sache, die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe wichtig ist. Seine Sorge gilt Folgen dieser rechtlichen Auseinandersetzung und inwiefern der Verein bei der Erreichung seiner Ziele dabei eingeschränkt ist. Er fragt nach relevanten Fristen und möglichen Alternativen, falls die zielführende Vereinsarbeit durch den Rechtsstreit behindert wird.

Carsten Müller berichtet, dass die inhaltliche Arbeit des IAK an der Sache ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung weiterläuft. Im Gespräch mit der DUK war ausdrücklich auf einen kompletten Neuanfang verwiesen worden. Entsprechend muss auch ein Antrag zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes komplett neu gestellt werden. Die Frist zur Einreichung beginnt am 1. April und endet am 30. Oktober 2017. Es wurden Gespräche geführt, Kontakt aufgenommen, bisherige Arbeiten komplett neu bewertet sowie frühere Fehler lokalisiert.

Dennoch sei bei einem juristischen Verfahren niemals völlig auszuschließen, dass die administrative Auseinandersetzung eine Blockade von sachlichen Aspekten verursachen könnte. Diese Überlegungen werden geführt und entsprechende Folgerungen berücksichtigt.

Martin Stromberg bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass wirklich alle Mitglieder noch immer hinter der Sache stehen. Er würde vom IAK gern wissen, wie der Vereinsvorstand die gegenwärtige Situation bewertet, ob der IAK-Konflikt einen neuen Antrag belastet oder sogar Nachteile für das Antragsverfahren zu erwarten sind.

Carsten Müller legt aus dem Gespräch mit der DUK dar, dass dieser Aspekt ebenfalls sehr offen gegenüber der DUK angesprochen wurde. Für die DUK sind vereinsinterne Prozesse absolut irrelevant. Wichtig ist ihr einzig der Antragsgegenstand. Eine Gefahr für das Scheitern des Antrags wegen der juristischen Auseinandersetzung im IAK besteht daher nicht. Wichtig ist, den Neuantrag gezielter und besser zu gestalten. Es wird weiter intensiv daran gearbeitet, Fehlstellungen des früheren Antragsverfahrens zu korrigieren und übermäßige Ausschmückungen zu entfernen. Beispielsweise hat die von der damaligen Agentur angeregte Fokussierung auf den Kulturbereich massiv die Vereinsressourcen gebunden, um sich dann im Prüfverfahren der DUK eher als Hinderungsgrund herauszukristallisieren.

Carsten Müller betont an dieser Stelle noch einmal, dass es nach zahlreichen Gesprächen und vielen Kontakten bereits positives Feedback zu einem neuen Antragsverfahren gegeben habe. Parallel soll der Kontakt zur Kultusministerkonferenz ausgebaut werden.

Peter Stein unterstützt den IAK dabei sehr intensiv und umfassend. Thomas Keller regt Überlegungen an, ob der Verein noch immer der richtige Antragsteller ist, um die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe voranzutreiben. Wäre es denkbar, dass Privatpersonen anstelle des Vereins diesen Neuantrag einreichen?

Für den Vereinsvorstand ist die Auflösung des Vereins aus verschiedenen Gründen keine Option. Zunächst einmal hat sich der Verein mit seinem Vereinsziel sowie der bisherigen Arbeit bereits eine gewisse Reputation im In- und Ausland aufgebaut. Die Entwicklung des Antrags wird sehr genau beobachtet. Zudem sieht die Satzung des Vereins vor, dass die finanziellen Ressourcen des Vereins im Falle einer Auflösung an die DUK fließen. Damit wären sie für den Antrag verloren und gleichzeitig wird es eher schwierig bis unmöglich, bisherige Förderer des IAK erneut um Unterstützung zu ersuchen. Dennoch betont Carsten Müller ausdrücklich die Bedeutung des Antragsgegenstands an sich. Die Zielerreichung ist zu wichtig. Die Unterstützung der Freundinnen und Freunde historischer Fahrzeuge darf nicht verloren gehen. Kündigten sich tatsächlich gravierende Probleme mit oder durch den IAK an, sollte der PAK einen anderen Weg gehen. Carsten Müller sichert an dieser Stelle zu, den Parlamentskreis umgehend zu informieren, sollte sich derartigen abzeichnen. Bislang ist jedoch überhaupt nichts zu erwarten.

Claus Müller unterstützt die vorherige Aussage. Die Bewertung der aktuellen Lage lässt bis dato weder Schwierigkeiten in der Sache noch im administrativen Bereich absehen. Ziel ist es, schnellstmöglich einen besseren, gezielteren und letztendlich erfolgreichen Antrag zu erarbeiten. Dazu ist der Verein nach bisherigem Erkenntnisstand auf einem guten Weg.

Aber dennoch betreibt der Vereinsvorstand selbstverständlich auch Überlegungen, sollte ein unerwarteter Problemfall im IAK eintreten. Darauf sollte und wird man vorbereitet sein. Martin Stromberg bittet, den PAK direkt und unmittelbar über relevante Entwicklungen zu informieren. Dieses sichert Carsten Müller zu.

TOP 3 Bericht aus der FIVA Legislation Commission
Tiddo Bresters | FIVA Vice President

Tiddo Bresters grüßt die Mitglieder im Namen der FIVA und der FIVA`s Legislation Commission sehr herzlich. Anknüpfend zum vorherigen Tagesordnungspunkt bestätigt er, dass der IAK bei der Erreichung seines Vereinsziels sehr wohlwollend und sehr genau beobachtet wird. Das Jahr 2016 war das Jahr des 50-jährigen Jubiläums der FIVA und wurde durch das Kooperationsjahr “World Motoring Heritage Year” mit der UNESCO begangen. Diese Zusammenarbeit war wichtig und bedeutend. Darauf soll auf- und ausgebaut werden. Die drei relevantesten Themen für die FIVA in Brüssel sind derzeit Umweltschutz, REACH und autonomes Fahren.

Zum Thema Umwelt hat die EU-Kommission im Juli 2016 das Strategiepapier „Low Emission Mobility“ vorgestellt. Schwierig sind für historische Fahrzeuge vor allem die europaweit zunehmenden Umweltzonen in der Zuständigkeit kommunaler Ebenen. Die FIVA hat sich in Brüssel für eine europaweite Oldtimer-Ausnahmereglung nach deutschem Vorbild eingebracht. Die EU-Kommission wird ein Papier vorlegen, das zwar keine Gesetzeskraft haben wird, aber die FIVA hofft auf ein positives Signal für Oldtimer. Das Problem ist unbedingt zu lösen, denn die unterschiedlichen Umsetzungen der Umweltzonen haben europaweit zu einem Flickenteppich geführt.

Beim zweiten Themenkomplex „REACH“ geht es vor allem darum, bestimmte chemische Werkstoffe oder historische Arbeitsverfahren zu erhalten. Gemeinsam mit Experten und Verbänden identifiziert die FIVA Werkstoffe, die wichtig sind für Restaurierung, Reparatur oder Wartung von historischen Fahrzeugen. Das handelt es sich vor allem um Chromtrioxid und Blei. Die FIVA setzt sich für eine Ausnahmeregelung ein, die die Anwendung in kleinen Mengen für Ersatzteile oder alternativlose Verfahren zum Erhalt der Authentizität ermöglicht. Ein Erfolg ist, dass die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Position der Oldtimerfreunde zur Kenntnis genommen hat.

Das dritte Punkt betrifft das sehr aktuelle und viel diskutierte Thema “ITS- Intelligent Transport Systems”. Im Bereich des autonomen Fahrens geht es für Oldtimer um die Frage, ob historische Fahrzeuge, die keine Technik zum vernetzten Datentausch an Bord haben, noch am Straßenverkehr der Zukunft teilnehmen dürfen. Hier müssen wir wachsam sein.

Das Thema autonomer Straßenverkehr wird am 29. März 2017 Tagesordnungspunkt in der European Parliament Historic Vehicles Group-Sitzung. Weiterführende Informationen von der FIVA werden dem Protokoll beigefügt.

Carsten Müller dankt Tiddo Bresters für den umfassenden Bericht. Das Thema Umweltzonen ist sehr komplex und im Parlamentskreis stetig auf der Tagesordnung, um nachhaltigen Entwicklungen zu Lasten der Oldtimer schnellstmöglich begegnen zu können.

Die Folgen einer zunehmend vernetzten, autonomen Mobilität werden eine zentrale Herausforderung der zukünftigen PAK-Arbeit sein. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Tatsache, dass man der Bedeutung historischer Fahrzeuge an leitender Stelle im Bundesverkehrsministerium sehr aufgeschlossen gegenübersteht.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Carsten Müller | MdB

Da der ursprünglich geplante Referent Matthias Gerst leider nicht teilnehmen konnte, führt Carsten Müller zum TOP aus. Zum Thema kleine Motorradkennzeichen ist an erster Stelle der unermüdliche und sehr sachkundige Einsatz von Johannes Götze hervorzuheben. Er
hat es geschafft, Bewegung in das Thema zu bringen und breite Unterstützung zu finden.

Wie von ihm in vorheriger PAK-Sitzung berichtet, konnte das Thema, auch dank der weiteren Engagements von Christian Theis, im Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) eingebracht werden. Mit dessen positivem Votum ging es auf die Tagesordnung des Bund-Länder-Fach-Ausschuss “Fahrzeugzulassung” (BLFA-FZ). Anschließend gab es aufgrund einer E-Mail aus dem Bundesverkehrsministerium einige Unklarheiten. Darin wurde behauptet, der BLFA-FZ steht unserem Anliegen ablehnend gegenüber.

Carsten Müller nahm bereits Kontakt mit dem Parlamentarischen Staatsekretär beim Bundesverkehrsminister, Norbert Barthle, MdB auf. Der Staatssekretär ist mit der Problematik vertraut. Sobald es genaue Informationen gibt, wird der Parlamentskreis informiert.

Carsten Müller skizziert kurz die weiteren Problemfelder für historische Fahrzeuge im Kennzeichenbereich und begrüßt sehr herzlich Christoph Kroschke im Parlamentskreis. Als Geschäftsführer der Kroschke-Gruppe, einem der bundesweit führenden Dienstleister im Kfz-Bereich führt er zu seinen beruflichen Erfahrungen und zur Entwicklungen im Kennzeichenbereich aus. Er berichtet, dass grundsätzlich jede Art von Kennzeichen hergestellt werden kann. Leider kann aber nicht jedes Kennzeichen auch verwendet werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zulassungsbehörden im Kennzeichenbereich sehr genau arbeiten und die Polizei gut geschult ist. Da die Kroschke-Gruppe in den entsprechenden Fachausschüssen des Bundesverkehrsministeriums mitarbeitet, sieht er bei den angesprochenen Problemfeldern momentan keine Änderungsvorhaben im Sinne der Oldtimerfreunde.

Carsten Müller bittet die Parlamentskreismitglieder weiterhin Fragen und Anregungen zum Thema Kennzeichen an ihn oder direkt an die Arbeitsgruppe “Kennzeichen” zu übermitteln.

Peter Schneider greift die Thematik der zukünftigen Kombination von H- und Saisonkennzeichen auf und bitte um Sachstand, ab wann diese verfügbar sind. Carsten Müller führt aus, dass die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung“ am 10. Februar 2017 beschlossen wurde und nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ansteht. Die Kombination von Saison- und H-Kennzeichen kann dann im siebenten Monat nach Verkündung beantragt werden – d.h. frühestens im Oktober 2017.

TOP 5 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Carsten Müller | MdB

Norbert Schroeder fällt krankheitsbedingt als Berichterstatter für diesen Tagesordnungspunkt aus. Er hat einen schriftlichen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten verfasst, den Carsten Müller vorträgt. Dieser Zwischenbericht liegt dem Protokoll bei.

Martin Stromberg würde gern aktiv an der Arbeitsgruppe mitwirken und wird sich an Norbert Schroeder wenden.

TOP 6 Fahrzeugidentitäten
Helmut Horn | Motorjournalist und Buchautor

Helmut Horn trägt zum Thema “Urkundenfälschung, Diebstahl und andere ‘Kavaliersdelikte'” vor. Der ausführliche Redebeitrag liegt dem Protokoll bei. Helmut Horn verdeutlicht die gegenwärtig schwierige Situation mit zahlreichen, häufig sehr leicht auf dem freien und offenen Markt zu erlangenden Fahrzeugidentitäten: Er präsentiert den Parlamentskreismitgliedern 60 originale Fahrzeugscheine von historischen SIMCA-Wagen.

Für die Mitglieder des Parlamentskreises ist er zu thematischen Fragen, Anregungen und Hinweisen jederzeit unter auto@tuning.de erreichbar.
Carl Christian Jancke dankt Herr Horn für den eindrücklichen Vortrag und ergänzt den Beitrag noch um die Thematik “Dubletten aus den USA”. Er begrüßt die teilweise drakonischen Strafen und Urteile der US-Gerichtsbarkeit, die mehrfach bereits eine vollständige Zerstörung der Fahrzeuge anordneten. Zerstört wurden wiederholt alle Fahrzeuge – Originaloldtimer sowie die Fahrzeugneuaufbauten aus und mit Originalteilen.

Die Gerichte verhängten diese Strafen, da nicht eindeutig zu entscheiden war, bei welchem Fahrzeug es sich unstrittig um das Original und bei welchen es sich die unrechten Nachbauten handelte.

Martin Stromberg und Bastian Schonauer unterstützen die vorherigen Ausführungen, denn auf dem Markt gibt es viele schlechte und gute Nachbauten, die zum Teil aus Originalteilen bestehen, bei den es sich aber dennoch nicht um historische Fahrzeuge handelt. Hier ist ein dringender Handlungsbedarf deutlich sichtbar.

Markus Tappert betont ausdrücklich, dass er die im Vortrag dargestellte Verantwortung der Prüforganisationen in dieser Form nicht teilt. Die Mitarbeiter des TÜV sind sensibilisiert. Es ist jedoch anzuerkennen, dass das Thema nicht einfach und trivial ist. Eine allgemeingültige „Original“-Definition existiert nicht. In diesem Gesamtkontext sind außerordentlich viele Feinheiten zu beachten. Bereits häufig haben die TÜV-Mitarbeiter Fälle verdächtiger Fahrzeugidentitäten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden angezeigt.

Vergleichbar mit den Ausführungen von Helmut Horn konnten die Ermittler auch bei den TÜV-Fällen mehrfach keine Lösung finden.

Alf Menzel weist die geforderte Verantwortung der Prüforganisationen ebenso wie sein Vorredner zurück. In der Tat schauen die Prüforganisation nicht weg. GTÜ-Mitarbeiter haben in der Vergangenheit viele Fälle abmahnen lassen, sind aber häufig gescheitert. Leider auch, weil die beauftragten Rechtsvertreter für die sehr speziellen Fälle nicht qualifiziert genug waren. Das Problem rund um die Fahrzeugidentitäten ist sehr komplex.

Es treten regelmäßig Fälle auf, bei denen selbst das kritisch bewertete Nachschlagen der Fahrgestellnummern (TP-Nummern) legal und behördlich genehmigt wurde. Die Echtheitsprüfung ist ein sehr komplexer Vorgang. Frank Reichert betont die Eigenverantwortung der Fahrzeugbesitzer. Die Erlangung einer FIVA-Card für ein Fahrzeug ist eine gute Option. Sie stellt im Vergleich zu anderen Kosten rund um den Oldtimer kein Vermögen dar. Es bedarf zweifelsohne einiges an Eigeninitiative, denn man muss selbst zum Fahrzeug recherchieren. Er ist sich bewusst, dass es auch in der Vergangenheit Probleme mit der FIVA-Card gab, doch die Situation ist deutlich besser. Beim ADAC sind mittlerweile zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, die die Vereinsmitglieder bei der Arbeit rund um die FIVA-Card sachkundig unterstützen. Ohne Frage lohnt sich der Aufwand und mit der FIVA-Card ist für das Fahrzeug ein Mehrwert gegeben.

Georg Sewe befürwortet die Einrichtung einer einschlägigen Datenbank für Fahrzeugidentitäten. Er ist sich des Aufwands und der Kosten bewusst. Gleichzeitig könnte es ein berechtigtes Interesse der Versicherungswirtschaft zum Schutz vor Versicherungsbetrug geben.

Alf Menzel knüpft an den Gedanken an. Zum Jahr 2018 ist eine Novellierung der Fahrzeug- Untersuchungsverordnung (FUV) angekündigt, die 2019 Inkrafttreten soll. Mit der Novelle ist die Einführung einer Fahrzeugdatenbank unter dem Dach des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geplant. Möglicherweise könnte dort eine entsprechende Rubrik zum Schutz der Fahrzeugidentitäten eingeführt und relevante Daten erfasst werden.

Helmut Horn plädiert für die Einführung einer Originaldefinition von Fahrzeugen. Seiner Ansicht nach ist ein Fahrzeug nur dann als Original zu betrachten, wenn mindestens 51 Prozent der verwendeten Bauteile tatsächlich vom Fahrzeug selbst stammen. Carsten Müller schlägt vor, die Punkte zusammenzutragen und ein Bewusstsein in den einschlägigen Ministerien zu schaffen. Diesbezüglich wird er mit den Prüforganisationen sowie der Versicherungswirtschaft in Kontakt treten. Sollte es aus dem Kreis der PAK-Mitglieder hierzu Vorschläge und Anregungen geben, bittet er um Übersendung dieser an sein Büro.

TOP 7 Schwierigkeiten historischer US-Fahrzeuge bei technischen Abnahmen
Matthias Rossel | D.U.S. Dachverband der US-Fahrzeugclubs Deutschland e.V.
Axel Jörg Steinbach | German Street Rod Association, G.S.R.A. e.V.

Matthias Rossel stellt den D.U.S. Dachverband, seine Geschichte und sein Vereinsziel vor. Er verweist auf den besonderen Status der Hot Rods in der Oldtimerszene und ihre zahlreichen Probleme im Alltag. Weiterführende Informationen zu Hot Rods liegen dem Protokoll bei.

Ein zentrales Problem stellt die Zulassung der Fahrzeuge dar. Aufgrund des gegenwärtig diskutierten Entwurfs der Arbeitsanweisung des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE) sehen zahlreiche Verbandsmitglieder die latente Gefahr, bald nicht mehr mit ihren Hot Rods auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

Axel Steinbach stellt die German Street Rod Association (G.S.R.A.) vor. Ziel ist der Erhalt und Nutzung der Hot Rods auf den Straßen. Bei Hot Rods handelt es sich stets um modifizierte Vorkriegsmodelle. Mit jeweils modernen Motoren in alten Fahrzeugen waren die Hot Rodder nicht nur die ersten Tuner, sondern sie kümmerten sich intensiv um den Erhalt historischer Fahrzeuge. 1948 hat sich in Kalifornien der Hot Rod-Verband gegründet.

Daraus ist eine weltweit, vernetzte Bewegung entstanden. Zweifelsohne handelt es sich hierbei um eine bedeutende Kfz-Bewegung, die sich teilweise mit sehr spezifischen Problemen konfrontiert sieht. Häufig würden im Zuge der technischen Abnahme oder Zulassung Herstellerangaben oder technische Nachweise verlangt, die für Vorkriegsmodelle naturgemäß schwer oder gar nicht verfügbar seien. Beispielsweise war es zur Produktionszeit der verwendeten Fahrzeugrahmen nicht unüblich, dass ein Hersteller den Rahmen sowie das Antriebsysteme separat vertrieben hat.

Häufige Skepsis bezüglich einer Straßenverkehrsgefährdung durch die Hot Rods ist aus Referentensicht unbegründet. Der G.S.R.A. bietet den Hot Rod-Besitzerinnen und Besitzern ein Versicherungsmodell an, das von fast allen Mitgliedern genutzt wird. Daher kann die G.S.R.A. mit ziemlicher Sicherheit belegen, dass es in den vergangenen zehn Jahren keinen schwerwiegenden Unfall mit einem Hot Rod gegeben habe. Es gab lediglich einzelnen Bagatellen, wie etwa Parkschäden.

D.U.S. und G.S.R.A. setzen sich dafür ein, dass anerkannte und zugelassene Fahrzeuge auf historischer Fahrzeugbasis und mit damals üblichen Modifikation auch zukünftig auf Straßen unterwegs sein können. Diese speziellen Fahrzeuge haben einen langen historischen Hintergrund und sind ebenso Kulturgüter. Zielführend wäre daher die Definition von Einzelstückabnahmemodalitäten, wie es sie in anderen Ländern Europas bereits gibt. Beispielhaft dafür sind Bestimmungen in Finnland und Schweden.

Frank Schneider erklärt, dass es beim AKE um einen Erfahrungsaustausch der Prüforganisationen mit dem Ziel bundeseinheitlicher Vorgaben für Oldtimerabnahmen geht. Neben Bund, Ländern und Prüforganisationen ist die Einschläge Expertise der beiden Verbände in dem Arbeitskreis sehr willkommen.

Johannes Hübner definiert die Schwierigkeiten mit den Fahrzeugen der Hot-Rod-Szene. Eine Nachweis, was in welcher Periode historisch möglich war, ist schwer zu führen. Historisch sind die Hot Rods entstanden, weil es in den Vereinigten Staaten der Vorkriegszeit keine Sportwagenmodelle mit Straßenzulassung gab. Leider verdeutlichen die Erfahrungen mit Hot Rods in den letzten Jahren immer wieder, dass Besitzer sehr zu Extremen neigen. Eine Straßenzulassung für ein Chassis, welches ursprünglich für Motoren mit einer Leistung von 60 PS konstruiert wurde und nach vielen Jahren plötzlich mit 300 PS-Maschinen oder mehr belastet wird, ist aus Sicherheitsgründen schwer zu vertreten. Grundsätzlich plädiert er für eine Einzelabnahme des jeweiligen Fahrzeugs von einem technisch sehr versierten Prüfer.

Alf Menzel ergänzt in diesem Kontext, dass sich die Prüforganisationen in einem engen Fenster zwischen technisch möglich und sicherheitsbedingt unmöglich bewegen. Der AKEE basiert auf einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums von 2012.

Roland Kayser ergänzt den Aspekt der Einzelabnahmen um die Frage nach: “Was ist noch ein Oldtimer?“ und verweist auf den aktuellen Trend der Food Trucks. Dabei werden immer wieder historische Fahrzeuge mit Küchen oder anderen Einrichtungsgegenständen ausgebaut und sind anschließend weit von der ursprünglichen Konzeption und Auslegung der Fahrzeuge entfernt.

Matthias Rossel dankt dem Parlamentskreis für die Anregungen und bietet sehr gern die Unterstützung und die Zusammenarbeit der Verbände mit den Prüforganisationen sowie im AKE an.

Carsten Müller bittet die Beteiligten in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Der Parlamentskreis sollte bei aktuellen Entwicklungen jederzeit informiert und eingebunden werden.

TOP 8 – 06er Kennzeichen für Museums- oder Vereinsfahrzeuge
Jens Rödel | Verein Historische Nutzfahrzeuge e.V. in Hartmannsdorf

Jens Rödel berichtet von der Gründung des Nutzfahrzeugmuseums in Hartmannsdorf durch ehrenamtlich Engagierte im Jahre 1995. Die Handreichung liegt dem Protokoll bei. Der Bestand heute umfasst 50 Nutzfahrzeuge in der Museumshalle und im Depot sowie weitere etwa 150 Fahrzeuge, die auf die Restaurierung warten. Zum Museum gehört eine durch den Verein betrieben Werkstatt für die Museumsfahrzeuge. Im Zuge dieser Arbeit fallen regelmäßig Probe- und Überführungsfahrten zwischen Depot, Museum und Werkstatt an. Dafür wären 06er-Kennzeichen erforderlich. Diese stehen jedoch nur Herstellern und unternehmerisch tätigen Werkstätten zur Verfügung. Eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung über Sondergutachten oder Schwerlasttransport der einzelnen Fahrzeuge ist aufgrund der anfallenden Kosten für den Verein ehrenamtlich Tätiger nicht realisierbar. Zudem kann ein Schwerlasttransport an Sonntagen aufgrund der Fahrverbotsregelungen nicht durchgeführt werden. Der Verein plädiert für eine Überarbeitung der Kennzeichenregelung und bittet den PAK um Unterstützung darin, so dass auch Museen vom Gesetzgeber privilegiert werden und die 06er-Kennzeichen benutzen können.

Unterstützung findet die Anregung des Vereins durch anwesende Medienvertreter. Häufig können Foto- und Filmaufnahmen historischer Museumsfahrzeuge für eine mediale Verwendung nur schwer realisiert werden, weil keine Kennzeichen für diese Fahrzeuge zur
Verfügung stehen. Für eine Fotoshooting ist eine Einzelabnahme und Straßenzulassung ökonomisch nicht zielführend.

Carsten Müller sieht in den geschilderten Fällen keine Einzelfälle und sichert die Unterstützung beim Anliegen zu. Er weist jedoch darauf hin, dass die Zielerreichung keine leichte Aufgabe sein wird.

TOP 9 Verschiedenes

Carsten Müller berichtet, dass der Bundesrat auf der parallel stattfindenden Sitzung sehr wahrscheinlich die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschließen wird. Dahinter verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wird klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit wird festgelegt werde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

(Nachtrag zu den Ausführungen: Der Bundesrat hat dieser Änderung in seiner Sitzung am 10. März 2017 zugestimmt. Die Klarstellung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.)

Carsten Müller informiert den Parlamentskreis über eine am 8. Dezember 2016 im nordrhein-westfälischen Landtag stattgefundene Expertenanhörung zur Verlängerung der Intervalle erforderlicher Hauptuntersuchungen an historischen Fahrzeugen. Er hat gemeinsam mit Peter Schneider an dieser Expertenanhörung teilgenommen. Der zu Grunde liegende Antrag der FDP-Fraktion wurde anschließend im Landtag abgelehnt. Das Thema bleibt weiter auf der Agenda.

Zur im Deutschen Bundestag eingereichten Petition “Führerscheinwesen – Freigabe der Fahrerlaubnisklassen L und T für private, nicht-gewerbliche Zwecke” hat Carsten Müller den Sachstand erforscht. Bislang befindet sich der Vorgang noch in Bearbeitung. Carsten Müller wird das Gespräch mit den betrauten Fraktionskollegen suchen und das Anliegen unterstützen.

Schließlich weist Carsten Müller die Mitglieder auf eine im Haus der Geschichte in Bonn stattfindende Ausstellung hin. Bis zum 21. Januar 2018 wird “GELIEBT. GEBRAUCHT. GEHASST. Die Deutschen und ihre Autos” präsentiert. Weiterführende Informationen gibt es unter: http://www.hdg.de/haus-der-geschichte/ausstellungen/geliebt-gebrauchtgehasst-die-deutschen-und-ihre-autos

Eine weitere Veranstaltung findet im Rahmen des Kunst- und Kulturprogramms 2017 der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin statt. Am 20. April findet mit maßgeblicher Unterstützung des PS.SPEICHER aus Einbeck die OLDTIMER Finissage „Freiheit erfahren“ statt. Informationen finden Sie unter: https://www.fuer-niedersachsen-inberlin.de/2017/02/freiheit-erfahren-ps-speicher

Thomas Wirth regt einen Gedankenaustausch zur Zukunft der automobilen Kultur an. Dazu schlägt er ein Treffen Interessierter zum Auftakt der Techno Classic in Essen vor. Seine Ideenskizze mit weiteren Details ist dem Protokoll beigefügt. Die Kontaktaufnahme ist unter autokultur_2027@wirthredaktion.de jederzeit möglich.

Abschließend versichert Carsten Müller, den Parlamentskreis umgehend mit neuen und relevanten Informationen – vor allem aus dem Umfeld des IAKs – zu informieren. Da trotz des Flughafenstreiks zahlreiche Mitglieder anwesend sind, wird keine zwingende Notwendigkeit für eine weitere PAK-Sitzung im Frühjahr/Frühsommer 2017 gesehen. Sollte sich dennoch etwas ergeben, wird sich Carsten Müller an die Mitglieder wenden.

Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 wird die Terminplanung für die nächste Sitzung des Parlamentskreises initiiert.

Anhänge:

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-01-Protokoll

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-02-Teilnehmerliste

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-03-TOP2-Protokoll DUK-IAK-20170120

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-04-TOP3-Beitrag-VP-Bresters

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-05-TOP3-FIVA-EU-Briefing

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-06-TOP5-Bericht-von-Norbert-Schroeder

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-07-TOP6-Horn-Fahrzeugidentitaeten

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-08-TOP7-Rossel-Steinbach-US-Fahrzeuge

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-09-TOP8-Roedel-NfzMuseum-Hartmannsd

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-10-TOP9-Wirth-Thomas-Barcamp-Ankuendigung

Feb 152017
 

DEUVET vereinbart im Bundesministerium für Verkehr neue Regelungen.
Erfolge für Krafträder, historische Nutzfahrzeuge und 07-Kennzeichen

Erneut nahm der DEUVET, der Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge, seine Aufgabe wahr und initiierte ein Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Berlin. Am 16 Januar beteiligten sich neben dem DEUVET-Präsidenten Peter Schneider der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle, sein persönlicher Referent Dr. Stefan Ewert sowie der Technische Regierungsdirektor Christian Theis. Die DEUVET-Runde diente der Abstimmung aktueller Themen bei historischen Kraftfahrzeugen.

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe zur Benutzung von Bundesfernstraßen vom 8. Juni 2015 stand zunächst im Fokus der Abstimmungen, da derzeit nach EU-Vorgaben Anpassungen erforderlich werden. Für historische Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen soll es jedoch bei der allgemeinen Regel bleiben, dass die jährliche Gebühr für die Autobahnnutzung die pauschale Kfz.-Steuer für H-Kennzeichen reduziert. Auch beim roten 07-Kennzeichen wird aufgrund der bestehenden Nutzungseinschränkungen die Befreiung von der Mautpflicht nicht geändert. Sollte es in Zukunft eine Änderung der Maut-Gebühren geben, spricht sich der DEUVET für eine Beibehaltung des Abzugs von der unveränderten Oldtimersteuer in Höhe von € 191 aus. Grundsätzlich weist der DEUVET daraufhin, dass die in den Medien angesprochene Vignettenlösung nicht zutrifft. Mit der Zahlung der Kfz-Steuer wird das Fahrzeug elektronisch erfasst und eine eventuell erfolgte Mautzahlung im System registriert. Dies entspricht dem bewährten Vorgehen an den Mautzahlstellen der Grenzübergänge. Damit entfallen Bürokratie und Kosten, die sonst die Bilanz der Einnahmen negativ belasten würden.

Der DEUVET-Präsident stellte auch die Frage nach dem weiteren Vorgehen bei der von Umweltpolitikern angeregten „blauen Plakette“. Diese ist laut BMVI nicht mehr in Vorbereitung, man folge aber der DEUVET-Empfehlung, die bestehenden Ausnahme-Regelungen in Umweltzonen für Oldtimer mit HKennzeichen und 07-Zulassung beizubehalten.

Die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland war bisher nicht eindeutig gewährleistet, da das deutsche Fahrzeugscheinheft in „Rosarot“ nicht den EU-Zulassungsdokumenten entsprach. Jetzt wurde ein neues Datenblatt entsprechend der Zulassungsbescheinigung I entworfen, das demnächst bei neu auszugebenden 07-Kennzeichen ausgestellt wird. Der DEUVET empfiehlt den bisherigen Nutzern des 07-Kennnzeichens dieses neue Zulassungspapier nach Erscheinen zu beantragen.

Auch für historische Nutzfahrzeuge hat sich der Einsatz des DEUVET bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gelohnt. Der DEUVET wollte auch den Nutzfahrzeugen mit H-Kennzeichen ermöglichen, Veranstaltungen am Wochenende trotz Fahrverbots für Lkw zu besuchen. Der dazu vom DEUVET erarbeitete Text zu § 30 Absatz 3 wurde wortgenau übernommen: „Ferner unterliegen solche Fahrten mit historischen LKW, welche eine Abnahme nach §23 StVZO (H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen) erhalten haben nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot, soweit mit den Fahrten keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und die Fahrten nicht entgeltlich erfolgen.“ Die neue Verwaltungsvorschrift wurde noch im Januar 2017 im Kabinett verabschiedet und anschließend dem Bundesrat vorgelegt. Eine ebenso vorgeschlagene Ausnahme von der Sicherheitsprüfung § 29 STVZO Anlage VIII Abs. 1.3. für Historische Nutzfahrzeuge wird noch im Ministerium bearbeitet.

Im Interesse historischer Zweiradfahrer erinnerte der DEUVET an die im März 2016 im Bund-Länder-Fachausschuss Technik beschlossene Regelung zur Wiedereinsetzung von kleinen Kennzeichen. Hier fehlte es bei einigen Zulassungsstellen noch an der Umsetzung. Das BMVI wurde gebeten, sich nochmals für eine bundesweite Durchführung einzusetzen und den Bund-Länder-Fachausschuss Zulassung daran zu erinnern. Damit wird der Wunsch nach Kennzeichen der historischen Größe 245 x 130 mm (Breite x Höhe) endlich erfüllt.

DEUVET-Präsident Peter Schneider wird auch die nächsten Abstimmgespräche im Ministerium für die Interessenwahrung der Besitzer und Sammler historischer Kraftfahrzeuge nutzen. Sein Gesprächspartner Norbert Barthle bestätigte als Parlamentarischer Staatssekretär die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem DEUVET und sagte bereits sein Grußwort für die Techno Classica im April in Essen zu.

Soweit die Pressemitteilung des DEUVET. Wir empfehlen den deutschen Citroën-Clubs, das Gespräch mit dem DEUVET z.B. auf der Technoclassica zu suchen und dort weitere Details zu erfahren.

Zum Thema Maut gibt es darüber hinausgehend umfangreiche Informationen seitens des DEUVET, hier zusammengefasst – vielen Dank an DEUVET-Vorsitzenden Peter Schneider für die Überlassung der Infos:

DEUVET-Info – Stand: 25.1.2017 – PKW-Maut: Fragen und Antworten

1. Ab wann gilt die Infrastrukturabgabe?

Nach der technischen Umsetzung des Erhebungs- und Kontrollsystems wird die Infrastrukturabgabe in der kommenden Wahlperiode gestartet.

2. Wer muss die Infrastrukturabgabe zahlen und auf welchen Straßen gilt sie?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eine Infrastrukturabgabe entrichten.
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabepflichtig. Dadurch ist gewährleistet, dass der sogenannter kleine Grenzverkehr nicht beeinträchtigt wird.

3. Warum müssen alle Halter von im Inland zugelassenen, abgabepflichtigen Kfz eine Jahresvignette erwerben?

Aufgrund des sehr dichten Bundesfernstraßennetzes in Deutschland ist davon auszugehen, dass nahezu jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils das Bundesfernstraßennetz nutzt. Nach Berechnungen der IVV Ingenieurgruppe Aachen nutzen mehr als 99 Prozent aller Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw im Jahresverlauf das Bundesfernstraßennetz.

4. Welche Ausnahmen gibt es?

Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Fahrzeuge, die im besonderen öffentlichen Interesse genutzt werden (Streitkräfte, Polizei, Katastrophenschutz, Krankentransporte etc.), Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, werden grundsätzlich wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.

Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz im Inland haben, sind von der Abgabepflicht befreit, wenn sie die in Deutschland geltenden Voraussetzungen erfüllen. Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig mit ihrem Kraftfahrzeug nach Deutschland begeben, können ebenfalls von der Abgabepflicht befreit werden, wenn sie eine entsprechende Behinderung nachweisen können.

5. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind grundsätzlich verpflichtet, eine Jahresvignette zu erwerben.

Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von 130 € folgende Abgabensätze an:

* Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 € (Ottomotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 € (Ottomotor) bzw. 5 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 € (Ottomotor) und 4,80 € (Dieselmotor).

Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs und beträgt 16 € für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht bis zu einer Höchstgrenze von 130 €.
Bei Fahrzeugen mit Wankelmotor entspricht der zugrunde zu legende Hubraum dem doppelten Nennkammervolumen.

6. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für nicht in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter und Fahrzeugführer von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen können entweder eine Zehntages-, eine Zweimonats- oder eine Jahresvignette erwerben. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils 12 Monate Gültigkeit. Der Preis für eine Jahresvignette bemisst sich anhand derselben Parameter wie für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile.

Die Preise für die Zehntages- und Zweimonatsvignetten richten sich nach der Höhe der Infrastrukturgabe, die für das entsprechende Fahrzeug für eine Jahresvignette zu entrichten wäre und hängen somit vom Hubraum und der jeweiligen Umweltfreundlichkeit des entsprechenden individuellen Fahrzeugs ab.

Dabei sind in Absprache mit der EU-KOM sechs Kategorien geschaffen worden.

Kann ein Schuldner die für die Ermittlung der Höhe der Infrastrukturabgabe relevanten Daten nicht nachweisen oder verzichtet er auf deren Angabe, so ist jeweils der Höchstbetrag der Zehntages-, Zweimonats- oder Jahresvignette zu zahlen.

Halter von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß müssen eine vergleichsweise höhere Infrastrukturabgabe zahlen. Hiermit wird dem erhöhten Schadstoffausstoß dieser Fahrzeuge Rechnung getragen.

7. Wie wird mit Saison- Wechsel und Oldtimerkennzeichen umgegangen?

Für Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen beträgt die Infrastrukturabgabe für jeden Tag des Berechnungszeitraums den auf ihn entfallenden Bruchteil der Jahresvignette.
Bei Wechselkennzeichen ist die Infrastrukturabgabe für jedes Kraftfahrzeug jeweils in der sich aus den maßgeblichen Merkmalen ergebenden Höhe zu entrichten.
Für abgabepflichtige Kraftfahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) wird im Hinblick auf die typischerweise hohen Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge und aufgrund der Tatsache, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Bundesfernstraßen mit diesem Kennzeichen möglich ist, eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 130 Euro zu zahlen sein.

8. Art der Vignette

Die Infrastrukturabgabe wird als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben. Die Fahrtberechtigung ist mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach Entrichtung der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird.

9. Wie wird sichergestellt, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute?

Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung zu vermeiden, werden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Halter von Fahrzeugen der besten Schadstoffklasse Euro 6 werden, soweit die sich nach den Fahrzeugeigenschaften bestimmende Abgabelast für eine Jahresvignette den Höchstsatz von 130 € nicht überschreitet, in der Summe durch eine besonders günstige Infrastrukturabgabe grundsätzlich entlastet.

Berechnungsbeispiele für die künftige Infrastrukturabgabe / Kraftfahrzeugsteuer:

10. Wie werden Umweltbelange bei der Infrastrukturabgabe berücksichtigt?

Der ökologischen Lenkungswirkung der Infrastrukturabgabe wird durch den besonders günstigen Tarif für abgabepflichtige Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO 6, den erhöhten Steuerentlastungsbetrag bei der Kfz-Steuer um jeweils 0,45 Euro pro 100cm³ für EURO 6-Fahrzeuge sowie die Differenzierung der Vignettenpreise nach der Schadstoffintensität und „Größe“ der Fahrzeuge Rechnung getragen.
Dieselfahrzeuge derselben Schadstoffklasse zahlen jeweils pro angefangene 100 ccm Hubraum 3 Euro mehr als Benzinfahrzeuge. Es wird ein Anreiz geschaffen, möglichst emissionsarme Pkw einzusetzen. Damit leistet die Infrastrukturabgabe auch einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Im ersten Jahr der Einführung der Infrastrukturabgabe beträgt die zusätzliche Steuerentlastung durch die ökologische Komponente für die besonders umweltfreundlichen EURO 6-Fahrzeuge rund 100 Mio. Euro.

11. Von welcher Behörde wird die Infrastrukturabgabe künftig erhoben?

Die Einziehung und Verwaltung der Infrastrukturabgabe unterliegt gemäß InfrAG vom 08.06.2015 dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Es wird aus wirtschaftlichen Gründen beabsichtigt, die Errichtung und Betrieb des Infrastrukturabgabensystems einem privaten Dritten im Wege der Beleihung zu übertragen. Als Beliehener wird der Betreiber zur Infrastrukturabgabenbehörde. Dies betrifft u.a. die Bescheidung der Halter von im Inland zugelassenen Pkw sowie die Entwicklung und den Betrieb einer App und einer Internetseite, an der sich Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die der Infrastrukturabgabe unterliegen, einbuchen können sowie den Aufbau und den Betrieb eines Systems zur Buchung der Vignetten (u. a. physische Zahlstellen). Das KBA wird die Aufsichtsbehörde des Betreibers.

12. Von wem und wie werden die Kontrollen durchgeführt?

Kontrolliert wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entweder über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe oder über stichprobenartige Kontrollen auf den Bundesautobahnen mit Hilfe von automatisch stationären Kontrolleinrichtungen, portablen Kontrollgeräten und Kontrollfahrzeugen.

Die Kontrolle über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe erfolgt durch die Infrastrukturabgabenbehörde. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) führt die stichprobenartigen Kontrollen auf den Bundesautobahnen durch und greift hierbei auf Außenstellen zurück, die im ganzen Bundesgebiet verteilt sind.

13. Wie erhalten die Nutzer die Vignetten?

a)
Halter eines bereits in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils (Bestandsfahrzeuge) erhalten mit Einführung der Infrastrukturabgabe den Infrastrukturabgabenbescheid automatisch von der Infrastrukturabgabenbehörde zugestellt. Die Infrastrukturabgabe muss grundsätzlich für ein Jahr per SEPA-Lastschriftverfahren entrichtet werden. Mehr ist für Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw nicht zu tun.

Die Neuzulassung eines Fahrzeugs, für das die Abgabe zu entrichten ist, erfolgt– analog zum Verfahren bei der Kraftfahrzeugsteuer – nach Erteilung des SEPA-Mandats bei der für die Zulassung zuständigen Behörde.

b)
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw können Vignetten über eine App, das Internet oder an physischen Zahlstellen erwerben. Hierbei müssen die Nutzer beim Erwerb der Vignette die technischen Daten selbst deklarieren und ihr Fahrzeugkennzeichen angeben. Wer keine technischen Daten angibt, zahlt den jeweils höchsten Preis (130 € für die Jahresvignette, 50 € für die Zweimonatsvignette und 25 € für die Zehntagesvignette). Nach Erwerb der Vignette wird das Fahrzeugkennzeichen im System freigeschaltet. Im Rahmen der Kontrolle durch das BAG können falsch angegebene Fahrzeug-Parameter identifiziert werden. Der Differenzbetrag zwischen zu zahlendem und tatsächlich gezahltem Betrag wird hierbei zzgl. Verwarn- oder Bußgeld nacherhoben.

Es wird eine ausreichende und wirksame Information im Ausland über die Einführung der Infrastrukturabgabe und die Möglichkeiten des Erwerbs der Vignetten erfolgen. Hierbei werden solche Informationskanäle genutzt, die einem möglichst breiten Kreis zugänglich sind, wie z.B. die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, die Deutsche Zentrale für Tourismus, die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie in- und ausländische Automobilclubs.

14. Sind die Belange des Datenschutzes berücksichtigt?

Das KBA und das BAG bzw. die Infrastrukturabgabenbehörde dürfen erhobene Daten ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes nutzen. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.
Sofern bei der Kontrolle Fahrzeuge erfasst werden, die der Abgabenpflicht nicht unterliegen, z. B. Lkw, werden diese Bilder und Kontrolldaten sofort gelöscht. Daten, die für Verfahren der Nacherhebung bzw. für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten benötigt werden, werden nur so lange aufbewahrt, wie sie für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.

15. Wie hoch sind die Einnahmen und die Systemkosten? Wie werden die Einnahmen verwendet?

Die Gesamteinnahmen (brutto) werden jährlich mit rd. 3,9 Mrd. € prognostiziert, wobei rd. 3,1 Mrd. € auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und rd. 830 Mio. € auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge entfallen.

Die Systemkosten werden mit rd. 210 Mio. € pro Jahr (laufende Betriebs- und Personalkosten) angesetzt.

Die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe fließen zweckgebunden in den Verkehrsetat des Bundes und ersetzen teilweise bislang dort veranschlagte steuerfinanzierte Mittel. Die von gebietsfremden Fahrzeugen vereinnahmten Mittel (Einnahmen von rd. 830 Mio. Euro pro Jahr abzüglich der laufenden Systemkosten von rund 210 Mio. Euro pro Jahr und der Steuerentlastung) fließen zusätzlich in die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur des Bundes.

16. Ist die Einführung der Infrastrukturabgabe EU-rechtlich zulässig?

Die Einführung der Infrastrukturabgabe, die an die allgemeine Zielsetzung der EU-Kommission anknüpft, die Nutzerfinanzierung auszuweiten, ist mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat die EU-KOM am 1.12.2016 bestätigt:

Die EU-Mitgliedstaaten können die Nutzerfinanzierung durch die Einführung einer Benutzungsabgabe stärken. Vor diesem Hintergrund sollen die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe vollständig zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen.

Auszug Pressemitteilung EU-Kommission vom 1.12.2016:

“Die vereinbarte Lösung wahrt das Recht der EU-Bürger auf Gleichbehandlung ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, sorgt für eine gerechte Infrastrukturfinanzierung und erleichtert den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität. […] Die beiden Gesetze werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht.”

17. Was sind die wesentlichen Punkte bei der Einigung mit der EU-KOM?

Die Einigung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe mit der EU-KOM erfolgte am 01.12.2016. Die wesentlichen Eckpunkte der Verständigung betreffen die Anpassung der Staffelung der Kurzzeitvignetten und deren Tarifhöhe sowie die Erhöhung der im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten PKW der Euro-Klasse VI.

(Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 25. Jan. 2017 – weitere Infos beim DEUVET).

Feb 142017
 

(English below)

Die Pressemitteilung des VDA – Verband der dt. Automobilindustrie, Abt. Klassik:

“…Berlin, 15. Februar 2017

Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.

In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben.

So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:

§9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:

a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:

Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.

Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u.a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach §29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen…”

Wir danken dem VDA für die Überlassung dieser Informationen und sind uns sicher, daß auch die deutschen Enthusiasten diese neue Regelung begrüssen werden.

Weitere Details können der Drucksache 770/16 des Bundesrats entnommen werden.

—–


German historic vehicle owners now can have a seasonal number plate

Owners of historic vehicles in Germany (vehicles which are older than 30 years old) now can have a seasonal number plate – the well-known “H-Plate” now gets an addition to the right about the months in which the historic vehicle may be operated – see picture example.

We are happy that as part of the “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut” as well as via DUEVET a number of advantages for historic vehicle owners can be achieved.

Jun 242016
 

(German only, sorry)

Das Protokoll der Sitzung des
Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK),
Sitzung vom 20. Juni 2016:

Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende um Zustimmung für einige organisatorische Vorschläge:

Um die Parlamentskreissitzungen bestmöglich für Sachthemen nutzen zu können, gibt es zukünftig die Möglichkeit, aussagekräftige Unterlagen zu Veranstaltungshinweisen, Projektskizzen, Vereinsvorstellungen und Vergleichbarem am Tagungsort auszulegen.

Aufgrund der stetigen Nachfrage zur möglichen Einbindung neuer Mitglieder bei gleichzeitig eingeschränkten räumlichen Kapazitäten soll ein regelmäßiger Abgleich der Mitgliederlisten erfolgen. Carsten Müller schlägt vor, dass Mitglieder des Parlamentskreises, die auf drei aufeinanderfolgende Sitzungseinladungen nicht reagiert haben, in den Mitgliederlisten auf „ruhend“ gestellt werden.

Die Häufigkeit der Parlamentskreistreffen wird je nach Themenlage in den Sitzungen geregelt. Dabei wird von zwei bis drei Parlamentskreistagungen je Kalenderjahr ausgegangen. Im Jahr 2017 wird aufgrund der anstehenden Bundestagswahl möglicherweise nur eine Sitzung stattfinden.

Diese Vorschläge sollen ab der Oktobersitzung umgesetzt werden.

logo.parlamentskreis-automobiles-kulturgut

TOP 2 Sachstandsbericht Initiative Automobile Kultur e.V.
Bernhard Kaluza | IAK e.V.

Bernhard Kaluza stellt den aktuellen Stand des eingereichten IAK-Antrags zur Auszeichnung der automobilen Kultur als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe vor.

Der im Oktober 2015 eingereichte Antrag wurde vom Land Brandenburg an die Kultusministerkonferenz weitergegeben. Bis Ende November 2016 findet die Prüfung des Antrags statt. Im Dezember entscheiden die Kultusministerkonferenz und die Kulturstaatsministerin gemeinsam über die Anträge, die in das internationale Verfahren eingereicht werden. Der Parlamentskreis wird fortlaufend über die Entwicklungen informiert.

Die Internetseite der Initiative ist ab sofort unter www.iak-ev.de erreichbar.

TOP 3 Bericht zum Sachstand Motorradkennzeichen sowie zum Schwerpunkt Kennzeichen
Johannes Götze | VFV
Carsten Müller | MdB

Johannes Götze knüpft an seine Berichterstattung der Parlamentskreissitzung vom 22. Februar 2016 an. Er nahm die von Christian Theis angebotene Einladung zur 161. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Technisches Kraftfahrtswesen“ in Kiel dankend an. Den anwesenden Ländervertretern der Zulassungsbehörden wurden die Probleme geschildert. Da mehreren Ländervertretern die schwierige Situation bei der Erteilung kleiner Motorradkennzeichen nicht bewusst war, wurde vereinbart, alle Zulassungsbehörden erneut über die Möglichkeiten der Ausnahmegenehmigung zu informieren.

Darüber hinaus berichtet Johannes Götze von einem entstandenen Dialog mit dem Leiter der Berliner Zulassungsbehörde. Persönlich wird er ein historisches Motorrad vorführen, um der Zulassungsstelle die auftretenden Probleme aufzuzeigen und sich zu Lösungswegen unmittelbar mit dem Leiter der Zulassungsbehörde auszutauschen. Johannes Götze wird den Parlamentskreis über die Entwicklung informieren.

Unter den Sitzungsteilnehmern besteht Einigkeit, dass bei der Auslegung der Zulassungsverordnung und der resultierenden Kennzeichenerteilung noch immer zu viele Probleme zu Tage treten – Stichworte: Erteilung historischer Kennzeichenformate, Klebekennzeichen, hinterbeleuchtete Kennzeichen, Mitnahme von 07er-Kennzeichen etc.

pp. Carsten Müller regt an, entweder die bestehende Arbeitsgruppe um Johannes Götze zu erweitern oder eine eigenständige Arbeitsgruppe zur Kennzeichenthematik einzusetzen.

Die Mitglieder des Parlamentskreises sprechen sich für eine eigenständige Expertengruppe aus, um die bisherigen Fortschritte im Bereich der kleinen Motorradkennzeichen nicht durch eine Bündelung vieler Kennzeichenfragen zu gefährden. Daher wird eine neue Arbeitsgruppe „Kennzeichen“ gegründet und von Matthias Gerst (TÜV Süd, Anm. ACI) koordiniert. Renate Freiling (PS.Speicher), Stephan Joest (Amicale Citroën und DS) und Frank B. Meyer (AutoBild Klassik) werden sind in die Arbeitsgruppe einbringen.

Ziel wird es sein, die Thematik aufzuarbeiten, zu verdichten und möglicherweise in der nächsten Parlamentskreissitzung erste Handlungsoptionen vorzustellen. Eine Mitarbeit ist interessierten Parlamentskreismitgliedern möglich.

TOP 4 Bericht zu Planungen Umweltzonen – “Blaue Plakette”
Carsten Müller | MdB

Zur Ankündigung des Bundesumweltministeriums über die geplante Entwicklung einer neuen Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringen Stickstoffdioxidausstoß (NO2) berichtet Carsten Müller vom gegenwärtigen Sachstand. Auf Nachfrage des Vorsitzenden hat die federführende Bundesumweltministerin bestätigt, dass bislang keine konkreten Regelungen für eine „Blaue Plakette“ vorliegen und der Parlamentskreis informiert wird „sobald sich konkrete Regelungsvorschläge in dieser Sache abzeichnen“.

Peter Schneider berichtet, dass derzeit 13 Millionen in Deutschland zugelassene Diesel-Pkw die Kriterien der Euro-6-Norm nicht erfüllen. Bezüglich der historischen Fahrzeuge verweist er jedoch auf die Ausnahmeregelung nach Anhang 3 der geltenden 35. BImSchV, wonach Oldtimer generell von der Kennzeichnungspflicht befreit sind.

Stefan Röhrig schlägt vor, die weitere Entwicklung in diesem Bereich abzuwarten und nicht proaktiv zu werden.

Bernd Lange berichtet von Arbeiten auf europäischer Ebene zum Thema Emissionen in Kommunen. Die anerkannte Definition historischer Fahrzeuge wird in das Papier einfließen und eine Ausnahmeregelung für Oldtimer vorsehen. Zwar wird diese Richtlinie nicht bindend sein, doch sie weist den europäischen Kommunen die Richtung.

Carsten Müller schlägt entsprechend der Diskussion im Parlamentskreis vor, dass Thema „Blaue Plakette“ weiterhin zu beobachten, Hinweise zu sammeln und aktiv zu werden, wenn sich konkreter Handlungsbedarf abzeichnet.

TOP 5 Zustandsnoten historischer Fahrzeuge,
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller bittet den Parlamentskreis um eine Positionierung zum Thema „Zustandsnoten für historische Fahrzeuge“. Hintergrund ist die Frage, ob das bestehende System der Benotung von Oldtimer noch zeitgemäß ist oder überarbeitet werden muss.

Beispielsweise wird ein historisches Fahrzeug, dass sich noch immer im Originalzustand seiner Auslieferung befindet, jahrzehntelang genutzt und nie aufgearbeitet wurde, keine Zustandsnote „1“ oder „2“ erreichen. Daraus resultieren Fragen nach der Wertermittlung, Auswirkungen auf Versicherungsfragen und weitere Fragen des Alltags historischer Fahrzeuge.

Peter Schneider berichtet, dass Wilfried Seidel ein fünfstufiges Bewertungsverfahren entwickelt hat oder auch die FIVA-Regelungen als Maßstab genutzt werden könnten. Dr. Gundula Tutt plädiert dafür, kein Notensystem durch ein anderes Notensystem zu ersetzen. Sie verweist auf den Wechsel der FIVA zu einem verbalen Bewertungssystem oder auf Verfahren im Kunstbereich.

Wilfried Seidel weist darauf hin, dass bei jedem System bereits im Vorfeld eindeutig definiert sein muss, nach welchen Kriterien eine Bewertung erfolgt. Seine Vorarbeiten in diesem Bereich stellt er dem PAK gern zur Verfügung.

Matthias Gerst berichtet, dass zwischen einigen Akteuren ein Dialog zu Bewertungen initiiert werden wird. Sobald Informationen zur Veröffentlichung freigegeben sind, setzt er den PAK in Kenntnis.

Carsten Müller schlägt vor, unter organisatorischer Leitung von Norbert Schröder eine Expertenrunde zu diesem Themenkomplex zu etablieren. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die relevanten Fragen und Probleme zusammenzutragen und zu präzisieren. Mitarbeiten werden Dr. Gundula Tutt und Christian Deneke. Bei Interesse können sich weitere Parlamentskreismitglieder einbringen.

TOP 6 Prognose der Fahrzeugbestandsentwicklung
Stefan Röhrig | VDA

Stefan Röhrig berichtet über eine Bestandsprognose zu historischen Fahrzeugen im Jahr 2030. Der VDA prognostiziert, dass zwar die Anzahl der historischen Fahrzeuge zunimmt, sich aber kein Massenphänomen entwickelt. Die Ausarbeitung wird dem Protokoll beigefügt.

Peter Schneider unterstützt die Prognose dahingehend, dass sich ein Trend der Eigentümer mit mehreren Fahrzeugen abzeichnet und zukünftig wohl immer weniger Besitzer mehr historische Fahrzeuge besitzen werden. Durch die geringere Eigentümerzahl wird jedes Fahrzeug zunehmend weniger Laufleistung erbringen und der Oldtimer im Straßenbild weiter abnehmen. Die abnehmende Oldtimerzahl im Straßenbild verstärkt das bereits spürbare Nachwuchsproblem der Branche.

Der Parlamentskreis diskutiert die Bedeutung von Importoldtimern, der Emotionalität sowie die Folgen der nachlassenden Bedeutung von eigenen Pkws für jüngere Generationen. Stephan Röhrig verweist darauf, dass das Ergebnis der Prognose gern verwendet werden kann, um Behauptungen einer Oldtimerschwemme entgegenzutreten.

TOP 7 Europäisches – Maut für historische Nutzfahrzeuge in Belgien
Bernd Lange | MdEP

Bernd Lange berichtet zunächst von Arbeiten an der REACH-Richtlinie auf europäischer Ebene. Demnach wird die Richtlinie um ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ergänzt. Einschränkungen der Ersatzteilversorgung für historische Fahrzeuge durch die Chemikalienrichtlinie werden somit verhindert. Zu der geänderten Straßennutzungsgebühr für Nutzfahrzeuge in Belgien gibt es zu berichten, dass belgische Nutzfahrzeuge mit OKennzeichen und historische Nutzfahrzeuge aus EU-Ländern, die sich im Vorfeld bei den belgischen Behörden registriert haben, von der Maut ausgenommen sind. Eine
Registrierung ist via Internet möglich.

TOP 7 Europäisches – Fahrverbot für Fahrzeuge in der Pariser Innenstadt
Stephan Joest | DEUVET e.V. / Amicale Citroën Internationale (ACI)

Stephan Joest stellt die Entwicklung und Planungen von Fahrverboten in der Pariser Innenstadt vor. Eine Ausarbeitung dazu befindet sich im Protokollanhang. In diesem Kontext verweist Stephan Joest auf eine erfolgreich eingeforderte Ausnahmeregelung für historische Fahrzeuge mit Carte Grise Collection (CGC). Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.

TOP 8 Verschiedenes

Carsten Müller richtet den Mitgliedern des Parlamentskreises herzliche Grüße von Martin Halder aus und verbindet damit die besten Genesungswünsche des Parlamentskreises.

Carsten Körber stellt den „Gemeinnützigen Förderverein August Horch Museum Zwickau e.V.“ und dessen aktuelles Projekt vor. Zur Umsetzung des begonnenen Nachbaus eines „Horch 14-17 PS“ aus dem Jahr 1904 benötigen die Vereinsmitglieder Hilfe auf drei Ebenen:

1. Finanzierungsmöglichkeiten zur Deckung der anfallenden Kosten,
2. Unterstützung durch technisches Know-how und
3. Kontakte zu Expertinnen und Experten aus dem Kreise interessierter Oldtimer-, Horch und Nachbaufreunde.

Das Handout liegt dem Protokoll bei.

Georg Sewe nimmt Bezug auf einen aktuellen Pressebericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ wonach die Bundesregierung eine Privatisierung der Bundesautobahnen anstrebe. Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis, dass ihm bislang nur bekannt sei, dass eine Bundesfernstraßengesellschaft gegründet werden soll. Weitere, darüber hinausgehende Details oder Entwürfe sind dem Abgeordneten nicht bekannt.

Wilfried Seidel berichtet von einer Anfrage nach einem zu erstellenden Sachverständigengutachten für ein historisches Fahrzeug im Zuge einer möglicherweise zu untersagenden Ausfuhr in die Schweiz. In diesem Vorgang einer möglichen Ausfuhrbeschränkung für Kulturgüter sieht er einen Eingriff in Eigentumsrechte und bittet um Korrektur des Kulturgutschutzgesetzes in Deutschland.

Reinhard H. Sachse berichtet vom Ausfuhrprozess für einen Oldtimerkäufer aus dem Nicht-EU-Ausland, der ebenfalls mit zusätzlichen bürokratischen Hürden einer Genehmigung verbunden war.

Carsten Müller legt die rechtliche Situation im Bereich des viele Jahrzehnte geltenden und anerkannten Kulturgutschutzgesetzes dar. Seit dem letzten Jahr wird an einer Novellierung des Gesetzes gearbeitet. Deren Kernpunkte wurden in der PAK-Sitzung am 12. Oktober 2015 dargestellt. Es ist jedoch leider so, dass seit vielen Monaten eine Diskussion in der Öffentlichkeit geführt wird, der zahlreiche falsche Behauptungen zu Grunde liegen. Richtig ist, dass das für das außereuropäische Ausland bereits geltende Recht auf EU-Länder ausgedehnt wird. Mit der Novelle werden jedoch bislang geltende Wert- und Altersgrenze angehoben.

Relevant ist: Nur national wertvolles Kulturgut, dass eine einzigartige, herausragende und identitätsstiftende Bedeutung für Deutschland hat und deren Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde, ist überhaupt betroffen. Nur wenn eine offizielle Einstufung als „national wertvolles Kulturgut“ erfolgt ist, greifen die gesetzlichen Bestimmungen. In den seit 1955 von den Ländern geführten Listen national wertvollen Kulturbesitz zum Schutz gegen Abwanderung ins Ausland sind keine Oldtimer eingetragen! Das wird von den Kulturgutschutzexpertinnen und –experten auch in Zukunft nicht erwartet, denn die Automobilgeschichte Deutschlands ist in den öffentlichen Technikmuseen, den zahlreichen Oldtimer-Museen sowie den Firmenmuseen der deutschen Automobilindustrie durch historische Automobilexponate vielfach dokumentiert und gesichert. Es besteht in diesem Kontext keinerlei Anlass zur Sorge.

Carsten Müller bittet um Übersendung einer Darstellung der beiden angetragenen Vorgänge und bietet gleichzeitig die Übersendung von ausführlichen Materialien zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts an Interessierte an.

Stephan Richter knüpft an die Vorstellung des „Mobilen Nutzfahrzeugmuseum Sittensen“ von Emil Bölling sowie die Übernahme und den Erhalt der Sammlung durch Karl-Heinz Rehkopf und die Kulturstiftung Kornhaus an. Am 4. Juni 2016 hat in Einbeck das „PS.Depot Lkw + Bus“ eröffnet. Damit ist die Sammlung bis November an jedem ersten Samstag im Monat wieder zugänglich. Informationen dazu sind auf der Internetseite des PS.SPEICHER verfügbar: https://ps-speicher.de/lkw-sammlung.php

Nächste Sitzung

Carsten Müller kündigt die nächste Sitzung des Parlamentskreises an. Absprachegemäß sollen zum bereits vereinbarten Oktobertermin mehrere Landesverkehrsminister eingeladen werden. Der Schwerpunkt dieser Sitzung werden Themen aus dem Zuständigkeitsbereich der Länder sein.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet am Montag, 17. Oktober 2016, 14:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin, Saal PLH E.600 statt. Die Einladung wird rechtzeitig versendet.

Die Anlagen:

Protokoll

TOP 6: VDA Prognose Oldtimer 2030

TOP 7 Paris

TOP 8 Foerderverein August Horch Museum Zwickau 20160620

Mrz 042016
 

(German only, sorry)

Sitzungsprotokoll
Zeit: 22. Februar 2016, 14:00 bis 17:15 Uhr
Ort: Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB
Carsten Müller begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung. Er berichtet vom Verkehrsunfall von Martin Halder Ende des Jahres 2015. Der längere Zeit in Anspruch nehmende Heilungsprozess macht eine Teilnahme des Parlamentskreiskoordinators vorerst nicht möglich. Im Namen des gesamten Parlamentskreises wird Carsten Müller die besten Genesungswünsche der Mitglieder überbringen.

TOP 2 Sachstandsbericht Initiative Automobile Kultur e.V.
Bernhard Kaluza | IAK e.V.
Bernhard Kaluza stellt den aktuellen Stand des vom „IAK Automobile Kultur e.V.“ eingereichten Antrags zur Auszeichnung der Automobile Kultur als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe dar. Die gezeigte Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Erläutert wird die Änderung des Vereinsnamens vom “IAK Automobiles Kulturgut e.V.” hin zum aktuellen “IAK Automobile Kultur e.V.” Die bisherige Titulierung als “Gut” erinnere zu sehr an einen Gegenstand und somit an das Automobil selbst. Um den Fokus auf den avisierten und viel umfassenderen Antragsgegenstand zu lenken, wurde die Anpassung vorgenommen. Bernhard Kaluza verweist auf die notwendige Gewinnung neuer Kontakte und Unterstützer, um den Antrag auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Das Plenum wird ermutigt, aktiv neue Fördermitglieder zu werben. Ein Antrag auf Fördermitgliedschaft wird dem Protokoll beigefügt und kann frei verteilt werden.

Graf zu Ortenburg verweist auf die internationale Vernetzung der Thematik, wobei im ersten Schritt zunächst die nationalen Hürden zu nehmen seien und anschließend die internationale Dimension Berücksichtigung finden muss.

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TOP 3 Aktuelles von der FIVA – World Motoring Heritage Year
Prof. Dr. Mario Theissen | FIVA Senior Vice President und ADAC Klassik Referent

Prof. Dr. Mario Theissen stellt die Geschichte, Arbeit und Fokussierung der „Fédération Internationale des Véhicules Anciens” (FIVA) im 50. Jahr des Bestehens vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. Eine Erfolgsgeschichte der FIVA wird mehr und mehr die „FIVA ID Card“. Sie verbreitet sich immer weiter und wird zunhemend gefordert. In manchen Ländern, wie etwa der Schweiz, ist sie bei Behörden mittlerweile eine Zulassungsvoraussetzung für historische Kraftfahrzeuge. Die ID Card-Regelungen werden von der FIVA in diesem Jahr überarbeitet, um zukünftig eine noch detailliertere Beschreibung des Zustands und der Fahrzeuggeschichte und somit die Authentizität zu steigern.

Die globale Präsenz der FIVA nimmt ebenso wie die Klassikszene selbst kontinuierlich zu. Aufblühende kommerzielle Interessen muss der Verband erkennen und einbinden. Dazu wird die Satzung im Bereich Kooperation und Sponsorenpartnerschaft überarbeitet. Zur Verbesserung der Außendarstellung sowie des Wiedererkennungswertes wurde das Logo neu gestaltet. Es ist prägnanter, universeller und moderner. Im nächsten Schritt erfährt die Website www.fiva.org einen Relaunch.

Peter Schneider fragt, ob die FIVA ID Card auch für deutsche Verwaltungsbehörden als vereinfachte Zulassungsvoraussetzung beispielsweise bei H- und 07er-Kennzeichen denkbar wäre, um so aufwendige Begutachtungen der technischen Prüfanstalten einzusparen? Carsten Müller regt ein Schreiben an das Bundesverkehrsministerium zu dieser Frage an und wird den Parlamentskreis in der nächsten Sitzung über die Antwort informieren.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Johannes Götze| VFV

Hr. Götze berichtet dem Parlamentskreis eindrucksvoll von Schwierigkeiten bei der Montage der gegenwärtigen Motorradkennzeichen an den Oldtimer-Motorrädern. Mit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im April 2011 werden keine kleinen Kennzeichen mit einer Größe von 130x250mm mehr ausgegeben. Die Zulassungsbehörden können seither Ausnahmen im Einzelfall genehmigen, wenn die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht möglich ist. Ganz besonders bei historischen Motorrädern treten häufiger diese technischen Montageschwierigkeiten auf, weil etwa Reflektoren, Rückleuchten oder Klammern für den Hauptständer eine Montage verhindern.

Exemplarische Fotos werden dem Protokoll beigefügt. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass die Zulassungsstellen eine Erteilung kleiner Kennzeichen sehr häufig ohne Begründung ablehnen. Diese Kann-Bestimmung der FZV hat zu einer unterschiedlichen Handhabung der Zulassungsstellen geführt, selbst innerhalb eines Zulassungsbezirks oder bei vorliegender Eintragung in den Gutachten der Prüfstellen.

Carl Christian Janke regt an, die Thematik „Zulassungsstellen“ einmal zum Leitthema einer Sitzung zu machen. Diesen Punkt aufgreifend regt Bernd Scheelen an, die Landesverkehrsminister einzuladen und gezielt länderspezifische Themen auf die Tagesordnung zu setzen. Die gezielte Einladung von Landesverkehrsministern in den Parlamentskreis zu einer Schwerpunktsitzung findet breite Unterstützung. Christian Theis bietet an, die von ihm geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Technisches Kraftfahrtswesen“ unmittelbar mit dem Thema zu befassen. Johannes Götze könnte bereits zur nächsten Sitzung der Facharbeitsgruppe am 15./16. März 2016 in Kiel einen Tagesordnungspunkt bekommen, um den anwesenden Experten die auftretenden Zulassungsschwierigkeiten zu beschreiben und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Johannes Götze stimmt unmittelbar zu und wird sich mit Christian Theis direkt abstimmen. Carsten Müller ruft weitere Probleme mit Kennzeichen auf. Mario De Rosa berichtet von bürokratischen Schwierigkeiten bei der Mitnahme von roten Kennzeichen im Falle einer Wohnortänderung. Häufig werden die Zulassungsdaten im bisherigen Zulassungsbezirk gelöscht und der Kennzeichenbesitzer muss gegenüber der neuen Zulassungsstelle die gesamten Zulassungsvoraussetzungen zur Erlangung eines 07er-Kennzeichens neu belegen. Dieses aufwendige Verfahren sollte vereinfacht werden, indem bisher bereits erbrachte Nachweise von der neuen Zulassungsstelle zwingend übernommen werden. Carsten Müller regt an, dieses Thema in der Schwerpunktsitzung mit Landesverkehrsministern auf die Tagesordnung zu nehmen und erleichternde Änderung der unterschiedlichen Handhabung anzustreben.

Bernd Scheelen schlägt vor, auf dieser Sitzung auch die bereits mehrfach thematisierte Erteilung historischer Kennzeichen zum Beratungsgegenstand zu machen. Peter Schneider sowie Jörn M. Müller-Neuhaus verweisen darauf, dass in Großbritannien und Frankreich die Erteilung historischer Kennzeichen trotz ebenso geltender europäischer Bestimmungen möglich sei. Das Plenum unterstützt auch diesen Punkt.

TOP 5 Leitfaden für die Durchführung von Oldtimer-Veranstaltungen
Johann König | ADAC e.V.
Johann König stellt einen gerade fertiggestellten Leitfaden zur Durchführung von Oldtimerveranstaltungen vor. Eine Präsentation befindet sich im Protokollanhang. Adressaten des Leifadens sind die Betreiber und Organisatoren von Veranstaltungen mit historischen Fahrzeugen. Der Leitfaden ist eine erweiterungsfähige und jederzeit aktualisierbare Blattsammlung, die in den ADAC-Ortsverbänden verfügbar sein wird. Er soll vor und während einer Oldtimerveranstaltung relevante Anregungen, Hinweise, Formulare und Kontaktinformationen bündeln und sich optimaler Weise stetig fortentwickeln. Die Möglichkeiten eines Onlinezugriffs werden gegenwärtig noch geprüft.

TOP 6 Vorstellung des Erdmann & Rossi Club e.V.
Dr. Arthur Waldenberger | Erdmann & Rossi Club e.V.
Dr. Arthur Waldenberger stellt die Unternehmensgeschichte des Karosseriebaubetriebes Erdmann & Rossi und den in 2014 in Berlin gegründeten Erdmann & Rossi Club e.V. vor. Übergeordnetes Vereinsziel ist die Pflege der Tradition von Erdmann & Rossi sowie zum Erhalt historischer Fahrzeuge mit Erdmann & Rossi-Karosserien beizutragen. Dr. Arthur Waldenberger berichtet, dass verfügbare Unternehmensunterlagen, Skizzen und Fotos vom Verein gesichert wurden. Die Markenrechte „Erdmann & Rossi“ wurden eingetragen. Auf Nachfrage von Dr. Gundula Tutt bekräftigt Dr. Arthur Waldenberger, dass im Zuge einer Restauration klassischer Erdmann & Rossi Karosserien keine namensrechtlichen Einschränkungen geltend gemacht werden.

TOP 7 – Vorstellung Radio Oldtimer
Gerhard Slotta | Radio Oldtimer
Arno Wahl | Radio Oldtimer
Gerhard Slotta und Arno Wahl stellen das Internetradio „Radio Oldtimer“ vor. Eine Darstellung wird dem Protokoll beigefügt. Bislang existierte kein Radioformat, das sich gezielt an die Liebhaberinnen und Liebhaber klassischer Fahrzeuge richtete. Diese Lücke schließt der Spartensender, dem über das Internet eine uneingeschränkte Reichweite und Hörerschaft zur Verfügung steht. Die vorgestellten Programmkonzeption und –struktur werden über den eingespielten Programmausschnitt erleb- und hörbar.

TOP 8 – Verschiedenes
Das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS)

EUCARIS ist eine europaweite Datenbank für den sicheren Austausch von Fahrzeugregisterdaten zwischen berechtigten öffentlichen Stellen. Peter Schneider berichtet über eine Weigerung des Landkreises Soest, einer privaten Datenabfrage aus der europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS) zu entsprechen. Im Zuge des Erwerbs eines Kraftfahrzeuges sollte mittels EUCARIS-Abfrage und im Vorfeld des Abschluss eines Kaufvertrages geklärt werden, ob bestimmtes Fahrzeug in einem der teilnehmenden Länder zur Fahndung ausgeschrieben ist. Nach Auskunftsverweigerung wird nun angeregt, die Datenbank auf gesetzgeberischem Wege für Bürgeranfrage zu öffnen. Die Mitglieder sehen durchaus ein Interesse an einer lückenlosen Fahrzeughistorie, dennoch könnte zunächst eine entsprechende Frage an den Verkäufer gerichtet werden.

Gleichzeitig kann auch eine negative EUCARIS-Abfrage keinen umfassenden Schutz bieten. In diesem Kontext kam ein Autobild-Klassik Artikel aus dem Januar 2015 zur Sprache. Unter dem Titel „Hickhack um geklauten 911er“ wurde vom Besitzer eines in Deutschland gestohlenen 1970er Porsche 911 berichtet, der vier Jahren nach dem Diebstahl sein Fahrzeug in Deutschland wiederfindet. Dennoch hat die Justiz den Wagen nicht an den Besitzer übergeben, da der Wagen von einem Autohändler in gutem Glauben in Belgien gekauft worden war. Da ein Kfz-Diebstahl in Belgien nach drei Jahren verjährt, müssen die Gerichte klären, ob der Eigentumsanspruch in Deutschland gilt.

(http://www.autobild.de/klassik/artikel/jurististisches-gezerre-um-gestohlenen-porsche-5568580.html)

Carsten Müller regt an, die Thematik EUCARIS prüfen zu lassen.

UKW-Abschaltung
Mario De Rosa weist auf die ins Jahr 2025 verschobene Abschaltung des Radioempfangs über UKW-Frequenzen hin. Der Erhalt des UKW-Radios ist einerseits für die Authentizität historischer Fahrzeugausstattungen und andererseits für den Katastrophenschutz relevant. Da derzeit noch zahlreiche Funklöcher auf der digitalen Karte vorhanden sind, sollte wenigstens ein UKW-Frequenzband langfristig für die analoge Radioverbreitung erhalten bleiben.

Andreas Keßler berichtet dem Parlamentskreis, dass über kurz oder lang eine Abschaltung der analogen Radiofrequenzen nicht verhindert werden kann und der Radiobetrieb digitalisiert wird. Radiogeräte in historischen Fahrzeugen lassen sich mit einfachen technischen Hilfsmitteln auf digitalen Empfang umrüsten. Andreas Keßler und Mario De Rosa werden das Thema aufarbeiten und möglichen Handlungsbedarf in der nächsten Sitzung aufzeigen.

Veranstaltungen
Carsten Müller weist auf zwei Veranstaltungen hin: Am 6. und 7. Mai 2016 wird die 11. AvD Rund um Berlin Classic (http://www.rundumberlin-classic.de/index.html) durchgeführt. Der Veranstalter stellt dem IAK einen Startplatz zur Verfügung.

Am 9. und 10. September 2016 wird die 1. ADAC Landpartie Classic 2016 (http://adaclandpartieclassic.de) stattfinden. Ausschreibungsunterlagen werden dem Protokoll beigefügt.

Johann König lädt die Mitglieder des Parlamentskreises zu dem am Samstag, 19. März 2016 im Rahmen der RETRO CLASSICS 2016 in Stuttgart stattfindendem ADAC Klassik Club Frühstück ein. Es beginnt um 10:00 Uhr am ADAC-Messestand in Halle 1.

Nächste Sitzung
Zum Abschluss der Sitzung wurden die Sitzungstermine der nächsten beiden Sitzungen des Parlamentskreises besprochen:
Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet am Montag, 20. Juni 2016 ab 14:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin, Saal PLH E.400 statt.
Die Einladung wird rechtzeitig versendet.

Der darauffolgende Sitzungstermin: Montag, 17. Oktober 2016, 14:00 Uhr im Saal PLH E.400 des Paul-Löbe-Hauses, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: ,
Sep 212012
 

(English below, français au-dessous)

Der Bundesrat hat den Plänen der Bundesregierung, die alten Kraftfahrzeugnummernschilder wieder zuzulassen, in seiner heutigen Plenarsitzung zugestimmt. Damit haben Städte und Gemeinden künftig deutlich mehr Auswahl bei ihren Zulassungskürzeln.

Den weitergehenden Plänen der Bundesregierung, auch völlig neue Nummernschilder zuzulassen und damit die Zulassungsstellen ihre Ortskürzel praktisch frei wählen zu lassen, erteilte der Bundesrat allerdings eine Absage. Diese Regelung führe zu einer unübersichtlichen Vielzahl neuer zusätzlicher Kennzeichen und sei daher abzulehnen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die geänderte Verordnung in Kraft setzt.

Die “erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften”, Beschluss Drucksache 371/12, im Wortlaut, zum Download auf den Amicale Citroen Seiten:

Download

Darin enthalten sind auch die Änderungen z.B. für das “Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen”, der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Nach Ermittlungen der Universität Heilbronn würden 75,9 Prozent der befragten Kfz-Besitzer sich bei einer Zulassung oder Ummeldung eines Kfz ein bisher auslaufendes Unterscheidungszeichen zuteilen lassen. Da jedoch ein Antrag auf Änderung des Kennzeichens mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, wird geschätzt, dass lediglich 5 – 10 Prozent (Mittelwert = 7,5 %) der Fahrzeughalter tatsächlich einen Antrag nur wegen der Änderung des Kennzeichens stellen wird, d. h. ca. 515 000 (9,04 Millionen Fahrzeuge x 0,759 x 0,075 = 514 602). Der Umstellungsaufwand für die Behörden wird zeitlich mit rund 20 Minuten beziffert.

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New Old number plates to come back again in Germany

The German Bundesrat, the Federal Council of Germany has approved the Bundesregierung (Federal Governments) plans to allow the old car number plates again, at the plenary session of September 21, 2012. German cities and towns have much more choice in their future approval procedures.

The further plans of the federal government to allow completely new license plates and thus make the approval bodies elect their local codes practically free, the Federal Council mandated, however, came to a rejection. This rule leads to a confusing variety of new additional indicator (number plate first 1-3 letters “XX-…”) and therefore should be rejected. The federal government must now decide whether it is going to modify the decree.

Download the Bundesrat decision document

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Le Conseil fédéral d’RFA (“Bundesrat”) approuvé lors de la session plénière de Septembre 21 des plans du gouvernement fédéral (“Bundesregierung”) d’Allemagne pour permettre aux anciennes plaques d’immatriculation au nouveau. Les villes et les departements ont beaucoup plus de choix dans leurs raccourcis d’approbation à venir pour les numero plaques pour les vehicles.

Download la Bundesrat decision

Aug 042012
 

(English below, Francais au-dessous)

Nicht jedem ist bekannt – und geläufig – daß es zu Problemen im Ausland mit den sukzessive seit 1998 eingeführten Kfz-Kennzeichen mit EU-Kennung (“EU-Kennzeichen”) kommen kann, wenn die Kennzeichen nämlich den Trennungsstrich zwischen Zulassungsbezirk nicht mehr führen, in der “Zulassungsbescheinigung I” (Fahrzeugschein) dies jedoch mit Trennungsstrich ausgeführt wird.

Bei Abgleich der Kennzeichendaten schlossen italienische und österreichische Behörden, dass Kennzeichenschilder ohne Trennungsstrich und Fahrzeugpapiere mit Trennungsstrich nicht übereinstimmen und die Identität von Kennzeichenschild und Fahrzeugpapieren somit nicht gegeben ist. Zur Folge kann dies ein Bussgeld u.a. in Italien und Österreich haben, das bis zu eine Höhe von 500 Euro verhängt wurde.

Man mag kaum glauben, daß diese Behördenposse rund 15 Jahre nach Einführung der EU-Kennzeichen noch immer passiert, und nicht zumindest EU-weit bekannt und insbesondere geregelt ist – die Software in den EU-Kontrollgeräten sollte sicherlich diese Besonderheit mittlererweile berücksichtigen können.

Die “Initiative Kulturgut Mobilität” weist darauf hin, dass der Bund-Länder-Fachausschuss für Kfz-Zulassung das Problem erkannt hat und die Bundesländer aufgefordert hat, ihre Zulassungsstellen bei jeder Befassung mit Zulassungsfragen künftig zu bitten, auf die Übereinstimmung von Fahrzeugpapieren und Kennzeichenschilder zu achten.

Darüber hinaus hat es ein Anschreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gegeben, das diesem Umstand Rechnung trägt:


“…Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde durch die Länder darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ahndung von Verkehrsverstößen auch die Eintragung des amtlichen Kennzeichens in der Zulassungsbescheinigung, die mit Trennungsstrich vorgenommen wurde, obwohl die Kennzeichenschilder nicht mehr über einen solchen Trennungsstrich verfügen, in Italien und Österreich beanstandet wurde.

Dass das Kennzeichen auf der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann und beide Schreibweisen gleichberechtigt gültig sind, wird auf der Internetseite des BMVBS bereits angeführt.

Auf Grund zunehmender Anfragen der Presse und von Bürgern, die befürchten, bei Ihrer Urlaubsfahrt wegen des Trennungsstrichs in der Zulassungsbescheinigung bestraft zu werden, bitte ich die EU und EWR- Staaten darüber zu unterrichten, dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig…“

Download BMVBS Dienstanweisung

Eine Empfehlung (keine rechtsverbindliche Aussage) ist, dieses Schreiben ausgedruckt mit sich zu führen und im Zweifelsfall vorzuweisen und auf Einsicht der Kontrollorgane hoffen.

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Bureaucracy in EU may lead to problems with German number plates

In 1998 the European Union decided about the introduction of the new EU number plates while at the same time the old traditional number plates could continue to exist. That lead to the situation that new number plates in Germany did skip the “dash” whereas the old ones kept them.

Within the vehicle registration certificate (the one you carry with you when driving the car, “Fahrzeugschein”) the dash still continued to exist even though number plate did not.

Time to get bureaucracy to find its niche: When officials in Italy and Austria verified vehicle identity they discovered a discrepancy between the papers and the number plate: the dash was missing!

This could lead to the awkwards situation that German car drivers are confronted with abuse of vehicle registration and penalty of up to 500 Euro.

The German ministry of transportation (BMVBS) has issued a formal official paper which tries to mitigate this risk by informing officials that both variants do exist, and officials should not try to file a case due to bureaucracy issues.

Download BMVBS Dienstanweisung


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La bureaucratie de l’UE peut conduire à des problèmes avec des plaques d’immatriculation allemandes

En 1998, l’Union européenne a décidé de l’introduction des nouvelles plaques nombre UE, tout en même temps les anciennes plaques de numéro traditionnels peuvent continuer d’exister. Cela conduit à la situation que de nouvelles plaques d’immatriculation en Allemagne n’a sauter le “tiret”, tandis que les anciens les a gardées.

Dans le certificat d’immatriculation du véhicule (celui que vous emporter avec vous lorsque vous conduisez la voiture, “Fahrzeugschein”) le tiret continuait d’exister même si la plaque d’immatriculation n’a pas fait.

Temps pour la bureaucratie de trouver son créneau: Lorsque les fonctionnaires en Italie et en Autriche a vérifié l’identité du véhicule, ils ont découvert une différence entre les journaux et la plaque d’immatriculation: les tirets était absent!

Cela pourrait conduire à la situation foux que les automobilistes allemands sont confrontés à des abus de l’immatriculation des véhicules et des pénalités pouvant aller jusqu’à 500 euros.

Le ministère allemand des transports (BMVBS) a publié un document officiel formelle qui tente d’atténuer ce risque en informant les fonctionnaires que les deux variantes existent, et les fonctionnaires ne devraient pas essayer de déposer une plainte en raison de problèmes de bureaucratie.

Download BMVBS Dienstanweisung