Nicht nur in der Oldtimerszene wird die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Neuregelung zur Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Fahrzeugen kontrovers diskutiert.
In diesem Zusammenhang hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein kurzes Gutachten “Entsorgung von Altfahrzeuge und der Abfallbegriff” zur EU-Altfahrzeugverordnung und dem Abfallbegriff ausgearbeitet und neben den Kraftfahrzeugen auch die Entsorgung von Schiffen und Flugzeugen berücksichtigt.
Das Gutachten (WD 5-044-24) hat uns der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller zur Verfügung gestellt, das wir hiermit weiterleiten:
Positiv ist die folgende Klarstellung unter Punkt „1.2. Entwicklung des Abfallbegriffs im nationalen Recht:
“…Die Einordnung von Altfahrzeugen als Abfall sowie die Vorgaben zur Entsorgung richten sich nach der (deutschen) Altfahrzeug-Verordnung. Fahrzeuge, die zwar nicht fahrbereit sind, aber restauriert werden sollen, stellen keinen Abfall dar, auch wenn die Restaurierung nicht wirtschaftlich vernünftig ist…“
Leider hat der wissenschaftliche Dienst den für uns wichtigsten Punkt „2.3. Verordnungsentwurf 2024“ etwas kurz gehalten.
In diesem Zusammenhang möchten wir erneut auf die regelmäßigen FIVA EU Updates hinweisen – zu dem Thema der Altauto-Verordnung gab es hierzu eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die seinerzeitigen nachfolgenden Stellungnahmen:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12633-End-of-life-vehicles-revision-of-EU-rules/F3443357_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12633-End-of-life-vehicles-revision-of-EU-rules/F3445187_en
Vielen Dank.