
(German, English) Für einen Oldtimer gibt für die Zeit der Reparatur keine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Das berichtet die Zeitschrift recht und schaden (Heft 9/2012) unter Berufung auf Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Az.: 1 U 50/11) und Karlsruhe (Az.: 9 U 29/11). Nach Auffassung der Richter hat die Nutzung solcher Fahrzeuge für die Eigentümer regelmäßig keine wirtschaftlichen Gründe, sondern sei reines Freizeitvergnügen. Dafür sei die Nutzungsausfallentschädigung aber …
-> mehr lesen…/read more…/en savoir plus…