Jul 122013
 

(English below, Francais au-dessous)

Viele Citroën-Fans und ambitionierte Besitzer und Fahrer historischer Automobile und Motorräder werden sich zwar um ihr Hobby kümmern, aber den wenigsten ist bewusst, dass mit der “Charter von Turin” nunmehr auch ein fundamental weitreichendes Rahmenwerk geschaffen wurde, das als rechtliche Grundlage für die Zunkunft (z.B. Gesetzgebung, Zulassung, Versicherung etc.) ebenso weitreichende Folgen haben wird. Daher ist es aus unserer Sicht essentiell, dass jeder diese Charta zumindest einmal gesehen hat – hier die Originalversion:

EINLEITUNG

Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie unterstützt und fördert die Erhaltung und verantwortungsvolle Nutzung von historischen Fahrzeugen als bedeutsamen Teil unseres technischen und kulturellen Erbes.

Historische Fahrzeuge sind wichtige Zeugnisse der Geschichte, sei es als Transportmittel, in Bezug auf die Entwicklung und den Stand der Technik ihrer Zeit sowie nicht zuletzt durch ihren Einfluss auf die Gesellschaft.

Diese Charta umfaßt mechanisch angetriebene, nicht-schienengebundene Landfahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt als historisch, wenn es den Kriterien der Charta und den geltenden FIVA- Definitionen entspricht.

Die Charta kann überdies Gebäude und Artefakte, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen und der Zeit ihrer Nutzung stehen, wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen, Strassen oder Rennstrecken, einschließen.

Die Besitzer historischer Fahrzeuge, die Kuratoren von Sammlungen und die Restaurierer historischer Fahrzeuge engagieren sich bereits seit vielen Jahren erfolgreich bei der Rettung, Erhaltung und Instandhaltung von historischen Fahrzeugen.

Diese Charta wurde von der FIVA als Anleitung bei Entscheidungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, verabschiedet. Die Charta von Turin fasst die Leitsätze für Nutzung, Unterhalt, Konservierung, Restaurierung und Reparatur von historischen Fahrzeugen zusammen.

Diese Charta basiert auf der Charta von Venedig der UNESCO (1964), der Charta von Barcelona (2005, historische Wasserfahrzeuge) und der Charta von Riga (2003, historische Schienenfahrzeuge) und ist vom Geist dieser Dokumente inspiriert.

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CHARTA

Artikel 1, “Ziel”

Ziel dieser Charta ist es, die Fahrzeuggeschichte gemeinsam mit dem zugehörigen Design, der entsprechenden Technik und Funktion sowie ihrer dokumentierten Historie zu erhalten, ebenso wie die Erkenntnisse über ihre vielfältigen Einflüsse auf die Gesellschaft und ihr Umfeld.

Um historische Fahrzeuge zu verstehen, sie zu schätzen und das nötige Wissen um ihre Erhaltung und ihren Betrieb, insbesondere auf öffentlichen Strassen, zu sichern, sollten alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse und die auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen einbezogen werden.

Artikel 2, “Zukunft”

Erhaltung, Restaurierung und alle verwandten Arbeitsprozesse zielen ab auf die Bewahrung von historischen Fahrzeugen, sowohl als technische Artefakte als auch als Zeugen der Transportgeschichte und Kultur.

Es ist unerlässlich, das dabei verwendete Fachwissen sowie die entsprechenden Materialkenntnisse und Methoden an spätere Generationen weiterzugeben. Es ist außerdem unser Ziel, das Spezialwissen, die Fachkenntnisse und die Fähigkeiten zu bewahren, die sich auf die Herstellung und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beziehen

Artikel 3, “Pflege”

Dauerhafte und nachhaltige Pflege ist unerlässlich für das Überleben von historischen Fahrzeugen.

Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen, insbesondere auf öffentlichen Strassen, ist wichtig, um sie zu begreifen sowie zur Bewahrung und Weitergabe der Kenntnisse über ihren Betrieb und Unterhalt an spätere Generationen.

Artikel 4, “Standpunkt”

Es fördert den Erhalt historischer Fahrzeuge, wenn sie als wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens und als Beitrag zu unserem kulturellen Erbe angesehen werden.

Daher ist die Möglichkeit ihrer Nutzung wichtig und wünschenswert. Im Zusammenhang mit einer Nutzung sollen sie jedoch nicht weiter als nötig verändert werden.

Unvermeidbare Modifikationen sollen die historische Substanz nicht beeinträchtigen. Prinzipiell sollen sie die zeitgenössische Technik und die zeitgenössische Erscheinung nicht verändern.

Artikel 5, “Verfahren”

Die Bewahrung von historischen Fahrzeugen kann Eingriffe in unterschiedlichem Umfang notwendig machen.

“Erhaltung” bedeutet die Pflege und den Schutz eines Fahrzeuges oder Objektes vor Beschädigung und Verfall, so dass sein Zustand, seine individuelle Qualität und sein spezifischer Erinnerungswert gewahrt bleiben.

“Konservierung” umfasst alle Eingriffe, die das Fahrzeug oder Objekt sichern und seiner Stabilisierung dienen, ohne den Bestand zu verändern und ohne seinen historischen oder materiellen Zeugniswert in irgendeiner Weise zu gefährden. Es wird damit also ausschließlich der weitere Verfall verhindert oder zumindest aufgehalten. Solche Maßnahmen sind meist äußerlich nicht sichtbar.

“Restaurierung” umfasst alle Maßnahmen zur Ergänzung von fehlenden Teilen oder Bereichen mit dem Ziel, einen früheren Zustand des Objektes wieder ablesbar zu machen. Die Restaurierung wird generell weiter eingreifen als eine Konservierung. Restaurierte Bereiche sollen sich harmonisch in den historischen Bestand einfügen, bei genauerer Untersuchung jedoch sicher von diesem unterscheidbar sein.

“Reparatur” hingegen bedeutet die Anpassung, Instandsetzung oder den Ersatz von vorhandenen oder fehlenden Bauteilen. Die Reparatur hat zum Ziel, die volle Funktionsfähigkeit des Objektes wieder herzustellen und nimmt häufig keine Rücksicht auf die authentische, zum Fahrzeug gehörende Substanz.

Erhalt, Konservierung und Restaurierung sind spezialisierte Prozesse. Ihr Ziel ist es, den technischen, ästhetischen, funktionalen, sozialen und historischen Wert eines Fahrzeuges zu erhalten und aufzuzeigen.

Sie sollte immer das originale Erscheinungsbild und die historischen Grundlagen des jeweiligen Fahrzeugs verstehen und berücksichtigen. Sie sollen auf dem Respekt vor dem im Einzelnen überlieferten Bestand und den Informationen aus authentischen Dokumenten basieren.

Artikel 6, “Geschichte”

Veränderungen, aus der normalen Gebrauchszeit, eines historischen Fahrzeuges gegenüber dem Auslieferungszustand sind Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Diese sollten daher erhalten bleiben.

Die Restaurierung eines historischen Objektes erfordert darum nicht, sein Aussehen und seine technischen Merkmale ins Erscheinungsbild des ursprünglichen Baujahres zurückzuversetzen.

Eine Restaurierung hin zur Erscheinung einer bestimmten Epoche sollte erst nach sorgfältiger Prüfung historischer Aufzeichnungen und Dokumente sowie nach sorgfältiger Planung ausgeführt werden.

Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und von der historischen Substanz unterschieden werden.

Für solche ersetzten Bauteile empfiehlt die FIVA ein Markierungssystem (s. Anhang 1).

Artikel 7, „Genauigkeit“

Bei der Restaurierung historischer Fahrzeuge sollten bevorzugt die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken benutzt werden, es sei denn, diese können aus Gründen der Sicherheit, der Gesetzgebung oder der Verfügbarkeit nicht länger verwendet werden.

Speziell bei der Konservierung der historischen Substanz können sich die traditionellen Materialien als unzureichend erweisen. Wie bei der Restaurierung können dann solche modernen Ersatzmaterialien und Techniken herangezog en werden, deren Eignung und langfristige Beständigkeit wissenschaftlich nachgew iesen oder durch praktische Erfahrung erprobt sind.

Artikel 8 „Erscheinungsbild“

Alle vorgeschriebenen Veränderungen, die außerhalb der normalen Gebrauchszeit notwendig werden, sollen sich unauffällig in die originale Struktur und das Erscheinungsbild einfügen.

Solche Einbauten sollen reversibel sein. Alle wesentlichen Originalteile, die entfernt wurden, sollen für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz für ihre ursprüngliche Substanz und Machart zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

Artikel 9, “Planung”

Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten genau geplant sowie nachvollziehbar und angemessen dokumentiert werden.

Die entsprechenden Aufzeichnungen sollten mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

Artikel 10, „Archive“

Alle Personen, Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt, der Konservierung, der Restaurierung, der Reparatur und dem Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.

Artikel 11, “Status”

Institutionen, die sich mit dem Erhalt und der Weitergabe von Wissen für den Erhalt und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beschäftigen, sollen sich bei internationalen und nationalen Behörden um eine Anerkennung als kulturerhaltende Institutionen bemühen.

Sammlungen und Archive von Schriftgut, Plänen und anderen Artefakten, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen sollten als Kulturgut bewahrt werden.

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Anhang 1: Vorschläge zu einem Markierungssystem

Dabei werden die folgenden Buchstaben als permanente Markierung verwendet:

NB = für „newly built“ (so exakt wie möglich in Art und Material kopiert & direkt nach einer nachgewiesen originalen Vorlage neu angefertigt)

FR = für „free reconstruction“ (frei rekonstruiert, ohne direkte historische Vorlage in Form, Material und Herstellungstechnik. Dieses Teil erfüllt jedoch technisch die Funktion eines ehemals vorhandenen historischen Bauteiles)

CS = für „conservational stabilization“ (eine spätere zur Erhaltung eingefügte Verstärkung der historischen Substanz) Wenn möglich wird empfohlen, einem solchen Kürzel folgend, die Jahreszahl der Nachfertigung anzufügen.

Arbeitsgruppe Charta von Turin / FIVA Kulturkommission;
Thomas Kohler, Gundula Tutt, Rainer Hindrischedt, Mario De Rosa, Alfieri Maserati, Stefan Musfeld & Mark Gessler.

(Original der Charta von Turin ist auf der Website der FIVA, www.fiva.org, nachzulesen)

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The “Charter of Turin”

Many Citroen fans do really care about their hobby end enthusiasm for the French cars, the brand and history, but very few are aware that te “Charter of Turin” now has also created a fundamentally far-reaching framework that has to be seen especially as a legal basis for the future of our joint activities and interests (eg, registration, insurance, etc.) and thus equally will will have far-reaching consequences. Therefore, it is essential, in our view, that everyone has seen this Charter at least once – here’s the original version:

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CHARTER OF TURIN

INTRODUCTION

The Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) is the world federation of historic vehicle clubs. It supports and encourages the preservation and responsible use of historic vehicles as an important part of our technical and cultural heritage.

Historic vehicles are significant in their role as means of transport, as witnesses to their historic origins, the technical state of the art of their period and last but not least for their impact on society.

The scope of this Charter includes mechanically propelled road and non-rail land vehicles. A vehicle is considered to be historic once it complies with the Charter and the applicable FIVA definitions.

The Charter may also include buildings and related artefacts to historic vehicles and their period of operation, such as factories, fuel stations, roads or racetracks.

For many years the owners of historic vehicles, the curators of historic vehicle collections and the restorers of historic vehicles have been very successful at salvaging, preserving and keeping historic vehicles in operation.

This Charter was approved by FIVA to provide guidance for decisions and treatments in relation to historic vehicles. The Turin Charter unites the guiding principles for the use, upkeep, conservation, restoration and repair of historic vehicles.

This Charter is based on and inspired by UNESCO’s Venice Charter (1964), the Barcelona Charter (2003, historic ships) and the Riga Charter (2005, historic rail vehicles).

CHARTER

Article 1, “Aim”

The aim of this Charter is to preserve and safeguard the history of vehicles including their engineering, form, functions and documented histories and their many and diverse relationships with society and social environments.

To understand, appreciate and ensure the preservation and operation of historic vehicles, including their use on public roads, it is important to use the research methods, scientific, historical and technical knowledge available and involve the organisations and facilities working in this sector.

Article 2, “Future”

Preservation, restoration and any related work processes are aimed at sustaining historic vehicles as both technical artefacts and witnesses of transport history and culture. It is imperative to pass on the methods used, material knowledge and work processes to future generations. We also aim to preserve the special knowledge, expertise and skills related to the manufacture and operation of such vehicles.

Article 3, “Care”

Permanent and sustainable care are essential for the survival of historic vehicles.

Use of historic vehicles, including on public roads, is important for their preservation. It is the only way to fully understand and pass on the traditional knowledge of driving and maintaining them for future generations.

Article 4, “Position”

It is beneficial for the preservation of historic vehicles that they are seen as an integral part of public life and perceived as a contribution to our cultural heritage.

It is important and desirable that they can be used. However, in order to use them, historic vehicles should not be modified more than necessary.

Unavoidable modifications should not interfere with the historic substance. As a matter of principle, they should not alter the vehicle’s period engineering and appearance.

Article 5, “Processes”

The preservation of historic vehicles can require interventions or restorations to different extents.

Preservation means the care and prevention from deterioration or damage, by which the present condition, individual and memorial quality of a historic vehicle or object is safeguarded.

Conservation includes all acts serving to secure and stabilise the vehicle or object that do not alter the historic substance, parts and materials. Conservation treatment will not put at risk the object’s historical or material documentary value in any way. It serves exclusively to prevent or at least delay continued deterioration. Usually, such measures are not visible on the surface.

Restoration is the process of replacing missing parts or areas with the aim of displaying an earlier state of the vehicle and goes further than conservation. Restored areas should discreetly blend in with the existing historic stock, but remain distinguishable on closer inspection.

This is different from repair, that stands for the adaptation, refurbishment or replacement of existing or missing components. Repair makes a vehicle fully operational again and may not take into account the authentic substance belonging to the vehicle.

Preservation, conservation, and restoration are specialised processes aimed at safeguarding and displaying a vehicle’s engineering, aesthetic, functional, social and historic value.

They should aim at understanding and considering the original design and the historic background of the individual vehicle. They should be based on respect for the individual historic entity and information found in authentic documents.

Article 6, “History”

Any changes and modifications to a vehicle which occurred during its ordinary life span and altering its condition as originally delivered are testimonials of the vehicle’s history and should be preserved as such. Therefore it is not necessary to restore a historic vehicle in a way that adjusts its look and technical features back to the appearance of the manufacturing date.

A restoration that would return a vehicle to the appearance of a certain period should only be attempted with careful examination of historical records or thorough planning.

Components and materials inserted to replace historic parts in the process of a restoration should be identified with simple and permanent markings to distinguish them from the historic substance.

For replaced parts, FIVA recommends the marking system attached to this charter (see Appendix 1)

Article 7, “Accuracy”

During the restoration of historic vehicles historically accurate materials and work techniques should be preferred, unless such materials or techniques can no longer be used because of safety concerns, lack of availability or legal prohibitions.

Especially in the conservation of historic substance, traditional materials may not be adequate. As elsewhere in the field of restoration, modern materials and working techniques may then be used instead, provided they have been proven adequate and durable in experiments or tried in practice.

Article 8, “Appearance”

Any modifications to a historic vehicle required outside of its ordinary lifespan should be integrated discreetly and respect the original structure and appearance.

Such modifications should be reversible. It is recommended that any important original parts removed should be kept with the vehicle for later use and to serve as reference of their original existence and make.

Article 9, “Planning”

Any work undertaken on a historic vehicle should be planned systematically and documented in an appropriate manner.

These records should be maintained with the vehicle.

Article 10, “Archives”

Any persons, facilities and organisations involved in the preservation, conservation, restoration, repair and operation of historic vehicles should take appropriate steps to protect their records and archives.

Article 11, “Status”

Institutions engaged in the preservation and transfer of knowledge or specialist skills required in the preservation and operation of historic vehicles should seek recognition by international and national governmental authorities as cultural heritage and institutions

Archives consisting of documents, drawings, photographs or other media and artefacts relating to historic vehicles should be cared foras part of the cultural heritage.

Appendix 1:

Proposed marking system:

The system uses the following letters for permanent marking:

NB =“newly built” an accurate as possible a copy in terms of form, materials and make, reproduced directly from a documented original)

FR =“free reconstruction” (reconstruction without using any historic model in terms of form, material or work technique. The part however fulfils the technical function of an historic component utilised earlier)
CS =“conservational stabilisation” (a later structural reinforcement added to stabilize the historic substance).

We recommend the indication of the year of restoration /manufacture of the replacement part with the two-letter code.

Turin Charter Working Group / FIVA Cultural Commission;
Thomas Kohler, Gundula Tutt, Rainer Hindrischedt, Mario De Rosa, Alfieri Maserati, Stefan Musfeld & Mark Gessler

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Le “Charte Du Turin”

Beaucoup de fans de Citroën en effet se soucient de leur passe-temps, mais très peu sont conscients que maintenant a également créé “Charte de Turin” un cadre fondamentalement de grande envergure que comme une base juridique pour le future (par exemple, l’enregistrement, l’assurance, etc.) ainsi aura des conséquences de grande envergure. Par conséquent, il est essentiel, à notre avis, que tout le monde a vu cette Charte au moins une fois – voila la version originale:

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Charte de Turin

INTRODUCTION

La Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) est la fédération mondiale des clubs de véhicules historiques. Elle soutient et encourage la préservation et l’usage, d’une manière responsable, des véhicules historiques qui constituent une partie importante de notre patrimoine technique et culturel.

Les véhicules historiques sont importants en tant que moyen de transport, comme témoins de leur époque, de l’évolution technique et surtout pour leur impact sur la société.

La présente Charte concerne les véhicules routiers à propulsion mécanique et les véhicules terrestres non ferroviaires. Un véhicule est considéré comme historique s’il est conforme à la Charte et aux définitions établies par la FIVA.

La Charte peut concerner des bâtiments et des équipements liés aux véhicules historiques et à leur utilisation, tels que des usines, des stations essence, des routes ou des circuits automobiles.

Depuis de nombreuses années les propriétaires de véhicules historiques, les curateurs de collections de véhicules historiques et les restaurateurs de véhicules se sont engagés avec succès à sauvegarder, préserver et maintenir les véhicules historiques en état de marche.

Cette Charte a été approuvée par la FIVA, pour donner les directives concernant les décisions et les interventions à prendre pour sauvegarder les véhicules historiques. La Charte de Turin rassemble les principes directifs en matière d’utilisation, d’entretien, de conservation, de restauration et de réparation des véhicules historiques.

Cette Charte se base sur la Charte de Venise de l’UNESCO (1964), sur la Charte de Barcelone (2003, bateaux historiques) et sur la Charte de Riga (2005, véhicules ferroviaires historiques) et s’en inspire.

CHARTE

Article 1, “Objectif”

L’objectif de la présente Charte est de préserver et de sauvegarder l’histoire des véhicules historiques, notamment leurs caractéristiques mécaniques, leur forme, leurs fonctions et leur histoire documentée, de même que leurs relations multiples et variées avec la société et son environnement.

Pour comprendre, apprécier et assurer la préservation et l’utilisation des véhicules historiques, notamment sur la voie publique, il faut avoir recours à des méthodes de recherche, aux connaissances scientifiques, historiques et techniques disponibles, et faire participer les organismes et les entreprises spécialisées.

Article 2, “Avenir”

La préservation, la restauration et les travaux similaires visent à maintenir les véhicules historiques comme des objets techniques, témoins de l’histoire et de la culture des transports. Il faut absolument transmettre aux générations futures le savoir-faire, la connaissance des matériaux et les méthodes de travail qui leur sont liées. Nous avons également pour objectif de préserver les connaissances spécifiques, le savoir-faire et les compétences liés à la fabrication et au fonctionnement de ces véhicules.

Article 3, “Entretien”

Un entretien constant et durable est essentiel pour la survie des véhicules historiques.

L’utilisation des véhicules historiques, y compris sur la voie publique, est importante pour leur préservation. C’est la seule façon de bien comprendre et de transmettre aux générations futures les connaissances traditionnelles en matière de conduite et d’entretien.

Article 4, “Place dans le monde actuel”

Il est bénéfique pour la préservation des véhicules historiques qu’ils fassent partie intégrante de la vie publique et qu’ils soient perçus comme des éléments de notre patrimoine culturel.

Il est important et souhaitable qu’ils continuent à servir. Toutefois, ils ne devraient pas être modifiés plus que nécessaire.

Les modifications inévitables ne devraient pas altérer leur substance historique. Par principe, leur mécanique et leur appartenance à une époque devraient être preservées tels quels.

Article 5, “Procédés”

La préservation des véhicules historiques peut nécessiter des interventions ou des restaurations de plus ou moins grande ampleur.

Préserver un véhicule historique, c’est l’entretenir et empêcher qu’il ne s’abîme ou ne se détériore; c’est faire ce qu’il faut pour sauvegarder sa condition actuelle, sa qualité individuelle et sa valeur mémorielle.

Conserver un véhicule historique, c’est faire ce qu’il faut pour le stabiliser sans altérer sa substance historique, ses composants ou ses matériaux. Le traitement de conservation ne devrait pas mettre en danger l’historique d’un véhicule ou la valeur documentaire des matériaux. Il faut uniquement empêcher qu’il ne se détériore davantage, ou du moins, repousser l’échéance. Habituellement, les interventions effectuées en ce sens ne sont pas visibles en apparence.

La restauration d’un véhicule historique consiste à remplacer des pièces ou des parties manquantes afin de lui redonner son aspect antérieur ; cela va au-delà de la conservation. Les parties restaurées devraient se fondre discrètement dans l’ensemble, mais pouvoir être repérées en cas d’examen plus approfondi.

Cela diffère de la réparation; cette dernière consiste à adapter, à rénover ou à remplacer des pièces existantes ou manquantes.. La réparation rend un véhicule à nouveau fonctionnel et ne prend pas forcément en compte la substance authentique du véhicule.

La préservation, la conservation et la restauration sont des opérations délicates visant à sauvegarder et à documenter les valeurs mécaniques, esthétiques, fonctionnelles, sociales et historiques d’un véhicule.

Ces trois opérations visent à comprendre et à prendre en compte l’aspect original et le contexte historique d’un véhicule spécifique. Elles devraient être basées sur le respect de l’historique individuelle et des informations contenues dans les documents d’origine.

Article 6, “Histoire”

Tous les changements et toutes les modifications apportés à un véhicule pendant sa durée de vie normale et modifiant son état initial témoignent de son histoire et devraient être préservés en tant que tels. Il n’est donc pas nécessaire de restaurer un véhicule ancien dans le seul but de lui redonner son aspect et ses caractéristiques mécaniques de l’année de sa construction.

Une restauration qui voudrait redonner à un véhicule l’aspect qu’il avait auparavant, à une certaine période, ne doit être entreprise qu’avec un examen approfondi des documents historiques ou une planification minutieuse.

Les pièces et les matériaux de rechange devraient être marqués clairement et durablement, de manière à ne pas être confondus avec la substance historique.

En ce qui concerne les pièces remplacées, la FIVA recommande le système de marquage annexé à la présente Charte (voir Annexe 1)

Article 7, “Exactitude”

Lorsque l’on restaure un véhicule ancien, il faut privilégier les matériaux et les techniques de l’époque en question, sauf si cela est impossible à cause de problèmes liés à la sécurité, à leur indisponibilité ou à leur interdiction.

Les matériaux traditionnels risquent de ne pas convenir si l’on tient à conserver la substance historique. De même qu’en matière de restauration, l’on peut faire appel à des matériaux et à des techniques modernes, à condition qu’ils aient fait leurs preuves et que leur fiabilité ait été démontrée par l’expérience.

Article 8, “Aspect”

Toute modification apportée à un véhicule ancien après sa durée de vie normale devrait être discrète et respecter la structure et l’aspect d’origine de ce dernier.

De telles modifications devraient être réversibles. Nous recommandons de conserver toutes les pièces d’origine importantes avec la voiture en vue d’une éventuelle utilisation ultérieure; elles témoignent de leur constitution d’origine et de leur mode de fabrication.

Article 9, “Planification”

Les travaux entrepris sur un véhicule historique devraient être planifiés de façon systématique et être documentés comme il se doit.

Ces documents devraient être conservés avec le véhicule.

Article 10, “Archives”

Les personnes, les institutions et les organismes ayant participé à la préservation, la conservation, la restauration, la réparation et au bon fonctionnement de véhicules historiques devraient prendre les mesures appropriées pour protéger leurs documents et leurs archives.

Article 11, “Statut”

Les institutions impliquées dans la conservation et le transfert de connaissances ou de compétences nécessaires au maintien en état de marche et au bon fonctionnement de véhicules historiques devraient être reconnues par les autorités gouvernementales internationales et nationales en tant que patrimoine historique et institutions culturelles.

Les archives, à savoir les documents, dessins, photographies ou autres supports et équipements relatifs aux véhicules historiques, devraient être considérés comme faisant partie du patrimoine culturel.

Annexe 1:

Système de marquage proposé

Le système utilise les lettres suivantes pour un marquage permanent :

NB (newly built) = « récemment fabriqué » (devra être aussi proche que possible de l’original, sa copie en terme de forme, de matériaux et de marque, reproduite directement à partir d’un original officiel)

FR (free reconstruction) = « reconstruction libre » (reconstruction libre sans recours à un modèle ancien en termes de forme, de matériau ou de technique. La pièce remplit toutefois la fonction mécanique de la pièce remplacée)

CS (conservational stabilisation)=
« stabilisation conservatrice » (renforcement de la structure visant à conserver l’aspect ancien).

Nous recommandons d’indiquer l’année de la restauration ou de la fabrication de la pièce de rechange d’après le code à deux lettres.

Groupe de travail Charte de Turin / FIVA Commission Culturelle
Thomas Kohler, Gundula Tutt, Rainer Hindrischedt, Mario De Rosa, Alfieri Maserati, Stefan Musfeld & Mark Gessler

Traduction française par la FIVA.
Révision par le Groupe de travail Charte de Turin, René Berset et Prof. Volker Schaible

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with:
Jul 272012
 
Stefan Röhrig, VDA

(English below)

Die Amicale Citroën unterhält seit längerem einen regelmäßigen Informationsaustausch mit dem VDA, dem Verband der deutschen Automobilindustrie. Als eine der größten Lobbyvereinigungen hierzulande hat der VDA seit längerem die Marktentwicklungen beobachtet und vor einigen Jahren eine eigene historische Fachabteilung etabliert, um dem wachsenden Interesse und Anforderungen an die Organisation gerecht werden zu können.

Viele der vom VDA im Umfeld historischer Automobile adressierten Themen decken sich mit den Ambitionen und Aufgaben der im Jahr 2004 gegründeten Amicale Citroën. Insofern unterstützt der Dachverband der nicht-kommerziellen Citroën- und Panhard-Clubs in Deutschland die VDA-Aktivitäten in diesem Zusammenhang. Gleichzeitig gilt es, die Wahrung der Interessen für die eigenen Clubs und ihrer Mitglieder, sowie den “französisch-deutschen Besonderheiten” zu gewährleisten: der Fahrzeuge, der in ihnen umgesetzten Technologien, der Menschen, die sie bewegen und erhalten, und der Kreativität und Innovation, die als Leitmotiv über Jahrzehnte den Automobilbau bei Citroën geprägt haben.

Zu Beginn des Jahres 2007 richtete der VDA das Referat “Historische Fahrzeuge” ein, um die Interessen der ständig größer werdenden Gruppierung von Oldtimerfreunden und -fahrern zu unterstützen. Besonders die immer strengeren Gesetzesinitiativen bezüglich Umwelt und Verkehrssicherheit sorgten in der Oldtimergemeinde für Verunsicherung, da bei einem großen Teil der historischen Fahrzeuge eventuell notwendige Modifikationen zur Erreichung neuer Standards aus technischen Gründen nicht möglich sind.

Die Traditionsarbeit hat auch bei den Mitgliedsunternehmen des VDA immer größere Bedeutung. Die deutschen Automobilhersteller nutzen ihre Historie, um ihre Markenwerte stärken, um Kunden und Mitarbeitern Orientierung zu geben und um sich von Mitbewerbern zu differenzieren. Jeder Fahrer eines Oldtimers wird als Markenbotschafter gesehen. Deswegen ist das steigende Interesse in der Bevölkerung an diesem Thema eine erfreuliche Entwicklung darstellt.

Gemeinsam mit den Traditionsverantwortlichen der deutschen Automobilhersteller Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche und Volkswagen sowie den Zuliefererfirmen Bosch und ZF Friedrichshafen wurde das Ziel formuliert:

Rahmenbedingungen schaffen, die den historischen Fahrzeugen das problemlose Betreiben auf öffentlichen Straßen auch künftig ermöglichen und erleichtern.

Dafür wurden auch Strukturen innerhalb des Verbands geschaffen: Im VDA-Ausschuss “Historische Fahrzeuge” sind AUDI, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche und Volkswagen vertreten, sowie Zuliefererindustrie Bosch und ZF repräsentiert. Der Ausschuss trifft sich mindestens zweimal jährlich und erörtert v.a. relevante politische Themen.

Matthias Wissmann, Präsident des VDA

Matthias Wissmann, Präsident des VDA

Immer mehr Oldtimer, immer mehr im Fokus

Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Oldtimer nimmt stetig zu. Der Zuwachs zeigt: Das Interesse an Klassik-Fahrzeugen nimmt stetig zu. Auch wir sehen das auch an immer mehr Artikeln in Tages- und Publikumszeitschriften. Mit dieser wachsenden Wahrnehmung historischer Fahrzeuge nehmen aber auch die politischen Aufgaben zu.

Bessere Datenbasis

Als Grundlage für die politische Arbeit wurden die Kern-Daten, Auswertungen und Statistiken auf eine wesentlich breitere Basis gestellt. So erfolgen jährliche Auswertungen und Publikationen zu den Themen H-Kennzeichen, Altersgruppierungen, Ranglisten der häufigsten Oldtimer und seit 2011 auch die jährlichen Besitzwechsel. Dazu die wichtigsten Ergebnisse und Erhebungen, die der VDA präsentiert:

  • KBA-Auswertung der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen

    Der VDA veröffentlicht vor allen anderen die KBA-Auswertung zu historischen Fahrzeugen. 2011 ist die Zahl der PKW mit H-Kennzeichen wieder deutlich gestiegen: um 10,9 Prozent auf 231.064. Der Anteil der Fahrzeuge mit deutschem Ursprung liegt bei 65,2 Prozent, davon alleine 26.857 VW-Käfer.

    Die detaillierte Statistiken sind auf den Amicale Citroen Webseiten veröffentlicht (Anzahl seit 2002, häufigste Marken, häufigste Herkunftsländer, die 30 häufigsten Modelle).

  • Deutscher Oldtimer Index

    Der Index ermöglicht eine seriöse Beobachtung der Preisentwicklung klassischer Fahrzeuge. Der Deutsche Oldtimer Index berücksichtigt 88 Oldtimermodelle in Deutschland, ausgewählt aus rund 200.000 Datensätzen von Gutachten und Auktionsergebnissen.

    Seit 1999 hat der Index von 1000 auf 1941 Punkte zugelegt. Auch wenn der Index den „DAX“ damit vermeintlich überflügelt hat: Oldtimer sind als Investitionsobjekt in aller Regel wenig geeignet, da sich mit seinem Erwerb eine Reihe von Nebenkosten verbindet, die einen möglichen Wertzuwachs schnell absorbieren können.

  • Untersuchung der Besitzwechsel

    Für das Jahr 2010 erfolgte erstmalig eine Untersuchung der Besitzwechsel von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen: 7 Prozent der gemeldeten Pkw mit H-Kennzeichen wechselten 2010 den Besitzer. Im gesamten Pkw-Bestand ist die Umschreibungsquote etwa doppelt so hoch (15 Prozent). Das zeigt: Wer sich einmal für einen Oldtimer entschieden hat, will ihn für lange Zeit behalten.

    Bei einem von classic-car-tax ermittelten durchschnittlichen Fahrzeugpreis von 13.800 Euro betrug der Gesamtverkaufswert für 2011 gut 200 Millionen Euro.

  • Allensbach-Studie

    Eine vom VDA mitgetragene Allensbach-Studie brachte neue Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Bedeutung historischer Fahrzeuge. 4,42 Millionen Menschen haben demnach ein „besonderes Interesse“ an Oldtimern. Dabei handelt es sich zu 88 Prozent um Männer, das Durchschnittsalter der Interessierten beträgt 52 Jahre. Der Schwerpunkt des Interesses liegt auf Fahrzeugen der sechziger und siebziger Jahre.

  • Stefan Röhrig, Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge VDA

    Stefan Röhrig, Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge VDA

    Lobby für Oldtimer: Politische Arbeit und Verbandsarbeit

    Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge

    Der Rückblick aus VDA Sicht: 2007 stellte sich die Oldtimerszene sehr heterogen dar. Der VDA verfolgt deshalb die Stärkung und Professionalisierung der Interessenvertretung für historische Fahrzeuge. Es sollten einige wenige, dafür aber umso stärkere Interessensgruppen gebündelt werden, mit denen dann in abgestimmter Vorgehensweise politische Ziele verfolgt werden könnten. Mit dem ADAC und dem Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) hat der VDA 2009 eine Arbeitsgemeinschaft etabliert, in der sich die Beteiligten regelmäßig abstimmen.

    Parlamentskreis „Automobiles Kulturgut“ im Deutschen Bundestag

    Als regelmäßige Kommunikationsplattform mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat der VDA den Parlamentskreis „Automobiles Kulturgut“ im Deutschen Bundestag initiiert. Der Parlamentskreis nahm im Mai 2009 offiziell seine Arbeit auf.

    Das Gremium dient als Frühwarnsystem: Der VDA wil damit erreichen, dass künftig niemand von politischen Initiativen und Entwicklungen, die sich auf historische Fahrzeuge auswirken können, überrascht wird. Die rund 40 Vertreter aus Oldtimerhandel, Fachmessen, Oldtimer-Medien, Prüfverbänden, Handwerk, Oldtimerclubs, und Automobilindustrie treffen sich zweimal jährlich mit Politikern. Den Vorsitz hat jeweils einer der 22 Abgeordneten des Kreises, zur Zeit Thomas Jarzombek (CDU).

    European Parliament – Historic Vehicle Group

    Auch im Europäischen Parlament existiert seit 2010 eine solche Plattform, auf der sich Abgeordnete und Interessenvertreter über die Belange historischer Fahrzeuge austauschen. Die Gruppe „European Parliament – Historic Vehicle Group“ (EP-HVG) trifft sich regelmäßig mit Vertretern des Weltverbands FIVA und des VDA. Vorsitzender der Gruppe ist Bernd Lange (SPD).

    Ein erster Schwerpunkt der Arbeiten ist eine EU-weit einheitliche Definition von historischen Fahrzeugen. Weiterhin soll eine Initiative hinsichtlich der Anerkennung von historischen Fahrzeugen als „Automobiles Kulturgut“ bei der Europäischen Kommission für Kultur eingeleitet werden (siehe unten).

    Weltverband FIVA

    Der VDA kooperiert auf europäischer Ebene eng mit dem Weltverband für historische Fahrzeuge (FIVA, Fédération Internationale des Véhicules Anciens). Für Deutschland ist der ADAC Mitglied des Verbands, der VDA nimmt als beratendes Mitglied an den Gremien teil. Mit der VDA-Unterstützung hat sich die FIVA zu einer schlagkräftigen Organisation entwickelt. Die FIVA konzentriert sich nun seit einiger Zeit auf die Erarbeitung eines Grundsatzpapiers zur Bewahrung des Kulturgutes Historische Fahrzeuge (“Charta von Turin” – siehe Berichterstattung der Amicale Citroën und detaillierter Abdruck der Charta dazu).

    Politische Themen: Was hat den VDA bisher beschäftigt?

    Eine wesentliche Aufgabe des VDA ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Oldtimer auch unter veränderten Rahmenbedingungen auf öffentlichen Straßen unterwegs sein können. Oldtimer können und sollen sich eben nicht anpassen an aktuelle Standards müssen. Sie sollen ihren ursprünglichen Charakter behalten können.

    Die ständige technische Weiterentwicklung gerade in Bezug auf Umwelt und Sicherheit birgt die Gefahr, dass die historischen Fahrzeuge immer mehr als Exoten oder gar als Risiko im öffentlichen Straßenverkehr gesehen werden könnten. Im Zuge der aktuellen Gesetzgebung wird es immer häufiger notwendig, Ausnahmeregelungen für ältere Fahrzeuge zu erwirken.

    Neue Regelungen des Gesetzgebers und der Behörden zielen in der Regel nicht auf Oldtimer, treffen sie aber unter Umständen dennoch in ihrer Existenz.

    Umweltzonen

    Mit jeder Fahrzeuggeneration werden Automobile schadstoffärmer und damit umweltfreundlicher. Bei der Einrichtung der sogenannten Umweltzonen als Reaktion auf die Luftreinhalte-Richtlinie der EU drohte die Gefahr, dass Oldtimer massenhaft aus den deutschen Innenstädten ausgesperrt werden. Die ursprünglich in Aussicht gestellten individuellen Ausnahmeregelungen der Kommunen wären bei weitem nicht ausreichend gewesen.

    Der VDA hat sich gemeinsam mit ADAC und ZDK für eine bundesweit einheitliche, generelle Ausnahmeregelung für alle Oldtimer eingesetzt. Über den Bundesrat wurde diese Befreiung eingebracht und schließlich in der Umweltzonen-Verordnung umgesetzt. Alle Oldtimer mit H-Kennzeichen sind von den ab 01.01.2008 in Kraft getretenen Fahrverboten in Umweltzonen generell ausgenommen.

    Wir befürchten, dass die Zufahrt in die Innenstädte für Oldtimer auch künftig wieder in Frage gestellt werden wird. Im Weißbuch Verkehrspolitik ist das Ziel formuliert, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aus den Innenstädten zu verdrängen. Davon wären Oldtimer ausnahmslos betroffen.

    H-Kennzeichen-Richtlinie

    Der VDA hat bei der Erstellung der neuen Richtlinie zur Erlangung des H-Kennzeichens mitgewirkt. Dabei stand im Vordergrund, dass die Regelungen zum technischen Zustand und zur Originalität nicht aufgeweicht werden. Der Standard muss hoch bleiben. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund vorgesehen, dass die Prüforganisationen einheitliche Umsetzungsanleitungen erarbeiten sollen, was bisher allerdings nicht geschehen ist. Der VDA wird darauf achten, dass diese zügig vorgestellt wird.

    Telematik

    Im Jahr 2010 wurde die EU-Richtlinie zu Telematik und „Intelligent Transport Systems“ verabschiedet. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, mit Telematik und intelligenten Systemen den Verkehr sicherer, effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Dabei sollen Fahrzeuge und Verkehrsinfrastruktur vernetzt werden, um relevante Informationen auszutauschen.

    Die erforderliche “On-Board-Technologie” ist für historische Fahrzeuge jedoch nicht nachrüstbar. Deswegen hat sich der VDA gemeinsam mit der FIVA bereits seit der Formulierung des ersten Entwurfs der Richtlinie dafür eingesetzt, auf Oldtimer Rücksicht zu nehmen. Die Richtlinie enthält nun die klar Aussage, dass die Bestimmungen und Verfahren keine Gültigkeit für historische Fahrzeuge haben.

    Ausgestaltung des Wechselkennzeichens ist eine Enttäuschung

    Bei anderen bundesweit relevanten Entscheidungen konnten nicht ganz so erfolgreiche Resultate erzielt werden. Die Verordnung über Wechselkennzeichens wurde im Dezember 2011 vom Bundesrat verabschiedet. Für Oldtimerbesitzer werden die mit dieser Neuerung verbundenen Erwartungen nicht erfüllt. So können lediglich zwei statt, wie beispielsweise in Österreich, drei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden. Die erwartete Steuererleichterung kam nicht zum Tragen. Außerdem können Wechselkennzeichen nur für Fahrzeuge mit gleicher Kennzeichengröße verwendet werden, die aber bei Oldtimern und vor allem bei Motorrädern oft abweichen.

    Biokraftstoff E10

    Gerade auch im Parlamentskreis „Automobiles Kulturgut“ hat uns die Einführung des Biokraftstoff E10 beschäftigt. Wegen der befürchteten Unverträglichkeit des ethanolhaltigen Benzins ist es das Bestreben der Oldtimer-Interessierten, die langfristige Versorgung mit dem Kraftstoff E5 sicherzustellen. Es zeigte sich jedoch bei der Auswertung der verschiedenen Expertenbeiträge, dass die erwarteten Schäden bei der Verwendung von E10 bisher nicht eingetreten sind. In einigen Aspekten – zum Beispiel bei der befürchteten Korrosion im Tank – wurde deutlich, dass der neue Kraftstoff sogar ein besseres Verhalten als der bisherige aufweist.

    Politische Herausforderungen der Zukunft

    Europaweite einheitliche Definition

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Betreiben eines Oldtimers sind in Deutschland wesentlich klarer als in vielen anderen Ländern Europas. Eine Bestandsaufnahme in den EU-Mitgliedstaaten hat gezeigt, dass es erhebliche Abweichungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen für historische Fahrzeuge hinsichtlich Mindestalter, Kennzeichnungsverordnung, technischer Überwachung und Besteuerung gibt.

    Mit den Parlamentariern der Historic Vehicle Group haben wir eine Definition erarbeitet, die in ihrer grundlegenden Aussage der deutschen Ausführung folgt. Bernd Lange hat dem Verkehrskommissar Kallas dazu einen Vorschlag unterbreitet. (Details über die Presseabteilung des VDA erhältlich).

    Ziel ist es, diese Definition in der neuen Richtlinie „über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger“ (2009/40/EG) zu verankern. Bei allen weiteren Rechtsakten, die Oldtimer betreffen, soll diese Definition dann herangezogen werden.

    Unser Ziel ist es, Belange der Oldtimer auch auf europäischer Ebene in den politischen Prozess einzubringen. Mit einer einheitlichen Definition kann künftig sichergestellt werden, dass Oldtimer auch in europäischen Rechtsakten von vornherein berücksichtigt werden. Zum zweiten können so in Zukunft alle EU-Bürger ihre Oldtimer leichter betreiben.

    Anerkennung als Automobiles Kulturgut

    Oldtimer sind heute mehr als Kultobjekte, nämlich mobile Kulturgüter. Sie sind Zeitzeugen unserer Industriegeschichte und der gesellschaftlichen Entwicklung. Ähnlich wie denkmalgeschützte Häuser sollen deswegen auch Oldtimer einen besonderen Status erhalten. Der Weltverband für historische Fahrzeuge FIVA arbeitet dazu an der „Charta von Turin“. Sie folgt dem Vorbild der Denkmalschutz-Charta von Venedig und enthält genaue Vorgaben, wie Oldtimer als technisches, mobiles Kulturgut geschützt und bewahrt werden können. Sie soll nach Fertigstellung bei der Weltkulturerbe-Organisation UNESCO eingereicht werden.

    Entwicklung des Fahrzeugbestands

    Die Population von historischen Fahrzeugen wächst stark. Dieser Zuwachs wird in absehbarer Zeit nicht abreißen: In den kommenden Jahren werden voraussichtlich jedes Jahr mehr Fahrzeuge die Altersgrenze von 30 Jahren überschreiten. Die 1980er Jahre waren „zulassungsstarke“ Jahrgänge, der Fahrzeug-Bestand in Deutschland stieg in diesen Jahren noch deutlich an. Alleine von 1983 bis 1992 stieg die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge um 52 Prozent.

    Je größer der Bestand von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen wird, desto schwieriger könnte es werden, dass Oldtimer auch weiterhin als kleine Minderheit akzeptiert werden, für die Ausnahmen nicht ins Gewicht fallen.

    Möglicherweise wird die Politik in Zukunft versuchen, den Fahrzeugbestand mit H-Kennzeichen zu begrenzen: Dies wäre über eine Anhebung des Mindestfahrzeugalters, bisher 30 Jahre, oder durch eine Verschärfung der Kriterien für die technische Prüfung möglich.

    Grundsätzlich hält der VDA einen Oldtimerbestand von bis zu einem Prozent des Gesamtbestands an Kraftfahrzeugen in Deutschland für in Ordnung. Diese Zahl ist noch bei weitem nicht erreicht.

    H-Kennzeichen: Nicht jedes Fahrzeug, das alt ist, ist deswegen ein Oldtimer. Der VDA spricht daher nur noch von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen. Denn nur hier ist absolute Klarheit im Hinblick auf Alter, Originalität und den technischen Zustand gegeben. Das ist auch politisch sinnvoll, denn nur Fahrzeuge mit H-Kennzeichen werden vom Gesetzgeber besonders behandelt. (Anmerkung: 56 Prozent aller Fahrzeuge über 30 Jahre tragen ein H-Kennzeichen)

    Verkehrssicherheit

    Die Zahl der Unfälle und Opfer im Straßenverkehr weiter zu reduzieren ist ein wichtiges Ziel der europäischen Verkehrspolitik. Dafür steht auch das „European Road Safety Action Programme“. Die Initiative hat das Ziel, die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr bis 2020 zu halbieren.

    Das Programm misst auch Systemen der aktiven und passiven Sicherheit eine wichtige Rolle zu. Darunter fallen Systeme wie Intelligente Sicherheitsgurte, Müdigkeitswarner, Tagfahrlicht. Gerade die im Road-Safety Programm vorgeschlagene Nachrüstung aller technischen Änderungen bei älteren Fahrzeugen dürfte für Oldtimer kaum umsetzbar sein.

    Der VDA wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Belange von Oldtimern zu schützen. Auch wenn sich die Lücke zwischen alten und aktuellen Fahrzeugen vergrößern wird: Historische Fahrzeuge haben eine sehr viel geringere Laufleistung und sind in aller Regel in einem überdurchschnittlich guten technischen Zustand. Damit spielen sie im Unfallgeschehen eine verschwindende Rolle.

    Neue umweltpolitische Gesetzgebung

    Im Zusammenhang mit ihrer Klimapolitik verfolgt die EU das Ziel, die Treibhausgase bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Aber auch andere Umweltthemen werden Auswirkungen auf das Betreiben von Oldtimern haben. Hier sei beispielhaft die zurzeit in der Überarbeitung befindliche Directive on Environmental Noise angesprochen. Auch wenn davon zunächst nur neue Fahrzeuge betroffen sind: Wenn neue Fahrzeuge deutlich leiser werden, sind am Ende nur Oldtimer „die Lauten“. Daher muss immer klar sein, dass für Oldtimer Ausnahmen gelten, weil sie schützenswert sind.

    Fazit

    Die immer strengeren umweltpolitischen Anforderungen und die immer höheren Standards bei der Verkehrssicherheit werden historische Fahrzeuge auch in Zukunft weiter vor Herausforderungen stellen. Die „technische Lücke“ wird zwischen aktuellen und historischen Fahrzeugen wird tendenziell größer. Deswegen brauchen wir auch in Deutschland künftig Ausnahmen von neuen Regelungen für Oldtimer.

    Das gemeinsame Ziel bleibt, dass neue Regelungen, Gesetze oder Verordnungen, auch in Zukunft so gestaltet werden, dass historische Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen weiterhin ohne Einschränkungen unterwegs sein können. Dafür bleiben wir beständig am Ball.

    • Das Beobachten von Gesetzesinitiativen in Deutschland und der EU, die das Fahren mit Oldtimern einschränken könnten und der Versuch, diese im Sinne der Oldtimernutzung zu beeinflussen
    • Die Intensivierung europäischer Allianzen (zu den Oldtimerverbänden in England, Frankreich, Italien, in Deutschland u.a. über die Amicale Citroën)

    Gerade auf europäischer Ebene wollen wir Oldtimer stärker ins Bewusstsein der Politik rücken. Eine einheitliche europäische Definition könnte in Zukunft mehr Sicherheit und Anerkennung bringen.

    Oldtimer sind heute mehr als Kultobjekte, nämlich mobile Kulturgüter. Sie erfreuen sich eines positiven Images und stoßen bei immer mehr Menschen auf Interesse: Dieses positive Image müssen wir erhalten, damit die Fahrzeuge auch in Zukunft auf das notwendige politische Verständnis für ihre Besonderheiten stoßen. Gerade dafür wird die Charta von Turin ein großer Schritt nach vorne sein, damit historische Fahrzeuge als „Automobile Kulturgüter anerkannt werden.

    Wir werden in den kommenden Jahren mehr schöne, gut gepflegte Oldtimer auf unseren Straßen bewundern dürfen. Das bedeutet aber auch, dass wir intensiver für die Besonderheiten um Verständnis werben müssen. Das tun wir in Berlin und verstärkt auch in Brüssel.

    Wir danken Stefan Röhrig, Leiter der historischen Fachabteilung des VDA, für die Auskunft.

    —–


    Lobbying for historical vehicles: the press talk with the Association of the German Automotive Industry

    The Amicale Citroën Deutschland has long been a regular exchange of information with the VDA, the “German Association of the Automotive Industry” (“Verband der deutschen Automobilindustrie”). Being one of the largest industry-specific lobbying groups in this country, the VDA has long been observing market developments and a few years ago established its own historic department to accommodate the growing interest and to meet requirements of the organization.

    Many of the VDA’s addressed topics in the context of historic automobiles are in line with the Amicale Citroën ambitions and tasks when the organisation has been formally established in 2004. Consequently, the association of all non-commercial Citroën and Panhard Clubs in Germany supports the VDA’s activities in related matters, while at the same time, the Amicale Citroën continues its mission to represent the interests of the clubs clubs and their members, as well as to relay the “Franco-German peculiarities” of the vehicles and the implemented technologies, the people who own and preserve the vehicles, and the creativity and innovation of Citroën that have shaped the automotive industry as a “leitmotif” for decades.

    In early 2007, the VDA established a dedicated unit for historic vehicles in order to assist the owners and the interests of the ever-increasing group of classic car enthusiasts. In particular, the increasingly stringent legislative initiatives concerning the environment and traffic safety regulations resulted in a larger uncertainty within the classic car community, since a large part of the historic vehicles may not be technically suitable to meet new necessary requirements imposed by authorities to the car’s built-in standard.

    The historical work has for the member companies of the VDA becoming increasingly important. The German car manufacturers integrate their famous historical heritage to reinforce their brand values ​​to customers and employees with respect to orientation and to differentiate themselves from their competitors. Every driver of a classic car is being perceived as a positive brand ambassador. Consequently, a positive development in the along a growing interest in the population is visible.

    Together with the traditional leaders of the German car manufacturer Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche and Volkswagen, along with the supplier Bosch and ZF Friedrichshafen, the following objective was formulated by the VDA:

    Establish a framework to facilitate the smooth operation of the historic vehicles on public roads in the future.

    Therefore, organisational structures were created within the association: The VDA established a committee “Historic vehicles”. Members are representatives from manufacturers like Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche and Volkswagen, as well as industry suppliers represented by Bosch and ZF. The committee meets at least twice a year and discusses relevant policies and objectives.

    More and more heritage works in focus nowadays

    The number of officially registered vintage vehicles in Germany is continuously increasing. The increase shows that also the interest into this sector is increasing. Also we are seeing it more and more articles in daily and popular magazines. With this growing awareness of historic vehicles it is also on the involved and affected parties to consquently be aware and take an active role in the related political tasks.

    Needs for a better data base

    As a basis for political work, facts are important. The core data, reports and statistics have to be aggregated on a much broader basis. The VDA is capable of aggregating such figures on historic plate, age groupings, rankings of the most common and classic cars, and since 2011 also the annual change in ownership. Some of the published reports and data sets:

    Official evaluation of the vehicles registered with historical license plate

    The VDA is the first to publish the official statistics published before anyone else does. The data is based on the German “Federal Motor Transport Authority” (Kraftfahrtbundesamt, KBA) statistics.

    In 2011 the number of cars with H number plate has again increased significantly, by 10.9 percent to 231.064 vehicles. The proportion of cars with German origin is at 65.2 percent, amongst them the top of the list being the classic VW Käfer (“old Beetle”) with 26.857 units.

    The detailed statistics are available on the website of Amicale Citroën (data since 2002, most common brands, most frequent countries of origin, the 30 most common models etc.).

    German classic car index

    The index provides a reliable monitoring of prices of classic cars. The German index includes 88 vintage classic car models in Germany, selected from about 200,000 records of expert reports and auction results.

    Since 1999, the index has increased from 1000 to 1941 points. Even if the index is the “Dow Jones” that supposedly outstripped: vintage vehicles as an investment property are generally not suitable. That is mainly because after a vehicle’s purchase a number of additional costs can arise which can absorb quickly the expected increase of value. Example are costs due to repair and maintenance, tax and insurance, storage, membership fees etc.

    Investigation of the change in ownership

    For the first time in 2010 an investigation of the change of ownership of vehicles with H license plate was performed. 7 percent of historically registered passenger cars in 2010 changed owners. For non-historic car ownerships, the transfer rate is about twice as high (15 percent). This shows that those who have once chosen a classic car wants to keep them for a long time.

    “Classic Car Tax”, an association specialized on taxation and insurance, determined for 2011 an average vintage vehicle price of 13,800 € which determined the total sales value of 200 million Euro for 2011 for historic cars.

    Allensbach study

    One of the most well-known and respected opinion and market research institutes in Germany today is the “Allensbach Institute”. A study recently conducted by Allensbach and co-sponsored by the VDA brought new insights into the economic importance of historic vehicles. In Germany, 4.42 million people have therefore a “special interest” in vintage cars. Mainly 88 percent are men who are interested into this subject. The average age of those interested is 52. The focus of interest is on cars of the 1960s and 1970s.

    Lobby for vintage: Political work and work organization

    Historical Vehicle Association

    Looking back from a VDA perspective: In 2007, the vintage vehicle environment is very heterogeneous and fragmented. The VDA thus pursues the strengthening and professionalisation of advocacy for historic vehicles. There should be few, but to be more stronger interest groups combined, which could be pursued in a coordinated approach with joint political goals. With the ADAC and the “Confederation of German Motor Trades and Repairs” (Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, ZDK), the VDA has established a working group in 2009, in which the participants take decisions on a regular basis.

    Parliament group „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ in the German Bundestag

    As regular communications platform with members of the Bundestag, the VDA has initiated the parliamentary group “Automobiles cultural property” in the German Bundestag. The parliamentary group officially started its work in May 2009.

    The committee serves as an early warning system: One of the goals of the VDA is to make sure that none of the political parties which are involved into initiatives and decisiontaking that that may affect historic vehicles, will be surprised. The approximately 40 representatives from classic car traders, trade shows, vintage media, certification and taxation authorities, craftmanships, classic car clubs and automotive industry will meet twice annually with politicians. It is chaired by each of the 22 deputies of the district, currently by Thomas Jarzombek (conservatives).

    European Parliament – Historic Vehicle Group

    Also in the European Parliament since 2010 there such a platform to exchange information on the issues of historic vehicles between the Members of Parliament and the different stakeholders. The group “European Parliament – Historic Vehicle Group” (EP-HVG) meets regularly with representatives of the World Association of FIVA and the VDA. Chairman of the Group is Bernd Lange (socialists).

    An initial focus of the work is an EU-wide uniform definition of vintage vehicles. Further, an initiative regarding the recognition of historic vehicles as “Automobile Heritage” as cultural assets is at the European Commission (see below).

    FIVA World Association

    The VDA is cooperating closely on the European level with the World Association for Historical Vehicles (FIVA, Fédération Internationale des Véhicules Anciens). For Germany, the ADAC (“Allgemeiner Deutscher Automobil Club”, Germany’s biggest automobile club with more than 14 million members) is member of the association, and the VDA participates as an advisory member on the Boards. With the support of the FIVA, the VDA has developed into a powerful organization. For some time now, the FIVA is focused to develop a policy paper on the preservation of cultural heritage of Historic Vehicles (known as the “Charter of Turin” – see coverage of the Amicale Citroën and detailed facts on this Charter).

    Political issues: What has the VDA been devoted to?

    A key task of the VDA is to ensure that vintage vehicles can also be participating in tomorrow’s traffic on public roads under changing conditions. Vintage vehicles can not and should not just have to adapt to current standards. They should be able to retain their original character.

    The constant technological evolution, particularly in relation to environmental and security, involves the risk that the historical vehicles could be seen as more exotic or even as a risk on the public roads of tomorrow. Due to increasing demands by the current legislation, it is also increasingly necessary to insist on settling the exemptions for older vehicles.

    New rules created by the legislator and the authorities generally do primarly address vintage vehicles. But those may still be affected in their existence by upcoming regulations.

    Environmental zones

    With each generation of vehicles, automobiles are less polluting and thus environmentally friendly. When setting up the so-called “environmental zones” in response to the Air Pollution Control Policy of the EU, there was a danger that vintage will be locked out “en masse” from the German city centers. The originally planned exemptions issued by the individual municipalities, cities and counties would have been far from sufficient.

    The VDA is working together with ADAC and ZDK for a nationally standardized, general exemption for all classic cars. Via the government’s Federal Council the exemption was finally introduced and implemented in the national “environmental zone regulation”. All classic cars with H-plates have obtained an exemption from the bans which came into effect from 01.01.2008 in general environmental zones.

    We are concerned that the access for vintage cars to the inner cities will be questioned in the future again. Within the “Weissbuch” white paper on transport policy, the goal is defined to exclude vehicles with internal combustion engines from the inner cities. By that, any vintage vehicle would be affected, without any exception.

    H-licensing policy

    The VDA has been involved in the creation of the new policy to obtain the H-plate. One of the main positions to keep was that the regulations with respect to the technical condition and originality are not to be softened. The standards must remain high. The legislature has provided for this reason that the testing organizations are to develop consistent implementation guildelines, however that has not happened yet. The VDA will ensure that these will be introduced quickly.

    Telematics

    In 2010 the EU Directive on telematics and “intelligent transportation system” (ITS) was adopted. The aim of this directive is to ensure that tomorrow’s traffic is safer, more efficient and environmentally friendly by means of adaptation with telematics and intelligent transport systems. A networked vehicle and transport infrastructure is provided in order to exchange relevant information.

    The required “On-Board Technology” though can not be retrofitted for use in vintage vehicles. Therefore, VDA and FIVA jointly have been striving for the formulation of the first draft of the policy to consider vintage vehicles. The policy now includes a clear statement that the provisions and procedures are not valid for historic vehicles.

    Implementation of exchangeable number plates in Germany is a disappointment

    On other nation-wide decisions in legislation the achieved results have not been as successful as initially planned. The exchangeable number plate (“Wechselkennzeichen”) was adopted in December 2011 by the Federal Council. For classic car owners the expectations associated with this change are not met. While in Austria three vehicles can be registered with one plate set, in Germany only two vehicles are allowed to be registered with a license plate set. The estimated tax relief did not come into execution. In addition, exchangeable number plates can only be applied for vehicles with the same number plate size, but often may differ when applying to vintage cars and especially motorcycles.

    E10 biofuel

    Especially in the German Parliament group „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ the introduction of the E10 biofuel has kept the VDA and other members busy for some time. Because of the potential implications of the 10% ethanol-containing gasoline on engine and components, ensuring the long-term availability of E5 fuel (with 5% ethanol) is an objective of the group. But it turned out in the evaluation of the various contributions from experts that the expected damage from the use of E10 not yet has occurred. In some respects – for example, the dreaded corrosion in the tank – it became clear that the new fuel has even better performance than the previous.

    Political challenges of the future

    European uniform definitions

    The legal framework for operating a classic car in Germany are much clearer than in many other European countries. A survey in the EU Member States has shown that there are significant differences in the legal framework for historic vehicles with regard to age, labeling regulations, technical control and taxation.

    In cooperation with the parliamentarians of the Historic Vehicle Group, the VDA has developed a definition that follows the basic statement of the German version. Bernd Lange has submit a proposal to the EU Transport Commissioner Mr. Kallas. (Details available from the VDA press department).

    The aim is to anchor this definition in the new directive on the Directive 2009/40/EC of the EU parliamend and of the council, “Directive on roadworthiness tests for motor vehicles and their trailers”. In all other legal acts relating to vintage vehicles this definition should be used then.

    The goal is to introduce concerns of vintage vehicles into the political decisiontaking process on a European level. With one common definition it can be ensured in the future that vintage vehicles are taken into account in European legislation right from the start. Additionally all EU citizens can operate their vintage vehicles more easily in the future.

    Recognition as a Automotive Cultural Heritage

    Classic cars are now more than objects of cult objects: especially they are mobile cultural assets. They are witnesses of our industrial history and our social development. Similar to preservation of sites of historic interest therefore a special vintage vehicle status should be established. The World Association for Historical Vehicles (Fédération Internationale des Véhicules Anciens, FIVA) is working on the “Charter of Turin”. It follows the model of the monument’s “Charter of Venice”, and contains detailed requirements, such as how vintage cars can be protected and preserved as an industrial, mobile heritage. After completion it should be submitted to the UNESCO, the World Cultural Heritage Association.

    Development of the vehicle population

    The population of historic vehicles is growing rapidly. This increase will not change any time soon: In the coming years it is expected that more and more vehicles will exceed the age limit of 30 years. In the 1980s, a large number of cars were registered within Germany. Between 1983 to 1992 alone, the number of registered vehicles increased by 52 percent.

    The larger the number of vehicles with historic registration is, the harder it might get to implement the perception that classic vehicles are still accepted as a small minority that do not have to meet certain exceptions.

    One potential strategy could be to change the future policies for registraion of vintage vehicles, either by raising the minimum age of the vehicles (so far, at least 30 years) or by tightening the criteria for the technical examination and approval.

    Basically, the VDA regards a share of up to one percent of the total number of cars registered as historic vehicles to be acceptable. This figure is still far from being achieved.

    One side note on the historic number plate: Not every vehicle that is old is already a vintage vehicle. The VDA therefore speaks only of vehicles with historic number plates. Only then an absolute clarity in terms of age, originality and the technical condition is given. It is also politically useful, as only cars with special historic license plates are treated accordingly by the legislation. (Note: 56 percent of all vehicles over 30 years are registered with historic number plate in Germany).

    Traffic Safety

    Reducing the number of accidents and victims of road traffic continues to be an important objective of the European transport policy. This is also the “European Road Safety Action Programme”. The goal of the initiative is to halve the number of deaths and injuries on the roads by 2020.

    The program also puts a special focus on the implementation of active and passive safety systems into vehicles. These include systems such as smart seat belts, fatigue warning systems, daytime running lights etc. Especially in the road safety program proposed technical changes to retrofit all older vehicles is unlikely to be feasible for classic cars.

    The VDA will continue its effort to protect the interests of vintage cars. Even if it is to widen the gap between ancient and modern cars: Historic vehicles have a much lower mileage and are generally above average in a good technical condition. Thus they play an insignificant role in the accident statistics.

    New environmental legislation

    In connection with its climate policy, the EU aims to reduce greenhouse gases by 2020 by at least 20 percent. However, other environmental issues will have an impact on the operation of vintage cars. As one example, the currently addressed Directive on Environmental Noise is under revision.

    Although initially only new vehicles will be affected: when new vehicles are clearly less noisy, at the end of the day vintage cars are the only ones being perceived as noise polluting objects. Therefore the mission is to clearly apply for exceptions for vintage vehicles because they are worth being protected.

    Conclusion

    The increasingly stringent environmental requirements and ever-higher standards of safety will create new future challenges for historic vehicles. The “technological gap” between current and historic vehicles will tend to be larger. Therefore in the future we will need exceptions to the new regulations for classic cars in Germany.

    The common goal is that new regulations, laws or regulations that are being established in the future are designed in a way that historic vehicles can continue to join traffic on public roads without restrictions.

    • The observation of legislative initiatives in Germany and within the EU which could limit driving a vintage vehicle, and trying to influence them in the benefits for the vintage vehicle
    • The intensification of European alliances (along the classic associations in England, France, Italy, in Germany, including the Amicale Citroën)

    Precisely at the European level, the intention is to put more awareness to political decisiontakers involved into shaping the legislation which affects vintage vehicles. A common European definition could bring more security and recognition in the future.

    Classic cars are now more than objects of cultural desire: they are mobile cultural assets. They enjoy a positive image and create more and more interest at an increasing number of people. This positive perception needs to be preserved to generate the necessary political understanding of their characteristics for future legislative decisiontakers. Especially the definition of the “Charter of Turin” will be a big step forward so that vehicles will be officially and formally recognized as a “Automobile Heritage” asset.

    We may be able to admire in the next coming years more beautiful, well-maintained vintage vehicles on our roads. This also means that we must intensively promote the vintage specifics to create the necessary understanding in politics and society. That’s what the VDA does in Berlin and, increasingly, on EU level in Brussels.

    We thank Stefan Roehrig, Head of Department Vintage Vehicles of the VDA, for the information.

    Feb 262012
     

    (German only)

    Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) berichtet in seinem Ergebnisprotokoll der Sitzung am 06.02.2012 über die neuesten Entwicklungen. Hier die wichtigsten Eckpunkte des Protokolls – hier die für die Charta von Turin relevanten Teile, in der die wichtigsten Eckpunkte zur Definition von Oldtimern festgelegt werden sollen:

    TOP 3: Status Sonderkennzeichen

    Thomas Jarzombek teilt mit, dass er das Thema nochmal neu aufgerollt habe. Er habe zunächst zu identifizieren versucht, wer der richtige Adressat sei, um das erstrebte Ziel einer praktikablen Lösung der diversen Probleme bei Oldtimer-Kennzeichen möglichst zügig und unbürokratisch zu erreichen. Auf entsprechenden Hinweis von Herrn PStS Dr. Scheuer habe er sich daher schriftlich an das DIN-Institut gewandt. Der Ausschuss Normenpraxis (ANP), beim DIN zuständig für Problemstellungen im Umfeld von Normung,
    sei zunächst um seine Einschätzung gebeten worden.

    Der Vorsitzende des ANP, Holk Traschewski, habe die Problematik jedoch nicht endgültig klären können. Daher sei sodann der Normenausschuss Automobiltechnik (NAAutomobil) angeschrieben worden, der beim DIN die nationalen, regionalen, internationalen Normungsinteressen auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugwesens vertrete. Der Vorsitzende des Ausschusses, Egbert Fritzsche, habe im Ergebnis wiederum auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums (BMVBS) verwiesen.

    Herr Jarzombek verliest das entsprechende Antwortschreiben von Herrn Fritzsche. Damit sei nun klar, dass das BMVBS um eine Regelung durch Verordnung ersucht werden müsse und anderenfalls eine Regelung durch den Gesetzgeber zu erfolgen habe.

    Willy Hof merkt dazu an, dass es bei der Problematik ursprünglich um Motorräder gegangen sei. Inzwischen scheine es ihm jedoch, dass Pkw-Kennzeichen im Fokus stünden. Herr Jarzombek sieht hier eine Verknüpfung und will die Thematik gemeinsam behandeln.

    Stefan Röhrig teilt mit, dass der VDA im Rahmen der Korrespondenz zwischen Herrn Jarzombek und dem DIN involviert worden sei, jedoch für solche Fragen nicht zuständig sei. Eine Regelung im Wege von DIN-Normen sei allerdings viel zu aufwändig, da für jede Ausnahme eine spezielle Norm erarbeitet werden müsse. Dabei sei für ein Normungsverfahren ein Zeitraum von etwa drei Jahren anzusetzen. Dies stehe nicht im
    Verhältnis.

    Peter Schneider sieht bei der Thematik speziell die Frage der Klebekennzeichen für Pkw im Vordergrund. Martin Halder merkt an, dass nach seiner Kenntnis Klebekennzeichen rechtlich gar nicht zulässig seien. Stefan Röhrig erwidert, dass diese in Ausnahmen durchaus zulässig seien.

    Martin Halder spricht sich dafür aus, Pkw und Motorräder bei der Frage gemeinsam zu behandeln.

    Peter Steinfurth ist der Ansicht, dass es keiner zusätzlichen Norm bedürfe. Die erforderlichen Kennzeichen gebe es bereits, man müsse nur für eine Freigabe sorgen. Thomas Jarzombek fasst zusammen, dass als Konsens vom Parlamentskreis eine Gesamtlösung gewollt sei. Er werde nun nochmals das BMVBS ansprechen und ein Gespräch mit PStS Dr. Scheuer und Mitarbeitern der zuständigen Fachabteilung suchen.

    Markus Tappert berichtet, dass jede Zulassungsstelle die Thematik anders handhabe. Eine Ausnahmegenehmigung seitens des Ministeriums wäre der beste Weg, um eine bundesweit einheitliche Lösung zu haben.

    Jürgen Ockens sieht hier eine Nagelprobe für den Parlamentskreis. In der Sache habe man sich im Kreis gedreht. Er zeigt sich enttäuscht davon, wie wenig der Parlamentskreis offenbar bewirken könne. Er bedauert, dass kein Fortschritt bei diesem wichtigen Punkt erkennbar sei.

    Thomas Jarzombek stellt dazu klar, dass er nach seiner Amtsübernahme den Vorgang neu aufgerollt habe und es dabei als primäres Ziel angesehen habe, zunächst eindeutig den richtigen Ansprechpartner für das Thema zu identifizieren.

    Jürgen Ockens erwidert, ursprünglich sei es darum gegangen, alte Regelungen, die aufgehoben worden seien, lediglich wieder aufleben zu lassen. Es habe dazu anfangs geheißen, dies sei relativ unproblematisch möglich.

    Martin Halder versteht die Enttäuschung von Herrn Ockens. Auch nach seiner eigenen Berufserfahrung sei es so, dass man in einem Unternehmen Dinge zügig anpacken und regeln könne. In der Politik laufe jedoch manches anders. Es sei positiv, dass die Richtung nun klar sei und man die Entscheidungsträger für das Problem sensibilisiert habe.

    Thomas Lundt bezeichnet die aktuelle Kennzeichnungs-Praxis als katastrophal. Ämter hielten sich nicht an die Vorgaben des TÜV. Selbst bei Vorlage von Prüfbescheinigungen sei kein einheitliches Vorgehen erkennbar.

    Thomas Jarzombek kann die geäußerte Frustration sehr gut verstehen und verspricht, sich der Sache anzunehmen.

    TOP 4: Präsentation der Allensbacher Studie (Michael Kaiser)

    Michael Kaiser trägt die Präsentation der Allensbacher Studie zum Oldtimer-Segment vor, die im Auftrag der VF Verlagsgesellschaft und mit Unterstützung durch den VDA erstellt worden ist.

    Von den Anwesenden werden vereinzelt Nachfragen zu den gezeigten Folien gestellt, die Herr Kaiser beantwortet.

    Maik Hirschfeld stellt fest, dass die Ausführungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung des Oldtimer-Segmentes sich mit denjenigen Zahlen deckten, die im Jahr 2006 im Rahmen einer von der FIVA beauftragten Studie erhoben worden seien. Demnach wurde damals ein Wirtschaftsfaktor in Höhe von etwa 5,5 Mrd. Euro ermittelt.

    Michael Kaiser merkt dazu an, dass in der Allensbacher Studie lediglich eine Konzentration auf vier Teilbereiche erfolgte, gleichwohl aber bereits ein Umsatzwert von etwa 5 Mrd. Euro errechnet werden konnte.

    Martin Halder teilt abschließend mit, dass die Ergebnisse der Studie den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollen.

    TOP 5: FIVA Charta von Turin (Horst Brüning)

    Horst Brüning leitet zunächst in das Thema ein. Er erläutert den Hintergrund, wie es zur Erstellung einer Charta kam. So habe man die Initiative seitens der für dieses Kulturgut Interessierten aufnehmen wollen. Unter anderem die vier größten Staaten derWelt seien inzwischen Mitglied der FIVA. Daher habe man es als wichtig erachtet, sich ein gemeinsames Fundament zu erschaffen. Etwa 40 Mitgliedsländer hätten Feedback zu dem ersten Entwurf gegeben. Die Charta sei unter der engagierten Mitwirkung zahlreicher Beteiligter entstanden.

    Johann König teilt mit, dass der ADAC gemeinsam mit anderen Beteiligten einen Änderungsentwurf für die Charta ausgearbeitet hat. Diesen Entwurf stellt er zusammen mit Tilman Kleber in einer Präsentation vor. Hierbei werden insbesondere die Vorschläge für die einzelnen Artikel im neuen Wortlaut dargestellt.

    Thomas Jarzombek begrüßt den inzwischen hinzugekommenen PStS Dr. Andreas Scheuer. Horst Brüning zeigt sich erfreut über die Vorschläge und die aktive Mitwirkung, insbesondere auch der jüngeren Generation. Insgesamt vertrete er die Auffassung, etwas Altes müsse nicht grundsätzlich einfach weggeworfen werden. Es gehe also um die Erhaltung kultureller Werte.

    Stefan Röhrig sieht den Parlamentskreis als idealen Ort an, diese Thematik zu erörtern. Zu dem Charta-Entwurf habe er in letzter Zeit viele Rückmeldungen erhalten. In Deutschland herrsche teilweise eine Skepsis vor, wozu eine solche Charta erforderlich sei, da die bestehenden Regelungen in Deutschland gut seien. Er selbst hält ein internationales Dach jedoch für gut. So habe man weitere Argumente gegenüber der Politik.

    Der VDA begrüße die Initiative der FIVA und lobe den Prozess als transparent. Man habe Vorschläge gemacht, die die FIVA auch berücksichtigt habe. Ziel sei keine Spaltung der Szene. Den Entwurf des ADAC halte er für gut, da er insgesamt stringente und logische Verbesserungen vorsehe. Er spricht sich zudem dafür aus, auch auf europäischer Ebene eine Regelung nach dem Vorbild der deutschen H-Kennzeichen anzustoßen. Er bittet Herrn Brüning darum, das ADAC-Papier seitens der FIVA einzubeziehen.

    Winfried Seidel hielt den ersten Entwurf der Charta für schlecht, sieht in dem zweiten Entwurf nun aber eine klare Verbesserung. Er hat gleichwohl immer noch Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Modernisierungsvorschriften. Er dankt der FIVA jedoch für die Arbeit und möchte seine Vorschläge einbringen, beispielsweise über den ADAC.

    Sebastian Körber spricht den Querverweis zum Gebäudesektor an. Er sieht die Gefahr, dass es hier zu der philosophischen Grundfrage führen könne, ob alt oder neu besser sei. Daher plädiert er dafür, die Formulierungen bezüglich der Reparaturen an Fahrzeugen besser allgemein zu halten.

    Martin Halder greift diesen Punkt auf und sieht es als wichtig an, keine Redundanzen entstehen zu lassen.

    Tilman Kleber weist darauf hin, dass Gebäude im Gegensatz zu Autos immobil und damit nicht ersetzbar seien. Bei Fahrzeugen jedoch sei es auch rein wirtschaftlich eher möglich, als Ergänzung beispielsweise ein zusätzliches Fahrzeug parallel zu besitzen und mit unterschiedlichem Fokus zu pflegen.

    Maik Hirschfeld wirft die grundsätzliche Frage auf, ob eine Charta überhaupt erforderlich sei. Er sieht die bestehenden Regeln in Deutschland als völlig ausreichend an. Der vom ADAC vorgestellte Entwurf gehe seiner Ansicht nach in die richtige Richtung. Ausdrücklich warnt er davor, Institutionen wie beispielsweise der UNESCO mit einer Charta Richtwerte zu geben, die letztlich auch zum eigenen Nachteil ausgelegt werden könnten.

    Horst Brüning teilt diese Bewertung der Lage in Deutschland nicht. Man könne nicht davon ausgehen, dass alles perfekt sei und auch so bleibe. Nach seiner Erfahrung sei man in anderen Ländern stets mit neuen Problemen konfrontiert worden. Dabei gebe es auch viele universale Probleme, die man nur gemeinsam angehen und regeln könne. Insgesamt sei er aber sehr optimistisch, eine gute Lösung auch aus deutscher Sicht zu erreichen.

    Georg Sewe sieht die Straffung durch den ADAC-Entwurf als sehr gelungen an. Das Papier enthalte teils bessere Formulierungen. Eine argumentative Versorgung sei nun wichtig, um dies erfolgreich umsetzen zu können.

    Stefan Eck schlägt vor, den Passus, dass Klassiker im Straßenverkehr teilnehmen können, aus Artikel 3 in die Präambel vorzuziehen. Dies sei ein elementarer Bestandteil.

    Peter Steinfurth informiert darüber, dass er den Entwurf der Charta online gestellt habe und dazu bereits große Resonanz aus der Leserschaft erhalten habe. Dabei sei häufig die Befürchtung geäußert worden, durch die Charta gewissermaßen im vorauseilenden Gehorsam Probleme anzusprechen und zu regeln, die aktuell noch gar nicht auf der Agenda stünden. In einigen Punkten widerspreche die Charta der in der Oldtimer-Szene akzeptierten Praxis, beispielsweise hinsichtlich der Änderung von Fahrzeugen. Er fragt sich, ob Änderungen zukünftig überhaupt noch zulässig seien.

    Tilman Kleber merkt dazu an, dass es nur darum gehe, nachgefertigte Teile künftig entsprechend zu markieren, damit für jedermann erkennbar sei, dass es sich nicht um Originalteile handele.

    Martin Halder stellt klar, dass dies lediglich für den ADAC-Entwurf gelte. Der FIVA-Entwurf hingegen lehne Nachbesserungen grundsätzlich ab.

    Tilman Kleber sieht das Kernproblem beim Abschnitt „Definitionen“. Diese seien verfehlt im Entwurf der FIVA.

    Horst Brüning teilt mit, dass es der FIVA primär um den Erhalt von Originalfahrzeugen gehe. Natürlich sei es jedem Eigentümer aber gänzlich selbst überlassen, wie er mit seinem Eigentum verfahre.

    Peter Steinfurth sieht dabei die Gefahr, dass ein Großteil der Oldtimer-Szene bei einer solch engen Betrachtung vielleicht künftig nicht mehr erfasst sei, da die Fahrzeuge als nicht ausreichend original einzustufen seien.

    Horst Brüning meint, es müsse getrennt werden. Bei der Charta gehe es um den Schutz kultureller Werte. Daraus folge aber nicht etwa das Verbot für eine TÜV-Zulassung, wenn nicht ausreichend Originalteile am Fahrzeug vorhanden seien.

    Peter Steinfurth ist gleichwohl der Ansicht, dass mit der Charta bereits frühzeitig Positionen freiwillig aufgegeben würden.

    Andreas Scheuer sieht bei der Frage der Originalteile einen entscheidenden Punkt. Die Renovierung historischer Fahrzeuge sei ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Er spricht sich klar gegen eine strenge Auslegung aus. Auch im Immobilienbereich werde bei der Renovierung denkmalgeschützter Gebäude nicht etwa ein Stempel an einem Fenster angebracht, wenn es sich um kein Originalexemplar, sondern eine Neuanfertigung handele. Ziel der Charta solle es daher sei, die eigene Position argumentativ zu festigen.

    Johannes Hübner erachtet die Grundidee der Charta für sinnvoll. Sie gehe inhaltlich auch in die richtige Richtung, obwohl die ADAC-Fassung in einigen Punkten noch besser ausgearbeitet sei. Insbesondere der Passus bezüglich der täglichen Nutzung müsse aus der Charta gestrichen werden. Bei den in der Charta festgelegten Definitionen sieht er eine ohne Not erfolgende Klassifizierung. Er richtet daher die dringende Bitte an die FIVA, diesen Abschnitt nochmals kritisch zu überdenken.

    Horst Brüning versichert, dass die FIVA keine vollendeten Tatsachen schaffen werde, ohne vorher die Betroffenen darüber zu informieren und Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Es müsse eine für die Mehrheit tragfähige Lösung gefunden werden. Die aktuelle Diskussion im Parlamentskreis findet er daher sehr hilfreich.

    Renate Freiling sieht beim Charta-Entwurf eine Vermischung der Zielsetzung. Es sei nicht klar, ob es um eine Reglementierung gehe oder ob die Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Wertes im Vordergrund stehe. Der Text gehe in vielen Punkten zu sehr ins Detail.

    Horst Brüning betont nochmals, dass eine Konsensfindung elementar sei. Wenn schon innerhalb der Oldtimer-Szene keine Zustimmung für den Text zu erhalten sei, dann nach außen sicherlich erst recht nicht.

    Renate Freiling fragt nach, ob es der FIVA um Leitlinien oder um Richtlinien gehe.

    Horst Brüning antwortet, dass es um das Selbstverständnis gehe.

    Mario De Rosa teilt mit, er kenne die ADAC-Fassung – abgesehen von der heutigen Präsentation – nicht, so dass ihm eine eingehende Bewertung nicht möglich sei.
    Grundsätzlich diene die Charta aber jedenfalls nicht etwa einer Unterteilung der Szene in gut und schlecht. Eine Richtungsentscheidung sei aber gleichwohl erforderlich. Man müsse klarstellen, ob man liberaler oder restriktiver auslegen wolle. Schon jetzt stelle die Oldtimer-Richtlinie allerdings bereits fest, dass nicht alles im Sinne der Wahrung des Kulturgutes zulässig sei.

    Thomas Jarzombek weist auf eine Generationenfrage hin. Die jüngere Schicht der Szene sei aufgrund der technischen Entwicklung vermutlich nicht mehr als Bastler groß geworden, sondern lasse Reparaturen eher in einerWerkstatt vornehmen. Eine Kennzeichnung von Nachbau-Teilen hält er daher im kleinen Maßstab für angemessen, um für Transparenz zu sorgen. Leitlinien seien insofern hilfreich. Bei dem Entwurf des ADAC sieht er einen positiven Ansatz. Man müsse bei der Erstellung der Charta bedenken, dass diese künftig Grundlage für weitere, beispielsweise gesetzgeberische Bewertungen werden könne.

    Tilman Kleber stellt klar, dass das Wort „Restaurierung“ im ADAC-Entwurf nicht ausdrücklich verwendet werde. Vielmehr sei der entsprechende Artikel allgemeiner gefasst.

    Martin Halder ist der Ansicht, je weniger Definitionen ein Vertragstext enthalte, desto beständiger sei er erfahrungsgemäß.

    Horst Beilharz spricht sich dafür aus, den Text allgemein zu halten, da inzwischen auch die Staaten Indien, China und Brasilien Mitglieder der FIVA seien. Man müsse auf die dortigen Maßstäbe Rücksicht nehmen.

    Maik Hirschfeld erneuert seine Kritik an den Formulierungen im Charta-Entwurf hinsichtlich der Punkte Restaurierung sowieMarkierung von Neuanfertigungen.
    Horst Brüning betont nochmals, dass es sich lediglich um einen Entwurf handele und der Beratungs-Prozess noch laufe. Das endgültige Papier werde erst zur Abstimmung vorliegen können, wenn ein Konsens gefunden sei.

    Maik Hirschfeld plädiert dafür, nicht ohne Not vorzeitig wichtige Positionen aufzugeben. Man sei nicht nur von Leuten umgeben, die der Szene wohlwollend gegenüberstünden. Die Formulierung „daily use“ etwa im englischen Text könne leicht missverstanden werden.

    Tilman Kleber entgegnet, dass der Ausdruck „für den täglichen Gebrauch“ der Klarstellung diene. Keineswegs solle der tatsächliche Gebrauch der Fahrzeuge verboten werden.

    Winfried Seidel sieht in der Neufertigung von Teilen eine Grauzone. Durch eine Klarstellung könne es auch in eine ungewollte Richtung gehen. Eine
    Kennzeichnungspflicht hält er für falsch.

    Michael Eckert wirbt für eine liberale Handhabung. Durch eine restriktive Regelung würden künftig möglicherweise lediglich noch 10 bis 15 Prozent der Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten können. Die Formulierungen ließen zu viel Interpretationsspielraum. Daher solle man möglichst zurückhaltend mit Definitionen und Reglementierungen verfahren.

    Georg Sewe sieht in dem ADAC-Entwurf eine klare Entschärfung. Die Verwendung nicht originaler Teile sei ein erheblicherWirtschaftsfaktor. Deshalb hält er eine Kennzeichnung nachgebauter Teile für geboten, um den Wert eines Fahrzeuges richtig bemessen zu können. Anderenfalls sei der Nachweis über den Zustand schwierig.

    Jürgen Ockens meint, dass für hinsichtlich der Notwendigkeit einer neuen Regelung offenbar grundsätzlich Konsens bestehe. Er selbst spricht sich für eine liberale und allgemeine Fassung aus. Insofern befindet er den ADAC-Entwurf als besser gegenüber demjenigen der FIVA. Er bedauert, dass das ADAC-Papier den Teilnehmern jedoch nicht schon vor der Sitzung vorgelegen habe. Dies wäre für die Diskussion besser gewesen.

    TOP 6: Verschiedenes

    Johannes Hübner weist auf den 1. Oldtimer-Kongress hin, der im Rahmen der Techno Classica Essen am 21.03.2012 stattfinden wird. Anmeldungen hierfür seien über Siha oder ZDK möglich.

    TOP 7: Terminplanung

    Martin Halder schlägt als Termin für die nächste Sitzung Montag, den 23.04.2012, von 14:00 bis 17:00 Uhr vor. Die Anwesenden sind hiermit einverstanden.
    Thomas Jarzombek dankt den Mitglieder für das konstruktiveMitwirken und schließt die Sitzung.

    gezeichnet
    Thomas Jarzombek
    Vorsitzender

    Martin Halder
    Koordinator

    Anlage: Teilnehmerliste, Präsentationen

    Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) Stand 6.2.2012

    Charta von Turin – ENTWURF Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge (ADAC/VDA/ZDK)

    Präambel: Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie setzt sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge ein, die ein wichtiger Bestandteil unseres technischen Kulturerbes sind. Diese repräsentieren nicht nur ihre Rolle als Fortbewegungsmittel, sondern verdeutlichen die Umstände ihrer Entstehung, den damaligen Stand der Technik und insbesondere ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.

    Die FIVA hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass historische Fahrzeuge bestmöglich und ohne Verfälschungen bewahrt und betrieben werden, damit diese Kulturgüter auch von zukünftigen Generationen erlebt werden können. Um sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen anzuregen und zu unterstützen, hat die FIVA die in dieser vorliegenden Charta zusammengefassten Leitsätze formuliert.

    Die FIVA definiert ein historisches Fahrzeug als mechanisch angetriebenes Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, das in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird, dessen Nutzung nicht auf täglichen Transport ausgerichtet ist und wegen seines technischen und
    historischen Wertes bewahrt wird.

    Artikel 1 (Historische Substanz, Kenntnisse und Techniken) – bisher Artikel 2 und 7

    Ziel der Erhaltung historischer Fahrzeuge sowie aller damit verbundenen Arbeiten ist die Bewahrung der historischen Substanz. Wann immer möglich, sollten deshalb die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken verwendet werden und alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen
    Kenntnisse berücksichtigt werden. Die Weitergabe dieser Kenntnisse und Techniken an nachfolgende Generationen ist essentiell.

    Artikel 2 (Historischer Zusammenhang) (bisher 6)

    Für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen (zum Erhalt von historischen Fahrzeugen) ist es erforderlich, die geschichtlichen und technischen Zusammenhänge der Entwicklung, Herstellung und Verwendung des jeweiligen Fahrzeuges zu kennen und zu verstehen.

    Artikel 3 (Regelmäßiger Betrieb und Pflege)

    Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen auch auf öffentlichen Straßen ist zur Bewahrung und Weitergabe der traditionellen Kenntnisse über die Betriebsverfahren an spätere Generationen unerlässlich und ein wichtiges Mittel zu ihrer Erklärung. Der regelmäßige Betrieb und die dafür erforderliche nachhaltige Pflege sind deshalb wichtig für den Erhalt der historischen Fahrzeuge.

    Artikel 4 („In Period“ Modifikationen) – bisher Artikel 8

    Eventuelle während der üblichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges vorgenommene Abweichungen gegenüber dem Auslieferungszustand sind wertvolle Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Daher sollten diese bei einer erforderlichen Aufarbeitung des Fahrzeugs erhalten bleiben.

    Artikel 5 (Änderungen) – bisher Artikel 9 und 10

    Änderungen, die für den regelmäßigen Betrieb vorgeschrieben bzw. für den Erhalt erforderlich sind, sollten möglichst wenig in die historische Substanz des Fahrzeuges eingreifen, das Erscheinungsbild nicht verändern und vollständig rückgängig zu machen sein.

    Artikel 6 (Aufbewahrung Originalteile) – bisher Artikel 10

    Ist es erforderlich, Originalteile zu entfernen oder auszutauschen sollten diese für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz der historischen Substanz zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

    Artikel 7 (Nachgefertigte Teile) – bisher Artikel 9

    Ist es erforderlich, fehlende oder defekte Bauteile durch Nachfertigungen zu ersetzen, so sollten diese dauerhaft gekennzeichnet werden. Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und damit von der
    historischen Substanz unterschieden werden können.

    Artikel 8 (Dokumentation) – bisher Artikel 11

    Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten sorgfältig durchdacht und die Ausführung dokumentiert werden. Die daraus entstehenden schriftlichen und fotografischen Aufzeichnungen gehören zum Fahrzeug und sollten deshalb bei diesem verbleiben.

    Artikel 9 (Archivierung) – bisher Artikel 12

    Alle Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt oder Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.

    Artikel 10 (Sammlungen) – bisher Artikel 15

    Sammlungen von Schriftgut, Plänen und dergleichen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, sollten als Kulturgut anerkannt und geschützt werden. Gleiches gilt auch für Gebäude oder Infrastrukturen wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen oder spezielle Verkehrswege, sofern sie im Zusammenhang mit der Herstellung historischer Fahrzeugen oder deren zeitgenössischen Betrieb eine eigene geschichtliche Bedeutung erlangt haben.

    Artikel 11 (Gemeinnützigkeit) – bisher Artikel 13

    Organisationen und Institutionen, die sich um den Erhalt historischer Fahrzeuge und ihres Umfeldes bemühen, sollten als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden. Diejenigen Organisationen, die darüber hinaus nicht gewinnbringend tätig sind, sollten als gemeinnützig betrachtet werden.

    Feb 242012
     

    Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) berichtet in seinem Ergebnisprotokoll der Sitzung am 06.02.2012 über die neuesten Entwicklungen. Hier die wichtigsten Eckpunkte des Protokolls – hier die für die Charta von Turin relevanten Teile, in der die wichtigsten Eckpunkte zur Definition von Oldtimern festgelegt werden sollen:

    Tagesordnungspunkt (TOP) 5: FIVA Charta von Turin (Horst Brüning)

    Horst Brüning leitet zunächst in das Thema ein. Er erläutert den Hintergrund, wie es zur Erstellung einer Charta kam. So habe man die Initiative seitens der für dieses Kulturgut Interessierten aufnehmen wollen. Unter anderem die vier größten Staaten der Welt seien inzwischen Mitglied der FIVA. Daher habe man es als wichtig erachtet, sich ein gemeinsames Fundament zu erschaffen. Etwa 40 Mitgliedsländer hätten Feedback zu dem ersten Entwurf gegeben. Die Charta sei unter der engagierten Mitwirkung zahlreicher
    Beteiligter entstanden.

    Johann König teilt mit, dass der ADAC gemeinsam mit anderen Beteiligten einen Änderungsentwurf für die Charta ausgearbeitet hat. Diesen Entwurf stellt er zusammen mit Tilman Kleber in einer Präsentation vor. Hierbei werden insbesondere die Vorschläge für die einzelnen Artikel im neuen Wortlaut dargestellt.

    Thomas Jarzombek begrüßt den inzwischen hinzugekommenen PStS Dr. Andreas Scheuer. Horst Brüning zeigt sich erfreut über die Vorschläge und die aktive Mitwirkung, insbesondere auch der jüngeren Generation. Insgesamt vertrete er die Auffassung, etwas Altes müsse nicht grundsätzlich einfach weggeworfen werden. Es gehe also um die Erhaltung kultureller Werte.

    Stefan Röhrig sieht den Parlamentskreis als idealen Ort an, diese Thematik zu erörtern. Zu dem Charta-Entwurf habe er in letzter Zeit viele Rückmeldungen erhalten. In Deutschland herrsche teilweise eine Skepsis vor, wozu eine solche Charta erforderlich sei, da die bestehenden Regelungen in Deutschland gut seien. Er selbst hält ein internationales Dach jedoch für gut. So habe man weitere Argumente gegenüber der Politik.

    Der VDA begrüße die Initiative der FIVA und lobe den Prozess als transparent. Man habe Vorschläge gemacht, die die FIVA auch berücksichtigt habe. Ziel sei keine Spaltung der Szene. Den Entwurf des ADAC halte er für gut, da er insgesamt stringente und logische Verbesserungen vorsehe. Er spricht sich zudem dafür aus, auch auf europäischer Ebene eine Regelung nach dem Vorbild der deutschen H-Kennzeichen anzustoßen. Er bittet Herrn Brüning darum, das ADAC-Papier seitens der FIVA einzubeziehen.

    Winfried Seidel hielt den ersten Entwurf der Charta für schlecht, sieht in dem zweiten Entwurf nun aber eine klare Verbesserung. Er hat gleichwohl immer noch Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Modernisierungsvorschriften. Er dankt der FIVA jedoch für die Arbeit und möchte seine Vorschläge einbringen, beispielsweise über den ADAC.

    Sebastian Körber spricht den Querverweis zum Gebäudesektor an. Er sieht die Gefahr, dass es hier zu der philosophischen Grundfrage führen könne, ob alt oder neu besser sei. Daher plädiert er dafür, die Formulierungen bezüglich der Reparaturen an Fahrzeugen besser allgemein zu halten.

    Martin Halder greift diesen Punkt auf und sieht es als wichtig an, keine Redundanzen entstehen zu lassen.

    Tilman Kleber weist darauf hin, dass Gebäude im Gegensatz zu Autos immobil und damit nicht ersetzbar seien. Bei Fahrzeugen jedoch sei es auch rein wirtschaftlich eher möglich, als Ergänzung beispielsweise ein zusätzliches Fahrzeug parallel zu besitzen und mit unterschiedlichem Fokus zu pflegen.

    Maik Hirschfeld wirft die grundsätzliche Frage auf, ob eine Charta überhaupt erforderlich sei. Er sieht die bestehenden Regeln in Deutschland als völlig ausreichend an. Der vom ADAC vorgestellte Entwurf gehe seiner Ansicht nach in die richtige Richtung. Ausdrücklich warnt er davor, Institutionen wie beispielsweise der UNESCO mit einer Charta Richtwerte zu geben, die letztlich auch zum eigenen Nachteil ausgelegt werden könnten.

    Horst Brüning teilt diese Bewertung der Lage in Deutschland nicht. Man könne nicht davon ausgehen, dass alles perfekt sei und auch so bleibe. Nach seiner Erfahrung sei man in anderen Ländern stets mit neuen Problemen konfrontiert worden. Dabei gebe es auch viele universale Probleme, die man nur gemeinsam angehen und regeln könne. Insgesamt sei er aber sehr optimistisch, eine gute Lösung auch aus deutscher Sicht zu erreichen.

    Georg Sewe sieht die Straffung durch den ADAC-Entwurf als sehr gelungen an. Das Papier enthalte teils bessere Formulierungen. Eine argumentative Versorgung sei nun wichtig, um dies erfolgreich umsetzen zu können.

    Stefan Eck schlägt vor, den Passus, dass Klassiker im Straßenverkehr teilnehmen können, aus Artikel 3 in die Präambel vorzuziehen. Dies sei ein elementarer Bestandteil.

    Peter Steinfurth informiert darüber, dass er den Entwurf der Charta online gestellt habe und dazu bereits große Resonanz aus der Leserschaft erhalten habe. Dabei sei häufig die Befürchtung geäußert worden, durch die Charta gewissermaßen im vorauseilenden Gehorsam Probleme anzusprechen und zu regeln, die aktuell noch gar nicht auf der Agenda stünden.

    In einigen Punkten widerspreche die Charta der in der Oldtimer-Szene akzeptierten Praxis, beispielsweise hinsichtlich der Änderung von Fahrzeugen. Er fragt sich, ob Änderungen zukünftig überhaupt noch zulässig seien.

    Tilman Kleber merkt dazu an, dass es nur darum gehe, nachgefertigte Teile künftig entsprechend zu markieren, damit für jedermann erkennbar sei, dass es sich nicht um Originalteile handele.

    Martin Halder stellt klar, dass dies lediglich für den ADAC-Entwurf gelte. Der FIVA-Entwurf hingegen lehne Nachbesserungen grundsätzlich ab.

    Tilman Kleber sieht das Kernproblem beim Abschnitt „Definitionen“. Diese seien verfehlt im Entwurf der FIVA.

    Horst Brüning teilt mit, dass es der FIVA primär um den Erhalt von Originalfahrzeugen gehe. Natürlich sei es jedem Eigentümer aber gänzlich selbst überlassen, wie er mit seinem Eigentum verfahre.

    Peter Steinfurth sieht dabei die Gefahr, dass ein Großteil der Oldtimer-Szene bei einer solch engen Betrachtung vielleicht künftig nicht mehr erfasst sei, da die Fahrzeuge als nicht ausreichend original einzustufen seien.

    Horst Brüning meint, es müsse getrennt werden. Bei der Charta gehe es um den Schutz kulturellerWerte. Daraus folge aber nicht etwa das Verbot für eine TÜV-Zulassung, wenn nicht ausreichend Originalteile am Fahrzeug vorhanden seien.

    Peter Steinfurth ist gleichwohl der Ansicht, dass mit der Charta bereits frühzeitig Positionen freiwillig aufgegeben würden.

    Andreas Scheuer sieht bei der Frage der Originalteile einen entscheidenden Punkt. Die Renovierung historischer Fahrzeuge sei ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Er spricht sich klar gegen eine strenge Auslegung aus. Auch im Immobilienbereich werde bei der Renovierung denkmalgeschützter Gebäude nicht etwa ein Stempel an einem Fenster angebracht, wenn es sich um kein Originalexemplar, sondern eine Neuanfertigung handele. Ziel der Charta solle es daher sei, die eigene Position argumentativ zu festigen.

    Johannes Hübner erachtet die Grundidee der Charta für sinnvoll. Sie gehe inhaltlich auch in die richtige Richtung, obwohl die ADAC-Fassung in einigen Punkten noch besser ausgearbeitet sei. Insbesondere der Passus bezüglich der täglichen Nutzung müsse aus der Charta gestrichen werden. Bei den in der Charta festgelegten Definitionen sieht er eine ohne Not erfolgende Klassifizierung. Er richtet daher die dringende Bitte an die FIVA, diesen Abschnitt nochmals kritisch zu überdenken.

    Horst Brüning versichert, dass die FIVA keine vollendeten Tatsachen schaffen werde, ohne vorher die Betroffenen darüber zu informieren und Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Es müsse eine für die Mehrheit tragfähige Lösung gefunden werden. Die aktuelle Diskussion im Parlamentskreis findet er daher sehr hilfreich.

    Renate Freiling sieht beim Charta-Entwurf eine Vermischung der Zielsetzung. Es sei nicht klar, ob es um eine Reglementierung gehe oder ob die Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Wertes im Vordergrund stehe. Der Text gehe in vielen Punkten zu sehr ins Detail.

    Horst Brüning betont nochmals, dass eine Konsensfindung elementar sei. Wenn schon innerhalb der Oldtimer-Szene keine Zustimmung für den Text zu erhalten sei, dann nach außen sicherlich erst recht nicht.

    Renate Freiling fragt nach, ob es der FIVA um Leitlinien oder um Richtlinien gehe. Horst Brüning antwortet, dass es um das Selbstverständnis gehe.

    Mario De Rosa teilt mit, er kenne die ADAC-Fassung – abgesehen von der heutigen Präsentation – nicht, so dass ihm eine eingehende Bewertung nicht möglich sei. Grundsätzlich diene die Charta aber jedenfalls nicht etwa einer Unterteilung der Szene in gut und schlecht. Eine Richtungsentscheidung sei aber gleichwohl erforderlich. Man müsse klarstellen, ob man liberaler oder restriktiver auslegen wolle. Schon jetzt stelle die Oldtimer-Richtlinie allerdings bereits fest, dass nicht alles im Sinne derWahrung des Kulturgutes zulässig sei.

    Thomas Jarzombek weist auf eine Generationenfrage hin. Die jüngere Schicht der Szene sei aufgrund der technischen Entwicklung vermutlich nicht mehr als Bastler groß geworden, sondern lasse Reparaturen eher in einer Werkstatt vornehmen. Eine Kennzeichnung von Nachbau-Teilen hält er daher im kleinen Maßstab für angemessen, um für Transparenz zu sorgen. Leitlinien seien insofern hilfreich.

    Bei dem Entwurf des ADAC sieht er einen positiven Ansatz. Man müsse bei der Erstellung der Charta bedenken, dass diese künftig Grundlage für weitere, beispielsweise gesetzgeberische Bewertungen werden könne.

    Tilman Kleber stellt klar, dass dasWort „Restaurierung“ im ADAC-Entwurf nicht ausdrücklich verwendet werde. Vielmehr sei der entsprechende Artikel allgemeiner gefasst.

    Martin Halder ist der Ansicht, je weniger Definitionen ein Vertragstext enthalte, desto beständiger sei er erfahrungsgemäß.

    Horst Beilharz spricht sich dafür aus, den Text allgemein zu halten, da inzwischen auch die Staaten Indien, China und Brasilien Mitglieder der FIVA seien. Man müsse auf die dortigen Maßstäbe Rücksicht nehmen.

    Maik Hirschfeld erneuert seine Kritik an den Formulierungen im Charta-Entwurf hinsichtlich der Punkte Restaurierung sowie Markierung von Neuanfertigungen.

    Horst Brüning betont nochmals, dass es sich lediglich um einen Entwurf handele und der Beratungs-Prozess noch laufe. Das endgültige Papier werde erst zur Abstimmung vorliegen können, wenn ein Konsens gefunden sei.

    Maik Hirschfeld plädiert dafür, nicht ohne Not vorzeitig wichtige Positionen aufzugeben. Man sei nicht nur von Leuten umgeben, die der Szene wohlwollend gegenüberstünden. Die Formulierung „daily use“ etwa im englischen Text könne leicht missverstanden werden.

    Tilman Kleber entgegnet, dass der Ausdruck „für den täglichen Gebrauch“ der Klarstellung diene. Keineswegs solle der tatsächliche Gebrauch der Fahrzeuge verboten werden.

    Winfried Seidel sieht in der Neufertigung von Teilen eine Grauzone. Durch eine Klarstellung könne es auch in eine ungewollte Richtung gehen. Eine Kennzeichnungspflicht hält er für falsch.

    Michael Eckert wirbt für eine liberale Handhabung. Durch eine restriktive Regelung würden künftig möglicherweise lediglich noch 10 bis 15 Prozent der Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten können. Die Formulierungen ließen zu viel Interpretationsspielraum. Daher solle man möglichst zurückhaltend mit Definitionen und Reglementierungen verfahren.

    Georg Sewe sieht in dem ADAC-Entwurf eine klare Entschärfung. Die Verwendung nicht originaler Teile sei ein erheblicherWirtschaftsfaktor. Deshalb hält er eine Kennzeichnung nachgebauter Teile für geboten, um den Wert eines Fahrzeuges richtig bemessen zu können. Anderenfalls sei der Nachweis über den Zustand schwierig.

    Jürgen Ockens meint, dass für hinsichtlich der Notwendigkeit einer neuen Regelung offenbar grundsätzlich Konsens bestehe. Er selbst spricht sich für eine liberale und allgemeine Fassung aus. Insofern befindet er den ADAC-Entwurf als besser gegenüber demjenigen der FIVA. Er bedauert, dass das ADAC-Papier den Teilnehmern jedoch nicht schon vor der Sitzung vorgelegen habe. Dies wäre für die Diskussion besser gewesen.

    Soweit der TOP.

    Noch einmal zusammenfassend die wesentlichen Ziele der Charta von Turin:

    * Historische Fahrzeuge sollen auch zukünftig uneingeschränkt auf öffentlichen Strassen fahren dürfen
    * Eine sichere und langfristige Anerkennung eines Status als “Kulturgut” ist dafür essentiell
    * Die Definition international gültiger Regelungen soll auch länderübergreifend für Klarheit sorgen (und damit beispielsweise auch versicherungs-rechtliche Grauzonen z.B. beim Grenzübertritt beseitigen)
    * Länder, in denen solche Regelungen bislang noch nicht oder nur unzureichend etabliert sind, können nun einfacher eine mobile Erhaltung von historischen Fahrzeugen unterstützen
    * Der Kulturgut-Status ist ein Privileg und Verantwortung zugleich. Ein respektvoller Umgang mit dem Original bei Erhaltung, Restauration, Reparatur, Pflege und Instandsetzung soll unter dem Motto “soviel wie nötig und so wenig wie möglich eingreifen” erfolgen
    * Klarere Abgrenzung zu Replicas, Über-Restaurierungen, nicht-zeitgenössischem “Tuning” (“Hot Rods” etc.)
    * Dokumentation, Archivmaterialien und Fachwissen um historische Materialien und Arbeitstechniken sollen bewahrt und gefördert werden

    Hier nun der Entwurf einer neuen, deutschen Version einer “Charta von Turin”, in Zusammenarbeit mit ADAC, VDA und ZDK:

    —– CHARTA ENTWURF —–


    Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) Stand 6.2.2012
    Charta von Turin – ENTWURF Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge (ADAC/VDA/ZDK)

    Präambel: Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie setzt sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge ein, die ein wichtiger Bestandteil unseres technischen Kulturerbes sind. Diese repräsentieren nicht nur ihre Rolle als Fortbewegungsmittel, sondern verdeutlichen die Umstände ihrer Entstehung, den damaligen Stand der Technik und insbesondere ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.

    Die FIVA hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass historische Fahrzeuge bestmöglich und ohne Verfälschungen bewahrt und betrieben werden, damit diese Kulturgüter auch von zukünftigen Generationen erlebt werden können. Um sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen anzuregen und zu unterstützen, hat die FIVA die in dieser vorliegenden Charta zusammengefassten Leitsätze formuliert.

    Die FIVA definiert ein historisches Fahrzeug als mechanisch angetriebenes Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, das in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird, dessen Nutzung nicht auf täglichen Transport ausgerichtet ist und wegen seines technischen und historischen Wertes bewahrt wird.

    Artikel 1 (Historische Substanz, Kenntnisse und Techniken) – bisher Artikel 2 und 7

    Ziel der Erhaltung historischer Fahrzeuge sowie aller damit verbundenen Arbeiten ist die Bewahrung der historischen Substanz. Wann immer möglich, sollten deshalb die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken verwendet werden und alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse berücksichtigt werden. Die Weitergabe dieser Kenntnisse und Techniken an nachfolgende Generationen ist essentiell.

    Artikel 2 (Historischer Zusammenhang) (bisher 6)

    Für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen (zum Erhalt von historischen Fahrzeugen) ist es erforderlich, die geschichtlichen und technischen Zusammenhänge der Entwicklung, Herstellung und Verwendung des jeweiligen Fahrzeuges zu kennen und zu verstehen.

    Artikel 3 (Regelmäßiger Betrieb und Pflege)

    Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen auch auf öffentlichen Straßen ist zur Bewahrung und Weitergabe der traditionellen Kenntnisse über die Betriebsverfahren an spätere Generationen unerlässlich und ein wichtiges Mittel zu ihrer Erklärung. Der regelmäßige Betrieb und die dafür erforderliche nachhaltige Pflege sind deshalb wichtig für den Erhalt der historischen Fahrzeuge.

    Artikel 4 („In Period“ Modifikationen) – bisher Artikel 8

    Eventuelle während der üblichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges vorgenommene Abweichungen gegenüber dem Auslieferungszustand sind wertvolle Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Daher sollten diese bei einer erforderlichen Aufarbeitung des Fahrzeugs erhalten bleiben.

    Artikel 5 (Änderungen) – bisher Artikel 9 und 10

    Änderungen, die für den regelmäßigen Betrieb vorgeschrieben bzw. für den Erhalt erforderlich sind, sollten möglichst wenig in die historische Substanz des Fahrzeuges eingreifen, das Erscheinungsbild nicht verändern und vollständig rückgängig zu machen sein.

    Artikel 6 (Aufbewahrung Originalteile) – bisher Artikel 10

    Ist es erforderlich, Originalteile zu entfernen oder auszutauschen sollten diese für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz der historischen Substanz zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

    Artikel 7 (Nachgefertigte Teile) – bisher Artikel 9

    Ist es erforderlich, fehlende oder defekte Bauteile durch Nachfertigungen zu ersetzen, so sollten diese dauerhaft gekennzeichnet werden. Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und damit von der historischen Substanz unterschieden werden können.

    Artikel 8 (Dokumentation) – bisher Artikel 11

    Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten sorgfältig durchdacht und die Ausführung dokumentiert werden. Die daraus entstehenden schriftlichen und fotografischen Aufzeichnungen gehören zum Fahrzeug und sollten deshalb bei diesem verbleiben.

    Artikel 9 (Archivierung) – bisher Artikel 12

    Alle Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt oder Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.

    Artikel 10 (Sammlungen) – bisher Artikel 15

    Sammlungen von Schriftgut, Plänen und dergleichen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, sollten als Kulturgut anerkannt und geschützt werden. Gleiches gilt auch für Gebäude oder Infrastrukturen wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen oder spezielle Verkehrswege, sofern sie im Zusammenhang mit der Herstellung historischer Fahrzeugen oder deren zeitgenössischen Betrieb eine eigene geschichtliche Bedeutung erlangt haben.

    Artikel 11 (Gemeinnützigkeit) – bisher Artikel 13

    Organisationen und Institutionen, die sich um den Erhalt historischer Fahrzeuge und ihres Umfeldes bemühen, sollten als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden. Diejenigen Organisationen, die darüber hinaus nicht gewinnbringend tätig sind, sollten als gemeinnützig betrachtet werden.

    —– CHARTA ENTWURF ENDE —–

    Soweit die Meinungen und aktueller Stand der Dinge.

    Wie ist Euer Verständnis von der Turin-Charter? Sind die Regularien umfassend genug, um die SIcht der Citroen-Clubs abzudecken, z.B. auch die “moddings” der “2CV-Szene”? Um eine Kommentierung im Amicale Citroen Deutschland Artikel wird gebeten.

    Die aktuelle Version (englisch) des Charta-Textes kann heruntergeladen werden unter: http://www.fiva.org/EN/Torino/CharterTorino.html.

    Ein direkter Kontakt zur Charta-Organisation innerhalb der FIVA ist übrigens unter charterofturin@fiva.org möglich, wo Fragen rund um die Charta gerne beantwortet werden.

    —–


    German News on the Charta of Turin, the latest definition of vintage vehicles

    Those readers who have followed the updates of Amicale Citroen Deutschland on the “Charta Of Turin” have noticed that the German view onto the international definition of what is going to be accepted as vintage vehicle is a bit different from the initial draft.

    In Germany, different parties are currently working and discussing potential alternatives. From a governmental perspective, the German Parliament has its own working group established (“PAK – Parlamentskreis Automobiles Kulturgut”). The PAK has regular meetings and the reports and changes are being reflected regularly on ACI-D pages.

    The latest report from 6-Feb-2012 reflects a potential draft presented by the ADAC, Germany’s biggest automobile club, in cooperation with VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie / Association of the German Automotive Industry) and ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe / German Federation for Motor Trades and Repairs). Above find the German PAK discussion on this draft (text not translated though).

    Here’s their “Charter Of Turin” draft – translation by ACI-D Stephan Joest:


    International Federation of Classic Cars (FIVA) as of 6/2/2012
    Charter of Turin – DRAFT Historic Vehicles Working Group (ADAC / VDA / ZDK)

    Preamble: The “Fédération Internationale des Véhicules Anciens” (FIVA) is the global association of all vintage vehicle clubs. The association is committed to the preservation of historic vehicles, which are an important part of our technical cultural heritage. These represent not only their role as a means of transportation, but clarify the circumstances of their creation, the former state of technology and in particular its impact on society.

    The FIVA mission is to preserve and operate historic vehicles as authentic as possible and without modifications, so that the cultural heritage can be experienced by future generations. To encourage and support meaningful and sustainable decisions for the proper use of historic vehicles, the FIVA has summarized in this present Charter some guiding principles.

    The FIVA defines a historic vehicle as mechanically propelled vehicle that is at least 30 years old, which is preserved and maintained in a historically correct condition, its use is not focused on daily transportation, and is preserved because of its technical and historical value.

    Article 1 (historical substance, knowledge and techniques) – formerly Article 2 and 7

    The aim of the preservation of historic vehicles and all related work is the preservation of historic basis. Whenever possible, the historically correct materials and work techniques should be used and all available scientific and technical knowledge are to be considered. Sharing this knowledge and techniques to future generations is essential.

    Article 2 (Historical context) (previously 6)

    For the proper use of historic vehicles (for preservation of historic vehicles) it is necessary to know and understand the historical and technical aspects of the development, production and use of each vehicle.

    Article 3 (Regular Operation and Maintenance)

    An active use of historic vehicles on public roads is essential to preserve and disseminate the traditional knowledge of the operating procedures for future generations, and an important tool for their explanation. The regular operation and the necessary sustainable care thus are important for the preservation of historic vehicles.

    Article 4 (“in period” modifications) – now Article 8

    Any modifications applied during normal lifetime of the vehicle which are different from the factory settings are valuable evidence of the vehicle history. Therefore they should be preserved in case of a repair or restoration of the vehicle.

    Article 5 (Modifications) – formerly Article 9 and 10

    Modifications that might be required for regular operation resp. are necessary for the preservation should have as little intervention in the historic original of the vehicle, shoould not change the appearance and should be fully reversible.

    Article 6 (keeping original parts) – now Article 10

    In case it is necessary to remove or replace the original parts these should be kept with the vehicle for a potential future reuse and as a reference to the historic original.

    Article 7 (reproduction of parts) – now Article 9

    In case it is necessary to replace missing or defective parts by reproductions, they should be permanently marked. Components and materials which were replaced by new ones should be easily recognizable by simple and durable markings and should be distinct from the historical original.

    Article 8 (Documentation) – now Article 11

    All work on a historic vehicle should be carefully considered and the execution should be documented. The resulting written and photographic records are part of the vehicle and should remain with it.

    Article 9 (Archive) – now Article 12

    All institutions and organizations that are involved in the maintenance or operation of historic vehicles should take appropriate precautions to protect their records and archives.

    Article 10 (Collections) – now Article 15

    Collections of documents, plans and the like, which are associated with historic vehicles should be recognized as a cultural heritage and protected. The same applies to buildings or infrastructure such as factories, gas stations or special roads, in case they have gained its own historical significance in connection with the production of historic vehicles or their contemporary operations.

    Article 11 (profit) – now Article 13

    Organizations and institutions that seek to preserve historic vehicles and their environment should be recognized as cultural institutions. Those organizations that additionally are executing non-profit oriented activities should be regarded as charitable.

    —– End of charta —–

    So far this draft. What is your view onto latest developments? Do you see Citroen vintage cars sufficiently addressed within this definition? Please leave a comment on our portal – thx!