Nov 192017
 

Die Pressemitteilung des VDA:

Erneut mehr Besitzumschreibungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Ältere Oldtimer wechseln selten den Besitzer

Berlin, 15. November 2017.
Im Jahr 2016 stiegen die Besitzwechsel von Oldtimern in Deutschland erneut nahezu zweistellig. Im Berichtsjahr fanden 24.367 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen einen neuen Besitzer, ein Zuwachs um 9,9 Prozent zum Vorjahr. Eine vom Verband der Automobilindustrie (VDA) in Auftrag gegebene Auswertung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) zeigt u.a. auf, dass bei den Besitzumschreibungen aller Fahrzeuge älter als 30 Jahre 82,4 Prozent auf Oldtimer entfallen.

Der Anteil der historischen Fahrzeuge am Gebrauchtwagenmarkt ist mit 0,33 Prozent marginal. Wie bereits in den vergangenen Jahren festzustellen war, halten Oldtimerbesitzer ihre Fahrzeuge wesentlich länger als der Durchschnitt aller PKW-Fahrer. Beträgt der Anteil der Besitzwechsel beim gesamten PKW-Bestand 16,2 Prozent, so beträgt der Anteil von Oldtimern lediglich 7,8 Prozent.

Eine Aufstellung nach Herstellern zeigt auf, dass Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz am häufigsten den Besitzer wechseln (27,4 % von Gesamt). Es folgen Volkswagen (18,3 %) und Ford (6,4 %). In den letzten 5 Jahren wuchsen die Besitzwechsel mit 112,5 Prozent am stärksten bei Fahrzeugen der Marke GM, ein deutliches Zeichen für die Zunahme der Beliebtheit amerikanischer Fahrzeuge auf dem Oldtimermarkt. Den größten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr erzielten Oldtimer von BMW (plus 32,7 %).

Eine Analyse einzelner Fahrzeugtypen macht deutlich, dass gerade die Halter älterer Oldtimer besonders treu zu ihren Lieblingen stehen. So kamen beispielsweise lediglich 3,6 Prozent der registrierten Mercedes-Benz „Pagode“ zu neuen Besitzern, beim VW Golf waren es hingegen 11,5 Prozent.

Der Fachbereich Historische Fahrzeuge des Verband der Automobilindustrie (VDA) ist eine zentrale Servicestelle für seine Mitglieder in Sachen Oldtimer. Er ist zuständig für die Erarbeitung von Positionsbestimmungen bei politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen und vertritt die Automobilindustrie in den relevanten Gremien und bei den zuständigen Behörden, damit Oldtimer auch künftig problemlos auf öffentlichen Straßen fahren können.

Mai 082017
 

Die Diakonie Essen/Ruhr hat in Werden sich eines ganz besonderen Themas angenommen:

Die “Oldtimer-Werkstatt” ist ein neu etablierter Bereich. Seit Mitte des Jahres 2015 liefen die Vorbereitungen zur Implementierung einer Werkstatt zur Oldtimerrestauration. Ab März 2016 wurden die ersten sechs öffentlich geförderten Stellen eingerichtet.

Die NEUE ARBEIT hat sich auf die Aufbereitung französischer Fahrzeuge, insbesondere auf die Modelle der Hersteller Peugeot und Citroën spezialisiert.

Bezogen auf den Arbeitsmarkt werden Tätigkeiten aus den Bereichen Karosseriebau, Mechatronik und Mechanik erlernt und durchgeführt. Insbesondere die Arbeiten an den Oldtimern ermöglichen es, handwerkliche Arbeiten im Einzelnen auszuführen. Alte Fahrzeuge werden nach der Dokumentation (Foto) in alle Einzelteile zerlegt und nach Instandsetzung mit der Fotodokumentation wieder neu aufgebaut. Die Fachanleitung steuert den Werkstattbetrieb, begleitet fachlich und unterweist im Umgang mit den Werkzeugen.

Das Zusammenspiel von sinnstiftender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und spezieller, auf die individuelle Bedarfslage abgestimmter und organisierter Qualifizierung, sind die notwendigen Bausteine zur Begleitung von Menschen auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft. Es wird bei einfacheren Tätigkeiten begonnen, um den Teilnehmenden an weiterführende und höher qualifizierte Tätigkeiten heran zu führen. Ziel ist es, die persönliche Leistungsfähigkeit im Rahmen arbeitsmarktlicher Bedingungen zu erproben und schließlich zu steigern und eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln. Zentral sind hier insbesondere die persönliche Stabilisierung des einzelnen Menschen sowie die sozialintegrative als auch existentiell sichernde Wirkung der Maßnahme.

Kontakt:

Rainer Bosse
Tel. 0175 2607127
oldtimer@neue-arbeit-essen.de

sowie auf der Website: www.neue-arbeit-essen.de

Über die “NEUE ARBEIT” der Diakonie Essen gGmbH:

…gegründet 1979, ist eine Einrichtung der Diakonie und Mitglied im Evangelischen Fachverband für berufliche und soziale Integration in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.; damit ist sie dem Evangelischen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. Als Teil der Diakonie richtet sie ihr Handeln an der Würde des Menschen als Ebenbild Gottes aus.

Die NEUE ARBEIT hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu helfen, die von Arbeitslosig­keit betroffen oder bedroht sind. Die Kompetenz der NEUE ARBEIT ist die Begleitung Arbeitsuchender bei der Entwicklung (neuer) beruflicher Perspektiven. Menschen werden durch Be­ratung, Beschäftigung, Qualifizierung und Vermittlung in ihrem Engagement für die eigene Zukunft unterstützt.

Mrz 182017
 

(German only, sorry)

10. März 2017, 12:00 bis 16:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.600
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste des Parlamentskreises zur Sitzung. Aufgrund des Streiks an den Berliner Flughäfen sind einige in der Tagesordnung genannten Referenten und angemeldete Parlamentskreismitglieder heute leider nicht in Berlin. Bei einzelnen Tagesordnungspunkten kommt es zu Änderungen.

Leider können die drei eingeladenen Landesverkehrsminister auch an dieser Sitzung des Parlamentskreises nicht teilnehmen. Carsten Müller schlägt nach mehreren Einladungen eine Änderung des Herangehens vor. Zielführender scheint es, wenn der Parlamentskreis sich auf die Bildung von kleinen Delegationen verständigt und Termine bei den jeweiligen Ministern vor Ort vereinbart, um dort die länderspezifischen Themen zu präsentieren. Er regt an, sich des Themas in der nächsten Sitzung anzunehmen und PAK-Delegationen zu bilden.

TOP 2 Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative automobile Kultur e.V.
Carsten Müller | IAK e.V.
Claus Müller | IAK e.V.

Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis von den neuesten Entwicklungen zum IAK. Zunächst stellt er den aktuellen Sachstand des Antrags auf Aufnahme der Automobilen Kultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vor. Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) und die Kulturministerkonferenz (KMK) haben in einem gemeinsamen Schreiben am 9. Dezember 2016 gegenüber des IAK erklärt, dass der eingereichte Antrag nicht erfolgreich war. Die Mitgliederversammlung des IAK hat den Vorstand am 16. Januar 2017 zur Sondierung möglicher Chancen eines Neuantrags beauftragt. Daraufhin fand am 20. Januar 2017 ein zweistündiges und sehr offenes Gespräch mit Verantwortlichen der DUK statt. Das Ergebnisprotokoll des Gesprächs liegt diesem Sitzungsprotokoll bei.

Die wichtigste Erkenntnis des Gesprächs liegt in der DUK-Aussage, dass der IAK einen neuen Versuch starten kann. Zudem wurden Schwachstellen des bisherigen IAK-Antrags klar benannt: zu komplex, zu viel Wert auf Kultur, zu geringer Fokus auf automobile Gemeinschaft, internationale Verknüpfung nicht im nationalen Antragsverfahren. Ein Neuantrag sollte vor allem verdichtet sein. Worauf es ankommt, ist die Schärfung des Antrags gemäß dem UNESCO-Motto: Wissen, Können, Weitergeben.

Wichtig ist es, das Papier einfach und fokussiert zu halten. Die DUK empfahl dem IAK ausdrücklich einen Vergleich mit dem Antrag “Morsetelegrafie” aus dem Aufnahmejahr 2014. Sichtbarer muss die Unterstützung der Gemeinschaft werden. Explizit wird der IAK auf ein Engagement in sozialen Netzwerken hingewiesen, um vor allem auch einer veränderten gemeinschaftlichen Teilhabe Rechnung zu tragen.

Bis zur Antragsstellung ist die DUK als Ansprechpartner für eine Kontaktaufnahme verfügbar. Mit der Einreichung des Antrags sollte von jeglicher Ansprache abgesehen werden.

Da der Antrag über ein Bundesland eingereicht werden muss, hat der IAK-Vorstand bereits mit dem Land Brandenburg Kontakt aufgenommen. Gegenüber dem zuständigen Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde eine Prüfbitte geäußert, ob das Land Brandenburg nach dem Scheitern einem Neuantrag positiv gegenüberstehen und auch begleiten würde. Die Antwort steht aus. Der Vorstand würde das Antragsverfahren gern an der Seite Brandenburgs initiieren. Sollte Brandenburg den Neuantrag nicht unterstützen, gibt es bereits Überlegungen, im zuständigen Landesministerium in Mecklenburg-Vorpommern vorstellig zu werden. Vor allem die nordöstlichen Bundesländer sind geeignete Unterstützer. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie gerade keine Automobilländer sind und bislang nicht übermäßig viele Anträge bei der DUK eingereicht haben.

Neben dem Sachstand berichtet Carsten Müller dem PAK zum Verein an sich. Zunächst ist der IAK durch die Aufnahme neuer Mitglieder und deren Expertise breiter aufgestellt. Ganz aktuell begrüßte der Vereinsvorstand Johannes Hübner als neues Vollmitglied.

Darüber hinaus muss jedoch offen von aufgetretenen Dissonanzen im IAK berichtet werden. Sie traten erstmals vor einem Jahr auf und wurden zuletzt leider ziemlich massiv.

Am 16. Januar 2017 fanden zwei Mitgliederversammlungen statt. In der ersten Versammlung wurden Kassenprüfer gewählt. Wolfgang Blaube und Peter Steckel haben die Wahl und die Aufgaben angenommen. In der zweiten Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vizepräsident als Nachfolger des zurückgetretenen Martin Halder gewählt. Mario De Rosa hat die Wahl an- und die Aufgaben des Vizepräsidenten übernommen. Zudem standen mehrere Anträge zur Abstimmung. Bernhard Kaluza ist von den Vereinsmitgliedern als Vizepräsident abgewählt worden. Anschließend fand eine Vorstandssitzung statt und satzungsgemäß hat der Vereinsvorstand Claus Müller zum zweiten Vizepräsidenten gewählt.

Nach der Mitgliederversammlung traten Differenzen zu Tage. Dr. Henning Rauls berichtet, dass seitens des IAK-Vereinsmitgliedes Bernhard Kaluza Vorwürfe gegen Carsten Müller als Vereinspräsidenten erhoben wurden. Er behauptet, dass die Mitgliederversammlungen und die Beschlussfassungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

Insbesondere wird behauptet, dass die Abberufung von Bernhard Kaluza als Vizepräsident nicht ordnungsgemäß erfolgte. In diesem Zusammenhang wurden sowohl von Carsten Müller als auch vom IAK Unterlassungserklärungen gefordert und die Beantragung von einstweiligen Verfügungen in Aussicht gestellt. Unterlassungserklärungen sind weder von Carsten Müller noch vom IAK abgegeben worden, da die Rechtsansichten von Bernhard Kaluza nicht geteilt werde. Zudem kündigte Bernhard Kaluza an, Klage beim Landgericht Potsdam gegen den IAK eingereicht zu haben. Die Klage ist dem Verein bis heute nicht zugestellt worden. Jedoch wurde der Inhalt der Klageschrift allen Mitgliedern und Fördermitgliedern des Vereins durch Herrn Kaluza zur Kenntnis gemailt. Der Inhalt der Klageschrift ist bereits rechtlich bewertet. Sie selber beinhaltet keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte. Eine Klageerwiderung ist bereits vorbereitet. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Die Rechtsverteidigung ist aus Sicht von Carsten Müller, des IAK-Vorstandes sowie des Rechtsbeistandes erfolgversprechend.

Thomas Keller führt aus, dass ihm vor allem die Sache, die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe wichtig ist. Seine Sorge gilt Folgen dieser rechtlichen Auseinandersetzung und inwiefern der Verein bei der Erreichung seiner Ziele dabei eingeschränkt ist. Er fragt nach relevanten Fristen und möglichen Alternativen, falls die zielführende Vereinsarbeit durch den Rechtsstreit behindert wird.

Carsten Müller berichtet, dass die inhaltliche Arbeit des IAK an der Sache ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung weiterläuft. Im Gespräch mit der DUK war ausdrücklich auf einen kompletten Neuanfang verwiesen worden. Entsprechend muss auch ein Antrag zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes komplett neu gestellt werden. Die Frist zur Einreichung beginnt am 1. April und endet am 30. Oktober 2017. Es wurden Gespräche geführt, Kontakt aufgenommen, bisherige Arbeiten komplett neu bewertet sowie frühere Fehler lokalisiert.

Dennoch sei bei einem juristischen Verfahren niemals völlig auszuschließen, dass die administrative Auseinandersetzung eine Blockade von sachlichen Aspekten verursachen könnte. Diese Überlegungen werden geführt und entsprechende Folgerungen berücksichtigt.

Martin Stromberg bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass wirklich alle Mitglieder noch immer hinter der Sache stehen. Er würde vom IAK gern wissen, wie der Vereinsvorstand die gegenwärtige Situation bewertet, ob der IAK-Konflikt einen neuen Antrag belastet oder sogar Nachteile für das Antragsverfahren zu erwarten sind.

Carsten Müller legt aus dem Gespräch mit der DUK dar, dass dieser Aspekt ebenfalls sehr offen gegenüber der DUK angesprochen wurde. Für die DUK sind vereinsinterne Prozesse absolut irrelevant. Wichtig ist ihr einzig der Antragsgegenstand. Eine Gefahr für das Scheitern des Antrags wegen der juristischen Auseinandersetzung im IAK besteht daher nicht. Wichtig ist, den Neuantrag gezielter und besser zu gestalten. Es wird weiter intensiv daran gearbeitet, Fehlstellungen des früheren Antragsverfahrens zu korrigieren und übermäßige Ausschmückungen zu entfernen. Beispielsweise hat die von der damaligen Agentur angeregte Fokussierung auf den Kulturbereich massiv die Vereinsressourcen gebunden, um sich dann im Prüfverfahren der DUK eher als Hinderungsgrund herauszukristallisieren.

Carsten Müller betont an dieser Stelle noch einmal, dass es nach zahlreichen Gesprächen und vielen Kontakten bereits positives Feedback zu einem neuen Antragsverfahren gegeben habe. Parallel soll der Kontakt zur Kultusministerkonferenz ausgebaut werden.

Peter Stein unterstützt den IAK dabei sehr intensiv und umfassend. Thomas Keller regt Überlegungen an, ob der Verein noch immer der richtige Antragsteller ist, um die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe voranzutreiben. Wäre es denkbar, dass Privatpersonen anstelle des Vereins diesen Neuantrag einreichen?

Für den Vereinsvorstand ist die Auflösung des Vereins aus verschiedenen Gründen keine Option. Zunächst einmal hat sich der Verein mit seinem Vereinsziel sowie der bisherigen Arbeit bereits eine gewisse Reputation im In- und Ausland aufgebaut. Die Entwicklung des Antrags wird sehr genau beobachtet. Zudem sieht die Satzung des Vereins vor, dass die finanziellen Ressourcen des Vereins im Falle einer Auflösung an die DUK fließen. Damit wären sie für den Antrag verloren und gleichzeitig wird es eher schwierig bis unmöglich, bisherige Förderer des IAK erneut um Unterstützung zu ersuchen. Dennoch betont Carsten Müller ausdrücklich die Bedeutung des Antragsgegenstands an sich. Die Zielerreichung ist zu wichtig. Die Unterstützung der Freundinnen und Freunde historischer Fahrzeuge darf nicht verloren gehen. Kündigten sich tatsächlich gravierende Probleme mit oder durch den IAK an, sollte der PAK einen anderen Weg gehen. Carsten Müller sichert an dieser Stelle zu, den Parlamentskreis umgehend zu informieren, sollte sich derartigen abzeichnen. Bislang ist jedoch überhaupt nichts zu erwarten.

Claus Müller unterstützt die vorherige Aussage. Die Bewertung der aktuellen Lage lässt bis dato weder Schwierigkeiten in der Sache noch im administrativen Bereich absehen. Ziel ist es, schnellstmöglich einen besseren, gezielteren und letztendlich erfolgreichen Antrag zu erarbeiten. Dazu ist der Verein nach bisherigem Erkenntnisstand auf einem guten Weg.

Aber dennoch betreibt der Vereinsvorstand selbstverständlich auch Überlegungen, sollte ein unerwarteter Problemfall im IAK eintreten. Darauf sollte und wird man vorbereitet sein. Martin Stromberg bittet, den PAK direkt und unmittelbar über relevante Entwicklungen zu informieren. Dieses sichert Carsten Müller zu.

TOP 3 Bericht aus der FIVA Legislation Commission
Tiddo Bresters | FIVA Vice President

Tiddo Bresters grüßt die Mitglieder im Namen der FIVA und der FIVA`s Legislation Commission sehr herzlich. Anknüpfend zum vorherigen Tagesordnungspunkt bestätigt er, dass der IAK bei der Erreichung seines Vereinsziels sehr wohlwollend und sehr genau beobachtet wird. Das Jahr 2016 war das Jahr des 50-jährigen Jubiläums der FIVA und wurde durch das Kooperationsjahr “World Motoring Heritage Year” mit der UNESCO begangen. Diese Zusammenarbeit war wichtig und bedeutend. Darauf soll auf- und ausgebaut werden. Die drei relevantesten Themen für die FIVA in Brüssel sind derzeit Umweltschutz, REACH und autonomes Fahren.

Zum Thema Umwelt hat die EU-Kommission im Juli 2016 das Strategiepapier „Low Emission Mobility“ vorgestellt. Schwierig sind für historische Fahrzeuge vor allem die europaweit zunehmenden Umweltzonen in der Zuständigkeit kommunaler Ebenen. Die FIVA hat sich in Brüssel für eine europaweite Oldtimer-Ausnahmereglung nach deutschem Vorbild eingebracht. Die EU-Kommission wird ein Papier vorlegen, das zwar keine Gesetzeskraft haben wird, aber die FIVA hofft auf ein positives Signal für Oldtimer. Das Problem ist unbedingt zu lösen, denn die unterschiedlichen Umsetzungen der Umweltzonen haben europaweit zu einem Flickenteppich geführt.

Beim zweiten Themenkomplex „REACH“ geht es vor allem darum, bestimmte chemische Werkstoffe oder historische Arbeitsverfahren zu erhalten. Gemeinsam mit Experten und Verbänden identifiziert die FIVA Werkstoffe, die wichtig sind für Restaurierung, Reparatur oder Wartung von historischen Fahrzeugen. Das handelt es sich vor allem um Chromtrioxid und Blei. Die FIVA setzt sich für eine Ausnahmeregelung ein, die die Anwendung in kleinen Mengen für Ersatzteile oder alternativlose Verfahren zum Erhalt der Authentizität ermöglicht. Ein Erfolg ist, dass die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Position der Oldtimerfreunde zur Kenntnis genommen hat.

Das dritte Punkt betrifft das sehr aktuelle und viel diskutierte Thema “ITS- Intelligent Transport Systems”. Im Bereich des autonomen Fahrens geht es für Oldtimer um die Frage, ob historische Fahrzeuge, die keine Technik zum vernetzten Datentausch an Bord haben, noch am Straßenverkehr der Zukunft teilnehmen dürfen. Hier müssen wir wachsam sein.

Das Thema autonomer Straßenverkehr wird am 29. März 2017 Tagesordnungspunkt in der European Parliament Historic Vehicles Group-Sitzung. Weiterführende Informationen von der FIVA werden dem Protokoll beigefügt.

Carsten Müller dankt Tiddo Bresters für den umfassenden Bericht. Das Thema Umweltzonen ist sehr komplex und im Parlamentskreis stetig auf der Tagesordnung, um nachhaltigen Entwicklungen zu Lasten der Oldtimer schnellstmöglich begegnen zu können.

Die Folgen einer zunehmend vernetzten, autonomen Mobilität werden eine zentrale Herausforderung der zukünftigen PAK-Arbeit sein. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Tatsache, dass man der Bedeutung historischer Fahrzeuge an leitender Stelle im Bundesverkehrsministerium sehr aufgeschlossen gegenübersteht.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Carsten Müller | MdB

Da der ursprünglich geplante Referent Matthias Gerst leider nicht teilnehmen konnte, führt Carsten Müller zum TOP aus. Zum Thema kleine Motorradkennzeichen ist an erster Stelle der unermüdliche und sehr sachkundige Einsatz von Johannes Götze hervorzuheben. Er
hat es geschafft, Bewegung in das Thema zu bringen und breite Unterstützung zu finden.

Wie von ihm in vorheriger PAK-Sitzung berichtet, konnte das Thema, auch dank der weiteren Engagements von Christian Theis, im Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) eingebracht werden. Mit dessen positivem Votum ging es auf die Tagesordnung des Bund-Länder-Fach-Ausschuss “Fahrzeugzulassung” (BLFA-FZ). Anschließend gab es aufgrund einer E-Mail aus dem Bundesverkehrsministerium einige Unklarheiten. Darin wurde behauptet, der BLFA-FZ steht unserem Anliegen ablehnend gegenüber.

Carsten Müller nahm bereits Kontakt mit dem Parlamentarischen Staatsekretär beim Bundesverkehrsminister, Norbert Barthle, MdB auf. Der Staatssekretär ist mit der Problematik vertraut. Sobald es genaue Informationen gibt, wird der Parlamentskreis informiert.

Carsten Müller skizziert kurz die weiteren Problemfelder für historische Fahrzeuge im Kennzeichenbereich und begrüßt sehr herzlich Christoph Kroschke im Parlamentskreis. Als Geschäftsführer der Kroschke-Gruppe, einem der bundesweit führenden Dienstleister im Kfz-Bereich führt er zu seinen beruflichen Erfahrungen und zur Entwicklungen im Kennzeichenbereich aus. Er berichtet, dass grundsätzlich jede Art von Kennzeichen hergestellt werden kann. Leider kann aber nicht jedes Kennzeichen auch verwendet werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zulassungsbehörden im Kennzeichenbereich sehr genau arbeiten und die Polizei gut geschult ist. Da die Kroschke-Gruppe in den entsprechenden Fachausschüssen des Bundesverkehrsministeriums mitarbeitet, sieht er bei den angesprochenen Problemfeldern momentan keine Änderungsvorhaben im Sinne der Oldtimerfreunde.

Carsten Müller bittet die Parlamentskreismitglieder weiterhin Fragen und Anregungen zum Thema Kennzeichen an ihn oder direkt an die Arbeitsgruppe “Kennzeichen” zu übermitteln.

Peter Schneider greift die Thematik der zukünftigen Kombination von H- und Saisonkennzeichen auf und bitte um Sachstand, ab wann diese verfügbar sind. Carsten Müller führt aus, dass die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung“ am 10. Februar 2017 beschlossen wurde und nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ansteht. Die Kombination von Saison- und H-Kennzeichen kann dann im siebenten Monat nach Verkündung beantragt werden – d.h. frühestens im Oktober 2017.

TOP 5 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Carsten Müller | MdB

Norbert Schroeder fällt krankheitsbedingt als Berichterstatter für diesen Tagesordnungspunkt aus. Er hat einen schriftlichen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten verfasst, den Carsten Müller vorträgt. Dieser Zwischenbericht liegt dem Protokoll bei.

Martin Stromberg würde gern aktiv an der Arbeitsgruppe mitwirken und wird sich an Norbert Schroeder wenden.

TOP 6 Fahrzeugidentitäten
Helmut Horn | Motorjournalist und Buchautor

Helmut Horn trägt zum Thema “Urkundenfälschung, Diebstahl und andere ‘Kavaliersdelikte'” vor. Der ausführliche Redebeitrag liegt dem Protokoll bei. Helmut Horn verdeutlicht die gegenwärtig schwierige Situation mit zahlreichen, häufig sehr leicht auf dem freien und offenen Markt zu erlangenden Fahrzeugidentitäten: Er präsentiert den Parlamentskreismitgliedern 60 originale Fahrzeugscheine von historischen SIMCA-Wagen.

Für die Mitglieder des Parlamentskreises ist er zu thematischen Fragen, Anregungen und Hinweisen jederzeit unter auto@tuning.de erreichbar.
Carl Christian Jancke dankt Herr Horn für den eindrücklichen Vortrag und ergänzt den Beitrag noch um die Thematik “Dubletten aus den USA”. Er begrüßt die teilweise drakonischen Strafen und Urteile der US-Gerichtsbarkeit, die mehrfach bereits eine vollständige Zerstörung der Fahrzeuge anordneten. Zerstört wurden wiederholt alle Fahrzeuge – Originaloldtimer sowie die Fahrzeugneuaufbauten aus und mit Originalteilen.

Die Gerichte verhängten diese Strafen, da nicht eindeutig zu entscheiden war, bei welchem Fahrzeug es sich unstrittig um das Original und bei welchen es sich die unrechten Nachbauten handelte.

Martin Stromberg und Bastian Schonauer unterstützen die vorherigen Ausführungen, denn auf dem Markt gibt es viele schlechte und gute Nachbauten, die zum Teil aus Originalteilen bestehen, bei den es sich aber dennoch nicht um historische Fahrzeuge handelt. Hier ist ein dringender Handlungsbedarf deutlich sichtbar.

Markus Tappert betont ausdrücklich, dass er die im Vortrag dargestellte Verantwortung der Prüforganisationen in dieser Form nicht teilt. Die Mitarbeiter des TÜV sind sensibilisiert. Es ist jedoch anzuerkennen, dass das Thema nicht einfach und trivial ist. Eine allgemeingültige „Original“-Definition existiert nicht. In diesem Gesamtkontext sind außerordentlich viele Feinheiten zu beachten. Bereits häufig haben die TÜV-Mitarbeiter Fälle verdächtiger Fahrzeugidentitäten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden angezeigt.

Vergleichbar mit den Ausführungen von Helmut Horn konnten die Ermittler auch bei den TÜV-Fällen mehrfach keine Lösung finden.

Alf Menzel weist die geforderte Verantwortung der Prüforganisationen ebenso wie sein Vorredner zurück. In der Tat schauen die Prüforganisation nicht weg. GTÜ-Mitarbeiter haben in der Vergangenheit viele Fälle abmahnen lassen, sind aber häufig gescheitert. Leider auch, weil die beauftragten Rechtsvertreter für die sehr speziellen Fälle nicht qualifiziert genug waren. Das Problem rund um die Fahrzeugidentitäten ist sehr komplex.

Es treten regelmäßig Fälle auf, bei denen selbst das kritisch bewertete Nachschlagen der Fahrgestellnummern (TP-Nummern) legal und behördlich genehmigt wurde. Die Echtheitsprüfung ist ein sehr komplexer Vorgang. Frank Reichert betont die Eigenverantwortung der Fahrzeugbesitzer. Die Erlangung einer FIVA-Card für ein Fahrzeug ist eine gute Option. Sie stellt im Vergleich zu anderen Kosten rund um den Oldtimer kein Vermögen dar. Es bedarf zweifelsohne einiges an Eigeninitiative, denn man muss selbst zum Fahrzeug recherchieren. Er ist sich bewusst, dass es auch in der Vergangenheit Probleme mit der FIVA-Card gab, doch die Situation ist deutlich besser. Beim ADAC sind mittlerweile zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, die die Vereinsmitglieder bei der Arbeit rund um die FIVA-Card sachkundig unterstützen. Ohne Frage lohnt sich der Aufwand und mit der FIVA-Card ist für das Fahrzeug ein Mehrwert gegeben.

Georg Sewe befürwortet die Einrichtung einer einschlägigen Datenbank für Fahrzeugidentitäten. Er ist sich des Aufwands und der Kosten bewusst. Gleichzeitig könnte es ein berechtigtes Interesse der Versicherungswirtschaft zum Schutz vor Versicherungsbetrug geben.

Alf Menzel knüpft an den Gedanken an. Zum Jahr 2018 ist eine Novellierung der Fahrzeug- Untersuchungsverordnung (FUV) angekündigt, die 2019 Inkrafttreten soll. Mit der Novelle ist die Einführung einer Fahrzeugdatenbank unter dem Dach des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geplant. Möglicherweise könnte dort eine entsprechende Rubrik zum Schutz der Fahrzeugidentitäten eingeführt und relevante Daten erfasst werden.

Helmut Horn plädiert für die Einführung einer Originaldefinition von Fahrzeugen. Seiner Ansicht nach ist ein Fahrzeug nur dann als Original zu betrachten, wenn mindestens 51 Prozent der verwendeten Bauteile tatsächlich vom Fahrzeug selbst stammen. Carsten Müller schlägt vor, die Punkte zusammenzutragen und ein Bewusstsein in den einschlägigen Ministerien zu schaffen. Diesbezüglich wird er mit den Prüforganisationen sowie der Versicherungswirtschaft in Kontakt treten. Sollte es aus dem Kreis der PAK-Mitglieder hierzu Vorschläge und Anregungen geben, bittet er um Übersendung dieser an sein Büro.

TOP 7 Schwierigkeiten historischer US-Fahrzeuge bei technischen Abnahmen
Matthias Rossel | D.U.S. Dachverband der US-Fahrzeugclubs Deutschland e.V.
Axel Jörg Steinbach | German Street Rod Association, G.S.R.A. e.V.

Matthias Rossel stellt den D.U.S. Dachverband, seine Geschichte und sein Vereinsziel vor. Er verweist auf den besonderen Status der Hot Rods in der Oldtimerszene und ihre zahlreichen Probleme im Alltag. Weiterführende Informationen zu Hot Rods liegen dem Protokoll bei.

Ein zentrales Problem stellt die Zulassung der Fahrzeuge dar. Aufgrund des gegenwärtig diskutierten Entwurfs der Arbeitsanweisung des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE) sehen zahlreiche Verbandsmitglieder die latente Gefahr, bald nicht mehr mit ihren Hot Rods auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

Axel Steinbach stellt die German Street Rod Association (G.S.R.A.) vor. Ziel ist der Erhalt und Nutzung der Hot Rods auf den Straßen. Bei Hot Rods handelt es sich stets um modifizierte Vorkriegsmodelle. Mit jeweils modernen Motoren in alten Fahrzeugen waren die Hot Rodder nicht nur die ersten Tuner, sondern sie kümmerten sich intensiv um den Erhalt historischer Fahrzeuge. 1948 hat sich in Kalifornien der Hot Rod-Verband gegründet.

Daraus ist eine weltweit, vernetzte Bewegung entstanden. Zweifelsohne handelt es sich hierbei um eine bedeutende Kfz-Bewegung, die sich teilweise mit sehr spezifischen Problemen konfrontiert sieht. Häufig würden im Zuge der technischen Abnahme oder Zulassung Herstellerangaben oder technische Nachweise verlangt, die für Vorkriegsmodelle naturgemäß schwer oder gar nicht verfügbar seien. Beispielsweise war es zur Produktionszeit der verwendeten Fahrzeugrahmen nicht unüblich, dass ein Hersteller den Rahmen sowie das Antriebsysteme separat vertrieben hat.

Häufige Skepsis bezüglich einer Straßenverkehrsgefährdung durch die Hot Rods ist aus Referentensicht unbegründet. Der G.S.R.A. bietet den Hot Rod-Besitzerinnen und Besitzern ein Versicherungsmodell an, das von fast allen Mitgliedern genutzt wird. Daher kann die G.S.R.A. mit ziemlicher Sicherheit belegen, dass es in den vergangenen zehn Jahren keinen schwerwiegenden Unfall mit einem Hot Rod gegeben habe. Es gab lediglich einzelnen Bagatellen, wie etwa Parkschäden.

D.U.S. und G.S.R.A. setzen sich dafür ein, dass anerkannte und zugelassene Fahrzeuge auf historischer Fahrzeugbasis und mit damals üblichen Modifikation auch zukünftig auf Straßen unterwegs sein können. Diese speziellen Fahrzeuge haben einen langen historischen Hintergrund und sind ebenso Kulturgüter. Zielführend wäre daher die Definition von Einzelstückabnahmemodalitäten, wie es sie in anderen Ländern Europas bereits gibt. Beispielhaft dafür sind Bestimmungen in Finnland und Schweden.

Frank Schneider erklärt, dass es beim AKE um einen Erfahrungsaustausch der Prüforganisationen mit dem Ziel bundeseinheitlicher Vorgaben für Oldtimerabnahmen geht. Neben Bund, Ländern und Prüforganisationen ist die Einschläge Expertise der beiden Verbände in dem Arbeitskreis sehr willkommen.

Johannes Hübner definiert die Schwierigkeiten mit den Fahrzeugen der Hot-Rod-Szene. Eine Nachweis, was in welcher Periode historisch möglich war, ist schwer zu führen. Historisch sind die Hot Rods entstanden, weil es in den Vereinigten Staaten der Vorkriegszeit keine Sportwagenmodelle mit Straßenzulassung gab. Leider verdeutlichen die Erfahrungen mit Hot Rods in den letzten Jahren immer wieder, dass Besitzer sehr zu Extremen neigen. Eine Straßenzulassung für ein Chassis, welches ursprünglich für Motoren mit einer Leistung von 60 PS konstruiert wurde und nach vielen Jahren plötzlich mit 300 PS-Maschinen oder mehr belastet wird, ist aus Sicherheitsgründen schwer zu vertreten. Grundsätzlich plädiert er für eine Einzelabnahme des jeweiligen Fahrzeugs von einem technisch sehr versierten Prüfer.

Alf Menzel ergänzt in diesem Kontext, dass sich die Prüforganisationen in einem engen Fenster zwischen technisch möglich und sicherheitsbedingt unmöglich bewegen. Der AKEE basiert auf einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums von 2012.

Roland Kayser ergänzt den Aspekt der Einzelabnahmen um die Frage nach: “Was ist noch ein Oldtimer?“ und verweist auf den aktuellen Trend der Food Trucks. Dabei werden immer wieder historische Fahrzeuge mit Küchen oder anderen Einrichtungsgegenständen ausgebaut und sind anschließend weit von der ursprünglichen Konzeption und Auslegung der Fahrzeuge entfernt.

Matthias Rossel dankt dem Parlamentskreis für die Anregungen und bietet sehr gern die Unterstützung und die Zusammenarbeit der Verbände mit den Prüforganisationen sowie im AKE an.

Carsten Müller bittet die Beteiligten in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Der Parlamentskreis sollte bei aktuellen Entwicklungen jederzeit informiert und eingebunden werden.

TOP 8 – 06er Kennzeichen für Museums- oder Vereinsfahrzeuge
Jens Rödel | Verein Historische Nutzfahrzeuge e.V. in Hartmannsdorf

Jens Rödel berichtet von der Gründung des Nutzfahrzeugmuseums in Hartmannsdorf durch ehrenamtlich Engagierte im Jahre 1995. Die Handreichung liegt dem Protokoll bei. Der Bestand heute umfasst 50 Nutzfahrzeuge in der Museumshalle und im Depot sowie weitere etwa 150 Fahrzeuge, die auf die Restaurierung warten. Zum Museum gehört eine durch den Verein betrieben Werkstatt für die Museumsfahrzeuge. Im Zuge dieser Arbeit fallen regelmäßig Probe- und Überführungsfahrten zwischen Depot, Museum und Werkstatt an. Dafür wären 06er-Kennzeichen erforderlich. Diese stehen jedoch nur Herstellern und unternehmerisch tätigen Werkstätten zur Verfügung. Eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung über Sondergutachten oder Schwerlasttransport der einzelnen Fahrzeuge ist aufgrund der anfallenden Kosten für den Verein ehrenamtlich Tätiger nicht realisierbar. Zudem kann ein Schwerlasttransport an Sonntagen aufgrund der Fahrverbotsregelungen nicht durchgeführt werden. Der Verein plädiert für eine Überarbeitung der Kennzeichenregelung und bittet den PAK um Unterstützung darin, so dass auch Museen vom Gesetzgeber privilegiert werden und die 06er-Kennzeichen benutzen können.

Unterstützung findet die Anregung des Vereins durch anwesende Medienvertreter. Häufig können Foto- und Filmaufnahmen historischer Museumsfahrzeuge für eine mediale Verwendung nur schwer realisiert werden, weil keine Kennzeichen für diese Fahrzeuge zur
Verfügung stehen. Für eine Fotoshooting ist eine Einzelabnahme und Straßenzulassung ökonomisch nicht zielführend.

Carsten Müller sieht in den geschilderten Fällen keine Einzelfälle und sichert die Unterstützung beim Anliegen zu. Er weist jedoch darauf hin, dass die Zielerreichung keine leichte Aufgabe sein wird.

TOP 9 Verschiedenes

Carsten Müller berichtet, dass der Bundesrat auf der parallel stattfindenden Sitzung sehr wahrscheinlich die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschließen wird. Dahinter verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wird klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit wird festgelegt werde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

(Nachtrag zu den Ausführungen: Der Bundesrat hat dieser Änderung in seiner Sitzung am 10. März 2017 zugestimmt. Die Klarstellung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.)

Carsten Müller informiert den Parlamentskreis über eine am 8. Dezember 2016 im nordrhein-westfälischen Landtag stattgefundene Expertenanhörung zur Verlängerung der Intervalle erforderlicher Hauptuntersuchungen an historischen Fahrzeugen. Er hat gemeinsam mit Peter Schneider an dieser Expertenanhörung teilgenommen. Der zu Grunde liegende Antrag der FDP-Fraktion wurde anschließend im Landtag abgelehnt. Das Thema bleibt weiter auf der Agenda.

Zur im Deutschen Bundestag eingereichten Petition “Führerscheinwesen – Freigabe der Fahrerlaubnisklassen L und T für private, nicht-gewerbliche Zwecke” hat Carsten Müller den Sachstand erforscht. Bislang befindet sich der Vorgang noch in Bearbeitung. Carsten Müller wird das Gespräch mit den betrauten Fraktionskollegen suchen und das Anliegen unterstützen.

Schließlich weist Carsten Müller die Mitglieder auf eine im Haus der Geschichte in Bonn stattfindende Ausstellung hin. Bis zum 21. Januar 2018 wird “GELIEBT. GEBRAUCHT. GEHASST. Die Deutschen und ihre Autos” präsentiert. Weiterführende Informationen gibt es unter: http://www.hdg.de/haus-der-geschichte/ausstellungen/geliebt-gebrauchtgehasst-die-deutschen-und-ihre-autos

Eine weitere Veranstaltung findet im Rahmen des Kunst- und Kulturprogramms 2017 der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin statt. Am 20. April findet mit maßgeblicher Unterstützung des PS.SPEICHER aus Einbeck die OLDTIMER Finissage „Freiheit erfahren“ statt. Informationen finden Sie unter: https://www.fuer-niedersachsen-inberlin.de/2017/02/freiheit-erfahren-ps-speicher

Thomas Wirth regt einen Gedankenaustausch zur Zukunft der automobilen Kultur an. Dazu schlägt er ein Treffen Interessierter zum Auftakt der Techno Classic in Essen vor. Seine Ideenskizze mit weiteren Details ist dem Protokoll beigefügt. Die Kontaktaufnahme ist unter autokultur_2027@wirthredaktion.de jederzeit möglich.

Abschließend versichert Carsten Müller, den Parlamentskreis umgehend mit neuen und relevanten Informationen – vor allem aus dem Umfeld des IAKs – zu informieren. Da trotz des Flughafenstreiks zahlreiche Mitglieder anwesend sind, wird keine zwingende Notwendigkeit für eine weitere PAK-Sitzung im Frühjahr/Frühsommer 2017 gesehen. Sollte sich dennoch etwas ergeben, wird sich Carsten Müller an die Mitglieder wenden.

Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 wird die Terminplanung für die nächste Sitzung des Parlamentskreises initiiert.

Anhänge:

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-01-Protokoll

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-02-Teilnehmerliste

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-03-TOP2-Protokoll DUK-IAK-20170120

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-04-TOP3-Beitrag-VP-Bresters

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-05-TOP3-FIVA-EU-Briefing

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-06-TOP5-Bericht-von-Norbert-Schroeder

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-07-TOP6-Horn-Fahrzeugidentitaeten

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-08-TOP7-Rossel-Steinbach-US-Fahrzeuge

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-09-TOP8-Roedel-NfzMuseum-Hartmannsd

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-10-TOP9-Wirth-Thomas-Barcamp-Ankuendigung

Mrz 162017
 

(German only, sorry)

Berlin, 15. März 2017.

In seiner Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen. Dazu erklärt der CDU-Parlamentarier und Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag, Carsten Müller:

“Hinter dem etwas sperrigen Namen der Verwaltungsvorschrift verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit festgelegt wurde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

Diese rechtliche Klarstellung ist eine gute Nachricht. Angesichts einer unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die oftmals an Wochenenden stattfinden, immer etwas heikel. Das hat nunmehr ein Ende. Es wurde sichergestellt, dass die von ihren Besitzern in akribischer Arbeit und mit viel Enthusiasmus gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen präsentiert werden können und nicht wegen eines Fahrverbots in der Garage bleiben müssen. Für den Erhalt der automobilen Kultur und ihrer Bräuche ist dies eine wichtige Weichenstellung.”

Siehe auch:

https://amicale-citroen.de/2017/deuvet-maut-auch-fuer-oldtimer-alte-lkw-duerfen-am-sonntag-und-feiertag-fahren/

Feb 192017
 

Deutscher Oldtimer Index legt 2016 um 4,4 Prozent zu

Die Oldtimerpreise sind in Deutschland auch 2016 im Durchschnitt wieder leicht gestiegen. Der deutsche Oldtimerindex erreichte einen Punktestand von 2.516. Das ist ein Plus von 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2.413 Punkte). Im Jahr 2015 betrug die Wachstumsrate noch 5,6 Prozent. Auch im zehnjährigen Mittel war die Steigerung mit 5,8 Prozent höher als 2016.

Der Deutsche Oldtimer Index wird jährlich im Auftrag des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) erstellt. Grundlage für die Berechnung sind Marktbeobachtungen des Bewertungsspezialisten classic-analytics. Um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden ausschließlich Fahrzeuge des Zustands 2 herangezogen, also Fahrzeuge in generell gutem Zustand mit nur leichten Gebrauchsspuren und ohne Mängel. An Fahrzeugen mit einem schlechteren Zustand sei die positive Preisentwicklung dagegen fast spurlos vorbeigegangen, so classic-analytics.

Bemerkenswert bei der Wertentwicklung einzelner Fahrzeuge zum Vorjahr ist der Aufschwung von zwei Mercedes-Benz-Fahrzeugen aus den 1950er Jahren. So machte der lange Zeit fast unbeachtete Mercedes 190 “Ponton” einen gewaltigen Sprung an die Spitze der Top Ten. Auf Platz 3 der Rangliste findet sich der Mercedes-Benz 190 SL. Mit seiner Preisentwicklung bewegt er sich aufgrund der ähnlichen Optik im Sog des legendären 300 SL. Der Toyota MR2 zeigt mit Platz 2 erneut, dass sich japanische Sportwagen in der deutschen Oldtimer-Szene zunehmender Beliebtheit erfreuen.

Berechnet wird der Deutsche Oldtimerindex seit 1999. Absoluter Spitzenreiter in der Langzeitwertentwicklung ist der beliebte Volkswagen Bus Typ 2. Den zweitstärksten prozentualen Wertzuwachs seit 1999 verzeichnete die “Ente” oder Citroën 2CV. Platz 3 bei der Entwicklung seit 1999 belegt der Mercedes-Benz 300 SL “Flügeltürer”. Als einziger Aufsteiger in die Top Ten schafft es der Mercedes-Benz W 123, ein Volumenmodell der oberen Mittelklasse, das von 1975 bis 1986 gebaut wurde, auf Platz 8.

Der Deutsche Oldtimer Index wurde ins Leben gerufen, um eine Trendaussage geben zu können, wie sich Preise für Oldtimer in Deutschland entwickeln. Bei der Ermittlung werden lediglich Fahrzeuge berücksichtigt, die auf dem deutschen Markt gängig sind. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Seltenheit oder ihrer Geschichte besonders teuer gehandelt werden, sind im Index nicht enthalten.

Dazu hat der VDA mit seinem Partner classis-analytics ein Modell entwickelt, welches möglichst wenig von spektakulären Einzelfällen beeinflusst wird. Für den Index wurden 88 repräsentative Fahrzeuge ausgewählt, die die vielen Typen in der deutschen KBA-Statistik bestmöglich abbilden. Bei der Ermittlung des Index werden die einzelnen Fahrzeuge abhängig von ihren Zulassungszahlen gewichtet. Der Index wird lediglich einmal jährlich ermittelt, da ansonsten saisonale Schwankungen das Gesamtbild verzerren könnten.

Wir danken dem VDA für die Überlassung der Pressemitteilung.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , ,
Feb 152017
 

DEUVET vereinbart im Bundesministerium für Verkehr neue Regelungen.
Erfolge für Krafträder, historische Nutzfahrzeuge und 07-Kennzeichen

Erneut nahm der DEUVET, der Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge, seine Aufgabe wahr und initiierte ein Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Berlin. Am 16 Januar beteiligten sich neben dem DEUVET-Präsidenten Peter Schneider der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle, sein persönlicher Referent Dr. Stefan Ewert sowie der Technische Regierungsdirektor Christian Theis. Die DEUVET-Runde diente der Abstimmung aktueller Themen bei historischen Kraftfahrzeugen.

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe zur Benutzung von Bundesfernstraßen vom 8. Juni 2015 stand zunächst im Fokus der Abstimmungen, da derzeit nach EU-Vorgaben Anpassungen erforderlich werden. Für historische Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen soll es jedoch bei der allgemeinen Regel bleiben, dass die jährliche Gebühr für die Autobahnnutzung die pauschale Kfz.-Steuer für H-Kennzeichen reduziert. Auch beim roten 07-Kennzeichen wird aufgrund der bestehenden Nutzungseinschränkungen die Befreiung von der Mautpflicht nicht geändert. Sollte es in Zukunft eine Änderung der Maut-Gebühren geben, spricht sich der DEUVET für eine Beibehaltung des Abzugs von der unveränderten Oldtimersteuer in Höhe von € 191 aus. Grundsätzlich weist der DEUVET daraufhin, dass die in den Medien angesprochene Vignettenlösung nicht zutrifft. Mit der Zahlung der Kfz-Steuer wird das Fahrzeug elektronisch erfasst und eine eventuell erfolgte Mautzahlung im System registriert. Dies entspricht dem bewährten Vorgehen an den Mautzahlstellen der Grenzübergänge. Damit entfallen Bürokratie und Kosten, die sonst die Bilanz der Einnahmen negativ belasten würden.

Der DEUVET-Präsident stellte auch die Frage nach dem weiteren Vorgehen bei der von Umweltpolitikern angeregten „blauen Plakette“. Diese ist laut BMVI nicht mehr in Vorbereitung, man folge aber der DEUVET-Empfehlung, die bestehenden Ausnahme-Regelungen in Umweltzonen für Oldtimer mit HKennzeichen und 07-Zulassung beizubehalten.

Die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland war bisher nicht eindeutig gewährleistet, da das deutsche Fahrzeugscheinheft in „Rosarot“ nicht den EU-Zulassungsdokumenten entsprach. Jetzt wurde ein neues Datenblatt entsprechend der Zulassungsbescheinigung I entworfen, das demnächst bei neu auszugebenden 07-Kennzeichen ausgestellt wird. Der DEUVET empfiehlt den bisherigen Nutzern des 07-Kennnzeichens dieses neue Zulassungspapier nach Erscheinen zu beantragen.

Auch für historische Nutzfahrzeuge hat sich der Einsatz des DEUVET bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gelohnt. Der DEUVET wollte auch den Nutzfahrzeugen mit H-Kennzeichen ermöglichen, Veranstaltungen am Wochenende trotz Fahrverbots für Lkw zu besuchen. Der dazu vom DEUVET erarbeitete Text zu § 30 Absatz 3 wurde wortgenau übernommen: „Ferner unterliegen solche Fahrten mit historischen LKW, welche eine Abnahme nach §23 StVZO (H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen) erhalten haben nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot, soweit mit den Fahrten keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und die Fahrten nicht entgeltlich erfolgen.“ Die neue Verwaltungsvorschrift wurde noch im Januar 2017 im Kabinett verabschiedet und anschließend dem Bundesrat vorgelegt. Eine ebenso vorgeschlagene Ausnahme von der Sicherheitsprüfung § 29 STVZO Anlage VIII Abs. 1.3. für Historische Nutzfahrzeuge wird noch im Ministerium bearbeitet.

Im Interesse historischer Zweiradfahrer erinnerte der DEUVET an die im März 2016 im Bund-Länder-Fachausschuss Technik beschlossene Regelung zur Wiedereinsetzung von kleinen Kennzeichen. Hier fehlte es bei einigen Zulassungsstellen noch an der Umsetzung. Das BMVI wurde gebeten, sich nochmals für eine bundesweite Durchführung einzusetzen und den Bund-Länder-Fachausschuss Zulassung daran zu erinnern. Damit wird der Wunsch nach Kennzeichen der historischen Größe 245 x 130 mm (Breite x Höhe) endlich erfüllt.

DEUVET-Präsident Peter Schneider wird auch die nächsten Abstimmgespräche im Ministerium für die Interessenwahrung der Besitzer und Sammler historischer Kraftfahrzeuge nutzen. Sein Gesprächspartner Norbert Barthle bestätigte als Parlamentarischer Staatssekretär die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem DEUVET und sagte bereits sein Grußwort für die Techno Classica im April in Essen zu.

Soweit die Pressemitteilung des DEUVET. Wir empfehlen den deutschen Citroën-Clubs, das Gespräch mit dem DEUVET z.B. auf der Technoclassica zu suchen und dort weitere Details zu erfahren.

Zum Thema Maut gibt es darüber hinausgehend umfangreiche Informationen seitens des DEUVET, hier zusammengefasst – vielen Dank an DEUVET-Vorsitzenden Peter Schneider für die Überlassung der Infos:

DEUVET-Info – Stand: 25.1.2017 – PKW-Maut: Fragen und Antworten

1. Ab wann gilt die Infrastrukturabgabe?

Nach der technischen Umsetzung des Erhebungs- und Kontrollsystems wird die Infrastrukturabgabe in der kommenden Wahlperiode gestartet.

2. Wer muss die Infrastrukturabgabe zahlen und auf welchen Straßen gilt sie?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eine Infrastrukturabgabe entrichten.
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabepflichtig. Dadurch ist gewährleistet, dass der sogenannter kleine Grenzverkehr nicht beeinträchtigt wird.

3. Warum müssen alle Halter von im Inland zugelassenen, abgabepflichtigen Kfz eine Jahresvignette erwerben?

Aufgrund des sehr dichten Bundesfernstraßennetzes in Deutschland ist davon auszugehen, dass nahezu jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils das Bundesfernstraßennetz nutzt. Nach Berechnungen der IVV Ingenieurgruppe Aachen nutzen mehr als 99 Prozent aller Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw im Jahresverlauf das Bundesfernstraßennetz.

4. Welche Ausnahmen gibt es?

Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Fahrzeuge, die im besonderen öffentlichen Interesse genutzt werden (Streitkräfte, Polizei, Katastrophenschutz, Krankentransporte etc.), Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, werden grundsätzlich wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.

Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz im Inland haben, sind von der Abgabepflicht befreit, wenn sie die in Deutschland geltenden Voraussetzungen erfüllen. Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig mit ihrem Kraftfahrzeug nach Deutschland begeben, können ebenfalls von der Abgabepflicht befreit werden, wenn sie eine entsprechende Behinderung nachweisen können.

5. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind grundsätzlich verpflichtet, eine Jahresvignette zu erwerben.

Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von 130 € folgende Abgabensätze an:

* Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 € (Ottomotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 € (Ottomotor) bzw. 5 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 € (Ottomotor) und 4,80 € (Dieselmotor).

Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs und beträgt 16 € für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht bis zu einer Höchstgrenze von 130 €.
Bei Fahrzeugen mit Wankelmotor entspricht der zugrunde zu legende Hubraum dem doppelten Nennkammervolumen.

6. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für nicht in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter und Fahrzeugführer von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen können entweder eine Zehntages-, eine Zweimonats- oder eine Jahresvignette erwerben. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils 12 Monate Gültigkeit. Der Preis für eine Jahresvignette bemisst sich anhand derselben Parameter wie für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile.

Die Preise für die Zehntages- und Zweimonatsvignetten richten sich nach der Höhe der Infrastrukturgabe, die für das entsprechende Fahrzeug für eine Jahresvignette zu entrichten wäre und hängen somit vom Hubraum und der jeweiligen Umweltfreundlichkeit des entsprechenden individuellen Fahrzeugs ab.

Dabei sind in Absprache mit der EU-KOM sechs Kategorien geschaffen worden.

Kann ein Schuldner die für die Ermittlung der Höhe der Infrastrukturabgabe relevanten Daten nicht nachweisen oder verzichtet er auf deren Angabe, so ist jeweils der Höchstbetrag der Zehntages-, Zweimonats- oder Jahresvignette zu zahlen.

Halter von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß müssen eine vergleichsweise höhere Infrastrukturabgabe zahlen. Hiermit wird dem erhöhten Schadstoffausstoß dieser Fahrzeuge Rechnung getragen.

7. Wie wird mit Saison- Wechsel und Oldtimerkennzeichen umgegangen?

Für Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen beträgt die Infrastrukturabgabe für jeden Tag des Berechnungszeitraums den auf ihn entfallenden Bruchteil der Jahresvignette.
Bei Wechselkennzeichen ist die Infrastrukturabgabe für jedes Kraftfahrzeug jeweils in der sich aus den maßgeblichen Merkmalen ergebenden Höhe zu entrichten.
Für abgabepflichtige Kraftfahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) wird im Hinblick auf die typischerweise hohen Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge und aufgrund der Tatsache, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Bundesfernstraßen mit diesem Kennzeichen möglich ist, eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 130 Euro zu zahlen sein.

8. Art der Vignette

Die Infrastrukturabgabe wird als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben. Die Fahrtberechtigung ist mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach Entrichtung der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird.

9. Wie wird sichergestellt, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute?

Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung zu vermeiden, werden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Halter von Fahrzeugen der besten Schadstoffklasse Euro 6 werden, soweit die sich nach den Fahrzeugeigenschaften bestimmende Abgabelast für eine Jahresvignette den Höchstsatz von 130 € nicht überschreitet, in der Summe durch eine besonders günstige Infrastrukturabgabe grundsätzlich entlastet.

Berechnungsbeispiele für die künftige Infrastrukturabgabe / Kraftfahrzeugsteuer:

10. Wie werden Umweltbelange bei der Infrastrukturabgabe berücksichtigt?

Der ökologischen Lenkungswirkung der Infrastrukturabgabe wird durch den besonders günstigen Tarif für abgabepflichtige Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO 6, den erhöhten Steuerentlastungsbetrag bei der Kfz-Steuer um jeweils 0,45 Euro pro 100cm³ für EURO 6-Fahrzeuge sowie die Differenzierung der Vignettenpreise nach der Schadstoffintensität und „Größe“ der Fahrzeuge Rechnung getragen.
Dieselfahrzeuge derselben Schadstoffklasse zahlen jeweils pro angefangene 100 ccm Hubraum 3 Euro mehr als Benzinfahrzeuge. Es wird ein Anreiz geschaffen, möglichst emissionsarme Pkw einzusetzen. Damit leistet die Infrastrukturabgabe auch einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Im ersten Jahr der Einführung der Infrastrukturabgabe beträgt die zusätzliche Steuerentlastung durch die ökologische Komponente für die besonders umweltfreundlichen EURO 6-Fahrzeuge rund 100 Mio. Euro.

11. Von welcher Behörde wird die Infrastrukturabgabe künftig erhoben?

Die Einziehung und Verwaltung der Infrastrukturabgabe unterliegt gemäß InfrAG vom 08.06.2015 dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Es wird aus wirtschaftlichen Gründen beabsichtigt, die Errichtung und Betrieb des Infrastrukturabgabensystems einem privaten Dritten im Wege der Beleihung zu übertragen. Als Beliehener wird der Betreiber zur Infrastrukturabgabenbehörde. Dies betrifft u.a. die Bescheidung der Halter von im Inland zugelassenen Pkw sowie die Entwicklung und den Betrieb einer App und einer Internetseite, an der sich Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die der Infrastrukturabgabe unterliegen, einbuchen können sowie den Aufbau und den Betrieb eines Systems zur Buchung der Vignetten (u. a. physische Zahlstellen). Das KBA wird die Aufsichtsbehörde des Betreibers.

12. Von wem und wie werden die Kontrollen durchgeführt?

Kontrolliert wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entweder über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe oder über stichprobenartige Kontrollen auf den Bundesautobahnen mit Hilfe von automatisch stationären Kontrolleinrichtungen, portablen Kontrollgeräten und Kontrollfahrzeugen.

Die Kontrolle über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe erfolgt durch die Infrastrukturabgabenbehörde. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) führt die stichprobenartigen Kontrollen auf den Bundesautobahnen durch und greift hierbei auf Außenstellen zurück, die im ganzen Bundesgebiet verteilt sind.

13. Wie erhalten die Nutzer die Vignetten?

a)
Halter eines bereits in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils (Bestandsfahrzeuge) erhalten mit Einführung der Infrastrukturabgabe den Infrastrukturabgabenbescheid automatisch von der Infrastrukturabgabenbehörde zugestellt. Die Infrastrukturabgabe muss grundsätzlich für ein Jahr per SEPA-Lastschriftverfahren entrichtet werden. Mehr ist für Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw nicht zu tun.

Die Neuzulassung eines Fahrzeugs, für das die Abgabe zu entrichten ist, erfolgt– analog zum Verfahren bei der Kraftfahrzeugsteuer – nach Erteilung des SEPA-Mandats bei der für die Zulassung zuständigen Behörde.

b)
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw können Vignetten über eine App, das Internet oder an physischen Zahlstellen erwerben. Hierbei müssen die Nutzer beim Erwerb der Vignette die technischen Daten selbst deklarieren und ihr Fahrzeugkennzeichen angeben. Wer keine technischen Daten angibt, zahlt den jeweils höchsten Preis (130 € für die Jahresvignette, 50 € für die Zweimonatsvignette und 25 € für die Zehntagesvignette). Nach Erwerb der Vignette wird das Fahrzeugkennzeichen im System freigeschaltet. Im Rahmen der Kontrolle durch das BAG können falsch angegebene Fahrzeug-Parameter identifiziert werden. Der Differenzbetrag zwischen zu zahlendem und tatsächlich gezahltem Betrag wird hierbei zzgl. Verwarn- oder Bußgeld nacherhoben.

Es wird eine ausreichende und wirksame Information im Ausland über die Einführung der Infrastrukturabgabe und die Möglichkeiten des Erwerbs der Vignetten erfolgen. Hierbei werden solche Informationskanäle genutzt, die einem möglichst breiten Kreis zugänglich sind, wie z.B. die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, die Deutsche Zentrale für Tourismus, die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie in- und ausländische Automobilclubs.

14. Sind die Belange des Datenschutzes berücksichtigt?

Das KBA und das BAG bzw. die Infrastrukturabgabenbehörde dürfen erhobene Daten ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes nutzen. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.
Sofern bei der Kontrolle Fahrzeuge erfasst werden, die der Abgabenpflicht nicht unterliegen, z. B. Lkw, werden diese Bilder und Kontrolldaten sofort gelöscht. Daten, die für Verfahren der Nacherhebung bzw. für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten benötigt werden, werden nur so lange aufbewahrt, wie sie für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.

15. Wie hoch sind die Einnahmen und die Systemkosten? Wie werden die Einnahmen verwendet?

Die Gesamteinnahmen (brutto) werden jährlich mit rd. 3,9 Mrd. € prognostiziert, wobei rd. 3,1 Mrd. € auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und rd. 830 Mio. € auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge entfallen.

Die Systemkosten werden mit rd. 210 Mio. € pro Jahr (laufende Betriebs- und Personalkosten) angesetzt.

Die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe fließen zweckgebunden in den Verkehrsetat des Bundes und ersetzen teilweise bislang dort veranschlagte steuerfinanzierte Mittel. Die von gebietsfremden Fahrzeugen vereinnahmten Mittel (Einnahmen von rd. 830 Mio. Euro pro Jahr abzüglich der laufenden Systemkosten von rund 210 Mio. Euro pro Jahr und der Steuerentlastung) fließen zusätzlich in die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur des Bundes.

16. Ist die Einführung der Infrastrukturabgabe EU-rechtlich zulässig?

Die Einführung der Infrastrukturabgabe, die an die allgemeine Zielsetzung der EU-Kommission anknüpft, die Nutzerfinanzierung auszuweiten, ist mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat die EU-KOM am 1.12.2016 bestätigt:

Die EU-Mitgliedstaaten können die Nutzerfinanzierung durch die Einführung einer Benutzungsabgabe stärken. Vor diesem Hintergrund sollen die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe vollständig zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen.

Auszug Pressemitteilung EU-Kommission vom 1.12.2016:

“Die vereinbarte Lösung wahrt das Recht der EU-Bürger auf Gleichbehandlung ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, sorgt für eine gerechte Infrastrukturfinanzierung und erleichtert den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität. […] Die beiden Gesetze werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht.”

17. Was sind die wesentlichen Punkte bei der Einigung mit der EU-KOM?

Die Einigung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe mit der EU-KOM erfolgte am 01.12.2016. Die wesentlichen Eckpunkte der Verständigung betreffen die Anpassung der Staffelung der Kurzzeitvignetten und deren Tarifhöhe sowie die Erhöhung der im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten PKW der Euro-Klasse VI.

(Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 25. Jan. 2017 – weitere Infos beim DEUVET).

Feb 142017
 

(English below)

Die Pressemitteilung des VDA – Verband der dt. Automobilindustrie, Abt. Klassik:

“…Berlin, 15. Februar 2017

Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.

In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben.

So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:

§9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:

a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:

Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.

Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u.a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach §29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen…”

Wir danken dem VDA für die Überlassung dieser Informationen und sind uns sicher, daß auch die deutschen Enthusiasten diese neue Regelung begrüssen werden.

Weitere Details können der Drucksache 770/16 des Bundesrats entnommen werden.

—–


German historic vehicle owners now can have a seasonal number plate

Owners of historic vehicles in Germany (vehicles which are older than 30 years old) now can have a seasonal number plate – the well-known “H-Plate” now gets an addition to the right about the months in which the historic vehicle may be operated – see picture example.

We are happy that as part of the “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut” as well as via DUEVET a number of advantages for historic vehicle owners can be achieved.

Okt 312016
 

(German only, sorry)

SITZUNGSPROTOKOLL

Zeit: 17. Oktober 2016, 14:00 bis 17:45 Uhr
Ort: Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.600
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

Anwesend: vgl. Teilnehmerliste

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung. Der Vorsitzende berichtet über die terminbedingten Absagen der eingeladenen Landesverkehrsminister. Die Einladungen sollen erneuert werden. Überdies wäre denkbar, dass Vertreterinnen und Vertreter des Parlamentskreises gezielte Gesprächstermine mit ausgewählten Ministern vereinbaren und die Anliegen des PAK in den Ministerbüros vor Ort vertreten.

TOP 2 Bericht der Arbeitsgruppe „Kennzeichen“
Matthias Gerst | TÜV SÜD Auto Service GmbH

Matthias Gerst berichtet über die ersten Ergebnisse der neu eingerichteten Arbeitsgruppe „Kennzeichen“ [an der auch die ACI mitarbeitet, Anm. der Amicale Citroën]. Zunächst wurden Problemfelder zusammengetragen sowie Handlungsempfehlungen für den Parlamentskreis aufgezeigt. Die verwendete Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Matthias Gerst verweist auf eine allzeit mögliche Mitarbeit der Mitglieder des Parlamentskreises in der Arbeitsgruppe. Anregungen und Beteiligungswünsche können direkt an ihn gesendet werden.

Bernd Scheelen verweist auf die wiedereingeführten Kennzeichen von Altkreisen, die im Zuge der Kennzeichenliberalisierung wieder vergeben werden. Daher sollten die verwaltungsseitigen Voraussetzungen geschaffen werden, um historischen Fahrzeugen traditionelle Kennzeichen ohne blaues EU-Feld erteilen zu können.

Johannes Götze berichtet dem Parlamentskreis vom aktuellen Stand seines jahrelangen Einsatzes zur Erlangung kleiner Motorradkennzeichen für historische Fahrzeuge. Nachdem das Anliegen der historischen Motorradbesitzerinnen und –besitzer in den Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) in Kiel erfolgversprechend eingebracht wurde, gibt es seitens der zuständigen Länder noch immer keine einheitliche Regelung zur Kennzeichenerteilung. Einigen Positivbeispielen stehen zahlreiche negative Erfahrungen gegenüber. Johannes Götze berichtet von einer erneuten Rücksprache mit einem sehr engagierten Christian Theis im Bundesverkehrsministerium. Er vermittelte einen weiteren Kontakt zu Stephan Reichert aus dem BMVI. Herr Reichert hat den Bund-Länder-Fach-Ausschuss “Fahrzeugzulassung” (BLFA-FZ) eingebunden. Die Thematik kam auf die Ausschusstagesordnung, musste jedoch auf die nächste Sitzung am 14. und 15. November 2016 verschoben werden. Positiv ist in diesem Zusammenhang, dass dort die unterstützende Positionierung des BLFA-TK berücksichtigt wird.

Franz Graf zu Ortenburg regt Überlegungen an, die Problematik der kleinen Kennzeichen mit der gesamten Kennzeichenthematik zu verknüpfen und konzentriert auf bestehenden Änderungen hinzuwirken. Vorteil dieses Verfahrens wäre eine umfassende Behandlung der Problematik, die einem möglichen Schwinden von Unterstützung durch eine immer wiederkehrende Behandlung einzelner Kennzeichenprobleme verhindert.

Matthias Gerst unterstützt generell die Intentionen eines gebündelten Vorgehens, aber in diesem speziellen Fall sind die Anliegen der Besitzerinnen und Besitzer historischer Motorräder so weit vorangeschritten, dass eine Verfahrensänderung zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich kontraproduktiv wäre.Johannes Götze bittet ebenfalls darum, die Kennzeichenthemen jetzt nicht mehr mit dem Vorgang der kleinen Motorradkennzeichen zu vermischen. Der Parlamentskreis teilt diese Ansicht im Wesentlichen.

Stephan Joest bittet anwesende Parlamentskreismitglieder aus dem Kreise der Politik oder namhafter Verbände zu prüfen, ob sie sich zur Erhöhung der Wirksamkeit an der Arbeitsgruppe aktiv beteiligen.

Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis über ein an ihn heran getragenes Kennzeichenprobleme im Bereich amphibischer Fahrzeuge. Aufgrund verschiedenster Regelungen in den Bundesländern sowie spezifischen Anforderungen bei einem Betrieb der Fahrzeuge auf Wasser und Land treten Probleme mit Mehrfachkennzeichnungen auf, die eine rechtskonforme Nutzung der Fahrzeuge teilweise sogar verhindern. Diesen Vorgang wird er der Arbeitsgruppe zur Kenntnis reichen. In diesem Kontext verweist er nochmals auf die Beteiligungsmöglichkeiten an der Arbeitsgruppe durch Kontaktaufnahme mit Matthias Gerst.

TOP 3 Bericht der Arbeitsgruppe „Zustandsnoten“
Norbert Schröder | TÜV Rheinland Classic Car Competence Center

Norbert Schröder skizziert die ersten Erkenntnisse der Arbeitsgruppe „Zustandsnoten“. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Anhand bestehender Bewertungssysteme und verschiedener Beispiele wird die Komplexität der Materie herausgearbeitet. Die emotionale Bedeutung und Authentizität eines historischen Fahrzeugs lassen sich nicht durch ein Notensystem beschreiben. Andererseits besteht das berechtigte Interesse, beispielsweise auf der Seite der Versicherungswirtschaft, nach einem allgemeinverständlichen und mathematisch verwendbaren Notensystem.

Jörn-M. Müller Neuhaus sieht möglicherweise in einem kombinierten Bewertungssystem aus Note und ergänzender Beschreibung eine Lösungsmöglichkeit. Er ist sich jedoch der Emotionalität und schwer vergleichenden subjektiven Wahrnehmung in diesem Themenbereich bewusst. Peter Schneider verweist in diesem Kontext auf das bestehende Bewertungssystem der FIVA. Dr. Gundula Tutt sieht die Gefahr, dass zwei kombinierte Bewertungsmaßstäbe schnell zu umfassend werden könnten. Carl Christian Jancke plädiert für ein zweigeteiltes Bewertungssystem, wonach die hochpreisigen und außergewöhnlichen Oldtimer auf Basis eines umfassenden Wertgutachtens bewertet werden und alle anderen Fahrzeuge mit einem standardisierten Notensystem. Matthias Gerst verweist auf bereits existierende Doppelbewertungssysteme. Stefan Eck schlägt vor, bestehende Bewertungssysteme zu prüfen, Korrekturbedarf zu lokalisieren und zu ergänzen.

Carsten Müller fasst den Tagesordnungspunkt kurz zusammen und verweist die Parlamentskreismitglieder auf die Möglichkeit, sich aktiv in die Arbeitsgruppe einzubringen.

TOP 4 Möglichkeiten der technikhistorischen sowie restaurierungswissenschaftlichen Forschung
Prof. Ruth Keller | Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin

Prof. Ruth Keller berichtet dem Parlamentskreis über die Erhaltung und Restaurierung von automobilem und weiterem technischem Kulturgut an Hochschulen und Universitäten. Aufgezeigt werden die begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und welche Ergebnisse dennoch erzielt werden. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Stephan Joest verweist in diesem Kontext auf die in früherer Sitzung ausgeführte Notwendigkeit einer Konservierung und Restaurierung digitaler und elektronischer Komponenten an historischen Fahrzeugen. Dieser Bedarf wird in nächster Zukunft steigen und sollte in der wissenschaftlichen Begleitung der Thematik ebenfalls berücksichtigt werden.

Dr. Gundula Tutt verweist auf einen bestehenden Lehrstuhl in Stuttgart, der sich ebenfalls mit technikhistorischer und restaurierungswissenschaftlicher Forschung befasst.

TOP 5 Schadstoffbelastung und Fahrverbote, Blaue Plakette
Carsten Müller | MdB
Peter Schneider | DEUVET e.V.
Gregor Schulz | OLDTIMER MARKT

Peter Schneider führt in die Thematik Schadstoffemission im Straßenverkehr sowie aktuelle Ansätze und Diskussionen zur Emissionsbegrenzung aus. Stefan Röhrig betont die Aktualität und verweist darauf, dass die blaue Plakette unter Maßgabe der historischen Fahrzeuge für den VDA eine akzeptable Regelung gewesen wäre. Begründet wird diese Position mit der erklärten Anbindung der blauen Plakette an das bestehende Plakettensystem. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ist darin eine Ausnahme geregelt.

Zudem wird darauf verwiesen, dass auch alte Benzinmotoren bei der Einhaltung von Partikelgrenzwerten vor ernsthaften Schwierigkeiten stehen werden.

Carsten Müller führt aus, dass das Thema Emissionen auf absehbare Zeit auf der politischen Agenda stehen wird. Es werden zahlreiche Aspekte ausgeleuchtet werden müssen. Fakt ist, der Entwurf zur Euro 6-Plakette wurde als „nicht entscheidungsreif“ zurückgezogen und aktuell gibt es keine veröffentlichte, belastbaren Ausarbeitungen der Bundesministerien dazu. Insgesamt gibt es in diesem Punkt zahlreiche Faktoren, die es zu untersuchen und diskutieren gibt. Exemplarisch führt Carsten Müller die Setzung von Grenzwerten im Bereich Feinstaub an. So ist in der entsprechenden Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3 Luft zulässig und gleichzeitig ist in der Arbeitsstättenverordnungen ein deutlich höherer Feinstaubwert akzeptiert, der eine Dauerbelastung von bis zu 3 mg/m3 Luft erlaubt.

Zum Thema Feinstaub wird dem Protokoll eine Präsentation vom Leiter des Instituts für Kolbenmaschinen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), Prof. Dr. Thomas Koch beigelegt. Sie setzt sich anschaulich mit der Immission am Messpunkt „Stuttgart Neckartor“ auseinander.

Johannes Hübner kritisiert Meldungen, wonach die Bundesländer ein Verbot der Verbrennungsmotoren ab 2030 fordern. Darüber hinaus fehle ihm in dem gesamten Kontext eine Gesamtbetrachtung des Verkehrseinflusses auf das Klima. In der Relation aller Einflüsse auf die Luft zeichnet sich der Straßenverkehr für maximal sieben Prozent der Luftschadstoffe verantwortlich. Die alleinige Fokussierung auf Fahrverbote von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren kann nicht die Lösung sein. Über bestehende Fahrverbote in Europa informiert die Seite: http://www.urbanaccessregulations.eu.

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2016, wonach die Bundesländer mehrheitlich ab Jahr 2030 nur noch emissionsfreie PKW zulassen wollen, trifft auf umfassendes Unverständnis des Parlamentskreises. Carsten Müller ergänzt, dass diese Entscheidung selbst von einigen Länderverantwortlichen nicht mehr geteilt wird und sie ihre Entscheidung unmittelbar nach der Sitzung wieder relativiert haben. Diese Beschlussfassung wird von den Ländern sehr wahrscheinlich nicht zu halten sein.

In diesem gesamten Kontext sind ebenfalls weiterer Mobilitätskonzepte einzubeziehen, beispielweise elektrische Antriebe, hybride Antriebe, Brennstoffzellen etc. pp. Der Parlamentskreis ist jedoch nicht der richtige Adressat, um die Mobilität der Zukunft umfassend zu begleiten und stetig zu bewerten.

Unstrittig ist, dass im Zuge der anstehenden Diskussionen zu Fahrzeugemissionen eine kritische Situation für den dauerhaften Erhalt der klassischen Fahrzeuge auf der Straße entstehen könnte und dass sich der Parlamentskreis gezielt damit beschäftigen muss. Carsten Müller schlägt jeweils eine Befassung im Parlamentskreis vor, wenn konkrete Ausarbeitungen seitens des Gesetzgebers vorliegen und Auswirkungen auf Oldtimer im Straßenbild zu erwarten sind. Wird von einem Mitglied des Parlamentskreises ein Handlungsbedarf erkannt, bitte Carsten Müller um kurzfristige Nachricht an sein Büro, um aktiv werden zu können.

Zur allgemeinen Kenntnis der Mitglieder wird das Protokoll um den Vergleichsrechner des UMBReLA-Projektes ergänzt. Das vom Bundesumweltministerium unterstützte Projekt vergleicht Umweltwirkungen von Fahrzeugen mit denen eines Elektroautos, eines Plugin-Hybrid-Fahrzeugs und eines Verbrennungsfahrzeugs neuester Bauart. Der überaus interessante Rechner ist zu erreichen unter:
http://www.emobil-umwelt.de/index.php/umweltrechner

TOP 6 Verschiedenes
Stefan Röhrig informiert den Parlamentskreis über das laufende Verfahren zur „Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Die Verbände hatten die Möglichkeit, bis zum 12. Oktober eine Stellungnahme abzugeben. Der VDA hat diese Möglichkeit genutzt, aber sieht innerhalb des Verfahrens keine Möglichkeit, die mit der Zweiten Verordnung erfolgten Änderungen im Bereich der Kurzzeitkennzeichen zu revidieren. Kritisch bewertet er auch eine Passage im Verordnungsentwurf, nach dem rote Oldtimerkennzeichen „nur zuverlässigen Haltern von Oldtimern“ zugeteilt werden können. Carsten Müller führt dazu aus, dass das Eignungskriterium im deutschen Rechtssystem bekannt und bewährt ist, beispielsweise im Jagdrecht. Es wird bisher schon verwendet, um ungeeignete Personen auszuschließen.

Im Namen des Parlamentskreises wird im federführenden Bundesverkehrsministerium zur Auslegung und Interpretation dieser Formulierung nachgefragt. Die Antwort wird den Mitgliedern entsprechend nachgeliefert. Wie bereits in der vorherigen Sitzung des Parlamentskreises ausgeführt, sieht Carsten Müller keine Möglichkeit, die mit der Zweiten Verordnung vorgenommenen Einschränkungen zur Erteilung der Kurzzeitkennzeichen wieder zurückzunehmen. Die Intentionen des Ministeriums sind nach den kriminellen Missbrauchsfällen nachvollziehbar. Korrekturen waren lediglich im laufenden Verfahren der zweiten Novellierung denkbar, sind von Beteiligten jedoch nicht oder viel zu spät erkannt worden.

Knut Simon berichtet dem Parlamentskreis über die Geschichte eines viertürigen VW Golf GTI, Baujahr 1978 und seiner Fahrer. Zusammen unternahmen sie 1980 eine Tour durch Nordafrika. Das Auto verschwand 1989 in einer Scheune und wurde erst 2015 wieder entdeckt. Die Projektträger planen den Neuaufbau und das Comeback des GTI mit einer Reise durch Nordafrika. Für die erforderliche Vorbereitung sowie die Tour werden Unterstützer gesucht.
Weiterführende Informationen gibt es unter: http://hamburgsahara.de

Stefan Röhrig schlägt vor, sich als Parlamentskreis auch einmal mit Kritikern automobiler Kultur und historischer Fahrzeuge persönlich auseinanderzusetzen. Grundsätzlich begrüßen die Mitglieder den Vorschlag, wenn jedoch einige Faktoren berücksichtigt werden. So sollten dafür nur kritische Positionierungen in Betracht kommen, die eine Diskussions- und Kompromissbereitschaft signalisieren. Manifestierten Ideologien ist im PAK kein Raum zu bieten. Franz Graf zu Ortenburg schlägt vor, zunächst die Entscheidung der UNESCO-Kommission abzuwarten, um aus noch festerer Position argumentieren zu können. Carsten Müller bittet die Mitglieder sich mit Vorschläge an ihn zu wenden, in welcher Form und mit welchen Gesprächspartner dieser Austausch denkbar wäre. Sein Büro wird die eingehenden Vorschläge sammeln, verdichten und in der kommenden Sitzung des Parlamentskreises vorstellen.

Carsten Müller bittet den Parlamentskreis um Einschätzung, inwiefern eine Befassung mit dem Thema „Markenrechte“ auf einer der nächsten Sitzungen gewünscht wird. Mehrheitlich wird ein Bedarf gesehen. Carsten Müller wird die Thematik aufarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnungen setzen.

Stefan Röhrig bittet um einen Sachstand der Arbeiten des IAK. Carsten Müller berichtet, dass sich seit dem Bericht in der letzten Sitzung des Parlamentskreises am 20. Juni 2016 keine Änderung im laufenden Verfahren ergeben hat. Das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) prüft noch immer die eingegangenen Anträge. Eine Entscheidung der DUK wird im November/Dezember 2016 erwartet. In diese Richtung gibt es gegenwärtig keine Handlungsoptionen für den Verein.

Sobald eine Entscheidung der DUK, respektive der KMK und BKM, getroffen wurde, wird der Parlamentskreis darüber informiert. Nichtsdestotrotz haben die Vereinsmitglieder in den letzten Wochen und Monaten bereits transnationale Gespräche geführt, beispielsweise in Mexiko oder Serbien. Vor Ort wurden Chancen genutzt, um die Ziele des Vereins vorzustellen. Ziel ist es, internationale Unterstützung unseres Anliegens zu finden. Das ist wichtig, da die UNESCO bereits zahlreiche materielle und immaterielle deutsche Projekte ausgezeichnet hat und somit Projektanträge anderer Staaten, z.B. aus Osteuropa, bei gleicher Eignung einen gewissen Vorzug erfahren. Der große Vorteil der automobilen Kultur ist die unstrittig transnationale Bedeutung über nationale und kontinentale Grenzen hinweg.

Für eine Aussprache war das Thema „Traktorführerschein“ angemeldet. Da historische Landmaschinen vor allem auch bei Oldtimerveranstaltungen zum Einsatz kommen, aber an der Sitzung leider niemand aus dem Bereich der historischen Landmaschinen teilnehmen konnte, wird der Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung geschoben.

Carsten Müller verweist kurz auf ein Buch von Haiko Prengel. Er hat mit zahlreichen Mitgliedern des Parlamentskreises Gespräche geführt. Daraus entstand das Buch “99 Oldtimer – aus denen sie nie wieder aussteigen wollen“. Er erschien am Sitzungstag im Geramond Verlag.

Carsten Müller zählt zum Ende der Sitzung noch verschiedene Termine auf. Am 8. Dezember 2016 findet im Verkehrsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages ein Sachverständigengespräch zum Thema Verlängerung der HU-Fristen für Oldtimer statt. Carsten Müller wird versuchen, diesen Termin als Vorsitzender des Parlamentskreises wahrzunehmen.

Am 12. und 13. Mai 2017 wird die 12. AvD Rund um Berlin-Classic veranstaltet. Wer sich dafür interessiert, kann sich unter: http://www.rundumberlin-classic.de informieren oder sich direkt an Sebastian Groehl wenden.

Nächste Sitzung
Die Teilnehmer diskutieren die Terminierung der nächsten Sitzung des Parlamentskreises. Mehrheitlich wird beschlossen, vom bisherigen Sitzungstag abzuweichen. Die nächste Sitzung wird auf einen Freitag, der zugleich Sitzungstag des Bundesrates ist, terminiert. Somit soll die Teilnahmewahrscheinlichkeit seitens der Länderminister erhöht werden.

Daher findet die nächste Sitzung des Parlamentskreises am Freitag, 10. März 2017, 12:00 Uhr statt.

Es gilt den geänderten Sitzungstag sowie den geänderten Sitzungsbeginn zu beachten! Die Einladung wird rechtzeitig versendet.

Die Dokumente im Einzelnen:

00 Potokoll

01 TOP2-Arbeitsgruppe-Kennzeichen

02 TOP3-ArbeitsgruppeZustandsnoten

03 TOP6 Flyer Sahara Golf Projekt

04 zu TOP5 Prof. Koch KIT NOx – 20160908

Jun 272016
 

(English summary below)

Nordrhein Westfalen hat die meisten Oldtimer
Auswertung der H-Kennzeichen in den Bundesländern

Zum 1. Januar 2016 waren in Nordrhein Westfalen 88.403 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen registriert. Dieses entspricht 22,8 Prozent der insgesamt 388.120 Oldtimer. In Jahr 2015 hatte die Anzahl aller Fahrzeuge mit H-Kennzeichen noch 349.633 betragen, sodass sich eine Steigerung bei den Zulassungen von 11,0 Prozent ergibt. Auf den weiteren Rängen befinden sich die bevölkerungsreichen Länder Bayern (71.070 Oldtimer = 18,3 %) und Baden Württemberg (61.733 Oldtimer = 15,9 %).

Auch in den neuen Bundesländern (inklusive Berlin) gewinnen die Oldtimer immer mehr an Bedeutung. Betrug deren Anteil an der Gesamtzahl aller Fahrzeuge mit H-Kennzeichen 2004 noch 7,7 Prozent, so waren es zum 01.01.2016 bereits 13,5 Prozent. So vermerken Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt mit Steigerungsraten von je 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr den größten Zuwachs aller Bundesländer.

Im Verhältnis zum gesamten PKW-Bestand weist Hamburg mit Abstand die höchste Oldtimer-Dichte auf. Immerhin 1,21 Prozent der insgesamt 761.655 PKW sind mit einem HKennzeichen zugelassen.

Das H-Kennzeichen gilt als Erkennungszeichen für echte Oldtimer. Als Grundvoraussetzung hierfür müssen die Fahrzeuge ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen und sich in einem technisch einwandfreien und originalen Zustand befinden.

Grafiken:
* H-Kennzeichen Übersicht nach Bundesländern
* PKW mit H-Kennzeichen-Anteil am Gesamtbestand
* Veränderung H-Kennzeichen in den neuen Bundesländern

vda-bestand-hkennzeichen-2015-01

vda-bestand-hkennzeichen-2015-02

vda-bestand-hkennzeichen-2015-03

Wir danken dem VDA für die Überlassung der Daten.

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New Update on German historic vehicle numbers

Below find the Amicale’s translation of a press release of the German Automotive Industry’s Association (VDA, Verband der deutschen Automobilindustrie):

On 1 January 2016, a total number of 88.403 vehicles with “H-plates” (historic number plates, vehicles which are older than 30 years and comply with a certain quality standard) were registered in North Rhine Westphalia, one of the states in Germany. This corresponds to 22.8 percent of the total 388.120 registered historic vehicles (with H-plate). On Jan 1st, 2015 the total number of vehicles with H-plate was counted as 349.633 vehicles, so there is an increase in H-plate registrations of about 11 percent. Following in the rankings, the most growing states are Bavaria (71.070 vehicles = 18.3%) and Baden-Württemberg (61.733 vehicles = 15.9%).

Also in the former Eastern Germany states (including Berlin) the historic vehicle is becoming increasingly important. Whereas the share of the total number of vehicles with H-plate in 2004 was still on a level of 7.7 per cent, it had increased until 1 Jan 2016 to a total of 13.5 per cent. So the states of Mecklenburg-Western Pomerania, Saxony and Saxony-Anhalt have seen growth rates of 14 percent year over year and thus seen the largest increase of all states.

In relation to the total car ownership, Hamburg has by far the highest density of h-plate registered historic vehicles. After all, 1.21 percent of the total 761.655 cars are registered with a H-plate.

The H-plate is considered as an identifier of genuine vintage cars. As a prerequisite for this, the vehicles must have a minimum age of 30 years and are in a technically flawless and original condition.

Jun 242016
 

(German only, sorry)

Das Protokoll der Sitzung des
Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK),
Sitzung vom 20. Juni 2016:

Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende um Zustimmung für einige organisatorische Vorschläge:

Um die Parlamentskreissitzungen bestmöglich für Sachthemen nutzen zu können, gibt es zukünftig die Möglichkeit, aussagekräftige Unterlagen zu Veranstaltungshinweisen, Projektskizzen, Vereinsvorstellungen und Vergleichbarem am Tagungsort auszulegen.

Aufgrund der stetigen Nachfrage zur möglichen Einbindung neuer Mitglieder bei gleichzeitig eingeschränkten räumlichen Kapazitäten soll ein regelmäßiger Abgleich der Mitgliederlisten erfolgen. Carsten Müller schlägt vor, dass Mitglieder des Parlamentskreises, die auf drei aufeinanderfolgende Sitzungseinladungen nicht reagiert haben, in den Mitgliederlisten auf „ruhend“ gestellt werden.

Die Häufigkeit der Parlamentskreistreffen wird je nach Themenlage in den Sitzungen geregelt. Dabei wird von zwei bis drei Parlamentskreistagungen je Kalenderjahr ausgegangen. Im Jahr 2017 wird aufgrund der anstehenden Bundestagswahl möglicherweise nur eine Sitzung stattfinden.

Diese Vorschläge sollen ab der Oktobersitzung umgesetzt werden.

logo.parlamentskreis-automobiles-kulturgut

TOP 2 Sachstandsbericht Initiative Automobile Kultur e.V.
Bernhard Kaluza | IAK e.V.

Bernhard Kaluza stellt den aktuellen Stand des eingereichten IAK-Antrags zur Auszeichnung der automobilen Kultur als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe vor.

Der im Oktober 2015 eingereichte Antrag wurde vom Land Brandenburg an die Kultusministerkonferenz weitergegeben. Bis Ende November 2016 findet die Prüfung des Antrags statt. Im Dezember entscheiden die Kultusministerkonferenz und die Kulturstaatsministerin gemeinsam über die Anträge, die in das internationale Verfahren eingereicht werden. Der Parlamentskreis wird fortlaufend über die Entwicklungen informiert.

Die Internetseite der Initiative ist ab sofort unter www.iak-ev.de erreichbar.

TOP 3 Bericht zum Sachstand Motorradkennzeichen sowie zum Schwerpunkt Kennzeichen
Johannes Götze | VFV
Carsten Müller | MdB

Johannes Götze knüpft an seine Berichterstattung der Parlamentskreissitzung vom 22. Februar 2016 an. Er nahm die von Christian Theis angebotene Einladung zur 161. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Technisches Kraftfahrtswesen“ in Kiel dankend an. Den anwesenden Ländervertretern der Zulassungsbehörden wurden die Probleme geschildert. Da mehreren Ländervertretern die schwierige Situation bei der Erteilung kleiner Motorradkennzeichen nicht bewusst war, wurde vereinbart, alle Zulassungsbehörden erneut über die Möglichkeiten der Ausnahmegenehmigung zu informieren.

Darüber hinaus berichtet Johannes Götze von einem entstandenen Dialog mit dem Leiter der Berliner Zulassungsbehörde. Persönlich wird er ein historisches Motorrad vorführen, um der Zulassungsstelle die auftretenden Probleme aufzuzeigen und sich zu Lösungswegen unmittelbar mit dem Leiter der Zulassungsbehörde auszutauschen. Johannes Götze wird den Parlamentskreis über die Entwicklung informieren.

Unter den Sitzungsteilnehmern besteht Einigkeit, dass bei der Auslegung der Zulassungsverordnung und der resultierenden Kennzeichenerteilung noch immer zu viele Probleme zu Tage treten – Stichworte: Erteilung historischer Kennzeichenformate, Klebekennzeichen, hinterbeleuchtete Kennzeichen, Mitnahme von 07er-Kennzeichen etc.

pp. Carsten Müller regt an, entweder die bestehende Arbeitsgruppe um Johannes Götze zu erweitern oder eine eigenständige Arbeitsgruppe zur Kennzeichenthematik einzusetzen.

Die Mitglieder des Parlamentskreises sprechen sich für eine eigenständige Expertengruppe aus, um die bisherigen Fortschritte im Bereich der kleinen Motorradkennzeichen nicht durch eine Bündelung vieler Kennzeichenfragen zu gefährden. Daher wird eine neue Arbeitsgruppe „Kennzeichen“ gegründet und von Matthias Gerst (TÜV Süd, Anm. ACI) koordiniert. Renate Freiling (PS.Speicher), Stephan Joest (Amicale Citroën und DS) und Frank B. Meyer (AutoBild Klassik) werden sind in die Arbeitsgruppe einbringen.

Ziel wird es sein, die Thematik aufzuarbeiten, zu verdichten und möglicherweise in der nächsten Parlamentskreissitzung erste Handlungsoptionen vorzustellen. Eine Mitarbeit ist interessierten Parlamentskreismitgliedern möglich.

TOP 4 Bericht zu Planungen Umweltzonen – “Blaue Plakette”
Carsten Müller | MdB

Zur Ankündigung des Bundesumweltministeriums über die geplante Entwicklung einer neuen Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringen Stickstoffdioxidausstoß (NO2) berichtet Carsten Müller vom gegenwärtigen Sachstand. Auf Nachfrage des Vorsitzenden hat die federführende Bundesumweltministerin bestätigt, dass bislang keine konkreten Regelungen für eine „Blaue Plakette“ vorliegen und der Parlamentskreis informiert wird „sobald sich konkrete Regelungsvorschläge in dieser Sache abzeichnen“.

Peter Schneider berichtet, dass derzeit 13 Millionen in Deutschland zugelassene Diesel-Pkw die Kriterien der Euro-6-Norm nicht erfüllen. Bezüglich der historischen Fahrzeuge verweist er jedoch auf die Ausnahmeregelung nach Anhang 3 der geltenden 35. BImSchV, wonach Oldtimer generell von der Kennzeichnungspflicht befreit sind.

Stefan Röhrig schlägt vor, die weitere Entwicklung in diesem Bereich abzuwarten und nicht proaktiv zu werden.

Bernd Lange berichtet von Arbeiten auf europäischer Ebene zum Thema Emissionen in Kommunen. Die anerkannte Definition historischer Fahrzeuge wird in das Papier einfließen und eine Ausnahmeregelung für Oldtimer vorsehen. Zwar wird diese Richtlinie nicht bindend sein, doch sie weist den europäischen Kommunen die Richtung.

Carsten Müller schlägt entsprechend der Diskussion im Parlamentskreis vor, dass Thema „Blaue Plakette“ weiterhin zu beobachten, Hinweise zu sammeln und aktiv zu werden, wenn sich konkreter Handlungsbedarf abzeichnet.

TOP 5 Zustandsnoten historischer Fahrzeuge,
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller bittet den Parlamentskreis um eine Positionierung zum Thema „Zustandsnoten für historische Fahrzeuge“. Hintergrund ist die Frage, ob das bestehende System der Benotung von Oldtimer noch zeitgemäß ist oder überarbeitet werden muss.

Beispielsweise wird ein historisches Fahrzeug, dass sich noch immer im Originalzustand seiner Auslieferung befindet, jahrzehntelang genutzt und nie aufgearbeitet wurde, keine Zustandsnote „1“ oder „2“ erreichen. Daraus resultieren Fragen nach der Wertermittlung, Auswirkungen auf Versicherungsfragen und weitere Fragen des Alltags historischer Fahrzeuge.

Peter Schneider berichtet, dass Wilfried Seidel ein fünfstufiges Bewertungsverfahren entwickelt hat oder auch die FIVA-Regelungen als Maßstab genutzt werden könnten. Dr. Gundula Tutt plädiert dafür, kein Notensystem durch ein anderes Notensystem zu ersetzen. Sie verweist auf den Wechsel der FIVA zu einem verbalen Bewertungssystem oder auf Verfahren im Kunstbereich.

Wilfried Seidel weist darauf hin, dass bei jedem System bereits im Vorfeld eindeutig definiert sein muss, nach welchen Kriterien eine Bewertung erfolgt. Seine Vorarbeiten in diesem Bereich stellt er dem PAK gern zur Verfügung.

Matthias Gerst berichtet, dass zwischen einigen Akteuren ein Dialog zu Bewertungen initiiert werden wird. Sobald Informationen zur Veröffentlichung freigegeben sind, setzt er den PAK in Kenntnis.

Carsten Müller schlägt vor, unter organisatorischer Leitung von Norbert Schröder eine Expertenrunde zu diesem Themenkomplex zu etablieren. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die relevanten Fragen und Probleme zusammenzutragen und zu präzisieren. Mitarbeiten werden Dr. Gundula Tutt und Christian Deneke. Bei Interesse können sich weitere Parlamentskreismitglieder einbringen.

TOP 6 Prognose der Fahrzeugbestandsentwicklung
Stefan Röhrig | VDA

Stefan Röhrig berichtet über eine Bestandsprognose zu historischen Fahrzeugen im Jahr 2030. Der VDA prognostiziert, dass zwar die Anzahl der historischen Fahrzeuge zunimmt, sich aber kein Massenphänomen entwickelt. Die Ausarbeitung wird dem Protokoll beigefügt.

Peter Schneider unterstützt die Prognose dahingehend, dass sich ein Trend der Eigentümer mit mehreren Fahrzeugen abzeichnet und zukünftig wohl immer weniger Besitzer mehr historische Fahrzeuge besitzen werden. Durch die geringere Eigentümerzahl wird jedes Fahrzeug zunehmend weniger Laufleistung erbringen und der Oldtimer im Straßenbild weiter abnehmen. Die abnehmende Oldtimerzahl im Straßenbild verstärkt das bereits spürbare Nachwuchsproblem der Branche.

Der Parlamentskreis diskutiert die Bedeutung von Importoldtimern, der Emotionalität sowie die Folgen der nachlassenden Bedeutung von eigenen Pkws für jüngere Generationen. Stephan Röhrig verweist darauf, dass das Ergebnis der Prognose gern verwendet werden kann, um Behauptungen einer Oldtimerschwemme entgegenzutreten.

TOP 7 Europäisches – Maut für historische Nutzfahrzeuge in Belgien
Bernd Lange | MdEP

Bernd Lange berichtet zunächst von Arbeiten an der REACH-Richtlinie auf europäischer Ebene. Demnach wird die Richtlinie um ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ergänzt. Einschränkungen der Ersatzteilversorgung für historische Fahrzeuge durch die Chemikalienrichtlinie werden somit verhindert. Zu der geänderten Straßennutzungsgebühr für Nutzfahrzeuge in Belgien gibt es zu berichten, dass belgische Nutzfahrzeuge mit OKennzeichen und historische Nutzfahrzeuge aus EU-Ländern, die sich im Vorfeld bei den belgischen Behörden registriert haben, von der Maut ausgenommen sind. Eine
Registrierung ist via Internet möglich.

TOP 7 Europäisches – Fahrverbot für Fahrzeuge in der Pariser Innenstadt
Stephan Joest | DEUVET e.V. / Amicale Citroën Internationale (ACI)

Stephan Joest stellt die Entwicklung und Planungen von Fahrverboten in der Pariser Innenstadt vor. Eine Ausarbeitung dazu befindet sich im Protokollanhang. In diesem Kontext verweist Stephan Joest auf eine erfolgreich eingeforderte Ausnahmeregelung für historische Fahrzeuge mit Carte Grise Collection (CGC). Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.

TOP 8 Verschiedenes

Carsten Müller richtet den Mitgliedern des Parlamentskreises herzliche Grüße von Martin Halder aus und verbindet damit die besten Genesungswünsche des Parlamentskreises.

Carsten Körber stellt den „Gemeinnützigen Förderverein August Horch Museum Zwickau e.V.“ und dessen aktuelles Projekt vor. Zur Umsetzung des begonnenen Nachbaus eines „Horch 14-17 PS“ aus dem Jahr 1904 benötigen die Vereinsmitglieder Hilfe auf drei Ebenen:

1. Finanzierungsmöglichkeiten zur Deckung der anfallenden Kosten,
2. Unterstützung durch technisches Know-how und
3. Kontakte zu Expertinnen und Experten aus dem Kreise interessierter Oldtimer-, Horch und Nachbaufreunde.

Das Handout liegt dem Protokoll bei.

Georg Sewe nimmt Bezug auf einen aktuellen Pressebericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ wonach die Bundesregierung eine Privatisierung der Bundesautobahnen anstrebe. Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis, dass ihm bislang nur bekannt sei, dass eine Bundesfernstraßengesellschaft gegründet werden soll. Weitere, darüber hinausgehende Details oder Entwürfe sind dem Abgeordneten nicht bekannt.

Wilfried Seidel berichtet von einer Anfrage nach einem zu erstellenden Sachverständigengutachten für ein historisches Fahrzeug im Zuge einer möglicherweise zu untersagenden Ausfuhr in die Schweiz. In diesem Vorgang einer möglichen Ausfuhrbeschränkung für Kulturgüter sieht er einen Eingriff in Eigentumsrechte und bittet um Korrektur des Kulturgutschutzgesetzes in Deutschland.

Reinhard H. Sachse berichtet vom Ausfuhrprozess für einen Oldtimerkäufer aus dem Nicht-EU-Ausland, der ebenfalls mit zusätzlichen bürokratischen Hürden einer Genehmigung verbunden war.

Carsten Müller legt die rechtliche Situation im Bereich des viele Jahrzehnte geltenden und anerkannten Kulturgutschutzgesetzes dar. Seit dem letzten Jahr wird an einer Novellierung des Gesetzes gearbeitet. Deren Kernpunkte wurden in der PAK-Sitzung am 12. Oktober 2015 dargestellt. Es ist jedoch leider so, dass seit vielen Monaten eine Diskussion in der Öffentlichkeit geführt wird, der zahlreiche falsche Behauptungen zu Grunde liegen. Richtig ist, dass das für das außereuropäische Ausland bereits geltende Recht auf EU-Länder ausgedehnt wird. Mit der Novelle werden jedoch bislang geltende Wert- und Altersgrenze angehoben.

Relevant ist: Nur national wertvolles Kulturgut, dass eine einzigartige, herausragende und identitätsstiftende Bedeutung für Deutschland hat und deren Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde, ist überhaupt betroffen. Nur wenn eine offizielle Einstufung als „national wertvolles Kulturgut“ erfolgt ist, greifen die gesetzlichen Bestimmungen. In den seit 1955 von den Ländern geführten Listen national wertvollen Kulturbesitz zum Schutz gegen Abwanderung ins Ausland sind keine Oldtimer eingetragen! Das wird von den Kulturgutschutzexpertinnen und –experten auch in Zukunft nicht erwartet, denn die Automobilgeschichte Deutschlands ist in den öffentlichen Technikmuseen, den zahlreichen Oldtimer-Museen sowie den Firmenmuseen der deutschen Automobilindustrie durch historische Automobilexponate vielfach dokumentiert und gesichert. Es besteht in diesem Kontext keinerlei Anlass zur Sorge.

Carsten Müller bittet um Übersendung einer Darstellung der beiden angetragenen Vorgänge und bietet gleichzeitig die Übersendung von ausführlichen Materialien zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts an Interessierte an.

Stephan Richter knüpft an die Vorstellung des „Mobilen Nutzfahrzeugmuseum Sittensen“ von Emil Bölling sowie die Übernahme und den Erhalt der Sammlung durch Karl-Heinz Rehkopf und die Kulturstiftung Kornhaus an. Am 4. Juni 2016 hat in Einbeck das „PS.Depot Lkw + Bus“ eröffnet. Damit ist die Sammlung bis November an jedem ersten Samstag im Monat wieder zugänglich. Informationen dazu sind auf der Internetseite des PS.SPEICHER verfügbar: https://ps-speicher.de/lkw-sammlung.php

Nächste Sitzung

Carsten Müller kündigt die nächste Sitzung des Parlamentskreises an. Absprachegemäß sollen zum bereits vereinbarten Oktobertermin mehrere Landesverkehrsminister eingeladen werden. Der Schwerpunkt dieser Sitzung werden Themen aus dem Zuständigkeitsbereich der Länder sein.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet am Montag, 17. Oktober 2016, 14:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin, Saal PLH E.600 statt. Die Einladung wird rechtzeitig versendet.

Die Anlagen:

Protokoll

TOP 6: VDA Prognose Oldtimer 2030

TOP 7 Paris

TOP 8 Foerderverein August Horch Museum Zwickau 20160620

Mai 242016
 
Illustration: Daniel Hertzberg / Spectrum IEEE.org

(English below)

Die Pressemitteilung des ADAC:

Vielen modernen Klassikern, die seit Mitte der 1980er Jahre hergestellt wurden, steht eine ungewisse Zukunft bevor, wenn es der Branche nicht gelingt, die Technologie dieser Fahrzeuge – der sogenannten “digitalen Generation” – zu bewahren.

Der FIVA (Weltverband der Oldtimerclubs und -verbände) ist es ein Anliegen, diese sehr reelle Gefahr ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, bevor es zu spät ist. Vereinzelte Initiativen machen bereits gewisse Fortschritte. Eine nachhaltige Lösung wird jedoch voraussichtlich nur mit Unterstützung der Industrie und einer konzertierten Aktion von Oldtimerliebhabern, Clubs und Organisationen wie der FIVA gelingen.

Dieser Meinung ist auch Stephan Joest, Experte für elektronische Bauteile und Präsident von Amicale Citroën Internationale, dem weltweiten Netzwerk von über 1.000 Citroën-Clubs. “Wir haben gegenwärtig die einmalige Gelegenheit, vorhandene Bestände an elektronischen Bauteilen und deren digitalen Quellcode zu bewahren.”, erklärt er. “Wenn nicht, laufen wir Gefahr, die Steuergeräte nicht mehr ersetzen zu können, die in Klassikern ab Mitte der 1980er Jahre typischerweise alles steuern – vom Motormanagement über die Klimaanlage bis hin zur Sicherheitsausstattung.

Stephan Joest

Stephan Joest – Amicale Citroën Internationale (ACI) / Beirat Elektronik @ DEUVET e.V.

Die digitale Alterung, d.h. die physische Alterung elektronischer Bauteile, findet unabhängig von der Benutzung des Bauteils statt. Laut einer alarmierenden Statistik sind rund 50% der Steuergeräte ab einem Alter von 40 Jahren bereits bei Erhalt defekt („dead on arrival“), d.h. sie funktionieren schon beim Einbau unmittelbar nach dem Auspacken nicht mehr. Je älter das elektronische Bauteil, desto schwieriger ist es, einwandfreien Ersatz zu finden”, meint Joest und betont, dass dies kein markenspezifisches Problem sei, sondern die gesamte Branche betreffe.

Fritz Cirener - Bosch Automotive

Fritz Cirener – Bosch Automotive

Bosch hat die jüngeren historischen Fahrzeugen drohende Gefahr erkannt und arbeitet an einer Lösung. “Die Herausforderung, klassische Fahrzeuge am Laufen zu halten, ist bei den künftigen Generationen größer denn je.”, bestätigt Dipl.-Ing. Fritz Cirener, Leiter BOSCH Automotive Tradition. “Wir arbeiten gemeinsam mit den Herstellern an diesem Thema. Vor uns liegt noch ein weiter Weg. Wenn wir aber die Technologie für die jüngeren und künftigen Nutzergenerationen bewahren wollen, lohnt sich der Einsatz.”

Wie Stephan Joest betont, wird die Herausforderung eher noch größer werden. „Heutige Premiumfahrzeuge haben etwa 60-100 separate elektronische Steuergeräte, die jeden Aspekt des Fahrzeugs steuern – und die Software wird von Jahr zu Jahr komplexer. Neben dem akuten Bedarf, die Langlebigkeit von Fahrzeugen ab den 1980ern bis zur Jahrtausendwende sicherzustellen, müssen wir auch dafür sorgen, dass unsere heutigen Fahrzeuge in 30 Jahren noch eine Zukunft haben. Darauf sind wir gegenwärtig nicht ausreichend vorbereitet.

“Wir müssen jetzt handeln, um das technische Kulturgut der ‘digitalen Fahrzeuggeneration’ zu bewahren und sicherzustellen, dass die Oldtimer der Zukunft ihr Dasein nicht einfach als statische Ausstellungsobjekte fristen müssen, sondern lebendige Kulturgüter bleiben können” , resümiert Joest.

Die FIVA wird dieses wichtige Thema als Tagesordnungspunkt für das FIVA-Kulturgutforum 2016 Anfang September vorschlagen. Zu diesem Forum in Chantilly treffen sich die Leiter der Traditionsabteilungen der führenden Automobilhersteller, um über die gemeinsamen Herausforderungen und Chancen zu diskutieren.

Hinweis: Für den Inhalt der Meldung ist ausschließlich die FIVA verantwortlich. Die Übersetzung vom englischen Originaltext ins Deutsche erfolgte durch den ADAC e.V.

Über die FIVA:

Die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) widmet sich dem Schutz, der Förderung und der Erhaltung des Automobilen Kulturgutes. Die FIVA repräsentiert weltweit die Interessen von über 1,5 Mio. Oldtimerbesitzern in 64 Ländern. Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des im Jahre 1966 gegründeten Oldtimer-Weltverbandes, hat die UNESCO die Schirmherrschaft für das von der FIVA ausgerufene Internationale Jahr des Automobilen Kulturgutes (FIVA World Motoring Heritage) übernommen.

In Deutschland sind der Allgemeine Schnauferl-Club e.V. (ASC), der Deutsche Automobil-Veteranen-Club e.V. (DAVC) und das Ressort Klassik des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs e.V. (ADAC) Mitglied der FIVA.

Weitere Infos und Tipps rund um historische und klassische Fahrzeuge erhalten Sie unter www.adac.de/klassik. Abonnieren Sie den regelmäßig erscheinenden elektronischen ADAC Oldtimer-Newsletter unter www.adac.de/newsletter und bleiben Sie über die Entwicklungen in der Klassik-Szene stets informiert.

Kontakt für Anregungen und Fragen:
ADAC e.V., Klassik Interessenvertretung
Hansastraße 19, 80686 München
email: klassik@adac.de

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Preserve the ‘digital generation’ of classic vehicles

fiva-logo

The press release by FIVA:

Many modern classics built after the mid-1980s face an uncertain future, unless the industry can safeguard the technology behind these vehicles – the so-called ‘digital generation’.

FIVA (the international federation of historic vehicles) is keen to draw public attention to this very real threat, before it’s too late. Already, a number of isolated initiatives are making progress, but a sustainable solution is likely to require industry support, alongside concerted action by enthusiasts, clubs and organizations such as FIVA.

Stephan Joest, a consultant in electronic vehicle components and also president of Amicale Citroën Internationale, the network of 1,000-plus Citroën car clubs worldwide, agrees. “We currently have a clear window of opportunity when it’s still possible to preserve existing stocks of electronic components and their digital ‘source codes’,” he explains. “Otherwise, we risk finding ourselves unable to replace the ECUs (electronic control units) that – in classics from the mid-1980s onward – typically control everything from engine management to air-conditioning and safety equipment.

Illustration: Daniel Hertzberg / Spectrum IEEE.org

Illustration: Daniel Hertzberg / Spectrum IEEE.org

“Digital aging – the physical aging of electronic components – takes place whether or not the component is in use, and a startling statistic is that around 50% of 40-plus-year-old ECUs are ‘dead on arrival’, i.e. not in working order when installed freshly out of the box. The older the electronic unit, the harder it will be to find replacement units that still work,” says Joest, stressing that this is not a problem specific to any particular marque, but one that’s endemic across the industry.

Bosch is one organization that has recognized the impending threat to younger historic cars and is working towards a solution. “To keep upcoming generations of classic cars running will be more challenging than in the past,” confirms Dipl.-Ing. Fritz Cirener, head of Automotive Tradition at Robert Bosch GmbH. “Together with the manufacturers, we are working on this topic. There’s a long way to go but it will be worth it, if we want to preserve the technology for the younger and future user generations.”

Stephan Joest points out that the challenge is only going to get bigger. “The premium cars of today have some 60-100 separate ECUs, controlling every aspect of the car – and the complexity of the software is increasing every year. While the immediate need is to protect the longevity of vehicles from the 1980s to the end of the millennium, we also need to ensure that there is a future for today’s vehicles, 30 years from now. Currently, we are not sufficiently prepared.

“We need to act now to safeguard the technical heritage of the ‘digital generation’ of vehicles, and ensure that classic automobiles of the future don’t have to be simply static objects in showrooms, but can remain as lively cultural assets,” concludes Joest.

FIVA will be suggesting that this important topic is added to the agenda of the 2016 FIVA Heritage Forum at Chantilly, in early September, where the heads of the major motor manufacturer heritage departments meet to discuss common challenges and opportunities.

FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) is dedicated to the protection, promotion and preservation of world motoring heritage.
FIVA is present in 64 countries and represents the interests of over 1,500,000 historic vehicle owners worldwide.
In 2016, FIVA received the patronage of UNESCO for its World Motoring Heritage Year in celebration of the 50th anniversary of the founding of the organization in 1966.
For more information visit: fiva.org

Mrz 042016
 

(German only, sorry)

Sitzungsprotokoll
Zeit: 22. Februar 2016, 14:00 bis 17:15 Uhr
Ort: Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB
Carsten Müller begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung. Er berichtet vom Verkehrsunfall von Martin Halder Ende des Jahres 2015. Der längere Zeit in Anspruch nehmende Heilungsprozess macht eine Teilnahme des Parlamentskreiskoordinators vorerst nicht möglich. Im Namen des gesamten Parlamentskreises wird Carsten Müller die besten Genesungswünsche der Mitglieder überbringen.

TOP 2 Sachstandsbericht Initiative Automobile Kultur e.V.
Bernhard Kaluza | IAK e.V.
Bernhard Kaluza stellt den aktuellen Stand des vom „IAK Automobile Kultur e.V.“ eingereichten Antrags zur Auszeichnung der Automobile Kultur als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe dar. Die gezeigte Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Erläutert wird die Änderung des Vereinsnamens vom “IAK Automobiles Kulturgut e.V.” hin zum aktuellen “IAK Automobile Kultur e.V.” Die bisherige Titulierung als “Gut” erinnere zu sehr an einen Gegenstand und somit an das Automobil selbst. Um den Fokus auf den avisierten und viel umfassenderen Antragsgegenstand zu lenken, wurde die Anpassung vorgenommen. Bernhard Kaluza verweist auf die notwendige Gewinnung neuer Kontakte und Unterstützer, um den Antrag auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Das Plenum wird ermutigt, aktiv neue Fördermitglieder zu werben. Ein Antrag auf Fördermitgliedschaft wird dem Protokoll beigefügt und kann frei verteilt werden.

Graf zu Ortenburg verweist auf die internationale Vernetzung der Thematik, wobei im ersten Schritt zunächst die nationalen Hürden zu nehmen seien und anschließend die internationale Dimension Berücksichtigung finden muss.

logo.parlamentskreis-automobiles-kulturgut

TOP 3 Aktuelles von der FIVA – World Motoring Heritage Year
Prof. Dr. Mario Theissen | FIVA Senior Vice President und ADAC Klassik Referent

Prof. Dr. Mario Theissen stellt die Geschichte, Arbeit und Fokussierung der „Fédération Internationale des Véhicules Anciens” (FIVA) im 50. Jahr des Bestehens vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. Eine Erfolgsgeschichte der FIVA wird mehr und mehr die „FIVA ID Card“. Sie verbreitet sich immer weiter und wird zunhemend gefordert. In manchen Ländern, wie etwa der Schweiz, ist sie bei Behörden mittlerweile eine Zulassungsvoraussetzung für historische Kraftfahrzeuge. Die ID Card-Regelungen werden von der FIVA in diesem Jahr überarbeitet, um zukünftig eine noch detailliertere Beschreibung des Zustands und der Fahrzeuggeschichte und somit die Authentizität zu steigern.

Die globale Präsenz der FIVA nimmt ebenso wie die Klassikszene selbst kontinuierlich zu. Aufblühende kommerzielle Interessen muss der Verband erkennen und einbinden. Dazu wird die Satzung im Bereich Kooperation und Sponsorenpartnerschaft überarbeitet. Zur Verbesserung der Außendarstellung sowie des Wiedererkennungswertes wurde das Logo neu gestaltet. Es ist prägnanter, universeller und moderner. Im nächsten Schritt erfährt die Website www.fiva.org einen Relaunch.

Peter Schneider fragt, ob die FIVA ID Card auch für deutsche Verwaltungsbehörden als vereinfachte Zulassungsvoraussetzung beispielsweise bei H- und 07er-Kennzeichen denkbar wäre, um so aufwendige Begutachtungen der technischen Prüfanstalten einzusparen? Carsten Müller regt ein Schreiben an das Bundesverkehrsministerium zu dieser Frage an und wird den Parlamentskreis in der nächsten Sitzung über die Antwort informieren.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Johannes Götze| VFV

Hr. Götze berichtet dem Parlamentskreis eindrucksvoll von Schwierigkeiten bei der Montage der gegenwärtigen Motorradkennzeichen an den Oldtimer-Motorrädern. Mit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im April 2011 werden keine kleinen Kennzeichen mit einer Größe von 130x250mm mehr ausgegeben. Die Zulassungsbehörden können seither Ausnahmen im Einzelfall genehmigen, wenn die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht möglich ist. Ganz besonders bei historischen Motorrädern treten häufiger diese technischen Montageschwierigkeiten auf, weil etwa Reflektoren, Rückleuchten oder Klammern für den Hauptständer eine Montage verhindern.

Exemplarische Fotos werden dem Protokoll beigefügt. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass die Zulassungsstellen eine Erteilung kleiner Kennzeichen sehr häufig ohne Begründung ablehnen. Diese Kann-Bestimmung der FZV hat zu einer unterschiedlichen Handhabung der Zulassungsstellen geführt, selbst innerhalb eines Zulassungsbezirks oder bei vorliegender Eintragung in den Gutachten der Prüfstellen.

Carl Christian Janke regt an, die Thematik „Zulassungsstellen“ einmal zum Leitthema einer Sitzung zu machen. Diesen Punkt aufgreifend regt Bernd Scheelen an, die Landesverkehrsminister einzuladen und gezielt länderspezifische Themen auf die Tagesordnung zu setzen. Die gezielte Einladung von Landesverkehrsministern in den Parlamentskreis zu einer Schwerpunktsitzung findet breite Unterstützung. Christian Theis bietet an, die von ihm geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Technisches Kraftfahrtswesen“ unmittelbar mit dem Thema zu befassen. Johannes Götze könnte bereits zur nächsten Sitzung der Facharbeitsgruppe am 15./16. März 2016 in Kiel einen Tagesordnungspunkt bekommen, um den anwesenden Experten die auftretenden Zulassungsschwierigkeiten zu beschreiben und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Johannes Götze stimmt unmittelbar zu und wird sich mit Christian Theis direkt abstimmen. Carsten Müller ruft weitere Probleme mit Kennzeichen auf. Mario De Rosa berichtet von bürokratischen Schwierigkeiten bei der Mitnahme von roten Kennzeichen im Falle einer Wohnortänderung. Häufig werden die Zulassungsdaten im bisherigen Zulassungsbezirk gelöscht und der Kennzeichenbesitzer muss gegenüber der neuen Zulassungsstelle die gesamten Zulassungsvoraussetzungen zur Erlangung eines 07er-Kennzeichens neu belegen. Dieses aufwendige Verfahren sollte vereinfacht werden, indem bisher bereits erbrachte Nachweise von der neuen Zulassungsstelle zwingend übernommen werden. Carsten Müller regt an, dieses Thema in der Schwerpunktsitzung mit Landesverkehrsministern auf die Tagesordnung zu nehmen und erleichternde Änderung der unterschiedlichen Handhabung anzustreben.

Bernd Scheelen schlägt vor, auf dieser Sitzung auch die bereits mehrfach thematisierte Erteilung historischer Kennzeichen zum Beratungsgegenstand zu machen. Peter Schneider sowie Jörn M. Müller-Neuhaus verweisen darauf, dass in Großbritannien und Frankreich die Erteilung historischer Kennzeichen trotz ebenso geltender europäischer Bestimmungen möglich sei. Das Plenum unterstützt auch diesen Punkt.

TOP 5 Leitfaden für die Durchführung von Oldtimer-Veranstaltungen
Johann König | ADAC e.V.
Johann König stellt einen gerade fertiggestellten Leitfaden zur Durchführung von Oldtimerveranstaltungen vor. Eine Präsentation befindet sich im Protokollanhang. Adressaten des Leifadens sind die Betreiber und Organisatoren von Veranstaltungen mit historischen Fahrzeugen. Der Leitfaden ist eine erweiterungsfähige und jederzeit aktualisierbare Blattsammlung, die in den ADAC-Ortsverbänden verfügbar sein wird. Er soll vor und während einer Oldtimerveranstaltung relevante Anregungen, Hinweise, Formulare und Kontaktinformationen bündeln und sich optimaler Weise stetig fortentwickeln. Die Möglichkeiten eines Onlinezugriffs werden gegenwärtig noch geprüft.

TOP 6 Vorstellung des Erdmann & Rossi Club e.V.
Dr. Arthur Waldenberger | Erdmann & Rossi Club e.V.
Dr. Arthur Waldenberger stellt die Unternehmensgeschichte des Karosseriebaubetriebes Erdmann & Rossi und den in 2014 in Berlin gegründeten Erdmann & Rossi Club e.V. vor. Übergeordnetes Vereinsziel ist die Pflege der Tradition von Erdmann & Rossi sowie zum Erhalt historischer Fahrzeuge mit Erdmann & Rossi-Karosserien beizutragen. Dr. Arthur Waldenberger berichtet, dass verfügbare Unternehmensunterlagen, Skizzen und Fotos vom Verein gesichert wurden. Die Markenrechte „Erdmann & Rossi“ wurden eingetragen. Auf Nachfrage von Dr. Gundula Tutt bekräftigt Dr. Arthur Waldenberger, dass im Zuge einer Restauration klassischer Erdmann & Rossi Karosserien keine namensrechtlichen Einschränkungen geltend gemacht werden.

TOP 7 – Vorstellung Radio Oldtimer
Gerhard Slotta | Radio Oldtimer
Arno Wahl | Radio Oldtimer
Gerhard Slotta und Arno Wahl stellen das Internetradio „Radio Oldtimer“ vor. Eine Darstellung wird dem Protokoll beigefügt. Bislang existierte kein Radioformat, das sich gezielt an die Liebhaberinnen und Liebhaber klassischer Fahrzeuge richtete. Diese Lücke schließt der Spartensender, dem über das Internet eine uneingeschränkte Reichweite und Hörerschaft zur Verfügung steht. Die vorgestellten Programmkonzeption und –struktur werden über den eingespielten Programmausschnitt erleb- und hörbar.

TOP 8 – Verschiedenes
Das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS)

EUCARIS ist eine europaweite Datenbank für den sicheren Austausch von Fahrzeugregisterdaten zwischen berechtigten öffentlichen Stellen. Peter Schneider berichtet über eine Weigerung des Landkreises Soest, einer privaten Datenabfrage aus der europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS) zu entsprechen. Im Zuge des Erwerbs eines Kraftfahrzeuges sollte mittels EUCARIS-Abfrage und im Vorfeld des Abschluss eines Kaufvertrages geklärt werden, ob bestimmtes Fahrzeug in einem der teilnehmenden Länder zur Fahndung ausgeschrieben ist. Nach Auskunftsverweigerung wird nun angeregt, die Datenbank auf gesetzgeberischem Wege für Bürgeranfrage zu öffnen. Die Mitglieder sehen durchaus ein Interesse an einer lückenlosen Fahrzeughistorie, dennoch könnte zunächst eine entsprechende Frage an den Verkäufer gerichtet werden.

Gleichzeitig kann auch eine negative EUCARIS-Abfrage keinen umfassenden Schutz bieten. In diesem Kontext kam ein Autobild-Klassik Artikel aus dem Januar 2015 zur Sprache. Unter dem Titel „Hickhack um geklauten 911er“ wurde vom Besitzer eines in Deutschland gestohlenen 1970er Porsche 911 berichtet, der vier Jahren nach dem Diebstahl sein Fahrzeug in Deutschland wiederfindet. Dennoch hat die Justiz den Wagen nicht an den Besitzer übergeben, da der Wagen von einem Autohändler in gutem Glauben in Belgien gekauft worden war. Da ein Kfz-Diebstahl in Belgien nach drei Jahren verjährt, müssen die Gerichte klären, ob der Eigentumsanspruch in Deutschland gilt.

(http://www.autobild.de/klassik/artikel/jurististisches-gezerre-um-gestohlenen-porsche-5568580.html)

Carsten Müller regt an, die Thematik EUCARIS prüfen zu lassen.

UKW-Abschaltung
Mario De Rosa weist auf die ins Jahr 2025 verschobene Abschaltung des Radioempfangs über UKW-Frequenzen hin. Der Erhalt des UKW-Radios ist einerseits für die Authentizität historischer Fahrzeugausstattungen und andererseits für den Katastrophenschutz relevant. Da derzeit noch zahlreiche Funklöcher auf der digitalen Karte vorhanden sind, sollte wenigstens ein UKW-Frequenzband langfristig für die analoge Radioverbreitung erhalten bleiben.

Andreas Keßler berichtet dem Parlamentskreis, dass über kurz oder lang eine Abschaltung der analogen Radiofrequenzen nicht verhindert werden kann und der Radiobetrieb digitalisiert wird. Radiogeräte in historischen Fahrzeugen lassen sich mit einfachen technischen Hilfsmitteln auf digitalen Empfang umrüsten. Andreas Keßler und Mario De Rosa werden das Thema aufarbeiten und möglichen Handlungsbedarf in der nächsten Sitzung aufzeigen.

Veranstaltungen
Carsten Müller weist auf zwei Veranstaltungen hin: Am 6. und 7. Mai 2016 wird die 11. AvD Rund um Berlin Classic (http://www.rundumberlin-classic.de/index.html) durchgeführt. Der Veranstalter stellt dem IAK einen Startplatz zur Verfügung.

Am 9. und 10. September 2016 wird die 1. ADAC Landpartie Classic 2016 (http://adaclandpartieclassic.de) stattfinden. Ausschreibungsunterlagen werden dem Protokoll beigefügt.

Johann König lädt die Mitglieder des Parlamentskreises zu dem am Samstag, 19. März 2016 im Rahmen der RETRO CLASSICS 2016 in Stuttgart stattfindendem ADAC Klassik Club Frühstück ein. Es beginnt um 10:00 Uhr am ADAC-Messestand in Halle 1.

Nächste Sitzung
Zum Abschluss der Sitzung wurden die Sitzungstermine der nächsten beiden Sitzungen des Parlamentskreises besprochen:
Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet am Montag, 20. Juni 2016 ab 14:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin, Saal PLH E.400 statt.
Die Einladung wird rechtzeitig versendet.

Der darauffolgende Sitzungstermin: Montag, 17. Oktober 2016, 14:00 Uhr im Saal PLH E.400 des Paul-Löbe-Hauses, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: ,
Nov 092015
 

(English below)

Die Pressemitteilung des VDA – Verband der deutschen Automobilindustrie:

Eine Auswertung des Bestands von zugelassenen Kraftfahrzeugen zeigt auf, dass 83,6 Prozent aller PKW mit H-Kennzeichen aktuellen Marken zuzurechnen ist. Wie der Verband der Automobilindustrie (VDA) mitteilt, repräsentieren demzufolge lediglich 51.011 Fahrzeuge die vielen nicht mehr existenten Marken der fast 130jährigen Automobilgeschichte.

Basis für diese Auswertung sind die Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum 01.01.2015. Von den insgesamt 310.694 PKW mit H-Kennzeichen gehören 259.683 Fahrzeuge zu 41 aktuellen Marken. Die 183.810 Oldtimer aus Deutschland machen einen Anteil von über 70 Prozent aus, allerdings verbergen sich dahinter lediglich sieben Marken.

Die am meisten vorhandenen Fahrzeuge sogenannter „toter“ Marken kommen aus England, darunter am beliebtesten die Oldtimer von Triumph (6.533) und MG (4.509). Die Ermittlung vergleichbarer Zahlen vom 01.01.2010 kam auf einen Anteil der Fahrzeuge „toter“ Marken von 22,4 Prozent und lag damit deutlich höher als 2015 (16,4 %).

Es ist zu befürchten, dass bei einer Fortsetzung dieses Trends viele Zeugnisse der Automobilgeschichte verlorengehen.

Allein die Datenbank des GTÜ Oldtimer-Archivs (www.gtue-oldtimerservice.de) gibt 1.797 Automobilmarken an, davon 404 deutsche PKW-Marken.

vda.tote-marken

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Existing Brands Still Dominating The Number of Historic Vehicles

The press release of the VDA – Association of the German Automotive Industry, translation by Amicale:

An evaluation of the currently registered number of vehicles in Germany shows that 83.6 percent of all passenger vehicles registered with historic number plates (so-called “H-Plate” in Germany) is related to manufacturers and brands which still do exist today. Consequently only 51.011 historic vehicles represent the many discontinued brands of the nearly 130 years of automotive history.

The basis for this evaluation are the registration figures of the Federal Motor Transport Authority (Kraftfahrtbundesamt, KBA) with status of 1-Jan-2015.

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Of the total 310.694 cars registered with “H-plates”, about 259.683 vehicles can be assigned to 41 “still alive” brands. Amongst them are 183.810 historic vehicles (30+ years old) from German car manufacturers which in total represent a share of over 70 percent, yet when looking in more detail this figure is related to only seven brands.

The biggest number of registered vehicles but related to so-called “dead” brands come from the United Kingdom, including the most popular classic vehicles by Triumph (6.533 vehicles) and MG (4.509 vehicles).

When comparing today’s figures versus a statistics dated back 1-Jan-2010, five years ago, the proportion of vehicles related to “dead” brands is related to 22.4 percent, which was significantly higher than in 2015 (16.4%).

It is feared that if this trend continues, many testimonies of automotive history are lost.

Within the GTÜ historic vehicle archive (www.gtue-oldtimerservice.de) more than 1.797 brands are registered, including 404 German car brands.

We would like to thank the classic department of the VDA for sharing this information with us – and you!

Sep 112015
 

Die Pressemitteilung der Klassik-Abteilung des VDA:

Die Auswertung der Fahrzeug-Alter-Statistik des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zeigt im Vergleich zum Vorjahr keine großen Veränderungen. Der Anteil der Oldtimer im Alter zwischen 30 und 39 Jahren ist mit ca. 40 Prozent von Gesamt konstant geblieben.

Das KBA veröffentlicht jährlich die Altersstatistik aller Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Diese besondere Art der Registrierung ist Fahrzeugen vorbehalten, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich im originalen, technisch einwandfreien Zustand befinden.

Zum 01.01.2015 waren insgesamt circa 351.000 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zugelassen.

Bei der Gegenüberstellung der einzelnen Gruppen fällt auf, dass in den Segmenten 30 – 34 Jahre (65.118 Fzg.), 35 – 39 Jahre (72.054 Fzg.) und 40 – 44 Jahre (80.669 Fzg.) die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge mit zunehmendem Fahrzeugalter steigt. Bei der Auswertung der Zulassungszahlen von PKW älter als 30 Jahre zeigt sich eine deutlich gegenteilige Entwicklung. Hier beträgt der Anteil der Fahrzeuge mit einem Alter von 30 – 39 Jahren mehr als 50 Prozent vom gesamten Bestand. Daraus lässt sich schließen, dass viele Fahrzeugbesitzer nicht sofort mit Erreichen des für die Erlangung des H-Kennzeichens notwendigen 30-Jahre-Alters eine Zulassung als Oldtimer beantragen, sondern erst wesentlich später.

Eine Aufteilung des PKW-Fahrzeugbestands entsprechend dem Jahr der Erstzulassung zeigt deutliche Abweichungen in den Jahren 1974 – 1977 und 1980 – 1982. Die in diesen Jahren im Vergleich geringeren Fahrzeugbestände lassen sich auf die rückläufigen Zulassungszahlen als Folge der beiden Ölpreiskrisen zurückführen.

Der Fachbereich Historische Fahrzeuge des Verband der Automobilindustrie (VDA) ist eine zentrale Servicestelle für seine Mitglieder in Sachen Oldtimer. Er wertet regelmäßig die Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamt aus, die als Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen rund um historische Fahrzeuge dienen sollen.

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Aug 052015
 

(English below)

Die Pressemitteilung des Fachbereichs historischer Fahrzeuge des VDA, (Verband der deutschen Automobilindustrie):

Auch bei den Oldtimer-Freunden werden Fahrzeuge mit Dieselmotor immer beliebter. Wie eine Auswertung der Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamt ergab, waren zum 01.01.2015 annähernd 36.000 PKW älter als 30 Jahre mit den Selbstzünder-Antrieben ausgerüstet. Damit steigerte sich der Anteil in dieser Fahrzeuggruppe von 2004 (3,2 Prozent) auf 2014 (7,3 Prozent) deutlich. Alleine in den letzten fünf Jahren nahm der Bestand um 86,9 Prozent zu.

Besonders Diesel-Fahrzeuge deutscher Hersteller, die ab Mitte der 1970er Jahre gebaut wurden, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. So machen alleine die Mercedes-Benz Diesel der Baureihe W123 mit 11.700 Fahrzeugen rund ein Drittel der Gesamtpopulation aus.

Trotzdem ist der Diesel-Anteil bei Oldies im Vergleich zur Gesamtpopulation (Anteil 37,1 Prozent) gering. Bei den Neufahrzeugen, die 2014 zugelassenen wurden, war der Dieselanteil sogar 47,1 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass sich künftig der Diesel-Anteil auch bei Oldtimern deutlich steigern wird, da die Dieseltechnologie gerade mit Einführung der Direkteinspritzung und danach mit Common-Rail-Technik immer attraktiver wurde.

Die Statistik im Detail im Download hier.

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Number of Diesel-powered Historic Vehicles is Increasing

The press release of the German Association of the Automotive Industry (VDA, Verband der deutschen Automobilindustrie), historic vehicle section:

Diesel-powered vehicles are becoming increasingly popular in the classic car world. As an evaluation of the registration figures of the Federal Motor Vehicle Office in Germany (KBA, Kraftfahrtbundesamt) revealed were, approximately 36.000 historic vehicles, i.e. older than 30 years, were equipped on 1-Jan-2015 with the compression-ignition engines. Thus the share increased in this vehicle group from 2004 (3.2 percent) to 2014 (7.3 percent) significantly. During the last five years, the amount of Diesel-powered historic vehicles increased by 86.9 percent.

Especially diesel vehicles from German manufacturers, which were built from the mid-1970s, are becoming increasingly popular. The highest ranked model is the Mercedes-Benz W123 Diesel series with 11,700 vehicles, about one-third of the total number.

Nevertheless, the Diesel “share” of historic vehicles is not big, (37.1 percent), compared to the total variety of historic vehicle engines. This is compared to new vehicles, registered in 2014, where the share of Diesel was about 47.1 percent. It is anticipated that the Diesel-powered share will increase significantly even with classic cars in the future, because the Diesel technology was just becoming more attractive with the introduction of direct injection and then with common-rail technology.

Download statistical details here.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , , ,