Sep 252012
 

(English below, Francais au-dessous)
Das französische Straßenfest “Vive la France” auf dem Remigiusplatz im nordrheinwestfälischen Viersen findet erstmalig vom 29. bis 30. September 2012 jeweils vom 11-18h zusammen mit dem Stadtfest “Viersener Note” statt. Die “Viersener Note” ist ein gemeinsames Projekt des “Werberings Viersen aktiv e.V.” und dem “Citymanagement der Stadt Viersen”. Zahlreiche französische Oldtimer der 50er bis 80er Jahre -mit Infostand von “Treffpunkt Citrön”- kombiniert mit einem entsprechendem kulinarischen Angebot, sorgen für ein Flair der besonderen Art.
Sie fahren einen französischen Oldtimer & möchten mit Ihrem automobilen Schätzchen in das französische Flair in Viersen eintauchen? Dann suchen wir genau Sie! Wir würden uns freuen Sie an unserem Infostand zu begrüßen. Es erwartet Sie viele französische Oldimer, … sowie Zweiräder. Kostenfreies Parken in der Innenstadt an beiden Tagen.
Attraktionen für die ganze Familie werden an diesem Wochenende geboten. Die ganze Innenstadt Viersen lädt zum Genießen, bummeln und zum Verweilen ein. Am Sonntag begeistern Viersener Musiker mit Geige & Piano, Mitglieder des “Deutsch-Französischer Jugendverband Viersen e.V.” und die Gruppe “Douce France” mit Chansons. Sie finden neben französischen Köstlichkeiten auch Kaffee, Tee, Cocktails, Waffeln, Süsswaren, Öle und Essig, Imbiss und vieles mehr…

Darüber hinaus gibt es eine sehenswerte Phonoausstellung aus der Wirtschaftswunderzeit zum Thema “Opa’s Hifitechnik”. Hiermit präsentiert sich das “Dülkener Haus des nostalgischen Klanges” in der Rathausgasse und feiert diesen Geburtstag mit einem 50er und 60er Jahre Musikprogramm.

Weitere Informationen hier: NRW-Hits: Viersener Note
—–

The French street festival “Vive la France” on the Remigiusplatz in North-Rhine Westphalia Viersen is the first time on 29 to 30 September 2012 are from 11-18h with the City Festival “Viersener Note”. The “Viersener note” is “Werberings Viersen aktiv e.V.” a joint project between and the “”Citymanagement of Viersen”. Numerous French classic from the 50s to 80s – with an information-stand of “Treffpunkt Citrön” – combined with the right culinary offer, provide a special kind of flair you drive a french oldtimer and wish to dive with your automotive sweetheart in the french flair in Viersen? Then we are looking for you! We hope to see you to welcome you at our information stand. You can expect many French Oldimer, … and two-wheelers.
Attractions for the complete family are offered this weekend. The whole city Viersen invites you to enjoy a stroll, and to linger. On Sunday Viersener musicians inspire with violin & piano, members of the “Deutsch-Französischer Jugendverband Viersen e.V.” and die Gruppe “Douce France” with songs. You can find french dishes and coffee & tea, cocktails, wafers, snacks and more …

In addition, there is a remarkable exhibition of the phono economic miracle on “Grandpa’s Hifitechnic”. This is how the “Dülkener House of nostalgic sound” at Rathausgasse celebrates its birthday with a 50s and 60s music program.

More information here: NRW-Hits: Viersener Note
—–

Le festival rue française “Vive la France” sur le Remigiusplatz en Rhénanie du Nord-Westphalie Viersen la première fois le 29 à 30 Septembre 2012 sont de 11-18h avec le Festival City “Note Viersener” à la place. La «note Viersener» est «eV publicité anneau de Viersen active” d’un projet commun de et la «gestion de la ville de la ville de Viersen.” De nombreux français classique des années 50 à 80 -avec un stand de “Treffpunkt Citrön” – combinés avec les bonnes offrandes culinaires, de fournir un type particulier de flair.
Vous conduisez un Français de cru et voulez plonger avec votre bébé de l’automobile dans le style français à Viersen? Ensuite, nous sommes à la recherche pour vous! Nous serions heureux de vous accueillir sur notre stand d’information. Vous pouvez vous attendre beaucoup Oldimer français, … et les deux-roues.
Activités pour toute la famille sont proposées ce week-end. Toute la ville de Viersen vous invite à profiter d’une promenade et à la détente. Le dimanche musiciens Viersener inspirer violon & piano, membres de la «allemand-français Youth Association eV Viersen” et le groupe “Douce France” avec des chansons. Vous pouvez trouver des plats français et le café, le thé, cocktails, gaufres, confiseries, huiles et vinaigres, des collations et bien plus encore …

En outre, il ya une remarquable exposition du miracle économique phono sur “Hifitechnik grand-père”. C’est ainsi que la “Maison Dülkener du son nostalgique” à Rathausgasse fête son anniversaire avec un programme de musique des années 50 et 60.

Plus d’informations ici: NRW-Hits: Viersener Note

Sep 212012
 

(English below, français au-dessous)

Der Bundesrat hat den Plänen der Bundesregierung, die alten Kraftfahrzeugnummernschilder wieder zuzulassen, in seiner heutigen Plenarsitzung zugestimmt. Damit haben Städte und Gemeinden künftig deutlich mehr Auswahl bei ihren Zulassungskürzeln.

Den weitergehenden Plänen der Bundesregierung, auch völlig neue Nummernschilder zuzulassen und damit die Zulassungsstellen ihre Ortskürzel praktisch frei wählen zu lassen, erteilte der Bundesrat allerdings eine Absage. Diese Regelung führe zu einer unübersichtlichen Vielzahl neuer zusätzlicher Kennzeichen und sei daher abzulehnen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die geänderte Verordnung in Kraft setzt.

Die “erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften”, Beschluss Drucksache 371/12, im Wortlaut, zum Download auf den Amicale Citroen Seiten:

Download

Darin enthalten sind auch die Änderungen z.B. für das “Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen”, der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Nach Ermittlungen der Universität Heilbronn würden 75,9 Prozent der befragten Kfz-Besitzer sich bei einer Zulassung oder Ummeldung eines Kfz ein bisher auslaufendes Unterscheidungszeichen zuteilen lassen. Da jedoch ein Antrag auf Änderung des Kennzeichens mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, wird geschätzt, dass lediglich 5 – 10 Prozent (Mittelwert = 7,5 %) der Fahrzeughalter tatsächlich einen Antrag nur wegen der Änderung des Kennzeichens stellen wird, d. h. ca. 515 000 (9,04 Millionen Fahrzeuge x 0,759 x 0,075 = 514 602). Der Umstellungsaufwand für die Behörden wird zeitlich mit rund 20 Minuten beziffert.

—–

New Old number plates to come back again in Germany

The German Bundesrat, the Federal Council of Germany has approved the Bundesregierung (Federal Governments) plans to allow the old car number plates again, at the plenary session of September 21, 2012. German cities and towns have much more choice in their future approval procedures.

The further plans of the federal government to allow completely new license plates and thus make the approval bodies elect their local codes practically free, the Federal Council mandated, however, came to a rejection. This rule leads to a confusing variety of new additional indicator (number plate first 1-3 letters “XX-…”) and therefore should be rejected. The federal government must now decide whether it is going to modify the decree.

Download the Bundesrat decision document

—–

Le Conseil fédéral d’RFA (“Bundesrat”) approuvé lors de la session plénière de Septembre 21 des plans du gouvernement fédéral (“Bundesregierung”) d’Allemagne pour permettre aux anciennes plaques d’immatriculation au nouveau. Les villes et les departements ont beaucoup plus de choix dans leurs raccourcis d’approbation à venir pour les numero plaques pour les vehicles.

Download la Bundesrat decision

Sep 102012
 

Über 16.000 Besitzumschreibungen von Oldtimern in 2011

Die Anzahl der Besitzumschreibungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen hat 2011 im Vergleich zu 2010 um 11,8 Prozent zugenommen. Trotzdem blieb der Anteil der Oldtimer am gesamten Gebrauchtwagenmarkt mit 0,2 Prozent nahezu unverändert gering. Das hat eine Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes gezeigt, die zum zweiten Mal im Auftrag des Verbands der Automobilindustrie (VDA) durchgeführt wurde. Aus der Studie geht hervor, dass 2011 in Deutschland 16.120 registrierte PKW mit H-Kennzeichen verkauft bzw. an einen neuen Besitzer überschrieben wurden. Der gesamte PKW-Bestand in Deutschland von rund 43 Millionen wies 2011 fast 6,8 Millionen so genannte Besitzumschreibungen auf, was einer Zunahme gegenüber 2010 von 4,8 Prozent entspricht. Umschreibungen beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen dann, wenn ein Gebrauchtwagen, meistens durch Verkauf, einen neuen Besitzer erhält.

Nach wie vor bleibt der Besitzwechsel bei Oldtimern mit 7 Prozent vom Gesamtbestand an PKW mit H-Kennzeichen weit unter dem Durchschnitt. Der gesamte PKW-Bestand wies für den gleichen Zeitraum eine Umschreibungsquote von 15,9 Prozent auf. Das ist ein deutliches Zeichen, dass Oldtimerbesitzer eine wesentliche stärkere Bindung zu Ihren Schätzen haben.

Bei den Besitzumschreibungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen erscheinen Fahrzeuge von Mercedes-Benz am häufigsten. Immerhin jedes vierte Fahrzeug (25,7 Prozent) der gehandelten Oldtimer ist ein Wagen mit dem Stern, ein noch höherer Wert als der schon hohe Anteil am Oldtimerbestand (23,3 Prozent). Es folgen die Fahrzeuge von Volkswagen (18,3 Prozent) vor Opel und Ford (6,5 und 6,3 Prozent). Den stärksten Zuwachs bei den Besitzumschreibungen gegenüber dem Vorjahr verzeichnen die Sportwagen von Porsche mit einem Plus von 23 Prozent.

H-Kennzeichen sind für Oldtimerfahrzeuge vorgesehen, die mindestens 30 Jahre alt sind. Im Jahr 2011 waren in Deutschland 231.064 Pkw mit H-Kennzeichen gemeldet. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ist neben dem Mindestfahrzeugalter ein guter Pflege- und Erhaltungszustand. Außerdem muss das Fahrzeug seit der Auslieferung weitgehend unverändert sein. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen fällt ein einheitlicher Kfz-Steuersatz von 191,73 Euro an. Darüber hinaus haben die Fahrzeuge freie Zufahrt in den Umweltzonen. Nur ein Teil der Autos, die älter als 30 Jahre sind, tragen ein H-Kennzeichen. Ihr Anteil beläuft sich auf knapp 60 Prozent. Das H-Kennzeichen ist das sichtbare Zeichen aller echten Oldtimer, die von ihren Besitzern über viele Jahre hinweg liebevoll und oft mit hohem Aufwand gepflegt werden, um ein Stück automobilen Kulturguts zu erhalten.

Quelle: VDA

—–


More than 16.000 classic cars change ownership in 2011 in Germany

The number of title transfers of vehicles with historic number plate (“H-plate”, type “..-… H”) in 2011 has increased compared to 2010 by 11.8 percent. Nevertheless, the proportion of the total vintage car market remained low and almost unchanged at 0.2 per cent. That the result of an evaluation of the Federal Motor Vehicle Office (“Kraftfahrtbundesamt”, KBA), which was conducted for the second time on behalf of the Association of the Automotive Industry (VDA). The study shows that in Germany in 2011 16,120 cars registered with H-plates were sold or overwritten to a new owner. The total number of cars in Germany of around 43 million in 2011 had lead to owner changes of nearly 6.8 million, an increase over 2010 of 4.8 percent.
The Federal Motor Vehicle Office registers this procedure when a car, mostly by sales, gets a new owner.

As before, the change of ownership of classic cars remains well below average, as just 7 percent of the total stock of cars with H-plates change ownership. The total number of ownership changes for all cars for the same period was at a level of 15.9 percent. This is a clear sign that classic car owners have a stronger bond with their vintage vehicles.

From a statistical perspective, the change of ownership of vehicles with H-plates is led by Mercedes-Benz vehicle. After all, every fourth vehicle (25.7 percent) of the traded vintage is a car built by the Stuttgart-based brand, an even better value than the already high proportion of Mercedes vehicles of all German-registered vintage cars (23.3 percent). Followed by vehicles of Volkswagen (18.3 percent) before Opel and Ford (6.5 and 6.3 percent). The strongest growth was in the title transfers from the previous year, led by sports cars from Porsche which reported an increase of 23 percent.

H-plates for classic cars are provided for those vehicles which are at least 30 years old. In 2011, 231.064 cars in Germany with H-plates were registered. Condition for H-plate next to the minimum age of the vehicle is a good care and condition. In addition, the vehicle must be largely unchanged since its delivery. For vehicles with H-plates one single motor vehicle tax rate as high as 191.73 Euro has to be paid, regardless of engine power or cubic size. In addition, the vehicles will have free access to environmental zones. Only part of the cars that are over 30 years old have been assigned a H-plate. Their share amounts to almost 60 percent. The H-plate is the visible sign of all true classic that are held by their owners for many years and often lovingly maintained with great effort to preserve a piece of automotive heritage.

Translation: Amicale Citroën

—–

Plus de 16.000 de changements de la propriété pour les voitures classiques en 2011

Le nombre de transferts de titres de véhicules avec “plaque H” (plaque historique, type “…-… H”) en 2011 a augmenté par rapport à 2010 de 11,8%. Néanmoins, la proportion du marché de voitures anciennes total est resté pratiquement basse et inchangé à 0,2%. C’est le resultat d’une évaluation de l’Office fédéral des véhicules automobiles (“Kraftfahrtbundesamt”, KBA), qui a été menée pour la deuxième fois au nom de l’Association de l’Industrie Automobile en RFA (VDA). L’étude montre qu’en 2011, ont été vendus en Allemagne 16.120 voitures immatriculées avec H-plaques ou écrasés à un nouveau propriétaire. Le nombre total de voitures en Allemagne c’est d’environ 43 millions en 2011, et à près de 6,8 millions ont fait un changement de propriétaire, soit une augmentation par rapport à 2010 de 4,8 pour cent.

Comme précédemment, le changement de propriétaire reste avec des voitures anciennes avec 7 pour cent dessous de la moyenne du stock total de véhicules avec des plaques H. Pour toute les voitures, pas seulement les anciennes, le nombre total des changements de la propriété pour la même période est 15,9%. Il s’agit d’un signe clair que les propriétaires de voitures anciennes ont un lien plus fort avec leurs véhicules.

Le no. 1 dans le changement de propriétaire de véhicules équipés avec des H-plaques sont les véhicules de Mercedes-Benz. Après tout, chaque quatrième véhicule (25,7 pour cent) de la vendange en bourse est une voiture de Stuttgart. Voici les véhicules de la marque Volkswagen (18,3 pour cent) avant Opel et Ford (6,5 et 6,3 pour cent). La plus forte croissance a été dans les transferts de titres de l’année précédente, la voiture de sport de Porsche qui ont signalé une augmentation de 23 pour cent.

H-plaques pour les voitures classiques sont prévus pour les voitures qui sont au moins 30 ans. En 2011, 231.064 voitures en Allemagne avec H-plaques ont été registrés. Condition pour H-plaque à côté de l’âge minimum du véhicule est un bon soin et etat. En outre, le véhicule doit être en grande partie inchangée depuis la livraison. Pour les véhicules avec plaques H la taux est fixe de €191,73. En outre, les véhicules auront libre accès aux zones environnementales. Seule une partie des voitures qui ont plus de 30 ans, vêtu d’un des H-plaques. Leur part s’élève à près de 60 pour cent. Le plaque H est le signe visible de tous vrai classique qui par leurs propriétaires pendant de nombreuses années et souvent amoureusement entretenu avec beaucoup d’effort pour obtenir un morceau du patrimoine automobile.

Traduction: Amicale Citroën

Aug 112012
 

(German, English)

Für einen Oldtimer gibt für die Zeit der Reparatur keine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Das berichtet die Zeitschrift recht und schaden (Heft 9/2012) unter Berufung auf Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Az.: 1 U 50/11) und Karlsruhe (Az.: 9 U 29/11). Nach Auffassung der Richter hat die Nutzung solcher Fahrzeuge für die Eigentümer regelmäßig keine wirtschaftlichen Gründe, sondern sei reines Freizeitvergnügen. Dafür sei die Nutzungsausfallentschädigung aber nicht gedacht.

Besitzer von Oldtimern haben keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die beiden Oberlandesgerichte wiesen damit die Klagen der Eigentümer von Oldtimern ab. Beide Fahrzeuge mussten nach Beschädigungen repariert werden. Ihre Halter konnten sie während dieser Zeit nicht nutzen und verlangten von den Verursachern der Schäden die Zahlung der sonst üblichen Ausfallentschädigung. Die Düsseldorfer und Karlsruher Richter winkten jedoch ab. Sie sahen für die Forderungen keine rechtliche Grundlage. Die Entschädigung komme nur infrage, wenn der Wagen auch im Alltag als normales Verkehrsmittel genutzt wird. Ein reines Liebhaberinteresse an der Nutzung, etwa für Ausflugsfahrten reiche nicht aus. (dpa)

—–

Accident: No compensation of loss of use for vintage cars in Germany

While for normal day to day used cars a financial compensation can be claimed from the insurance when an everyday car gets into an accident and can not be used (eg. during repair), the same does not apply for vintage cars, according to a German lawsuit just being published last month.

The claim can only be applied for cars operated every day. Vintage cars which are being registered as hobby cars and only cover hobby operational use for aficionados can not claim money back.

Jul 272012
 
Stefan Röhrig, VDA

(English below)

Die Amicale Citroën unterhält seit längerem einen regelmäßigen Informationsaustausch mit dem VDA, dem Verband der deutschen Automobilindustrie. Als eine der größten Lobbyvereinigungen hierzulande hat der VDA seit längerem die Marktentwicklungen beobachtet und vor einigen Jahren eine eigene historische Fachabteilung etabliert, um dem wachsenden Interesse und Anforderungen an die Organisation gerecht werden zu können.

Viele der vom VDA im Umfeld historischer Automobile adressierten Themen decken sich mit den Ambitionen und Aufgaben der im Jahr 2004 gegründeten Amicale Citroën. Insofern unterstützt der Dachverband der nicht-kommerziellen Citroën- und Panhard-Clubs in Deutschland die VDA-Aktivitäten in diesem Zusammenhang. Gleichzeitig gilt es, die Wahrung der Interessen für die eigenen Clubs und ihrer Mitglieder, sowie den “französisch-deutschen Besonderheiten” zu gewährleisten: der Fahrzeuge, der in ihnen umgesetzten Technologien, der Menschen, die sie bewegen und erhalten, und der Kreativität und Innovation, die als Leitmotiv über Jahrzehnte den Automobilbau bei Citroën geprägt haben.

Zu Beginn des Jahres 2007 richtete der VDA das Referat “Historische Fahrzeuge” ein, um die Interessen der ständig größer werdenden Gruppierung von Oldtimerfreunden und -fahrern zu unterstützen. Besonders die immer strengeren Gesetzesinitiativen bezüglich Umwelt und Verkehrssicherheit sorgten in der Oldtimergemeinde für Verunsicherung, da bei einem großen Teil der historischen Fahrzeuge eventuell notwendige Modifikationen zur Erreichung neuer Standards aus technischen Gründen nicht möglich sind.

Die Traditionsarbeit hat auch bei den Mitgliedsunternehmen des VDA immer größere Bedeutung. Die deutschen Automobilhersteller nutzen ihre Historie, um ihre Markenwerte stärken, um Kunden und Mitarbeitern Orientierung zu geben und um sich von Mitbewerbern zu differenzieren. Jeder Fahrer eines Oldtimers wird als Markenbotschafter gesehen. Deswegen ist das steigende Interesse in der Bevölkerung an diesem Thema eine erfreuliche Entwicklung darstellt.

Gemeinsam mit den Traditionsverantwortlichen der deutschen Automobilhersteller Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche und Volkswagen sowie den Zuliefererfirmen Bosch und ZF Friedrichshafen wurde das Ziel formuliert:

Rahmenbedingungen schaffen, die den historischen Fahrzeugen das problemlose Betreiben auf öffentlichen Straßen auch künftig ermöglichen und erleichtern.

Dafür wurden auch Strukturen innerhalb des Verbands geschaffen: Im VDA-Ausschuss “Historische Fahrzeuge” sind AUDI, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche und Volkswagen vertreten, sowie Zuliefererindustrie Bosch und ZF repräsentiert. Der Ausschuss trifft sich mindestens zweimal jährlich und erörtert v.a. relevante politische Themen.

Matthias Wissmann, Präsident des VDA

Matthias Wissmann, Präsident des VDA

Immer mehr Oldtimer, immer mehr im Fokus

Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Oldtimer nimmt stetig zu. Der Zuwachs zeigt: Das Interesse an Klassik-Fahrzeugen nimmt stetig zu. Auch wir sehen das auch an immer mehr Artikeln in Tages- und Publikumszeitschriften. Mit dieser wachsenden Wahrnehmung historischer Fahrzeuge nehmen aber auch die politischen Aufgaben zu.

Bessere Datenbasis

Als Grundlage für die politische Arbeit wurden die Kern-Daten, Auswertungen und Statistiken auf eine wesentlich breitere Basis gestellt. So erfolgen jährliche Auswertungen und Publikationen zu den Themen H-Kennzeichen, Altersgruppierungen, Ranglisten der häufigsten Oldtimer und seit 2011 auch die jährlichen Besitzwechsel. Dazu die wichtigsten Ergebnisse und Erhebungen, die der VDA präsentiert:

  • KBA-Auswertung der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen

    Der VDA veröffentlicht vor allen anderen die KBA-Auswertung zu historischen Fahrzeugen. 2011 ist die Zahl der PKW mit H-Kennzeichen wieder deutlich gestiegen: um 10,9 Prozent auf 231.064. Der Anteil der Fahrzeuge mit deutschem Ursprung liegt bei 65,2 Prozent, davon alleine 26.857 VW-Käfer.

    Die detaillierte Statistiken sind auf den Amicale Citroen Webseiten veröffentlicht (Anzahl seit 2002, häufigste Marken, häufigste Herkunftsländer, die 30 häufigsten Modelle).

  • Deutscher Oldtimer Index

    Der Index ermöglicht eine seriöse Beobachtung der Preisentwicklung klassischer Fahrzeuge. Der Deutsche Oldtimer Index berücksichtigt 88 Oldtimermodelle in Deutschland, ausgewählt aus rund 200.000 Datensätzen von Gutachten und Auktionsergebnissen.

    Seit 1999 hat der Index von 1000 auf 1941 Punkte zugelegt. Auch wenn der Index den „DAX“ damit vermeintlich überflügelt hat: Oldtimer sind als Investitionsobjekt in aller Regel wenig geeignet, da sich mit seinem Erwerb eine Reihe von Nebenkosten verbindet, die einen möglichen Wertzuwachs schnell absorbieren können.

  • Untersuchung der Besitzwechsel

    Für das Jahr 2010 erfolgte erstmalig eine Untersuchung der Besitzwechsel von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen: 7 Prozent der gemeldeten Pkw mit H-Kennzeichen wechselten 2010 den Besitzer. Im gesamten Pkw-Bestand ist die Umschreibungsquote etwa doppelt so hoch (15 Prozent). Das zeigt: Wer sich einmal für einen Oldtimer entschieden hat, will ihn für lange Zeit behalten.

    Bei einem von classic-car-tax ermittelten durchschnittlichen Fahrzeugpreis von 13.800 Euro betrug der Gesamtverkaufswert für 2011 gut 200 Millionen Euro.

  • Allensbach-Studie

    Eine vom VDA mitgetragene Allensbach-Studie brachte neue Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Bedeutung historischer Fahrzeuge. 4,42 Millionen Menschen haben demnach ein „besonderes Interesse“ an Oldtimern. Dabei handelt es sich zu 88 Prozent um Männer, das Durchschnittsalter der Interessierten beträgt 52 Jahre. Der Schwerpunkt des Interesses liegt auf Fahrzeugen der sechziger und siebziger Jahre.

  • Stefan Röhrig, Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge VDA

    Stefan Röhrig, Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge VDA

    Lobby für Oldtimer: Politische Arbeit und Verbandsarbeit

    Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge

    Der Rückblick aus VDA Sicht: 2007 stellte sich die Oldtimerszene sehr heterogen dar. Der VDA verfolgt deshalb die Stärkung und Professionalisierung der Interessenvertretung für historische Fahrzeuge. Es sollten einige wenige, dafür aber umso stärkere Interessensgruppen gebündelt werden, mit denen dann in abgestimmter Vorgehensweise politische Ziele verfolgt werden könnten. Mit dem ADAC und dem Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) hat der VDA 2009 eine Arbeitsgemeinschaft etabliert, in der sich die Beteiligten regelmäßig abstimmen.

    Parlamentskreis „Automobiles Kulturgut“ im Deutschen Bundestag

    Als regelmäßige Kommunikationsplattform mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat der VDA den Parlamentskreis „Automobiles Kulturgut“ im Deutschen Bundestag initiiert. Der Parlamentskreis nahm im Mai 2009 offiziell seine Arbeit auf.

    Das Gremium dient als Frühwarnsystem: Der VDA wil damit erreichen, dass künftig niemand von politischen Initiativen und Entwicklungen, die sich auf historische Fahrzeuge auswirken können, überrascht wird. Die rund 40 Vertreter aus Oldtimerhandel, Fachmessen, Oldtimer-Medien, Prüfverbänden, Handwerk, Oldtimerclubs, und Automobilindustrie treffen sich zweimal jährlich mit Politikern. Den Vorsitz hat jeweils einer der 22 Abgeordneten des Kreises, zur Zeit Thomas Jarzombek (CDU).

    European Parliament – Historic Vehicle Group

    Auch im Europäischen Parlament existiert seit 2010 eine solche Plattform, auf der sich Abgeordnete und Interessenvertreter über die Belange historischer Fahrzeuge austauschen. Die Gruppe „European Parliament – Historic Vehicle Group“ (EP-HVG) trifft sich regelmäßig mit Vertretern des Weltverbands FIVA und des VDA. Vorsitzender der Gruppe ist Bernd Lange (SPD).

    Ein erster Schwerpunkt der Arbeiten ist eine EU-weit einheitliche Definition von historischen Fahrzeugen. Weiterhin soll eine Initiative hinsichtlich der Anerkennung von historischen Fahrzeugen als „Automobiles Kulturgut“ bei der Europäischen Kommission für Kultur eingeleitet werden (siehe unten).

    Weltverband FIVA

    Der VDA kooperiert auf europäischer Ebene eng mit dem Weltverband für historische Fahrzeuge (FIVA, Fédération Internationale des Véhicules Anciens). Für Deutschland ist der ADAC Mitglied des Verbands, der VDA nimmt als beratendes Mitglied an den Gremien teil. Mit der VDA-Unterstützung hat sich die FIVA zu einer schlagkräftigen Organisation entwickelt. Die FIVA konzentriert sich nun seit einiger Zeit auf die Erarbeitung eines Grundsatzpapiers zur Bewahrung des Kulturgutes Historische Fahrzeuge (“Charta von Turin” – siehe Berichterstattung der Amicale Citroën und detaillierter Abdruck der Charta dazu).

    Politische Themen: Was hat den VDA bisher beschäftigt?

    Eine wesentliche Aufgabe des VDA ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Oldtimer auch unter veränderten Rahmenbedingungen auf öffentlichen Straßen unterwegs sein können. Oldtimer können und sollen sich eben nicht anpassen an aktuelle Standards müssen. Sie sollen ihren ursprünglichen Charakter behalten können.

    Die ständige technische Weiterentwicklung gerade in Bezug auf Umwelt und Sicherheit birgt die Gefahr, dass die historischen Fahrzeuge immer mehr als Exoten oder gar als Risiko im öffentlichen Straßenverkehr gesehen werden könnten. Im Zuge der aktuellen Gesetzgebung wird es immer häufiger notwendig, Ausnahmeregelungen für ältere Fahrzeuge zu erwirken.

    Neue Regelungen des Gesetzgebers und der Behörden zielen in der Regel nicht auf Oldtimer, treffen sie aber unter Umständen dennoch in ihrer Existenz.

    Umweltzonen

    Mit jeder Fahrzeuggeneration werden Automobile schadstoffärmer und damit umweltfreundlicher. Bei der Einrichtung der sogenannten Umweltzonen als Reaktion auf die Luftreinhalte-Richtlinie der EU drohte die Gefahr, dass Oldtimer massenhaft aus den deutschen Innenstädten ausgesperrt werden. Die ursprünglich in Aussicht gestellten individuellen Ausnahmeregelungen der Kommunen wären bei weitem nicht ausreichend gewesen.

    Der VDA hat sich gemeinsam mit ADAC und ZDK für eine bundesweit einheitliche, generelle Ausnahmeregelung für alle Oldtimer eingesetzt. Über den Bundesrat wurde diese Befreiung eingebracht und schließlich in der Umweltzonen-Verordnung umgesetzt. Alle Oldtimer mit H-Kennzeichen sind von den ab 01.01.2008 in Kraft getretenen Fahrverboten in Umweltzonen generell ausgenommen.

    Wir befürchten, dass die Zufahrt in die Innenstädte für Oldtimer auch künftig wieder in Frage gestellt werden wird. Im Weißbuch Verkehrspolitik ist das Ziel formuliert, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aus den Innenstädten zu verdrängen. Davon wären Oldtimer ausnahmslos betroffen.

    H-Kennzeichen-Richtlinie

    Der VDA hat bei der Erstellung der neuen Richtlinie zur Erlangung des H-Kennzeichens mitgewirkt. Dabei stand im Vordergrund, dass die Regelungen zum technischen Zustand und zur Originalität nicht aufgeweicht werden. Der Standard muss hoch bleiben. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund vorgesehen, dass die Prüforganisationen einheitliche Umsetzungsanleitungen erarbeiten sollen, was bisher allerdings nicht geschehen ist. Der VDA wird darauf achten, dass diese zügig vorgestellt wird.

    Telematik

    Im Jahr 2010 wurde die EU-Richtlinie zu Telematik und „Intelligent Transport Systems“ verabschiedet. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, mit Telematik und intelligenten Systemen den Verkehr sicherer, effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Dabei sollen Fahrzeuge und Verkehrsinfrastruktur vernetzt werden, um relevante Informationen auszutauschen.

    Die erforderliche “On-Board-Technologie” ist für historische Fahrzeuge jedoch nicht nachrüstbar. Deswegen hat sich der VDA gemeinsam mit der FIVA bereits seit der Formulierung des ersten Entwurfs der Richtlinie dafür eingesetzt, auf Oldtimer Rücksicht zu nehmen. Die Richtlinie enthält nun die klar Aussage, dass die Bestimmungen und Verfahren keine Gültigkeit für historische Fahrzeuge haben.

    Ausgestaltung des Wechselkennzeichens ist eine Enttäuschung

    Bei anderen bundesweit relevanten Entscheidungen konnten nicht ganz so erfolgreiche Resultate erzielt werden. Die Verordnung über Wechselkennzeichens wurde im Dezember 2011 vom Bundesrat verabschiedet. Für Oldtimerbesitzer werden die mit dieser Neuerung verbundenen Erwartungen nicht erfüllt. So können lediglich zwei statt, wie beispielsweise in Österreich, drei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden. Die erwartete Steuererleichterung kam nicht zum Tragen. Außerdem können Wechselkennzeichen nur für Fahrzeuge mit gleicher Kennzeichengröße verwendet werden, die aber bei Oldtimern und vor allem bei Motorrädern oft abweichen.

    Biokraftstoff E10

    Gerade auch im Parlamentskreis „Automobiles Kulturgut“ hat uns die Einführung des Biokraftstoff E10 beschäftigt. Wegen der befürchteten Unverträglichkeit des ethanolhaltigen Benzins ist es das Bestreben der Oldtimer-Interessierten, die langfristige Versorgung mit dem Kraftstoff E5 sicherzustellen. Es zeigte sich jedoch bei der Auswertung der verschiedenen Expertenbeiträge, dass die erwarteten Schäden bei der Verwendung von E10 bisher nicht eingetreten sind. In einigen Aspekten – zum Beispiel bei der befürchteten Korrosion im Tank – wurde deutlich, dass der neue Kraftstoff sogar ein besseres Verhalten als der bisherige aufweist.

    Politische Herausforderungen der Zukunft

    Europaweite einheitliche Definition

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Betreiben eines Oldtimers sind in Deutschland wesentlich klarer als in vielen anderen Ländern Europas. Eine Bestandsaufnahme in den EU-Mitgliedstaaten hat gezeigt, dass es erhebliche Abweichungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen für historische Fahrzeuge hinsichtlich Mindestalter, Kennzeichnungsverordnung, technischer Überwachung und Besteuerung gibt.

    Mit den Parlamentariern der Historic Vehicle Group haben wir eine Definition erarbeitet, die in ihrer grundlegenden Aussage der deutschen Ausführung folgt. Bernd Lange hat dem Verkehrskommissar Kallas dazu einen Vorschlag unterbreitet. (Details über die Presseabteilung des VDA erhältlich).

    Ziel ist es, diese Definition in der neuen Richtlinie „über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger“ (2009/40/EG) zu verankern. Bei allen weiteren Rechtsakten, die Oldtimer betreffen, soll diese Definition dann herangezogen werden.

    Unser Ziel ist es, Belange der Oldtimer auch auf europäischer Ebene in den politischen Prozess einzubringen. Mit einer einheitlichen Definition kann künftig sichergestellt werden, dass Oldtimer auch in europäischen Rechtsakten von vornherein berücksichtigt werden. Zum zweiten können so in Zukunft alle EU-Bürger ihre Oldtimer leichter betreiben.

    Anerkennung als Automobiles Kulturgut

    Oldtimer sind heute mehr als Kultobjekte, nämlich mobile Kulturgüter. Sie sind Zeitzeugen unserer Industriegeschichte und der gesellschaftlichen Entwicklung. Ähnlich wie denkmalgeschützte Häuser sollen deswegen auch Oldtimer einen besonderen Status erhalten. Der Weltverband für historische Fahrzeuge FIVA arbeitet dazu an der „Charta von Turin“. Sie folgt dem Vorbild der Denkmalschutz-Charta von Venedig und enthält genaue Vorgaben, wie Oldtimer als technisches, mobiles Kulturgut geschützt und bewahrt werden können. Sie soll nach Fertigstellung bei der Weltkulturerbe-Organisation UNESCO eingereicht werden.

    Entwicklung des Fahrzeugbestands

    Die Population von historischen Fahrzeugen wächst stark. Dieser Zuwachs wird in absehbarer Zeit nicht abreißen: In den kommenden Jahren werden voraussichtlich jedes Jahr mehr Fahrzeuge die Altersgrenze von 30 Jahren überschreiten. Die 1980er Jahre waren „zulassungsstarke“ Jahrgänge, der Fahrzeug-Bestand in Deutschland stieg in diesen Jahren noch deutlich an. Alleine von 1983 bis 1992 stieg die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge um 52 Prozent.

    Je größer der Bestand von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen wird, desto schwieriger könnte es werden, dass Oldtimer auch weiterhin als kleine Minderheit akzeptiert werden, für die Ausnahmen nicht ins Gewicht fallen.

    Möglicherweise wird die Politik in Zukunft versuchen, den Fahrzeugbestand mit H-Kennzeichen zu begrenzen: Dies wäre über eine Anhebung des Mindestfahrzeugalters, bisher 30 Jahre, oder durch eine Verschärfung der Kriterien für die technische Prüfung möglich.

    Grundsätzlich hält der VDA einen Oldtimerbestand von bis zu einem Prozent des Gesamtbestands an Kraftfahrzeugen in Deutschland für in Ordnung. Diese Zahl ist noch bei weitem nicht erreicht.

    H-Kennzeichen: Nicht jedes Fahrzeug, das alt ist, ist deswegen ein Oldtimer. Der VDA spricht daher nur noch von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen. Denn nur hier ist absolute Klarheit im Hinblick auf Alter, Originalität und den technischen Zustand gegeben. Das ist auch politisch sinnvoll, denn nur Fahrzeuge mit H-Kennzeichen werden vom Gesetzgeber besonders behandelt. (Anmerkung: 56 Prozent aller Fahrzeuge über 30 Jahre tragen ein H-Kennzeichen)

    Verkehrssicherheit

    Die Zahl der Unfälle und Opfer im Straßenverkehr weiter zu reduzieren ist ein wichtiges Ziel der europäischen Verkehrspolitik. Dafür steht auch das „European Road Safety Action Programme“. Die Initiative hat das Ziel, die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr bis 2020 zu halbieren.

    Das Programm misst auch Systemen der aktiven und passiven Sicherheit eine wichtige Rolle zu. Darunter fallen Systeme wie Intelligente Sicherheitsgurte, Müdigkeitswarner, Tagfahrlicht. Gerade die im Road-Safety Programm vorgeschlagene Nachrüstung aller technischen Änderungen bei älteren Fahrzeugen dürfte für Oldtimer kaum umsetzbar sein.

    Der VDA wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Belange von Oldtimern zu schützen. Auch wenn sich die Lücke zwischen alten und aktuellen Fahrzeugen vergrößern wird: Historische Fahrzeuge haben eine sehr viel geringere Laufleistung und sind in aller Regel in einem überdurchschnittlich guten technischen Zustand. Damit spielen sie im Unfallgeschehen eine verschwindende Rolle.

    Neue umweltpolitische Gesetzgebung

    Im Zusammenhang mit ihrer Klimapolitik verfolgt die EU das Ziel, die Treibhausgase bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Aber auch andere Umweltthemen werden Auswirkungen auf das Betreiben von Oldtimern haben. Hier sei beispielhaft die zurzeit in der Überarbeitung befindliche Directive on Environmental Noise angesprochen. Auch wenn davon zunächst nur neue Fahrzeuge betroffen sind: Wenn neue Fahrzeuge deutlich leiser werden, sind am Ende nur Oldtimer „die Lauten“. Daher muss immer klar sein, dass für Oldtimer Ausnahmen gelten, weil sie schützenswert sind.

    Fazit

    Die immer strengeren umweltpolitischen Anforderungen und die immer höheren Standards bei der Verkehrssicherheit werden historische Fahrzeuge auch in Zukunft weiter vor Herausforderungen stellen. Die „technische Lücke“ wird zwischen aktuellen und historischen Fahrzeugen wird tendenziell größer. Deswegen brauchen wir auch in Deutschland künftig Ausnahmen von neuen Regelungen für Oldtimer.

    Das gemeinsame Ziel bleibt, dass neue Regelungen, Gesetze oder Verordnungen, auch in Zukunft so gestaltet werden, dass historische Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen weiterhin ohne Einschränkungen unterwegs sein können. Dafür bleiben wir beständig am Ball.

    • Das Beobachten von Gesetzesinitiativen in Deutschland und der EU, die das Fahren mit Oldtimern einschränken könnten und der Versuch, diese im Sinne der Oldtimernutzung zu beeinflussen
    • Die Intensivierung europäischer Allianzen (zu den Oldtimerverbänden in England, Frankreich, Italien, in Deutschland u.a. über die Amicale Citroën)

    Gerade auf europäischer Ebene wollen wir Oldtimer stärker ins Bewusstsein der Politik rücken. Eine einheitliche europäische Definition könnte in Zukunft mehr Sicherheit und Anerkennung bringen.

    Oldtimer sind heute mehr als Kultobjekte, nämlich mobile Kulturgüter. Sie erfreuen sich eines positiven Images und stoßen bei immer mehr Menschen auf Interesse: Dieses positive Image müssen wir erhalten, damit die Fahrzeuge auch in Zukunft auf das notwendige politische Verständnis für ihre Besonderheiten stoßen. Gerade dafür wird die Charta von Turin ein großer Schritt nach vorne sein, damit historische Fahrzeuge als „Automobile Kulturgüter anerkannt werden.

    Wir werden in den kommenden Jahren mehr schöne, gut gepflegte Oldtimer auf unseren Straßen bewundern dürfen. Das bedeutet aber auch, dass wir intensiver für die Besonderheiten um Verständnis werben müssen. Das tun wir in Berlin und verstärkt auch in Brüssel.

    Wir danken Stefan Röhrig, Leiter der historischen Fachabteilung des VDA, für die Auskunft.

    —–


    Lobbying for historical vehicles: the press talk with the Association of the German Automotive Industry

    The Amicale Citroën Deutschland has long been a regular exchange of information with the VDA, the “German Association of the Automotive Industry” (“Verband der deutschen Automobilindustrie”). Being one of the largest industry-specific lobbying groups in this country, the VDA has long been observing market developments and a few years ago established its own historic department to accommodate the growing interest and to meet requirements of the organization.

    Many of the VDA’s addressed topics in the context of historic automobiles are in line with the Amicale Citroën ambitions and tasks when the organisation has been formally established in 2004. Consequently, the association of all non-commercial Citroën and Panhard Clubs in Germany supports the VDA’s activities in related matters, while at the same time, the Amicale Citroën continues its mission to represent the interests of the clubs clubs and their members, as well as to relay the “Franco-German peculiarities” of the vehicles and the implemented technologies, the people who own and preserve the vehicles, and the creativity and innovation of Citroën that have shaped the automotive industry as a “leitmotif” for decades.

    In early 2007, the VDA established a dedicated unit for historic vehicles in order to assist the owners and the interests of the ever-increasing group of classic car enthusiasts. In particular, the increasingly stringent legislative initiatives concerning the environment and traffic safety regulations resulted in a larger uncertainty within the classic car community, since a large part of the historic vehicles may not be technically suitable to meet new necessary requirements imposed by authorities to the car’s built-in standard.

    The historical work has for the member companies of the VDA becoming increasingly important. The German car manufacturers integrate their famous historical heritage to reinforce their brand values ​​to customers and employees with respect to orientation and to differentiate themselves from their competitors. Every driver of a classic car is being perceived as a positive brand ambassador. Consequently, a positive development in the along a growing interest in the population is visible.

    Together with the traditional leaders of the German car manufacturer Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche and Volkswagen, along with the supplier Bosch and ZF Friedrichshafen, the following objective was formulated by the VDA:

    Establish a framework to facilitate the smooth operation of the historic vehicles on public roads in the future.

    Therefore, organisational structures were created within the association: The VDA established a committee “Historic vehicles”. Members are representatives from manufacturers like Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche and Volkswagen, as well as industry suppliers represented by Bosch and ZF. The committee meets at least twice a year and discusses relevant policies and objectives.

    More and more heritage works in focus nowadays

    The number of officially registered vintage vehicles in Germany is continuously increasing. The increase shows that also the interest into this sector is increasing. Also we are seeing it more and more articles in daily and popular magazines. With this growing awareness of historic vehicles it is also on the involved and affected parties to consquently be aware and take an active role in the related political tasks.

    Needs for a better data base

    As a basis for political work, facts are important. The core data, reports and statistics have to be aggregated on a much broader basis. The VDA is capable of aggregating such figures on historic plate, age groupings, rankings of the most common and classic cars, and since 2011 also the annual change in ownership. Some of the published reports and data sets:

    Official evaluation of the vehicles registered with historical license plate

    The VDA is the first to publish the official statistics published before anyone else does. The data is based on the German “Federal Motor Transport Authority” (Kraftfahrtbundesamt, KBA) statistics.

    In 2011 the number of cars with H number plate has again increased significantly, by 10.9 percent to 231.064 vehicles. The proportion of cars with German origin is at 65.2 percent, amongst them the top of the list being the classic VW Käfer (“old Beetle”) with 26.857 units.

    The detailed statistics are available on the website of Amicale Citroën (data since 2002, most common brands, most frequent countries of origin, the 30 most common models etc.).

    German classic car index

    The index provides a reliable monitoring of prices of classic cars. The German index includes 88 vintage classic car models in Germany, selected from about 200,000 records of expert reports and auction results.

    Since 1999, the index has increased from 1000 to 1941 points. Even if the index is the “Dow Jones” that supposedly outstripped: vintage vehicles as an investment property are generally not suitable. That is mainly because after a vehicle’s purchase a number of additional costs can arise which can absorb quickly the expected increase of value. Example are costs due to repair and maintenance, tax and insurance, storage, membership fees etc.

    Investigation of the change in ownership

    For the first time in 2010 an investigation of the change of ownership of vehicles with H license plate was performed. 7 percent of historically registered passenger cars in 2010 changed owners. For non-historic car ownerships, the transfer rate is about twice as high (15 percent). This shows that those who have once chosen a classic car wants to keep them for a long time.

    “Classic Car Tax”, an association specialized on taxation and insurance, determined for 2011 an average vintage vehicle price of 13,800 € which determined the total sales value of 200 million Euro for 2011 for historic cars.

    Allensbach study

    One of the most well-known and respected opinion and market research institutes in Germany today is the “Allensbach Institute”. A study recently conducted by Allensbach and co-sponsored by the VDA brought new insights into the economic importance of historic vehicles. In Germany, 4.42 million people have therefore a “special interest” in vintage cars. Mainly 88 percent are men who are interested into this subject. The average age of those interested is 52. The focus of interest is on cars of the 1960s and 1970s.

    Lobby for vintage: Political work and work organization

    Historical Vehicle Association

    Looking back from a VDA perspective: In 2007, the vintage vehicle environment is very heterogeneous and fragmented. The VDA thus pursues the strengthening and professionalisation of advocacy for historic vehicles. There should be few, but to be more stronger interest groups combined, which could be pursued in a coordinated approach with joint political goals. With the ADAC and the “Confederation of German Motor Trades and Repairs” (Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, ZDK), the VDA has established a working group in 2009, in which the participants take decisions on a regular basis.

    Parliament group „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ in the German Bundestag

    As regular communications platform with members of the Bundestag, the VDA has initiated the parliamentary group “Automobiles cultural property” in the German Bundestag. The parliamentary group officially started its work in May 2009.

    The committee serves as an early warning system: One of the goals of the VDA is to make sure that none of the political parties which are involved into initiatives and decisiontaking that that may affect historic vehicles, will be surprised. The approximately 40 representatives from classic car traders, trade shows, vintage media, certification and taxation authorities, craftmanships, classic car clubs and automotive industry will meet twice annually with politicians. It is chaired by each of the 22 deputies of the district, currently by Thomas Jarzombek (conservatives).

    European Parliament – Historic Vehicle Group

    Also in the European Parliament since 2010 there such a platform to exchange information on the issues of historic vehicles between the Members of Parliament and the different stakeholders. The group “European Parliament – Historic Vehicle Group” (EP-HVG) meets regularly with representatives of the World Association of FIVA and the VDA. Chairman of the Group is Bernd Lange (socialists).

    An initial focus of the work is an EU-wide uniform definition of vintage vehicles. Further, an initiative regarding the recognition of historic vehicles as “Automobile Heritage” as cultural assets is at the European Commission (see below).

    FIVA World Association

    The VDA is cooperating closely on the European level with the World Association for Historical Vehicles (FIVA, Fédération Internationale des Véhicules Anciens). For Germany, the ADAC (“Allgemeiner Deutscher Automobil Club”, Germany’s biggest automobile club with more than 14 million members) is member of the association, and the VDA participates as an advisory member on the Boards. With the support of the FIVA, the VDA has developed into a powerful organization. For some time now, the FIVA is focused to develop a policy paper on the preservation of cultural heritage of Historic Vehicles (known as the “Charter of Turin” – see coverage of the Amicale Citroën and detailed facts on this Charter).

    Political issues: What has the VDA been devoted to?

    A key task of the VDA is to ensure that vintage vehicles can also be participating in tomorrow’s traffic on public roads under changing conditions. Vintage vehicles can not and should not just have to adapt to current standards. They should be able to retain their original character.

    The constant technological evolution, particularly in relation to environmental and security, involves the risk that the historical vehicles could be seen as more exotic or even as a risk on the public roads of tomorrow. Due to increasing demands by the current legislation, it is also increasingly necessary to insist on settling the exemptions for older vehicles.

    New rules created by the legislator and the authorities generally do primarly address vintage vehicles. But those may still be affected in their existence by upcoming regulations.

    Environmental zones

    With each generation of vehicles, automobiles are less polluting and thus environmentally friendly. When setting up the so-called “environmental zones” in response to the Air Pollution Control Policy of the EU, there was a danger that vintage will be locked out “en masse” from the German city centers. The originally planned exemptions issued by the individual municipalities, cities and counties would have been far from sufficient.

    The VDA is working together with ADAC and ZDK for a nationally standardized, general exemption for all classic cars. Via the government’s Federal Council the exemption was finally introduced and implemented in the national “environmental zone regulation”. All classic cars with H-plates have obtained an exemption from the bans which came into effect from 01.01.2008 in general environmental zones.

    We are concerned that the access for vintage cars to the inner cities will be questioned in the future again. Within the “Weissbuch” white paper on transport policy, the goal is defined to exclude vehicles with internal combustion engines from the inner cities. By that, any vintage vehicle would be affected, without any exception.

    H-licensing policy

    The VDA has been involved in the creation of the new policy to obtain the H-plate. One of the main positions to keep was that the regulations with respect to the technical condition and originality are not to be softened. The standards must remain high. The legislature has provided for this reason that the testing organizations are to develop consistent implementation guildelines, however that has not happened yet. The VDA will ensure that these will be introduced quickly.

    Telematics

    In 2010 the EU Directive on telematics and “intelligent transportation system” (ITS) was adopted. The aim of this directive is to ensure that tomorrow’s traffic is safer, more efficient and environmentally friendly by means of adaptation with telematics and intelligent transport systems. A networked vehicle and transport infrastructure is provided in order to exchange relevant information.

    The required “On-Board Technology” though can not be retrofitted for use in vintage vehicles. Therefore, VDA and FIVA jointly have been striving for the formulation of the first draft of the policy to consider vintage vehicles. The policy now includes a clear statement that the provisions and procedures are not valid for historic vehicles.

    Implementation of exchangeable number plates in Germany is a disappointment

    On other nation-wide decisions in legislation the achieved results have not been as successful as initially planned. The exchangeable number plate (“Wechselkennzeichen”) was adopted in December 2011 by the Federal Council. For classic car owners the expectations associated with this change are not met. While in Austria three vehicles can be registered with one plate set, in Germany only two vehicles are allowed to be registered with a license plate set. The estimated tax relief did not come into execution. In addition, exchangeable number plates can only be applied for vehicles with the same number plate size, but often may differ when applying to vintage cars and especially motorcycles.

    E10 biofuel

    Especially in the German Parliament group „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ the introduction of the E10 biofuel has kept the VDA and other members busy for some time. Because of the potential implications of the 10% ethanol-containing gasoline on engine and components, ensuring the long-term availability of E5 fuel (with 5% ethanol) is an objective of the group. But it turned out in the evaluation of the various contributions from experts that the expected damage from the use of E10 not yet has occurred. In some respects – for example, the dreaded corrosion in the tank – it became clear that the new fuel has even better performance than the previous.

    Political challenges of the future

    European uniform definitions

    The legal framework for operating a classic car in Germany are much clearer than in many other European countries. A survey in the EU Member States has shown that there are significant differences in the legal framework for historic vehicles with regard to age, labeling regulations, technical control and taxation.

    In cooperation with the parliamentarians of the Historic Vehicle Group, the VDA has developed a definition that follows the basic statement of the German version. Bernd Lange has submit a proposal to the EU Transport Commissioner Mr. Kallas. (Details available from the VDA press department).

    The aim is to anchor this definition in the new directive on the Directive 2009/40/EC of the EU parliamend and of the council, “Directive on roadworthiness tests for motor vehicles and their trailers”. In all other legal acts relating to vintage vehicles this definition should be used then.

    The goal is to introduce concerns of vintage vehicles into the political decisiontaking process on a European level. With one common definition it can be ensured in the future that vintage vehicles are taken into account in European legislation right from the start. Additionally all EU citizens can operate their vintage vehicles more easily in the future.

    Recognition as a Automotive Cultural Heritage

    Classic cars are now more than objects of cult objects: especially they are mobile cultural assets. They are witnesses of our industrial history and our social development. Similar to preservation of sites of historic interest therefore a special vintage vehicle status should be established. The World Association for Historical Vehicles (Fédération Internationale des Véhicules Anciens, FIVA) is working on the “Charter of Turin”. It follows the model of the monument’s “Charter of Venice”, and contains detailed requirements, such as how vintage cars can be protected and preserved as an industrial, mobile heritage. After completion it should be submitted to the UNESCO, the World Cultural Heritage Association.

    Development of the vehicle population

    The population of historic vehicles is growing rapidly. This increase will not change any time soon: In the coming years it is expected that more and more vehicles will exceed the age limit of 30 years. In the 1980s, a large number of cars were registered within Germany. Between 1983 to 1992 alone, the number of registered vehicles increased by 52 percent.

    The larger the number of vehicles with historic registration is, the harder it might get to implement the perception that classic vehicles are still accepted as a small minority that do not have to meet certain exceptions.

    One potential strategy could be to change the future policies for registraion of vintage vehicles, either by raising the minimum age of the vehicles (so far, at least 30 years) or by tightening the criteria for the technical examination and approval.

    Basically, the VDA regards a share of up to one percent of the total number of cars registered as historic vehicles to be acceptable. This figure is still far from being achieved.

    One side note on the historic number plate: Not every vehicle that is old is already a vintage vehicle. The VDA therefore speaks only of vehicles with historic number plates. Only then an absolute clarity in terms of age, originality and the technical condition is given. It is also politically useful, as only cars with special historic license plates are treated accordingly by the legislation. (Note: 56 percent of all vehicles over 30 years are registered with historic number plate in Germany).

    Traffic Safety

    Reducing the number of accidents and victims of road traffic continues to be an important objective of the European transport policy. This is also the “European Road Safety Action Programme”. The goal of the initiative is to halve the number of deaths and injuries on the roads by 2020.

    The program also puts a special focus on the implementation of active and passive safety systems into vehicles. These include systems such as smart seat belts, fatigue warning systems, daytime running lights etc. Especially in the road safety program proposed technical changes to retrofit all older vehicles is unlikely to be feasible for classic cars.

    The VDA will continue its effort to protect the interests of vintage cars. Even if it is to widen the gap between ancient and modern cars: Historic vehicles have a much lower mileage and are generally above average in a good technical condition. Thus they play an insignificant role in the accident statistics.

    New environmental legislation

    In connection with its climate policy, the EU aims to reduce greenhouse gases by 2020 by at least 20 percent. However, other environmental issues will have an impact on the operation of vintage cars. As one example, the currently addressed Directive on Environmental Noise is under revision.

    Although initially only new vehicles will be affected: when new vehicles are clearly less noisy, at the end of the day vintage cars are the only ones being perceived as noise polluting objects. Therefore the mission is to clearly apply for exceptions for vintage vehicles because they are worth being protected.

    Conclusion

    The increasingly stringent environmental requirements and ever-higher standards of safety will create new future challenges for historic vehicles. The “technological gap” between current and historic vehicles will tend to be larger. Therefore in the future we will need exceptions to the new regulations for classic cars in Germany.

    The common goal is that new regulations, laws or regulations that are being established in the future are designed in a way that historic vehicles can continue to join traffic on public roads without restrictions.

    • The observation of legislative initiatives in Germany and within the EU which could limit driving a vintage vehicle, and trying to influence them in the benefits for the vintage vehicle
    • The intensification of European alliances (along the classic associations in England, France, Italy, in Germany, including the Amicale Citroën)

    Precisely at the European level, the intention is to put more awareness to political decisiontakers involved into shaping the legislation which affects vintage vehicles. A common European definition could bring more security and recognition in the future.

    Classic cars are now more than objects of cultural desire: they are mobile cultural assets. They enjoy a positive image and create more and more interest at an increasing number of people. This positive perception needs to be preserved to generate the necessary political understanding of their characteristics for future legislative decisiontakers. Especially the definition of the “Charter of Turin” will be a big step forward so that vehicles will be officially and formally recognized as a “Automobile Heritage” asset.

    We may be able to admire in the next coming years more beautiful, well-maintained vintage vehicles on our roads. This also means that we must intensively promote the vintage specifics to create the necessary understanding in politics and society. That’s what the VDA does in Berlin and, increasingly, on EU level in Brussels.

    We thank Stefan Roehrig, Head of Department Vintage Vehicles of the VDA, for the information.

    Jul 202012
     

    (English below, Francais au-dessous)

    Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) ist bereits seit den ersten Konsultationen zum Thema der Änderungen zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen (umgangssprachlich “TÜV-Prüfung”) in der EU-Kommission tätig. Bei dem in der letzten Woche vorgestellten Papier handelt es sich um einen Vorschlag der Europäischen Kommission, welcher vor einer eventuellen Ratifizierung durch das Europäische Parlament sicherlich noch einige Änderungen erhalten wird, so die Ansicht des VDA. Ziel aller Aktivitäten der Kommission ist die Reduzierung der verkehrsbedingten Unfallopfer.

    Wie bei fast allen gesetzlichen Aktivitäten liegt der Fokus nicht auf den Belangen der Oldtimer (Historischen Fahrzeuge). Trotzdem könnte die eine oder andere Maßnahme Auswirkungen auf das Betreiben oder Erhalten dieser Fahrzeuge haben. Durch rechtzeitige Aufnahme von Diskussionen mit den relevanten Stellen in Brüssel (erste Eingaben gehen auf Ende 2010 zurück) konnten im o.a. Vorschlagspapier einige Formulierungen eingebracht werden, die die Interessen von Oldtimerfahrern berücksichtigen. Dabei hat sich der VDA eng an der Vorgehensweise des Weltverbands FIVA orientiert, der sich in dieser Sache stark engagiert hat. Der VDA wird hinsichtlich der einen oder anderen Stelle noch weiter wegen Präzisierung der entsprechenden Formulierungen verhandeln, glaubt jedoch, dass bisher im Grundsatz ein gutes Ergebnis erreicht wurde.

    Die entsprechenden Passagen bezüglich Historischer Fahrzeuge lauten wie folgt:

    Seite 10:
    „Fahrzeuge von historischem Interesse sollen das Erbe der Epoche, in der sie gebaut wurden, erhalten und es wird davon ausgegangen, dass sie kaum auf öffentlichen Straßen fahren. Daher sollte es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, den Geltungsbereich der regelmäßigen technischen Überwachung auf diese Fahrzeuge auszuweiten.“

    Seite 15
    Anwendungsbereich
    2. Diese Verordnung gilt nicht für:

    – Fahrzeuge von historischem Interesse,

    Seite 16
    Begriffsbestimmungen
    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

    (7) „Fahrzeug von historischem Interesse“ ein Fahrzeug, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
    – es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt,
    – es wird unter Verwendung von Ersatzteilen gewartet, die den historischen Bauteilen des Fahrzeugs entsprechen,
    – die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wie Motor, Bremsen, Lenkung oder Aufhängung wurden nicht verändert und
    – sein Aussehen ist unverändert

    Hier der Download des originalen Dokuments auf den Amicale Citroën Webseiten:

    Vorschlag für eine
    VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und
    Kraftfahrzeuganhägern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG

    —–

    Regulation of the European Parliament and of the European Commission Council on periodic roadworthiness tests for motor vehicles and their trailers and repealing Directive 2009/40/EC

    The Association of German Automobile Industry (“Verband der deutschen Automobilindustrie”, VDA) has been active since the first consultation on the changes to the technical inspection of motor vehicles (known colloquially as MOT or “technical inspection”) in the EU Commission. The European Commission presented last week a proposal in this matter which before any ratification by the European Parliament will certainly get a few more changes, at least that is what the VDA expects. The goal of all activities of the Commission is to reduce traffic-related accident victims.

    As with almost all legal activities, the focus is not on the requirements towards vintage / historic vehicles. Regardless, one or the other measure may affect the operation of these vehicles. By timely recording of discussions with the relevant authorities in Brussels (first entries date back to late 2010) some proposed formulations are introduced, taking into account the interests of classic vehicle riders. Here, the VDA has closely cooperated with the FIVA which has been heavily involved in this matter. In detail, the VDA is proposing to adapt one or two points for clarification of the relevant terms, however, believes that up to now in principle a good result was achieved.

    The relevant passages regarding Historic vehicles are as follows:

    Page 10:
    “…Vehicles of historic interest are supposed to conserve heritage of the époque they have been built and considered to be hardly used on public roads, it should be left to Member States to extend the period of periodic roadworthiness testing for such vehicles. It should also be for Member States to regulate roadworthiness testing of other types of specialised vehicles…”

    Page 14:
    This Regulation shall not apply to:
    – vehicles of historic interest

    Page 14:
    ‘vehicle of historic interest’ means any vehicle which fulfils all the following conditions :
    – It was manufactured at least 30 years ago,
    – It is maintained by use of replacement parts which reproduce the historic components of the vehicle;
    – It has not sustained any change in the technical characteristics of its main components such as engine, brakes, steering or suspension and
    – It has not been changed in its appearance;

    Here’s the complete EU Commission document – download from the Amicale Citroën website:

    Regulation of the European Parliament and of the European Commission Council on periodic roadworthiness tests for motor vehicles and their trailers and repealing Directive 2009/40/EC

    Brussels, 13.7.2012
    COM(2012) 380 final
    2012/0184 (COD)

    or alternatively from the EU servers:

    http://ec.europa.eu/transport/road_safety/pdf/road_worthiness_package/proposal_for_a_regulation_on_periodic_roadworthiness_tests_en.pdf


    —–

    Paquet «contrôle technique»: Proposition de RÈGLEMENT DU PARLEMENT EUROPÉEN ET DU CONSEIL relatif au contrôle technique périodique des véhicules à moteur et de leurs remorques et abrogeant la directive 2009/40/CE

    L’Association de l’industrie automobile allemande (“Verband der deutschen Automobilindustrie”, VDA) a été actif depuis la première consultation sur les modifications apportées à l’inspection technique des véhicules à moteur (connu familièrement comme “contrôle technique”) dans l’UE-Commission.

    Dans le document présenté à la semaine dernière il ya une proposition de la Commission européenne, qui sera certainement obtenir quelques changements de plus avant toute ratification par le Parlement européen, c’est l’avis de la VDA. Le but de toutes les activités de la Commission est de réduire les victimes d’accidents liés à la circulation.

    Comme presque toutes les activités juridiques, l’accent est mis non pas sur les besoins des véhicules historiques. Peu importe, on peut expecter que l’un ou l’autre mesure peut affecter le fonctionnement des véhicules anciennes. Le VDA a supporté la FIVA en adapter les reglements pour les anciennes. Le VDA est en termes de un ou deux points continuent de négocier des éclaircissements sur les termes pertinents, cependant, croit que, jusqu’à présent, en principe, un bon résultat a été atteint.

    Les passages pertinents concernant les véhicules historiques sont les suivantes:

    Page 11:
    “…Les véhicules présentant un intérêt historique sont réputés préserver le patrimoine de l’époque à laquelle ils ont été construits et être rarement utilisés sur la voie publique. Il convient dès lors de permettre aux États membres d’étendre le contrôle technique à cette catégorie de véhicules. Il devrait également appartenir aux États membres de réglementer le contrôle technique des autres types de véhicules spécialisés…”

    Page 15:
    Le présent règlement ne s’applique pas aux:
    – véhicules présentant un intérêt historique;

    «véhicule présentant un intérêt historique», tout véhicule remplissant l’ensemble des conditions suivantes:
    – il a été construit il y a au moins 30 ans;
    – il est entretenu au moyen de pièces de rechange reproduisant les composants historiques du véhicule;
    – aucune modification n’a été apportée aux caractéristiques techniques de ses composants principaux tels que le moteur, les freins, la direction ou la suspension;
    – son aspect n’a pas été modifié.

    Vous pouvez télécharger le document en original des sites de l’Amicale Citroën:

    Paquet «contrôle technique»: Proposition de RÈGLEMENT DU PARLEMENT EUROPÉEN ET DU CONSEIL relatif au contrôle technique périodique des véhicules à moteur et de leurs remorques et abrogeant la directive 2009/40/CE

    ou autrement par les servers de la EU:

    http://ec.europa.eu/transport/road_safety/pdf/road_worthiness_package/proposal_for_a_regulation_on_periodic_roadworthiness_tests_fr.pdf

    Jul 172012
     

    (English below)

    Der FIVA-Bericht zu vorgestellten politischen Aktivitäten im Rahmen der europäischen Gesetzgebung:

    Vorstellung der FIVA-Position gegenüber Abgeordneten des Europa-Parlaments

    Im April schlug die Europäische Kommission eine neue Verordnung zur Regelung des Fahrzeugscheins vor, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, der durch die Notwendigkeit entsteht, wenn ein Fahrzeug neu registriert oder umgemeldet werden muss, wenn es oder der Eigentümer in einen anderen EU-Mitgliedstaat umzieht (siehe letzte Ausgabe der FIVA-Informationen auf der Homepage der FIVA).

    Der Vorschlag wurde nun dem Europäischen Parlament zur Prüfung geschickt. Gleichzeitig hat die FIVA ihre Position zu der vorgeschlagenen Verordnung den jeweiligen Berichterstattern in den Ausschüsse mitgeteilt, darunter Toine Manders (NL) und Hubert Pirker (AT) im Verkehrsausschuss. Darüber hinaus hat die FIVA ihre Position den Vorsitzenden beider Ausschüsse, Malcolm Harbour und Brian Simpson, mitgeteilt, die an den EU-Parlament “Historic Vehicle Group” Sitzungen teilnehmen, sowie Bernd Lange.

    FIVA-Position:

    • Die FIVA stellt fest, dass einige Fahrzeuge keine Zulassungspapiere besitzen und dass gelegentlich einige dieser Fahrzeuge innerhalb der EU verkäussert werden;
    • Die FIVA fordert die Gesetzgeber auf, anzuerkennen, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten bereits eine Regelung existiert, die eine relativ einfache Verwaltung von Fahrzeugen ohne existierende Zulassungspapiere ermöglicht – während in anderen Mitgliedsstaaten Behörden nicht zur konstruktiven Mitarbeit bereit sind, was dazu führt, daß Fahrzeuge nicht in Betrieb genommen werden können, weil sie entweder nicht mit neuen Zulassungsdokumente ausgestattet werden oder weil sie als “neu” eingestuft sind und daher nicht in der Lage sind, den modernen Anforderungen an Sicherheit und Umweltbedingungen zu genügen. Daher:
    • fordert die EU-Gesetzgeber auf, eine Regelung für die Behörden der Mitgliedstaaten zu schaffen, die eine konsistente, effiziente und effektive Vorgehensweise in dieser Angelegenheit zu gewährleisten soll, und schlägt vor, dass:
    • die Verordnung aufzugreifen, die zuvor in der Verordnung Nr. 183/2011 vom 22. Februar 2011 zur Änderung der Anhänge IV und VI der Richtlinie 2007/46/EG, Anhang in Anlage 2, Punkt 0, festgesetzt wurde und dem es heißt: “…In Ermangelung einer Typzulassung kann die zuständige Behörde alternativ auf zur Verfügung stehenden dokumentierten Nachweis des Zeitpunkts der Herstellung oder dokumentierte Nachweise des Ersterwerbs verweisen.”

    Das Europäische Parlament wird die Verordnung voraussichtlich nach der Sommerpause adressieren.

    Europa-Parlament – Historic Vehicle Group

    Die “European Parlament Historic Vehicle Group” traf sich am 10. Mai. Teilnehmer waren Bernd Lange MdEP (Vorsitzender), Wim van de Camp MdEP, Malcolm Harbour MdEP, der Assistent von Marian Harkin, MdEP, Timothy Kirkhope MdEP, Jiří Maštálka MdEP, Mike Nattrass MdEP, Ivari Padar MdEP, der Assistent von Fiorello Provera, MdEP, Brian Simpson, MdEP, Robert Sturdy MdEP. Szabolcs Schmidt, der neue Leiter der Road Safety Unit der Europäischen Kommission GD MOVE nahm auf Einladung der Gruppe an der Sitzung teil.

    Auszüge des Sitzungsprotokolls:

    • Die FIVA präsentierte die wichtigsten Ergebnisse einer in Großbritannien im Jahr 2011 durchgeführten Studie zu historische Fahrzeugen; hier einige Eckdaten:
      • die Wirtschaftskraft in Großbritannien beträgt 4,3 Milliarden Pfund (davon entfallen 70 Mill. Pfund auf die britischen Fahrzeug-Museen und 22 Millionen Pfund durch die rund 500 britischen Clubs);
      • 28.000 Menschen verdienen ganz oder teilweise ihren Lebensunterhalt in Großbritannien direkt oder indirekt mit Arbeit rund um historischen Fahrzeuge: 79% arbeiten in Vollzeit, 17% in Teilzeit und 4% sind Auszubildende;
      • auf historische Fahrzeuge entfielen 0,24% der insgesamt von Autos in GB zurückgelegten Meilen im Jahr 2011;
      • 82% der historischen Fahrzeuge werden nicht mehr als zweimal im Monat genutzt;
      • 50% der historischen Fahrzeuge legen weniger als 500 Meilen pro Jahr zurück;
      • 68% der historischen Fahrzeuge werden auf einen Wert weniger als 10.000 Pfund geschätzt;
      • mehr als 850.000 Fahrzeuge, die vor 1981 hergestellt wurden, sind noch in Betrieb;
      • sieht man von Erwerb und Restaurationskosten einmal ab (die nicht übliche Jahresverbrauchkosten für Oldtimer sind), geben britische Oldtimer-Besitzer durchschnittlich pro Kopf 2.900 Pfund für die Erhaltung und Nutzung ihrer historischen Fahrzeuge aus, sowie für Kauf von Publikationen und
        Teilnahme an Veranstaltungen.
    • Der Blick in die EU-Zukunft: Die Gruppe kam überein, dass EU-weite Daten – insbesondere von der Umfang und Volumen der Wirtschaftskraft des Oldtimer-Markts sowie damit verbundener Veranstaltungen, Museen etc. – für die politischen Entscheidungsträger der Europäischen Union bewusst sein sollten. Eine Diskussion über die Auswirkungen auf den branchenspezifischen Handel und Handwerk führte zur Schlußfolgerung, auch die notwendigen Fähigkeiten und Qualifizierungen darzustellen, diesen Wirtschaftszweig und seine Wirtschaftskraft zu verstehen, ihn zu erhalten und weiter auszubauen, um auch zukünftig die Anforderungen des Markts bedienen zu können. wurde vereinbart, dass eine Annäherung an die Europäische Kommission “Generaldirektion Unternehmen und Industrie (DG ENTR)” sowie “Generaldirektion Bildung und Kultur (DG EAC)” gemacht werden soll, um ein entsprechendes Projekt innerhalb der EU-Kommission zu initiieren. (Die Kommission ist in Abteilungen – so genannte Generaldirektionen (GDs) – und Dienststellen gegliedert.)
    • Verkehrssicherheit: Szabolcs Schmidt erklärte, dass der erwartete Vorschlag für eine Anpassung der Richtlinie zur Regelung der Hauptuntersuchung bis zum Sommer fertig sein soll.
    • Kfz-Zulassung: Die FIVA erklärt seine Position wie oben beschrieben. Die EU-Gruppe kam überein, die Position der FIVA zu überprüfen.

    Europäische Kommission erwartet Kommentierung der Regelung zur Neuordnung zur urbanen Verkehrspolitik

    Die Europäische Kommission ersuchte im Juni die Parteien zur Kommentierung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Aktionsplans zur städtischen Mobilität. Die FIVA hat dazu einen Kommentar abgegeben, in dem sie darauf hingewiesen hat, dass in dem Dokument, welches die Kommission in der gesamten EU und den Städten verbreitet, insbesondere keine Hinweise zu finden sind, die die Nutzung historischer Fahrzeuge in Umweltzonen erlaubt.

    Darüber hinaus hat die FIVA die Gelegenheit genutzt, die Kommission über die in diesem Zusammenhang existierenden positiven Bestimmungen und Gesetze, die der FIVA bekannt sind, zu informieren und auf diese hinzuweisen.

    CO2-Emissionen der neu zugelassenen Fahrzeuge um 3,3% im Jahr 2011 zurückgegangen

    Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat berichtet, dass die in der EU im vergangenen Jahr verkauften 12,8 Millionen Neuwagen durchschnittlich 135,7 Gramm CO2 pro Kilometer freigesetzt haben – das ist 4.6g/km weniger als im Jahr 2010, und damit ein Rückgang um 3,3%. Es wird angenommen, daß der die 3,3%-ige Reduktion zum Teil auf den Anstieg von neu zugelassenen Dieselfahrzeugen – von 51,3% auf 55,2% im EU-Markt – zurückzuführen ist, da Dieselmotoren im Durchschnitt 3.2g/km weniger CO2 emittieren als Fahrzeuge mit Benzin-Motor. Bessere Technik, geringere Motorleistung und Kraftstoffverbrauch erhaben ebenso zur Verringerung der Emissionen beigetragen.

    Die EUA stellte darüber hinaus fest, dass die Verkäufe von Elektroautos wenig Einfluss auf die Zahlen haben, da nur 8700 E-Autos in der EU im vergangenen Jahr verkauft wurden – obwohl darauf hingewiesen wurde, dass die Verkaufszahlen zehnmal höher als im Jahr 2010 waren.

    Die EU plant, Städte grüner zu machen

    Die Europäische Kommission wird in naher Zukunft ein Strategiepapier zum Thema Nachhaltigkeit in Städten und Gemeinden veröffentlichen. Der EU-Kommissar für Verkehr Siim Kallas erklärte, dass seine Generaldirektion in enger Kooperation mit seinem Kollegen Günther Oettinger (EU-Kommissar für Energie) im Rahmen der “Smart Cities” Initiative, die vor einem Jahr ins Leben gerufen wurde, an der Verbesserung kommunaler Transport- und Energie-Systeme arbeitet.

    Kommissar Kallas hat auch bestätigt, dass seine Generaldirektion eine Strategie für die Entwicklung alternativer Kraftstoffe im Laufe dieses Jahres veröffentlichen wird, die von einem Plan begleitet wird, eine entsprechende Infrastruktur für die alternativen Kraftstoffe zu präsentieren.

    Dem FIVA-Ausschuss “Legislation Commission” gehören an: Tiddo Bresters (Vorsitzender), Patrick Rollet (Mitglied / Sekretär), Horst Brüning, Andrew Burt, Wolfgang Eckel Carla Fiocchi, Adalberto Gueli, Zoltán Gardos, Peeter Henning, David Hurley, Johann König, Georg Magnusson, Stanislav Minařík und Andrew Turner von der EPPA (Management Consulting).

    (dt. Übersetzung des FIVA Papiers durch Amicale Citroën, S. Joest)

    —–

    FIVA communicates its position on Vehicle Registration to key MEPs

    In April the European Commission proposed a new vehicle registration Regulation designed to reduce the administrative burden caused by the need to re‐register a vehicle if it/or the owner moves to another Member State (please see last EU issue update for information).

    The proposal has now been sent to the European Parliament for its scrutiny and FIVA has communicated its position on the proposed Regulation to the Rapporteurs in the Lead and Opinion Committees, respectively Toine Manders (a Dutch Liberal) in the Internal Market and Consumer Affairs Committee and Hubert Pirker (a Austrian Christian Democratic) in the Transport Committee. FIVA has also shared its position with the chair of both Committees,
    Malcolm Harbour and Brian Simpson, both of whom attend the EP Historic Vehicle Group meetings and also with Bernd Lange the Chair of the EP Historic Vehicle Group.

    FIVA’s position:

    • notes that some vehicles have no registration papers and that that some of these vehicles are on occasion sold within the EU;
    • calls for the Regulation to acknowledge that in some Member States a system is in place to allow a vehicle without registration papers to be processed with relative ease – whereas in other cases, authorities are unwilling to seek resolution leading to vehicles not being able to be used either because they are not provided with new registration documents or because they are classified as “new” and hence are unable to meet the safety and environmental conditions applied to modern vehicles; hence FIVA:
    • calls for the Regulation to provide a steer to Member State authorities to help to ensure a consistent, efficient and effective approach to this matter; and suggests that:
    • the Regulation adopt a provision previously included in Commission Regulation No 183/2011 of 22 February 2011 amending Annexes IV and VI to Directive 2007/46/EC, Annex in Appendix 2 , Point 0 which states that: “In the absence of a registration document, the competent authority may refer to available documented evidence of date of manufacture or documented evidence of first purchase.”

    The European Parliament is expected to address the Regulation after the summer recess.

    European Parliament Historic Vehicle Group

    The European Parliament Historic Vehicle Group met on 10 May. Attending were Bernd Lange MEP (Chair), Wim van de Camp MEP, Malcolm Harbour MEP, the assistant to Marian Harkin MEP, Timothy Kirkhope MEP, Jiří Maštálka MEP, Mike Nattrass MEP, Ivari Padar MEP, the assistant to Fiorello Provera MEP, Brian Simpson MEP, Robert Sturdy MEP. Szabolcs Schmidt, the new head of the Road Safety Unit of the European Commission’s DG MOVE also attended at the
    invitation of the Group.

    During the meeting:

    • FIVA detailed the main findings of a 2011 study into the UK historic vehicle movement which included data showing that: the economic value of the UK movement is £4.3 billion (of this £70 million is generated by UK historic vehicle museums and £22 million by the 500 British Federation clubs); 28,000 people earn some or all of their living in the UK from historic vehicle work: 79% full‐time, 17% part‐time and 4% are trainees; historic vehicles accounted for 0.24% of vehicle miles travelled in 2011; 82% of historic vehicles are used no more than
      twice a month and 50% of historic vehicles cover fewer than 500 miles a year; 68% of historic vehicles are valued at less than £10,000; over 850,000 vehicles made before 1981 survive; other than purchases and the cost of restoration (which are not usually incurred on an annual basis) the overall average per capita expenditure of historic vehicle owners is £2,900 spent on maintaining and using their historic vehicles, buying publications and
      attending events.

    • Future EU research: the Group agreed that EU wide data – notably on the size and value of the business of the historic vehicle movement and on the value of specific historic vehicle events and museums should be of interest European Union policy makers. A discussion on Trade and Skills in the sector also noted the value of the inherent skills needed to service the movement , the need to maintain those skills and the need for the EU to understand the business behind the movements in order to help ensure the future and the growth of the trade and skills on which the historic vehicle movement depends. It was agreed that an approach might be made to DG Enterprise and DG Culture to suggest a Commission based project.
    • Roadworthiness testing: Szabolcs Schmidt explained that the anticipated proposal for a Directive to amend the Roadworthiness Testing Directive should be ready by the summer.
    • Vehicle Registration: FIVA explained its position as detailed above. The Group agreed to review the position.

    European Commission has asked for comment on its urban mobility plan

    The European Commission asked stakeholders in June to comment on the implementation of the European Commission’s action plan on urban mobility. FIVA submitted comment in which it noted specifically that there is no evidence that the Commission is disseminating information throughout the EU about positive measures implemented by Member States and/or cities and regions regarding the use of historic vehicles in Low Emission Zones and also used the
    opportunity to reiterate to the Commission the positive provisions/laws of which FIVA are currently aware.

    CO2 emissions from new cars decreased by 3.3% in 2011

    The European Environment Agency (EEA) has reported that the 12.8 million new cars sold in the EU last year released an average of 135.7 grams of CO2 per kilometre – which is 4.6g/km less than in 2010, a reduction of 3.3%. It is thought that the 3.3% reduction may in part because of the increase in the number of diesel‐fuelled vehicles ‐ which increased from 51.3% to 55.2% of the European market – and which on average emit 3.2g/km less CO2 than petrol cars. Better technology, lower engine capacity and improved fuel efficiency have also contributed to the reduced emissions.

    The EEA said that sales of electric cars had little influence on the figures as only 8,700 were sold in the EU last year – although it also noted that this is ten times more than were sold in 2010.

    EU plan to make cities greener

    The European Commission is due to publish a policy paper on sustainable cities and communities. EU transport commissioner Siim Kallas has said he will work closely with his colleague Günther Oettinger (Commissioner responsible for energy) to improve urban transport and energy systems under the Smart Cities initiative, which was launched a year ago.

    Commissioner Kallas has also confirmed that his Directorate General will publish a strategy on the development of alternative fuels later this year which will be accompanied by a plan to develop an infrastructure to supply these alternative fuels.

    The FIVA Legislation Commission members are: Tiddo Bresters (Chairman), Patrick Rollet (Member/Secretary), Horst Brüning, Andrew Burt, Wolgang Eckel Carla Fiocchi, Adalberto Gueli, Zoltán Gárdos, Peeter Henning, David Hurley, Johann König, Georg Magnusson, Stanislav Minářík and Andrew Turner of EPPA works with the Committee.

    Mrz 022012
     

    >

    (English below, Francais au-dessous)

    Die Amicale Citroën Deutschland hat bereits in einem früheren Artikel über das anstehende Wechselkennzeichen berichtet – nunmehr sind weitere Details bekannt gegeben worden.

    Ab dem 1. Juli 2012 kann die neue Verordnung für Wechselkennzeichen angewendet werden kann. Sie ist vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2012, erschienen. (Download siehe Anhang unten)

    Ab 1. Juli 2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann bei der Bemessung der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung berücksichtigt werden. Es wird nur ein kompletter Satz Kennzeichenschilder ausgegeben. Nur das Fahrzeug mit dem angebrachten Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden.

    Für die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden deshalb Kennzeichen mit fortlaufender Erkennungsnummer zugeteilt. Sie besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen, das sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet.

    Das Wechselkennzeichen wird in der zweiteiligen Ausführung der Kennzeichenschilder realisiert. Es besteht aus dem für beide Fahrzeuge gleichen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs tragenden fahrzeugbezogenen Teil. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Auf diesem Teil ist unter der Ziffer auch die Beschriftung des gemeinsamen Teils aufgeführt, so dass das vollständige Kennzeichen des Fahrzeugs ersichtlich ist.

    Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Für zwei Pkw werden somit zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier Schilder (für jedes Fahrzeug zwei) mit dem fahrzeugbezogene Teil ausgefertigt. Wie auch für andere Kennzeichenschilder ist die feste Anbringung beider Teile sowie die diesbezügliche Pflicht des Fahrzeugführers und des Halters vorgeschrieben.

    Die Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und der für die Vorderseite des Fahrzeugs bestimmte, bei Fahrzeugen der Klasse L, die kein vorderes Kennzeichen führen, auch der hintere, fahrzeugbezogene Teil, sind mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Damit wird bei M1- und L-Fahrzeugen sichergestellt, dass bei Abmeldung nur eines Fahrzeugs auch der fahrzeugbezogene Teil „entstempelt“ und damit ungültig gemacht werden kann.

    Der hintere fahrzeugbezogene Teil trägt die Plakette mit der Angabe der nächsten Hauptuntersuchung, die damit fahrzeugbezogen dokumentiert wird. Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.

    Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.

    Es sind dies Kraftfahrzeuge

    * der Klasse M1 (Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz),

    * der Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW) sowie

    * Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse),

    also z.B. zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z.B. ein PKW und ein Kraftrad.

    Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.

    Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht.

    Download:

    Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (Wechselkennzeichen)
    —–

    The Amicale Citroën Deutschland has already been reporting in a previous article about the upcoming new options for number plates – now some more details have been announced by the government.

    From 1 July 2012 the new regulation changes may be applied. A few days ago, the Federal Law Gazette (“Bundesgesetzblatt”) 2012 Part I No. 5, issued in Bonn on 30 January 2012, had been published. (See Appendix download below, German spoken only)

    From 1 July 2012 German car owners may register two vehicles with one number plate base with consecutive identification numbers at the end. They thus have each a common base line, which differs only in the last digit. The last digit stays fixed while the first part can be swapped.

    But there are limits to it. So registration is possible for example for two cars or a car and a camper, two motorcycles, or two light trailers, but not two vehicles of different classes, eg. a car and a motorcycle.

    Lawyers might like to read the German bureaucratic vocabulary in detail:

    Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (Wechselkennzeichen)

    —–

    Nouvelle edition du numero plaque á echanger en R.F.A.

    En Allemagne, une nouvelle definition pour numero plaques a echanger est realisé.

    Parce que la solution est tès specifique pour la R.F.A., je vous laisse voir le texte du legislation en detail en origine:

    Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (Wechselkennzeichen)

    Feb 262012
     

    (German only)

    Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) berichtet in seinem Ergebnisprotokoll der Sitzung am 06.02.2012 über die neuesten Entwicklungen. Hier die wichtigsten Eckpunkte des Protokolls – hier die für die Charta von Turin relevanten Teile, in der die wichtigsten Eckpunkte zur Definition von Oldtimern festgelegt werden sollen:

    TOP 3: Status Sonderkennzeichen

    Thomas Jarzombek teilt mit, dass er das Thema nochmal neu aufgerollt habe. Er habe zunächst zu identifizieren versucht, wer der richtige Adressat sei, um das erstrebte Ziel einer praktikablen Lösung der diversen Probleme bei Oldtimer-Kennzeichen möglichst zügig und unbürokratisch zu erreichen. Auf entsprechenden Hinweis von Herrn PStS Dr. Scheuer habe er sich daher schriftlich an das DIN-Institut gewandt. Der Ausschuss Normenpraxis (ANP), beim DIN zuständig für Problemstellungen im Umfeld von Normung,
    sei zunächst um seine Einschätzung gebeten worden.

    Der Vorsitzende des ANP, Holk Traschewski, habe die Problematik jedoch nicht endgültig klären können. Daher sei sodann der Normenausschuss Automobiltechnik (NAAutomobil) angeschrieben worden, der beim DIN die nationalen, regionalen, internationalen Normungsinteressen auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugwesens vertrete. Der Vorsitzende des Ausschusses, Egbert Fritzsche, habe im Ergebnis wiederum auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums (BMVBS) verwiesen.

    Herr Jarzombek verliest das entsprechende Antwortschreiben von Herrn Fritzsche. Damit sei nun klar, dass das BMVBS um eine Regelung durch Verordnung ersucht werden müsse und anderenfalls eine Regelung durch den Gesetzgeber zu erfolgen habe.

    Willy Hof merkt dazu an, dass es bei der Problematik ursprünglich um Motorräder gegangen sei. Inzwischen scheine es ihm jedoch, dass Pkw-Kennzeichen im Fokus stünden. Herr Jarzombek sieht hier eine Verknüpfung und will die Thematik gemeinsam behandeln.

    Stefan Röhrig teilt mit, dass der VDA im Rahmen der Korrespondenz zwischen Herrn Jarzombek und dem DIN involviert worden sei, jedoch für solche Fragen nicht zuständig sei. Eine Regelung im Wege von DIN-Normen sei allerdings viel zu aufwändig, da für jede Ausnahme eine spezielle Norm erarbeitet werden müsse. Dabei sei für ein Normungsverfahren ein Zeitraum von etwa drei Jahren anzusetzen. Dies stehe nicht im
    Verhältnis.

    Peter Schneider sieht bei der Thematik speziell die Frage der Klebekennzeichen für Pkw im Vordergrund. Martin Halder merkt an, dass nach seiner Kenntnis Klebekennzeichen rechtlich gar nicht zulässig seien. Stefan Röhrig erwidert, dass diese in Ausnahmen durchaus zulässig seien.

    Martin Halder spricht sich dafür aus, Pkw und Motorräder bei der Frage gemeinsam zu behandeln.

    Peter Steinfurth ist der Ansicht, dass es keiner zusätzlichen Norm bedürfe. Die erforderlichen Kennzeichen gebe es bereits, man müsse nur für eine Freigabe sorgen. Thomas Jarzombek fasst zusammen, dass als Konsens vom Parlamentskreis eine Gesamtlösung gewollt sei. Er werde nun nochmals das BMVBS ansprechen und ein Gespräch mit PStS Dr. Scheuer und Mitarbeitern der zuständigen Fachabteilung suchen.

    Markus Tappert berichtet, dass jede Zulassungsstelle die Thematik anders handhabe. Eine Ausnahmegenehmigung seitens des Ministeriums wäre der beste Weg, um eine bundesweit einheitliche Lösung zu haben.

    Jürgen Ockens sieht hier eine Nagelprobe für den Parlamentskreis. In der Sache habe man sich im Kreis gedreht. Er zeigt sich enttäuscht davon, wie wenig der Parlamentskreis offenbar bewirken könne. Er bedauert, dass kein Fortschritt bei diesem wichtigen Punkt erkennbar sei.

    Thomas Jarzombek stellt dazu klar, dass er nach seiner Amtsübernahme den Vorgang neu aufgerollt habe und es dabei als primäres Ziel angesehen habe, zunächst eindeutig den richtigen Ansprechpartner für das Thema zu identifizieren.

    Jürgen Ockens erwidert, ursprünglich sei es darum gegangen, alte Regelungen, die aufgehoben worden seien, lediglich wieder aufleben zu lassen. Es habe dazu anfangs geheißen, dies sei relativ unproblematisch möglich.

    Martin Halder versteht die Enttäuschung von Herrn Ockens. Auch nach seiner eigenen Berufserfahrung sei es so, dass man in einem Unternehmen Dinge zügig anpacken und regeln könne. In der Politik laufe jedoch manches anders. Es sei positiv, dass die Richtung nun klar sei und man die Entscheidungsträger für das Problem sensibilisiert habe.

    Thomas Lundt bezeichnet die aktuelle Kennzeichnungs-Praxis als katastrophal. Ämter hielten sich nicht an die Vorgaben des TÜV. Selbst bei Vorlage von Prüfbescheinigungen sei kein einheitliches Vorgehen erkennbar.

    Thomas Jarzombek kann die geäußerte Frustration sehr gut verstehen und verspricht, sich der Sache anzunehmen.

    TOP 4: Präsentation der Allensbacher Studie (Michael Kaiser)

    Michael Kaiser trägt die Präsentation der Allensbacher Studie zum Oldtimer-Segment vor, die im Auftrag der VF Verlagsgesellschaft und mit Unterstützung durch den VDA erstellt worden ist.

    Von den Anwesenden werden vereinzelt Nachfragen zu den gezeigten Folien gestellt, die Herr Kaiser beantwortet.

    Maik Hirschfeld stellt fest, dass die Ausführungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung des Oldtimer-Segmentes sich mit denjenigen Zahlen deckten, die im Jahr 2006 im Rahmen einer von der FIVA beauftragten Studie erhoben worden seien. Demnach wurde damals ein Wirtschaftsfaktor in Höhe von etwa 5,5 Mrd. Euro ermittelt.

    Michael Kaiser merkt dazu an, dass in der Allensbacher Studie lediglich eine Konzentration auf vier Teilbereiche erfolgte, gleichwohl aber bereits ein Umsatzwert von etwa 5 Mrd. Euro errechnet werden konnte.

    Martin Halder teilt abschließend mit, dass die Ergebnisse der Studie den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollen.

    TOP 5: FIVA Charta von Turin (Horst Brüning)

    Horst Brüning leitet zunächst in das Thema ein. Er erläutert den Hintergrund, wie es zur Erstellung einer Charta kam. So habe man die Initiative seitens der für dieses Kulturgut Interessierten aufnehmen wollen. Unter anderem die vier größten Staaten derWelt seien inzwischen Mitglied der FIVA. Daher habe man es als wichtig erachtet, sich ein gemeinsames Fundament zu erschaffen. Etwa 40 Mitgliedsländer hätten Feedback zu dem ersten Entwurf gegeben. Die Charta sei unter der engagierten Mitwirkung zahlreicher Beteiligter entstanden.

    Johann König teilt mit, dass der ADAC gemeinsam mit anderen Beteiligten einen Änderungsentwurf für die Charta ausgearbeitet hat. Diesen Entwurf stellt er zusammen mit Tilman Kleber in einer Präsentation vor. Hierbei werden insbesondere die Vorschläge für die einzelnen Artikel im neuen Wortlaut dargestellt.

    Thomas Jarzombek begrüßt den inzwischen hinzugekommenen PStS Dr. Andreas Scheuer. Horst Brüning zeigt sich erfreut über die Vorschläge und die aktive Mitwirkung, insbesondere auch der jüngeren Generation. Insgesamt vertrete er die Auffassung, etwas Altes müsse nicht grundsätzlich einfach weggeworfen werden. Es gehe also um die Erhaltung kultureller Werte.

    Stefan Röhrig sieht den Parlamentskreis als idealen Ort an, diese Thematik zu erörtern. Zu dem Charta-Entwurf habe er in letzter Zeit viele Rückmeldungen erhalten. In Deutschland herrsche teilweise eine Skepsis vor, wozu eine solche Charta erforderlich sei, da die bestehenden Regelungen in Deutschland gut seien. Er selbst hält ein internationales Dach jedoch für gut. So habe man weitere Argumente gegenüber der Politik.

    Der VDA begrüße die Initiative der FIVA und lobe den Prozess als transparent. Man habe Vorschläge gemacht, die die FIVA auch berücksichtigt habe. Ziel sei keine Spaltung der Szene. Den Entwurf des ADAC halte er für gut, da er insgesamt stringente und logische Verbesserungen vorsehe. Er spricht sich zudem dafür aus, auch auf europäischer Ebene eine Regelung nach dem Vorbild der deutschen H-Kennzeichen anzustoßen. Er bittet Herrn Brüning darum, das ADAC-Papier seitens der FIVA einzubeziehen.

    Winfried Seidel hielt den ersten Entwurf der Charta für schlecht, sieht in dem zweiten Entwurf nun aber eine klare Verbesserung. Er hat gleichwohl immer noch Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Modernisierungsvorschriften. Er dankt der FIVA jedoch für die Arbeit und möchte seine Vorschläge einbringen, beispielsweise über den ADAC.

    Sebastian Körber spricht den Querverweis zum Gebäudesektor an. Er sieht die Gefahr, dass es hier zu der philosophischen Grundfrage führen könne, ob alt oder neu besser sei. Daher plädiert er dafür, die Formulierungen bezüglich der Reparaturen an Fahrzeugen besser allgemein zu halten.

    Martin Halder greift diesen Punkt auf und sieht es als wichtig an, keine Redundanzen entstehen zu lassen.

    Tilman Kleber weist darauf hin, dass Gebäude im Gegensatz zu Autos immobil und damit nicht ersetzbar seien. Bei Fahrzeugen jedoch sei es auch rein wirtschaftlich eher möglich, als Ergänzung beispielsweise ein zusätzliches Fahrzeug parallel zu besitzen und mit unterschiedlichem Fokus zu pflegen.

    Maik Hirschfeld wirft die grundsätzliche Frage auf, ob eine Charta überhaupt erforderlich sei. Er sieht die bestehenden Regeln in Deutschland als völlig ausreichend an. Der vom ADAC vorgestellte Entwurf gehe seiner Ansicht nach in die richtige Richtung. Ausdrücklich warnt er davor, Institutionen wie beispielsweise der UNESCO mit einer Charta Richtwerte zu geben, die letztlich auch zum eigenen Nachteil ausgelegt werden könnten.

    Horst Brüning teilt diese Bewertung der Lage in Deutschland nicht. Man könne nicht davon ausgehen, dass alles perfekt sei und auch so bleibe. Nach seiner Erfahrung sei man in anderen Ländern stets mit neuen Problemen konfrontiert worden. Dabei gebe es auch viele universale Probleme, die man nur gemeinsam angehen und regeln könne. Insgesamt sei er aber sehr optimistisch, eine gute Lösung auch aus deutscher Sicht zu erreichen.

    Georg Sewe sieht die Straffung durch den ADAC-Entwurf als sehr gelungen an. Das Papier enthalte teils bessere Formulierungen. Eine argumentative Versorgung sei nun wichtig, um dies erfolgreich umsetzen zu können.

    Stefan Eck schlägt vor, den Passus, dass Klassiker im Straßenverkehr teilnehmen können, aus Artikel 3 in die Präambel vorzuziehen. Dies sei ein elementarer Bestandteil.

    Peter Steinfurth informiert darüber, dass er den Entwurf der Charta online gestellt habe und dazu bereits große Resonanz aus der Leserschaft erhalten habe. Dabei sei häufig die Befürchtung geäußert worden, durch die Charta gewissermaßen im vorauseilenden Gehorsam Probleme anzusprechen und zu regeln, die aktuell noch gar nicht auf der Agenda stünden. In einigen Punkten widerspreche die Charta der in der Oldtimer-Szene akzeptierten Praxis, beispielsweise hinsichtlich der Änderung von Fahrzeugen. Er fragt sich, ob Änderungen zukünftig überhaupt noch zulässig seien.

    Tilman Kleber merkt dazu an, dass es nur darum gehe, nachgefertigte Teile künftig entsprechend zu markieren, damit für jedermann erkennbar sei, dass es sich nicht um Originalteile handele.

    Martin Halder stellt klar, dass dies lediglich für den ADAC-Entwurf gelte. Der FIVA-Entwurf hingegen lehne Nachbesserungen grundsätzlich ab.

    Tilman Kleber sieht das Kernproblem beim Abschnitt „Definitionen“. Diese seien verfehlt im Entwurf der FIVA.

    Horst Brüning teilt mit, dass es der FIVA primär um den Erhalt von Originalfahrzeugen gehe. Natürlich sei es jedem Eigentümer aber gänzlich selbst überlassen, wie er mit seinem Eigentum verfahre.

    Peter Steinfurth sieht dabei die Gefahr, dass ein Großteil der Oldtimer-Szene bei einer solch engen Betrachtung vielleicht künftig nicht mehr erfasst sei, da die Fahrzeuge als nicht ausreichend original einzustufen seien.

    Horst Brüning meint, es müsse getrennt werden. Bei der Charta gehe es um den Schutz kultureller Werte. Daraus folge aber nicht etwa das Verbot für eine TÜV-Zulassung, wenn nicht ausreichend Originalteile am Fahrzeug vorhanden seien.

    Peter Steinfurth ist gleichwohl der Ansicht, dass mit der Charta bereits frühzeitig Positionen freiwillig aufgegeben würden.

    Andreas Scheuer sieht bei der Frage der Originalteile einen entscheidenden Punkt. Die Renovierung historischer Fahrzeuge sei ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Er spricht sich klar gegen eine strenge Auslegung aus. Auch im Immobilienbereich werde bei der Renovierung denkmalgeschützter Gebäude nicht etwa ein Stempel an einem Fenster angebracht, wenn es sich um kein Originalexemplar, sondern eine Neuanfertigung handele. Ziel der Charta solle es daher sei, die eigene Position argumentativ zu festigen.

    Johannes Hübner erachtet die Grundidee der Charta für sinnvoll. Sie gehe inhaltlich auch in die richtige Richtung, obwohl die ADAC-Fassung in einigen Punkten noch besser ausgearbeitet sei. Insbesondere der Passus bezüglich der täglichen Nutzung müsse aus der Charta gestrichen werden. Bei den in der Charta festgelegten Definitionen sieht er eine ohne Not erfolgende Klassifizierung. Er richtet daher die dringende Bitte an die FIVA, diesen Abschnitt nochmals kritisch zu überdenken.

    Horst Brüning versichert, dass die FIVA keine vollendeten Tatsachen schaffen werde, ohne vorher die Betroffenen darüber zu informieren und Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Es müsse eine für die Mehrheit tragfähige Lösung gefunden werden. Die aktuelle Diskussion im Parlamentskreis findet er daher sehr hilfreich.

    Renate Freiling sieht beim Charta-Entwurf eine Vermischung der Zielsetzung. Es sei nicht klar, ob es um eine Reglementierung gehe oder ob die Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Wertes im Vordergrund stehe. Der Text gehe in vielen Punkten zu sehr ins Detail.

    Horst Brüning betont nochmals, dass eine Konsensfindung elementar sei. Wenn schon innerhalb der Oldtimer-Szene keine Zustimmung für den Text zu erhalten sei, dann nach außen sicherlich erst recht nicht.

    Renate Freiling fragt nach, ob es der FIVA um Leitlinien oder um Richtlinien gehe.

    Horst Brüning antwortet, dass es um das Selbstverständnis gehe.

    Mario De Rosa teilt mit, er kenne die ADAC-Fassung – abgesehen von der heutigen Präsentation – nicht, so dass ihm eine eingehende Bewertung nicht möglich sei.
    Grundsätzlich diene die Charta aber jedenfalls nicht etwa einer Unterteilung der Szene in gut und schlecht. Eine Richtungsentscheidung sei aber gleichwohl erforderlich. Man müsse klarstellen, ob man liberaler oder restriktiver auslegen wolle. Schon jetzt stelle die Oldtimer-Richtlinie allerdings bereits fest, dass nicht alles im Sinne der Wahrung des Kulturgutes zulässig sei.

    Thomas Jarzombek weist auf eine Generationenfrage hin. Die jüngere Schicht der Szene sei aufgrund der technischen Entwicklung vermutlich nicht mehr als Bastler groß geworden, sondern lasse Reparaturen eher in einerWerkstatt vornehmen. Eine Kennzeichnung von Nachbau-Teilen hält er daher im kleinen Maßstab für angemessen, um für Transparenz zu sorgen. Leitlinien seien insofern hilfreich. Bei dem Entwurf des ADAC sieht er einen positiven Ansatz. Man müsse bei der Erstellung der Charta bedenken, dass diese künftig Grundlage für weitere, beispielsweise gesetzgeberische Bewertungen werden könne.

    Tilman Kleber stellt klar, dass das Wort „Restaurierung“ im ADAC-Entwurf nicht ausdrücklich verwendet werde. Vielmehr sei der entsprechende Artikel allgemeiner gefasst.

    Martin Halder ist der Ansicht, je weniger Definitionen ein Vertragstext enthalte, desto beständiger sei er erfahrungsgemäß.

    Horst Beilharz spricht sich dafür aus, den Text allgemein zu halten, da inzwischen auch die Staaten Indien, China und Brasilien Mitglieder der FIVA seien. Man müsse auf die dortigen Maßstäbe Rücksicht nehmen.

    Maik Hirschfeld erneuert seine Kritik an den Formulierungen im Charta-Entwurf hinsichtlich der Punkte Restaurierung sowieMarkierung von Neuanfertigungen.
    Horst Brüning betont nochmals, dass es sich lediglich um einen Entwurf handele und der Beratungs-Prozess noch laufe. Das endgültige Papier werde erst zur Abstimmung vorliegen können, wenn ein Konsens gefunden sei.

    Maik Hirschfeld plädiert dafür, nicht ohne Not vorzeitig wichtige Positionen aufzugeben. Man sei nicht nur von Leuten umgeben, die der Szene wohlwollend gegenüberstünden. Die Formulierung „daily use“ etwa im englischen Text könne leicht missverstanden werden.

    Tilman Kleber entgegnet, dass der Ausdruck „für den täglichen Gebrauch“ der Klarstellung diene. Keineswegs solle der tatsächliche Gebrauch der Fahrzeuge verboten werden.

    Winfried Seidel sieht in der Neufertigung von Teilen eine Grauzone. Durch eine Klarstellung könne es auch in eine ungewollte Richtung gehen. Eine
    Kennzeichnungspflicht hält er für falsch.

    Michael Eckert wirbt für eine liberale Handhabung. Durch eine restriktive Regelung würden künftig möglicherweise lediglich noch 10 bis 15 Prozent der Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten können. Die Formulierungen ließen zu viel Interpretationsspielraum. Daher solle man möglichst zurückhaltend mit Definitionen und Reglementierungen verfahren.

    Georg Sewe sieht in dem ADAC-Entwurf eine klare Entschärfung. Die Verwendung nicht originaler Teile sei ein erheblicherWirtschaftsfaktor. Deshalb hält er eine Kennzeichnung nachgebauter Teile für geboten, um den Wert eines Fahrzeuges richtig bemessen zu können. Anderenfalls sei der Nachweis über den Zustand schwierig.

    Jürgen Ockens meint, dass für hinsichtlich der Notwendigkeit einer neuen Regelung offenbar grundsätzlich Konsens bestehe. Er selbst spricht sich für eine liberale und allgemeine Fassung aus. Insofern befindet er den ADAC-Entwurf als besser gegenüber demjenigen der FIVA. Er bedauert, dass das ADAC-Papier den Teilnehmern jedoch nicht schon vor der Sitzung vorgelegen habe. Dies wäre für die Diskussion besser gewesen.

    TOP 6: Verschiedenes

    Johannes Hübner weist auf den 1. Oldtimer-Kongress hin, der im Rahmen der Techno Classica Essen am 21.03.2012 stattfinden wird. Anmeldungen hierfür seien über Siha oder ZDK möglich.

    TOP 7: Terminplanung

    Martin Halder schlägt als Termin für die nächste Sitzung Montag, den 23.04.2012, von 14:00 bis 17:00 Uhr vor. Die Anwesenden sind hiermit einverstanden.
    Thomas Jarzombek dankt den Mitglieder für das konstruktiveMitwirken und schließt die Sitzung.

    gezeichnet
    Thomas Jarzombek
    Vorsitzender

    Martin Halder
    Koordinator

    Anlage: Teilnehmerliste, Präsentationen

    Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) Stand 6.2.2012

    Charta von Turin – ENTWURF Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge (ADAC/VDA/ZDK)

    Präambel: Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie setzt sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge ein, die ein wichtiger Bestandteil unseres technischen Kulturerbes sind. Diese repräsentieren nicht nur ihre Rolle als Fortbewegungsmittel, sondern verdeutlichen die Umstände ihrer Entstehung, den damaligen Stand der Technik und insbesondere ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.

    Die FIVA hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass historische Fahrzeuge bestmöglich und ohne Verfälschungen bewahrt und betrieben werden, damit diese Kulturgüter auch von zukünftigen Generationen erlebt werden können. Um sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen anzuregen und zu unterstützen, hat die FIVA die in dieser vorliegenden Charta zusammengefassten Leitsätze formuliert.

    Die FIVA definiert ein historisches Fahrzeug als mechanisch angetriebenes Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, das in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird, dessen Nutzung nicht auf täglichen Transport ausgerichtet ist und wegen seines technischen und
    historischen Wertes bewahrt wird.

    Artikel 1 (Historische Substanz, Kenntnisse und Techniken) – bisher Artikel 2 und 7

    Ziel der Erhaltung historischer Fahrzeuge sowie aller damit verbundenen Arbeiten ist die Bewahrung der historischen Substanz. Wann immer möglich, sollten deshalb die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken verwendet werden und alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen
    Kenntnisse berücksichtigt werden. Die Weitergabe dieser Kenntnisse und Techniken an nachfolgende Generationen ist essentiell.

    Artikel 2 (Historischer Zusammenhang) (bisher 6)

    Für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen (zum Erhalt von historischen Fahrzeugen) ist es erforderlich, die geschichtlichen und technischen Zusammenhänge der Entwicklung, Herstellung und Verwendung des jeweiligen Fahrzeuges zu kennen und zu verstehen.

    Artikel 3 (Regelmäßiger Betrieb und Pflege)

    Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen auch auf öffentlichen Straßen ist zur Bewahrung und Weitergabe der traditionellen Kenntnisse über die Betriebsverfahren an spätere Generationen unerlässlich und ein wichtiges Mittel zu ihrer Erklärung. Der regelmäßige Betrieb und die dafür erforderliche nachhaltige Pflege sind deshalb wichtig für den Erhalt der historischen Fahrzeuge.

    Artikel 4 („In Period“ Modifikationen) – bisher Artikel 8

    Eventuelle während der üblichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges vorgenommene Abweichungen gegenüber dem Auslieferungszustand sind wertvolle Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Daher sollten diese bei einer erforderlichen Aufarbeitung des Fahrzeugs erhalten bleiben.

    Artikel 5 (Änderungen) – bisher Artikel 9 und 10

    Änderungen, die für den regelmäßigen Betrieb vorgeschrieben bzw. für den Erhalt erforderlich sind, sollten möglichst wenig in die historische Substanz des Fahrzeuges eingreifen, das Erscheinungsbild nicht verändern und vollständig rückgängig zu machen sein.

    Artikel 6 (Aufbewahrung Originalteile) – bisher Artikel 10

    Ist es erforderlich, Originalteile zu entfernen oder auszutauschen sollten diese für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz der historischen Substanz zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

    Artikel 7 (Nachgefertigte Teile) – bisher Artikel 9

    Ist es erforderlich, fehlende oder defekte Bauteile durch Nachfertigungen zu ersetzen, so sollten diese dauerhaft gekennzeichnet werden. Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und damit von der
    historischen Substanz unterschieden werden können.

    Artikel 8 (Dokumentation) – bisher Artikel 11

    Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten sorgfältig durchdacht und die Ausführung dokumentiert werden. Die daraus entstehenden schriftlichen und fotografischen Aufzeichnungen gehören zum Fahrzeug und sollten deshalb bei diesem verbleiben.

    Artikel 9 (Archivierung) – bisher Artikel 12

    Alle Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt oder Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.

    Artikel 10 (Sammlungen) – bisher Artikel 15

    Sammlungen von Schriftgut, Plänen und dergleichen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, sollten als Kulturgut anerkannt und geschützt werden. Gleiches gilt auch für Gebäude oder Infrastrukturen wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen oder spezielle Verkehrswege, sofern sie im Zusammenhang mit der Herstellung historischer Fahrzeugen oder deren zeitgenössischen Betrieb eine eigene geschichtliche Bedeutung erlangt haben.

    Artikel 11 (Gemeinnützigkeit) – bisher Artikel 13

    Organisationen und Institutionen, die sich um den Erhalt historischer Fahrzeuge und ihres Umfeldes bemühen, sollten als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden. Diejenigen Organisationen, die darüber hinaus nicht gewinnbringend tätig sind, sollten als gemeinnützig betrachtet werden.

    Feb 242012
     

    Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) berichtet in seinem Ergebnisprotokoll der Sitzung am 06.02.2012 über die neuesten Entwicklungen. Hier die wichtigsten Eckpunkte des Protokolls – hier die für die Charta von Turin relevanten Teile, in der die wichtigsten Eckpunkte zur Definition von Oldtimern festgelegt werden sollen:

    Tagesordnungspunkt (TOP) 5: FIVA Charta von Turin (Horst Brüning)

    Horst Brüning leitet zunächst in das Thema ein. Er erläutert den Hintergrund, wie es zur Erstellung einer Charta kam. So habe man die Initiative seitens der für dieses Kulturgut Interessierten aufnehmen wollen. Unter anderem die vier größten Staaten der Welt seien inzwischen Mitglied der FIVA. Daher habe man es als wichtig erachtet, sich ein gemeinsames Fundament zu erschaffen. Etwa 40 Mitgliedsländer hätten Feedback zu dem ersten Entwurf gegeben. Die Charta sei unter der engagierten Mitwirkung zahlreicher
    Beteiligter entstanden.

    Johann König teilt mit, dass der ADAC gemeinsam mit anderen Beteiligten einen Änderungsentwurf für die Charta ausgearbeitet hat. Diesen Entwurf stellt er zusammen mit Tilman Kleber in einer Präsentation vor. Hierbei werden insbesondere die Vorschläge für die einzelnen Artikel im neuen Wortlaut dargestellt.

    Thomas Jarzombek begrüßt den inzwischen hinzugekommenen PStS Dr. Andreas Scheuer. Horst Brüning zeigt sich erfreut über die Vorschläge und die aktive Mitwirkung, insbesondere auch der jüngeren Generation. Insgesamt vertrete er die Auffassung, etwas Altes müsse nicht grundsätzlich einfach weggeworfen werden. Es gehe also um die Erhaltung kultureller Werte.

    Stefan Röhrig sieht den Parlamentskreis als idealen Ort an, diese Thematik zu erörtern. Zu dem Charta-Entwurf habe er in letzter Zeit viele Rückmeldungen erhalten. In Deutschland herrsche teilweise eine Skepsis vor, wozu eine solche Charta erforderlich sei, da die bestehenden Regelungen in Deutschland gut seien. Er selbst hält ein internationales Dach jedoch für gut. So habe man weitere Argumente gegenüber der Politik.

    Der VDA begrüße die Initiative der FIVA und lobe den Prozess als transparent. Man habe Vorschläge gemacht, die die FIVA auch berücksichtigt habe. Ziel sei keine Spaltung der Szene. Den Entwurf des ADAC halte er für gut, da er insgesamt stringente und logische Verbesserungen vorsehe. Er spricht sich zudem dafür aus, auch auf europäischer Ebene eine Regelung nach dem Vorbild der deutschen H-Kennzeichen anzustoßen. Er bittet Herrn Brüning darum, das ADAC-Papier seitens der FIVA einzubeziehen.

    Winfried Seidel hielt den ersten Entwurf der Charta für schlecht, sieht in dem zweiten Entwurf nun aber eine klare Verbesserung. Er hat gleichwohl immer noch Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Modernisierungsvorschriften. Er dankt der FIVA jedoch für die Arbeit und möchte seine Vorschläge einbringen, beispielsweise über den ADAC.

    Sebastian Körber spricht den Querverweis zum Gebäudesektor an. Er sieht die Gefahr, dass es hier zu der philosophischen Grundfrage führen könne, ob alt oder neu besser sei. Daher plädiert er dafür, die Formulierungen bezüglich der Reparaturen an Fahrzeugen besser allgemein zu halten.

    Martin Halder greift diesen Punkt auf und sieht es als wichtig an, keine Redundanzen entstehen zu lassen.

    Tilman Kleber weist darauf hin, dass Gebäude im Gegensatz zu Autos immobil und damit nicht ersetzbar seien. Bei Fahrzeugen jedoch sei es auch rein wirtschaftlich eher möglich, als Ergänzung beispielsweise ein zusätzliches Fahrzeug parallel zu besitzen und mit unterschiedlichem Fokus zu pflegen.

    Maik Hirschfeld wirft die grundsätzliche Frage auf, ob eine Charta überhaupt erforderlich sei. Er sieht die bestehenden Regeln in Deutschland als völlig ausreichend an. Der vom ADAC vorgestellte Entwurf gehe seiner Ansicht nach in die richtige Richtung. Ausdrücklich warnt er davor, Institutionen wie beispielsweise der UNESCO mit einer Charta Richtwerte zu geben, die letztlich auch zum eigenen Nachteil ausgelegt werden könnten.

    Horst Brüning teilt diese Bewertung der Lage in Deutschland nicht. Man könne nicht davon ausgehen, dass alles perfekt sei und auch so bleibe. Nach seiner Erfahrung sei man in anderen Ländern stets mit neuen Problemen konfrontiert worden. Dabei gebe es auch viele universale Probleme, die man nur gemeinsam angehen und regeln könne. Insgesamt sei er aber sehr optimistisch, eine gute Lösung auch aus deutscher Sicht zu erreichen.

    Georg Sewe sieht die Straffung durch den ADAC-Entwurf als sehr gelungen an. Das Papier enthalte teils bessere Formulierungen. Eine argumentative Versorgung sei nun wichtig, um dies erfolgreich umsetzen zu können.

    Stefan Eck schlägt vor, den Passus, dass Klassiker im Straßenverkehr teilnehmen können, aus Artikel 3 in die Präambel vorzuziehen. Dies sei ein elementarer Bestandteil.

    Peter Steinfurth informiert darüber, dass er den Entwurf der Charta online gestellt habe und dazu bereits große Resonanz aus der Leserschaft erhalten habe. Dabei sei häufig die Befürchtung geäußert worden, durch die Charta gewissermaßen im vorauseilenden Gehorsam Probleme anzusprechen und zu regeln, die aktuell noch gar nicht auf der Agenda stünden.

    In einigen Punkten widerspreche die Charta der in der Oldtimer-Szene akzeptierten Praxis, beispielsweise hinsichtlich der Änderung von Fahrzeugen. Er fragt sich, ob Änderungen zukünftig überhaupt noch zulässig seien.

    Tilman Kleber merkt dazu an, dass es nur darum gehe, nachgefertigte Teile künftig entsprechend zu markieren, damit für jedermann erkennbar sei, dass es sich nicht um Originalteile handele.

    Martin Halder stellt klar, dass dies lediglich für den ADAC-Entwurf gelte. Der FIVA-Entwurf hingegen lehne Nachbesserungen grundsätzlich ab.

    Tilman Kleber sieht das Kernproblem beim Abschnitt „Definitionen“. Diese seien verfehlt im Entwurf der FIVA.

    Horst Brüning teilt mit, dass es der FIVA primär um den Erhalt von Originalfahrzeugen gehe. Natürlich sei es jedem Eigentümer aber gänzlich selbst überlassen, wie er mit seinem Eigentum verfahre.

    Peter Steinfurth sieht dabei die Gefahr, dass ein Großteil der Oldtimer-Szene bei einer solch engen Betrachtung vielleicht künftig nicht mehr erfasst sei, da die Fahrzeuge als nicht ausreichend original einzustufen seien.

    Horst Brüning meint, es müsse getrennt werden. Bei der Charta gehe es um den Schutz kulturellerWerte. Daraus folge aber nicht etwa das Verbot für eine TÜV-Zulassung, wenn nicht ausreichend Originalteile am Fahrzeug vorhanden seien.

    Peter Steinfurth ist gleichwohl der Ansicht, dass mit der Charta bereits frühzeitig Positionen freiwillig aufgegeben würden.

    Andreas Scheuer sieht bei der Frage der Originalteile einen entscheidenden Punkt. Die Renovierung historischer Fahrzeuge sei ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Er spricht sich klar gegen eine strenge Auslegung aus. Auch im Immobilienbereich werde bei der Renovierung denkmalgeschützter Gebäude nicht etwa ein Stempel an einem Fenster angebracht, wenn es sich um kein Originalexemplar, sondern eine Neuanfertigung handele. Ziel der Charta solle es daher sei, die eigene Position argumentativ zu festigen.

    Johannes Hübner erachtet die Grundidee der Charta für sinnvoll. Sie gehe inhaltlich auch in die richtige Richtung, obwohl die ADAC-Fassung in einigen Punkten noch besser ausgearbeitet sei. Insbesondere der Passus bezüglich der täglichen Nutzung müsse aus der Charta gestrichen werden. Bei den in der Charta festgelegten Definitionen sieht er eine ohne Not erfolgende Klassifizierung. Er richtet daher die dringende Bitte an die FIVA, diesen Abschnitt nochmals kritisch zu überdenken.

    Horst Brüning versichert, dass die FIVA keine vollendeten Tatsachen schaffen werde, ohne vorher die Betroffenen darüber zu informieren und Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Es müsse eine für die Mehrheit tragfähige Lösung gefunden werden. Die aktuelle Diskussion im Parlamentskreis findet er daher sehr hilfreich.

    Renate Freiling sieht beim Charta-Entwurf eine Vermischung der Zielsetzung. Es sei nicht klar, ob es um eine Reglementierung gehe oder ob die Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Wertes im Vordergrund stehe. Der Text gehe in vielen Punkten zu sehr ins Detail.

    Horst Brüning betont nochmals, dass eine Konsensfindung elementar sei. Wenn schon innerhalb der Oldtimer-Szene keine Zustimmung für den Text zu erhalten sei, dann nach außen sicherlich erst recht nicht.

    Renate Freiling fragt nach, ob es der FIVA um Leitlinien oder um Richtlinien gehe. Horst Brüning antwortet, dass es um das Selbstverständnis gehe.

    Mario De Rosa teilt mit, er kenne die ADAC-Fassung – abgesehen von der heutigen Präsentation – nicht, so dass ihm eine eingehende Bewertung nicht möglich sei. Grundsätzlich diene die Charta aber jedenfalls nicht etwa einer Unterteilung der Szene in gut und schlecht. Eine Richtungsentscheidung sei aber gleichwohl erforderlich. Man müsse klarstellen, ob man liberaler oder restriktiver auslegen wolle. Schon jetzt stelle die Oldtimer-Richtlinie allerdings bereits fest, dass nicht alles im Sinne derWahrung des Kulturgutes zulässig sei.

    Thomas Jarzombek weist auf eine Generationenfrage hin. Die jüngere Schicht der Szene sei aufgrund der technischen Entwicklung vermutlich nicht mehr als Bastler groß geworden, sondern lasse Reparaturen eher in einer Werkstatt vornehmen. Eine Kennzeichnung von Nachbau-Teilen hält er daher im kleinen Maßstab für angemessen, um für Transparenz zu sorgen. Leitlinien seien insofern hilfreich.

    Bei dem Entwurf des ADAC sieht er einen positiven Ansatz. Man müsse bei der Erstellung der Charta bedenken, dass diese künftig Grundlage für weitere, beispielsweise gesetzgeberische Bewertungen werden könne.

    Tilman Kleber stellt klar, dass dasWort „Restaurierung“ im ADAC-Entwurf nicht ausdrücklich verwendet werde. Vielmehr sei der entsprechende Artikel allgemeiner gefasst.

    Martin Halder ist der Ansicht, je weniger Definitionen ein Vertragstext enthalte, desto beständiger sei er erfahrungsgemäß.

    Horst Beilharz spricht sich dafür aus, den Text allgemein zu halten, da inzwischen auch die Staaten Indien, China und Brasilien Mitglieder der FIVA seien. Man müsse auf die dortigen Maßstäbe Rücksicht nehmen.

    Maik Hirschfeld erneuert seine Kritik an den Formulierungen im Charta-Entwurf hinsichtlich der Punkte Restaurierung sowie Markierung von Neuanfertigungen.

    Horst Brüning betont nochmals, dass es sich lediglich um einen Entwurf handele und der Beratungs-Prozess noch laufe. Das endgültige Papier werde erst zur Abstimmung vorliegen können, wenn ein Konsens gefunden sei.

    Maik Hirschfeld plädiert dafür, nicht ohne Not vorzeitig wichtige Positionen aufzugeben. Man sei nicht nur von Leuten umgeben, die der Szene wohlwollend gegenüberstünden. Die Formulierung „daily use“ etwa im englischen Text könne leicht missverstanden werden.

    Tilman Kleber entgegnet, dass der Ausdruck „für den täglichen Gebrauch“ der Klarstellung diene. Keineswegs solle der tatsächliche Gebrauch der Fahrzeuge verboten werden.

    Winfried Seidel sieht in der Neufertigung von Teilen eine Grauzone. Durch eine Klarstellung könne es auch in eine ungewollte Richtung gehen. Eine Kennzeichnungspflicht hält er für falsch.

    Michael Eckert wirbt für eine liberale Handhabung. Durch eine restriktive Regelung würden künftig möglicherweise lediglich noch 10 bis 15 Prozent der Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten können. Die Formulierungen ließen zu viel Interpretationsspielraum. Daher solle man möglichst zurückhaltend mit Definitionen und Reglementierungen verfahren.

    Georg Sewe sieht in dem ADAC-Entwurf eine klare Entschärfung. Die Verwendung nicht originaler Teile sei ein erheblicherWirtschaftsfaktor. Deshalb hält er eine Kennzeichnung nachgebauter Teile für geboten, um den Wert eines Fahrzeuges richtig bemessen zu können. Anderenfalls sei der Nachweis über den Zustand schwierig.

    Jürgen Ockens meint, dass für hinsichtlich der Notwendigkeit einer neuen Regelung offenbar grundsätzlich Konsens bestehe. Er selbst spricht sich für eine liberale und allgemeine Fassung aus. Insofern befindet er den ADAC-Entwurf als besser gegenüber demjenigen der FIVA. Er bedauert, dass das ADAC-Papier den Teilnehmern jedoch nicht schon vor der Sitzung vorgelegen habe. Dies wäre für die Diskussion besser gewesen.

    Soweit der TOP.

    Noch einmal zusammenfassend die wesentlichen Ziele der Charta von Turin:

    * Historische Fahrzeuge sollen auch zukünftig uneingeschränkt auf öffentlichen Strassen fahren dürfen
    * Eine sichere und langfristige Anerkennung eines Status als “Kulturgut” ist dafür essentiell
    * Die Definition international gültiger Regelungen soll auch länderübergreifend für Klarheit sorgen (und damit beispielsweise auch versicherungs-rechtliche Grauzonen z.B. beim Grenzübertritt beseitigen)
    * Länder, in denen solche Regelungen bislang noch nicht oder nur unzureichend etabliert sind, können nun einfacher eine mobile Erhaltung von historischen Fahrzeugen unterstützen
    * Der Kulturgut-Status ist ein Privileg und Verantwortung zugleich. Ein respektvoller Umgang mit dem Original bei Erhaltung, Restauration, Reparatur, Pflege und Instandsetzung soll unter dem Motto “soviel wie nötig und so wenig wie möglich eingreifen” erfolgen
    * Klarere Abgrenzung zu Replicas, Über-Restaurierungen, nicht-zeitgenössischem “Tuning” (“Hot Rods” etc.)
    * Dokumentation, Archivmaterialien und Fachwissen um historische Materialien und Arbeitstechniken sollen bewahrt und gefördert werden

    Hier nun der Entwurf einer neuen, deutschen Version einer “Charta von Turin”, in Zusammenarbeit mit ADAC, VDA und ZDK:

    —– CHARTA ENTWURF —–


    Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) Stand 6.2.2012
    Charta von Turin – ENTWURF Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge (ADAC/VDA/ZDK)

    Präambel: Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie setzt sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge ein, die ein wichtiger Bestandteil unseres technischen Kulturerbes sind. Diese repräsentieren nicht nur ihre Rolle als Fortbewegungsmittel, sondern verdeutlichen die Umstände ihrer Entstehung, den damaligen Stand der Technik und insbesondere ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.

    Die FIVA hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass historische Fahrzeuge bestmöglich und ohne Verfälschungen bewahrt und betrieben werden, damit diese Kulturgüter auch von zukünftigen Generationen erlebt werden können. Um sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen anzuregen und zu unterstützen, hat die FIVA die in dieser vorliegenden Charta zusammengefassten Leitsätze formuliert.

    Die FIVA definiert ein historisches Fahrzeug als mechanisch angetriebenes Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, das in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird, dessen Nutzung nicht auf täglichen Transport ausgerichtet ist und wegen seines technischen und historischen Wertes bewahrt wird.

    Artikel 1 (Historische Substanz, Kenntnisse und Techniken) – bisher Artikel 2 und 7

    Ziel der Erhaltung historischer Fahrzeuge sowie aller damit verbundenen Arbeiten ist die Bewahrung der historischen Substanz. Wann immer möglich, sollten deshalb die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken verwendet werden und alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse berücksichtigt werden. Die Weitergabe dieser Kenntnisse und Techniken an nachfolgende Generationen ist essentiell.

    Artikel 2 (Historischer Zusammenhang) (bisher 6)

    Für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen (zum Erhalt von historischen Fahrzeugen) ist es erforderlich, die geschichtlichen und technischen Zusammenhänge der Entwicklung, Herstellung und Verwendung des jeweiligen Fahrzeuges zu kennen und zu verstehen.

    Artikel 3 (Regelmäßiger Betrieb und Pflege)

    Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen auch auf öffentlichen Straßen ist zur Bewahrung und Weitergabe der traditionellen Kenntnisse über die Betriebsverfahren an spätere Generationen unerlässlich und ein wichtiges Mittel zu ihrer Erklärung. Der regelmäßige Betrieb und die dafür erforderliche nachhaltige Pflege sind deshalb wichtig für den Erhalt der historischen Fahrzeuge.

    Artikel 4 („In Period“ Modifikationen) – bisher Artikel 8

    Eventuelle während der üblichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges vorgenommene Abweichungen gegenüber dem Auslieferungszustand sind wertvolle Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Daher sollten diese bei einer erforderlichen Aufarbeitung des Fahrzeugs erhalten bleiben.

    Artikel 5 (Änderungen) – bisher Artikel 9 und 10

    Änderungen, die für den regelmäßigen Betrieb vorgeschrieben bzw. für den Erhalt erforderlich sind, sollten möglichst wenig in die historische Substanz des Fahrzeuges eingreifen, das Erscheinungsbild nicht verändern und vollständig rückgängig zu machen sein.

    Artikel 6 (Aufbewahrung Originalteile) – bisher Artikel 10

    Ist es erforderlich, Originalteile zu entfernen oder auszutauschen sollten diese für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz der historischen Substanz zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

    Artikel 7 (Nachgefertigte Teile) – bisher Artikel 9

    Ist es erforderlich, fehlende oder defekte Bauteile durch Nachfertigungen zu ersetzen, so sollten diese dauerhaft gekennzeichnet werden. Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und damit von der historischen Substanz unterschieden werden können.

    Artikel 8 (Dokumentation) – bisher Artikel 11

    Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten sorgfältig durchdacht und die Ausführung dokumentiert werden. Die daraus entstehenden schriftlichen und fotografischen Aufzeichnungen gehören zum Fahrzeug und sollten deshalb bei diesem verbleiben.

    Artikel 9 (Archivierung) – bisher Artikel 12

    Alle Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt oder Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.

    Artikel 10 (Sammlungen) – bisher Artikel 15

    Sammlungen von Schriftgut, Plänen und dergleichen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, sollten als Kulturgut anerkannt und geschützt werden. Gleiches gilt auch für Gebäude oder Infrastrukturen wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen oder spezielle Verkehrswege, sofern sie im Zusammenhang mit der Herstellung historischer Fahrzeugen oder deren zeitgenössischen Betrieb eine eigene geschichtliche Bedeutung erlangt haben.

    Artikel 11 (Gemeinnützigkeit) – bisher Artikel 13

    Organisationen und Institutionen, die sich um den Erhalt historischer Fahrzeuge und ihres Umfeldes bemühen, sollten als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden. Diejenigen Organisationen, die darüber hinaus nicht gewinnbringend tätig sind, sollten als gemeinnützig betrachtet werden.

    —– CHARTA ENTWURF ENDE —–

    Soweit die Meinungen und aktueller Stand der Dinge.

    Wie ist Euer Verständnis von der Turin-Charter? Sind die Regularien umfassend genug, um die SIcht der Citroen-Clubs abzudecken, z.B. auch die “moddings” der “2CV-Szene”? Um eine Kommentierung im Amicale Citroen Deutschland Artikel wird gebeten.

    Die aktuelle Version (englisch) des Charta-Textes kann heruntergeladen werden unter: http://www.fiva.org/EN/Torino/CharterTorino.html.

    Ein direkter Kontakt zur Charta-Organisation innerhalb der FIVA ist übrigens unter charterofturin@fiva.org möglich, wo Fragen rund um die Charta gerne beantwortet werden.

    —–


    German News on the Charta of Turin, the latest definition of vintage vehicles

    Those readers who have followed the updates of Amicale Citroen Deutschland on the “Charta Of Turin” have noticed that the German view onto the international definition of what is going to be accepted as vintage vehicle is a bit different from the initial draft.

    In Germany, different parties are currently working and discussing potential alternatives. From a governmental perspective, the German Parliament has its own working group established (“PAK – Parlamentskreis Automobiles Kulturgut”). The PAK has regular meetings and the reports and changes are being reflected regularly on ACI-D pages.

    The latest report from 6-Feb-2012 reflects a potential draft presented by the ADAC, Germany’s biggest automobile club, in cooperation with VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie / Association of the German Automotive Industry) and ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe / German Federation for Motor Trades and Repairs). Above find the German PAK discussion on this draft (text not translated though).

    Here’s their “Charter Of Turin” draft – translation by ACI-D Stephan Joest:


    International Federation of Classic Cars (FIVA) as of 6/2/2012
    Charter of Turin – DRAFT Historic Vehicles Working Group (ADAC / VDA / ZDK)

    Preamble: The “Fédération Internationale des Véhicules Anciens” (FIVA) is the global association of all vintage vehicle clubs. The association is committed to the preservation of historic vehicles, which are an important part of our technical cultural heritage. These represent not only their role as a means of transportation, but clarify the circumstances of their creation, the former state of technology and in particular its impact on society.

    The FIVA mission is to preserve and operate historic vehicles as authentic as possible and without modifications, so that the cultural heritage can be experienced by future generations. To encourage and support meaningful and sustainable decisions for the proper use of historic vehicles, the FIVA has summarized in this present Charter some guiding principles.

    The FIVA defines a historic vehicle as mechanically propelled vehicle that is at least 30 years old, which is preserved and maintained in a historically correct condition, its use is not focused on daily transportation, and is preserved because of its technical and historical value.

    Article 1 (historical substance, knowledge and techniques) – formerly Article 2 and 7

    The aim of the preservation of historic vehicles and all related work is the preservation of historic basis. Whenever possible, the historically correct materials and work techniques should be used and all available scientific and technical knowledge are to be considered. Sharing this knowledge and techniques to future generations is essential.

    Article 2 (Historical context) (previously 6)

    For the proper use of historic vehicles (for preservation of historic vehicles) it is necessary to know and understand the historical and technical aspects of the development, production and use of each vehicle.

    Article 3 (Regular Operation and Maintenance)

    An active use of historic vehicles on public roads is essential to preserve and disseminate the traditional knowledge of the operating procedures for future generations, and an important tool for their explanation. The regular operation and the necessary sustainable care thus are important for the preservation of historic vehicles.

    Article 4 (“in period” modifications) – now Article 8

    Any modifications applied during normal lifetime of the vehicle which are different from the factory settings are valuable evidence of the vehicle history. Therefore they should be preserved in case of a repair or restoration of the vehicle.

    Article 5 (Modifications) – formerly Article 9 and 10

    Modifications that might be required for regular operation resp. are necessary for the preservation should have as little intervention in the historic original of the vehicle, shoould not change the appearance and should be fully reversible.

    Article 6 (keeping original parts) – now Article 10

    In case it is necessary to remove or replace the original parts these should be kept with the vehicle for a potential future reuse and as a reference to the historic original.

    Article 7 (reproduction of parts) – now Article 9

    In case it is necessary to replace missing or defective parts by reproductions, they should be permanently marked. Components and materials which were replaced by new ones should be easily recognizable by simple and durable markings and should be distinct from the historical original.

    Article 8 (Documentation) – now Article 11

    All work on a historic vehicle should be carefully considered and the execution should be documented. The resulting written and photographic records are part of the vehicle and should remain with it.

    Article 9 (Archive) – now Article 12

    All institutions and organizations that are involved in the maintenance or operation of historic vehicles should take appropriate precautions to protect their records and archives.

    Article 10 (Collections) – now Article 15

    Collections of documents, plans and the like, which are associated with historic vehicles should be recognized as a cultural heritage and protected. The same applies to buildings or infrastructure such as factories, gas stations or special roads, in case they have gained its own historical significance in connection with the production of historic vehicles or their contemporary operations.

    Article 11 (profit) – now Article 13

    Organizations and institutions that seek to preserve historic vehicles and their environment should be recognized as cultural institutions. Those organizations that additionally are executing non-profit oriented activities should be regarded as charitable.

    —– End of charta —–

    So far this draft. What is your view onto latest developments? Do you see Citroen vintage cars sufficiently addressed within this definition? Please leave a comment on our portal – thx!

    Feb 012012
     

    (English below, Francais au-dessous)

    Die aktuelle Pressemitteilung des Verbands der deutschen Automobilindustrie e. V. (VDA), Fachbereich Historische Fahrzeuge präsentiert wie in den letzten Jahren auch die “Ente” als bestes Rendite-Objekt für Sammler historischer Fahrzeuge – wir fühlen uns bestätigt:

    “Oldtimer gewinnen 2011 wieder stärker an Wert hinzu

    Berlin, 1. Februar 2012.

    Pünktlich zur Bremen Classic Motorshow veröffentlicht der Verband der Automobilindustrie (VDA) den neuen Deutschen Oldtimer Index. Die durchschnittlichen Werte von Oldtimern in Deutschland haben sich 2011 deutlich weiterentwickelt, der Deutsche Oldtimer Index stieg um 9,3 Prozent. Nach einer verhaltenen Entwicklung im Jahr 2010 aufgrund der Wirtschaftskrise hat der Index damit wieder kräftiger zugelegt. Der Punktestand stieg von 1.776 Ende 2010 auf nun 1.941 Zähler.

    Die Liste der Fahrzeuge mit dem stärksten Wertzuwachs führt weiterhin die “Ente” (Citroën 2CV) an, gefolgt vom Renault R4, der im Vorjahr Platz 5 belegte. Er hat den Fiat 500 R und den Porsche 928 auf den dritten und vierten Rang verdrängt. Aufsteiger des Jahres ist der Mercedes-Benz 300SL “Flügeltürer”, der von Platz 21 auf Platz 5 kletterte. Erstmals unter den besten Zehn ist auch das Pontiac Bonneville Cabriolet auf Platz 6.

    Insgesamt haben Oldtimer von deutschen Herstellern 2011 am stärksten zugelegt. Der Länderindex Deutschland stieg von 2.031 auf 2.551 Zähler. Der Teilindex für US-amerikanische Fahrzeuge legte von 1.720 auf 1.904 Punkte zu. Oldtimer aus Frankreich, Italien, Japan, Schweden und dem Vereinigten Königreich stiegen nur geringfügig im Wert.

    Der Deutsche Oldtimer Index wird jährlich vom Verband der Automobilindustrie heraus-gegeben. “Classic-car-tax” aus Castrop-Rauxel steuert die notwendigen Daten zur Ermittlung des Index bei. Der Deutsche Oldtimer Index wird seit 1999 berechnet. Zugrunde liegen die Daten der Preisentwicklungen von 88 unterschiedlichen Fahrzeugtypen aus sieben Herstellernationen, die in ihrer Gesamtheit den deutschen Oldtimermarkt repräsentieren. Um eine Verfälschung durch besonders wertvolle Einzelstücke zu vermeiden, werden in der Berechnung des Index keine Vorkriegsfahrzeuge berücksichtigt. Der Anfangswert im Jahr 1999 wurde auf 1.000 Punkte festgelegt…”

    Unser Dank geht an Herrn Röhrig, Leiter des Fachbereichs Historische Fahrzeuge des VDA, für die Übermittlung der Preisentwicklung.

    —–

    The latest press release from the Association of German Automobile Industry Association (VDA, Verband der deutschen Automobilindustrie), Department of Historic Vehicles presented as in the past few years, the famous Citroën “duck” as the best return of investment for collectors of historic vehicles – confirming also our own Amicale Citroën Deutschland impression:

    “…Vintage vehicles again in 2011 to add more value

    Berlin, 1st February 2012.

    Just in time for the Bremen Classic Motorshow, the Association of the German Automotive Industry (VDA) published the new German vintage car index. The average values ​​of classic cars in Germany have developed significantly in 2011, resulting in rising the German classic car index by 9.3 percent. After a modest growth in 2010 due to the economic crisis, the index has again risen strongly. The score increased from a level of 1.776 points to late 2010 on to a level of now 1.941 points.

    The list of vehicles with the highest value growth is again lead by the Citroen 2CV (“The duck”), followed by the Renault R4 who went up from the 5th position. It has replaced the Fiat 500 R and the Porsche 928 to step back on the third and fourth place. “Newcomer of the Year” is the Mercedes-Benz 300SL “Gullwing”, which climbed from number 21 to number 5. For the first time in the top ten is also the Pontiac Bonneville convertible in 6th place.

    In 2011, vintage cars produced by German manufacturers have increased the most. Looking at the country index, Germany increased from 2.031 to 2.551 points. The sub-index for U.S. vehicles increased from 1.720 to 1.904 points. Vintage vehicles from France, Italy, Japan, Sweden and the United Kingdom increased only slightly in their value.

    The German classic car index is published annually by the VDA. “Classic-car-tax” from Castrop-Rauxel controls the necessary data in order to determine the index. The German classic car index is calculated since 1999. Underlying data, the price developments of 88 different types of vehicles from seven manufacturers nations representing in their totality the German classic car market. In order to avoid falsification by particularly valuable individual vehicles, the calculation of the index does not take into account pre-war vehicles. The initial value in 1999 was set at 1,000 points … ”

    So far the press release (translation S.Joest, Amicale Citroën Deutschland). So what else can we say other than – “Vive la Deudeuche!”

    And – thanks to Mr. Röhrig from the German Association of the Automotive Industry, Head of Department Vintage Vehicles for sharing this information with us and the Citroën clubs.


    —–

    Le dernier communiqué de presse de l’Association allemande de l’industrie de l’automobile (VDA), Département de véhicules historiques présentées comme dans les dernières années, la Deudeuche que l’élément meilleur retour pour les collectionneurs de véhicules historiques – nous nous sentons justifiés:

    “Voitures anciennes gagner à nouveau en 2011 pour ajouter plus de valeur

    Berlin, le 1 Février 2012.

    Juste à temps pour Brême Classique Motorshow, l’Association de l’industrie automobile en Allemagne (VDA) publié le nouveau indice allemand des vehicules anciennes. Les valeurs moyennes des voitures classiques en Allemagne ont développé de manière significative en 2011, l’indice allemand de voitures classiques a augmenté de 9,3 pour cent. Après une croissance modeste en 2010 en raison de la crise économique, l’indice a de nouveau fortement augmenté. Le “score” a augmenté de 1776 à 2010 fin jusqu’au un niveau de 1941 dans ce moment.

    La liste des véhicules avec la plus forte croissance de la valeur va continuer à la Deudeuche (Citroën 2CV), suivie par la Renault R4, (sur position 5 en 2010). Il a remplacé la Fiat 500 R et la Porsche 928 sur le troisième et le quatrième. Révélation de l’année est la Mercedes-Benz 300SL “Gullwing”, qui a grimpé à partir du numéro 21 au numéro 5. Pour la première fois dans le top dix est aussi la Pontiac Bonneville décapotable à la 6ème place.

    En 2011 les voitures anciennes de fabricants allemands ont le plus augmenté. Le Indice des produits allemands ont augmenté de 2031 à 2551. Le sous-indice pour les véhicules des États-Unis a augmenté de 1720 à 1904. Vehicules anciennes de France, Italie, Japon, Suède et Royaume-Uni n’a que légèrement augmenté en valeur.

    L’indice automobile allemand classique est remis annuellement par l’Association de l’industrie automobile, VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie). “Classic-car-tax” de Castrop-Rauxel contrôle les données nécessaires afin de déterminer l’indice. L’indice allemand de voitures classiques est calculé depuis 1999. Données sous-jacentes, l’évolution des prix de 88 différents types de véhicules de constructeurs sept représentant les nations dans leur totalité sur le marché automobile allemand classique. Afin d’éviter les falsifications par particulièrement précieux morceaux individuels, dans le calcul de l’indice ne tient pas compte des véhicules d’avant-guerre. La valeur initiale en 1999 a été fixé à 1.000 points …”

    (Traduction par S.Joest, Amicale Citroen Deutschland.) Et voilà – vive la Deudeuche! 🙂

    Et – grâce à M. Röhrig de l’Association allemande de l’industrie automobile (VDA), chef de département des véhicules anciennes pour partager cette information avec nous et les clubs Citroën!

    Jan 102012
     

    Kraftfahrtbundesamt Flensburg, Oldtimer-Statistik(English text below, Francais au-dessous) Wer schon immer einmal wissen wollte, wie viele historische Fahrzeuge eines bestimmten Typs in Deutschland offiziell registriert sind, wird beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) am besten fündig.

    In den nächsten Wochen stellen wir auszugsweise einige Statistiken der Flensburger Registrierungsbehörde für den Herstellerschlüssel 3001 (entsprechend “Citroën (F)” als Hersteller) vor.

    Wichtig für eine korrekte Ermittlung der Statistik ist natürlich eine exakte Zuordnung des Typschlüssels zum Fahrzeug. Das setzt voraus, daß die Zulassungsbehörden (insbesondere bei Importen von zuvor im Ausland angemeldeten Fahrzeugen) die passenden Unterlagen zur Einsicht vorliegen haben. Sind diese nicht vorhanden, werden die Typschlüssel “ausgenullt” und die Fahrzeuge sind aus Sicht der Zulassungs-Statistik nicht mehr eindeutig zu identifizieren.

    Oldtimer-Statistik, Quelle: KBA Flensburg, 2011

    Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen bzw. angemeldeten Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen zugeteilt wurde. Mit einbezogen sind Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen; dagegen sind nicht einbezogen u.a. Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen.

    Die Zählungen des Fahrzeugbestandes werden jeweils mit dem Stichtag des 1.1. eines Jahres durchgeführt. In Deutschland sind beim KBA im Jahr 2011 insgesamt 57.476 historische Citroën, also Fahrzeuge mit einem Alter von 30 und mehr Jahren, registriert.

    Davon sind 4.481 (entsprechend 7,8%) im Typschlüssel “genullt”, also nicht mehr einem Typ zuordnenbar. Immerhin haben 2.572 davon (entsprechend 57%) ein historisches Kennzeichen (“..-….H”).

    Der mit Abstand beliebteste Citroën-Klassiker ist der Citroën DS mit seinen Varianten.

    Hierzu einige Statistiken:

    Typschl.Nr. Handelsname Anz. ges. davon mit H-Kennzeichen
    327 DS 19 35 16
    328 ID 19 P 19 9
    330 ID 19 F 2 2
    332 ID 19 P 5 2
    335 DS 19 15 12
    337 ID 21 F 1 1
    339 DS 21 43 33
    341 ID 19 P;ID 19 B 58 45
    342 ID 20 66 58
    343 DS 20 27 23
    344 DS 21 288 261
    345 ID 20 F;ID 20 F-K 3 2
    346 ID 21 F;ID 21 F-K 7 4
    347 ID 21 F 9 8
    348 ID 20 F 2 1 2 1
    349 DS 21 100 93
    353 DS 20 96 82
    354 ID 19 B 48 47
    355 ID 20 63 53
    356 ID 20 F 9 7
    357 ID 20 F-K 3 3
    359 ID 20 F 11 8
    360 ID 21 F 1 1
    361 DS 23 145 129
    362 DS 23 14 12
    363 DS 23 133 128

    Quelle: KBA, 2011.

    Bild: 1959 Werbung Citroën DS, das “Making-Of”, (C) Citroën Communication

    Damit sind 1.203 Citroën DS/ID, der zwischen 1955 und 1975 gebauten “Göttinnen und IDeen”, in der Statistik ermittelbar, davon 1.040 mit H-Kennzeichen, entsprechend 86,5%. Sicherlich werden weitere hunderte Modelle dieses Typs existieren, die allerdings mit Typschlüssel “000” registriert sind.

    Die Göttin gilt gemeinhin als der typischste mit H-Kennzeichen registrierte Citroën, und, wenn man diese Statistik etwas freier interpretieren will, ist somit auch am häufigsten aller historischen Citroën im alltäglichen Strassenbild zu finden, was auch dem persönlichen Eindruck des Autors entspricht.

    Die älteren Modelle sind bis auf eine Ausnahme nicht in der Statistik zu finden, da die Typschlüsselzuordnung des KBA erst im Jahr 1953 eingeführt wurde, also die älteren Modelle dem nicht zugeordnet wurden bzw. werden konnten. Dennoch findet sich als einziges Modell der Traction Avant in der Statistik wieder, hier die offiziellen Zahlen:

    Bild: 1957 letzter produzierter Traction Avant (Modell: 11B Familiale), Usines Quai de Javel, Paris, (C) Citroën Communication

    Bild: 1957 letzter produzierter Traction Avant (Modell: 11B Familiale), Usines Quai de Javel, Paris, (C) Citroën Communication

    Herstellerschlüssel: 3001 – Citroën (F)
    Typschlüssel: 326
    Handelsname: F,FAMILIALE
    Amtlicher Typtext: 11-L LEGERE / 11
    Anzahl insgesamt: 107
    davon mit H-Kennzeichen: 98

    Diese Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu geniessen, da insbesondere die Modelle 11-L (korrekt “11 BL”) und 11 (entsprechend dem Typ Normale, “11 BN”) in Kombination mit der Ausführung als Familiale sicherlich eher nicht zu insgesamt 107 Fahrzeugen zugeordnet werden kann: dies ist statistisch eher unwahrscheinlich.

    Da kein weiterer Traction Avant Typschlüssel in der Statistik aufgeführt wird, wurden hier wohl eher sowohl Familiale als auch normale Berline, Commerciale, Cabriolets, Faux Cabriolets etc. zugeordnet, und vermutlich lassen sich auch der ein oder andere 6-Zylinder 15CV hier wiederfinden, mangels Zuordnenbarkeit zu einem anderen Typschlüssel. Darüber hinaus sind natürlich deutlich mehr als 107 Traction in Deutschland zugelassen und registriert, zumeist in Clubs wie dem

    * Citroën Veteranen Club von Deutschland e.V. (CVC, www.cvc-club.de), der
    * “Traction Avant!” (www.tractionavant.com), der
    * TAVIG (www.tavig.de), sowie
    * André Citroën-Club (ACC, www.andre-citroen-club.de)

    und natürlich vielen nicht club-“organisierten” Besitzern der Gangsterlimousine von Citroën.

    Soweit ein kurzer Blick auf zwei Modelle in der Oldtimer-Statistik.

    Welche Modelle stehen bei Euch im Focus? Welche KBA-Statistiken zu welchem Citroën-Modell sollen in der nächsten Folge präsentiert werden? Bitte um Kommentare in diesem Artikel auf unserer Website.

    Will heissen: Fortsetzung folgt… 🙂

    —–

    Latest statistics about registered vintage Citroen cars in Germany: The Citroen DS

    In Germany, one central federal authority, the “Kraftfahrtbundesamt” (KBA), keeps a database about all cars which are registered as well as which types – provided their registration was done properly. For vintage cars, sometimes type approval papers are missing, and especially when imported from abroad, some documents might be inconsistent or not complete so not all cars are assigned properly.

    With status of 2011, the KBA has registered a total of 57.476 historic Citroen cars in Germany. Historic means the cars are at least 30 years old. Not properly assigned as explained above are 4.481 (equals 7,8%) from which 2.572 are assigned a historic number plate (“…-…H”).

    From those who are properly registered, 1.203 Citroen DS/ID are leading the pack – 1.040 of those (86,5%) can be run as every day historic cars because they applied for the H-plate. Some registration details can be found in the a.m. table.

    Over the next week, we will look into other types of Citroen and share with you more statistics from Germany. Stay tuned!

    —–

    Dernier nouveautés: les registrations des voitures anciennes en RFA / Citroen DS

    En Allemagne, une centrale autorité fédérale, le «Kraftfahrtbundesamt” (KBA), maintient une base de données sur toutes les voitures qui sont enregistrées ainsi que les types – à condition que leur enregistrement a été fait correctement. Pour les voitures anciennes, des documents d’approbation de type, parfois sont manquantes, et surtout lorsqu’ils sont importés de l’étranger, certains documents pourraient être incompatibles ou n’est pas complète si toutes les voitures ne sont affectés correctement.

    Avec le statut de 2011, la KBA a enregistré un total de 57.476 voitures Citroën historique en Allemagne. Historique désigne les voitures sont au moins de 30 ans. Pas correctement affecté, comme expliqué ci-dessus sont 4,481 (égale 7,8%) à partir de laquelle 2.572 sont affectés à une numero plaque historique (“…-…H”).

    De ceux qui sont correctement enregistrés, 1.203 Citroën DS / ID sont en tête du peloton – 1.040 d’entre eux (86,5%) peut être exécuté comme toutes les voitures journée historique parce qu’ils appliquée pour la H-assiette. Quelques détails sur l’inscription peut être trouvé dans la liste au-dessus.

    Au cours des semaines prochaines, nous nous pencherons sur d’autres types de Citroën et de partager avec vous des statistiques plus en provenance d’Allemagne. Restez à l’écoute!

    Jan 052012
     

    Zum 6. April 2011 wurde die neue “Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO” (Verkehrsblatt VkBl. Nr.7 vom 15.04.2011 S.257, LA20/7342.12/00) eingeführt, die nun ab November 2011 ihre Gültigkeit erlangt hat.

    Hier noch einmal im Wortlaut der Abdruck der geänderten Richtlinie:

    Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (BGBl. Teil I S. 988), ist die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) verkündet worden. Mit der Verordnung wurde auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert. Die FZV wurde aus normativen Gründen am 10. Februar 2011 (BGBl. Teil I S. 139) nochmals erlassen.

    Mit der FZV und der Änderung der StVZO sind unter anderem Änderungen für die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) eingetreten. War es vorher notwendig, für Oldtimer eine besondere Betriebserlaubnis zu beantragen, ist neben dem Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit ab dem 01.03.2007 nur noch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr einer Technischen Prüfstelle oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (aaSoP oder PI) für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens erforderlich (§§ 9 Abs. 1 und 17 FZV). Damit ist die Möglichkeit geschaffen worden, die Begutachtung ebenfalls von Prüfingenieuren amtlich anerkannter Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.

    Die Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfordert auch die Anpassung der Richtlinie. Die Anpassung hat zum Ziel, neben der mit der neuen Verordnung bereits erreichten Deregulierung, auch mit der neuen Gestaltung der Richtlinie eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen. Die Struktur des Gutachtens ist übersichtlicher und einfacher gestaltet worden.

    Im Rahmen der Anpassung der Richtlinie soll der bisherige Bewertungsmaßstab (VkBl. 1997 S. 538) nicht verändert werden. Weiterhin gilt: Neben der Originalität sind ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von “normalen alten” Fahrzeugen einzuhalten.

    Neu ist, dass auf eine Bewertungsskala aus Gründen der Vereinfachung zukünftig verzichtet wird. Eine Werteskala ist für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichen unerheblich. Das positiv abgeschlossene Gutachten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend. Die Tätigkeit des Sachverständigen wird damit auf das Notwendige reduziert.

    Die nachstehend bekannt gemachte Richtlinie ist ab dem ersten Tag des siebten auf die Bekanntmachung folgenden Monats anzuwenden. Die Richtlinie für die Begutachtung von “Oldtimer”-Fahrzeugen, VkBl. S. 515 vom 21.07.1997 und der im Zusammenhang mit der Richtlinie bekannt gemachte Anforderungskatalog wird mit der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie aufgehoben.

    Nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden wird hiermit die Richtlinie für die Begutachtung von Fahrzeugen als Oldtimer und das Muster für das Gutachten nach § 23 StVZO bekannt gegeben.

    Wortlaut der Richtlinie:

    Der aaSoP oder PI hat zu Beginn seiner Begutachtung zu prüfen, welche nachstehend näher erläuterte Eingangsbedingung vorliegt und in welchem Umfang entsprechend seiner Zuständigkeit die Begutachtung abgeschlossen werden kann.

    1. Folgende Randbedingungen können bei der Begutachtung für die Einstufung als Oldtimer vorliegen:

    a) Das Fahrzeug ist zugelassen:

    Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 StVZO durchzuführen.

    b) Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug soll wieder zum Verkehr zugelassen werden:

    Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 StVZO unter Beachtungen der Anforderungen nach § 14 Abs. 2 FZV durchzuführen.

    c) Das Fahrzeug soll nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat nun in Deutschland zugelassen werden:

    Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und eine Untersuchung nach § 29 StVZO unter Beachtungen der Anforderungen nach § 7 FZV durchzuführen.

    d) Die Bedingungen a) bis c) liegen nicht vor:

    Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und nach § 21 StVZO durchzuführen.

    e) Das Fahrzeug ist nicht zugelassen und soll ein rotes Oldtimerkennzeichen führen (§ 17 FZV):

    Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 StVZO durchzuführen

    Hinweis: Bei Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungs- oder Selbstzündungsmotor angetrieben werden, umfasst eine Untersuchung im Umfang einer HU grundsätzlich auch den Untersuchungspunkt Motormanagement-/Abgasreinigungssystem; ausgenommen sind die in der Nummer 1.2.1.2 der Anlage VIII zur StVZO aufgeführten Kraftfahrzeuge sowie Krafträder, die bis zum 31. Dezember 1988 erstmals in Verkehr gekommen sind.

    2. Das Gutachten hat mindestens die im nachstehenden Muster enthaltenen Angaben aufzuweisen.

    3. Die vom aaSoP oder PI unter Ziffer 4 und 5 des Musters zum Ausdruck gebrachte Würdigung hinsichtlich Zustand, Ausrüstung und Veränderungen des Fahrzeugs muss eine Antwort auf die entscheidende Frage geben: Kann das begutachtete Fahrzeug im Sinne dieser Richtlinie als ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden? Voraussetzung dafür ist, dass das Erscheinungsbild des Fahrzeugs dem bei der Auslieferung ab Werk oder der dokumentierten Modifikation in der anfänglichen Betriebszeit entspricht.

    4. Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß § 2 Nr. 22 FZV sind:

    * Guter Pflege- und Erhaltungszustand (Abgrenzung zu “normalen alten” Fahrzeugen).

    * Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein.

    * Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden.

    Unter Beachtung der vorstehenden Kriterien kann unter Umständen auch bei in Ziffer 3 des Musters angegebenen nicht originalen Hauptbaugruppen oder Teilen in Abschnitt 5 bestätigt werden, dass das Ergebnis der Begutachtung positiv ist. In diesem Fall hat der aaSoP oder PI mit dem Leiter der Technischen Prüfstelle bzw. dem Leiter der Überwachungsorganisation oder den von ihnen benannten Experten abzustimmen (nachfolgend “Technische Leitung” genannt).

    5. Beurteilungsmaßstab für den aaSoP oder PI im Sinne dieser Richtlinie sind der zugehörige Anforderungskatalog für Oldtimer, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vorschriften.


    Anforderungskatalog
    für die Begutachtung eines Fahrzeugs
    zur Einstufung als Oldtimer
    gemäß §23 StVZO

    Vorwort

    Im Rahmen von Begutachtungen gemäß §23 StVZO können Unterschiede bei der Beurteilung der Fahrzeuge auftreten. Gerade der Begriff “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut”, der in der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern genannt ist und als Grundvoraussetzung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens gilt, ermöglicht unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung von Fahrzeugen gemäß §23 StVZO.

    Deshalb wurde ein Anforderungskatalog erstellt, der einer Begutachtung zugrunde gelegt werden muss.

    Der Anforderungskatalog dient der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Begutachtung von Fahrzeugen aller Klassen gemäß §23 StVZO. Er hat das Ziel, einheitliche Anforderungen und Beurteilungskriterien zu definieren, damit es zu vergleichbaren Beurteilungsergebnissen kommt.

    Der Anforderungskatalog stellt selbst nur einen allgemeinen Rahmen dar. Über Detailabstimmungen verständigen sich die zuständigen Stellen mit einer Arbeitsanweisung für Oldtimer im Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE).

    Inhalt

    1. Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß §23 StVZO

    2. Mindestzustand des Fahrzeugs

    3. Durchführung der Begutachtung
    * Fahrzeugidentität
    * Aufbau/Karosserie
    * Rahmen und Fahrwerk
    * Motor und Antrieb
    * Bremsanlage
    * Lenkung
    * Reifen/Räder
    * Elektrische Anlage
    * Innenraum
    * Spezifische Besonderheiten bei Krafträdern
    * Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen

    1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß §23 StVZO

    * Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die Schlüsselnummer „0098″ erhalten (§2 Nr.22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    * Die Originalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder PI jeweils mit der „Technischen Leitung” der Überwachungsinstitution abzustimmen.

    * Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.

    * Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit und ein Zustand gemäß Ziffer 2.

    2. Mindestzustand des Fahrzeugs

    Eine positive Begutachtung setzt grundsätzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:

    * ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage.

    * nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht”),

    * kein Fehlen wesentlicher Teile,

    * keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und

    * die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.

    Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

    3. Durchführung der Begutachtung

    Die nachfolgend aufgeführten Prüfpositionen sind Pflicht-Prüfpunkte für den aaSoP oder PI bezüglich des Originalzustands.

    3.1. Fahrzeugidentität

    Das Gesamt-Fahrzeug muss eindeutig zu identifizieren sein.

    * Original-FIN oder TP-Nr. vorhanden.

    * Bis EZ 01.10.1969 kann FIN elektrisch eingraviert oder auf einem separaten auf genieteten Blechschild angebracht sein.

    Ist keine Identifikation möglich, ist nach §59 Abs. 3 StVZO zu verfahren.

    * Fabrikschild nach § 59 StVZO oder EG-Ausführung vorhanden, ein originales Fabrikschild kann beibehalten werden.

    * Motor-Nummer bzw. Motortyp/Kennzeichnung muss original und sichtbar (z. B. durch eingeschlagene Nummer/Typ, durch Gussnummern) oder durch Übereinstimmung der optischen Erscheinung, ggf. inkl. der Neben-aggregate nachvollziehbar sein.

    3.2. Anforderungen an die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs

    Das äußere Gesamterscheinungsbild des Fahrzeugs entspricht dem damaligen Originalzustand.

    Weitere Anforderungen sind:

    3.2.1. Aufbau / Karosserie

    3.2.1.1. Außenhaut

    * Nur originales oder zeitgenössisches Erscheinungsbild zulässig.

    * Nur Originalwerkstoff bzw. bei Anbauteilen anderer freigegebener Werkstoff zulässig.

    * Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist zeitgenössisch.

    Ausnahme: Sofern im Rahmen der Fahrzeugbaureihe genehmigt, z.B.: Umbau Coupé in Cabrio oder PKW in LKW, zulässig.

    3.2.1.2. Lack

    Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d.h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush) nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenaufschrift.

    3.2.1.3. Karosserie

    Instandsetzungen dürfen das Gesamterscheinungsbild nicht beeinträchtigen und müssen fachgerecht ausgeführt sein.

    3.2.2. Rahmen und Fahrwerk

    3.2.2.1. Rahmen

    Nur Originalausführung, Originalersatzteil oder vom Hersteller freigegebene Nachfertigung zulässig.

    3.2.2.2. Fahrwerk

    Nur Originalausführung oder Originalersatzteil und zeitgenössische Umrüstung(en) mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.

    3.2.3 Motor und Antrieb

    3.2.3.1. Motor

    * Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

    * Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z.B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.

    * Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO.

    * Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens zulässig.

    * Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.

    3.2.3.2. Getriebe

    Nur Originalausführung oder Getriebe aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

    3.2.4. Bremsanlage

    * Nur Originalausführung oder Anlage aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

    * Zeitgenössischer Umbau von mechanischer auf hydraulische Betätigung.

    * Umbau Einkreis- auf Zweikreisanlage zulässig.

    3.2.5. Lenkung

    * Nur Originalausführung oder Anlage aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

    * Zeitgenössisches Sonderlenkrad, wenn Original oder mit Prüfzeugnis zulässig.

    3.2.6 Reifen/Räder

    * Nur Originalausführung oder Rad-/Reifen¬kombination aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

    * Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig.

    * Umrüstung Diagonal- auf Radial-Reifen bei vergleichbaren Abmessungen zulässig.

    3.2.7. Elektrische Anlage

    3.2.7.1. Lichttechnische Einrichtungen (LTE)

    * Nur Originalausführung oder Anlage aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

    * Bei Umbauten oder Nachrüstungen muss zeitgenössisches Erscheinungsbild erhalten bleiben.

    3.2.7.2. Radio und Unterhaltungs- /Kommunikations-Elektronik

    Nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Veränderungen von Armaturenbrett und Innenraum zulässig.

    3.2.7.3. Übrige Ausstattung

    Umrüstung von 6V-Betriebsspannung auf 12V-Betriebsspannung grundsätzlich zulässig, wenn fachgerecht ausgeführt.

    3.2.8. Innenraum

    Das Erscheinungsbild der Innenausstattung entspricht weitestgehend dem Originalzustand oder ist zeitgenössisch modifiziert.

    3.2.8.1. Sitze und Gurte

    * Nur Originalausführung oder zeitgenössische Umrüstung mit damaligem Prüfzeugnis zulässig; wahlweise Ausführung aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

    * Sitzbezüge nur original, ähnlich oder zeitgenössisch zulässig.

    * Nachrüstung von Gurten zulässig, wenn fachgerecht eingebaut.

    3.2.8.2. Armaturenbrett

    Nur aus Fahrzeugbaureihe oder mit zeitgenössischem Erscheinungsbild zulässig.

    3.2.8.3. Behindertengerechte Bedienung

    Nur fachgerechte Umbauten mit gültigem Prüfzeugnis in Verbindung mit Auflagen im Führerschein zulässig.

    3.3. Spezifische Besonderheiten bei Krafträdern

    Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen für Fahrzeuge.

    3.3.1. Kraftstofftank

    Nur Originaltank oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Zubehörtanks zulässig.

    3.3.2. Abgasanlage

    Nur Originalanlage oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Zubehöranlage zulässig.

    3.3.3. Sitzbank

    Nur Originalbank, Sitz/Bank aus Baureihe, oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössisches Zubehör zulässig.

    3.4. Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen

    Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen für Fahrzeuge.

    3.4.1. Aufbau

    Nur Original-Aufbau oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Variante zulässig.

    3.4.2.

    Nur zeitgenössiche Reklamemotive und Firmenaufschriften zulässig.

    Soweit die Vorschriften im Wortlaut – Tippfehler beim Abtippen sind möglich 😉 .

    Hier noch einmal als PDF Download, sowie zusätzlich beinhaltend:

    “Mustergutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach §23 StVZO”

    PDF Download Oldtimer Richtlinie / H-Kennzeichen 2011 / Mustergutachten Oldtimer-Zulassung

    —–

    German regulation for definition and classification of vehicles as vintage vehicles

    The a.m. lengthy text contains the official definition and detailed specifications for engine, chassis, body, coloring, accessories etc.

    As this is German legislation, there is no translation available via ACI-D.

    You could use http://translate.google.com/ to get the text translated accordingly.

    Nov 232011
     

    Am 07.November 2011 tagte der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (“PAK”). Hier das Sitzungsprotokoll:

    Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch Jens Koeppen. Herr Koeppen bedauert, dass er aufgrund seiner zahlreichen Verpflichtungen dem Parlamentskreis nicht länger vorstehen kann und stellt als Nachfolger Thomas Jarzombek (MdB – CDU) vor, der sogleich von seinem Vorhaben berichtet, die Plakette der Umweltzone aus optischen Gründen von der Scheibe auf das Kennzeichen wandern zu lassen.

    Status Sonderkennzeichen (kleine Kennzeichen für Motorräder, Klebekennzeichen):

    Laut der MdBs Koeppen und Jarzombek ist der beim letzten Treffen angekündigte Antrag noch nicht gestellt worden, da dieser noch in den Gremien durchgesprochen werden muss, um seitens der Abgeordneten mehr Unterstützung zu erhalten. Thomas Jarzombek schlägt zudem vor, gleich mehrere Themen
    in diesem Antrag zu bündeln.

    Als weiterer „Problemfall“ wird hier seitens Peter Schneider die bundesweit unterschiedliche Handhabung der roten 07-Nummern bei Umzug oder Verkauf genannt, die nicht nachvollziehbar ist. (s. auch Protokoll vom 04.07.2011 / www.amicale-citroen.de) Laut Burkhard Steins wäre es sinnvoll, die Nutzung des „US Kennzeichens“ wieder zu beleben; ein weiterer möglicher Punkt für einen Antrag.

    Johannes Götze merkt die Dringlichkeit in Sachen kleine Kennzeichen für Motorräder an. Viele große Kennzeichen seien auf den Motorrädern schlichtweg nicht zu montieren. Mehrere Antragspunkte gingen evtl. zu Lasten der Schnelligkeit.

    Thomas Jarzombek wird diese Punkte mit der Verkehrsarbeitsgruppe diskutieren und schlägt vor, bei PSts. Dr. Andreas Scheuer nachzufragen, inwieweit hier eine gesetzliche Lösung sinnvoll bzw. machbar ist, da eine Gesetzgebung nicht so schnell „zu kippen“ sei wie eine Verordnung.

    Bis zur nächsten Sitzung soll eine entsprechende Regelung in einem Antrag formuliert und in die Entscheidungsgremien gebracht sein.

    Die neue Oldtimer-Richtlinie (Alf Menzel, GTÜ):

    Beim letzten Treffen wurde die neue Oldtimer-Richtlinie von Hans Hesse (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vorgestellt. Die Oldtimer Richtlinie ist bereits zum 01.11.2011 in Kraft getreten. Eine hierfür ins Leben gerufene „Oldtimer-Kommission Arbeitskreis Erfahrungsaustausch“ (AKE) prüft derzeit die Möglichkeit der konkreten Anwendung.

    Am 20.03.2012 soll die Arbeitsanweisung zum Bewertungskatalog beraten werden, bis dahin wird die Arbeitsgruppe des AKE voraussichtlich noch dreimal zusammenkommen. Der AKE hat keine gesetzgebende, sondern ausschließlich beratende Funktion.

    Als die drei wichtigsten Entscheidungskriterien gelten das Fahrzeugalter, der Mindesterhaltungszustand und die Abweichung von der Originalität. Die Oldtimer Richtlinie liefert keine Aussage über einen eventuellen Mehrwert, sondern beantwortet lediglich die Frage, ob es sich bei dem zu
    prüfenden KFZ um einen Oldtimer handelt.

    Alf Menzel verweist in diesem Zusammenhang auf das umfangreiche Archiv der GTÜ, das 48.000 Nachweise zu unterschiedlichsten Marken und Modellen enthält und für jedermann nutzbar ist. Dies und weitere Infos sind zu finden unter www.gtue-oldtimerservice.de.

    Thomas Lundt appelliert an die Runde, dafür Sorge zu tragen, dass sich auch wirklich Fahrzeuge auf der Straße bewegen, die die Bezeichnung Kulturgut verdienen und nicht jeder „Plastikbomber“ aus der entsprechenden Zeit als Oldtimer gelten dürfe. Carsten Bräuer entgegnet, dass es keine Frage des
    persönlichen Geschmacks sei. Solange die Bausätze als „zeitgenössisch“ gelten und die anderen Kriterien erfüllt seien, handele es sich ganz klar um Oldtimer. Die 80er Jahre war die Hochzeit des Fzg.-Tuning und der Umbauten.

    Zudem habe das H-Kennzeichen keine wertbildende Funktion, es ermögliche lediglich eine Steuersubventionierung und die problemlose Befahrung der Umweltzonen.

    Thomas Jarzombek ist jedoch durchaus der Meinung, dass das H-Kennzeichen ein Fahrzeug adelt. Eine Anmerkung, die ein großer Teil der Runde teilt: Laut Reinhard Sachse hat das H-Kennzeichen durchaus monetären Einfluss.

    Der Teilnehmerkreis ist sich einig darüber, dass die geplante Regelung sehr offen ist und vernünftige Grenzen aufgezeigt werden müssten, um einer undifferenzierten Vergabe von H-Kennzeichen möglichen Schwemme vorzubeugen, die sich auch negativ auf die öffentliche Akzeptanz auswirken könnte, die nach wie vor sehr hoch sei.

    Zudem fördert eine solche nachvollziehbare Einstufung die Klassifizierung. Eine drohende Oldtimer-Schwemme widerspricht zudem der Berechtigung, von einem Kulturgut zu sprechen.

    Martin Halder verweist in diesem Zusammenhang auf einen durchaus kritischen Artikel des Spiegel (s. Anhang), der die Sensibilität der Öffentlichkeit für dieses Thema unterstreicht.

    Biokraftstoff E10 bei Oldtimern (Johannes Hübner | autoconsult):

    Johannes Hübner berichtet über Entwicklungen aus seinem aktuellen Feldversuch (wir berichteten bereits anlässlich der Sitzung vom 04.07.2011). Zusammenfassend kann berichtet werden, dass das ein oder andere Fahrzeug zwar „Macken“ aufweist, jedoch nicht eindeutig belegbar ist, ob diese durch die Nutzung von E10 herrühren. Von ihm konsultierte andere Quellen wie beispielsweise Internetforen melden ebenfalls keinerlei Probleme mit dem Kraftstoff E10.

    Peter Steinfurth wirft die Frage auf, ob es denn verlässliche Zahlen im Hinblick auf den Verkauf von E10 gäbe. Offensichtlich werde E10 nämlich aufgrund der geringen Nachfrage von den Tankstellenpächtern gar nicht verkauft, aus den entsprechenden Zapfsäulen fließe E5. Stefan Röhrig erwähnt, dass innerhalb der EU-Kommission das Thema für so brisant gehalten wird, dass darüber diskutiert wird, E10 als zukünftigen Standard-Kraftstoff in Frage zu stellen. Martin Halder kündigt an, das Thema E10 zugunsten anderer wichtiger Themen innerhalb dieser Runde ruhen zu lassen, bis neue, konkrete Erkenntnisse vorliegen.

    FIVA | Charta von Turin:

    Johannes Hübner sieht die größte Problematik nicht im eigentlichen Text der Charta, sondern im Vorwort (Definitionen). Vom 17.-19.11.2011 findet in Washington, DC, die FIVA General-Assembly statt; der ADAC hat laut Dirk Jurgasch hierfür seine Anmerkungen an den FIVA Vertreter der Schweiz, Herrn Kohler, geschickt. Der DAVC wird lt. Georg Sewe in Washington teilnehmen.

    Stefan Röhrig berichtet von einem Treffen des VDA mit Vertretern der FIVA. Laut Herrn Röhrig will der VDA auf jeden Fall verhindern, dass die FIVA auf die Unesco zugeht und die Charta als Gesetz verabschiedet wird. Eine Meinung, der sich Winfried Seidel bedingungslos anschließt – jegliche Entwicklung in Richtung Denkmalschutz sei aufgrund der unabsehbaren Einschränkungen um jeden Preis zu vermeiden. Peter Steinfurth berichtet, dass im Internetforum der „Oldtimer-Markt“ weniger der Inhalt der geplanten Charta kritisiert wird, als die Tatsache, dass von der FIVA in Vorwegnahme einer öffentlichen Diskussion Einschränkungen besprochen werden.

    Martin Halder fasst die allgemeine Stimmung dahingehend zusammen, dass die Oldtimer-Richtlinie von den meisten als zu liberal angesehen wird. Hingegen befasst sich die geplante Charta von Turin zwar mit vergleichbaren Fragestellungen, wird aber insgesamt als zu restriktiv beurteilt. An Dirk Jurgasch richtet sich abschließend die Bitte, das nächste öffentliche Protokoll der FIVA zur Vorbereitung auf das nächste Treffen des Parlamentskreises zu liefern. Martin Halder regt an, die Themen zur Klassifizierung von Oldtimern zum Schwerpunkt der nächsten Sitzung zu machen, was breite Zustimmung findet.

    Verschiedenes:

    Peter Schneider berichtet von einer Sitzung der Historic-Vehicle-Group der EU. Da die „Problematik Umweltzone“ inzwischen auch andere Länder der EU erreicht hat, besteht dort der Wunsch nach einer Einführung des H-Kennzeichens analog zu Deutschland. Georg Sewe berichtet von der Schwierigkeit für Oldtimer Clubs, den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen / zu behalten. Peter Schneider merkt an, dass nur allgemeine Oldtimer-Clubs diesen Status zugesprochen bekommen, nicht jedoch Marken-Clubs.

    Christoph Karle befürchtet kommende Maut-Gebühren für PKWs. Thomas Jarzombeks Einschätzung dazu ist, dass dies aus Gründen der Umsetzung und der Kosten-Nutzen-Rechnung eher nicht realisiert wird und sich somit auch die Frage nach einer Mautbefreiung für Oldtimer absehbar nicht stellt.

    Soweit die Mitteilung des PAK. Wir danken dem VDA, Stefan Röhrig, für die Zusendung dieser Informationen.

    —–

    Translation and Summary by ACI-D St. Joest:

    German government discussions around definition of vintage vehicles, size of number plates, E10 fuel and Charta of Turin

    Next to the current parliament works around the automotive heritage and it’s establishment within the legal framework – see notes above, from PAK (parliamentary council on the automotive cultural heritage) – it is interesting to notice that in other EU countries there is a strong interest to copy over a Germany blueprint on definition of prerequisites for / establishment of historic number plates on vintage vehicles. The EU Historic Vehicle Group is prime driver of this initiative. This could also be the basis upon which pollution zones in inner cities respectively the handling of vintage vehicles within this context can be established.

    The Minutes Of Meeting from the last PAK meeting also includes the usage and availability of small number plates for historical motorbikes as due to technical limitations on the bike itself, large number plates simply can not be mounted, and the “American type of number plate” seems to be a favoured type to become legal.

    Germany has established a new version of the “Oldtimer Richtlinie” (frameworks for definition of vintage vehicles) which became official in November 2011 and about which the Amicale Citroen Deutschland will soon publish more detailed information.

    Discussions and handling on E10 (10% ethanol in the fuel) respectively it’s impact on rubber and corrosion of metals (such as carburetor, fuel pumps etc.) are currently set on hold. Rumors are ongoing that the EU commissions decisions on selling E10 fuel quota might be weakened up or changed. Many historical cars are being fueled with “traditional Super” (i.e. 95 octane, 5% ethanol anyways) or “Super Plus” (pb replacement additives).

    The Charta of Turin – the definition of vintage vehicles, see also the www.amicale-citroen.de article – is being discussed heavily. While the German “Oldtimer Richtlinie” is rather being perceived by some parties as being too liberal, the Charta being way too strict. It is the intention of VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie, the Germany association of the automotive industry) to prevent that the definition is being promoted by FIVA towards the UNESCO and then being regulated by law, as this would have a direct impact and limitation on vintage vehicles. The next PAK meeting will address this to a larger extent.

    Nov 062011
     

    (German only) Der Weltverband FIVA hat vor einiger Zeit einen Entwurf zur “Charta of Turin” vorgestellt (siehe auch www.amicale-citroen.de) . Im September erfolgte hierzu ein Abstimmungsgespräch zwischen der FIVA und Vertretern der deutschen Automobilindustrie. Als Anlage erhalten Sie einen Auszug des Gesprächprotokolls.

    Besprechungsnotiz (Auszüge)

    Gesprächsteilnehmer:
    Herren des FIVA-Präsidiums, und Vertreter der deutschen Automobilindustrie der Firmen AUDI AG, BMW Group, Daimler AG, VDA.

    Das Gespräch fand am 07. September 2011 in München statt. Es erfolgte auf Einladung der deutschen Automobilindustrie (im Folgenden „AI“ genannt) vertreten durch die o. a. Firmen, um offene Fragen zur Charta of Turin (im folgenden „Charta“ genannt) zu klären.

    Der FIVA Präsident erläutert die Gründe für die Entstehung der Charta. Seine Einschätzungen zur bedrohten Zukunft des Betreibens von historischen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen werden von den Vertretern der AI geteilt. Die Notwendigkeit zur Schaffung entsprechender Instrumentarien für die politische Lobbyarbeit wird von allen Teilnehmern gesehen. Im Gesprächsverlauf legt die FIVA die der Charta zugrundeliegende Strategie dar:

    Die Charta soll als eine Vision für das künftige Erhalten und Betreiben des automobilen Kulturguts dienen.

    Die Charta soll ein Instrument für die politische Lobbyarbeit sein. Es ist nicht vorgesehen, eine Anerkennung der Charta bei der UNESCO zu erreichen, jedoch soll sie eine Etablierung der FIVA als offizieller UNESCO-Ansprechpartner unterstützen.

    Die Charta soll als Regelwerk mit empfehlendem Charakter verstanden werden. Die FIVA strebt mittelfristig an, ihre eigenen unterschiedlichen Regelwerke den Inhalten der Charta anzupassen.

    Die FIVA hat bisher bei der Vorgehensweise zur Charta keine weiteren Interessensgruppen (wie ICOM o. ä.) einbezogen, wird aber Gegenpositionen zu deren Strategien vermeiden.

    Die FIVA berichtet über die bisherigen Reaktionen auf den Entwurf der Charta und deren Auswirkungen. So soll ein neuer Entwurf kürzer sein und sich stärker am Umfang der Charta of Venedig orientieren. Die Formulierungen sollen nicht so konservatorenlastig und geschmeidiger sein. Die Kommentierung soll in einem separaten Dokument niedergelegt werden.

    Von Seiten AI wird erklärt, dass sie grundsätzlich die Vorgehensweise der FIVA begrüßt und unterstützt. Auch die außergewöhnliche Energie, mit der das Thema vorwärtsgetrieben wird, findet Anerkennung. Die AI bittet die FIVA um Beachtung der folgenden Punkte:

    Die AI empfiehlt, die Charta eher als eine Art „Grundgesetz“ zu gestalten und einzusetzen. Dazu sollten die Formulierungen allgemeiner gehalten werden, damit die Charta langfristig unverändert bleiben kann. Detaillierungen könnten dann im Regelwerk der FIVA ausgeführt werden, welches auch leichter den jeweiligen Anforderungen angepasst werden kann. Ziel sollte es ein, dass weltweit alle Interessensgruppen rund um das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut diese Charta als ihr „Grundgesetz“ akzeptieren.

    Die AI gibt zu bedenken, dass eine von der UNESCO anerkannte Charta dazu führen könnte, dass nationale (in diesem Fall deutsche) Legislativen die Charta in nationales Recht integrieren.

    Die AI äußert ihre Befürchtung, dass eine zu detaillierte und „strenge“ Formulierung der Charta zu einer Spaltung der Oldtimer-Szene führen könnte.

    Die AI weist auf die unterschiedlichen nationalen und markenspezifischen Besonderheiten hin und möchte sichergestellt sehen, dass es in Folge der Charta keine Zweiteilung bei der Bewertung historischer Fahrzeuge gibt. Die FIVA erklärt, dass ein weltweiter Eingriff in die jeweiligen nationalen Regelungen kaum zu bewerkstelligen sei.

    Die AI stellt die Frage nach einem „Bestandsschutz“ für die Zeit nach der Einführung der Charta. Die FIVA versichert, das zu berücksichtigen.

    Die AI weist darauf hin, dass Bitten um Subvention für die Aktivitäten rund um historische Fahrzeuge politisch nicht opportun sind. Die FIVA stimmt zu und wird entsprechende Passagen aus der Charta entfernen.

    Die AI teilt die Meinung der FIVA, dass „Automobiles Kulturgut“ mehr beinhaltet als historische Fahrzeuge. So sind darunter im engeren Sinne auch die Gebäude, in denen Fahrzeuge gefertigt wurden, die Infrastruktur, die für das Betreiben der Fahrzeuge entstanden ist, die Techniken der Fertigung, die Erfindungen u. v. m. zu subsumieren, im weiteren Sinne die Bedeutung des Automobils für die Entwicklung der Menschheit. Aufgrund der Vielfalt der Themen und der in diesem Zusammenhang mit dem Erhalt und der Historie betrauten Interessensgruppen empfiehlt die AI, dass sich die Charta speziell und ausschließlich mit den Themen des Erhalts und der Betreibung mechanisch angetriebener Fahrzeuge befasst.

    Die AI macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die eine wirtschaftliche Ersatzteilversorgung für die historischen Fahrzeuge mit sich bringt. Formulierungen der Charta (besonders in § 7) sollten dieses berücksichtigen.

    Die AI fragt an, ob die Charta auch für historischen Motorsport Gültigkeit bekommen soll. Die FIVA erklärt, dass dieses Thema Teil der FIA Zuständigkeiten ist.

    Die FIVA erläutert die weitere Vorgehensweise:

    Redaktionskonferenz zu den unterschiedlichen Kommentierungen zur Charta im November 2011.

    Diskussion um die Charta bei dem General Assembly der FIVA am 17. – 19.11.2011 in Washington.

    Öffentliche Anhörung ab November 2011.

    Erneute Überarbeitung des Vorschlags.

    Verabschiedung der Charta bei dem General Assembly 2012.

    Für das Protokoll
    S. Röhrig, VDA