Aus den Leitlinien: Club-Registrierung und Fördermittel-Verteilung

 

1. Vorwort

Die Förderung der nicht-kommerziellen Aktivitäten der deutschen Citroën- und Panhard-Clubs durch Dritte erfordert es, eine Regelung zu erarbeiten, welche die Interessen der in Deutschland gegründeten Clubs und ihrer Mitglieder berücksichtigt. Dabei ist die komplexe Struktur der Clubs, Interessengemeinschaften, Landesgruppen und Ortsverbände sowie Stammtische etc. (im folgenden “Clubs”) dergestalt zu berücksichtigen, daß sowohl für mitgliederstarke bundesweit vertretene Clubs als auch für kleinere und regionale Organisationen, für eingetragene wie nicht eingetragene Vereine eine Lösung gefunden wird, die es allen ermöglicht, an der Förderung in geeigneter Weise partizipieren zu können.

Die vorliegende Regelung soll es ermöglichen, eine transparente und einheitliche Darstellung auch gegenüber Dritten zu kommunizieren, und sich an den allgemeinen Zielen zu orientieren: die Wahrung der Interessen für die eigenen Clubs und ihrer Mitglieder, der von ihnen repräsentierten Fahrzeuge, der in ihnen umgesetzten Technologien, Modifikationen und Adaptionen der Stilepochen, der Menschen, die sie bewegen und erhalten, und der Kreativität und Innovation, die als Leitmotiv über Jahrzehnte den Automobilbau bei Citroën geprägt haben.

Die Amicale Citroën & DS Deutschland (im folgenden “Amicale”) ist die von den Repräsentanten der Clubs gewählte Interessensvertretung aller Clubs gegenüber den Unternehmen “Automobiles Citroën” und “DS Automobiles” in Deutschland und international, sowie Dritten (im folgenden “Förderer”). Sie ist der kommissarische Verwalter für die Förderung, bis durch die Clubmehrheit der in der Amicale akkreditierten Clubs eine Verwendung beschlossen worden ist. Über die Verwendung der Fördermittel muss spätestens nach deren Bereitstellung zeitnah abgestimmt werden. Die Bereitstellung der Mittel durch die Amicale an die Clubs hat nach dieser Entscheidung ebenso zeitnah zu erfolgen.

Über die Höhe der bereitgestellten Fördermittel sind die akkreditierten Clubs vollumfänglich und zeitnah durch die Amicale zu informieren. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Amicale muss dazu ein Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.

Die in diesem Sinne nicht akkreditierten / anerkannten Clubs sind von der Förderung ausgeschlossen, können jedoch auf Anfrage weiterhin durch die Amicale informiert werden bzw. einen Aufnahmeantrag stellen.

2. Club-Definitionen

Die Förderung ist dahingehend ausgelegt, einen Anreiz für diejenigen Clubs zu schaffen, die sich im Sinne der gemeinschaftlichen Interessen aller engagieren. Hierzu bedarf es Kriterien, die durch eine Arbeitsgruppe mit Repräsentanten von mehr als 85% der in Clubs vertretenen Mitglieder wie folgt erarbeitet wurden:

  • Der Club muss mit einer deutschen Postanschrift bei der Amicale registriert werden und mehrheitlich nationale Mitglieder haben.
    Wir begrüßen, wenn Clubs internationale Mitgliedschaften erlauben, da die Verflechtung von gemeinsamen Interessen und Ambitionen, Ersatzteilbeschaffung, Austausch von Informationen, Expertise, Dokumentation, Treffen und Veranstaltungen unterstützt.
  • Der Club muss sich mehrheitlich mit Citroën, DS bzw. Panhard und von ihnen gebauten Fahrzeugen und Derivaten beschäftigen.
    Dies gilt für Fahrzeuge ab Baujahr 1919 bis zur Gegenwart.
  • Der Club muss nicht-kommerziell sein.
    Ebenso gilt dies für vom Club ausgerichtete Veranstaltungen, Aktivitäten etc., die zum Wohl des Clubs oder einem guten Zweck zukommen soll, und nicht zum Vorteil einzelner Clubmitglieder orientiert sein dürfen.
  • Ein Nachweis über ein aktives Clubleben muss erfolgen.
    Hierzu zählen:

    • Publikationen (Print / Clubzeitung, Newsletter etc.)
    • Regelmäßige Pflege einer eigenen Website / Homepage
    • Workshops für Mitglieder und Dritte
    • Öffentlich ausgerichtete und angekündigte Treffen mit überregionaler Reichweite
    • Pflege und Ausbau des Clubs und persönlicher Kontakte
    • Integration in das Clubnetzwerk und aktive Teilnahme
  • Die Anzahl seiner Mitglieder muss bei Eintritt mehr als 10 (zehn) Mitglieder betragen.
    Die Grenze wurde so niedrig angesetzt, damit auch z.B. spezielle Fahrzeug-Register für “Exoten” als Club in die Gemeinschaft aufgenommen werden können.
    Eine Mitgliederliste ist für den Fall eines eingereichten Antrags vorzulegen.
  • Bei erfolgter Förderung muss zur nachfolgenden Berichtsperiode bzw. der Amicale-Jahreshauptversammlung im Folgejahr ein Nachweis der vollumfänglichen Verwendung für den beantragten Zweck nebst Belegen erbracht werden.
    Ziel ist es, die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel für Aktivitäten des Clubs zu dokumentieren, und Verwendung für persönliche oder kommerzielle Zwecke zu unterbinden.

3. Bestandsliste der Clubs zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung

Unter Berücksichtigung des jahrelangen aktiven Engagements etablierter Clubs durch öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise die Messen “Technoclassica” (Essen), “Retroclassics” (Stuttgart), “Citrorama” und “Francemobile” (Rheinberg) sowie einer Mitgliederzahl oberhalb von 50 Mitgliedern zum Stand 1.7.2012 erhalten folgende Clubs mit Inkrafttreten dieser Regelung den Status als akkreditierter Club, in alphabetischer Reihenfolge:

  • André Citroën-Club (ACC)
  • Citroën CX Club Deutschland e.V.
  • Citroën GS-GSA-Interessengemeinschaft (GS-GSA-IG)
  • Citroën Maserati IG
  • Citroën SM Club Deutschland e.V.
  • Citroën Veteranen Club von Deutschland e.V. (CVC)
  • Citroën-Club Rhein-Ruhr e.V. (CCRR)
  • DS-Club Deutschland e.V.
  • Panhard-Club Deutschland e.V.
  • Traction Avant! (TA!)
  • Traction Avant Interessengemeinschaft (TAVIG)
  • Citroën-Freunde

Diese repräsentieren zum Zeitpunkt 1.7.2012 auch die über sie angeschlossenen Interessengemeinschaften, Landesgruppen, Ortsverbände und Stammtische, sowie mehr als 85% der in Deutschland organisierten Clubmitglieder.

4. Bewerbung und Akkreditierung neuer Clubs

Clubs, die noch nicht im Sinne der o.g. Regelung anerkannt wurden, können sich für die Aufnahme / Akkreditierung in der Clubgemeinschaft der Amicale bewerben.

Nicht jeder Bewerber muss sich einem der bereits akkreditierten Clubs anschließen. Eine Akkreditierung als eigenständiger Club bedarf hingegen der Zustimmung der bereits akkreditierten Clubs. Dies soll aus Gründen des mit der Anerkennung verbundenen Stimm- und Vorschlagrechts verhindern, dass bereits eine geringe Zahl kleiner Clubs mit wenigen Mitgliedern die mitgliederstarken Clubs überstimmen können.

Ein Aufnahmeantrag muss eingereicht werden, der die o.g. Kriterien nachweist. Die Beantragung kann bis zu 3 Monate vor der nächsten Jahreshauptversammlung der Amicale (JHV) erfolgen. Die Amicale sammelt die im Berichtsjahr eingehenden Anträge und prüft diese auf Vollständigkeit. Die Anträge werden spätestens 2 Monate vor JHV an die Gemeinschaft der bereits akkreditierten Clubs zugestellt, damit diesen Zeit gegeben werden kann, clubintern über den Antragsteller zu entscheiden.

Auf der JHV werden die Antragsteller gebeten, ihren Antrag erneut vor Vertretern der Clubgemeinschaft zu präsentieren. Diese entscheidet danach per Wahl, ob dem Antrag stattgegeben wird. Wahlberechtigt sind jeweils 2 Vertreter der anerkannten Clubs, sowie die beiden Amicale-Delegierten, die jeweils mit einer Stimme pro Antrag entscheiden. Die Wahl ist geheim. Die einfache Mehrheit entscheidet. Die Entscheidung gilt mit sofortiger Wirkung.

Jeder akkreditierte Club benennt zwei Ansprechpartner für die Amicale, die als Schnittstelle zwischen Club und Amicale aktiv sind. Bei einem Wechsel der Ansprechpartner wird die Amicale umgehend über den Wechsel informiert.

5. Beendigung der Akkreditierung

5.1. Aberkennung der Akkreditierung

Sollten Gründe gegen eine Weiterführung der Akkreditierung eines Clubs sprechen, so kann schriftlich von jedem der akkreditierten Clubs oder der Amicale ein Antrag auf Aberkennung der Akkreditierung eines Clubs gestellt werden. Im Rahmen der o.g. Kriterien ist zu begründen, warum die Aberkennung erfolgen soll.

Die Beantragung kann bis zu 3 Monate vor der nächsten Jahreshauptversammlung der Amicale (JHV) erfolgen. Die Amicale sammelt die im Berichtsjahr eingehenden Anträge und prüft diese auf Vollständigkeit. Die Anträge werden spätestens 2 Monate vor JHV an die Gemeinschaft der bereits anerkannten Clubs zugestellt, damit diesen Zeit gegeben werden kann, clubintern über den Antragsteller zu entscheiden.

Auf der JHV werden die Antragsteller gebeten, ihren Antrag zur Aberkennung erneut vor Vertretern der Clubgemeinschaft zu präsentieren. Dem beanstandeten Club wird Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu beziehen. Danach entscheidet die Clubgemeinschaft per Wahl, ob dem Antrag stattgegeben wird. Wahlberechtigt sind jeweils 2 Vertreter der anerkannten Clubs, sowie die beiden Amicale-Delegierten, die jeweils mit einer Stimme pro Antrag entscheiden, jedoch nicht die Delegierten des abzuerkennenden Clubs. Die Wahl ist geheim. Die einfache Mehrheit entscheidet. Die Entscheidung gilt mit sofortiger Wirkung.

5.2. Austritt

Ein Club kann jederzeit entscheiden, seine Akkreditierung wieder zurückzugeben. Dazu muss ein formloser Antrag vom Clubvorstand an die Amicale übermittelt werden, und von der Amicale bestätigt werden. Die Wahl des Austrittsdatums ist dem Club überlassen, als frühestmöglicher Termin gilt das Bestätigungsdatum der Amicale-Rückmeldung.

In Ergänzung zu Punkt 7 sind sämtliche Förderungen, die für Zeitpunkte nach dem Austrittsdatum vereinbart waren, vollumfänglich vom Club an die Amicale zurückzugeben. Sollten bereits Teilleistungen hierzu vom Club in Anspruch genommen worden sein, so sind auch diese wieder vollumfänglich zurückzuerstatten.

5.3. Wiedereintritt

Nach 5.2. ausgetretene Clubs können innerhalb von 24 Monaten nach Austritt einen Wiedereintritt beantragen, wenn weiterhin die unter Punkt 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ein formloser Antrag muss dazu vom Clubvorstand eingereicht werden, und von der einfachen Mehrheit der akkreditierten Clubs angenommen werden. Dieser Wiedereintritt kann auch ausserhalb der JHV erfolgen, und ist nur einmalig zulässig.

6. Proxy Vote – Wahl bei Abwesenheit

Clubs, deren beide Vertreter nicht zu einer anstehenden Wahl anwesend sein können, können andere Clubvertreter als Bevollmächtigte benennen. Die Benennung muss spätestens zu Beginn der Wahlen schriftlich der Amicale vorliegen.

7. Regelung der Förderung

Die Förderung ist dahingehend ausgelegt, einen Anreiz für diejenigen Clubs zu schaffen, die sich im Sinne der gemeinschaftlichen Interessen aller engagieren. Hierzu bedarf es Kriterien, die durch eine Arbeitsgruppe mit Repräsentanten von mehr als 85% der in Clubs vertretenen Mitglieder wie folgt erarbeitet wurden:

7.1. Förderung des “Event Of The Year”

Das “Event Of The Year” (EOTY) ist die von den Delegierten der akkreditierten Clubs gewählte wichtigste Veranstaltung aller Clubs in Deutschland. Sie wird von einem der akkreditierten Clubs oder in dessen Namen organisiert.

Jeder akkreditierte Club kann dazu einen Antrag pro Jahr bei der Amicale einreichen. Der Antrag muss bis spätestens 2 Monate vor der Jahreshauptversammlung der Amicale (JHV) bei ihr eingegangen sein. Spätestens 1 Monat vor der JHV informiert die Amicale die akkreditierten Clubs über die eingegangenen Anträge, um den Clubs Gelegenheit zur internen Meinungsbildung zu geben.

Im Antrag sind u.a. anzugeben: Antragsteller, Informationen zur Veranstaltung (Datum, Ort, Zielgruppe, Programm,…), Kommunikations-Konzept, wie wird der Hersteller Citroën / Vertragshändler in die Veranstaltung eingebunden etc.

Die Amicale stellt dazu ein Formular bereit. Ziel soll es sein, den anderen Clubs ein bestmögliches Bild vom zu erwartenden Ereignis abzugeben und für die meisten Stimmen zu werben.

Im Rahmen der JHV stimmen die Delegierten der Clubs über das zu wählende EOTY ab. Jeder der zwei Delegierten der Clubs und der Amicale erhalten je eine Stimme, die sie einem der Kandidaten geben können. Bei mehreren Anträgen entscheidet die einfache Mehrheit; bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.

Pro Kalenderjahr kann nur ein EOTY gewählt werden. Pro Club kann nur ein Antrag gestellt werden.

Die Wahl gilt im Jahr der JHV für die Ausrichtung des EOTY im Folgejahr, um dem organisierenden Club Planungssicherheit und Unterstützung zu geben. Sollte für das laufende Jahr noch kein EOTY benannt sein, so kann eine Wahl dazu im Rahmen der JHV erfolgen.

Die Höhe der Unterstützung des EOTY wird nach dem u.g. Verteilerschlüssel vollzogen.

Eine Wahl als EOTY schliesst eine Beantragung zusätzlicher Förderung gemäß 7.3. aus, es sei denn, die Clubgemeinschaft entscheidet dies mehrheitlich anders.

7.2. Förderung gemeinschaftlicher Interessen mehrerer Clubs

Neben der Wahl des EOTY steht es der Clubgemeinschaft auch zu, Gelder statt für die Clubs auch für eine gemeinschaftliche Förderung zu verwenden, beispielsweise für Messen und Veranstaltungen, zur weiteren Ausstattung oder Ausbau des Clubgemeinschaftsstands (im Rahmen von z.B. Technoclassica, ICCCR etc.) – gemeinschaftlicher Nutzen steht vor individueller Förderung.

Hierzu muss die Verwendung von den Clubs im Rahmen der JHV von den Clubs oder Amicale beantragt werden, sowie mehrheitlich beschlossen werden. Der Beschluss wird vor den Wahlen der Förderung weiterer Clubs getätigt, weil diese Abstimmung damit hinfällig wird.

Die Entscheidung für eine gemeinschaftliche Förderung darf die Wahl und Höhe der Förderung des EOTY nicht beeinflussen, es sei denn, es liegt keine Bewerbung für ein EOTY vor.

7.3. Förderung weiterer Aktivitäten einzelner Clubs

Um auch kleineren Clubs die Möglichkeit zu geben, eine Förderung zu erhalten, wurde auf eine Regelung unter Berücksichtigung der Mitgliederzahl verzichtet, die sonst eine permanent einseitige Bevorzugung zugunsten mitgliederstarker Clubs gewährt hätte. Stattdessen wird folgende Regelung festgelegt:

Diejenigen Bewerber, die bei der Wahl des EOTY nicht ausgewählt wurden, werden – in Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmenzahlen – mit einer Förderung gemäß dem u.g. Verteilerschlüssel ausgestattet.

Pro Club kann nur ein Antrag gestellt werden.

7.4. Verteilerschlüssel für Fördermittel

Das aus 100% finanzieller und Sachmittel-Förderung bestehenden Mittel werden wie folgt verteilt:

  • Priorität 1: EOTY => 40%
    Die verbleibenden 60% können ganz oder anteilig verteilt werden wie folgt:
  • Priorität 2: Entscheidung über Verwendung für die Förderung gemeinschaftlicher Interessen (0-60% Anteil)
    Daraus ableitend:
  • Priorität 3: Förderung Aktivitäten einzelner Clubs, “2.-4. Platz” (gemäß Rangliste der Stimmen, nach EOTY) => jeweils 1/3 der restlichen Förderhöhe (0-60% Anteil)

    Bis zu maximal 3 weitere Bewerber neben dem EOTY können eine Förderung erhalten. Bei Stimmengleichheit verteilen sich die Beträge anteilig der Restbeträge bzw. der Rangliste (sind beispielsweise 2 stimmzahlmäßig gleichrangige Bewerber für den 4. Platz vorgesehen, erhält jeder 20%/2 = 10% der Fördermittel)Sind weniger als 3 weitere Bewerbungen eingetroffen, werden die nicht ausgeschütteten Fördermittel für die Förderung gemeinschaftlicher Interessen verwendet.

Darüber hinaus wird der Verteilerschlüssel wie folgt geregelt, ähnlich der Stimmrechteregelung im Bundesrat:

  • “kleine Clubs” erhalten bei Antrag 3 von 5 Anteilen,
  • “mittlere Clubs” erhalten 4 von 5 Anteilen,
  • “große Clubs” erhalten 5 von 5 Anteilen der Förderhöhe.

Die Definition dieser Größe bezieht sich dabei auf die relative Mitgliederzahl im Verhältnis zum mitgliederbestandsmäßig größten akkreditierten Club. Damit soll verhindert werden, daß kleinere Clubs überproportional Zugriff auf die zur Verfügung stehende Förderung erhalten.

Rechenbeispiel: Die Clubs 1 und 2 (klein), Club 3 (mittel) und Club 4 (gross) reichen einen Antrag auf Förderung ein. Gesamtstückelung ist daher 3+3+4+5 = 15 Anteile. CLub 1 und 2 erhalten daher 3/15 (=1/5), Club 3 dann 4/15 sowie Club 4 dann 5/15 (=1/3) der Förderung.

7.5. Rücklagen

Es werden keine Rücklagen gebildet. Sollten nicht abgerufene Fördermittel vorhanden sein, werden diese im Folgejahr ausgeschüttet. Davon abweichend können dann Rücklagen gebildet werden, wenn z.B. absehbar ist, daß in naher Zukunft Gemeinschaftsinvestitionen getätigt werden müssen. Die Clubs müssen mehrheitlich dieser Rücklagenbildung im Rahmen der Jahreshauptversammlung zustimmen.

7.6. Zuteilung der Förderung

Die Amicale ist als ehrenamtlicher Verwalter der Fördermittel gehalten, unmittelbar nach Bereitstellung der Fördermittel und erfolgter Wahl der Begünstigten die Zuteilung durchzuführen. Der Begünstigte hat im Folgezeitraum den Nachweis der Verwendung der Fördermittel durch Rechnungen / Quittungen etc. zu erbringen.

7.7. Rückforderung

Findet das EOTY oder eine der geförderten Clubaktivitäten nicht statt, so müssen die Fördermittel an die Amicale vollumfänglich und umgehend zurückerstattet werden.

—- Ende der Regelung —-

—- Formulierung und Schriftführer: Stephan Joest, Amicale Citroën Deutschland —-

Nachtrag

Grundlage für die Zuwendung von Unterstützungsleistungen und Förderungen ist, welcher Club bezugsberechtigt ist.

Zu diesem Zweck hat die Amicale Vertreter von großen und kleinen Clubs und Interessengemeinschaften Anfang Juli 2012 zu einem Workshop nach Düsseldorf eingeladen, um transparente, nachvollziehbare und insbesondere mehrheitsfähige Definitionen verbindlich für die deutsche Clublandschaft zu erarbeiten.

Die nachfolgende Regelung gilt als Vorschlag, der durch die Clubs mehrheitlich entschieden wird. Auf Basis einer Mehrheitsentscheidung (einfache Mehrheit) wird dieser mit Wirkung zum 1.8.2012 gültig.

Amicale-Workshop Club-Akkreditierung und Förderungs-Regelung vom 3.7.2012

Anwesende Clubvertreter:

  • André Citroën-Club, vertreten durch Ulrich Brenken (telefonisch zugeschaltet), Clubleitung
  • Citroën-Club Rhein-Ruhr e.V., vertreten durch Thomas Führkötter, Vorsitzender
  • Citroën SM Club Deutschland e.V., vertreten durch Volker Hammes, 2. Vorsitzender
  • DS-Club Deutschland e.V., vertreten durch Ulrich Klauke
  • XM-IG als IG im André Citroën-Club, vertreten durch Ulrich Klauke
  • Traction Avant!, vertreten durch Ulli Franken, Vorsitzender
  • Amicale Citroën, vertreten durch Britta Becker und Stephan Joest, Delegierte

Schriftliche Rückmeldung zum Workshop ist erfolgt durch:

  • Citroën GS-GSA-IG, vertreten durch Gabi Okner und Günter Busse, Clubleitung
  • Citroën Veteranen Club von Deutschland e.V., vertreten durch Uli Wittrin und Jürgen Baumgart

Die Genehmigung der Regelung ist erfolgt durch folgende Clubs:

  • 14.07.2012: Traction Avant IG (TAVIG), vertreten durch Werner Basner, Clubleitung
  • 12.07.2012: Traction Avant!, vertreten durch Ulli Franken, Clubleitung
  • 10.07.2012: André Citroën-Club, vertreten durch Ulrich Brenken, Clubleitung
  • 10.07.2012: Citroën SM Club Deutschland e.V., vertreten durch Volker Hammes, 2. Vorsitzender
  • 10.07.2012: Citroën GS-GSA-IG, vertreten durch Gabi Okner und Günter Busse, Clubleitung
  • 09.07.2012: Amicale Citroën, vertreten durch Britta Becker und Stephan Joest, Delegierte

 

Änderungen:

August 2014 -> nach Entscheidung durch die Mehrheit der akkreditierten Clubs wurden folgende Änderungen wirksam:

5. -> umbenannt in 5.1.
5. neue Überschrift
5.2. neu
5.3. neu

April 2017 -> nach Entscheidung durch die Mehrheit der akkreditierten Clubs wurden folgende Änderungen wirksam: der eingereichte Ergänzungsvorschlag zur Erweiterung der Leitlinien in Bezug auf die Herausgabe von Mitgliederlisten auf Anfrage, wird aus Gründen der Unzulässigkeit nicht umgesetzt.
Die Regelungsergänzung zur anteiligen Ausschüttung (7.4., Passus “Stimmrechteregelung wie im Bundestag”) wird verabschiedet, ebenso wie die Fortschreibung der Rücklagenbildung (7.5.).