Dez 212022
 

SITZUNGSPROTOKOLL
21. OKTOBER 2022, 12:00 BIS 15:20 UHR
PAUL-LÖBE-HAUS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES, SAAL E.400

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB
Carsten Müller begrüßt die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr herzlich zur Parlamentskreissitzung und leitet direkt zum Tagesordnungspunkt 2 über.

TOP 2 Bericht aus der EU
Bernd Lange | MdEP
Bernd Lange führt aus, dass einige Themen die europäische Ebene derzeit besonders beschäftigen. Bei den Themen handelt es sich, um das Thema Blei, das nach wie vor von großer Bedeutung ist. Nach erfolgter Konsultation der Chemikalienbehörde wird diese bis April 2023 einen Vorschlag zum Umgang mit Blei vorlegen. In diesem Zusammenhang bleibt weiterhin auch REACH auf der Tagesordnung. Die Revision der Chemikalienverordnung wird erst zum Ende des Jahres 2023 erfolgen. Konkrete Vorschläge werden rechtzeitig eingebracht. Ein weiteres aktuelles Thema ist der Vorschlag zur „Nachhaltigen Mobilität“, der im Dezember 2020 eingebracht wurde. Auch hier gibt es Aspekte in den weiter laufenden Diskussionen, die die Szene betreffen. Erfolgreich ist es der European Parliament Historic Vehicles Group (HVG) nun gelungen, die Oldtimerdefinition in die Stellungnahme des Parlamentes zum Vorschlag einzubringen. Das war wichtig, weil die „Nachhaltige Mobilität“ eine künftige Leitlinie für europäische Mobilitätsthemen sein wird, etwa auch für die Definition der Umweltzonen. Weiterhin steht auf europäischer Ebene die Revision der 2014er-Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung an. Die Neuformulierung ist ebenfalls bis Ende 2023 geplant.

Die Ausnahmeregelung für historische Fahrzeuge scheint weiterhin gesichert, aber verschärft wird möglicherweise die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung von Motorrädern. Diese ist zwar in Deutschland etabliert, aber nicht in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU. Überarbeitet wird schließlich auch die 2000er-Altautorichtlinie. Ziel ist es, in diesem Revisionsprozess ebenfalls die Definition historischer Fahrzeuge einzubringen und die in der Richtlinie bislang enthaltene Oldtimerformulierungen damit zu ersetzen. Ein weiterer Themenkomplex umfasst die CO2-Flottenregelung: Hier gab es eine erste Verhandlungsrunde zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Es wird sehr wahrscheinlich ab dem Jahr 2035 ein CO2-Flottenwert in Höhe von „Null“ gelten. Die Anrechnung synthetischer Kraftstoffe scheint ausgeschlossen. eFuels werden jedoch im Kontext der Erneuerbaren Energien anerkannt.

Carsten Müller berichtet, dass die Arbeitsgruppe „Blei“ das Thema REACH und Regelungen zum Einsatz und mit Blei sehr intensiv begleitet. Aktuelle Zwischenmeldungen lassen auf anwendbare Regelungen für die Szene hoffen.

Benjamin Cuyt greift die Ausführungen zu synthetischen Kraftstoffen auf. Grundsätzlich ist nicht das System des Verbrenners per se das Problem im Klimakontext, sondern der Kraftstoff. Mit synthetischen Kraftstoffen sind auch Fahrzeuge mit Verbrennermotor klimaneutral unterwegs. Die häufig angeführte energetische Ineffizienz des Herstellungsprozesses sei zutreffend, wenn anderweitig verwendbarer grüne Energie für die Herstellung dieser Kraftstoffe verwendet würde. Das passiert bei der Produktion synthetischer Kraftstoffe aber gerade nicht, denn die industrielle Produktion wird extra dort stattfinden, an denen grüner Strom produziert aber nicht ohne enorme Aufwände abtransportiert werden kann, z.B. in der Sahara. Bernd Lange bekräftigt seine technologieoffene Position und den möglichen klimaneutralen Einsatz der Fahrzeuge mit Verbrennerantrieb. Problematisch sei die Überprüfung, ob fossiler oder synthetischer Kraftstoff genützt wird. Problematisch für den Mobilitätssektor wird auch der Gesamtbedarf an grüner Energie zur vollständigen Umstellung der Wirtschaft auf fossilfreie Energie. Dieser Bedarf ist absehbar außerordentlich hoch und mündet automatisch in einer Konkurrenzsituation zwischen den Sektoren. Es steht zu befürchten, dass der Verkehrssektor nicht prioritär behandelt werden wird und die für die Massenproduktion synthetischer Kraftstoffe aufzuwendende Energie an anderer Stelle benötigt werden wird.

TOP 3 Gewährleistungsrecht und Auswirkungen auf den Oldtimerhandel
Michael Eckert | EDK Eckert & Kollegen
Michael Eckert trägt zu den zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Äderungen im Gewährleistungsrecht und möglichen Auswirkungen beim Oldtimerkauf vor. Die verwendete Präsentation liegt dem Protokoll bei. Ausdrücklich nicht ausgeführt wird zum ebenfalls sehr umfassenden Aspekt der Regeländerungen bei Gegenständen mit digitalen Elementen. Das kann auch ältere Fahrzeuge betreffen. Sollte es dazu Fragen geben, bittet Michael Eckert um gezielte Kontaktaufnahme. Betont wird, dass die Änderungen im Gewährleistungsrecht grundsätzlich weitreichende Folgen für den Oldtimerhandel haben. Die Regeländerungen im Verbraucherrecht erfordern einige Änderungen, etwa seit dem 1. Januar 2022 eine Anpassung der Kaufverträge, da objektive und subjektive Kriterien zu berücksichtigen sind. Als Fazit der dargestellten Änderungen wird es nach Einschätzung des Referenten zu mehr Vermittlungsgeschäften, möglicherweise steigenden Preisen, Rückgriffe auf Restaurierungsbetriebe und häufiger zum Verkauf von Fahrzeugen in besserem Zustand kommen. Zudem bleiben erste Rechtsprechungen abzuwarten, wie die Regelungen ausgelegt werden.

Helmut Horn berichtet von einem ausländischen Händler, der sich im häufiger auftretenden Mangelfall auf das nationale Gewährleistungsrecht seines Heimatlandes beruft. Michael Eckert stellt klar, dass bei einem Kauf in Deutschland auch deutsches Gewährleistungsrecht gilt. Carsten Müller ergänzt, dass die hier dargestellte Änderung des Gewährleistungsrechts auf einer Änderung der europäischen Warenkaufrichtlinie beruht, die Mindeststandards definiert und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt. Wolfgang Blaube fragt nach, ob diese Regelungen auch beim Fahrzeugverkauf zwischen zwei Privatpersonen angewendet werden. Carsten Müller greift den Punkt auf und führt aus, dass diese Regelungen im Privatbereich abdingbar sind. Michael Eckert fügt ergänzend hinzu, dass lediglich einige wenige Neuregelungen beim Privatverkauf gelten. Sie sind hierbei aber eher weniger gravierend. Grundsätzlich zu beachten bei einer Abdingbarkeit, dass dann das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt. Insgesamt wird das Gewährleistungsrechts die Szene historischer Fahrzeuge weiter beschäftigen. Händler sollten sich mit den Änderungen vertraut machen. Wenn erste Urteile ergangen sind, werden der Einfluss und notwendigen Maßnahmen für die Szene noch deutlicher sichtbar werden.

TOP 4 Perspektive E-Fuels – ein Update
Roland Kayser | Atelier Automobile GmbH Benjamin Cuyt | P1 Performance Fuels GmbH Johann König | ADAC e.V.

Roland Kayser schildert die Wirkung der PAK-Ausfahrt mit eFuels-betankten Fahrzeugen, die diese im Nachgang entfaltet hat. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei. Die absolut problemlose Ausfahrt hat Aufmerksamkeit erregt. Roland Kayser berichtet, dass er die Erkenntnisse der PAK-Ausfahrt auch auf einer internationalen Konferenz zur Automobilgeschichte in Turin darstellte und auch dort auf sehr großes Interesse gestoßen ist.

Benjamin Cuyt knüpft an seine Ausführungen der letzten PAK-Sitzung am 21. Juni an. Seine Präsentation liegt ebenfalls bei. Der enorme künftige Stellenwert der E-Mobilität ist unstrittig, aber nichtfossile, CO2-neutrale Kraftstoffe sind ein wichtiger Baustein, um die schätzungsweise noch 1,3 Milliarden Verbrennerfahrzeuge im Jahr 2035 CO2-neutral zu betreiben. Grundsätzlich sei der Treibstoff so gut, weil viele Erfahrungen im Motorsport gesammelt und der Kraftstoff so stetig verbessert und weiterentwickelt werden konnte. Im Ergebnis führt das dazu, dass der Kraftstoff nach der offiziellen Kraftstoffnormen DIN EN 228 zertifiziert ist. Benjamin Cuyt berichtet, dass eFuels in den letzten Monaten weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden konnten und bei allen Fahrzeugen, die den modernen, fossilfreien P1-Fuel einsetzen, keinerlei technische Probleme oder Schwierigkeiten auftraten. So fuhr der viermalige Formel1-Weltmeister Sebastian Vettel bei Show- und Repräsentationsveranstaltungen wiederholt mit historischen Fahrzeugen, beispielsweise einem 100jährigen Bentley oder einem historischen Formel1-Wagen von Nigel Mansell, und setzte CO2-neutralem P1 eFuel ein. Das erzeugte viel Aufmerksamkeit. Auch der ADAC trat mit einem VW T1-Bus bei der Olympiarallye von Kiel nach München an und fuhr die gesamte Strecke mit diesem modernen Kraftstoff. Ergänzend unterstreicht Johann König die positiven Eindrücke des eFuels-Einsatzes. Der ADAC-T1 fährt jetzt seit sechs Monaten mit dem Kraftstoff und legte dabei eine Strecke vom 3.500 km zurück. All das war ohne jede Einschränkung oder Auffälligkeit möglich und wird jetzt weitere 2,5 Jahre fortgesetzt. Damit wird der ADAC den T1 drei Jahre mit dem modernen, fossilfreien und CO2-neutralen Kraftstoff fahren. Johannes Götze führt zum absolut untadeligen Einsatz des Treibstoffs in seiner 1932er Hercules auf der PAK-Ausfahrt aus.

Angekündigt wird, dass der Tankstellen-Betreiber „Sprint“ Kooperationspartner von P1 werden wird. Künftig wird es den Kraftstoff für den Endverbraucher an der Zapfsäule in Berlin geben. Über eine App werden die Nutzerin und der Nutzer umgehend den Nachweis über den getankten, zertifizierten, uneingeschränkt nutz- und mischbaren sowie qualitativ hochwertig getankten Treibstoff erhalten – bei Bedarf auch in Papierform. Die Bundes- und Landesbehörden könnten hier in Berlin eine klimapolitische Vorbildrolle einnehmen und die Verbrennerfahrzeuge mit Benzinmotoren in ihren Flotten mit CO2-neutralen Kraftstoff betreiben. Matthias W. Birkwald regt ein Schreiben des PAK an die Bundestagspräsidentin zur entsprechenden Betankung der Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages an.

Benjamin Cuyt hebt hervor, dass der gegenwärtig höhere Preis, derzeit noch zwischen 5 und 6 Euro, sinken wird. Möglich wird das etwa durch eine Produktion des grünen Stroms in Gegenden, in denen er günstiger erzeugt werden kann, wie etwa in beständig sonnen- oder windreichen Regionen der Erde. Erforderlich ist auch eine Anpassung der Besteuerung der eFuels, denn der Steuersatz für Treibstoff basiert auf der Grundannahme der Herstellung aus Erdöl. Matthias W. Birkwald regt eine Steuerbefreiung für klimaneutrale eFuels an, die mit einer Verteuerung der klimabelastenden fossilen Treibstoffe einhergehen könnte, so dass moderne Kraftstoffe zusätzlich angereizt würden. Christian Sauter erkundigt sich zu den gegenwärtigen Produktionskapazitäten der Branche und der prognostizierten Wirkung auf den Preis durch die steigende Produktion. Benjamin Cuyt berichtet von gegenwärtig bestehenden Kapazitäten, die eine Herstellung von 20 Millionen Liter Kraftstoff, etwa 20.000 t ermöglichen [zum Vergleich: 2021 wurden 35,2 Millionen t Dieselkraftstoff, 16,5 Millionen t Ottokraftstoff und 3,57 Millionen t Biokraftstoffe in Deutschland abgesetzt, Quelle Statista]. Im Wissen um diese geringe Menge ergänzt Benjamin Cuyt, dass mit angepassten Rahmenbedingungen und steigendem Bedarf ein Standort in der Sahara zeitnah errichtet werden kann und so die steigende Nachfrage abbildbar ist. Entsprechende Planungen und Zahlen sind vorhanden und könnten bei Wunsch präsentiert werden.

Allein die Sahararegion bietet hier enormes Potenzial, aber auch weitere Produktionsstätten sind möglich. Wichtig ist in diesem Kontext auch: P1 Performance Fuels ist nicht der einige Anbieter derartiger Kraftstoffe. Weitere Hersteller gibt es beispielsweise in Chemnitz und andere Projekte, etwa von Porsche, werden derzeit in Chile geplant. Daran anknüpfend führt Benjamin Cuyt zu den Herausforderungen an die Produktion der synthetischen Treibstoffe aus, da keinerlei Strom oder Biomasse verwendet werden soll, die für andere Zwecke genutzt werden könnten. Als Biomasse nutzt die P1 Performance Fuels am Produktionsstandort in Belgien prinzipiell biologische Abfallstoffe, die nicht anders einsetzbar sind. Auch der aufgewendete Strom ist zu 100 Prozent grün. Die Produktion kann an sonnen- oder windreichen Standorten noch effizienter als in Belgien oder Mitteleuropa erfolgen. Gleichzeitig hätte sie gegenüber der Herstellung von grünem Wasserstoff dort den großen Vorteil der leichteren Nutzbarkeit des Produkts. Es wäre keine weitere Nachbehandlung für den Transport nötig, wie etwa der energieintensive Kühlvorgang zur Verflüssigung bei Wasserstoff. Das eFuel-Endprodukt kann entweder direkt vor Ort eingesetzt oder vergleichsweise einfach transportiert werden.

Andreas Keßler verweist auf den enormen Nutzen flächendeckend verfügbarerer eFuels, die umgehend einen CO2-neutralen Betrieb der Verbrennerfahrzeuge ermöglichen würden. Diese gewünschte Wirksamkeit wird aber aus mehreren Richtungen auch einen Gegenwind für das Unternehmen mit sich bringen. Benjamin Cuyt bekräftigt im Wissen um vorhandene und denkbare Schwierigkeiten die unerschütterliche Überzeugung des Unternehmens, weiterhin ein unabhängiger Produzent von CO2-neutralem Treibstoff für Verbrennermotoren sein zu wollen.

Michael Eckert fragt nach Langzeitfolgen des P1-eFuels bei monatelanger Standzeit, auch über den Winter, Folgen für Dichtungen, Einspritzanlagen, Tankablagerungen usw. Benjamin Cuyt berichtet von ausführlichen Tests, auch in Zusammenarbeit mit Fahrzeugherstellern und der Zulieferindustrie, die keinerlei Probleme aufzeigten. Diese Testergebnisse sind öffentlich zugänglich. Roland Kayser berichtet ergänzend von Tests, die von der Oldtimerszene durchgeführt wurden, z.B. dem Schnauferl-Club in Italien, die gezielt und über Monate alte Dichtungen in diesem Treibstoff einlegten und dabei keinerlei Materialveränderungen festgestellt haben. Carsten Müller verweist noch einmal auf den ADAC Test mit dem VW T1. Ganz bewusst wurde der Motor des Fahrzeugs vollständig überholten und wird seither ausschließlich mit eFuels und ganz klassikertypisch gefahren, d.h. intensive Nutzung auf Rallyes mit anschließenden längeren, oldtimertypischen Standzeiten. Thomas Rossnagel erkundigt sich, ob der Treibstoff auch problemlos in Wankelmotoren, in denen zusätzlich Öl verbrannt wird, einsetzbar ist.

Benjamin Cuyt bestätigt den uneingeschränkten Einsatz auch in diesen Motoren und berichtet von eigenen Nutzererfahrungen mit seinem Trabant. Leider ist nach wie vor die Zugabe von Ölen erforderlich, aber auch hier stehen bereits fossilfreie Alternativen zur Verfügung. Holger Hahn fragt nach verfügbaren technischen Daten der Fahrzeuge vor und nach dem Einsatz des modernen Kraftstoffs. Ergänzend interessiert ihn, ob P1 Performance Fuel auch moderne Kraftstoffe für Nutzfahrzeuge plant. P1 hat sich, wie Benjamin Cuyt ausführt, mit der Konzentration auf den Motorsport als Projektträger zunächst auf Benzinkraftstoffe fokussiert. Er betont jedoch, dass der Herstellungsprozess auch eines Dieselkraftstoffs nach vergleichbaren Prinzipien abläuft und entsprechend ein CO2-neutraler Dieselkraftstoff grundsätzlich herstellbar wäre. Verweisen wird hier auch auf den HVO100- Dieselkraftstoff, der für Nutzfahrzeuge bereits alternativ für herkömmlichen Diesel existiert. Dieser ist in den Nachbarländern auch verfügbar, nur leider ist Deutschland bei der Zulassung in Verzug. Zu den technischen Vergleichsdaten des eFuels sind deutschlandweit verschiedene Hochschulen an Studien beteiligt. Die bisherigen Daten ermöglichen einen sehr optimistischen Ausblick auf die guten Studienergebnisse, die zeitnah – wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit des Treibstoffs an der Berliner Tankstelle –öffentlich gemacht werden.

TOP 5 Kombination von H- und E-Kennzeichen
Alex Piatscheck | Oldtimertankstelle Hamburg
Alex Piatscheck führt zur Kombinationsmöglichkeiten von H- und E-Kennzeichen aus. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei. Da es bereits in den 70er, 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts einige Projektträger der Hersteller für E-Fahrzeuge gab und diese Fahrzeuge die Anforderungen für ein H-Kennzeichen erfüllen könnten, stellt sich die Frage der Kombinierbarkeit von H- und E-Kennzeichen. Auf eine entsprechende Anfrage an das zuständige Bundesverkehrsministerium wurde geantwortet, dass diese Kombination nicht vorgesehen ist und möglicherweise auch Steuer- und Versicherungsfragen vorab zu klären wären. Alex Piatscheck regt dennoch eine Diskussion über die H-und E-Kombination an, auch wenn es sich um eine geringe Anzahl von Vorkriegsfahrzeugen und Projektträgern handelt. Er betont, dass es einfacher ist, ein Fahrzeug als Liebhaberfahrzeug zu versichern, wenn es mit H-Kennzeichen zugelassen ist. Auch weitere Verfahrensfragen lassen sich mit einem H-Kennzeichen erleichtern. Verwiesen wird auf die vergleichbare Situation bei H- und Saisonkennzeichen vor 2017. Diese Kombination war ebenfalls erst nach Diskussionen, einer Sensibilisierung der Entscheidungsträger und einer offiziellen Klarstellung zum 1. Oktober 2017 möglich.

Matthias W. Birkwald verweist auf ein Schreiben des PAK zur Zulassung der Kombination von H- und E-Kennzeichen an den Parlamentarischen Staatssekretär beim BMDV, Oliver Luksic, MdB. Die Antwort liegt bislang nicht vor und wird dem Protokoll beigefügt.

Johann König berichtet von früheren Diskussionen. Seine gezeigte Präsentation liegt dem Protokoll ebenfalls bei. Bestehende Unterschiede in den Regularien zur Nutzung des E- und des H-Kennzeichens ergeben notwendige Entscheidung über Vorrang oder notwendige Anpassungen. Michael Eckert sieht in den bestehenden Regelungen der Fahrzeug- Zulassungsverordnung keine Bestimmungen, die eine Kombination von H- und E- Kennzeichen explizit ausschließen. Gleichzeitig bittet er, in der Diskussion den erreichten Status des H-Kennzeichens und der Oldtimerfahrzeuge in Deutschland insgesamt zu berücksichtigen und bei der überschaubaren Anzahl möglicher Kombinationen auch die Chancen und Risiken dieser Diskussionen zu bedenken. Johannes Götze pflichtet dem Vorredner beim Thema zurückhaltende Diskussion nachdrücklich bei und verweist auf die Erkenntnisse und Absprachen bei vorherigen Kennzeichendiskussionen im PAK.

TOP 6 Das Auto und das Klima
Johannes Hübner | Johannes Hübner Autoconsult
Johannes Hübner berichtet von zahlreichen Diskussionen zum Thema Klimaschutzziele und dem Anteil des Straßenverkehrs. Daher führt er zu einigen relevanten Zahlen und Fakten in der Runde aus. Die verwendete Denkschrift liegt dem Protokoll bei.

Andres Keßler ergänzt, dass 80 Prozent der CO2-Emissionen in der öffentlichen Debatte nicht oder kaum zur Diskussion stehen, sondern stets vorrangig der Anteil des Straßenverkehrs. Dieser Fokus lässt sich nach seinem Verständnis mit einem sinngemäßen Zitat des ehemaligen Bundesumweltministers Jürgen Trittin erklären, wonach es sich um kein Emissions- sondern eher um ein Raumproblem handelt. Diese ursächliche Kernfrage individueller Mobilität, der Flächenverbrauch von Fahrzeugen in verdichteten Siedlungsräumen, sollte die wirklich prioritäre Frage sein. Dennoch ist auch die Frage der Emissionen, selbst bei den in der Gesamtsumme betrachteten marginalen Anteilen, die die Menschen verursachen, sehr relevant. Relevant, weil die Wirkung von selbst geringsten Veränderungen auf das ausgewogene und sehr fragile Ökosystem nicht sicher und verlässlich vorhergesagt werden kann.

Carsten Müller bittet in dieser Diskussion stets auch die gesellschaftlichen Entwicklungen und Emotionalitäten zu berücksichtigen. Diesen Punkt aufgreifend ergänzt Johannes Hübner, dass er sich der Tragweite der Debatten, die weltweit geführt werden, sehr bewusst ist. Sein Ziel war es, noch einmal einige Fakten zu erwähnen. Matthias W. Birkwald dankt für die Zahlen, denn Fakten, die eine gegenteilige Position zu einer herrschenden Stimmung darstellen, sind nicht immer leicht zu vertreten und müssen regelmäßig wiederholt werden. Das ist auch von großer Bedeutung, weil in unserer Gesellschaft Entwicklungen zu beobachten sind, die sich gegen Meinungsfreiheit und offene Diskussionen wenden. In diesem Kontext ist es auch zutreffend, dass der Wechsel des Antriebssystems von Verbrenner auf Elektroantrieb das ursächliche Flächenproblem der Fahrzeuge nicht löst. Johannes Hübner führt diesen Punkt aufgreifend aus, dass in Großbritannien 1956 die Kfz-Steuer auf den Grundflächenverbrauch der Fahrzeuge umgestellt wurde. Das Resultat war unter anderem die Entwicklung des Minis 1959. Letztendlich wurde die Steuergrundlage in GB aber nicht umgestellt.

TOP 7 Verschiedenes
Carsten Müller berichtet von Beobachtungen, bei denen historische Fahrzeuge auf Oldtimerveranstaltungen ausgeschlossen wurden. Wenn der Ausschluss sich auf die Verwendung oder Nutzung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bergründet wird, ist das selbstverständlich richtig. Leider muss jedoch festgestellt werden, dass der Ausschluss in jüngster Vergangenheit nicht mit der klar definierten Verfassungswidrigkeit begründet war, sondern eher in den Bereich der „Political Correctness“ fiel. Erlebt wurde, wie ein Dodge Charger von 1969, der dem Filmfahrzeug der Fernsehserie „The Dukes of Hazzard“ nachempfunden war, aus der Ausstellung genommen wurde. Auf dem Dach war, wie beim Originalfahrzeug auch, eine Flagge der Konföderierten Staaten lackiert. Diese wurde zunächst abgeklebt und anschließend das gesamte Fahrzeug entfernt.

Nicht entfernt wurde ein Hongqi CA72, ein Fahrzeug, das die Funktionäre der Kommunistischen Partei Chinas nutzen, mit all der Interpretationsfähigkeit zu diesem Fahrzeug. Das Beispiel dieser zwei Fahrzeuge auf einer Ausstellung und deren Ungleichbehandlung verdeutlicht die Schwierigkeiten, die sich ergeben. Zu dieser Frage sollte sensibilisiert werde, um möglichst klare und nachvollziehbare Regelungen zu finden. Andreas Hornig erklärt den Sachverhalt, der zum Ausschluss des Dodge Charger führte. Zu Beginn der Präsentation des Fahrzeugs bekundete ein für die Ausstellung tätiger US-amerikanischer Angestellter, dass er diese Flagge aus verschiedenen Gründen als problematisch erachtet. Die Verantwortlichen diskutierten und bewerteten dieses Statement im Kontext der im öffentlichen Raum stattfindenden Ausstellung und entschieden sich für die Entfernung des Wagens. Michael Eckert betont den zu berücksichtigenden Unterschied zwischen der bewussten Nutzung und Präsentation der Flagge oder eines Symbols in der Gegenwart und der Fahrt in einem originalen oder exakt nachgebildeten historischen Fahrzeug, das aus der Historie hinaus mit der Flagge oder dem Symbol dekoriert ist. Eindeutig und unstrittig ist die Einhaltung der im Strafgesetzbuch und weiteren Gesetzen gezogenen Grenzen. Wird gegen diese Regelungen nicht verstoßen, werden die Diskussionen im gesellschaftlichen Umfeld geführt. Die Schwierigkeit dieser Debatten ist, wie im Tagesordnungspunkt zuvor, der Einfluss von gesellschaftlichen Stimmungen und Emotionen. Hier sind die Debatten umsichtig zu führen.

Die Sitzung wird um 15:20 Uhr geschlossen.
Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet statt am Freitag, 3. März 2023.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig eingeladen.

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Aug 162022
 

Protokoll der Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut
21. JUNI 2022, 12:00 BIS 14:21 UHR
Ort: TOUR TOTALENERGIES, JEAN-MONNET-STRASSE 2, 10557 BERLIN

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt die Anwesenden herzlich und dankt der Firma TotalEnergies Marketing für die Gastfreundschaft im TourTotal. Er verweist auf die zweigeteilte Sitzung des PAK, die aus der regulären Sitzung sowie einer Ausfahrt am Nachmittag besteht. Als Besonderheit wurden am Vortag einige Fahrzeuge mit dem synthetischen E-Fuel der Firma P1 Performance Fuels betankt.
Der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Luksic wird im Laufe der Sitzung eintreffen und die Tagesordnung entsprechend flexibel angepasst. Der TOP3 wird zunächst vorgezogen.

TOP 3 Perspektive E-Fuels
Benjamin Cuyt | P1 Performance Fuels GmbH
Sébastian Berthebaud | Président FORM/ULTING S.A.S.;
Fédération Française des Véhicules d’Epoque (FFVE) Johann König | ADAC e.V.
Bert Pronk | Federation of Historic Automobile and
Motorcycle Clubs (FEHAC)

Zu Beginn dieses TOPs stellt Benjamin Cuyt das Unternehmen P1 vor. Die von ihm verwendete Präsentation liegt dem Protokoll bei. Skizziert werden zunächst die Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Entwicklung des Kraftstoffs sowie zu den Unterschieden zwischen synthetischen Kraftstoffen und E-Fuels. Benjamin Cuyt führt ebenfalls zum Herstellungsprozess aus und betont, dass man bereits über die Entwicklungs- und Experimentierphase hinaus ist. In Belgien wird der Kraftstoff zu 100 Prozent CO2-neutral und fossilfrei produziert. Das im Herstellungsprozess benötigte CO2 wird aus der Luft gezogen, so dass während der Produktion und des Kraftstoffeinsatzes kein neues CO2 freigesetzt wird. Daher verwendet P1 stets „carbon-neutral Fuels“ für die Bezeichnung des Kraftstoffs. Betont wird der effiziente Einsatz erneuerbarer Energien in der Produktion.

Die carbon-neutral Fuels von P1 sind aktuell im internationalen Motorsport im Einsatz, z.B. in der FIA World Rallye Championship. Auch bei der PAK- Ausfahrt werden einige historische Fahrzeuge mit P1-Treibstoff betrieben. Dazu waren nach der Entnahme der fossilen Kraftstoffe keinerlei technische Anpassungen an den Fahrzeugen erforderlich. Erklärtes Ziel ist es, im Jahr 2035 großflächig am Tankstellennetz angeboten und im allgemeinen Straßenverkehrsalltag verfügbar zu sein. Carbon-neutral Fuels werden durch den Einsatz im Fahrzeugbestand einen wichtigen Teil zur Reduktion von CO2 und zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

Johann König, Sébastian Berthebaud und Bert Pronk arbeiten in der Arbeitsgruppe E-Fuel der FIVA Legislation Commission zusammen. Sie präsentieren im zweiten Teil des Tagesordnungspunktes die deutschen, französischen und niederländischen Einsatzperspektiven von E-Fuels in historischen Fahrzeugen. Die verwendete Präsentation liegt dem Protokoll ebenfalls bei. Um zunächst die Bandbreite verwendeter Bezeichnungen für moderne Kraftstoffe aufzuzeigen, umreißt Johann König exemplarisch verschiedene Schlagwörter, die in dem Segment anzutreffend sind. Unabhängig von der Bezeichnung der Kraftstoffe ist jedoch signifikant, dass die Oldtimerszene – im Zuge der FIVA Oldtimerstudie 2020/2021 – die Kraftstofffrage bereits zu 24 Prozent als eines der zentralen künftigen Themenfelder erkannt haben. Die Problemlagen der Gegenwart werden diesen Wert und die Bedeutung noch einmal sehr deutlich erhöhen.

Johann König führt zu den zentralen politischen Rahmenbedingungen aus, die den Einsatz fossilfreier Kraftstoffe im Bestand erfordern. Anschließend werden die unterschiedlichen Gewinnungsprozesse synthetischer Kraftstoffe dargestellt. Sébastian Berthebaud führt zu Planungen eines E- Fuel-Einsatzes zu Demonstrationszwecken in vier historischen Fahrzeugen in Frankreich aus. Damit soll im Nachbarland die problemlose und vorteilhafte Verwendbarkeit modernster synthetischer Kraftstoffe in Oldtimern belegt werden. Verwendet wird die Nutzung von ARAMCO Fuel bei Unterstützung von Bosch Classic Service.

Bert Pronk berichtet von umfassenderen Erfahrungen eines niederländischen Praxistests mit Ecomaxx-Kraftstoff auf Rallyes und im Oldtimeralltag. Es wurden mehr als 10.000 km ohne jedes Problem zurückgelegt. Zusammenfassend wird ausgeführt, dass ein nachhaltiger, CO2-neutraler und unproblematischer Einsatz von synthetischen Kraftstoffen im Bestand möglich ist. Als Drop-In Lösung können sie kontinuierlich über das Tankstellennetz eingeführt werden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass keine Schwierigkeiten im Einsatz oder an den Fahrzeugen zu erwarten sind. Theoretisch könnte jedes der weltweit etwa 1,4 Milliarden Bestandsfahrzeuge diese Kraftstoffe einsetzen – zunächst auch anteilig – und unmittelbar zum Klimaschutz beitragen. Das gegenwärtig größte Problem seien fehlende politische Rahmenbedingungen für eine industrielle Produktion der Kraftstoffe in Deutschland und Europa. Ohne diesen Rahmen werden die notwendigen Investitionen für die industrielle Herstellung nicht getätigt werden.

Carsten Müller erkundigt sich nach den Haltbarkeiten der synthetischen Kraftstoffe. Benjamin Cuyt bestätigt, dass E-Fuels mindestens die gleiche Haltbarkeit wie fossile Kraftstoffe aufweisen, eher aber länger einsetzbar sind. Johannes Götze fragt nach dem Vertrieb und dem Preis der Kraftstoffe. Ecomaxx kann gegenwärtig einzig in 20l-Kanistern erworben werden, aber Bert Pronk betont, dass der Vertrieb an Tankstellen das Ziel ist. Die Kleinmengenabgabe führt derzeit zu einem Preis von 3 bis 4 Euro je Liter Ecomaxx. Den Kontakt zum Bezug von Ecomaxx stellt Bert Pronk her. Benjamin Cuyt ergänzt, dass die carbon-neutral Fuels identisch, auch mit identischen Oktanzahlen, zu herkömmlichen, fossilen Kraftstoffen produziert werden können. Zugleich bestehen die Möglichkeiten, carbon-neutral Diesel oder fossilfreies Kerosin herzustellen.

Von politischer Seite zu prüfen wäre die Frage der Besteuerung, da synthetische Kraftstoffe derzeit genau wie herkömmliche, fossile Kraftstoffe belastet werden, obwohl der E-Fuel carbon-neutral hergestellt wird. Derzeit läge der P1 Verkaufspreis für einen Liter seines carbon-neutral Fuels in etwa in der Größenordnung der gegenwärtigen Treibstoffe, wenn vermehrter Bezug möglich wäre. Daher ist P1 gegenwärtig auch bestrebt, eine Oldtimertankstelle zu finden, an der ihr E-Fuel regulär zu beziehen sein kann. Ulf Schulz fragt nach den Abgasen der E-Fuels und nach möglichen Bleizusätzen. Benjamin Cuyt hebt hervor, dass im Herstellungsprozess die Möglichkeit besteht, bestimmte Inhaltsstoffe wegzulassen oder sehr deutlich zu reduzieren. So wird etwa der Schwefelanteil im Produktionsprozess auf ein absolutes Minimum – sehr nah an Null – reduziert. Das wirkt sich auf den Verbrennungsprozess und entsprechend auf den viel geringeren Schadstoffausstoß insgesamt aus. Auch dort ist Schwefel entsprechend minimal enthalten.

Zur Nachfrage, ob die Nutzung von carbon-neutral Kraftstoffen zu einer Befreiung von den Mautverpflichtungen in den einzelnen europäischen Staaten führen wird, verweist Benjamin Cuyt auf die Politik. Als Hersteller könne er diese regulatorische Fragen nicht beantworten. Carsten Müller greift den Punkt auf und führt kurz zur aktuellen „Fit for 55“- Entscheidung des Europäischen Parlaments aus, die die CO2-Thematik scheinbar eher weniger in den Fokus der Entscheidung rückte. Daher wird er diesen Punkt zum Anlass nehmen und sich diesbezüglich mit der European Parliament Historic Vehicles Group (HVG) in Verbindung setzen.

Alexander Gregor hebt den wichtigen Ansatz hervor, bei der E-Fuel-Herstellung aus Biomasse auf die Verwendung des Ethanol2 abzustellen. Die Wichtigkeit des Einsatzes von Ethanol 2 im Biomassebereich wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geteilt. Benjamin Cuyt unterstreicht in diesem Kontext jedoch, dass der industrielle Produktionsansatz auf der CO2-Verwendung beruht. Er betont, dass es für die umfassende Markteinführung vor allem auf die politische Unterstützung und den politischen Willen zur Nutzung der E-Fuels-Potenziale ankommt. Gegenwärtig fehlt jedoch der Investitionsanreiz für die Produktion, da das Thema „Verbrennerverbot 2035“ Innovation unterbindet und die CO2-Neutralität für fast 2 Milliarden Verbrennermotoren im Bestand aktuell nicht im Fokus stehen.

Carsten Müller kündigt an, zu dem E-Fuel-Thema in intensiven Austausch zu bleiben, über Erkenntnisse der Nutzung zu berichten und den Dialog zwischen Herstellern und Nutzern über den PAK zu koordinieren. Grundsätzlich wird entschlossenes Handeln der Beteiligten erforderlich sein, um in naher und mittlerer Zukunft die noch vorhandenen Skeptiker und auch Gegner in Politik und Gesellschaft zu überzeugen. Auf die abschließende Frage von Frank B. Meyer nach den zu erwarteten Preisen für einen Liter E-Fuel im Jahr 2030 erklärt Benjamin Cuyt, dass er insgesamt von einem Kraftstoffpreis ausgeht, der in etwa die heutige Preiskategorie widerspiegelt.

TOP 2 Bericht der Bundesregierung
PSts Oliver Luksic | Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Oliver Luksic skizziert das Aufgabenportfolie seines Hauses, zeigt die Schnittpunkte mit und Erfolge für die historischen Fahrzeuge auf. Einige aktuell strittige Themen werden in seinem Ressort und innerhalb der Bundesregierung intensiv diskutiert. In diesem Kontext ist die Technologieoffenheit ein zentraler Punkt im Bundesministerium, so dass es keine Zustimmung zum Verbrennerverbot von deutscher Seite geben wird. Künftig wird die gesamte Bandbreite der Technik mit innovativen Klimaschutzlösungen, wie etwa E-Fuels, benötigt.

Der Parlamentarische Staatssekretär begrüßt die Bereicherung des Straßenverkehrs durch historische Fahrzeuge, die auch künftig sicht- und fahrbar bleiben sollen. Das Bundesministerium bietet weiterhin einen engen Austausch mit dem PAK zu allen relevanten Fragestellungen an.

Mario de Rosa fragt noch einmal zum Abstimmungsverhalten der Bundesregierung beim Thema Verbrennerverbot auf europäischer Ebene nach. Staatssekretär Luksic führt zu den verständigten Regelungen in der Bundesregierung aus, wonach unterschiedliche Positionierungen der Bundesministerien automatisch zu einer Enthaltung Deutschlands bei Abstimmungen auf europäischer Ebene führen. Die Herausforderungen der europäischen Debatte bleiben insgesamt hoch, da neben dem Verbrenner- auch ein Plug- In-Verbot Gegenstand ist. Anhand wesentlicher Debattenlinien und möglicher Kompromisslösungen umreißt Oliver Luksic die Sachlage.

Dr. Gundula Tutt unterstützt die technologieoffene Positionierung des Bundesverkehrsministeriums anhand der historischen Erfahrungen im Mobilitätssektor und warnt vor der Wiederholung der früheren einseitigen Ausrichtung. Der Staatssekretär bekräftigt diesbezüglich noch einmal seine technologieoffene Positionierung, muss aber zugestehen, dass leider die frühere europäische Regelung und Ausgestaltung zu Flottengrenzwerten sehr viele Folgeentscheidungen manifestiert und die technologische Entwicklung bei Herstellern und Zulieferindustrie einseitig forcierte.
Carsten Müller spricht die Thematik des 07er-Kennzeichens und speziell die Nutzung im europäischen Ausland an.

Christian Theis verweist auf die einschränkenden Regelungen zum 07er-Kennzeichen und der fehlenden gesamteuropäischen Regelung. Da das Thema in der Szene stets von Bedeutung ist, wird der PAK dem Büro des Staatssekretärs dazu gebündelt Informationen zur Verfügung stellen, um diesen Kennzeichenaspekt auf europäischer Ebene ggf. noch einmal anzustoßen. Peter Schneider führt aus, dass das Thema bereits wiederholt aufgegriffen wurde, auch über Bernd Lange und die HVG. Ohne eine umfassende Änderung der Regelungen zum 07er-Kennzeichen sieht er keine Chance und regt im europäischen Ausland ohne 07er-Anerkennung die Nutzung des H- Kennzeichens an.

Johannes Götze berichtet, dass die 07er-Kennzeichen in einigen Zulassungsstellen zeitlich befristet werden und kritisiert die bekannte uneinheitliche Handhabung der verschiedenen Zulassungsstellen. Oliver Luksic bestätigt, dass das Kernproblem aller Zulassungsfragen die regelmäßig unterschiedliche Handhabung ist. Er wird die Themen im zuständigen Fachausschuss adressieren. Der PAK wird dem Staatssekretär eine Zusammenstellung erarbeiten und zur Verfügung stellen. Der PAK dankt dem Parlamentarischen Staatsekretär für die Positionierung und wird gern in einem engen Austausch bleiben.

TOP 4 Regulierung von metallischem Blei durch die European Chemicals Agency (ECHA)

Fritz Cirener | Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)

Fritz Cirener stellt das Thema „Regulierung von metallischem Blei“ auf europäischer Ebene und die Arbeit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) umfassend dar. Die ECHA schlug vor, Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen, somit die Nutzung von Blei nur für bestimmte Anwendungsprozesse auf Grundlage einer festgelegten Liste zuzulassen. Diese Liste wird nach einem umfassenden Verfahren mit expliziter Begründung jeder Nutzungsnotwendigkeit erstellt. Das dreimonatige Konsultationsverfahren zur entsprechenden Aufnahme auf die Liste endete am 2. Mai 2022 und über die mögliche Aufnahme der verschiedenen Anwendungen auf diese Liste wird wahrscheinlich 2023 entschieden. Für weitergehende Details verweist der Referent auf einen umfassenden und gut darstellenden Beitrag von Peter Diehl in einer Fachzeitschrift. Insgesamt konnten nach persönlicher Initiative noch einige Stellungnahmen an die ECHA versendet werden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Fritz Cirener regt in diesem Kontext an, diesen Vorgang zum Anlass zu nehmen, um Verfahrensprozesse künftig zu verbessern.

Insgesamt sollten dieser Vorgang und das Verfahren kritisch bewertet werden, um künftig die Chancen und Potenziale der Szene besser zu nutzen und zu bündeln. Nur so kann die Bandbreite auch im PAK ausgeschöpft werden, um geschlossener und möglicherweise auch proaktiver agieren zu können. Carsten Müller betont an dieser Stelle noch einmal das persönliche Engagement von Dr. Gundula Tutt und Peter Diehl, so dass eine schnelle Reaktion der Szene in Richtung ECHA überhaupt noch möglich war.

Peter Diehl und Dr. Gundula Tutt führen noch einmal die Hintergründe aus und unterstützen die Ausführungen von Fritz Cirener, hier Erkenntnisse zu gewinnen und künftig aktiver agieren zu können. Bereits jetzt sei absehbar, dass die nächsten Regulierungsprozesse in naher Zukunft folgen werden, beispielsweise für Nickel. Gleichzeitig wird betont, dass es im Kreis des PAK immer einige Akteure gibt, die intensiv und unterstützend tätig sind, um derartige Themen überhaupt erfolgreich begleiten zu können.

Aus der PAK-Runde heraus wird in diesem Kontext auch das Verhalten des DEUVET kritisiert. Um im Sinne der Oldtimerszene erfolgreich sein zu können, sei es wichtig, gemeinsam und geschlossen die relevanten Institutionen und Einrichtungen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen gezielt anzusprechen und auf die Problemlage aufmerksam zu machen. Wenig entscheidend sei dabei eine mediale Außendarstellung einzelner Verbände.

Mario De Rosa berichtet von einer Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf sein Anschreiben zum Thema Bleiverbot. Darin betont die BKM die Bedeutung des Erhalts des technischen Kulturguts und betont die Wichtigkeit des Einsatzes.

Carsten Müller regt die Einsetzung einer „Facharbeitsgruppe ECHA“ des PAK mit Dr. Gundula Tutt, Fritz Cirener, Mario De Rosa und Peter Diehl an, die von den MdB-Büros unterstützt wird.

TOP 5 Verschiedenes
Metternich-Büste und Maybach-Büste: neue Auszeichnungen für besondere Leistungen der Automobilgeschichte
Wolfgang Blaube | Automobilhistorische Gesellschaft e.V. (AHG)

Wolfgang Blaube berichtet von zwei, im vergangenen Jahr erstmals gestifteten und fortan jährlich zu vergebenen Preisen der AHG. Diese Preise werden besondere Leistungen der automobilhistorischen Szene würdigen. Mit der Metternich-Büste wird eine, von einer Jury als außergewöhnlich eingestufte, publizistische Leistung im Bereich der Oldtimer ausgezeichnet. Die Maybach-Büste wird eine besondere Leistung oder Geste im automobilhistorischen Zusammenhang außerhalb der Publizistik hervorheben. Vorschläge aus dem PAK zu möglichen Preisträgern für besonderes Engagement oder Gesten können direkt an Wolfgang Blaube oder auch über das Büro von Carsten Müller an ihn gerichtet werden. Erster Preisträger der Maybach-Büste ist PAK-Mitglied Ulf Schulz für sein unglaubliches und beispielgebendes Engagement zum 100. Geburtstag der AVUS.

Gespräch DUK
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller berichtet von einem geführten Gespräch mit der Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Maria Böhmer zum Thema IAK. Teilgenommen haben neben ihm Claus Müller, Franz Graf zu Ortenburg und Dr. Henning Rauls. Es wurden noch einmal einige maßgebliche Aspekte vertieft, um erfolgreich auf die Liste des immateriellen Kulturgutes aufgenommen zu werden. Ergebnisse dieses Gesprächs werden auf einer der nächsten Sitzungen diskutiert.

Zum Ende dankt Carsten Müller im Namen des PAK noch einmal den Gastgebern von TotalEnergies. Er dankt auch allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Beteiligung.
Abschließend verweist Carsten Müller auf das verschobene Thema „Gewährleistungsrecht“, das in der kommenden Sitzung aufgerufen werden wird.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet statt am
Freitag, 21. Oktober 2022 um 12:00 Uhr im Sitzungssaal E.400
im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig eingeladen. Die Sitzung wird um 14:21 Uhr geschlossen.

Mai 062022
 

SITZUNGSPROTOKOLL ZEIT: 28. JANUAR 2022, 12:39 BIS 14:21 UHR
ORT: WEBEX-VIDEOKONFERENZ

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur virtuellen Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Die pandemische Lage bedingt, dass auch diese Sitzung leider ausschließlich virtuell durchgeführt wird.
Carsten Müller erinnert zu Beginn der Sitzung an den für jede und jeden überraschend und viel zu früh verstorbenen Mitstreiter Carl Christian Jancke. Der Parlamentskreis gedenkt Carl Christian Jancke mit einem Moment der Stille.
Carsten Müller berichtet von einem unmittelbar vor der heutigen Sitzung stattgefundenen Treffens von mehreren Bundestagsabgeordneten fast aller Fraktionen, die in dieser Legislaturperiode aktiv im PAK mitarbeiten werden. Die MdBs werden in ihren Fraktionen noch deutlicher als in der Vergangenheit für den PAK und die Themen werben. Carsten Müller berichtet, dass die Abgeordneten ihn im Amt des PAK-Vorsitzenden bestätigt haben. Zudem wurde eine Anregung des Vorsitzenden aufgegriffen, einen Vorstand für den Parlamentskreis zu bilden und diesen breit aufzustellen. Carsten Müller begrüßt die Wahl von Matthias W. Birkwald und Christian Sauter in den Vorstand ausdrücklich. Künftig wird der PAK-Vorstand mit noch mehr Einsatz wirken können.

TOP 2 PAK Agenda
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller dankt Ulf Schulz im Namen des gesamten PAK ausdrücklich für das hohe persönliche Engagement, die perfekte Organisation und die äußerst gelungen Durchführung der „100-Jahre-AVUS“-Veranstaltung am 24. September 2021 sowie seine zahlreichen Aktivitäten um dieses Jahrestag herum, etwa die Sonderausstellung im PS.SPEICHER in Einbeck oder das lehrreiche und unterhaltsame Buchprojekt zum
Ereignis.
Anknüpfend an die vorherige PAK-Sitzung berichtet Carsten Müller über den Sachstand mobiler Geschwindigkeitsmesser und mobiler Beleuchtung an historischen Zweirädern. Nach der Sitzung hat sich der PAK an das Bundesverkehrsministerium gewendet. Das BMDV hat wohlwollend geprüft, ob der Ersatz der vorgeschriebenen abnehmbaren Laterne durch eine abnehmbare LED-Fahrradbeleuchtung und die Zulassung von abnehmbaren Geschwindigkeitsmessgeräten für Motorradoldtimer über eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfolgen kann. Damit würden Ausnahmegenehmigungen überflüssig. Im September 2021 hat der Bund-Länder- Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) die Thematik erörtert und einstimmig unterstützt. Der genaue Wortlaut wird dem Protokoll zur Kenntnis beigefügt. Dem Einsatz von Johannes Götze ist einmal mehr zu danken, dass der Szene geholfen wurde, das Erscheinungsbild sichergestellt ist und der Verkehrssicherheit gedient ist. Johannes Götze knüpft unmittelbar eine Frage nach dem weiteren Verfahren zur Umsetzung dieser Empfehlung des BLFA-TK an, um die rechtskonforme Verwendung mobiler Geschwindigkeitsmesser und Beleuchtung zu ermöglichen. Carsten Müller führt dazu aus, dass der Bund-Länder-Fachausschuss StVO gebeten wurde, die entsprechenden Verordnungen zu ändern, um die Entscheidung des BLFA-TK rechtssicher umzusetzen. Da alle Verfahrensfragen soweit geklärt sind, wird der PAK nun die Umsetzung begleiten.
Carsten Müller berichtet zum Thema Handreichung des „Arbeitskreises Erfahrungsaustausch“ (AKE) im sehr aufgeschlossen, freundschaftlichen Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertretern der Prüforganisationen. Der PAK unterstützt weiterhin sehr gern die Überarbeitung, um gemeinsam gut handhabbare, rechtssichere und nachvollziehbare Ausarbeitungen verfassen zu können.
Carsten Müller hebt den stets offenen, direkten und unkomplizierten Umgang im PAK und den Arbeitsgruppen hervor. Diese Art des Miteinanders wird allseits hoch geschätzt und soll auch künftig genauso weitergeführt werden. Die Arbeitsgruppen des PAK werden in ihrer bisherigen Aufgabenstellung und Besetzung weitergeführt. Es ist feststellbar, dass unsere Arbeitsgruppen immer deutlicher in der Szene wahrnehmbar sind.
Carsten Müller hat bereits eine Einladung an den neuen Bundesverkehrsminister ausgesprochen, weiß aber um die besondere Terminlage der Minister. Für die nächste Sitzung des Parlamentskreises wird die Einladung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Oliver Luksic, MdB angekündigt. Wichtig ist es, weiterhin gut mit dem für PAK-Interessen besonders zentralen Bundesverkehrsministerium gut zusammenzuarbeiten. Der Vorsitzende ist diesbezüglich sehr zuversichtlich.
Das Thema Zulassungsfragen und Kennzeichen bleibt weiterhin ein sehr gewichtiges Anliegen des PAK. Deshalb werden wir die Kontaktaufnahme mit dem Kreis der Landesverkehrsministerinnen und Landesverkehrsminister noch einmal intensivieren, um eine Teilnahme einer oder eines Verantwortlichen einer Landesregierung im PAK zu ermöglichen.
Der Kontakt zur europäischen Ebene ist über Bernd Lange, MdEP weiterhin absolut vorbildlich und von kurzen Drähten geprägt. Der ständige Austausch mit der European Parliament Historic Vehicle Group zu allen relevanten Themen, wie beispielsweise REACH oder Nutzung roter Kennzeichen im europäischen Ausland, ist weiter gesichert. Der vertrauensvolle Austausch mit der FIVA hat sich in den vergangenen Jahren ebenfalls weiter intensiviert und ist durch die regelmäßige PAK-Teilnahme des FIVA Präsidenten Tiddo Bresters belegt. Für den Parlamentskreis ist die europäische und internationale Vernetzung sehr wichtig und bereichernd, um die relevanten Themen in der gesamten Breite und umfänglich zu diskutieren.
In der nächsten Sitzung werden wird das Thema „E-Fuels und alternative Kraftstoffe“ auf die Tagesordnung setzen. Dieses wird in der Szene umfänglich diskutiert. Der ADAC und Andreas Scheuer haben bereits Unterstützung bei der Ausgestaltung signalisiert.
Bei der Aufzählung von Themenkomplexen in diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich ausdrücklich um keine abgeschlossene Liste. Alle Themen, die noch fehlen oder in der Zukunft relevant werden, werden im PAK auf die Tagesordnung gesetzt. Meldungen und Themenwünsche sind jederzeit möglich.

TOP 3 „Oldtimernachwuchs lernt schrauben“
Marco Wenzl | Oldtimer-Netzwerk

Marco Wenzl präsentiert das Thema Oldtimernachwuchs. Seit 2019 wird das beschriebene Projekt aktiv betrieben. Leider hat die Coronapandemie die Jugendarbeit vor Ort unmöglich gemacht. Die gezeigte Präsentation bietet einen Einblick in die Projektarbeit und greift viele Fragen aus dem Jugendbereich auf. Sie liegt dem Protokoll bei.
Carsten Müller hebt das informative und unterhaltsame Oldtimernetzwerk bei Facebook hervor und unterstützt den Aufruf zur Zusammenarbeit und zum Austausch von Marco Wenzl. Die Kontaktdaten sind in der Präsentation aufgeführt.

TOP 4 Metternich-Büste und Maybach-Büste: neue Auszeichnungen für besondere Leistungen der Automobilgeschichte
Wolfgang Blaube | Automobilhistorische Gesellschaft e.V.

Dieser Tagesordnungspunkt wird nach technischen Schwierigkeiten auf die nächste Sitzung des Parlamentskreises verschoben.

TOP 5 Verschiedenes

Neuigkeiten aus der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge
Johann König | AGHF

Johann König berichtet vom vorherigen Treffen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AHGF) vom 18. Januar 2022. Das Thema E-Fuels wird von der AHG künftig noch intensiver begleitet werden. Geplant sind Praxistests, um im Sommer auf erste Ergebnisse und Untersuchungen der realen Wirkung synthetischer Kraftstoffe auf Motoren historischer Fahrzeuge zurückgreifen zu können.
Im Sommer wird ein Nachwuchsprojekt der Arbeitsgemeinschaft gestartet, das vor allem auf Grundlage einer erfrischenden Zusammenarbeit mit vielen jungen Leuten umgesetzt werden wird. Die Ideen zielen nicht nur auf die reale sondern explizit auch auf die digitale Welt. Übergeordneter Schwerpunk bleibt die Nachwuchsgewinnung für Oldtimerclubs. So soll den Clubs eine Hilfestellung für die Ansprache junger Leute gegeben werden.
Johann König verweist im Kontext der aktuellen Debatten zur Verantwortung historischer Fahrzeughalterinnen und -halter erneut auf den Flyer der AHGF. Er bietet kompakte Infos und Fakten für die Argumentation.

Bericht IAK e.V.
Mario De Rosa | IAK e.V.

Mario De Rosa führt zu den Aktivitäten des Vorstandes seit Dezember 2019 und dabei absolut vorrangig zur Antragsstellung bei der Deutschen UNESCO-Kommission aus. Der Vorstand aus Mario De Rosa, Franz Graf zu Ortenburg und Thomas Wirth war fest entschlossen einen Antrag einzureichen und hat sich mit der Antragsthematik entsprechend umfassend und detailliert befasst. Der Austausch mit Expertinnen und Experten kann als intensiv und aufgeschlossen tituliert werden. Im Zuge der Formulierung und Ausarbeitung des Antrags haben sich drei Punkte ergeben, die zu grundsätzlichen Problemen geführt haben: 1. Einreichung eines fokussierten Antrags. 2. Der Antragsteller, der IAK e.V. muss in der Szene verankert sein. 3. Das Praxisbeispiel muss ein spezifisches Erhaltungs- und Entwicklungsprogramm sein. In der Folge führt es dazu, dass eine derart heterogene Szene, wie die der historischen Fahrzeuge, nicht zu fokussieren ist. Der IAK e.V. besteht ohne Frage aus Akteuren, die fest in der Oldtimerszene verankert sind, ist aber selbst kein Teil Szene, der die zu beantragende Kulturform selbst in der Praxis ausübt. Schließlich ist kein spezielles Projekt oder ein Praxisbeispiel selbst zu benennen, dass bei der UNESCO als erhaltenswerte Kulturform für die Zukunft zu sichern ist. Da diese Fragen im Sinne des IAK e.V. nicht zu beantworten sind, hat der Vorstand entschieden, keinen Antrag auf Aufnahme der automobilen Kultur in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes einzureichen. Die Pressemitteilung des IAK e.V. liegt dem Protokoll bei.
Thomas Wirth regt in Ergänzung der vorherigen Ausführungen an. Das Thema neu zu denken. Wenn weiterhin ein Antrag bei der Deutschen UNESCO gestellt werden soll, muss das Thema komplett aus einer anderen Perspektive betrachtet werden.
Stephan Joest fragt, ob das als Nummer 2 erkannte Problem, des in der Szene verankerten Antragsstellers, nicht über eine Verlagerung der Antragsstellung auf beispielsweise den DEUVET gelöst werden könnte. Mario De Rosa schließt das aus, denn die übergeordneten Verbände üben diese Kulturform nicht unmittelbar selbst aus. Thomas Wirth verweist in diesem Kontext auch auf die Begründung der Ablehnung des ersten IAK-Antrags, wonach die Fokussierung fehlte und alles zu groß, komplex und übergeordnet gewesen sei. Es bedarf zwingend einer ganz konkreten, individuelleren Form, die von sehr einer speziellen Gruppe Personen sehr lange, seit Generationen, begleitet würde.
Frank B Meyer schließt aus diesen Ausführungen, dass ein Antrag von einer spezifischen Kleingruppe zielführender wäre und regt an, dass die IAK diese Kleingruppen möglicherweise unterstützen könnte. Thomas Wirth bestätigt, dass dies eine Perspektive sein könnte. So bietet sich die Chance, ein Antrag aus kleinen Cluster der Vielschichtigkeit der Szene entstehen lassen zu können, um im Effekt so die Akzeptanz und das positive Feedback für unser Thema zu sichern.
Christoph Karle fragt an, ob der ASC, als Club mit sehr langer Geschichte, als Antragssteller fungieren könnte. Mario De Rosa bezweifelt, dass der Club allgemein die geforderte „Spezifität“ darstellen kann. Als Beispiel dieser sehr spezifischen Antragsstellung wäre etwa ein historisches Bergrennen, das von einem Verein seit Generationen durchgeführt wird. Dieses Bergrennen könnte eine Chance auf Aufnahme haben, bildet insgesamt aber nicht die Szene insgesamt ab, deren Aufnahme das ursprüngliche Ziel des IAK e.V. war. Alexander Gregor verweist, dass die Gruppierungen nicht wirtschaftliche verbunden sind und das Erhaltungsprogramm wohl nicht richtig definiert sind. Thomas Wirth führt aus, dass der IAK gezielt nach definierten, ausgebübten Erhaltungsprogrammen in der Szene gesucht, aber derartige nicht auffindbar waren. Sollte es im PAK Kenntnis davon geben, bittet Thomas Wirth um entsprechende Rückmeldung. Das UNESCO-Verfahren arbeitet mit klar definierten, in der Praxis ausgeübten Best-Practice Beispielen. Die Schwierigkeit der Oldtimerszene resultiert klar aus der enormen Größe und Bandbreite der Szene, die unzählige Bereiche abbildet. Beim immateriellen Kulturerbe geht es der UNESCO jedoch um etwas sehr spezifisches.
Carsten Müller schlägt vor, dass anknüpfend an diese Ausführungen alle Vorstellungen, Ideen und Gedanken zum IAK gern an den Vorstand des IAK direkt oder auch an das Berliner Büro von Carsten Müller gesendet werden. Carsten Müller leitet die Anregungen gern weiter.

Neue Konzepte
Marcus Herfort | Classic Days

Aufgrund der zeitlichen Verzögerung und weiteren Verpflichtungen von Marcus Herfort wird dieser Tagesordnungspunkt ebenfalls auf die kommende Sitzung im Juni geschoben.

Verkehrstechnische Denkmäler
Alex Piatscheck | Prüfingenieur

Alex Piatscheck führt zu den Stadtumbauplänen der Stadt Hamburg und den Folgen für die Oldtimertankstelle in der Hansestadt aus. Geplant wird die Errichtung einer Parkanlage, die das Gebäude der Oldtimertankstelle glücklicherweise nicht bedroht, da sie unter Denkmalschutz steht. Andere historische Gebäude droht jedoch eine konkrete Gefahr des Abrisses durch die Pläne der Stadt. In diesem Kontext verweist Alex Piatscheck auf zahlreiche verkehrshistorische Baudenkmäler im Deutschland, nicht selten im Eigentum von Bund und Ländern, die derzeit ungenutzt sind, verfallen oder durch Bebauungspläne gefährdet sind. Diese verkehrshistorischen Baudenkmäler drohen ohne Einsatz der Szene zu verschwinden.
Carsten Müller betont, dass die Mobilität Städte und Dörfern nachhaltig prägte. Auch unter Anknüpfung an den vorherigen IAK-TOP betont er die Bedeutung von erhaltenswerten verkehrshistorischen Baudenkmäler, die es überall gibt. Außerordentliche Baudenkmäler sollten für die Nachwelt erhalten und nicht leichtfertig der Städtebauplanung zum Opfer fallen.

Das Gewährleistungsrecht
Britta Mirbach | die Oldtimeragentur

Da aufgrund der aufgetretenen technischen Schwierigkeiten bei den Anschlussbetreibern scheinbar auch Britta Mirbach betroffen ist, führt Carsten Müller zu diesem Punkt zur Sachlage aus. Hintergrund ist eine Novelle des europarechtlichen Warenkaufrechts sowie die Gewährleistungsfristen an womöglich prognostizierbare Lebensdauern von Verbrauchsgütern anzupassen. Zu diesem Thema wird eine Handreichung dem Protokoll beigefügt. Falls diese als nicht ausreichend erachtet wird, wird das Thema in einer Folgesitzung erneut aufgegriffen.
Michael Eckert verweist in diesem Kontext auf den kommenden 7. Oldtimerrechtstag vom 1. bis 3. Mai 2022 im PS.SPEICHER in Einbeck, auf dem auch das Gewährleistungsrecht angesprochen wird. Der Flyer liegt dem Protokoll ebenfalls bei (Protokoll wurde verspätet zugesendet).

Motorradführerschein
Heinz Kindler | VFV

Heinz Kindler verweist auf eine Problematik im Bereich Führerschein hin. Anhand eines historischen Diskurses zur Entwicklung der Zweiräder wird aufgezeigt, dass die heutige Klassifizierung der Führerscheinklassen dazu führt, dass historische Motorräder aufgrund des hohen Motorhubraums regelmäßig einen höherwertigen, teureren Führerschein benötigen, um gefahren zu werden – obwohl Leistungsdaten und Geschwindigkeit eher zu mit den kleineren Führerscheinklassen vergleichbar sind. Der Aufwand eines höherwertigen Motorradführerscheins ist auch aus wirtschaftlicher Perspektive nicht unerheblich. Angeregt wird eine Prüfung, ob im nationalen oder europäischen Recht eine Änderung im Sinne der historischen Fahrzeuge denkbar und durchsetzbar wäre.
Carsten Müller verweist auf den europäischen Rahmen, der die Regelungen setzt. Er regt einen Austausch mit dem Bundesverkehrsministerium, den europäischen Kollegen und vor allem auch mit der Szene in Frankreich an, die ebenfalls ein hohes Problembewusstsein haben dürften.
Stephan Joest fragt nach, ob eine Zielgruppenuntersuchung bekannt ist, die eine Anpassung in dieser Thematik fordert oder profitieren würde, beispielsweise durch hohes Feedback auf Veranstaltungen und Messen. Heinz Kindler führt aus, dass ein hohes Interesse besteht, da die bisherigen Regelungen nur wenige Ausnahmen zulassen, z.B. Autoführerschein und die Möglichkeit für Fahrten mit Mopeds mit Versicherungskennzeichen. Das Erfordernis eines Motorradführerscheins für viele historische Zweiräder stellt ist eine hohe Hürde für viel denkbares Fahrpotenzial dar.
Dr. Barbara Kieslich erkundigt sich, ob der VFV über Erkenntnis verfügt, wie hoch die Schwarzfahrten ohne passenden Führerschein sind. Heinz Kindler geht davon aus, dass in der Szene der frühen Vor- und Nachkriegsmotorräder eine höchstens äußerst geringe Quote ohne passenden Führerschein unterwegs ist, da die Szene sehr überschaubar ist und wenige wirklich alte Motorräder unterwegs sind. Johannes Hübner berichtet von Veranstaltungen und Erfahrungen, dass von keinen Schwarzfahrten in dieser Szene auszugehen ist. Besonders auch im Hinblick, dass die Motorräder häufig von der Polizei kontrolliert wird. Wenn, dann ist von Einzelfällen auszugehen. Johannes Götze schließt sich den Ausführungen an und bestätigt, dass bei Veranstaltungen die Papiere vorzuweisen sind.
Carsten Müller schließt den Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ und regt an, im Nachgang zur nächsten PAK-Sitzung eine kleine Ausfahrt des PAK organisieren. Dadurch könnten auch im Kreise der Parlamentarier neue Mitstreiter gewonnen werden. Denkbar wäre eine Ausfahrt in der Nähe von Berlin. Bei Vorschlägen und Hinweisen ist Carsten Müller jederzeit erreichbar.
Carsten Müller dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Sitzung wird um 14:21 Uhr geschlossen.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet
– entgegen der ursprünglichen Planung während der Sitzung – bereits am
Dienstag, 21. Juni 2022 von 12:00 bis 14:30 Uhr
im Tour TotalEnergies, Jean-Monnet-Straße 2, 10557 Berlin
statt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden rechtzeitig eingeladen.

Jun 252021
 

SITZUNGSPROTOKOLL
ZEIT: 11. JUNI 2021, 12:02 BIS 14:21 UHR

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur virtuellen Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Auch diese PAK-Sitzung wird als virtuelle Sitzung durchgeführt.

Carsten Müller schlägt vor, aufgrund der Aktualität der Tagesordnungspunkt „Bericht aus dem Bundestag und Verkehrsausschuss“ vorzuziehen. In der Woche vor der Parlamentskreissitzung wurde sehr intensiv der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften“ diskutiert, der am 20. Mai 2021 verabschiedet wurde. Eine Petition vom 24. Mai 2021, die sich in den sozialen Medien wie ein Kettenbrief verbreitete, sah in dem Gesetz die Grundlage für bevorstehende Fahreinschränkungen und Fahrverbote für historische Fahrzeuge. Zur Aufklärung sich der zuständige Berichterstatter im federführenden Verkehrsausschuss, Gero Storjohann, MdB, sehr kurzfristig seine Teilnahme zugesagt und wird das Thema aufklären.

TOP 4.1. Bericht aus dem Bundestag und Verkehrsausschuss
Gero Storjohann | MdB

Gero Storjohann berichtet zum Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Hauptaugenmerk des Gesetzentwurfs waren die Änderungen zum Führerschein AM16 und die Absenkung des Alters auf 15 Jahre. Die Änderungen am Straßenverkehrsgesetz betreffen nicht die Oldtimer. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Es kamen keine neuen Formulierungen in das Gesetz. Die Aufregung, dass Fahrverbote drohen, ist unbegründet. Dem Protokoll wird eine Positionierung beigefügt.

Mario De Rosa begrüßt die Ausführungen, da die Vereine und Verbände in der letzten Woche zahlreiche Anfragen bekommen haben. Er warnt, jedoch dass die vorhandenen Formulierungen zum Umweltschutz auch gegen die historischen Fahrzeuge benutzt werden könnten. Gero Storjohann sieht diese prinzipielle Gefahr, die aber auch vor der diskutierten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bestand. Er betont, dass es für historische Fahrzeuge bislang stets Sonderregelungen gab, weil Oldtimer Kulturgut sind. Aber ganz grundsätzlich ist mit parlamentarischen Mehrheiten jedes Gesetz und jede Regelung zu ändern. In der gegenwärtigen Konstellation und dem dort vorhandenen Bewusstsein für das technische Kulturgut sieht er jedoch keine Gefahr.

Michael Eckert verweist auf mögliche Änderungen nach der Bundestagswahl und neue Konstellationen, die auf dieser Gesetzesgrundlage einschränkende Verordnungen erlassen könnten. Mit dem Verweis, dass beispielsweise Streckensperrungen bereits jetzt möglich sind und die hier diskutierten Formulierungen „nur“ ein Nebenzweck im Gesetz sind, hebt Gero Storjohann hervor, dass sich aus diesen Regelungen nicht allzu viel Verordnungsgebendes ableiten lässt. Wie Carsten Müller ergänzt, hat sich mit der Novelle materiell rechtlich nichts verändert.

Stets zu betonen sei der ordnende Charakter. Was vorher bereits möglich war, wird weiterhin möglich sein. Die Szene muss sich dennoch stets der Verantwortung für das Hobby und einer rücksichtsvollen Ausübung bewusst sein. Bewusst sein muss man sich auch, dass historische Fahrzeuge einige Sonderreglungen bewilligt bekommen haben. Dazu zählen nicht nur H-Kennzeichen und dessen Vorteile, sondern auch jüngste Maßnahmen, wie die Zugeständnisse für historische Nutzfahrzeuge beim Sonn- und Feiertagsverbot oder für historische Motorräder bei Beleuchtung und Geschwindigkeitsmesseinrichtungen. Man erkennt, dass Bewusstsein, um das historische Kulturgut auf unseren Straßen zu erhalten, ist ausgeprägt.

Ausgeprägt im PAK, im Verkehrsausschuss und Parlament insgesamt, als insbesondere auch im verantwortlichen Bundesverkehrsministerium. Für alle Aktiven muss gelten: Maß und Mitte bewahren und die Folgen möglicher Aktionen stets umfassend zu bedenken – auch vom Ende her! Frank B. Meyer bitte um Erklärung, wer genau Verordnungsgeber nach dem Straßenverkehrsgesetz ist und Verordnungen erlassen kann. Gero Storjohann erklärt, dass nur die Exekutive der Länder oder des Bund Verordnungen erlassen können. Carsten Müller verweist, dass einzelne Kommunen auch Fahrverbote oder Geschwindigkeitsreduktionen erlassen haben. Diese beruhten jedoch vor allem auf sicherheitsrelevanten Aspekten, nicht auf Regelungen, die jetzt in den Paragrafen 6 Absatz 4 StVG sortiert wurden. Johann König bestätigt die Sicht des ADAC, dass die Gesetzesänderungen keine Verschärfung enthalten. Hingewiesen wird auf die Imagekampagne zur Bedeutung der historischen Fahrzeuge der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) und den Flyer hin, um die Szene zu unterstützen.

TOP 2 Aktuelles aus Europa
Bernd Lange | MdEP

Bernd Lange führt zu vier Punkten aus, die derzeit auf europäischer Ebene eine große Rolle spielen. Die von ihm im Vorfeld zur Verfügung gestellten Unterlagen werden dem Protokoll beigefügt. Bernd Lange betont, dass es in den letzten Jahren zwar gut gelungen ist, die historischen Fahrzeuge in die europäische Gesetzgebung zu integrieren, die Szene aber weiter proaktiv und umsichtig agieren sollte. Die Diskussion zur Veränderungen der Mobilität ist umfassend und weitreichend. Die Kommission hat das beigefügte Strategiepapier zur intelligenten Mobilität bis 2050 mit zehn Leitlinien vorgelegt. Ziel ist der Wandel hin zur elektrobetriebenen, intelligenten Mobilität. Damit verknüpft sind die ebenfalls dem Protokoll beigefügten 80 konkreten Gesetzgebungsinitiativen. In dieser politischen Realität muss sich die Szene der historischen Fahrzeuge einbringen, so dass die Oldtimer nicht herausfallen.

Damit verbunden ist ebenfalls die Frage der Kraftstoffe. Eine große Rolle spielen hier die synthetischen Kraftstoffe, die für einen Weiterbetrieb der Verbrenner relevant werden. Die Kraftstoffdebatten sind gegenwärtig kritisch, aber die Oldtimerszene sollte hier unterstützend aktiv werden. Auf europäischer Ebene hat Bernd Lange den ebenfalls beigefügten Änderungsantrag zur Wahrung des Kulturguts auf der Straße und unter Nutzung der entsprechenden Kraftstoffe bereits eingebracht.

In der Frage der intelligenten Mobilität besteht Handlungsbedarf, um Antworten für die Integration historischer Fahrzeuge in intelligente Mobilitätssysteme liefern zu können. Notwendig werden Optionen für möglichst einheitliche und klare Nachrüstungen für Fahrzeug-zu-Fahrzeug sowie Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation. Hier sind eine proaktive Diskussion und Engagement erforderlich, um die Option für den Fahrbetrieb auf künftigen öffentlichen Straßen zu behalten. Bernd Lange und die European Parliament Historic Vehicle Group sind hier bereits aktiv.

Starken Einfluss werden die Klima- und CO2-Gesetzgebungen und die verbundenen Auswirkungen auf die Verschärfung der Emissionswerte, ganz besonders im NOx-Bereich, haben. In der Gesamtheit drohen möglicherweise Betriebseinschränkungen und Verbote von Verbrennermotoren, so dass frühzeitig der Erhalt des historischen Kulturguts zu adressieren ist.

Die Gruppe setzt sich auf europäischer Ebene sehr für einheitliche Kriterien der zahlreichen Umweltzonen ein, die nicht nur zwischen den Mitgliedsstaaten unterschiedlich definiert werden, sondern teilweise sogar innerhalb der Mitgliedsstaaten selbst.

Eine gegenwärtig wieder sehr aktuelle Frage ist das Thema REACH, welches das Parlament lange beschäftigt. Während die Grundannahmen der Gesetzgebung zum Chemikalieneinsatz unstrittig ist, ist das entwickelte bürokratische Verfahren in diesem Zusammenhang zu überarbeiten. Die im kommenden Jahr anstehende Revision der REACH-Verordnung ist hier zu nutzen und wird bereits vorbereitet. Zentraler Aspekt ist die Zulassung von Ausnahmen, die in einem deutlich verschlankten Verfahren stärker durch Konsortien möglich werden soll. Entscheidungen sollen künftig mit längeren Übergangsfristen ausgestaltet werden.

Zum Verchromen ist festzustellen, dass eine Ausnahmeregelung für Chromtrioxid für sechs Anwendungsbereiche auch mit Unterstützung der FIVA gestellt und für fünf von sechs Bereiche von der Kommission bis 2024 genehmigt wurden. Oberflächenbehandlungen sind möglich. Das ist ein Erfolg. Ausgenommen wurden funktionelle Beschichtungen mit dekorativen Charakter. Hier wird gegenwärtig ein Substitut geprüft, aber der Entscheidungsprozess wird erst nächstes Jahr anstehen. Bernd Lange wird diesen Prozess begleiten.

Carsten Müller fragt nach, ob der dekorative Charakter sich auf das Bauteil bezieht, das zur Dekoration angebracht wurde und verchromt werden soll oder ob sich der dekorative Charakter nur auf das Aufwerten eines Bauteils bezieht. Zudem bittet er Bernd Lange um eine Einschätzung, ob eine gezielte, gemeinsame Ansprache bei Kollegen im Europäischen Parlament zu einem positiven Ergebnis führen kann. Peter Diehl weist darauf hin, dass das dekorative Verchromen in der Liste der Anwendungsbereiche in den offiziellen als dritter Anwendungsbereich gelistet wird. Abschließend führt Peter Diehl zu seiner Kontaktaufnahme mit dem Zentralverband Oberflächentechnik aus, die von keiner positiven Entwicklung bei REACH mehr ausgehen.

Mario De Rosa zitiert aus einem Pressebericht, wonach Fahrzeuge mit Verbrenner in Spanien ab 2040 nicht mehr verkauft und ab 2050 nicht mehr fahren dürfen. Er bittet um Einschätzung, ob es auf europäischer Seite Bestrebungen gibt, eine generelle und europaweit harmonisierte Ausnahmeregelung für historische Fahrzeuge anzustreben. Bernd Lange betont, dass es sich beim dekorativen Charakter der Ausnahmeregelung um die zusätzliche Verchromung eines dekorativen Elementes handelt. Die klassische Stoßstange fällt hier nicht darunter. Die Konfliktlinie bei der Ausnahmeregelung läuft in diesem Kontext und bei der relevanten Grundannahme eines geschlossenen Systems zur Verchromung an der Frage, ob Substitute einsetzbar und verfügbar sind. Sind diese nicht vorhanden, dann muss es eine Ausnahme geben. Noch komplexer wird es beispielsweise bei Blei. Diese Regelungen müssen im Kontext der Revision erörtert werden.

Dabei ist eine gezielte Ansprache der europäischen Abgeordneten sehr zielführend, denn es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung um auch die Unterschiede zwischen einer chemikalien- und einer arbeitsrechtlichen Gesetzgebung herauszuarbeiten. Auch vor der Entscheidung zur sechsten Ausnahmeregelung ist eine gezielte Ansprache an die Kommission hilfreich, aber umsichtig, sachlich und rational. Dr. Gundula Tutt dankt Bernd Lange und bietet Unterstützung an. Angeregt wird ein Austausch mit den Zentralverband Oberflächentechnik, um mehr über die Verfahrenstechnik zu erfahren und auf künftige Themen, wie etwa Nickel, vorbereitet zu sein. Bernd Lange unterstützt die Zusammenarbeit. Er weist abschließend darauf hin, dass das Thema Fahrverbote und Fahrzeugzulassung in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten liegt. Auf europäischer Ebene erfolgt die Typzulassung. Abschließend regt Carsten Müller an, die Ab- und Ansprachen über sein Büro zu koordinieren.

TOP 3 Zulassungsproblem historischer, bereits vorher in der EU zugelassener Fahrzeuge
Michael Eckert | EDK Eckert & Kollegen

Michael Eckert berichtet dem PAK über wiederholte Zulassungsprobleme von historischen Fahrzeuge, die bereits in Europa zugelassen waren. Konkretes Beispiel ist ein in den 40er- Jahren in Frankreich zugelassenes Fahrzeug, deren damalige Unterlagen nur im Original vorlagen. Die deutsche Zulassungsstelle verlangt unter Verweis auf Paragraf 7 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vollständige Originalunterlagen. Da diese nicht verfügbar sind, verlangt die Zulassungsstelle eine amtliche Erklärung der französischen Behörden, wonach die Originalpapiere verlustig sind, die französischen Behörden davon Kenntnis haben und das die französischen Behörden eine Zulassung des Fahrzeugs ohne Originale in Deutschland genehmigen. Diese Forderungen sind nicht erfüllbar und aussichtslos, da viele ausländische Behörden kaum die Zulassungsunterlagen der betreffenden Zeit aufbewahrt haben und entsprechend nicht bestätigen können. Angeregt wird eine Befassung des Verordnungsgebers in Berlin sowie auf europäischer Ebene.

Carsten Müller interessiert sich für Lösungsansätze, die es bisher schon einmal gab. Michael Eckert berichtet, dass eine Behörde nach einem Schreiben und wiederholten Gesprächen einer Zulassung zustimmte. Dr.Jürgen Martens weist auf die Widersprüchlichkeit der Forderung der deutschen Zulassungsstelle gegenüber der französischen Behörde hin und bezweifelt die Rechtsgrundlage der Forderung. Der Rechtsgrundsatz, wonach niemand verpflichtet werden kann, unmögliches zu tun. Er regt eine Befassung durch den PAK hin. Dr. Gundula Tutt verweist in diesem Kontext auf den Missbrauch mit historischen Papieren und sieht in der beschriebenen Erfahrungen einen möglichen Versuch der behördlichen Reaktion. Christian Theis führt aus, dass eine Zulassungsbehörde mit einer Kopie nicht zulassen darf. Er betont, dass man keinen Nachweis einer ausländischen Zulassung benötigt.

Als möglicher Ausweg bietet sich eine Begutachtung durch einen Sachverständigen, der, weil keine Originale vorhanden sind, auf Grundlage der Begutachtung Papiere ausstellt, die ihrerseits zur Zulassung berechtigen. Diese Option biete sich, da nicht bei jedem Fahrzeug die Erstzulassung überhaupt feststellbar ist. Michael Eckert sieht darin keine Lösung, da die Richtlinie 99/37/EG des Rates vom 29. April 1999 im Artikel 5 Abs. 2 und 3 die Originalunterlagen oder eine Bescheinigung der ausländischen Zulassungsbehörde fordert. Carsten Müller regt eine dezidierte inhaltliche Befassung im Nachgang der PAK-Sitzung an, zu der Michael Eckert eine anonymisierte Sachverhaltsschilderung beibringt und anschließend eine Lösungsfindung gemeinsam mit Christian Theis angestrebt wird. Carsten Müller betont, dass die Zulassungsfrage in einer Sitzung nach der anstehenden Bundestagwahl unbedingt auf eine Tagesordnung gesetzt und gemeinsam mit einer oder einem zuständigen Landesverkehrsminister zu diskutieren ist.

TOP 4 Verschiedenes
Neuigkeiten aus der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF)

Johann König | AGHF

Johann König berichtet von der Sitzung der am Vortrag stattgefundenen Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Historischer Fahrzeuge. Die verwendete Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Schwerpunkt der gestrigen Diskussion in der AGHF war ebenfalls das Straßenverkehrsgesetz. Johann König betont erneut, den Flyer der Arbeitsgemeinschaft zu verwenden, um für historische Fahrzeuge zu werben und viele Fakten zu präsentieren. Dr. Gundula Tutt wirbt darum, sich rechtzeitig, umfassend und aktiv im Sinne des historischen Kulturguts auf den Straßen einzusetzen. Erforderlich wäre dafür ein strukturiertes Gesamtkonzept, auch mit neuen, frischen und kreativen Ideen, um Menschen für das Thema Oldtimer zu interessieren. Johann König begrüßt diese Anregung und wirbt um umfassenden Input. Stephan Joest führt an dieser Stelle noch einmal die Nachwuchsgewinnung an und das in diesem Kontext relevante Thema Digitalisierung, was mehr als ein Auftritt in Social Media bedeutet. Es bedarf einer konzertierten Aktion von Politik, Wirtschaft und Szene. Carsten Müller regt an, dass auch das Nachwuchsthema ein Schwerpunktthema in einer Folgesitzung des PAK sein sollte. Dr. Gundula Tutt und Stephan Joest entwickeln für eine der Folgesitzungen einen Bericht dazu. Kay Gottschalk regt an, aus den Erfahrungen der Freunde historischer Bahnen zu lernen, mögliche Synergien zu nutzen und in den PAK einfließen zu lassen, beispielsweise durch gemeinsame Erlebnisse. Marco Wenzel weist auf ein Bremer Pilotprojekt, einer Gläsernen Werkstatt im Schuppen Eins, hin. Verzögert durch die Corona-Pandemie setzt nun der Zulauf ein und das Interesse wächst. Dr. Henning Rauls führt aus seinen Erfahrungen im Lehrbereich mit jungen Leuten aus und unterstützt die Idee einer initiative aus dem PAK heraus, da Hürden durch kreative Lösungen und Ansätze zu überwinden sind. Diese Konzepte könnten durch die gesammelten Erfahrungen der PAK-Teilnehmerinnen und Teilnehmer im PAK gemeinsam entwickelt werden.

Carsten Müller berichtet aus einer Sitzung des Verkehrsausschusses am 5. Mai 2021, in der ein Antrag der FDP-Fraktion zur Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für historische Fahrzeuge diskutiert wurde. Der Antrag hat im Ausschuss keine Mehrheit gefunden. Im PAK hatten wir die Thematik bereits diskutiert und uns positioniert. Allerdings gab es in der Verkehrsausschussberatung zwei etwas Besorgnis erregende Punkte: Dem Vorsitzende des Ausschusses war der PAK unbekannt, was überraschend ist. Zum einen gibt es den PAK seit 2009 und Infos sowie Einladungen an alle MdBs erfolgen zu Beginn einer jeden Legislaturperiode regelmäßig und wiederholt. Auch der Ausschussvorsitzende wurde zu Beginn der Legislaturperiode angeschrieben und eingeladen. Wichtig ist auch, er wurde in der Sitzung über den PAK informiert. In diesem Zusammenhang regt Carsten Müller an, dass die oder der nach der Bundestagswahl amtierende Ausschussvorsitzende/r in den PAK eingeladen wird.

Der zweite Aspekt, der unsere Befürchtungen wecken muss, ist die Tatsache, dass der Berichterstatter der größten Oppositionsfraktion in der Diskussion zur HU-Verlängerung von einem, etwas frei zitierten “Luxusproblem betuchter Zeitgenossen” sprach, das “nicht zu Lasten der Sicherheit subventioniert werden müsse “. Das exakte Zitat ist im Protokoll der Ausschusssitzung nachlesbar. An dieser Aussage ist erkennbar, dass wir die PAK- Themen in einigen Kreisen noch einmal gezielter anbringen müssen, um solche Fehleinschätzungen nicht verfestigen zu lassen. Ganz besonders vor diesem Hintergrund und den aktuellen Diskussionen zur vermeintlichen Oldtimerschwemme sowie dem Mobilitätswandel sind wir aufgefordert, die Thematik insgesamt vorsichtig anzugehen, um die günstigen Rahmenbedingungen für das Hobby nicht zu gefährden. Kay Gottschalk wird das Thema in seiner Fraktion noch einmal thematisieren.

Carsten Müller begrüßt an dieser Stelle und mit der Bitte um Nachsicht für die späte Erwähnung Dr. Barbara Kieslich in der Runde. Sie ist seit dem 17. April 2021 Präsidentin des DAVC und damit Amtsnachfolgerin von Georg Sewe. Carsten Müller gratuliert im Namen des PAK sehr herzlich zur Wahl und freut sich auf die Mitarbeit. Dr. Barbara Kieslich betont, wie wichtig es ihr ist, den Stellenwert des Kulturguts Oldtimer zu stärken und das Thema den Menschen der Bedeutung der Oldtimer als Kulturgut näher zu bringen.

Motorradführerschein
Johannes Götze | VFV

Carsten Müller greift das Thema historische Motorräder der vorherigen PAK-Sitzung auf. Das Thema Befestigung von Beleuchtungs- und Geschwindigkeitsmessgeräten an alten Motorrädern wurde gegenüber dem Bundesverkehrsministerium angebracht und eine positive Lösung der Frage ist absehbar. Das Schreiben wird dem Protokoll beigefügt. Johannes Götze leitet seinen Beitrag mit einem Verweis auf die Wichtigkeit des Kulturguts ein. Der Flyer der AGHF ist hierbei als gut verwend- und einsetzbar. Zum Thema wird die besondere Bedeutung der Führerscheine für das Hobby herausgestellt. Das Problem ist: Die Regelungen der Führerscheinklassen stellen historische Motorräder schlechter. Das Beispiel: Der Jugendliche ab 16 Jahre darf Motorräder bis 125 cm3 fahren. Der gleiche 16- Jährige darf ein historisches Motorrad mit viel geringerer Leistung und viel geringerer Geschwindigkeit aber nicht führen, weil die Maschine einen Hubraum von 250cm3 aufweist. Dieser Aspekt ist für Jugendliche und die Jugendarbeit in der Szene nicht dienlich. Carsten Müller schlägt vor, das Thema schriftlich ins Büro zu senden und in der nächsten PAK-Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.

Johannes Götze lobt die Arbeit des Bundesverkehrsministeriums im Kontext der Beleuchtungsfrage, die sehr weitreichend recherchiert habe. Die Frage, ob die Ausführungen des Schreibens nun allgemeingültig sind oder Fahrzeugführer eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragen müssen, wird mit dem BMVI abgeklärt.

Peter Schneider und Franz zu Ortenburg berichten, dass der DEUVET und auch der AvD im Zuge der Bundestagswahl wieder oldtimerspezifische Wahlprüfsteine an die Parteien richten und veröffentlichen.

Carsten Müller dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Sitzung wird um 14:21 Uhr geschlossen.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet nach der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Terminabstimmung erfolgt nach der konstituierenden Sitzung.

Anlagen:

TOP 2: Anlagen-Bernd-Lange-MdEP-20210611

TOP 4.1: Stellungnahme-Petition-StVG 20210611

TOP 4.2: Treffen-AGHF-20210610

TOP 4.3: AW-BMVI-Beleuchtung-Motorräder

Jul 132020
 

SITZUNGSPROTOKOLL
ZEIT: 3. Juli 2020, 13:00 bis 18:30 Uhr
ORT: Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden und über Videokonferenz eingebundene Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich zur Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Vor Einstieg in die Tagesordnung weist der Vorsitzende auf die geltenden Abstandsregelungen hin und zwingend erforderliche Eintragung in die Teilnehmerliste hin. Sollte sich ein anwesende Teilnehmerin oder Teilnehmer innerhalb der kommenden 14 Tage positiv auf Corona getestet werden, bittet der Vorsitzende ihn davon in Kenntnis zu setzen. Sollte dieser Fall eintreten, wird Carsten Müller alle Anwesenden über den Ansteckungsfall informieren.

TOP 2 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Alf Menzel | GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Alf Menzel berichtet dem Parlamentskreis vom aktuellen Arbeitsstand der Arbeitsgruppe und führt zu den offenen Fragestellungen aus. Die verwendete Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Bernd Scheelen führt das Thema „DIN-Kennzeichen“ an und bittet, die Thematik noch einmal aufzugreifen. Da gegenwärtig eine Zulassung mit Kennzeichen alter Kreise möglich ist und bei Umzug in weit entfernte Zulassungsbezirke auch die bisherigen Kennzeichen weiter zulässig sind, sollte der Versuch zur Regelung einer möglichen Neuerteilung von Kennzeichen mit DIN-Schrift unternommen werden. Bernd Scheelen betont, dass der lange und sehr engagierte Einsatz von Johannes Götze zur Erteilung der kleinen Motorradkennzeichen am Ende auch zum Erfolg geführt hat und Mut machen muss. Er schlägt eine Abstimmung im PAK vor und wenn die Mehrheit für einen neuen Versuch stimmt, sollte er unternommen werden. Carsten Müller bestätigt, dass es durchaus möglich ist, dieses hochemotionale Thema noch einmal aufzugreifen. Wolfgang Blaube verweist auf die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers für eine maschinenlesbare Schrift auf den Kennzeichen und erwartet eine sehr geringe Chance auf Erfolg des Anliegens. Peter Schneider verweist darauf, dass die DIN-Kennzeichen eines der ersten PAK-Themen im Jahr 2009 darstellten. Es gab seither viele Versuche, eine Regelung zur Erteilung von Kennzeichen mit DIN-Schrift herbeizuführen. Diese scheiterten vollständig. Er schlägt vor, dass Thema wegen der geringen Erfolgschancen nicht weiter zu verfolgen. Sollte die Mehrheit des PAK einen neuen Anlauf unternehmen wollen, wird er diesen jedoch unterstützen. Carsten Müller stellt das Thema zur Entscheidung. Die Mehrheit der Anwesenden unterstützt einen neuen Anlauf. Carsten Müller wird gemeinsam mit der AG Kennzeichen einen erneuten Anlauf zur Wiederverwendung der DIN-Kennzeichen starten. Gleichzeitig verweist er darauf, dass er aufgrund der bisherigen Erfahrungen jedoch keine unbegrenzte Anzahl an Versuchen und Zeit darauf verwendet werden wird.

Alf Menzel führt zu 07er-Kennzeichen und den aktuellen Problemen bei deren Nutzung aus. Georg Sewe berichtet, dass es bei der Erteilung zu unterschiedlichen Auslegungen kommt und einige Zulassungsstellen auf strenge Prüfungen bestehen. Carsten Müller führt aus, dass das 07er-Kennzeichen eingeführt wurde, um Besitzerinnen und Besitzern von mehreren historischen Fahrzeugen eine Möglichkeit zu geben, diese im Straßenverkehr zu bewegen ohne jedes Fahrzeug einzeln in der Zulassungsstelle anzumelden. Konzipiert wurde es im Allgemeinen für die Fahrt zu einer Oldtimerveranstaltung. Eine Alltagsnutzung ist nicht angedacht gewesen und es kann zu Schwierigkeiten auf dem Weg zu Veranstaltungen im benachbarten Ausland kommen. Während einige Länder, wie beispielsweise Österreich, die 07er dulden, gibt es diese behördliche Duldung in der Schweiz und den Niederlanden nicht. Peter Schneider erläutert, dass dieses Problem vor allem darin zu begründen ist, dass die Zulassungspapiere nicht umfänglich der Europäischen Richtlinie entsprechen und somit im Ausland nicht anerkannt werden müssen. Aus dem Kreis der Teilnehmer wurden Befürchtungen geäußert, dass aus der fehlenden Anerkennung im Ausland auch ein fehlender Versicherungsschutz resultieren könnte. Marco Wenzel entkräftete diese Furcht und betont, dass der Versicherungsschutz europaweit gegeben ist.

Alf Menzel berichtet dem PAK auch von Schwierigkeiten der roten 07er-Kennzeichen als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Carsten Müller schlägt vor, das Thema noch einmal aktiv anzugehen. Zwar hatte sich der Parlamentskreis bereits an das Bundesverkehrsministerium gewandt, aber ein neuer Versuch wäre wichtig. Christian Theis berichtet, dass es sich bei den 07er-Kennzeichen um eine nationale Sonderzulassungsregelung handelt. Eine Änderung der Verordnung ist umfangreich, denn der Regelung müssen die Bundesländer zustimmen. Denkbar wäre es, einen europäischen Ansatz zu wählen und eine entsprechende Ausnahmeregelung in die europäische Verordnung zu verankern. Nach kurzer Diskussion im PAK schlägt der Vorsitzende vor, die Thematik gemeinsam mit Bernd Lange auf europäischer Ebene zu diskutieren. Auf nationaler Ebene sollte dazu gemeinsam mit dem ADAC die Thematik aufbereitet werden, um sich gemeinsam an das Bundesverkehrsministerium zu wenden. Johann König bittet daher darum, ihm konkrete Einzelfälle mit Problemen bei der Erteilung oder im Straßenverkehr mit roten Kennzeichen mitzuteilen. Aus eigenen Erfahrungen des ADAC kann er berichten, dass bei Veranstaltungen in Österreich, Schweiz oder Italien keine Probleme mit 06er- oder 07-Kennzeichen aufgetreten sind.

TOP 3 Bericht des Präsidenten der FIVA
Tiddo Bresters | FIVA

Carsten Müller begrüßt Tiddo Bresters im PAK und weist darauf hin, dass er nach der ausgefallenen Märzsitzung nun erstmals als Präsident der FIVA am PAK teilnimmt. Der PAK gratuliert Tiddo Bresters noch einmal herzlich zur Wahl.
Der Präsident stellt noch einmal ausführlich die FIVA und die Ziele seiner Präsidentschaft vor. Die gezeigte Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Schwerpunkte seiner Präsidentschaft sieht Tiddo Bresters vor allem in der Wahrung der Sympathien der Öffentlichkeit für historische Fahrzeuge, die derzeit gegeben ist. Ein weiterer Schwerpunkt wird es sein, die FIVA für die Zukunft aufzustellen und auch die Gremien jünger und weiblicher zu machen. In diesem Punkt zeigt sich der Präsident optimistisch, denn viele Jugendliche regieren auf die Themen Mobilität positiv und sind aus verschiedensten Gründen an Oldtimern interessiert. Außerdem verdeutlicht auch die aktuelle Corona-Pandemie den Stellenwert der Szene. Allein in England sind in den letzten Monaten 19.000 Veranstaltungen mit historischen Fahrzeugen ausgefallen. Diese Veranstaltungen sind aber für eine Gesellschaft wichtig, denn Interessierte tauschen sich miteinander aus und erleben über ihr Hobby Gemeinsamkeiten. Deswegen nimmt auch die internationale Zusammenarbeit in der FIVA einen hohen Stellenwert ein. Da ist die FIVA bereits gut und konstruktiv aufgestellt. Nach dem Abklingen der Pandemie wird der internationale Austausch weiter intensiviert. Daher beobachtet die FIVA auch sehr genau die Entwicklung des vom PAK getragenen deutschen Antrags auf Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis Immateriellen Kulturerbes bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK).

Peter Diehl knüpft an die im Vortrag erwähnte REACH-Problematik an und betont, dass im Bereich der Verchromung ein enormer Schaden zu beklagen ist. Tiddo Bresters verweist, dass auch die FIVA auf europäischer Ebene vorstellig geworden ist, die Gefahr gesehen und adressiert hat und auch weiter sieht. Die Entwicklung gibt ohne Frage Anlass zur Sorge. Er versichert, dass die FIVA hier weiter aktiv sein und die Vorhaben auf europäischer Ebene weiter beobachten wird, um sich möglichst im Sinne des Erhalts historischen Fahrzeuge zu positionieren. Dr. Gundula Tutt ergänzt, dass spezifische Ausnahmeregelungen wichtig sind. Die Erfahrungen beim Chrom offenbaren die Schwierigkeiten, denn aufgrund der REACH-Bestimmungen sind bestimmte Chromverbindungen in Europa kaum noch verwendbar. Für den Erhalt historischen Kulturguts ist das jedoch unabdingbar. Carsten Müller betont, dass der PAK im engen Austausch mit Bernd Lange und der Historic Vehicle Group im Europäischen Parlament steht und auch auf diesem Wege die Themen aktiv adressiert.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder | TÜV SÜD Auto Service GmbH
Dr. Gundula Tutt | Omnia Restaurierung
Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Ltd.

Norbert Schroeder fasst noch einmal die ursprünglichen Beweggründen zur Einsetzung der Arbeitsgruppe im PAK zusammen. Er skizziert eindrucksvoll den großen Einsatz der Mitglieder der AG zur Erfüllung des Arbeitsauftrages des PAK über mehrere Jahre hinweg. Norbert Schroeder betont erneut ausdrücklich, dass die Arbeit der AG in keiner Weise darauf abzielt, dass gängige System der Zustandsbenotung abzuschaffen. Er betont noch einmal ausdrücklich: Die Kennzeichnung durch ein „!“ ist nur bei der Bewertung in wenigen, begründbaren Ausnahmefälle vorgesehen, in denen die Zustandsnote nicht die außergewöhnliche Bedeutung des Fahrzeugs reflektieren könne. Das könnte beispielsweise im Bezug auf Vorbesitz oder Originalität der Fall sein. Dr. Gundula Tutt ergänzt, dass das erarbeitet System derzeit vor allem auf die Verwendung auf professioneller Ebene abzielt – auf Gutachter und Versicherer. Es wäre zu begrüßen, wenn die Arbeit eines Tages auch auf die Freizeitebene übergeht, aber das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Intention der AG. Das muss von selbst wachsen. Die Arbeitsgruppenmitglieder begrüßen, dass die Zustandsnoten-Diskussionen im PAK bereits Niederschlag in der Szene gefunden haben. Die AG führt aus, dass an die wertbildenden Faktoren im Rahmen eines Kurzgutachtens oft nicht gedacht würde, aber in den Vollgutachten umfassend aufgeführt sind. Daher in Kurzgutachten die Verwendung des Ausrufezeichens als Hinweis, dass es hier eine ergänzende Ausführung zur Besonderheit des Einzelfahrzeugs vorliegt. Betont wird an dieser Stelle noch einmal, dass dieses nur in Ausnahmefälle verwendet werden wird. Michael Eckert legt Wert darauf, dass das Zustandsnotensystem nicht verwässert werden soll und schlägt eine Checkliste für wertspezifische Kriterien vor. Peter Diehl sieht bei der Checkliste vor allem die Verantwortung bei den Gutachtern, die die Wertbildenden Kriterien auch heute schon anwenden müssen. Man könnte den Gutachtern die Checkliste durchaus an die Hand geben, aber die Individualität eines besonderen historischen Fahrzeug ist eher schwer zu vereinheitlichen, sondern stets individuell. Für eine Selbsteinschätzung außerhalb der professionellen Bewertung wäre sie eher nicht geeignet.

Wie in der letzten PAK-Sitzung vereinbart, stellt die Arbeitsgruppe den Beispielkatalog vor. Dieser liegt dem Protokoll bei. Peter Diehl dankt den PAK Mitgliedern für das konstruktive Feedback, die Hinweise auf mögliche Fahrzeuge für den Beispielkatalog sowie die kompetente Unterstützung bei den einzelnen Bewertungsdetails. Er ist den Vorschlägen gefolgt, quer durch Deutschland gereist und hat jeden Vorschlag selbst begutachtet. Die Arbeitsgruppe hat für den Katalog zwölf besonders geeignete, historische Fahrzeuge ausgewählt: Pkws, Krafträder, Nutzfahrzeuge und auch eine Landmaschine. Sie stammen aus verschiedenen Zeiten und Regionen.

Im Namen des Parlamentskreises dankt Carsten Müller den Arbeitsgruppenmitgliedern für ihren außerordentlichen, freiwilligen Einsatz bei der Bearbeitung des Themas. Mit dem Ergebnis haben sie eine besondere Leistung vollbracht und diese Leistung sollte durchaus der gesamten Szene zugänglich gemacht werden. Der Vorsitzende wird im Nachgang der Sitzung mit der AG in Kontakt treten und die Möglichkeiten der Veröffentlichung abklären.

TOP 5 PS.SPEICHER Depots 2020
Lothar Meyer-Mertel|Geschäftsführer PS.SPEICHER
Stephan Richter |Kulturstiftung Kornhaus

Lothar Meyer-Mertel stellte dem PAK den PS.SPEICHER in Einbeck noch einmal vor, verweist auf das außergewöhnliche Engagement des Gründers und Stifters Karl-Heinz Rehkopf und skizziert die weiteren Planungen für das laufende Jahr. Am 18. Juli 2020 wird feierlich das PS.Depot Kleinwagen eröffnet. Lothar Meyer-Mertel lädt die PAK-Mitglieder sind herzlich dazu ein. Die verwendete Präsentation mit den Kontaktdaten liegt bei.

Ein weiteres Highlight im Jahr 2021 wirft bereits seine Schatten voraus – eine Karawanenfahrt zur Erweiterung der Sammlung von der Schweiz bis nach Einbeck. Erste konkretere Planungen sind aufgenommen. Auch hier bietet Lothar Meyer-Mertel Interessierten aus dem Kreise des PAK an, teilzuhaben und sich in einer abzustimmenden Form einzubringen. Mit weiterführende Details wird der Parlamentskreis rechtzeitig informiert.

TOP 6 Motorenlärm und Motorradfahrverbote
Markus Tappert | TÜV Hanse GmbH

Markus Tappert berichtet im Zuge der aktuellen Diskussion über die mögliche Einführung von streckenbezogenen Sonn- und Feiertagsfahrverboten für Motorräder über die technischen Aspekte des Geräuschverhaltens von Fahrzeugen. Der unmittelbare Fokus liegt derzeit auf Motorrädern nicht auf historischen Fahrzeugen. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Carsten Müller dankt für die umfassende Darstellung. Das hochemotionale Thema ist gegenwärtig viel diskutiert. Es gibt beispielsweise in der Eifel, im Harz oder auch in anderen Gebirgsregionen einige Straßenzüge, die übermäßig stark vom Motorradlärm betroffen sind. Es ist nachvollziehbar, dass die Anwohner der hochfrequentierten Strecken über Motorradlärm klagen. Es ist unmittelbare Verantwortung der Motorradfahrerinnen und –fahrer rücksichtsvoll und lärmbewusst unterwegs zu sein. Eine ländereinheitliche Regelung für streckenbezogene Fahrverbote mit Umfahrungen ist schwer zu vereinbaren. Momentan ist keine allgemeine Verschärfung geplant. Die Situation wird jedoch von den regionalen Behörden sehr genau beobachtet. Eine konkrete Verschärfung der Fahrverbote aufgrund der Lärmsituation ist jedoch möglich. Daher sind die Motorradfahrer angehalten, gemeinsam bewusst und besonnen zu Fahren und auf übermäßige Lärmerzeuger aus dem eigenen Reihen einzuwirken. Peter Schneider berichtet, dass der DEUVET die Situation beobachtet, um plötzliche Verschärfung der lärmbedingten Fahrverbote auch für historische Fahrzeuge zu verhindern. Johannes Götze verweist auf Hersteller, die in aktuellen Modellen Klappen verbauen, die dann gezielt auf die Fahrsituationen programmiert sind. Tiddo Bresters ergänzt, dass auch die Veranstalter ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf die Verantwortung für das gemeinsame Miteinander und den Schutz vor unnötigen Lärm hinweisen müssen. Gleichzeitig sind Veranstalter durch eine entsprechende Streckenführungen für den Lärmschutz der Menschen verantwortlich. Nur so kann ein behördlicher Handlungsbedarf verhindert werden.

TOP 7 Bericht der Arbeitsgruppe “Modifizierte Oldtimer“
Markus Tappert | TÜV Hanse GmbH

Markus Tappert berichtet vom Treffen der Arbeitsgruppe „Modifizierte Oldtimer“ mit der Hot Rod-Szene. Einigkeit herrscht darüber, dass Hot Rods die geltenden Zulassungsbestimmungen erfüllen müssen. Es gab offene Punkte zur Beseitigung der Zulassungsschwierigkeiten. Die Szene versicherte, die spezifischen Fragen zu erarbeiten und mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Diese Ausarbeitung steht bislang aus.

Darius Klapp berichtet von bereits wiederholt diskutierten Fragen, die sich bei Umbauten der Hot Rods ergeben. Leider führt das zu kritisierende Verhalten einiger weniger zu folgenreichen Zulassungsproblemen oder Schwierigkeiten bei behördlichen Kontrollen. Wolfgang Blaube verweist darauf, dass die Probleme hauptsächlich daraus resultieren, dass die klaren Regeln zur Verwendung des H-Kennzeichen durch nachträgliche Umbauten von einigen Besitzern missbraucht werden, Auf diese Weise entsteht nicht nur Schaden für die Hot Rod-Szene sondern vor allem auf für die gesamten Nutzer von H-Kennzeichen. Dieser folgenreiche Missbrauch ist unmittelbar und offen zu kritisieren und zu unterbinden. Helmut Horn sieht ebenfalls Handlungsbedarf und ergänzt, dass auch die Regelungen der 07er-Kennzeichens angepasst und spezifische Anforderungen zu definieren sind. Darius Klapp betont, dass sich die Oldtimerszene deutlich positionieren und aktiv gegen Missbrauch der Sonderregelungen und die „schwarzen Schafe“ vorgehen muss, um Schaden von allen historischen Fahrzeugen abzuwenden.

TOP 8 Verschiedenes
Veranstaltungsfolgen der Coronakrise
Dirk Wöhler | Berufsverband Discjockey e.V.

Dirk Wöhler dankt als Präsident des Berufsverbandes Diskjockey e.V. für die Einladung zur PAK-Sitzung und berichtet aus seinen Erfahrungen zu den Folgen der Coronakrise auf geplante Veranstaltungen. Er stellt die wesentlichen Einschränkungen für Veranstaltungen dar und zeigt Möglichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen auf. Er bietet dem PAK Unterstützung bei der Bewältigung der Situation dar und steht für Organisationsfragen oder Hygiene- und Sicherheitskonzepte zu Verfügung. Die Kontaktdaten lauten: Dirk Wöhler, Präsident des Berufsverbandes Discjockey e.V. E-Mail: praesident@discjockey.de.

Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge
Johann König | ADAC e.V.

Johann König berichtet dem PAK von der Arbeit und den bisherigen Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge. Um der Öffentlichkeit historische Fahrzeuge und die Bedeutung der automobilen Kultur für dir Gesellschaft näher zu bringen, wurde ein Imageflyer „Wir lieben Oldtimer“ erarbeitet. Er steht zum Download bereit unter: https://www.adac-motorsport.de/media/dl.php?dID=459,2074&fID=49979. Johann König verweist auch, wie die Sitzung bereits mehrfach gezeigt hat, auf die Verantwortung der Szene sowie aller Oldtimerfreunde für den Erhalt und die Sicherung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Er appelliert an das gemeinsame Bewusstsein für einen rücksichtsvollen und das Image pflegenden Umgang mit dem gemeinsamen Hobby. Die Arbeitsgemeinschaft wird sich nun in einer „AG Nachwuchs“ konzentriert mit der Thematik Jugend und künftige Folgegeneration der Szene befassen.

Sicherheitsprüfung bei historischen Nutzfahrzeugen
Peter Steckel | Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft e.V.

Peter Steckel führt in einem Vortrag über die besonderen Prüfvorschriften für historische Nutzfahrzeuge aus. Der Vortrag liegt dem Protokoll bei. Historische Nutzfahrzeuge müssen immer sechs Monate nach der letzten Hauptuntersuchung eine gesonderte Sicherheitsprüfung absolvieren. Historischen Omnibussen müssen diese sogar alle drei Monate erledigen. Das kommt einer besonderen Herausforderung für die Besitzer und Besitzerinnen historischer Nutzfahrzeuge gleich. Peter Steckel bittet den PAK, eine Arbeitsgruppe „Sicherheitsprüfung Nutzfahrzeuge“ zu gründen, die sich mit diesem speziellen Thema befasst und möglicherweise praktikable Lösungsvorschläge zur Erleichterung der Situation erarbeitet.

Der Parlamentskreis unterstützt die Gründung der AG. Peter Steckel wird diese koordinieren. Markus Tappert erklärt sich spontan zur Mitarbeit bereit. Weitere Interessenten wenden sich entweder an das Berliner Abgeordnetenbüro von Carsten Müller oder direkt per Mail an Peter Steckel: 2.vorsitzender@n-v-g.de

classics to klick
Marco Wenzl | Oldtimernetzwerk

Marco Wenzl berichtet zum Thema Digitalisierung der Oldtimerszene. Die Digitalisierung wurde bereits im PAK angesprochen und ist neben der Nachwuchsgewinnung ein zentrales Zukunftsprojekt. Gestartet wurde mit classic-to-klick.de die erste Onlinemesse für Oldtimer und Youngtimer. Über virtuelle Messestände und Hallen wurden in der ersten Auflage neuesten Produkte und Innovationen aus der Oldtimer-Szene angeboten, Online-Werkstattbesuche angeboten und der Austausch Interessierter gefördert. Das Feedback war gut und es ist eine zweite Auflage, möglicherweise in Kombination mit einer klassischen Oldtimermesse geplant. Andreas Keßler bekräftigt die Ausführungen und hebt die classics-to-klick als Positivbeispiel einer gelungenen Zukunftsidee hervor. Das Format war spannend und bietet weiteres Potenzial.

Kulturgüterbefreiung
Aen Köpper

Aen Köpper führt zum Thema Kulturgüterbefreiung für Oldtimer aus und wird dem PAK über das Büro von Carsten Müller ein Gutachten aus dem Jahr 2009 zur Verfügung stellen. Carsten Müller dankt ihr für die Ausführung und wird das Thema w3eiterhin verfolgen.

Carsten Müller dankt allen Anwesenden für die Beteiligung und schließt um 18:30 Uhr die Sitzung.

Anhänge

pkamk-20200703.top2-präsentation-kennzeichen-20200703

pkamk-20200703.top3-20-07-03-fiva

pkamk-20200703.top4-bewertung-historischer-fahrzeuge-anpassung-mit-beispielkatalog

pkamk-20200703.top5-ps-speicher-03072020

pkamk-20200703.top6-motorradfahrverbot-übersicht-20200703

pkamk-20200703.top8-pak-nvg-03.07.2020

Nov 112019
 

SITZUNGSPROTOKOLL
ZEIT: 15. Oktober 2019, 12:00 bis 15:30 Uhr
ORT: Deutscher Bundestag

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Vor Einstieg in die Tagesordnung würdigt der Vorsitzende den plötzlich und völlig unerwartet am 1. August 2019 verstorbenen Achim Gandras. Die anwesenden Mitglieder des PAK erheben sich geschlossen für einen Moment stillen Gedenkens an ihn.

Die Tagesordnung wird mit der Findung des nächsten Sitzungstermins aufgenommen. Die Mitglieder verständigen sich auf März 2020. Einladung und Tagesordnung werden allen Mitgliedern rechtzeitig zugesendet.

An den Vorsitzenden wurde unmittelbar vor der Sitzung herangetragen, die Thematik DIN-Kennzeichen erneut im PAK zu beraten. Carsten Müller schlägt vor, in der vereinbarten Märzsitzung einen Tagesordnungspunkt für die Kennzeichenthemen zu reservieren und die DIN-Kennzeichen in diesem Zusammenhang zu diskutieren. Der Vorschlag wird angenommen.

TOP 2 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Dr. Gundula Tutt | Omnia Restaurierung
Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Ltd.
Martin Stromberg | Classic Data GmbH & Co. KG

Dr. Gundula Tutt und Peter Diehl fassen stichpunktartig die Findung des AG-Vorschlags sowie die Diskussion der vorherigen PAK-Sitzung zum Vorschlag der AG Zustandsnoten über eine Zustandsbewertung außergewöhnlicher historischer Fahrzeuge zusammen. Der angekündigte Beispielkatalog, um das Bewertungssystem zu veranschaulichen, konnte bislang nicht final vervollständigt werden. Daher wird am Beispiel von vier Fahrzeugen das erarbeitet Bewertungssystem und ganz besonders die Notwendigkeit der besonderen Kennzeichnung durch das gewählte Sonderzeichen „!“ dargestellt.

Dabei handelt es sich um spezifische Beispielfahrzeuge, die für eine herausgestellte Sonderkennzeichnung sehr geeignet sind: ein Vorserien-Trabant P50, einen Citroën 2CV, einen Toyota Crown Super Saloon sowie einen Horch 853. Übergeordnetes Ziel ist es, diesen Beispielkatalog interessierten Beteiligten der Szene zur Verfügung zu stellen, um in den Gutachten an exponierter Stelle den technisch besonderen Zustand von außergewöhnlichen historischen Fahrzeuge hervorzuheben.

Von den AG-Mitgliedern wird erneut explizit betont, dass der Vorschlag der Arbeitsgruppe ausdrücklich als Ergänzung des bewährten Bewertungssystems gedacht ist und ausschließlich auf den technischen Zustand eines Fahrzeugs abstellt. Das ergänzende Ausrufezeichen weist im Rahmen eines großen Oldtimergutachtens an gut sichtbarer Stelle auf eine außergewöhnliche, relevante Besonderheit des Fahrzeugs hin, die an späterer Stelle im Gutachten ausführlich beschrieben wird. Im Alltag wird diese außergewöhnliche Relevanz nach Einschätzung der AG Mitglieder auf maximal fünf Prozent der historischen Fahrzeuge zutreffen. Martin Stromberg betont, dass dieser besondere Hinweis aber relevant für den Besitzer und befasste Institutionen ist.

Als Beispiel führt er den Fall einer erforderlichen Fahrzeugreparatur an, bei der gegenüber dem Versicherer nachzuweisen ist, dass das Fahrzeug einer gesonderten Schadensfallabwicklung bedarf. Aus dem Teilnehmerkreis wird mehrfach die Frage aufgeworfen, warum das „!“ und kein anderes Symbol verwendet wird. Peter Diehl führt dazu aus, dass sich die Arbeitsgruppenmitglieder nach einem umfassenden Auswahl- und Bewertungsprozess für dieses Zeichen entschieden haben. Carsten Müller verweist auf den großen Einsatz der Arbeitsgruppe bei der Ausarbeitung des sehr ausgewogenen Vorschlags für eine gesonderte Kennzeichnung von Fahrzeugen und dankt ausdrücklich für den Einsatz der Beteiligten.

In der Diskussion über das Sonderzeichen für die Kennzeichnung schlägt der Vorsitzende vor, der Arbeitsgruppe – besonders auch in Anerkennung des großen Engagements – das Vorschlagsrecht für die Wahl des Sonderzeichens einzuräumen. Der PAK stimmt dem zu. Peter Diehl bittet den PAK, sich an der Ergänzung des Beispielkatalogs zu beteiligen.

Mitglieder, die über Informationen und Kontakte zu Besitzern von außergewöhnlichen Fahrzeugen verfügen, können sich an die Arbeitsgruppenmitglieder wenden. Ziel ist es, den Beispielkatalog zu erweitern und neben weiteren Pkw auch außergewöhnliche Zweiräder, Nutzfahrzeuge oder Landmaschinen aufzunehmen. Carsten Müller bittet darum, die Anregungen bis zum 1. Dezember 2019 entweder direkt an die AG-Mitglieder oder über seine bekannten Kontaktdaten zu senden.

TOP 3 Historische Landtechnik in Deutschland
Hubert Flaig | Bundesverband Historische Landtechnik Deutschland e.V.

Hubert Flaig stellt in einem ausführlichen Beitrag die Bedeutung historischer Landmaschinen für die Oldtimerszene dar. Der Vortrag mit Informationen und Kontaktdaten wird dem Protokoll beigefügt.
Hubert Flaig betont, dass die historischen Landmaschinen sich etwas als „Stiefkinder“ der Oldtimerszene fühlen. In der Tat sind die Clubs der Szene noch nicht so alt, aber die Schlepperfreunde kennzeichnet eine große und sehr aktive Gemeinschaft. Aus der Verteilung der Clubmitgliedschaften im Bundesverband ist die landwirtschaftliche Historie Deutschlands lesbar – zahlreiche Clubs im Süden und Südwesten wegen zahlreicher kleiner Wirtschaften in der Vergangenheit. Auffällig ist aber bundesweit, dass die Veranstaltungen mit historischen Landmaschinen häufig nicht nur Technikfreunde sondern regelmäßig eine größere Anzahl Jugendlicher und Familien mit Kindern anlocken. Traktoren sind Sympathieträger.

Dieter Lammersdorf berichtet von seinen Eindrücken, dass auf Veranstaltungen mit historischen Landmaschinen eine überdurchschnittlich große Anzahl junger Menschen anzufinden ist und bittet um eine Einschätzung der Ursachen dafür. Hubert Flaig sieht die Gründe zum einen im besonderen Bezug der Jugend außerhalb der größeren Städte zur Landwirtschaft und zum anderen auch darin, dass Traktoren bereits im Alter von 16 Jahren im Straßenverkehr gefahren werden können.

Hubert Flaig verdeutlicht in der Fortführung seines Berichts die gute internationale Zusammenarbeit der Freundinnen und Freunde historischer Landmaschinen. Dazu gibt es ein großes, Ländergrenzen überschreitendes Interesse, eine europaweite Organisation zu etablieren. In diesem Kontext berichtet er, dass FIVA-Präsident Patrick Rollet die bislang noch immer geringere Beachtung der historischen Landmaschinen in der Oldtimergemeinschaft ausdrücklich bedauere.

Konkrete Anliegen an den Gesetzgeber werden vom BHLD-Geschäftsführer ebenfalls formuliert, denn historische Fahrzeuge, die für Höchstgeschwindigkeiten von 25 km/h oder gar nur 6 km/h ausgelegt sind, haben im Straßenverkehr andere Probleme als klassische historische Fahrzeuge. Daraus resultieren unterschiedliche Fragestellungen, beispielsweise die Öffnung von Straßen, die ausschließlich für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vorgesehen sind, für historische Landmaschinen ohne grüne Kennzeichen. Außerordentlich hilfreich zur Planung von gemeinschaftlichen Ausfahrten der Schlepperfreunde wäre auch ein Verzeichnis der Kraftfahrtstraßen Deutschlands.

Hubert Flaig begrüßt zum Abschluss ausdrücklich, die Einbindung des Verbandes in die „Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge“, zur der in der letzten PAK-Sitzung berichtet wurde. Die Zusammenarbeit aller Verbände ist produktiv. Darüber hinaus wird sich sein Verband gemeinsam mit der Schlepperszene weiterhin sehr gern in die Arbeit des PAK sowie die gesamte Oldtimerszene einbringen, um die automobile Kultur und deren Bedeutung für die Gesellschaft zu unterstützen.

TOP 4 Kriterien der prüftechnischen Abnahme von Hot Rods
Mario De Rosa | Initiative Kulturgut Mobilität e.V.

Mario De Rosa dankt dafür, die Thematik Hot Rods erneut im PAK diskutieren zu können. Die zahlreichen Probleme bei Begutachtung, Zulassung und im Straßenverkehr wurden im PAK bereits umfassender diskutiert. Dennoch bat die Hot-Rods-Szene um erneute Befassung, denn in jüngster Vergangenheit gab es wiederholt Vorfälle im öffentlichen Straßenverkehr. Mehrfach berichteten Besitzer von technisch begutachteten und rechtmäßig zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen, dass ihnen die Kraftfahrzeuge bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei stillgelegt und eine Weiterfahrt unterbunden wurde.

Im Wissen um fehlende Klarheit über die vorgeschriebenen Bestimmungen für einen regelkonformen und technisch nicht zu beanstandenden Betrieb der Hot Rods schlägt Mario De Rosa die Bildung einer Arbeitsgruppe des PAK vor. Diese kann einen Anforderungskatalog erstellen, der Besitzern, Gutachtern und der Polizei das notwendige Know-how vermittelt, um die rechtmäßige Zulassung eines Fahrzeugs vor Ort beurteilen zu können. Die anwesenden Vertreter der technischen Prüforganisationen berichten von umfassenden positiven aber auch weniger positiven Erfahrungen mit der Szene. Sie erklären sich umgehend bereit, dem Vorschlag zu folgen und einen Anforderungskatalog zu erarbeiten. Peter Schneider wird für den DEUVET ebenfalls in der AG aktiv. Carsten Müller begrüßt diese spontane Bereitschaft ausdrücklich und überträgt Mario De Rosa die Leitung und Koordination der Arbeitsgruppe. Der Parlamentskreis stimmt dem zu.

In diesem Kontext berichtet Carsten Müller von Anfragen zum Thema technische Abnahmen von Fahrzeugen im Allgemeinen und schlägt vor, die Thematik „AKE“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen und ausführlicher zu behandeln.

TOP 5 Verschiedenes
Bericht Bund-Länder-Fachausschuss zu Klebekennzeichen und kleine
Motorradkennzeichen

Johannes Götze | Veteranen-Fahrzeug-Verband e.V.
Peter Schneider | DEUVET e.V.

Johannes Götze berichtet dem PAK, dass er und seine Mitstreiter sich seit der Gründung des Parlamentskreises vor zehn Jahren für eine Lösung bei der Erteilung von kleinen Motorradkennzeichen eingesetzt haben. Am 2. April 2019 hatte er die Gelegenheit, zu diesem Thema dem Bund-Länder-Fachausschuss „Fahrzeugzulassung“ (BLFA-FZ) vorzutragen und zu berichten. Er freut sich ausdrücklich, an dieser Stelle nun von dem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 3. Juni 2019 zu berichten. Darin wird ihm der Beschluss des BLFA-FZ bekannt gegeben, die 58er-Kennzeichenregelung für kleine Kennzeichen an historischen Motorrädern verbindlich wieder in Kraft zu setzen. Stichtag für die Erteilung kleiner Kennzeichen für historischen Motorräder durch die Zulassungsstellen ist der 1. Januar 1959.

Diese Änderung wird mit der nächsten Novelle der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) umgesetzt. Bis dahin sind die Zulassungsstellen angewiesen, bei Nachweis der Notwendigkeit eine Ausnahmegenehmigung für ein kleines Motorradkennzeichen zu erteilen. Dazu reicht aber kein Gutachten, sondern das Fahrzeug muss zur Zulassung vorgeführt und von einem Ingenieur vor Ort geprüft werden. Johannes Götze berichtet, dass seither alle Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach der Vorführung positiv beschieden wurden und kleine Motorradkennzeichen erteilt wurden. Dieser Ergebnis ist ein riesen Erfolg und wird in der Szene honoriert. 24 Stunden nach der Veröffentlichung auf der Facebook-Verbandsseite gab es 18.000 Likes und 2.300 Kommentar. Johannes Götze dankt allen Beteiligten im PAK für die Unterstützung und hebt an dieser Stelle ausdrücklich den Einsatz von Christian Theis, Matthias Gerst, Peter Schneider und Johann König hervor.

Peter Schneider berichtet von der gleichen Sitzung des BLFA-FZ, auf der er die Thematik Klebekennzeichen darstellen durfte. Leider gibt es hierzu noch keinen vergleichbaren Erfolg zu vermelden. Für die Erteilung von Klebekennzeichen ist weiterer Einsatz erforderlich.

Carsten Müller verweist auf die Notwendigkeit, die zuständigen Akteure der Bundesländer für die Kennzeichenthemen zu sensibilisieren. Der Erfolg bei den kleinen Motorradkennzeichen macht allen Mut und setzt neue Kräfte für die weiteren Kennzeichenfragen frei.

Sachstand IAK e.V.
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller berichtet dem PAK, dass der Streit im IAK-Vorstand beigelegt ist. Der Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des IAK hat sich erweitert. Der Vorstand hat der Aufnahme von Renate Freiling und Thomas Wirth zugestimmt. Es wird am 9. Dezember 2019 eine IAK-Mitgliederversammlung stattfinden. Auf dieser Versammlung wird es eine Neuwahl des Vorstandes geben. Teil der akzeptierten Streitbeilegung ist, dass weder Carsten Müller noch Bernhard Kaluza eine Funktion im Verein übernehmen werden.

Carsten Müller berichtet in diesem Zusammenhang über einen parallelen Versuch, die Automobile Kultur als immaterielles Kulturerbe anerkennen zu lassen. In diesem Bereich hat der Vorsitzende von Beginn an zahlreiche Kontakte unterhalten und Gespräche geführt. In diesen Tagen wurde zu diesem Thema eine E-Mail von Carl-Christian Janke, Thomas Wirth und Christian Steiger versendet. Dieses Schreiben wird ausdrücklich nicht bewertet.

Es wird im Schreiben berichtet, dass bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Oktober 2019 kein Antrag durch die Initiatoren eingereicht werden wird. Carsten Müller betont an dieser Stelle, dass die Existenz des IAK e.V. grundsätzlich keinerlei Sperrwirkung für andere Anträge zur Automobilen Kultur entfaltet. Ein Antrag kann von jedem gestellt werden. Aus aktuellem Anlass sollte jedoch grundlegend bedacht werden, dass es nicht reicht, einfach einen Antrag einzureichen, sondern sich ein Bundesland den Antrag auf Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis Immateriellen Kulturerbes bei der Deutschen UNESCO-Kommission(DUK) zu Eigen machen und mittragen muss.

Arbeitskreis “Karosserie- und Fahrzeugbau in Süddeutschland“
Jutta Hanitsch | Wirtschaftsarchiv Baden-Württemberg

Jutta Hanitsch berichtet dem Parlamentskreis über das 1980 durch das Land Baden-Württemberg und die IHK’n gegründete Wirtschaftsarchiv Baden-Württemberg (WABW). Weiterführende Informationen sind dem Protokoll beigefügt und unter https://wabw.unihohenheim.de auffindbar.

Dem WABW ist es gelungen, mehrere Unternehmensarchive aus den verschiedensten Branchen zu retten. Darunter sind auch einschlägige Akten von Unternehmen, die für die Mitglieder des PAK interessant sein können. In diesen Unterlagen befinden sich viele Fotos und technische Zeichnungen. Da viele Sammler ihre Materialien an das Archiv übermittelt haben, sind viele Dokumente noch nicht erschlossen. Mit großen Engagement wird das nachgeholt. Für den PAK besonders interessant und daher zu berichten, ist die Gründung des „Arbeitskreises Karosserie- und Fahrzeugbau“. Ziel ist es, die Informationen dazu zu bündeln und einheitliche Standards zum Umgang mit den Materialien zu entwickeln.

Dr. Gundula Tutt dankt für den Einsatz und die Bedeutung für die Bewahrung von Wissen. Sie fragt nach den Möglichkeiten des Zugangs zu dem Archivmaterial, weil ihr eine frühere Anfrage auf Zugang zum Archivmaterial abschlägig beschieden wurde. Jutta Hanitsch ist über die Ablehnung überrascht, denn ausdrückliches Ziel ist es, bei begründeten Interesse den Zugang für Jeden zu ermöglichen. Daher ist der Zugang auch nicht mit Kosten verbunden, sondern lediglich Kopien werden zu einem geringen Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Johannes Hübner bittet um Auskunft zu vergleichbaren Archiven in anderen Bundesländern. Jutta Hanitsch berichtet von einem jährlichen Treffen mit Vertretern von vergleichbaren Archiven aus anderen Bundesländern. Die Zusammenarbeit ist ausbaufähig.

Franz Graf zu Ortenburg fragt, ob Unterlagen aus andern Bundesländer mit Verweis auf mögliche Landesarchive zurückgewiesen werden und wie mit digitalen Dokumenten und virtuellen Daten umgegangen wird. Jutta Hanitsch führt aus, dass sie bei Materialien aus anderen Bundesländern gern Kontakt zu versierten Expertinnen und Experten in diesen Ländern herstellt. Die Sicherung digitaler Daten sowie deren Zugänglichkeit sind auf der Tagesordnung.

Daran anknüpfend verweist Stephan Joest auf die zunehmende und bereits wiederholt angesprochene Bedeutung der langfristigen Sicherung digitalen Archivmaterials. Jutta Hanitsch bekräftigt die Aussagen und verweist auf die Pilotarbeit der Landesarchivdirektion in Baden-Württemberg, die bereits Standards in diesem Bereich entwickelt hat. Daher befände sich das WABW in einer guten Situation.

Johannes Hübner berichtet als Leiter des Archivverbandes innerhalb der FIA von weltweiten Problemen in diesem Bereich. Größte Probleme sind dabei regelmäßig die verfügbaren Räume sowie die icherung der Finanzierung. Carsten Müller regt an, dass Thema Sicherung von Materialien und Archiven auf die Tagesordnung der übernächsten PAK-Sitzung im Herbst 2020 zu setzen.

Carsten Müller dankt allen Anwesenden für die Beteiligung und schließt die Sitzung.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet statt im März 2020.

Aug 072018
 

Sitzungs-Protokoll des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK)

ZEIT: 29. Juni 2018, 12:00 bis 15:00 Uhr

ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400 Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden Mitglieder aus allen Fraktionen des Hauses, bis auf die Grünen, sowie die anwesenden Gäste des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Besonders begrüßt er den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger, MdB, der erstmals in dieser Funktion am PAK teilnimmt. Zudem nimmt Gero Storjohann, MdB kurzfristig an der Sitzung teil, um über eine Petition im Petitionsausschuss des Bundestages zu berichten.

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet der Vorsitzende von einem unmittelbar vor dem PAK stattgefundenen Gespräch mit Johannes Götze und den Vertretern der Prüforganisationen zum Thema Kennzeichen. Es wurde vereinbart, dass die Prüforganisationen ein Papier zum Thema technische Erfordernisse für Ausnahmegenehmigungen bei der Erteilung von Kennzeichen erarbeiten. Auf Grundlage dieses Papiers wird Carsten Müller das Gespräch mit der Leitung des Verkehrsministeriums suchen, um weiter an der Lösung dieser langwierigen Fragestellung zu arbeiten.

In diesem Kontext hat Carsten Müller den Kollegen Gero Storjohann eingeladen, da der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition zum Thema Klebekennzeichen behandelt. Gero Storjohann berichtet, dass die Petition zum Klebekennzeichen zur Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium verwiesen wurde. Erwartungsgemäß wird darin auf die Zuständigkeit der Bundesländer in Zulassungsfragen verwiesen. Der Petitionsausschuss sieht die uneinheitliche bundesweite Regelung kritisch und sucht nach Lösungen einer einheitlichen Handhabe. Gero Storjohann wird Carsten Müller über den Fortgang informieren. Der Vorsitzende bietet seinerseits die Unterstützung des PAK bei der Suche nach Lösungen an.

In diesem Zusammenhang bezieht sich Carsten Müller erneut auf das vorherige Gespräch mit den Prüforganisationen. Dort wurde berichtet, dass aufgeklebte Buchstaben auf Kennzeichenschildern zulässig sind. Gemeinsam mit Johannes Götze, der AG Kennzeichen sowie den Prüforganisationen wird der PAK das Thema weiter vorantreiben und Gespräche mit dem Bundes- und den Landesverkehrsministerien auf Grundlage der Vermerke anstreben.

TOP 2 Bericht der Bundesregierung
Steffen Bilger | BMVI

Steffen Bilger dankt dem Parlamentskreis für die Einladung und freut sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. Das Thema automobiles Kulturgut nimmt im Bundesministerium einen hohen Stellenwert ein, ganz besonders durch den Bundesminister als einem der Mitbegründer des PAK. Vorab betont der Staatssekretär, dass sich der PAK oder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jederzeit mit Anregungen und Fragen an ihn wenden können.

Unstrittiger Grundkonsens des BMVI ist es, das Anliegen des automobilen Kulturguts weiterhin zu unterstützen und bei der Entwicklung der Mobilität der Zukunft darauf zu achten, auch das historische Erbe auf den Straßen erlebbar zu halten. Das trifft beispielsweise auf Themen wie autonomes Fahren, sicherheitsrelevante Assistenzsysteme, Digitalisierung der Verkehre, alternative Kraftstoffe oder Fahrverbote zu. Das Bundesverkehrsministerium wird sich im Sinne eines guten Miteinanders für die Belange für historische Fahrzeuge einsetzen.

Steffen Bilger verweist auf einige Beispiele der guten Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und dem PAK. So konnte durch eine Klarstellung im Regelwerk eine gute und praktikable Lösung beim Thema Sonn- und Feiertagsfahrverbote für den gewerblichen Güterkraftverkehr gefunden werden. Im Bezug auf die Mitnahme von erteilten Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Landkreis könnte möglicherweise das gegenwärtige Modellprojekt “i-Kfz im Fahrzeugzulassungswesen” auch den Fahrzeugbesitzern von Oldtimern helfen und regelmäßig wiederkehrenden Zulassungsproblemen mit lokalen Behörden entgegenwirken. Da die Sicherstellung der Verkehrssicherheit maßgebliche Priorität im Ministerium genießt, ist eine Verlängerung des Intervalls für die technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen für Oldtimer gegenwärtig nicht denkbar. Die Mangelquote an älteren Fahrzeugen ist hoch und zweijährige Untersuchungen haben sich bewährt. Im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit von großer Bedeutung ist für Lastkraftwagen die vom Bundesverkehrsminister initiierte “Aktion Abbiegeassistent”, die Abbiegeunfälle reduzieren soll und sich auch auf historische Nutzfahrzeuge auswirken kann.

Stefan Röhrig regt eine Neubefassung des Ministeriums mit den Wechsel- sowie Kurzzeitkennzeichen an, denn die Wechselkennzeichen finden aufgrund der aktuellen Bestimmungen keine Verbreitung und sind auch für historische Fahrzeuge nicht interessant. Die Novelle der Fahrzeug-Zulassungsverordnung 2015 habe dazu geführt, dass die Kurzzeitkennzeichen für Oldtimer nicht mehr verwendbar sind.

Steffen Bilger stimmt den Ausführungen zum Thema Wechselkennzeichen zu, die bereits im Zuge der Novelle sehr kontrovers im Verkehrsausschuss des Bundestages debattiert wurden. Die gegenwärtige Nutzung ist nicht zufriedenstellend und daher sollte über eine Befassung mit dem Thema nachgedacht werden. Carsten Müller regt an, die Wechselkennzeichen mit in den Vermerk zum gemeinsamen Gespräch mit dem BMVI zu nehmen. Gleichzeitig schildert er noch einmal die Situation, die 2015 zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führte. Die Gründe, die damals zur Verschärfung führten, verhindern seiner Ansicht nach eine Änderung und erleichterte Zuteilung für historische Fahrzeuge zum jetzigen Zeitpunkt. Dennoch sollte das Thema weiter im Fokus bleiben.

Alexander Gregor bittet um eine Stellungnahme, ob die Gesetzgebung pro Fahrradverkehr im Land Berlin sich auf Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums auswirkt oder sogar ähnliche Regelungen zur Privilegierung des Fahrrads im BMVI angedacht werden. Steffen Bilger betont, dass die Landesgesetzgebung Berlin keine Auswirkungen auf bundespolitische Überlegungen für den Fahrradverkehr hat. Der Bund ist mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 gut aufgestellt und hat damit Handlungsfelder mit wesentlichen Handlungserfordernissen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs benannt. Zentrales Anliegen des Ministeriums bleibt eine gemeinsame Entwicklung der Mobilität aller Verkehrsträger.

Stephan Joest bittet im Kontext der digitalisierten Verkehre der Zukunft frühzeitig zu bedenken, dass die dazu anstehenden Regelungen keinen Ausschluss historischer, analoger Fahrzeuge aus dem Straßenverkehr zur Folgen haben dürfen. Steffen Bilger betont den Stellenwert, den das automobile Kulturgut nicht nur auf der Leitungsebene des Ministeriums genießt. Er stimmt zu, dass die gesetzgeberischen Regelungen zur digitalen Transformationen der Verkehre frühzeitig und umfassend durchdacht werden müssen, auch wenn ein vollautonomer Straßenverkehr nicht absehbar ist. Realistischer sind derzeit

Konzepte zum automatisierten Fahren. Aber unabhängig von Automatisierungsgrad bleibt es Ziel des Bundesverkehrsministeriums, historische Fahrzeuge auf den Straßen erlebbar zu halten.

Carsten Müller dankt dem Staatssekretär für seine Ausführungen und freut sich auf die konstruktive Zusammenarbeit.

TOP 3 Bericht aus dem Europäischen Parlament
Bernd Lange | MdEP

Bernd Lange berichtet dem Parlamentskreis von den oldtimerspezifischen Themen im Europäischen Parlament sowie der Arbeit der European Parliament Historic Vehicles Group (HVG). Aufgrund der bevorstehenden gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen der Zukunft ist für den Herbst 2018 geplant, ein Positionspapier zum Thema “Historische Fahrzeuge im Jahr 2030” zu präsentieren.

Bisheriger Arbeitsschwerpunkt der HVG war eine europaweit gültige Definition historischer Fahrzeuge, da der Begriff in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt wurde. Auf Grundlage der deutschen Regelung zu H-Kennzeichnung wurde diese erarbeitet und bereits in die 2014’er Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung, die ab 20. Mai 2018 zur europaweiten Anwendung kommt, berücksichtigt. Diese Definition soll sukzessive in die europäische Gesetzgebung einfließen. Die Wichtigkeit einheitlicher Regelungen wird durch den europaweiten Flickenteppich bei Umweltzonen deutlich. Selbst innerhalb einzelner Mitgliedsstaaten gelten unterschiedliche Ausnahmebestimmungen für historische Fahrzeuge.

Martin Stromberg führt aus, dass die Oldtimerdefinition der Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung im Widerspruch zum § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) stehen könnte. Bernd Lange sieht diesen Widerspruch nicht, da die Ausführungen der Richtlinie sehr präzise die Oldtimerregelungen darstellen und auf den deutschen Bestimmungen zum H-Kennzeichen basieren. Matthias Gerst ergänzt, dass die Folgeabsätze der Richtlinie die ersten Ausführungen sehr gut dahingehend ergänzen, was genau einen Oldtimer ausmacht und auf Seiten der Prüforganisation keine Probleme resultieren.

Der weitere Fokus der Arbeit, führte Bernd Lange aus, liegt auf dem europaweiten Zollkodex sowie der bekannten Thematik “REACH”. Vor allem für den Erhalt von historischen Fahrzeugen kommt es bei REACH darauf an, Ausnahmen bzw. vereinfachte Zulassungsverfahren für Hersteller von benötigten Ersatzteilen zu ermöglichen, da sie auf bestimmte Chromverbindungen nicht verzichten können. Er und die HVG werden sich dahingehend weiter einbringen.

Der Zollkodex wird europaweit von einzelnen Zollbehörden leider ebenfalls sehr unterschiedlich ausgelegt. Auf europäischer Ebene geht es darum, im Zollkodex die Definition historischer Fahrzeuge zu verankern, um vor allem im Hinblick auf Instandsetzung und Wiederaufbau Rechtssicherheit zu gewährleisten. Matthias Gerst unterstreicht die Wichtigkeit. Denn beispielsweise muss im Zollamt Bremerhaven aus jeder Fahrzeug-Klimaanlage das Kältemittel R134a komplett abgelassen werden, bevor ein Fahrzeug den Hafen und das Zollamt verlassen darf. Über andere europäische Zollämter kann eine Einfuhr des gleichen Fahrzeugs völlig problemlos vorgenommen werden. Bernd Lange wird den Sachverhalt auf europäischer Ebene prüfen. Grundlage für die Anweisung des Zollamtes ist die Richtlinie über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen aus dem Jahr 2006 und dem seit dem Januar 2017 resultierendem Verbot. Stefan Röhrig verweist in diesem Kontext auf das Hauptzollamt Hannover, dass bei strittigen Fragen Auskunft geben kann. Aufgrund der Komplexität regt er an, die Thematik Kältemittel auf die PAK-Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Carsten Müller hat zum Thema Kältemittel bereits Gespräche mit einem Hersteller geführt und verweist auf die besondere Bedeutung der Thematik im Bereich Oldtimer. Während bei Neufahrzeugen Klimaanlagen auf CO2-Basis verwendet werden, bieten sich für historische Fahrzeuge kaum Alternativen. Peter Diehl ergänzt, dass das Umweltbundesamt vor dem alternativ angebotenen Kältemittel R1234yf wegen Toxizität und Feuergefahr warnt. Auch das Europäische Parlament wird sich weiter mit den Kältemitteln befassen.

Carsten Müller hebt die resultierende Preisexplosion bei R134a hervor, ebenso die in der Gesamtbetrachtung stärker zu gewichtenden Faktoren Lebenszeit, Verflüchtigung und Produktion außerhalb Europas. Das Thema wird in der nächsten Sitzung mit eigenem Tagesordnungspunkt aufrufen. Carsten Müller schlägt vor, die beiden Hersteller von R134a einzuladen.

Peter Schneider bittet um Einschätzung, ob Deutschland sich für eine Ausnahme historischer Fahrzeuge von Eurovignetten-Richtlinie einsetzen kann. Christian Theis wird das Thema im Bundesverkehrsministerium einbringen.

Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf die rechtssichere Verwendung der 07er-Kennzeichen im europäischen Ausland. Bernd Lange führt aus, dass rein formal nur zugelassene Fahrzeuge die Grenzen passieren dürfen. Mit dem 07er-Kennzeichen fehlen die EU-Zulassung sowie die technische Überwachung und daher sind die 07er-Fahrten streng begrenzt und reglementiert. Da diese Regelungen auch die Teilnahme an Oldtimertreffen, Ausfahrten und Rallyes umfassen und diese in einem gemeinsamen Europa in andere EU-Länder führen könnten, wird für diese Zwecke ein klares Papier benötigt. Bernd Lange wird sich auf europäischer Ebene weiter aktiv für eine rechtssichere Regelung einsetzen ist bereits im Gespräch mit der Europäischen Kommission. Carsten Müller sichert die Unterstützung des PAK zu.

TOP 4 Bericht zur IfD-Allensbach Oldtimer-Studie 2017/2018
Michael Kaiser | Oldtimer Markt

Michael Kaiser stellt umfangreich die erarbeitete Studie vor und leitet Thesen zur Zukunft des Oldtimersektors ab. Einen Auszug der Studie wird dem Protokoll erneut beigefügt.

Die IfD-Allensbach Oldtimer-Studie ist die größte und umfangreichste Untersuchung zum Thema Oldtimer im deutschsprachigen Raum. Michael Kaiser führt zur Methodik der Studie aus und leitet aus den Ergebnissen verschiedene Trends ab. Zwar ist das Oldtimerinteresse in der Gesellschaft weiterhin beachtlich, aber insgesamt rückläufig. Die Kernzielgruppe für Besitzer und Besitzerinnen von historischen Fahrzeugen nimmt ab. Auch die Youngtimer finden immer weniger begeisterungsfähige Interessierte. Insgesamt belegt die Studie eine Abnahme der Bedeutung des Oldtimers in der Gesellschaft, aber auch des allgemeinen Interesses am Auto insgesamt. In den Ergebnissen ist der demografische Wandel ablesbar, etwa fehlt bei steigendem Altersdurchschnitt der zu begeisternde Nachwuchs.

Michael Kaiser sieht in den Ergebnissen der Studie aber noch keinen allgemeingültigen Beleg einer grundlegenden Trendwende, da die Befragung im Herbst 2017 erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt war die allgemeine Nachrichtenlage bestimmt von negativ besetzten Themen Abgasskandal und Fahrverbot. Dieses kritische Umfeld muss bei der Bewertung berücksichtigt werden. Die Studie muss für endgültige Schlüsse mit der nächsten Studie ins Verhältnis gesetzt werden. Zentrales Anliegen kann es dennoch nur sein, sich mit den Trends und deren Folgen zu befassen sowie Antworten auf diese Fragen zu finden.

In der Diskussion im PAK ergänzt Michael Kaiser die Ergebnisse noch mit Erkenntnissen, die sich bei der Erhebung der Daten zur Studie oder aus Datenbanken des Verlages ergeben. So nimmt die Zahl der in der Onlinedatenbank gelisteten Oldtimerveranstaltungen, entgegen der allgemeinen Wahrnehmung, ab. Die Datenerhebung belegt zudem, dass sich das Einstiegsalter in den Oldtimerbereich in den letzten 20 Jahren deutlich verschoben hat. Ende der 90er Jahre lag das durchschnittliche Einstiegsalter in den Oldtimerbereich mit 30 Jahren noch zehn Jahre unter dem heutigen Alter.

Der Parlamentskreis dankt Michael Kaiser für die ausführliche und sehr kompetente Darstellung der Studienergebnisse und vor allem der VF Verlagsgesellschaft mbH für den Einsatz sowie die außergewöhnliche Bereitschaft, diese Studie regelmäßig zu erstellen.

Michael Eckert gibt zu bedenken, dass die Bedeutung einer individuellen Motorisierung nicht mehr den Stellenwert in der Gesellschaft hat wie noch eine Generation zuvor. Anstelle des Führerschein oder Fahrzeugs ist heute eher ein Smartphone relevant. Darüber hinaus erschweren einige Hindernisse jede aufkommende Fahrbegeisterung, wie etwa das Fehlen einer Versicherung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen für unter 25-Jährige. Michael Eckert appelliert an die Versicherungswirtschaft diese Altersgrenzen zu überdenken und neu zu bewerten. Wolfgang Blaube bekräftigt die Forderung an die Versicherungswirtschaft. Immer weniger Jugendliche machen einen Führerschein und sehen sich anschließend der Versicherungsthematik für Fahranfänger konfrontiert. Ulf Schulz verweist auf die Notwendigkeit neuer Konzepte und Angebote, um Jugendliche für historische Fahrzeuge sowie die Clubszene zu begeistern. Das durchschnittliche Alter zur Erlangung des Führerscheins ist gegenwärtig schon bei 28 Jahren und belegt die Veränderungen in der Gesellschaft. Achim Gandras regt als Einstieg die Kriterien der Führerscheinklasse A1 – Zweiräder 125 ccm – erneut zu diskutieren. In seinem Umfeld ist das Interesse der Jugend für Zweiradführerscheinen unverändert hoch, auch in jungen Jahren. Martin Stromberg gibt zu bedenken, dass es aktuell nicht die Clubkultur ist, die die Jugend anspricht. Winfried Seidel geht davon aus, dass sich viele Veranstaltungen von der Szene gar nicht abbilden lassen, beispielsweise das Treffen und die Ausfahrt mit Freunden – ohne Club und großer Organisation. Carl Christian Jancke unterstützt die Vorredner und setzt sich für neue Ideen und Angebote ein, die die jungen Leute abholen und für die Themen interessieren.

Stephan Joest ergänzt, dass diese gesellschaftliche Entwicklung nicht nur in Deutschland und auch in anderen Bereichen zu beobachten ist. Die Medien haben umfangreiche Erfahrungen mit den geänderten Nutzerverhalten im Kontext der Digitalisierung gesammelt und mussten neue Geschäftsmodelle entwickeln. Auch scheint die Bedeutung von Blogger und Influencer der Oldtimerszene noch nicht gänzlich bewusst.

Carsten Müller schlägt dem PAK vor, in eine der nächsten Sitzungen sowohl Vertreter der Versicherungswirtschaft als auch mögliche Influencer einzuladen, um die Zukunftsthemen mit Ihnen zu diskutieren.

TOP 5 Austausch zum Thema Zustandsnoten
Carsten Müller | MdB

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit sowie der terminbedingten Abwesenheit von mehreren Arbeitsgruppenmitgliedern wird der TOP in die nächste Sitzung verschoben.

TOP 6 Verschiedenes

Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative Automobile Kultur e.V.
Carsten Müller | MdB

Georg Sewe bittet um einen aktuellen Sachstand zum IAK Initiative Automobile Kultur e.V. Carsten Müller berichtet von seinen mehrfachen Versuchen, eine Vorstandssitzung zu organisieren. Unabhängig davon laufen die Gespräche mit der UNESCO weiter, um die verbrieften Schwächen des ersten Antrags zu beseitigen. Die Gespräche bestätigen, dass das innerhalb der verfügbaren Zeit noch erreichbar sein kann.

Stephan Joest berichtet dem PAK über seine Teilnahme an der FIA-Frühjahrs-Sitzung Ende April 2018. Den FIA-Mitgliedern der internationalen historischen Kommission (CHI, Commission Historique Internationale) trug er u.a. über den Erhalt des “digitalen Kulturguts Automobil” sowie zu der notwendigen Integration historischer Fahrzeuge in Mobilitätskonzepte der Zukunft vor, um fahrendes Kulturgut weiter im Straßenbild erlebbar zu halten. Die FIA wird das Thema weiter verfolgen.

Termine

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet

Freitag, 19. Oktober 2018, 12:00 Uhr
statt.

Carsten Müller schließt die Sitzung um 15:00 Uhr.

Anhänge:

PAK_Teilnehmerliste_20180629

TOP4_OLDTIMER_STUDIE_2017_18

Mrz 222018
 

Protokoll der Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut

ZEIT: 12. März 2018, 14:00 bis 17:30 Uhr

ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum 4.900 Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

ANWESEND: vgl. Teilnehmerliste

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Der Sitzungssaal wurde im Vergleich zu vorherigen Sitzungen geändert, um die zahlreichen Anmeldungen berücksichtigen zu können. Die außerordentlich große Resonanz zu den PAK-Sitzungen ist einerseits Ausdruck des großen Interesses am Thema und der aktiven Oldtimerszene, andererseits wird der PAK dadurch an Grenzen geführt. Die möglichen Sitzungssäle des Bundestages bieten keinen weiteren Spielraum für mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In den weiteren Planungen muss das Berücksichtigung finden.

Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt Carsten Müller

Montag, 25. Juni 2018, 14:00 Uhr
im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin,

als nächsten Sitzungstermin für den Parlamentskreis vor. Die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmen dem Termin zu. Eine Einladung wird rechtzeitig versendet.

Aufgrund des großen Interesses an der Arbeit des Parlamentskreises sowie der zahlreichen neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Sitzung stellt Carsten Müller noch einmal kurz den PAK dar. Das übergeordnete Ziel des Parlamentskreises war und bleibt es, technisches und historisches Erbe zu bewahren und historische Fahrzeuge als Kulturgut auf unseren Straßen weiterhin erlebbar zu halten. Im Parlamentskreis tauschen sich die Mitglieder daher aus, um Problematiken im Oldtimerbereich frühzeitig zu erörtern und Lösungen zu finden. Um zukünftig untereinander bestmöglich vernetzt zu sein, schlägt Carsten Müller den anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor, eine gemeinsame Liste aller Angemeldeten und Interessierten zu erstellen, die die Namen, Funktionen und Mailadressen enthält. Diese Liste würde dem Protokoll der Sitzung angehängt. Aus der Runde gibt es keinen Widerspruch.

TOP 2 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder | TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Limited

Norbert Schroeder stellt die Arbeitsgruppe, deren Mitglieder und die Zielsetzung der AG vor. Ob das bisherige Bewertungssystem einer Anpassung bedarf, die Zustandsnote eine direkte Beziehung zum Fahrzeugwert hat, diese Beziehung zwingend ist oder die Zustandsnote eines historischen Fahrzeugs überhaupt noch gebraucht wird, bilden die Grundlage der AG-Arbeit.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe zogen die im Folgenden präsentierten Erkenntnisse nicht nur aus den persönlichen Erfahrungen ihrer Arbeit und Zuschriften von Interessierten, sondern auch aus gezielten Gesprächen mit Beteiligten.

Peter Diehl berichtet dem Parlamentskreis ausführlich über die bisherige Arbeit. Die präsentierten Ergebnisse werden dem Protokoll zur Vertiefung beigefügt.

Norbert Schroeder bittet die Anwesenden um Kritiken und Vorschläge für die weitere Ausarbeitung zum Thema Zustandsnoten. Die Mitglieder sollten diese bis Freitag, 1. Juni 2018 an die Mailadresse classiccars@de.tuv.com senden. Die Arbeitsgruppe wird die Anregungen in den Bericht einarbeiten. In der PAK-Sitzung im Juni werden die Überlegungen der AG zur Weiterentwicklung des Bewertungssystems, ergänzt von den Anregungen aus dem Parlamentskreis, präsentiert und an Praxisbeispielen veranschaulicht.

Rolf Huber führt aus, dass ein Wertangabe bei der Zustandsbeschreibung zwingend relevant ist und berücksichtigt werden muss. Zudem bittet er “Banken und Finanzinstitute” mit in die Listung der “partizipierenden Kreise” der Zustandsnoten aufzunehmen.

Michael Eckert regt dringend eine differenziertere Darstellung zur vorgeschlagenen Zustandsnote “0” (Ziffer Null) an. Das bisherige Notensystem zur Zustandsbeschreibung ist sehr gut bewährt und am Markt etabliert. Wichtig sei es, dass die Noten allein den technischen Zustand eines Fahrzeugs beschreiben. Andere Aspekte wie Originalität, Dokumentation, Vorbesitzer, Geschichte des Fahrzeugs und Ähnliches haben auf dieses Bewertungssystem keinen Einfluss. Daher ist es zwingend, diese wertbildenden Kriterien bei einer Ermittlung des realen Fahrzeugwertes ebenfalls abzubilden und nicht allein auf ein ergänztes Notensystem zu setzen.

Norbert Schroeder stimmt Michael Eckert zu und verweist darauf, dass eine mögliche Zustandsnote “0” ein sichtbarer Verweis darauf sein soll, dass das Fahrzeug eben nicht nur mit dem bisherigen technischen Notensystem zu bewerten ist. Es gibt zahlreiche Fälle, bei denen sich das aktuelle System der Benotung allein nach technischen Bewertungsmaßstäben bewährt hat und ausreichend ist. Es gibt jedoch historische Fahrzeuge, die eben aufgrund der genannten, weiteren Faktoren maßgeblich wertvoller sind und die Individualität des Fahrzeugs ausmachen. Die neue Zustandsnote “0” soll auf eine derartige Ausnahmesituation verweisen. Durch die Zustandsnote “0” wäre für alle Beteiligten sichtbar, dass weitere, wichtige Hinweise zum Fahrzeug, wie etwa Ausführungen zur Fahrzeuggeschichte oder Vorbesitzern, nachweisbar sind.

Dr. Gundula Tutt unterstützt den Vorschlag ausdrücklich, denn viele in der Branche gegenwärtig verwendete Schemata und Masken bilden die Individualität nicht ab.

Peter Schneider regt an, dass bisher System zu erhalten und zu ergänzen.

Andreas Keßler bittet darum, die Note “0” exakt zu definieren. Norbert Schroeder stimmt dem zu und verweist auf die kommende Sitzung. Die Arbeitsgruppe wird ein überarbeitetes Ergebnis zu den Überlegungen anhand von Praxisbeispielen präsentieren. Auf diesem Wege sollten die Überlegungen klarer, verständlicher und gleichzeitig konkreter werden.

Dr. Jürgen Martens schlägt vor, keine Ziffer “0” zu verwenden. Würde beispielsweise ein Buchstabe wie das “S” genutzt, wären eine Sonderstellung und der Unterschied zum bisherigen Benotungssystem auf den ersten Blick klar ersichtlich.

Kay Gottschalk unterstützt den Vorschlag. So könne verdeutlicht werden, warum der Wert vom üblichen Rahmen abweicht und die ausführlich dargestellten Gründe ergänzend beschrieben werden. Allen Beteiligten werden durch das “S” unmittelbar auf einen Sonderbewertung außerhalb der üblichen Zustandsnoten hingewiesen.

Martin Stromberg führt dazu ergänzend aus, dass 90 Prozent der Kurzbewertungen nicht in diese Diskussion fallen und mit dem bisherigen Bewertungssystem ausreichend beschrieben werden können. Für die anderen Fälle werden weiterführende Hinweise, Beschreibungen der Individualität oder Ausführungen zur Wertermittlung benötigt. Daher ist es von außerordentlichem Interesse aller Beteiligten, verantwortliche Gutachter bei der Bewertung des Fahrzeugs einzubinden, die professionell sowie mit Fachwissen und Können die Fahrzeugindividualität beschreiben können.

Matthias Gerst verweist auf die Tatsache, dass Kurzgutachten im Vergleich zu den Vollgutachten meistens schwer verständlich sind. Die Arbeit der AG und des Parlamentskreises zu diesem Thema ist wichtig. Michael Eckert unterstützt das Anliegen. Bei den Marktplayern muss geworben werden, sich auf die Qualität der Gutachten zu konzentrieren und viel stärker auf wertbildende Faktoren abzustellen. Viele Sachverständige müssen dahingehend sensibilisiert werden.

Roland Kayser berichtet, dass er durch seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin im Fach Geschichte der Automobilindustrie und Automobiltechnik Kenntnis von vier Bachelorarbeiten hat, die sich mit der Thematik Zustandsnoten befassen. Er bietet an, diesbezüglich den Kontakt mit der Arbeitsgruppe herzustellen.

Carsten Müller fasst die Ausführungen abschließend zusammen und bittet alle Interessierten, sich über die veröffentlichte Mailadresse mit Norbert Schroeder in Verbindung zu setzen, um das Thema in der nächsten Sitzung aufgreifen zu können.

TOP 3 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen Matthias Gerst | TÜV SÜD Auto Service GmbH Johannes Götze | Veteranen-Fahrzeug-Verband e.V.

Matthias Gerst berichtet, dass die Arbeitsgruppe Kennzeichen zahlreiche Problemfelder im Kennzeichen Bereich zusammengetragen sowie Handlungsempfehlungen für den Parlamentskreis ausgearbeitet hat. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium funktioniert sehr gut. Dank der Engagements von Christian Theis konnte vor allem die Thematik der kleinen Motorradkennzeichen im Bund-Länder- Fachausschuss “Technisches Kraftfahrtwesen” (BLFA-TK) eingebracht werden. Doch leider wurde dem positiven Votum des BLFA-TK im folgenden Bund-Länder-Fach-Ausschuss “Fahrzeugzulassung” (BLFA-FZ) nicht gefolgt. Der BLFA-FZ sieht bislang keinen Änderungsbedarf. Seither gibt es keine weiteren Fortschritte im Bereich der Kennzeichen zu vermelden.

Johannes Götze vertieft das Thema kleine Motorradkennzeichen. Er schildert die Entwicklung seit der 2007er StVZO-Novelle und den daraus resultierenden Problemen. Bis 2007 war die Erteilung von kleinen Kennzeichen für historische Motorräder unproblematisch. Seit der Novelle müssen von den Zulassungsstellen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Leider legt jeder Zulassungsbezirk die Regelung anders aus. Während die Ausnahmegenehmigungen in einigen Zulassungsbezirken völlig problemlos erteilt werden, besteht in anderen Zulassungsstellen keine Möglichkeit, ein kleines Kennzeichen zu erhalten – selbst bei Vorlage eines befürwortenden Gutachtens einer technischen Prüforganisation. Die Behörden sind die letzte Entscheidungsinstanz. Mit dem Protokoll werden einige Fotos versendet, die vor allem die bautechnischen Probleme mit anderen Kennzeichengrößen verdeutlichen.

Carsten Müller unterstreicht die Bedeutung der Kennzeichenthematik für die Oldtimerszene. Die Thematik wird auch zukünftig ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt für den Parlamentskreis sein. Das bereits vor der Bundestagswahl angeregte Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Prüforganisationen im PAK wird Carsten Müller organisieren. Wer darüber hinaus daran teilnehmen will, meldet sich bitte im Büro von Carsten Müller.

Frank Schneider bietet auf der Plattform des VdTÜV einen Austausch der Überwachungsorganisation zu den kleinen Motorradkennzeichen in den Berliner Räumen des Verbandes an. Dazu können auch Ländervertreter hinzugeladen werden, mit denen bereits ein gemeinsamer Austausch besteht. Carsten Müller dankt für das Angebot und nimmt es gern an.

Der Vorsitzende berichtet, dass er bereits die verbindliche Zusage eines Landesverkehrsministers für die Teilnahme an einer PAK-Sitzung erhalten hat. Weitere Landesverkehrsministerinnen und -minister sollen zu dieser noch zu koordinierenden Sitzung hinzugeladen werden.

Bernd Scheelen regt in diesem Kontext einen erneuten Versuch zur Nutzung der alten DIN- Schrift auf Kennzeichen an. Carsten Müller schätzt die Chancen dazu als sehr gering ein. Es gab ein zuletzt vor einigen Jahren ein sehr eingeschränktes Zeitfenster, indem die Bremer Behörden die Nutzung der DIN-Schrift noch ermöglicht haben. Peter Schneider ergänzt, dass diese Ausnahmeregelung mit der Novelle der Kennzeichenverordnung endgültig abgeschafft worden ist. Seither werden Kennzeichen mit DIN-Schrift nicht mehr vergeben.

TOP 4 Bericht zur IfD-Allensbach Oldtimer-Studie 2017/2018
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller berichtet von der Veröffentlichung der aktuellen IfD-Allensbach Oldtimer- Studie 2017/2018. Die Studie wurde im Auftrag der VF Verlagsgesellschaft mbH, Mainz und des Verbands der Deutschen Automobilindustrie e.V. (VDA) erstellt. Ein kurzer Auszug der wesentlichen Ergebnisse wird dem Protokoll beigefügt.

Die Studie belegt, dass sich nach wie vor sehr viele Menschen in Deutschland für historische Pkw und Motorräder interessieren und die Mehrheit sie mit einem besonderen Charme verbinden. Aber, es sind Entwicklungen zu beobachten, wonach Interessens- und Sympathiewerte abnehmen. Über Probleme der Nachwuchsgewinnung, der Folgen von Spekulationen mit Oldtimern als Wertanlage und Ähnliches wurde im Parlamentskreis bereits diskutiert. Daher schlägt der Vorsitzende eine ausführliche Befassung und Diskussion mit der Thematik in der nächsten Parlamentskreissitzung vor, wenn Stefan Röhrig wieder anwesend sein wird.

TOP 5 Verschiedenes

Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative Automobile Kultur e.V.
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis zum IAK – Initiative Automobile Kultur e.V. (IAK). Kurz wird dargestellt, warum und mit welchem Ziel der Verein gegründet wurde. Das zentrale Ziel der Parlamentskreisarbeit, historisches Erbe zu bewahren und historische Fahrzeuge als Kulturgut auf unseren Straßen weiterhin erlebbar zu halten, soll mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes und der UNESCO- Listen des Immateriellen Kulturerbes maßgeblich unterstützt werden. Dazu wurde der Verein IAK gegründet. Leider hat die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) den ersten Antrag der Initiative im Dezember 2016 abgelehnt. Umgehend wurde zu den Ablehnungsgründen Kontakt mit der DUK aufgenommen und Gespräche zu einem neuen Antragsverfahren geführt. Grundsätzlich steht die DUK dem Antrag wohlwollend gegenüber. Einem Neuantrag des IAK wurden Chancen eingeräumt, wenn der Antrag in wesentlichen Punkten überarbeitet wird, beginnend mit dem Antragstitel. Der Antrag muss sich wesentlich stärker auf den DUK-Dreiklang “Wissen. Können. Weitergeben.” fokussieren. Das Ziel ist, einen Antrag zum Start der nächsten mehrstufigen Antragsrunde einzureichen. Carsten Müller betont, dass der Kontakt mit der DUK aufgebaut und der Austausch möglich und auch gewünscht ist.

Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis in diesem Zusammenhang, dass im Vereinsvorstand Dissonanzen zu Tage getreten sind. Diese wurde, wie bereits bekannt, gerichtlich überprüft. Leider führten wiederholte Terminverschiebungen seitens des Gerichts zu erheblichen Verzögerungen. Seit dem 27. Februar 2018 liegt ein Urteil in erster Instanz vor. Das Gericht hat den Auslegungen des stellvertretenden IAK-Vorsitzenden Bernhard Kaluza entsprochen. Carsten Müller und Bernhard Kaluza als Vorstandsmitglieder sind im Gespräch über eine Vorstandssitzung zur Nachbesetzung des vakanten Vorstandspostens. Die Terminfindung wird aktiv betrieben, um schnellstmöglich wieder zur ausschließlichen Sacharbeit zurückkehren zu können. Die Erreichung des Vereinsziels ist im PAK und der Szene unstrittig. Mit dem Wandel der Mobilität und dem einhergehenden Umbruch im Straßenverkehr gewinnt das Ziel des Parlamentskreises sogar weiter an Bedeutung.

Martin Stromberg fragt, ob geplant ist, weitere Rechtsmittel einzulegen oder nun der volle Fokus auf die Erreichung der nächsten Antragsrunde im Jahr 2019 gelegt wird.

Carsten Müller betont, dass er mit Bernhard Kaluza derzeit in Kontakt steht, um eine Nachbesetzung des Vorstandes sowie die notwendige Einberufung einer Mitgliederversammlung zu gewährleisten. Die Formalien rund um die Vereinsarbeit müssen schnellstmöglich erledigt werden, um sich mit ganzer Kraft dem Sachthema zu widmen. Das Thema selbst muss vorangetrieben werden, denn der Wandel im Straßenverkehr geht stetig und unaufhaltsam voran. Beispielsweise wird sich der wachsende Einfluss des autonomen Fahrens im Straßenverkehr unmittelbar auf die historischen Fahrzeuge auswirken. Anmerkungen und Hinweise für die Arbeit am Antrag sind willkommen und wer sich aktiv beteiligen will, kann sich jederzeit an Carsten Müller wenden.

Stephan Joest unterstreicht die Wichtigkeit, das Kulturgut auf den Straßen zu erhalten und durch die UNESCO-Anerkennung abzusichern. Das übergeordnete Ziel des IAK sollte es jetzt sein, die praktische Arbeit schnellstmöglich fortzusetzen.

Thomas Frank fragt nach, ob die vorhandenen Finanzmittel des IAK für eine erneute Bewerbung ausreichen oder ob zusätzliche Mittel einzuwerben sind.

Carsten Müller führt aus, dass die eingeworbenen Mittel auf dem Vereinskonto gesichert sind. Eine Aussage, ob das Ausreichend ist oder nicht, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit treffen. Fakt ist, dass Bewerbungen mit deutlich geringerem Mitteln bereits erfolgreich waren und Aufnahme in die DUK-Verzeichnisse gefunden haben. Genauso gibt es Fälle, in denen der Bewerbungsprozess mit maßgeblich höherem Mitteleinsatz krachend scheiterten.

Mario De Rosa berichtet dem Parlamentskreis von einer UNESCO-Veranstaltung in Stuttgart. Im Zuge von Gespräche mit Verantwortlichen waren der IAK-Antrag und das Anliegen zum Erhalt und Einsatz von Oldtimern bekannt und präsent. Das ist sehr positiv. Mehrfach wurde darauf verwiesen, dass der erste Antrag zu überladen war und nachgeschärft werden muss. Es wurde ausdrücklich betont, dass kein kompletter Neuantrag erforderlich ist und insgesamt gute Chancen gesehen werden.

Dieselfahrverbote für Oldtimer
Peter Schneider | DEUVET e.V.

Peter Schneider verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018. Er betont, dass der DEUVET vorausschauend an möglichen Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge arbeitet, um vorbereitet zu sein, wenn sich die Situation verschärft.

Michael Eckert betont, dass das Urteil des Gerichts bislang nicht vorliegt, sondern nur die Pressemitteilung des Gerichts. Die Urteilsentscheidung betrifft die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Grundsätzlich hat das Bundesverwaltungsgericht keinesfalls Diesel-Fahrverbote ausgesprochen, sondern nur Rahmenbedingungen für Städte festgelegt hat, die erfüllt sein müssen, wenn im Einzelfall für einzelne Strecken ein Fahrverbot verhängt werden soll.

Diesel-Fahrverbote sind nur in Ausnahmefällen möglich, und die Verhältnismäßigkeit solcher Fahrverbote muss immer beachtet werden. Das bedeutet, Kommunen müssen vor einem Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge zunächst alle anderen geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftwerte prüfen. Die Kommunen stehen nun vor der komplexen Aufgabe, die Luftqualität zu verbessern, die Verhältnismäßigkeit zu wahren und schwierige Ausnahmeregelungen zu begründen.

Es ist an dieser Stelle kein Aktionismus angebracht, um überflüssige Auseinandersetzungen zu vermeiden und keinen unnötigen Fokus auf historische Fahrzeuge zu legen. Andererseits ist es ebenfalls unzutreffend, wenn in Fachkreisen Aussagen kursieren, dass sich H- Kennzeichen-Inhaber gar keine Sorgen machen müssen. Zunächst gilt es, die Veröffentlichung des schriftlichen Urteils abzuwarten, diese zu bewerten und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Carl Christian Jacke bringt seinen Unmut über die schlechte Presseberichterstattung rund um das Urteil zu Ausdruck. Thomas Lundt unterstützt Carl Christian Jancke und verweist auf die zwingende Notwendigkeit einer fachlich richtigen und sachlich ausgewogenen Darstellung.

Reinhard H. Sachse berichtet, dass in seinem Umfeld viele Menschen über die Folgen des Urteils verunsichert sind. Zahlreiche Interessenten befürchten derzeit, in wenigen Jahren nicht mehr mit klassischen Fahrzeugen unterwegs sein zu können. Die Folgen des Urteils sind bereits jetzt unmittelbar im Geschäft spürbar.

Carsten Müller warnt davor, dass Thema durch Hektik aufzuwerten. Das Gericht hat dem Bund keinerlei Aufgaben auferlegt. Gleichzeitig verlangt die Umsetzung des Urteils viel Augenmaß von den Kommunen. Das übergeordnete Ziel ist es, die Ultima Ratio Fahrverbote und das Aussperren von Diesel-Pkw aus den Städten zu vermeiden. Ein solcher Bann ist unsozial, schränkt die Mobilität ein, ist wirtschaftsfeindlich und verursacht enorme finanzielle Schäden. Es ist unstrittig, dass der Ausstoß von Stickoxiden weiter reduziert werden muss. Aber, der eingeschlagene Weg ist richtig: Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes war zwischen 1990 und 2015 eine Reduktion der Emissionsbelastung durch Stickoxide um über 1,7 Millionen Tonnen bzw. rund 60 Prozent zu verzeichnen gewesen. Dieser Rückgang erfolgte in allen Bereichen, am deutlichsten jedoch im Verkehr mit einem Minus von einer Million Tonnen – trotz einer deutlich gesteigerten Verkehrsleistung. So sank auch am Hotspot Stuttgart-Neckartor die Anzahl der Stunden, in denen der erlaubte Ein-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid von damaligen 200 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wurde, von 853 im Jahr 2006 auf lediglich drei in 2017 – trotz reduzierter Grenzwerte. Dieser Rückgang ist das Ergebnis politischer und technologischer Weichenstellungen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es höchst unverantwortlich, dass Ängste geschürt werden – allen voran von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie behaupten immer wieder, jährlich würden mehrere tausend Menschen durch Verkehrsemissionen sterben. Wissenschaftler und Mathematiker bestätigen, dass diese Behauptung jeglicher Grundlage entbehrt. Dass dabei offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird, macht ein Beispiel ganz besonders gut deutlich: Gleich nach der Verkündung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgerichts preschte Hamburgs grüner Umweltsenator vor und kündigte an, Fahrverbote rasch umsetzen zu wollen. Und das in einer Stadt, die in diesem Jahr von rund 220 Kreuzfahrtschiffen angelaufen werden soll. Nach Berechnungen von Umweltorganisationen stößt ein einziges Kreuzfahrtschiff bis zu fünf Tonnen Stickoxide aus – an einem einzigen Tag. Abschließend nur so viel: Diejenigen, die über Fahrverbote diskutieren, legen die Axt an die Schlüsselindustrie der deutschen und der europäischen Wirtschaft und zwar ausschließlich mit dem Ziel, die Automobilbranche deutlich zurückzustutzen. Es geht um Hunderttausende Arbeitsplätze. Diese bilden die Grundlage für Wohlstand und sozialen Ausgleich.

Anforderungen Winterreifen
Markus Tappert | TÜV Hanse GmbH

Markus Tappert weist den Parlamentskreis auf eine Änderung des Paragrafen 36 der StVZO hin. Die gezeigte Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Viele historische Fahrzeuge sind mit “M+S”-Reifen unterwegs. Bei winterlichen Verhältnissen dürfen seit dem 1. Januar 2018 nur noch Winterreifen genutzt werden, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Eine Übergangsfrist gilt für alte Reifen mit “M+S” Kennung bis zum 30. September 2024, wenn sie nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Danach dürfen Oldtimerbesitzer keine M+S-Reifen mehr fahren. Markus Tappert wird die Thematik weiterverfolgen.

Carsten Müller wird das Thema aufgreifen und die Hintergründe der Änderung im zuständigen Bundesverkehrsministerium erfragen. Dazu wird es einen Bericht in der Sitzung an 25. Juni 2018 geben.

“CARS – Driven by Design”
Christian Deneke | Deneke GmbH

Christian Deneke verweist den Parlamentskreis auf die Vorstellung der Ausstellung “Cars – Driven by Design” im Museum Kunstpalast in Düsseldorf vom 27. September 2018 bis zum 10. Februar 2019. Die Präsentation dazu befindet sich ebenfalls im Anhang des Protokolls.

25 besondere Sportwagen aus der Zeit der 50er bis 70er Jahre des letzten Jahrhunderts werden mit viel ergänzenden Informationen präsentiert. Wer die Ausstellung aktiv unterstützen möchte, kann sich gern an Christian Hupertz wenden und sich auf Christian Deneke beziehen. Die Kontaktdaten befinden sich in der Präsentation.

Termine

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet Montag, 25. Juni 2018, 14:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Saal PLH 4.900 statt.

Carsten Müller verweist auf eine Buchpräsentation während der Techno-Classica Essen am 22. März 2018 ab 14:00 Uhr. Dr. Gundula Tutt präsentiert am Stand von René Große in Halle 6 ihr Buch mit dem Titel “Kutschenlack, Asphaltschwarz & Nitroglanz”.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Termine für historische Fahrzeuge in diesem Kalenderjahr, die auf den einschlägigen Internetseiten veröffentlicht sind. Exemplarisch einige Beispiele:

21. bis 25. März 2018 Techno-Classica Essen 2018
22. bis 26. März 2018 Retro Classics Stuttgart 2018
3. bis 5. Mai 2018 7. Bodensee-Klassik 2018
20. bis 22. Juli 2018 Einbecker Oldtimertage

28. Juli 2018 AvD- Old- & Youngtimer-Rallye, Neustadt
3. bis 5. August 2018 Classic Days Schloss Dyck 2018
9. bis 12. August 2018 Oldtimer und Youngtimerreise Alpen Classic
7. bis 8. September 2018 ADAC Landpartie Classic 2018, Berlin
9. September 2018 Tag des rollenden Kulturguts des Initiative Kulturgut Mobilität e.V., Wiesbaden
13.bis 15. September 2018 11. Hamburg – Berlin Klassik der Autobild
4. bis 7. Oktober 2018 Motorworld Classics Berlin
23. bis 25. November 2018 Retro Classics Cologne, Köln
7. bis 9. Dezember 2018 Retro Classics Bavaria, Nürnberg

Winfried A. Seidel bittet den Parlamentskreis abschließend um Unterstützung. Das Automuseum Dr. Carl Benz e.V. hat die Überreste eines Mercedes-Benz, Typ Stuttgart geborgen und dekorativ vor dem Museum aufgestellt. Seit einer Leihe für angebliche Filmaufnahme ist das “Auto-Wrack” verschwunden. Wenn es gesichtet wird, würde sich Winfried A. Seidel über einen Hinweis an ihn freuen. Weiterführende Details befinden sich im Protokollanhang.

Carsten Müller schließt die Sitzung um 17:30 Uhr.

Anhänge:

PK-AMK-20180312-TOP_2_Zustandsnoten

PK-AMK-20180312-TOP_3_Beispielbilder_Kl_Kennz

PK-AMK-20180312-TOP_4_IfD-Allensbach Studie Auszug

PK-AMK-20180312-TOP_5_Ausstellung CARS

PK-AMK-20180312-TOP_5_Automuseum_Seidel_MB_Stuttgart

PK-AMK-20180312-TOP_5_Winterreifen_vs_Oldtimer

Mrz 182017
 

(German only, sorry)

10. März 2017, 12:00 bis 16:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.600
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste des Parlamentskreises zur Sitzung. Aufgrund des Streiks an den Berliner Flughäfen sind einige in der Tagesordnung genannten Referenten und angemeldete Parlamentskreismitglieder heute leider nicht in Berlin. Bei einzelnen Tagesordnungspunkten kommt es zu Änderungen.

Leider können die drei eingeladenen Landesverkehrsminister auch an dieser Sitzung des Parlamentskreises nicht teilnehmen. Carsten Müller schlägt nach mehreren Einladungen eine Änderung des Herangehens vor. Zielführender scheint es, wenn der Parlamentskreis sich auf die Bildung von kleinen Delegationen verständigt und Termine bei den jeweiligen Ministern vor Ort vereinbart, um dort die länderspezifischen Themen zu präsentieren. Er regt an, sich des Themas in der nächsten Sitzung anzunehmen und PAK-Delegationen zu bilden.

TOP 2 Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative automobile Kultur e.V.
Carsten Müller | IAK e.V.
Claus Müller | IAK e.V.

Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis von den neuesten Entwicklungen zum IAK. Zunächst stellt er den aktuellen Sachstand des Antrags auf Aufnahme der Automobilen Kultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vor. Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) und die Kulturministerkonferenz (KMK) haben in einem gemeinsamen Schreiben am 9. Dezember 2016 gegenüber des IAK erklärt, dass der eingereichte Antrag nicht erfolgreich war. Die Mitgliederversammlung des IAK hat den Vorstand am 16. Januar 2017 zur Sondierung möglicher Chancen eines Neuantrags beauftragt. Daraufhin fand am 20. Januar 2017 ein zweistündiges und sehr offenes Gespräch mit Verantwortlichen der DUK statt. Das Ergebnisprotokoll des Gesprächs liegt diesem Sitzungsprotokoll bei.

Die wichtigste Erkenntnis des Gesprächs liegt in der DUK-Aussage, dass der IAK einen neuen Versuch starten kann. Zudem wurden Schwachstellen des bisherigen IAK-Antrags klar benannt: zu komplex, zu viel Wert auf Kultur, zu geringer Fokus auf automobile Gemeinschaft, internationale Verknüpfung nicht im nationalen Antragsverfahren. Ein Neuantrag sollte vor allem verdichtet sein. Worauf es ankommt, ist die Schärfung des Antrags gemäß dem UNESCO-Motto: Wissen, Können, Weitergeben.

Wichtig ist es, das Papier einfach und fokussiert zu halten. Die DUK empfahl dem IAK ausdrücklich einen Vergleich mit dem Antrag “Morsetelegrafie” aus dem Aufnahmejahr 2014. Sichtbarer muss die Unterstützung der Gemeinschaft werden. Explizit wird der IAK auf ein Engagement in sozialen Netzwerken hingewiesen, um vor allem auch einer veränderten gemeinschaftlichen Teilhabe Rechnung zu tragen.

Bis zur Antragsstellung ist die DUK als Ansprechpartner für eine Kontaktaufnahme verfügbar. Mit der Einreichung des Antrags sollte von jeglicher Ansprache abgesehen werden.

Da der Antrag über ein Bundesland eingereicht werden muss, hat der IAK-Vorstand bereits mit dem Land Brandenburg Kontakt aufgenommen. Gegenüber dem zuständigen Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde eine Prüfbitte geäußert, ob das Land Brandenburg nach dem Scheitern einem Neuantrag positiv gegenüberstehen und auch begleiten würde. Die Antwort steht aus. Der Vorstand würde das Antragsverfahren gern an der Seite Brandenburgs initiieren. Sollte Brandenburg den Neuantrag nicht unterstützen, gibt es bereits Überlegungen, im zuständigen Landesministerium in Mecklenburg-Vorpommern vorstellig zu werden. Vor allem die nordöstlichen Bundesländer sind geeignete Unterstützer. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie gerade keine Automobilländer sind und bislang nicht übermäßig viele Anträge bei der DUK eingereicht haben.

Neben dem Sachstand berichtet Carsten Müller dem PAK zum Verein an sich. Zunächst ist der IAK durch die Aufnahme neuer Mitglieder und deren Expertise breiter aufgestellt. Ganz aktuell begrüßte der Vereinsvorstand Johannes Hübner als neues Vollmitglied.

Darüber hinaus muss jedoch offen von aufgetretenen Dissonanzen im IAK berichtet werden. Sie traten erstmals vor einem Jahr auf und wurden zuletzt leider ziemlich massiv.

Am 16. Januar 2017 fanden zwei Mitgliederversammlungen statt. In der ersten Versammlung wurden Kassenprüfer gewählt. Wolfgang Blaube und Peter Steckel haben die Wahl und die Aufgaben angenommen. In der zweiten Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vizepräsident als Nachfolger des zurückgetretenen Martin Halder gewählt. Mario De Rosa hat die Wahl an- und die Aufgaben des Vizepräsidenten übernommen. Zudem standen mehrere Anträge zur Abstimmung. Bernhard Kaluza ist von den Vereinsmitgliedern als Vizepräsident abgewählt worden. Anschließend fand eine Vorstandssitzung statt und satzungsgemäß hat der Vereinsvorstand Claus Müller zum zweiten Vizepräsidenten gewählt.

Nach der Mitgliederversammlung traten Differenzen zu Tage. Dr. Henning Rauls berichtet, dass seitens des IAK-Vereinsmitgliedes Bernhard Kaluza Vorwürfe gegen Carsten Müller als Vereinspräsidenten erhoben wurden. Er behauptet, dass die Mitgliederversammlungen und die Beschlussfassungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

Insbesondere wird behauptet, dass die Abberufung von Bernhard Kaluza als Vizepräsident nicht ordnungsgemäß erfolgte. In diesem Zusammenhang wurden sowohl von Carsten Müller als auch vom IAK Unterlassungserklärungen gefordert und die Beantragung von einstweiligen Verfügungen in Aussicht gestellt. Unterlassungserklärungen sind weder von Carsten Müller noch vom IAK abgegeben worden, da die Rechtsansichten von Bernhard Kaluza nicht geteilt werde. Zudem kündigte Bernhard Kaluza an, Klage beim Landgericht Potsdam gegen den IAK eingereicht zu haben. Die Klage ist dem Verein bis heute nicht zugestellt worden. Jedoch wurde der Inhalt der Klageschrift allen Mitgliedern und Fördermitgliedern des Vereins durch Herrn Kaluza zur Kenntnis gemailt. Der Inhalt der Klageschrift ist bereits rechtlich bewertet. Sie selber beinhaltet keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte. Eine Klageerwiderung ist bereits vorbereitet. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Die Rechtsverteidigung ist aus Sicht von Carsten Müller, des IAK-Vorstandes sowie des Rechtsbeistandes erfolgversprechend.

Thomas Keller führt aus, dass ihm vor allem die Sache, die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe wichtig ist. Seine Sorge gilt Folgen dieser rechtlichen Auseinandersetzung und inwiefern der Verein bei der Erreichung seiner Ziele dabei eingeschränkt ist. Er fragt nach relevanten Fristen und möglichen Alternativen, falls die zielführende Vereinsarbeit durch den Rechtsstreit behindert wird.

Carsten Müller berichtet, dass die inhaltliche Arbeit des IAK an der Sache ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung weiterläuft. Im Gespräch mit der DUK war ausdrücklich auf einen kompletten Neuanfang verwiesen worden. Entsprechend muss auch ein Antrag zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes komplett neu gestellt werden. Die Frist zur Einreichung beginnt am 1. April und endet am 30. Oktober 2017. Es wurden Gespräche geführt, Kontakt aufgenommen, bisherige Arbeiten komplett neu bewertet sowie frühere Fehler lokalisiert.

Dennoch sei bei einem juristischen Verfahren niemals völlig auszuschließen, dass die administrative Auseinandersetzung eine Blockade von sachlichen Aspekten verursachen könnte. Diese Überlegungen werden geführt und entsprechende Folgerungen berücksichtigt.

Martin Stromberg bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass wirklich alle Mitglieder noch immer hinter der Sache stehen. Er würde vom IAK gern wissen, wie der Vereinsvorstand die gegenwärtige Situation bewertet, ob der IAK-Konflikt einen neuen Antrag belastet oder sogar Nachteile für das Antragsverfahren zu erwarten sind.

Carsten Müller legt aus dem Gespräch mit der DUK dar, dass dieser Aspekt ebenfalls sehr offen gegenüber der DUK angesprochen wurde. Für die DUK sind vereinsinterne Prozesse absolut irrelevant. Wichtig ist ihr einzig der Antragsgegenstand. Eine Gefahr für das Scheitern des Antrags wegen der juristischen Auseinandersetzung im IAK besteht daher nicht. Wichtig ist, den Neuantrag gezielter und besser zu gestalten. Es wird weiter intensiv daran gearbeitet, Fehlstellungen des früheren Antragsverfahrens zu korrigieren und übermäßige Ausschmückungen zu entfernen. Beispielsweise hat die von der damaligen Agentur angeregte Fokussierung auf den Kulturbereich massiv die Vereinsressourcen gebunden, um sich dann im Prüfverfahren der DUK eher als Hinderungsgrund herauszukristallisieren.

Carsten Müller betont an dieser Stelle noch einmal, dass es nach zahlreichen Gesprächen und vielen Kontakten bereits positives Feedback zu einem neuen Antragsverfahren gegeben habe. Parallel soll der Kontakt zur Kultusministerkonferenz ausgebaut werden.

Peter Stein unterstützt den IAK dabei sehr intensiv und umfassend. Thomas Keller regt Überlegungen an, ob der Verein noch immer der richtige Antragsteller ist, um die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe voranzutreiben. Wäre es denkbar, dass Privatpersonen anstelle des Vereins diesen Neuantrag einreichen?

Für den Vereinsvorstand ist die Auflösung des Vereins aus verschiedenen Gründen keine Option. Zunächst einmal hat sich der Verein mit seinem Vereinsziel sowie der bisherigen Arbeit bereits eine gewisse Reputation im In- und Ausland aufgebaut. Die Entwicklung des Antrags wird sehr genau beobachtet. Zudem sieht die Satzung des Vereins vor, dass die finanziellen Ressourcen des Vereins im Falle einer Auflösung an die DUK fließen. Damit wären sie für den Antrag verloren und gleichzeitig wird es eher schwierig bis unmöglich, bisherige Förderer des IAK erneut um Unterstützung zu ersuchen. Dennoch betont Carsten Müller ausdrücklich die Bedeutung des Antragsgegenstands an sich. Die Zielerreichung ist zu wichtig. Die Unterstützung der Freundinnen und Freunde historischer Fahrzeuge darf nicht verloren gehen. Kündigten sich tatsächlich gravierende Probleme mit oder durch den IAK an, sollte der PAK einen anderen Weg gehen. Carsten Müller sichert an dieser Stelle zu, den Parlamentskreis umgehend zu informieren, sollte sich derartigen abzeichnen. Bislang ist jedoch überhaupt nichts zu erwarten.

Claus Müller unterstützt die vorherige Aussage. Die Bewertung der aktuellen Lage lässt bis dato weder Schwierigkeiten in der Sache noch im administrativen Bereich absehen. Ziel ist es, schnellstmöglich einen besseren, gezielteren und letztendlich erfolgreichen Antrag zu erarbeiten. Dazu ist der Verein nach bisherigem Erkenntnisstand auf einem guten Weg.

Aber dennoch betreibt der Vereinsvorstand selbstverständlich auch Überlegungen, sollte ein unerwarteter Problemfall im IAK eintreten. Darauf sollte und wird man vorbereitet sein. Martin Stromberg bittet, den PAK direkt und unmittelbar über relevante Entwicklungen zu informieren. Dieses sichert Carsten Müller zu.

TOP 3 Bericht aus der FIVA Legislation Commission
Tiddo Bresters | FIVA Vice President

Tiddo Bresters grüßt die Mitglieder im Namen der FIVA und der FIVA`s Legislation Commission sehr herzlich. Anknüpfend zum vorherigen Tagesordnungspunkt bestätigt er, dass der IAK bei der Erreichung seines Vereinsziels sehr wohlwollend und sehr genau beobachtet wird. Das Jahr 2016 war das Jahr des 50-jährigen Jubiläums der FIVA und wurde durch das Kooperationsjahr “World Motoring Heritage Year” mit der UNESCO begangen. Diese Zusammenarbeit war wichtig und bedeutend. Darauf soll auf- und ausgebaut werden. Die drei relevantesten Themen für die FIVA in Brüssel sind derzeit Umweltschutz, REACH und autonomes Fahren.

Zum Thema Umwelt hat die EU-Kommission im Juli 2016 das Strategiepapier „Low Emission Mobility“ vorgestellt. Schwierig sind für historische Fahrzeuge vor allem die europaweit zunehmenden Umweltzonen in der Zuständigkeit kommunaler Ebenen. Die FIVA hat sich in Brüssel für eine europaweite Oldtimer-Ausnahmereglung nach deutschem Vorbild eingebracht. Die EU-Kommission wird ein Papier vorlegen, das zwar keine Gesetzeskraft haben wird, aber die FIVA hofft auf ein positives Signal für Oldtimer. Das Problem ist unbedingt zu lösen, denn die unterschiedlichen Umsetzungen der Umweltzonen haben europaweit zu einem Flickenteppich geführt.

Beim zweiten Themenkomplex „REACH“ geht es vor allem darum, bestimmte chemische Werkstoffe oder historische Arbeitsverfahren zu erhalten. Gemeinsam mit Experten und Verbänden identifiziert die FIVA Werkstoffe, die wichtig sind für Restaurierung, Reparatur oder Wartung von historischen Fahrzeugen. Das handelt es sich vor allem um Chromtrioxid und Blei. Die FIVA setzt sich für eine Ausnahmeregelung ein, die die Anwendung in kleinen Mengen für Ersatzteile oder alternativlose Verfahren zum Erhalt der Authentizität ermöglicht. Ein Erfolg ist, dass die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Position der Oldtimerfreunde zur Kenntnis genommen hat.

Das dritte Punkt betrifft das sehr aktuelle und viel diskutierte Thema “ITS- Intelligent Transport Systems”. Im Bereich des autonomen Fahrens geht es für Oldtimer um die Frage, ob historische Fahrzeuge, die keine Technik zum vernetzten Datentausch an Bord haben, noch am Straßenverkehr der Zukunft teilnehmen dürfen. Hier müssen wir wachsam sein.

Das Thema autonomer Straßenverkehr wird am 29. März 2017 Tagesordnungspunkt in der European Parliament Historic Vehicles Group-Sitzung. Weiterführende Informationen von der FIVA werden dem Protokoll beigefügt.

Carsten Müller dankt Tiddo Bresters für den umfassenden Bericht. Das Thema Umweltzonen ist sehr komplex und im Parlamentskreis stetig auf der Tagesordnung, um nachhaltigen Entwicklungen zu Lasten der Oldtimer schnellstmöglich begegnen zu können.

Die Folgen einer zunehmend vernetzten, autonomen Mobilität werden eine zentrale Herausforderung der zukünftigen PAK-Arbeit sein. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Tatsache, dass man der Bedeutung historischer Fahrzeuge an leitender Stelle im Bundesverkehrsministerium sehr aufgeschlossen gegenübersteht.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Carsten Müller | MdB

Da der ursprünglich geplante Referent Matthias Gerst leider nicht teilnehmen konnte, führt Carsten Müller zum TOP aus. Zum Thema kleine Motorradkennzeichen ist an erster Stelle der unermüdliche und sehr sachkundige Einsatz von Johannes Götze hervorzuheben. Er
hat es geschafft, Bewegung in das Thema zu bringen und breite Unterstützung zu finden.

Wie von ihm in vorheriger PAK-Sitzung berichtet, konnte das Thema, auch dank der weiteren Engagements von Christian Theis, im Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) eingebracht werden. Mit dessen positivem Votum ging es auf die Tagesordnung des Bund-Länder-Fach-Ausschuss “Fahrzeugzulassung” (BLFA-FZ). Anschließend gab es aufgrund einer E-Mail aus dem Bundesverkehrsministerium einige Unklarheiten. Darin wurde behauptet, der BLFA-FZ steht unserem Anliegen ablehnend gegenüber.

Carsten Müller nahm bereits Kontakt mit dem Parlamentarischen Staatsekretär beim Bundesverkehrsminister, Norbert Barthle, MdB auf. Der Staatssekretär ist mit der Problematik vertraut. Sobald es genaue Informationen gibt, wird der Parlamentskreis informiert.

Carsten Müller skizziert kurz die weiteren Problemfelder für historische Fahrzeuge im Kennzeichenbereich und begrüßt sehr herzlich Christoph Kroschke im Parlamentskreis. Als Geschäftsführer der Kroschke-Gruppe, einem der bundesweit führenden Dienstleister im Kfz-Bereich führt er zu seinen beruflichen Erfahrungen und zur Entwicklungen im Kennzeichenbereich aus. Er berichtet, dass grundsätzlich jede Art von Kennzeichen hergestellt werden kann. Leider kann aber nicht jedes Kennzeichen auch verwendet werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zulassungsbehörden im Kennzeichenbereich sehr genau arbeiten und die Polizei gut geschult ist. Da die Kroschke-Gruppe in den entsprechenden Fachausschüssen des Bundesverkehrsministeriums mitarbeitet, sieht er bei den angesprochenen Problemfeldern momentan keine Änderungsvorhaben im Sinne der Oldtimerfreunde.

Carsten Müller bittet die Parlamentskreismitglieder weiterhin Fragen und Anregungen zum Thema Kennzeichen an ihn oder direkt an die Arbeitsgruppe “Kennzeichen” zu übermitteln.

Peter Schneider greift die Thematik der zukünftigen Kombination von H- und Saisonkennzeichen auf und bitte um Sachstand, ab wann diese verfügbar sind. Carsten Müller führt aus, dass die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung“ am 10. Februar 2017 beschlossen wurde und nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ansteht. Die Kombination von Saison- und H-Kennzeichen kann dann im siebenten Monat nach Verkündung beantragt werden – d.h. frühestens im Oktober 2017.

TOP 5 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Carsten Müller | MdB

Norbert Schroeder fällt krankheitsbedingt als Berichterstatter für diesen Tagesordnungspunkt aus. Er hat einen schriftlichen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten verfasst, den Carsten Müller vorträgt. Dieser Zwischenbericht liegt dem Protokoll bei.

Martin Stromberg würde gern aktiv an der Arbeitsgruppe mitwirken und wird sich an Norbert Schroeder wenden.

TOP 6 Fahrzeugidentitäten
Helmut Horn | Motorjournalist und Buchautor

Helmut Horn trägt zum Thema “Urkundenfälschung, Diebstahl und andere ‘Kavaliersdelikte'” vor. Der ausführliche Redebeitrag liegt dem Protokoll bei. Helmut Horn verdeutlicht die gegenwärtig schwierige Situation mit zahlreichen, häufig sehr leicht auf dem freien und offenen Markt zu erlangenden Fahrzeugidentitäten: Er präsentiert den Parlamentskreismitgliedern 60 originale Fahrzeugscheine von historischen SIMCA-Wagen.

Für die Mitglieder des Parlamentskreises ist er zu thematischen Fragen, Anregungen und Hinweisen jederzeit unter auto@tuning.de erreichbar.
Carl Christian Jancke dankt Herr Horn für den eindrücklichen Vortrag und ergänzt den Beitrag noch um die Thematik “Dubletten aus den USA”. Er begrüßt die teilweise drakonischen Strafen und Urteile der US-Gerichtsbarkeit, die mehrfach bereits eine vollständige Zerstörung der Fahrzeuge anordneten. Zerstört wurden wiederholt alle Fahrzeuge – Originaloldtimer sowie die Fahrzeugneuaufbauten aus und mit Originalteilen.

Die Gerichte verhängten diese Strafen, da nicht eindeutig zu entscheiden war, bei welchem Fahrzeug es sich unstrittig um das Original und bei welchen es sich die unrechten Nachbauten handelte.

Martin Stromberg und Bastian Schonauer unterstützen die vorherigen Ausführungen, denn auf dem Markt gibt es viele schlechte und gute Nachbauten, die zum Teil aus Originalteilen bestehen, bei den es sich aber dennoch nicht um historische Fahrzeuge handelt. Hier ist ein dringender Handlungsbedarf deutlich sichtbar.

Markus Tappert betont ausdrücklich, dass er die im Vortrag dargestellte Verantwortung der Prüforganisationen in dieser Form nicht teilt. Die Mitarbeiter des TÜV sind sensibilisiert. Es ist jedoch anzuerkennen, dass das Thema nicht einfach und trivial ist. Eine allgemeingültige „Original“-Definition existiert nicht. In diesem Gesamtkontext sind außerordentlich viele Feinheiten zu beachten. Bereits häufig haben die TÜV-Mitarbeiter Fälle verdächtiger Fahrzeugidentitäten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden angezeigt.

Vergleichbar mit den Ausführungen von Helmut Horn konnten die Ermittler auch bei den TÜV-Fällen mehrfach keine Lösung finden.

Alf Menzel weist die geforderte Verantwortung der Prüforganisationen ebenso wie sein Vorredner zurück. In der Tat schauen die Prüforganisation nicht weg. GTÜ-Mitarbeiter haben in der Vergangenheit viele Fälle abmahnen lassen, sind aber häufig gescheitert. Leider auch, weil die beauftragten Rechtsvertreter für die sehr speziellen Fälle nicht qualifiziert genug waren. Das Problem rund um die Fahrzeugidentitäten ist sehr komplex.

Es treten regelmäßig Fälle auf, bei denen selbst das kritisch bewertete Nachschlagen der Fahrgestellnummern (TP-Nummern) legal und behördlich genehmigt wurde. Die Echtheitsprüfung ist ein sehr komplexer Vorgang. Frank Reichert betont die Eigenverantwortung der Fahrzeugbesitzer. Die Erlangung einer FIVA-Card für ein Fahrzeug ist eine gute Option. Sie stellt im Vergleich zu anderen Kosten rund um den Oldtimer kein Vermögen dar. Es bedarf zweifelsohne einiges an Eigeninitiative, denn man muss selbst zum Fahrzeug recherchieren. Er ist sich bewusst, dass es auch in der Vergangenheit Probleme mit der FIVA-Card gab, doch die Situation ist deutlich besser. Beim ADAC sind mittlerweile zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, die die Vereinsmitglieder bei der Arbeit rund um die FIVA-Card sachkundig unterstützen. Ohne Frage lohnt sich der Aufwand und mit der FIVA-Card ist für das Fahrzeug ein Mehrwert gegeben.

Georg Sewe befürwortet die Einrichtung einer einschlägigen Datenbank für Fahrzeugidentitäten. Er ist sich des Aufwands und der Kosten bewusst. Gleichzeitig könnte es ein berechtigtes Interesse der Versicherungswirtschaft zum Schutz vor Versicherungsbetrug geben.

Alf Menzel knüpft an den Gedanken an. Zum Jahr 2018 ist eine Novellierung der Fahrzeug- Untersuchungsverordnung (FUV) angekündigt, die 2019 Inkrafttreten soll. Mit der Novelle ist die Einführung einer Fahrzeugdatenbank unter dem Dach des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geplant. Möglicherweise könnte dort eine entsprechende Rubrik zum Schutz der Fahrzeugidentitäten eingeführt und relevante Daten erfasst werden.

Helmut Horn plädiert für die Einführung einer Originaldefinition von Fahrzeugen. Seiner Ansicht nach ist ein Fahrzeug nur dann als Original zu betrachten, wenn mindestens 51 Prozent der verwendeten Bauteile tatsächlich vom Fahrzeug selbst stammen. Carsten Müller schlägt vor, die Punkte zusammenzutragen und ein Bewusstsein in den einschlägigen Ministerien zu schaffen. Diesbezüglich wird er mit den Prüforganisationen sowie der Versicherungswirtschaft in Kontakt treten. Sollte es aus dem Kreis der PAK-Mitglieder hierzu Vorschläge und Anregungen geben, bittet er um Übersendung dieser an sein Büro.

TOP 7 Schwierigkeiten historischer US-Fahrzeuge bei technischen Abnahmen
Matthias Rossel | D.U.S. Dachverband der US-Fahrzeugclubs Deutschland e.V.
Axel Jörg Steinbach | German Street Rod Association, G.S.R.A. e.V.

Matthias Rossel stellt den D.U.S. Dachverband, seine Geschichte und sein Vereinsziel vor. Er verweist auf den besonderen Status der Hot Rods in der Oldtimerszene und ihre zahlreichen Probleme im Alltag. Weiterführende Informationen zu Hot Rods liegen dem Protokoll bei.

Ein zentrales Problem stellt die Zulassung der Fahrzeuge dar. Aufgrund des gegenwärtig diskutierten Entwurfs der Arbeitsanweisung des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE) sehen zahlreiche Verbandsmitglieder die latente Gefahr, bald nicht mehr mit ihren Hot Rods auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

Axel Steinbach stellt die German Street Rod Association (G.S.R.A.) vor. Ziel ist der Erhalt und Nutzung der Hot Rods auf den Straßen. Bei Hot Rods handelt es sich stets um modifizierte Vorkriegsmodelle. Mit jeweils modernen Motoren in alten Fahrzeugen waren die Hot Rodder nicht nur die ersten Tuner, sondern sie kümmerten sich intensiv um den Erhalt historischer Fahrzeuge. 1948 hat sich in Kalifornien der Hot Rod-Verband gegründet.

Daraus ist eine weltweit, vernetzte Bewegung entstanden. Zweifelsohne handelt es sich hierbei um eine bedeutende Kfz-Bewegung, die sich teilweise mit sehr spezifischen Problemen konfrontiert sieht. Häufig würden im Zuge der technischen Abnahme oder Zulassung Herstellerangaben oder technische Nachweise verlangt, die für Vorkriegsmodelle naturgemäß schwer oder gar nicht verfügbar seien. Beispielsweise war es zur Produktionszeit der verwendeten Fahrzeugrahmen nicht unüblich, dass ein Hersteller den Rahmen sowie das Antriebsysteme separat vertrieben hat.

Häufige Skepsis bezüglich einer Straßenverkehrsgefährdung durch die Hot Rods ist aus Referentensicht unbegründet. Der G.S.R.A. bietet den Hot Rod-Besitzerinnen und Besitzern ein Versicherungsmodell an, das von fast allen Mitgliedern genutzt wird. Daher kann die G.S.R.A. mit ziemlicher Sicherheit belegen, dass es in den vergangenen zehn Jahren keinen schwerwiegenden Unfall mit einem Hot Rod gegeben habe. Es gab lediglich einzelnen Bagatellen, wie etwa Parkschäden.

D.U.S. und G.S.R.A. setzen sich dafür ein, dass anerkannte und zugelassene Fahrzeuge auf historischer Fahrzeugbasis und mit damals üblichen Modifikation auch zukünftig auf Straßen unterwegs sein können. Diese speziellen Fahrzeuge haben einen langen historischen Hintergrund und sind ebenso Kulturgüter. Zielführend wäre daher die Definition von Einzelstückabnahmemodalitäten, wie es sie in anderen Ländern Europas bereits gibt. Beispielhaft dafür sind Bestimmungen in Finnland und Schweden.

Frank Schneider erklärt, dass es beim AKE um einen Erfahrungsaustausch der Prüforganisationen mit dem Ziel bundeseinheitlicher Vorgaben für Oldtimerabnahmen geht. Neben Bund, Ländern und Prüforganisationen ist die Einschläge Expertise der beiden Verbände in dem Arbeitskreis sehr willkommen.

Johannes Hübner definiert die Schwierigkeiten mit den Fahrzeugen der Hot-Rod-Szene. Eine Nachweis, was in welcher Periode historisch möglich war, ist schwer zu führen. Historisch sind die Hot Rods entstanden, weil es in den Vereinigten Staaten der Vorkriegszeit keine Sportwagenmodelle mit Straßenzulassung gab. Leider verdeutlichen die Erfahrungen mit Hot Rods in den letzten Jahren immer wieder, dass Besitzer sehr zu Extremen neigen. Eine Straßenzulassung für ein Chassis, welches ursprünglich für Motoren mit einer Leistung von 60 PS konstruiert wurde und nach vielen Jahren plötzlich mit 300 PS-Maschinen oder mehr belastet wird, ist aus Sicherheitsgründen schwer zu vertreten. Grundsätzlich plädiert er für eine Einzelabnahme des jeweiligen Fahrzeugs von einem technisch sehr versierten Prüfer.

Alf Menzel ergänzt in diesem Kontext, dass sich die Prüforganisationen in einem engen Fenster zwischen technisch möglich und sicherheitsbedingt unmöglich bewegen. Der AKEE basiert auf einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums von 2012.

Roland Kayser ergänzt den Aspekt der Einzelabnahmen um die Frage nach: “Was ist noch ein Oldtimer?“ und verweist auf den aktuellen Trend der Food Trucks. Dabei werden immer wieder historische Fahrzeuge mit Küchen oder anderen Einrichtungsgegenständen ausgebaut und sind anschließend weit von der ursprünglichen Konzeption und Auslegung der Fahrzeuge entfernt.

Matthias Rossel dankt dem Parlamentskreis für die Anregungen und bietet sehr gern die Unterstützung und die Zusammenarbeit der Verbände mit den Prüforganisationen sowie im AKE an.

Carsten Müller bittet die Beteiligten in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Der Parlamentskreis sollte bei aktuellen Entwicklungen jederzeit informiert und eingebunden werden.

TOP 8 – 06er Kennzeichen für Museums- oder Vereinsfahrzeuge
Jens Rödel | Verein Historische Nutzfahrzeuge e.V. in Hartmannsdorf

Jens Rödel berichtet von der Gründung des Nutzfahrzeugmuseums in Hartmannsdorf durch ehrenamtlich Engagierte im Jahre 1995. Die Handreichung liegt dem Protokoll bei. Der Bestand heute umfasst 50 Nutzfahrzeuge in der Museumshalle und im Depot sowie weitere etwa 150 Fahrzeuge, die auf die Restaurierung warten. Zum Museum gehört eine durch den Verein betrieben Werkstatt für die Museumsfahrzeuge. Im Zuge dieser Arbeit fallen regelmäßig Probe- und Überführungsfahrten zwischen Depot, Museum und Werkstatt an. Dafür wären 06er-Kennzeichen erforderlich. Diese stehen jedoch nur Herstellern und unternehmerisch tätigen Werkstätten zur Verfügung. Eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung über Sondergutachten oder Schwerlasttransport der einzelnen Fahrzeuge ist aufgrund der anfallenden Kosten für den Verein ehrenamtlich Tätiger nicht realisierbar. Zudem kann ein Schwerlasttransport an Sonntagen aufgrund der Fahrverbotsregelungen nicht durchgeführt werden. Der Verein plädiert für eine Überarbeitung der Kennzeichenregelung und bittet den PAK um Unterstützung darin, so dass auch Museen vom Gesetzgeber privilegiert werden und die 06er-Kennzeichen benutzen können.

Unterstützung findet die Anregung des Vereins durch anwesende Medienvertreter. Häufig können Foto- und Filmaufnahmen historischer Museumsfahrzeuge für eine mediale Verwendung nur schwer realisiert werden, weil keine Kennzeichen für diese Fahrzeuge zur
Verfügung stehen. Für eine Fotoshooting ist eine Einzelabnahme und Straßenzulassung ökonomisch nicht zielführend.

Carsten Müller sieht in den geschilderten Fällen keine Einzelfälle und sichert die Unterstützung beim Anliegen zu. Er weist jedoch darauf hin, dass die Zielerreichung keine leichte Aufgabe sein wird.

TOP 9 Verschiedenes

Carsten Müller berichtet, dass der Bundesrat auf der parallel stattfindenden Sitzung sehr wahrscheinlich die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschließen wird. Dahinter verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wird klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit wird festgelegt werde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

(Nachtrag zu den Ausführungen: Der Bundesrat hat dieser Änderung in seiner Sitzung am 10. März 2017 zugestimmt. Die Klarstellung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.)

Carsten Müller informiert den Parlamentskreis über eine am 8. Dezember 2016 im nordrhein-westfälischen Landtag stattgefundene Expertenanhörung zur Verlängerung der Intervalle erforderlicher Hauptuntersuchungen an historischen Fahrzeugen. Er hat gemeinsam mit Peter Schneider an dieser Expertenanhörung teilgenommen. Der zu Grunde liegende Antrag der FDP-Fraktion wurde anschließend im Landtag abgelehnt. Das Thema bleibt weiter auf der Agenda.

Zur im Deutschen Bundestag eingereichten Petition “Führerscheinwesen – Freigabe der Fahrerlaubnisklassen L und T für private, nicht-gewerbliche Zwecke” hat Carsten Müller den Sachstand erforscht. Bislang befindet sich der Vorgang noch in Bearbeitung. Carsten Müller wird das Gespräch mit den betrauten Fraktionskollegen suchen und das Anliegen unterstützen.

Schließlich weist Carsten Müller die Mitglieder auf eine im Haus der Geschichte in Bonn stattfindende Ausstellung hin. Bis zum 21. Januar 2018 wird “GELIEBT. GEBRAUCHT. GEHASST. Die Deutschen und ihre Autos” präsentiert. Weiterführende Informationen gibt es unter: http://www.hdg.de/haus-der-geschichte/ausstellungen/geliebt-gebrauchtgehasst-die-deutschen-und-ihre-autos

Eine weitere Veranstaltung findet im Rahmen des Kunst- und Kulturprogramms 2017 der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin statt. Am 20. April findet mit maßgeblicher Unterstützung des PS.SPEICHER aus Einbeck die OLDTIMER Finissage „Freiheit erfahren“ statt. Informationen finden Sie unter: https://www.fuer-niedersachsen-inberlin.de/2017/02/freiheit-erfahren-ps-speicher

Thomas Wirth regt einen Gedankenaustausch zur Zukunft der automobilen Kultur an. Dazu schlägt er ein Treffen Interessierter zum Auftakt der Techno Classic in Essen vor. Seine Ideenskizze mit weiteren Details ist dem Protokoll beigefügt. Die Kontaktaufnahme ist unter autokultur_2027@wirthredaktion.de jederzeit möglich.

Abschließend versichert Carsten Müller, den Parlamentskreis umgehend mit neuen und relevanten Informationen – vor allem aus dem Umfeld des IAKs – zu informieren. Da trotz des Flughafenstreiks zahlreiche Mitglieder anwesend sind, wird keine zwingende Notwendigkeit für eine weitere PAK-Sitzung im Frühjahr/Frühsommer 2017 gesehen. Sollte sich dennoch etwas ergeben, wird sich Carsten Müller an die Mitglieder wenden.

Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 wird die Terminplanung für die nächste Sitzung des Parlamentskreises initiiert.

Anhänge:

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-01-Protokoll

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-02-Teilnehmerliste

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-03-TOP2-Protokoll DUK-IAK-20170120

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-04-TOP3-Beitrag-VP-Bresters

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-05-TOP3-FIVA-EU-Briefing

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-06-TOP5-Bericht-von-Norbert-Schroeder

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-07-TOP6-Horn-Fahrzeugidentitaeten

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-08-TOP7-Rossel-Steinbach-US-Fahrzeuge

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-09-TOP8-Roedel-NfzMuseum-Hartmannsd

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-10-TOP9-Wirth-Thomas-Barcamp-Ankuendigung

Nov 232011
 

Am 07.November 2011 tagte der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (“PAK”). Hier das Sitzungsprotokoll:

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch Jens Koeppen. Herr Koeppen bedauert, dass er aufgrund seiner zahlreichen Verpflichtungen dem Parlamentskreis nicht länger vorstehen kann und stellt als Nachfolger Thomas Jarzombek (MdB – CDU) vor, der sogleich von seinem Vorhaben berichtet, die Plakette der Umweltzone aus optischen Gründen von der Scheibe auf das Kennzeichen wandern zu lassen.

Status Sonderkennzeichen (kleine Kennzeichen für Motorräder, Klebekennzeichen):

Laut der MdBs Koeppen und Jarzombek ist der beim letzten Treffen angekündigte Antrag noch nicht gestellt worden, da dieser noch in den Gremien durchgesprochen werden muss, um seitens der Abgeordneten mehr Unterstützung zu erhalten. Thomas Jarzombek schlägt zudem vor, gleich mehrere Themen
in diesem Antrag zu bündeln.

Als weiterer „Problemfall“ wird hier seitens Peter Schneider die bundesweit unterschiedliche Handhabung der roten 07-Nummern bei Umzug oder Verkauf genannt, die nicht nachvollziehbar ist. (s. auch Protokoll vom 04.07.2011 / www.amicale-citroen.de) Laut Burkhard Steins wäre es sinnvoll, die Nutzung des „US Kennzeichens“ wieder zu beleben; ein weiterer möglicher Punkt für einen Antrag.

Johannes Götze merkt die Dringlichkeit in Sachen kleine Kennzeichen für Motorräder an. Viele große Kennzeichen seien auf den Motorrädern schlichtweg nicht zu montieren. Mehrere Antragspunkte gingen evtl. zu Lasten der Schnelligkeit.

Thomas Jarzombek wird diese Punkte mit der Verkehrsarbeitsgruppe diskutieren und schlägt vor, bei PSts. Dr. Andreas Scheuer nachzufragen, inwieweit hier eine gesetzliche Lösung sinnvoll bzw. machbar ist, da eine Gesetzgebung nicht so schnell „zu kippen“ sei wie eine Verordnung.

Bis zur nächsten Sitzung soll eine entsprechende Regelung in einem Antrag formuliert und in die Entscheidungsgremien gebracht sein.

Die neue Oldtimer-Richtlinie (Alf Menzel, GTÜ):

Beim letzten Treffen wurde die neue Oldtimer-Richtlinie von Hans Hesse (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vorgestellt. Die Oldtimer Richtlinie ist bereits zum 01.11.2011 in Kraft getreten. Eine hierfür ins Leben gerufene „Oldtimer-Kommission Arbeitskreis Erfahrungsaustausch“ (AKE) prüft derzeit die Möglichkeit der konkreten Anwendung.

Am 20.03.2012 soll die Arbeitsanweisung zum Bewertungskatalog beraten werden, bis dahin wird die Arbeitsgruppe des AKE voraussichtlich noch dreimal zusammenkommen. Der AKE hat keine gesetzgebende, sondern ausschließlich beratende Funktion.

Als die drei wichtigsten Entscheidungskriterien gelten das Fahrzeugalter, der Mindesterhaltungszustand und die Abweichung von der Originalität. Die Oldtimer Richtlinie liefert keine Aussage über einen eventuellen Mehrwert, sondern beantwortet lediglich die Frage, ob es sich bei dem zu
prüfenden KFZ um einen Oldtimer handelt.

Alf Menzel verweist in diesem Zusammenhang auf das umfangreiche Archiv der GTÜ, das 48.000 Nachweise zu unterschiedlichsten Marken und Modellen enthält und für jedermann nutzbar ist. Dies und weitere Infos sind zu finden unter www.gtue-oldtimerservice.de.

Thomas Lundt appelliert an die Runde, dafür Sorge zu tragen, dass sich auch wirklich Fahrzeuge auf der Straße bewegen, die die Bezeichnung Kulturgut verdienen und nicht jeder „Plastikbomber“ aus der entsprechenden Zeit als Oldtimer gelten dürfe. Carsten Bräuer entgegnet, dass es keine Frage des
persönlichen Geschmacks sei. Solange die Bausätze als „zeitgenössisch“ gelten und die anderen Kriterien erfüllt seien, handele es sich ganz klar um Oldtimer. Die 80er Jahre war die Hochzeit des Fzg.-Tuning und der Umbauten.

Zudem habe das H-Kennzeichen keine wertbildende Funktion, es ermögliche lediglich eine Steuersubventionierung und die problemlose Befahrung der Umweltzonen.

Thomas Jarzombek ist jedoch durchaus der Meinung, dass das H-Kennzeichen ein Fahrzeug adelt. Eine Anmerkung, die ein großer Teil der Runde teilt: Laut Reinhard Sachse hat das H-Kennzeichen durchaus monetären Einfluss.

Der Teilnehmerkreis ist sich einig darüber, dass die geplante Regelung sehr offen ist und vernünftige Grenzen aufgezeigt werden müssten, um einer undifferenzierten Vergabe von H-Kennzeichen möglichen Schwemme vorzubeugen, die sich auch negativ auf die öffentliche Akzeptanz auswirken könnte, die nach wie vor sehr hoch sei.

Zudem fördert eine solche nachvollziehbare Einstufung die Klassifizierung. Eine drohende Oldtimer-Schwemme widerspricht zudem der Berechtigung, von einem Kulturgut zu sprechen.

Martin Halder verweist in diesem Zusammenhang auf einen durchaus kritischen Artikel des Spiegel (s. Anhang), der die Sensibilität der Öffentlichkeit für dieses Thema unterstreicht.

Biokraftstoff E10 bei Oldtimern (Johannes Hübner | autoconsult):

Johannes Hübner berichtet über Entwicklungen aus seinem aktuellen Feldversuch (wir berichteten bereits anlässlich der Sitzung vom 04.07.2011). Zusammenfassend kann berichtet werden, dass das ein oder andere Fahrzeug zwar „Macken“ aufweist, jedoch nicht eindeutig belegbar ist, ob diese durch die Nutzung von E10 herrühren. Von ihm konsultierte andere Quellen wie beispielsweise Internetforen melden ebenfalls keinerlei Probleme mit dem Kraftstoff E10.

Peter Steinfurth wirft die Frage auf, ob es denn verlässliche Zahlen im Hinblick auf den Verkauf von E10 gäbe. Offensichtlich werde E10 nämlich aufgrund der geringen Nachfrage von den Tankstellenpächtern gar nicht verkauft, aus den entsprechenden Zapfsäulen fließe E5. Stefan Röhrig erwähnt, dass innerhalb der EU-Kommission das Thema für so brisant gehalten wird, dass darüber diskutiert wird, E10 als zukünftigen Standard-Kraftstoff in Frage zu stellen. Martin Halder kündigt an, das Thema E10 zugunsten anderer wichtiger Themen innerhalb dieser Runde ruhen zu lassen, bis neue, konkrete Erkenntnisse vorliegen.

FIVA | Charta von Turin:

Johannes Hübner sieht die größte Problematik nicht im eigentlichen Text der Charta, sondern im Vorwort (Definitionen). Vom 17.-19.11.2011 findet in Washington, DC, die FIVA General-Assembly statt; der ADAC hat laut Dirk Jurgasch hierfür seine Anmerkungen an den FIVA Vertreter der Schweiz, Herrn Kohler, geschickt. Der DAVC wird lt. Georg Sewe in Washington teilnehmen.

Stefan Röhrig berichtet von einem Treffen des VDA mit Vertretern der FIVA. Laut Herrn Röhrig will der VDA auf jeden Fall verhindern, dass die FIVA auf die Unesco zugeht und die Charta als Gesetz verabschiedet wird. Eine Meinung, der sich Winfried Seidel bedingungslos anschließt – jegliche Entwicklung in Richtung Denkmalschutz sei aufgrund der unabsehbaren Einschränkungen um jeden Preis zu vermeiden. Peter Steinfurth berichtet, dass im Internetforum der „Oldtimer-Markt“ weniger der Inhalt der geplanten Charta kritisiert wird, als die Tatsache, dass von der FIVA in Vorwegnahme einer öffentlichen Diskussion Einschränkungen besprochen werden.

Martin Halder fasst die allgemeine Stimmung dahingehend zusammen, dass die Oldtimer-Richtlinie von den meisten als zu liberal angesehen wird. Hingegen befasst sich die geplante Charta von Turin zwar mit vergleichbaren Fragestellungen, wird aber insgesamt als zu restriktiv beurteilt. An Dirk Jurgasch richtet sich abschließend die Bitte, das nächste öffentliche Protokoll der FIVA zur Vorbereitung auf das nächste Treffen des Parlamentskreises zu liefern. Martin Halder regt an, die Themen zur Klassifizierung von Oldtimern zum Schwerpunkt der nächsten Sitzung zu machen, was breite Zustimmung findet.

Verschiedenes:

Peter Schneider berichtet von einer Sitzung der Historic-Vehicle-Group der EU. Da die „Problematik Umweltzone“ inzwischen auch andere Länder der EU erreicht hat, besteht dort der Wunsch nach einer Einführung des H-Kennzeichens analog zu Deutschland. Georg Sewe berichtet von der Schwierigkeit für Oldtimer Clubs, den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen / zu behalten. Peter Schneider merkt an, dass nur allgemeine Oldtimer-Clubs diesen Status zugesprochen bekommen, nicht jedoch Marken-Clubs.

Christoph Karle befürchtet kommende Maut-Gebühren für PKWs. Thomas Jarzombeks Einschätzung dazu ist, dass dies aus Gründen der Umsetzung und der Kosten-Nutzen-Rechnung eher nicht realisiert wird und sich somit auch die Frage nach einer Mautbefreiung für Oldtimer absehbar nicht stellt.

Soweit die Mitteilung des PAK. Wir danken dem VDA, Stefan Röhrig, für die Zusendung dieser Informationen.

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Translation and Summary by ACI-D St. Joest:

German government discussions around definition of vintage vehicles, size of number plates, E10 fuel and Charta of Turin

Next to the current parliament works around the automotive heritage and it’s establishment within the legal framework – see notes above, from PAK (parliamentary council on the automotive cultural heritage) – it is interesting to notice that in other EU countries there is a strong interest to copy over a Germany blueprint on definition of prerequisites for / establishment of historic number plates on vintage vehicles. The EU Historic Vehicle Group is prime driver of this initiative. This could also be the basis upon which pollution zones in inner cities respectively the handling of vintage vehicles within this context can be established.

The Minutes Of Meeting from the last PAK meeting also includes the usage and availability of small number plates for historical motorbikes as due to technical limitations on the bike itself, large number plates simply can not be mounted, and the “American type of number plate” seems to be a favoured type to become legal.

Germany has established a new version of the “Oldtimer Richtlinie” (frameworks for definition of vintage vehicles) which became official in November 2011 and about which the Amicale Citroen Deutschland will soon publish more detailed information.

Discussions and handling on E10 (10% ethanol in the fuel) respectively it’s impact on rubber and corrosion of metals (such as carburetor, fuel pumps etc.) are currently set on hold. Rumors are ongoing that the EU commissions decisions on selling E10 fuel quota might be weakened up or changed. Many historical cars are being fueled with “traditional Super” (i.e. 95 octane, 5% ethanol anyways) or “Super Plus” (pb replacement additives).

The Charta of Turin – the definition of vintage vehicles, see also the www.amicale-citroen.de article – is being discussed heavily. While the German “Oldtimer Richtlinie” is rather being perceived by some parties as being too liberal, the Charta being way too strict. It is the intention of VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie, the Germany association of the automotive industry) to prevent that the definition is being promoted by FIVA towards the UNESCO and then being regulated by law, as this would have a direct impact and limitation on vintage vehicles. The next PAK meeting will address this to a larger extent.

Aug 262011
 

Ein weiteres Thema der letzten Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK) am 4. Juli 2011 war die Regelung rund um die Wechselkennzeichen für Oldtimer, sowie kleine Kennzeichen für Motorräder:

Bestandsschutz für rote 07-Kennzeichen bei Umzug
(Peter Schneider | Deuvet)

Peter Schneider moniert, dass Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oftmals bei Verkauf oder Umzug in ein anderes Bundesland automatisch ihren Anspruch verlieren und das 07er Kennzeichen dann wieder neu beantragt werden muss. Die Bundesländer NRW und Bremen seien hier tolerant, während man in Bayern schon bei einem Umzug in einen anderen Landkreis erneut beantragen muss.

Eine Anfrage ans BMVBS soll erfolgen. Hr. Schneider wird die entsprechend aufbereiteten Informationen an das Büro des Vorsitzenden senden.

Tagesordnungspunkt: kleine Kennzeichen für Motorräder

Willy Hof moniert die Rückmeldung von PSts. Andreas Scheuer zum Thema kleiner Kennzeichen für Motorräder.

Hier ein Auszug aus der Rückmeldung:

Die Regelung, dass Krafträder, die vor dem 01.01.1959 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, auch ein Leichtkraftrad-Kennzeichen führen können, war bis zum 28.02.2007 in der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung enthalten. Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften zur Fahrzeugzulassung mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde diese Bestimmung nicht übernommen, da nach den Übergangsvorschriften des § 50 Abs. 2 FZV die bis dahin ausgegebenen Kennzeichen weiter gültig bleiben. Im Falle einer Neuzulassung eines solchen Oldtimers kann eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Eine generelle Regelung zur Verwendung von Leichtkraftkennzeichen (25,5 x 13 cm) an Oldtimer-Krafträdern wird derzeit nicht befürwortet. Die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung zur Einführung verkleinerter Motorradkennzeichen ist ganz aktuell.

Diese Regelung durch Verordnung nur für Oldtimer-Krafträder zu erweitern, würde zwangsläufig zu der Forderung führen, diese und weitere denkbar andere Lösungen für alle Motorräder zuzulassen. Es würde dann wieder Bestrebungen nach dem kleinsten für den Typ geeigneten Kennzeichen geben, denen aber gerade durch das neue Motorradkennzeichen begegnet werden sollte. Eine derartige Forderung, die im Rahmen der Anhörung des Verordnungsentwurfes aber weder von den Ländern, noch von den Verbänden erhoben wurde, wäre dann schwerlich abzulehnen.

Lösungen von Problemen mit Oldtimer-Krafträdern im Einzelfall sollten deshalb weiterhin anhand einer konkreten Falleinschätzung durch die Zulassungsbehörde mit entsprechenden Ausnahmen erfolgen. Das BMVBS wird im Bund-Länder Fachausschuss Fahrzeugzulassung darauf noch einmal gezielt hinweisen.

Aus Sicht der Anwesenden ist es unverständlich, wieso eine sinnvolle Maßgabe, die den Gesetzgeber nichts kostet, nicht umgesetzt werden kann. Herr Ockens betont, dass hier die Politik und gerade auch die Parlamentarier in diesem Kreis gefordert sind. Die MdBs Jens Koeppen und Sebastian Körber vereinbaren, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

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Historical number plates in Germany

DUring the last meeting of the German parliament work group for preserving the cultural heritage of automobiles (“Parlamentskreis Automobiles Kulturgut”) on July 4th, 2011 a section related to the preservation of exchangable number plates for historical vehicles (known as “red 07 number plate”, i.e. of type “XX-07NNNN”) is looking into the preservation of number registration when owners move to another part of the country. Today, a new registration has to be issued (related to that, typically also technical type approval (“TÜV”) have to be renewed before issuing the new plate) and there is no seamless handover from one registration authority to another one. The works group will look into how a more seamless handover can be achieved.

Next also the usage of smaller-sized number plates for vintage motorbikes – a regulation which would be an exception to the standards just recently renewed. Again, a work group will look into how this can be settled as this seems to be more a political than a technical question.

Aug 132011
 

Jürgen Ockens vom ASC (Allgemeiner Schnauferl-Club e.V.) präsentierte im Rahmen der Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut am 4. Juli 2011 die

Entscheidungshilfe E10 bei Oldtimern
(Quellen: Dr. K.-H. Lange, Wikipedia, J. Ockens)

(Download des Vortrags auf den ACI-D-Seiten)

E10-Fakten

Vergleich Benzin — Ethanol
• Dichte kg/l: 0,75 — 0,79
• Zus. Setzung 86%C/14%H — 52%C/13%H/35%O
• Siede-Temp. 25…212°C — 78°C
• Heizwert 43,5MJ/kg —- 26,8MJ/kg
• Luft-Kraftstoff-Verhältnis: 14,7 — 9,0

Durch Ethanol wird das Gemisch magerer. Da nicht alle Zylinder ein gleiches Gemisch bekommen, kann E10 im Einzelfall kritisch sein. Abhilfe größere Düsen.

Ältere Einspritzmotoren kann man so nicht justieren. Speziell „Magermotoren“ sind gefährdet.

Bei modernen Motoren sorgt die Lambdasonde für automatische Korrektur – aber auch nur in Maßen!

Da Ethanol hohe Klopffestigkeit hat (130 Oktan), kann der Rest Benzin minderwertiger sein.

Benzin hat aufgrund des Gemisches verschiedener Kohlenwasserstoffe einen breiten Siede-Temperaturbereich.

Ethanol siedet bei 78°C; bei Temperaturen darunter bleibt es flüssig – Probleme beim Starten des Motors, darüber ist es völlig verdampft – entsprechende Dampfblasenbildung mit Auswirkungen auf den Motorlauf.

Mit E 10 vermutlich noch vertretbar, aber Start und Warmlauf sind eingeschränkt.

Benzin ist eine unpolare, Bio-Ethanol eine polare Flüssigkeit. Zum Mischen braucht man einen Emulgator, der sich ab ca. 4 Wochen zersetzt = das Ethanol ist schwerer, es setzt sich am Boden ab.

Der Motor bekommt also nach Monaten ohne Betrieb am Anfang fast reines Ethanol, danach Benzin mit nur noch gut 90 Oktan.

Kann Ihr Motor das problemlos vertragen?

Abhilfe: Auto vor Gebrauch gut schütteln!

Wasser ist auch polar, bindet sich also sehr gut mit Ethanol. Daher erhöhtes Rostrisiko, speziell im Winter.

Das Ethanol-Wasser-Gemisch gelangt auch, so wie Benzin, in geringen Mengen in das Öl. Das Gemisch hat keinerlei Schmiereigenschaften, daher ist häufigerer Ölwechsel angesagt.

Da Ethanol (Spiritus!) stark schmutzlösend ist und Ablagerungen zersetzt, ist mit mehr Schmutz im Benzinfilter zu rechnen.

Ethanol wirkt kritisch auf verschiedene Metalle, wie z.B. auf ungeschütztes Aluminium. Korrosion geht auch dann weiter, wenn nur noch reines Benzin getankt wird.

Besonders kritisch sind Gummis und Kunststoffe, also Benzinleitungen, Einfüllstutzen, Dichtungen und Membranen. Ebenfalls Kunststoffschwimmer, Tankgeber, Leitungen usw.

Bis zu 10% können eventuell zu tolerieren sein.

Fazit: Wenn irgend möglich E10 meiden.

Im zweiten Weltkrieg wurde überall in Europa das Benzin mit Alkohol „gestreckt“. Die Schweiz verwendete ein Kriegsbenzin, das so genannte „Emser Wasser“ mit 12% Alkohol.

Die 90 Schweizer Me 109 bzw. Bf hatten einen Mehrverbrauch von 25% und deutlich weniger Leistung, nach 6 Monaten wiesen die Motoren
erhebliche Korrosionsschäden auf.

Einer unserer Schnauferlbrüder, die Fa. Oldtimer-Rehberger (www.oldtimer-rehberger.de), hat im März 2011 verschiedene relevante Stoffe in E10 Benzin gelegt.

Die Ergebnisse können über die Webseite abgerufen werden.

Weiterer Tagesordnungspunkt des Parlamentskreises am 4. Juli 2011:

Biokraftstoff E10 bei Oldtimern | Feldversuch
(Johannes Hübner | autoconsult)

Johannes Hübner hat mit diversen Fahrzeugen einen Feldversuch in Sachen E10 gestartet, der fortgeführt wird, bis sich zeigt, ob Schäden deutlich werden. Derzeit haben die Fahrzeuge zwischen 3.000 und 10.000 km mit E10 zurück gelegt, monatlich kommen zwischen 300 (Motorrad) und 2.000 km hinzu.

Neben dem Kraftstoffverbrauch werden auch andere Werte wie Vergaser etc., getestet und protokolliert.

Geprüfte Fahrzeuge:

VW Golf II, 1,8 Liter, 90 PS, 1988
Alfa 156 Sportwagen Twin Spark, 1992
Volvo 960 Kombi, 1990
Opel Kapitän, 1964
Triumph TR 4, 1966
FIAT 124 Spider
Mercedes 280 SE W 116, 1976
Motorrad BMW R 60/6, 1977
Motorrad Rabeneick 150, 1954
und andere

Ergebnisse bis dato:

Golf verbraucht etwas weniger, etwa nur noch 7,5 l/100 km bei bis zu 130 km/h,
Alfa unruhigerer Motorlauf in der Kaltlaufphase
Opel Kaltlauf besser, leichter Benzingeruch bei längeren Standzeiten.
Volvo leichter Mehrverbrauch, desgleichen Mercedes 280 SE.

Bei den leichten Mängeln ist jedoch unklar, ob sie tatsächlich von der E10 Nutzung herrühren oder z.B. von den Wetterverhältnissen stammen.

Allgemein lässt sich sagen, dass die Nutzung bislang zu keinerlei Schäden führte.

Auch in den gängigen Internetforen wurden bis dato keinerlei Schäden durch die Nutzung von E10 aufgezeigt.

Herr Koeppen kündigt an, die Präsentation / Aussagen der AG Umwelt sowie der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vorzustellen. Er wird sich dafür einsetzen, dass E5 langfristig an Tankstellen verfügbar bleibt.

Wolfgang Dörmer von der Aral Forschung verweist auf Untersuchungen der Mineralölindustrie: Er widerspricht der Aussage, Ethanol würde sich sehr schlecht mit Benzin mischen. Die Tatsache, dass Ethanol zudem sehr gut Feuchtigkeit aufnehmen kann, stellt einen positiven Effekt in der Nutzung dar.

Der theoretische Mehrverbrauch von ca. 3% hat sich in der Realität als geringer erwiesen (1-3%).

Alle Fahrzeuge, die bis dato E5 getankt haben, können nach seiner Einschätzung problemlos auf E10 umsteigen. Ausnahmen bilden Einspritzer der ersten Generation.

Nutzer von Super Plus sollten jedoch bei diesem Kraftstoff bleiben. Allgemein gilt, dass alle Kraftstoffe der heutigen Generation aufgrund ihrer Entschwefelung besser denn je sind.

Die Frage von Herrn Hof, ob Additive auf Alkoholbasis sinnvoll seien, wird von Herrn Dörmer klar verneint.

Auf die Frage, wie hoch der derzeitige Ethanol Anteil in E10 sei, gibt Herr Dörmer einen Anteil von oberhalb von 5% zu Protokoll.

Zukünftig sei jedoch ein Anteil von 10% denkbar, um der Bio-Komponente Folge zu leisten.

Martin Halder vergleicht die Unsicherheiten um das Thema E10 mit der Einführung von bleifreiem Benzin 1985, bei der die Bedenken letztendlich unbegründet waren.

Eine ausführliche Präsentation von Herrn Dörmer (Aral) ist im ACI-D-Anhang zu finden.

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(English translation by ACI-D S. Joest)

German Parliament Group for Conservation of Automobile Cultural Heritage: use of E10 fuel for Vintage Cars

At the July meeting of the Parliament group, Jürgen Ockens from ASC (Allgemeiner Schnauferl-Club e.V.) presented the

Decision Support E10 for Historic Cars

(Download the German spoken presentation at the ACI-D-Portal)

E10 Facts

Comparative traditional gasoline — E10 ethanol fuel
• Density kg/liter: 0.75 — 0.79
• Composition: 86% Carbon /14% Hydrogene — 52%C / 13%H / 35% Oxygene
• Boiling Temp.: 25 … 212 ° C — 78 ° C
• Heating Value: 43.5 MJ / kg ..- 26.8 MJ / kg
• Air-to-fuel ratio: 14.7 — 9.0

By ethanol, the mixture is leaner. Since not all engine cylinder get an equal mixture of fuel, E10 may be critical in individual cases. Remedy may be to use larger injectors.

Older injection engines can not be adjusted that way. Special “lean burn” engines are at risk.

In modern engines, the lambda probe provides an automatic correction – but only within limits!

Because ethanol has a high knock resistance (130 octane), the remaining 90% of the fuel mix can be gasoline of minor quality.

Due to the mixture of different hydrocarbons, gasoline is boiling at a wide temperature range.

Ethanol boils at 78 ° C, at temperatures below it remains liquid – problems when starting the engine, it is completely evaporated – the corresponding vapor bubble formation with implications for the motor running.

With E10 this probably is still acceptable, but engine start and warm-up are limited.

Gasoline is a non-polar, bio-ethanol is a a polar liquid. To mix both components, you need an emulsifier/emulgator, which decomposes at about 4 weeks = the ethanol is heavier, it sinks to the bottom in the tank.

When started after months of no use, the engine gets at the beginning a fuel of nearly pure ethanol, followed by gasoline with just over 90 octane.

Can your engine tolerate this problem?

Remedy: shake the car well before use! 😉

Water is polar, thus binds itself very well with ethanol. Therefore, increased risk of corrosion, especially in winter time.

The ethanol-water mixture goes well, such as gasoline, in small amounts into the oil. The mixture has no lubricating properties, so more frequent oil changes are to be expected.

Since ethanol (Spiritus!) does release dirt and debris is decomposed, it is expected to get more dirt in the fuel filter.

Ethanol affects critically various metals, such as unprotected aluminum. Corrosion will continue, even if only pure gasoline is filled into the tank.

Especially critical are rubber and plastics, such as fuel lines, filler, gaskets and diaphragms. Also plastic float level sensors, cables, etc. can be affected.

Up to 10% can be tolerated if necessary.

Conclusion: If possible, avoid any E10 fuel for your vintage car.

During second world war everywhere in Europe “stretched” the gasoline with alcohol. Switzerland used a gasoline war, the so-called “Ems water” with 12% alcohol.

The 90 Swiss planes of type ME109 and Bf had a consumption increase of 25% and significantly less power, after 6 months, the engines showed significant corrosion damage.

One of our club members, the company Oldtimer Rehberger (www.oldtimer-rehberger.de) in March 2011 has drowned a number of relevant substances in E10 gasoline.

The results can be accessed via the website.
(end of presentation by ASC)

Also on the agenda of the parliamentary group on 4 July 2011:

Biofuel E10 with vintage cars | field test
(Johannes Huebner | Autoconsult)

Johannes Huebner has started a field trial with different vehicles in terms of E10, which is continued until it turns out if damage of E10 is relevant. Currently, the vehicles ran with E10 between 3.000 and 10,000 km, and each month an additional 300km (Motorcycle) up to 2,000 km are driven using E10 fuel.

Besides the fuel economy, other values ​​such as carburetor etc., are tested and logged.

Tested Vehicles:

VW Golf II, 1.8 liter, 90 hp, 1988
Alfa 156 Twin Spark Sports Car, 1992
Volvo 960 station wagon, 1990
Opel Kapitän, 1964
Triumph TR 4, 1966
FIAT 124 Spider
W 116 Mercedes 280 SE, 1976
Motorcycle BMW R 60 / 6, 1977
Motorcycle Rabeneick 150, 1954
and other

Results so far:

VW Golf consumes slightly less, approximately only 7.5 L/100 km at up to 130 km/h
Alfa: rough engine operation during the cold start phase
Opel: cold running better, lighter smell of petrol for longer periods.
Volvo: additional consumption, as did Mercedes 280 SE.

As the shown deltas are minimal it is unclear whether they actually arise from the use of E10 or eg come from the weather.

Generally speaking, the use of E10 led so far to no damage.

Even in the most popular Internet forums so far no damage has been demonstrated by the use of E10.

Parliament member Mr. Koeppen has announced to introduce the presentation / statements results to the “Parliament Group Environmental Protection”, and to the conservative party CDU/CSU in the German Bundestag (Parliament). He will work to ensure that E5 (5% Ethanol additive) will remain available at petrol stations.

Wolfgang Dörmer of Aral (German BP) research refers to studies of the petroleum industry: he is contrary to the statement that Ethanol would mix very badly with gasoline. The fact that ethanol can also absorb moisture very well, represents a positive effect in the use of E10 in engines.

The theoretical consumption of about 3% has proven in reality to be less (1-3%).

All vehicles which have used so far E5 may, in his opinion, easily switch to E10. The exception is for cars using injection technology of the first generation.

Cars which have been using “Super Plus” fuel type should continue to use this fuel. The general fact remains valid that all fuel sorts of today’s generation are better than ever because of their lower sulfur additive.

The question of Mr. Hof, whether additives based on alcoholic components are more useful, has been clearly denied by Mr. Dörmer.

When asked how much the current share of ethanol in E10 is, Mr. Dörmer acknowledged a share of above 5% as of today.

In the future thoug, a share of 10% would be conceivable as to match the regulations.

Martin Haider compares the uncertainties around the use of E10 with the introduction of unleaded gasoline in 1985, when the concerns have proven to be ultimately unfounded.

Download of ARAL / BP presentation of Mr. Dörmer on our ACI-D website (here, German spoken only though).