Mai 252022
 

Die Pressemitteilung des VDA vom 25. Mai 2022:

2022: Erneut mehr Oldtimer mit H-Kennzeichen in Deutschland zugelassen

Begeisterung für Oldtimer ungebrochen – eindrucksvolles Zeugnis der historischen Entwicklung der Mobilität

Berlin, 25. Mai 2022

In Deutschland waren am 1. Januar 2022 rund 648.000 Pkw mit H-Kennzeichen oder mit der Emissionsklasse 0098* angemeldet. Das ergab eine aktuelle Auswertung des Oldtimer-Bestandes in Deutschland durch den Verband der Automobilindustrie (VDA) und die BBE Automotive GmbH auf Grundlage von Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Damit stieg der Bestand von Pkw mit H-Kennzeichen sowie Emissionsklasse 0098 im Vergleich zum 1. Januar 2021 um rund 10 Prozent von 548.476 auf 648.365 Einheiten.

Zwar ist ein Mindestfahrzeugalter von 30 Jahren Voraussetzung für ein H-Kennzeichen, doch nicht alle Autos, die älter als 30 Jahre sind, tragen tatsächlich ein solches H-Kennzeichen. Die Quote beläuft sich zum Stichtag 1. Januar 2022 auf 57,3 Prozent. Damit ist die H-Kennzeichen-Quote – obgleich die absolute Zahl der Einheiten gestiegen ist – gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (seinerzeit 59,4 Prozent).

Die KBA-Daten beinhalten rund 56.000 Fahrzeugtypen. Bei den Einzelmodellen führt die Rangliste der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen weiterhin mit Abstand der VW-Käfer mit 43.193 Fahrzeugen an.

In der Zusammenführung aus den Fahrzeugtypen ergeben sich die Top 10 wie folgt: Die Liste führen die Mercedes-Benz Limousinen (W123, E-Klasse) mit 43.562 Fahrzeugen (H-Kennzeichenquote 61 Prozent) an. Sie liegen damit knapp vor dem VW Käfer mit 43.193 Fahrzeugen (H-Kennzeichenquote 78 Prozent). Die reinen Mercedes-Benz W123-Fahrzeuge betragen rund 17.000 Pkw, der Anteil der neueren Limousinen stellt also die Mehrheit dar. Es folgen auf dem dritten Platz die VW Busse mit 29.238 Fahrzeugen (H-Kennzeichenquote: 59 Prozent). Fast gleichauf liegen die Mercedes-Benz SL mit 29.210 Fahrzeugen (H-Kennzeichenquote 81 Prozent) auf Rang 4. Auf Platz 5. liegt der Porsche 911 (911/993/996) mit 21.774 Fahrzeugen und einer H-Kennzeichenquote von 84 Prozent. Dicht dahinter findet sich die Mercedes-Benz S-Klasse mit 21.060 Fahrzeugen (H-Kennzeichenquote: 80 Prozent) und der VW Golf mit 20.483 Fahrzeugen und einer H-Kennzeichenquote von 26 Prozent. Die Top 10 komplettieren: die BMW 3er-Reihe mit 15.744 Fahrzeugen (H-Kennzeichenquote 38 Prozent), der Mercedes-Benz W201 mit 13.861 Fahrzeugen (H-Kennzeichenquote 38 Prozent) und der Mercedes Strich 8 mit 8.599 Fahrzeugen. Er hat eine H-Kennzeichenquote von 83 Prozent.

Hinsichtlich der Marken führt in der Auswertung der mit H-Kennzeichen registrierten Fahrzeuge Mercedes-Benz mit 158.843 Einheiten. Das entspricht einem Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Es folgen Volkswagen mit 125.438 Fahrzeugen (+ 10 Prozent), Porsche mit 43.261 Fahrzeugen (+ 13 Prozent), BMW mit 37.006 Fahrzeugen (+ 19 Prozent) und Opel mit 27.370 Fahrzeugen (+ 8 Prozent).

Deutsche Hersteller am beliebtesten

Bei der Betrachtung der Hersteller zeigt sich: 68 Prozent der Autos mit H-Kennzeichen tragen die Marke eines deutschen Herstellers, insgesamt rund 440.000 Einheiten. Das entspricht einem Plus von 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Es folgen sehr deutlich dahinter Oldtimer aus den USA (8 Prozent) sowie aus England und Italien, die jeweils 7 Prozent am Bestand der Pkw mit H-Kennzeichen ausmachen.

VDA-Präsidentin Hildegard Müller: „Die Begeisterung der Menschen für Oldtimer ist ungebrochen. Oldtimer sind ein eindrucksvolles Zeugnis der historischen Entwicklung der Mobilität seit Erfindung des Autos 1886 und Zeugnis der Leistungsfähigkeit unserer Mitglieder. Besitzer und Betrachter verbinden mit dem Oldtimer oft ganz besondere persönliche Erinnerungen. Das macht das Fahrzeug für sie auch emotional wertvoll und ist Teil der anhaltenden Oldtimer-Begeisterung.“

Müller weiter: „Der VDA setzt sich dafür ein, dass Oldtimer gleichberechtigt mit Nicht-Oldtimern auf öffentlichen Straßen unterwegs sein dürfen. Das muss – insbesondere in Anbetracht des Anteils von rund 1 Prozent am Fahrzeugbestand und der in der Regel sehr geringen Jahreslaufleistung – auch künftig möglich sein.“

Detaillierte Grafiken (Häufigste Modelle, häufigste Marken, H-Kennzeichen-Entwicklung, Herstellerländer) stehen unten zum Download zur Verfügung.

* Die Emissionsklasse 0098 entspricht der in der Vergangenheit als H-Kennzeichen berichteten Zahl. In den Vorjahren wurden vom VDA die H-Kennzeichen im KBA-Bestand berichtet. Infolge einer Definitionsänderung des KBA zum 1. Januar 2020 ist an dieser Stelle eine Erklärung zur Vergleichbarkeit der Vorjahreswerte sinnvoll: Fahrzeuge älter 30 Jahre können durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer anerkannt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können zudem ein gesondertes Kennzeichen (Historienkennzeichen) erhalten. In der amtlichen KBA- Statistik werden ausschließlich die Fahrzeuge als Oldtimer ausgewiesen, die als solche im zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn der Halter bei der Zulassung seines amtlich anerkannten Oldtimers – mit oder ohne Zuteilung eines Historienkennzeichens – die Emissionsklasse entsprechend ändern lässt. Er kann sich aber für seinen amtlich anerkannten Oldtimer auch ohne die Änderung der Emissionsklasse ein Historienkennzeichen eintragen lassen. Amtlich anerkannte und zugelassene Oldtimer ohne die entsprechenden Erkennungsmerkmale (spezifische Emissionsklasse, Historienkennzeichen) sind in der amtlichen Statistik nicht als solche ausgewiesen. Am Beispiel der Zahlen 1. Januar 2020 sei erklärt, dass von den bislang als H-Kennzeichen-Bestand berichteten Fahrzeuge rund 65 Prozent durch das H- Kennzeichen und 32 Prozent lediglich durch die Emissionsklasse 0098 als Oldtimer erkennbar sind. Den übrigen Fahrzeugen fehlt eine klare Zuordnung in den KBA-Daten.

Kontakt:

Verband der Automobilindustrie e.V.
Eva Siegfried
Sprecherin Volkswirtschaft, Statistik und VDA-Ladenetz-Rankings
Tel.: 0171 3675056
E-Mail: eva.siegfried@vda.de

Apr 062022
 

Eine Information des ADAC Klassik, die wir gern weiterreichen:

Bestandszahlen des Kraftfahrt Bundesamtes zum 1.1.2022


* Insgesamt 67,7 Millionen Kraftfahrzeuge und -Anhänger in Deutschland zugelassen
* 731.795 Kraftfahrzeuge und -Anhänger haben den Oldtimer-Status
* Rund 1,1 % aller Kraftfahrzeuge und -Anhänger mit Oldtimer-Status
* Zuwachs der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status um knapp 11 Prozent
* Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes
* Durchschnittsalter aller Pkw stieg auf 10,1 Jahre
* Durchschnittsalter aller Krafträder stieg auf 19,1 Jahre

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Auswertung der Bestandszahlen der Kraftfahrzeuge und – Kraftfahrzeuganhänger zum 1. Januar – diese finden Sie aktuell hier: https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Fahrzeugalter/fahrzeugalter_node.html

Wir haben die Zahlen analysiert und für Sie folgende interessante Aspekte zusammengefasst:

731.795 Fahrzeuge mit Oldtimer-Status = +10,8 Prozent

Den KBA-Zahlen zufolge stieg der Bestand an Oldtimern mit und ohne Historienkennzeichen im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent auf nunmehr 731.795. Damit wurden im letzten Jahr 71.275 mehr Kfz und Kfz- Anhänger als historische Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Entwicklung der Anteile in den verschiedenen Altersgruppen

Die Aufteilung nach Altersgruppen zeigt auf, dass die Gruppe der Fahrzeuge, die mindestens 40 Jahre und älter sind, im Verhältnis zu Fahrzeugen mit einem Alter zwischen 30 und 39 Jahren in den letzten 10 Jahren deutlich angewachsen ist. Diese Zahlen belegen, dass es keine Schwemme von Youngtimern gibt, so wie es in Oldtimerkreisen immer wieder einmal diskutiert wird.

Pkw machen mit 88,6 Prozent den größten Anteil am Oldtimer-Bestand aus

Den größten Anteil an Oldtimer-Fahrzeugen bildeten mit 88,6 Prozent die Pkw (648.403 Fahrzeuge), gefolgt von den Lastkraftwagen (4,8 %/ 35.183) und den Zugmaschinen (3,1 %/ 22.450). Motorräder haben lediglich einen Anteil von 2,5 %/ 18.499 und Omnibusse (0,1 %/ 572), Kfz-Anhänger (0,1 %/ 578) und Sonstige Kfz (0,8 %/ 6.112) bilden in der Statistik eine vernachlässigbare Größenordnung.

Insgesamt 67,7 Mio. Kfz und Kfz-Anhänger in Deutschland zugelassen

Während im letzten Jahr damit gerade einmal etwas mehr als 71,3 Tsd. Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen auf Deutschlands Straßen mehr zugelassen wurden, stieg der Gesamtbestand aller angemeldeten Kraftfahrzeuge in Deutschland um 1,3 % auf nunmehr 67,7 Mio. Fahrzeuge.

Der Gesamtbestand aller in Deutschland zugelassenen Pkw belief sich am 1.1.2022 auf 48.540.878 Fahrzeuge.

Das ist ein Plus von rund 850 Tausend Fahrzeugen, was im Wesentlichen durch Neuzulassungen zustande kam. Man könnte den Zuwachs der Zahlen auch so interpretieren: im letzten Jahr wurden mehr Neuwagen auf Deutschlands Straßen zusätzlich zugelassen als insgesamt an gut gepflegten und gewarteten Oldtimern in den Garagen stehen.

Rund 1,1 Prozent aller Fahrzeuge haben den Oldtimer-Status

Vom Gesamtbestand mit 67,7 Mio. zugelassenen Kfz und Kfz-Anhänger haben etwas mehr als ein Prozent den Oldtimer- Status. Nicht jedes Fahrzeug, welches theoretisch mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden könnte, wird tatsächlich auch als Oldtimer zugelassen.

Als Oldtimer dürfen Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV). Durch ein entsprechendes Gutachten nach §23 StVZO können diese als Oldtimer anerkannt und mittels dem am 1. Januar 1997 eingeführten H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden. Am 1.1.2022 waren gemäß KBA 1.130.909 Pkw 30 Jahre oder älter zugelassen. Bei den Oldtimer-Pkw mit und ohne H-Kennzeichen waren es 648.403 was einem Anteil von 59,3 % entspricht.

Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes

Der Pkw-Bestand hat mit 48.540.878 Einheiten (Zuwachs gegenüber 2021: 0,6 %) den größten Anteil am Gesamtbestand von 67,7 Millionen Fahrzeugen. Motorräder machen mit 4,8 Mio. Einheiten (Steigerung gegenüber 2021: 2,6 %) nur knapp ein Zehntel im Vergleich zum Pkw-Bestand aus.

Durchschnittsalter der Kraftfahrzeuge gestiegen

Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Personenkraftwagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf nun 10,1 Jahre gestiegen. Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Krafträder stieg auf 19,1 Jahre.

Anzahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen nach Bundesländern

Nachstehend einige Informationen zu der Entwicklung der H-Kennzeichen in Deutschland.
Die Rangliste der Bundesländer wird traditionell von Nordrhein-Westfalen angeführt. Es folgen weiter die bevölkerungsreichen Länder Bayern und Baden-Württemberg.

Zuwachs der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status innerhalb der letzten 10 Jahre

Ein Blick auf die die Zuwächse der Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen in den Bundesländern zeigt, dass sich die Akzeptanz der Oldtimer und damit verbunden die Zulassungszahlen speziell in den neuen Bundesländern in den letzten 10 Jahren überproportional erhöht hat. So haben die Länder Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen den Bestand mehr als verdoppelt und liegen damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Automobiles Kulturgut wird auch hier immer beliebter.

Hinweis zu den KBA Zahlen

Bei den Zahlen des KBA gibt es im Laufe der Jahre Anpassungen der Darstellung.

Im Rahmen der Veröffentlichung der Fahrzeugzulassungen (FZ15) „Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zum 1.1.2019“ wurde folgende Änderung vorgenommen:

Tabelle 1 (bis 2018): Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern mit Historienkennzeichen
Tabelle 1 (ab 2019): Bestand an Oldtimern mit und ohne Historienkennzeichen

Als Vermerk wurde folgende Fußnote ergänzt: Die Historien-Fahrzeuge werden gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen (“Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit Historien-Kennzeichen”) nunmehr ab dem 1. Januar 2019 als “Oldtimer mit und ohne Historien-Kennzeichen” bezeichnet. Die Art und Weise der Zählung der amtlich anerkannten Oldtimer mit oder ohne Historien- Kennzeichen hat sich dabei nicht verändert, sodass die Anzahl der Fahrzeuge mit der der Vorjahre vergleichbar ist.

Ergänzend dazu steht in den „Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen:

“Oldtimer: Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nummer 22 FZV). Sie können durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer anerkannt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen (Historienkennzeichen) erhalten. Die Sonderstellung wirkt sich in den meisten Fällen ermäßigend auf die Kraftfahrzeugsteuer aus. In der amtlichen Statistik werden ausschließlich die Fahrzeuge als Oldtimer ausgewiesen, die als solche im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind.
Dies ist dann gegeben, wenn der Halter bei der Zulassung seines amtlich anerkannten Oldtimers (mit oder ohne Zuteilung eines Historienkennzeichens) die Emissionsklasse entsprechend ändern lässt, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Er kann sich aber für seinen amtlich anerkannten Oldtimer auch ohne diese Änderung ein Historienkennzeichen eintragen lassen. Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt sich, dass amtlich anerkannte und zugelassene Oldtimer ohne die entsprechenden Erkennungsmerkmale (spezifische Emissionsklasse, Historienkennzeichen) in der amtlichen Statistik nicht als solche ausgewiesen werden können.”

Wir danken dem ADAC für die Überlassung der Informationen.

Aug 122020
 

(english below, en francais au-dessous)

Der Welt-Dachverband historischer Fahrzeuge, die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) hat vor einigen Tagen eine neue Broschüre herausgegeben, die “für eine verantwortungsbewusste Nutzung historischer Fahrzeuge auf den Straßen von heute” wirbt.

Aus dem Vorwort:

“…Warum haben Sie ein historisches Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug längst vergangener Zeiten? Vielleicht einfach, weil Sie es mögen oder eine besondere Beziehung dazu haben. Es ist Ihre eigene Zeitmaschine und Ihre Verbindung zu unserem automobilen Erbe. Sie stecken Zeit und Geld in den Unterhalt oder gar in die Restaurierung – und für viele von Ihnen gibt es keine schönere Belohnung, als sich ans Steuer zu setzen und loszufahren. Und möglicherweise die bewundernden Blicke, die freudigen Gesichter und die hoch gereckten Daumen Ihrer Mitmenschen zu genießen.

Damit Gesellschaft und Öffentlichkeit der Oldtimerbewegung auch in Zukunft Wohlwollen entgegenbringen, müssen wir der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz oberste Priorität einräumen. Eigentümer historischer Fahrzeuge sind als umsichtige Fahrer bekannt – die relativ niedrigen Versicherungsprämien sind Beweis dafür. Darüber hinaus ist der Anteil historischer Fahrzeuge an den Gesamtemissionen des Straßenverkehrs vernachlässigbar gering, da sie kaum genutzt werden. Und wenn doch, sind sie meist außerorts und nicht innerorts unterwegs.

Doch die Welt der Mobilität verändert sich rasant. Denken wir nur an das geplante Verkaufsverbot für neue Benzin- und Dieselautos. Oder an die Entwicklung voll automatisierter, fahrerloser Autos. Oder an die vielen Umweltzonen, die in ganz Europa zur Verbesserung der Luftqualität insbesondere in Städten eingeführt wurden.

Die FIVA als weltweiter Dachverband von über 1,5 Millionen Eigentümern historischer Fahrzeuge hat ihre um das Jahr 2005 veröffentlichten Empfehlungen für eine verantwortungsbewusste Nutzung aktualisiert. Das Ergebnis ist eine zweiteilige Veröffentlichung mit den Schwerpunkten Verkehrssicherheit und umweltfreundliches Verhalten.

Machen Sie sich bitte mit unseren Empfehlungen und Tipps vertraut und versuchen Sie, sie in die Praxis umzusetzen. Das trägt dazu bei, dass sehr viele Passanten und Verkehrsteilnehmer Ihnen und Ihrem Fahrzeug weiterhin wohlgesinnt sind.

Hinweis: Der Text bezieht sich teilweise nur auf eine bestimmte Kategorie historischer Fahrzeuge, z.B. auf Autos, nicht aber auf Motorräder. Betrachten Sie die beiden Teile bitte als zwei Seiten einer Münze, da die Verkehrssicherheit und der respektvolle Umgang mit der Umwelt zwei Elemente des allumfassenden Grundsatzes einer verantwortungsbewussten Nutzung sind. Diese Veröffentlichung soll dazu beitragen, dass selbst die relativ geringen unerwünschten Nebenwirkungen der Erhaltung und Nutzung historischer Fahrzeuge so gering wie möglich sind, indem bei deren Nutzung, Erhaltung und Wartung bewährte Verfahrensweisen zur Anwendung kommen…”

Der Download der Broschüre hier:

FIVA-LEITFADEN: Für eine verantwortungsbewusste Nutzung historischer Fahrzeuge auf den Straßen von heute

Andere Sprachversionen können u.a. auf der internationalen ACI Homepage heruntergeladen werden.

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New FIVA Guideline – responsible use of historic vehicles on today’s roads

Please find the press release on the international ACI homepage at www.amicale-citroen-internationale.org/news

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Nouvelle brochure FIVA: La circulation des véhicules d’hier sur les routes d’aujourd’hui

Quelques jours avant, la Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) a lancé une nouvelle publication sur l’utilisation des voitures historiques sur les rues d’aujourd’hui. L’info presse et la publication – aussi disponible en Francais – se trouve sur les pages d’Amicale Citroën Internationale (ACI), voila le lien:
www.amicale-citroen-internationale.org/news

Jul 272020
 

(English text below the diagrams)

Die Pressemitteilung des Verbands der deutschen Automobilindustrie (VDA):

“Zum 1. Januar 2020 waren in Deutschland erstmals insgesamt mehr als 500.000 Pkw mit H-Kennzeichen gemeldet. Gegenüber 1. Januar 2019 stieg der Bestand von 474.516 auf 525.968 Pkw mit H-Kennzeichen. Das entspricht einem Zuwachs von 11 Prozent. Insgesamt stieg der Bestand aller historischen Fahrzeuge, also inklusive Motorrädern und Nutzfahrzeugen, um 11 Prozent auf 595.046 Einheiten. Das ergab eine aktuelle Auswertung des Oldtimer-Bestandes in Deutschland durch den Verband der Automobilindustrie (VDA) und BBE Automotive GmbH auf Grundlage von Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

VDA-Präsidentin Hildegard Müller betonte: „Oldtimer sind ein eindrucksvolles Zeugnis der historischen Entwicklung der Mobilität. Dass sie sich auch weiterhin großer Beliebtheit bei Jung und Alt erfreuen, beweisen nicht nur die vielen und – vor Corona – gut besuchten Oldtimer-Treffen in Deutschland und Europa, sondern auch das Wachstum bei Pkw mit H-Kennzeichen. Da Oldtimer auch entsprechend der Fahrzeug-Zulassungsverordnung der ‚Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen‘, setzen wir uns weiter mit Nachdruck dafür ein, dass Oldtimer ohne Einschränkung auf öffentlichen Straßen unterwegs sein dürfen. Auch wenn sie nicht mehr den neuesten technischen Standards entsprechen können: Sie sind echtes historisches Kulturgut, das meist eine sehr geringe Jahreslaufleistung aufweist.“

Die Betrachtung der vergangenen zehn Jahre zeigt, dass der Bestand von Oldtimern mit H-Kennzeichen zwar stark anwuchs. Am Pkw-Gesamtbestand beträgt ihr Anteil jedoch lediglich rund 1 Prozent.

Die Rangliste führt auch weiterhin der VW Käfer an. 39.758 Käfer mit H-Kennzeichen waren bis Ende 2019 auf deutschen Straßen unterwegs. Den zweiten Rang nimmt weiterhin der Mercedes-Benz W123 mit nunmehr 21.929 Fahrzeugen ein. Auf Platz drei folgt der Mercedes-Benz R107. Auf den weiteren Plätzen folgen der Porsche 911 (Platz vier), Mercedes-Benz W124 (Platz fünf) und der Mercedes-Benz Strich 8 (Platz sechs). Platz sieben nimmt mit den Modellen T3 und T4 (Transporter, „Bulli“) erneut Volkswagen ein, gefolgt vom BMW 3er auf Platz acht. Die Top10-Modelle machen bereits 30 Prozent des H- Kennzeichen Bestandes in Deutschland aus.

Bei den Marken liegt Mercedes-Benz auf Platz eins (127.112). Danach folgen Volkswagen mit 101.197 Pkw mit H-Kennzeichen, Porsche (34.975), BMW (25.831) und Opel mit 24.069 Pkw. Auf die Top-5-Marken entfallen daher 60 Prozent des Bestandes.

Insgesamt tragen mehr als zwei von drei Autos mit H-Kennzeichen die Marke eines deutschen Herstellers (353.369 Einheiten). Danach folgen Oldtimer aus den USA (8,3 Prozent), England (8,1 Prozent) und Italien (knapp sieben Prozent Anteil, 35.698 Einheiten).

Das H-Kennzeichen wurde 1997 eingeführt, um kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut in der Bundesrepublik zu schützen. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ist ein Mindestfahrzeugalter von 30 Jahren. Außerdem muss das Fahrzeug seit der Auslieferung weitgehend unverändert sein und einen guten Pflege- und Erhaltungszustand vorweisen.

Der VDA wertet regelmäßig die Zahlen des KBA aus. Weiterhin setzt sich der VDA dafür ein, die politischen Voraussetzungen für ein problemloses Betreiben von Oldtimern als automobilem Kulturgut auf deutschen Straßen sicherzustellen.

Detaillierte Grafiken (Häufigste Modelle, häufigste Marken, Entwicklung der letzten zehn Jahre, Herstellerländer) stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.”

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First time ever: over 500,000 classic cars with H-plates in Germany

Passenger cars with H-plates increase by 11 percent

On January 1, 2020, for the first time ever, more than 500,000 passenger cars with H-plates (denoting “historic” vehicles) were registered in Germany. Their number rose from 474,516 on January 1, 2019, to 525,968 one year later, which equates to growth of 11 percent. The total number of all classic vehicles on Germany’s roads, including motorcycles and commercial vehicles, also added 11 percent and reached 595,046 units. These are the results of the latest evaluation of Germany’s classic vehicle statistics by the German Association of the Automotive Industry (VDA) and the firm BBE Automotive GmbH, based on figures from the Federal Motor Transport Authority (KBA).

VDA President Hildegard Müller stressed, “Classic cars bear a striking testament to the historical development of mobility. They continue to enjoy great popularity among young and old alike, as demonstrated not only by the many and – before corona – well attended classic car meetings in Germany and Europe, but also by the increase in passenger cars with H-plates. As classic cars also serve the ‘preservation of our motor-vehicle heritage’ in accordance with the German Vehicle Registration Ordinance, we continue to work intensively on allowing classic cars to run on public roads without restrictions. Even if they no longer correspond to the latest technical standards, they are genuinely part of our cultural history, mostly with a very low annual mileage.”

A review of the last ten years shows that the number of classic cars with H-plates has grown significantly, yet they account for only about 1 percent of the total passenger car fleet.

The rankings are still headed by the VW Beetle. In all, 39,758 Beetles with H-plates were on German roads at the end of 2019. Second place again goes to the Mercedes-Benz W123, on 21,929 vehicles. Third place is taken by the Mercedes-Benz R107, followed by the Porsche 911 (fourth), the Mercedes-Benz W124 (fifth) and Mercedes-Benz’ Stroke-Eight (sixth). Seventh place again goes to Volkswagen’s type T3 and T4 buses, followed by the BMW 3-Series in eighth place. The top ten models make up 30 percent of all vehicles with H-plates in Germany.

Among the brands, Mercedes-Benz comes first (with 127,112 vehicles). It is followed by Volkswagen with 101,197 classic passenger cars, Porsche (34,975), BMW (25,831) and Opel on 24,069 classic cars. The top five brands therefore account for 60 percent of the total.

Overall, more than two out of three cars with H-plates bear the badge of a German manufacturer (353,369 units). They are followed by classic cars from the US (8.3 percent), England (8.1 percent) and Italy (nearly seven percent, or 35,698 units).

H-plates were introduced in 1997 to protect Germany’s motor-vehicle heritage. To qualify for these plates, a vehicle must be at least 30 years old and largely unaltered since it was first delivered. It must also be kept in good condition.

The VDA regularly evaluates the figures from the KBA. The association continues to work on securing the policies necessary to allow classic cars to run on German roads as part of our motor-vehicle heritage.

Detailed diagrams (most popular models, most popular brands, trends over the last ten years, countries of origin) can be downloaded above.

Jun 102020
 

(German only, sorry) Die Pressemitteilung der ADAC Klassik vom 10. Juni 2020:

Automobiler Charme früherer Tage: Der Oldtimer als Hobby
Klassisch unterwegs in Freizeit und Alltag

Die entspannte Fahrt mit exklusiven Zeitzeugen einer vergangenen Automobil-Ära ist für viele der Inbegriff des Oldtimer-Hobbys. Doch wohlgealterte Oldtimer, ob der elegante Mercedes 300 SL Flügeltürer oder ein charismatischer Citroën 2CV, sind mitunter weit mehr als behütete Museumsstücke, die nur zu besonderen Anlässen ihren Weg auf die Straße finden: Für Liebhaber ist der Klassiker oft gleichermaßen persönliches Erinnerungsstück, Hobby-Gegenstand und Alltagsbegleiter.

Nützliche Ratschläge zum Einstieg in die Oldtimer-Welt hat ADAC Klassik parat. Von der Auswahl des gewünschten Modells über den Oldtimer-Kauf oder die individuelle Instandsetzung eines entsprechenden Fahrzeugs bis hin zu den ersten Kilometern mit dem eigenen Klassiker ist das Oldtimer-Hobby für Einsteiger und Enthusiasten zugleich ein abwechslungsreiches Freizeitvergnügen. Mit Bedacht bewegt und genossen, begeistert die Technik von damals auch heute noch mit dem unvergleichlichen Charme früherer Fahrzeug-Generationen.

Umfassende und tiefgehende Tipps zum Erwerb, zur Haltung und Pflege sowie zum Betrieb historischer und klassischer Fahrzeuge umfasst der ADAC Oldtimer-Ratgeber. ADAC Mitglieder erhalten das Standardwerk für Oldtimer-Fans in der Neuauflage 2020/2021 kostenlos in den Geschäftsstellen des ADAC.

(NB der Amicale: im ADAC Oldtimer-Ratgeber ist der Abschnitt “Kapitel 12: Elektronik und Motorsteuergeräte” (Direktlink zum PDF) von der Amicale bereitgestellt).

Jährlich stattfindende Klassik-Messen wie beispielsweise die Techno Classica in Essen, die Motorworld Classics in Berlin oder die Retro Classics in Stuttgart und Nürnberg bieten ein ansprechendes Umfeld für einen gelungenen Start in die Oldtimer-Szene.

Für Oldtimer-Freunde und deren Klassiker offeriert der ADAC außerdem gemeinsam mit seinen Regional-, Orts- und Korporativclubs ein umfangreiches Informations- und Veranstaltungsangebot bis hin zu den ADAC Oldtimer-Wandertouren ADAC Moto Classic, ADAC Deutschland Klassik und ADAC Europa Classic. Oldtimer-Fans finden dabei eine ansprechende Gelegenheit zum Austausch mit Gleichgesinnten, die Freude am klassischen Automobil steht im Mittelpunkt.

Alles Wissenswerte zu den reizvollen Möglichkeiten, die das Oldtimer-Hobby eröffnet, finden Interessierte unter adac.de/klassik.

Pressekontakt:
Oliver Runschke
Tel.: (089) 7676-6965
oliver.runschke@adac.de

ADAC Pressestelle
Hansastraße 19
80686 München
Tel.: (089) 7676-0
presse@adac.de
www.presse.adac.de

Wir danken Johann König von der ADAC Klassik für die Bereitstellung dieser Informationen.

Dez 042018
 

Die “Historic Vehicle Group” des Europäischen Parlaments (EU-HVG) unter Leitung von MdEP Bernhard Lange hat im November 2018 ein Zukunftspapier für den Erhalt des automobilen Kulturguts veröffentlicht, dessen Übersetzung wir hier bereitstellen:

Die Zukunft unseres automobilen Erbes sichern

Die Entwicklung des Kraftverkehrs und ihre Bedeutung

Die Entwicklung des Kraftverkehrs und der damit verbundene Zugang zu einfachem und schnellem Reisen waren die treibende Kraft hinter den Veränderungen von Leben, Arbeit und Freizeit im 20. Jahrhundert. Die Herstellung und Nutzung von Pkw, Bussen, Lkw, Mopeds und Motorrädern nahmen großen Einfluss auf die Planung und Entwicklung von Stadt- und Industriegebieten und deren Verkehrsanbindung. Die Automobilindustrie war und ist ein zentrales und wichtiges Element der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Förderung von Fertigungs- und Entwicklungsprozessen und technischer Innovationen. Sie beschäftigt und qualifiziert Millionen von Menschen und sichert ihr Auskommen. An der Entwicklung des Automobildesigns lässt sich der Kulturwandel ablesen. Der Motorsport begeistert Millionen.

Kraftfahrzeuge haben daher die Geschichte unserer Gesellschaft in den letzten 130 Jahren nachhaltig geprägt. Ihre Entwicklung vereint den ursprünglichen Pioniergeist mit dem anhaltenden Streben nach Innovation, Mobilität und Effizienz und hat das Leben des Einzelnen stark geprägt, erinnern sich doch die meisten von uns gut an ihr erstes Moped, Motorrad oder Auto, das uns schneller erwachsen werden ließ.

Die Bewegung für historische Fahrzeuge von heute Fahrzeuge von damals, die heute noch vorhanden sind, bilden unser automobiles Erbe.

Jedes dieser Fahrzeuge besteht weiterhin, weil ein Mensch, getrieben von einer Leidenschaft, das Fahrzeug zu besitzen, zu erhalten und zu nutzen, sich entschieden hat, einen Teil dieses Erbes zu sichern.

Historische Fahrzeuge sind Zeitzeugen einer vergangenen Ära, und es ist wichtig, dass wir dieses Erbe heute und für die Zukunft bewahren. Die Bewegung für historische Fahrzeuge bringt nicht nur Enthusiasten zusammen, sondern bereitet auch vielen anderen Menschen
Freude, da die Besitzer historischer Fahrzeuge dieses Erbe quasi in einem für die Öffentlichkeit kostenfreien Museum zugänglich machen, wenn sie ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen bewegen oder damit an den tausenden Oldtimerveranstaltungen und -Rallyes teilnehmen, die jedes Jahr von Oldtimerclubs in ganz Europa ausgetragen werden.

Historische Fahrzeuge sind nicht nur von kultureller und historischer Bedeutung. Die Erhaltung dieses Erbes ist auch ein großer Wirtschaftsfaktor: Werkstätten, Zulieferer, Teilehersteller, Versicherer, Oldtimerclubs, Fachzeitschriften, Reiseveranstalter,
Veranstaltungen – all das schafft Arbeitsplätze und Umsätze und bietet Eigentümern wichtige Leistungen, Produkte und Informationen. Die Erhaltung, Pflege und Restaurierung historischer Fahrzeuge sind auch ein großer Markt für kleine und mittlere Unternehmen. In zwei europäischen Ländern (Deutschland (VDA, VDI, 2013) und Großbritannien (BFHVC 2016)) durchgeführte Studien verdeutlichen das Ausmaß der Wirtschaftsaktivität in Zusammenhang mit der Erhaltung und Nutzung von historischen Fahrzeugen: Allein in diesen beiden Ländern geben die Eigentümer historischer Fahrzeuge jedes Jahr 20,4 Milliarden Euro dafür aus. Nicht zu vergessen die tausenden Oldtimerveranstaltungen und -rallyes jedes Jahr, die oftmals mit Auslandsreisen der Eigentümer und folglich starker Wirtschaftsleistung der Tourismusbranche einhergehen.

Die Erhaltung und Nutzung historischer Fahrzeuge sind kulturell, wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Tätigkeiten.

Die mobile Welt im Wandel und ihre Herausforderungen

Die Entwicklung des Kraftverkehrs hat jedoch ihren Preis. Die Attraktivität und Verfügbarkeit privater Mobilität haben ihre negativen Auswirkungen: Staus, Abgase und Verkehrsunfälle. Angesichts wachsender Bedenken hinsichtlich Luftqualität, Klimawandel, Staus und
Verkehrssicherheit stehen die Gesetzgeber und die Kfz-Industrie vor der Herausforderung, politische und technische Ansätze zur Lösung der Probleme zu entwickeln. Neben technologischen Entwicklungen, die hier mittlerweile Abhilfe schaffen, sahen auch die Gesetzgeber die Notwendigkeit zu handeln. Ältere Fahrzeuge werden bereits stärker zur Kasse gebeten, wenn sie in Umweltzonen einfahren möchten, oder werden zur Verbesserung der Luftqualität ganz daraus verbannt. Darüber hinaus ist üblicherweise die Kfz-Steuer für ältere Fahrzeuge höher. Politische Diskussionen zu Straßengebühren scheinen zu einem Mobilitätssteuersystem zu tendieren, welches auf dem Verursacherprinzip beruht und wahrscheinlich für ältere Fahrzeuge höhere – möglicherweise unverhältnismäßig hohe – Kosten pro gefahrenem Kilometer nach sich ziehen wird. Infolgedessen unterliegt der Kraftverkehr in den kommenden Jahren zweifellos einem großen Wandel.

Hin zu emissionsfreien autonomen Fahrzeugen und Mobilität als Dienstleistung (Mobility as a Service, MaaS)

Dieser Wandel bedeutet, dass mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge durch Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge ersetzt werden. Einige Regierungen beabsichtigen bereits, den Verkauf von Otto- und Dieselautos zu verbieten (Norwegen bis 2025, Frankreich und
Großbritannien bis 2040). Außerdem ist von einem Umstieg auf vollautomatisierte Fahrzeuge auszugehen. Zahlreiche Studien (**)
veranschaulichen den bevorstehenden Wandel:

– Einer Studie zufolge werden bis 2030 10-15 Prozent der in der EU verkauften Neuwagen Elektrofahrzeuge und bis zu 15 Prozent vollautomatisiert sein.

– Eine andere Studie geht davon aus, dass in den USA 95 Prozent der Personenkilometer im Jahr 2030 mit autonomen Elektrofahrzeugen zurückgelegt werden. Zwar werden 40 Prozent aller Fahrzeuge noch einen Verbrennungsmotor haben, doch sie werden lediglich 5 Prozent der Personenkilometer zurücklegen.

(**: McKinsey & Company: Automotive revolution – perspective towards 2030 (2016) (Automobile Revolution – Perspektiven
2030); RethinkX: Rethinking Transportation 2020-2030 (2017) (Den Verkehr überdenken); Europäisches Parlament: The
World is Changing. Transport Too (2017) (Die Welt verändert sich. Der Verkehr auch)

Bei diesen autonomen Fahrzeugen handelt es sich um verbesserte Versionen der Fahrzeuge von heute, die bereits miteinander und mit der Straßeninfrastruktur kommunizieren können und dadurch die Mobilität sicherer und effizienter machen. Prognosen zufolge steigen die
Mobilitätsbedürfnisse zwischen 2010 und 2050 um über 42 Prozent:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017DC0283&from=EN%20S4-5

Verbraucher und Gesellschaft werden höhere Flexibilität, Zuverlässigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit erwarten, um diesen Bedarf zu decken. Durch innovative Technologien können der Verkehr und die Logistik bereits jetzt effizienter gesteuert werden.

Zukunftsorientierte Mobilitätskonzepte und neue Geschäftsmodelle wie Fahrgemeinschaften, Carsharing und Online-Fahrdienstvermittler (MaaS) werden zunehmend beliebter, unterstützen den Trend bei jungen Menschen, sich selbst kein Auto zu kaufen, und bieten Mobilitätslösungen für eine zunehmend älter werdende, urbanisierte Gesellschaft.

Die behördliche Genehmigung automatisierter Fahrzeuge und ein steigender Mobilitätsbedarf werden mit dem Höchststand der sich im Eigentum befindlichen Fahrzeuge zusammenfallen – voraussichtlich 2020. Ausgehend von diesen Trends besteht eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass bis zum Jahr 2040 ein hoher Anteil der Fahrzeuge elektrisch bzw. emissionsfrei und autonom unterwegs und vorwiegend Eigentum von MaaS-Anbietern sein wird.

Auswirkungen auf Industrie und Fertigkeiten

Dieser Wandel bringt auch große Veränderungen für die Industrie und ihre Beschäftigten mit sich. Laut Prognose einer unter anderem von der IG Metall initiierten Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO (Wirkungen der Fahrzeugelektrifizierung auf die Beschäftigung am Standort Deutschland (ELAB) (2018)) hat bis 2030 die Hälfte aller Beschäftigten in der Automobilindustrie direkt oder indirekt mit Elektromobilität zu tun. In Deutschland, wo etwa 840.000 Menschen in der Autoindustrie arbeiten, gehen infolge der Elektrifizierung ungefähr 75.000 der 210.000 Jobs im Bereich Antriebsstrang verloren, wobei die Stellen, die durch den Umstieg auf Batterien/Elektroantrieb geschaffen werden, bereits berücksichtigt sind.

Da sich in der Industrie der Trend hin zum emissionsfreien, autonomen Fahrzeug fortsetzt, gehen mit zunehmendem Alter der derzeitigen Arbeitskräfte möglicherweise die Fertigkeiten verloren, die für die Renovierung und Erhaltung von mit fossilem Kraftstoff betriebenen
historischen Fahrzeugen erforderlich sind. Gleichzeitig könnten Materialien, die für die Instandhaltung von historischen Fahrzeugen nötig sind, rar oder verboten werden. Elektronische Komponenten sind möglicherweise nicht lagerfähig. Und die Infrastruktur für die Kraftstoffversorgung ist unter Umständen nur mehr begrenzt verfügbar.

Internet, Online-Wirtschaft und soziale Medien

Andererseits bieten einige Entwicklungen auch Chancen: Das Internet, die Online-Wirtschaft und die sozialen Medien bieten Werkzeuge, die für die Erhaltung und Nutzung historischer Fahrzeuge nützlich sein können. Mittlerweile können Fahrzeugeigentümer Ersatzteile
einfacher im Internet suchen und kaufen oder nach Lösungen für ihre Kfz-technischen Probleme suchen. In den sozialen Medien können Eigentümer und Clubs effizient kommunizieren und aktiv sein. Und dank Online-Lehrgängen und -Qualifizierung fließen neue technische Entwicklungen in die Aus- und Weiterbildung ein. So können die traditionellen Fertigkeiten erhalten bleiben und an das neue Mobilitätszeitalter angepasst werden.

Wie wirken sich diese Veränderungen möglicherweise auf die Bewegung für historische Fahrzeuge aus?

– Umweltbedenken und gesetzliche Vorschriften könnten dazu führen, dass historische Fahrzeuge bestimmte Straßen und Bereiche nicht mehr befahren dürfen, und die Nutzung eines historischen Fahrzeugs könnte unverhältnismäßig teuer werden, sollte die Bepreisung nach dem Verursacherprinzip erfolgen.

– Aufgrund technischer Entwicklungen und gesetzlicher Maßnahmen könnten historische Fahrzeuge in der künftigen Verkehrswelt, deren Bild autonome, emissionsfreie Fahrzeuge prägen, die miteinander und mit der Verkehrsinfrastruktur kommunizieren, möglicherweise nicht mehr erkannt werden. So wäre es schlichtweg nicht mehr möglich, die Fahrzeuge zu erhalten.

– Durch den demografischen und gesellschaftlichen Wandel könnten junge wie ältere Menschen möglicherweise nutzerfreundliche und kostengünstige MaaS-Dienste in Anspruch nehmen. Infolgedessen gibt es immer weniger Menschen- selbst im ländlichen Raum- die ein eigenes Fahrzeug besäßen.

Die Entwicklungen in Gesetzgebung, Gesellschaft und Technik könnten daher möglicherweise das Ende für die Erhaltung und Nutzung von historischen Fahrzeugen bedeuten. Träfe dies tatsächlich zu, könnte unser automobiles Erbe zu einem großen Teil für immer verloren gehen.

Fahrzeuge von gestern auf den Straßen von heute

Es gibt noch echtes öffentliches Interesse am automobilen Erbe: Museen und Oldtimerveranstaltungen erfreuen sich regen Zulaufs. Ein historisches Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße ist ein seltener und schöner Anblick, sei es ein Rolls Royce aus den 1930ern, ein Jeep aus der Zeit des 2. Weltkriegs, ein DKW aus den 1950ern, ein Škoda-Bus aus den 1960ern, ein DAF-Lkw oder eine Lambretta aus den 1970ern. Im Straßenverkehr verbreiten diese Fahrzeuge einen Hauch Geschichte. Blickfänger sind sie allemal. Und die Nostalgie wird vermutlich noch stärker, je mehr sich die Fahrzeugflotte zu einem Einheitsfuhrpark aus autonomen Elektrofahrzeugen wandelt.

Wesentlich ist, dass die historischen Fahrzeuge weiterhin auf den Straßen bewegt werden dürfen. Denn sie sind automobiles Erbe, und dieses Erbe kann am besten erhalten werden, wenn es mobil ist.

Die Bewegung für historische Fahrzeuge – Halter, Unternehmen und Unterstützer – ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass dieses Erbe weiterhin erhalten wird und die Fahrzeuge genutzt werden, so dass sich die Öffentlichkeit weiterhin des automobilen Erbes erfreuen kann. Dafür bedarf es tatkräftiger Bemühungen der Verbände, Clubs und Einzelpersonen, insbesondere damit wir die Begeisterung junger Menschen, deren persönliches Interesse an modernen Verkehrsmitteln zunehmend schwindet, wecken.

Außerdem gilt es, die Gesetzgeber und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass historische Fahrzeuge keine Gefahr für die Umwelt darstellen. Während moderne Fahrzeuge immer sauberer werden, könnte die Akzeptanz historischer Fahrzeuge abnehmen, was die Gesetzgeber dazu bewegen könnte, deren Nutzung einzuschränken. Dies wäre jedoch unverhältnismäßig, da historische Fahrzeuge selten und wenn, nur außerhalb der Stoßzeiten genutzt werden. Ferner machen ihre Emissionen lediglich einen geringfügigen Anteil an den
Emissionen aller Fahrzeuge aus.

Historische Fahrzeuge werden selten genutzt, wenn, dann nur außerhalb der Stoßzeiten, und ihre Emissionen machen lediglich einen geringfügigen Anteil an den Emissionen aller Fahrzeuge aus.

Der TÜV Nord hat sich in jüngsten Forschungsarbeiten mit den Emissionen von über 30 Jahren alten Fahrzeugen in Deutschland beschäftigt und ist zu folgenden Ergebnissen gelangt:

– Zwar gibt es immer mehr Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind (712.000), doch sie werden kaum genutzt (1370 km/Jahr). Folglich betragen ihre Emissionen insgesamt nur ein Prozent der Emissionen aller Fahrzeuge zusammen. Das wird sich nicht ändern, selbst
wenn die Anzahl der über 30 Jahre alten Fahrzeuge bis 2030 auf möglicherweise 2,3 Millionen steigt. Zu beachten ist, dass sich diese Zahlen nicht nur auf historische Fahrzeuge beziehen, sondern auf alle Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. Viele davon
gelten allerdings nicht als historisch. Hinzu kommt, dass der Dieselskandal, d. h. die wesentlich höheren Emissionen moderner Fahrzeuge, in den Forschungsarbeiten nicht berücksichtigt wurde.

Politische Intervention

Die Sicherung der Zukunft unseres automobilen Erbes erfordert das Bewusstsein und die politische Entschlossenheit der Gesetzgeber, Entscheidungen für den Erhalt der Fahrzeuge zu treffen, für ihre weitere Nutzung auf den Straßen und die Bewahrung des Andenkens an die
Hersteller der Fahrzeuge, die unsere neuere Sozial-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte so maßgeblich mitgestaltet haben.

Die Politik hat bereits auf EU-, nationaler und kommunaler Ebene einige begrüßenswerte Entscheidungen getroffen.

Definition des Begriffs „historisches Fahrzeug“

Beachtung verdient eine europaweit einheitliche Definition des Begriffs „historisches Fahrzeug“, die klarstellt, dass nicht alle alten Fahrzeuge als historisch gelten. Die EU hat 2014 die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von
Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern verabschiedet. Sie enthält die Definition des Begriffs „historisches Fahrzeug“, die von der Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge (Historic Vehicle Group- HVG) im Europäischen Parlament ausgearbeitet wurde und nun europaweit
gilt:

„Fahrzeug von historischem Interesse“ [bezeichnet] ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

– es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen,

– sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt,

– es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert;

Dank dieser Definition können die Gesetzgeber historische Fahrzeuge von “alten Autos” abgrenzen, wenn es darum geht, erstere – sollte dies notwendig und angemessen seinbevorzugt zu behandeln.

Umweltzonen

Eine einheitliche Definition wird begrüßt, da Gesetzgeber und kommunale Behörden historische Fahrzeuge bereits für Ausnahmen oder Sonderregelungen in Umweltzonen definieren mussten. In Deutschland etwa dürfen historische Fahrzeuge zwecks Erhalt des automobilen Erbes uneingeschränkt in Umweltzonen einfahren. Voraussetzung hierfür ist ein nationales H-Kennzeichen oder ein rotes 07-Kennzeichen, die es nur in Deutschland gibt und unter Umständen in anderen Mitgliedstaat nicht anerkannt werden.

Es wird zunehmend wichtiger, den Begriff „historisches Fahrzeug“ einheitlich zu definieren, da immer mehr europäische Städte Umweltzonen einführen und Uneinheitlichkeit bei der Definition und allen anderen Gesichtspunkten der Umweltzonenthematik Verbraucher nur unnötig verwirrt. Die HVG begrüßt die Empfehlung einer 2017 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Studie
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/uvar_final_report_august_28.pdf
dass historische Fahrzeuge gemäß Richtlinie 2014/45/EU zum Erhalt des automobilen Erbes von Umweltzonenregelungen ausgenommen werden können. Ferner fordert die HVG die EU-Institutionen auf, dies auch in Leitlinien für Fahrer aufzunehmen, die derzeit erstellt werden.

Maut

Die HVG begrüßt außerdem den Bericht zur ersten Lesung des Europäischen Parlaments zur Reform der Gesetzgebung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette), wonach Mautsysteme nach dem Verursacherprinzip für historische Fahrzeuge abweichende Regelungen vorsehen können. Die HVG ruft die Mitgliedstaaten auf, diese gute und angemessene Entscheidung in der Richtlinie zu berücksichtigen.

REACH

Die HVG wird den Dialog mit der Europäischen Kommission fortsetzen, um sicherzustellen, dass die Europäische Chemikalienverordnung REACH die authentische Renovierung und Erhaltung historischer Fahrzeuge nicht unmöglich macht. Die HVG unterstützt das Bemühen der Kommission um einfachere und günstigere Zulassungsverfahren in Zusammenhang mit „Alt-Ersatzteilen“ und der „Verwendung in geringen Mengen“. Die HVG ist weiterhin um Lösungen bestrebt, die sowohl mit REACH als auch mit der Erhaltung historischer Fahrzeuge
vereinbar sind. Die HVG befasst sich bereits mit Fragen rund um den Schutz der für die Erhaltung und/oder Verwendung historischer Fahrzeuge erforderlichen Substanzen sowie mit den gegenwärtigen Bedenken hinsichtlich der Verchromung und der Verwendung von Blei in
Lagern und Kabeln.

Gesetzgeber haben historischen Fahrzeugen besondere Berücksichtigung gewährt, da sie wissen, dass diese Fahrzeuge selten genutzt werden und gut erhalten sind und erkannt haben, dass das automobile Erbe erhalten werden muss

Verpflichtung der Bewegung für historische Fahrzeuge

Die Politik allein kann die Herausforderung, ein Straßenbild mit historischen Fahrzeugen zu erhalten, nicht bewältigen. Die Bewegung für historische Fahrzeuge muss ebenfalls anerkennen, dass sich die Welt verändert, und – bei Bedarf – flexibel darauf reagieren. Daher
hat die Bewegung die Verantwortung:

Die Erwartungen einer modernen Gesellschaft respektieren:
Alle Eigentümer müssen ihre historischen Fahrzeuge gut erhalten und verantwortungsvoll nutzen – insbesondere im
Wissen, dass sich ihre Fahrzeuge von modernen Fahrzeugen unterscheiden.

Aufgeschlossen sein für die mögliche Verwendung moderner Kfz-Technik:
Besitzer historischer Fahrzeuge sollten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nach Möglichkeit und soweit angemessen moderne Technik verwenden, und gleichzeitig die Authentizität ihrer Fahrzeuge respektieren.

Sich aktiv einbringen:
Oldtimerclubs müssen sich aktiv und organisiert in einschlägige politische Debatten einbringen, erklären, was die Bewegung und historische Fahrzeuge sind, ihren Standpunkten Gewicht verleihen und betonen, wie wichtig die Erhaltung des automobilen Erbes ist.

Sich für die Erhaltung und die Vermittlung der Fertigkeiten bestimmter Berufe einsetzen:
Die Bewegung für historische Fahrzeuge muss eingebunden sein, wenn es um die Bewahrung und Verbesserung der für die Erhaltung des automobilen Erbes erforderlichen Fertigkeiten für die kommenden Generationen geht.

Bewusstsein für den Wert unseres automobilen Erbes schaffen:
Die Bewegung für historische Fahrzeuge muss der Öffentlichkeit weiterhin vermitteln, wie wichtig die Erhaltung unseres automobilen Erbes ist, und aufzeigen, dass die Erfindung des Automobils aufgrund seiner immensen Auswirkungen auf die Gesellschaft von heute eine
der wichtigsten Entwicklungen der Welt in den letzten 130 Jahre war.

Zusammenarbeit

In der Zukunft müssen die Bewegung für historische Fahrzeuge und die Gesetzgeber weiterhin zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass unser automobiles Erbe auch künftig einen Platz auf unseren Straßen hat. Mit dem Wandel der mobilen Welt stehen wir immer größeren
Herausforderungen gegenüber. Für einige bedarf es technischer Lösungen, für andere politischer und für wieder andere beider. Die größte Herausforderung liegt darin, zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge auch auf den Straßen von morgen einen Platz haben. Und
dieser Herausforderung müssen sich die Bewegung für historische Fahrzeuge und die Gesetzgeber gemeinsam stellen.

Angesichts des weitreichenden Wandels der mobilen Welt ist es unerlässlich, dass die Auswirkungen der zukünftigen Entwicklungen in Technik, Gesellschaft und Gesetzgebung schon heute antizipiert und diskutiert werden.

Soweit die deutsche Übersetzung. Die Amicale Citroen & DS Deutschland ist ebenso Mitglied in der “EU HVG” (European Parliament – Historic Vehicle Group) und unterstützt diese Darstellung.

Das originale Dokument steht in englischer Sprache hier zum Download bereit:

EU-HVG_Securing-the-Future-of-our-Motoring-Heritage

sowie auf unserer internationalen ACI Website:
https://www.amicale-citroen-internationale.org/2018/eu-parliament-historic-vehicle-group-securing-the-future-of-our-motoring-heritage/

Nov 272018
 

Die Pressemitteilung des VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie) vom 27.11.2018:

Viele Wohnmobile in Deutschland erreichen ein hohes Alter. Wie den Statistiken der Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum 01.01.2018 zu entnehmen ist, sind 36.742 Wohnmobile älter als 30 Jahre und machen damit 5,4 Prozent aller Fahrzeuge vor Baujahr 1988 aus. Alleine von den unterschiedlichen VW-Campingmobilen, die in Zusammenarbeit mit WESTFALIA produziert wurden, gibt es 5.705 Fahrzeuge älter als 30 Jahre (davon 3.779 mit H-Kennzeichen).

Der Anteil aller 486.893 zugelassenen Wohnmobile am gesamten PKW-Bestand beträgt 1,1 Prozent. Das Durchschnittsalter aller Wohnmobile beträgt 13,6 Jahre und liegt damit deutlich über dem Durchschnittsalter aller PKW (9,4 Jahre).

Nov 092018
 

SITZUNGSPROTOKOLL DES PARLAMENTSKREIS AUTOMOBILES KULTURGUT (PAK)
ZEIT: 19. Oktober 2018, 12:00 bis 15:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur Sitzung des Parlamentskreises. … (NB: Kürzung durch Amicale)

TOP 2 Kältemittel in historischen Fahrzeugen
Dr. Patrick Amrhein | A-gas/Arthur Friedrichs Kältemittel GmbH

Dr. Patrick Amrhein stellt sich und seinen Arbeitgeber vor. Er informiert umfassend zum Thema Kältemittel und geht dabei auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, praktische Aspekte, Verfügbarkeiten sowie Preisentwicklungen von Kältemitteln ein. Weiterhin berichtet er über alternative Kältemittel sowie Umrüstmöglichkeiten im Oldtimerbereich. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Stefan Röhrig berichtet von Aussagen des Umweltbundesamtes (UBA), wonach die gesetzlichen Quoten nach der F-Gase-Verordnung für die Kältemittelhersteller und die Kältemittel sehr großzügig seien. Die Kältemittelverknappung am Markt sei nicht notwendig und zu hinterfragen. Zudem bittet er um Einschätzung, ob die Verfügbarkeit von R134a dauerhaft gesichert werden kann oder eine Alternative zu erwarten sei.

Dr. Patrick Amrhein erläutert die vom UBA erwähnte Quotenregelung, mit der nach F-Gaseverordnung eine Reduktion der am Markt verfügbaren F-Gase erreicht werden soll. Scheinbar hat das UBA die Aussage sehr stark vereinfacht, denn die Regelung ist komplex. Demnach müssen die Hersteller unter anderem Anteile der ihnen zustehenden Quoten an neue Unternehmen am Markt abtreten. Zudem beruht die Berechnung der Mengenfestlegung auf gemittelten Werten der F-Gase-Mengen der Jahre 2009 bis 2012.

Wichtig ist darüber hinaus, dass die Hersteller ihre zugeteilten Mengen an verfügbaren Kältemitteln garantieren müssen. Die Sorge über eine bevorstehende Verknappung von R134a ist für die unmittelbare Zukunft unbegründet, denn vor allem die Mengen im Servicebereich können bedient werden.

Franz Graf zu Ortenburg bittet um Einschätzung, ob es bei Importen aus EU-Staaten zu Problemen kommen könnte und wie das Kältemittel in einem historischen Fahrzeug bestimmt werden kann. Abschließend interessiert, ob die Prüfgesellschaften auch das Kältemittel testen. Dr. Patrick Amrhein sieht keine Probleme beim innereuropäischen Handel. Die Kältemittel lassen sich anhand verfügbarer Listen bestimmen, mit denen aufgrund der Typbezeichnung sowie des Produktionsjahr des Fahrzeugs das befüllte Kältemittel eindeutig benennen lässt. Peter Diehl ergänzt, dass extra Kältemitteltestgeräte am Markt verfügbar sind, um das Kältemittel im einzelnen Fahrzeug zu bestimmen.

Winfried Seidel bittet um Einschätzung, ob ein im Museum vorhandener 72er Mercedes weiterhin mit dem originalen Kältemittel R12 betrieben werden kann und ob eine Umrüstung auf R134a denkbar wäre. Dr. Patrick Amrhein führt aus, dass die Nutzung von R12 im Wagen weiterhin möglich ist. Eine Umrüstung der Anlage im Fahrzeug auf R134a ist denkbar. Es gibt zahlreiche Anleitungen dazu. Wichtig ist, bei der technischen Umrüstung zwingend die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und –hinweise zu beachten.

Dr. Patrick Amrhein dankt dem PAK für die Einladung und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.

TOP 3 Versicherungswirtschaft und -tarife
Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Ltd.

Peter Diehl beginnt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass er sich weniger auf allgemeine Ausführungen zur Versicherungswirtschaft und den Kfz-Tarifen konzentriert, sondern in seinem Bericht die Frage der vorherigen Sitzung zu speziellen Oldtimertarifen für junge Fahrerinnen und Fahrer in den Mittelpunkt stellt. In seinem Bericht zeigt der Referent auf, warum die Versicherungswirtschaft besondere Tarife für spezielle Zielgruppen anbietet, welche Basis dem Oldtimertarife zu Grund liegen muss, welche Schranken für junge Fahrerinnen und Fahrer in historischen Fahrzeugen gelten und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um am Markt ein Tarifangebot unterbreiten zu können.

Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Mario De Rosa bittet um Prüfung, ob die dargelegte Tarifbedingung „vorhandenes Alltagsfahrzeug“ nicht um eine Alternativregelung erweitert werden kann. Hintergrund dieses Vorschlags ist die gegenwärtige Situation, dass Jugendliche in vielen urbanen Gebieten kein eigenes Fahrzeug besitzen, sondern auf den ÖPNV oder Carsharing-Angebote zurückgreifen. Matthias W. Birkwald unterstützt die Ausführungen und schlägt die Anerkennung eines ÖPNV-Abonnements oder Carsharing-Vertrages als gleichwertigen Ersatz für die Vertragsbedingung „Alltagsfahrzeug“ vor. Peter Diehl berichtet, dass sein Unternehmen diesen Aspekt bereits diskutiert hat. Da der Tarif in diesen Tagen neu am Markt eingeführt wird, wurde vereinbart, zunächst die Resonanz zu bewerten und den Aspekt mit der Evaluation des Produkts erneut zu diskutieren.

Christoph Karle bittet um eine Einschätzung, wie viele Interessenten für den Versicherungstarif erwartet werden und ob möglicherweise eine Rückerstattungslösung für junge Versicherungsnehmer denkbar wäre, wenn sie das sich im Versicherungsjahr positiv und schadensfrei verhalten haben. In diesem Zusammenhang gibt Frank Bergmann zu bedenken, dass regelmäßig Jugendliche aus oldtimeraffinen Familien besonders sensibilisiert für umsichtiges Fahrverhalten sind. Die möglicherweise gemeinsame Zeit mit den Eltern bei der Reparatur und Pflege des automobilen Kulturguts der Familie führt dazu, dass sie weniger risikobehaftet wie andere Jugendliche ohne diesen Bezug sind.

Peter Stein schlägt vor, ein Privileg für jugendliche Mitglieder aus Oldtimervereinen zu prüfen und das Tarifangebot möglicherweise auf den Bereich der grünen Kennzeichen zu erweitern. Peter Diehl führt aus, dass seinem Unternehmen bislang keine eigenen statistischen
Auswertungen zum Oldtimertarif für Jugendliche vorliegen, da dieser gerade erst am Markt eingeführt wird. Für die Risikobewertung des Tarifs im Unternehmen gibt es daher noch keine eigene Datengrundlage. Dem Tarifangebot liegen daher die relevanten Daten des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Grunde. Eine Clubmitgliedschaft kann für den Versicherungsanbieter leider kein Faktor einer belastbaren Risikobewertung sein. Die Chancen für eine derartige Privilegierung sind eher gering. Eine
Rückvergütung bei schadensfreiem Fahren kann möglich sein. Diese Option kann vom Unternehmen geprüft werden.

Carsten Müller greift das grüne Kennzeichen auf. Das Thema historische Landmaschinen wird immer bedeutender und war bereits im PAK ein Thema. Die im Vortrag von Peter Diehl angesprochene Petition wird dem Protokoll mit Beschluss des Petitionsausschuss beigefügt.

Carsten Müller wird die Thematik erneut im Bundesverkehrsministerium einbringen und bei dem anstehenden Gespräch mit dem Staatssekretär Steffen Bilger ansprechen. Dr. Patrick Amrhein fragt nach, wie die Versicherung vorgeht, wenn beispielsweise durch Manipulation oder unsachgemäßem Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

In diesem Zusammenhang fragt Roland Kayser nach, ob es Ausnahmeregelung oder Sonderbedingungen für Werkstätten gibt, wenn die/der jugendliche Auszubildende einen Unfall mit einem Kundenfahrzeug zu verantworten hat. Peter Diehl verweist unmittelbar auf die einschlägigen Werkstatttarife der Versicherungswirtschaft, die jeder professionelle Betrieb haben muss oder aus ganz eigenem Interesse abgeschlossen haben sollte. Diese Tarife sichern geschilderte Vorgänge mit ab. Für den Fall der erloschenen Betriebserlaubnis
wird das Unternehmen zunächst den Schaden bei den Beteiligten ausgleichen und anschließend prüfen, inwiefern der Verursachern für den Schaden aufgrund einer erloschenen Betriebserlaubnis haftbar gemacht werden kann.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder | TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH

Dieser Tagesordnungspunkt muss leider erneut auf die nächste Sitzung verschoben werden. Nobert Schroeder muss einen wichtigen Gerichtstermin wahrnehmen, dessen Verschiebung ihm leider nicht möglich war.

Peter Diehl ergänzt, dass auch Dr. Gundula Tutt wegen eines Termins im Ausland nicht an der Sitzung teilnehmen konnte. Zudem arbeitet Martin Stromberg aktiv in der Arbeitsgruppe Zustandsnoten mit und bringt noch einmal neue Perspektiven ein.

TOP 5 Verschiedenes

Änderung § 36 StVZO – Winterreifen
Carsten Müller | MdB

In der Sitzung am 12. März hatte Markus Tappert auf die Änderungen des § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Folgen für Oldtimer verwiesen. Es ging um die Nutzung von „M+S-Reifen“ bei winterlichen Witterungsverhältnissen, die nach einer Übergangsfrist unter bestimmten Kriterien nur noch bis zum 30. September 2024 möglich ist. Die Nachfrage im zuständigen Bundesverkehrsministerium hat ergeben, dass es aus Sicherheitsgründen keinerlei Ausnahmen geben kann. M+S Reifen dürfen mit Ende
der Übergangsfrist bei Schneeglätte, Schneematch, Eis- und Reifglätte nicht mehr als Winterreifen gefahren werden. Die Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums wird dem Protokoll beigefügt.

Formulierungsvorschlag für § 10 FZV für kleine Kennzeichen
Carsten Müller | MdB

Matthias Gerst hat einen Formulierungsvorschlag für den § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für kleine Kennzeichen historischer Motorräder ausgearbeitet und mit Johannes Götze und Kollegen der Prüforganisationen abgestimmt. Diesen Vorschlag wird Carsten Müller im Gespräch mit Staatssekretär Steffen Bilger thematisieren und zur Prüfung im Ministerium einbringen.

Datenschutz im Verein
Carsten Müller | MdB

Der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. hat sich an Carsten Müller gewandt und angeboten, den Vereinen im gesamten Bundesgebiet Schulungen zu den Themen „Datenschutz im Verein“ sowie „Nachfolge im Verein“ anzubieten. Bei Interesse können die entsprechenden Kontaktdaten im Berliner Büro von Carsten Müller abgefragt werden.

Änderung der RL 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug
Haftpflichtversicherung
Michael Eckert | EDK Kanzlei Eckert, Klette & Kollegen

Michael Eckert verweist auf den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht vom 24. Mai 2018. Dieser Vorschlag beruht unter anderem auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, in denen etwa ausgeführt wurde, dass jedes Fahrzeug in die Richtlinie zur Haftpflichtversicherung fällt, und zwar “… unabhängig davon, auf welchem Gelände das Kraftfahrzeug verwendet wird und ob es sich
in Bewegung befindet oder nicht.” Der vorgelegte Richtlinienvorschlag nimmt diese Ausführungen des Gerichts auf und setzt sie in der Richtlinie um. Der Wortlaut im Vorschlag zur Richtlinienänderung lautet: „Jede Verwendung eines in der Regel zur Verwendung als
Beförderungsmittel bestimmten Fahrzeugs, die seiner normalen Funktion entspricht, und zwar unabhängig von den Merkmalen des Fahrzeugs, dem Gelände, auf dem das Kraftfahrzeug verwendet wird, und der Tatsache, ob es sich in Bewegung befindet oder nicht…“.

Durch diese Formulierungen besteht nun eine deutliche Gefahr, dass selbst nicht angemeldet Fahrzeuge auf Privatgrund künftig einer Haftpflichtversicherung unterfallen könnten. Das beträfe Sammler, Museen und auch Fahrzeughändler. Michael Eckert weist darauf hin, dass eine klarstellende Überarbeitung erforderlich ist und entsprechende Initiativen ergriffen werden sollten.

Dr. Thomas Almeroth knüpft an und berichtet, dass auch Fahrzeughersteller und mittelbar Verbände und die Versicherungen von dieser weitreichenden Änderung betroffen wären. Mit dieser Formulierung würde bei Herstellern beispielsweise eine Fahrzeughaftpflicht
unmittelbar am Ende des Werkbandes für gerade produzierte Fahrzeuge einsetzen.

Grundsätzlich ist die Absicht des Vorschlags nachzuvollziehen. Die Formulierung in diesem Punkt geht jedoch deutlich zu weit und muss überarbeitet werden. Der VDIK hat eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet. Dr. Thomas Almeroth berichtet weiter, dass die
Versicherungswirtschaft aufgrund des zu befürchtenden Verwaltungsaufwandes ebenfalls für eine Klarstellung des Vorschlags einzutreten scheint. Stefan Röhrig ergänzt, dass sich FIA und FIVA abgestimmt hätten, eine Stellungnahme vorbereiten und sich auch der VDA
positionieren wird.

Carsten Müller wird sich in den nächsten Tagen mit Bernd Lange, MdEP in Verbindung setzen und dabei auch dieses Thema ansprechen. Sollten aus dem Kreis des PAK entsprechende Positionspapiere vorliegen, die er an den Vorsitzenden der European Parliament Historic Vehicle Group senden soll, bittet er, diese Informationen an sein Berliner Abgeordnetenbüro zu mailen.

Dieselfahrverbotssituation
Michael Eckert | EDK Kanzlei Eckert, Klette & Kollegen

Michael Eckert thematisiert die aktuelle Entwicklung im Zuge des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu möglichen Diesel-Fahrverboten. Es ist gegenwärtig sehr im Fokus, das Urteil wird stark instrumentalisiert und auch Fahrzeuge mit HKennzeichen sind betroffen. Michael Eckert verweist darauf, dass diese Fragestellung mehrfach in dieser Runde besprochen und dazu sensibilisiert wurde. Er schlägt ein internes „Frühwarnsystem“ vor, welches zunächst alle möglichen weiteren Informationen zu geplanten Fahrverboten zentral sammelt.
Im Parlamentskreis wird die Lage diskutiert und abgewogen zwischen aktiverer Positionierung einerseits und der möglichen Folge andererseits. Die könnten darin bestehen, dass dadurch historische Fahrzeuge stärker in den Fokus rücken.

Andreas Keßler führt aus, dass in Frankfurt/Main nun erstmals sogar ein zonales Fahrverbot diskutiert wird. Dieses wird wahrscheinlich auch ältere Euro-1 und Euro-2 Benzinmotoren betreffen.

Carsten Müller verweist auf die Komplexität der Thematik. Gegenwärtig laufe sehr viel zusammen und wird vermischt, z.B. der Betrug in einigen wenigen Teilen der Automobilindustrie, die Wirkung einer bestehenden Europäischen Richtlinie ohne Ausführungsverordnung oder gültige emissions- und immissionsrechtliche Regelungen mit sich vermengenden Diskussionen über verschiedene, teilweise in direkter Relation stehende Emissionen, wie etwa Feinstaub, NOx und CO2 und schließlich noch gesellschaftspolitische Forderungen nach Hardwarenachrüstungen mit unmittelbaren Folgen auf bereits erteilte Typzulassungen. Hinzu kommt, dass im Bereich Fahrverbote keine Regelungskompetenz des Bundes besteht, sondern die einzelnen Kommunen mit ihren jeweiligen Luftreinhalteplänen maßgeblich sind. Das macht die Lage insgesamt sehr kompliziert und jede Entwicklung sehr schwer vorhersehbar.

Reinhard Sachse berichtet dem PAK, dass viele seiner potenzielle Kunden gegenwärtig sehr verunsichert sind, ob sie mit Oldtimern zukünftig überhaupt noch fahren dürfen.

Sachstand IAK
Thomas Wirth | wirthredaktion.de

Thomas Wirth fragt in diesem Zusammenhang nach einem Sachstand zum Thema IAK, denn genau in dieser Situation wäre die Anerkennung der automobilen Kultur als immaterielles Kulturgut ein gutes Argument pro historische Fahrzeuge. Carsten Müller führt aus, dass es aktuell keinen neuen Sachstand gibt. Die zu lösende Frage in diesem Zusammenhang ist, abzuwägen, ob die aktuelle abgaspolitische Debatte und Gemengelage eher gegen den Antrag spricht oder sogar ein wichtiger Beschleuniger für die Notwendigkeit der Antragsstellung werden könnte. Wichtig ist, dass intensiv an einer Lösung der Situation gearbeitet wird.

Mario De Rosa berichtet dem PAK von zwei ihm vorliegenden Anträgen auf Anerkennung als immaterielles Kulturgut. Beim Vergleich mit dem ersten IAK-Antrag und einer Wertung wird deutlich, dass der IAK-Antrag viel zu stark auf das Automobil und viel zu wenig auf das Immaterielle, die verbundenen Traditionen, das Handwerk, den Wissensstand und den Gemeinschaftssinn abgezielt hat. Er regt an, genau abzuwägen, ob der nächste Antrag lieber länger vorbereitet wird und dafür ausgewogen und absolut wasserdicht nach den Anforderungen der Deutschen UNESCO-Kommission ausgearbeitet ist oder ob der neue Antrag eher schnellstmöglich eingereicht wird. Zu Bedenken ist, dass ein erneutes Scheitern im Antragsverfahren für das gesamte Anliegen eher kritisch wäre.

Franz Graf zu Ortenburg unterstreicht die Bedeutung der Anerkennung. Thomas Wirth und Michael Eckert bekräftigen den hohen Stellenwert, sich für die anerkannte automobile Kultur zu engagieren.

Petition zu Klebekennzeichen
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller verweist auf die letzte Sitzung des PAK im Juni und den Bericht des Kollegen Gero Storjohann, MdB aus dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Petition zu den Klebekennzeichen wurde einstimmig dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur zur Erwägung überwiesen, um das Anliegen zu überprüfen und mögliche Abhilfe zu suchen.

Carsten Müller übergibt die Sitzungsleitung an Christan Sauter, MdB.

Evaluierung Wechselkennzeichen
Christoph Karle | Karle Organisation und Moderation

Christoph Karle regt an, sich an das Bundesverkehrsministerium zu wenden und eine Evaluierung der Regelungen zum Wechselkennzeichen zu bitten. Die bisherigen Eindrücke scheinen auf eine sehr geringe Nachfrage zu deuten. Christian Sauter schlägt vor, das Thema ebenfalls mit in das Gespräch im BMVI zu nehmen.

Termine

Thomas Ulrich weist auf die Pan Europäische Konferenz der Automobilhistoriker vom 29. bis 31. März 2019 im Louwman Museum im niederländischen Den Haag hin. Der Veranstaltungsflyer wird dem Protokoll beigefügt.

Christian Sauter schließt die Sitzung.

Anlagen:

pk-amk-20181019-top2-kaeltemittel

pk-amk-20181019-top3-petition-66582-traktorfuehrerschein-mit-beschluss

pk-amk-20181019-top3-versicherung-junge-fahrer

pk-amk-20181019-top5-2019-den-haag

pk-amk-20181019-top5-bmvi-winterreifen

Okt 292018
 

(English language: read more below the graphics)

Die Anzahl von PKW mit H-Kennzeichen steigt in den neuen Bundesländern überproportional. Dies ergab eine Auswertung der Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch den Verband der Automobilindustrie (VDA). Zum 01.01.2018 waren in den fünf Ländern 71.462 PKW mit H-Kennzeichen registriert, ein Plus von 32,3 Prozent zum Vorjahr. Für die gesamte Bundesrepublik lag der Zuwachs im selben Zeitraum bei 10,8 Prozent.

Nach wie vor führen die bevölkerungsreichen Länder wie Nordrhein-Westfalen mit 107.876 PKW-Oldtimern, Bayern (88.324) und Baden-Württemberg (76.351) die Rangliste an. Die wenigsten historischen Fahrzeuge finden sich naturgemäß im bevölkerungsschwachen Bremen (2.883).

Den größten prozentualen Anteil von PKW mit H-Kennzeichen an allen Fahrzeugen älter als 30 Jahre – dieses Mindestalter ist die Grundvoraussetzung zur Erlangung eines solchen Kennzeichens – weist die Bundeshauptstadt auf (83,9 %), gefolgt von Baden-Württemberg
(77,2 %) und Hamburg (75,2 %). Hamburg weist auch die meisten Oldtimer im Verhältnis zum gesamten PKW-Bestand auf (1,4 %). In diesem Vergleich wird deutlich, dass trotz guter Steigerungsraten gerade in den Ländern Ostdeutschlands noch Potential für eine weiter wachsende Oldtimer-Population vorhanden ist. So beträgt der Anteil aller PKW mit H-Kennzeichen in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 0,5 Prozent, in Sachsen-Anhalt 0,6 %. Allerdings finden sich hier auch die geringsten Anteile an Fahrzeugen älter als 30 Jahre.

Wir danken dem VDA für diese Pressemitteilung.

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biggest growth of historic vehicles in Eastern Germany

The number of passenger cars with so-called “H-plates” (historic vehicle number plate) is increasing disproportionately in the “new federal states” (former Eastern Germany). This was the result of an evaluation of the registration figures of the Federal Motor Transport Authority (KBA) by the German Association of the Automotive Industry (VDA).

As of 01. Jan 2018, 71.462 passenger cars with H-plates were registered in the five states, an increase of 32,3 percent on the previous year. For Germany as a whole, the increase over the same period was 10,8 percent.

The highly populated states such as North Rhine-Westphalia continue to lead the ranking with 107.876 vintage cars, Bavaria (88.324) and Baden-Württemberg (76.351). The fewest historical vehicles are naturally to be found in the sparsely populated city of Bremen (2.883).

The largest percentage of all vehicles older than 30 years with H-plates – this minimum age is the basic prerequisite for obtaining such a plate – is to be found in the federal capital (83.9%), followed by Baden-Württemberg (77.2%) and Hamburg (75.2%).

Hamburg also has the highest number of classic cars in relation to the total passenger car fleet (1.4 %).

This comparison clearly shows that, despite good growth rates, there is still potential for a further increase in the population of classic cars, especially in the eastern German states.

The share of all passenger cars with H-plates in Mecklenburg-Western Pomerania is only 0.5 percent, in Saxony-Anhalt 0.6 percent. However, even the smallest proportion of vehicles older than 30 years can be found here.

NB by Amicale: Graphics see above.

Jun 142018
 

(English below)

Die Altersstatistik des Kraftfahrt-Bundesamt zu H-Kennzeichen resultierte in folgender Pressemitteilung des VDA (Verband der dt. Automobilindustrie):

Im Jahr 2017 blieb der Anteil von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen, die ein Alter zwischen 30 und 39 Jahren haben, mit 39,3 Prozent im Vergleich zu den über 40 Jahre alten Fahrzeugen konstant. Alle Befürchtungen, dass gerade eine zunehmende Anzahl „neuer“ Oldtimer zu einer Schwemme von historischen Fahrzeugen führen könnte, finden somit keine Bestätigung.

Die Zahlen sind der jährlichen Information des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu Fahrzeugzulassungen zu entnehmen. Der KBA-Bericht veröffentlicht jährlich die Altersstatistik aller zugelassenen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Diese Kennzeichen können nur Fahrzeuge erhalten, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich im originalen, technisch einwandfreien Zustand befinden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) wertet diese Statistik in regelmäßigen Abständen aus, um rechtzeitig Trends bezüglich der Entwicklung von Oldtimern zu identifizieren.

Zum 01.01.2018 befanden sich von insgesamt 477.000 Fahrzeugen mit H-Kennzeichen 187.000 im Alter zwischen 30 und 39 Jahren. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 11 Prozent. Ähnlich verlief die Entwicklung der Fahrzeuge älter als 40 Jahre mit einer Zunahme von 10,8 Prozent.

Dabei fällt auf, dass lediglich 44 Prozent aller Fahrzeuge zwischen 30 und 34 Jahren mit einem H-Kennzeichen ausgestattet sind. Das ist ein deutliches Zeichen, dass bei weitem nicht jedes Fahrzeug automatisch mit dem Erreichen der Altersgrenze das den echten Oldtimern vorbehaltene Kennzeichen erhält. Vor 10 Jahren stellte sich die Zusammenstellung der unterschiedlichen Altersgruppen noch ganz anders dar. Zum 01.01.2008 betrug der Anteil der Oldtimer im Alter von 30 – 39 Jahren noch 53,5 Prozent, zum 01.01.2018 waren es gerade noch 39,3 Prozent.

Der Fachbereich Historische Fahrzeuge des Verband der Automobilindustrie (VDA) ist eine zentrale Servicestelle für seine Mitglieder in Sachen Oldtimer. Er ist zuständig für die Erarbeitung von Positionsbestimmungen bei politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen und vertritt die Automobilindustrie in den relevanten Gremien und bei den zuständigen Behörden, damit Oldtimer auch künftig problemlos auf öffentlichen Straßen
fahren können.

Wir danken dem VDA für die Überlassung der Informationen.


Germany: no major change in age statistics for historic vehicles

The latest vehicle age statistics of the German Federal Motor Transport Authority on so-called “H-plates” (number plates for historic vehicles, type “…-… H”) resulted in the following press release of the VDA (Association of the German Automotive Industry):

In 2017, the proportion of H-plate labelled vehicles between 30 and 39 years of age remained constant at 39,3 percent, compared to vehicles over 40 years of age. All fears that an increasing number of “new” classic cars could lead to a flood of historical vehicles are therefore not confirmed.

The figures can be found in the annual vehicle registration information published by the German Federal Motor Transport Authority (Kraftfahrtbundesamt, KBA). The KBA report publishes annual age statistics for all registered vehicles with H-plates. These plates can only be obtained for vehicles that are at least 30 years old and in their original, technically perfect condition. The German Association of the Automotive Industry (Verband der deutschen Automobilindustrie, VDA) evaluates these statistics at regular intervals in order to identify trends in the development of classic cars in good time.

As of 01-Jan-2018, 187.000 of a total of 477.000 vehicles with H-plates were between the ages of 30 and 39 years. This corresponds to an increase of 11 percent over the previous year. The development of vehicles older than 40 years was similar, with an increase of 10,8 percent.

It is striking that only 44 percent of all vehicles between the ages of 30 and 34 are equipped with an H-number plate. This is a clear sign that by no means every vehicle automatically receives the registration plate reserved for real classic cars when it reaches the age limit. Ten years ago, the composition of the different age groups was quite different. As of January 1 2008, the share of classic cars aged 30 – 39 still amounted to 53.5 percent, as of January 1 2018 it was just 39.3 percent.

The Department of Historic Vehicles of the German Association of the Automotive Industry (VDA) is a central service point for its members in matters of classic cars. He is responsible for drawing up position statements on political, legal and economic issues and represents the automotive industry in the relevant bodies and with the responsible authorities so that classic cars can continue to be driven on public roads without problems in the future to drive the car.

The Amicale would like to thank the VDA for providing the information to us – and you.

Mai 052018
 

(German only, sorry)

Im Rahmen der “European Union – Historic Vehicle Group (EU-HVG)” unter Leitung von Bernd Lange hat es nun einen weiteren entscheidenden Meilenstein gegeben. Hierzu die Publikation, die uns erreicht hat:

Mit der baldigen Umsetzung der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern ist die Definition von historischen Fahrzeugen endlich klar.
Seit 2010 besteht im Europäischen Parlament die Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge (HVG). Unter ihrem Dach finden sich Europaabgeordnete aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und politischen Parteien zusammen, die gemeinsam mit Experten aus Verbänden und der Europäischen Kommission regelmäßig Fragen rund um das Thema Oldtimer wie z.B. Sicherheit, Zollkodex, Emissionen oder intelligente Verkehrssysteme diskutieren.

Das Europäische Parlament hat im Jahr 2014 die Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 2014/45/EU verabschiedet. Die darin enthaltenden Vorschriften müssen von den Mitgliedstaaten ab dem 20. Mai 2018 angewendet werden. In der Richtlinie findet sich unter anderem auch erstmalig eine einheitliche europäische Definition für historische Fahrzeuge, welche auf die Arbeit der HVG im Europäischen Parlament zurückgeht.

Die Definition sieht folgendermaßen aus:

Ein “Fahrzeug von historischem Interesse” ist ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

— es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen,

— sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt,

— es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert.

“Es ist wichtig, dass endlich Klarheit besteht. Historische Fahrzeuge sind nicht mit normalen alten Autos in einen Topf zu werfen. Sie werden weniger häufig gefahren und bilden Teil des europäischen Kulturerbes. Darüber hinaus bilden sie einen wichtigen Wirtschaftsfaktor: Werkstätten, Zulieferer, Oldtimerclubs und -veranstaltungen, Fachzeitungen und vieles mehr sorgen für Umsätze und Arbeitsplätze im Wirtschaftsbereich “Oldtimer”. Dennoch werden sie bisher nur unzureichend in der europäischen Gesetzgebung abgebildet” unterstreicht Bernd Lange, niedersächsischer SPD-Europaabgeordneter und Gründer der HVG im Europäischen Parlament.

Die Bemühungen der HVG finden sich ebenfalls in der Überarbeitung des Zolltarifs 9705 des EU- weit gültigen Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) zum Import von historischen Fahrzeugen wieder.

Darin heißt es u.a.:

1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;

b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Darüber hinaus wird die von der HVG erarbeitete Definition von historischen Fahrzeugen auch in einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie zum Zugang von Fahrzeugen zu Städten berücksichtigt. In den Empfehlungen der Studie (nur im englischen Text verfügbar) heißt es hinsichtlich des Themas historische Fahrzeuge und Umweltzonen u.a. wie folgt:

“…Historic vehicles could be exempted from low emission zones because of their minimal use in the regulated areas combined with their contribution to the preservation of motoring heritage. LEZs would thus disproportionately penalise particularly urban-based owners and businesses servicing historic vehicles since practically no retrofitting possibilities exist. A definition of historic vehicles is included in the Directive 2014/45/EU on periodic roadworthiness tests for motor vehicles and their trailers….”

Im Rahmen einer Bezugnahme auf die Umweltzonen und die damit verbundenen Regelungen in Deutschland, geht die Studie noch einmal auf die erarbeitete Definition von historischen Fahrzeugen ein. So heißt es dort u.a.:

“…Historic vehicles (they are classified with either an “H” licence plate or a red “07” historic vehicle license) are allowed unrestricted access to any LEZ established by any local authority. The historic vehicles classification is very similar to the one enshrined in Directive 2014/45/EU on periodic roadworthiness tests, which can be considered a good reference towards an aligned definition of historic vehicles in Europe. …”

Soweit die Informationen von Bernd Lange.

Die Studie für die “Urban Access Vehicle Regulations”: Download hier (PDF; engl.)

Infopapier zur: EU – Historic Vehicle Group (PDF)

Apr 252018
 

(English translation below)

Bestand von Pkw mit H-Kennzeichen legt 2017 um 11 Prozent zu. Deutsche Oldtimer im Durchschnitt gut 42 Jahre alt.

Ende 2017 waren in Deutschland erstmals mehr als 400.000 Pkw-Oldtimer mit H-Kennzeichen gemeldet. Ihre Zahl stieg auf 422.213, ein Zuwachs von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt stieg der Bestand aller historischen Fahrzeuge, inklusive Motorräder und Nutzfahrzeuge, auf 477.386. Das ergab die aktuelle Auswertung des Oldtimer-Bestands in Deutschland durch den Verband der Automobilindustrie (VDA).

VDA-Präsident Bernhard Mattes sagte: „Oldtimer erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Die historischen Fahrzeuge erleben einen ungebrochenen Boom. Zwei Drittel der historischen Fahrzeuge tragen deutsche Markenzeichen. Darüber hinaus interessieren sich Oldtimerfreunde in Deutschland aber auch für Modelle von Herstellern aus England, USA, Japan oder anderen Ländern. Der VDA setzt sich dafür ein, dass Oldtimer auch in Zukunft ohne Einschränkung auf öffentlichen Straßen fahren dürfen – auch wenn sie natürlich den modernen technischen Standards meist nicht entsprechen können. Doch sie sind automobiles Kulturgut und haben eine sehr geringe Jahreslaufleistung.“

In den vergangenen zehn Jahren wuchs der Bestand von Oldtimern mit H-Kennzeichen stark an (+157 Prozent). Am Pkw-Gesamtbestand beträgt ihr Anteil jedoch lediglich 1 Prozent. Die Fahrzeuge sind im Durchschnitt gut 42 Jahre alt.

In der Rangliste der beliebtesten Oldtimer liegt seit vielen Jahren der VW Käfer vorn. 36.258 Käfer mit H-Kennzeichen sind auf deutschen Straßen unterwegs. Ein weiterer Volkswagen, der als Oldtimer zunehmend Bedeutung gewinnt, ist der Golf. In der Rangliste der häufigsten Modelle ist er gegenüber 2016 von Platz 8 auf Platz 6 geklettert. Allerdings haben nur rund 30 Prozent aller gemeldeten Golfs, die älter als 30 Jahre sind, ein H-Kennzeichen. Der Mercedes-Benz W 123 hat seinen zweiten Rang mit nun 19.718 Fahrzeugen gehalten.

Der VDA wertet jährlich die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes aus. Weiterhin setzt sich der VDA dafür ein, die politischen Voraussetzungen für ein problemloses Betreiben von Oldtimern als automobilem Kulturgut in Deutschland sicherzustellen.

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VDA: Germany now has 400.000 historic vehicles with “H-Plate” registration

At the end of 2017, more than 400,000 “old-timers” (the German word for “historic vehicles”) with so-called “H number plates” were registered in Germany for the first time. Their number rose to 422.213, an increase of 11 percent over the previous year. In total, the number of all historic vehicles, including motorcycles and commercial vehicles, rose to 477.386, according to the current evaluation of the register of classic cars in Germany by the German Association of the Automotive Industry (VDA).

VDA President Bernhard Mattes said: “Historic vehicles are very popular in Germany. The historical vehicles are experiencing an unbroken boom. Two thirds of the historic vehicles bear German trademarks. In addition, classic car enthusiasts in Germany are also interested in models from manufacturers in England, the USA, Japan and other countries. The VDA is committed to ensuring that vintage cars can continue to drive on public roads without restriction in the future – even if, of course, they cannot usually meet modern technical standards. But they are an automobile cultural asset and have a very low annual mileage.”

Over the past ten years, the number of classic cars with H license plates has risen sharply (+157 percent). However, their share of the total passenger car fleet is only 1 percent. The vehicles are on average over 42 years old.

The VW Käfer (“Beetle”, old version) has been at the top of the ranking of the most popular classic cars for many years. 36.258 Beetles with H-plates are on the road in Germany. Another Volkswagen that is becoming increasingly important as a classic car is the Golf. Compared to 2016, it has climbed from 8th to 6th place in the ranking of the most frequent models. However, only about 30 percent of all registered Golf vehicles that are older than 30 years have an H-plate. The Mercedes-Benz W123 has maintained its second place with 19.718 vehicles.

The VDA evaluates the figures of the Federal Motor Transport Authority every year. Furthermore, the VDA is committed to ensuring the political prerequisites for the trouble-free operation of vintage cars as an automotive cultural asset in Germany.

Mrz 092018
 

(German only, sorry)

Deutscher Oldtimer Index des VDA legte 2017 um 1,4 Prozent zu. Wertsteigerung lag unterhalb der Inflationsrate.

Der Preisanstieg bei Oldtimern in Deutschland hat sich 2017 weiter deutlich verlangsamt. Der Deutsche Oldtimer Index legte nur um 1,4 Prozent zu. Er erreichte einen Punktestand von 2.552 gegenüber 2.516 im Vorjahr. Die Steigerung lag damit unter der Inflationsrate (1,8 Prozent). Der Index setzt damit ein deutliches Signal, dass sich der starke Preisanstieg der vergangenen Jahre für automobile Klassiker beruhigt hat. Diese Entwicklung deutete sich bereits bei den Ergebnissen vieler großer Auktionen des vergangenen Jahres an.

Bei der Wertentwicklung einzelner Fahrzeuge treten zwei BMW-Modelle aus den 1970er Jahren hervor. Der BMW 320 mit 6-Zylindermotor verzeichnete im vergangenen Jahr den stärksten Wertzuwachs. Mit dem E21, so die Werksbezeichnung der ersten 3er-Generation, begründete BMW die bis heute erfolgreiche Baureihe. Auf Platz 2 folgt der BMW 6er als 635 Csi, der schon seit einigen Jahren immer beliebter wird. Darüber hinaus fällt besonders auf, dass mit dem Triumph TR6 und dem MGB erstmals seit längerer Zeit wieder zwei englische Fahrzeuge in den Top 10 vertreten sind.

Im Langzeitvergleich steht ein Volkswagen auf dem ersten Platz: Der beliebte „Bulli“, der Volkswagen Bus Typ 2, verzeichnete in den vergangenen zehn Jahren den mit Abstand höchsten Wertzuwachs. Die zunehmende Beliebtheit von Oldtimern aus München wird jedoch auch hier deutlich. Hinter dem VW Bus rangieren auf den Plätzen 2, 4, 7 und 9 vier Modelle von BMW. Allerdings resultieren einige der Preissprünge aus einem niedrigen Ausgangswert in 2008.

Der Deutsche Oldtimer Index wurde ins Leben gerufen, um eine Trendaussage geben zu können, wie sich Preise für Oldtimer in Deutschland entwickeln. Der Index setzt sich aus 88 gängigen Fahrzeugen zusammen, die den deutschen Oldtimermarkt repräsentativ abbilden.

Die Preise, die der Bewertungsspezialist classic-analytics aus Bochum zur Kalkulation zusteuert, werden anhand der Auswertung von marktaktuellen Preisen im Handel sowie aus Auktionsergebnissen ermittelt. Die einzelnen Fahrzeuge werden abhängig von ihren Zulassungszahlen gewichtet. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Seltenheit oder ihrer Geschichte besonders teuer gehandelt werden, sind nicht berücksichtigt. Grundsätzlich rät der VDA davon ab, Oldtimer als Geldanlage zu betrachten. In vielen Fällen werden Wertsteigerungen, sofern sie denn vorhanden sind, von laufenden Erhaltungs- und Wartungskosten aufgezehrt.

Mrz 062018
 

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) meldet, ist der Bestand an Kraftfahrzeugen zum 01. Januar 2018 um 1,6 Prozent auf 52,6 Millionen gestiegen. Davon besitzen 0,9 Prozent ein H-Kennzeichen, was einem Bestand von 477.386 Fahrzeugen entspricht.

Die Anzahl der H-Kennzeichen stieg damit erneut um 10,9 Prozent. Fahrzeuge mit diesem Sonderkennzeichen ermöglichen das Befahren der Umweltzonen und zahlen eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191 Euro. Um ein H-Kennzeichen zu erlangen, muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und sich in einem guten, originalen Zustand befinden. Da jedoch eine zunehmende Anzahl der jetzt 30 Jahre werdenden Fahrzeuge bereits über eine Abgasreinigungsanlage und somit über eine grüne Plakette verfügen, wird das H-Kennzeichen weniger attraktiv.

Die Anzahl aller PKW älter als 30 Jahre wuchs im vergangenen Jahr deutlich um 12,2 Prozent auf 674.987 Einheiten, was einem Anteil von 1,45 Prozent aller PKW entspricht. Das durchschnittliche Fahrzeugalter steigerte sich somit auf 9,4 Jahre.

Wie in jedem Jahr wird der der Verband der Automobilindustrie (VDA) im April eine genaue Aufschlüsselung dieser Fahrzeuge veröffentlichen.

Nov 272017
 

Hier die Pressemitteilung des VDA:

Bestand von Personenkraftwagen mit Saisonkennzeichen
Viele Oldtimer fahren nur im Sommer

Berlin, 27. November 2017.
Zum 01. Januar 2016 meldet das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Gesamtbestand an Saisonkennzeichen von 801.888 Personenkraftwagen.

Davon sind 49.887 PKW 30 Jahre und älter, was einen Anteil von 6,2 Prozent bedeutet. Der Anteil aller Fahrzeuge älter als 30 Jahre am PKW-Gesamtbestand betrug zum gleichen Zeitpunkt 1,2 Prozent. Das ist ein Beleg dafür, dass viele Oldtimer selten und dann in den
schöneren Sommermonaten eingesetzt werden.

Insgesamt waren zum 01.01.2016 beim KBA 2,25 Millionen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen registriert. Den größten Anteil hieran haben die Motorräder mit 57,4 Prozent, gefolgt von PKW mit 35,7 Prozent. Von diesen sind 55 Prozent Cabriolets. In den letzten fünf Jahren stieg der Bestand der Saisonkennzeichen insgesamt um 16,3 Prozent, der Bestand an Fahrzeugen 30 Jahre und älter um 27,6 Prozent.

Mit Mitteilungen vom Februar und März dieses Jahres hatte der Verband der Automobilindustrie (VDA) die Oldtimer-Szene darüber informiert, dass ab dem 01. Oktober 2017 auch PKW mit H-Kennzeichen Anspruch auf das Saisonkennzeichen haben. Es ist davon auszugehen, dass deswegen weitere Besitzer von Oldtimern künftig dieses Sonderkennzeichen beantragen werden.

Der Fachbereich Historische Fahrzeuge des Verband der Automobilindustrie (VDA) setzt sich dafür ein, dass Oldtimer problemlos auf öffentlichen Straßen betrieben werden können. Er vertritt seine Mitglieder in den relevanten Gremien und bei den zuständigen Behörden, um die politischen Rahmenbedingungen zur Erreichung dieses Ziels mitzugestalten.