Apr 062022
 

Eine Information des ADAC Klassik, die wir gern weiterreichen:

Bestandszahlen des Kraftfahrt Bundesamtes zum 1.1.2022


* Insgesamt 67,7 Millionen Kraftfahrzeuge und -Anhänger in Deutschland zugelassen
* 731.795 Kraftfahrzeuge und -Anhänger haben den Oldtimer-Status
* Rund 1,1 % aller Kraftfahrzeuge und -Anhänger mit Oldtimer-Status
* Zuwachs der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status um knapp 11 Prozent
* Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes
* Durchschnittsalter aller Pkw stieg auf 10,1 Jahre
* Durchschnittsalter aller Krafträder stieg auf 19,1 Jahre

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Auswertung der Bestandszahlen der Kraftfahrzeuge und – Kraftfahrzeuganhänger zum 1. Januar – diese finden Sie aktuell hier: https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Fahrzeugalter/fahrzeugalter_node.html

Wir haben die Zahlen analysiert und für Sie folgende interessante Aspekte zusammengefasst:

731.795 Fahrzeuge mit Oldtimer-Status = +10,8 Prozent

Den KBA-Zahlen zufolge stieg der Bestand an Oldtimern mit und ohne Historienkennzeichen im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent auf nunmehr 731.795. Damit wurden im letzten Jahr 71.275 mehr Kfz und Kfz- Anhänger als historische Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Entwicklung der Anteile in den verschiedenen Altersgruppen

Die Aufteilung nach Altersgruppen zeigt auf, dass die Gruppe der Fahrzeuge, die mindestens 40 Jahre und älter sind, im Verhältnis zu Fahrzeugen mit einem Alter zwischen 30 und 39 Jahren in den letzten 10 Jahren deutlich angewachsen ist. Diese Zahlen belegen, dass es keine Schwemme von Youngtimern gibt, so wie es in Oldtimerkreisen immer wieder einmal diskutiert wird.

Pkw machen mit 88,6 Prozent den größten Anteil am Oldtimer-Bestand aus

Den größten Anteil an Oldtimer-Fahrzeugen bildeten mit 88,6 Prozent die Pkw (648.403 Fahrzeuge), gefolgt von den Lastkraftwagen (4,8 %/ 35.183) und den Zugmaschinen (3,1 %/ 22.450). Motorräder haben lediglich einen Anteil von 2,5 %/ 18.499 und Omnibusse (0,1 %/ 572), Kfz-Anhänger (0,1 %/ 578) und Sonstige Kfz (0,8 %/ 6.112) bilden in der Statistik eine vernachlässigbare Größenordnung.

Insgesamt 67,7 Mio. Kfz und Kfz-Anhänger in Deutschland zugelassen

Während im letzten Jahr damit gerade einmal etwas mehr als 71,3 Tsd. Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen auf Deutschlands Straßen mehr zugelassen wurden, stieg der Gesamtbestand aller angemeldeten Kraftfahrzeuge in Deutschland um 1,3 % auf nunmehr 67,7 Mio. Fahrzeuge.

Der Gesamtbestand aller in Deutschland zugelassenen Pkw belief sich am 1.1.2022 auf 48.540.878 Fahrzeuge.

Das ist ein Plus von rund 850 Tausend Fahrzeugen, was im Wesentlichen durch Neuzulassungen zustande kam. Man könnte den Zuwachs der Zahlen auch so interpretieren: im letzten Jahr wurden mehr Neuwagen auf Deutschlands Straßen zusätzlich zugelassen als insgesamt an gut gepflegten und gewarteten Oldtimern in den Garagen stehen.

Rund 1,1 Prozent aller Fahrzeuge haben den Oldtimer-Status

Vom Gesamtbestand mit 67,7 Mio. zugelassenen Kfz und Kfz-Anhänger haben etwas mehr als ein Prozent den Oldtimer- Status. Nicht jedes Fahrzeug, welches theoretisch mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden könnte, wird tatsächlich auch als Oldtimer zugelassen.

Als Oldtimer dürfen Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV). Durch ein entsprechendes Gutachten nach §23 StVZO können diese als Oldtimer anerkannt und mittels dem am 1. Januar 1997 eingeführten H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden. Am 1.1.2022 waren gemäß KBA 1.130.909 Pkw 30 Jahre oder älter zugelassen. Bei den Oldtimer-Pkw mit und ohne H-Kennzeichen waren es 648.403 was einem Anteil von 59,3 % entspricht.

Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes

Der Pkw-Bestand hat mit 48.540.878 Einheiten (Zuwachs gegenüber 2021: 0,6 %) den größten Anteil am Gesamtbestand von 67,7 Millionen Fahrzeugen. Motorräder machen mit 4,8 Mio. Einheiten (Steigerung gegenüber 2021: 2,6 %) nur knapp ein Zehntel im Vergleich zum Pkw-Bestand aus.

Durchschnittsalter der Kraftfahrzeuge gestiegen

Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Personenkraftwagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf nun 10,1 Jahre gestiegen. Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Krafträder stieg auf 19,1 Jahre.

Anzahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen nach Bundesländern

Nachstehend einige Informationen zu der Entwicklung der H-Kennzeichen in Deutschland.
Die Rangliste der Bundesländer wird traditionell von Nordrhein-Westfalen angeführt. Es folgen weiter die bevölkerungsreichen Länder Bayern und Baden-Württemberg.

Zuwachs der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status innerhalb der letzten 10 Jahre

Ein Blick auf die die Zuwächse der Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen in den Bundesländern zeigt, dass sich die Akzeptanz der Oldtimer und damit verbunden die Zulassungszahlen speziell in den neuen Bundesländern in den letzten 10 Jahren überproportional erhöht hat. So haben die Länder Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen den Bestand mehr als verdoppelt und liegen damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Automobiles Kulturgut wird auch hier immer beliebter.

Hinweis zu den KBA Zahlen

Bei den Zahlen des KBA gibt es im Laufe der Jahre Anpassungen der Darstellung.

Im Rahmen der Veröffentlichung der Fahrzeugzulassungen (FZ15) „Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zum 1.1.2019“ wurde folgende Änderung vorgenommen:

Tabelle 1 (bis 2018): Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern mit Historienkennzeichen
Tabelle 1 (ab 2019): Bestand an Oldtimern mit und ohne Historienkennzeichen

Als Vermerk wurde folgende Fußnote ergänzt: Die Historien-Fahrzeuge werden gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen („Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit Historien-Kennzeichen“) nunmehr ab dem 1. Januar 2019 als „Oldtimer mit und ohne Historien-Kennzeichen“ bezeichnet. Die Art und Weise der Zählung der amtlich anerkannten Oldtimer mit oder ohne Historien- Kennzeichen hat sich dabei nicht verändert, sodass die Anzahl der Fahrzeuge mit der der Vorjahre vergleichbar ist.

Ergänzend dazu steht in den „Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen:

“Oldtimer: Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nummer 22 FZV). Sie können durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer anerkannt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen (Historienkennzeichen) erhalten. Die Sonderstellung wirkt sich in den meisten Fällen ermäßigend auf die Kraftfahrzeugsteuer aus. In der amtlichen Statistik werden ausschließlich die Fahrzeuge als Oldtimer ausgewiesen, die als solche im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind.
Dies ist dann gegeben, wenn der Halter bei der Zulassung seines amtlich anerkannten Oldtimers (mit oder ohne Zuteilung eines Historienkennzeichens) die Emissionsklasse entsprechend ändern lässt, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Er kann sich aber für seinen amtlich anerkannten Oldtimer auch ohne diese Änderung ein Historienkennzeichen eintragen lassen. Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt sich, dass amtlich anerkannte und zugelassene Oldtimer ohne die entsprechenden Erkennungsmerkmale (spezifische Emissionsklasse, Historienkennzeichen) in der amtlichen Statistik nicht als solche ausgewiesen werden können.“

Wir danken dem ADAC für die Überlassung der Informationen.

Feb 142017
 

(English below)

Die Pressemitteilung des VDA – Verband der dt. Automobilindustrie, Abt. Klassik:

„…Berlin, 15. Februar 2017

Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.

In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben.

So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:

§9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:

a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:

Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.

Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u.a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach §29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen…“

Wir danken dem VDA für die Überlassung dieser Informationen und sind uns sicher, daß auch die deutschen Enthusiasten diese neue Regelung begrüssen werden.

Weitere Details können der Drucksache 770/16 des Bundesrats entnommen werden.

—–


German historic vehicle owners now can have a seasonal number plate

Owners of historic vehicles in Germany (vehicles which are older than 30 years old) now can have a seasonal number plate – the well-known „H-Plate“ now gets an addition to the right about the months in which the historic vehicle may be operated – see picture example.

We are happy that as part of the „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ as well as via DUEVET a number of advantages for historic vehicle owners can be achieved.

Sep 102012
 

Über 16.000 Besitzumschreibungen von Oldtimern in 2011

Die Anzahl der Besitzumschreibungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen hat 2011 im Vergleich zu 2010 um 11,8 Prozent zugenommen. Trotzdem blieb der Anteil der Oldtimer am gesamten Gebrauchtwagenmarkt mit 0,2 Prozent nahezu unverändert gering. Das hat eine Auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes gezeigt, die zum zweiten Mal im Auftrag des Verbands der Automobilindustrie (VDA) durchgeführt wurde. Aus der Studie geht hervor, dass 2011 in Deutschland 16.120 registrierte PKW mit H-Kennzeichen verkauft bzw. an einen neuen Besitzer überschrieben wurden. Der gesamte PKW-Bestand in Deutschland von rund 43 Millionen wies 2011 fast 6,8 Millionen so genannte Besitzumschreibungen auf, was einer Zunahme gegenüber 2010 von 4,8 Prozent entspricht. Umschreibungen beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen dann, wenn ein Gebrauchtwagen, meistens durch Verkauf, einen neuen Besitzer erhält.

Nach wie vor bleibt der Besitzwechsel bei Oldtimern mit 7 Prozent vom Gesamtbestand an PKW mit H-Kennzeichen weit unter dem Durchschnitt. Der gesamte PKW-Bestand wies für den gleichen Zeitraum eine Umschreibungsquote von 15,9 Prozent auf. Das ist ein deutliches Zeichen, dass Oldtimerbesitzer eine wesentliche stärkere Bindung zu Ihren Schätzen haben.

Bei den Besitzumschreibungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen erscheinen Fahrzeuge von Mercedes-Benz am häufigsten. Immerhin jedes vierte Fahrzeug (25,7 Prozent) der gehandelten Oldtimer ist ein Wagen mit dem Stern, ein noch höherer Wert als der schon hohe Anteil am Oldtimerbestand (23,3 Prozent). Es folgen die Fahrzeuge von Volkswagen (18,3 Prozent) vor Opel und Ford (6,5 und 6,3 Prozent). Den stärksten Zuwachs bei den Besitzumschreibungen gegenüber dem Vorjahr verzeichnen die Sportwagen von Porsche mit einem Plus von 23 Prozent.

H-Kennzeichen sind für Oldtimerfahrzeuge vorgesehen, die mindestens 30 Jahre alt sind. Im Jahr 2011 waren in Deutschland 231.064 Pkw mit H-Kennzeichen gemeldet. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ist neben dem Mindestfahrzeugalter ein guter Pflege- und Erhaltungszustand. Außerdem muss das Fahrzeug seit der Auslieferung weitgehend unverändert sein. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen fällt ein einheitlicher Kfz-Steuersatz von 191,73 Euro an. Darüber hinaus haben die Fahrzeuge freie Zufahrt in den Umweltzonen. Nur ein Teil der Autos, die älter als 30 Jahre sind, tragen ein H-Kennzeichen. Ihr Anteil beläuft sich auf knapp 60 Prozent. Das H-Kennzeichen ist das sichtbare Zeichen aller echten Oldtimer, die von ihren Besitzern über viele Jahre hinweg liebevoll und oft mit hohem Aufwand gepflegt werden, um ein Stück automobilen Kulturguts zu erhalten.

Quelle: VDA

—–


More than 16.000 classic cars change ownership in 2011 in Germany

The number of title transfers of vehicles with historic number plate („H-plate“, type „..-… H“) in 2011 has increased compared to 2010 by 11.8 percent. Nevertheless, the proportion of the total vintage car market remained low and almost unchanged at 0.2 per cent. That the result of an evaluation of the Federal Motor Vehicle Office („Kraftfahrtbundesamt“, KBA), which was conducted for the second time on behalf of the Association of the Automotive Industry (VDA). The study shows that in Germany in 2011 16,120 cars registered with H-plates were sold or overwritten to a new owner. The total number of cars in Germany of around 43 million in 2011 had lead to owner changes of nearly 6.8 million, an increase over 2010 of 4.8 percent.
The Federal Motor Vehicle Office registers this procedure when a car, mostly by sales, gets a new owner.

As before, the change of ownership of classic cars remains well below average, as just 7 percent of the total stock of cars with H-plates change ownership. The total number of ownership changes for all cars for the same period was at a level of 15.9 percent. This is a clear sign that classic car owners have a stronger bond with their vintage vehicles.

From a statistical perspective, the change of ownership of vehicles with H-plates is led by Mercedes-Benz vehicle. After all, every fourth vehicle (25.7 percent) of the traded vintage is a car built by the Stuttgart-based brand, an even better value than the already high proportion of Mercedes vehicles of all German-registered vintage cars (23.3 percent). Followed by vehicles of Volkswagen (18.3 percent) before Opel and Ford (6.5 and 6.3 percent). The strongest growth was in the title transfers from the previous year, led by sports cars from Porsche which reported an increase of 23 percent.

H-plates for classic cars are provided for those vehicles which are at least 30 years old. In 2011, 231.064 cars in Germany with H-plates were registered. Condition for H-plate next to the minimum age of the vehicle is a good care and condition. In addition, the vehicle must be largely unchanged since its delivery. For vehicles with H-plates one single motor vehicle tax rate as high as 191.73 Euro has to be paid, regardless of engine power or cubic size. In addition, the vehicles will have free access to environmental zones. Only part of the cars that are over 30 years old have been assigned a H-plate. Their share amounts to almost 60 percent. The H-plate is the visible sign of all true classic that are held by their owners for many years and often lovingly maintained with great effort to preserve a piece of automotive heritage.

Translation: Amicale Citroën

—–

Plus de 16.000 de changements de la propriété pour les voitures classiques en 2011

Le nombre de transferts de titres de véhicules avec „plaque H“ (plaque historique, type „…-… H“) en 2011 a augmenté par rapport à 2010 de 11,8%. Néanmoins, la proportion du marché de voitures anciennes total est resté pratiquement basse et inchangé à 0,2%. C’est le resultat d’une évaluation de l’Office fédéral des véhicules automobiles („Kraftfahrtbundesamt“, KBA), qui a été menée pour la deuxième fois au nom de l’Association de l’Industrie Automobile en RFA (VDA). L’étude montre qu’en 2011, ont été vendus en Allemagne 16.120 voitures immatriculées avec H-plaques ou écrasés à un nouveau propriétaire. Le nombre total de voitures en Allemagne c’est d’environ 43 millions en 2011, et à près de 6,8 millions ont fait un changement de propriétaire, soit une augmentation par rapport à 2010 de 4,8 pour cent.

Comme précédemment, le changement de propriétaire reste avec des voitures anciennes avec 7 pour cent dessous de la moyenne du stock total de véhicules avec des plaques H. Pour toute les voitures, pas seulement les anciennes, le nombre total des changements de la propriété pour la même période est 15,9%. Il s’agit d’un signe clair que les propriétaires de voitures anciennes ont un lien plus fort avec leurs véhicules.

Le no. 1 dans le changement de propriétaire de véhicules équipés avec des H-plaques sont les véhicules de Mercedes-Benz. Après tout, chaque quatrième véhicule (25,7 pour cent) de la vendange en bourse est une voiture de Stuttgart. Voici les véhicules de la marque Volkswagen (18,3 pour cent) avant Opel et Ford (6,5 et 6,3 pour cent). La plus forte croissance a été dans les transferts de titres de l’année précédente, la voiture de sport de Porsche qui ont signalé une augmentation de 23 pour cent.

H-plaques pour les voitures classiques sont prévus pour les voitures qui sont au moins 30 ans. En 2011, 231.064 voitures en Allemagne avec H-plaques ont été registrés. Condition pour H-plaque à côté de l’âge minimum du véhicule est un bon soin et etat. En outre, le véhicule doit être en grande partie inchangée depuis la livraison. Pour les véhicules avec plaques H la taux est fixe de €191,73. En outre, les véhicules auront libre accès aux zones environnementales. Seule une partie des voitures qui ont plus de 30 ans, vêtu d’un des H-plaques. Leur part s’élève à près de 60 pour cent. Le plaque H est le signe visible de tous vrai classique qui par leurs propriétaires pendant de nombreuses années et souvent amoureusement entretenu avec beaucoup d’effort pour obtenir un morceau du patrimoine automobile.

Traduction: Amicale Citroën

Mrz 022012
 

>

(English below, Francais au-dessous)

Die Amicale Citroën Deutschland hat bereits in einem früheren Artikel über das anstehende Wechselkennzeichen berichtet – nunmehr sind weitere Details bekannt gegeben worden.

Ab dem 1. Juli 2012 kann die neue Verordnung für Wechselkennzeichen angewendet werden kann. Sie ist vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2012, erschienen. (Download siehe Anhang unten)

Ab 1. Juli 2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann bei der Bemessung der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung berücksichtigt werden. Es wird nur ein kompletter Satz Kennzeichenschilder ausgegeben. Nur das Fahrzeug mit dem angebrachten Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden.

Für die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden deshalb Kennzeichen mit fortlaufender Erkennungsnummer zugeteilt. Sie besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen, das sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet.

Das Wechselkennzeichen wird in der zweiteiligen Ausführung der Kennzeichenschilder realisiert. Es besteht aus dem für beide Fahrzeuge gleichen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs tragenden fahrzeugbezogenen Teil. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Auf diesem Teil ist unter der Ziffer auch die Beschriftung des gemeinsamen Teils aufgeführt, so dass das vollständige Kennzeichen des Fahrzeugs ersichtlich ist.

Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Für zwei Pkw werden somit zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier Schilder (für jedes Fahrzeug zwei) mit dem fahrzeugbezogene Teil ausgefertigt. Wie auch für andere Kennzeichenschilder ist die feste Anbringung beider Teile sowie die diesbezügliche Pflicht des Fahrzeugführers und des Halters vorgeschrieben.

Die Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und der für die Vorderseite des Fahrzeugs bestimmte, bei Fahrzeugen der Klasse L, die kein vorderes Kennzeichen führen, auch der hintere, fahrzeugbezogene Teil, sind mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Damit wird bei M1- und L-Fahrzeugen sichergestellt, dass bei Abmeldung nur eines Fahrzeugs auch der fahrzeugbezogene Teil „entstempelt“ und damit ungültig gemacht werden kann.

Der hintere fahrzeugbezogene Teil trägt die Plakette mit der Angabe der nächsten Hauptuntersuchung, die damit fahrzeugbezogen dokumentiert wird. Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.

Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.

Es sind dies Kraftfahrzeuge

* der Klasse M1 (Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz),

* der Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW) sowie

* Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse),

also z.B. zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z.B. ein PKW und ein Kraftrad.

Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.

Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht.

Download:

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (Wechselkennzeichen)
—–

The Amicale Citroën Deutschland has already been reporting in a previous article about the upcoming new options for number plates – now some more details have been announced by the government.

From 1 July 2012 the new regulation changes may be applied. A few days ago, the Federal Law Gazette („Bundesgesetzblatt“) 2012 Part I No. 5, issued in Bonn on 30 January 2012, had been published. (See Appendix download below, German spoken only)

From 1 July 2012 German car owners may register two vehicles with one number plate base with consecutive identification numbers at the end. They thus have each a common base line, which differs only in the last digit. The last digit stays fixed while the first part can be swapped.

But there are limits to it. So registration is possible for example for two cars or a car and a camper, two motorcycles, or two light trailers, but not two vehicles of different classes, eg. a car and a motorcycle.

Lawyers might like to read the German bureaucratic vocabulary in detail:

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (Wechselkennzeichen)

—–

Nouvelle edition du numero plaque á echanger en R.F.A.

En Allemagne, une nouvelle definition pour numero plaques a echanger est realisé.

Parce que la solution est tès specifique pour la R.F.A., je vous laisse voir le texte du legislation en detail en origine:

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (Wechselkennzeichen)