Feb 142017
 

(English below)

Die Pressemitteilung des VDA – Verband der dt. Automobilindustrie, Abt. Klassik:

“…Berlin, 15. Februar 2017

Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.

In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben.

So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:

§9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:

a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:

Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.

Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u.a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach §29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen…”

Wir danken dem VDA für die Überlassung dieser Informationen und sind uns sicher, daß auch die deutschen Enthusiasten diese neue Regelung begrüssen werden.

Weitere Details können der Drucksache 770/16 des Bundesrats entnommen werden.

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German historic vehicle owners now can have a seasonal number plate

Owners of historic vehicles in Germany (vehicles which are older than 30 years old) now can have a seasonal number plate – the well-known “H-Plate” now gets an addition to the right about the months in which the historic vehicle may be operated – see picture example.

We are happy that as part of the “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut” as well as via DUEVET a number of advantages for historic vehicle owners can be achieved.

Sep 212012
 

(English below, français au-dessous)

Der Bundesrat hat den Plänen der Bundesregierung, die alten Kraftfahrzeugnummernschilder wieder zuzulassen, in seiner heutigen Plenarsitzung zugestimmt. Damit haben Städte und Gemeinden künftig deutlich mehr Auswahl bei ihren Zulassungskürzeln.

Den weitergehenden Plänen der Bundesregierung, auch völlig neue Nummernschilder zuzulassen und damit die Zulassungsstellen ihre Ortskürzel praktisch frei wählen zu lassen, erteilte der Bundesrat allerdings eine Absage. Diese Regelung führe zu einer unübersichtlichen Vielzahl neuer zusätzlicher Kennzeichen und sei daher abzulehnen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die geänderte Verordnung in Kraft setzt.

Die “erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften”, Beschluss Drucksache 371/12, im Wortlaut, zum Download auf den Amicale Citroen Seiten:

Download

Darin enthalten sind auch die Änderungen z.B. für das “Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen”, der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Nach Ermittlungen der Universität Heilbronn würden 75,9 Prozent der befragten Kfz-Besitzer sich bei einer Zulassung oder Ummeldung eines Kfz ein bisher auslaufendes Unterscheidungszeichen zuteilen lassen. Da jedoch ein Antrag auf Änderung des Kennzeichens mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, wird geschätzt, dass lediglich 5 – 10 Prozent (Mittelwert = 7,5 %) der Fahrzeughalter tatsächlich einen Antrag nur wegen der Änderung des Kennzeichens stellen wird, d. h. ca. 515 000 (9,04 Millionen Fahrzeuge x 0,759 x 0,075 = 514 602). Der Umstellungsaufwand für die Behörden wird zeitlich mit rund 20 Minuten beziffert.

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New Old number plates to come back again in Germany

The German Bundesrat, the Federal Council of Germany has approved the Bundesregierung (Federal Governments) plans to allow the old car number plates again, at the plenary session of September 21, 2012. German cities and towns have much more choice in their future approval procedures.

The further plans of the federal government to allow completely new license plates and thus make the approval bodies elect their local codes practically free, the Federal Council mandated, however, came to a rejection. This rule leads to a confusing variety of new additional indicator (number plate first 1-3 letters “XX-…”) and therefore should be rejected. The federal government must now decide whether it is going to modify the decree.

Download the Bundesrat decision document

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Le Conseil fédéral d’RFA (“Bundesrat”) approuvé lors de la session plénière de Septembre 21 des plans du gouvernement fédéral (“Bundesregierung”) d’Allemagne pour permettre aux anciennes plaques d’immatriculation au nouveau. Les villes et les departements ont beaucoup plus de choix dans leurs raccourcis d’approbation à venir pour les numero plaques pour les vehicles.

Download la Bundesrat decision

Dez 202011
 

(English below) Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 unter Tagesordnungspunkt 65 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben.

Die Verordnung ermöglicht es, künftig zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zuzulassen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und die Halter Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwenden können.

Das Wechselkennzeichen darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.

Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 Euro aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragt.

Hier der offizielle Text, auch mit detaillierten Angaben zur Umsetzung wie z.B. Schilderformen, -Größen etc.:

“Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung”

Drucksache 709/11 (Beschluss) (PDF Download)

sowie der Link zu den umfangreichen Anlagen:

http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_2034972/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0701-800/0709-11.html

Mit der Verordnung sollen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für die Einführung von Wechselkennzeichen geschaffen werden. Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann als ein Kriterium bei der Bemessung der Prämie für die Haftpflichtversicherung durch die Versicherer herangezogen werden, die nach §1 des Pflichtversicherungsgesetzes für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden, abzuschließen ist. Für Halterinnen und Halter von zwei Fahrzeugen ergibt sich dadurch außerdem mehr Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung. Damit werden die bereits bestehenden Möglichkeiten, beispielsweise bei Verwendung von Saisonkennzeichen, sinnvoll ergänzt. Das deutsche Wechselkennzeichensystem orientiert sich am österreichischen System. Es wurde jedoch modifiziert, um eine kostengünstige und kurzfristige Einführung zu ermöglichen.

Durch Ergänzung des Katalogs der Obliegenheiten in §5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung wird ermöglicht, zu vereinbaren, dass ein Fahrzeug nicht ohne Wechselkennzeichen benutzt werden darf. Der Versicherer ist dann für den Fall, dass das Fahrzeug ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum benutztwird und nach dem Versicherungsvertrag nicht versichert ist, gegenüber dem Versicherungsnehmer und einer mitversicherten Person einem Verkehrsunfall bis höchstens 5000 Euro leistungsfrei. Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der Gebühren des Bundes zu Mitteilungen über Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen sowie die Aufhebung der Beschränkungen für die Zuteilung kurzer Erkennungsnummern.

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German Government Federal Council decides on exchangable number plates on cars

The Federal Council in its 891st Meeting on 16 December 2011 approved with some changes the introduction of the new exchangable number plates for vehicles.

The regulation makes it possible in future to allow register two vehicles with only one number plate, provided that the vehicles are in the same taxation class of number plates, and the owner can use mounting kits of the same dimensions for both vehicles.

The exchangable plates may be used at the same time only at one of these vehicles.

The federal government’s approval estimates upcoming costs of around 65 EURO, if car owner requests this plate for two of the vehicles he owns.

Here’s the official text, even with detailed information on the implementation such as shapes, sizes, etc. (German spoken though):

“Ordinance amending the Vehicle Registration Regulation, other road traffic regulations and the Motor Insurance Regulation”

Drucksache 709/11 (Beschluss) (PDF Download)

and links to the extensive Bundesrat government website:

http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_2034972/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0701-800/0709-11.html