(English below) Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 unter Tagesordnungspunkt 65 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben.
Die Verordnung ermöglicht es, künftig zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zuzulassen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und die Halter Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwenden können.
Das Wechselkennzeichen darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.
Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 Euro aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragt.
Hier der offizielle Text, auch mit detaillierten Angaben zur Umsetzung wie z.B. Schilderformen, -Größen etc.:
“Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung”
Drucksache 709/11 (Beschluss) (PDF Download)
sowie der Link zu den umfangreichen Anlagen:
http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_2034972/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0701-800/0709-11.html
Mit der Verordnung sollen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für die Einführung von Wechselkennzeichen geschaffen werden. Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann als ein Kriterium bei der Bemessung der Prämie für die Haftpflichtversicherung durch die Versicherer herangezogen werden, die nach §1 des Pflichtversicherungsgesetzes für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden, abzuschließen ist. Für Halterinnen und Halter von zwei Fahrzeugen ergibt sich dadurch außerdem mehr Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung. Damit werden die bereits bestehenden Möglichkeiten, beispielsweise bei Verwendung von Saisonkennzeichen, sinnvoll ergänzt. Das deutsche Wechselkennzeichensystem orientiert sich am österreichischen System. Es wurde jedoch modifiziert, um eine kostengünstige und kurzfristige Einführung zu ermöglichen.
Durch Ergänzung des Katalogs der Obliegenheiten in §5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung wird ermöglicht, zu vereinbaren, dass ein Fahrzeug nicht ohne Wechselkennzeichen benutzt werden darf. Der Versicherer ist dann für den Fall, dass das Fahrzeug ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum benutztwird und nach dem Versicherungsvertrag nicht versichert ist, gegenüber dem Versicherungsnehmer und einer mitversicherten Person einem Verkehrsunfall bis höchstens 5000 Euro leistungsfrei. Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der Gebühren des Bundes zu Mitteilungen über Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen sowie die Aufhebung der Beschränkungen für die Zuteilung kurzer Erkennungsnummern.
—–
German Government Federal Council decides on exchangable number plates on cars
The Federal Council in its 891st Meeting on 16 December 2011 approved with some changes the introduction of the new exchangable number plates for vehicles.
The regulation makes it possible in future to allow register two vehicles with only one number plate, provided that the vehicles are in the same taxation class of number plates, and the owner can use mounting kits of the same dimensions for both vehicles.
The exchangable plates may be used at the same time only at one of these vehicles.
The federal government’s approval estimates upcoming costs of around 65 EURO, if car owner requests this plate for two of the vehicles he owns.
Here’s the official text, even with detailed information on the implementation such as shapes, sizes, etc. (German spoken though):
“Ordinance amending the Vehicle Registration Regulation, other road traffic regulations and the Motor Insurance Regulation”
Drucksache 709/11 (Beschluss) (PDF Download)
and links to the extensive Bundesrat government website:
http://www.bundesrat.de/cln_228/nn_2034972/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0701-800/0709-11.html