Nov 092018
 

SITZUNGSPROTOKOLL DES PARLAMENTSKREIS AUTOMOBILES KULTURGUT (PAK)
ZEIT: 19. Oktober 2018, 12:00 bis 15:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur Sitzung des Parlamentskreises. … (NB: Kürzung durch Amicale)

TOP 2 Kältemittel in historischen Fahrzeugen
Dr. Patrick Amrhein | A-gas/Arthur Friedrichs Kältemittel GmbH

Dr. Patrick Amrhein stellt sich und seinen Arbeitgeber vor. Er informiert umfassend zum Thema Kältemittel und geht dabei auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, praktische Aspekte, Verfügbarkeiten sowie Preisentwicklungen von Kältemitteln ein. Weiterhin berichtet er über alternative Kältemittel sowie Umrüstmöglichkeiten im Oldtimerbereich. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Stefan Röhrig berichtet von Aussagen des Umweltbundesamtes (UBA), wonach die gesetzlichen Quoten nach der F-Gase-Verordnung für die Kältemittelhersteller und die Kältemittel sehr großzügig seien. Die Kältemittelverknappung am Markt sei nicht notwendig und zu hinterfragen. Zudem bittet er um Einschätzung, ob die Verfügbarkeit von R134a dauerhaft gesichert werden kann oder eine Alternative zu erwarten sei.

Dr. Patrick Amrhein erläutert die vom UBA erwähnte Quotenregelung, mit der nach F-Gaseverordnung eine Reduktion der am Markt verfügbaren F-Gase erreicht werden soll. Scheinbar hat das UBA die Aussage sehr stark vereinfacht, denn die Regelung ist komplex. Demnach müssen die Hersteller unter anderem Anteile der ihnen zustehenden Quoten an neue Unternehmen am Markt abtreten. Zudem beruht die Berechnung der Mengenfestlegung auf gemittelten Werten der F-Gase-Mengen der Jahre 2009 bis 2012.

Wichtig ist darüber hinaus, dass die Hersteller ihre zugeteilten Mengen an verfügbaren Kältemitteln garantieren müssen. Die Sorge über eine bevorstehende Verknappung von R134a ist für die unmittelbare Zukunft unbegründet, denn vor allem die Mengen im Servicebereich können bedient werden.

Franz Graf zu Ortenburg bittet um Einschätzung, ob es bei Importen aus EU-Staaten zu Problemen kommen könnte und wie das Kältemittel in einem historischen Fahrzeug bestimmt werden kann. Abschließend interessiert, ob die Prüfgesellschaften auch das Kältemittel testen. Dr. Patrick Amrhein sieht keine Probleme beim innereuropäischen Handel. Die Kältemittel lassen sich anhand verfügbarer Listen bestimmen, mit denen aufgrund der Typbezeichnung sowie des Produktionsjahr des Fahrzeugs das befüllte Kältemittel eindeutig benennen lässt. Peter Diehl ergänzt, dass extra Kältemitteltestgeräte am Markt verfügbar sind, um das Kältemittel im einzelnen Fahrzeug zu bestimmen.

Winfried Seidel bittet um Einschätzung, ob ein im Museum vorhandener 72er Mercedes weiterhin mit dem originalen Kältemittel R12 betrieben werden kann und ob eine Umrüstung auf R134a denkbar wäre. Dr. Patrick Amrhein führt aus, dass die Nutzung von R12 im Wagen weiterhin möglich ist. Eine Umrüstung der Anlage im Fahrzeug auf R134a ist denkbar. Es gibt zahlreiche Anleitungen dazu. Wichtig ist, bei der technischen Umrüstung zwingend die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und –hinweise zu beachten.

Dr. Patrick Amrhein dankt dem PAK für die Einladung und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.

TOP 3 Versicherungswirtschaft und -tarife
Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Ltd.

Peter Diehl beginnt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass er sich weniger auf allgemeine Ausführungen zur Versicherungswirtschaft und den Kfz-Tarifen konzentriert, sondern in seinem Bericht die Frage der vorherigen Sitzung zu speziellen Oldtimertarifen für junge Fahrerinnen und Fahrer in den Mittelpunkt stellt. In seinem Bericht zeigt der Referent auf, warum die Versicherungswirtschaft besondere Tarife für spezielle Zielgruppen anbietet, welche Basis dem Oldtimertarife zu Grund liegen muss, welche Schranken für junge Fahrerinnen und Fahrer in historischen Fahrzeugen gelten und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um am Markt ein Tarifangebot unterbreiten zu können.

Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Mario De Rosa bittet um Prüfung, ob die dargelegte Tarifbedingung „vorhandenes Alltagsfahrzeug“ nicht um eine Alternativregelung erweitert werden kann. Hintergrund dieses Vorschlags ist die gegenwärtige Situation, dass Jugendliche in vielen urbanen Gebieten kein eigenes Fahrzeug besitzen, sondern auf den ÖPNV oder Carsharing-Angebote zurückgreifen. Matthias W. Birkwald unterstützt die Ausführungen und schlägt die Anerkennung eines ÖPNV-Abonnements oder Carsharing-Vertrages als gleichwertigen Ersatz für die Vertragsbedingung „Alltagsfahrzeug“ vor. Peter Diehl berichtet, dass sein Unternehmen diesen Aspekt bereits diskutiert hat. Da der Tarif in diesen Tagen neu am Markt eingeführt wird, wurde vereinbart, zunächst die Resonanz zu bewerten und den Aspekt mit der Evaluation des Produkts erneut zu diskutieren.

Christoph Karle bittet um eine Einschätzung, wie viele Interessenten für den Versicherungstarif erwartet werden und ob möglicherweise eine Rückerstattungslösung für junge Versicherungsnehmer denkbar wäre, wenn sie das sich im Versicherungsjahr positiv und schadensfrei verhalten haben. In diesem Zusammenhang gibt Frank Bergmann zu bedenken, dass regelmäßig Jugendliche aus oldtimeraffinen Familien besonders sensibilisiert für umsichtiges Fahrverhalten sind. Die möglicherweise gemeinsame Zeit mit den Eltern bei der Reparatur und Pflege des automobilen Kulturguts der Familie führt dazu, dass sie weniger risikobehaftet wie andere Jugendliche ohne diesen Bezug sind.

Peter Stein schlägt vor, ein Privileg für jugendliche Mitglieder aus Oldtimervereinen zu prüfen und das Tarifangebot möglicherweise auf den Bereich der grünen Kennzeichen zu erweitern. Peter Diehl führt aus, dass seinem Unternehmen bislang keine eigenen statistischen
Auswertungen zum Oldtimertarif für Jugendliche vorliegen, da dieser gerade erst am Markt eingeführt wird. Für die Risikobewertung des Tarifs im Unternehmen gibt es daher noch keine eigene Datengrundlage. Dem Tarifangebot liegen daher die relevanten Daten des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Grunde. Eine Clubmitgliedschaft kann für den Versicherungsanbieter leider kein Faktor einer belastbaren Risikobewertung sein. Die Chancen für eine derartige Privilegierung sind eher gering. Eine
Rückvergütung bei schadensfreiem Fahren kann möglich sein. Diese Option kann vom Unternehmen geprüft werden.

Carsten Müller greift das grüne Kennzeichen auf. Das Thema historische Landmaschinen wird immer bedeutender und war bereits im PAK ein Thema. Die im Vortrag von Peter Diehl angesprochene Petition wird dem Protokoll mit Beschluss des Petitionsausschuss beigefügt.

Carsten Müller wird die Thematik erneut im Bundesverkehrsministerium einbringen und bei dem anstehenden Gespräch mit dem Staatssekretär Steffen Bilger ansprechen. Dr. Patrick Amrhein fragt nach, wie die Versicherung vorgeht, wenn beispielsweise durch Manipulation oder unsachgemäßem Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

In diesem Zusammenhang fragt Roland Kayser nach, ob es Ausnahmeregelung oder Sonderbedingungen für Werkstätten gibt, wenn die/der jugendliche Auszubildende einen Unfall mit einem Kundenfahrzeug zu verantworten hat. Peter Diehl verweist unmittelbar auf die einschlägigen Werkstatttarife der Versicherungswirtschaft, die jeder professionelle Betrieb haben muss oder aus ganz eigenem Interesse abgeschlossen haben sollte. Diese Tarife sichern geschilderte Vorgänge mit ab. Für den Fall der erloschenen Betriebserlaubnis
wird das Unternehmen zunächst den Schaden bei den Beteiligten ausgleichen und anschließend prüfen, inwiefern der Verursachern für den Schaden aufgrund einer erloschenen Betriebserlaubnis haftbar gemacht werden kann.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder | TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH

Dieser Tagesordnungspunkt muss leider erneut auf die nächste Sitzung verschoben werden. Nobert Schroeder muss einen wichtigen Gerichtstermin wahrnehmen, dessen Verschiebung ihm leider nicht möglich war.

Peter Diehl ergänzt, dass auch Dr. Gundula Tutt wegen eines Termins im Ausland nicht an der Sitzung teilnehmen konnte. Zudem arbeitet Martin Stromberg aktiv in der Arbeitsgruppe Zustandsnoten mit und bringt noch einmal neue Perspektiven ein.

TOP 5 Verschiedenes

Änderung § 36 StVZO – Winterreifen
Carsten Müller | MdB

In der Sitzung am 12. März hatte Markus Tappert auf die Änderungen des § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Folgen für Oldtimer verwiesen. Es ging um die Nutzung von „M+S-Reifen“ bei winterlichen Witterungsverhältnissen, die nach einer Übergangsfrist unter bestimmten Kriterien nur noch bis zum 30. September 2024 möglich ist. Die Nachfrage im zuständigen Bundesverkehrsministerium hat ergeben, dass es aus Sicherheitsgründen keinerlei Ausnahmen geben kann. M+S Reifen dürfen mit Ende
der Übergangsfrist bei Schneeglätte, Schneematch, Eis- und Reifglätte nicht mehr als Winterreifen gefahren werden. Die Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums wird dem Protokoll beigefügt.

Formulierungsvorschlag für § 10 FZV für kleine Kennzeichen
Carsten Müller | MdB

Matthias Gerst hat einen Formulierungsvorschlag für den § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für kleine Kennzeichen historischer Motorräder ausgearbeitet und mit Johannes Götze und Kollegen der Prüforganisationen abgestimmt. Diesen Vorschlag wird Carsten Müller im Gespräch mit Staatssekretär Steffen Bilger thematisieren und zur Prüfung im Ministerium einbringen.

Datenschutz im Verein
Carsten Müller | MdB

Der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. hat sich an Carsten Müller gewandt und angeboten, den Vereinen im gesamten Bundesgebiet Schulungen zu den Themen „Datenschutz im Verein“ sowie „Nachfolge im Verein“ anzubieten. Bei Interesse können die entsprechenden Kontaktdaten im Berliner Büro von Carsten Müller abgefragt werden.

Änderung der RL 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug
Haftpflichtversicherung
Michael Eckert | EDK Kanzlei Eckert, Klette & Kollegen

Michael Eckert verweist auf den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht vom 24. Mai 2018. Dieser Vorschlag beruht unter anderem auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, in denen etwa ausgeführt wurde, dass jedes Fahrzeug in die Richtlinie zur Haftpflichtversicherung fällt, und zwar “… unabhängig davon, auf welchem Gelände das Kraftfahrzeug verwendet wird und ob es sich
in Bewegung befindet oder nicht.” Der vorgelegte Richtlinienvorschlag nimmt diese Ausführungen des Gerichts auf und setzt sie in der Richtlinie um. Der Wortlaut im Vorschlag zur Richtlinienänderung lautet: „Jede Verwendung eines in der Regel zur Verwendung als
Beförderungsmittel bestimmten Fahrzeugs, die seiner normalen Funktion entspricht, und zwar unabhängig von den Merkmalen des Fahrzeugs, dem Gelände, auf dem das Kraftfahrzeug verwendet wird, und der Tatsache, ob es sich in Bewegung befindet oder nicht…“.

Durch diese Formulierungen besteht nun eine deutliche Gefahr, dass selbst nicht angemeldet Fahrzeuge auf Privatgrund künftig einer Haftpflichtversicherung unterfallen könnten. Das beträfe Sammler, Museen und auch Fahrzeughändler. Michael Eckert weist darauf hin, dass eine klarstellende Überarbeitung erforderlich ist und entsprechende Initiativen ergriffen werden sollten.

Dr. Thomas Almeroth knüpft an und berichtet, dass auch Fahrzeughersteller und mittelbar Verbände und die Versicherungen von dieser weitreichenden Änderung betroffen wären. Mit dieser Formulierung würde bei Herstellern beispielsweise eine Fahrzeughaftpflicht
unmittelbar am Ende des Werkbandes für gerade produzierte Fahrzeuge einsetzen.

Grundsätzlich ist die Absicht des Vorschlags nachzuvollziehen. Die Formulierung in diesem Punkt geht jedoch deutlich zu weit und muss überarbeitet werden. Der VDIK hat eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet. Dr. Thomas Almeroth berichtet weiter, dass die
Versicherungswirtschaft aufgrund des zu befürchtenden Verwaltungsaufwandes ebenfalls für eine Klarstellung des Vorschlags einzutreten scheint. Stefan Röhrig ergänzt, dass sich FIA und FIVA abgestimmt hätten, eine Stellungnahme vorbereiten und sich auch der VDA
positionieren wird.

Carsten Müller wird sich in den nächsten Tagen mit Bernd Lange, MdEP in Verbindung setzen und dabei auch dieses Thema ansprechen. Sollten aus dem Kreis des PAK entsprechende Positionspapiere vorliegen, die er an den Vorsitzenden der European Parliament Historic Vehicle Group senden soll, bittet er, diese Informationen an sein Berliner Abgeordnetenbüro zu mailen.

Dieselfahrverbotssituation
Michael Eckert | EDK Kanzlei Eckert, Klette & Kollegen

Michael Eckert thematisiert die aktuelle Entwicklung im Zuge des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu möglichen Diesel-Fahrverboten. Es ist gegenwärtig sehr im Fokus, das Urteil wird stark instrumentalisiert und auch Fahrzeuge mit HKennzeichen sind betroffen. Michael Eckert verweist darauf, dass diese Fragestellung mehrfach in dieser Runde besprochen und dazu sensibilisiert wurde. Er schlägt ein internes „Frühwarnsystem“ vor, welches zunächst alle möglichen weiteren Informationen zu geplanten Fahrverboten zentral sammelt.
Im Parlamentskreis wird die Lage diskutiert und abgewogen zwischen aktiverer Positionierung einerseits und der möglichen Folge andererseits. Die könnten darin bestehen, dass dadurch historische Fahrzeuge stärker in den Fokus rücken.

Andreas Keßler führt aus, dass in Frankfurt/Main nun erstmals sogar ein zonales Fahrverbot diskutiert wird. Dieses wird wahrscheinlich auch ältere Euro-1 und Euro-2 Benzinmotoren betreffen.

Carsten Müller verweist auf die Komplexität der Thematik. Gegenwärtig laufe sehr viel zusammen und wird vermischt, z.B. der Betrug in einigen wenigen Teilen der Automobilindustrie, die Wirkung einer bestehenden Europäischen Richtlinie ohne Ausführungsverordnung oder gültige emissions- und immissionsrechtliche Regelungen mit sich vermengenden Diskussionen über verschiedene, teilweise in direkter Relation stehende Emissionen, wie etwa Feinstaub, NOx und CO2 und schließlich noch gesellschaftspolitische Forderungen nach Hardwarenachrüstungen mit unmittelbaren Folgen auf bereits erteilte Typzulassungen. Hinzu kommt, dass im Bereich Fahrverbote keine Regelungskompetenz des Bundes besteht, sondern die einzelnen Kommunen mit ihren jeweiligen Luftreinhalteplänen maßgeblich sind. Das macht die Lage insgesamt sehr kompliziert und jede Entwicklung sehr schwer vorhersehbar.

Reinhard Sachse berichtet dem PAK, dass viele seiner potenzielle Kunden gegenwärtig sehr verunsichert sind, ob sie mit Oldtimern zukünftig überhaupt noch fahren dürfen.

Sachstand IAK
Thomas Wirth | wirthredaktion.de

Thomas Wirth fragt in diesem Zusammenhang nach einem Sachstand zum Thema IAK, denn genau in dieser Situation wäre die Anerkennung der automobilen Kultur als immaterielles Kulturgut ein gutes Argument pro historische Fahrzeuge. Carsten Müller führt aus, dass es aktuell keinen neuen Sachstand gibt. Die zu lösende Frage in diesem Zusammenhang ist, abzuwägen, ob die aktuelle abgaspolitische Debatte und Gemengelage eher gegen den Antrag spricht oder sogar ein wichtiger Beschleuniger für die Notwendigkeit der Antragsstellung werden könnte. Wichtig ist, dass intensiv an einer Lösung der Situation gearbeitet wird.

Mario De Rosa berichtet dem PAK von zwei ihm vorliegenden Anträgen auf Anerkennung als immaterielles Kulturgut. Beim Vergleich mit dem ersten IAK-Antrag und einer Wertung wird deutlich, dass der IAK-Antrag viel zu stark auf das Automobil und viel zu wenig auf das Immaterielle, die verbundenen Traditionen, das Handwerk, den Wissensstand und den Gemeinschaftssinn abgezielt hat. Er regt an, genau abzuwägen, ob der nächste Antrag lieber länger vorbereitet wird und dafür ausgewogen und absolut wasserdicht nach den Anforderungen der Deutschen UNESCO-Kommission ausgearbeitet ist oder ob der neue Antrag eher schnellstmöglich eingereicht wird. Zu Bedenken ist, dass ein erneutes Scheitern im Antragsverfahren für das gesamte Anliegen eher kritisch wäre.

Franz Graf zu Ortenburg unterstreicht die Bedeutung der Anerkennung. Thomas Wirth und Michael Eckert bekräftigen den hohen Stellenwert, sich für die anerkannte automobile Kultur zu engagieren.

Petition zu Klebekennzeichen
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller verweist auf die letzte Sitzung des PAK im Juni und den Bericht des Kollegen Gero Storjohann, MdB aus dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Petition zu den Klebekennzeichen wurde einstimmig dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur zur Erwägung überwiesen, um das Anliegen zu überprüfen und mögliche Abhilfe zu suchen.

Carsten Müller übergibt die Sitzungsleitung an Christan Sauter, MdB.

Evaluierung Wechselkennzeichen
Christoph Karle | Karle Organisation und Moderation

Christoph Karle regt an, sich an das Bundesverkehrsministerium zu wenden und eine Evaluierung der Regelungen zum Wechselkennzeichen zu bitten. Die bisherigen Eindrücke scheinen auf eine sehr geringe Nachfrage zu deuten. Christian Sauter schlägt vor, das Thema ebenfalls mit in das Gespräch im BMVI zu nehmen.

Termine

Thomas Ulrich weist auf die Pan Europäische Konferenz der Automobilhistoriker vom 29. bis 31. März 2019 im Louwman Museum im niederländischen Den Haag hin. Der Veranstaltungsflyer wird dem Protokoll beigefügt.

Christian Sauter schließt die Sitzung.

Anlagen:

pk-amk-20181019-top2-kaeltemittel

pk-amk-20181019-top3-petition-66582-traktorfuehrerschein-mit-beschluss

pk-amk-20181019-top3-versicherung-junge-fahrer

pk-amk-20181019-top5-2019-den-haag

pk-amk-20181019-top5-bmvi-winterreifen

Okt 092015
 

(English below)

Die Pressemitteilung des VDA:

Erhebung zum roten Oldtimer-Kennzeichen für 2015:
07er-Kennzeichen bei Oldtimerbesitzern nach wie vor sehr beliebt

Eine Erhebung des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum 01.05.2015 hat einen Bestand von 54.508 07er-Kennzeichen ergeben. Wie der Verband der Automobilindustrie (VDA) mitteilt, waren es vor fünf Jahren noch 56.104 der roten Oldtimer-Nummern, was einen Rückgang von 2,9 Prozent bedeutet.

Nach 2010 hat der VDA zum zweiten Mal das KBA gebeten, eine Ermittlung der Anzahl dieser Kennzeichen durchzuführen. Neben den 310.694 PKW mit H-Kennzeichen sind die Fahrzeuge mit 07er-Kennzeichen ein weiterer wesentlicher Teil im Gesamtbestand der Oldtimer. In 2010 wurde zusätzlich ermittelt, dass die Halter mit einem roten 07er-Nummernschild im Durchschnitt ca. 3,2 historische Fahrzeuge betreiben. Daraus lässt sich heute ein Gesamtbestand von ca. 171.000 Fahrzeugen ableiten.

Rote 07er-Kennzeichen sind besonders für Fahrzeughalter geeignet, die mehrere Oldtimer besitzen. Sie sind deshalb gerade bei Sammlern sehr beliebt. Die Besitzer können allerdings jeweils nur eines der angemeldeten Fahrzeuge mit dem 07er-Kennzeichen etwa bei Oldtimerveranstaltungen oder Probefahrten fahren. Die Voraussetzungen, um einen Oldtimer mit einem 07er-Kennzeichen anzumelden, sind die gleichen wie bei H-Kennzeichen: Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt, im Originalzustand und verkehrssicher sein.

—–

Additional stocktaking 2015 on historic number plates: 07-Plates (one plate for multiple vehicles) are still popular

A survey executed by the German Federal Motor Transport Authority (KBA, Kraftfahrtbundesamt) at 1-May-2015 returned a total of 54.508 registrations of the red “07” number plate (type “xxx-07nnn”). The Association of the German Automotive Industry (VDA, Verband der deutschen Automobilindustrie) informed that five years ago a total of 56.104 red “07” numbers plates had been issued. This means a decrease by 2.9 percent was noted.

After 2010, the VDA has asked for the second time the KBA to carry out an exact stock-taking of the total numbers of historic vehicle registrations. In addition to the 310.694 cars which are individually registered as “historic vehicles” (black number plate of type “…-… H”), the so-called “07-plate” registers another essential part in the total stock of historic vehicles. In 2010 it was additionally determined that the owner of a red “07 License Plate” on average owns ca. 3,2 historic vehicles. This suggests today a total portfolio of approximately 171,000 vehicles within Germany.

“Red 07 plates” are particularly suitable for vehicle owners who have more than one historic vehicle. They are therefore very popular for collectors who own a larger number of vehicles. However, the owner can only run one of the vehicles registered with the “07er plate” at a time, and is limited to run his vehicle to classic car events or test drives. The prerequisites to register a vintage vehicle with a “07 plate” are the same as those of the “H-plates”: The vehicles must be at least 30 years old, in original condition and roadworthy.

Okt 292014
 

(English below)

Im Rahmen der Sitzung des „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut” (PAK) vom 6. Oktober 2014 im Berliner Bundestag, zu der die Amicale Citroën eingeladen war, kam ein Punkt auf die Agenda, der von Relevanz für viele von uns sein wird:

In diesen Tagen hat sich eher still und heimlich aus dem Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Regelung von Kurzzeitkennzeichen („Überführungskennzeichen“, früher 04-Kennzeichen bzw. Export-Kennzeichen) ergeben. Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, Beschlußdrucksache 355/14 (B), sieht vor, daß der Zuteilung von Überführungskennzeichen eine Hauptuntersuchung VORWEG gehen muss. Auch muss die Fgst.-Nr. VORAB in dem Dokument eingetragen sein.

Das hat massive Einflüsse auch auf unser automobiles Hobby, einige Beispiele aus der Praxis:

  • Kennzeichen abholen, Auto Probe fahren oder zur Werkstatt fahren, ohne TÜV zu haben >> nicht mehr möglich
     
  • Kennzeichen abholen, eins oder mehrere Autos anschauen, die man kaufen möchte, Fgst.Nr. händisch in die Papiere vor Ort eintragen, mit dem gekauften Auto nach Hause fahren >> nicht mehr möglich
     
  • Kennzeichen abholen, an Oldtimer-Fahrten, Rallyes, Veranstaltungen etc. mit Fzg. teilnehmen ohne TÜV >> nicht mehr möglich
     
  • Fzg., für das es nie eine Zulassung geben würde (Sonderkarosserie ohne Einzelabnahme, historische Rennwagen mit ehem. Strassenzul. etc.), so bewegen >> nicht mehr möglich
     

Die Probleme treten natürlich verstärkt dann auch für ältere Fahrzeuge auf – insbesondere kann man bei dieser Regelung davon ausgehen, daß je älter, seltener und komplexer die Fzg. sind, diese so nicht mehr an Veranstaltungen zum Erhalt des kraftfahrthistorischen Kulturguts teilnehmen werden und damit aus der Öffentlichkeit verschwinden – neben den Kosten und Aufwand, vllt. für 1-2 Events im Jahr die Prüfung samt aller Formalitäten durchzuführen, bleibt das Problem, ob die Prüfung überhaupt sinnvoll durchgeführt werden kann, wenn z.B. der Bremsenprüfstand entweder die Messung nicht ermöglicht oder keine auswertbaren Ergebnisse bringt.

Die Änderung der Regelung wurde seitens des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) insbesondere aus dem Mißbrauch heraus abgeleitet bzw. argumentiert. Daß dieser Mißbrauch in „Oldtimerkreisen“ eher minimalste Bedeutung hat, wurde an dieser Stelle beim Entwurf nicht berücksichtigt.

Die Alternativen mit „06er-Händler-Kennzeichen“ (nur für Gewerbe) oder „07er-Oldtimer-Wechsel-Kennzeichen“ (hier wäre der Einsatz nur bei Verkauf eines Fahrzeugs, nicht jedoch bei Ankauf möglich) sind in der Praxis nicht ausreichend.

Wer sich im Detail einlesen möchte:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/335-14(B).pdf

Das Bestreben des PAK und seiner Mitglieder ist es, darauf einzuwirken, daß insbesondere für historische Fahrzeuge eine Ausnahmeregelung geschaffen werden soll. Die MA des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) bzw. der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMVI Katherina Reiche, die an der Sitzung teilnahmen, sind aufgefordert, eine entsprechende Stellungnahme vorzubereiten.

Spätestens zum nächsten Sitzungstermin im März 2015 spätestens soll es diese Stellungnahme geben.

Wir halten Euch auf dem Laufenden.

In der Zwischenzeit rufen wir zusammen mit dem DEUVET dazu auf, eine Online-Petition zum Thema zu unterzeichnen:

Petition gegen HU-Pflicht der Kurzzeitkennzeichen

Wir bitten daher die Citroën-Clubs (und natürlich auch über Citroën hinaus aktive Oldtimer-CLubs und IG’s), diese Info an ihre Mitglieder weiterzuleiten.

Vielen Dank!

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National regulation change on short-time number plates – huge impact on historic vehicles

Event though at the first glance this seems to be a purely national problem, we’d like to create an international attention to some activities which are ongoing in the German legislation.

Another topic came on the agenda of PAK, the German Government’s “Working Group on the preservation of the Automotive Heritage” during the meeting on 6-Oct-2014 which will be of relevance to many of us in Germany:

During the recent days, there has been rather quietly introduced by the federal Department of Transportation (BMVI) to alter the rules of usage for temporary license plates (“Kurzzeitkennzeichen”), which can be used for 5 days only. The “Second Ordinance amending the Vehicle Registration Regulation and other road traffic regulations,” Decision printed matter 355/14 (B), provides that the allocation of number plates has a technical control to happen before the number plate is obtained. The chassis number which could be blank until the car actually was used, now must be entered in advance by the approval authority.

This has a massive impact on our hobby, some practical examples:

  • picking up the short-term number plate, execute a drive test or go to the workshop without having a technical control >> no longer possible
  • picking up the short-term number plate, look at one or more cars that you want to buy, manually enter note down the chassis number on the license, take the purchased car back home >> no longer possible
  • picking up the short-term number plate, and join temporarily vintage car rides, rallies, events, etc., i.e. participate without MOT >> No longer possible
  • usage of vehicles for which there would be never a registration (special body without individual approval, historic racing cars with with former road admittance etc…) >> no longer possible

The problems become more important especially for older vehicles – in particular one can consequently expect that the older, rarer and more complex the vehicle is, these will then no longer participate in events and thus disappear from the public. Next to the costs and expenses to execute a MOT together with all formalities for just 1-2 events a year, the problem remains whether the test can be carried out at all and provide meaningful results if, for example, the brake test measurement unit does not allow or brings no evaluable results.

The amendment to the rules was derived in particular from some abuse on modern cars license plate handling. That this abuse has rather minimal importance in “classic car circles”, was not taken into account at this point when the new regulations were set.

The alternatives in Germany with usage of a so-called “06 dealer plate” (for business purpose only, red number plate type “xx-06….”, not handed out to private people) or “07-vintage number plates” (could be applied only for sale of an already 07-registered car, but not for purchasing a car soon to get 07-registration) are not sufficient.

If you want to read the regulation in detail (sorry, German spoken):

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/335-14(B).pdf

The endeavor of the PAK and its members is to act out that an exemption to be created especially for using historic vehicles. An indication was given that also other countries are preparing for such a limitation of short-term number plates. The related people at BMVI (Federal Ministry of Transport and digital infrastructure) and the Parliamentary State Secretary at the BMVI, Mrs. Katherina Reiche, who took part in the PAK meeting are invited to prepare a statement.

We have been informed by BMVI that on the next scheduled meeting in March 2015 at the latest, there will be given this statement.

We shall keep you up to date.

In the mean time, the Amicale Citroën Deutschland and also the DEUVET, the German branch of the FIVA (the global association for historic vehicles, “Federation Internationale des Vehicules Anciennes”) are jointly advocating to sign an online petition against this regulation – so far more than 10.000 people have expressed their interest against such a regulation.

Petition gegen HU-Pflicht der Kurzzeitkennzeichen

Why this is important also for other countries?

We have seen in many cases that EU regulations turn out to be the driving instance when it comes to bringing new laws and regulations to its countries. So when this turns out to be common practice it could well be that other nations might also “suffer” from such over-regulation.

Please be aware about such activities in your countries, too.

Thank you.

Okt 232014
 

(English below)

Die Amicale Citroën Deutschland war eingeladen, an der letzten Sitzung des PAK (Parlamentskreis Automobiles Kulturgut) im Jahr 2014 teilzunehmen – hier die offiziellen Informationen:


Das Protokoll der Sitzung am Montag, 6. Oktober 2014, 14:00 bis 17:00 Uhr, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400,

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Carsten Müller | MdB
Martin Halder | Meilenwerk AG

Carsten Müller und Martin Halder begrüßen die Gäste, insbesondere die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Katherina Reiche | MdB.

Die zu diesem Zeitpunkt anwesenden MdBs – Matthias W. Birkwald, Peter Stein, Axel Knoerig, Mahmut Özdemir – stellen sich kurz vor. Anschließend stellt Martin Halder der Staatssekretärin die Mitglieder des Kreises kurz vor.


TOP 2 Darstellung des Parlamentskreises

Stefan Röhrig | VDA

Stefan Röhrig stellt die Bedeutung des Automobilen Kulturguts sowie die Arbeit des Parlamentskreises für die Staatssekretärin dar. Die dafür genutzte Powerpoint-Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt.


TOP 3 Aktuelle politische Weichenstellungen und ihre möglichen Auswirkungen auf das Automobile Kulturgut

Katherina Reiche | MdB & Parlamentarische Staatssekretärin

Staatssekretärin Katherina Reiche dankt für die Einladung und freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem Parlamentskreis. In ihrem Bericht stellt sie den Sachstand bei relevanten Themen dar. Unter anderem betont sie beim Thema „Oldtimer-Definition“, dass eine Verwässerung des Oldtimer-Begriffs nicht befürchtet werden müsse – was derzeit ein Oldtimer sei, bleibe auch ein Oldtimer. Hinsichtlich des Sonn-/Feiertagsfahrverbots für historische Nutzfahrzeuge kündigt die Staatssekretärin an, dass durch eine Ausnahmeverordnung bald eine Neuregelung im Sinne der Oldtimerszene geschaffen werde.

Nachbesserungen werden auch bei den Wechselkennzeichen angestrebt – hierzu findenkomplizierte Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium statt, um eine bessere Lösung zu finden.

In der anschließenden Fragerunde werden neben den bereits angesprochenen Ausnahmeregelungen beim Sonn-/Feiertagsfahrverbot und einer Verbesserung bei
Wechselkennzeichen auch die Themen „Umweltzonen“ und „Pkw-Maut“ nachgefragt. Staatssekretärin Reiche teilt mit, dass sie zur Maut noch keine Aussage treffen könne, da grundsätzlich noch nicht feststehe, wie diese aussehen werde. Sie werde aber die Hinweiseder Teilnehmer hinsichtlich einer Ausnahmeregelung für Oldtimer mit in die Beratungen nehmen. Nach Vorlage des endgültigen Mautkonzeptes wird die Staatssekretärin dem Parlamentskreis gern berichten.

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Beim Thema „Umweltzone“ schätzt die Staatssekretärin die Lage als befriedet ein, wird aber im Zuge der ministeriellen Mitberatungen darauf achten, dass mögliche Verschärfungen durch das Bundesumweltministerium zukünftig vermieden werden.

Auf Nachfrage zum Thema „Kulturgut Automobil“ versicherte die Staatssekretärin weiterhin ihre Unterstützung. Sie wird sich auch zukünftig für politischen Regelungen einsetzen, die die Pflege des Kulturgutes Automobil nicht erschweren.


TOP 4 Youngtimer – Unterschiedliche Definitionen

Johann König | ADAC e.V.

Johann König stellt die aktuelle Situation hinsichtlich der unterschiedlichen Definition von Youngtimern vor. Die dafür genutzte Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt. Es wird von Johann König und Martin Halder vorgeschlagen, einen Arbeitskreis zu gründen, der sich mit der Thematik beschäftigt. Johann König wird die Arbeit des Kreises koordinieren. Erste Ergebnisse des Arbeitskreises sollen in der nächsten Sitzung des Parlamentskreises vorgestellt werden.

(Anmerkung Amicale: wir werden aktiv in diesem Arbeitkreis die Interessen der Citroën-Enthusiasten vertreten).


TOP 5 Autozug der Deutschen Bahn

Johann König | ADAC e.V.

Johann König berichtet über die Reduzierung des Autozug-Angebots der Deutschen Bahn. Die dafür genutzte Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt. Die Teilnehmer tauschen sich über die Erfahrungen mit dem Autozug aus. Martin Halder kann die Entscheidung der Bahn aus wirtschaftlichen Aspekten nachvollziehen. Matthias W. Birkwald verweist auf den Antrag der Linksfraktion im Bundestag „Rückzug der Deutschen Bahn AG bei Nacht- und Autoreisezügen stoppen …“ (Bt-Drs: 18/2494).

Reinhard Sachse schlägt vor, dass der Wegfall des Autozugs durch die Nutzung von privaten Spediteuren leicht zu kompensieren wäre, wenn es um den Transport von Oldtimern zu Veranstaltungen gehe. Johannes Hübner wünscht sich eine klare Willensbekundung von Politik und Bahn, um den Autoverkehr teilweise auf die Bahn umzuleiten – die Bahn habe den Auftrag zur Verkehrsentlastung. Einig sind sich die Teilnehmer, dass das Autozug-Angebot der Bahn in den vergangenen Jahren an Qualität und Service eingebüßt habe. Peter Stein schildert eindrucksvoll seine persönlichen Erfahrungen als Zugbegleiter in Autozügen. Dies wäre ein Ansatzpunkt, um mit der Deutschen Bahn ins Gespräch zu kommen. Carsten Müller schlägt vor, einen verantwortlichen Produktmanager der Deutschen Bahn zur nächsten Sitzung einzuladen, um über die Thematik zu berichten.


TOP 6 Pkw-Maut für den Oldtimer

Peter Schneider | DEUVET e.V.

Peter Schneider berichtet über die Pkw-Maut für Oldtimer. Sein Vortrag sowie das Informationspapier des Bundesverkehrsministeriums vom 6. August 2014 sind diesem Protokoll beigefügt. Generelles Ziel müsse es sein, auf eine Ausnahmeregelung und absolute Befreiung für H- und 07er-Kennzeichen zu drängen. Martin Halder und Thomas Jarzombek unterstützen dieses Ziel und betonen den Grundsatz der Bundesregierung, dass kein Bundesbürger durch die Maut stärker belastet werden solle. Es sei eine pragmatische Umsetzung notwendig.

Georg Sewe macht deutlich, dass statt Maut nach anderen Lösungen gesucht werden müsse. Er schlägt eine Umlegung auf die Mineralölsteuer vor. Thomas Kohler äußert dafür ebenfalls Sympathien und warnt – mit Blick auf die Erfahrungen in der Schweiz – vor eine Vignettenlösung. Carsten Müller erläutert, dass bei einer Umlage auf die Mineralölsteuer das Problem der fehlenden Zweckbindung der Mittel für Infrastrukturprojekte bestehe.


TOP 7 Historische Nutzfahrzeuge aus der Sammlung alga

Emil Bölling | Mobiles Fahrzeugmuseum Sittensen

Emil Bölling vom Mobilen Fahrzeugmuseum in Sittensen stellt die eindrucksvolle und von ihm zusammengetragene Sammlung historischer Nutzfahrzeuge vor. Die Sammlung gehört dem Baumaschinenhändler Horst Gaßmann. Herr Gaßmann möchte die Sammlung abgeben. Herr Bölling versucht seit geraumer Zeit, ein Auseinanderreißen seines Lebenswerks zu verhindern. Er hat dazu zahlreiche Kontakte zum Land Niedersachsen, aber auch zu politischen Stellen in
Berlin geknüpft – bisher erfolglos.

Herr Bölling bittet die Mitglieder, sich an ihn bzw. Carsten Müller und Martin Halder zu wenden, wenn sie eine Lösung sehen, wie die Sammlung gerettet werden kann. Gleichzeitig lädt er die Teilnehmer zu einem Besuch des Fahrzeugmuseums ein.

Die Kontaktdaten lauten:

Mobiles Fahrzeugmuseum Sittensen,
Westerböhmen 6,
27419 Sittensen,

Telefon: 0173/270 21 46 & 0171/866 77 58 (Emil Bölling);

E-Mail:
nutzfahrzeugmuseum@ewetel.net, www.mobiles-fahrzeugmuseum.de


TOP 8 Verschiedenes

Carsten Müller | MdB

Carsten Müller berichtet, dass er eine Anfrage zu Gestaltung von H-Kennzeichnen in DINSchrift ohne Euro-Zeichen erhalten habe und bittet die Teilnehmer um eine kurze Einschätzung zum Sachverhalt. Wird hier Änderungsbedarf gesehen? Die Teilnehmer waren sich einig, dass derzeit kein Handlungsproblem bestehe und der Status quo zu akzeptieren sei.

Martin Halder berichtet von Überlegungen, darauf hinzuwirken, das automobile Kulturgut als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anerkennen zu lassen. Ein entsprechender Antrag solle von Deutschland ausgehen. Er schlägt die Gründung eines Arbeitskreises vor, der sich mit der Thematik beschäftigt. Thomas Kohler berichtet, dass die FIVA engen Kontakt mit der UNESCO aufbauen will und ebenfalls zum Ziel hat, das automobile Kulturgut zum immateriellen Kulturerbe erklären zu lassen. Mario Theissen weist darauf hin, dass in einem entsprechenden Antrag der Bezug zum weltweiten automobilen Kulturgut hergestellt werden müsse. Martin Halder und Carsten Müller werden zunächst Vorarbeiten leisten und die relevanten Faktoren für eine mögliche Antragsstellung eruieren. Auf dieser Grundlage ist dann der Arbeitskreis zu gründen.

Andreas Keßler fragt nach dem Stand des Verfahrens zur Einschränkung der Erteilung von Kurzzeitkennzeichen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass eine Einschränkung für die Oldtimerszene im Zuge der Novellierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verheerend sein kann. Christian Theis aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sicherte die umgehende Übersendung des Sachstands an den Parlamentskreis zu, die umgehend versendet werden sollen. Die Mitglieder sehen dringenden Handlungsbedarf.

(Anmerkung Amicale: auch hier haben wir bereits die deutschen Citroën-Clubs über die wirklich dramatisch zu bewertenden Einschränkungen für die Oldtimer-Szene informiert, sollte dieses Vorhaben so umgesetzt werden. Wir werden hierzu separat berichten.).

Kurz thematisiert wurde die aus Umweltschutzaspekten zu befürchtende Einschränkung von Arbeits- und Materialtechniken durch die europäische Richtlinie REACH. Hierzu hat Stefan Röhrig in der vergangenen Sitzung bereits referiert. Derzeit wird der Entwurf auf EU-Seite wohl überarbeitet und in einigen Punkten entschärft. Stefan Röhrig wird den aktuellen Sachstand dem Büro Müller zur Weiterverteilung zukommen lassen.

Martin Halder berichtet, dass er zusammen mit Carsten Müller Ende August an der Rallye Hamburg-Berlin-Klassik teilgenommen habe. Er dankte Bernhard Kadow von Volkwagen für den zur Verfügung gestellten VW-Bus T1 mit Lufthansa-Logo sowie Frank Meyer von Auto Bild Klassik. Carsten Müller und Martin Halder nahmen zudem auch an der „24 Tours Du Pont“ in Potsdam teil.


TOP 9 Terminplanung

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet am Montag, den 2. März 2015 ab 14:00 Uhr statt. Eine Einladung wird rechtzeitig versendet.

Anlagen
Protokoll_PAK_061014_final
AW_BMVI_hist_Fahrzeuge_EU_RL_20140602
TOP_2_VDA_Vorstellung_PAK
TOP_4_ADAC_Youngtimer
TOP_5_ADAC_DB_Autozug
TOP_6_BMWI_Infrastrukturabgabe_Infopapier
TOP_6_DEUVET_Maut
TOP_7_Flyer_Nfz_Museum_Sittensen

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Latest Update – German Parliament on the Automotive Heritage

Those of you who follow the reports from Amicale Citroën on the activities to preserve the automotive heritage in Germany do know that even the German Government has set up a dedicated forum for this – the “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK)” is the place where major stakeholders in this preservation subject do meet, discuss issues and propose solutions in areas which touch our all automotive hobby potentially to a large extent.

New legal national regulations, definitions and other matters are being discussed within this circle. Members of the parliament or from the ministry join the sessions and also come back with deregulations which are of the benefit to all.

It is the ambition and mission of Amicale to actively contribute to this development, in order to ensure that next to the prestigious models which many people relate to vintage vehicles, also enough flexibility is given to give the “bread and butter” vehicles a substantial freedom to be part of the automotive history – and this beyond the presence in museums and exhibitions.

By the way – the Amicale is the only manufacturer- and lobby-independent organisation representing clubs and their members directly in this forum.

Without going too much into detail – please use translators such as “Google Translate” to get an understanding of individual topics – it can be said that the cooperation amongst lobby organisations, representative of automotive industry, road assistance clubs, museums, journalists and media etc. is a fruitful setup now with this PAK setup.

Issues which are of utmost importance (such as “are EU regulations a problem for the national handling of historic number plates and exchangable historic number plates”), the definition of historic vehicles, but also not yet resolved topics such as the definition of so-called “Youngtimers” (read: soon to be historic vehicles – but what is “soon”?), can be addressed in this forum as also the politics does contribute to a solution which is jointly acceptable.

FIVA resp. its national branch “DEUVET” is represented here as well – which now gets a way higher backing as industry and lobby partners do support their (and our) ambition.

The Amicale is now invited to work on this “Youngtimer” definition which also has an impact on value of these cars, insurance regulations etc.
And our mission is clear – next to many prestigious vehicles which lots of people associate with “vintage vehicles”, also the so-called “bread and butter” cars need to be integrated into regulations and modern traffic management in a way that the maximum majority of old vehicles can be kept on the road as an integral part of our society and our automotive heritage which plays an exceptional role in the society in Germany – and beyond.

Stay tuned!

Sep 212012
 

(English below, français au-dessous)

Der Bundesrat hat den Plänen der Bundesregierung, die alten Kraftfahrzeugnummernschilder wieder zuzulassen, in seiner heutigen Plenarsitzung zugestimmt. Damit haben Städte und Gemeinden künftig deutlich mehr Auswahl bei ihren Zulassungskürzeln.

Den weitergehenden Plänen der Bundesregierung, auch völlig neue Nummernschilder zuzulassen und damit die Zulassungsstellen ihre Ortskürzel praktisch frei wählen zu lassen, erteilte der Bundesrat allerdings eine Absage. Diese Regelung führe zu einer unübersichtlichen Vielzahl neuer zusätzlicher Kennzeichen und sei daher abzulehnen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die geänderte Verordnung in Kraft setzt.

Die “erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften”, Beschluss Drucksache 371/12, im Wortlaut, zum Download auf den Amicale Citroen Seiten:

Download

Darin enthalten sind auch die Änderungen z.B. für das “Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen”, der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Nach Ermittlungen der Universität Heilbronn würden 75,9 Prozent der befragten Kfz-Besitzer sich bei einer Zulassung oder Ummeldung eines Kfz ein bisher auslaufendes Unterscheidungszeichen zuteilen lassen. Da jedoch ein Antrag auf Änderung des Kennzeichens mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, wird geschätzt, dass lediglich 5 – 10 Prozent (Mittelwert = 7,5 %) der Fahrzeughalter tatsächlich einen Antrag nur wegen der Änderung des Kennzeichens stellen wird, d. h. ca. 515 000 (9,04 Millionen Fahrzeuge x 0,759 x 0,075 = 514 602). Der Umstellungsaufwand für die Behörden wird zeitlich mit rund 20 Minuten beziffert.

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New Old number plates to come back again in Germany

The German Bundesrat, the Federal Council of Germany has approved the Bundesregierung (Federal Governments) plans to allow the old car number plates again, at the plenary session of September 21, 2012. German cities and towns have much more choice in their future approval procedures.

The further plans of the federal government to allow completely new license plates and thus make the approval bodies elect their local codes practically free, the Federal Council mandated, however, came to a rejection. This rule leads to a confusing variety of new additional indicator (number plate first 1-3 letters “XX-…”) and therefore should be rejected. The federal government must now decide whether it is going to modify the decree.

Download the Bundesrat decision document

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Le Conseil fédéral d’RFA (“Bundesrat”) approuvé lors de la session plénière de Septembre 21 des plans du gouvernement fédéral (“Bundesregierung”) d’Allemagne pour permettre aux anciennes plaques d’immatriculation au nouveau. Les villes et les departements ont beaucoup plus de choix dans leurs raccourcis d’approbation à venir pour les numero plaques pour les vehicles.

Download la Bundesrat decision

Jan 052012
 

Zum 6. April 2011 wurde die neue “Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO” (Verkehrsblatt VkBl. Nr.7 vom 15.04.2011 S.257, LA20/7342.12/00) eingeführt, die nun ab November 2011 ihre Gültigkeit erlangt hat.

Hier noch einmal im Wortlaut der Abdruck der geänderten Richtlinie:

Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (BGBl. Teil I S. 988), ist die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) verkündet worden. Mit der Verordnung wurde auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert. Die FZV wurde aus normativen Gründen am 10. Februar 2011 (BGBl. Teil I S. 139) nochmals erlassen.

Mit der FZV und der Änderung der StVZO sind unter anderem Änderungen für die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) eingetreten. War es vorher notwendig, für Oldtimer eine besondere Betriebserlaubnis zu beantragen, ist neben dem Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit ab dem 01.03.2007 nur noch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr einer Technischen Prüfstelle oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (aaSoP oder PI) für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens erforderlich (§§ 9 Abs. 1 und 17 FZV). Damit ist die Möglichkeit geschaffen worden, die Begutachtung ebenfalls von Prüfingenieuren amtlich anerkannter Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.

Die Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfordert auch die Anpassung der Richtlinie. Die Anpassung hat zum Ziel, neben der mit der neuen Verordnung bereits erreichten Deregulierung, auch mit der neuen Gestaltung der Richtlinie eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen. Die Struktur des Gutachtens ist übersichtlicher und einfacher gestaltet worden.

Im Rahmen der Anpassung der Richtlinie soll der bisherige Bewertungsmaßstab (VkBl. 1997 S. 538) nicht verändert werden. Weiterhin gilt: Neben der Originalität sind ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von “normalen alten” Fahrzeugen einzuhalten.

Neu ist, dass auf eine Bewertungsskala aus Gründen der Vereinfachung zukünftig verzichtet wird. Eine Werteskala ist für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichen unerheblich. Das positiv abgeschlossene Gutachten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend. Die Tätigkeit des Sachverständigen wird damit auf das Notwendige reduziert.

Die nachstehend bekannt gemachte Richtlinie ist ab dem ersten Tag des siebten auf die Bekanntmachung folgenden Monats anzuwenden. Die Richtlinie für die Begutachtung von “Oldtimer”-Fahrzeugen, VkBl. S. 515 vom 21.07.1997 und der im Zusammenhang mit der Richtlinie bekannt gemachte Anforderungskatalog wird mit der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie aufgehoben.

Nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden wird hiermit die Richtlinie für die Begutachtung von Fahrzeugen als Oldtimer und das Muster für das Gutachten nach § 23 StVZO bekannt gegeben.

Wortlaut der Richtlinie:

Der aaSoP oder PI hat zu Beginn seiner Begutachtung zu prüfen, welche nachstehend näher erläuterte Eingangsbedingung vorliegt und in welchem Umfang entsprechend seiner Zuständigkeit die Begutachtung abgeschlossen werden kann.

1. Folgende Randbedingungen können bei der Begutachtung für die Einstufung als Oldtimer vorliegen:

a) Das Fahrzeug ist zugelassen:

Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 StVZO durchzuführen.

b) Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug soll wieder zum Verkehr zugelassen werden:

Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 StVZO unter Beachtungen der Anforderungen nach § 14 Abs. 2 FZV durchzuführen.

c) Das Fahrzeug soll nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat nun in Deutschland zugelassen werden:

Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und eine Untersuchung nach § 29 StVZO unter Beachtungen der Anforderungen nach § 7 FZV durchzuführen.

d) Die Bedingungen a) bis c) liegen nicht vor:

Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und nach § 21 StVZO durchzuführen.

e) Das Fahrzeug ist nicht zugelassen und soll ein rotes Oldtimerkennzeichen führen (§ 17 FZV):

Es ist eine Begutachtung nach dieser Richtlinie und eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 StVZO durchzuführen

Hinweis: Bei Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungs- oder Selbstzündungsmotor angetrieben werden, umfasst eine Untersuchung im Umfang einer HU grundsätzlich auch den Untersuchungspunkt Motormanagement-/Abgasreinigungssystem; ausgenommen sind die in der Nummer 1.2.1.2 der Anlage VIII zur StVZO aufgeführten Kraftfahrzeuge sowie Krafträder, die bis zum 31. Dezember 1988 erstmals in Verkehr gekommen sind.

2. Das Gutachten hat mindestens die im nachstehenden Muster enthaltenen Angaben aufzuweisen.

3. Die vom aaSoP oder PI unter Ziffer 4 und 5 des Musters zum Ausdruck gebrachte Würdigung hinsichtlich Zustand, Ausrüstung und Veränderungen des Fahrzeugs muss eine Antwort auf die entscheidende Frage geben: Kann das begutachtete Fahrzeug im Sinne dieser Richtlinie als ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden? Voraussetzung dafür ist, dass das Erscheinungsbild des Fahrzeugs dem bei der Auslieferung ab Werk oder der dokumentierten Modifikation in der anfänglichen Betriebszeit entspricht.

4. Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß § 2 Nr. 22 FZV sind:

* Guter Pflege- und Erhaltungszustand (Abgrenzung zu “normalen alten” Fahrzeugen).

* Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein.

* Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden.

Unter Beachtung der vorstehenden Kriterien kann unter Umständen auch bei in Ziffer 3 des Musters angegebenen nicht originalen Hauptbaugruppen oder Teilen in Abschnitt 5 bestätigt werden, dass das Ergebnis der Begutachtung positiv ist. In diesem Fall hat der aaSoP oder PI mit dem Leiter der Technischen Prüfstelle bzw. dem Leiter der Überwachungsorganisation oder den von ihnen benannten Experten abzustimmen (nachfolgend “Technische Leitung” genannt).

5. Beurteilungsmaßstab für den aaSoP oder PI im Sinne dieser Richtlinie sind der zugehörige Anforderungskatalog für Oldtimer, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vorschriften.


Anforderungskatalog
für die Begutachtung eines Fahrzeugs
zur Einstufung als Oldtimer
gemäß §23 StVZO

Vorwort

Im Rahmen von Begutachtungen gemäß §23 StVZO können Unterschiede bei der Beurteilung der Fahrzeuge auftreten. Gerade der Begriff “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut”, der in der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern genannt ist und als Grundvoraussetzung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens gilt, ermöglicht unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung von Fahrzeugen gemäß §23 StVZO.

Deshalb wurde ein Anforderungskatalog erstellt, der einer Begutachtung zugrunde gelegt werden muss.

Der Anforderungskatalog dient der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Begutachtung von Fahrzeugen aller Klassen gemäß §23 StVZO. Er hat das Ziel, einheitliche Anforderungen und Beurteilungskriterien zu definieren, damit es zu vergleichbaren Beurteilungsergebnissen kommt.

Der Anforderungskatalog stellt selbst nur einen allgemeinen Rahmen dar. Über Detailabstimmungen verständigen sich die zuständigen Stellen mit einer Arbeitsanweisung für Oldtimer im Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE).

Inhalt

1. Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß §23 StVZO

2. Mindestzustand des Fahrzeugs

3. Durchführung der Begutachtung
* Fahrzeugidentität
* Aufbau/Karosserie
* Rahmen und Fahrwerk
* Motor und Antrieb
* Bremsanlage
* Lenkung
* Reifen/Räder
* Elektrische Anlage
* Innenraum
* Spezifische Besonderheiten bei Krafträdern
* Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen

1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß §23 StVZO

* Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die Schlüsselnummer „0098″ erhalten (§2 Nr.22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

* Die Originalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder PI jeweils mit der „Technischen Leitung” der Überwachungsinstitution abzustimmen.

* Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.

* Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit und ein Zustand gemäß Ziffer 2.

2. Mindestzustand des Fahrzeugs

Eine positive Begutachtung setzt grundsätzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:

* ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage.

* nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht”),

* kein Fehlen wesentlicher Teile,

* keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und

* die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

3. Durchführung der Begutachtung

Die nachfolgend aufgeführten Prüfpositionen sind Pflicht-Prüfpunkte für den aaSoP oder PI bezüglich des Originalzustands.

3.1. Fahrzeugidentität

Das Gesamt-Fahrzeug muss eindeutig zu identifizieren sein.

* Original-FIN oder TP-Nr. vorhanden.

* Bis EZ 01.10.1969 kann FIN elektrisch eingraviert oder auf einem separaten auf genieteten Blechschild angebracht sein.

Ist keine Identifikation möglich, ist nach §59 Abs. 3 StVZO zu verfahren.

* Fabrikschild nach § 59 StVZO oder EG-Ausführung vorhanden, ein originales Fabrikschild kann beibehalten werden.

* Motor-Nummer bzw. Motortyp/Kennzeichnung muss original und sichtbar (z. B. durch eingeschlagene Nummer/Typ, durch Gussnummern) oder durch Übereinstimmung der optischen Erscheinung, ggf. inkl. der Neben-aggregate nachvollziehbar sein.

3.2. Anforderungen an die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs

Das äußere Gesamterscheinungsbild des Fahrzeugs entspricht dem damaligen Originalzustand.

Weitere Anforderungen sind:

3.2.1. Aufbau / Karosserie

3.2.1.1. Außenhaut

* Nur originales oder zeitgenössisches Erscheinungsbild zulässig.

* Nur Originalwerkstoff bzw. bei Anbauteilen anderer freigegebener Werkstoff zulässig.

* Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist zeitgenössisch.

Ausnahme: Sofern im Rahmen der Fahrzeugbaureihe genehmigt, z.B.: Umbau Coupé in Cabrio oder PKW in LKW, zulässig.

3.2.1.2. Lack

Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d.h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush) nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenaufschrift.

3.2.1.3. Karosserie

Instandsetzungen dürfen das Gesamterscheinungsbild nicht beeinträchtigen und müssen fachgerecht ausgeführt sein.

3.2.2. Rahmen und Fahrwerk

3.2.2.1. Rahmen

Nur Originalausführung, Originalersatzteil oder vom Hersteller freigegebene Nachfertigung zulässig.

3.2.2.2. Fahrwerk

Nur Originalausführung oder Originalersatzteil und zeitgenössische Umrüstung(en) mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.

3.2.3 Motor und Antrieb

3.2.3.1. Motor

* Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

* Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z.B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.

* Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO.

* Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens zulässig.

* Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.

3.2.3.2. Getriebe

Nur Originalausführung oder Getriebe aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

3.2.4. Bremsanlage

* Nur Originalausführung oder Anlage aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

* Zeitgenössischer Umbau von mechanischer auf hydraulische Betätigung.

* Umbau Einkreis- auf Zweikreisanlage zulässig.

3.2.5. Lenkung

* Nur Originalausführung oder Anlage aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

* Zeitgenössisches Sonderlenkrad, wenn Original oder mit Prüfzeugnis zulässig.

3.2.6 Reifen/Räder

* Nur Originalausführung oder Rad-/Reifen¬kombination aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

* Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig.

* Umrüstung Diagonal- auf Radial-Reifen bei vergleichbaren Abmessungen zulässig.

3.2.7. Elektrische Anlage

3.2.7.1. Lichttechnische Einrichtungen (LTE)

* Nur Originalausführung oder Anlage aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

* Bei Umbauten oder Nachrüstungen muss zeitgenössisches Erscheinungsbild erhalten bleiben.

3.2.7.2. Radio und Unterhaltungs- /Kommunikations-Elektronik

Nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Veränderungen von Armaturenbrett und Innenraum zulässig.

3.2.7.3. Übrige Ausstattung

Umrüstung von 6V-Betriebsspannung auf 12V-Betriebsspannung grundsätzlich zulässig, wenn fachgerecht ausgeführt.

3.2.8. Innenraum

Das Erscheinungsbild der Innenausstattung entspricht weitestgehend dem Originalzustand oder ist zeitgenössisch modifiziert.

3.2.8.1. Sitze und Gurte

* Nur Originalausführung oder zeitgenössische Umrüstung mit damaligem Prüfzeugnis zulässig; wahlweise Ausführung aus Fahrzeugbaureihe zulässig.

* Sitzbezüge nur original, ähnlich oder zeitgenössisch zulässig.

* Nachrüstung von Gurten zulässig, wenn fachgerecht eingebaut.

3.2.8.2. Armaturenbrett

Nur aus Fahrzeugbaureihe oder mit zeitgenössischem Erscheinungsbild zulässig.

3.2.8.3. Behindertengerechte Bedienung

Nur fachgerechte Umbauten mit gültigem Prüfzeugnis in Verbindung mit Auflagen im Führerschein zulässig.

3.3. Spezifische Besonderheiten bei Krafträdern

Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen für Fahrzeuge.

3.3.1. Kraftstofftank

Nur Originaltank oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Zubehörtanks zulässig.

3.3.2. Abgasanlage

Nur Originalanlage oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Zubehöranlage zulässig.

3.3.3. Sitzbank

Nur Originalbank, Sitz/Bank aus Baureihe, oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössisches Zubehör zulässig.

3.4. Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen

Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen für Fahrzeuge.

3.4.1. Aufbau

Nur Original-Aufbau oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Variante zulässig.

3.4.2.

Nur zeitgenössiche Reklamemotive und Firmenaufschriften zulässig.

Soweit die Vorschriften im Wortlaut – Tippfehler beim Abtippen sind möglich 😉 .

Hier noch einmal als PDF Download, sowie zusätzlich beinhaltend:

“Mustergutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach §23 StVZO”

PDF Download Oldtimer Richtlinie / H-Kennzeichen 2011 / Mustergutachten Oldtimer-Zulassung

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German regulation for definition and classification of vehicles as vintage vehicles

The a.m. lengthy text contains the official definition and detailed specifications for engine, chassis, body, coloring, accessories etc.

As this is German legislation, there is no translation available via ACI-D.

You could use http://translate.google.com/ to get the text translated accordingly.

Nov 232011
 

Am 07.November 2011 tagte der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (“PAK”). Hier das Sitzungsprotokoll:

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch Jens Koeppen. Herr Koeppen bedauert, dass er aufgrund seiner zahlreichen Verpflichtungen dem Parlamentskreis nicht länger vorstehen kann und stellt als Nachfolger Thomas Jarzombek (MdB – CDU) vor, der sogleich von seinem Vorhaben berichtet, die Plakette der Umweltzone aus optischen Gründen von der Scheibe auf das Kennzeichen wandern zu lassen.

Status Sonderkennzeichen (kleine Kennzeichen für Motorräder, Klebekennzeichen):

Laut der MdBs Koeppen und Jarzombek ist der beim letzten Treffen angekündigte Antrag noch nicht gestellt worden, da dieser noch in den Gremien durchgesprochen werden muss, um seitens der Abgeordneten mehr Unterstützung zu erhalten. Thomas Jarzombek schlägt zudem vor, gleich mehrere Themen
in diesem Antrag zu bündeln.

Als weiterer „Problemfall“ wird hier seitens Peter Schneider die bundesweit unterschiedliche Handhabung der roten 07-Nummern bei Umzug oder Verkauf genannt, die nicht nachvollziehbar ist. (s. auch Protokoll vom 04.07.2011 / www.amicale-citroen.de) Laut Burkhard Steins wäre es sinnvoll, die Nutzung des „US Kennzeichens“ wieder zu beleben; ein weiterer möglicher Punkt für einen Antrag.

Johannes Götze merkt die Dringlichkeit in Sachen kleine Kennzeichen für Motorräder an. Viele große Kennzeichen seien auf den Motorrädern schlichtweg nicht zu montieren. Mehrere Antragspunkte gingen evtl. zu Lasten der Schnelligkeit.

Thomas Jarzombek wird diese Punkte mit der Verkehrsarbeitsgruppe diskutieren und schlägt vor, bei PSts. Dr. Andreas Scheuer nachzufragen, inwieweit hier eine gesetzliche Lösung sinnvoll bzw. machbar ist, da eine Gesetzgebung nicht so schnell „zu kippen“ sei wie eine Verordnung.

Bis zur nächsten Sitzung soll eine entsprechende Regelung in einem Antrag formuliert und in die Entscheidungsgremien gebracht sein.

Die neue Oldtimer-Richtlinie (Alf Menzel, GTÜ):

Beim letzten Treffen wurde die neue Oldtimer-Richtlinie von Hans Hesse (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vorgestellt. Die Oldtimer Richtlinie ist bereits zum 01.11.2011 in Kraft getreten. Eine hierfür ins Leben gerufene „Oldtimer-Kommission Arbeitskreis Erfahrungsaustausch“ (AKE) prüft derzeit die Möglichkeit der konkreten Anwendung.

Am 20.03.2012 soll die Arbeitsanweisung zum Bewertungskatalog beraten werden, bis dahin wird die Arbeitsgruppe des AKE voraussichtlich noch dreimal zusammenkommen. Der AKE hat keine gesetzgebende, sondern ausschließlich beratende Funktion.

Als die drei wichtigsten Entscheidungskriterien gelten das Fahrzeugalter, der Mindesterhaltungszustand und die Abweichung von der Originalität. Die Oldtimer Richtlinie liefert keine Aussage über einen eventuellen Mehrwert, sondern beantwortet lediglich die Frage, ob es sich bei dem zu
prüfenden KFZ um einen Oldtimer handelt.

Alf Menzel verweist in diesem Zusammenhang auf das umfangreiche Archiv der GTÜ, das 48.000 Nachweise zu unterschiedlichsten Marken und Modellen enthält und für jedermann nutzbar ist. Dies und weitere Infos sind zu finden unter www.gtue-oldtimerservice.de.

Thomas Lundt appelliert an die Runde, dafür Sorge zu tragen, dass sich auch wirklich Fahrzeuge auf der Straße bewegen, die die Bezeichnung Kulturgut verdienen und nicht jeder „Plastikbomber“ aus der entsprechenden Zeit als Oldtimer gelten dürfe. Carsten Bräuer entgegnet, dass es keine Frage des
persönlichen Geschmacks sei. Solange die Bausätze als „zeitgenössisch“ gelten und die anderen Kriterien erfüllt seien, handele es sich ganz klar um Oldtimer. Die 80er Jahre war die Hochzeit des Fzg.-Tuning und der Umbauten.

Zudem habe das H-Kennzeichen keine wertbildende Funktion, es ermögliche lediglich eine Steuersubventionierung und die problemlose Befahrung der Umweltzonen.

Thomas Jarzombek ist jedoch durchaus der Meinung, dass das H-Kennzeichen ein Fahrzeug adelt. Eine Anmerkung, die ein großer Teil der Runde teilt: Laut Reinhard Sachse hat das H-Kennzeichen durchaus monetären Einfluss.

Der Teilnehmerkreis ist sich einig darüber, dass die geplante Regelung sehr offen ist und vernünftige Grenzen aufgezeigt werden müssten, um einer undifferenzierten Vergabe von H-Kennzeichen möglichen Schwemme vorzubeugen, die sich auch negativ auf die öffentliche Akzeptanz auswirken könnte, die nach wie vor sehr hoch sei.

Zudem fördert eine solche nachvollziehbare Einstufung die Klassifizierung. Eine drohende Oldtimer-Schwemme widerspricht zudem der Berechtigung, von einem Kulturgut zu sprechen.

Martin Halder verweist in diesem Zusammenhang auf einen durchaus kritischen Artikel des Spiegel (s. Anhang), der die Sensibilität der Öffentlichkeit für dieses Thema unterstreicht.

Biokraftstoff E10 bei Oldtimern (Johannes Hübner | autoconsult):

Johannes Hübner berichtet über Entwicklungen aus seinem aktuellen Feldversuch (wir berichteten bereits anlässlich der Sitzung vom 04.07.2011). Zusammenfassend kann berichtet werden, dass das ein oder andere Fahrzeug zwar „Macken“ aufweist, jedoch nicht eindeutig belegbar ist, ob diese durch die Nutzung von E10 herrühren. Von ihm konsultierte andere Quellen wie beispielsweise Internetforen melden ebenfalls keinerlei Probleme mit dem Kraftstoff E10.

Peter Steinfurth wirft die Frage auf, ob es denn verlässliche Zahlen im Hinblick auf den Verkauf von E10 gäbe. Offensichtlich werde E10 nämlich aufgrund der geringen Nachfrage von den Tankstellenpächtern gar nicht verkauft, aus den entsprechenden Zapfsäulen fließe E5. Stefan Röhrig erwähnt, dass innerhalb der EU-Kommission das Thema für so brisant gehalten wird, dass darüber diskutiert wird, E10 als zukünftigen Standard-Kraftstoff in Frage zu stellen. Martin Halder kündigt an, das Thema E10 zugunsten anderer wichtiger Themen innerhalb dieser Runde ruhen zu lassen, bis neue, konkrete Erkenntnisse vorliegen.

FIVA | Charta von Turin:

Johannes Hübner sieht die größte Problematik nicht im eigentlichen Text der Charta, sondern im Vorwort (Definitionen). Vom 17.-19.11.2011 findet in Washington, DC, die FIVA General-Assembly statt; der ADAC hat laut Dirk Jurgasch hierfür seine Anmerkungen an den FIVA Vertreter der Schweiz, Herrn Kohler, geschickt. Der DAVC wird lt. Georg Sewe in Washington teilnehmen.

Stefan Röhrig berichtet von einem Treffen des VDA mit Vertretern der FIVA. Laut Herrn Röhrig will der VDA auf jeden Fall verhindern, dass die FIVA auf die Unesco zugeht und die Charta als Gesetz verabschiedet wird. Eine Meinung, der sich Winfried Seidel bedingungslos anschließt – jegliche Entwicklung in Richtung Denkmalschutz sei aufgrund der unabsehbaren Einschränkungen um jeden Preis zu vermeiden. Peter Steinfurth berichtet, dass im Internetforum der „Oldtimer-Markt“ weniger der Inhalt der geplanten Charta kritisiert wird, als die Tatsache, dass von der FIVA in Vorwegnahme einer öffentlichen Diskussion Einschränkungen besprochen werden.

Martin Halder fasst die allgemeine Stimmung dahingehend zusammen, dass die Oldtimer-Richtlinie von den meisten als zu liberal angesehen wird. Hingegen befasst sich die geplante Charta von Turin zwar mit vergleichbaren Fragestellungen, wird aber insgesamt als zu restriktiv beurteilt. An Dirk Jurgasch richtet sich abschließend die Bitte, das nächste öffentliche Protokoll der FIVA zur Vorbereitung auf das nächste Treffen des Parlamentskreises zu liefern. Martin Halder regt an, die Themen zur Klassifizierung von Oldtimern zum Schwerpunkt der nächsten Sitzung zu machen, was breite Zustimmung findet.

Verschiedenes:

Peter Schneider berichtet von einer Sitzung der Historic-Vehicle-Group der EU. Da die „Problematik Umweltzone“ inzwischen auch andere Länder der EU erreicht hat, besteht dort der Wunsch nach einer Einführung des H-Kennzeichens analog zu Deutschland. Georg Sewe berichtet von der Schwierigkeit für Oldtimer Clubs, den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen / zu behalten. Peter Schneider merkt an, dass nur allgemeine Oldtimer-Clubs diesen Status zugesprochen bekommen, nicht jedoch Marken-Clubs.

Christoph Karle befürchtet kommende Maut-Gebühren für PKWs. Thomas Jarzombeks Einschätzung dazu ist, dass dies aus Gründen der Umsetzung und der Kosten-Nutzen-Rechnung eher nicht realisiert wird und sich somit auch die Frage nach einer Mautbefreiung für Oldtimer absehbar nicht stellt.

Soweit die Mitteilung des PAK. Wir danken dem VDA, Stefan Röhrig, für die Zusendung dieser Informationen.

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Translation and Summary by ACI-D St. Joest:

German government discussions around definition of vintage vehicles, size of number plates, E10 fuel and Charta of Turin

Next to the current parliament works around the automotive heritage and it’s establishment within the legal framework – see notes above, from PAK (parliamentary council on the automotive cultural heritage) – it is interesting to notice that in other EU countries there is a strong interest to copy over a Germany blueprint on definition of prerequisites for / establishment of historic number plates on vintage vehicles. The EU Historic Vehicle Group is prime driver of this initiative. This could also be the basis upon which pollution zones in inner cities respectively the handling of vintage vehicles within this context can be established.

The Minutes Of Meeting from the last PAK meeting also includes the usage and availability of small number plates for historical motorbikes as due to technical limitations on the bike itself, large number plates simply can not be mounted, and the “American type of number plate” seems to be a favoured type to become legal.

Germany has established a new version of the “Oldtimer Richtlinie” (frameworks for definition of vintage vehicles) which became official in November 2011 and about which the Amicale Citroen Deutschland will soon publish more detailed information.

Discussions and handling on E10 (10% ethanol in the fuel) respectively it’s impact on rubber and corrosion of metals (such as carburetor, fuel pumps etc.) are currently set on hold. Rumors are ongoing that the EU commissions decisions on selling E10 fuel quota might be weakened up or changed. Many historical cars are being fueled with “traditional Super” (i.e. 95 octane, 5% ethanol anyways) or “Super Plus” (pb replacement additives).

The Charta of Turin – the definition of vintage vehicles, see also the www.amicale-citroen.de article – is being discussed heavily. While the German “Oldtimer Richtlinie” is rather being perceived by some parties as being too liberal, the Charta being way too strict. It is the intention of VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie, the Germany association of the automotive industry) to prevent that the definition is being promoted by FIVA towards the UNESCO and then being regulated by law, as this would have a direct impact and limitation on vintage vehicles. The next PAK meeting will address this to a larger extent.

Aug 262011
 

Ein weiteres Thema der letzten Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK) am 4. Juli 2011 war die Regelung rund um die Wechselkennzeichen für Oldtimer, sowie kleine Kennzeichen für Motorräder:

Bestandsschutz für rote 07-Kennzeichen bei Umzug
(Peter Schneider | Deuvet)

Peter Schneider moniert, dass Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oftmals bei Verkauf oder Umzug in ein anderes Bundesland automatisch ihren Anspruch verlieren und das 07er Kennzeichen dann wieder neu beantragt werden muss. Die Bundesländer NRW und Bremen seien hier tolerant, während man in Bayern schon bei einem Umzug in einen anderen Landkreis erneut beantragen muss.

Eine Anfrage ans BMVBS soll erfolgen. Hr. Schneider wird die entsprechend aufbereiteten Informationen an das Büro des Vorsitzenden senden.

Tagesordnungspunkt: kleine Kennzeichen für Motorräder

Willy Hof moniert die Rückmeldung von PSts. Andreas Scheuer zum Thema kleiner Kennzeichen für Motorräder.

Hier ein Auszug aus der Rückmeldung:

Die Regelung, dass Krafträder, die vor dem 01.01.1959 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, auch ein Leichtkraftrad-Kennzeichen führen können, war bis zum 28.02.2007 in der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung enthalten. Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften zur Fahrzeugzulassung mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde diese Bestimmung nicht übernommen, da nach den Übergangsvorschriften des § 50 Abs. 2 FZV die bis dahin ausgegebenen Kennzeichen weiter gültig bleiben. Im Falle einer Neuzulassung eines solchen Oldtimers kann eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Eine generelle Regelung zur Verwendung von Leichtkraftkennzeichen (25,5 x 13 cm) an Oldtimer-Krafträdern wird derzeit nicht befürwortet. Die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung zur Einführung verkleinerter Motorradkennzeichen ist ganz aktuell.

Diese Regelung durch Verordnung nur für Oldtimer-Krafträder zu erweitern, würde zwangsläufig zu der Forderung führen, diese und weitere denkbar andere Lösungen für alle Motorräder zuzulassen. Es würde dann wieder Bestrebungen nach dem kleinsten für den Typ geeigneten Kennzeichen geben, denen aber gerade durch das neue Motorradkennzeichen begegnet werden sollte. Eine derartige Forderung, die im Rahmen der Anhörung des Verordnungsentwurfes aber weder von den Ländern, noch von den Verbänden erhoben wurde, wäre dann schwerlich abzulehnen.

Lösungen von Problemen mit Oldtimer-Krafträdern im Einzelfall sollten deshalb weiterhin anhand einer konkreten Falleinschätzung durch die Zulassungsbehörde mit entsprechenden Ausnahmen erfolgen. Das BMVBS wird im Bund-Länder Fachausschuss Fahrzeugzulassung darauf noch einmal gezielt hinweisen.

Aus Sicht der Anwesenden ist es unverständlich, wieso eine sinnvolle Maßgabe, die den Gesetzgeber nichts kostet, nicht umgesetzt werden kann. Herr Ockens betont, dass hier die Politik und gerade auch die Parlamentarier in diesem Kreis gefordert sind. Die MdBs Jens Koeppen und Sebastian Körber vereinbaren, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

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Historical number plates in Germany

DUring the last meeting of the German parliament work group for preserving the cultural heritage of automobiles (“Parlamentskreis Automobiles Kulturgut”) on July 4th, 2011 a section related to the preservation of exchangable number plates for historical vehicles (known as “red 07 number plate”, i.e. of type “XX-07NNNN”) is looking into the preservation of number registration when owners move to another part of the country. Today, a new registration has to be issued (related to that, typically also technical type approval (“TÜV”) have to be renewed before issuing the new plate) and there is no seamless handover from one registration authority to another one. The works group will look into how a more seamless handover can be achieved.

Next also the usage of smaller-sized number plates for vintage motorbikes – a regulation which would be an exception to the standards just recently renewed. Again, a work group will look into how this can be settled as this seems to be more a political than a technical question.

Feb 042011
 

(english below) Neues vom Verband der deutschen Automobil-Industrie, die Info leiten wir hiermit an die Clubs bzw. zur Weiterleitung an ihre Mitglieder weiter:


Diskussion zur einheitlichen Definition für historische Fahrzeuge innerhalb der EU

Die “European Parliament – Historic Vehicle Group” tagte erneut in Straßburg

Berlin, 01. Februar 2011.

Am 20. Januar 2011 tagte erneut die European Parliament – Historic Vehicle Group (EP-HVG) in Verbindung mit der aktuellen Parlamentssitzung in Straßburg. Unter dem Vorsitz des niedersächsischen Abgeordneten Bernd Lange trafen sich die Parlamentarier Gesine Meissner (D), Malcolm Harbour (UK), Timothy Kirkhope (UK), Richard Seeber (A), Robert Sturdy (UK), Wim van de Camp (NL) und der ehemalige Ministerpräsident von Belgien Guy Verhofstadt mit Tiddo Breesters (FIVA), Andrew Turner (EPPA) und Stefan Röhrig (VDA). Als Vertreter eines Antrags der Abgeordneten G. Meissner bezüglich des grenzübergreifenden Verkehrs für historische Fahrzeuge war Peter Schneider (DEUVET) anwesend.

Die EP-HVG wurde im Jahr 2010 gegründet. Die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Weltverbandes für Veteranenfahrzeuge FIVA und des Verbands der Automobilindustrie VDA kommen viermal jährlich bei sogenannten Frühstückstreffen zusammen, um sich über europäische Themen, die in Verbindung mit dem Betreiben von historischen Fahrzeugen stehen, auszutauschen. Es ist im Rahmen dieser Arbeitstreffen möglich, zu bestimmten Themen externe Experten einzuladen.

Als zentraler Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wurde erneut eine einheitliche Definition für historische Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union diskutiert. Die Kriterien für Oldtimer werden bis heute in den unterschiedlichen Mitgliedsländern sowie im Rahmen relevanter EU-Richtlinien unterschiedlich formuliert. Deshalb gestaltet sich die Aufnahme in die jeweiligen Gesetzgebungsverfahren als umständlich. Die Abgeordneten haben während der Diskussion den Sinn einer solchen Maßnahme erkannt und darum gebeten, einen Formulierungsvorschlag für das nächste Treffen einzubringen. Dabei soll die FIVA-Definition zugrunde gelegt werden, die
weitestgehend auch der deutschen Definition entspricht.

Ein weiterer aus deutscher Sicht anzuführender Tagesordnungspunkt betraf den grenzübergreifenden Verkehr von Fahrzeugen, die mit einem roten 07er-Kennzeichen registriert sind. DEUVET reklamiert, dass bei der Einreise in einige europäische Nachbarländer dieses Kennzeichen keine Anerkennung findet. Dieses Anliegen wurde bereits im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut des Deutschen Bundestags vorgetragen, erhielt jedoch aus Gründen der politischen Brisanz und der mangelnden Relevanz keinen Rückhalt für ein weiteres Vorgehen. Die europäischen Abgeordneten sehen eventuelle Schwierigkeiten darin begründet, dass die Fahrzeuge keine EU-Typgenehmigung besitzen. Es herrschte Übereinstimmung, dass dieses Problem in Deutschland gelöst werden müsse. [Anm. ACI S.Joest: DEUVET-Website: “…Das bedeutet, daß zur roten 07 zu diesem Zweck eine Zulassungsbescheinigung I erstellt werden muß. Der DEUVET wird hierzu umgehend mit dem Bundesministerium für Verkehr Kontakt aufnehmen…”]

Der Abgeordnete Guy Verhofstadt bat darum, bei der nächsten Sitzung der EP-HVG die Ungleichbehandlung bei der Einfuhr von historischen Fahrzeugen aus dem nichteuropäischen Raum auf die Tagesordnung zu nehmen. Das nächste Treffen ist im April 2011 geplant.

Die FIVA hat übrigens einen Twitter-Channel: https://twitter.com/fivaorg

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english shortened info by ACI S. Joest:


European Parliament – Historic Vehicle Group meeting in Strasbourg

On January 20, 2011 the European Parliament – Historic Vehicle Group (EP-HVG) meeting took place in Strasbourg. Headed by the Dutch parliament member Bernd Lange, the team around Gesine Meissner (D), Malcolm Harbour (UK), Timothy Kirkhope (UK), Richard Seeber (A), Robert Sturdy (UK), Wim van de Camp (NL) and the former minister president of Belgium, Guy Verhofstadt with Tiddo Breesters (FIVA), Andrew Turner (EPPA) and Stefan Röhrig
(VDA). Additionally Peter Schneider (DEUVET) joined because of clarification of the travel issues for historic cars.

The EP-HVG was founded 2010. The members of European Parliament, FIVA and VDA (Verband der Automobilindustrie) meet quarterly to exchange and discuss subjects around the use of historic cars and vintage automobiles.

One of the main agenda topics was the common definition for historic cars within the European Union. The criteria for the definition of a historic car actually are quite different in the different countries. Thus, the adption of regulations to the different national regulatory clauses become quite complex. The intention is to harmonize these issues and provide a specification until the next meeting. Most likely this will be based on the FIVA defintion of a vintage vehicle – and this is quite in accordance to German regulations, by the way.

Another issue is the regulation of international road traffic for Germany number plates, [Ann. S.Joest: the red on white “07-NNNNNN” identify German historic cars] and the problem of acceptance in some European countries. A clarification within the German national parliament group “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut des Deutschen Bundestags” was not yet taken up as this bears some political tricky implications and would not be of major relevance and thus has not been pushed forward yet. The European members of parliament do see some difficulties that there is no EU-wide type approval existing. It was agreed to clarify that problem nationally within Germany.

Another agenda topic suggested for the next meeting in April 2011 was to clarify the different handling of importing vintage cars from non-EU countries.