Apr 062022
 

Eine Information des ADAC Klassik, die wir gern weiterreichen:

Bestandszahlen des Kraftfahrt Bundesamtes zum 1.1.2022


* Insgesamt 67,7 Millionen Kraftfahrzeuge und -Anhänger in Deutschland zugelassen
* 731.795 Kraftfahrzeuge und -Anhänger haben den Oldtimer-Status
* Rund 1,1 % aller Kraftfahrzeuge und -Anhänger mit Oldtimer-Status
* Zuwachs der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status um knapp 11 Prozent
* Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes
* Durchschnittsalter aller Pkw stieg auf 10,1 Jahre
* Durchschnittsalter aller Krafträder stieg auf 19,1 Jahre

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Auswertung der Bestandszahlen der Kraftfahrzeuge und – Kraftfahrzeuganhänger zum 1. Januar – diese finden Sie aktuell hier: https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Fahrzeugalter/fahrzeugalter_node.html

Wir haben die Zahlen analysiert und für Sie folgende interessante Aspekte zusammengefasst:

731.795 Fahrzeuge mit Oldtimer-Status = +10,8 Prozent

Den KBA-Zahlen zufolge stieg der Bestand an Oldtimern mit und ohne Historienkennzeichen im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent auf nunmehr 731.795. Damit wurden im letzten Jahr 71.275 mehr Kfz und Kfz- Anhänger als historische Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Entwicklung der Anteile in den verschiedenen Altersgruppen

Die Aufteilung nach Altersgruppen zeigt auf, dass die Gruppe der Fahrzeuge, die mindestens 40 Jahre und älter sind, im Verhältnis zu Fahrzeugen mit einem Alter zwischen 30 und 39 Jahren in den letzten 10 Jahren deutlich angewachsen ist. Diese Zahlen belegen, dass es keine Schwemme von Youngtimern gibt, so wie es in Oldtimerkreisen immer wieder einmal diskutiert wird.

Pkw machen mit 88,6 Prozent den größten Anteil am Oldtimer-Bestand aus

Den größten Anteil an Oldtimer-Fahrzeugen bildeten mit 88,6 Prozent die Pkw (648.403 Fahrzeuge), gefolgt von den Lastkraftwagen (4,8 %/ 35.183) und den Zugmaschinen (3,1 %/ 22.450). Motorräder haben lediglich einen Anteil von 2,5 %/ 18.499 und Omnibusse (0,1 %/ 572), Kfz-Anhänger (0,1 %/ 578) und Sonstige Kfz (0,8 %/ 6.112) bilden in der Statistik eine vernachlässigbare Größenordnung.

Insgesamt 67,7 Mio. Kfz und Kfz-Anhänger in Deutschland zugelassen

Während im letzten Jahr damit gerade einmal etwas mehr als 71,3 Tsd. Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen auf Deutschlands Straßen mehr zugelassen wurden, stieg der Gesamtbestand aller angemeldeten Kraftfahrzeuge in Deutschland um 1,3 % auf nunmehr 67,7 Mio. Fahrzeuge.

Der Gesamtbestand aller in Deutschland zugelassenen Pkw belief sich am 1.1.2022 auf 48.540.878 Fahrzeuge.

Das ist ein Plus von rund 850 Tausend Fahrzeugen, was im Wesentlichen durch Neuzulassungen zustande kam. Man könnte den Zuwachs der Zahlen auch so interpretieren: im letzten Jahr wurden mehr Neuwagen auf Deutschlands Straßen zusätzlich zugelassen als insgesamt an gut gepflegten und gewarteten Oldtimern in den Garagen stehen.

Rund 1,1 Prozent aller Fahrzeuge haben den Oldtimer-Status

Vom Gesamtbestand mit 67,7 Mio. zugelassenen Kfz und Kfz-Anhänger haben etwas mehr als ein Prozent den Oldtimer- Status. Nicht jedes Fahrzeug, welches theoretisch mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden könnte, wird tatsächlich auch als Oldtimer zugelassen.

Als Oldtimer dürfen Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV). Durch ein entsprechendes Gutachten nach §23 StVZO können diese als Oldtimer anerkannt und mittels dem am 1. Januar 1997 eingeführten H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden. Am 1.1.2022 waren gemäß KBA 1.130.909 Pkw 30 Jahre oder älter zugelassen. Bei den Oldtimer-Pkw mit und ohne H-Kennzeichen waren es 648.403 was einem Anteil von 59,3 % entspricht.

Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes

Der Pkw-Bestand hat mit 48.540.878 Einheiten (Zuwachs gegenüber 2021: 0,6 %) den größten Anteil am Gesamtbestand von 67,7 Millionen Fahrzeugen. Motorräder machen mit 4,8 Mio. Einheiten (Steigerung gegenüber 2021: 2,6 %) nur knapp ein Zehntel im Vergleich zum Pkw-Bestand aus.

Durchschnittsalter der Kraftfahrzeuge gestiegen

Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Personenkraftwagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf nun 10,1 Jahre gestiegen. Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Krafträder stieg auf 19,1 Jahre.

Anzahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen nach Bundesländern

Nachstehend einige Informationen zu der Entwicklung der H-Kennzeichen in Deutschland.
Die Rangliste der Bundesländer wird traditionell von Nordrhein-Westfalen angeführt. Es folgen weiter die bevölkerungsreichen Länder Bayern und Baden-Württemberg.

Zuwachs der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status innerhalb der letzten 10 Jahre

Ein Blick auf die die Zuwächse der Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen in den Bundesländern zeigt, dass sich die Akzeptanz der Oldtimer und damit verbunden die Zulassungszahlen speziell in den neuen Bundesländern in den letzten 10 Jahren überproportional erhöht hat. So haben die Länder Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen den Bestand mehr als verdoppelt und liegen damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Automobiles Kulturgut wird auch hier immer beliebter.

Hinweis zu den KBA Zahlen

Bei den Zahlen des KBA gibt es im Laufe der Jahre Anpassungen der Darstellung.

Im Rahmen der Veröffentlichung der Fahrzeugzulassungen (FZ15) „Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zum 1.1.2019“ wurde folgende Änderung vorgenommen:

Tabelle 1 (bis 2018): Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern mit Historienkennzeichen
Tabelle 1 (ab 2019): Bestand an Oldtimern mit und ohne Historienkennzeichen

Als Vermerk wurde folgende Fußnote ergänzt: Die Historien-Fahrzeuge werden gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen (“Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit Historien-Kennzeichen”) nunmehr ab dem 1. Januar 2019 als “Oldtimer mit und ohne Historien-Kennzeichen” bezeichnet. Die Art und Weise der Zählung der amtlich anerkannten Oldtimer mit oder ohne Historien- Kennzeichen hat sich dabei nicht verändert, sodass die Anzahl der Fahrzeuge mit der der Vorjahre vergleichbar ist.

Ergänzend dazu steht in den „Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen:

“Oldtimer: Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nummer 22 FZV). Sie können durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer anerkannt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen (Historienkennzeichen) erhalten. Die Sonderstellung wirkt sich in den meisten Fällen ermäßigend auf die Kraftfahrzeugsteuer aus. In der amtlichen Statistik werden ausschließlich die Fahrzeuge als Oldtimer ausgewiesen, die als solche im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind.
Dies ist dann gegeben, wenn der Halter bei der Zulassung seines amtlich anerkannten Oldtimers (mit oder ohne Zuteilung eines Historienkennzeichens) die Emissionsklasse entsprechend ändern lässt, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Er kann sich aber für seinen amtlich anerkannten Oldtimer auch ohne diese Änderung ein Historienkennzeichen eintragen lassen. Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt sich, dass amtlich anerkannte und zugelassene Oldtimer ohne die entsprechenden Erkennungsmerkmale (spezifische Emissionsklasse, Historienkennzeichen) in der amtlichen Statistik nicht als solche ausgewiesen werden können.”

Wir danken dem ADAC für die Überlassung der Informationen.

Jun 102020
 

(German only, sorry) Die Pressemitteilung der ADAC Klassik vom 10. Juni 2020:

Automobiler Charme früherer Tage: Der Oldtimer als Hobby
Klassisch unterwegs in Freizeit und Alltag

Die entspannte Fahrt mit exklusiven Zeitzeugen einer vergangenen Automobil-Ära ist für viele der Inbegriff des Oldtimer-Hobbys. Doch wohlgealterte Oldtimer, ob der elegante Mercedes 300 SL Flügeltürer oder ein charismatischer Citroën 2CV, sind mitunter weit mehr als behütete Museumsstücke, die nur zu besonderen Anlässen ihren Weg auf die Straße finden: Für Liebhaber ist der Klassiker oft gleichermaßen persönliches Erinnerungsstück, Hobby-Gegenstand und Alltagsbegleiter.

Nützliche Ratschläge zum Einstieg in die Oldtimer-Welt hat ADAC Klassik parat. Von der Auswahl des gewünschten Modells über den Oldtimer-Kauf oder die individuelle Instandsetzung eines entsprechenden Fahrzeugs bis hin zu den ersten Kilometern mit dem eigenen Klassiker ist das Oldtimer-Hobby für Einsteiger und Enthusiasten zugleich ein abwechslungsreiches Freizeitvergnügen. Mit Bedacht bewegt und genossen, begeistert die Technik von damals auch heute noch mit dem unvergleichlichen Charme früherer Fahrzeug-Generationen.

Umfassende und tiefgehende Tipps zum Erwerb, zur Haltung und Pflege sowie zum Betrieb historischer und klassischer Fahrzeuge umfasst der ADAC Oldtimer-Ratgeber. ADAC Mitglieder erhalten das Standardwerk für Oldtimer-Fans in der Neuauflage 2020/2021 kostenlos in den Geschäftsstellen des ADAC.

(NB der Amicale: im ADAC Oldtimer-Ratgeber ist der Abschnitt “Kapitel 12: Elektronik und Motorsteuergeräte” (Direktlink zum PDF) von der Amicale bereitgestellt).

Jährlich stattfindende Klassik-Messen wie beispielsweise die Techno Classica in Essen, die Motorworld Classics in Berlin oder die Retro Classics in Stuttgart und Nürnberg bieten ein ansprechendes Umfeld für einen gelungenen Start in die Oldtimer-Szene.

Für Oldtimer-Freunde und deren Klassiker offeriert der ADAC außerdem gemeinsam mit seinen Regional-, Orts- und Korporativclubs ein umfangreiches Informations- und Veranstaltungsangebot bis hin zu den ADAC Oldtimer-Wandertouren ADAC Moto Classic, ADAC Deutschland Klassik und ADAC Europa Classic. Oldtimer-Fans finden dabei eine ansprechende Gelegenheit zum Austausch mit Gleichgesinnten, die Freude am klassischen Automobil steht im Mittelpunkt.

Alles Wissenswerte zu den reizvollen Möglichkeiten, die das Oldtimer-Hobby eröffnet, finden Interessierte unter adac.de/klassik.

Pressekontakt:
Oliver Runschke
Tel.: (089) 7676-6965
oliver.runschke@adac.de

ADAC Pressestelle
Hansastraße 19
80686 München
Tel.: (089) 7676-0
presse@adac.de
www.presse.adac.de

Wir danken Johann König von der ADAC Klassik für die Bereitstellung dieser Informationen.

Okt 232014
 

(English below)

Die Amicale Citroën Deutschland war eingeladen, an der letzten Sitzung des PAK (Parlamentskreis Automobiles Kulturgut) im Jahr 2014 teilzunehmen – hier die offiziellen Informationen:


Das Protokoll der Sitzung am Montag, 6. Oktober 2014, 14:00 bis 17:00 Uhr, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400,

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Carsten Müller | MdB
Martin Halder | Meilenwerk AG

Carsten Müller und Martin Halder begrüßen die Gäste, insbesondere die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Katherina Reiche | MdB.

Die zu diesem Zeitpunkt anwesenden MdBs – Matthias W. Birkwald, Peter Stein, Axel Knoerig, Mahmut Özdemir – stellen sich kurz vor. Anschließend stellt Martin Halder der Staatssekretärin die Mitglieder des Kreises kurz vor.


TOP 2 Darstellung des Parlamentskreises

Stefan Röhrig | VDA

Stefan Röhrig stellt die Bedeutung des Automobilen Kulturguts sowie die Arbeit des Parlamentskreises für die Staatssekretärin dar. Die dafür genutzte Powerpoint-Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt.


TOP 3 Aktuelle politische Weichenstellungen und ihre möglichen Auswirkungen auf das Automobile Kulturgut

Katherina Reiche | MdB & Parlamentarische Staatssekretärin

Staatssekretärin Katherina Reiche dankt für die Einladung und freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem Parlamentskreis. In ihrem Bericht stellt sie den Sachstand bei relevanten Themen dar. Unter anderem betont sie beim Thema „Oldtimer-Definition“, dass eine Verwässerung des Oldtimer-Begriffs nicht befürchtet werden müsse – was derzeit ein Oldtimer sei, bleibe auch ein Oldtimer. Hinsichtlich des Sonn-/Feiertagsfahrverbots für historische Nutzfahrzeuge kündigt die Staatssekretärin an, dass durch eine Ausnahmeverordnung bald eine Neuregelung im Sinne der Oldtimerszene geschaffen werde.

Nachbesserungen werden auch bei den Wechselkennzeichen angestrebt – hierzu findenkomplizierte Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium statt, um eine bessere Lösung zu finden.

In der anschließenden Fragerunde werden neben den bereits angesprochenen Ausnahmeregelungen beim Sonn-/Feiertagsfahrverbot und einer Verbesserung bei
Wechselkennzeichen auch die Themen „Umweltzonen“ und „Pkw-Maut“ nachgefragt. Staatssekretärin Reiche teilt mit, dass sie zur Maut noch keine Aussage treffen könne, da grundsätzlich noch nicht feststehe, wie diese aussehen werde. Sie werde aber die Hinweiseder Teilnehmer hinsichtlich einer Ausnahmeregelung für Oldtimer mit in die Beratungen nehmen. Nach Vorlage des endgültigen Mautkonzeptes wird die Staatssekretärin dem Parlamentskreis gern berichten.

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Beim Thema „Umweltzone“ schätzt die Staatssekretärin die Lage als befriedet ein, wird aber im Zuge der ministeriellen Mitberatungen darauf achten, dass mögliche Verschärfungen durch das Bundesumweltministerium zukünftig vermieden werden.

Auf Nachfrage zum Thema „Kulturgut Automobil“ versicherte die Staatssekretärin weiterhin ihre Unterstützung. Sie wird sich auch zukünftig für politischen Regelungen einsetzen, die die Pflege des Kulturgutes Automobil nicht erschweren.


TOP 4 Youngtimer – Unterschiedliche Definitionen

Johann König | ADAC e.V.

Johann König stellt die aktuelle Situation hinsichtlich der unterschiedlichen Definition von Youngtimern vor. Die dafür genutzte Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt. Es wird von Johann König und Martin Halder vorgeschlagen, einen Arbeitskreis zu gründen, der sich mit der Thematik beschäftigt. Johann König wird die Arbeit des Kreises koordinieren. Erste Ergebnisse des Arbeitskreises sollen in der nächsten Sitzung des Parlamentskreises vorgestellt werden.

(Anmerkung Amicale: wir werden aktiv in diesem Arbeitkreis die Interessen der Citroën-Enthusiasten vertreten).


TOP 5 Autozug der Deutschen Bahn

Johann König | ADAC e.V.

Johann König berichtet über die Reduzierung des Autozug-Angebots der Deutschen Bahn. Die dafür genutzte Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt. Die Teilnehmer tauschen sich über die Erfahrungen mit dem Autozug aus. Martin Halder kann die Entscheidung der Bahn aus wirtschaftlichen Aspekten nachvollziehen. Matthias W. Birkwald verweist auf den Antrag der Linksfraktion im Bundestag „Rückzug der Deutschen Bahn AG bei Nacht- und Autoreisezügen stoppen …“ (Bt-Drs: 18/2494).

Reinhard Sachse schlägt vor, dass der Wegfall des Autozugs durch die Nutzung von privaten Spediteuren leicht zu kompensieren wäre, wenn es um den Transport von Oldtimern zu Veranstaltungen gehe. Johannes Hübner wünscht sich eine klare Willensbekundung von Politik und Bahn, um den Autoverkehr teilweise auf die Bahn umzuleiten – die Bahn habe den Auftrag zur Verkehrsentlastung. Einig sind sich die Teilnehmer, dass das Autozug-Angebot der Bahn in den vergangenen Jahren an Qualität und Service eingebüßt habe. Peter Stein schildert eindrucksvoll seine persönlichen Erfahrungen als Zugbegleiter in Autozügen. Dies wäre ein Ansatzpunkt, um mit der Deutschen Bahn ins Gespräch zu kommen. Carsten Müller schlägt vor, einen verantwortlichen Produktmanager der Deutschen Bahn zur nächsten Sitzung einzuladen, um über die Thematik zu berichten.


TOP 6 Pkw-Maut für den Oldtimer

Peter Schneider | DEUVET e.V.

Peter Schneider berichtet über die Pkw-Maut für Oldtimer. Sein Vortrag sowie das Informationspapier des Bundesverkehrsministeriums vom 6. August 2014 sind diesem Protokoll beigefügt. Generelles Ziel müsse es sein, auf eine Ausnahmeregelung und absolute Befreiung für H- und 07er-Kennzeichen zu drängen. Martin Halder und Thomas Jarzombek unterstützen dieses Ziel und betonen den Grundsatz der Bundesregierung, dass kein Bundesbürger durch die Maut stärker belastet werden solle. Es sei eine pragmatische Umsetzung notwendig.

Georg Sewe macht deutlich, dass statt Maut nach anderen Lösungen gesucht werden müsse. Er schlägt eine Umlegung auf die Mineralölsteuer vor. Thomas Kohler äußert dafür ebenfalls Sympathien und warnt – mit Blick auf die Erfahrungen in der Schweiz – vor eine Vignettenlösung. Carsten Müller erläutert, dass bei einer Umlage auf die Mineralölsteuer das Problem der fehlenden Zweckbindung der Mittel für Infrastrukturprojekte bestehe.


TOP 7 Historische Nutzfahrzeuge aus der Sammlung alga

Emil Bölling | Mobiles Fahrzeugmuseum Sittensen

Emil Bölling vom Mobilen Fahrzeugmuseum in Sittensen stellt die eindrucksvolle und von ihm zusammengetragene Sammlung historischer Nutzfahrzeuge vor. Die Sammlung gehört dem Baumaschinenhändler Horst Gaßmann. Herr Gaßmann möchte die Sammlung abgeben. Herr Bölling versucht seit geraumer Zeit, ein Auseinanderreißen seines Lebenswerks zu verhindern. Er hat dazu zahlreiche Kontakte zum Land Niedersachsen, aber auch zu politischen Stellen in
Berlin geknüpft – bisher erfolglos.

Herr Bölling bittet die Mitglieder, sich an ihn bzw. Carsten Müller und Martin Halder zu wenden, wenn sie eine Lösung sehen, wie die Sammlung gerettet werden kann. Gleichzeitig lädt er die Teilnehmer zu einem Besuch des Fahrzeugmuseums ein.

Die Kontaktdaten lauten:

Mobiles Fahrzeugmuseum Sittensen,
Westerböhmen 6,
27419 Sittensen,

Telefon: 0173/270 21 46 & 0171/866 77 58 (Emil Bölling);

E-Mail:
nutzfahrzeugmuseum@ewetel.net, www.mobiles-fahrzeugmuseum.de


TOP 8 Verschiedenes

Carsten Müller | MdB

Carsten Müller berichtet, dass er eine Anfrage zu Gestaltung von H-Kennzeichnen in DINSchrift ohne Euro-Zeichen erhalten habe und bittet die Teilnehmer um eine kurze Einschätzung zum Sachverhalt. Wird hier Änderungsbedarf gesehen? Die Teilnehmer waren sich einig, dass derzeit kein Handlungsproblem bestehe und der Status quo zu akzeptieren sei.

Martin Halder berichtet von Überlegungen, darauf hinzuwirken, das automobile Kulturgut als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anerkennen zu lassen. Ein entsprechender Antrag solle von Deutschland ausgehen. Er schlägt die Gründung eines Arbeitskreises vor, der sich mit der Thematik beschäftigt. Thomas Kohler berichtet, dass die FIVA engen Kontakt mit der UNESCO aufbauen will und ebenfalls zum Ziel hat, das automobile Kulturgut zum immateriellen Kulturerbe erklären zu lassen. Mario Theissen weist darauf hin, dass in einem entsprechenden Antrag der Bezug zum weltweiten automobilen Kulturgut hergestellt werden müsse. Martin Halder und Carsten Müller werden zunächst Vorarbeiten leisten und die relevanten Faktoren für eine mögliche Antragsstellung eruieren. Auf dieser Grundlage ist dann der Arbeitskreis zu gründen.

Andreas Keßler fragt nach dem Stand des Verfahrens zur Einschränkung der Erteilung von Kurzzeitkennzeichen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass eine Einschränkung für die Oldtimerszene im Zuge der Novellierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verheerend sein kann. Christian Theis aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sicherte die umgehende Übersendung des Sachstands an den Parlamentskreis zu, die umgehend versendet werden sollen. Die Mitglieder sehen dringenden Handlungsbedarf.

(Anmerkung Amicale: auch hier haben wir bereits die deutschen Citroën-Clubs über die wirklich dramatisch zu bewertenden Einschränkungen für die Oldtimer-Szene informiert, sollte dieses Vorhaben so umgesetzt werden. Wir werden hierzu separat berichten.).

Kurz thematisiert wurde die aus Umweltschutzaspekten zu befürchtende Einschränkung von Arbeits- und Materialtechniken durch die europäische Richtlinie REACH. Hierzu hat Stefan Röhrig in der vergangenen Sitzung bereits referiert. Derzeit wird der Entwurf auf EU-Seite wohl überarbeitet und in einigen Punkten entschärft. Stefan Röhrig wird den aktuellen Sachstand dem Büro Müller zur Weiterverteilung zukommen lassen.

Martin Halder berichtet, dass er zusammen mit Carsten Müller Ende August an der Rallye Hamburg-Berlin-Klassik teilgenommen habe. Er dankte Bernhard Kadow von Volkwagen für den zur Verfügung gestellten VW-Bus T1 mit Lufthansa-Logo sowie Frank Meyer von Auto Bild Klassik. Carsten Müller und Martin Halder nahmen zudem auch an der „24 Tours Du Pont“ in Potsdam teil.


TOP 9 Terminplanung

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet am Montag, den 2. März 2015 ab 14:00 Uhr statt. Eine Einladung wird rechtzeitig versendet.

Anlagen
Protokoll_PAK_061014_final
AW_BMVI_hist_Fahrzeuge_EU_RL_20140602
TOP_2_VDA_Vorstellung_PAK
TOP_4_ADAC_Youngtimer
TOP_5_ADAC_DB_Autozug
TOP_6_BMWI_Infrastrukturabgabe_Infopapier
TOP_6_DEUVET_Maut
TOP_7_Flyer_Nfz_Museum_Sittensen

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Latest Update – German Parliament on the Automotive Heritage

Those of you who follow the reports from Amicale Citroën on the activities to preserve the automotive heritage in Germany do know that even the German Government has set up a dedicated forum for this – the “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK)” is the place where major stakeholders in this preservation subject do meet, discuss issues and propose solutions in areas which touch our all automotive hobby potentially to a large extent.

New legal national regulations, definitions and other matters are being discussed within this circle. Members of the parliament or from the ministry join the sessions and also come back with deregulations which are of the benefit to all.

It is the ambition and mission of Amicale to actively contribute to this development, in order to ensure that next to the prestigious models which many people relate to vintage vehicles, also enough flexibility is given to give the “bread and butter” vehicles a substantial freedom to be part of the automotive history – and this beyond the presence in museums and exhibitions.

By the way – the Amicale is the only manufacturer- and lobby-independent organisation representing clubs and their members directly in this forum.

Without going too much into detail – please use translators such as “Google Translate” to get an understanding of individual topics – it can be said that the cooperation amongst lobby organisations, representative of automotive industry, road assistance clubs, museums, journalists and media etc. is a fruitful setup now with this PAK setup.

Issues which are of utmost importance (such as “are EU regulations a problem for the national handling of historic number plates and exchangable historic number plates”), the definition of historic vehicles, but also not yet resolved topics such as the definition of so-called “Youngtimers” (read: soon to be historic vehicles – but what is “soon”?), can be addressed in this forum as also the politics does contribute to a solution which is jointly acceptable.

FIVA resp. its national branch “DEUVET” is represented here as well – which now gets a way higher backing as industry and lobby partners do support their (and our) ambition.

The Amicale is now invited to work on this “Youngtimer” definition which also has an impact on value of these cars, insurance regulations etc.
And our mission is clear – next to many prestigious vehicles which lots of people associate with “vintage vehicles”, also the so-called “bread and butter” cars need to be integrated into regulations and modern traffic management in a way that the maximum majority of old vehicles can be kept on the road as an integral part of our society and our automotive heritage which plays an exceptional role in the society in Germany – and beyond.

Stay tuned!

Okt 182014
 

Sehr geehrte Amicale-Ansprechpartner,

Die Mitglieder des Oldtimerweltverbandes FIVA (Fédération International Vehicule Anciens) haben Prof. Dr. Mario Theissen zum Senior Vice President gewählt. In der ungarischen Hauptstadt Budapest wählten die Delegierten den ADAC Oldtimer-Referenten einstimmig in das zweithöchste Amt der FIVA im Rahmen der JHV der FIVA (Agenda siehe anbei). Theissen ist damit der einzige deutsche Vertreter im 14-köpfigen Präsidium des Oldtimer-Weltverbandes.

“Herzlichen Glückwunsch an Mario Theissen zur Wahl in das FIVA-Präsidium. Mit seiner Kompetenz und dem Know-How der Kollegen aus der ADAC Klassik-Abteilung wird er die Interessen unserer Oldtimer-Freunde auch auf internationaler Ebene hervorragend vertreten”, gratuliert ADAC Sportpräsident Herrmann Tomczyk.

“Die Wahl ist Aufgabe und Verpflichtung zu gleich. Ich freue mich auf die Herausforderungen, die dieses Amt mit sich bringt. Ich werde mit der ganzen Kompetenz und Expertise, über die der ADAC mit seinen zahlreichen engagierten Mitarbeitern verfügt, die Ausrichtung der FIVA aktiv mit gestalten”, so ADAC Oldtimer-Referent Prof. Dr. Mario Theissen.

Der Oldtimer-Weltverband FIVA vertritt auf internationaler Ebene die Interessen der Oldtimer-Gemeinde insbesondere auf politischer Ebene und im technischen Bereich. Mit Theissen ist erstmals in der 48-jährigen Geschichte ein ADAC Vertreter im höchsten Gremium der FIVA vertreten.

Anlässlich der ADAC Hauptversammlung in Bielefeld im Mai 2013 wurde der ehemalige BMW-Motorsport-Direktor Prof. Dr. Mario Theissen zum neuen “Referenten für Oldtimer” gewählt. Der Oldtimer-Freund Theissen meinte im Gespräch damals dazu:

personen.mario-theissen

“Es ist kein Full-Time-Job, sondern eine ehrenamtliche Aufgabe. Wie das Präsidium, so arbeitet auch die darunter angesiedelte Referenten-Ebene auf ehrenamtlicher Basis. Zu den bestehenden Referaten für Automobile, Motorräder und Motorboote ist ein viertes für Oldtimer eingerichtet worden. Diese Aufgabe habe ich übernommen. Der ADAC ist vielfältig aktiv im Oldtimerwesen. Von der Rolle als nationaler Vertreter (ANF) im Weltverband FIVA über die Lobbyarbeit im parlamentarischen Arbeitskreis “Automobiles Kulturgut”, die Erstellung von Wagenpässen und die Betreuung der Mitglieder in allen Fragen rund um klassische Automobile und Motorräder bis hin zu den vom ADAC organisierten Veranstaltungen. Diese Aktivitäten zu koordinieren und intern und in der Öffentlichkeit zu vertreten, ist die Aufgabe des Referenten. Er tut dies im engen Schulterschluss mit den Mitarbeitern in der Zentrale und in den Regionen.”

Zugleich haben wir von der Amicale Citroën Deutschland einen regelmäßigen Informationsaustausch mit dem ADAC und Dr. Theissen über den Parlamentskreis Automobiles Kulturgut etabliert (siehe www.amicale-citroen.de) – das letzte Treffen mit Dr. Theissen fand vor wenigen Wochen in Berlin im Rahmen der PAK Tagung statt, und das nächste Anfang Dezember in München beim ADAC, wenn es um die Definition des Begriffs „Youngtimer“ geht – auch hier wird die Amicale aktiv in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten.

Wie Ihr vielleicht wisst, vertritt der ADAC als ANF die nationalen Interessen von Clubs und Besitzern historischer Automobile in Deutschland gegenüber der FIVA und anderen, und ist damit in Deutschland unser wichtigster Ansprechpartner, wenn es um die Wahrung der Interessen der Citroën-Clubs geht.

Und natürlich findet die nicht nur in Deutschland, sondern auch international statt – eine der Aufgaben im Vorstand der ACI weltweit…

Nov 152012
 

(German only)

Vom Verband der deutschen Automobilindustrie erhielten wir folgende Mitteilung über den PAK, den wir unseren Lesern nicht vorenthalten möchten, weil er über die neuesten Entwicklungen in der deutschen Politik rund um Oldtimer-relevante Themen referiert:


Parlamentskreis Automobiles Kulturgut
Ergebnisprotokoll der Sitzung am 26.09.2012 von 14:00 bis 18:00 Uhr

TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch Thomas Jarzombek

TOP 2 Hinweise und Organisatorisches (Martin Halder)

Martin Halder begrüßt Frau Professor Ruth Keller von der Hochschule für Technik und Wirtschaft, deren Fachgebiet das Erforschen und Erhalten von Objekten der Industriekultur sowie die Theorie und Methodik der Konservierungs- und Restaurierungswissenschaft ist.

Herr Halder erklärt, dass die ursprünglich geplante Einladung von Herrn Staatsminister Bernd Neumann zum Parlamentskreis auf ein zukünftiges Treffen verschoben wird, nachdem die FIVA Charta verabschiedet wurde.

TOP 3 aktueller Status FIVA Charta (Thomas Kohler | FIVA)

Die geplante Charta von Turin soll in Anlehnung an bereits bestehende Chartas entstehen, die sich für den Schutz historischer Objekte einsetzen.

Genannt wurden in diesem Zusammenhang u.a. die Charta von Venedig (Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles), die Charta von Barcelona (Konservierung und Restaurierung von historischen Wasserfahrzeugen in Fahrt) und die Charta von Riga, die sich für die Erhaltung und Restaurierung von betriebsfähigen und historischen Eisenbahnen einsetzt.

Thomas Kohler präsentiert den Teilnehmern des Parlamentskreises ein Arbeitspapier und bittet um Verständnis, dass dieses zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgehändigt werden kann.

Die Kommission kommt am 13.10.2012 erneut zusammen; alle bis zum 12.10.2012 gemachten Eingaben würden von der Kommission berücksichtigt. Herr Kohler bietet an, den Teilnehmern des Parlamentskreises das bis zum 15.10.2012 fertig gestellte Papier zukommen zu lassen.

(Anmerkung d. Protokollantin: Die Zentralkommission der FIVA hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Charta erst herauszugeben, wenn eine französische Version besteht und sie vom Präsidenten der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die finale Fassung wird daher zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.)

Der allgemeine Tenor nach der Vorstellung von Thomas Kohler ist positiv.

Franz Graf zu Ortenburg/AvD ist der Meinung, dass viel passiert sei seit der letzten Präsentation. Viele Aspekte seien entschärft worden, allerdings hegt Graf zu Ortenburg Zweifel, dass die Verabschiedung in greifbarer Nähe sei. Thomas Kohler macht deutlich, dass man bereits seit 2 Jahren an der Charta arbeite.

Johannes Hübner/Autoconsult teilt die Meinung, dass die Charta jetzt in die richtige Richtung gehe, bemängelt jedoch die Aussage, dass ein Fahrzeug nur dann historisch sei, wenn es den Regeln der Fiva entspräche. Dieses könne so nicht stehenbleiben, da es die eigentlichen Entscheider-Gremien wie beispielweise den lokalen Gesetzgeber außen vor lassen würde.

Thomas Kohler entgegnet, dass die Fiva Charta für 57 Länder gelten wird, man daher Empfehlungen auf einer höheren Ebene als die der staatlichen Zulassungsstellen aussprechen würde.

Winfried Seidel/Automuseum Dr. Carl Benz warnt eindringlich vor einer in der aktuellen Fassung beschriebenen Empfehlung, die ersetzten Teile zu kennzeichnen. Das mag für Fahrzeugteile im Inneren des Wagens unproblematisch sein, bei äußeren Teilen liefe der Wagen jedoch Gefahr, sowohl Status als auch Betriebserlaubnis zu verlieren. Besser sei in jedem Fall eine gut geführte Liste, die im Falle eines Besitzerwechsels mitwandert.

Ruth Keller/HTW Berlin befürwortet eine Art der Kennzeichnung, da die Erfahrung zeigt, dass Papierdokumente im Laufe der Zeit verloren gehen. Die Kennzeichnung der neuen Teile müsste nicht zwingend eingeschlagen werden, man könnte über eine dezentere Variante nachdenken.

Martin Halder verweist auf das Abstraktionsniveau der Charta, wobei der Code of Conduct national unterschiedlich ausfallen kann.

Für Peter Steinfurth/Oldtimer-Markt hat sich die Charta zu weit von der Basis entfernt und erscheint zu philosophisch. Ihm stellt sich die Frage nach der Selbstverpflichtung durch die Charta, die eine Einschränkung des Fahrzeugbesitzers mit sich bringen würde. Thomas Kohler entgegnet, dass die Charta natürlich Erklärungen (die für das jeweilige Land gelten) mitliefern muss.

Stefan Röhrig/VDA bemängelt die fehlende Berücksichtigung der bereits bestehenden Fiva Definition und äußert die Befürchtung, dass diese schon bald keinen Bestand mehr haben wird. Zudem sei die philosophische Darstellung oberhalb der nationalen Gesetzgebung unrealistisch. Seiner Meinung nach sollte die Charta so formuliert werden, dass der Status Quo in Deutschland, den man mühevoll erreicht hat, dauerhaft gilt. Herr Röhrig stellt die Frage, wie die Fiva zukünftig mit Fahrzeugen umgeht, die nicht der Charta entsprechen. Können weiterhin alle Oldtimer an historischen Veranstaltungen teilnehmen?

Laut Thomas Kohler könnte eine Teilnahme über den Technical Code gesteuert werden.

Laut Martin Halder gibt die geplante Charta von Turin lediglich die Zielrichtung vor, bei der Verwendung der Charta hilft eine detaillierte Anleitung weiter.

Horst Beilharz/ASC befürwortet eine Ergänzung um nationale und EU-Definitionen. Ein Vorschlag, den Thomas Kohler als zu kompliziert ablehnt und vorschlägt, dass z. B. der ADAC eine deutsche Definition betreuen könne.

Johann König/ADAC erkennt wichtige Veränderungen der aktuellen Version an, ein abschließender Vergleich sei jedoch aus Zeitmangel nicht möglich. Einige Formulierungen erscheinen ihm unnötig, jedoch hegt auch er den Wunsch, die bestehende Oldtimer Definition der Fiva in das Dokument einzuarbeiten.

Allgemein herrscht zudem der Tenor, dass die Autorität der nationalen Prüfinstitutionen unangetastet bleiben muss/wird und dass die Charta keinesfalls mit der deutschen Gesetzgebung im Hinblick auf das H-Kennzeichen kollidieren darf.

TOP 4 VDA-Studie: Beteiligung von Oldtimern im Unfallgeschehen (Henrik Liers | TU Dresden)

Die wichtigsten Punkte der Studie finden Sie in einer Pressemitteilung des VDA inklusiver einiger Grafiken, die die Amicale Citroën bereits vor einigen Wochen auf ihrer Homepage veröffentlicht hat.

Ergänzend einige Punkte:

* Bei den Erhebungen wurde nicht zwischen Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen unterscheiden.

* Verantwortlich für die Unfallhäufigkeit ist weniger das Fahrzeug- als das Fahreralter.

* Junge Führerscheinneulinge (18-25 Jahre) fahren oftmals aus finanziellen Gründen Autos, die zwischen 10 und 19 Jahre alt sind. Eine Kombination, die zu einer erhöhten Unfallhäufigkeit führt. Eine weitere Zielgruppe mit einer erhöhten Unfallfrequenz sind Fahrer 65+.

* Bei der polizeilichen Aufnahme von Unfällen bleiben nicht leicht ersichtliche technische Mängel oft verborgen. Bei nachgewiesenen technischen Mängeln, die zu Unfällen führen, stellt mangelhafte Bereifung den größten Anteil dar, gefolgt von schadhafter Beleuchtung und Bremsen.

Thomas Jarzombek merkt an, dass Reifen aufgrund ihres Alters auch dann gefährdend sein können, wenn die vorgeschriebene Profiltiefe noch vorhanden ist. Hier wäre bei einer HU Untersuchung durchaus sinnvoll, nach dem Herstellungsdatum der Reifen zu fragen.

Martin Halder meint zu diesem Vorschlag, dass dadurch Oldtimerbesitzer vor massive Probleme gestellt werden könnten,wenn entsprechende Reifenformate nicht verfügbar sind.

TOP 5 Status der Pläne der EU zur Änderung der HU-Intervalle (Peter Schneider | DEUVET)

Peter Schneider spricht den Plan der EU an, ältere Autos jedes Jahr zur Hauptuntersuchung auf den Prüfstand schicken.

Thomas Jarzombek bezieht sich auf das Schreiben des BMVBS von PSt. Dr. Scheuer, welches den Mitgliedern des Parlamentskreises am 16.07.12 per Mail weitergeleitet wurde. Demnach setze sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene gegen das Vorhaben ein. Die Koalition plane zudem, die Position der Bundesregierung durch einen entsprechenden Antrag im Bundestag zu unterstützen. Herr Jarzombek versichert der Runde, dass Deutschland dem vorgelegten Vorschlag der EU in der Form nicht zustimmen werde.

Aus der Runde kam zum wiederholten Male die Frage, warum Oldtimer bzw. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen überhaupt HU pflichtig seien. In vielen europäischen Staaten ist die Untersuchungspflicht bei Oldtimern nur in großen Intervallen vorgeschrieben bzw. ganz abgeschafft.

In diesem Zusammenhang weist Georg Sewe/DAVC auf die Forderung des DAVC hin, die Verlängerung der HU für Oldtimer auf 5 Jahre auszudehnen. Die geringe Mängelhäufigkeit und zuvor bestätigte extrem niedrige Unfallbeteiligung seien schlagende Argumente. Georg Sewe kritisiert die vorauseilende Kompromissbereitschaft.

Eine Einschätzung, der Stefan Röhrig widerspricht. Der VDA ist der Meinung, dass der in Deutschland herrschende Status Quo sehr zufriedenstellend ist und weitere Forderungen in dieser Richtung nicht zielführend seien. Die Handhabung in anderen Ländern sollte kein Maßstab sein, da es dort, im Vergleich zu Deutschland auch viele Nachteile gäbe.

Auf die Frage von Peter Steinfurth/Oldtimer-Markt, welchen Ursprungs der Vorschlag der EU Kommission sei, erklärt Carsten Bräuer/DEKRA, diese Eingabe sein ein Bestandteil der angestrebten „Vision Zero“, einem umfassenden Ansatz in der Verkehrssicherheitspolitik. Deutschland hat das mit Abstand dichteste Verkehrsnetz. Alf Menzel/GTÜ gibt zu bedenken, dass nicht nur die Unfallfrequenz berücksichtigt werden sollte, sondern auch die dokumentierten Mängel. Auch Matthias Gerst gibt zu bedenken, dass es eindeutige Nachweise gäbe, dass Oldtimer nicht per se mängelfrei sind.

(Siehe bitte hierzu die dem Protokoll angehängte Mail von Herrn Gerst).

Dem Einwurf von Peter Steinfurth, die Prüfer hätten eine Mängelquote zu erfüllen, wiedersprechen die anwesenden Vertreter der Prüforganisationen vehement. Alle Prüfer müssen nach der geltenden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handeln, in der jedoch Oldtimer nicht ausführlich behandelt werden.

Martin Halder fasst abschließend zusammen, dass es keinen Konsens zu diesem Thema gäbe. Für eine 5 Jahresfrist spreche die niedrige Unfallfrequenz der Oldtimer, dagegen erwiesene technische Mängel sowie die Sensibilität des Themas im Gesamtkontext.

TOP 6 Aktueller Stand zum Thema Kennzeichen

6.1) Sonderkennzeichen (Mathias Gerst | TÜV Süd)

Matthias Gerst schildert seine bis dato vergeblichen Bemühungen, beim Thema Sonderkennzeichen auf die Entscheider einzuwirken.

In diesem Zusammenhang weist Johannes Götze/VFV auf Rückmeldungen hin, dass die betreffenden Fahrzeuge neuerdings oftmals vorgeführt werden müssen – für ihn ein klarer Fall von Behördenwillkür.

Carsten Bräuer/DEKRA merkt der Ordnung halber an, dass die Zulassungsstelle eigentlich immer verpflichtet sei, die Fahrzeuge persönlich in Augenschein zu nehmen.

Da in dieser Sache, trotz des Engagements verschiedener Seiten, keinerlei Entwicklung erkennbar ist, wird Thomas Jarzombek Herrn Pst. Dr. Scheuer bitten, bei der nächsten Zusammenkunft des Parlamentskreises persönlich Stellung zu beziehen.

6.2) Comeback der alten Kennzeichen (Thomas Jarzombek)

Am 21.09.2012 billigte der Bundesrat die Verordnung, wonach die Länder beim Bundesverkehrsministerium wieder Kennzeichen mit den alten Ortskennungen beantragen können, die es bis zu den Kreisgebietsreformen gab. Bisher nicht verwendete Kombinationen können von den Ländern nur angemeldet werden, wenn ein neuer Verwaltungsbezirk gegründet wird.

Als Grund für diesen Beschluss, dessen Sinnhaftigkeit nach wie vor diskutiert wird, nannte Thomas Jarzombek den Druck der Kommunen, dem sich die Entscheider letztendlich beugen mussten.

TOP 7 Feedback zur EU-Verordnung zur Fahrzeugregistrierung (Thomas Jarzombek)

Thomas Jarzombek schildert kurz den Inhalt des Schreibens von PSt. Dr. Scheuer zu dem Thema, das am 05.06.2012 bereits per E-Mail an die Mitglieder weitergeleitet worden war. Danach werde das BMVBS den Vorschlag des Parlamentskreises in der EU-Kommission aufwerfen und über die Problematik der Anerkennung der 07er- Kennzeichen diskutieren. Nach Rücksprache mit dem Büro von Herrn Scheuer habe es hierzu bislang keine weitere Entwicklung gegeben.

TOP 8 (vorgezogen) Schlafende Schönheiten der Collection Schlupf (Heinz Jordan)

Die ausführliche Präsentation zur geplanten Ausstellung vom 01.05. -31.07.2013 in Kassel liegt diesem Protokoll bei.

Top 9 Verschiedenes

Während der Sitzung kamen die Anwesenden mehrmals auf die Entscheidung der des AKE („Oldtimer-Kommission Arbeitskreis Erfahrungsaustausch)“ zu sprechen, die Ergebnisse ihrer Beratungen zum Thema neue Oldtimer-Richtlinie nicht zu veröffentlichen. Da dies den Mitgliedern des PAK nicht nachvollziehbar scheint, wird sich Thomas Jarzombek auch in dieser Sache an das Bundesverkehrsministerium wenden.

TOP 10 Terminplanung

Der nächste Termin wird für Februar 2013 avisiert. Zu diesem Termin soll Herr Staatsminister Neumann geladen werden. Martin Halder kündigt außerdem einen Besuch von Hans-Joachim Stuck an, der in seiner Funktion des Präsident des DMSB den Teilnehmern des Parlamentskreises den historischen Rennsport näher bringen möchte.

Thomas Jarzombek dankt den Mitgliedern für das konstruktive Mitwirken und schließt die Sitzung.

Gezeichnet

Thomas Jarzombek (Vorsitzender), Martin Halder (Koordinator)

Anlage: Teilnehmerliste, Präsentationen

Feb 242012
 

Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) berichtet in seinem Ergebnisprotokoll der Sitzung am 06.02.2012 über die neuesten Entwicklungen. Hier die wichtigsten Eckpunkte des Protokolls – hier die für die Charta von Turin relevanten Teile, in der die wichtigsten Eckpunkte zur Definition von Oldtimern festgelegt werden sollen:

Tagesordnungspunkt (TOP) 5: FIVA Charta von Turin (Horst Brüning)

Horst Brüning leitet zunächst in das Thema ein. Er erläutert den Hintergrund, wie es zur Erstellung einer Charta kam. So habe man die Initiative seitens der für dieses Kulturgut Interessierten aufnehmen wollen. Unter anderem die vier größten Staaten der Welt seien inzwischen Mitglied der FIVA. Daher habe man es als wichtig erachtet, sich ein gemeinsames Fundament zu erschaffen. Etwa 40 Mitgliedsländer hätten Feedback zu dem ersten Entwurf gegeben. Die Charta sei unter der engagierten Mitwirkung zahlreicher
Beteiligter entstanden.

Johann König teilt mit, dass der ADAC gemeinsam mit anderen Beteiligten einen Änderungsentwurf für die Charta ausgearbeitet hat. Diesen Entwurf stellt er zusammen mit Tilman Kleber in einer Präsentation vor. Hierbei werden insbesondere die Vorschläge für die einzelnen Artikel im neuen Wortlaut dargestellt.

Thomas Jarzombek begrüßt den inzwischen hinzugekommenen PStS Dr. Andreas Scheuer. Horst Brüning zeigt sich erfreut über die Vorschläge und die aktive Mitwirkung, insbesondere auch der jüngeren Generation. Insgesamt vertrete er die Auffassung, etwas Altes müsse nicht grundsätzlich einfach weggeworfen werden. Es gehe also um die Erhaltung kultureller Werte.

Stefan Röhrig sieht den Parlamentskreis als idealen Ort an, diese Thematik zu erörtern. Zu dem Charta-Entwurf habe er in letzter Zeit viele Rückmeldungen erhalten. In Deutschland herrsche teilweise eine Skepsis vor, wozu eine solche Charta erforderlich sei, da die bestehenden Regelungen in Deutschland gut seien. Er selbst hält ein internationales Dach jedoch für gut. So habe man weitere Argumente gegenüber der Politik.

Der VDA begrüße die Initiative der FIVA und lobe den Prozess als transparent. Man habe Vorschläge gemacht, die die FIVA auch berücksichtigt habe. Ziel sei keine Spaltung der Szene. Den Entwurf des ADAC halte er für gut, da er insgesamt stringente und logische Verbesserungen vorsehe. Er spricht sich zudem dafür aus, auch auf europäischer Ebene eine Regelung nach dem Vorbild der deutschen H-Kennzeichen anzustoßen. Er bittet Herrn Brüning darum, das ADAC-Papier seitens der FIVA einzubeziehen.

Winfried Seidel hielt den ersten Entwurf der Charta für schlecht, sieht in dem zweiten Entwurf nun aber eine klare Verbesserung. Er hat gleichwohl immer noch Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Modernisierungsvorschriften. Er dankt der FIVA jedoch für die Arbeit und möchte seine Vorschläge einbringen, beispielsweise über den ADAC.

Sebastian Körber spricht den Querverweis zum Gebäudesektor an. Er sieht die Gefahr, dass es hier zu der philosophischen Grundfrage führen könne, ob alt oder neu besser sei. Daher plädiert er dafür, die Formulierungen bezüglich der Reparaturen an Fahrzeugen besser allgemein zu halten.

Martin Halder greift diesen Punkt auf und sieht es als wichtig an, keine Redundanzen entstehen zu lassen.

Tilman Kleber weist darauf hin, dass Gebäude im Gegensatz zu Autos immobil und damit nicht ersetzbar seien. Bei Fahrzeugen jedoch sei es auch rein wirtschaftlich eher möglich, als Ergänzung beispielsweise ein zusätzliches Fahrzeug parallel zu besitzen und mit unterschiedlichem Fokus zu pflegen.

Maik Hirschfeld wirft die grundsätzliche Frage auf, ob eine Charta überhaupt erforderlich sei. Er sieht die bestehenden Regeln in Deutschland als völlig ausreichend an. Der vom ADAC vorgestellte Entwurf gehe seiner Ansicht nach in die richtige Richtung. Ausdrücklich warnt er davor, Institutionen wie beispielsweise der UNESCO mit einer Charta Richtwerte zu geben, die letztlich auch zum eigenen Nachteil ausgelegt werden könnten.

Horst Brüning teilt diese Bewertung der Lage in Deutschland nicht. Man könne nicht davon ausgehen, dass alles perfekt sei und auch so bleibe. Nach seiner Erfahrung sei man in anderen Ländern stets mit neuen Problemen konfrontiert worden. Dabei gebe es auch viele universale Probleme, die man nur gemeinsam angehen und regeln könne. Insgesamt sei er aber sehr optimistisch, eine gute Lösung auch aus deutscher Sicht zu erreichen.

Georg Sewe sieht die Straffung durch den ADAC-Entwurf als sehr gelungen an. Das Papier enthalte teils bessere Formulierungen. Eine argumentative Versorgung sei nun wichtig, um dies erfolgreich umsetzen zu können.

Stefan Eck schlägt vor, den Passus, dass Klassiker im Straßenverkehr teilnehmen können, aus Artikel 3 in die Präambel vorzuziehen. Dies sei ein elementarer Bestandteil.

Peter Steinfurth informiert darüber, dass er den Entwurf der Charta online gestellt habe und dazu bereits große Resonanz aus der Leserschaft erhalten habe. Dabei sei häufig die Befürchtung geäußert worden, durch die Charta gewissermaßen im vorauseilenden Gehorsam Probleme anzusprechen und zu regeln, die aktuell noch gar nicht auf der Agenda stünden.

In einigen Punkten widerspreche die Charta der in der Oldtimer-Szene akzeptierten Praxis, beispielsweise hinsichtlich der Änderung von Fahrzeugen. Er fragt sich, ob Änderungen zukünftig überhaupt noch zulässig seien.

Tilman Kleber merkt dazu an, dass es nur darum gehe, nachgefertigte Teile künftig entsprechend zu markieren, damit für jedermann erkennbar sei, dass es sich nicht um Originalteile handele.

Martin Halder stellt klar, dass dies lediglich für den ADAC-Entwurf gelte. Der FIVA-Entwurf hingegen lehne Nachbesserungen grundsätzlich ab.

Tilman Kleber sieht das Kernproblem beim Abschnitt „Definitionen“. Diese seien verfehlt im Entwurf der FIVA.

Horst Brüning teilt mit, dass es der FIVA primär um den Erhalt von Originalfahrzeugen gehe. Natürlich sei es jedem Eigentümer aber gänzlich selbst überlassen, wie er mit seinem Eigentum verfahre.

Peter Steinfurth sieht dabei die Gefahr, dass ein Großteil der Oldtimer-Szene bei einer solch engen Betrachtung vielleicht künftig nicht mehr erfasst sei, da die Fahrzeuge als nicht ausreichend original einzustufen seien.

Horst Brüning meint, es müsse getrennt werden. Bei der Charta gehe es um den Schutz kulturellerWerte. Daraus folge aber nicht etwa das Verbot für eine TÜV-Zulassung, wenn nicht ausreichend Originalteile am Fahrzeug vorhanden seien.

Peter Steinfurth ist gleichwohl der Ansicht, dass mit der Charta bereits frühzeitig Positionen freiwillig aufgegeben würden.

Andreas Scheuer sieht bei der Frage der Originalteile einen entscheidenden Punkt. Die Renovierung historischer Fahrzeuge sei ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Er spricht sich klar gegen eine strenge Auslegung aus. Auch im Immobilienbereich werde bei der Renovierung denkmalgeschützter Gebäude nicht etwa ein Stempel an einem Fenster angebracht, wenn es sich um kein Originalexemplar, sondern eine Neuanfertigung handele. Ziel der Charta solle es daher sei, die eigene Position argumentativ zu festigen.

Johannes Hübner erachtet die Grundidee der Charta für sinnvoll. Sie gehe inhaltlich auch in die richtige Richtung, obwohl die ADAC-Fassung in einigen Punkten noch besser ausgearbeitet sei. Insbesondere der Passus bezüglich der täglichen Nutzung müsse aus der Charta gestrichen werden. Bei den in der Charta festgelegten Definitionen sieht er eine ohne Not erfolgende Klassifizierung. Er richtet daher die dringende Bitte an die FIVA, diesen Abschnitt nochmals kritisch zu überdenken.

Horst Brüning versichert, dass die FIVA keine vollendeten Tatsachen schaffen werde, ohne vorher die Betroffenen darüber zu informieren und Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Es müsse eine für die Mehrheit tragfähige Lösung gefunden werden. Die aktuelle Diskussion im Parlamentskreis findet er daher sehr hilfreich.

Renate Freiling sieht beim Charta-Entwurf eine Vermischung der Zielsetzung. Es sei nicht klar, ob es um eine Reglementierung gehe oder ob die Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Wertes im Vordergrund stehe. Der Text gehe in vielen Punkten zu sehr ins Detail.

Horst Brüning betont nochmals, dass eine Konsensfindung elementar sei. Wenn schon innerhalb der Oldtimer-Szene keine Zustimmung für den Text zu erhalten sei, dann nach außen sicherlich erst recht nicht.

Renate Freiling fragt nach, ob es der FIVA um Leitlinien oder um Richtlinien gehe. Horst Brüning antwortet, dass es um das Selbstverständnis gehe.

Mario De Rosa teilt mit, er kenne die ADAC-Fassung – abgesehen von der heutigen Präsentation – nicht, so dass ihm eine eingehende Bewertung nicht möglich sei. Grundsätzlich diene die Charta aber jedenfalls nicht etwa einer Unterteilung der Szene in gut und schlecht. Eine Richtungsentscheidung sei aber gleichwohl erforderlich. Man müsse klarstellen, ob man liberaler oder restriktiver auslegen wolle. Schon jetzt stelle die Oldtimer-Richtlinie allerdings bereits fest, dass nicht alles im Sinne derWahrung des Kulturgutes zulässig sei.

Thomas Jarzombek weist auf eine Generationenfrage hin. Die jüngere Schicht der Szene sei aufgrund der technischen Entwicklung vermutlich nicht mehr als Bastler groß geworden, sondern lasse Reparaturen eher in einer Werkstatt vornehmen. Eine Kennzeichnung von Nachbau-Teilen hält er daher im kleinen Maßstab für angemessen, um für Transparenz zu sorgen. Leitlinien seien insofern hilfreich.

Bei dem Entwurf des ADAC sieht er einen positiven Ansatz. Man müsse bei der Erstellung der Charta bedenken, dass diese künftig Grundlage für weitere, beispielsweise gesetzgeberische Bewertungen werden könne.

Tilman Kleber stellt klar, dass dasWort „Restaurierung“ im ADAC-Entwurf nicht ausdrücklich verwendet werde. Vielmehr sei der entsprechende Artikel allgemeiner gefasst.

Martin Halder ist der Ansicht, je weniger Definitionen ein Vertragstext enthalte, desto beständiger sei er erfahrungsgemäß.

Horst Beilharz spricht sich dafür aus, den Text allgemein zu halten, da inzwischen auch die Staaten Indien, China und Brasilien Mitglieder der FIVA seien. Man müsse auf die dortigen Maßstäbe Rücksicht nehmen.

Maik Hirschfeld erneuert seine Kritik an den Formulierungen im Charta-Entwurf hinsichtlich der Punkte Restaurierung sowie Markierung von Neuanfertigungen.

Horst Brüning betont nochmals, dass es sich lediglich um einen Entwurf handele und der Beratungs-Prozess noch laufe. Das endgültige Papier werde erst zur Abstimmung vorliegen können, wenn ein Konsens gefunden sei.

Maik Hirschfeld plädiert dafür, nicht ohne Not vorzeitig wichtige Positionen aufzugeben. Man sei nicht nur von Leuten umgeben, die der Szene wohlwollend gegenüberstünden. Die Formulierung „daily use“ etwa im englischen Text könne leicht missverstanden werden.

Tilman Kleber entgegnet, dass der Ausdruck „für den täglichen Gebrauch“ der Klarstellung diene. Keineswegs solle der tatsächliche Gebrauch der Fahrzeuge verboten werden.

Winfried Seidel sieht in der Neufertigung von Teilen eine Grauzone. Durch eine Klarstellung könne es auch in eine ungewollte Richtung gehen. Eine Kennzeichnungspflicht hält er für falsch.

Michael Eckert wirbt für eine liberale Handhabung. Durch eine restriktive Regelung würden künftig möglicherweise lediglich noch 10 bis 15 Prozent der Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten können. Die Formulierungen ließen zu viel Interpretationsspielraum. Daher solle man möglichst zurückhaltend mit Definitionen und Reglementierungen verfahren.

Georg Sewe sieht in dem ADAC-Entwurf eine klare Entschärfung. Die Verwendung nicht originaler Teile sei ein erheblicherWirtschaftsfaktor. Deshalb hält er eine Kennzeichnung nachgebauter Teile für geboten, um den Wert eines Fahrzeuges richtig bemessen zu können. Anderenfalls sei der Nachweis über den Zustand schwierig.

Jürgen Ockens meint, dass für hinsichtlich der Notwendigkeit einer neuen Regelung offenbar grundsätzlich Konsens bestehe. Er selbst spricht sich für eine liberale und allgemeine Fassung aus. Insofern befindet er den ADAC-Entwurf als besser gegenüber demjenigen der FIVA. Er bedauert, dass das ADAC-Papier den Teilnehmern jedoch nicht schon vor der Sitzung vorgelegen habe. Dies wäre für die Diskussion besser gewesen.

Soweit der TOP.

Noch einmal zusammenfassend die wesentlichen Ziele der Charta von Turin:

* Historische Fahrzeuge sollen auch zukünftig uneingeschränkt auf öffentlichen Strassen fahren dürfen
* Eine sichere und langfristige Anerkennung eines Status als “Kulturgut” ist dafür essentiell
* Die Definition international gültiger Regelungen soll auch länderübergreifend für Klarheit sorgen (und damit beispielsweise auch versicherungs-rechtliche Grauzonen z.B. beim Grenzübertritt beseitigen)
* Länder, in denen solche Regelungen bislang noch nicht oder nur unzureichend etabliert sind, können nun einfacher eine mobile Erhaltung von historischen Fahrzeugen unterstützen
* Der Kulturgut-Status ist ein Privileg und Verantwortung zugleich. Ein respektvoller Umgang mit dem Original bei Erhaltung, Restauration, Reparatur, Pflege und Instandsetzung soll unter dem Motto “soviel wie nötig und so wenig wie möglich eingreifen” erfolgen
* Klarere Abgrenzung zu Replicas, Über-Restaurierungen, nicht-zeitgenössischem “Tuning” (“Hot Rods” etc.)
* Dokumentation, Archivmaterialien und Fachwissen um historische Materialien und Arbeitstechniken sollen bewahrt und gefördert werden

Hier nun der Entwurf einer neuen, deutschen Version einer “Charta von Turin”, in Zusammenarbeit mit ADAC, VDA und ZDK:

—– CHARTA ENTWURF —–


Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) Stand 6.2.2012
Charta von Turin – ENTWURF Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge (ADAC/VDA/ZDK)

Präambel: Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie setzt sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge ein, die ein wichtiger Bestandteil unseres technischen Kulturerbes sind. Diese repräsentieren nicht nur ihre Rolle als Fortbewegungsmittel, sondern verdeutlichen die Umstände ihrer Entstehung, den damaligen Stand der Technik und insbesondere ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.

Die FIVA hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass historische Fahrzeuge bestmöglich und ohne Verfälschungen bewahrt und betrieben werden, damit diese Kulturgüter auch von zukünftigen Generationen erlebt werden können. Um sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen anzuregen und zu unterstützen, hat die FIVA die in dieser vorliegenden Charta zusammengefassten Leitsätze formuliert.

Die FIVA definiert ein historisches Fahrzeug als mechanisch angetriebenes Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, das in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird, dessen Nutzung nicht auf täglichen Transport ausgerichtet ist und wegen seines technischen und historischen Wertes bewahrt wird.

Artikel 1 (Historische Substanz, Kenntnisse und Techniken) – bisher Artikel 2 und 7

Ziel der Erhaltung historischer Fahrzeuge sowie aller damit verbundenen Arbeiten ist die Bewahrung der historischen Substanz. Wann immer möglich, sollten deshalb die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken verwendet werden und alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse berücksichtigt werden. Die Weitergabe dieser Kenntnisse und Techniken an nachfolgende Generationen ist essentiell.

Artikel 2 (Historischer Zusammenhang) (bisher 6)

Für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen (zum Erhalt von historischen Fahrzeugen) ist es erforderlich, die geschichtlichen und technischen Zusammenhänge der Entwicklung, Herstellung und Verwendung des jeweiligen Fahrzeuges zu kennen und zu verstehen.

Artikel 3 (Regelmäßiger Betrieb und Pflege)

Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen auch auf öffentlichen Straßen ist zur Bewahrung und Weitergabe der traditionellen Kenntnisse über die Betriebsverfahren an spätere Generationen unerlässlich und ein wichtiges Mittel zu ihrer Erklärung. Der regelmäßige Betrieb und die dafür erforderliche nachhaltige Pflege sind deshalb wichtig für den Erhalt der historischen Fahrzeuge.

Artikel 4 („In Period“ Modifikationen) – bisher Artikel 8

Eventuelle während der üblichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges vorgenommene Abweichungen gegenüber dem Auslieferungszustand sind wertvolle Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Daher sollten diese bei einer erforderlichen Aufarbeitung des Fahrzeugs erhalten bleiben.

Artikel 5 (Änderungen) – bisher Artikel 9 und 10

Änderungen, die für den regelmäßigen Betrieb vorgeschrieben bzw. für den Erhalt erforderlich sind, sollten möglichst wenig in die historische Substanz des Fahrzeuges eingreifen, das Erscheinungsbild nicht verändern und vollständig rückgängig zu machen sein.

Artikel 6 (Aufbewahrung Originalteile) – bisher Artikel 10

Ist es erforderlich, Originalteile zu entfernen oder auszutauschen sollten diese für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz der historischen Substanz zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

Artikel 7 (Nachgefertigte Teile) – bisher Artikel 9

Ist es erforderlich, fehlende oder defekte Bauteile durch Nachfertigungen zu ersetzen, so sollten diese dauerhaft gekennzeichnet werden. Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und damit von der historischen Substanz unterschieden werden können.

Artikel 8 (Dokumentation) – bisher Artikel 11

Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten sorgfältig durchdacht und die Ausführung dokumentiert werden. Die daraus entstehenden schriftlichen und fotografischen Aufzeichnungen gehören zum Fahrzeug und sollten deshalb bei diesem verbleiben.

Artikel 9 (Archivierung) – bisher Artikel 12

Alle Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt oder Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.

Artikel 10 (Sammlungen) – bisher Artikel 15

Sammlungen von Schriftgut, Plänen und dergleichen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, sollten als Kulturgut anerkannt und geschützt werden. Gleiches gilt auch für Gebäude oder Infrastrukturen wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen oder spezielle Verkehrswege, sofern sie im Zusammenhang mit der Herstellung historischer Fahrzeugen oder deren zeitgenössischen Betrieb eine eigene geschichtliche Bedeutung erlangt haben.

Artikel 11 (Gemeinnützigkeit) – bisher Artikel 13

Organisationen und Institutionen, die sich um den Erhalt historischer Fahrzeuge und ihres Umfeldes bemühen, sollten als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden. Diejenigen Organisationen, die darüber hinaus nicht gewinnbringend tätig sind, sollten als gemeinnützig betrachtet werden.

—– CHARTA ENTWURF ENDE —–

Soweit die Meinungen und aktueller Stand der Dinge.

Wie ist Euer Verständnis von der Turin-Charter? Sind die Regularien umfassend genug, um die SIcht der Citroen-Clubs abzudecken, z.B. auch die “moddings” der “2CV-Szene”? Um eine Kommentierung im Amicale Citroen Deutschland Artikel wird gebeten.

Die aktuelle Version (englisch) des Charta-Textes kann heruntergeladen werden unter: http://www.fiva.org/EN/Torino/CharterTorino.html.

Ein direkter Kontakt zur Charta-Organisation innerhalb der FIVA ist übrigens unter charterofturin@fiva.org möglich, wo Fragen rund um die Charta gerne beantwortet werden.

—–


German News on the Charta of Turin, the latest definition of vintage vehicles

Those readers who have followed the updates of Amicale Citroen Deutschland on the “Charta Of Turin” have noticed that the German view onto the international definition of what is going to be accepted as vintage vehicle is a bit different from the initial draft.

In Germany, different parties are currently working and discussing potential alternatives. From a governmental perspective, the German Parliament has its own working group established (“PAK – Parlamentskreis Automobiles Kulturgut”). The PAK has regular meetings and the reports and changes are being reflected regularly on ACI-D pages.

The latest report from 6-Feb-2012 reflects a potential draft presented by the ADAC, Germany’s biggest automobile club, in cooperation with VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie / Association of the German Automotive Industry) and ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe / German Federation for Motor Trades and Repairs). Above find the German PAK discussion on this draft (text not translated though).

Here’s their “Charter Of Turin” draft – translation by ACI-D Stephan Joest:


International Federation of Classic Cars (FIVA) as of 6/2/2012
Charter of Turin – DRAFT Historic Vehicles Working Group (ADAC / VDA / ZDK)

Preamble: The “Fédération Internationale des Véhicules Anciens” (FIVA) is the global association of all vintage vehicle clubs. The association is committed to the preservation of historic vehicles, which are an important part of our technical cultural heritage. These represent not only their role as a means of transportation, but clarify the circumstances of their creation, the former state of technology and in particular its impact on society.

The FIVA mission is to preserve and operate historic vehicles as authentic as possible and without modifications, so that the cultural heritage can be experienced by future generations. To encourage and support meaningful and sustainable decisions for the proper use of historic vehicles, the FIVA has summarized in this present Charter some guiding principles.

The FIVA defines a historic vehicle as mechanically propelled vehicle that is at least 30 years old, which is preserved and maintained in a historically correct condition, its use is not focused on daily transportation, and is preserved because of its technical and historical value.

Article 1 (historical substance, knowledge and techniques) – formerly Article 2 and 7

The aim of the preservation of historic vehicles and all related work is the preservation of historic basis. Whenever possible, the historically correct materials and work techniques should be used and all available scientific and technical knowledge are to be considered. Sharing this knowledge and techniques to future generations is essential.

Article 2 (Historical context) (previously 6)

For the proper use of historic vehicles (for preservation of historic vehicles) it is necessary to know and understand the historical and technical aspects of the development, production and use of each vehicle.

Article 3 (Regular Operation and Maintenance)

An active use of historic vehicles on public roads is essential to preserve and disseminate the traditional knowledge of the operating procedures for future generations, and an important tool for their explanation. The regular operation and the necessary sustainable care thus are important for the preservation of historic vehicles.

Article 4 (“in period” modifications) – now Article 8

Any modifications applied during normal lifetime of the vehicle which are different from the factory settings are valuable evidence of the vehicle history. Therefore they should be preserved in case of a repair or restoration of the vehicle.

Article 5 (Modifications) – formerly Article 9 and 10

Modifications that might be required for regular operation resp. are necessary for the preservation should have as little intervention in the historic original of the vehicle, shoould not change the appearance and should be fully reversible.

Article 6 (keeping original parts) – now Article 10

In case it is necessary to remove or replace the original parts these should be kept with the vehicle for a potential future reuse and as a reference to the historic original.

Article 7 (reproduction of parts) – now Article 9

In case it is necessary to replace missing or defective parts by reproductions, they should be permanently marked. Components and materials which were replaced by new ones should be easily recognizable by simple and durable markings and should be distinct from the historical original.

Article 8 (Documentation) – now Article 11

All work on a historic vehicle should be carefully considered and the execution should be documented. The resulting written and photographic records are part of the vehicle and should remain with it.

Article 9 (Archive) – now Article 12

All institutions and organizations that are involved in the maintenance or operation of historic vehicles should take appropriate precautions to protect their records and archives.

Article 10 (Collections) – now Article 15

Collections of documents, plans and the like, which are associated with historic vehicles should be recognized as a cultural heritage and protected. The same applies to buildings or infrastructure such as factories, gas stations or special roads, in case they have gained its own historical significance in connection with the production of historic vehicles or their contemporary operations.

Article 11 (profit) – now Article 13

Organizations and institutions that seek to preserve historic vehicles and their environment should be recognized as cultural institutions. Those organizations that additionally are executing non-profit oriented activities should be regarded as charitable.

—– End of charta —–

So far this draft. What is your view onto latest developments? Do you see Citroen vintage cars sufficiently addressed within this definition? Please leave a comment on our portal – thx!