Apr 282022
 

Die Presseinformation des DEUVET:

Der Entwurf der EU-Chemikalienverordnung 1907/2006 REACH behandelt unter dem Anhang XIV die Zulassungspflicht für Blei. Der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. weist auf die Gefahren für das technische Kulturerbe hin und unterstützt die Bitte der Oldtimerszene um eine Ausnahmeregelung für historische Straßenfahrzeuge.
Kandel, 28. April 2022

Der Oldtimerspezialist Dipl-Ing. (FH) Peter Diehl hat einen umfangreichen Textbaustein für Einsprüche bei ECHA und EU formuliert, den der DEUVET gerne verbreitet.

Der Textbaustein im Original:

Eine generelle Zulassungspflicht für Blei, bezogen auf – Zitat aus dem geplanten Verordnungstext – „Herstellung, Lagerung, Ausstellung und Verwendung in allen seinen Erscheinungsformen“, bedroht und schädigt das technische Kulturerbe der gesamten Menschheit. Denn Mobilität ist seit Jahrhunderten ein globales Bedürfnis, welches sich in Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeugen ausdrückt. In allen diesen Fahrzeugen ist bis heute Blei enthalten.

Betrachtet man den Bereich der historischen Straßenfahrzeuge separat, würde eine generelle Zulassungspflicht vor allem kleine Organisationseinheiten wie Oldtimer- und Heimatmuseen sowie private Sammler und Besitzer treffen. Sie alle wären bürokratisch und finanziell überfordert, müssten sie Genehmigungen für ihr Tun einholen. Zumal Blei in jedem Fahrzeug mehrfach und in mehreren Funktionen verwendet wurde.

Darüber hinaus beeinträchtigt eine generelle Zulassungspflicht für Blei das gesamte Kraftfahrzeughandwerk der Europäischen Union und dessen Lieferanten massiv. Letztere sind meist ebenfalls in der EU ansässig. Beide Bereiche – Kraftfahrzeughandwerk und Lieferanten – bestehen zu großen Teilen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Im Kraftfahrzeughandwerk wird Blei heute vor allem zur historisch korrekten Instandsetzung und Restaurierung von Karosserien, Kühlsystemen sowie elektrischen und elektronischen Anlagen eingesetzt. Konkrete Beeinträchtigungen werden sich zum einen aus dem Verschwinden vieler dieser KMU ergeben, die sich den bürokratischen und finanziellen Aufwand der Zulassung von Blei nicht leisten können und deshalb die betreffenden Geschäftsfelder oder die gesamte Geschäftstätigkeit aufgeben.

Zum anderen werden sich durch die Substitution von Blei durch weit weniger geeignete Ersatzstoffe folgende handwerkliche und historische Beeinträchtigungen ergeben:

* Die Instandsetzung von Schäden an Karosserien wird mit qualitativen Mängeln behaftet sein. Begründen lässt sich das mit der schwierigen Verarbeitung von bleifreiem Schwemmzinn. Das Temperaturfenster ist deutlich kleiner und das Temperaturniveau liegt signifikant höher als bei der Verarbeitung von bleihaltigem Schwemmzinn. Eine Restaurierung mit historisch korrektem Material und ebensolcher Arbeitstechnik wäre nicht mehr möglich.

* Qualitative Mängel werden auch bei der Instandsetzung von Kühlsystemen auftreten. Die Begründung ist mit dem vorherigen Punkt identisch.

* Nicht nur Mängel, sondern Schäden würden in elektrischen und elektronischen Anlagen entstehen. Denn über die negativen Auswirkungen des kleineren Temperaturfensters und des höheren Temperaturniveaus hinaus besteht die Gefahr fehlerhafter Reparaturlötstellen, sogenannter kalter Lötstellen. Zum einen, weil bleifreie und bleihaltige Lotmaterialien nicht kompatibel sind, also keine Verbindung miteinander eingehen. Zum anderen, weil bleifreie Lote die optische Qualitätskontrolle von Lötstellen unmöglich machen. Denn die stets matte Oberfläche einer mit bleifreiem Lot erstellten Lötstelle ist nicht von einer fehlerhaften Lötstelle (kalten Lötstelle) unterscheidbar. Mit bleihaltigem Lot ausgeführte, gelungene Lötstellen hingegen glänzen silbrig.

Kurzum: Die Substitution von Blei würde die Reparatur von Fahrzeugen generell massiv erschweren und die Restaurierung historischer Fahrzeuge unmöglich machen. Auch das bedeutet Bedrohung und Beschädigung des technischen Kulturerbes. Und zwar tatsächlich der gesamten Menschheit, denn die Sammlung von und die Beschäftigung mit historischen Fahrzeugen macht für europäische Sammler und Handwerker an den Außengrenzen der EU nicht halt.

Übrigens werden auch heute nahezu alle Neufahrzeuge, unabhängig von ihrem Antriebskonzept, mit 12-Volt-Batterien ausgeliefert, die auf dem Blei-Säure-Prinzip beruhen. Das betrifft also auch batterie- und wasserstoffelektrisch angetriebene Fahrzeuge sowie Hybridfahrzeuge, die allesamt auch eine 12-Volt-Spannungsversorgung benötigen. Für Batteriehersteller, die Teil großer Konzerne sind, ist es sicher unproblematisch, künftigen Blei-bezogenen Auflagen in bürokratischer und finanzieller Hinsicht gerecht zu werden. KMU hingegen können daran scheitern. Doch sind es gerade kleine Unternehmen, die historisch korrekte 6-Volt- und 12-Volt-Starterbatterien für Oldtimer herstellen und vertreiben.

Um diese Mängel, Schäden und Risiken auszuschließen, enthält ein anderes EU-weit gültiges Regelwerk bereits eine Ausnahmeregelung für historische Fahrzeuge, aber auch für Fahrzeuge deutlich jünger als 30 Jahre: die EU- Altfahrzeugrichtlinie 2000/53. Konkret ist es der einleitende Text von Anhang II, der generell alle Ersatzteile – als solche gelten auch Reparaturmaterialien –, die für vor dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge bestimmt sind, ausnimmt. Damit wird das in Artikel 4, Absatz 2, Buchstabe a der Richtlinie formulierte und seit 1. Juli 2003 bestehende Verbot von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom für diese Fahrzeuge ausgehebelt. Ausnahmen von dieser Ausnahme stellen lediglich Radwuchtgewichte, Kohlebürsten von E-Motoren und Bremsbeläge dar.

Darüber hinaus enthält Anhang II der EU-Altfahrzeugrichtlinie mit den Punkten 8a und 8b zwei konkrete Ausnahmen für bleihaltiges Lötzinn:

* Punkt 8a betrifft Lot auf Leiterplatten, beispielsweise in Steuergeräten, in vor dem 1. Januar 2016 typgenehmigten Fahrzeugen

* Punkt 8b betrifft Lot in Kabelbäumen und anderen Bauteilen der elektrischen Anlage in vor dem 1. Januar 2011 typgenehmigten Fahrzeugen

Denkbar wäre, analog zur EU-Altfahrzeugrichtlinie auch eine Ausnahme für historische Fahrzeuge in die EU-Chemikalienverordnung 1907/2006 REACH aufzunehmen – für den konkreten Fall Blei ebenso wie generell auch für andere Stoffe. In diesem Zusammenhang: Wenn sich Regelwerke der EU nicht widersprechen, ist das für alle früher oder später Beteiligten bis hin zur Rechtsprechung hilfreich.

Auch ein anderes Regelwerk enthält eine Ausnahme für historische Fahrzeuge und kann hier als Beispiel dienen: die deutsche Lösemittelhaltige- Farben-und-Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV). Die Ausnahme ist in Paragraph 3, Absatz 3b formuliert: „Abweichend von Absatz 1 dürfen gebrauchsfertige Produkte, die die Grenzwerte des Anhangs II für flüchtige organische Verbindungen nicht einhalten, in den Verkehr gebracht werden zum Zwecke der […] Restaurierung und Unterhaltung von […] Oldtimer- Fahrzeugen, die als historisch und kulturell besonders wertvoll eingestuft sind.“ Die Formulierung „historisch und kulturell besonders wertvoll“ findet sich bereits in der EU-Richtlinie 2004/42 (Decopaint-Richtlinie), die der deutschen ChemVOCFarbV zugrunde liegt.

Übrigens ist ein Großteil der Oldtimer längst als technisches Kulturgut und somit als historisch und kulturell besonders wertvoll anerkannt. In Deutschland wird das durch die Vergabe des sogenannten H-Kennzeichens deutlich, wobei das H für historisch steht. Vergleichbare Vorgehensweisen existieren auch in anderen Ländern der EU.

Zu den Themen Gesundheits- und Umweltschutz. Die Toxizität von Blei ist seit Jahrhunderten bekannt. Gesundheitsrisiken werden von den Mitarbeitern in Werkstätten, Autohäusern und Betrieben der Zulieferindustrie professionell und erfolgreich gehandhabt. Unter anderem die Verwendung von Absauganlagen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sorgt dafür, dass die vielen Hunderttausend Menschen, die im europäischen Kraftfahrzeughandwerk und bei Lieferanten arbeiten, dies sicher sowie mit minimalem und kontrolliertem Risiko tun. Für verschlissene bleihaltige Fahrzeugteile und Rückstände der Verarbeitung von Blei bestehen bewährte Recyclingkreisläufe.

Auch Endverbraucher – hier: private Oldtimer- und Heimatmuseen sowie Sammler und Besitzer historischer Fahrzeuge – sind sich von Blei ausgehender Gefahren bewusst und setzen sich diesen nicht aus. Zumal das Schwermetall auch an historischen Fahrzeugen nicht offen zutage tritt.

Soweit das Statement.

Über den DEUVET: Gegründet als „Arbeitsgemeinschaft der deutschen Veteranen- und Markenclubs e.V.“ im Jahre 1976 auf der VETERAMA in Mannheim. Für die Deutsche Veteranenfahrzeuggemeinschaft wurde das Kürzel DEUVET gewählt und als Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. beim Deutschen Bundestag in Berlin akkreditiert. Durch permanente Arbeit hat der DEUVET die gesetzlichen Regeln für Oldtimer-Fahrzeuge und 1997 auch das H-Kennzeichen mitbestimmt.

Nach Beginn der Arbeit des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut in Berlin im Jahr 2009 ist der DEUVET regelmäßiger Teilnehmer und ein wesentlicher Partner für Projekte und Umsetzung der aktuellen Aufgaben. Mit Gründung der Historic Vehicle Group am EU Parlament in Brüssel ist der DEUVET dort ebenfalls für die Interessen der Oldtimerfahrer tätig.

Die Geschichte des DEUVET und der deutschen Oldtimer-Szene wurde 2017 in einem Buch veröffentlicht. Titel: “Jetzt fahr’ erst mal…”. Der DEUVET gilt als die einzige demokratisch gewählte Interessen-Vertretung in Bund, Ländern und der EU. Er ist kompetenter Gesprächspartner für Politik, Wirtschaft und vielen Fachkreisen u.a. für Versicherungen, Oldtimer-Veranstaltungen sowie juristischen Fragen zum historischen Fahrzeug.

Rückfragen bitte an:
Jan Hennen
DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. Vizepräsident für Kommunikation
kommunikation@deuvet.de
www.deuvet.de

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Mai 262020
 

Die Pressemitteilung der DEUVET heute:

DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. weist auf die Altersstruktur der H-Autos hin

Im Frühjahr 2020 veröffentlichte das Kraftfahrtbundesamt KBA wie in jedem Jahr seine Statistik zu den aktuellen Zulassungszahlen. Dabei interessiert sich der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. naturgemäß für das Segment „Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen“.

Während sich der Gesamtfahrzeugbestand in Deutschland um etwa eine Million erhöhte, kamen rund 58.000 Fahrzeuge mit der H-Zulassung für Oldtimer dazu. Bedingt durch diese sehr stark unterschiedlichen Basiswerte ergibt das einen Zuwachs von 1,3% bei der Gesamtzahl, aber plus 10,9% bei den über 30 Jahre alten Kraftfahrzeugen.

Prozentwerte können zu fehlerhafter Interpretation führen

Nach der Pressemitteilung eines großen Automobilclubs Anfang Mai konnte beobachtet werden, dass aus den meist zitierten Prozentwerten vor allem abgeleitet wurde: der Zuwachs bei Oldtimern sei viel höher als allgemein, was die Szene freut, andererseits aber auch Gegenwind produziert. So kam die leider immer wieder aufkeimende Diskussion über das Einstiegalter 30 Jahre erneut auf. Wieder wurde die große Menge an Neu-H-Autos wie VW Golf II, Mercedes-Benz W 201 oder Opel Calibra angeführt, die für viele Menschen eher Alltagsautos darstellen, aber keine Oldtimer seien nach und auch nie werden würden.

Der DEUVET Bundesverband hält eher die Altersstruktur für wichtig

Der DEUVET möchte hier zur Erhellung der Diskussion beitragen. Betrachtet man die Altersgruppenverteilung (hier PKW) genauer, kann man feststellen, dass der Zuwachs durchaus unterschiedlich ist. Natürlich kann man davon ausgehen, dass in der Altersgruppe der 30-34 Jahre alten PKW die Steigerung höher ist (+14,9%). Schließlich ist der Einstieg ins Hobby sicher schwieriger, je älter das Objekt der Begierde ist. Schon die Steigerung bei den 35-39 Jahre alten Autos mit nur noch plus 5,2% scheint die Reihe zu bestätigen. Soweit scheint alles logisch. Doch die Gruppe der 40-44 Jahre alten PKW steigerte sich mit plus 15,1% stärker als die Neu-H-Fahrzeuge. Und selbst die Anzahl der ganz Alten (60 Jahre und älter) stieg um 21,0%, das sind immerhin 9121 PKW mehr als Ende 2018.

Hauptgrund ist die verbesserte Restaurierungs- und Ersatzteilsituation

Der DEUVET sieht den Hauptgrund in den in den letzten Jahren stark verbesserten Restaurierungsmöglichkeiten. Früher kaufte man sich einen Oldtimer als Basisauto in häufig nicht komplettem und meist schlechtem Zustand, um ihn dann in langjähriger Arbeit und aufwendiger Ersatzteilsuche irgendwann mal fahrfertig zu bekommen. Mitleid oder Unverständnis von Angehörigen oder Arbeitskollegen bekam der Oldtimerfreund gratis dazu. Viele Objekte wurden nie zu einem guten Ende gebracht oder auch gar nicht begonnen. Heute werden auch scheinbar aussichtslose Projekte in sehr viel kürzerer Zeit wieder hergestellt. Die vielen spezialisierten Werkstattbetriebe, der weltweite Austausch von Informationen via Internet, diverse sehr aktive Clubs und die Ersatzteilnachfertigung auch mittels 3-D Druck machen es möglich. Auch die Hersteller haben in den meisten Fällen erkannt, wie wichtig die eigene Geschichte für die Bindung auch von Neuwagenkunden heute ist.

Zum DEUVET:

Gegründet als „Arbeitsgemeinschaft der deutschen Veteranen- und Markenclubs e.V.“ im Jahre 1976 auf der VETERAMA in Mannheim. Für die Deutsche Veteranenfahrzeuggemeinschaft wurde das Kürzel DEUVET gewählt und als Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. beim Deutschen Bundestag in Berlin akkreditiert. Durch permanente Arbeit hat der DEUVET die gesetzlichen Regeln für Oldtimer-Fahrzeuge und 1997 auch das H-Kennzeichen mitbestimmt.

Nach Beginn der Arbeit des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut in Berlin im Jahr 2009 ist der DEUVET regelmäßiger Teilnehmer und ein wesentlicher Partner für Projekte und Umsetzung der aktuellen Aufgaben. Mit Gründung der Historic Vehicle Group am EU Parlament in Brüssel ist der DEUVET dort ebenfalls für die Interessen der Oldtimerfahrer tätig.

Die Geschichte des DEUVET und der deutschen Oldtimer-Szene wurde 2017 in einem Buch veröffentlicht. Titel: “Jetzt fahr’ erst mal…”. Der DEUVET gilt als die einzige demokratisch gewählte Interessen-Vertretung in Bund, Ländern und der EU. Er ist kompetenter Gesprächspartner für Politik, Wirtschaft und vielen Fachkreisen u.a. für Versicherungen, Oldtimer-Veranstaltungen sowie juristischen Fragen zum historischen Fahrzeug.

Rückfragen bitte an:
Jan Hennen
DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V.
Vizepräsident für Kommunikation
kommunikation@deuvet.de
www.deuvet.de

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Jul 192017
 

Heute erhalten historisch einwandfreie Fahrzeuge nach einer technischen Prüfung die Berechtigung, ein “H” am Ende der Ziffernfolge auf dem amtlichen Kennzeichen zu führen. Diese gesetzliche Regelung trat im Juli 1997 in Kraft und wurde persönlich vom damaligen Verkehrsminister Matthias Wissmann vollzogen: Ein Brezel-Käfer war der erste Wagen in Deutschland, der diese Auszeichnung erhielt. Der DEUVET als Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge erinnert an die fast 20 Jahre intensive Vorbereitungszeit, um die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erarbeiten, die heute über 380.000 Fahrzeuge in Anspruch nehmen können.

Besitzer historischer Fahrzeuge zahlen eine Einheitssteuer und sind von den variablen Kfz-Steuersätzen befreit. Zugleich sind diese Fahrzeuge amtlich als Oldtimer eingeordnet und berechtigt, in Umweltzonen einzufahren, insbesondere wenn zu Oldtimer-Veranstaltungen eingeladen wurde.

DEUVET ist der Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. – “DEUVET” ist ein Kunstwort für die 1976 von vielen Vereinen und Gemeinschaften aufgestellte „Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Veteranen- und Markenclubs“.
Ein kleiner Kreis gewählter Clubvertreter widmete sich seitdem den Fragen und Wünschen der Schrauber- und Sammlerszene. Auf vielen Gebieten sind durch die Arbeit des DEUVET Verbesserungen und Kosteneinsparungen für Oldtimer-Besitzer in den vergangenen 40 Jahren erreicht worden, wie z.B. günstige Tarife bei der Haftpflichtversicherung, Einsparungen bei der Kfz.-Steuer durch rote 07- und das H-Kennzeichen, Einfahrt in Umweltzonen und vieles mehr. Ganz wesentlich basieren die gesetzlichen Regelungen zum Oldtimer-Status auf der Grundlagenarbeit des DEUVET. So manche neue Vorschrift für Neuwagen konnte für historische Fahrzeuge angepasst oder völlig abgewendet werden.

Über 100 Vereine und Clubs in Deutschland begleiten demokratisch die Arbeit des Bundesverbands. Zugleich erhalten Mitglieder jede Art von Unterstützung bei Gründung, Führung und Tagesarbeit einer Clubleitung. Der DEUVET hilft bei technischen und juristischen Fragen, bei Zulassung, Versicherung und Veranstaltungen. Eine DEUVET-Card bietet individuelle Vorteile bei angeschlossenen Partnern. Regelmäßig informiert der Vorstand über seine Aktivitäten per Newsletter/“telegramm“ sowie im Internet unter www.deuvet.de

Der DEUVET ist als Interessenvertretung der Oldtimerszene beim Deutschen Bundestag registriert und zugleich regelmäßiger Teilnehmer bei Parlamentarischen Kreisen auf deutscher und europäischer Ebene. Er gilt als verlässlicher Repräsentant der Oldtimer-Szene und kompetenter Ansprechpartner für Politik, Behörden, Industrie, Verbände und Medien.

Feb 152017
 

DEUVET vereinbart im Bundesministerium für Verkehr neue Regelungen.
Erfolge für Krafträder, historische Nutzfahrzeuge und 07-Kennzeichen

Erneut nahm der DEUVET, der Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge, seine Aufgabe wahr und initiierte ein Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Berlin. Am 16 Januar beteiligten sich neben dem DEUVET-Präsidenten Peter Schneider der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle, sein persönlicher Referent Dr. Stefan Ewert sowie der Technische Regierungsdirektor Christian Theis. Die DEUVET-Runde diente der Abstimmung aktueller Themen bei historischen Kraftfahrzeugen.

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe zur Benutzung von Bundesfernstraßen vom 8. Juni 2015 stand zunächst im Fokus der Abstimmungen, da derzeit nach EU-Vorgaben Anpassungen erforderlich werden. Für historische Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen soll es jedoch bei der allgemeinen Regel bleiben, dass die jährliche Gebühr für die Autobahnnutzung die pauschale Kfz.-Steuer für H-Kennzeichen reduziert. Auch beim roten 07-Kennzeichen wird aufgrund der bestehenden Nutzungseinschränkungen die Befreiung von der Mautpflicht nicht geändert. Sollte es in Zukunft eine Änderung der Maut-Gebühren geben, spricht sich der DEUVET für eine Beibehaltung des Abzugs von der unveränderten Oldtimersteuer in Höhe von € 191 aus. Grundsätzlich weist der DEUVET daraufhin, dass die in den Medien angesprochene Vignettenlösung nicht zutrifft. Mit der Zahlung der Kfz-Steuer wird das Fahrzeug elektronisch erfasst und eine eventuell erfolgte Mautzahlung im System registriert. Dies entspricht dem bewährten Vorgehen an den Mautzahlstellen der Grenzübergänge. Damit entfallen Bürokratie und Kosten, die sonst die Bilanz der Einnahmen negativ belasten würden.

Der DEUVET-Präsident stellte auch die Frage nach dem weiteren Vorgehen bei der von Umweltpolitikern angeregten „blauen Plakette“. Diese ist laut BMVI nicht mehr in Vorbereitung, man folge aber der DEUVET-Empfehlung, die bestehenden Ausnahme-Regelungen in Umweltzonen für Oldtimer mit HKennzeichen und 07-Zulassung beizubehalten.

Die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland war bisher nicht eindeutig gewährleistet, da das deutsche Fahrzeugscheinheft in „Rosarot“ nicht den EU-Zulassungsdokumenten entsprach. Jetzt wurde ein neues Datenblatt entsprechend der Zulassungsbescheinigung I entworfen, das demnächst bei neu auszugebenden 07-Kennzeichen ausgestellt wird. Der DEUVET empfiehlt den bisherigen Nutzern des 07-Kennnzeichens dieses neue Zulassungspapier nach Erscheinen zu beantragen.

Auch für historische Nutzfahrzeuge hat sich der Einsatz des DEUVET bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gelohnt. Der DEUVET wollte auch den Nutzfahrzeugen mit H-Kennzeichen ermöglichen, Veranstaltungen am Wochenende trotz Fahrverbots für Lkw zu besuchen. Der dazu vom DEUVET erarbeitete Text zu § 30 Absatz 3 wurde wortgenau übernommen: „Ferner unterliegen solche Fahrten mit historischen LKW, welche eine Abnahme nach §23 StVZO (H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen) erhalten haben nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot, soweit mit den Fahrten keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und die Fahrten nicht entgeltlich erfolgen.“ Die neue Verwaltungsvorschrift wurde noch im Januar 2017 im Kabinett verabschiedet und anschließend dem Bundesrat vorgelegt. Eine ebenso vorgeschlagene Ausnahme von der Sicherheitsprüfung § 29 STVZO Anlage VIII Abs. 1.3. für Historische Nutzfahrzeuge wird noch im Ministerium bearbeitet.

Im Interesse historischer Zweiradfahrer erinnerte der DEUVET an die im März 2016 im Bund-Länder-Fachausschuss Technik beschlossene Regelung zur Wiedereinsetzung von kleinen Kennzeichen. Hier fehlte es bei einigen Zulassungsstellen noch an der Umsetzung. Das BMVI wurde gebeten, sich nochmals für eine bundesweite Durchführung einzusetzen und den Bund-Länder-Fachausschuss Zulassung daran zu erinnern. Damit wird der Wunsch nach Kennzeichen der historischen Größe 245 x 130 mm (Breite x Höhe) endlich erfüllt.

DEUVET-Präsident Peter Schneider wird auch die nächsten Abstimmgespräche im Ministerium für die Interessenwahrung der Besitzer und Sammler historischer Kraftfahrzeuge nutzen. Sein Gesprächspartner Norbert Barthle bestätigte als Parlamentarischer Staatssekretär die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem DEUVET und sagte bereits sein Grußwort für die Techno Classica im April in Essen zu.

Soweit die Pressemitteilung des DEUVET. Wir empfehlen den deutschen Citroën-Clubs, das Gespräch mit dem DEUVET z.B. auf der Technoclassica zu suchen und dort weitere Details zu erfahren.

Zum Thema Maut gibt es darüber hinausgehend umfangreiche Informationen seitens des DEUVET, hier zusammengefasst – vielen Dank an DEUVET-Vorsitzenden Peter Schneider für die Überlassung der Infos:

DEUVET-Info – Stand: 25.1.2017 – PKW-Maut: Fragen und Antworten

1. Ab wann gilt die Infrastrukturabgabe?

Nach der technischen Umsetzung des Erhebungs- und Kontrollsystems wird die Infrastrukturabgabe in der kommenden Wahlperiode gestartet.

2. Wer muss die Infrastrukturabgabe zahlen und auf welchen Straßen gilt sie?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eine Infrastrukturabgabe entrichten.
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabepflichtig. Dadurch ist gewährleistet, dass der sogenannter kleine Grenzverkehr nicht beeinträchtigt wird.

3. Warum müssen alle Halter von im Inland zugelassenen, abgabepflichtigen Kfz eine Jahresvignette erwerben?

Aufgrund des sehr dichten Bundesfernstraßennetzes in Deutschland ist davon auszugehen, dass nahezu jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils das Bundesfernstraßennetz nutzt. Nach Berechnungen der IVV Ingenieurgruppe Aachen nutzen mehr als 99 Prozent aller Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw im Jahresverlauf das Bundesfernstraßennetz.

4. Welche Ausnahmen gibt es?

Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Fahrzeuge, die im besonderen öffentlichen Interesse genutzt werden (Streitkräfte, Polizei, Katastrophenschutz, Krankentransporte etc.), Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, werden grundsätzlich wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.

Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz im Inland haben, sind von der Abgabepflicht befreit, wenn sie die in Deutschland geltenden Voraussetzungen erfüllen. Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig mit ihrem Kraftfahrzeug nach Deutschland begeben, können ebenfalls von der Abgabepflicht befreit werden, wenn sie eine entsprechende Behinderung nachweisen können.

5. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind grundsätzlich verpflichtet, eine Jahresvignette zu erwerben.

Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von 130 € folgende Abgabensätze an:

* Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 € (Ottomotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 € (Ottomotor) bzw. 5 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 € (Ottomotor) und 4,80 € (Dieselmotor).

Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs und beträgt 16 € für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht bis zu einer Höchstgrenze von 130 €.
Bei Fahrzeugen mit Wankelmotor entspricht der zugrunde zu legende Hubraum dem doppelten Nennkammervolumen.

6. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für nicht in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter und Fahrzeugführer von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen können entweder eine Zehntages-, eine Zweimonats- oder eine Jahresvignette erwerben. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils 12 Monate Gültigkeit. Der Preis für eine Jahresvignette bemisst sich anhand derselben Parameter wie für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile.

Die Preise für die Zehntages- und Zweimonatsvignetten richten sich nach der Höhe der Infrastrukturgabe, die für das entsprechende Fahrzeug für eine Jahresvignette zu entrichten wäre und hängen somit vom Hubraum und der jeweiligen Umweltfreundlichkeit des entsprechenden individuellen Fahrzeugs ab.

Dabei sind in Absprache mit der EU-KOM sechs Kategorien geschaffen worden.

Kann ein Schuldner die für die Ermittlung der Höhe der Infrastrukturabgabe relevanten Daten nicht nachweisen oder verzichtet er auf deren Angabe, so ist jeweils der Höchstbetrag der Zehntages-, Zweimonats- oder Jahresvignette zu zahlen.

Halter von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß müssen eine vergleichsweise höhere Infrastrukturabgabe zahlen. Hiermit wird dem erhöhten Schadstoffausstoß dieser Fahrzeuge Rechnung getragen.

7. Wie wird mit Saison- Wechsel und Oldtimerkennzeichen umgegangen?

Für Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen beträgt die Infrastrukturabgabe für jeden Tag des Berechnungszeitraums den auf ihn entfallenden Bruchteil der Jahresvignette.
Bei Wechselkennzeichen ist die Infrastrukturabgabe für jedes Kraftfahrzeug jeweils in der sich aus den maßgeblichen Merkmalen ergebenden Höhe zu entrichten.
Für abgabepflichtige Kraftfahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) wird im Hinblick auf die typischerweise hohen Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge und aufgrund der Tatsache, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Bundesfernstraßen mit diesem Kennzeichen möglich ist, eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 130 Euro zu zahlen sein.

8. Art der Vignette

Die Infrastrukturabgabe wird als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben. Die Fahrtberechtigung ist mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach Entrichtung der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird.

9. Wie wird sichergestellt, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute?

Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung zu vermeiden, werden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Halter von Fahrzeugen der besten Schadstoffklasse Euro 6 werden, soweit die sich nach den Fahrzeugeigenschaften bestimmende Abgabelast für eine Jahresvignette den Höchstsatz von 130 € nicht überschreitet, in der Summe durch eine besonders günstige Infrastrukturabgabe grundsätzlich entlastet.

Berechnungsbeispiele für die künftige Infrastrukturabgabe / Kraftfahrzeugsteuer:

10. Wie werden Umweltbelange bei der Infrastrukturabgabe berücksichtigt?

Der ökologischen Lenkungswirkung der Infrastrukturabgabe wird durch den besonders günstigen Tarif für abgabepflichtige Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO 6, den erhöhten Steuerentlastungsbetrag bei der Kfz-Steuer um jeweils 0,45 Euro pro 100cm³ für EURO 6-Fahrzeuge sowie die Differenzierung der Vignettenpreise nach der Schadstoffintensität und „Größe“ der Fahrzeuge Rechnung getragen.
Dieselfahrzeuge derselben Schadstoffklasse zahlen jeweils pro angefangene 100 ccm Hubraum 3 Euro mehr als Benzinfahrzeuge. Es wird ein Anreiz geschaffen, möglichst emissionsarme Pkw einzusetzen. Damit leistet die Infrastrukturabgabe auch einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Im ersten Jahr der Einführung der Infrastrukturabgabe beträgt die zusätzliche Steuerentlastung durch die ökologische Komponente für die besonders umweltfreundlichen EURO 6-Fahrzeuge rund 100 Mio. Euro.

11. Von welcher Behörde wird die Infrastrukturabgabe künftig erhoben?

Die Einziehung und Verwaltung der Infrastrukturabgabe unterliegt gemäß InfrAG vom 08.06.2015 dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Es wird aus wirtschaftlichen Gründen beabsichtigt, die Errichtung und Betrieb des Infrastrukturabgabensystems einem privaten Dritten im Wege der Beleihung zu übertragen. Als Beliehener wird der Betreiber zur Infrastrukturabgabenbehörde. Dies betrifft u.a. die Bescheidung der Halter von im Inland zugelassenen Pkw sowie die Entwicklung und den Betrieb einer App und einer Internetseite, an der sich Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die der Infrastrukturabgabe unterliegen, einbuchen können sowie den Aufbau und den Betrieb eines Systems zur Buchung der Vignetten (u. a. physische Zahlstellen). Das KBA wird die Aufsichtsbehörde des Betreibers.

12. Von wem und wie werden die Kontrollen durchgeführt?

Kontrolliert wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entweder über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe oder über stichprobenartige Kontrollen auf den Bundesautobahnen mit Hilfe von automatisch stationären Kontrolleinrichtungen, portablen Kontrollgeräten und Kontrollfahrzeugen.

Die Kontrolle über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe erfolgt durch die Infrastrukturabgabenbehörde. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) führt die stichprobenartigen Kontrollen auf den Bundesautobahnen durch und greift hierbei auf Außenstellen zurück, die im ganzen Bundesgebiet verteilt sind.

13. Wie erhalten die Nutzer die Vignetten?

a)
Halter eines bereits in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils (Bestandsfahrzeuge) erhalten mit Einführung der Infrastrukturabgabe den Infrastrukturabgabenbescheid automatisch von der Infrastrukturabgabenbehörde zugestellt. Die Infrastrukturabgabe muss grundsätzlich für ein Jahr per SEPA-Lastschriftverfahren entrichtet werden. Mehr ist für Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw nicht zu tun.

Die Neuzulassung eines Fahrzeugs, für das die Abgabe zu entrichten ist, erfolgt– analog zum Verfahren bei der Kraftfahrzeugsteuer – nach Erteilung des SEPA-Mandats bei der für die Zulassung zuständigen Behörde.

b)
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw können Vignetten über eine App, das Internet oder an physischen Zahlstellen erwerben. Hierbei müssen die Nutzer beim Erwerb der Vignette die technischen Daten selbst deklarieren und ihr Fahrzeugkennzeichen angeben. Wer keine technischen Daten angibt, zahlt den jeweils höchsten Preis (130 € für die Jahresvignette, 50 € für die Zweimonatsvignette und 25 € für die Zehntagesvignette). Nach Erwerb der Vignette wird das Fahrzeugkennzeichen im System freigeschaltet. Im Rahmen der Kontrolle durch das BAG können falsch angegebene Fahrzeug-Parameter identifiziert werden. Der Differenzbetrag zwischen zu zahlendem und tatsächlich gezahltem Betrag wird hierbei zzgl. Verwarn- oder Bußgeld nacherhoben.

Es wird eine ausreichende und wirksame Information im Ausland über die Einführung der Infrastrukturabgabe und die Möglichkeiten des Erwerbs der Vignetten erfolgen. Hierbei werden solche Informationskanäle genutzt, die einem möglichst breiten Kreis zugänglich sind, wie z.B. die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, die Deutsche Zentrale für Tourismus, die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie in- und ausländische Automobilclubs.

14. Sind die Belange des Datenschutzes berücksichtigt?

Das KBA und das BAG bzw. die Infrastrukturabgabenbehörde dürfen erhobene Daten ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes nutzen. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.
Sofern bei der Kontrolle Fahrzeuge erfasst werden, die der Abgabenpflicht nicht unterliegen, z. B. Lkw, werden diese Bilder und Kontrolldaten sofort gelöscht. Daten, die für Verfahren der Nacherhebung bzw. für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten benötigt werden, werden nur so lange aufbewahrt, wie sie für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.

15. Wie hoch sind die Einnahmen und die Systemkosten? Wie werden die Einnahmen verwendet?

Die Gesamteinnahmen (brutto) werden jährlich mit rd. 3,9 Mrd. € prognostiziert, wobei rd. 3,1 Mrd. € auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und rd. 830 Mio. € auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge entfallen.

Die Systemkosten werden mit rd. 210 Mio. € pro Jahr (laufende Betriebs- und Personalkosten) angesetzt.

Die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe fließen zweckgebunden in den Verkehrsetat des Bundes und ersetzen teilweise bislang dort veranschlagte steuerfinanzierte Mittel. Die von gebietsfremden Fahrzeugen vereinnahmten Mittel (Einnahmen von rd. 830 Mio. Euro pro Jahr abzüglich der laufenden Systemkosten von rund 210 Mio. Euro pro Jahr und der Steuerentlastung) fließen zusätzlich in die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur des Bundes.

16. Ist die Einführung der Infrastrukturabgabe EU-rechtlich zulässig?

Die Einführung der Infrastrukturabgabe, die an die allgemeine Zielsetzung der EU-Kommission anknüpft, die Nutzerfinanzierung auszuweiten, ist mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat die EU-KOM am 1.12.2016 bestätigt:

Die EU-Mitgliedstaaten können die Nutzerfinanzierung durch die Einführung einer Benutzungsabgabe stärken. Vor diesem Hintergrund sollen die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe vollständig zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen.

Auszug Pressemitteilung EU-Kommission vom 1.12.2016:

“Die vereinbarte Lösung wahrt das Recht der EU-Bürger auf Gleichbehandlung ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, sorgt für eine gerechte Infrastrukturfinanzierung und erleichtert den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität. […] Die beiden Gesetze werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht.”

17. Was sind die wesentlichen Punkte bei der Einigung mit der EU-KOM?

Die Einigung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe mit der EU-KOM erfolgte am 01.12.2016. Die wesentlichen Eckpunkte der Verständigung betreffen die Anpassung der Staffelung der Kurzzeitvignetten und deren Tarifhöhe sowie die Erhöhung der im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten PKW der Euro-Klasse VI.

(Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 25. Jan. 2017 – weitere Infos beim DEUVET).

Feb 082015
 

(English below, en Francais au-dessous)

Die Pressemitteilung des DEUVET – Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. vom 11. Dezember 2014:

Als neuen DEUVET-Beirat für Elektronische Bauteile begrüßen wir Herrn Stephan Joest.

Stephan Joest

Stephan Joest

Stephan Joest ist seit 1990 als Vertreter der deutschen Citroën-Clubs in der Amicale Citroën Internationale (ACI) aktiv. Er ist Mitbegründer der internationalen ACI und der Amicale Citroën Deutschland (www.amicale-citroen.de) im Jahr 2004, und war seitdem bis 2011 im internationalen Vorstand als Vizepräsident verantwortlich für Marketing und Kommunikation. Nach Beendigung seiner Vorstandsarbeit ist er 2011 zum Ehrenmitglied der internationalen ACI ernannt worden. Seine aktive Tätigkeit hat er im Jahr 2014 wieder aufgenommen, und ist seit August 2014 zum Präsidenten der ACI international gewählt worden. Er repräsentiert damit international 55.000 Clubmitglieder in mehr als 30 Ländern, darunter rund 12.000 Clubmitglieder in Deutschland. Darüber hinaus ist er verantwortlich für den Gemeinschaftsstand der deutschen Citroën-Clubs, die „Citroën-Strasse“, auf der Techno Classica Essen.

Seine besondere Leidenschaft gilt der Sicherung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts insbesondere der „digitalen Fahrzeuggeneration“, die seit der Einführung von Motorsteuergeräten zunehmend an Komplexität gewonnen hat – mittlerweile finden sich Dutzende elektronischer Komponenten mit mehreren Gigabyte integrierter Software in aktuellen Fahrzeugen. Diese Komponenten unterliegen einem herstellerunabhängigen Alterungsprozess. Neben der Problematik der Sicherung des Fahrbetriebs gilt es, schon heute seitens der Industrie, Verbänden, Clubs und Mitgliedern entsprechende Maßnahmen zu unterstützen, um dieses Kulturgut zu erhalten.

Beruflich ist er seit mehr als 2 Jahrzehnten in der Telekommunikation tätig und auf europäischer Ebene mit dem Vertrieb von Mobilfunk-Technologien in 2G, 3G, LTE und WiFi-Netzen u.a. im Automotive-Umfeld beauftragt.

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Über den DEUVET
Der DEUVET wurde 1976 von einer überwältigenden Mehrzahl der Fahrzeugveteranen-Vereine und Oldtimer-Gruppierungen auf der VETERAMA in Mannheim gegründet.

Vorsichtig nannte man sich zuerst “Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Veteranen- und Markenclubs”, um die divergierenden und gemeinsamen Interessen zu koordinieren und einstimmig gegenüber Versicherungen, Behörden und Politik zu vertreten.

Der sperrige Name wurde schon bald zum Erfolgsbegriff DEUVET weiterentwickelt und trägt heute entsprechend seiner langjährigen Bedeutung den Titel “Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.”.

Das entspricht dem Aufgabenprofil des DEUVET: Die Mitgliedsclub wünschen sich eine starke und kompetente Interessenvertretung bei Politik und Gesetzgebung für ihre Vielzahl an Mitgliedern mit Old- und Youngtimern sowie klassischen Fahrzeugen, sei es als Zweirad, Automobil oder Nutzfahrzeug.

Der DEUVET arbeitet auch nach einem Wechsel bei der internationalen FIVA-Repräsentanz unverändert an den vordringlichen Inlandsaufgaben weiter. Kontinuität und Kompetenz ist gefragt im Kontakt mit Politik, Gesetzgeber, Behörden, sonstigen Institutionen sowie bei Medien und Öffentlichkeit. Die gewählten Vertreter im DEUVET-Präsidium investieren viel Zeit und Engagement in die Wahrnehmung ihrer Fach-Aufgaben für die Club- und Sammlerszene. Gefragt sind Weitsicht und Verantwortung in vielen Fragen “rund um das rostigste Hobby”, um bestehende Rahmenbedingungen zu verbessern oder wo sinnvoll zu bewahren. Das ist in den vergangenen bald vierzig (!) Arbeitsjahren in vielen Punkten erfolgreich gelungen.

Der DEUVET ist als Interessenvertretung beim Deutschen Bundestag und beim Europaparlament registriert. Er gilt als kompetenter Gesprächspartner in Parlamentarischen Kreisen, politischen Arbeitsrunden und zunehmend auch in EU-Fachgremien. Diese langjährige Fachkompetenz dient der Zukunftsgestaltung für die gesamte Oldtimerszene nicht nur in Deutschland sondern auch in der Europäischen Union.

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Amicale’s Stephan Joest now advisor to DEUVET

“DEUVET (Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.)”, the German Federation of Classic Vehicle Clubs has appointed Stephan Joest from Amicale Citroën as Advisory Council to the Board with focus on electronic components.

The activities of the advisory board function shall safeguard the motor vehicle’s technical heritage with particular focus on the “digital generation of vehicles,” which has gained increasing complexity since the introduction of engine control units – now there are dozens of electronic components (ECU’s) with several gigabytes of embedded software deployed in current vehicles. These components are – manufacturer-independent – subject to a physical aging process. Besides the problem of securing the driving operations it is necessary today to create a buy-in from industry and manufacturers, associations, clubs and their members to support appropriate measures to preserve this heritage.

DEUVET members are historic vehicle clubs along all brands, such as Audi, Amphicar, Aston Martin, BMW, Cadillac, Citroën, Corvette, DAF, Datsun, DKW, Ferrari, Fiat, Jaguar, Maybach, Mercedes-Benz, MG, Mini, Morris, Nissan, NSU, Porsche, Praga, Renault, Tatra, VW, but also utility and commercial vehicle clubs, technical control authorities and general car clubs such as AvD (Automobilclub von Deutschland e.V.).

The mission of DEUVET is oriented along a political advocacy for the historic vehicle audience in Germany and covers areas along

  • Advice and support political parties and committees in vehicle-historical technical issues
  • Advisory participation in parliamentary circles on federal and state level (eg. “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut”)
  • Balancing of interests at national and European legislation
  • Participation and reflection of the federal press conference
  • Representation of members’ interests in departments and offices
  • Creation and processing of traffic and vehicle statistics
  • Cooperation with automobile liability insurance and national testing organizations
  • Accompanying measures and actions for the qualification of repair shops
  • Advice and assistance to members in matters of the club foundation and organization
  • Organization and participation in vintage events
  • Training and other services for members, exchange type speakers

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Amicale Citroën’s Stephan Joest est nomme conseil du DEUVET

Stephan Joest de conseiller Amicale maintenant DEUVET

“DEUVET (Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.)”, la Fédération allemande des clubs des véhicule classiques, a nommé Stephan Joest le Conseil consultatif sur les modules électroniques.

Les activités de la fonction consultative du conseil doit sauvegarder le patrimoine technique du véhicule à moteur avec un accent particulier sur la “génération numérique et digitale des véhicules,” qui a gagné complexité croissante depuis l’introduction d’unités de contrôle du moteur – maintenant il ya des dizaines de composants électroniques (ECU) avec plusieurs gigabytes de “source code” déployés dans les véhicules actuels.

Ces composants sont – indépendant du fabricant! – l’objet d’un processus de vieillissement physique. Outre le problème de la sécurisation des opérations de conduite qu’il est aujourd’hui nécessaire de créer un “buy-in” de l’industrie et les fabricants, les associations, les clubs et leurs membres à soutenir les mesures appropriées pour préserver ce patrimoine et le bien culturel de l’automobile.

Membres de DEUVET sont des clubs des véhicules historiques de toutes les marques, comme Audi, Amphicar, Aston Martin, BMW, Cadillac, Citroën, Corvette, DAF, Datsun, DKW, Ferrari, Fiat, Jaguar, Maybach, Mercedes-Benz, MG, Mini, Morris , Nissan, NSU, Porsche, Praga, Renault, Tatra, VW, mais aussi des services publics et véhicules commerciaux clubs, les autorités de contrôle technique et clubs automobiles généraux tels que AvD (Automobilclub von Deutschland eV).

La mission de DEUVET est orienté le long d’un plaidoyer politique pour le public de véhicule historique en Allemagne et couvre les zones le long

* Les partis politiques et les commissions de conseil et de soutien dans les questions techniques véhicules-historique

* Participation consultatif dans les milieux parlementaires au niveau fédéral et de l’État (par exemple, “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut”)

* Balance des intérêts à la législation nationale et européenne

* Participation et de réflexion de la conférence de presse fédéral

* La représentation des intérêts des membres dans les ministères et bureaux

* Création et traitement des statistiques de trafic et de véhicules

* Coopération avec l’assurance responsabilité civile automobile et les organismes d’essais nationaux

* Mesures d’accompagnement et des actions pour la qualification des ateliers de réparation

* Conseils et assistance aux membres en matière de la fondation du club et l’organisation

* Organisation et participation à des événements d’époque

* Formation et d’autres services pour les membres, haut-parleurs de type d’échange

Merci à vous de supporter notre interêt en commun!

Okt 232014
 

(English below)

Die Amicale Citroën Deutschland war eingeladen, an der letzten Sitzung des PAK (Parlamentskreis Automobiles Kulturgut) im Jahr 2014 teilzunehmen – hier die offiziellen Informationen:


Das Protokoll der Sitzung am Montag, 6. Oktober 2014, 14:00 bis 17:00 Uhr, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400,

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Carsten Müller | MdB
Martin Halder | Meilenwerk AG

Carsten Müller und Martin Halder begrüßen die Gäste, insbesondere die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Katherina Reiche | MdB.

Die zu diesem Zeitpunkt anwesenden MdBs – Matthias W. Birkwald, Peter Stein, Axel Knoerig, Mahmut Özdemir – stellen sich kurz vor. Anschließend stellt Martin Halder der Staatssekretärin die Mitglieder des Kreises kurz vor.


TOP 2 Darstellung des Parlamentskreises

Stefan Röhrig | VDA

Stefan Röhrig stellt die Bedeutung des Automobilen Kulturguts sowie die Arbeit des Parlamentskreises für die Staatssekretärin dar. Die dafür genutzte Powerpoint-Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt.


TOP 3 Aktuelle politische Weichenstellungen und ihre möglichen Auswirkungen auf das Automobile Kulturgut

Katherina Reiche | MdB & Parlamentarische Staatssekretärin

Staatssekretärin Katherina Reiche dankt für die Einladung und freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem Parlamentskreis. In ihrem Bericht stellt sie den Sachstand bei relevanten Themen dar. Unter anderem betont sie beim Thema „Oldtimer-Definition“, dass eine Verwässerung des Oldtimer-Begriffs nicht befürchtet werden müsse – was derzeit ein Oldtimer sei, bleibe auch ein Oldtimer. Hinsichtlich des Sonn-/Feiertagsfahrverbots für historische Nutzfahrzeuge kündigt die Staatssekretärin an, dass durch eine Ausnahmeverordnung bald eine Neuregelung im Sinne der Oldtimerszene geschaffen werde.

Nachbesserungen werden auch bei den Wechselkennzeichen angestrebt – hierzu findenkomplizierte Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium statt, um eine bessere Lösung zu finden.

In der anschließenden Fragerunde werden neben den bereits angesprochenen Ausnahmeregelungen beim Sonn-/Feiertagsfahrverbot und einer Verbesserung bei
Wechselkennzeichen auch die Themen „Umweltzonen“ und „Pkw-Maut“ nachgefragt. Staatssekretärin Reiche teilt mit, dass sie zur Maut noch keine Aussage treffen könne, da grundsätzlich noch nicht feststehe, wie diese aussehen werde. Sie werde aber die Hinweiseder Teilnehmer hinsichtlich einer Ausnahmeregelung für Oldtimer mit in die Beratungen nehmen. Nach Vorlage des endgültigen Mautkonzeptes wird die Staatssekretärin dem Parlamentskreis gern berichten.

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Beim Thema „Umweltzone“ schätzt die Staatssekretärin die Lage als befriedet ein, wird aber im Zuge der ministeriellen Mitberatungen darauf achten, dass mögliche Verschärfungen durch das Bundesumweltministerium zukünftig vermieden werden.

Auf Nachfrage zum Thema „Kulturgut Automobil“ versicherte die Staatssekretärin weiterhin ihre Unterstützung. Sie wird sich auch zukünftig für politischen Regelungen einsetzen, die die Pflege des Kulturgutes Automobil nicht erschweren.


TOP 4 Youngtimer – Unterschiedliche Definitionen

Johann König | ADAC e.V.

Johann König stellt die aktuelle Situation hinsichtlich der unterschiedlichen Definition von Youngtimern vor. Die dafür genutzte Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt. Es wird von Johann König und Martin Halder vorgeschlagen, einen Arbeitskreis zu gründen, der sich mit der Thematik beschäftigt. Johann König wird die Arbeit des Kreises koordinieren. Erste Ergebnisse des Arbeitskreises sollen in der nächsten Sitzung des Parlamentskreises vorgestellt werden.

(Anmerkung Amicale: wir werden aktiv in diesem Arbeitkreis die Interessen der Citroën-Enthusiasten vertreten).


TOP 5 Autozug der Deutschen Bahn

Johann König | ADAC e.V.

Johann König berichtet über die Reduzierung des Autozug-Angebots der Deutschen Bahn. Die dafür genutzte Präsentation ist diesem Protokoll beigefügt. Die Teilnehmer tauschen sich über die Erfahrungen mit dem Autozug aus. Martin Halder kann die Entscheidung der Bahn aus wirtschaftlichen Aspekten nachvollziehen. Matthias W. Birkwald verweist auf den Antrag der Linksfraktion im Bundestag „Rückzug der Deutschen Bahn AG bei Nacht- und Autoreisezügen stoppen …“ (Bt-Drs: 18/2494).

Reinhard Sachse schlägt vor, dass der Wegfall des Autozugs durch die Nutzung von privaten Spediteuren leicht zu kompensieren wäre, wenn es um den Transport von Oldtimern zu Veranstaltungen gehe. Johannes Hübner wünscht sich eine klare Willensbekundung von Politik und Bahn, um den Autoverkehr teilweise auf die Bahn umzuleiten – die Bahn habe den Auftrag zur Verkehrsentlastung. Einig sind sich die Teilnehmer, dass das Autozug-Angebot der Bahn in den vergangenen Jahren an Qualität und Service eingebüßt habe. Peter Stein schildert eindrucksvoll seine persönlichen Erfahrungen als Zugbegleiter in Autozügen. Dies wäre ein Ansatzpunkt, um mit der Deutschen Bahn ins Gespräch zu kommen. Carsten Müller schlägt vor, einen verantwortlichen Produktmanager der Deutschen Bahn zur nächsten Sitzung einzuladen, um über die Thematik zu berichten.


TOP 6 Pkw-Maut für den Oldtimer

Peter Schneider | DEUVET e.V.

Peter Schneider berichtet über die Pkw-Maut für Oldtimer. Sein Vortrag sowie das Informationspapier des Bundesverkehrsministeriums vom 6. August 2014 sind diesem Protokoll beigefügt. Generelles Ziel müsse es sein, auf eine Ausnahmeregelung und absolute Befreiung für H- und 07er-Kennzeichen zu drängen. Martin Halder und Thomas Jarzombek unterstützen dieses Ziel und betonen den Grundsatz der Bundesregierung, dass kein Bundesbürger durch die Maut stärker belastet werden solle. Es sei eine pragmatische Umsetzung notwendig.

Georg Sewe macht deutlich, dass statt Maut nach anderen Lösungen gesucht werden müsse. Er schlägt eine Umlegung auf die Mineralölsteuer vor. Thomas Kohler äußert dafür ebenfalls Sympathien und warnt – mit Blick auf die Erfahrungen in der Schweiz – vor eine Vignettenlösung. Carsten Müller erläutert, dass bei einer Umlage auf die Mineralölsteuer das Problem der fehlenden Zweckbindung der Mittel für Infrastrukturprojekte bestehe.


TOP 7 Historische Nutzfahrzeuge aus der Sammlung alga

Emil Bölling | Mobiles Fahrzeugmuseum Sittensen

Emil Bölling vom Mobilen Fahrzeugmuseum in Sittensen stellt die eindrucksvolle und von ihm zusammengetragene Sammlung historischer Nutzfahrzeuge vor. Die Sammlung gehört dem Baumaschinenhändler Horst Gaßmann. Herr Gaßmann möchte die Sammlung abgeben. Herr Bölling versucht seit geraumer Zeit, ein Auseinanderreißen seines Lebenswerks zu verhindern. Er hat dazu zahlreiche Kontakte zum Land Niedersachsen, aber auch zu politischen Stellen in
Berlin geknüpft – bisher erfolglos.

Herr Bölling bittet die Mitglieder, sich an ihn bzw. Carsten Müller und Martin Halder zu wenden, wenn sie eine Lösung sehen, wie die Sammlung gerettet werden kann. Gleichzeitig lädt er die Teilnehmer zu einem Besuch des Fahrzeugmuseums ein.

Die Kontaktdaten lauten:

Mobiles Fahrzeugmuseum Sittensen,
Westerböhmen 6,
27419 Sittensen,

Telefon: 0173/270 21 46 & 0171/866 77 58 (Emil Bölling);

E-Mail:
nutzfahrzeugmuseum@ewetel.net, www.mobiles-fahrzeugmuseum.de


TOP 8 Verschiedenes

Carsten Müller | MdB

Carsten Müller berichtet, dass er eine Anfrage zu Gestaltung von H-Kennzeichnen in DINSchrift ohne Euro-Zeichen erhalten habe und bittet die Teilnehmer um eine kurze Einschätzung zum Sachverhalt. Wird hier Änderungsbedarf gesehen? Die Teilnehmer waren sich einig, dass derzeit kein Handlungsproblem bestehe und der Status quo zu akzeptieren sei.

Martin Halder berichtet von Überlegungen, darauf hinzuwirken, das automobile Kulturgut als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anerkennen zu lassen. Ein entsprechender Antrag solle von Deutschland ausgehen. Er schlägt die Gründung eines Arbeitskreises vor, der sich mit der Thematik beschäftigt. Thomas Kohler berichtet, dass die FIVA engen Kontakt mit der UNESCO aufbauen will und ebenfalls zum Ziel hat, das automobile Kulturgut zum immateriellen Kulturerbe erklären zu lassen. Mario Theissen weist darauf hin, dass in einem entsprechenden Antrag der Bezug zum weltweiten automobilen Kulturgut hergestellt werden müsse. Martin Halder und Carsten Müller werden zunächst Vorarbeiten leisten und die relevanten Faktoren für eine mögliche Antragsstellung eruieren. Auf dieser Grundlage ist dann der Arbeitskreis zu gründen.

Andreas Keßler fragt nach dem Stand des Verfahrens zur Einschränkung der Erteilung von Kurzzeitkennzeichen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass eine Einschränkung für die Oldtimerszene im Zuge der Novellierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verheerend sein kann. Christian Theis aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sicherte die umgehende Übersendung des Sachstands an den Parlamentskreis zu, die umgehend versendet werden sollen. Die Mitglieder sehen dringenden Handlungsbedarf.

(Anmerkung Amicale: auch hier haben wir bereits die deutschen Citroën-Clubs über die wirklich dramatisch zu bewertenden Einschränkungen für die Oldtimer-Szene informiert, sollte dieses Vorhaben so umgesetzt werden. Wir werden hierzu separat berichten.).

Kurz thematisiert wurde die aus Umweltschutzaspekten zu befürchtende Einschränkung von Arbeits- und Materialtechniken durch die europäische Richtlinie REACH. Hierzu hat Stefan Röhrig in der vergangenen Sitzung bereits referiert. Derzeit wird der Entwurf auf EU-Seite wohl überarbeitet und in einigen Punkten entschärft. Stefan Röhrig wird den aktuellen Sachstand dem Büro Müller zur Weiterverteilung zukommen lassen.

Martin Halder berichtet, dass er zusammen mit Carsten Müller Ende August an der Rallye Hamburg-Berlin-Klassik teilgenommen habe. Er dankte Bernhard Kadow von Volkwagen für den zur Verfügung gestellten VW-Bus T1 mit Lufthansa-Logo sowie Frank Meyer von Auto Bild Klassik. Carsten Müller und Martin Halder nahmen zudem auch an der „24 Tours Du Pont“ in Potsdam teil.


TOP 9 Terminplanung

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet am Montag, den 2. März 2015 ab 14:00 Uhr statt. Eine Einladung wird rechtzeitig versendet.

Anlagen
Protokoll_PAK_061014_final
AW_BMVI_hist_Fahrzeuge_EU_RL_20140602
TOP_2_VDA_Vorstellung_PAK
TOP_4_ADAC_Youngtimer
TOP_5_ADAC_DB_Autozug
TOP_6_BMWI_Infrastrukturabgabe_Infopapier
TOP_6_DEUVET_Maut
TOP_7_Flyer_Nfz_Museum_Sittensen

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Latest Update – German Parliament on the Automotive Heritage

Those of you who follow the reports from Amicale Citroën on the activities to preserve the automotive heritage in Germany do know that even the German Government has set up a dedicated forum for this – the “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK)” is the place where major stakeholders in this preservation subject do meet, discuss issues and propose solutions in areas which touch our all automotive hobby potentially to a large extent.

New legal national regulations, definitions and other matters are being discussed within this circle. Members of the parliament or from the ministry join the sessions and also come back with deregulations which are of the benefit to all.

It is the ambition and mission of Amicale to actively contribute to this development, in order to ensure that next to the prestigious models which many people relate to vintage vehicles, also enough flexibility is given to give the “bread and butter” vehicles a substantial freedom to be part of the automotive history – and this beyond the presence in museums and exhibitions.

By the way – the Amicale is the only manufacturer- and lobby-independent organisation representing clubs and their members directly in this forum.

Without going too much into detail – please use translators such as “Google Translate” to get an understanding of individual topics – it can be said that the cooperation amongst lobby organisations, representative of automotive industry, road assistance clubs, museums, journalists and media etc. is a fruitful setup now with this PAK setup.

Issues which are of utmost importance (such as “are EU regulations a problem for the national handling of historic number plates and exchangable historic number plates”), the definition of historic vehicles, but also not yet resolved topics such as the definition of so-called “Youngtimers” (read: soon to be historic vehicles – but what is “soon”?), can be addressed in this forum as also the politics does contribute to a solution which is jointly acceptable.

FIVA resp. its national branch “DEUVET” is represented here as well – which now gets a way higher backing as industry and lobby partners do support their (and our) ambition.

The Amicale is now invited to work on this “Youngtimer” definition which also has an impact on value of these cars, insurance regulations etc.
And our mission is clear – next to many prestigious vehicles which lots of people associate with “vintage vehicles”, also the so-called “bread and butter” cars need to be integrated into regulations and modern traffic management in a way that the maximum majority of old vehicles can be kept on the road as an integral part of our society and our automotive heritage which plays an exceptional role in the society in Germany – and beyond.

Stay tuned!

Okt 182014
 

Sehr geehrte Amicale-Ansprechpartner,

Die Mitglieder des Oldtimerweltverbandes FIVA (Fédération International Vehicule Anciens) haben Prof. Dr. Mario Theissen zum Senior Vice President gewählt. In der ungarischen Hauptstadt Budapest wählten die Delegierten den ADAC Oldtimer-Referenten einstimmig in das zweithöchste Amt der FIVA im Rahmen der JHV der FIVA (Agenda siehe anbei). Theissen ist damit der einzige deutsche Vertreter im 14-köpfigen Präsidium des Oldtimer-Weltverbandes.

“Herzlichen Glückwunsch an Mario Theissen zur Wahl in das FIVA-Präsidium. Mit seiner Kompetenz und dem Know-How der Kollegen aus der ADAC Klassik-Abteilung wird er die Interessen unserer Oldtimer-Freunde auch auf internationaler Ebene hervorragend vertreten”, gratuliert ADAC Sportpräsident Herrmann Tomczyk.

“Die Wahl ist Aufgabe und Verpflichtung zu gleich. Ich freue mich auf die Herausforderungen, die dieses Amt mit sich bringt. Ich werde mit der ganzen Kompetenz und Expertise, über die der ADAC mit seinen zahlreichen engagierten Mitarbeitern verfügt, die Ausrichtung der FIVA aktiv mit gestalten”, so ADAC Oldtimer-Referent Prof. Dr. Mario Theissen.

Der Oldtimer-Weltverband FIVA vertritt auf internationaler Ebene die Interessen der Oldtimer-Gemeinde insbesondere auf politischer Ebene und im technischen Bereich. Mit Theissen ist erstmals in der 48-jährigen Geschichte ein ADAC Vertreter im höchsten Gremium der FIVA vertreten.

Anlässlich der ADAC Hauptversammlung in Bielefeld im Mai 2013 wurde der ehemalige BMW-Motorsport-Direktor Prof. Dr. Mario Theissen zum neuen “Referenten für Oldtimer” gewählt. Der Oldtimer-Freund Theissen meinte im Gespräch damals dazu:

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“Es ist kein Full-Time-Job, sondern eine ehrenamtliche Aufgabe. Wie das Präsidium, so arbeitet auch die darunter angesiedelte Referenten-Ebene auf ehrenamtlicher Basis. Zu den bestehenden Referaten für Automobile, Motorräder und Motorboote ist ein viertes für Oldtimer eingerichtet worden. Diese Aufgabe habe ich übernommen. Der ADAC ist vielfältig aktiv im Oldtimerwesen. Von der Rolle als nationaler Vertreter (ANF) im Weltverband FIVA über die Lobbyarbeit im parlamentarischen Arbeitskreis “Automobiles Kulturgut”, die Erstellung von Wagenpässen und die Betreuung der Mitglieder in allen Fragen rund um klassische Automobile und Motorräder bis hin zu den vom ADAC organisierten Veranstaltungen. Diese Aktivitäten zu koordinieren und intern und in der Öffentlichkeit zu vertreten, ist die Aufgabe des Referenten. Er tut dies im engen Schulterschluss mit den Mitarbeitern in der Zentrale und in den Regionen.”

Zugleich haben wir von der Amicale Citroën Deutschland einen regelmäßigen Informationsaustausch mit dem ADAC und Dr. Theissen über den Parlamentskreis Automobiles Kulturgut etabliert (siehe www.amicale-citroen.de) – das letzte Treffen mit Dr. Theissen fand vor wenigen Wochen in Berlin im Rahmen der PAK Tagung statt, und das nächste Anfang Dezember in München beim ADAC, wenn es um die Definition des Begriffs „Youngtimer“ geht – auch hier wird die Amicale aktiv in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten.

Wie Ihr vielleicht wisst, vertritt der ADAC als ANF die nationalen Interessen von Clubs und Besitzern historischer Automobile in Deutschland gegenüber der FIVA und anderen, und ist damit in Deutschland unser wichtigster Ansprechpartner, wenn es um die Wahrung der Interessen der Citroën-Clubs geht.

Und natürlich findet die nicht nur in Deutschland, sondern auch international statt – eine der Aufgaben im Vorstand der ACI weltweit…

Jun 032014
 

(English below)

Am 05. Mai fand die erste Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Jahr 2014 statt und wurde mit einer Übergabe des Vorsitzes von Herrn Thomas Jarzombek (MdB CDU) an Herrn Carsten Müller (MdB CDU) eröffnet.

Carsten Müller war den Mitgliedern der ersten Stunde des Parlamentskreises kein Unbekannter, war er doch 2009 Mitbegründer desselben. In seiner Vorstellung wurde durch sein Interesse an historischen Fahrzeugen deutlich, daß sein Herz am rechten Oldtimerfleck schlägt. Der neue Vorsitzende würdigt ausdrücklich die Rolle des Parlamentskreises, der über Fraktionsgrenzen und fachliche Zuständigkeiten hinweg aktiv ist und regt an, verstärkt über eigene Aktivitäten nachzudenken. Darüberhinaus wird er sich an Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters (welche aufgrund ihrer ehemaligen Zuständigkeit in der Öffentlichkeitsarbeit des Berliner Museums für Verkehr und Technik dem Thema Oldtimer gegenüber sehr aufgeschlossen ist) und PSts. Katharina Reiche (BMVI) wenden, um diese zu einem der nächsten Treffen einzuladen.

Der zweite Tagesordnungspunkt wurde von Herrn Heinemann (BBE Automotive GmbH) mittels einer Präsentation über die Branchenstudie “Wirtschaftsfaktor Young- und Oldtimer” gestaltet. Die Studie steht im Download weiter unten zur Verfügung.

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Das anschließende Thema wurde kontrovers diskutiert, nachdem Stephan Joest von der Amicale Citroën Deutschland über die Elektronik in (heutigen und zukünftigen Generationen von Young- und) Oldtimer und die sich daraus ergebenden Risiken in Sachen Haltbarkeit und Lebensdauer referiert hatte. Stephan Joest machte zudem deutlich, daß selbst Reservegeräte nicht problemlos lagerbar seien. Diese müßten mindestens alle vier Jahre aus der Verpackung, in Betrieb genommen und anschließend unter Stickstoff wieder eingelagert werden. Selbst unter diesen Umständen liegt die Ausschußquote bei gut 50%! Anträge an Fahrzeughersteller, den Quellcode der Software zu veröffentlichen, um Nachbildungen zu ermöglichen, werden meist abgelehnt. Die Hersteller und Zulieferer befürchten, daß ihnen aus der Offenlegung Haftungsrisiken erwachsen. Stefan Röhrig (VDA) berichtet von einem Konsens, daß Fahrzeuge 15 Jahre nach Herstellung versorgt werden, jedoch hätten die Unternehmen bereits Probleme mit dieser Zeitspanne bestätigt. Aus diesem Grund wurde ein Antrag beim VDA-Ausschuß “Aftermarket” gestellt, um eine Nachserienversorgung der Elektronik sicherzustellen. Der Ausschuß tritt im Herbst erneut zusammen.

Als internationalen Gast konnte der Parlamentskreis Tiddo Breesters, Vorsitzender der Rechtskommission der FIVA, begrueßen, der die in der Erhebung befindliche Studie des Weltverbands vorstellte, welche unterteilt ist in Oldtimerfahrer, Clubs und Gewerbetreibende, um eine möglichst breite Gruppe der mit Oldtimer befassten Personen/Institutionen anzusprechen. Bitte beteiligen auch Sie sich an der Studie- siehe u.a. auch die Links auf der Homepage der Amicale Citroën Deutschland. Je höher die Beteiligung, desto repräsentativer das Ergebnis.

Stefan Röhrig (VDA) berichtete aus der Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge im Europaparlament, welche sich u.a. mit der Ersatzteilversorgung älterer Fahrzeuge, der Definition des Historischen Fahrzeugs auf EU-Ebene und der bereits erwähnten BBE-Studie befaßte.

Danach widmete sich der Kreis den spezifischen Problemen der historischen Nutzfahrzeuge. Noch immer unterliegen die Oldtimer-LKW dem Sonn- und Feiertagsverbot sowie einer halbjährlichen Sicherheitsprüfung. Ausnahmegenehmigungen fürs Sonn- und Feiertagsfahrverbot, um an Oldtimertreffen teilzunehmen, werden in den Bundesländern unterschiedlich erteilt. Dazu schwanken die Gebührensaetze und die Laufzeit einer Ausnahmegenehmigung teilweise erheblich. Durch einen Fahrzeugbestand unter 3000 und der unregelmäßigen Nutzung bei sehr wenigen einschlägigen Veranstaltungen pro Jahr ist es erstrebenswert, Oldtimer-LKW mit H- und 07er-Kennzeichen generell vom Sonn- und Feiertagsverbot sowie der Sicherheitsprüfung auszunehmen. Dies baut nicht nur Bürokratie ab, sondern entlastet die Besitzer von unnötigen Kosten und zeitlichen Aufwendungen.

Dies war in aller Kürze die Zusammenfassung der Sitzung vom 05.05.14. Der Parlamentskreis tritt am 06.10.14 wieder zusammen…”

Soweit die Zusammenfassung, die uns Mario de Rose von der Initiative Kulturgut Mobilität e.V. überlassen hat. In diesem Zusammenhang noch kurz folgender Hinweis:

Am Sonntag, den 06.07.2014, lädt die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. wieder Freunde klassischer Automobile und/oder klassischer Musik zum siebten Klassiker meets Klassik herzlich ein. Die Kombination aus bis zu 100 Jahre alten Oldtimern, klassischer Musik auf 200 Jahre alten Instrumenten und ein 800 Jahre altes Schloss haben in den letzten Jahren viele begeistert. Klassiker meets Klassik verbindet seit 2008 eine idyllische Oldtimer-Rallye mit einem exklusiven Klassik-Konzert in historischem Rahmen. Alle weiteren Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit zu dieser Veranstaltung auf Schloß Blumenthal finden Sie auf dem Infoportal der Initiative Kulturgut Mobilität e.V.

Die Planungen zum diesjährigen Tag des rollenden Kulturguts sind in vollem Gange. In diesem Jahr sind wir in der hessischen Landeshauptstadt, Wiesbaden, zu Gast. Selbstverständlich bieten wir auch heuer im Verkehrszentrum des Deutschen Museums zu München die Möglichkeit, den Tag des rollenden Kulturguts unter Gleichgesinnten zu begehen, wem die Anreise nach Wiesbaden zu weit ist. Weitere Informationen finden Sie vorab ebenfalls auf dem Infoportal der Initiative Kulturgut Mobilität e.V. unter www.kulturgut-mobilitaet.de.

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PAK: German parliament steering group meeting on Automotive cultural heritage

A few days ago, the German parliament (“Bundestag”) steering group on preservation of the automotive cultural heritage (“PAK – Parlamentskreis Automobiles Kulturgut”) had been having it’s regular meeting. here’s our translation from the proceeding as reported by the “Initiative Kulturgut Mobilität”:

PAK 20140505 - 00 - Halder-Mueller-Jarzombek

On May 5th, 2014 the first meeting of PAK in 2014 took place, and was opened with a handover of the Presidency of Mr Thomas Jarzombek (CDU member of the Bundestag) to Mr. Carsten Müller (CDU member of the Bundestag).

To the members of the first hour of the PAK, Carsten Müller was no stranger, as he was co-founder in 2009. In his introductory speech it had been made clear that driven by his personal interest into historic vehicles his ambition sets the right needs. The new chairman expressly acknowledges the role of the PAK which is active across any political party’s boundaries and professional responsibilities, and suggests to reflect on and strengthen their own activities and engagement. In addition, he will ask to have the German Minister of Culture, Prof. Monika Grütters (which is due to their former competence in public relations in the Berlin Museum vintage car theme very receptive of Transport and Technology) and PSTs. Katharina Reiche (BMVI) to join one of the next PAK meetings.

The second agenda item was presented by Mr. Heinemann (BBE Automotive GmbH) about the industry study “Vintage Vehicles as Economic Factor”. The (German only) study is available in the download area below and addresses a quite in-depth analysis on distribution of cars and value, investments taken by the owners and market potential on an in-depth localized level.

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The subsequent issue was hotly debated after Stephan Joest from Amicale Citroën Germany had a lecture on electronics and aging in vintage vehicles (and soon to be vintage vehicles) and the resulting risks in terms of durability and service life. Stephan Joest also illustrated that even reserve units are not easily storable. They should be taken at least every four years from the packaging into a full operational test cycle, and then stored again under nitrogen. Even under these circumstances, on 30-year-old electronic components eg. for injection it has been observed that the rate of non-functional devices might be up or above 50% (NOS, New Old Stock, turning out to be “dead on arrival”)!

Requests addressed to vehicle manufacturers to store or provide the source code of the embedded software to allow replicas at a later stage are usually rejected. The manufacturers and suppliers are concerned that liability risks may arise from the disclosure of such information. Stefan Roehrig (VDA, Verband der deutschen Automobilindustrie, Association of the German Automotive Industry) reported a consensus that vehicles are to be supplied up to 15 years after production, but also that manufacturers had already confirmed problems with this period. For this reason, an application to the VDA Committee “Aftermarket” is set to ensure an even longer lasting supply of electronic components. The Committee shall meet in the fall together again.

As an international guest of the parliamentary circle, Tiddo Breesters , Chairman was of the Legal Commission of the FIVA was welcomed, who introduced the current survey study by the world association, which is divided into three parts and addresses drivers and owners of classic cars, clubs and traders, to cover the widest possible group of vintage related persons and institutions. Please also do participate in the study which can be found on the Amicale Citroën Deutschland website (https://amicale-citroen.de/2014/fiva-survey-2014/). The higher the participation , the more representative the result will be.

Stefan Roehrig (VDA) reported from the working group on historical vehicles in the European Parliament, which , inter alia, to concerned with the supply of spare parts for older vehicles, about the definition of the Historical vehicle at EU level and the already mentioned BBE study.

Then the circle devoted to the specific problems of the historic commercial vehicles. Still subject for discussions is the use of vintage trucks on Sundays and public holidays, as well as a ban on semi-annual safety inspection. Exemptions for Sunday and holiday traffic ban trucks from attending classic car meetings, and are issued differently in the provinces within Germany. For this, the fees and the terms of derogation vary sometimes considerably. With a fleet of less than 3.000 historic trucks, and the irregular use with very few relevant events per year, it is desirable to generally exempt vintage truck with H and 07 number plates from Sundays and public holidays ban and the semi-annual safety check. This not only reduces bureaucracy but also relieves the owner from unnecessary costs and time expenses.

For more information on the challenge of electronic components in vintage vehicles (or those who become vintage vehicles soon), please contact the Amicale Citroën Deutschland directly. A dedicated article will handle this important topic. An english-spoken version of this speec had been presented to the Amicale Citroën Internationale (ACI) Delegates during the Annual General Meeting earlier this year.

Downloads (all German spoken, sorry):

Apr 282014
 

(English below, en Francais au-dessous)

Ende März 2014 hat der Oldtimer-Weltverband FIVA den Startschuss für eine breit angelegte Studie zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung historischer Fahrzeuge in 15 EU-Ländern gegeben.

Mit den Daten, die durch diese repräsentative Umfrage gewonnen werden, wird der FIVA eine fundierte und nachhaltige Interessenvertretung für die Klassikszene ermöglicht. Umweltzonen, Hauptuntersuchung, Kfz-Steuer, Tagfahrlicht, Sonderkennzeichen und vieles mehr: eine Fülle von Themen, in deren Zusammenhang die Stellung von Oldtimern sorgfältig betrachtet werden muss. Je mehr Oldtimer-Besitzer, Clubs und Unternehmer mit Bezug zu klassischen Fahrzeugen sich an der Umfrage beteiligen, desto besser kann die FIVA in Zukunft zu solchen wichtigen Fragen Stellung beziehen.

Um eine möglichst große Beteiligung an der Studie zu erreichen, bitten wir Sie daher, an den jeweiligen zutreffenden Online-Umfragen aktiv teilzunehmen und die nachfolgenden Links auch in Ihrem Bekannten und Freundeskreis weiterzuleiten.

a. Für die Besitzer von Youngtimer und Oldtimer-Fahrzeugen:
http://www1.gfk-wi.com/wix4/p527408197.aspx

b. Für Unternehmen, die sich mit historischen Fahrzeugen befassen, z.B. Restaurierungsbetriebe, Händler, Versicherungen, Veranstalter, Werkstätten, Museen, Ausbildungseinrichtungen, Vermieter, Transportunternehmen, Magazine usw.:
http://survey.fiva.org/index.php/399634/lang-de

Die deutschen Citroën-Clubs sind bereits separat über die club-spezifische Umfrage informiert worden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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FIVA Socio-Economic Survey Launched

FIVA, the global historic vehicle interest organisation, started a new international survey. It focuses on the three pillars of the historic vehicle world: the owners, the owner clubs, and the businesses offering services and products to the owners. FIVA wants to collect fresh data on ownership, usage, economic value, events, market trends and many more aspects. The survey will be done in cooperation with professional market research and academic partners.

This guarantees that the output of the survey meets highest privacy and quality standards, And therefore can be used by FIVA, in her contacts with politicians, authorities and other stakeholders, as valuable evidence for the social economic importance of the historic vehicle movement in European countries and worldwide.

FIVA strongly believes that it is crucial for her to be able to present recent facts and data, in times of ever stricter vehicle and traffic legislation and therefore FIVA appeals to all owners, clubs and businesses to do the survey.

The survey can be done till 2 June 2014. FIVA plans to present the results of the survey in autumn of this year, to the newly elected European Parliament, to the media and of course to FIVA’s members.

While the club survey has been communicated from Amicale Citroën Deutschland via the Amicale Citroën Internationale global network to the Citroën clubs worldwide, this survey below now addresses two other target audiences – please choose your participation accordingly:

a. Business Professionals – those who engage with the historic vintage automotive markets:
http://survey.fiva.org/index.php/399634/lang-en

b. Private Individuals running a Youngtimer or vintage vehicle:
http://www1.gfk-wi.com/wix4/p527408197.aspx (in German language), or
http://online.gfk.com/fiva-survey-uk/
for the English spoken version

Please find additional background information and access to other language portals of the survey here:
www.fiva.org

Thank you for spreading the word!

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La FIVA lance une nouvelle enquête

La FIVA, la Fédération Internationale des Véhicules Anciens”, a commencé avec une nouvelle enquête internationale. Elle se concentre sur les trois pilliers du monde des véhicules anciens: les propriétaires, les clubs possédant des ancêtres et les entreprises offrant des services et produits aux propriétaires des ancêtres. Le sondage est tenu parmi 15 pays de l’Union européenne. La FIVA voudrait réunir des données récentes sur la propriété, l’utilisation, la valeur économique, les événements, les tendances du marché et plusieurs autres aspects.

L’enquête sera menée en collaboration avec des études de marché professionel et des partenaires académiques. La manière dont l’enquête sera faite, garantit d’atteindre les plus hautes normes de confidentialité et de qualité. C’est la raison pourquoi la FIVA pourrait utilisér ce sondage lors des rencontres avec les politiciens, les autorités et les autres interlocuteurs comme document valable pour l’importance socio-économique des véhicules anciens aussi bien dans les pays européens que mondialement.

FIVA est convaincue qu’il est indispensable de pouvoir fournir des faits et des données récentes, surtout en temps de la législation plus stricte et que la FIVA fait appel à tous les propriétaires, les clubs et les entreprises de participer à cette enquête.

Le sondage peut être remplis jusqu’à 2 juin 2014. En automne de cette année, la FIVA prévoit de présenter les résultats de l’enquête au Parlement européen, aux médias et évidemment aux membres de la FIVA.

a. Pour les professionels dans le business avec les vehicules historiques:
http://survey.fiva.org/index.php/399634/lang-fr

b. Pour les inviduduels qui sont les proprietaires d’un ou plusieurs vehicules anciens:
Voici les liens vers les versions des 15 pays qui participent:

http://www.fiva.org/site/fr/ct-menu-item-105/38-featured-french/399-la-fiva-lance-une-nouvelle-enquete

Il y a une troisième groupe – l’enquete pour les clubs: ils sont deja informé via l’ACI et les Deleguees par correspondance en email en direct.

Merci pour votre support! 🙂

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , , ,
Apr 132011
 

Eine Info des VDA für die Citroën-Clubs bzw. deren Mitglieder:

Themen zu Einfuhrzoll, Kraftstoff E 10 und Oldtimerdefinition finden Gehör bei Politikern.

3. Treffen der European Parliament – Historic Vehicles Group in Straßburg.

Berlin, 13. April 2011.

Am 07. April 2011 fand in Straßburg eine weitere Sitzung der European Parliament – Historic Vehicles Group (EP–HVG) statt. Neben dem Vorsitzenden, dem deutschen Abgeordneten Bernd Lange, nahmen die Abgeordneten Wim van de Camp, Malcolm Harbour, Timothy Kirkhope und Guy Verhofstadt teil.

Die Interessen der Oldtimerfahrer vertraten Vertreter der FIVA, der Deuvet und des Verband der Automobilindustrie (VDA).

EU-Kommissar Siim Kallas

EU-Kommissar Siim Kallas

Das bereits bei den vorangegangenen Treffen diskutierte Thema einer EU-Definition für historische Fahrzeuge hat seinen Niederschlag in einem Schreiben im Namen der EP-HVG an den EU-Kommissar für Verkehr Siim Kallas gefunden, mit welchem dieser auf die momentane Situation aufmerksam gemacht und um Unterstützung bei der Einführung einer einheitlichen Definition gebeten wurde.

Mit einer solchen Maßnahme könnte der Schutz historischer Fahrzeuge im Gesetzgebungsverfahren deutlich vereinfacht werden.

In Beantwortung der Anfrage des MEP Guy Verhofstadt während der Sitzung vom 20. Januar 2011 erläuterte ein Vertreter der FIVA die momentane Situation bei der Einfuhr von historischen Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Raum. Die Klassifizierung in die mit unterschiedlichen Einfuhr- und Umsatzsteuersätzen versehenen Zolltarife erfolgt uneinheitlich und nicht vorhersehbar, sodass bei den Einführenden zum Zeitpunkt des Erwerbs eine Unsicherheit über die zu entrichtenden Gebühren herrscht. Als Hauptursache für diese Situation erkannten die Sitzungsteilnehmer die unklare Definition in der Zolltarif-Nomenklatur. Ein Vertreter der EP–HVG wird den Kontakt mit der zuständigen Kommission aufnehmen, um ein sinnvolles weiteres Vorgehen zu diesem Thema zu besprechen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Einführung der Kraftstoffe mit Ethanol im Zusammenhang mit dem Betreiben von historischen Fahrzeugen. Hierzu erfolgte durch einen Vertreter des VDA eine Übersicht zur Situation in Europa. Es wurde deutlich, dass die im Zusammenhang mit der Einführung von E10-Kraftstoffen befürchteten Probleme für Oldtimer bisher besonders in Deutschland geäußert werden, da nur wenige andere EU-Mitgliedsstaaten diese Kraftstoffsorte eingeführt haben. Aus Sicht der Oldtimerfahrer wurde dargelegt, dass diese eine dauerhafte und flächendeckende Versorgung mit dem bisherigen E5-Kraftstoff sichergestellt
haben wollen. Um hierzu die notwendigen gesetzgeberischen Voraussetzungen zu schaffen, wird die EP–HVG ein Schreiben an den zuständigen Kommissar richten.

Die nächste Sitzung ist für den 09. Juni 2011 in Straßburg geplant.

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English Translation by ACI-D S. Joest of an info by the Historical Section of the VDA, the German Association of the Automotive Industry:

3rd Meeting of the European Parliament – Historic Vehicles Group in Straßburg

Agenda items: import tolls, E10 fuel, definition of vintage vehicles at politician’s attention

On April 7th, 2011 another meeting took place of the European Parliament – Historic Vehicles Group (EP-HVG). The interests of vintage car drivers were represented by FIVA, from Germany by DEUVET as well as the historical section of the VDA, the German Association of the Automotive Industry.

As it had already been discussed at previous meetings to find a solution for an EU-wide definition for historical vehicles, it now has resulted in creating a letter on behalf of the EP-HVG towards EU-commissioner for traffic Siim Kallas. This letter addresses the current situation and requests the support for the introduction of a uniform definition of vintage vehicles. With such a measure there would be a much more simplified protection of historic vehicles within the legislative procedures.

In response to the request of the MEP Guy Verhofstadt at the meeting of 20 January 2011, a representative of the FIVA explained the current situation with respect to the import of historical vehicles from non-EU countries. The classification of imported vehicls is rather inconsistent and unpredictable with respect to the applied import tax rates. Basically the importing party would not be able to determine the taxation in advance.

The main cause for this situation is the unclear definition within the taxation tariff nomenclature. A representative of the EP-HVG will establish a contact with the Commissioners to establish a sensible way forward on this subject.

Another agenda item was the introduction of fuels with ethanol (E5, E10 etc.) related to the operation of historic vehicles. To this end an overview was given by the VDA about the current situation in Europe. It was made clear that the introduction of E10 fuel potentially could create problems for vintage vehicles, but mainly has been expressed so far especially in Germany, as few other EU countries have introduced this type of fuel. From the perspective of classic car driver was explained that there is a request for providing a permanent and nationwide coverage of E5 (5% ethanol) based fuels. To establish the necessary legislative requirements, the EP-HVG will prepare a letter and address it to the EU Commissioner.

The next meeting is planned for 09 June 2011 in Strasbourg.