Aug 162022
 

Protokoll der Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut
21. JUNI 2022, 12:00 BIS 14:21 UHR
Ort: TOUR TOTALENERGIES, JEAN-MONNET-STRASSE 2, 10557 BERLIN

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt die Anwesenden herzlich und dankt der Firma TotalEnergies Marketing für die Gastfreundschaft im TourTotal. Er verweist auf die zweigeteilte Sitzung des PAK, die aus der regulären Sitzung sowie einer Ausfahrt am Nachmittag besteht. Als Besonderheit wurden am Vortag einige Fahrzeuge mit dem synthetischen E-Fuel der Firma P1 Performance Fuels betankt.
Der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Luksic wird im Laufe der Sitzung eintreffen und die Tagesordnung entsprechend flexibel angepasst. Der TOP3 wird zunächst vorgezogen.

TOP 3 Perspektive E-Fuels
Benjamin Cuyt | P1 Performance Fuels GmbH
Sébastian Berthebaud | Président FORM/ULTING S.A.S.;
Fédération Française des Véhicules d’Epoque (FFVE) Johann König | ADAC e.V.
Bert Pronk | Federation of Historic Automobile and
Motorcycle Clubs (FEHAC)

Zu Beginn dieses TOPs stellt Benjamin Cuyt das Unternehmen P1 vor. Die von ihm verwendete Präsentation liegt dem Protokoll bei. Skizziert werden zunächst die Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Entwicklung des Kraftstoffs sowie zu den Unterschieden zwischen synthetischen Kraftstoffen und E-Fuels. Benjamin Cuyt führt ebenfalls zum Herstellungsprozess aus und betont, dass man bereits über die Entwicklungs- und Experimentierphase hinaus ist. In Belgien wird der Kraftstoff zu 100 Prozent CO2-neutral und fossilfrei produziert. Das im Herstellungsprozess benötigte CO2 wird aus der Luft gezogen, so dass während der Produktion und des Kraftstoffeinsatzes kein neues CO2 freigesetzt wird. Daher verwendet P1 stets „carbon-neutral Fuels“ für die Bezeichnung des Kraftstoffs. Betont wird der effiziente Einsatz erneuerbarer Energien in der Produktion.

Die carbon-neutral Fuels von P1 sind aktuell im internationalen Motorsport im Einsatz, z.B. in der FIA World Rallye Championship. Auch bei der PAK- Ausfahrt werden einige historische Fahrzeuge mit P1-Treibstoff betrieben. Dazu waren nach der Entnahme der fossilen Kraftstoffe keinerlei technische Anpassungen an den Fahrzeugen erforderlich. Erklärtes Ziel ist es, im Jahr 2035 großflächig am Tankstellennetz angeboten und im allgemeinen Straßenverkehrsalltag verfügbar zu sein. Carbon-neutral Fuels werden durch den Einsatz im Fahrzeugbestand einen wichtigen Teil zur Reduktion von CO2 und zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

Johann König, Sébastian Berthebaud und Bert Pronk arbeiten in der Arbeitsgruppe E-Fuel der FIVA Legislation Commission zusammen. Sie präsentieren im zweiten Teil des Tagesordnungspunktes die deutschen, französischen und niederländischen Einsatzperspektiven von E-Fuels in historischen Fahrzeugen. Die verwendete Präsentation liegt dem Protokoll ebenfalls bei. Um zunächst die Bandbreite verwendeter Bezeichnungen für moderne Kraftstoffe aufzuzeigen, umreißt Johann König exemplarisch verschiedene Schlagwörter, die in dem Segment anzutreffend sind. Unabhängig von der Bezeichnung der Kraftstoffe ist jedoch signifikant, dass die Oldtimerszene – im Zuge der FIVA Oldtimerstudie 2020/2021 – die Kraftstofffrage bereits zu 24 Prozent als eines der zentralen künftigen Themenfelder erkannt haben. Die Problemlagen der Gegenwart werden diesen Wert und die Bedeutung noch einmal sehr deutlich erhöhen.

Johann König führt zu den zentralen politischen Rahmenbedingungen aus, die den Einsatz fossilfreier Kraftstoffe im Bestand erfordern. Anschließend werden die unterschiedlichen Gewinnungsprozesse synthetischer Kraftstoffe dargestellt. Sébastian Berthebaud führt zu Planungen eines E- Fuel-Einsatzes zu Demonstrationszwecken in vier historischen Fahrzeugen in Frankreich aus. Damit soll im Nachbarland die problemlose und vorteilhafte Verwendbarkeit modernster synthetischer Kraftstoffe in Oldtimern belegt werden. Verwendet wird die Nutzung von ARAMCO Fuel bei Unterstützung von Bosch Classic Service.

Bert Pronk berichtet von umfassenderen Erfahrungen eines niederländischen Praxistests mit Ecomaxx-Kraftstoff auf Rallyes und im Oldtimeralltag. Es wurden mehr als 10.000 km ohne jedes Problem zurückgelegt. Zusammenfassend wird ausgeführt, dass ein nachhaltiger, CO2-neutraler und unproblematischer Einsatz von synthetischen Kraftstoffen im Bestand möglich ist. Als Drop-In Lösung können sie kontinuierlich über das Tankstellennetz eingeführt werden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass keine Schwierigkeiten im Einsatz oder an den Fahrzeugen zu erwarten sind. Theoretisch könnte jedes der weltweit etwa 1,4 Milliarden Bestandsfahrzeuge diese Kraftstoffe einsetzen – zunächst auch anteilig – und unmittelbar zum Klimaschutz beitragen. Das gegenwärtig größte Problem seien fehlende politische Rahmenbedingungen für eine industrielle Produktion der Kraftstoffe in Deutschland und Europa. Ohne diesen Rahmen werden die notwendigen Investitionen für die industrielle Herstellung nicht getätigt werden.

Carsten Müller erkundigt sich nach den Haltbarkeiten der synthetischen Kraftstoffe. Benjamin Cuyt bestätigt, dass E-Fuels mindestens die gleiche Haltbarkeit wie fossile Kraftstoffe aufweisen, eher aber länger einsetzbar sind. Johannes Götze fragt nach dem Vertrieb und dem Preis der Kraftstoffe. Ecomaxx kann gegenwärtig einzig in 20l-Kanistern erworben werden, aber Bert Pronk betont, dass der Vertrieb an Tankstellen das Ziel ist. Die Kleinmengenabgabe führt derzeit zu einem Preis von 3 bis 4 Euro je Liter Ecomaxx. Den Kontakt zum Bezug von Ecomaxx stellt Bert Pronk her. Benjamin Cuyt ergänzt, dass die carbon-neutral Fuels identisch, auch mit identischen Oktanzahlen, zu herkömmlichen, fossilen Kraftstoffen produziert werden können. Zugleich bestehen die Möglichkeiten, carbon-neutral Diesel oder fossilfreies Kerosin herzustellen.

Von politischer Seite zu prüfen wäre die Frage der Besteuerung, da synthetische Kraftstoffe derzeit genau wie herkömmliche, fossile Kraftstoffe belastet werden, obwohl der E-Fuel carbon-neutral hergestellt wird. Derzeit läge der P1 Verkaufspreis für einen Liter seines carbon-neutral Fuels in etwa in der Größenordnung der gegenwärtigen Treibstoffe, wenn vermehrter Bezug möglich wäre. Daher ist P1 gegenwärtig auch bestrebt, eine Oldtimertankstelle zu finden, an der ihr E-Fuel regulär zu beziehen sein kann. Ulf Schulz fragt nach den Abgasen der E-Fuels und nach möglichen Bleizusätzen. Benjamin Cuyt hebt hervor, dass im Herstellungsprozess die Möglichkeit besteht, bestimmte Inhaltsstoffe wegzulassen oder sehr deutlich zu reduzieren. So wird etwa der Schwefelanteil im Produktionsprozess auf ein absolutes Minimum – sehr nah an Null – reduziert. Das wirkt sich auf den Verbrennungsprozess und entsprechend auf den viel geringeren Schadstoffausstoß insgesamt aus. Auch dort ist Schwefel entsprechend minimal enthalten.

Zur Nachfrage, ob die Nutzung von carbon-neutral Kraftstoffen zu einer Befreiung von den Mautverpflichtungen in den einzelnen europäischen Staaten führen wird, verweist Benjamin Cuyt auf die Politik. Als Hersteller könne er diese regulatorische Fragen nicht beantworten. Carsten Müller greift den Punkt auf und führt kurz zur aktuellen „Fit for 55“- Entscheidung des Europäischen Parlaments aus, die die CO2-Thematik scheinbar eher weniger in den Fokus der Entscheidung rückte. Daher wird er diesen Punkt zum Anlass nehmen und sich diesbezüglich mit der European Parliament Historic Vehicles Group (HVG) in Verbindung setzen.

Alexander Gregor hebt den wichtigen Ansatz hervor, bei der E-Fuel-Herstellung aus Biomasse auf die Verwendung des Ethanol2 abzustellen. Die Wichtigkeit des Einsatzes von Ethanol 2 im Biomassebereich wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geteilt. Benjamin Cuyt unterstreicht in diesem Kontext jedoch, dass der industrielle Produktionsansatz auf der CO2-Verwendung beruht. Er betont, dass es für die umfassende Markteinführung vor allem auf die politische Unterstützung und den politischen Willen zur Nutzung der E-Fuels-Potenziale ankommt. Gegenwärtig fehlt jedoch der Investitionsanreiz für die Produktion, da das Thema „Verbrennerverbot 2035“ Innovation unterbindet und die CO2-Neutralität für fast 2 Milliarden Verbrennermotoren im Bestand aktuell nicht im Fokus stehen.

Carsten Müller kündigt an, zu dem E-Fuel-Thema in intensiven Austausch zu bleiben, über Erkenntnisse der Nutzung zu berichten und den Dialog zwischen Herstellern und Nutzern über den PAK zu koordinieren. Grundsätzlich wird entschlossenes Handeln der Beteiligten erforderlich sein, um in naher und mittlerer Zukunft die noch vorhandenen Skeptiker und auch Gegner in Politik und Gesellschaft zu überzeugen. Auf die abschließende Frage von Frank B. Meyer nach den zu erwarteten Preisen für einen Liter E-Fuel im Jahr 2030 erklärt Benjamin Cuyt, dass er insgesamt von einem Kraftstoffpreis ausgeht, der in etwa die heutige Preiskategorie widerspiegelt.

TOP 2 Bericht der Bundesregierung
PSts Oliver Luksic | Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Oliver Luksic skizziert das Aufgabenportfolie seines Hauses, zeigt die Schnittpunkte mit und Erfolge für die historischen Fahrzeuge auf. Einige aktuell strittige Themen werden in seinem Ressort und innerhalb der Bundesregierung intensiv diskutiert. In diesem Kontext ist die Technologieoffenheit ein zentraler Punkt im Bundesministerium, so dass es keine Zustimmung zum Verbrennerverbot von deutscher Seite geben wird. Künftig wird die gesamte Bandbreite der Technik mit innovativen Klimaschutzlösungen, wie etwa E-Fuels, benötigt.

Der Parlamentarische Staatssekretär begrüßt die Bereicherung des Straßenverkehrs durch historische Fahrzeuge, die auch künftig sicht- und fahrbar bleiben sollen. Das Bundesministerium bietet weiterhin einen engen Austausch mit dem PAK zu allen relevanten Fragestellungen an.

Mario de Rosa fragt noch einmal zum Abstimmungsverhalten der Bundesregierung beim Thema Verbrennerverbot auf europäischer Ebene nach. Staatssekretär Luksic führt zu den verständigten Regelungen in der Bundesregierung aus, wonach unterschiedliche Positionierungen der Bundesministerien automatisch zu einer Enthaltung Deutschlands bei Abstimmungen auf europäischer Ebene führen. Die Herausforderungen der europäischen Debatte bleiben insgesamt hoch, da neben dem Verbrenner- auch ein Plug- In-Verbot Gegenstand ist. Anhand wesentlicher Debattenlinien und möglicher Kompromisslösungen umreißt Oliver Luksic die Sachlage.

Dr. Gundula Tutt unterstützt die technologieoffene Positionierung des Bundesverkehrsministeriums anhand der historischen Erfahrungen im Mobilitätssektor und warnt vor der Wiederholung der früheren einseitigen Ausrichtung. Der Staatssekretär bekräftigt diesbezüglich noch einmal seine technologieoffene Positionierung, muss aber zugestehen, dass leider die frühere europäische Regelung und Ausgestaltung zu Flottengrenzwerten sehr viele Folgeentscheidungen manifestiert und die technologische Entwicklung bei Herstellern und Zulieferindustrie einseitig forcierte.
Carsten Müller spricht die Thematik des 07er-Kennzeichens und speziell die Nutzung im europäischen Ausland an.

Christian Theis verweist auf die einschränkenden Regelungen zum 07er-Kennzeichen und der fehlenden gesamteuropäischen Regelung. Da das Thema in der Szene stets von Bedeutung ist, wird der PAK dem Büro des Staatssekretärs dazu gebündelt Informationen zur Verfügung stellen, um diesen Kennzeichenaspekt auf europäischer Ebene ggf. noch einmal anzustoßen. Peter Schneider führt aus, dass das Thema bereits wiederholt aufgegriffen wurde, auch über Bernd Lange und die HVG. Ohne eine umfassende Änderung der Regelungen zum 07er-Kennzeichen sieht er keine Chance und regt im europäischen Ausland ohne 07er-Anerkennung die Nutzung des H- Kennzeichens an.

Johannes Götze berichtet, dass die 07er-Kennzeichen in einigen Zulassungsstellen zeitlich befristet werden und kritisiert die bekannte uneinheitliche Handhabung der verschiedenen Zulassungsstellen. Oliver Luksic bestätigt, dass das Kernproblem aller Zulassungsfragen die regelmäßig unterschiedliche Handhabung ist. Er wird die Themen im zuständigen Fachausschuss adressieren. Der PAK wird dem Staatssekretär eine Zusammenstellung erarbeiten und zur Verfügung stellen. Der PAK dankt dem Parlamentarischen Staatsekretär für die Positionierung und wird gern in einem engen Austausch bleiben.

TOP 4 Regulierung von metallischem Blei durch die European Chemicals Agency (ECHA)

Fritz Cirener | Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)

Fritz Cirener stellt das Thema „Regulierung von metallischem Blei“ auf europäischer Ebene und die Arbeit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) umfassend dar. Die ECHA schlug vor, Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen, somit die Nutzung von Blei nur für bestimmte Anwendungsprozesse auf Grundlage einer festgelegten Liste zuzulassen. Diese Liste wird nach einem umfassenden Verfahren mit expliziter Begründung jeder Nutzungsnotwendigkeit erstellt. Das dreimonatige Konsultationsverfahren zur entsprechenden Aufnahme auf die Liste endete am 2. Mai 2022 und über die mögliche Aufnahme der verschiedenen Anwendungen auf diese Liste wird wahrscheinlich 2023 entschieden. Für weitergehende Details verweist der Referent auf einen umfassenden und gut darstellenden Beitrag von Peter Diehl in einer Fachzeitschrift. Insgesamt konnten nach persönlicher Initiative noch einige Stellungnahmen an die ECHA versendet werden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Fritz Cirener regt in diesem Kontext an, diesen Vorgang zum Anlass zu nehmen, um Verfahrensprozesse künftig zu verbessern.

Insgesamt sollten dieser Vorgang und das Verfahren kritisch bewertet werden, um künftig die Chancen und Potenziale der Szene besser zu nutzen und zu bündeln. Nur so kann die Bandbreite auch im PAK ausgeschöpft werden, um geschlossener und möglicherweise auch proaktiver agieren zu können. Carsten Müller betont an dieser Stelle noch einmal das persönliche Engagement von Dr. Gundula Tutt und Peter Diehl, so dass eine schnelle Reaktion der Szene in Richtung ECHA überhaupt noch möglich war.

Peter Diehl und Dr. Gundula Tutt führen noch einmal die Hintergründe aus und unterstützen die Ausführungen von Fritz Cirener, hier Erkenntnisse zu gewinnen und künftig aktiver agieren zu können. Bereits jetzt sei absehbar, dass die nächsten Regulierungsprozesse in naher Zukunft folgen werden, beispielsweise für Nickel. Gleichzeitig wird betont, dass es im Kreis des PAK immer einige Akteure gibt, die intensiv und unterstützend tätig sind, um derartige Themen überhaupt erfolgreich begleiten zu können.

Aus der PAK-Runde heraus wird in diesem Kontext auch das Verhalten des DEUVET kritisiert. Um im Sinne der Oldtimerszene erfolgreich sein zu können, sei es wichtig, gemeinsam und geschlossen die relevanten Institutionen und Einrichtungen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen gezielt anzusprechen und auf die Problemlage aufmerksam zu machen. Wenig entscheidend sei dabei eine mediale Außendarstellung einzelner Verbände.

Mario De Rosa berichtet von einer Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf sein Anschreiben zum Thema Bleiverbot. Darin betont die BKM die Bedeutung des Erhalts des technischen Kulturguts und betont die Wichtigkeit des Einsatzes.

Carsten Müller regt die Einsetzung einer „Facharbeitsgruppe ECHA“ des PAK mit Dr. Gundula Tutt, Fritz Cirener, Mario De Rosa und Peter Diehl an, die von den MdB-Büros unterstützt wird.

TOP 5 Verschiedenes
Metternich-Büste und Maybach-Büste: neue Auszeichnungen für besondere Leistungen der Automobilgeschichte
Wolfgang Blaube | Automobilhistorische Gesellschaft e.V. (AHG)

Wolfgang Blaube berichtet von zwei, im vergangenen Jahr erstmals gestifteten und fortan jährlich zu vergebenen Preisen der AHG. Diese Preise werden besondere Leistungen der automobilhistorischen Szene würdigen. Mit der Metternich-Büste wird eine, von einer Jury als außergewöhnlich eingestufte, publizistische Leistung im Bereich der Oldtimer ausgezeichnet. Die Maybach-Büste wird eine besondere Leistung oder Geste im automobilhistorischen Zusammenhang außerhalb der Publizistik hervorheben. Vorschläge aus dem PAK zu möglichen Preisträgern für besonderes Engagement oder Gesten können direkt an Wolfgang Blaube oder auch über das Büro von Carsten Müller an ihn gerichtet werden. Erster Preisträger der Maybach-Büste ist PAK-Mitglied Ulf Schulz für sein unglaubliches und beispielgebendes Engagement zum 100. Geburtstag der AVUS.

Gespräch DUK
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller berichtet von einem geführten Gespräch mit der Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Maria Böhmer zum Thema IAK. Teilgenommen haben neben ihm Claus Müller, Franz Graf zu Ortenburg und Dr. Henning Rauls. Es wurden noch einmal einige maßgebliche Aspekte vertieft, um erfolgreich auf die Liste des immateriellen Kulturgutes aufgenommen zu werden. Ergebnisse dieses Gesprächs werden auf einer der nächsten Sitzungen diskutiert.

Zum Ende dankt Carsten Müller im Namen des PAK noch einmal den Gastgebern von TotalEnergies. Er dankt auch allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Beteiligung.
Abschließend verweist Carsten Müller auf das verschobene Thema „Gewährleistungsrecht“, das in der kommenden Sitzung aufgerufen werden wird.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet statt am
Freitag, 21. Oktober 2022 um 12:00 Uhr im Sitzungssaal E.400
im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig eingeladen. Die Sitzung wird um 14:21 Uhr geschlossen.

Jun 252021
 

SITZUNGSPROTOKOLL
ZEIT: 11. JUNI 2021, 12:02 BIS 14:21 UHR

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur virtuellen Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Auch diese PAK-Sitzung wird als virtuelle Sitzung durchgeführt.

Carsten Müller schlägt vor, aufgrund der Aktualität der Tagesordnungspunkt „Bericht aus dem Bundestag und Verkehrsausschuss“ vorzuziehen. In der Woche vor der Parlamentskreissitzung wurde sehr intensiv der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften“ diskutiert, der am 20. Mai 2021 verabschiedet wurde. Eine Petition vom 24. Mai 2021, die sich in den sozialen Medien wie ein Kettenbrief verbreitete, sah in dem Gesetz die Grundlage für bevorstehende Fahreinschränkungen und Fahrverbote für historische Fahrzeuge. Zur Aufklärung sich der zuständige Berichterstatter im federführenden Verkehrsausschuss, Gero Storjohann, MdB, sehr kurzfristig seine Teilnahme zugesagt und wird das Thema aufklären.

TOP 4.1. Bericht aus dem Bundestag und Verkehrsausschuss
Gero Storjohann | MdB

Gero Storjohann berichtet zum Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Hauptaugenmerk des Gesetzentwurfs waren die Änderungen zum Führerschein AM16 und die Absenkung des Alters auf 15 Jahre. Die Änderungen am Straßenverkehrsgesetz betreffen nicht die Oldtimer. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Es kamen keine neuen Formulierungen in das Gesetz. Die Aufregung, dass Fahrverbote drohen, ist unbegründet. Dem Protokoll wird eine Positionierung beigefügt.

Mario De Rosa begrüßt die Ausführungen, da die Vereine und Verbände in der letzten Woche zahlreiche Anfragen bekommen haben. Er warnt, jedoch dass die vorhandenen Formulierungen zum Umweltschutz auch gegen die historischen Fahrzeuge benutzt werden könnten. Gero Storjohann sieht diese prinzipielle Gefahr, die aber auch vor der diskutierten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bestand. Er betont, dass es für historische Fahrzeuge bislang stets Sonderregelungen gab, weil Oldtimer Kulturgut sind. Aber ganz grundsätzlich ist mit parlamentarischen Mehrheiten jedes Gesetz und jede Regelung zu ändern. In der gegenwärtigen Konstellation und dem dort vorhandenen Bewusstsein für das technische Kulturgut sieht er jedoch keine Gefahr.

Michael Eckert verweist auf mögliche Änderungen nach der Bundestagswahl und neue Konstellationen, die auf dieser Gesetzesgrundlage einschränkende Verordnungen erlassen könnten. Mit dem Verweis, dass beispielsweise Streckensperrungen bereits jetzt möglich sind und die hier diskutierten Formulierungen „nur“ ein Nebenzweck im Gesetz sind, hebt Gero Storjohann hervor, dass sich aus diesen Regelungen nicht allzu viel Verordnungsgebendes ableiten lässt. Wie Carsten Müller ergänzt, hat sich mit der Novelle materiell rechtlich nichts verändert.

Stets zu betonen sei der ordnende Charakter. Was vorher bereits möglich war, wird weiterhin möglich sein. Die Szene muss sich dennoch stets der Verantwortung für das Hobby und einer rücksichtsvollen Ausübung bewusst sein. Bewusst sein muss man sich auch, dass historische Fahrzeuge einige Sonderreglungen bewilligt bekommen haben. Dazu zählen nicht nur H-Kennzeichen und dessen Vorteile, sondern auch jüngste Maßnahmen, wie die Zugeständnisse für historische Nutzfahrzeuge beim Sonn- und Feiertagsverbot oder für historische Motorräder bei Beleuchtung und Geschwindigkeitsmesseinrichtungen. Man erkennt, dass Bewusstsein, um das historische Kulturgut auf unseren Straßen zu erhalten, ist ausgeprägt.

Ausgeprägt im PAK, im Verkehrsausschuss und Parlament insgesamt, als insbesondere auch im verantwortlichen Bundesverkehrsministerium. Für alle Aktiven muss gelten: Maß und Mitte bewahren und die Folgen möglicher Aktionen stets umfassend zu bedenken – auch vom Ende her! Frank B. Meyer bitte um Erklärung, wer genau Verordnungsgeber nach dem Straßenverkehrsgesetz ist und Verordnungen erlassen kann. Gero Storjohann erklärt, dass nur die Exekutive der Länder oder des Bund Verordnungen erlassen können. Carsten Müller verweist, dass einzelne Kommunen auch Fahrverbote oder Geschwindigkeitsreduktionen erlassen haben. Diese beruhten jedoch vor allem auf sicherheitsrelevanten Aspekten, nicht auf Regelungen, die jetzt in den Paragrafen 6 Absatz 4 StVG sortiert wurden. Johann König bestätigt die Sicht des ADAC, dass die Gesetzesänderungen keine Verschärfung enthalten. Hingewiesen wird auf die Imagekampagne zur Bedeutung der historischen Fahrzeuge der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) und den Flyer hin, um die Szene zu unterstützen.

TOP 2 Aktuelles aus Europa
Bernd Lange | MdEP

Bernd Lange führt zu vier Punkten aus, die derzeit auf europäischer Ebene eine große Rolle spielen. Die von ihm im Vorfeld zur Verfügung gestellten Unterlagen werden dem Protokoll beigefügt. Bernd Lange betont, dass es in den letzten Jahren zwar gut gelungen ist, die historischen Fahrzeuge in die europäische Gesetzgebung zu integrieren, die Szene aber weiter proaktiv und umsichtig agieren sollte. Die Diskussion zur Veränderungen der Mobilität ist umfassend und weitreichend. Die Kommission hat das beigefügte Strategiepapier zur intelligenten Mobilität bis 2050 mit zehn Leitlinien vorgelegt. Ziel ist der Wandel hin zur elektrobetriebenen, intelligenten Mobilität. Damit verknüpft sind die ebenfalls dem Protokoll beigefügten 80 konkreten Gesetzgebungsinitiativen. In dieser politischen Realität muss sich die Szene der historischen Fahrzeuge einbringen, so dass die Oldtimer nicht herausfallen.

Damit verbunden ist ebenfalls die Frage der Kraftstoffe. Eine große Rolle spielen hier die synthetischen Kraftstoffe, die für einen Weiterbetrieb der Verbrenner relevant werden. Die Kraftstoffdebatten sind gegenwärtig kritisch, aber die Oldtimerszene sollte hier unterstützend aktiv werden. Auf europäischer Ebene hat Bernd Lange den ebenfalls beigefügten Änderungsantrag zur Wahrung des Kulturguts auf der Straße und unter Nutzung der entsprechenden Kraftstoffe bereits eingebracht.

In der Frage der intelligenten Mobilität besteht Handlungsbedarf, um Antworten für die Integration historischer Fahrzeuge in intelligente Mobilitätssysteme liefern zu können. Notwendig werden Optionen für möglichst einheitliche und klare Nachrüstungen für Fahrzeug-zu-Fahrzeug sowie Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation. Hier sind eine proaktive Diskussion und Engagement erforderlich, um die Option für den Fahrbetrieb auf künftigen öffentlichen Straßen zu behalten. Bernd Lange und die European Parliament Historic Vehicle Group sind hier bereits aktiv.

Starken Einfluss werden die Klima- und CO2-Gesetzgebungen und die verbundenen Auswirkungen auf die Verschärfung der Emissionswerte, ganz besonders im NOx-Bereich, haben. In der Gesamtheit drohen möglicherweise Betriebseinschränkungen und Verbote von Verbrennermotoren, so dass frühzeitig der Erhalt des historischen Kulturguts zu adressieren ist.

Die Gruppe setzt sich auf europäischer Ebene sehr für einheitliche Kriterien der zahlreichen Umweltzonen ein, die nicht nur zwischen den Mitgliedsstaaten unterschiedlich definiert werden, sondern teilweise sogar innerhalb der Mitgliedsstaaten selbst.

Eine gegenwärtig wieder sehr aktuelle Frage ist das Thema REACH, welches das Parlament lange beschäftigt. Während die Grundannahmen der Gesetzgebung zum Chemikalieneinsatz unstrittig ist, ist das entwickelte bürokratische Verfahren in diesem Zusammenhang zu überarbeiten. Die im kommenden Jahr anstehende Revision der REACH-Verordnung ist hier zu nutzen und wird bereits vorbereitet. Zentraler Aspekt ist die Zulassung von Ausnahmen, die in einem deutlich verschlankten Verfahren stärker durch Konsortien möglich werden soll. Entscheidungen sollen künftig mit längeren Übergangsfristen ausgestaltet werden.

Zum Verchromen ist festzustellen, dass eine Ausnahmeregelung für Chromtrioxid für sechs Anwendungsbereiche auch mit Unterstützung der FIVA gestellt und für fünf von sechs Bereiche von der Kommission bis 2024 genehmigt wurden. Oberflächenbehandlungen sind möglich. Das ist ein Erfolg. Ausgenommen wurden funktionelle Beschichtungen mit dekorativen Charakter. Hier wird gegenwärtig ein Substitut geprüft, aber der Entscheidungsprozess wird erst nächstes Jahr anstehen. Bernd Lange wird diesen Prozess begleiten.

Carsten Müller fragt nach, ob der dekorative Charakter sich auf das Bauteil bezieht, das zur Dekoration angebracht wurde und verchromt werden soll oder ob sich der dekorative Charakter nur auf das Aufwerten eines Bauteils bezieht. Zudem bittet er Bernd Lange um eine Einschätzung, ob eine gezielte, gemeinsame Ansprache bei Kollegen im Europäischen Parlament zu einem positiven Ergebnis führen kann. Peter Diehl weist darauf hin, dass das dekorative Verchromen in der Liste der Anwendungsbereiche in den offiziellen als dritter Anwendungsbereich gelistet wird. Abschließend führt Peter Diehl zu seiner Kontaktaufnahme mit dem Zentralverband Oberflächentechnik aus, die von keiner positiven Entwicklung bei REACH mehr ausgehen.

Mario De Rosa zitiert aus einem Pressebericht, wonach Fahrzeuge mit Verbrenner in Spanien ab 2040 nicht mehr verkauft und ab 2050 nicht mehr fahren dürfen. Er bittet um Einschätzung, ob es auf europäischer Seite Bestrebungen gibt, eine generelle und europaweit harmonisierte Ausnahmeregelung für historische Fahrzeuge anzustreben. Bernd Lange betont, dass es sich beim dekorativen Charakter der Ausnahmeregelung um die zusätzliche Verchromung eines dekorativen Elementes handelt. Die klassische Stoßstange fällt hier nicht darunter. Die Konfliktlinie bei der Ausnahmeregelung läuft in diesem Kontext und bei der relevanten Grundannahme eines geschlossenen Systems zur Verchromung an der Frage, ob Substitute einsetzbar und verfügbar sind. Sind diese nicht vorhanden, dann muss es eine Ausnahme geben. Noch komplexer wird es beispielsweise bei Blei. Diese Regelungen müssen im Kontext der Revision erörtert werden.

Dabei ist eine gezielte Ansprache der europäischen Abgeordneten sehr zielführend, denn es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung um auch die Unterschiede zwischen einer chemikalien- und einer arbeitsrechtlichen Gesetzgebung herauszuarbeiten. Auch vor der Entscheidung zur sechsten Ausnahmeregelung ist eine gezielte Ansprache an die Kommission hilfreich, aber umsichtig, sachlich und rational. Dr. Gundula Tutt dankt Bernd Lange und bietet Unterstützung an. Angeregt wird ein Austausch mit den Zentralverband Oberflächentechnik, um mehr über die Verfahrenstechnik zu erfahren und auf künftige Themen, wie etwa Nickel, vorbereitet zu sein. Bernd Lange unterstützt die Zusammenarbeit. Er weist abschließend darauf hin, dass das Thema Fahrverbote und Fahrzeugzulassung in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten liegt. Auf europäischer Ebene erfolgt die Typzulassung. Abschließend regt Carsten Müller an, die Ab- und Ansprachen über sein Büro zu koordinieren.

TOP 3 Zulassungsproblem historischer, bereits vorher in der EU zugelassener Fahrzeuge
Michael Eckert | EDK Eckert & Kollegen

Michael Eckert berichtet dem PAK über wiederholte Zulassungsprobleme von historischen Fahrzeuge, die bereits in Europa zugelassen waren. Konkretes Beispiel ist ein in den 40er- Jahren in Frankreich zugelassenes Fahrzeug, deren damalige Unterlagen nur im Original vorlagen. Die deutsche Zulassungsstelle verlangt unter Verweis auf Paragraf 7 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vollständige Originalunterlagen. Da diese nicht verfügbar sind, verlangt die Zulassungsstelle eine amtliche Erklärung der französischen Behörden, wonach die Originalpapiere verlustig sind, die französischen Behörden davon Kenntnis haben und das die französischen Behörden eine Zulassung des Fahrzeugs ohne Originale in Deutschland genehmigen. Diese Forderungen sind nicht erfüllbar und aussichtslos, da viele ausländische Behörden kaum die Zulassungsunterlagen der betreffenden Zeit aufbewahrt haben und entsprechend nicht bestätigen können. Angeregt wird eine Befassung des Verordnungsgebers in Berlin sowie auf europäischer Ebene.

Carsten Müller interessiert sich für Lösungsansätze, die es bisher schon einmal gab. Michael Eckert berichtet, dass eine Behörde nach einem Schreiben und wiederholten Gesprächen einer Zulassung zustimmte. Dr.Jürgen Martens weist auf die Widersprüchlichkeit der Forderung der deutschen Zulassungsstelle gegenüber der französischen Behörde hin und bezweifelt die Rechtsgrundlage der Forderung. Der Rechtsgrundsatz, wonach niemand verpflichtet werden kann, unmögliches zu tun. Er regt eine Befassung durch den PAK hin. Dr. Gundula Tutt verweist in diesem Kontext auf den Missbrauch mit historischen Papieren und sieht in der beschriebenen Erfahrungen einen möglichen Versuch der behördlichen Reaktion. Christian Theis führt aus, dass eine Zulassungsbehörde mit einer Kopie nicht zulassen darf. Er betont, dass man keinen Nachweis einer ausländischen Zulassung benötigt.

Als möglicher Ausweg bietet sich eine Begutachtung durch einen Sachverständigen, der, weil keine Originale vorhanden sind, auf Grundlage der Begutachtung Papiere ausstellt, die ihrerseits zur Zulassung berechtigen. Diese Option biete sich, da nicht bei jedem Fahrzeug die Erstzulassung überhaupt feststellbar ist. Michael Eckert sieht darin keine Lösung, da die Richtlinie 99/37/EG des Rates vom 29. April 1999 im Artikel 5 Abs. 2 und 3 die Originalunterlagen oder eine Bescheinigung der ausländischen Zulassungsbehörde fordert. Carsten Müller regt eine dezidierte inhaltliche Befassung im Nachgang der PAK-Sitzung an, zu der Michael Eckert eine anonymisierte Sachverhaltsschilderung beibringt und anschließend eine Lösungsfindung gemeinsam mit Christian Theis angestrebt wird. Carsten Müller betont, dass die Zulassungsfrage in einer Sitzung nach der anstehenden Bundestagwahl unbedingt auf eine Tagesordnung gesetzt und gemeinsam mit einer oder einem zuständigen Landesverkehrsminister zu diskutieren ist.

TOP 4 Verschiedenes
Neuigkeiten aus der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF)

Johann König | AGHF

Johann König berichtet von der Sitzung der am Vortrag stattgefundenen Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Historischer Fahrzeuge. Die verwendete Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Schwerpunkt der gestrigen Diskussion in der AGHF war ebenfalls das Straßenverkehrsgesetz. Johann König betont erneut, den Flyer der Arbeitsgemeinschaft zu verwenden, um für historische Fahrzeuge zu werben und viele Fakten zu präsentieren. Dr. Gundula Tutt wirbt darum, sich rechtzeitig, umfassend und aktiv im Sinne des historischen Kulturguts auf den Straßen einzusetzen. Erforderlich wäre dafür ein strukturiertes Gesamtkonzept, auch mit neuen, frischen und kreativen Ideen, um Menschen für das Thema Oldtimer zu interessieren. Johann König begrüßt diese Anregung und wirbt um umfassenden Input. Stephan Joest führt an dieser Stelle noch einmal die Nachwuchsgewinnung an und das in diesem Kontext relevante Thema Digitalisierung, was mehr als ein Auftritt in Social Media bedeutet. Es bedarf einer konzertierten Aktion von Politik, Wirtschaft und Szene. Carsten Müller regt an, dass auch das Nachwuchsthema ein Schwerpunktthema in einer Folgesitzung des PAK sein sollte. Dr. Gundula Tutt und Stephan Joest entwickeln für eine der Folgesitzungen einen Bericht dazu. Kay Gottschalk regt an, aus den Erfahrungen der Freunde historischer Bahnen zu lernen, mögliche Synergien zu nutzen und in den PAK einfließen zu lassen, beispielsweise durch gemeinsame Erlebnisse. Marco Wenzel weist auf ein Bremer Pilotprojekt, einer Gläsernen Werkstatt im Schuppen Eins, hin. Verzögert durch die Corona-Pandemie setzt nun der Zulauf ein und das Interesse wächst. Dr. Henning Rauls führt aus seinen Erfahrungen im Lehrbereich mit jungen Leuten aus und unterstützt die Idee einer initiative aus dem PAK heraus, da Hürden durch kreative Lösungen und Ansätze zu überwinden sind. Diese Konzepte könnten durch die gesammelten Erfahrungen der PAK-Teilnehmerinnen und Teilnehmer im PAK gemeinsam entwickelt werden.

Carsten Müller berichtet aus einer Sitzung des Verkehrsausschusses am 5. Mai 2021, in der ein Antrag der FDP-Fraktion zur Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für historische Fahrzeuge diskutiert wurde. Der Antrag hat im Ausschuss keine Mehrheit gefunden. Im PAK hatten wir die Thematik bereits diskutiert und uns positioniert. Allerdings gab es in der Verkehrsausschussberatung zwei etwas Besorgnis erregende Punkte: Dem Vorsitzende des Ausschusses war der PAK unbekannt, was überraschend ist. Zum einen gibt es den PAK seit 2009 und Infos sowie Einladungen an alle MdBs erfolgen zu Beginn einer jeden Legislaturperiode regelmäßig und wiederholt. Auch der Ausschussvorsitzende wurde zu Beginn der Legislaturperiode angeschrieben und eingeladen. Wichtig ist auch, er wurde in der Sitzung über den PAK informiert. In diesem Zusammenhang regt Carsten Müller an, dass die oder der nach der Bundestagswahl amtierende Ausschussvorsitzende/r in den PAK eingeladen wird.

Der zweite Aspekt, der unsere Befürchtungen wecken muss, ist die Tatsache, dass der Berichterstatter der größten Oppositionsfraktion in der Diskussion zur HU-Verlängerung von einem, etwas frei zitierten “Luxusproblem betuchter Zeitgenossen” sprach, das “nicht zu Lasten der Sicherheit subventioniert werden müsse “. Das exakte Zitat ist im Protokoll der Ausschusssitzung nachlesbar. An dieser Aussage ist erkennbar, dass wir die PAK- Themen in einigen Kreisen noch einmal gezielter anbringen müssen, um solche Fehleinschätzungen nicht verfestigen zu lassen. Ganz besonders vor diesem Hintergrund und den aktuellen Diskussionen zur vermeintlichen Oldtimerschwemme sowie dem Mobilitätswandel sind wir aufgefordert, die Thematik insgesamt vorsichtig anzugehen, um die günstigen Rahmenbedingungen für das Hobby nicht zu gefährden. Kay Gottschalk wird das Thema in seiner Fraktion noch einmal thematisieren.

Carsten Müller begrüßt an dieser Stelle und mit der Bitte um Nachsicht für die späte Erwähnung Dr. Barbara Kieslich in der Runde. Sie ist seit dem 17. April 2021 Präsidentin des DAVC und damit Amtsnachfolgerin von Georg Sewe. Carsten Müller gratuliert im Namen des PAK sehr herzlich zur Wahl und freut sich auf die Mitarbeit. Dr. Barbara Kieslich betont, wie wichtig es ihr ist, den Stellenwert des Kulturguts Oldtimer zu stärken und das Thema den Menschen der Bedeutung der Oldtimer als Kulturgut näher zu bringen.

Motorradführerschein
Johannes Götze | VFV

Carsten Müller greift das Thema historische Motorräder der vorherigen PAK-Sitzung auf. Das Thema Befestigung von Beleuchtungs- und Geschwindigkeitsmessgeräten an alten Motorrädern wurde gegenüber dem Bundesverkehrsministerium angebracht und eine positive Lösung der Frage ist absehbar. Das Schreiben wird dem Protokoll beigefügt. Johannes Götze leitet seinen Beitrag mit einem Verweis auf die Wichtigkeit des Kulturguts ein. Der Flyer der AGHF ist hierbei als gut verwend- und einsetzbar. Zum Thema wird die besondere Bedeutung der Führerscheine für das Hobby herausgestellt. Das Problem ist: Die Regelungen der Führerscheinklassen stellen historische Motorräder schlechter. Das Beispiel: Der Jugendliche ab 16 Jahre darf Motorräder bis 125 cm3 fahren. Der gleiche 16- Jährige darf ein historisches Motorrad mit viel geringerer Leistung und viel geringerer Geschwindigkeit aber nicht führen, weil die Maschine einen Hubraum von 250cm3 aufweist. Dieser Aspekt ist für Jugendliche und die Jugendarbeit in der Szene nicht dienlich. Carsten Müller schlägt vor, das Thema schriftlich ins Büro zu senden und in der nächsten PAK-Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.

Johannes Götze lobt die Arbeit des Bundesverkehrsministeriums im Kontext der Beleuchtungsfrage, die sehr weitreichend recherchiert habe. Die Frage, ob die Ausführungen des Schreibens nun allgemeingültig sind oder Fahrzeugführer eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragen müssen, wird mit dem BMVI abgeklärt.

Peter Schneider und Franz zu Ortenburg berichten, dass der DEUVET und auch der AvD im Zuge der Bundestagswahl wieder oldtimerspezifische Wahlprüfsteine an die Parteien richten und veröffentlichen.

Carsten Müller dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Sitzung wird um 14:21 Uhr geschlossen.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet nach der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Terminabstimmung erfolgt nach der konstituierenden Sitzung.

Anlagen:

TOP 2: Anlagen-Bernd-Lange-MdEP-20210611

TOP 4.1: Stellungnahme-Petition-StVG 20210611

TOP 4.2: Treffen-AGHF-20210610

TOP 4.3: AW-BMVI-Beleuchtung-Motorräder

Jun 242021
 

Berlin, 23. Juni 2021.

Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts. Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird. Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten Paragrafen 6 Absatz 4. Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.

Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven sollte daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen.“

—–

Soweit die Pressemitteilung.

Die Amicale, die sich seit einigen Jahren aktiv im PAK engagiert, begrüßt diese Mitteilung und weist ausdrücklich auf die Wichtigkeit des letzten Absatzes hin. Wir bitten alle Clubs und ihre Mitglieder sowie die Aktiven in der “Szene”, sich stets an diesen Aussagen zu orientieren. Vielen Dank!

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , ,
Jul 132020
 

SITZUNGSPROTOKOLL
ZEIT: 3. Juli 2020, 13:00 bis 18:30 Uhr
ORT: Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden und über Videokonferenz eingebundene Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich zur Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Vor Einstieg in die Tagesordnung weist der Vorsitzende auf die geltenden Abstandsregelungen hin und zwingend erforderliche Eintragung in die Teilnehmerliste hin. Sollte sich ein anwesende Teilnehmerin oder Teilnehmer innerhalb der kommenden 14 Tage positiv auf Corona getestet werden, bittet der Vorsitzende ihn davon in Kenntnis zu setzen. Sollte dieser Fall eintreten, wird Carsten Müller alle Anwesenden über den Ansteckungsfall informieren.

TOP 2 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Alf Menzel | GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Alf Menzel berichtet dem Parlamentskreis vom aktuellen Arbeitsstand der Arbeitsgruppe und führt zu den offenen Fragestellungen aus. Die verwendete Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Bernd Scheelen führt das Thema „DIN-Kennzeichen“ an und bittet, die Thematik noch einmal aufzugreifen. Da gegenwärtig eine Zulassung mit Kennzeichen alter Kreise möglich ist und bei Umzug in weit entfernte Zulassungsbezirke auch die bisherigen Kennzeichen weiter zulässig sind, sollte der Versuch zur Regelung einer möglichen Neuerteilung von Kennzeichen mit DIN-Schrift unternommen werden. Bernd Scheelen betont, dass der lange und sehr engagierte Einsatz von Johannes Götze zur Erteilung der kleinen Motorradkennzeichen am Ende auch zum Erfolg geführt hat und Mut machen muss. Er schlägt eine Abstimmung im PAK vor und wenn die Mehrheit für einen neuen Versuch stimmt, sollte er unternommen werden. Carsten Müller bestätigt, dass es durchaus möglich ist, dieses hochemotionale Thema noch einmal aufzugreifen. Wolfgang Blaube verweist auf die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers für eine maschinenlesbare Schrift auf den Kennzeichen und erwartet eine sehr geringe Chance auf Erfolg des Anliegens. Peter Schneider verweist darauf, dass die DIN-Kennzeichen eines der ersten PAK-Themen im Jahr 2009 darstellten. Es gab seither viele Versuche, eine Regelung zur Erteilung von Kennzeichen mit DIN-Schrift herbeizuführen. Diese scheiterten vollständig. Er schlägt vor, dass Thema wegen der geringen Erfolgschancen nicht weiter zu verfolgen. Sollte die Mehrheit des PAK einen neuen Anlauf unternehmen wollen, wird er diesen jedoch unterstützen. Carsten Müller stellt das Thema zur Entscheidung. Die Mehrheit der Anwesenden unterstützt einen neuen Anlauf. Carsten Müller wird gemeinsam mit der AG Kennzeichen einen erneuten Anlauf zur Wiederverwendung der DIN-Kennzeichen starten. Gleichzeitig verweist er darauf, dass er aufgrund der bisherigen Erfahrungen jedoch keine unbegrenzte Anzahl an Versuchen und Zeit darauf verwendet werden wird.

Alf Menzel führt zu 07er-Kennzeichen und den aktuellen Problemen bei deren Nutzung aus. Georg Sewe berichtet, dass es bei der Erteilung zu unterschiedlichen Auslegungen kommt und einige Zulassungsstellen auf strenge Prüfungen bestehen. Carsten Müller führt aus, dass das 07er-Kennzeichen eingeführt wurde, um Besitzerinnen und Besitzern von mehreren historischen Fahrzeugen eine Möglichkeit zu geben, diese im Straßenverkehr zu bewegen ohne jedes Fahrzeug einzeln in der Zulassungsstelle anzumelden. Konzipiert wurde es im Allgemeinen für die Fahrt zu einer Oldtimerveranstaltung. Eine Alltagsnutzung ist nicht angedacht gewesen und es kann zu Schwierigkeiten auf dem Weg zu Veranstaltungen im benachbarten Ausland kommen. Während einige Länder, wie beispielsweise Österreich, die 07er dulden, gibt es diese behördliche Duldung in der Schweiz und den Niederlanden nicht. Peter Schneider erläutert, dass dieses Problem vor allem darin zu begründen ist, dass die Zulassungspapiere nicht umfänglich der Europäischen Richtlinie entsprechen und somit im Ausland nicht anerkannt werden müssen. Aus dem Kreis der Teilnehmer wurden Befürchtungen geäußert, dass aus der fehlenden Anerkennung im Ausland auch ein fehlender Versicherungsschutz resultieren könnte. Marco Wenzel entkräftete diese Furcht und betont, dass der Versicherungsschutz europaweit gegeben ist.

Alf Menzel berichtet dem PAK auch von Schwierigkeiten der roten 07er-Kennzeichen als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Carsten Müller schlägt vor, das Thema noch einmal aktiv anzugehen. Zwar hatte sich der Parlamentskreis bereits an das Bundesverkehrsministerium gewandt, aber ein neuer Versuch wäre wichtig. Christian Theis berichtet, dass es sich bei den 07er-Kennzeichen um eine nationale Sonderzulassungsregelung handelt. Eine Änderung der Verordnung ist umfangreich, denn der Regelung müssen die Bundesländer zustimmen. Denkbar wäre es, einen europäischen Ansatz zu wählen und eine entsprechende Ausnahmeregelung in die europäische Verordnung zu verankern. Nach kurzer Diskussion im PAK schlägt der Vorsitzende vor, die Thematik gemeinsam mit Bernd Lange auf europäischer Ebene zu diskutieren. Auf nationaler Ebene sollte dazu gemeinsam mit dem ADAC die Thematik aufbereitet werden, um sich gemeinsam an das Bundesverkehrsministerium zu wenden. Johann König bittet daher darum, ihm konkrete Einzelfälle mit Problemen bei der Erteilung oder im Straßenverkehr mit roten Kennzeichen mitzuteilen. Aus eigenen Erfahrungen des ADAC kann er berichten, dass bei Veranstaltungen in Österreich, Schweiz oder Italien keine Probleme mit 06er- oder 07-Kennzeichen aufgetreten sind.

TOP 3 Bericht des Präsidenten der FIVA
Tiddo Bresters | FIVA

Carsten Müller begrüßt Tiddo Bresters im PAK und weist darauf hin, dass er nach der ausgefallenen Märzsitzung nun erstmals als Präsident der FIVA am PAK teilnimmt. Der PAK gratuliert Tiddo Bresters noch einmal herzlich zur Wahl.
Der Präsident stellt noch einmal ausführlich die FIVA und die Ziele seiner Präsidentschaft vor. Die gezeigte Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Schwerpunkte seiner Präsidentschaft sieht Tiddo Bresters vor allem in der Wahrung der Sympathien der Öffentlichkeit für historische Fahrzeuge, die derzeit gegeben ist. Ein weiterer Schwerpunkt wird es sein, die FIVA für die Zukunft aufzustellen und auch die Gremien jünger und weiblicher zu machen. In diesem Punkt zeigt sich der Präsident optimistisch, denn viele Jugendliche regieren auf die Themen Mobilität positiv und sind aus verschiedensten Gründen an Oldtimern interessiert. Außerdem verdeutlicht auch die aktuelle Corona-Pandemie den Stellenwert der Szene. Allein in England sind in den letzten Monaten 19.000 Veranstaltungen mit historischen Fahrzeugen ausgefallen. Diese Veranstaltungen sind aber für eine Gesellschaft wichtig, denn Interessierte tauschen sich miteinander aus und erleben über ihr Hobby Gemeinsamkeiten. Deswegen nimmt auch die internationale Zusammenarbeit in der FIVA einen hohen Stellenwert ein. Da ist die FIVA bereits gut und konstruktiv aufgestellt. Nach dem Abklingen der Pandemie wird der internationale Austausch weiter intensiviert. Daher beobachtet die FIVA auch sehr genau die Entwicklung des vom PAK getragenen deutschen Antrags auf Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis Immateriellen Kulturerbes bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK).

Peter Diehl knüpft an die im Vortrag erwähnte REACH-Problematik an und betont, dass im Bereich der Verchromung ein enormer Schaden zu beklagen ist. Tiddo Bresters verweist, dass auch die FIVA auf europäischer Ebene vorstellig geworden ist, die Gefahr gesehen und adressiert hat und auch weiter sieht. Die Entwicklung gibt ohne Frage Anlass zur Sorge. Er versichert, dass die FIVA hier weiter aktiv sein und die Vorhaben auf europäischer Ebene weiter beobachten wird, um sich möglichst im Sinne des Erhalts historischen Fahrzeuge zu positionieren. Dr. Gundula Tutt ergänzt, dass spezifische Ausnahmeregelungen wichtig sind. Die Erfahrungen beim Chrom offenbaren die Schwierigkeiten, denn aufgrund der REACH-Bestimmungen sind bestimmte Chromverbindungen in Europa kaum noch verwendbar. Für den Erhalt historischen Kulturguts ist das jedoch unabdingbar. Carsten Müller betont, dass der PAK im engen Austausch mit Bernd Lange und der Historic Vehicle Group im Europäischen Parlament steht und auch auf diesem Wege die Themen aktiv adressiert.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder | TÜV SÜD Auto Service GmbH
Dr. Gundula Tutt | Omnia Restaurierung
Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Ltd.

Norbert Schroeder fasst noch einmal die ursprünglichen Beweggründen zur Einsetzung der Arbeitsgruppe im PAK zusammen. Er skizziert eindrucksvoll den großen Einsatz der Mitglieder der AG zur Erfüllung des Arbeitsauftrages des PAK über mehrere Jahre hinweg. Norbert Schroeder betont erneut ausdrücklich, dass die Arbeit der AG in keiner Weise darauf abzielt, dass gängige System der Zustandsbenotung abzuschaffen. Er betont noch einmal ausdrücklich: Die Kennzeichnung durch ein „!“ ist nur bei der Bewertung in wenigen, begründbaren Ausnahmefälle vorgesehen, in denen die Zustandsnote nicht die außergewöhnliche Bedeutung des Fahrzeugs reflektieren könne. Das könnte beispielsweise im Bezug auf Vorbesitz oder Originalität der Fall sein. Dr. Gundula Tutt ergänzt, dass das erarbeitet System derzeit vor allem auf die Verwendung auf professioneller Ebene abzielt – auf Gutachter und Versicherer. Es wäre zu begrüßen, wenn die Arbeit eines Tages auch auf die Freizeitebene übergeht, aber das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Intention der AG. Das muss von selbst wachsen. Die Arbeitsgruppenmitglieder begrüßen, dass die Zustandsnoten-Diskussionen im PAK bereits Niederschlag in der Szene gefunden haben. Die AG führt aus, dass an die wertbildenden Faktoren im Rahmen eines Kurzgutachtens oft nicht gedacht würde, aber in den Vollgutachten umfassend aufgeführt sind. Daher in Kurzgutachten die Verwendung des Ausrufezeichens als Hinweis, dass es hier eine ergänzende Ausführung zur Besonderheit des Einzelfahrzeugs vorliegt. Betont wird an dieser Stelle noch einmal, dass dieses nur in Ausnahmefälle verwendet werden wird. Michael Eckert legt Wert darauf, dass das Zustandsnotensystem nicht verwässert werden soll und schlägt eine Checkliste für wertspezifische Kriterien vor. Peter Diehl sieht bei der Checkliste vor allem die Verantwortung bei den Gutachtern, die die Wertbildenden Kriterien auch heute schon anwenden müssen. Man könnte den Gutachtern die Checkliste durchaus an die Hand geben, aber die Individualität eines besonderen historischen Fahrzeug ist eher schwer zu vereinheitlichen, sondern stets individuell. Für eine Selbsteinschätzung außerhalb der professionellen Bewertung wäre sie eher nicht geeignet.

Wie in der letzten PAK-Sitzung vereinbart, stellt die Arbeitsgruppe den Beispielkatalog vor. Dieser liegt dem Protokoll bei. Peter Diehl dankt den PAK Mitgliedern für das konstruktive Feedback, die Hinweise auf mögliche Fahrzeuge für den Beispielkatalog sowie die kompetente Unterstützung bei den einzelnen Bewertungsdetails. Er ist den Vorschlägen gefolgt, quer durch Deutschland gereist und hat jeden Vorschlag selbst begutachtet. Die Arbeitsgruppe hat für den Katalog zwölf besonders geeignete, historische Fahrzeuge ausgewählt: Pkws, Krafträder, Nutzfahrzeuge und auch eine Landmaschine. Sie stammen aus verschiedenen Zeiten und Regionen.

Im Namen des Parlamentskreises dankt Carsten Müller den Arbeitsgruppenmitgliedern für ihren außerordentlichen, freiwilligen Einsatz bei der Bearbeitung des Themas. Mit dem Ergebnis haben sie eine besondere Leistung vollbracht und diese Leistung sollte durchaus der gesamten Szene zugänglich gemacht werden. Der Vorsitzende wird im Nachgang der Sitzung mit der AG in Kontakt treten und die Möglichkeiten der Veröffentlichung abklären.

TOP 5 PS.SPEICHER Depots 2020
Lothar Meyer-Mertel|Geschäftsführer PS.SPEICHER
Stephan Richter |Kulturstiftung Kornhaus

Lothar Meyer-Mertel stellte dem PAK den PS.SPEICHER in Einbeck noch einmal vor, verweist auf das außergewöhnliche Engagement des Gründers und Stifters Karl-Heinz Rehkopf und skizziert die weiteren Planungen für das laufende Jahr. Am 18. Juli 2020 wird feierlich das PS.Depot Kleinwagen eröffnet. Lothar Meyer-Mertel lädt die PAK-Mitglieder sind herzlich dazu ein. Die verwendete Präsentation mit den Kontaktdaten liegt bei.

Ein weiteres Highlight im Jahr 2021 wirft bereits seine Schatten voraus – eine Karawanenfahrt zur Erweiterung der Sammlung von der Schweiz bis nach Einbeck. Erste konkretere Planungen sind aufgenommen. Auch hier bietet Lothar Meyer-Mertel Interessierten aus dem Kreise des PAK an, teilzuhaben und sich in einer abzustimmenden Form einzubringen. Mit weiterführende Details wird der Parlamentskreis rechtzeitig informiert.

TOP 6 Motorenlärm und Motorradfahrverbote
Markus Tappert | TÜV Hanse GmbH

Markus Tappert berichtet im Zuge der aktuellen Diskussion über die mögliche Einführung von streckenbezogenen Sonn- und Feiertagsfahrverboten für Motorräder über die technischen Aspekte des Geräuschverhaltens von Fahrzeugen. Der unmittelbare Fokus liegt derzeit auf Motorrädern nicht auf historischen Fahrzeugen. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Carsten Müller dankt für die umfassende Darstellung. Das hochemotionale Thema ist gegenwärtig viel diskutiert. Es gibt beispielsweise in der Eifel, im Harz oder auch in anderen Gebirgsregionen einige Straßenzüge, die übermäßig stark vom Motorradlärm betroffen sind. Es ist nachvollziehbar, dass die Anwohner der hochfrequentierten Strecken über Motorradlärm klagen. Es ist unmittelbare Verantwortung der Motorradfahrerinnen und –fahrer rücksichtsvoll und lärmbewusst unterwegs zu sein. Eine ländereinheitliche Regelung für streckenbezogene Fahrverbote mit Umfahrungen ist schwer zu vereinbaren. Momentan ist keine allgemeine Verschärfung geplant. Die Situation wird jedoch von den regionalen Behörden sehr genau beobachtet. Eine konkrete Verschärfung der Fahrverbote aufgrund der Lärmsituation ist jedoch möglich. Daher sind die Motorradfahrer angehalten, gemeinsam bewusst und besonnen zu Fahren und auf übermäßige Lärmerzeuger aus dem eigenen Reihen einzuwirken. Peter Schneider berichtet, dass der DEUVET die Situation beobachtet, um plötzliche Verschärfung der lärmbedingten Fahrverbote auch für historische Fahrzeuge zu verhindern. Johannes Götze verweist auf Hersteller, die in aktuellen Modellen Klappen verbauen, die dann gezielt auf die Fahrsituationen programmiert sind. Tiddo Bresters ergänzt, dass auch die Veranstalter ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf die Verantwortung für das gemeinsame Miteinander und den Schutz vor unnötigen Lärm hinweisen müssen. Gleichzeitig sind Veranstalter durch eine entsprechende Streckenführungen für den Lärmschutz der Menschen verantwortlich. Nur so kann ein behördlicher Handlungsbedarf verhindert werden.

TOP 7 Bericht der Arbeitsgruppe “Modifizierte Oldtimer“
Markus Tappert | TÜV Hanse GmbH

Markus Tappert berichtet vom Treffen der Arbeitsgruppe „Modifizierte Oldtimer“ mit der Hot Rod-Szene. Einigkeit herrscht darüber, dass Hot Rods die geltenden Zulassungsbestimmungen erfüllen müssen. Es gab offene Punkte zur Beseitigung der Zulassungsschwierigkeiten. Die Szene versicherte, die spezifischen Fragen zu erarbeiten und mögliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Diese Ausarbeitung steht bislang aus.

Darius Klapp berichtet von bereits wiederholt diskutierten Fragen, die sich bei Umbauten der Hot Rods ergeben. Leider führt das zu kritisierende Verhalten einiger weniger zu folgenreichen Zulassungsproblemen oder Schwierigkeiten bei behördlichen Kontrollen. Wolfgang Blaube verweist darauf, dass die Probleme hauptsächlich daraus resultieren, dass die klaren Regeln zur Verwendung des H-Kennzeichen durch nachträgliche Umbauten von einigen Besitzern missbraucht werden, Auf diese Weise entsteht nicht nur Schaden für die Hot Rod-Szene sondern vor allem auf für die gesamten Nutzer von H-Kennzeichen. Dieser folgenreiche Missbrauch ist unmittelbar und offen zu kritisieren und zu unterbinden. Helmut Horn sieht ebenfalls Handlungsbedarf und ergänzt, dass auch die Regelungen der 07er-Kennzeichens angepasst und spezifische Anforderungen zu definieren sind. Darius Klapp betont, dass sich die Oldtimerszene deutlich positionieren und aktiv gegen Missbrauch der Sonderregelungen und die „schwarzen Schafe“ vorgehen muss, um Schaden von allen historischen Fahrzeugen abzuwenden.

TOP 8 Verschiedenes
Veranstaltungsfolgen der Coronakrise
Dirk Wöhler | Berufsverband Discjockey e.V.

Dirk Wöhler dankt als Präsident des Berufsverbandes Diskjockey e.V. für die Einladung zur PAK-Sitzung und berichtet aus seinen Erfahrungen zu den Folgen der Coronakrise auf geplante Veranstaltungen. Er stellt die wesentlichen Einschränkungen für Veranstaltungen dar und zeigt Möglichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen auf. Er bietet dem PAK Unterstützung bei der Bewältigung der Situation dar und steht für Organisationsfragen oder Hygiene- und Sicherheitskonzepte zu Verfügung. Die Kontaktdaten lauten: Dirk Wöhler, Präsident des Berufsverbandes Discjockey e.V. E-Mail: praesident@discjockey.de.

Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge
Johann König | ADAC e.V.

Johann König berichtet dem PAK von der Arbeit und den bisherigen Ergebnissen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge. Um der Öffentlichkeit historische Fahrzeuge und die Bedeutung der automobilen Kultur für dir Gesellschaft näher zu bringen, wurde ein Imageflyer „Wir lieben Oldtimer“ erarbeitet. Er steht zum Download bereit unter: https://www.adac-motorsport.de/media/dl.php?dID=459,2074&fID=49979. Johann König verweist auch, wie die Sitzung bereits mehrfach gezeigt hat, auf die Verantwortung der Szene sowie aller Oldtimerfreunde für den Erhalt und die Sicherung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Er appelliert an das gemeinsame Bewusstsein für einen rücksichtsvollen und das Image pflegenden Umgang mit dem gemeinsamen Hobby. Die Arbeitsgemeinschaft wird sich nun in einer „AG Nachwuchs“ konzentriert mit der Thematik Jugend und künftige Folgegeneration der Szene befassen.

Sicherheitsprüfung bei historischen Nutzfahrzeugen
Peter Steckel | Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft e.V.

Peter Steckel führt in einem Vortrag über die besonderen Prüfvorschriften für historische Nutzfahrzeuge aus. Der Vortrag liegt dem Protokoll bei. Historische Nutzfahrzeuge müssen immer sechs Monate nach der letzten Hauptuntersuchung eine gesonderte Sicherheitsprüfung absolvieren. Historischen Omnibussen müssen diese sogar alle drei Monate erledigen. Das kommt einer besonderen Herausforderung für die Besitzer und Besitzerinnen historischer Nutzfahrzeuge gleich. Peter Steckel bittet den PAK, eine Arbeitsgruppe „Sicherheitsprüfung Nutzfahrzeuge“ zu gründen, die sich mit diesem speziellen Thema befasst und möglicherweise praktikable Lösungsvorschläge zur Erleichterung der Situation erarbeitet.

Der Parlamentskreis unterstützt die Gründung der AG. Peter Steckel wird diese koordinieren. Markus Tappert erklärt sich spontan zur Mitarbeit bereit. Weitere Interessenten wenden sich entweder an das Berliner Abgeordnetenbüro von Carsten Müller oder direkt per Mail an Peter Steckel: 2.vorsitzender@n-v-g.de

classics to klick
Marco Wenzl | Oldtimernetzwerk

Marco Wenzl berichtet zum Thema Digitalisierung der Oldtimerszene. Die Digitalisierung wurde bereits im PAK angesprochen und ist neben der Nachwuchsgewinnung ein zentrales Zukunftsprojekt. Gestartet wurde mit classic-to-klick.de die erste Onlinemesse für Oldtimer und Youngtimer. Über virtuelle Messestände und Hallen wurden in der ersten Auflage neuesten Produkte und Innovationen aus der Oldtimer-Szene angeboten, Online-Werkstattbesuche angeboten und der Austausch Interessierter gefördert. Das Feedback war gut und es ist eine zweite Auflage, möglicherweise in Kombination mit einer klassischen Oldtimermesse geplant. Andreas Keßler bekräftigt die Ausführungen und hebt die classics-to-klick als Positivbeispiel einer gelungenen Zukunftsidee hervor. Das Format war spannend und bietet weiteres Potenzial.

Kulturgüterbefreiung
Aen Köpper

Aen Köpper führt zum Thema Kulturgüterbefreiung für Oldtimer aus und wird dem PAK über das Büro von Carsten Müller ein Gutachten aus dem Jahr 2009 zur Verfügung stellen. Carsten Müller dankt ihr für die Ausführung und wird das Thema w3eiterhin verfolgen.

Carsten Müller dankt allen Anwesenden für die Beteiligung und schließt um 18:30 Uhr die Sitzung.

Anhänge

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pkamk-20200703.top3-20-07-03-fiva

pkamk-20200703.top4-bewertung-historischer-fahrzeuge-anpassung-mit-beispielkatalog

pkamk-20200703.top5-ps-speicher-03072020

pkamk-20200703.top6-motorradfahrverbot-übersicht-20200703

pkamk-20200703.top8-pak-nvg-03.07.2020

Apr 062019
 

SITZUNGSPROTOKOLL DES PARLAMENTSKREIS AUTOMOBILES KULTURGUT
ZEIT: 15. März 2019, 12:00 bis 15:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

ANWESEND: vgl. Teilnehmerliste

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur Sitzung des Parlamentskreises. Nach der Vorstellung der Tagesordnung begrüßt Carsten Müller besonders den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge im Europäischen Parlament (HVG), Bernd Lange, MdEP und steigt unmittelbar in die Tagesordnung ein.

TOP 2 Positionspapier der HVG zur Zukunft historischer Fahrzeuge
Bernd Lange | MdEP

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge im Europäischen Parlament (HVG), Bernd Lange stellt noch einmal die Mitglieder und Arbeitsweise der HVG vor. Ende November 2018 veröffentlichte die HVG ihr Positionspapier zur Zukunft der historischen Fahrzeuge. Das Papier ist dem Protokoll beigefügt.

Bernd Lange berichtet zu den Hintergründen des Papiers. Klares Ziel ist die Bewahrung des historischen Kulturguts auf den Straßen – als „erlebbares, fahrendes Museum“. Auf Grundlage der Bedeutung von historischen Fahrzeugen sowie dem bisher Erreichten skizziert das HVG-Papier die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen für den europäischen Oldtimer, um im Jahr 2030 tatsächlich noch auf den Straßen erlebbar zu sein.

Es werden absehbare Herausforderungen wie etwa die klimapolitische Gesetzgebung, technische Entwicklungen im Bereich der E-Mobilität, Fortschritte im autonomen Fahren oder der demografische Wandel der europäischen Gesellschaften skizziert. Diese werden in den Kontext einer möglichen Abschwächung der gesellschaftlichen Begeisterung für historische Fahrzeuge sowie einer geänderten Einstellung zur Mobilität gestellt. Für beide Entwicklungen gibt es erste signifikante Anzeichen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass historische Fahrzeuge, neben ihrer außergewöhnlichen Bedeutung als Kulturgut für die Gesellschaft, einen wichtigen und stetig wachsenden wirtschaftlichen Faktor darstellen.

Auf Grundlage dieser Gesamtsituation skizziert das HVG-Papier drei Kernforderungen:

1. Nicht jedes alte Auto ist ein historisches Fahrzeug, klare Kriterien sind nötig.
2. Es sind politische Interventionen erforderlich, um Rahmenbedingungen für das Funktionieren des automobilen Kulturgutes zu ermöglichen.
3. Die Oldtimerszene muss aktiv einen Beitrag zur Integration in gegenwärtige bzw. anstehende Transformationsprozesse leisten.

Bernd Lange betont, dass das Papier die Diskussion über die Oldtimerzukunft anregen soll. Die Initiatoren steigen gern in den Diskurs ein. Die Kontaktdaten sind im Papier vermerkt.

Bernd Lange betont darüber hinaus den Stellenwert der europäischen Oldtimer-Definition für zahlreiche politische Debatten und anstehende Entscheidungen. Es ist ein großer Erfolg, dass diese Definition bereits in verschiedenen Richtlinien Niederschlag gefunden hat und bei weiteren Debatten berücksichtigt wird.

Peter Diehl knüpft unmittelbar an die Entscheidungen auf europäischer Ebene an und fragt, ob im Kontext der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) spezifische Ausnahmen im Zusammenhang mit historischen Fahrzeuge, beispielsweise bei der Verwendung „begrenzter Mengen“, denkbar sind. Bernd Lange führt aus, dass in diesem Zusammenhang der Versuch besteht, bei der Verwendung geringer Mengen ein vereinfachtes Verfahren im Zusammenhang mit dem Erhalt historischen Kulturguts zu ermöglichen. Es bedarf einer gesonderten Bewertung für
jeden Stoff und jede Verbindung. Eine Entscheidung für Chrom sollte in diesem Kalenderjahr erfolgen. Für Blei besteht weiter Handlungsbedarf, und Gespräche sind zu führen.

Prof. Ruth Keller erkundigt sich nach einer Ausnahme bei der Verwendung und Verarbeitung von Asbest. Bernd Lange verweist auf die Arbeitsschutzgesetzgebung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Fall der Asbestverwendung zu beachten ist.

Johannes Hübner erkundigt sich nach einer Einschätzung zur europaweiten, alle Ebenen umfassenden Anerkennung der Oldtimerdefinition. Bernd Lange verweist darauf, dass die Definition in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich verwendet und ausgelegt wird. Dennoch zeichnet sich auch in verschiedenen Mitgliedsstaaten eine positive Entwicklung ab, die auch auf der zunehmenden Einbindung der Oldtimerdefinition auf europäischer Ebene zurückzuführen ist. Zugleich appelliert er, keine neue Debatte um die Oldtimerdefinition oder einzelne Kriterien zu führen. Exemplarisch werden einzelne Aussagen zur 30-Jahre-Altersgrenze angeführt. Franz Graf zu Ortenburg unterstützt den Erhalt der gegenwärtigen Altersgrenze und setzt sich für einen stärkeren Fokus auf die
Nachwuchsgewinnung für die Szene ein.

Carsten Müller führt aus, dass es in der jüngsten Vergangenheit wohl kaum ein Quartal gab, in dem das Oldtimerthema medial derart präsent war. Wichtig ist ihm, das bisher Erreichte nicht zu gefährden und sehr sensibel und bewusst mit der Thematik Oldtimer umzugehen. Zudem unterstützt er die Forderung zur Jugendarbeit. Ulf Schulz unterstreicht deren Bedeutung. Sie muss vor allem offen und im gesellschaftlichen Umfeld erfolgen. Alle Beteiligten sollten der Jugend und ihren Vorstellungen unvoreingenommen gegenüber treten. Es sollten die übergeordneten Themen der Szene aufgegriffen und Werte transportiert werden. In Gesprächen und auf Veranstaltungen muss die Oldtimerszene auf die gesellschaftlichen Diskussionen und Argumentationen vorbereitet sein. Der Erhalt des
historischen Kulturerbes sollte klar im Zentrum der Diskussionen und Handlungen stehen.

Mario De Rosa sieht ein Problem darin, dass in den meisten nicht Fachmedien, Oldtimer fast ausschließlich bei höchstpreisigen Verkäufen Berücksichtigung finden und die überwiegende Masse der Szene nicht abgebildet wird. Johannes Götze betont, dass nach seinem Eindruck die Jugendarbeit bei allen Verbänden und Institutionen bereits an erster Stelle der Arbeit steht oder zumindest einen hohen Stellenwert einnimmt. Reinhard Sachse berichtet aus seiner täglichen Oldtimererfahrung, wonach gegenwärtig vor allem Fahrzeuge aus den 60er bis 90er Jahren des letzten Jahrhunderts verkauft werden. Die Hauptfrage von potenziellen Oldtimerkäufern und -fahrern sei dabei fast immer, ob das historische Fahrzeug in zehn Jahren überhaupt noch auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfte.

Stephan Joest schildert im Kontext der Jugendarbeit von Erfahrungen an französischen Schulen. Im Zuge kombinierter Projekte wurden historischer Fahrzeuge von früheren Kämpferinnen und Kämpfern der Résistance restauriert, wodurch die Schülerinnen und Schüler einerseits etwas über die Résistance erfahren und andererseits die Freude an Handwerkskunst und historischen Fahrzeugen erleben können. Er regt derartige Projekte an, möglicherweise in Deutschland zu initiieren und somit Anknüpfungspunkte an die Szene zu schaffen.

TOP 3 Register für gestohlene Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge
Ralf Stumpfernagel

Ralf Stumpfernagel stellt dem Parlamentskreis seinen Vorschlag für ein Register für gestohlene Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge „MICARE“ vor. Die ausführliche Präsentation mit Hintergrundinformationen und Kontaktdaten liegt dem Protokoll bei.

Ulf Schulz bittet um Auskunft zur Zielgruppe der Datenbank. Ralf Stumpfernagel führt aus, dass prinzipiell alle Beteiligten auf die Daten zugreifen können sollen und verweist auf die
beigefügte Präsentation, die dazu ausführlich Auskunft gibt.

TOP 5 Verschiedenes
Carsten Müller schlägt einen Tausch der Tagesordnungspunkte 4 und 5 vor, da einige Teilnehmer die Sitzung eher verlassen müssen.

Kennzeichenthematik
Christian Theis | BMVI

Christian Theis versichert dem PAK, dass das Bundesverkehrsministerium in den wichtigen Fragen der kleinen Kennzeichen für Motorräder und Klebekennzeichen weiterhin die Anliegen der historischen Fahrzeuge unterstützt. So tagt am 2. April 2019 eine neu gegründete Arbeitsgruppe zu diesem Thema in Düsseldorf. An der AG beteiligen sich auch acht Bundesländer. Aus dem PAK werden Johannes Götze und Peter Schneider teilnehmen, um die Position der Szene bezüglich der kleinen Motorradkennzeichen zu vertreten und auf Änderungs- und Anpassungsbedarf zu verweisen. Es wird angeboten, einen weiteren Sachverständigen aus dem Kreis der Prüforganisationen zum Thema Klebekennzeichen einzubinden. Matthias Gerst erklärt sich bereit. Ziel des Treffens sollte es sein, die
verantwortlichen Bundesländer zu überzeugen, dass es Maßnahmen bezüglich der Anerkennung von erstellten Sachverständigengutachten für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Zuge der Fahrzeugzulassung bedarf. Gegenwärtig verweigerten deutschlandweit Zulassungsstellen mehrfach eine Zulassung trotz bestehender Ausnahmeregelung und vorliegendem Gutachten.

Erforschung des Automobilen Kulturguts in Deutschland
Prof. Ruth Keller | HTW Berlin

Prof. Ruth Keller berichtet über den Stand der wissenschaftlichen Kulturgutforschung in Deutschland und Europa. Es ist festzustellen: Die historisch, technische Kulturgutforschung in Deutschland ist ausbaufähig. Sie verweist auf eine Initiative zur institutionellen Förderung dieses Forschungsbereichs. Expertinnen und Experten dieser Fachrichtung haben ein gemeinsames Schreiben an den Bundespräsidenten gerichtet, der seinerseits die Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters eingebunden hat. Prof. Ruth Keller führt zur europäischen Kulturgutforschung aus, die bis dato nicht optimal vernetzt sei. Für eine bessere Anerkennung muss die Forschungsleistung dem Menschen näher gebracht werden, das technische Kulturerbe und die Industriekultur müssen erlebbarer sein. Dringend appelliert Prof. Ruth Keller zu einer verstärkten Initiative, denn bereits heute seien große Teile unseres Industrieerbes verloren. Es bedarf
großer Anstrengungen und intensiver Forschung, um noch vorhandenes Zeugnis vergangener Zeiten für kommende Generationen zu sichern.

Stephan Joest betont die Bedeutung des Erhalts unseres Industrieerbes und regt eine unmittelbare Einbindung des digitalen Erbes an. Gegenwärtig werden die bereits stattfindenden Verlust digitaler Daten sowie die Folgen daraus nicht ausreichend gewürdigt. Die bisherigen Verluste könnten nicht mehr umgekehrt, Datensätze nicht einfach ergänzt oder neu programmiert werden. Der bestehende Handlungsbedarf in diesem Kontext ist umfassend. Johannes Hübner regt an, auch das Design historischer Fahrzeuge in den Forschungsgegenstand mit aufzunehmen. Zahlreiche Zeitbestimmungen zu Epochen lassen sich beispielsweise auf Fotos über zufällig im Bild befindliche Fahrzeuge und deren besonderes Designmerkmale vornehmen. Carsten Müller wird die Thematik aufgreifen und ein Gespräch mit der Kulturstaatsministerin zur industriegeschichtlichen Forschungsförderung führen.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder | TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH
Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Ltd.

Norbert Schroeder und Peter Diehl präsentieren die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Zustandsnoten. Die Präsentation dieses finalen Vorschlags liegt dem Protokoll bei. Zum Einstieg fasst Norbert Schroeder zunächst die komplexe Ausgangslage sowie den umfassenden Arbeitsprozess, mit zahlreichen Zusendungen, Gesprächen, Vorschlägen und Neubewertungen einzelner Punkte zusammen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe bedanken sich ausdrücklich bei allen, die sich eingebracht und beteiligt haben.

Das grundlegende Problem der Zustandsbewertung liegt in der Diskrepanz zwischen dem allgemeinen Wunsch eines klar definierten und leicht verständlichen Systems einerseits und andererseits der Tatsache, dass sich die komplexe und mitunter vielschichtige Historie eines Fahrzeug nicht ausschließlich anhand eines minimalistischen Bewertungsschlüssels beschreiben lässt. Dieses Problem wird auch der präsentierte Vorschlag der AG Zustandsnoten nicht einfach lösen können. Gleichzeitig haben die Diskussionen im PAK sowie der umfassende Bearbeitungsprozess der AG bereits in die Fachszene ausgestrahlt.

Anhand der Präsentation führen die Referenten umfassend aus und erklären ebenso umfassend den Entstehungs- und Findungsprozess der einzelnen Aspekte des vorgestellten Systems. Ein klassisches Schulnotensystem von 1 bis 5 beschreibt den technischen Zustand. Ein Ausrufezeichen als sichtbarer Hinweis einer besonderen historischen Bedeutung ergänzt die Zustandsnote. Die ausführliche Darstellung der Besonderheiten des bewerteten Fahrzeugs erfolgt anschließend in einem separaten Teil des Gutachtens.

Wichtig ist: Das System ist und kann „nur“ eine Tatsachenbeschreibung sein. Eine Darstellung des materiellen Wertes kann damit nicht erfolgen.

Johann König regt an, eine Alternative für das gewählte Ausrufezeichen als Verweis auf die Besonderheit zu wählen, denn ein „!“ kann auch als Bekräftigung der vorangestellten Note aufgefasst werden. Ulf Schulz schlägt die Verwendung des Buchstaben „S“ als Hinweis auf die besondere Bedeutung vor, da er in vielen Sprachen für „Sonder“ oder „Spezial“ steht. Peter Diehl spricht sich für die Beibehaltung des Ausrufezeichens aus. Das „!“ ist einfach, verständlich und weckt Aufmerksamkeit. Innerhalb der AG wurde lange nach „dem Zeichen“ als Ausdruck der Besonderheit gesucht und die gängigsten Alphabete und Zeichentabellen durchsucht. Beispielsweise wurde von dem „S“ als Hinweisgeber abgesehen, da es Assoziationen zu bestimmten Modellreihen von mehreren Fahrzeugherstellern wecken kann.

Die AG-Mitglieder betonen die Wichtigkeit, den Gutachtern vor Ort ganz klare Anhaltspunkte für die Bewertung eines historischen Fahrzeugs an die Hand zu geben. Norbert Schroeder schlägt daher vor, dass Bewertungssystem in der nächsten Sitzung anhand von Beispielfotos darzustellen und das Konzept auf diese Weise noch einmal zu verdeutlichen. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

Roland Kayser dankt im Namen der Verfasser der berücksichtigten Bachelorarbeiten für die Auseinandersetzung mit den Arbeiten und dankt den AG-Mitgliedern für deren eindrucksvolles Engagement. Johannes Hübner unterstreicht die Wichtigkeit einer Kompatibilität dieses Bewertungssystems mit den gängigen FIVA-Regelungen, -Pässen und –Gutachten. Peter Diehl betont, dass diese berücksichtigt wurden und das System mit FIVA-Regelungen vereinbar ist. Abschließend bietet Norbert Schroeder allen Interessierten an, Rückmeldungen und Vorschläge an seine bekannte E-Mail-Adresse
(classiccars@de.tuv.com) zu schicken und in der nächsten Sitzung darüber noch einmal zu sprechen.

TOP 5 Verschiedenes
Termine

Carsten Müller verweist auf bevorstehende Abstimmungen im Plenarsaal. Da die anwesenden Abgeordneten noch im PAK sein sollten, werden die Termine vorgezogen. Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut wurde im Mai 2009 gegründet und begeht somit sein zehnjähriges Jubiläum. Dieser Anlass sollte genutzt werden, um uns fern dieses Sitzungssaals in lockerer Atmosphäre über Erreichtes und Ausstehendes auszutauschen. Dazu bietet sich am Freitag, 3. Mai 2019 eine besondere Gelegenheit. Im Zentrum Berlins startet die „14. AvD Rund um Berlin Classic“. Mit den Organisatoren ist abgesprochen, dass in diesem Rahmen das Jubiläum begangen werden kann. Nach einem gemeinsamen Frühstückskaffee um 09:30 Uhr können Interessierte anschließend den 1. Rallyetag in historischen Fahrzeugen erleben. Ein Anschreiben mit weiterführenden Informationen wird versendet.

Carsten Müller dankt im Namen des gesamten PAK Matthias Gerst für seine langjährige, engagierte Mitarbeit im Parlamentskreis. Bereits Ende Mai geht Matthias Gerst in den wohlverdienten Ruhestand, kann aber bei Wunsch gern an den zukünftig stattfindenden PAK-Sitzungen teilnehmen. Der Abschied von Herrn Gerst macht eine Neuregelung zur Koordinierung der Arbeitsgruppe Kennzeichen erforderlich. Carsten Müller bittet zu prüfen, ob es in der Runde eine Interessierte/einen Interessierten gibt, der die Leitung der AG übernehmen will. Alf Menzel erklärt sich umgehend dazu bereit und wird zukünftig die Kennzeichenthematik federführend begleiten.

Carsten Müller verweist auf eine parallele Entwicklung rund um den DUK-Antrag zur Anerkennung der automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe. Die Entwicklung wird unterstützt. Carsten Müller hat ein Gespräch mit der Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission geführt und das Anliegen umfassend dargestellt. Der Parlamentskreis wird über aktuelle Entwicklungen umgehend informiert.

Christian Sauter berichtet dem PAK von dem in der letzten Sitzung angekündigten Gespräch auf Leitungsebene im Bundesverkehrsministerium. Es fand am 13. Dezember 2018 im Verkehrsministerium statt. Teilgenommen haben Christian Sauter, Carsten Müller und PStS Steffen Bilger. Inhaltlich ging es um PAK-Themen. Es wurde Regelungs- und Gesprächsbedarf aufgezeigt zu Kennzeichenthemen, zur geplanten Änderung der EURichtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, zur rechtsicheren Nutzung der roten 07er-Kennzeichen im EU-Ausland, zur Fahrverbotssituation. Der Staatssekretär versichert im Gespräch, dass die Anliegen der Oldtimerszene für das BMVI weiterhin relevant sind und das Haus nach Möglichkeit entsprechende Unterstützung leisten wird.

Die die Abgeordneten zu Abstimmungen in den Plenarsaal müssen, übernimmt Mario De Rosa die Leitung der Sitzung.

FIVA Guide – For responsible use of historic vehicles on today’s road
Johann König | ADAC e.V.

Johann König informiert den PAK über den „FIVA Guide for responsible use of historic vehicles on today’s roads“. Die FIVA bietet damit ein Tool für Oldtimerbesitzer und -fahrer an. Zusammengetragen sind wesentliche Informationen für deren Beitrag, um spezifischen Verantwortung für Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt gerecht zu werden. Weiterführende Informationen sowie der FIVA Guide selbst sind unter https://www.fiva.org/?p=8820 verfügbar.

Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge
Johann König | ADAC e.V.

Johann König berichtet über die Hintergründe zur Gründung der „Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge“ am 15. Januar 2019. Mit dem Ziel, historische Fahrzeuge als herausragendes technisches Kulturgut zu schützen und zu erhalten, haben Vertreterinnen und Vertreter der maßgebenden deutschen Oldtimerverbände und Klassikressorts der Automobilclubs gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen. Es werden regelmäßige Treffen stattfinden, um einen stetigen Austausch über die relevanten Themen zu ermöglichen. An der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Historische
Fahrzeuge haben teilgenommen: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC), Allgemeiner-Schnauferl-Club e. V. (ASC), Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD), Bundesverband Historische Landtechnik e. V. (BHLD), Deutscher Automobil-Veteranen-Club e. V. (DAVC), Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e. V. (DEUVET), Initiative Kulturgut Mobilität e. V. (IKM) und der Veteranen-Fahrzeug-Verband e. V. (VFV). Der Verband der Automobilindustrie (VDA) war als Gast vor Ort und auch die Nutzfahrzeug- Veteranen-Gemeinschaft (NVG) trägt die AG Historische Fahrzeuge mit. Die entsprechende Pressemitteilung ist unter https://www.adacmotorsport.de/media/index.php?ID_dir=459,462,1849,1853&fID=42798 abrufbar. Johann König wird den PAK über weiteren Entwicklung informieren.

Carsten Müller übernimmt erneut die Leitung und schließt die Sitzung.