Apr 202011
 

Überarbeitete Richtlinie zur Erlangung des H-Kennzeichens veröffentlicht:

Neuer Prüfkatalog für Oldtimer stellt keine wesentliche Veränderung dar

Berlin, 19. April 2011.

Mit der Neuordnung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 25. April 2006 wurden vom Bundesverkehrsministerium die Bedingungen zur Erlangung eines H-Kennzeichens erleichtert. Seit Inkrafttreten zum 1. März 2007 wird auf die Erteilung einer besonderen Betriebserlaubnis für Oldtimer verzichtet; das für die Erteilung eines H-Kennzeichens notwendige Gutachten nach § 23 StVZO kann ab diesem Zeitpunkt nicht nur durch die Technischen Prüfstellen, sondern zusätzlich durch die Prüfingenieure der amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen durchgeführt werden.

Die bis zum Zeitpunkt der Neuverordnung gültige Richtlinie BMV/StV 13/36.15.17 von 1997 nach § 21 c StVZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis musste deshalb neu formuliert werden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hatte die Möglichkeit, bereits bei der Entstehung dieser überarbeiteten Richtlinie mitzuwirken, um die Belange der Oldtimerfahrer zu berücksichtigen.

Die Automobilindustrie hat ein großes Interesse daran, die im Rahmen einer Überarbeitung der Richtlinie notwendige Umsetzung innerhalb der Prüf- und Sachverständigenorganisationen einheitlich zu gestalten, damit eine mögliche Aufweichung des Status der H-Kennzeichen und eine daraus eventuell resultierende Gefährdung dieser Sonderregelung vermieden wird. Das Bundesverkehrsministerium hat deshalb festgelegt, dass die zuständigen Prüforganisationen vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie eine abgestimmte Arbeitsanweisung erstellen.

Die Neufassung der Richtlinie wurde mit Schreiben vom 06. April im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht und wird damit nach weiteren sechs Monaten gültig.

Der exakte Wortlaut der Richtlinie steht auf https://amicale-citroen.de/ zum Download bereit (PDF; ca. 780 kB).

Wir danken dem VDA für die Bereitstellung des Bundesverkehrsblatts zur Weitergabe an die Citroen-Clubs bzw. deren Mitglieder.

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New Regulation for Registration of Historic Vehicles in Germany

A new regulation for formal registration of vintage vehicles (a.k.a. “historical number plate”, ending on “H” such as “xx-xx xxxx H”, valid for vehicles aged 30 years and older) has been issued by the Germany Ministry of Traffic which can be read in the a.m. publication (PDF).

It will become effective on 6-Oct-2011, 6 months after publication in the German government documentation. The document describes the relevant methods and qualification criteria in more detail and is valid throughout all certification bodies (such as TÜV etc.) in Germany.

Thanks to VDA to distributing this info to the Citroen Clubs and their members.