Aug 102021
 

Im Zuge der bereits zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen bilateralen Durchführungsvereinbarung zum deutsch-schweizerischen Polizeivertrag für die geduldete Verkehrsteilnahme mit „besonders zugelassenen Fahrzeugen“ erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

“Den Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit deutschen Sonderkennzeichen bietet sich nach Abschluss einer Durchführungsvereinbarung zum deutsch-schweizerischen Polizeivertrag für die geduldete Verkehrsteilnahme seit dem 1. Juli 2021 endlich Rechtssicherheit für die vorübergehende Verkehrsteilnahme in der Schweiz. Fahrzeugüberführungen oder die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen können nun verlässlicher geplant und durchgeführt werden.

Gegenüber dem Bundesverkehrsministerium habe ich diese Regelung zum Anlass genommen, weitere vergleichbare Abkommen auf europäischer Ebene anzustreben, um bestehende Regelungslücken, vor allem mit Frankreich, Belgien und Luxemburg zu schließen. Eine verbindliche Regelung auf europäischer Ebene wird stets wiederkehrende Schwierigkeiten für Fahrzeuge mit deutschen Sonderkennzeichen bei Überführungsfahrten oder auf dem Weg zu Oldtimerveranstaltungen im europäischen Ausland beheben. Eine dafür bereits 2007 veröffentlichte ‚Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden‘ konnte keine rechtssichere Klarheit für Fahrzeugen mit roten Kennzeichen, mit Kurzzeitkennzeichen und mit roten Oldtimerkennzeichen schaffen. Trotz der 2007er-Mitteilung wurde bei Einreisen und Auslandsfahrten regelmäßig und wiederkehrend von Problemen mit den Sicherheitsbehörden berichtet. Das Bundesverkehrsministerium kann weiter entscheidend an der Beseitigung der Unsicherheit mitwirken, um historisches Kulturgut erlebbar auf unseren Straßen zu halten.”

Die Amicale unterstützt diese Forderung nachhaltig, da die Clubs (nicht nur) von Citroën und anderen Marken bzw. die Clubmitglieder von der aktuellen Rechtsunsicherheit betroffen sind.

An dieser Stelle sei noch einmal auf die Sondermitteilung von ADAC Klassik verwiesen:

“…Zum 1. Juli 2021 ist zwischen Deutschland und der Schweiz eine Vereinbarung in Kraft getreten, wonach im jeweiligen Land „besonders zugelassene Fahrzeuge“ gegenseitig geduldet werden (VkBl. 2021 S. 738). Es ist somit möglich, Fahrzeuge mit deutschen roten Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen in die Schweiz zu überführen bzw. entsprechend des Verwendungszwecks des jeweiligen Kennzeichens (Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten) zu nutzen. Bei 07-Kennzeichen ist die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen erlaubt.

Lesen Sie hierzu auch die beigefügte ausführliche Mitteilung der Juristischen Zentrale des ADAC (PDF) …“

Wir danken der ADAC Klassik für die Überlassung der Informationen.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland