Mrz 182022
 

FIVA Update von Februar 2022 – wichtig auch die Informationen weiter unten aus Frankreich, für historische Fahrzeuge. Wir danken dem ADAC für die Überlassung der Informationen für unsere Clubmitglieder.

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EU Projekt für Zugangsbeschränkungen für Fahrzeuge in Innenstädten (UVAR – Urban Vehicle Access Regulations): Ausnahmen für historische Fahrzeuge in Umweltzonen möglich

Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission hat der FIVA gegenüber bestätigt, dass keine Erläuterungen für Zugangsbestimmungen zu Umweltzonen herausgegeben werden und die Kommission auch gegenüber den Behörden keine allgemeinen Empfehlungen aussprechen wird, historische Fahrzeuge von den Regelungen in Umweltzonen auszunehmen.

Die Arbeit der Kommission im Bereich Zugangsbestimmungen für Fahrzeuge in Städten wird aber weitergeführt, vor allem im Rahmen von Forschungsprojekten und insbesondere dem Projekt ReVeAL (Regulating Vehicle Access for improved Liveability/Regulierung des Zugangs von Fahrzeugen für eine höhere Lebensqualität), das den Schwerpunkt auf sechs Städte legt: London, Bielefeld (D), Helmond (NL), Padova (I), Vitoria-Gasteiz (E) und Jerusalem.

Ziel des Projekts ist es, die Einführung von Zugangsbeschränkungen in sechs Pilotstädten zu unterstützen und ein Tool zu entwickeln, anhand dessen Städte beurteilen können, welche UVAR- Maßnahmen für sie in Frage kommen und was bei einer Umsetzung zu beachten ist. Im Rahmen des Projekts werden eine Reihe von Leitlinien zu bestimmten UVAR-Themen erarbeitet. Eine Leitlinie zu „Ausnahmen und Genehmigungen“ wurde bereits veröffentlicht. Sie enthält eine Liste von Fahrzeugen, für die eine Ausnahme in Umweltzonen vorgesehen werden kann, um die finanzielle Belastung bestimmter Gruppen und unverhältnismäßig hohe Kosten für kostenintensive Fahrzeuge zu vermeiden, die in einem Gebiet selten zum Einsatz kommen. Auf der Liste ist die Kategorie „spezielle, teure Fahrzeuge mit geringer Laufleistung“ vorgesehen, die definiert wird als:

„breit genutzt, wenn solche Fahrzeuge gebraucht werden. Dies umfasst auch Offroad-Fahrzeuge, die auf der Autobahn fahren dürfen, mobile Kräne, Betonmischer, mobile Absauggeräte, Show-/Zirkuswagen, landwirtschaftliche Fahrzeug, (nicht kommerziell genutzte) historische Fahrzeuge.“

Das sind gute Nachrichten, da die nationalen Vertretungen der FIVA bei ihren Bemühungen, Ausnahmen für historische Fahrzeuge bei in ihrem Land geplanten Umweltzonen zu erwirken, auf dieses Dokument abstellen können.

Maßnahmen der FIVA: Die FIVA arbeitet diese positive Aussage in ihr „Umweltzonen-Toolkit“ ein und nimmt die erforderlichen Referenzen und Weblinks auf.

FIVA verpflichtet sich erneut zur „European Road Safety Charter“

Die FIVA hat der Europäischen Kommission den Leitfaden für eine verantwortungsbewusste Nutzung historischer Fahrzeuge auf den Straßen von heute (FIVA Guide) zur Bekräftigung ihres Engagements im Sinne der Europäischen Verkehrssicherheitscharta vorgelegt. Das Dokument wurde auf der Webseite der Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit veröffentlicht.

Konsultationen der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat drei Konsultationen eröffnet, die für die FIVA und ihre Mitglieder von Interesse sein könnten:

Themen:

* Reparatur und Weiterverwendung von Gütern: Da der Erhalt und die Nutzung historischer Fahrzeuge Paradebeispiel für Reparatur und Weiterverwendung ist, wird die FIVA die hier argumentieren, dass die Besitzer historischer Fahrzeuge nicht nur das automobile Kulturerbe für künftige Generationen bewahren, sondern damit auch einem der wichtigsten Grundsätze der Nachhaltigkeit gerecht werden: Fahrzeuge werden weiter verwendet und Müll wird vermieden. Die FIVA wird weiter darauf abstellen, dass die Umweltauswirkungen von Fahrzeugen nicht nur anhand ihrer Emissionen beurteilt werden sollten, sondern im Rahmen einer Kalkulation „cradle to grave“ („von der Wiege bis zur Bahre“) und so versuchen, den Erhalt von Youngtimern zu unterstützen, die bald Oldtimer sein werden.

* Richtlinie zum Thema Grenzüberschreitung: Die Konsultation enthält keine Fragen, die für historische Fahrzeuge direkt relevant sind, da aber die Halter historischer Fahrzeug regelmäßig auch grenzüberschreitende Touren fahren, wird die FIVA ihre Auffassung an geeigneter Stelle platzieren und die Konsultation den nationalen Vertretungen zugänglich machen.

* Führerscheinrichtlinie: Die Multiple-Choice-Fragen enthalten einige Altersgrenzen für die Kategorien D und C+D-Äquivalente, die für die Halter von Nutzfahrzeugen interessant sein könnten. Die FIVA wird auch hier Stellung nehmen und die Konsultation an ihre nationalen Vertretungen weitergeben.

INFORMATION

Frankreich nimmt historische Fahrzeuge von den Bestimmungen zu Umweltzonen aus

Nach Ratifizierung des gesetzlichen Rahmens zu Umweltzonen in Frankreich im Jahre 2019 wurden Umweltzonen in vier Städten eingerichtet: Paris, Rouen, Reims und Nizza. Die nationale Vertretung der FIVA in Frankreich stand mit Unterstützung durch andere Organisationen mit den Behörden in Kontakt und konnte im Ergebnis sicherstellen, dass historische Fahrzeuge in allen Städten von den Auflagen ausgenommen sind. In vier weiteren Gebieten/Städten sind Umweltzonen angedacht (Großraum Paris, Straßburg, Toulouse und Lyon) und es ist davon auszugehen, dass auch dort Ausnahmen für historische Fahrzeuge gelten werden.

Diese Erfolge sind insbesondere deshalb wichtig, da ein Klima- und Belastbarkeitsgesetz aus 2021 nun vorsieht, dass alle Stadtgebiete mit mehr als 150.000 Einwohnern bis 2025 Umweltzonen einrichten müssen, um die Luftverschmutzung zu senken. Hiervon sind 33 Städte betroffen. Dank weiteren Einsatzes der nationalen Vertretung enthält das Gesetz einen Bericht des Umweltministeriums über „die Bedingungen für denkmalgeschützte Fahrzeuge, die in Umweltzonen fahren“, in dem die wirtschaftlichen und kulturellen Vorteile der Bewahrung des automobilen Kulturerbes hervorgehoben werden. In der Folge hat die französische Regierung beschlossen, kurzfristig eine spezielle Vignette für Sammlerfahrzeuge vorzusehen, um die Anwendung der Ausnahmeregelung zu erleichtern.

EU beschließt neue Wegekostenrichtlinie

Die EU-Institutionen haben die neue Wegekostenrichtlinie nur formell beschlossen. Sie ist vorrangig auf Straßenbenutzungsgebühren für den Schwerlastverkehr ausrichtet, gibt den Mitgliedstaaten aber auch Spielraum für die Einführung allgemeiner Mautregelungen für Busse, Transporter und Pkw, die das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T) befahren.

Ziel der neuen Regelungen ist es, Straßenbenutzungsgebühren von einem zeitbasierten Modell in ein streckenbezogenes System zu überführen, um dem Verursacherprinzip besser gerecht zu werden, so wie dies ursprünglich im Weißbuch zur Verkehrspolitik angedacht war. Sofern Mitgliedsstaaten die Maßnahmen der Richtlinie auf Pkw ausweiten, hat die FIVA die Aufnahme von Bestimmungen sichergestellt, nach denen historischen Fahrzeugen ein Sonderstatus gegenüber anderen Fahrzeugen eingeräumt wird, um das automobile Kulturerbe zu bewahren.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland