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EU-Ausschuss für die Zollnomenklatur überarbeitet den Tarif 9705
Bereits seit mehreren Jahren setzt sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) für eine Überarbeitung des Zolltarifs “9705 00 00” ein. In diesem werden u. a. bei der Einfuhr von Oldtimern in die EU die Voraussetzungen für die Einstufung als Sammlungsstück von geschichtlichem und völkerkundlichem Interesse beschrieben. Das Bundesministerium für Finanzen teilte nun mit, dass mit Wirkung vom 01. Januar 2014 in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel 97 eine neue Formulierung aufgenommen wird. Große Teile des bisherigen Textes, die aufgrund unklarer Formulierungen in einzelnen Mitgliedsländern der EU für unterschiedliche Interpretationen sorgten, entfallen künftig. Dieses betrifft vor allem die Anforderungen an den “geschichtlichen und völkerkundlichen Wert” der eingeführten Kraftfahrzeuge.
Der vollständige neue Text lautet wie folgt:
“…Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:
(1) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;
(2) mindestens 30 Jahre alt sind;
(3) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.
Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
a) Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren;
b) Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör für Sammlerkraftfahrzeuge handelt, ihr Alter mindestens 30 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.
Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien…”
Einen besonderen Beitrag zu dieser positiven Entwicklung leistete die “European Parliament – Historic Vehicle Group (EP-HVG)” unter Leitung des Abgeordneten Bernd Lange. Bereits im April 2011 wurde das Thema innerhalb dieses Kreises diskutiert, mit dem Ergebnis, einen Antrag auf Änderung bei der zuständigen Kommission einzureichen. Ziel einer überarbeiteten Version sollte die Gleichbehandlung in allen Mitgliedsstaaten der EU bei der Einfuhr von Oldtimern aus dem nicht-europäischen Ausland (Drittländern) sein. Außerdem sollte eine präzisere Formulierung dafür Sorge tragen, dass Käufer bereits beim Erwerb des Oldtimers im Ausland sicher wissen, ob ein Fahrzeug den vergünstigten Zoll- und Steuersatz des Tarifs 9705 in Anspruch nehmen kann.
Eine Veröffentlichung des neuen Textes im Amtsblatt der Europäischen Union soll spätestens bis 31.10.2013. erfolgen. Bei Anerkennung eines Fahrzeugs in Position 9705 lautet der Drittlands-Zollsatz “frei”. Dies bedeutet, dass für “Sammlerkraftfahrzeuge” (Oldtimer), die die zuvor beschriebenen Kriterien erfüllen, im Falle der Einfuhr lediglich 7 % Einfuhrumsatzsteuer fällig werden.
Die EP-HVG ist ein Arbeitskreis von Parlamentariern des Europäischen Parlaments und Vertretern verschiedener Oldtimer-Verbände, u. a. des VDA. Sie wurde 2010 auch auf Initiative des VDA ins Leben gerufen und tagt seit dem mehrmals im Jahr. Ziel der EP-HVG ist es, die Interessen von historischen Fahrzeugen zu wahren und deren Belange zu fördern.
Innerhalb des VDA setzt sich der Fachbereich Historische Fahrzeuge dafür ein, dass Oldtimer auch in Zukunft ohne Einschränkungen auf öffentlichen Straßen bewegt werden können. In dem gleichnamigen Ausschuss sitzen Vertreter der deutschen Automobilhersteller von Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche und Volkswagen sowie der Automobil-Zulieferunternehmen Bosch und ZF.
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New Regulation for the import of vintage vehicles from non-EU countries into the EU
For several years, the German Association of the Automotive Industry (“Verband der deutschen Automobilindustrie”, VDA) had been advocating for a revision of the tariff “9705 00 00”. In this the requirements for classification as a collection piece of historical and ethnographic interest are described including the import of classic cars in the EU. The Federal Ministry of Finance announced now that with effect from 01 January 2014 in the Combined Nomenclature of the EU, a new formulation is included in the 97th section replacing large parts of the existing text, which provided in individual EU member states for different interpretations due to unclear wording, accounting for the future. This concerns in particular the requirements of the “historical and ethnographic value” of imported motor vehicles.
As this regulates to a large extent on which criteria are to be met when importing non-EU based cars into EU, this is quite relevant to a number of collectors in our reach.
As soon as the Amicale gets to read the new official wording, we will publish this on our website.