Der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) berichtet in seinem Ergebnisprotokoll der Sitzung am 06.02.2012 über die neuesten Entwicklungen. Hier die wichtigsten Eckpunkte des Protokolls – hier die für die Charta von Turin relevanten Teile, in der die wichtigsten Eckpunkte zur Definition von Oldtimern festgelegt werden sollen:
TOP 3: Status Sonderkennzeichen
Thomas Jarzombek teilt mit, dass er das Thema nochmal neu aufgerollt habe. Er habe zunächst zu identifizieren versucht, wer der richtige Adressat sei, um das erstrebte Ziel einer praktikablen Lösung der diversen Probleme bei Oldtimer-Kennzeichen möglichst zügig und unbürokratisch zu erreichen. Auf entsprechenden Hinweis von Herrn PStS Dr. Scheuer habe er sich daher schriftlich an das DIN-Institut gewandt. Der Ausschuss Normenpraxis (ANP), beim DIN zuständig für Problemstellungen im Umfeld von Normung,
sei zunächst um seine Einschätzung gebeten worden.
Der Vorsitzende des ANP, Holk Traschewski, habe die Problematik jedoch nicht endgültig klären können. Daher sei sodann der Normenausschuss Automobiltechnik (NAAutomobil) angeschrieben worden, der beim DIN die nationalen, regionalen, internationalen Normungsinteressen auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugwesens vertrete. Der Vorsitzende des Ausschusses, Egbert Fritzsche, habe im Ergebnis wiederum auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums (BMVBS) verwiesen.
Herr Jarzombek verliest das entsprechende Antwortschreiben von Herrn Fritzsche. Damit sei nun klar, dass das BMVBS um eine Regelung durch Verordnung ersucht werden müsse und anderenfalls eine Regelung durch den Gesetzgeber zu erfolgen habe.
Willy Hof merkt dazu an, dass es bei der Problematik ursprünglich um Motorräder gegangen sei. Inzwischen scheine es ihm jedoch, dass Pkw-Kennzeichen im Fokus stünden. Herr Jarzombek sieht hier eine Verknüpfung und will die Thematik gemeinsam behandeln.
Stefan Röhrig teilt mit, dass der VDA im Rahmen der Korrespondenz zwischen Herrn Jarzombek und dem DIN involviert worden sei, jedoch für solche Fragen nicht zuständig sei. Eine Regelung im Wege von DIN-Normen sei allerdings viel zu aufwändig, da für jede Ausnahme eine spezielle Norm erarbeitet werden müsse. Dabei sei für ein Normungsverfahren ein Zeitraum von etwa drei Jahren anzusetzen. Dies stehe nicht im
Verhältnis.
Peter Schneider sieht bei der Thematik speziell die Frage der Klebekennzeichen für Pkw im Vordergrund. Martin Halder merkt an, dass nach seiner Kenntnis Klebekennzeichen rechtlich gar nicht zulässig seien. Stefan Röhrig erwidert, dass diese in Ausnahmen durchaus zulässig seien.
Martin Halder spricht sich dafür aus, Pkw und Motorräder bei der Frage gemeinsam zu behandeln.
Peter Steinfurth ist der Ansicht, dass es keiner zusätzlichen Norm bedürfe. Die erforderlichen Kennzeichen gebe es bereits, man müsse nur für eine Freigabe sorgen. Thomas Jarzombek fasst zusammen, dass als Konsens vom Parlamentskreis eine Gesamtlösung gewollt sei. Er werde nun nochmals das BMVBS ansprechen und ein Gespräch mit PStS Dr. Scheuer und Mitarbeitern der zuständigen Fachabteilung suchen.
Markus Tappert berichtet, dass jede Zulassungsstelle die Thematik anders handhabe. Eine Ausnahmegenehmigung seitens des Ministeriums wäre der beste Weg, um eine bundesweit einheitliche Lösung zu haben.
Jürgen Ockens sieht hier eine Nagelprobe für den Parlamentskreis. In der Sache habe man sich im Kreis gedreht. Er zeigt sich enttäuscht davon, wie wenig der Parlamentskreis offenbar bewirken könne. Er bedauert, dass kein Fortschritt bei diesem wichtigen Punkt erkennbar sei.
Thomas Jarzombek stellt dazu klar, dass er nach seiner Amtsübernahme den Vorgang neu aufgerollt habe und es dabei als primäres Ziel angesehen habe, zunächst eindeutig den richtigen Ansprechpartner für das Thema zu identifizieren.
Jürgen Ockens erwidert, ursprünglich sei es darum gegangen, alte Regelungen, die aufgehoben worden seien, lediglich wieder aufleben zu lassen. Es habe dazu anfangs geheißen, dies sei relativ unproblematisch möglich.
Martin Halder versteht die Enttäuschung von Herrn Ockens. Auch nach seiner eigenen Berufserfahrung sei es so, dass man in einem Unternehmen Dinge zügig anpacken und regeln könne. In der Politik laufe jedoch manches anders. Es sei positiv, dass die Richtung nun klar sei und man die Entscheidungsträger für das Problem sensibilisiert habe.
Thomas Lundt bezeichnet die aktuelle Kennzeichnungs-Praxis als katastrophal. Ämter hielten sich nicht an die Vorgaben des TÜV. Selbst bei Vorlage von Prüfbescheinigungen sei kein einheitliches Vorgehen erkennbar.
Thomas Jarzombek kann die geäußerte Frustration sehr gut verstehen und verspricht, sich der Sache anzunehmen.
TOP 4: Präsentation der Allensbacher Studie (Michael Kaiser)
Michael Kaiser trägt die Präsentation der Allensbacher Studie zum Oldtimer-Segment vor, die im Auftrag der VF Verlagsgesellschaft und mit Unterstützung durch den VDA erstellt worden ist.
Von den Anwesenden werden vereinzelt Nachfragen zu den gezeigten Folien gestellt, die Herr Kaiser beantwortet.
Maik Hirschfeld stellt fest, dass die Ausführungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung des Oldtimer-Segmentes sich mit denjenigen Zahlen deckten, die im Jahr 2006 im Rahmen einer von der FIVA beauftragten Studie erhoben worden seien. Demnach wurde damals ein Wirtschaftsfaktor in Höhe von etwa 5,5 Mrd. Euro ermittelt.
Michael Kaiser merkt dazu an, dass in der Allensbacher Studie lediglich eine Konzentration auf vier Teilbereiche erfolgte, gleichwohl aber bereits ein Umsatzwert von etwa 5 Mrd. Euro errechnet werden konnte.
Martin Halder teilt abschließend mit, dass die Ergebnisse der Studie den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollen.
TOP 5: FIVA Charta von Turin (Horst Brüning)
Horst Brüning leitet zunächst in das Thema ein. Er erläutert den Hintergrund, wie es zur Erstellung einer Charta kam. So habe man die Initiative seitens der für dieses Kulturgut Interessierten aufnehmen wollen. Unter anderem die vier größten Staaten derWelt seien inzwischen Mitglied der FIVA. Daher habe man es als wichtig erachtet, sich ein gemeinsames Fundament zu erschaffen. Etwa 40 Mitgliedsländer hätten Feedback zu dem ersten Entwurf gegeben. Die Charta sei unter der engagierten Mitwirkung zahlreicher Beteiligter entstanden.
Johann König teilt mit, dass der ADAC gemeinsam mit anderen Beteiligten einen Änderungsentwurf für die Charta ausgearbeitet hat. Diesen Entwurf stellt er zusammen mit Tilman Kleber in einer Präsentation vor. Hierbei werden insbesondere die Vorschläge für die einzelnen Artikel im neuen Wortlaut dargestellt.
Thomas Jarzombek begrüßt den inzwischen hinzugekommenen PStS Dr. Andreas Scheuer. Horst Brüning zeigt sich erfreut über die Vorschläge und die aktive Mitwirkung, insbesondere auch der jüngeren Generation. Insgesamt vertrete er die Auffassung, etwas Altes müsse nicht grundsätzlich einfach weggeworfen werden. Es gehe also um die Erhaltung kultureller Werte.
Stefan Röhrig sieht den Parlamentskreis als idealen Ort an, diese Thematik zu erörtern. Zu dem Charta-Entwurf habe er in letzter Zeit viele Rückmeldungen erhalten. In Deutschland herrsche teilweise eine Skepsis vor, wozu eine solche Charta erforderlich sei, da die bestehenden Regelungen in Deutschland gut seien. Er selbst hält ein internationales Dach jedoch für gut. So habe man weitere Argumente gegenüber der Politik.
Der VDA begrüße die Initiative der FIVA und lobe den Prozess als transparent. Man habe Vorschläge gemacht, die die FIVA auch berücksichtigt habe. Ziel sei keine Spaltung der Szene. Den Entwurf des ADAC halte er für gut, da er insgesamt stringente und logische Verbesserungen vorsehe. Er spricht sich zudem dafür aus, auch auf europäischer Ebene eine Regelung nach dem Vorbild der deutschen H-Kennzeichen anzustoßen. Er bittet Herrn Brüning darum, das ADAC-Papier seitens der FIVA einzubeziehen.
Winfried Seidel hielt den ersten Entwurf der Charta für schlecht, sieht in dem zweiten Entwurf nun aber eine klare Verbesserung. Er hat gleichwohl immer noch Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Modernisierungsvorschriften. Er dankt der FIVA jedoch für die Arbeit und möchte seine Vorschläge einbringen, beispielsweise über den ADAC.
Sebastian Körber spricht den Querverweis zum Gebäudesektor an. Er sieht die Gefahr, dass es hier zu der philosophischen Grundfrage führen könne, ob alt oder neu besser sei. Daher plädiert er dafür, die Formulierungen bezüglich der Reparaturen an Fahrzeugen besser allgemein zu halten.
Martin Halder greift diesen Punkt auf und sieht es als wichtig an, keine Redundanzen entstehen zu lassen.
Tilman Kleber weist darauf hin, dass Gebäude im Gegensatz zu Autos immobil und damit nicht ersetzbar seien. Bei Fahrzeugen jedoch sei es auch rein wirtschaftlich eher möglich, als Ergänzung beispielsweise ein zusätzliches Fahrzeug parallel zu besitzen und mit unterschiedlichem Fokus zu pflegen.
Maik Hirschfeld wirft die grundsätzliche Frage auf, ob eine Charta überhaupt erforderlich sei. Er sieht die bestehenden Regeln in Deutschland als völlig ausreichend an. Der vom ADAC vorgestellte Entwurf gehe seiner Ansicht nach in die richtige Richtung. Ausdrücklich warnt er davor, Institutionen wie beispielsweise der UNESCO mit einer Charta Richtwerte zu geben, die letztlich auch zum eigenen Nachteil ausgelegt werden könnten.
Horst Brüning teilt diese Bewertung der Lage in Deutschland nicht. Man könne nicht davon ausgehen, dass alles perfekt sei und auch so bleibe. Nach seiner Erfahrung sei man in anderen Ländern stets mit neuen Problemen konfrontiert worden. Dabei gebe es auch viele universale Probleme, die man nur gemeinsam angehen und regeln könne. Insgesamt sei er aber sehr optimistisch, eine gute Lösung auch aus deutscher Sicht zu erreichen.
Georg Sewe sieht die Straffung durch den ADAC-Entwurf als sehr gelungen an. Das Papier enthalte teils bessere Formulierungen. Eine argumentative Versorgung sei nun wichtig, um dies erfolgreich umsetzen zu können.
Stefan Eck schlägt vor, den Passus, dass Klassiker im Straßenverkehr teilnehmen können, aus Artikel 3 in die Präambel vorzuziehen. Dies sei ein elementarer Bestandteil.
Peter Steinfurth informiert darüber, dass er den Entwurf der Charta online gestellt habe und dazu bereits große Resonanz aus der Leserschaft erhalten habe. Dabei sei häufig die Befürchtung geäußert worden, durch die Charta gewissermaßen im vorauseilenden Gehorsam Probleme anzusprechen und zu regeln, die aktuell noch gar nicht auf der Agenda stünden. In einigen Punkten widerspreche die Charta der in der Oldtimer-Szene akzeptierten Praxis, beispielsweise hinsichtlich der Änderung von Fahrzeugen. Er fragt sich, ob Änderungen zukünftig überhaupt noch zulässig seien.
Tilman Kleber merkt dazu an, dass es nur darum gehe, nachgefertigte Teile künftig entsprechend zu markieren, damit für jedermann erkennbar sei, dass es sich nicht um Originalteile handele.
Martin Halder stellt klar, dass dies lediglich für den ADAC-Entwurf gelte. Der FIVA-Entwurf hingegen lehne Nachbesserungen grundsätzlich ab.
Tilman Kleber sieht das Kernproblem beim Abschnitt „Definitionen“. Diese seien verfehlt im Entwurf der FIVA.
Horst Brüning teilt mit, dass es der FIVA primär um den Erhalt von Originalfahrzeugen gehe. Natürlich sei es jedem Eigentümer aber gänzlich selbst überlassen, wie er mit seinem Eigentum verfahre.
Peter Steinfurth sieht dabei die Gefahr, dass ein Großteil der Oldtimer-Szene bei einer solch engen Betrachtung vielleicht künftig nicht mehr erfasst sei, da die Fahrzeuge als nicht ausreichend original einzustufen seien.
Horst Brüning meint, es müsse getrennt werden. Bei der Charta gehe es um den Schutz kultureller Werte. Daraus folge aber nicht etwa das Verbot für eine TÜV-Zulassung, wenn nicht ausreichend Originalteile am Fahrzeug vorhanden seien.
Peter Steinfurth ist gleichwohl der Ansicht, dass mit der Charta bereits frühzeitig Positionen freiwillig aufgegeben würden.
Andreas Scheuer sieht bei der Frage der Originalteile einen entscheidenden Punkt. Die Renovierung historischer Fahrzeuge sei ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Er spricht sich klar gegen eine strenge Auslegung aus. Auch im Immobilienbereich werde bei der Renovierung denkmalgeschützter Gebäude nicht etwa ein Stempel an einem Fenster angebracht, wenn es sich um kein Originalexemplar, sondern eine Neuanfertigung handele. Ziel der Charta solle es daher sei, die eigene Position argumentativ zu festigen.
Johannes Hübner erachtet die Grundidee der Charta für sinnvoll. Sie gehe inhaltlich auch in die richtige Richtung, obwohl die ADAC-Fassung in einigen Punkten noch besser ausgearbeitet sei. Insbesondere der Passus bezüglich der täglichen Nutzung müsse aus der Charta gestrichen werden. Bei den in der Charta festgelegten Definitionen sieht er eine ohne Not erfolgende Klassifizierung. Er richtet daher die dringende Bitte an die FIVA, diesen Abschnitt nochmals kritisch zu überdenken.
Horst Brüning versichert, dass die FIVA keine vollendeten Tatsachen schaffen werde, ohne vorher die Betroffenen darüber zu informieren und Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Es müsse eine für die Mehrheit tragfähige Lösung gefunden werden. Die aktuelle Diskussion im Parlamentskreis findet er daher sehr hilfreich.
Renate Freiling sieht beim Charta-Entwurf eine Vermischung der Zielsetzung. Es sei nicht klar, ob es um eine Reglementierung gehe oder ob die Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Wertes im Vordergrund stehe. Der Text gehe in vielen Punkten zu sehr ins Detail.
Horst Brüning betont nochmals, dass eine Konsensfindung elementar sei. Wenn schon innerhalb der Oldtimer-Szene keine Zustimmung für den Text zu erhalten sei, dann nach außen sicherlich erst recht nicht.
Renate Freiling fragt nach, ob es der FIVA um Leitlinien oder um Richtlinien gehe.
Horst Brüning antwortet, dass es um das Selbstverständnis gehe.
Mario De Rosa teilt mit, er kenne die ADAC-Fassung – abgesehen von der heutigen Präsentation – nicht, so dass ihm eine eingehende Bewertung nicht möglich sei.
Grundsätzlich diene die Charta aber jedenfalls nicht etwa einer Unterteilung der Szene in gut und schlecht. Eine Richtungsentscheidung sei aber gleichwohl erforderlich. Man müsse klarstellen, ob man liberaler oder restriktiver auslegen wolle. Schon jetzt stelle die Oldtimer-Richtlinie allerdings bereits fest, dass nicht alles im Sinne der Wahrung des Kulturgutes zulässig sei.
Thomas Jarzombek weist auf eine Generationenfrage hin. Die jüngere Schicht der Szene sei aufgrund der technischen Entwicklung vermutlich nicht mehr als Bastler groß geworden, sondern lasse Reparaturen eher in einerWerkstatt vornehmen. Eine Kennzeichnung von Nachbau-Teilen hält er daher im kleinen Maßstab für angemessen, um für Transparenz zu sorgen. Leitlinien seien insofern hilfreich. Bei dem Entwurf des ADAC sieht er einen positiven Ansatz. Man müsse bei der Erstellung der Charta bedenken, dass diese künftig Grundlage für weitere, beispielsweise gesetzgeberische Bewertungen werden könne.
Tilman Kleber stellt klar, dass das Wort „Restaurierung“ im ADAC-Entwurf nicht ausdrücklich verwendet werde. Vielmehr sei der entsprechende Artikel allgemeiner gefasst.
Martin Halder ist der Ansicht, je weniger Definitionen ein Vertragstext enthalte, desto beständiger sei er erfahrungsgemäß.
Horst Beilharz spricht sich dafür aus, den Text allgemein zu halten, da inzwischen auch die Staaten Indien, China und Brasilien Mitglieder der FIVA seien. Man müsse auf die dortigen Maßstäbe Rücksicht nehmen.
Maik Hirschfeld erneuert seine Kritik an den Formulierungen im Charta-Entwurf hinsichtlich der Punkte Restaurierung sowieMarkierung von Neuanfertigungen.
Horst Brüning betont nochmals, dass es sich lediglich um einen Entwurf handele und der Beratungs-Prozess noch laufe. Das endgültige Papier werde erst zur Abstimmung vorliegen können, wenn ein Konsens gefunden sei.
Maik Hirschfeld plädiert dafür, nicht ohne Not vorzeitig wichtige Positionen aufzugeben. Man sei nicht nur von Leuten umgeben, die der Szene wohlwollend gegenüberstünden. Die Formulierung „daily use“ etwa im englischen Text könne leicht missverstanden werden.
Tilman Kleber entgegnet, dass der Ausdruck „für den täglichen Gebrauch“ der Klarstellung diene. Keineswegs solle der tatsächliche Gebrauch der Fahrzeuge verboten werden.
Winfried Seidel sieht in der Neufertigung von Teilen eine Grauzone. Durch eine Klarstellung könne es auch in eine ungewollte Richtung gehen. Eine
Kennzeichnungspflicht hält er für falsch.
Michael Eckert wirbt für eine liberale Handhabung. Durch eine restriktive Regelung würden künftig möglicherweise lediglich noch 10 bis 15 Prozent der Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten können. Die Formulierungen ließen zu viel Interpretationsspielraum. Daher solle man möglichst zurückhaltend mit Definitionen und Reglementierungen verfahren.
Georg Sewe sieht in dem ADAC-Entwurf eine klare Entschärfung. Die Verwendung nicht originaler Teile sei ein erheblicherWirtschaftsfaktor. Deshalb hält er eine Kennzeichnung nachgebauter Teile für geboten, um den Wert eines Fahrzeuges richtig bemessen zu können. Anderenfalls sei der Nachweis über den Zustand schwierig.
Jürgen Ockens meint, dass für hinsichtlich der Notwendigkeit einer neuen Regelung offenbar grundsätzlich Konsens bestehe. Er selbst spricht sich für eine liberale und allgemeine Fassung aus. Insofern befindet er den ADAC-Entwurf als besser gegenüber demjenigen der FIVA. Er bedauert, dass das ADAC-Papier den Teilnehmern jedoch nicht schon vor der Sitzung vorgelegen habe. Dies wäre für die Diskussion besser gewesen.
TOP 6: Verschiedenes
Johannes Hübner weist auf den 1. Oldtimer-Kongress hin, der im Rahmen der Techno Classica Essen am 21.03.2012 stattfinden wird. Anmeldungen hierfür seien über Siha oder ZDK möglich.
TOP 7: Terminplanung
Martin Halder schlägt als Termin für die nächste Sitzung Montag, den 23.04.2012, von 14:00 bis 17:00 Uhr vor. Die Anwesenden sind hiermit einverstanden.
Thomas Jarzombek dankt den Mitglieder für das konstruktiveMitwirken und schließt die Sitzung.
gezeichnet
Thomas Jarzombek
Vorsitzender
Martin Halder
Koordinator
Anlage: Teilnehmerliste, Präsentationen
Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) Stand 6.2.2012
Charta von Turin – ENTWURF Arbeitsgruppe Historische Fahrzeuge (ADAC/VDA/ZDK)
Präambel: Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie setzt sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge ein, die ein wichtiger Bestandteil unseres technischen Kulturerbes sind. Diese repräsentieren nicht nur ihre Rolle als Fortbewegungsmittel, sondern verdeutlichen die Umstände ihrer Entstehung, den damaligen Stand der Technik und insbesondere ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Die FIVA hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass historische Fahrzeuge bestmöglich und ohne Verfälschungen bewahrt und betrieben werden, damit diese Kulturgüter auch von zukünftigen Generationen erlebt werden können. Um sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen anzuregen und zu unterstützen, hat die FIVA die in dieser vorliegenden Charta zusammengefassten Leitsätze formuliert.
Die FIVA definiert ein historisches Fahrzeug als mechanisch angetriebenes Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, das in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird, dessen Nutzung nicht auf täglichen Transport ausgerichtet ist und wegen seines technischen und
historischen Wertes bewahrt wird.
Artikel 1 (Historische Substanz, Kenntnisse und Techniken) – bisher Artikel 2 und 7
Ziel der Erhaltung historischer Fahrzeuge sowie aller damit verbundenen Arbeiten ist die Bewahrung der historischen Substanz. Wann immer möglich, sollten deshalb die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken verwendet werden und alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen
Kenntnisse berücksichtigt werden. Die Weitergabe dieser Kenntnisse und Techniken an nachfolgende Generationen ist essentiell.
Artikel 2 (Historischer Zusammenhang) (bisher 6)
Für den korrekten Umgang mit historischen Fahrzeugen (zum Erhalt von historischen Fahrzeugen) ist es erforderlich, die geschichtlichen und technischen Zusammenhänge der Entwicklung, Herstellung und Verwendung des jeweiligen Fahrzeuges zu kennen und zu verstehen.
Artikel 3 (Regelmäßiger Betrieb und Pflege)
Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen auch auf öffentlichen Straßen ist zur Bewahrung und Weitergabe der traditionellen Kenntnisse über die Betriebsverfahren an spätere Generationen unerlässlich und ein wichtiges Mittel zu ihrer Erklärung. Der regelmäßige Betrieb und die dafür erforderliche nachhaltige Pflege sind deshalb wichtig für den Erhalt der historischen Fahrzeuge.
Artikel 4 („In Period“ Modifikationen) – bisher Artikel 8
Eventuelle während der üblichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges vorgenommene Abweichungen gegenüber dem Auslieferungszustand sind wertvolle Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Daher sollten diese bei einer erforderlichen Aufarbeitung des Fahrzeugs erhalten bleiben.
Artikel 5 (Änderungen) – bisher Artikel 9 und 10
Änderungen, die für den regelmäßigen Betrieb vorgeschrieben bzw. für den Erhalt erforderlich sind, sollten möglichst wenig in die historische Substanz des Fahrzeuges eingreifen, das Erscheinungsbild nicht verändern und vollständig rückgängig zu machen sein.
Artikel 6 (Aufbewahrung Originalteile) – bisher Artikel 10
Ist es erforderlich, Originalteile zu entfernen oder auszutauschen sollten diese für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz der historischen Substanz zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.
Artikel 7 (Nachgefertigte Teile) – bisher Artikel 9
Ist es erforderlich, fehlende oder defekte Bauteile durch Nachfertigungen zu ersetzen, so sollten diese dauerhaft gekennzeichnet werden. Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und damit von der
historischen Substanz unterschieden werden können.
Artikel 8 (Dokumentation) – bisher Artikel 11
Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten sorgfältig durchdacht und die Ausführung dokumentiert werden. Die daraus entstehenden schriftlichen und fotografischen Aufzeichnungen gehören zum Fahrzeug und sollten deshalb bei diesem verbleiben.
Artikel 9 (Archivierung) – bisher Artikel 12
Alle Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt oder Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.
Artikel 10 (Sammlungen) – bisher Artikel 15
Sammlungen von Schriftgut, Plänen und dergleichen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, sollten als Kulturgut anerkannt und geschützt werden. Gleiches gilt auch für Gebäude oder Infrastrukturen wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen oder spezielle Verkehrswege, sofern sie im Zusammenhang mit der Herstellung historischer Fahrzeugen oder deren zeitgenössischen Betrieb eine eigene geschichtliche Bedeutung erlangt haben.
Artikel 11 (Gemeinnützigkeit) – bisher Artikel 13
Organisationen und Institutionen, die sich um den Erhalt historischer Fahrzeuge und ihres Umfeldes bemühen, sollten als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden. Diejenigen Organisationen, die darüber hinaus nicht gewinnbringend tätig sind, sollten als gemeinnützig betrachtet werden.