Aug 112012
 

(German, English)

Für einen Oldtimer gibt für die Zeit der Reparatur keine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Das berichtet die Zeitschrift recht und schaden (Heft 9/2012) unter Berufung auf Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Az.: 1 U 50/11) und Karlsruhe (Az.: 9 U 29/11). Nach Auffassung der Richter hat die Nutzung solcher Fahrzeuge für die Eigentümer regelmäßig keine wirtschaftlichen Gründe, sondern sei reines Freizeitvergnügen. Dafür sei die Nutzungsausfallentschädigung aber nicht gedacht.

Besitzer von Oldtimern haben keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die beiden Oberlandesgerichte wiesen damit die Klagen der Eigentümer von Oldtimern ab. Beide Fahrzeuge mussten nach Beschädigungen repariert werden. Ihre Halter konnten sie während dieser Zeit nicht nutzen und verlangten von den Verursachern der Schäden die Zahlung der sonst üblichen Ausfallentschädigung. Die Düsseldorfer und Karlsruher Richter winkten jedoch ab. Sie sahen für die Forderungen keine rechtliche Grundlage. Die Entschädigung komme nur infrage, wenn der Wagen auch im Alltag als normales Verkehrsmittel genutzt wird. Ein reines Liebhaberinteresse an der Nutzung, etwa für Ausflugsfahrten reiche nicht aus. (dpa)

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Accident: No compensation of loss of use for vintage cars in Germany

While for normal day to day used cars a financial compensation can be claimed from the insurance when an everyday car gets into an accident and can not be used (eg. during repair), the same does not apply for vintage cars, according to a German lawsuit just being published last month.

The claim can only be applied for cars operated every day. Vintage cars which are being registered as hobby cars and only cover hobby operational use for aficionados can not claim money back.