Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland

Dez 182018
 

In wenigen Tagen beginnt nicht nur das Jahr 2019, sondern mit ihm auch das wichtigste Jahr für Fans und Freunde der Marke – Automobiles Citroën feiert sein 100-jähriges Jubiläum, und mit ihnen auch die "Citroënthusiasten" weltweit.

Eine Übersicht nationaler Veranstaltungen findet sich auf der internationalen Amicale-Homepage:
www.amicale-citroen-internationale.org/events

sowie in der Terminliste des Citroën-Club Rhein-Ruhr:
https://ccrr.de/index.php?page=termine

Die Amicale Citroën & DS Deutschland wünscht allen Citroën-Fans und -Freunden eine besinnliche und frohe Weihnachtszeit, ein gutes Neues Jahr – und viel Spass mit den Automobilen im kommenden Jahr: vielleicht sieht man sich bei der ein oder anderen Gelegenheit!

PS: Rechts das Logo zur Sonderausstellung "100 Jahre Citroën" der Ausstellergemeinschaft "Citroën-Strasse" auf der Technoclassica 2019 in Essen. Dort werden 15 Citroën aus allen Jahrzehnten präsentiert, angefangen vom 1919 Type A, über einen C6 aus den 1920er Jahren aus deutscher (!) Produktion, einem 1934 Traction Avant 7A, einem Visa GT, DS "Fantomas" bis hin zu "modernen Klassiker" wie dem Citroën Pluriel "Charleston" vis-a-vis zu einem 2CV "Charleston" etc. – wir freuen uns auf Euch!

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Dez 042018
 

Am 3. Dezember 2018 hat uns einer der großen Aktiven der Citroën-Geschichte verlassen: Jean-Paul Cardinal ist im Alter von 78 Jahren von uns gegangen.

Der am 5. März 1940 geborene Jean-Paul begann nach seiner Ausbildung als 17-jähriger im September 1958 bei Automobiles Citroën und arbeitete dort in der Produktion. Schon früh entdeckte er seine Leidenschaft für die Entwicklung der Fahrzeuge und wechselte 1959 dann zu dem “Bureau d’Etudes”, der Design- und Prototypen-Abteilung von Citroën, wo er als Techniker tätig war, unterbrochen durch seinen Wehrdienst bei der französischen Marine (1960-1962). Unter anderem arbeitete er an den letzten Ausführungen und Entwicklungen zum Panhard CD.

Von 1964-1969 war er als Ausbilder im Citroën-Schulungszentrum für die hauseigenen Kraftfahrzeugtechniker tätig – seine sprachliche Eloquenz und seine technische Kompetenz führten unter anderem dazu, daß man ihm das “Projet MEP” (und später dann auch den Nachfolger “MEP X2”) anvertraute: seine Engagements in dieser neuen Kategorie erregte Aufsehen bei seinen Vorgesetzten. Die Leidenschaft, die er anderen vermitteln konnte, führten dazu, daß er verantwortlich war für die Beziehungen zur technischen Ausbildung und und darüber hinaus zur Automobilfachpresse, denen er technische Details über die Innovationen von Citroën umfangreich vermitteln konnte.

Nicht zuletzt seiner Expertise und seinem Engagement ist es zu verdanken, daß in den technischen Zeitschriften und Journalen seiner Epoche umfangreiche Essays zu finden sind, wie genau “Lenkrollradius Null”, Hydropneumatik, Lenkassistenz etc. funktionieren – auch u.a. die deutsche Zeitschrift “Hobby” profitierte von diesen Ausführungen. Viele Leser – und potentielle Neukunden! – verstanden so die technischen Alleinstellungsmerkmale der Marke Citroën und haben daraufhin ihre Marken- und Kaufentscheidungen getroffen: die Aktivierung der Käuferschichten funktionierte damals noch anders…!

Von 1986 bis 1989 war er stellvertretender Direktor für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Citroën, und ab 1990 bis 2000 dann gesamtverantwortlich für die verschiedenen Fachbereiche, die sich wie folgt aufteilten: Produktpresse, internationale Presse, Sportpresse, Pressespiegel, technische Kommunikation, Beziehungen zur Universitäten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, und nicht zuletzt auch verantwortlich für die Kommunikation zu Clubs und Citroën-Sammlern, die uns zu ihm führten.

Jean-Paul Cardinal war übrigens von 2004 bis 2006 der Präsident des Club Citroën France und blieb damit der Szene auch privat eng verbunden. (Hier im Bild ist er 2015 auf der Retromobile Paris auf unserem Amicale-Stand zu Besuch)

Uns blieb die Gelegenheit, in einigen Treffen mit ihm über mehr als ein Jahrzehnt hinweg die Entwicklung der “Amicale Citroën Internationale (ACI)” zu diskutieren und mögliche Kooperationen und Partnerschaften zwischen Marke und Fans auf internationalem Niveau weiter auszubauen.

Wir trauern um einen der Großen, dem die internationale Fangemeinde viel zu verdanken hat.

Merci pour tout, Jean-Paul!

Dez 042018
 

Die “Historic Vehicle Group” des Europäischen Parlaments (EU-HVG) unter Leitung von MdEP Bernhard Lange hat im November 2018 ein Zukunftspapier für den Erhalt des automobilen Kulturguts veröffentlicht, dessen Übersetzung wir hier bereitstellen:

Die Zukunft unseres automobilen Erbes sichern

Die Entwicklung des Kraftverkehrs und ihre Bedeutung

Die Entwicklung des Kraftverkehrs und der damit verbundene Zugang zu einfachem und schnellem Reisen waren die treibende Kraft hinter den Veränderungen von Leben, Arbeit und Freizeit im 20. Jahrhundert. Die Herstellung und Nutzung von Pkw, Bussen, Lkw, Mopeds und Motorrädern nahmen großen Einfluss auf die Planung und Entwicklung von Stadt- und Industriegebieten und deren Verkehrsanbindung. Die Automobilindustrie war und ist ein zentrales und wichtiges Element der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Förderung von Fertigungs- und Entwicklungsprozessen und technischer Innovationen. Sie beschäftigt und qualifiziert Millionen von Menschen und sichert ihr Auskommen. An der Entwicklung des Automobildesigns lässt sich der Kulturwandel ablesen. Der Motorsport begeistert Millionen.

Kraftfahrzeuge haben daher die Geschichte unserer Gesellschaft in den letzten 130 Jahren nachhaltig geprägt. Ihre Entwicklung vereint den ursprünglichen Pioniergeist mit dem anhaltenden Streben nach Innovation, Mobilität und Effizienz und hat das Leben des Einzelnen stark geprägt, erinnern sich doch die meisten von uns gut an ihr erstes Moped, Motorrad oder Auto, das uns schneller erwachsen werden ließ.

Die Bewegung für historische Fahrzeuge von heute Fahrzeuge von damals, die heute noch vorhanden sind, bilden unser automobiles Erbe.

Jedes dieser Fahrzeuge besteht weiterhin, weil ein Mensch, getrieben von einer Leidenschaft, das Fahrzeug zu besitzen, zu erhalten und zu nutzen, sich entschieden hat, einen Teil dieses Erbes zu sichern.

Historische Fahrzeuge sind Zeitzeugen einer vergangenen Ära, und es ist wichtig, dass wir dieses Erbe heute und für die Zukunft bewahren. Die Bewegung für historische Fahrzeuge bringt nicht nur Enthusiasten zusammen, sondern bereitet auch vielen anderen Menschen
Freude, da die Besitzer historischer Fahrzeuge dieses Erbe quasi in einem für die Öffentlichkeit kostenfreien Museum zugänglich machen, wenn sie ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen bewegen oder damit an den tausenden Oldtimerveranstaltungen und -Rallyes teilnehmen, die jedes Jahr von Oldtimerclubs in ganz Europa ausgetragen werden.

Historische Fahrzeuge sind nicht nur von kultureller und historischer Bedeutung. Die Erhaltung dieses Erbes ist auch ein großer Wirtschaftsfaktor: Werkstätten, Zulieferer, Teilehersteller, Versicherer, Oldtimerclubs, Fachzeitschriften, Reiseveranstalter,
Veranstaltungen – all das schafft Arbeitsplätze und Umsätze und bietet Eigentümern wichtige Leistungen, Produkte und Informationen. Die Erhaltung, Pflege und Restaurierung historischer Fahrzeuge sind auch ein großer Markt für kleine und mittlere Unternehmen. In zwei europäischen Ländern (Deutschland (VDA, VDI, 2013) und Großbritannien (BFHVC 2016)) durchgeführte Studien verdeutlichen das Ausmaß der Wirtschaftsaktivität in Zusammenhang mit der Erhaltung und Nutzung von historischen Fahrzeugen: Allein in diesen beiden Ländern geben die Eigentümer historischer Fahrzeuge jedes Jahr 20,4 Milliarden Euro dafür aus. Nicht zu vergessen die tausenden Oldtimerveranstaltungen und -rallyes jedes Jahr, die oftmals mit Auslandsreisen der Eigentümer und folglich starker Wirtschaftsleistung der Tourismusbranche einhergehen.

Die Erhaltung und Nutzung historischer Fahrzeuge sind kulturell, wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Tätigkeiten.

Die mobile Welt im Wandel und ihre Herausforderungen

Die Entwicklung des Kraftverkehrs hat jedoch ihren Preis. Die Attraktivität und Verfügbarkeit privater Mobilität haben ihre negativen Auswirkungen: Staus, Abgase und Verkehrsunfälle. Angesichts wachsender Bedenken hinsichtlich Luftqualität, Klimawandel, Staus und
Verkehrssicherheit stehen die Gesetzgeber und die Kfz-Industrie vor der Herausforderung, politische und technische Ansätze zur Lösung der Probleme zu entwickeln. Neben technologischen Entwicklungen, die hier mittlerweile Abhilfe schaffen, sahen auch die Gesetzgeber die Notwendigkeit zu handeln. Ältere Fahrzeuge werden bereits stärker zur Kasse gebeten, wenn sie in Umweltzonen einfahren möchten, oder werden zur Verbesserung der Luftqualität ganz daraus verbannt. Darüber hinaus ist üblicherweise die Kfz-Steuer für ältere Fahrzeuge höher. Politische Diskussionen zu Straßengebühren scheinen zu einem Mobilitätssteuersystem zu tendieren, welches auf dem Verursacherprinzip beruht und wahrscheinlich für ältere Fahrzeuge höhere – möglicherweise unverhältnismäßig hohe – Kosten pro gefahrenem Kilometer nach sich ziehen wird. Infolgedessen unterliegt der Kraftverkehr in den kommenden Jahren zweifellos einem großen Wandel.

Hin zu emissionsfreien autonomen Fahrzeugen und Mobilität als Dienstleistung (Mobility as a Service, MaaS)

Dieser Wandel bedeutet, dass mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge durch Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge ersetzt werden. Einige Regierungen beabsichtigen bereits, den Verkauf von Otto- und Dieselautos zu verbieten (Norwegen bis 2025, Frankreich und
Großbritannien bis 2040). Außerdem ist von einem Umstieg auf vollautomatisierte Fahrzeuge auszugehen. Zahlreiche Studien (**)
veranschaulichen den bevorstehenden Wandel:

– Einer Studie zufolge werden bis 2030 10-15 Prozent der in der EU verkauften Neuwagen Elektrofahrzeuge und bis zu 15 Prozent vollautomatisiert sein.

– Eine andere Studie geht davon aus, dass in den USA 95 Prozent der Personenkilometer im Jahr 2030 mit autonomen Elektrofahrzeugen zurückgelegt werden. Zwar werden 40 Prozent aller Fahrzeuge noch einen Verbrennungsmotor haben, doch sie werden lediglich 5 Prozent der Personenkilometer zurücklegen.

(**: McKinsey & Company: Automotive revolution – perspective towards 2030 (2016) (Automobile Revolution – Perspektiven
2030); RethinkX: Rethinking Transportation 2020-2030 (2017) (Den Verkehr überdenken); Europäisches Parlament: The
World is Changing. Transport Too (2017) (Die Welt verändert sich. Der Verkehr auch)

Bei diesen autonomen Fahrzeugen handelt es sich um verbesserte Versionen der Fahrzeuge von heute, die bereits miteinander und mit der Straßeninfrastruktur kommunizieren können und dadurch die Mobilität sicherer und effizienter machen. Prognosen zufolge steigen die
Mobilitätsbedürfnisse zwischen 2010 und 2050 um über 42 Prozent:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017DC0283&from=EN%20S4-5

Verbraucher und Gesellschaft werden höhere Flexibilität, Zuverlässigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit erwarten, um diesen Bedarf zu decken. Durch innovative Technologien können der Verkehr und die Logistik bereits jetzt effizienter gesteuert werden.

Zukunftsorientierte Mobilitätskonzepte und neue Geschäftsmodelle wie Fahrgemeinschaften, Carsharing und Online-Fahrdienstvermittler (MaaS) werden zunehmend beliebter, unterstützen den Trend bei jungen Menschen, sich selbst kein Auto zu kaufen, und bieten Mobilitätslösungen für eine zunehmend älter werdende, urbanisierte Gesellschaft.

Die behördliche Genehmigung automatisierter Fahrzeuge und ein steigender Mobilitätsbedarf werden mit dem Höchststand der sich im Eigentum befindlichen Fahrzeuge zusammenfallen – voraussichtlich 2020. Ausgehend von diesen Trends besteht eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass bis zum Jahr 2040 ein hoher Anteil der Fahrzeuge elektrisch bzw. emissionsfrei und autonom unterwegs und vorwiegend Eigentum von MaaS-Anbietern sein wird.

Auswirkungen auf Industrie und Fertigkeiten

Dieser Wandel bringt auch große Veränderungen für die Industrie und ihre Beschäftigten mit sich. Laut Prognose einer unter anderem von der IG Metall initiierten Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO (Wirkungen der Fahrzeugelektrifizierung auf die Beschäftigung am Standort Deutschland (ELAB) (2018)) hat bis 2030 die Hälfte aller Beschäftigten in der Automobilindustrie direkt oder indirekt mit Elektromobilität zu tun. In Deutschland, wo etwa 840.000 Menschen in der Autoindustrie arbeiten, gehen infolge der Elektrifizierung ungefähr 75.000 der 210.000 Jobs im Bereich Antriebsstrang verloren, wobei die Stellen, die durch den Umstieg auf Batterien/Elektroantrieb geschaffen werden, bereits berücksichtigt sind.

Da sich in der Industrie der Trend hin zum emissionsfreien, autonomen Fahrzeug fortsetzt, gehen mit zunehmendem Alter der derzeitigen Arbeitskräfte möglicherweise die Fertigkeiten verloren, die für die Renovierung und Erhaltung von mit fossilem Kraftstoff betriebenen
historischen Fahrzeugen erforderlich sind. Gleichzeitig könnten Materialien, die für die Instandhaltung von historischen Fahrzeugen nötig sind, rar oder verboten werden. Elektronische Komponenten sind möglicherweise nicht lagerfähig. Und die Infrastruktur für die Kraftstoffversorgung ist unter Umständen nur mehr begrenzt verfügbar.

Internet, Online-Wirtschaft und soziale Medien

Andererseits bieten einige Entwicklungen auch Chancen: Das Internet, die Online-Wirtschaft und die sozialen Medien bieten Werkzeuge, die für die Erhaltung und Nutzung historischer Fahrzeuge nützlich sein können. Mittlerweile können Fahrzeugeigentümer Ersatzteile
einfacher im Internet suchen und kaufen oder nach Lösungen für ihre Kfz-technischen Probleme suchen. In den sozialen Medien können Eigentümer und Clubs effizient kommunizieren und aktiv sein. Und dank Online-Lehrgängen und -Qualifizierung fließen neue technische Entwicklungen in die Aus- und Weiterbildung ein. So können die traditionellen Fertigkeiten erhalten bleiben und an das neue Mobilitätszeitalter angepasst werden.

Wie wirken sich diese Veränderungen möglicherweise auf die Bewegung für historische Fahrzeuge aus?

– Umweltbedenken und gesetzliche Vorschriften könnten dazu führen, dass historische Fahrzeuge bestimmte Straßen und Bereiche nicht mehr befahren dürfen, und die Nutzung eines historischen Fahrzeugs könnte unverhältnismäßig teuer werden, sollte die Bepreisung nach dem Verursacherprinzip erfolgen.

– Aufgrund technischer Entwicklungen und gesetzlicher Maßnahmen könnten historische Fahrzeuge in der künftigen Verkehrswelt, deren Bild autonome, emissionsfreie Fahrzeuge prägen, die miteinander und mit der Verkehrsinfrastruktur kommunizieren, möglicherweise nicht mehr erkannt werden. So wäre es schlichtweg nicht mehr möglich, die Fahrzeuge zu erhalten.

– Durch den demografischen und gesellschaftlichen Wandel könnten junge wie ältere Menschen möglicherweise nutzerfreundliche und kostengünstige MaaS-Dienste in Anspruch nehmen. Infolgedessen gibt es immer weniger Menschen- selbst im ländlichen Raum- die ein eigenes Fahrzeug besäßen.

Die Entwicklungen in Gesetzgebung, Gesellschaft und Technik könnten daher möglicherweise das Ende für die Erhaltung und Nutzung von historischen Fahrzeugen bedeuten. Träfe dies tatsächlich zu, könnte unser automobiles Erbe zu einem großen Teil für immer verloren gehen.

Fahrzeuge von gestern auf den Straßen von heute

Es gibt noch echtes öffentliches Interesse am automobilen Erbe: Museen und Oldtimerveranstaltungen erfreuen sich regen Zulaufs. Ein historisches Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße ist ein seltener und schöner Anblick, sei es ein Rolls Royce aus den 1930ern, ein Jeep aus der Zeit des 2. Weltkriegs, ein DKW aus den 1950ern, ein Škoda-Bus aus den 1960ern, ein DAF-Lkw oder eine Lambretta aus den 1970ern. Im Straßenverkehr verbreiten diese Fahrzeuge einen Hauch Geschichte. Blickfänger sind sie allemal. Und die Nostalgie wird vermutlich noch stärker, je mehr sich die Fahrzeugflotte zu einem Einheitsfuhrpark aus autonomen Elektrofahrzeugen wandelt.

Wesentlich ist, dass die historischen Fahrzeuge weiterhin auf den Straßen bewegt werden dürfen. Denn sie sind automobiles Erbe, und dieses Erbe kann am besten erhalten werden, wenn es mobil ist.

Die Bewegung für historische Fahrzeuge – Halter, Unternehmen und Unterstützer – ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass dieses Erbe weiterhin erhalten wird und die Fahrzeuge genutzt werden, so dass sich die Öffentlichkeit weiterhin des automobilen Erbes erfreuen kann. Dafür bedarf es tatkräftiger Bemühungen der Verbände, Clubs und Einzelpersonen, insbesondere damit wir die Begeisterung junger Menschen, deren persönliches Interesse an modernen Verkehrsmitteln zunehmend schwindet, wecken.

Außerdem gilt es, die Gesetzgeber und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass historische Fahrzeuge keine Gefahr für die Umwelt darstellen. Während moderne Fahrzeuge immer sauberer werden, könnte die Akzeptanz historischer Fahrzeuge abnehmen, was die Gesetzgeber dazu bewegen könnte, deren Nutzung einzuschränken. Dies wäre jedoch unverhältnismäßig, da historische Fahrzeuge selten und wenn, nur außerhalb der Stoßzeiten genutzt werden. Ferner machen ihre Emissionen lediglich einen geringfügigen Anteil an den
Emissionen aller Fahrzeuge aus.

Historische Fahrzeuge werden selten genutzt, wenn, dann nur außerhalb der Stoßzeiten, und ihre Emissionen machen lediglich einen geringfügigen Anteil an den Emissionen aller Fahrzeuge aus.

Der TÜV Nord hat sich in jüngsten Forschungsarbeiten mit den Emissionen von über 30 Jahren alten Fahrzeugen in Deutschland beschäftigt und ist zu folgenden Ergebnissen gelangt:

– Zwar gibt es immer mehr Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind (712.000), doch sie werden kaum genutzt (1370 km/Jahr). Folglich betragen ihre Emissionen insgesamt nur ein Prozent der Emissionen aller Fahrzeuge zusammen. Das wird sich nicht ändern, selbst
wenn die Anzahl der über 30 Jahre alten Fahrzeuge bis 2030 auf möglicherweise 2,3 Millionen steigt. Zu beachten ist, dass sich diese Zahlen nicht nur auf historische Fahrzeuge beziehen, sondern auf alle Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. Viele davon
gelten allerdings nicht als historisch. Hinzu kommt, dass der Dieselskandal, d. h. die wesentlich höheren Emissionen moderner Fahrzeuge, in den Forschungsarbeiten nicht berücksichtigt wurde.

Politische Intervention

Die Sicherung der Zukunft unseres automobilen Erbes erfordert das Bewusstsein und die politische Entschlossenheit der Gesetzgeber, Entscheidungen für den Erhalt der Fahrzeuge zu treffen, für ihre weitere Nutzung auf den Straßen und die Bewahrung des Andenkens an die
Hersteller der Fahrzeuge, die unsere neuere Sozial-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte so maßgeblich mitgestaltet haben.

Die Politik hat bereits auf EU-, nationaler und kommunaler Ebene einige begrüßenswerte Entscheidungen getroffen.

Definition des Begriffs „historisches Fahrzeug“

Beachtung verdient eine europaweit einheitliche Definition des Begriffs „historisches Fahrzeug“, die klarstellt, dass nicht alle alten Fahrzeuge als historisch gelten. Die EU hat 2014 die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von
Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern verabschiedet. Sie enthält die Definition des Begriffs „historisches Fahrzeug“, die von der Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge (Historic Vehicle Group- HVG) im Europäischen Parlament ausgearbeitet wurde und nun europaweit
gilt:

„Fahrzeug von historischem Interesse“ [bezeichnet] ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

– es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen,

– sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt,

– es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert;

Dank dieser Definition können die Gesetzgeber historische Fahrzeuge von “alten Autos” abgrenzen, wenn es darum geht, erstere – sollte dies notwendig und angemessen seinbevorzugt zu behandeln.

Umweltzonen

Eine einheitliche Definition wird begrüßt, da Gesetzgeber und kommunale Behörden historische Fahrzeuge bereits für Ausnahmen oder Sonderregelungen in Umweltzonen definieren mussten. In Deutschland etwa dürfen historische Fahrzeuge zwecks Erhalt des automobilen Erbes uneingeschränkt in Umweltzonen einfahren. Voraussetzung hierfür ist ein nationales H-Kennzeichen oder ein rotes 07-Kennzeichen, die es nur in Deutschland gibt und unter Umständen in anderen Mitgliedstaat nicht anerkannt werden.

Es wird zunehmend wichtiger, den Begriff „historisches Fahrzeug“ einheitlich zu definieren, da immer mehr europäische Städte Umweltzonen einführen und Uneinheitlichkeit bei der Definition und allen anderen Gesichtspunkten der Umweltzonenthematik Verbraucher nur unnötig verwirrt. Die HVG begrüßt die Empfehlung einer 2017 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Studie
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/uvar_final_report_august_28.pdf
dass historische Fahrzeuge gemäß Richtlinie 2014/45/EU zum Erhalt des automobilen Erbes von Umweltzonenregelungen ausgenommen werden können. Ferner fordert die HVG die EU-Institutionen auf, dies auch in Leitlinien für Fahrer aufzunehmen, die derzeit erstellt werden.

Maut

Die HVG begrüßt außerdem den Bericht zur ersten Lesung des Europäischen Parlaments zur Reform der Gesetzgebung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette), wonach Mautsysteme nach dem Verursacherprinzip für historische Fahrzeuge abweichende Regelungen vorsehen können. Die HVG ruft die Mitgliedstaaten auf, diese gute und angemessene Entscheidung in der Richtlinie zu berücksichtigen.

REACH

Die HVG wird den Dialog mit der Europäischen Kommission fortsetzen, um sicherzustellen, dass die Europäische Chemikalienverordnung REACH die authentische Renovierung und Erhaltung historischer Fahrzeuge nicht unmöglich macht. Die HVG unterstützt das Bemühen der Kommission um einfachere und günstigere Zulassungsverfahren in Zusammenhang mit „Alt-Ersatzteilen“ und der „Verwendung in geringen Mengen“. Die HVG ist weiterhin um Lösungen bestrebt, die sowohl mit REACH als auch mit der Erhaltung historischer Fahrzeuge
vereinbar sind. Die HVG befasst sich bereits mit Fragen rund um den Schutz der für die Erhaltung und/oder Verwendung historischer Fahrzeuge erforderlichen Substanzen sowie mit den gegenwärtigen Bedenken hinsichtlich der Verchromung und der Verwendung von Blei in
Lagern und Kabeln.

Gesetzgeber haben historischen Fahrzeugen besondere Berücksichtigung gewährt, da sie wissen, dass diese Fahrzeuge selten genutzt werden und gut erhalten sind und erkannt haben, dass das automobile Erbe erhalten werden muss

Verpflichtung der Bewegung für historische Fahrzeuge

Die Politik allein kann die Herausforderung, ein Straßenbild mit historischen Fahrzeugen zu erhalten, nicht bewältigen. Die Bewegung für historische Fahrzeuge muss ebenfalls anerkennen, dass sich die Welt verändert, und – bei Bedarf – flexibel darauf reagieren. Daher
hat die Bewegung die Verantwortung:

Die Erwartungen einer modernen Gesellschaft respektieren:
Alle Eigentümer müssen ihre historischen Fahrzeuge gut erhalten und verantwortungsvoll nutzen – insbesondere im
Wissen, dass sich ihre Fahrzeuge von modernen Fahrzeugen unterscheiden.

Aufgeschlossen sein für die mögliche Verwendung moderner Kfz-Technik:
Besitzer historischer Fahrzeuge sollten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nach Möglichkeit und soweit angemessen moderne Technik verwenden, und gleichzeitig die Authentizität ihrer Fahrzeuge respektieren.

Sich aktiv einbringen:
Oldtimerclubs müssen sich aktiv und organisiert in einschlägige politische Debatten einbringen, erklären, was die Bewegung und historische Fahrzeuge sind, ihren Standpunkten Gewicht verleihen und betonen, wie wichtig die Erhaltung des automobilen Erbes ist.

Sich für die Erhaltung und die Vermittlung der Fertigkeiten bestimmter Berufe einsetzen:
Die Bewegung für historische Fahrzeuge muss eingebunden sein, wenn es um die Bewahrung und Verbesserung der für die Erhaltung des automobilen Erbes erforderlichen Fertigkeiten für die kommenden Generationen geht.

Bewusstsein für den Wert unseres automobilen Erbes schaffen:
Die Bewegung für historische Fahrzeuge muss der Öffentlichkeit weiterhin vermitteln, wie wichtig die Erhaltung unseres automobilen Erbes ist, und aufzeigen, dass die Erfindung des Automobils aufgrund seiner immensen Auswirkungen auf die Gesellschaft von heute eine
der wichtigsten Entwicklungen der Welt in den letzten 130 Jahre war.

Zusammenarbeit

In der Zukunft müssen die Bewegung für historische Fahrzeuge und die Gesetzgeber weiterhin zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass unser automobiles Erbe auch künftig einen Platz auf unseren Straßen hat. Mit dem Wandel der mobilen Welt stehen wir immer größeren
Herausforderungen gegenüber. Für einige bedarf es technischer Lösungen, für andere politischer und für wieder andere beider. Die größte Herausforderung liegt darin, zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge auch auf den Straßen von morgen einen Platz haben. Und
dieser Herausforderung müssen sich die Bewegung für historische Fahrzeuge und die Gesetzgeber gemeinsam stellen.

Angesichts des weitreichenden Wandels der mobilen Welt ist es unerlässlich, dass die Auswirkungen der zukünftigen Entwicklungen in Technik, Gesellschaft und Gesetzgebung schon heute antizipiert und diskutiert werden.

Soweit die deutsche Übersetzung. Die Amicale Citroen & DS Deutschland ist ebenso Mitglied in der “EU HVG” (European Parliament – Historic Vehicle Group) und unterstützt diese Darstellung.

Das originale Dokument steht in englischer Sprache hier zum Download bereit:

EU-HVG_Securing-the-Future-of-our-Motoring-Heritage

sowie auf unserer internationalen ACI Website:
https://www.amicale-citroen-internationale.org/2018/eu-parliament-historic-vehicle-group-securing-the-future-of-our-motoring-heritage/

Nov 272018
 

Die Pressemitteilung des VDA (Verband der deutschen Automobilindustrie) vom 27.11.2018:

Viele Wohnmobile in Deutschland erreichen ein hohes Alter. Wie den Statistiken der Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum 01.01.2018 zu entnehmen ist, sind 36.742 Wohnmobile älter als 30 Jahre und machen damit 5,4 Prozent aller Fahrzeuge vor Baujahr 1988 aus. Alleine von den unterschiedlichen VW-Campingmobilen, die in Zusammenarbeit mit WESTFALIA produziert wurden, gibt es 5.705 Fahrzeuge älter als 30 Jahre (davon 3.779 mit H-Kennzeichen).

Der Anteil aller 486.893 zugelassenen Wohnmobile am gesamten PKW-Bestand beträgt 1,1 Prozent. Das Durchschnittsalter aller Wohnmobile beträgt 13,6 Jahre und liegt damit deutlich über dem Durchschnittsalter aller PKW (9,4 Jahre).

Nov 122018
 

Die Pressemitteilung der PSA Deutschland GmbH:

Stephan Lützenkirchen verlässt die Groupe PSA

Datum der Veröffentlichung: 12/11/2018

Nach mehr als 26 Jahren im Konzern verlässt Stephan Lützenkirchen, Direktor Kommunikation und externe Beziehungen der Peugeot Citroën Deutschland GmbH, das Unternehmen zum 30. November 2018 auf eigenen Wunsch, um sich zunächst persönlichen Projekten und später neuen Herausforderungen zuzuwenden. Die Nachfolge wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Stephan Lützenkirchen (49) trat 1992 als Verkäufer für Neuwagen in die konzerneigene Niederlassung der Citroën Commerce GmbH in Köln ein. Nach sechs sehr erfolgreichen Jahren folgte 1998 der Wechsel in die Citroën Deutschland AG – zunächst als Verantwortlicher für den Aufbau eines vertriebsorientierten Traineeprogramms sowie ab Januar 2000 als Abteilungsleiter Vertrieb Firmenkunden.

Innerhalb von zehn Jahren baute Stephan Lützenkirchen diesen neuen Geschäftsbereich auf und mit der Erweiterung der Verantwortung auf das Nutzfahrzeuggeschäft deutlich aus. In diese Zeit fallen unter anderem auch der Einstieg in das heute bedeutende Wohnmobilgeschäft sowie der strategische Aufbau des Geschäfts mit Autovermietungen und Leasinggesellschaften. Ab August 2010 übernahm Stephan Lützenkirchen als Direktor die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens und wechselte 2014 als Direktor Kommunikation und externe Beziehungen in die Peugeot Citroën Deutschland GmbH mit der Verantwortung für die Konzernkommunikation in Deutschland, welche er neu strukturierte und auf die veränderten Anforderungen im Mediengeschäft ausrichtete.

Rasmus Reuter, Geschäftsführer Peugeot Citroën Deutschland GmbH: „Stephan Lützenkirchen hat über mehr als zwei Dekaden mit großer Identifikation und breiter Kompetenz immer wieder wertvolle Impulse in unserem Unternehmen gesetzt. Wir bedauern seinen Abschied und verbinden damit unsere Dankbarkeit für eine außergewöhnliche Leistung und Loyalität. Für seine Zukunft wünschen wir Herrn Lützenkirchen alles Gute.“

Pressekontakt
Sabine Weber
Telefon: +49 (0) 2203 2972 1418
sabine.weber@mpsa.com

Nachtrag:

Im Namen der deutschen Citroën- und DS-Clubs dankt die Amicale Citroën & DS Deutschland einem der großen Wegbereiter der Interessen der deutschen und internationalen Citroën-Clubs, ihrer Mitglieder und Enthusiasten.

Als einer der wichtigsten Fürsprecher war er seit etlichen Jahren vom und zum Unternehmen ein aktiver Botschafter für den Erhalt des französischen rollenden Kulturguts, und auch der Marke gegenüber ihren Fans.

Ohne ihn wären die umfangreichen Engagements und Präsenz der Marke in Veranstaltungen wie der Technoclassica Essen, den Deutschland-Treffen von 2CV, DS, SM und vielen anderen Modellen, aber auch Clubtreffen wie beispielsweise die des größten deutschen Citroën-Clubs, des André Citroën-Club (ACC) nicht möglich gewesen. Durch ihn – oder sollte man besser sagen: “wegen ihm!” – haben viele Fans der Marke “die Stange gehalten”!

Wir bedauern sehr, daß Stephan seine berufliche Laufbahn bei der PSA Deutschland beendet. Er wird uns natürlich sehr fehlen. Auch wir wünschen ihm beruflich und privat alles Gute. Wir freuen uns, ihn bei der ein oder anderen Veranstaltung in einer anderen Funktion – oder einfach nur privat – dann wiedersehen zu können.

Mach et jot, leeve Jung – mer werde dich ächt vermisse!

Deine Amicale-Ansprechpartner Britta Becker und Stephan Joest, sowie die Clubs und ihre Mitglieder.

Nov 092018
 

SITZUNGSPROTOKOLL DES PARLAMENTSKREIS AUTOMOBILES KULTURGUT (PAK)
ZEIT: 19. Oktober 2018, 12:00 bis 15:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur Sitzung des Parlamentskreises. … (NB: Kürzung durch Amicale)

TOP 2 Kältemittel in historischen Fahrzeugen
Dr. Patrick Amrhein | A-gas/Arthur Friedrichs Kältemittel GmbH

Dr. Patrick Amrhein stellt sich und seinen Arbeitgeber vor. Er informiert umfassend zum Thema Kältemittel und geht dabei auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, praktische Aspekte, Verfügbarkeiten sowie Preisentwicklungen von Kältemitteln ein. Weiterhin berichtet er über alternative Kältemittel sowie Umrüstmöglichkeiten im Oldtimerbereich. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Stefan Röhrig berichtet von Aussagen des Umweltbundesamtes (UBA), wonach die gesetzlichen Quoten nach der F-Gase-Verordnung für die Kältemittelhersteller und die Kältemittel sehr großzügig seien. Die Kältemittelverknappung am Markt sei nicht notwendig und zu hinterfragen. Zudem bittet er um Einschätzung, ob die Verfügbarkeit von R134a dauerhaft gesichert werden kann oder eine Alternative zu erwarten sei.

Dr. Patrick Amrhein erläutert die vom UBA erwähnte Quotenregelung, mit der nach F-Gaseverordnung eine Reduktion der am Markt verfügbaren F-Gase erreicht werden soll. Scheinbar hat das UBA die Aussage sehr stark vereinfacht, denn die Regelung ist komplex. Demnach müssen die Hersteller unter anderem Anteile der ihnen zustehenden Quoten an neue Unternehmen am Markt abtreten. Zudem beruht die Berechnung der Mengenfestlegung auf gemittelten Werten der F-Gase-Mengen der Jahre 2009 bis 2012.

Wichtig ist darüber hinaus, dass die Hersteller ihre zugeteilten Mengen an verfügbaren Kältemitteln garantieren müssen. Die Sorge über eine bevorstehende Verknappung von R134a ist für die unmittelbare Zukunft unbegründet, denn vor allem die Mengen im Servicebereich können bedient werden.

Franz Graf zu Ortenburg bittet um Einschätzung, ob es bei Importen aus EU-Staaten zu Problemen kommen könnte und wie das Kältemittel in einem historischen Fahrzeug bestimmt werden kann. Abschließend interessiert, ob die Prüfgesellschaften auch das Kältemittel testen. Dr. Patrick Amrhein sieht keine Probleme beim innereuropäischen Handel. Die Kältemittel lassen sich anhand verfügbarer Listen bestimmen, mit denen aufgrund der Typbezeichnung sowie des Produktionsjahr des Fahrzeugs das befüllte Kältemittel eindeutig benennen lässt. Peter Diehl ergänzt, dass extra Kältemitteltestgeräte am Markt verfügbar sind, um das Kältemittel im einzelnen Fahrzeug zu bestimmen.

Winfried Seidel bittet um Einschätzung, ob ein im Museum vorhandener 72er Mercedes weiterhin mit dem originalen Kältemittel R12 betrieben werden kann und ob eine Umrüstung auf R134a denkbar wäre. Dr. Patrick Amrhein führt aus, dass die Nutzung von R12 im Wagen weiterhin möglich ist. Eine Umrüstung der Anlage im Fahrzeug auf R134a ist denkbar. Es gibt zahlreiche Anleitungen dazu. Wichtig ist, bei der technischen Umrüstung zwingend die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und –hinweise zu beachten.

Dr. Patrick Amrhein dankt dem PAK für die Einladung und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.

TOP 3 Versicherungswirtschaft und -tarife
Peter Diehl | Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Ltd.

Peter Diehl beginnt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass er sich weniger auf allgemeine Ausführungen zur Versicherungswirtschaft und den Kfz-Tarifen konzentriert, sondern in seinem Bericht die Frage der vorherigen Sitzung zu speziellen Oldtimertarifen für junge Fahrerinnen und Fahrer in den Mittelpunkt stellt. In seinem Bericht zeigt der Referent auf, warum die Versicherungswirtschaft besondere Tarife für spezielle Zielgruppen anbietet, welche Basis dem Oldtimertarife zu Grund liegen muss, welche Schranken für junge Fahrerinnen und Fahrer in historischen Fahrzeugen gelten und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um am Markt ein Tarifangebot unterbreiten zu können.

Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Mario De Rosa bittet um Prüfung, ob die dargelegte Tarifbedingung „vorhandenes Alltagsfahrzeug“ nicht um eine Alternativregelung erweitert werden kann. Hintergrund dieses Vorschlags ist die gegenwärtige Situation, dass Jugendliche in vielen urbanen Gebieten kein eigenes Fahrzeug besitzen, sondern auf den ÖPNV oder Carsharing-Angebote zurückgreifen. Matthias W. Birkwald unterstützt die Ausführungen und schlägt die Anerkennung eines ÖPNV-Abonnements oder Carsharing-Vertrages als gleichwertigen Ersatz für die Vertragsbedingung „Alltagsfahrzeug“ vor. Peter Diehl berichtet, dass sein Unternehmen diesen Aspekt bereits diskutiert hat. Da der Tarif in diesen Tagen neu am Markt eingeführt wird, wurde vereinbart, zunächst die Resonanz zu bewerten und den Aspekt mit der Evaluation des Produkts erneut zu diskutieren.

Christoph Karle bittet um eine Einschätzung, wie viele Interessenten für den Versicherungstarif erwartet werden und ob möglicherweise eine Rückerstattungslösung für junge Versicherungsnehmer denkbar wäre, wenn sie das sich im Versicherungsjahr positiv und schadensfrei verhalten haben. In diesem Zusammenhang gibt Frank Bergmann zu bedenken, dass regelmäßig Jugendliche aus oldtimeraffinen Familien besonders sensibilisiert für umsichtiges Fahrverhalten sind. Die möglicherweise gemeinsame Zeit mit den Eltern bei der Reparatur und Pflege des automobilen Kulturguts der Familie führt dazu, dass sie weniger risikobehaftet wie andere Jugendliche ohne diesen Bezug sind.

Peter Stein schlägt vor, ein Privileg für jugendliche Mitglieder aus Oldtimervereinen zu prüfen und das Tarifangebot möglicherweise auf den Bereich der grünen Kennzeichen zu erweitern. Peter Diehl führt aus, dass seinem Unternehmen bislang keine eigenen statistischen
Auswertungen zum Oldtimertarif für Jugendliche vorliegen, da dieser gerade erst am Markt eingeführt wird. Für die Risikobewertung des Tarifs im Unternehmen gibt es daher noch keine eigene Datengrundlage. Dem Tarifangebot liegen daher die relevanten Daten des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Grunde. Eine Clubmitgliedschaft kann für den Versicherungsanbieter leider kein Faktor einer belastbaren Risikobewertung sein. Die Chancen für eine derartige Privilegierung sind eher gering. Eine
Rückvergütung bei schadensfreiem Fahren kann möglich sein. Diese Option kann vom Unternehmen geprüft werden.

Carsten Müller greift das grüne Kennzeichen auf. Das Thema historische Landmaschinen wird immer bedeutender und war bereits im PAK ein Thema. Die im Vortrag von Peter Diehl angesprochene Petition wird dem Protokoll mit Beschluss des Petitionsausschuss beigefügt.

Carsten Müller wird die Thematik erneut im Bundesverkehrsministerium einbringen und bei dem anstehenden Gespräch mit dem Staatssekretär Steffen Bilger ansprechen. Dr. Patrick Amrhein fragt nach, wie die Versicherung vorgeht, wenn beispielsweise durch Manipulation oder unsachgemäßem Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

In diesem Zusammenhang fragt Roland Kayser nach, ob es Ausnahmeregelung oder Sonderbedingungen für Werkstätten gibt, wenn die/der jugendliche Auszubildende einen Unfall mit einem Kundenfahrzeug zu verantworten hat. Peter Diehl verweist unmittelbar auf die einschlägigen Werkstatttarife der Versicherungswirtschaft, die jeder professionelle Betrieb haben muss oder aus ganz eigenem Interesse abgeschlossen haben sollte. Diese Tarife sichern geschilderte Vorgänge mit ab. Für den Fall der erloschenen Betriebserlaubnis
wird das Unternehmen zunächst den Schaden bei den Beteiligten ausgleichen und anschließend prüfen, inwiefern der Verursachern für den Schaden aufgrund einer erloschenen Betriebserlaubnis haftbar gemacht werden kann.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder | TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH

Dieser Tagesordnungspunkt muss leider erneut auf die nächste Sitzung verschoben werden. Nobert Schroeder muss einen wichtigen Gerichtstermin wahrnehmen, dessen Verschiebung ihm leider nicht möglich war.

Peter Diehl ergänzt, dass auch Dr. Gundula Tutt wegen eines Termins im Ausland nicht an der Sitzung teilnehmen konnte. Zudem arbeitet Martin Stromberg aktiv in der Arbeitsgruppe Zustandsnoten mit und bringt noch einmal neue Perspektiven ein.

TOP 5 Verschiedenes

Änderung § 36 StVZO – Winterreifen
Carsten Müller | MdB

In der Sitzung am 12. März hatte Markus Tappert auf die Änderungen des § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Folgen für Oldtimer verwiesen. Es ging um die Nutzung von „M+S-Reifen“ bei winterlichen Witterungsverhältnissen, die nach einer Übergangsfrist unter bestimmten Kriterien nur noch bis zum 30. September 2024 möglich ist. Die Nachfrage im zuständigen Bundesverkehrsministerium hat ergeben, dass es aus Sicherheitsgründen keinerlei Ausnahmen geben kann. M+S Reifen dürfen mit Ende
der Übergangsfrist bei Schneeglätte, Schneematch, Eis- und Reifglätte nicht mehr als Winterreifen gefahren werden. Die Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums wird dem Protokoll beigefügt.

Formulierungsvorschlag für § 10 FZV für kleine Kennzeichen
Carsten Müller | MdB

Matthias Gerst hat einen Formulierungsvorschlag für den § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für kleine Kennzeichen historischer Motorräder ausgearbeitet und mit Johannes Götze und Kollegen der Prüforganisationen abgestimmt. Diesen Vorschlag wird Carsten Müller im Gespräch mit Staatssekretär Steffen Bilger thematisieren und zur Prüfung im Ministerium einbringen.

Datenschutz im Verein
Carsten Müller | MdB

Der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. hat sich an Carsten Müller gewandt und angeboten, den Vereinen im gesamten Bundesgebiet Schulungen zu den Themen „Datenschutz im Verein“ sowie „Nachfolge im Verein“ anzubieten. Bei Interesse können die entsprechenden Kontaktdaten im Berliner Büro von Carsten Müller abgefragt werden.

Änderung der RL 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug
Haftpflichtversicherung
Michael Eckert | EDK Kanzlei Eckert, Klette & Kollegen

Michael Eckert verweist auf den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht vom 24. Mai 2018. Dieser Vorschlag beruht unter anderem auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, in denen etwa ausgeführt wurde, dass jedes Fahrzeug in die Richtlinie zur Haftpflichtversicherung fällt, und zwar “… unabhängig davon, auf welchem Gelände das Kraftfahrzeug verwendet wird und ob es sich
in Bewegung befindet oder nicht.” Der vorgelegte Richtlinienvorschlag nimmt diese Ausführungen des Gerichts auf und setzt sie in der Richtlinie um. Der Wortlaut im Vorschlag zur Richtlinienänderung lautet: „Jede Verwendung eines in der Regel zur Verwendung als
Beförderungsmittel bestimmten Fahrzeugs, die seiner normalen Funktion entspricht, und zwar unabhängig von den Merkmalen des Fahrzeugs, dem Gelände, auf dem das Kraftfahrzeug verwendet wird, und der Tatsache, ob es sich in Bewegung befindet oder nicht…“.

Durch diese Formulierungen besteht nun eine deutliche Gefahr, dass selbst nicht angemeldet Fahrzeuge auf Privatgrund künftig einer Haftpflichtversicherung unterfallen könnten. Das beträfe Sammler, Museen und auch Fahrzeughändler. Michael Eckert weist darauf hin, dass eine klarstellende Überarbeitung erforderlich ist und entsprechende Initiativen ergriffen werden sollten.

Dr. Thomas Almeroth knüpft an und berichtet, dass auch Fahrzeughersteller und mittelbar Verbände und die Versicherungen von dieser weitreichenden Änderung betroffen wären. Mit dieser Formulierung würde bei Herstellern beispielsweise eine Fahrzeughaftpflicht
unmittelbar am Ende des Werkbandes für gerade produzierte Fahrzeuge einsetzen.

Grundsätzlich ist die Absicht des Vorschlags nachzuvollziehen. Die Formulierung in diesem Punkt geht jedoch deutlich zu weit und muss überarbeitet werden. Der VDIK hat eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet. Dr. Thomas Almeroth berichtet weiter, dass die
Versicherungswirtschaft aufgrund des zu befürchtenden Verwaltungsaufwandes ebenfalls für eine Klarstellung des Vorschlags einzutreten scheint. Stefan Röhrig ergänzt, dass sich FIA und FIVA abgestimmt hätten, eine Stellungnahme vorbereiten und sich auch der VDA
positionieren wird.

Carsten Müller wird sich in den nächsten Tagen mit Bernd Lange, MdEP in Verbindung setzen und dabei auch dieses Thema ansprechen. Sollten aus dem Kreis des PAK entsprechende Positionspapiere vorliegen, die er an den Vorsitzenden der European Parliament Historic Vehicle Group senden soll, bittet er, diese Informationen an sein Berliner Abgeordnetenbüro zu mailen.

Dieselfahrverbotssituation
Michael Eckert | EDK Kanzlei Eckert, Klette & Kollegen

Michael Eckert thematisiert die aktuelle Entwicklung im Zuge des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu möglichen Diesel-Fahrverboten. Es ist gegenwärtig sehr im Fokus, das Urteil wird stark instrumentalisiert und auch Fahrzeuge mit HKennzeichen sind betroffen. Michael Eckert verweist darauf, dass diese Fragestellung mehrfach in dieser Runde besprochen und dazu sensibilisiert wurde. Er schlägt ein internes „Frühwarnsystem“ vor, welches zunächst alle möglichen weiteren Informationen zu geplanten Fahrverboten zentral sammelt.
Im Parlamentskreis wird die Lage diskutiert und abgewogen zwischen aktiverer Positionierung einerseits und der möglichen Folge andererseits. Die könnten darin bestehen, dass dadurch historische Fahrzeuge stärker in den Fokus rücken.

Andreas Keßler führt aus, dass in Frankfurt/Main nun erstmals sogar ein zonales Fahrverbot diskutiert wird. Dieses wird wahrscheinlich auch ältere Euro-1 und Euro-2 Benzinmotoren betreffen.

Carsten Müller verweist auf die Komplexität der Thematik. Gegenwärtig laufe sehr viel zusammen und wird vermischt, z.B. der Betrug in einigen wenigen Teilen der Automobilindustrie, die Wirkung einer bestehenden Europäischen Richtlinie ohne Ausführungsverordnung oder gültige emissions- und immissionsrechtliche Regelungen mit sich vermengenden Diskussionen über verschiedene, teilweise in direkter Relation stehende Emissionen, wie etwa Feinstaub, NOx und CO2 und schließlich noch gesellschaftspolitische Forderungen nach Hardwarenachrüstungen mit unmittelbaren Folgen auf bereits erteilte Typzulassungen. Hinzu kommt, dass im Bereich Fahrverbote keine Regelungskompetenz des Bundes besteht, sondern die einzelnen Kommunen mit ihren jeweiligen Luftreinhalteplänen maßgeblich sind. Das macht die Lage insgesamt sehr kompliziert und jede Entwicklung sehr schwer vorhersehbar.

Reinhard Sachse berichtet dem PAK, dass viele seiner potenzielle Kunden gegenwärtig sehr verunsichert sind, ob sie mit Oldtimern zukünftig überhaupt noch fahren dürfen.

Sachstand IAK
Thomas Wirth | wirthredaktion.de

Thomas Wirth fragt in diesem Zusammenhang nach einem Sachstand zum Thema IAK, denn genau in dieser Situation wäre die Anerkennung der automobilen Kultur als immaterielles Kulturgut ein gutes Argument pro historische Fahrzeuge. Carsten Müller führt aus, dass es aktuell keinen neuen Sachstand gibt. Die zu lösende Frage in diesem Zusammenhang ist, abzuwägen, ob die aktuelle abgaspolitische Debatte und Gemengelage eher gegen den Antrag spricht oder sogar ein wichtiger Beschleuniger für die Notwendigkeit der Antragsstellung werden könnte. Wichtig ist, dass intensiv an einer Lösung der Situation gearbeitet wird.

Mario De Rosa berichtet dem PAK von zwei ihm vorliegenden Anträgen auf Anerkennung als immaterielles Kulturgut. Beim Vergleich mit dem ersten IAK-Antrag und einer Wertung wird deutlich, dass der IAK-Antrag viel zu stark auf das Automobil und viel zu wenig auf das Immaterielle, die verbundenen Traditionen, das Handwerk, den Wissensstand und den Gemeinschaftssinn abgezielt hat. Er regt an, genau abzuwägen, ob der nächste Antrag lieber länger vorbereitet wird und dafür ausgewogen und absolut wasserdicht nach den Anforderungen der Deutschen UNESCO-Kommission ausgearbeitet ist oder ob der neue Antrag eher schnellstmöglich eingereicht wird. Zu Bedenken ist, dass ein erneutes Scheitern im Antragsverfahren für das gesamte Anliegen eher kritisch wäre.

Franz Graf zu Ortenburg unterstreicht die Bedeutung der Anerkennung. Thomas Wirth und Michael Eckert bekräftigen den hohen Stellenwert, sich für die anerkannte automobile Kultur zu engagieren.

Petition zu Klebekennzeichen
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller verweist auf die letzte Sitzung des PAK im Juni und den Bericht des Kollegen Gero Storjohann, MdB aus dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Petition zu den Klebekennzeichen wurde einstimmig dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur zur Erwägung überwiesen, um das Anliegen zu überprüfen und mögliche Abhilfe zu suchen.

Carsten Müller übergibt die Sitzungsleitung an Christan Sauter, MdB.

Evaluierung Wechselkennzeichen
Christoph Karle | Karle Organisation und Moderation

Christoph Karle regt an, sich an das Bundesverkehrsministerium zu wenden und eine Evaluierung der Regelungen zum Wechselkennzeichen zu bitten. Die bisherigen Eindrücke scheinen auf eine sehr geringe Nachfrage zu deuten. Christian Sauter schlägt vor, das Thema ebenfalls mit in das Gespräch im BMVI zu nehmen.

Termine

Thomas Ulrich weist auf die Pan Europäische Konferenz der Automobilhistoriker vom 29. bis 31. März 2019 im Louwman Museum im niederländischen Den Haag hin. Der Veranstaltungsflyer wird dem Protokoll beigefügt.

Christian Sauter schließt die Sitzung.

Anlagen:

pk-amk-20181019-top2-kaeltemittel

pk-amk-20181019-top3-petition-66582-traktorfuehrerschein-mit-beschluss

pk-amk-20181019-top3-versicherung-junge-fahrer

pk-amk-20181019-top5-2019-den-haag

pk-amk-20181019-top5-bmvi-winterreifen

Nov 052018
 

(English below)

Wieder einmal ist es Vorweihnachtszeit, und so hat unser finnischer Kollege und Freund Jukka Isomäki, Mitglied der bekannten “2CV Guild Finland”, eine Reihe von kleinen und größeren Geschenken für die Fans der “Ente” vorbereitet:

Auf www.sitruuna.com/2cvstuff können Andenken erworben werden.

Viel Spass beim Stöbern!

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2CV gifts from Finland

As time goes by, and especially Christmas is already knocking on our doors, it is also the right moment to look for some gifts for your favourite 2CV lover – or yourself maybe?

On Jukka Isomäki’s website www.sitruuna.com/2cvstuff quite a number of selected items around Citroënism can be purchased.

Enjoy!

Okt 292018
 

(English language: read more below the graphics)

Die Anzahl von PKW mit H-Kennzeichen steigt in den neuen Bundesländern überproportional. Dies ergab eine Auswertung der Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch den Verband der Automobilindustrie (VDA). Zum 01.01.2018 waren in den fünf Ländern 71.462 PKW mit H-Kennzeichen registriert, ein Plus von 32,3 Prozent zum Vorjahr. Für die gesamte Bundesrepublik lag der Zuwachs im selben Zeitraum bei 10,8 Prozent.

Nach wie vor führen die bevölkerungsreichen Länder wie Nordrhein-Westfalen mit 107.876 PKW-Oldtimern, Bayern (88.324) und Baden-Württemberg (76.351) die Rangliste an. Die wenigsten historischen Fahrzeuge finden sich naturgemäß im bevölkerungsschwachen Bremen (2.883).

Den größten prozentualen Anteil von PKW mit H-Kennzeichen an allen Fahrzeugen älter als 30 Jahre – dieses Mindestalter ist die Grundvoraussetzung zur Erlangung eines solchen Kennzeichens – weist die Bundeshauptstadt auf (83,9 %), gefolgt von Baden-Württemberg
(77,2 %) und Hamburg (75,2 %). Hamburg weist auch die meisten Oldtimer im Verhältnis zum gesamten PKW-Bestand auf (1,4 %). In diesem Vergleich wird deutlich, dass trotz guter Steigerungsraten gerade in den Ländern Ostdeutschlands noch Potential für eine weiter wachsende Oldtimer-Population vorhanden ist. So beträgt der Anteil aller PKW mit H-Kennzeichen in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 0,5 Prozent, in Sachsen-Anhalt 0,6 %. Allerdings finden sich hier auch die geringsten Anteile an Fahrzeugen älter als 30 Jahre.

Wir danken dem VDA für diese Pressemitteilung.

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biggest growth of historic vehicles in Eastern Germany

The number of passenger cars with so-called “H-plates” (historic vehicle number plate) is increasing disproportionately in the “new federal states” (former Eastern Germany). This was the result of an evaluation of the registration figures of the Federal Motor Transport Authority (KBA) by the German Association of the Automotive Industry (VDA).

As of 01. Jan 2018, 71.462 passenger cars with H-plates were registered in the five states, an increase of 32,3 percent on the previous year. For Germany as a whole, the increase over the same period was 10,8 percent.

The highly populated states such as North Rhine-Westphalia continue to lead the ranking with 107.876 vintage cars, Bavaria (88.324) and Baden-Württemberg (76.351). The fewest historical vehicles are naturally to be found in the sparsely populated city of Bremen (2.883).

The largest percentage of all vehicles older than 30 years with H-plates – this minimum age is the basic prerequisite for obtaining such a plate – is to be found in the federal capital (83.9%), followed by Baden-Württemberg (77.2%) and Hamburg (75.2%).

Hamburg also has the highest number of classic cars in relation to the total passenger car fleet (1.4 %).

This comparison clearly shows that, despite good growth rates, there is still potential for a further increase in the population of classic cars, especially in the eastern German states.

The share of all passenger cars with H-plates in Mecklenburg-Western Pomerania is only 0.5 percent, in Saxony-Anhalt 0.6 percent. However, even the smallest proportion of vehicles older than 30 years can be found here.

NB by Amicale: Graphics see above.

Sep 292018
 

(English Version: watch the videos)

Mario Hacquard, einer der bekanntesten Bariton-Sänger Frankreichs, der auch in einigen Filmen mitgewirkt hat, hat eine besondere Serie von Chansons unter dem Titel “Une Voiture – Une Chanson” aufgelegt. In dieser Serie sind auch Hommagen an Citroën Fahrzeuge zu finden, hier eine Auswahl:

* “Aux marches du palais” – Citroën Dyane

* “Soirée” – Citroën ID 19

* “Les Feuilles mortes” – Citroën Traction Avant 11 Légère

* “Tyndaris” – Citroën DS Cabriolet Chapron

* “Madrigal d’antan” – Citroën 5 HP “Trèfle”

Weitere Fahrzeugmodelle auch anderer Hersteller (Peugeot, Talbot, Renault, Triumph etc.) sind hier zu finden:

http://hacquard.onlc.fr/11-Voiture—Chanson.html

Viel Spass beim Genießen!

Sep 282018
 

(English version – read below the pictures)

Anlässlich des 120-jährigen Bestehens des Pariser Automobilsalons startet am kommenden Sonntag an der Place de la Concorde in Paris eine historische Fahrzeugparade. Mit dabei: Die Marke Citroën, die 25 ihrer Modelle als Symbole ihrer Unternehmensgeschichte präsentiert – vom allerersten Typ A aus dem Jahr 1919 über den Traction Avant, 2CV, Ami 6, Méhari, SM, CX und viele mehr bis hin zum neuen SUV C5 Aircross. Die Parade historischer Modelle aus Sammlerbesitz und dem Conservatoire Citroën bietet einen Vorgeschmack auf die Feierlichkeiten zum einhundertjährigen Jubiläum von Citroën im kommenden Jahr.

Zu seinem 120. Jubiläum organisiert der Pariser Automobilsalon an diesem Sonntag, 30. September, eine einzigartige historische Parade durch die Straßen von Paris. Ab 10.00 Uhr werden 230 historische Fahrzeuge an der Place de la Concorde zur Schau gestellt. Um 13.00 Uhr startet die Fahrzeugparade durch die französische Hauptstadt: von der Place de la Concorde vorbei an einigen der bekanntesten Sehenswürdigkeiten der französischen Hauptstadt, darunter der Place des Invalides, der Quai Branly und die Champs-Elysées.

Unter allen Fahrzeugen befinden sich auch 25 Modelle, die die Unternehmensgeschichte von Citroën repräsentieren, vom ersten Typ A von 1919 bis zum neuesten SUV, dem Citroën C5 Aircross. Mit den Citroën Modellen Traction Avant, 2CV, Ami 6, Méhari und dem U23 ist die Marke mit dem Doppelwinkel mit zahlreichen Klassikern vertreten.

Die 25 Citroën Modelle werden in chronologischer Reihenfolge vorfahren, vom ältesten bis zum neuesten Fahrzeug:

1) Citroën Typ A Torpédo von 1919
2) Citroën C3 5 HP Trèfle von1924
3) Citroën C4 Torpédo von 1934
4) Citroën Rosalie NH von 1936
5) Citroën Traction Avant 7C von 1937
6) Citroën Autocar U23 von 1947
7) Citroën Typ H von 1952
8) Citroën Traction Avant 15-6 H von 1954
9) Citroën DS 19 Cabriolet von 1961
10) Citroën Ami 6 von 1965
11) Citroën DS 21 Pallas von 1967
12) Citroën SM von 1972
13) Citroën DS 20 Pallas von 1973
14) Citroën GS X2 von 1976
15) Citroën Méhari von 1979
16) Citroën CX 2000 von 1979
17) Citroën 2CV 6 Spécial E von 1983
18) Citroën BX 16 soupapes von 1991
19) Citroën XM Exclusive von 1998
20) Citroën Xsara Picasso „Le robot“ von 1999
21) Citroën C6 von 2006
22) Citroën C5 von 2008
23) Citroën C4 Cactus von 2014
24) Citroën C3 Aircross von 2017
25) Citroën C5 Aircross von 2018

Diese Veranstaltung ist ein Muss für alle Fans der Automobilgeschichte und bietet einen Ausblick auf die Feierlichkeiten zum einhundertjährigen Jubiläum von Citroën 2019.

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THIS SUNDAY IN PARIS, A TASTE OF CITROËN CENTENARY IN THE PARADE CELEBRATING THE 120 YEARS OF PARIS MOTOR SHOW!

On the occasion of the historic parade to celebrate 120 years of the Paris Motor Show, which will leave this Sunday from la Place de la Concorde (display from 10:00 and departure at 13:00), Citroën will line up 25 symbolic models from its history, from the very first Type A from 1919 through to the New C5 Aircross SUV from 2018, via the Traction Avant, 2CV, Ami 6, Méhari, SM, CX, etc. A procession of historic models from collectors and the Brand’s Conservatoire museum will give a taste of what’s to come from Citroën’s centenary festivities to be celebrated next year…

On the occasion of its 120th anniversary, the Motor Show is organising an unprecedented and historic parade through the streets of Paris, this Sunday 30 September. You are invited from 10:00 at la Place de la Concorde, with no fewer than 230 historic vehicles on display into the bargain. From 13:00, these vehicles will begin their parade from la Place de la Concorde, going past some of the capital’s most iconic locations, such as la Place des Invalides, le quai Branly and also les Champs-Elysées.

Among all these models, Citroën will line up 25 symbolic models from its history, from the very first Type A from 1919 to the New C5 Aircross SUV from 2018, via in particular the Traction Avant, 2CV, Ami 6, Méhari and even a U23 coach!

The 25 Citroën models in this procession will parade in chronological order, from the oldest to the most recent:

1. Citroën Type A Torpédo from 1919
2. Citroën C3 5 HP Trèfle from 1924
3. Citroën C4 Torpédo from 1934
4. Citroën Rosalie NH from 1936
5. Citroën Traction Avant 7C from 1937
6. Citroën Autocar U23 from 1947
7. Citroën Type H from 1952
8. Citroën Traction Avant 15-6 H from 1954
9. Citroën DS 19 cabriolet from 1961
10. Citroën Ami 6 from 1965
11. Citroën DS 21 Pallas from 1967
12. Citroën SM from 1972
13. Citroën DS 20 Pallas from 1973
14. Citroën GS X2 from 1976
15. Citroën Méhari from 1979
16. Citroën CX 2000 from 1979
17. Citroën 2 CV 6 Spécial E from 1983
18. Citroën BX 16 soupapes from 1991
19. Citroën XM Exclusive from 1998
20. Citroën Xsara Picasso ” Le robot ” from 1999
21. Citroën C6 from 2006
22. Citroën C5 from 2008
23. Citroën C4 Cactus from 2014
24. Citroën C3 Aircross from 2017
25. Citroën C5 Aircross from 2018

An unmissable event for all enthusiasts of motor vehicle history which promises to give a taste of what’s to come from Citroën’s centenary festivities in 2019…

You can also follow this event on Instagram: https://www.instagram.com/120ansmondialparis

Aug 282018
 

(German only, sorry)

Wie wurde die historische DS zur Ikone? Diese Frage versucht der Kulturwissenschaftler Gunnar Schmidt in seinem neuesten Werk „Mythos Maschine – Medien- und Kulturgeschichte der DS“ zu beantworten. Entstanden ist ein sehr lesenswertes Buch, das vor kurzem erschienen ist.

Im Oktober 1955 feierte die DS 19 – oftmals auch die „Göttin“ genannt – ihren ersten großen Auftritt auf dem Pariser Automobilsalon. Bereits am ersten Messetag wurden rund 12.000 Kaufverträge unterschrieben. Das Modell hat innerhalb kürzestes Zeit den Status eines wahren Verehrungsobjektes erlangt. Dementsprechend viele Bücher mit Huldigungen an die Innovationen und das revolutionäre Design der historischen DS sind seither erschienen.

Gunnar Schmidt hingegen wirft in seinem neuen Buch einen kritischen Blick auf das damalige Kunst-, Kultur- und Gesellschaftsparadigma und zeichnet ein Bild des Aufbruchs in eine neue Zeit. Auf 274 Seiten nimmt er seine kulturwissenschaftliche Analyse mit einer Vielzahl an begleitenden Bildmedien aus den Bereichen Grafikdesign, Fotografie, Werbe- und Spielfilm sowie literarischen Quellen vor.

Das Buch „Mythos Maschine – Medien- und Kulturgeschichte der DS“ von Gunnar Schmidt ist im Edition-Imorde-Verlag erschienen. Es kostet 19,80 Euro. Die ersten – sehr positiven – literaturkritischen Rezensionen sind bereits veröffentlicht worden.

Autor Gunnar Schmidt

Der gebürtige Berliner promovierte und habilitierte in Hamburg und widmete sich schon früh der Ästhetik von Schriften, Fotografien und Medien. Nach mehreren Ausflügen in die Werbung und Vertretungsprofessur lehrt der 64-Jährige seit 2009 an der Hochschule Trier Medienkunst, Ästhetik sowie Sounddesign.

Das Buch ist u.a. bei den einschlägigen Citroen-Literatur-Spezialisten wie www.robri.de und Garage2CV.de erhältlich.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , ,
Aug 072018
 

Sitzungs-Protokoll des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK)

ZEIT: 29. Juni 2018, 12:00 bis 15:00 Uhr

ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400 Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden Mitglieder aus allen Fraktionen des Hauses, bis auf die Grünen, sowie die anwesenden Gäste des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Besonders begrüßt er den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger, MdB, der erstmals in dieser Funktion am PAK teilnimmt. Zudem nimmt Gero Storjohann, MdB kurzfristig an der Sitzung teil, um über eine Petition im Petitionsausschuss des Bundestages zu berichten.

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet der Vorsitzende von einem unmittelbar vor dem PAK stattgefundenen Gespräch mit Johannes Götze und den Vertretern der Prüforganisationen zum Thema Kennzeichen. Es wurde vereinbart, dass die Prüforganisationen ein Papier zum Thema technische Erfordernisse für Ausnahmegenehmigungen bei der Erteilung von Kennzeichen erarbeiten. Auf Grundlage dieses Papiers wird Carsten Müller das Gespräch mit der Leitung des Verkehrsministeriums suchen, um weiter an der Lösung dieser langwierigen Fragestellung zu arbeiten.

In diesem Kontext hat Carsten Müller den Kollegen Gero Storjohann eingeladen, da der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition zum Thema Klebekennzeichen behandelt. Gero Storjohann berichtet, dass die Petition zum Klebekennzeichen zur Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium verwiesen wurde. Erwartungsgemäß wird darin auf die Zuständigkeit der Bundesländer in Zulassungsfragen verwiesen. Der Petitionsausschuss sieht die uneinheitliche bundesweite Regelung kritisch und sucht nach Lösungen einer einheitlichen Handhabe. Gero Storjohann wird Carsten Müller über den Fortgang informieren. Der Vorsitzende bietet seinerseits die Unterstützung des PAK bei der Suche nach Lösungen an.

In diesem Zusammenhang bezieht sich Carsten Müller erneut auf das vorherige Gespräch mit den Prüforganisationen. Dort wurde berichtet, dass aufgeklebte Buchstaben auf Kennzeichenschildern zulässig sind. Gemeinsam mit Johannes Götze, der AG Kennzeichen sowie den Prüforganisationen wird der PAK das Thema weiter vorantreiben und Gespräche mit dem Bundes- und den Landesverkehrsministerien auf Grundlage der Vermerke anstreben.

TOP 2 Bericht der Bundesregierung
Steffen Bilger | BMVI

Steffen Bilger dankt dem Parlamentskreis für die Einladung und freut sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. Das Thema automobiles Kulturgut nimmt im Bundesministerium einen hohen Stellenwert ein, ganz besonders durch den Bundesminister als einem der Mitbegründer des PAK. Vorab betont der Staatssekretär, dass sich der PAK oder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jederzeit mit Anregungen und Fragen an ihn wenden können.

Unstrittiger Grundkonsens des BMVI ist es, das Anliegen des automobilen Kulturguts weiterhin zu unterstützen und bei der Entwicklung der Mobilität der Zukunft darauf zu achten, auch das historische Erbe auf den Straßen erlebbar zu halten. Das trifft beispielsweise auf Themen wie autonomes Fahren, sicherheitsrelevante Assistenzsysteme, Digitalisierung der Verkehre, alternative Kraftstoffe oder Fahrverbote zu. Das Bundesverkehrsministerium wird sich im Sinne eines guten Miteinanders für die Belange für historische Fahrzeuge einsetzen.

Steffen Bilger verweist auf einige Beispiele der guten Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und dem PAK. So konnte durch eine Klarstellung im Regelwerk eine gute und praktikable Lösung beim Thema Sonn- und Feiertagsfahrverbote für den gewerblichen Güterkraftverkehr gefunden werden. Im Bezug auf die Mitnahme von erteilten Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Landkreis könnte möglicherweise das gegenwärtige Modellprojekt “i-Kfz im Fahrzeugzulassungswesen” auch den Fahrzeugbesitzern von Oldtimern helfen und regelmäßig wiederkehrenden Zulassungsproblemen mit lokalen Behörden entgegenwirken. Da die Sicherstellung der Verkehrssicherheit maßgebliche Priorität im Ministerium genießt, ist eine Verlängerung des Intervalls für die technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen für Oldtimer gegenwärtig nicht denkbar. Die Mangelquote an älteren Fahrzeugen ist hoch und zweijährige Untersuchungen haben sich bewährt. Im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit von großer Bedeutung ist für Lastkraftwagen die vom Bundesverkehrsminister initiierte “Aktion Abbiegeassistent”, die Abbiegeunfälle reduzieren soll und sich auch auf historische Nutzfahrzeuge auswirken kann.

Stefan Röhrig regt eine Neubefassung des Ministeriums mit den Wechsel- sowie Kurzzeitkennzeichen an, denn die Wechselkennzeichen finden aufgrund der aktuellen Bestimmungen keine Verbreitung und sind auch für historische Fahrzeuge nicht interessant. Die Novelle der Fahrzeug-Zulassungsverordnung 2015 habe dazu geführt, dass die Kurzzeitkennzeichen für Oldtimer nicht mehr verwendbar sind.

Steffen Bilger stimmt den Ausführungen zum Thema Wechselkennzeichen zu, die bereits im Zuge der Novelle sehr kontrovers im Verkehrsausschuss des Bundestages debattiert wurden. Die gegenwärtige Nutzung ist nicht zufriedenstellend und daher sollte über eine Befassung mit dem Thema nachgedacht werden. Carsten Müller regt an, die Wechselkennzeichen mit in den Vermerk zum gemeinsamen Gespräch mit dem BMVI zu nehmen. Gleichzeitig schildert er noch einmal die Situation, die 2015 zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führte. Die Gründe, die damals zur Verschärfung führten, verhindern seiner Ansicht nach eine Änderung und erleichterte Zuteilung für historische Fahrzeuge zum jetzigen Zeitpunkt. Dennoch sollte das Thema weiter im Fokus bleiben.

Alexander Gregor bittet um eine Stellungnahme, ob die Gesetzgebung pro Fahrradverkehr im Land Berlin sich auf Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums auswirkt oder sogar ähnliche Regelungen zur Privilegierung des Fahrrads im BMVI angedacht werden. Steffen Bilger betont, dass die Landesgesetzgebung Berlin keine Auswirkungen auf bundespolitische Überlegungen für den Fahrradverkehr hat. Der Bund ist mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 gut aufgestellt und hat damit Handlungsfelder mit wesentlichen Handlungserfordernissen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs benannt. Zentrales Anliegen des Ministeriums bleibt eine gemeinsame Entwicklung der Mobilität aller Verkehrsträger.

Stephan Joest bittet im Kontext der digitalisierten Verkehre der Zukunft frühzeitig zu bedenken, dass die dazu anstehenden Regelungen keinen Ausschluss historischer, analoger Fahrzeuge aus dem Straßenverkehr zur Folgen haben dürfen. Steffen Bilger betont den Stellenwert, den das automobile Kulturgut nicht nur auf der Leitungsebene des Ministeriums genießt. Er stimmt zu, dass die gesetzgeberischen Regelungen zur digitalen Transformationen der Verkehre frühzeitig und umfassend durchdacht werden müssen, auch wenn ein vollautonomer Straßenverkehr nicht absehbar ist. Realistischer sind derzeit

Konzepte zum automatisierten Fahren. Aber unabhängig von Automatisierungsgrad bleibt es Ziel des Bundesverkehrsministeriums, historische Fahrzeuge auf den Straßen erlebbar zu halten.

Carsten Müller dankt dem Staatssekretär für seine Ausführungen und freut sich auf die konstruktive Zusammenarbeit.

TOP 3 Bericht aus dem Europäischen Parlament
Bernd Lange | MdEP

Bernd Lange berichtet dem Parlamentskreis von den oldtimerspezifischen Themen im Europäischen Parlament sowie der Arbeit der European Parliament Historic Vehicles Group (HVG). Aufgrund der bevorstehenden gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen der Zukunft ist für den Herbst 2018 geplant, ein Positionspapier zum Thema “Historische Fahrzeuge im Jahr 2030” zu präsentieren.

Bisheriger Arbeitsschwerpunkt der HVG war eine europaweit gültige Definition historischer Fahrzeuge, da der Begriff in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt wurde. Auf Grundlage der deutschen Regelung zu H-Kennzeichnung wurde diese erarbeitet und bereits in die 2014’er Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung, die ab 20. Mai 2018 zur europaweiten Anwendung kommt, berücksichtigt. Diese Definition soll sukzessive in die europäische Gesetzgebung einfließen. Die Wichtigkeit einheitlicher Regelungen wird durch den europaweiten Flickenteppich bei Umweltzonen deutlich. Selbst innerhalb einzelner Mitgliedsstaaten gelten unterschiedliche Ausnahmebestimmungen für historische Fahrzeuge.

Martin Stromberg führt aus, dass die Oldtimerdefinition der Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung im Widerspruch zum § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) stehen könnte. Bernd Lange sieht diesen Widerspruch nicht, da die Ausführungen der Richtlinie sehr präzise die Oldtimerregelungen darstellen und auf den deutschen Bestimmungen zum H-Kennzeichen basieren. Matthias Gerst ergänzt, dass die Folgeabsätze der Richtlinie die ersten Ausführungen sehr gut dahingehend ergänzen, was genau einen Oldtimer ausmacht und auf Seiten der Prüforganisation keine Probleme resultieren.

Der weitere Fokus der Arbeit, führte Bernd Lange aus, liegt auf dem europaweiten Zollkodex sowie der bekannten Thematik “REACH”. Vor allem für den Erhalt von historischen Fahrzeugen kommt es bei REACH darauf an, Ausnahmen bzw. vereinfachte Zulassungsverfahren für Hersteller von benötigten Ersatzteilen zu ermöglichen, da sie auf bestimmte Chromverbindungen nicht verzichten können. Er und die HVG werden sich dahingehend weiter einbringen.

Der Zollkodex wird europaweit von einzelnen Zollbehörden leider ebenfalls sehr unterschiedlich ausgelegt. Auf europäischer Ebene geht es darum, im Zollkodex die Definition historischer Fahrzeuge zu verankern, um vor allem im Hinblick auf Instandsetzung und Wiederaufbau Rechtssicherheit zu gewährleisten. Matthias Gerst unterstreicht die Wichtigkeit. Denn beispielsweise muss im Zollamt Bremerhaven aus jeder Fahrzeug-Klimaanlage das Kältemittel R134a komplett abgelassen werden, bevor ein Fahrzeug den Hafen und das Zollamt verlassen darf. Über andere europäische Zollämter kann eine Einfuhr des gleichen Fahrzeugs völlig problemlos vorgenommen werden. Bernd Lange wird den Sachverhalt auf europäischer Ebene prüfen. Grundlage für die Anweisung des Zollamtes ist die Richtlinie über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen aus dem Jahr 2006 und dem seit dem Januar 2017 resultierendem Verbot. Stefan Röhrig verweist in diesem Kontext auf das Hauptzollamt Hannover, dass bei strittigen Fragen Auskunft geben kann. Aufgrund der Komplexität regt er an, die Thematik Kältemittel auf die PAK-Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Carsten Müller hat zum Thema Kältemittel bereits Gespräche mit einem Hersteller geführt und verweist auf die besondere Bedeutung der Thematik im Bereich Oldtimer. Während bei Neufahrzeugen Klimaanlagen auf CO2-Basis verwendet werden, bieten sich für historische Fahrzeuge kaum Alternativen. Peter Diehl ergänzt, dass das Umweltbundesamt vor dem alternativ angebotenen Kältemittel R1234yf wegen Toxizität und Feuergefahr warnt. Auch das Europäische Parlament wird sich weiter mit den Kältemitteln befassen.

Carsten Müller hebt die resultierende Preisexplosion bei R134a hervor, ebenso die in der Gesamtbetrachtung stärker zu gewichtenden Faktoren Lebenszeit, Verflüchtigung und Produktion außerhalb Europas. Das Thema wird in der nächsten Sitzung mit eigenem Tagesordnungspunkt aufrufen. Carsten Müller schlägt vor, die beiden Hersteller von R134a einzuladen.

Peter Schneider bittet um Einschätzung, ob Deutschland sich für eine Ausnahme historischer Fahrzeuge von Eurovignetten-Richtlinie einsetzen kann. Christian Theis wird das Thema im Bundesverkehrsministerium einbringen.

Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf die rechtssichere Verwendung der 07er-Kennzeichen im europäischen Ausland. Bernd Lange führt aus, dass rein formal nur zugelassene Fahrzeuge die Grenzen passieren dürfen. Mit dem 07er-Kennzeichen fehlen die EU-Zulassung sowie die technische Überwachung und daher sind die 07er-Fahrten streng begrenzt und reglementiert. Da diese Regelungen auch die Teilnahme an Oldtimertreffen, Ausfahrten und Rallyes umfassen und diese in einem gemeinsamen Europa in andere EU-Länder führen könnten, wird für diese Zwecke ein klares Papier benötigt. Bernd Lange wird sich auf europäischer Ebene weiter aktiv für eine rechtssichere Regelung einsetzen ist bereits im Gespräch mit der Europäischen Kommission. Carsten Müller sichert die Unterstützung des PAK zu.

TOP 4 Bericht zur IfD-Allensbach Oldtimer-Studie 2017/2018
Michael Kaiser | Oldtimer Markt

Michael Kaiser stellt umfangreich die erarbeitete Studie vor und leitet Thesen zur Zukunft des Oldtimersektors ab. Einen Auszug der Studie wird dem Protokoll erneut beigefügt.

Die IfD-Allensbach Oldtimer-Studie ist die größte und umfangreichste Untersuchung zum Thema Oldtimer im deutschsprachigen Raum. Michael Kaiser führt zur Methodik der Studie aus und leitet aus den Ergebnissen verschiedene Trends ab. Zwar ist das Oldtimerinteresse in der Gesellschaft weiterhin beachtlich, aber insgesamt rückläufig. Die Kernzielgruppe für Besitzer und Besitzerinnen von historischen Fahrzeugen nimmt ab. Auch die Youngtimer finden immer weniger begeisterungsfähige Interessierte. Insgesamt belegt die Studie eine Abnahme der Bedeutung des Oldtimers in der Gesellschaft, aber auch des allgemeinen Interesses am Auto insgesamt. In den Ergebnissen ist der demografische Wandel ablesbar, etwa fehlt bei steigendem Altersdurchschnitt der zu begeisternde Nachwuchs.

Michael Kaiser sieht in den Ergebnissen der Studie aber noch keinen allgemeingültigen Beleg einer grundlegenden Trendwende, da die Befragung im Herbst 2017 erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt war die allgemeine Nachrichtenlage bestimmt von negativ besetzten Themen Abgasskandal und Fahrverbot. Dieses kritische Umfeld muss bei der Bewertung berücksichtigt werden. Die Studie muss für endgültige Schlüsse mit der nächsten Studie ins Verhältnis gesetzt werden. Zentrales Anliegen kann es dennoch nur sein, sich mit den Trends und deren Folgen zu befassen sowie Antworten auf diese Fragen zu finden.

In der Diskussion im PAK ergänzt Michael Kaiser die Ergebnisse noch mit Erkenntnissen, die sich bei der Erhebung der Daten zur Studie oder aus Datenbanken des Verlages ergeben. So nimmt die Zahl der in der Onlinedatenbank gelisteten Oldtimerveranstaltungen, entgegen der allgemeinen Wahrnehmung, ab. Die Datenerhebung belegt zudem, dass sich das Einstiegsalter in den Oldtimerbereich in den letzten 20 Jahren deutlich verschoben hat. Ende der 90er Jahre lag das durchschnittliche Einstiegsalter in den Oldtimerbereich mit 30 Jahren noch zehn Jahre unter dem heutigen Alter.

Der Parlamentskreis dankt Michael Kaiser für die ausführliche und sehr kompetente Darstellung der Studienergebnisse und vor allem der VF Verlagsgesellschaft mbH für den Einsatz sowie die außergewöhnliche Bereitschaft, diese Studie regelmäßig zu erstellen.

Michael Eckert gibt zu bedenken, dass die Bedeutung einer individuellen Motorisierung nicht mehr den Stellenwert in der Gesellschaft hat wie noch eine Generation zuvor. Anstelle des Führerschein oder Fahrzeugs ist heute eher ein Smartphone relevant. Darüber hinaus erschweren einige Hindernisse jede aufkommende Fahrbegeisterung, wie etwa das Fehlen einer Versicherung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen für unter 25-Jährige. Michael Eckert appelliert an die Versicherungswirtschaft diese Altersgrenzen zu überdenken und neu zu bewerten. Wolfgang Blaube bekräftigt die Forderung an die Versicherungswirtschaft. Immer weniger Jugendliche machen einen Führerschein und sehen sich anschließend der Versicherungsthematik für Fahranfänger konfrontiert. Ulf Schulz verweist auf die Notwendigkeit neuer Konzepte und Angebote, um Jugendliche für historische Fahrzeuge sowie die Clubszene zu begeistern. Das durchschnittliche Alter zur Erlangung des Führerscheins ist gegenwärtig schon bei 28 Jahren und belegt die Veränderungen in der Gesellschaft. Achim Gandras regt als Einstieg die Kriterien der Führerscheinklasse A1 – Zweiräder 125 ccm – erneut zu diskutieren. In seinem Umfeld ist das Interesse der Jugend für Zweiradführerscheinen unverändert hoch, auch in jungen Jahren. Martin Stromberg gibt zu bedenken, dass es aktuell nicht die Clubkultur ist, die die Jugend anspricht. Winfried Seidel geht davon aus, dass sich viele Veranstaltungen von der Szene gar nicht abbilden lassen, beispielsweise das Treffen und die Ausfahrt mit Freunden – ohne Club und großer Organisation. Carl Christian Jancke unterstützt die Vorredner und setzt sich für neue Ideen und Angebote ein, die die jungen Leute abholen und für die Themen interessieren.

Stephan Joest ergänzt, dass diese gesellschaftliche Entwicklung nicht nur in Deutschland und auch in anderen Bereichen zu beobachten ist. Die Medien haben umfangreiche Erfahrungen mit den geänderten Nutzerverhalten im Kontext der Digitalisierung gesammelt und mussten neue Geschäftsmodelle entwickeln. Auch scheint die Bedeutung von Blogger und Influencer der Oldtimerszene noch nicht gänzlich bewusst.

Carsten Müller schlägt dem PAK vor, in eine der nächsten Sitzungen sowohl Vertreter der Versicherungswirtschaft als auch mögliche Influencer einzuladen, um die Zukunftsthemen mit Ihnen zu diskutieren.

TOP 5 Austausch zum Thema Zustandsnoten
Carsten Müller | MdB

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit sowie der terminbedingten Abwesenheit von mehreren Arbeitsgruppenmitgliedern wird der TOP in die nächste Sitzung verschoben.

TOP 6 Verschiedenes

Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative Automobile Kultur e.V.
Carsten Müller | MdB

Georg Sewe bittet um einen aktuellen Sachstand zum IAK Initiative Automobile Kultur e.V. Carsten Müller berichtet von seinen mehrfachen Versuchen, eine Vorstandssitzung zu organisieren. Unabhängig davon laufen die Gespräche mit der UNESCO weiter, um die verbrieften Schwächen des ersten Antrags zu beseitigen. Die Gespräche bestätigen, dass das innerhalb der verfügbaren Zeit noch erreichbar sein kann.

Stephan Joest berichtet dem PAK über seine Teilnahme an der FIA-Frühjahrs-Sitzung Ende April 2018. Den FIA-Mitgliedern der internationalen historischen Kommission (CHI, Commission Historique Internationale) trug er u.a. über den Erhalt des “digitalen Kulturguts Automobil” sowie zu der notwendigen Integration historischer Fahrzeuge in Mobilitätskonzepte der Zukunft vor, um fahrendes Kulturgut weiter im Straßenbild erlebbar zu halten. Die FIA wird das Thema weiter verfolgen.

Termine

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet

Freitag, 19. Oktober 2018, 12:00 Uhr
statt.

Carsten Müller schließt die Sitzung um 15:00 Uhr.

Anhänge:

PAK_Teilnehmerliste_20180629

TOP4_OLDTIMER_STUDIE_2017_18

Aug 012018
 

In diesem Jahr feiert der Citroën 2CV seinen 70. Geburtstag: Im Oktober 1948 erstmals auf dem Pariser Automobilsalon präsentiert, verblüffte er unter anderem mit seinem ungewöhnlichen Aussehen, seiner raffinierten Konstruktion, einer extremen Wirtschaftlichkeit und Vielseitigkeit. Den idealen Rahmen für eine Geburtstagsfeier der besonderen Art bietet das 8. Internationale Deutschland-2CV-Treffen auf der Trabrennbahn in Dinslaken vom 1. bis 5. August 2018, für das bereits über 300 Anmeldungen aus zwölf Ländern vorliegen. Die Besucher erwartet ein vielseitiges Rahmenprogramm rund um die „Ente“, die wie kein anderes Modell für Freiheit, französischen Charme, Nonkonformismus und Abenteuer steht.

Der Prototyp TPV “Toute petite voiture”
Bereits Mitte der 1930er Jahre begann Citroën das Projekt eines preiswerten Volksautos, dem künftigen Citroën 2CV. Ein radikal minimalistischer Kleinwagen sollte entwickelt werden. “Entwerfen Sie ein Auto, das Platz für zwei Bauern in Stiefeln und einen Zentner Kartoffeln oder ein Fässchen Wein bietet, mindestens 60 km/h schnell ist und dabei nur drei Liter auf 100 km verbraucht”, sollen die Anforderungen an den Konstrukteur André Lefèbvre gelautet haben. Der Kriegsbeginn verhinderte die Vorstellung des neuen Volksautos, von dem 250 Prototypen gebaut wurden.

Der Citroën 2CV – Symbol der Freiheit
Am 7. Oktober 1948 wurde der Citroën 2CV, ein im Vergleich zum TPV komplett überarbeitetes Modell, schließlich auf dem Pariser Salon präsentiert. Beim Anblick der 2CV-Karosserie bezeichnete ein niederländischer Journalist das neue Modell als „hässliches Entlein“ und begründete mit dieser Aussage den insbesondere im deutschsprachigen Raum üblichen Spitznamen und den Kult des Citroën 2CV. „Eine Konservendose, Modell freies Campen für vier Sardinen“, urteilte die satirische Wochenzeitung „Le Canard enchaîné“. Der Citroën 2CV bot ausreichend Platz, war unprätentiös, sympathisch, sparsam und eroberte so das Publikum. Er war Ausdruck einer neuen Philosophie des Individualverkehrs – ein Fahrzeug für die „kleinen Leute“ – und wurde schnell zu einem Symbol der Freiheit.

Aufgrund der knappen Rohstoffe konnte Citroën anfangs nur eine geringe Stückzahl der „Ente“ produzieren. So entstanden kurzzeitig Wartelisten von bis zu sechs Jahren. Der Anschaffungspreis für den Citroën 2CV war sehr niedrig. Dank der einfachen Technik waren zudem die Unterhaltskosten relativ gering, der kleine Hubraum schlug sich in einer günstigen Steuerklasse nieder. Diese Faktoren trugen früh dazu bei, dass die „Ente“ vor allem in Deutschland zum typischen Studentenauto avancierte und Ausdruck einer nonkonformistischen und konsumkritischen Lebenshaltung wurde.

Karosserie und Fahrwerk
Der viertürige Stahlaufbau des Citroën 2CV war nicht selbsttragend konstruiert und wie die meisten Anbauteile mit dem Fahrgestell, einem Kastenrahmen, verschraubt. Statt eines festen Fahrzeugdachs aus Stahl war das Fahrzeug mit einem aufrollbaren Verdeck aus Vinyl ausgestattet. Die Einfachheit der gesamten Karosserie ermöglichte eine kostengünstige Produktion.

Eine gute Geländegängigkeit und auch eine erhebliche Seitenneigung bei Kurvenfahrten zeichneten das Fahrverhalten des Citroën 2CV aus. Aufgrund der leichten Karosserie, des tiefliegenden Boxermotors sowie des tiefliegenden Tanks ergab sich ein günstiger Schwerpunkt, sodass ein Umkippen fast unmöglich war. Anfangs waren alle Fahrzeuge rundum mit Trommelbremsen ausgerüstet. Ab 1981 wurden vorne Scheibenbremsen eingebaut.

Motorisierung
Der neu entwickelte, luftgekühlte Zweizylinder-Boxermotor mit einem Hubraum von anfangs 375 cm3 leistete 6,6 kW (9 PS) und war erstmals serienmäßig mit einem Viergang-Getriebe ausgerüstet. Es folgten zahlreiche weitere Entwicklungsstufen. Dabei hatte der ab 1970 in den Citroën 2CV6 eingebaute 602 cm3-Motor zunächst 21 kW (28 PS). Bei allen Citroën 2CV war es möglich, den Motor mit Hilfe der Wagenhebelkurbel zu starten.
Die erste Ausführung des Citroën 2CV mit 9 PS erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von rund 70 km/h. Die letzten Typen mit 29 PS Leistung schafften Spitzengeschwindigkeiten von 113 km/h. Die „Ente“ ist eines der wenigen Fahrzeuge, deren Leistung der Basismotorisierung sich im Laufe der Entwicklungsstufen deutlich mehr als verdreifachte.

Die „Kastenente“
Der im Frühjahr 1951 eingeführte Lieferwagen auf 2CV-Basis unterschied sich von der Limousine ab der B-Säule durch einen kastenartigen geräumigen Laderaum. Die Beladung der „Kastenente“ erfolgte über zwei Flügeltüren am Heck. Zum Einsatz kam der 2CV Lieferwagen häufig im öffentlichen Dienst – beispielsweise beim französischen Straßenrettungsdienst oder als Postfahrzeug in Belgien.

Internationales Deutschland-2CV-Treffen
Vom 1. bis 5. August 2018 findet das 8. Internationale Deutschland-Treffen der Freunde des kultigen Citroën 2CV auf der Trabrennbahn in Dinslaken statt. Einmal mehr werden hunderte liebevoll gepflegte Exemplare in allen Farben und Versionen aus vielen Ländern erwartet. Die Veranstalter haben ein vielfältiges Informations- und Unterhaltungsprogramm für alle Besucher zusammengestellt, das Sie unter det-2018.de finden.

Medienempfang der Citroën Deutschland GmbH
Donnerstag, 2. August, von 12 bis 16 Uhr
Freuen Sie sich auf ein Rendezvous mit einer außergewöhnlichen Automobilgeschichte und auf Gespräche mit Experten, Sammlern und 2CV-Besitzern.
Anmeldung unter citroen-presseservice@citroen.com

Kontakt:
CITROËN DEUTSCHLAND GmbH
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Susanne Beyreuther
Telefon: 02203/2972-1412
E-Mail: susanne.beyreuther@citroen.com

Jul 262018
 

Es ist das Ereignis des Jahres für alle Fans der kultigen „Ente“, die in diesem Jahr ihren 70. Geburtstag feiert: Vom 1. bis 5. August 2018 findet das 8. Internationale Deutschland-Treffen der Freunde des Citroën 2CV auf der Trabrennbahn in Dinslaken statt. Einmal mehr werden hunderte liebevoll gepflegte Exemplare in allen Farben und Versionen aus vielen Ländern erwartet.

In diesem Jahr begeht die Marke mit dem Doppelwinkel einen ganz besonderen Geburtstag: Der legendäre Citroën 2CV − Ikone der Automobilgeschichte sowie Symbol der Freiheit und Inbegriff des französischen Lebensgefühls − wird 70 Jahre jung. Das Internationale Deutschland-2CV-Treffen in Dinslaken bietet den idealen Rahmen für eine bunte Geburtstagsfeier.

Darüber hinaus erwartet die „Enten“-Besitzer, Sammler, Experten und Oldtimer-Fans ein unterhaltsames Programm: Ein großer Floh- und Teilemarkt, Ausfahrten und Sonderausstellungen dürfen ebenso wenig fehlen wie Lesungen, Live-Musik und die Prämierung der schönsten Fahrzeuge.

Traditionell herrscht beim 2CV-Treffen eine ganz besondere Atmosphäre, die das Lebensgefühl gleich mehrerer Generationen widerspiegelt, die Besucher in vergangenen Zeiten schwelgen lässt und zu einem regen Erfahrungsaustausch einlädt.

Die Brücke von den automobilen Klassikern zur aktuellen Citroën Produktpalette schlägt das Autohaus Postert aus Oberhausen. Auf einem ansprechend gestalteten Stand direkt zwischen Gastrobereich und Trabrennbahn steht das Team des langjährigen Citroën Partners für Fragen rund um die ausgestellten Modelle zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter det-2018.de im Internet.

Kontakt:
CITROËN DEUTSCHLAND GmbH
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Susanne Beyreuther
Telefon: 02203/2972-1412
E-Mail: susanne.beyreuther@citroen.com

Jul 022018
 

(English below)

Bewundernde Blicke und intensive Fachgespräche: Am 7. und 8. Juli 2018 findet im Rahmen des traditionellen Frankreichfestes die 17. Auflage der „Tour de Düsseldorf“ statt. Rund 150 automobile Raritäten werden bei der größten Rundfahrt französischer Oldtimer in Deutschland an den Start gehen. Die französische Premiummarke DS ist zum zweiten Mal offizieller Partner der stimmungsvollen Veranstaltung.

Weit über 2.000 Kilometer haben die Oldtimer in den vergangenen Jahren im Rahmen der „Tour de Düsseldorf“ zurückgelegt. Die 120 Kilometer lange Rundfahrt führt die Fahrer in diesem Jahr vom Burgplatz in der Altstadt Düsseldorfs an den Niederrhein in Richtung Brüggen und zurück. So ist unter anderem eine Fotostation beim „Hugo Junkers Hangar“ am Flughafen Mönchengladbach mit der legendären „Junkers Ju 52“ geplant. Die Teilnahme ist ausschließlich klassischen französischen Automobilen mit Baujahr vor 1978 vorbehalten – darunter sechs Fahrzeuge mit Baujahr vor 1940.

Zur „Tour de Düsseldorf“ werden auch 25 DS und ID verschiedener Baureihen und Baujahre erwartet. Die DS 19 – oftmals auch die „Göttin“ genannt – feierte ihren ersten großen Auftritt auf dem Pariser Automobilsalon im Oktober 1955. Bereits am ersten Messetag wurden rund 12.000 Kaufverträge unterschrieben. Das legendäre Modell gilt bis heute als Symbol des französischen Luxusautomobils. Zudem werden auf dem Frankreichfest die runden Geburtstage der Schwestermarken von DS Automobiles gefeiert: Der Peugeot 504 wird 50 und der Citroën 2CV 70.

Neben den bekannten Automobilmarken gibt es auch ein Wiedersehen mit vielen heute nicht mehr existierenden französischen Marken. Besonders interessant: Die vielen Zusatzinformationen, die die Besitzer über ihr Modell und die jeweilige Marke zu berichten haben. Wie das Frankreichfest wird die Oldtimer-Rallye von der „Destination Düsseldorf“ veranstaltet, einer Wirtschaftsvereinigung mit rund 150 Unternehmern aus Düsseldorf und der Region.

Patrick Dinger, Managing Director DS Automobiles in Deutschland: „Es ist für uns eine große Freude, auch in diesem Jahr die überregional bedeutsame Oldtimer-Rallye ‚Tour de Düsseldorf‘ zu unterstützen. DS Automobiles ist zwar die jüngste Marke, zugleich aber die Marke mit der größten französischen Geschichte, deren Ursprung auf die historische DS zurückgeht. Damit steht DS Automobiles zum einen für eine einzigartige Automobilkultur, zum anderen auch für neue Modelle, die zukünftig als elektrifizierte Versionen angeboten werden.“

Kontakt

DS Automobiles
Direktion Kommunikation
Stephan Lützenkirchen
Telefon: 02203/ 2972-1410
E-Mail: stephan.luetzenkirchen@mpsa.com

DS Automobiles
Direktion Kommunikation
Hajar Kayali
Telefon: 02203/ 2972-1415
E-Mail: hajar.kayali@mpsa.com

Anmerkungen der Amicale:

Website des Frankreichfests: www.duesseldorfer-frankreich-fest.de

Im Jahr 2015 hat die Amicale im Rahmen des Frankreichfests bereits die “60 Jahre DS” gefeiert: www.60-jahre-ds-duesseldorf.de

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DS Automobiles present at Dusseldorf’s “Tour de Dusseldorf” / French festival in July 2018

Admiring glances and intensive technical discussions: On July 7 and 8, 2018, the 17th edition of the “Tour de Düsseldorf” will take place as part of the traditional France Festival. Around 150 automotive rarities will compete in the largest round trip of French classic cars in Germany. For the second time, the French premium brand DS is the official partner of this atmospheric event.

The classic cars have covered well over 2,000 kilometres in recent years as part of the “Tour de Düsseldorf”. This year’s 120-kilometre round trip takes the drivers from Burgplatz in Düsseldorf’s Old Town to the Lower Rhine in the direction of Brüggen and back. For example, a photo station at the “Hugo Junkers Hangar” at Mönchengladbach Airport with the legendary “Junkers Ju 52” is planned. Participation is reserved exclusively for classic French cars built before 1978 – including six vehicles built before 1940.

For the “Tour de Düsseldorf”, 25 DS and ID of different series and years of construction are also expected. The DS 19 – often also called the “goddess” – celebrated its first major appearance at the Paris Motor Show in October 1955. 12,000 purchase contracts were signed on the first day of the fair. The legendary model is still regarded today as a symbol of the French luxury car. In addition, the round birthdays of DS Automobiles’ sister brands will be celebrated at the France Festival: The Peugeot 504 turns 50 and the Citroën 2CV 70 years.

In addition to the well-known car brands, there will also be a reunion with many French brands that no longer exist today. Especially interesting: The many additional information that the owners have to report about their model and the respective brand. Like the France Festival, the Oldtimer Rally is organised by “Destination Düsseldorf”, a business association with around 150 entrepreneurs from Düsseldorf and the region.

Patrick Dinger, Managing Director DS Automobiles in Germany: “It is a great pleasure for us to support the nationally significant classic car rally ‘Tour de Düsseldorf’ again this year. Although DS Automobiles is the youngest brand, it is also the brand with the greatest French history, whose origin goes back to the historic DS. DS Automobiles thus stands for a unique automobile culture on the one hand, and for new models that will be offered as electrified versions in the future on the other.”

Annotations of Amicale:

Website of the event: www.duesseldorfer-frankreich-fest.de

In 2015, the Amicale had organized the anniversary “60 Years of DS” at this event: www.60-jahre-ds-duesseldorf.de

Enjoy!