Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland

Mai 082017
 

Die Diakonie Essen/Ruhr hat in Werden sich eines ganz besonderen Themas angenommen:

Die “Oldtimer-Werkstatt” ist ein neu etablierter Bereich. Seit Mitte des Jahres 2015 liefen die Vorbereitungen zur Implementierung einer Werkstatt zur Oldtimerrestauration. Ab März 2016 wurden die ersten sechs öffentlich geförderten Stellen eingerichtet.

Die NEUE ARBEIT hat sich auf die Aufbereitung französischer Fahrzeuge, insbesondere auf die Modelle der Hersteller Peugeot und Citroën spezialisiert.

Bezogen auf den Arbeitsmarkt werden Tätigkeiten aus den Bereichen Karosseriebau, Mechatronik und Mechanik erlernt und durchgeführt. Insbesondere die Arbeiten an den Oldtimern ermöglichen es, handwerkliche Arbeiten im Einzelnen auszuführen. Alte Fahrzeuge werden nach der Dokumentation (Foto) in alle Einzelteile zerlegt und nach Instandsetzung mit der Fotodokumentation wieder neu aufgebaut. Die Fachanleitung steuert den Werkstattbetrieb, begleitet fachlich und unterweist im Umgang mit den Werkzeugen.

Das Zusammenspiel von sinnstiftender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und spezieller, auf die individuelle Bedarfslage abgestimmter und organisierter Qualifizierung, sind die notwendigen Bausteine zur Begleitung von Menschen auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft. Es wird bei einfacheren Tätigkeiten begonnen, um den Teilnehmenden an weiterführende und höher qualifizierte Tätigkeiten heran zu führen. Ziel ist es, die persönliche Leistungsfähigkeit im Rahmen arbeitsmarktlicher Bedingungen zu erproben und schließlich zu steigern und eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln. Zentral sind hier insbesondere die persönliche Stabilisierung des einzelnen Menschen sowie die sozialintegrative als auch existentiell sichernde Wirkung der Maßnahme.

Kontakt:

Rainer Bosse
Tel. 0175 2607127
oldtimer@neue-arbeit-essen.de

sowie auf der Website: www.neue-arbeit-essen.de

Über die “NEUE ARBEIT” der Diakonie Essen gGmbH:

…gegründet 1979, ist eine Einrichtung der Diakonie und Mitglied im Evangelischen Fachverband für berufliche und soziale Integration in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.; damit ist sie dem Evangelischen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. Als Teil der Diakonie richtet sie ihr Handeln an der Würde des Menschen als Ebenbild Gottes aus.

Die NEUE ARBEIT hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu helfen, die von Arbeitslosig­keit betroffen oder bedroht sind. Die Kompetenz der NEUE ARBEIT ist die Begleitung Arbeitsuchender bei der Entwicklung (neuer) beruflicher Perspektiven. Menschen werden durch Be­ratung, Beschäftigung, Qualifizierung und Vermittlung in ihrem Engagement für die eigene Zukunft unterstützt.

Mrz 302017
 

(German only, sorry)

Mit einer aufwändig recherchierten Ausstellung, zahlreichen historischen Fotos sowie einzigartigen Exponaten feiert Citroën auf der Techno-Classica in Essen sein 90-jähriges Firmenjubiläum in Deutschland. Auf dem rund 180 Quadratmeter großen Stand in Halle 4 wird die einzigartige Erfolgsstory von Citroën in Deutschland zum Leben erweckt und für den Besucher hautnah erlebbar.

Die Ausstellung „90 Jahre Citroën in Deutschland“ zeigt eindrucksvoll, wie der Mut zu innovativen Technologien, einzigartigem Komfort und unverwechselbaren Design bis heute die Ingenieure der Marke Citroën angetrieben hat und immer weiter vorantreibt.

Auf sechs großen bunt illustrierten Displays wird die 90-jährige Geschichte der Marke in Deutschland chronologisch skizziert: So fiel vor 90 Jahren mit dem Eintrag ins Kölner Handelsregister und dem ersten deutschen Montagewerk in Köln-Poll der Startschuss für die Produktion und den Vertrieb von Citroën Automobilen in Deutschland.

Nach dem zweiten Weltkrieg startete die Marke mit den legendären Modellen 2CV („die Ente”) und DS („Déesse“ – „Die Göttin“) in Deutschland richtig durch. Die 1970-iger bis 1989-iger Jahre standen im Zeichen von intelligenten Technologien in unverwechselbarem Design, wovon AX, BX, CX und vor allem SM und XM zeugten. Mit dem in den 1990-iger Jahren vorgestellten, überaus vielseitigen Citroën Berlingo überraschte die Marke selbst ihre eigenen Fans, kreierte eine völlig neue Fahrzeugklasse und ebnete den Weg für weitere Familienmodelle wie den Xsara Picasso und später C4 Picasso.

Im Jahr 2009 wurde in Deutschland mit über 100.000 Zulassungen ein vorläufiger Spitzenwert erreicht; bis 2017 wurde das Programm an Fahrzeugen mit außergewöhnlichem Design, Komfort, nützlichen Technologien und Nachhaltigkeit weiter ausgebaut: Sei es durch den Citroën C1 für die schönen Seiten der City, die trendigen Kopfverdreher in der Kompaktklasse C3 und C4, den coolen C4 Cactus mit einer ganzen Welt neuer Ideen wie der Airbump-Technologie, die charakterstarke Kompaktlimousine C-Elysée, den anspruchsvollen Mittelklassemodellen C5 und C5 Tourer, den praktischen Raumriesen C3 Picasso, C4 Picasso, Berlingo, SpaceTourer, Jumpy und Jumper, emissionsfreien Elektromodellen oder den Kompakt-SUV C4 Aircross.

Dabei hat Citroën die Zukunft fest im Blick. Auf die veränderten Kundenerwartungen und –bedürfnisse reagiert Citroën mit dem Programm „CITROËN Advanced Comfort®“, das dem Wohlbefinden an Bord besonders viel Aufmerksamkeit schenkt und unter anderem mit einer neuen Federungstechnologie, neuartigen Sitzen und einem Karosserie-Klebeverfahren für herausragenden Fahrkomfort in allen Modellen sorgt. Zusammen mit seiner SUV-Offensive und einer überzeugenden Elektrostrategie ist die Marke Citroën damit für die Zukunft bestens aufgestellt.

Ergänzt wird die bunt illustrierte Geschichte auf der Techno-Classica um vier Fahrzeuge aus unterschiedlichen Epochen:

• Citroën B 14 von 1928 aus Kölner Produktion
• Citroën CX Prestige
• Citroën 2CV rot/weiß
• Neuer Citroën C3 als Sondermodell „90 Jahre CITROËN in Deutschland“

Die Citroën Clubs auf der „Citroën Straße“

Auf ihrem Gemeinschaftsstand in Halle 8.1 zeigen die Citroën, DS und Panhard Clubs sehenswerte historische Exponate zum Motto „Die Geburtstage von Citroën“. Zu den ausgestellten Jubilaren zählen unter anderem eine Rosalie aus deutscher Produktion, eine Dyane (50 Jahre) und ein CX GTi (40 Jahre).

Sehr herzlich laden wir alle Pressevertreter zur Eröffnung der Ausstellung „90 Jahre Citroën in Deutschland“ am Donnerstag, 5. April um 15 Uhr in Halle 4 ein.

Kontakt:
CITROËN DEUTSCHLAND GmbH
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Susanne Beyreuther
Telefon: 02203/ 2972-1412
E-Mail: susanne.beyreuther@citroen.com

Mrz 182017
 

(German only, sorry)

10. März 2017, 12:00 bis 16:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.600
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste des Parlamentskreises zur Sitzung. Aufgrund des Streiks an den Berliner Flughäfen sind einige in der Tagesordnung genannten Referenten und angemeldete Parlamentskreismitglieder heute leider nicht in Berlin. Bei einzelnen Tagesordnungspunkten kommt es zu Änderungen.

Leider können die drei eingeladenen Landesverkehrsminister auch an dieser Sitzung des Parlamentskreises nicht teilnehmen. Carsten Müller schlägt nach mehreren Einladungen eine Änderung des Herangehens vor. Zielführender scheint es, wenn der Parlamentskreis sich auf die Bildung von kleinen Delegationen verständigt und Termine bei den jeweiligen Ministern vor Ort vereinbart, um dort die länderspezifischen Themen zu präsentieren. Er regt an, sich des Themas in der nächsten Sitzung anzunehmen und PAK-Delegationen zu bilden.

TOP 2 Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative automobile Kultur e.V.
Carsten Müller | IAK e.V.
Claus Müller | IAK e.V.

Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis von den neuesten Entwicklungen zum IAK. Zunächst stellt er den aktuellen Sachstand des Antrags auf Aufnahme der Automobilen Kultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vor. Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) und die Kulturministerkonferenz (KMK) haben in einem gemeinsamen Schreiben am 9. Dezember 2016 gegenüber des IAK erklärt, dass der eingereichte Antrag nicht erfolgreich war. Die Mitgliederversammlung des IAK hat den Vorstand am 16. Januar 2017 zur Sondierung möglicher Chancen eines Neuantrags beauftragt. Daraufhin fand am 20. Januar 2017 ein zweistündiges und sehr offenes Gespräch mit Verantwortlichen der DUK statt. Das Ergebnisprotokoll des Gesprächs liegt diesem Sitzungsprotokoll bei.

Die wichtigste Erkenntnis des Gesprächs liegt in der DUK-Aussage, dass der IAK einen neuen Versuch starten kann. Zudem wurden Schwachstellen des bisherigen IAK-Antrags klar benannt: zu komplex, zu viel Wert auf Kultur, zu geringer Fokus auf automobile Gemeinschaft, internationale Verknüpfung nicht im nationalen Antragsverfahren. Ein Neuantrag sollte vor allem verdichtet sein. Worauf es ankommt, ist die Schärfung des Antrags gemäß dem UNESCO-Motto: Wissen, Können, Weitergeben.

Wichtig ist es, das Papier einfach und fokussiert zu halten. Die DUK empfahl dem IAK ausdrücklich einen Vergleich mit dem Antrag “Morsetelegrafie” aus dem Aufnahmejahr 2014. Sichtbarer muss die Unterstützung der Gemeinschaft werden. Explizit wird der IAK auf ein Engagement in sozialen Netzwerken hingewiesen, um vor allem auch einer veränderten gemeinschaftlichen Teilhabe Rechnung zu tragen.

Bis zur Antragsstellung ist die DUK als Ansprechpartner für eine Kontaktaufnahme verfügbar. Mit der Einreichung des Antrags sollte von jeglicher Ansprache abgesehen werden.

Da der Antrag über ein Bundesland eingereicht werden muss, hat der IAK-Vorstand bereits mit dem Land Brandenburg Kontakt aufgenommen. Gegenüber dem zuständigen Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde eine Prüfbitte geäußert, ob das Land Brandenburg nach dem Scheitern einem Neuantrag positiv gegenüberstehen und auch begleiten würde. Die Antwort steht aus. Der Vorstand würde das Antragsverfahren gern an der Seite Brandenburgs initiieren. Sollte Brandenburg den Neuantrag nicht unterstützen, gibt es bereits Überlegungen, im zuständigen Landesministerium in Mecklenburg-Vorpommern vorstellig zu werden. Vor allem die nordöstlichen Bundesländer sind geeignete Unterstützer. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie gerade keine Automobilländer sind und bislang nicht übermäßig viele Anträge bei der DUK eingereicht haben.

Neben dem Sachstand berichtet Carsten Müller dem PAK zum Verein an sich. Zunächst ist der IAK durch die Aufnahme neuer Mitglieder und deren Expertise breiter aufgestellt. Ganz aktuell begrüßte der Vereinsvorstand Johannes Hübner als neues Vollmitglied.

Darüber hinaus muss jedoch offen von aufgetretenen Dissonanzen im IAK berichtet werden. Sie traten erstmals vor einem Jahr auf und wurden zuletzt leider ziemlich massiv.

Am 16. Januar 2017 fanden zwei Mitgliederversammlungen statt. In der ersten Versammlung wurden Kassenprüfer gewählt. Wolfgang Blaube und Peter Steckel haben die Wahl und die Aufgaben angenommen. In der zweiten Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vizepräsident als Nachfolger des zurückgetretenen Martin Halder gewählt. Mario De Rosa hat die Wahl an- und die Aufgaben des Vizepräsidenten übernommen. Zudem standen mehrere Anträge zur Abstimmung. Bernhard Kaluza ist von den Vereinsmitgliedern als Vizepräsident abgewählt worden. Anschließend fand eine Vorstandssitzung statt und satzungsgemäß hat der Vereinsvorstand Claus Müller zum zweiten Vizepräsidenten gewählt.

Nach der Mitgliederversammlung traten Differenzen zu Tage. Dr. Henning Rauls berichtet, dass seitens des IAK-Vereinsmitgliedes Bernhard Kaluza Vorwürfe gegen Carsten Müller als Vereinspräsidenten erhoben wurden. Er behauptet, dass die Mitgliederversammlungen und die Beschlussfassungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

Insbesondere wird behauptet, dass die Abberufung von Bernhard Kaluza als Vizepräsident nicht ordnungsgemäß erfolgte. In diesem Zusammenhang wurden sowohl von Carsten Müller als auch vom IAK Unterlassungserklärungen gefordert und die Beantragung von einstweiligen Verfügungen in Aussicht gestellt. Unterlassungserklärungen sind weder von Carsten Müller noch vom IAK abgegeben worden, da die Rechtsansichten von Bernhard Kaluza nicht geteilt werde. Zudem kündigte Bernhard Kaluza an, Klage beim Landgericht Potsdam gegen den IAK eingereicht zu haben. Die Klage ist dem Verein bis heute nicht zugestellt worden. Jedoch wurde der Inhalt der Klageschrift allen Mitgliedern und Fördermitgliedern des Vereins durch Herrn Kaluza zur Kenntnis gemailt. Der Inhalt der Klageschrift ist bereits rechtlich bewertet. Sie selber beinhaltet keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte. Eine Klageerwiderung ist bereits vorbereitet. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Die Rechtsverteidigung ist aus Sicht von Carsten Müller, des IAK-Vorstandes sowie des Rechtsbeistandes erfolgversprechend.

Thomas Keller führt aus, dass ihm vor allem die Sache, die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe wichtig ist. Seine Sorge gilt Folgen dieser rechtlichen Auseinandersetzung und inwiefern der Verein bei der Erreichung seiner Ziele dabei eingeschränkt ist. Er fragt nach relevanten Fristen und möglichen Alternativen, falls die zielführende Vereinsarbeit durch den Rechtsstreit behindert wird.

Carsten Müller berichtet, dass die inhaltliche Arbeit des IAK an der Sache ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung weiterläuft. Im Gespräch mit der DUK war ausdrücklich auf einen kompletten Neuanfang verwiesen worden. Entsprechend muss auch ein Antrag zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes komplett neu gestellt werden. Die Frist zur Einreichung beginnt am 1. April und endet am 30. Oktober 2017. Es wurden Gespräche geführt, Kontakt aufgenommen, bisherige Arbeiten komplett neu bewertet sowie frühere Fehler lokalisiert.

Dennoch sei bei einem juristischen Verfahren niemals völlig auszuschließen, dass die administrative Auseinandersetzung eine Blockade von sachlichen Aspekten verursachen könnte. Diese Überlegungen werden geführt und entsprechende Folgerungen berücksichtigt.

Martin Stromberg bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass wirklich alle Mitglieder noch immer hinter der Sache stehen. Er würde vom IAK gern wissen, wie der Vereinsvorstand die gegenwärtige Situation bewertet, ob der IAK-Konflikt einen neuen Antrag belastet oder sogar Nachteile für das Antragsverfahren zu erwarten sind.

Carsten Müller legt aus dem Gespräch mit der DUK dar, dass dieser Aspekt ebenfalls sehr offen gegenüber der DUK angesprochen wurde. Für die DUK sind vereinsinterne Prozesse absolut irrelevant. Wichtig ist ihr einzig der Antragsgegenstand. Eine Gefahr für das Scheitern des Antrags wegen der juristischen Auseinandersetzung im IAK besteht daher nicht. Wichtig ist, den Neuantrag gezielter und besser zu gestalten. Es wird weiter intensiv daran gearbeitet, Fehlstellungen des früheren Antragsverfahrens zu korrigieren und übermäßige Ausschmückungen zu entfernen. Beispielsweise hat die von der damaligen Agentur angeregte Fokussierung auf den Kulturbereich massiv die Vereinsressourcen gebunden, um sich dann im Prüfverfahren der DUK eher als Hinderungsgrund herauszukristallisieren.

Carsten Müller betont an dieser Stelle noch einmal, dass es nach zahlreichen Gesprächen und vielen Kontakten bereits positives Feedback zu einem neuen Antragsverfahren gegeben habe. Parallel soll der Kontakt zur Kultusministerkonferenz ausgebaut werden.

Peter Stein unterstützt den IAK dabei sehr intensiv und umfassend. Thomas Keller regt Überlegungen an, ob der Verein noch immer der richtige Antragsteller ist, um die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe voranzutreiben. Wäre es denkbar, dass Privatpersonen anstelle des Vereins diesen Neuantrag einreichen?

Für den Vereinsvorstand ist die Auflösung des Vereins aus verschiedenen Gründen keine Option. Zunächst einmal hat sich der Verein mit seinem Vereinsziel sowie der bisherigen Arbeit bereits eine gewisse Reputation im In- und Ausland aufgebaut. Die Entwicklung des Antrags wird sehr genau beobachtet. Zudem sieht die Satzung des Vereins vor, dass die finanziellen Ressourcen des Vereins im Falle einer Auflösung an die DUK fließen. Damit wären sie für den Antrag verloren und gleichzeitig wird es eher schwierig bis unmöglich, bisherige Förderer des IAK erneut um Unterstützung zu ersuchen. Dennoch betont Carsten Müller ausdrücklich die Bedeutung des Antragsgegenstands an sich. Die Zielerreichung ist zu wichtig. Die Unterstützung der Freundinnen und Freunde historischer Fahrzeuge darf nicht verloren gehen. Kündigten sich tatsächlich gravierende Probleme mit oder durch den IAK an, sollte der PAK einen anderen Weg gehen. Carsten Müller sichert an dieser Stelle zu, den Parlamentskreis umgehend zu informieren, sollte sich derartigen abzeichnen. Bislang ist jedoch überhaupt nichts zu erwarten.

Claus Müller unterstützt die vorherige Aussage. Die Bewertung der aktuellen Lage lässt bis dato weder Schwierigkeiten in der Sache noch im administrativen Bereich absehen. Ziel ist es, schnellstmöglich einen besseren, gezielteren und letztendlich erfolgreichen Antrag zu erarbeiten. Dazu ist der Verein nach bisherigem Erkenntnisstand auf einem guten Weg.

Aber dennoch betreibt der Vereinsvorstand selbstverständlich auch Überlegungen, sollte ein unerwarteter Problemfall im IAK eintreten. Darauf sollte und wird man vorbereitet sein. Martin Stromberg bittet, den PAK direkt und unmittelbar über relevante Entwicklungen zu informieren. Dieses sichert Carsten Müller zu.

TOP 3 Bericht aus der FIVA Legislation Commission
Tiddo Bresters | FIVA Vice President

Tiddo Bresters grüßt die Mitglieder im Namen der FIVA und der FIVA`s Legislation Commission sehr herzlich. Anknüpfend zum vorherigen Tagesordnungspunkt bestätigt er, dass der IAK bei der Erreichung seines Vereinsziels sehr wohlwollend und sehr genau beobachtet wird. Das Jahr 2016 war das Jahr des 50-jährigen Jubiläums der FIVA und wurde durch das Kooperationsjahr “World Motoring Heritage Year” mit der UNESCO begangen. Diese Zusammenarbeit war wichtig und bedeutend. Darauf soll auf- und ausgebaut werden. Die drei relevantesten Themen für die FIVA in Brüssel sind derzeit Umweltschutz, REACH und autonomes Fahren.

Zum Thema Umwelt hat die EU-Kommission im Juli 2016 das Strategiepapier „Low Emission Mobility“ vorgestellt. Schwierig sind für historische Fahrzeuge vor allem die europaweit zunehmenden Umweltzonen in der Zuständigkeit kommunaler Ebenen. Die FIVA hat sich in Brüssel für eine europaweite Oldtimer-Ausnahmereglung nach deutschem Vorbild eingebracht. Die EU-Kommission wird ein Papier vorlegen, das zwar keine Gesetzeskraft haben wird, aber die FIVA hofft auf ein positives Signal für Oldtimer. Das Problem ist unbedingt zu lösen, denn die unterschiedlichen Umsetzungen der Umweltzonen haben europaweit zu einem Flickenteppich geführt.

Beim zweiten Themenkomplex „REACH“ geht es vor allem darum, bestimmte chemische Werkstoffe oder historische Arbeitsverfahren zu erhalten. Gemeinsam mit Experten und Verbänden identifiziert die FIVA Werkstoffe, die wichtig sind für Restaurierung, Reparatur oder Wartung von historischen Fahrzeugen. Das handelt es sich vor allem um Chromtrioxid und Blei. Die FIVA setzt sich für eine Ausnahmeregelung ein, die die Anwendung in kleinen Mengen für Ersatzteile oder alternativlose Verfahren zum Erhalt der Authentizität ermöglicht. Ein Erfolg ist, dass die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Position der Oldtimerfreunde zur Kenntnis genommen hat.

Das dritte Punkt betrifft das sehr aktuelle und viel diskutierte Thema “ITS- Intelligent Transport Systems”. Im Bereich des autonomen Fahrens geht es für Oldtimer um die Frage, ob historische Fahrzeuge, die keine Technik zum vernetzten Datentausch an Bord haben, noch am Straßenverkehr der Zukunft teilnehmen dürfen. Hier müssen wir wachsam sein.

Das Thema autonomer Straßenverkehr wird am 29. März 2017 Tagesordnungspunkt in der European Parliament Historic Vehicles Group-Sitzung. Weiterführende Informationen von der FIVA werden dem Protokoll beigefügt.

Carsten Müller dankt Tiddo Bresters für den umfassenden Bericht. Das Thema Umweltzonen ist sehr komplex und im Parlamentskreis stetig auf der Tagesordnung, um nachhaltigen Entwicklungen zu Lasten der Oldtimer schnellstmöglich begegnen zu können.

Die Folgen einer zunehmend vernetzten, autonomen Mobilität werden eine zentrale Herausforderung der zukünftigen PAK-Arbeit sein. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Tatsache, dass man der Bedeutung historischer Fahrzeuge an leitender Stelle im Bundesverkehrsministerium sehr aufgeschlossen gegenübersteht.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Carsten Müller | MdB

Da der ursprünglich geplante Referent Matthias Gerst leider nicht teilnehmen konnte, führt Carsten Müller zum TOP aus. Zum Thema kleine Motorradkennzeichen ist an erster Stelle der unermüdliche und sehr sachkundige Einsatz von Johannes Götze hervorzuheben. Er
hat es geschafft, Bewegung in das Thema zu bringen und breite Unterstützung zu finden.

Wie von ihm in vorheriger PAK-Sitzung berichtet, konnte das Thema, auch dank der weiteren Engagements von Christian Theis, im Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) eingebracht werden. Mit dessen positivem Votum ging es auf die Tagesordnung des Bund-Länder-Fach-Ausschuss “Fahrzeugzulassung” (BLFA-FZ). Anschließend gab es aufgrund einer E-Mail aus dem Bundesverkehrsministerium einige Unklarheiten. Darin wurde behauptet, der BLFA-FZ steht unserem Anliegen ablehnend gegenüber.

Carsten Müller nahm bereits Kontakt mit dem Parlamentarischen Staatsekretär beim Bundesverkehrsminister, Norbert Barthle, MdB auf. Der Staatssekretär ist mit der Problematik vertraut. Sobald es genaue Informationen gibt, wird der Parlamentskreis informiert.

Carsten Müller skizziert kurz die weiteren Problemfelder für historische Fahrzeuge im Kennzeichenbereich und begrüßt sehr herzlich Christoph Kroschke im Parlamentskreis. Als Geschäftsführer der Kroschke-Gruppe, einem der bundesweit führenden Dienstleister im Kfz-Bereich führt er zu seinen beruflichen Erfahrungen und zur Entwicklungen im Kennzeichenbereich aus. Er berichtet, dass grundsätzlich jede Art von Kennzeichen hergestellt werden kann. Leider kann aber nicht jedes Kennzeichen auch verwendet werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zulassungsbehörden im Kennzeichenbereich sehr genau arbeiten und die Polizei gut geschult ist. Da die Kroschke-Gruppe in den entsprechenden Fachausschüssen des Bundesverkehrsministeriums mitarbeitet, sieht er bei den angesprochenen Problemfeldern momentan keine Änderungsvorhaben im Sinne der Oldtimerfreunde.

Carsten Müller bittet die Parlamentskreismitglieder weiterhin Fragen und Anregungen zum Thema Kennzeichen an ihn oder direkt an die Arbeitsgruppe “Kennzeichen” zu übermitteln.

Peter Schneider greift die Thematik der zukünftigen Kombination von H- und Saisonkennzeichen auf und bitte um Sachstand, ab wann diese verfügbar sind. Carsten Müller führt aus, dass die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung“ am 10. Februar 2017 beschlossen wurde und nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ansteht. Die Kombination von Saison- und H-Kennzeichen kann dann im siebenten Monat nach Verkündung beantragt werden – d.h. frühestens im Oktober 2017.

TOP 5 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Carsten Müller | MdB

Norbert Schroeder fällt krankheitsbedingt als Berichterstatter für diesen Tagesordnungspunkt aus. Er hat einen schriftlichen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten verfasst, den Carsten Müller vorträgt. Dieser Zwischenbericht liegt dem Protokoll bei.

Martin Stromberg würde gern aktiv an der Arbeitsgruppe mitwirken und wird sich an Norbert Schroeder wenden.

TOP 6 Fahrzeugidentitäten
Helmut Horn | Motorjournalist und Buchautor

Helmut Horn trägt zum Thema “Urkundenfälschung, Diebstahl und andere ‘Kavaliersdelikte'” vor. Der ausführliche Redebeitrag liegt dem Protokoll bei. Helmut Horn verdeutlicht die gegenwärtig schwierige Situation mit zahlreichen, häufig sehr leicht auf dem freien und offenen Markt zu erlangenden Fahrzeugidentitäten: Er präsentiert den Parlamentskreismitgliedern 60 originale Fahrzeugscheine von historischen SIMCA-Wagen.

Für die Mitglieder des Parlamentskreises ist er zu thematischen Fragen, Anregungen und Hinweisen jederzeit unter auto@tuning.de erreichbar.
Carl Christian Jancke dankt Herr Horn für den eindrücklichen Vortrag und ergänzt den Beitrag noch um die Thematik “Dubletten aus den USA”. Er begrüßt die teilweise drakonischen Strafen und Urteile der US-Gerichtsbarkeit, die mehrfach bereits eine vollständige Zerstörung der Fahrzeuge anordneten. Zerstört wurden wiederholt alle Fahrzeuge – Originaloldtimer sowie die Fahrzeugneuaufbauten aus und mit Originalteilen.

Die Gerichte verhängten diese Strafen, da nicht eindeutig zu entscheiden war, bei welchem Fahrzeug es sich unstrittig um das Original und bei welchen es sich die unrechten Nachbauten handelte.

Martin Stromberg und Bastian Schonauer unterstützen die vorherigen Ausführungen, denn auf dem Markt gibt es viele schlechte und gute Nachbauten, die zum Teil aus Originalteilen bestehen, bei den es sich aber dennoch nicht um historische Fahrzeuge handelt. Hier ist ein dringender Handlungsbedarf deutlich sichtbar.

Markus Tappert betont ausdrücklich, dass er die im Vortrag dargestellte Verantwortung der Prüforganisationen in dieser Form nicht teilt. Die Mitarbeiter des TÜV sind sensibilisiert. Es ist jedoch anzuerkennen, dass das Thema nicht einfach und trivial ist. Eine allgemeingültige „Original“-Definition existiert nicht. In diesem Gesamtkontext sind außerordentlich viele Feinheiten zu beachten. Bereits häufig haben die TÜV-Mitarbeiter Fälle verdächtiger Fahrzeugidentitäten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden angezeigt.

Vergleichbar mit den Ausführungen von Helmut Horn konnten die Ermittler auch bei den TÜV-Fällen mehrfach keine Lösung finden.

Alf Menzel weist die geforderte Verantwortung der Prüforganisationen ebenso wie sein Vorredner zurück. In der Tat schauen die Prüforganisation nicht weg. GTÜ-Mitarbeiter haben in der Vergangenheit viele Fälle abmahnen lassen, sind aber häufig gescheitert. Leider auch, weil die beauftragten Rechtsvertreter für die sehr speziellen Fälle nicht qualifiziert genug waren. Das Problem rund um die Fahrzeugidentitäten ist sehr komplex.

Es treten regelmäßig Fälle auf, bei denen selbst das kritisch bewertete Nachschlagen der Fahrgestellnummern (TP-Nummern) legal und behördlich genehmigt wurde. Die Echtheitsprüfung ist ein sehr komplexer Vorgang. Frank Reichert betont die Eigenverantwortung der Fahrzeugbesitzer. Die Erlangung einer FIVA-Card für ein Fahrzeug ist eine gute Option. Sie stellt im Vergleich zu anderen Kosten rund um den Oldtimer kein Vermögen dar. Es bedarf zweifelsohne einiges an Eigeninitiative, denn man muss selbst zum Fahrzeug recherchieren. Er ist sich bewusst, dass es auch in der Vergangenheit Probleme mit der FIVA-Card gab, doch die Situation ist deutlich besser. Beim ADAC sind mittlerweile zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, die die Vereinsmitglieder bei der Arbeit rund um die FIVA-Card sachkundig unterstützen. Ohne Frage lohnt sich der Aufwand und mit der FIVA-Card ist für das Fahrzeug ein Mehrwert gegeben.

Georg Sewe befürwortet die Einrichtung einer einschlägigen Datenbank für Fahrzeugidentitäten. Er ist sich des Aufwands und der Kosten bewusst. Gleichzeitig könnte es ein berechtigtes Interesse der Versicherungswirtschaft zum Schutz vor Versicherungsbetrug geben.

Alf Menzel knüpft an den Gedanken an. Zum Jahr 2018 ist eine Novellierung der Fahrzeug- Untersuchungsverordnung (FUV) angekündigt, die 2019 Inkrafttreten soll. Mit der Novelle ist die Einführung einer Fahrzeugdatenbank unter dem Dach des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geplant. Möglicherweise könnte dort eine entsprechende Rubrik zum Schutz der Fahrzeugidentitäten eingeführt und relevante Daten erfasst werden.

Helmut Horn plädiert für die Einführung einer Originaldefinition von Fahrzeugen. Seiner Ansicht nach ist ein Fahrzeug nur dann als Original zu betrachten, wenn mindestens 51 Prozent der verwendeten Bauteile tatsächlich vom Fahrzeug selbst stammen. Carsten Müller schlägt vor, die Punkte zusammenzutragen und ein Bewusstsein in den einschlägigen Ministerien zu schaffen. Diesbezüglich wird er mit den Prüforganisationen sowie der Versicherungswirtschaft in Kontakt treten. Sollte es aus dem Kreis der PAK-Mitglieder hierzu Vorschläge und Anregungen geben, bittet er um Übersendung dieser an sein Büro.

TOP 7 Schwierigkeiten historischer US-Fahrzeuge bei technischen Abnahmen
Matthias Rossel | D.U.S. Dachverband der US-Fahrzeugclubs Deutschland e.V.
Axel Jörg Steinbach | German Street Rod Association, G.S.R.A. e.V.

Matthias Rossel stellt den D.U.S. Dachverband, seine Geschichte und sein Vereinsziel vor. Er verweist auf den besonderen Status der Hot Rods in der Oldtimerszene und ihre zahlreichen Probleme im Alltag. Weiterführende Informationen zu Hot Rods liegen dem Protokoll bei.

Ein zentrales Problem stellt die Zulassung der Fahrzeuge dar. Aufgrund des gegenwärtig diskutierten Entwurfs der Arbeitsanweisung des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE) sehen zahlreiche Verbandsmitglieder die latente Gefahr, bald nicht mehr mit ihren Hot Rods auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

Axel Steinbach stellt die German Street Rod Association (G.S.R.A.) vor. Ziel ist der Erhalt und Nutzung der Hot Rods auf den Straßen. Bei Hot Rods handelt es sich stets um modifizierte Vorkriegsmodelle. Mit jeweils modernen Motoren in alten Fahrzeugen waren die Hot Rodder nicht nur die ersten Tuner, sondern sie kümmerten sich intensiv um den Erhalt historischer Fahrzeuge. 1948 hat sich in Kalifornien der Hot Rod-Verband gegründet.

Daraus ist eine weltweit, vernetzte Bewegung entstanden. Zweifelsohne handelt es sich hierbei um eine bedeutende Kfz-Bewegung, die sich teilweise mit sehr spezifischen Problemen konfrontiert sieht. Häufig würden im Zuge der technischen Abnahme oder Zulassung Herstellerangaben oder technische Nachweise verlangt, die für Vorkriegsmodelle naturgemäß schwer oder gar nicht verfügbar seien. Beispielsweise war es zur Produktionszeit der verwendeten Fahrzeugrahmen nicht unüblich, dass ein Hersteller den Rahmen sowie das Antriebsysteme separat vertrieben hat.

Häufige Skepsis bezüglich einer Straßenverkehrsgefährdung durch die Hot Rods ist aus Referentensicht unbegründet. Der G.S.R.A. bietet den Hot Rod-Besitzerinnen und Besitzern ein Versicherungsmodell an, das von fast allen Mitgliedern genutzt wird. Daher kann die G.S.R.A. mit ziemlicher Sicherheit belegen, dass es in den vergangenen zehn Jahren keinen schwerwiegenden Unfall mit einem Hot Rod gegeben habe. Es gab lediglich einzelnen Bagatellen, wie etwa Parkschäden.

D.U.S. und G.S.R.A. setzen sich dafür ein, dass anerkannte und zugelassene Fahrzeuge auf historischer Fahrzeugbasis und mit damals üblichen Modifikation auch zukünftig auf Straßen unterwegs sein können. Diese speziellen Fahrzeuge haben einen langen historischen Hintergrund und sind ebenso Kulturgüter. Zielführend wäre daher die Definition von Einzelstückabnahmemodalitäten, wie es sie in anderen Ländern Europas bereits gibt. Beispielhaft dafür sind Bestimmungen in Finnland und Schweden.

Frank Schneider erklärt, dass es beim AKE um einen Erfahrungsaustausch der Prüforganisationen mit dem Ziel bundeseinheitlicher Vorgaben für Oldtimerabnahmen geht. Neben Bund, Ländern und Prüforganisationen ist die Einschläge Expertise der beiden Verbände in dem Arbeitskreis sehr willkommen.

Johannes Hübner definiert die Schwierigkeiten mit den Fahrzeugen der Hot-Rod-Szene. Eine Nachweis, was in welcher Periode historisch möglich war, ist schwer zu führen. Historisch sind die Hot Rods entstanden, weil es in den Vereinigten Staaten der Vorkriegszeit keine Sportwagenmodelle mit Straßenzulassung gab. Leider verdeutlichen die Erfahrungen mit Hot Rods in den letzten Jahren immer wieder, dass Besitzer sehr zu Extremen neigen. Eine Straßenzulassung für ein Chassis, welches ursprünglich für Motoren mit einer Leistung von 60 PS konstruiert wurde und nach vielen Jahren plötzlich mit 300 PS-Maschinen oder mehr belastet wird, ist aus Sicherheitsgründen schwer zu vertreten. Grundsätzlich plädiert er für eine Einzelabnahme des jeweiligen Fahrzeugs von einem technisch sehr versierten Prüfer.

Alf Menzel ergänzt in diesem Kontext, dass sich die Prüforganisationen in einem engen Fenster zwischen technisch möglich und sicherheitsbedingt unmöglich bewegen. Der AKEE basiert auf einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums von 2012.

Roland Kayser ergänzt den Aspekt der Einzelabnahmen um die Frage nach: “Was ist noch ein Oldtimer?“ und verweist auf den aktuellen Trend der Food Trucks. Dabei werden immer wieder historische Fahrzeuge mit Küchen oder anderen Einrichtungsgegenständen ausgebaut und sind anschließend weit von der ursprünglichen Konzeption und Auslegung der Fahrzeuge entfernt.

Matthias Rossel dankt dem Parlamentskreis für die Anregungen und bietet sehr gern die Unterstützung und die Zusammenarbeit der Verbände mit den Prüforganisationen sowie im AKE an.

Carsten Müller bittet die Beteiligten in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Der Parlamentskreis sollte bei aktuellen Entwicklungen jederzeit informiert und eingebunden werden.

TOP 8 – 06er Kennzeichen für Museums- oder Vereinsfahrzeuge
Jens Rödel | Verein Historische Nutzfahrzeuge e.V. in Hartmannsdorf

Jens Rödel berichtet von der Gründung des Nutzfahrzeugmuseums in Hartmannsdorf durch ehrenamtlich Engagierte im Jahre 1995. Die Handreichung liegt dem Protokoll bei. Der Bestand heute umfasst 50 Nutzfahrzeuge in der Museumshalle und im Depot sowie weitere etwa 150 Fahrzeuge, die auf die Restaurierung warten. Zum Museum gehört eine durch den Verein betrieben Werkstatt für die Museumsfahrzeuge. Im Zuge dieser Arbeit fallen regelmäßig Probe- und Überführungsfahrten zwischen Depot, Museum und Werkstatt an. Dafür wären 06er-Kennzeichen erforderlich. Diese stehen jedoch nur Herstellern und unternehmerisch tätigen Werkstätten zur Verfügung. Eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung über Sondergutachten oder Schwerlasttransport der einzelnen Fahrzeuge ist aufgrund der anfallenden Kosten für den Verein ehrenamtlich Tätiger nicht realisierbar. Zudem kann ein Schwerlasttransport an Sonntagen aufgrund der Fahrverbotsregelungen nicht durchgeführt werden. Der Verein plädiert für eine Überarbeitung der Kennzeichenregelung und bittet den PAK um Unterstützung darin, so dass auch Museen vom Gesetzgeber privilegiert werden und die 06er-Kennzeichen benutzen können.

Unterstützung findet die Anregung des Vereins durch anwesende Medienvertreter. Häufig können Foto- und Filmaufnahmen historischer Museumsfahrzeuge für eine mediale Verwendung nur schwer realisiert werden, weil keine Kennzeichen für diese Fahrzeuge zur
Verfügung stehen. Für eine Fotoshooting ist eine Einzelabnahme und Straßenzulassung ökonomisch nicht zielführend.

Carsten Müller sieht in den geschilderten Fällen keine Einzelfälle und sichert die Unterstützung beim Anliegen zu. Er weist jedoch darauf hin, dass die Zielerreichung keine leichte Aufgabe sein wird.

TOP 9 Verschiedenes

Carsten Müller berichtet, dass der Bundesrat auf der parallel stattfindenden Sitzung sehr wahrscheinlich die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschließen wird. Dahinter verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wird klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit wird festgelegt werde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

(Nachtrag zu den Ausführungen: Der Bundesrat hat dieser Änderung in seiner Sitzung am 10. März 2017 zugestimmt. Die Klarstellung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.)

Carsten Müller informiert den Parlamentskreis über eine am 8. Dezember 2016 im nordrhein-westfälischen Landtag stattgefundene Expertenanhörung zur Verlängerung der Intervalle erforderlicher Hauptuntersuchungen an historischen Fahrzeugen. Er hat gemeinsam mit Peter Schneider an dieser Expertenanhörung teilgenommen. Der zu Grunde liegende Antrag der FDP-Fraktion wurde anschließend im Landtag abgelehnt. Das Thema bleibt weiter auf der Agenda.

Zur im Deutschen Bundestag eingereichten Petition “Führerscheinwesen – Freigabe der Fahrerlaubnisklassen L und T für private, nicht-gewerbliche Zwecke” hat Carsten Müller den Sachstand erforscht. Bislang befindet sich der Vorgang noch in Bearbeitung. Carsten Müller wird das Gespräch mit den betrauten Fraktionskollegen suchen und das Anliegen unterstützen.

Schließlich weist Carsten Müller die Mitglieder auf eine im Haus der Geschichte in Bonn stattfindende Ausstellung hin. Bis zum 21. Januar 2018 wird “GELIEBT. GEBRAUCHT. GEHASST. Die Deutschen und ihre Autos” präsentiert. Weiterführende Informationen gibt es unter: http://www.hdg.de/haus-der-geschichte/ausstellungen/geliebt-gebrauchtgehasst-die-deutschen-und-ihre-autos

Eine weitere Veranstaltung findet im Rahmen des Kunst- und Kulturprogramms 2017 der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin statt. Am 20. April findet mit maßgeblicher Unterstützung des PS.SPEICHER aus Einbeck die OLDTIMER Finissage „Freiheit erfahren“ statt. Informationen finden Sie unter: https://www.fuer-niedersachsen-inberlin.de/2017/02/freiheit-erfahren-ps-speicher

Thomas Wirth regt einen Gedankenaustausch zur Zukunft der automobilen Kultur an. Dazu schlägt er ein Treffen Interessierter zum Auftakt der Techno Classic in Essen vor. Seine Ideenskizze mit weiteren Details ist dem Protokoll beigefügt. Die Kontaktaufnahme ist unter autokultur_2027@wirthredaktion.de jederzeit möglich.

Abschließend versichert Carsten Müller, den Parlamentskreis umgehend mit neuen und relevanten Informationen – vor allem aus dem Umfeld des IAKs – zu informieren. Da trotz des Flughafenstreiks zahlreiche Mitglieder anwesend sind, wird keine zwingende Notwendigkeit für eine weitere PAK-Sitzung im Frühjahr/Frühsommer 2017 gesehen. Sollte sich dennoch etwas ergeben, wird sich Carsten Müller an die Mitglieder wenden.

Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 wird die Terminplanung für die nächste Sitzung des Parlamentskreises initiiert.

Anhänge:

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-01-Protokoll

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-02-Teilnehmerliste

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-03-TOP2-Protokoll DUK-IAK-20170120

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-04-TOP3-Beitrag-VP-Bresters

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-05-TOP3-FIVA-EU-Briefing

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-06-TOP5-Bericht-von-Norbert-Schroeder

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-07-TOP6-Horn-Fahrzeugidentitaeten

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-08-TOP7-Rossel-Steinbach-US-Fahrzeuge

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-09-TOP8-Roedel-NfzMuseum-Hartmannsd

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-10-TOP9-Wirth-Thomas-Barcamp-Ankuendigung

Mrz 162017
 

(German only, sorry)

Berlin, 15. März 2017.

In seiner Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen. Dazu erklärt der CDU-Parlamentarier und Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag, Carsten Müller:

“Hinter dem etwas sperrigen Namen der Verwaltungsvorschrift verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit festgelegt wurde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

Diese rechtliche Klarstellung ist eine gute Nachricht. Angesichts einer unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die oftmals an Wochenenden stattfinden, immer etwas heikel. Das hat nunmehr ein Ende. Es wurde sichergestellt, dass die von ihren Besitzern in akribischer Arbeit und mit viel Enthusiasmus gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen präsentiert werden können und nicht wegen eines Fahrverbots in der Garage bleiben müssen. Für den Erhalt der automobilen Kultur und ihrer Bräuche ist dies eine wichtige Weichenstellung.”

Siehe auch:

https://amicale-citroen.de/2017/deuvet-maut-auch-fuer-oldtimer-alte-lkw-duerfen-am-sonntag-und-feiertag-fahren/

Feb 192017
 

Deutscher Oldtimer Index legt 2016 um 4,4 Prozent zu

Die Oldtimerpreise sind in Deutschland auch 2016 im Durchschnitt wieder leicht gestiegen. Der deutsche Oldtimerindex erreichte einen Punktestand von 2.516. Das ist ein Plus von 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2.413 Punkte). Im Jahr 2015 betrug die Wachstumsrate noch 5,6 Prozent. Auch im zehnjährigen Mittel war die Steigerung mit 5,8 Prozent höher als 2016.

Der Deutsche Oldtimer Index wird jährlich im Auftrag des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) erstellt. Grundlage für die Berechnung sind Marktbeobachtungen des Bewertungsspezialisten classic-analytics. Um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden ausschließlich Fahrzeuge des Zustands 2 herangezogen, also Fahrzeuge in generell gutem Zustand mit nur leichten Gebrauchsspuren und ohne Mängel. An Fahrzeugen mit einem schlechteren Zustand sei die positive Preisentwicklung dagegen fast spurlos vorbeigegangen, so classic-analytics.

Bemerkenswert bei der Wertentwicklung einzelner Fahrzeuge zum Vorjahr ist der Aufschwung von zwei Mercedes-Benz-Fahrzeugen aus den 1950er Jahren. So machte der lange Zeit fast unbeachtete Mercedes 190 “Ponton” einen gewaltigen Sprung an die Spitze der Top Ten. Auf Platz 3 der Rangliste findet sich der Mercedes-Benz 190 SL. Mit seiner Preisentwicklung bewegt er sich aufgrund der ähnlichen Optik im Sog des legendären 300 SL. Der Toyota MR2 zeigt mit Platz 2 erneut, dass sich japanische Sportwagen in der deutschen Oldtimer-Szene zunehmender Beliebtheit erfreuen.

Berechnet wird der Deutsche Oldtimerindex seit 1999. Absoluter Spitzenreiter in der Langzeitwertentwicklung ist der beliebte Volkswagen Bus Typ 2. Den zweitstärksten prozentualen Wertzuwachs seit 1999 verzeichnete die “Ente” oder Citroën 2CV. Platz 3 bei der Entwicklung seit 1999 belegt der Mercedes-Benz 300 SL “Flügeltürer”. Als einziger Aufsteiger in die Top Ten schafft es der Mercedes-Benz W 123, ein Volumenmodell der oberen Mittelklasse, das von 1975 bis 1986 gebaut wurde, auf Platz 8.

Der Deutsche Oldtimer Index wurde ins Leben gerufen, um eine Trendaussage geben zu können, wie sich Preise für Oldtimer in Deutschland entwickeln. Bei der Ermittlung werden lediglich Fahrzeuge berücksichtigt, die auf dem deutschen Markt gängig sind. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Seltenheit oder ihrer Geschichte besonders teuer gehandelt werden, sind im Index nicht enthalten.

Dazu hat der VDA mit seinem Partner classis-analytics ein Modell entwickelt, welches möglichst wenig von spektakulären Einzelfällen beeinflusst wird. Für den Index wurden 88 repräsentative Fahrzeuge ausgewählt, die die vielen Typen in der deutschen KBA-Statistik bestmöglich abbilden. Bei der Ermittlung des Index werden die einzelnen Fahrzeuge abhängig von ihren Zulassungszahlen gewichtet. Der Index wird lediglich einmal jährlich ermittelt, da ansonsten saisonale Schwankungen das Gesamtbild verzerren könnten.

Wir danken dem VDA für die Überlassung der Pressemitteilung.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , ,
Feb 152017
 

DEUVET vereinbart im Bundesministerium für Verkehr neue Regelungen.
Erfolge für Krafträder, historische Nutzfahrzeuge und 07-Kennzeichen

Erneut nahm der DEUVET, der Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge, seine Aufgabe wahr und initiierte ein Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Berlin. Am 16 Januar beteiligten sich neben dem DEUVET-Präsidenten Peter Schneider der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle, sein persönlicher Referent Dr. Stefan Ewert sowie der Technische Regierungsdirektor Christian Theis. Die DEUVET-Runde diente der Abstimmung aktueller Themen bei historischen Kraftfahrzeugen.

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe zur Benutzung von Bundesfernstraßen vom 8. Juni 2015 stand zunächst im Fokus der Abstimmungen, da derzeit nach EU-Vorgaben Anpassungen erforderlich werden. Für historische Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen soll es jedoch bei der allgemeinen Regel bleiben, dass die jährliche Gebühr für die Autobahnnutzung die pauschale Kfz.-Steuer für H-Kennzeichen reduziert. Auch beim roten 07-Kennzeichen wird aufgrund der bestehenden Nutzungseinschränkungen die Befreiung von der Mautpflicht nicht geändert. Sollte es in Zukunft eine Änderung der Maut-Gebühren geben, spricht sich der DEUVET für eine Beibehaltung des Abzugs von der unveränderten Oldtimersteuer in Höhe von € 191 aus. Grundsätzlich weist der DEUVET daraufhin, dass die in den Medien angesprochene Vignettenlösung nicht zutrifft. Mit der Zahlung der Kfz-Steuer wird das Fahrzeug elektronisch erfasst und eine eventuell erfolgte Mautzahlung im System registriert. Dies entspricht dem bewährten Vorgehen an den Mautzahlstellen der Grenzübergänge. Damit entfallen Bürokratie und Kosten, die sonst die Bilanz der Einnahmen negativ belasten würden.

Der DEUVET-Präsident stellte auch die Frage nach dem weiteren Vorgehen bei der von Umweltpolitikern angeregten „blauen Plakette“. Diese ist laut BMVI nicht mehr in Vorbereitung, man folge aber der DEUVET-Empfehlung, die bestehenden Ausnahme-Regelungen in Umweltzonen für Oldtimer mit HKennzeichen und 07-Zulassung beizubehalten.

Die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland war bisher nicht eindeutig gewährleistet, da das deutsche Fahrzeugscheinheft in „Rosarot“ nicht den EU-Zulassungsdokumenten entsprach. Jetzt wurde ein neues Datenblatt entsprechend der Zulassungsbescheinigung I entworfen, das demnächst bei neu auszugebenden 07-Kennzeichen ausgestellt wird. Der DEUVET empfiehlt den bisherigen Nutzern des 07-Kennnzeichens dieses neue Zulassungspapier nach Erscheinen zu beantragen.

Auch für historische Nutzfahrzeuge hat sich der Einsatz des DEUVET bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gelohnt. Der DEUVET wollte auch den Nutzfahrzeugen mit H-Kennzeichen ermöglichen, Veranstaltungen am Wochenende trotz Fahrverbots für Lkw zu besuchen. Der dazu vom DEUVET erarbeitete Text zu § 30 Absatz 3 wurde wortgenau übernommen: „Ferner unterliegen solche Fahrten mit historischen LKW, welche eine Abnahme nach §23 StVZO (H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen) erhalten haben nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot, soweit mit den Fahrten keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und die Fahrten nicht entgeltlich erfolgen.“ Die neue Verwaltungsvorschrift wurde noch im Januar 2017 im Kabinett verabschiedet und anschließend dem Bundesrat vorgelegt. Eine ebenso vorgeschlagene Ausnahme von der Sicherheitsprüfung § 29 STVZO Anlage VIII Abs. 1.3. für Historische Nutzfahrzeuge wird noch im Ministerium bearbeitet.

Im Interesse historischer Zweiradfahrer erinnerte der DEUVET an die im März 2016 im Bund-Länder-Fachausschuss Technik beschlossene Regelung zur Wiedereinsetzung von kleinen Kennzeichen. Hier fehlte es bei einigen Zulassungsstellen noch an der Umsetzung. Das BMVI wurde gebeten, sich nochmals für eine bundesweite Durchführung einzusetzen und den Bund-Länder-Fachausschuss Zulassung daran zu erinnern. Damit wird der Wunsch nach Kennzeichen der historischen Größe 245 x 130 mm (Breite x Höhe) endlich erfüllt.

DEUVET-Präsident Peter Schneider wird auch die nächsten Abstimmgespräche im Ministerium für die Interessenwahrung der Besitzer und Sammler historischer Kraftfahrzeuge nutzen. Sein Gesprächspartner Norbert Barthle bestätigte als Parlamentarischer Staatssekretär die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem DEUVET und sagte bereits sein Grußwort für die Techno Classica im April in Essen zu.

Soweit die Pressemitteilung des DEUVET. Wir empfehlen den deutschen Citroën-Clubs, das Gespräch mit dem DEUVET z.B. auf der Technoclassica zu suchen und dort weitere Details zu erfahren.

Zum Thema Maut gibt es darüber hinausgehend umfangreiche Informationen seitens des DEUVET, hier zusammengefasst – vielen Dank an DEUVET-Vorsitzenden Peter Schneider für die Überlassung der Infos:

DEUVET-Info – Stand: 25.1.2017 – PKW-Maut: Fragen und Antworten

1. Ab wann gilt die Infrastrukturabgabe?

Nach der technischen Umsetzung des Erhebungs- und Kontrollsystems wird die Infrastrukturabgabe in der kommenden Wahlperiode gestartet.

2. Wer muss die Infrastrukturabgabe zahlen und auf welchen Straßen gilt sie?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eine Infrastrukturabgabe entrichten.
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabepflichtig. Dadurch ist gewährleistet, dass der sogenannter kleine Grenzverkehr nicht beeinträchtigt wird.

3. Warum müssen alle Halter von im Inland zugelassenen, abgabepflichtigen Kfz eine Jahresvignette erwerben?

Aufgrund des sehr dichten Bundesfernstraßennetzes in Deutschland ist davon auszugehen, dass nahezu jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils das Bundesfernstraßennetz nutzt. Nach Berechnungen der IVV Ingenieurgruppe Aachen nutzen mehr als 99 Prozent aller Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw im Jahresverlauf das Bundesfernstraßennetz.

4. Welche Ausnahmen gibt es?

Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Fahrzeuge, die im besonderen öffentlichen Interesse genutzt werden (Streitkräfte, Polizei, Katastrophenschutz, Krankentransporte etc.), Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, werden grundsätzlich wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.

Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz im Inland haben, sind von der Abgabepflicht befreit, wenn sie die in Deutschland geltenden Voraussetzungen erfüllen. Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig mit ihrem Kraftfahrzeug nach Deutschland begeben, können ebenfalls von der Abgabepflicht befreit werden, wenn sie eine entsprechende Behinderung nachweisen können.

5. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind grundsätzlich verpflichtet, eine Jahresvignette zu erwerben.

Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von 130 € folgende Abgabensätze an:

* Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 € (Ottomotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 € (Ottomotor) bzw. 5 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 € (Ottomotor) und 4,80 € (Dieselmotor).

Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs und beträgt 16 € für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht bis zu einer Höchstgrenze von 130 €.
Bei Fahrzeugen mit Wankelmotor entspricht der zugrunde zu legende Hubraum dem doppelten Nennkammervolumen.

6. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für nicht in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter und Fahrzeugführer von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen können entweder eine Zehntages-, eine Zweimonats- oder eine Jahresvignette erwerben. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils 12 Monate Gültigkeit. Der Preis für eine Jahresvignette bemisst sich anhand derselben Parameter wie für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile.

Die Preise für die Zehntages- und Zweimonatsvignetten richten sich nach der Höhe der Infrastrukturgabe, die für das entsprechende Fahrzeug für eine Jahresvignette zu entrichten wäre und hängen somit vom Hubraum und der jeweiligen Umweltfreundlichkeit des entsprechenden individuellen Fahrzeugs ab.

Dabei sind in Absprache mit der EU-KOM sechs Kategorien geschaffen worden.

Kann ein Schuldner die für die Ermittlung der Höhe der Infrastrukturabgabe relevanten Daten nicht nachweisen oder verzichtet er auf deren Angabe, so ist jeweils der Höchstbetrag der Zehntages-, Zweimonats- oder Jahresvignette zu zahlen.

Halter von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß müssen eine vergleichsweise höhere Infrastrukturabgabe zahlen. Hiermit wird dem erhöhten Schadstoffausstoß dieser Fahrzeuge Rechnung getragen.

7. Wie wird mit Saison- Wechsel und Oldtimerkennzeichen umgegangen?

Für Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen beträgt die Infrastrukturabgabe für jeden Tag des Berechnungszeitraums den auf ihn entfallenden Bruchteil der Jahresvignette.
Bei Wechselkennzeichen ist die Infrastrukturabgabe für jedes Kraftfahrzeug jeweils in der sich aus den maßgeblichen Merkmalen ergebenden Höhe zu entrichten.
Für abgabepflichtige Kraftfahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) wird im Hinblick auf die typischerweise hohen Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge und aufgrund der Tatsache, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Bundesfernstraßen mit diesem Kennzeichen möglich ist, eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 130 Euro zu zahlen sein.

8. Art der Vignette

Die Infrastrukturabgabe wird als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben. Die Fahrtberechtigung ist mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach Entrichtung der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird.

9. Wie wird sichergestellt, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute?

Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung zu vermeiden, werden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Halter von Fahrzeugen der besten Schadstoffklasse Euro 6 werden, soweit die sich nach den Fahrzeugeigenschaften bestimmende Abgabelast für eine Jahresvignette den Höchstsatz von 130 € nicht überschreitet, in der Summe durch eine besonders günstige Infrastrukturabgabe grundsätzlich entlastet.

Berechnungsbeispiele für die künftige Infrastrukturabgabe / Kraftfahrzeugsteuer:

10. Wie werden Umweltbelange bei der Infrastrukturabgabe berücksichtigt?

Der ökologischen Lenkungswirkung der Infrastrukturabgabe wird durch den besonders günstigen Tarif für abgabepflichtige Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO 6, den erhöhten Steuerentlastungsbetrag bei der Kfz-Steuer um jeweils 0,45 Euro pro 100cm³ für EURO 6-Fahrzeuge sowie die Differenzierung der Vignettenpreise nach der Schadstoffintensität und „Größe“ der Fahrzeuge Rechnung getragen.
Dieselfahrzeuge derselben Schadstoffklasse zahlen jeweils pro angefangene 100 ccm Hubraum 3 Euro mehr als Benzinfahrzeuge. Es wird ein Anreiz geschaffen, möglichst emissionsarme Pkw einzusetzen. Damit leistet die Infrastrukturabgabe auch einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Im ersten Jahr der Einführung der Infrastrukturabgabe beträgt die zusätzliche Steuerentlastung durch die ökologische Komponente für die besonders umweltfreundlichen EURO 6-Fahrzeuge rund 100 Mio. Euro.

11. Von welcher Behörde wird die Infrastrukturabgabe künftig erhoben?

Die Einziehung und Verwaltung der Infrastrukturabgabe unterliegt gemäß InfrAG vom 08.06.2015 dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Es wird aus wirtschaftlichen Gründen beabsichtigt, die Errichtung und Betrieb des Infrastrukturabgabensystems einem privaten Dritten im Wege der Beleihung zu übertragen. Als Beliehener wird der Betreiber zur Infrastrukturabgabenbehörde. Dies betrifft u.a. die Bescheidung der Halter von im Inland zugelassenen Pkw sowie die Entwicklung und den Betrieb einer App und einer Internetseite, an der sich Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die der Infrastrukturabgabe unterliegen, einbuchen können sowie den Aufbau und den Betrieb eines Systems zur Buchung der Vignetten (u. a. physische Zahlstellen). Das KBA wird die Aufsichtsbehörde des Betreibers.

12. Von wem und wie werden die Kontrollen durchgeführt?

Kontrolliert wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entweder über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe oder über stichprobenartige Kontrollen auf den Bundesautobahnen mit Hilfe von automatisch stationären Kontrolleinrichtungen, portablen Kontrollgeräten und Kontrollfahrzeugen.

Die Kontrolle über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe erfolgt durch die Infrastrukturabgabenbehörde. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) führt die stichprobenartigen Kontrollen auf den Bundesautobahnen durch und greift hierbei auf Außenstellen zurück, die im ganzen Bundesgebiet verteilt sind.

13. Wie erhalten die Nutzer die Vignetten?

a)
Halter eines bereits in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils (Bestandsfahrzeuge) erhalten mit Einführung der Infrastrukturabgabe den Infrastrukturabgabenbescheid automatisch von der Infrastrukturabgabenbehörde zugestellt. Die Infrastrukturabgabe muss grundsätzlich für ein Jahr per SEPA-Lastschriftverfahren entrichtet werden. Mehr ist für Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw nicht zu tun.

Die Neuzulassung eines Fahrzeugs, für das die Abgabe zu entrichten ist, erfolgt– analog zum Verfahren bei der Kraftfahrzeugsteuer – nach Erteilung des SEPA-Mandats bei der für die Zulassung zuständigen Behörde.

b)
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw können Vignetten über eine App, das Internet oder an physischen Zahlstellen erwerben. Hierbei müssen die Nutzer beim Erwerb der Vignette die technischen Daten selbst deklarieren und ihr Fahrzeugkennzeichen angeben. Wer keine technischen Daten angibt, zahlt den jeweils höchsten Preis (130 € für die Jahresvignette, 50 € für die Zweimonatsvignette und 25 € für die Zehntagesvignette). Nach Erwerb der Vignette wird das Fahrzeugkennzeichen im System freigeschaltet. Im Rahmen der Kontrolle durch das BAG können falsch angegebene Fahrzeug-Parameter identifiziert werden. Der Differenzbetrag zwischen zu zahlendem und tatsächlich gezahltem Betrag wird hierbei zzgl. Verwarn- oder Bußgeld nacherhoben.

Es wird eine ausreichende und wirksame Information im Ausland über die Einführung der Infrastrukturabgabe und die Möglichkeiten des Erwerbs der Vignetten erfolgen. Hierbei werden solche Informationskanäle genutzt, die einem möglichst breiten Kreis zugänglich sind, wie z.B. die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, die Deutsche Zentrale für Tourismus, die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie in- und ausländische Automobilclubs.

14. Sind die Belange des Datenschutzes berücksichtigt?

Das KBA und das BAG bzw. die Infrastrukturabgabenbehörde dürfen erhobene Daten ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes nutzen. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.
Sofern bei der Kontrolle Fahrzeuge erfasst werden, die der Abgabenpflicht nicht unterliegen, z. B. Lkw, werden diese Bilder und Kontrolldaten sofort gelöscht. Daten, die für Verfahren der Nacherhebung bzw. für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten benötigt werden, werden nur so lange aufbewahrt, wie sie für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.

15. Wie hoch sind die Einnahmen und die Systemkosten? Wie werden die Einnahmen verwendet?

Die Gesamteinnahmen (brutto) werden jährlich mit rd. 3,9 Mrd. € prognostiziert, wobei rd. 3,1 Mrd. € auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und rd. 830 Mio. € auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge entfallen.

Die Systemkosten werden mit rd. 210 Mio. € pro Jahr (laufende Betriebs- und Personalkosten) angesetzt.

Die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe fließen zweckgebunden in den Verkehrsetat des Bundes und ersetzen teilweise bislang dort veranschlagte steuerfinanzierte Mittel. Die von gebietsfremden Fahrzeugen vereinnahmten Mittel (Einnahmen von rd. 830 Mio. Euro pro Jahr abzüglich der laufenden Systemkosten von rund 210 Mio. Euro pro Jahr und der Steuerentlastung) fließen zusätzlich in die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur des Bundes.

16. Ist die Einführung der Infrastrukturabgabe EU-rechtlich zulässig?

Die Einführung der Infrastrukturabgabe, die an die allgemeine Zielsetzung der EU-Kommission anknüpft, die Nutzerfinanzierung auszuweiten, ist mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat die EU-KOM am 1.12.2016 bestätigt:

Die EU-Mitgliedstaaten können die Nutzerfinanzierung durch die Einführung einer Benutzungsabgabe stärken. Vor diesem Hintergrund sollen die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe vollständig zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen.

Auszug Pressemitteilung EU-Kommission vom 1.12.2016:

“Die vereinbarte Lösung wahrt das Recht der EU-Bürger auf Gleichbehandlung ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, sorgt für eine gerechte Infrastrukturfinanzierung und erleichtert den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität. […] Die beiden Gesetze werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht.”

17. Was sind die wesentlichen Punkte bei der Einigung mit der EU-KOM?

Die Einigung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe mit der EU-KOM erfolgte am 01.12.2016. Die wesentlichen Eckpunkte der Verständigung betreffen die Anpassung der Staffelung der Kurzzeitvignetten und deren Tarifhöhe sowie die Erhöhung der im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten PKW der Euro-Klasse VI.

(Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 25. Jan. 2017 – weitere Infos beim DEUVET).

Feb 142017
 

(English below)

Die Pressemitteilung des VDA – Verband der dt. Automobilindustrie, Abt. Klassik:

“…Berlin, 15. Februar 2017

Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.

In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben.

So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:

§9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:

a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:

Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.

Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u.a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach §29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen…”

Wir danken dem VDA für die Überlassung dieser Informationen und sind uns sicher, daß auch die deutschen Enthusiasten diese neue Regelung begrüssen werden.

Weitere Details können der Drucksache 770/16 des Bundesrats entnommen werden.

—–


German historic vehicle owners now can have a seasonal number plate

Owners of historic vehicles in Germany (vehicles which are older than 30 years old) now can have a seasonal number plate – the well-known “H-Plate” now gets an addition to the right about the months in which the historic vehicle may be operated – see picture example.

We are happy that as part of the “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut” as well as via DUEVET a number of advantages for historic vehicle owners can be achieved.

Jan 132017
 

(English below)

In wenigen Tagen öffnet Frankreichs bekannteste und – für einige sicherlich auch interessanteste – Messe für historische Fahrzeuge, die Retromobile 2017. AUch in diesem Jahr bietet der frz. Auktionator Artcurial einige besondere Citroën-Pretiosen an:

1956 Citroën 2CV AZ “Rallye”
1990 Citroën 2CV Charleston
1990 Citroën 2CV Dolly
1986 Citroën BX 4 TC
1979 Citroën CX 2400 Prestige C-Matic
1965 Citroën DS 19 cabriolet
1962 Citroën DS 19 cabriolet
1965 Citroën DS 19 cabriolet
1969 Citroën DS 21 Coupé Rallye
1962 Citroën DS Concorde par Chapron
1938 Citroën Traction 11 B cabriolet Tonneline
1934 Citroën Traction 7 Sport roadster
1937 Citroën Traction 7C faux-cabriolet

Der Auktionskatalog online:
http://www.artcurial.com/en/asp/searchresults.asp?pg=1&ps=18&st=D&sale_no=3118+++

in einem interaktiven format:
https://issuu.com/artcurialbpt/docs/3118?e=6268161/12789934

und als PDF download:
http://www.artcurial.com/pdf/2017/3118.pdf

für die interessierten Bieter: viel Glück!

—–

The Retromobile 2017, the most prestigious French vintage car show, will soon open its doors at the Paris exhibition area at Porte de Vincennes. Like every year, a number of interesting vehicles will be part of the auction by Artcurial.

A number of interesting Citroën are for auction:

1956 Citroën 2CV AZ “Rallye”
1990 Citroën 2CV Charleston
1990 Citroën 2CV Dolly
1986 Citroën BX 4 TC
1979 Citroën CX 2400 Prestige C-Matic
1965 Citroën DS 19 cabriolet
1962 Citroën DS 19 cabriolet
1965 Citroën DS 19 cabriolet
1969 Citroën DS 21 Coupé Rallye
1962 Citroën DS Concorde par Chapron
1938 Citroën Traction 11 B cabriolet Tonneline
1934 Citroën Traction 7 Sport roadster
1937 Citroën Traction 7C faux-cabriolet

The vehicles are listed a.o. here:
http://www.artcurial.com/en/asp/searchresults.asp?pg=1&ps=18&st=D&sale_no=3118+++

The online catalogue can be in an interactive format found at:
https://issuu.com/artcurialbpt/docs/3118?e=6268161/12789934

and as PDF download:
http://www.artcurial.com/pdf/2017/3118.pdf

For those who want to place a bid – good luck!

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Dez 102016
 

(German only, sorry)

Uns hat eine email von Reiner Sowa erreicht, die wir hiermit gern an die “2CV-Community” weiterreichen.

“…Liebe 2CV-Freundinnen und -Freunde,

unglaublich, wie schnell die Zeit vergeht. „Enten in Ente“ feierte am 9. Dezember 2016 seinen vierten Jahrestag! Und dann geht es in das fünfte Jahr des monatlichen Ententreffens.
Das soll natürlich gefeiert werden – nicht nur am Jahrestag, sondern im gesamten fünften Jahr von „Enten in Ente“.

Daher folgende “Enten in Ente“-Extras:

7. April: Bulli trifft Ente

12. Mai: Teilemarkt

9. Juni: Kastenenten-Treffen

14. Juli: Selbstmördertüren-Treffen

11. August: Zweirad-Klassiker treffen Ente

8. September: Teilemarkt

13. Oktober: 2CV-Sondermodelle-Treffen

8. Dezember: Jubiläum 5 Jahre “Enten in Ente”

Auch im fünften Jahr wird es keine 2CV-Anreise-Pflicht geben, obwohl wir uns über jedes Exemplar freuen. Ist die Ente defekt, das Wetter nicht oldtimertauglich oder die lange Anreise mit dem 2CV im Winter zu mühsam, können die Fremdfahrzeuge hinter der Bauernschänke versteckt werden. Die Freude gilt in erster Linie den 2CV-Fahrer/innen, dann erst kommt das sympathische rostige Blech.
Übrigens, wer aus der Ferne anreist, kann auf dem Parkplatz der Bauernschänke in seinem Fahrzeug, Wohnwagen oder Wohnmobil übernachten. Am Samstagmorgen bietet die Bauernschänke ab 11.00 Uhr Kaffee und die Gerichte der Speisekarte zum Frühstück.

Ich freue mich auf euch am C-weiten V-reitag im Monat:

9.12.2015 ab 18.00 Uhr
in und vor der Bauernschänke in

51688 Wipperfürth-Ente.

Fotos von „Enten in Ente“ gibt es auf www.sowa.de.

Allen, die nicht dabei sein können, wünsche ich ein friedvolles Weihnachtsfest und ein unfallfreies neues Jahr 2017.

Herzliche Grüße

Reiner Sowa

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Nov 262016
 

(German only, sorry)

Neues von “2CV-Tours” aus Paraguay…

Dieses Buch ist mehr als ein Reisebericht. Es lädt ein zu einer abenteuerlichen Reise quer durch den südamerikanischen Kontinent. Die Reise startet in Paraguay führt nach Brasilien, Venezuela, Kolumbien, Equador, Peru, Bolivien und schließlich wieder zurück an den Anfangspunkt. Was der Autor und seine Domi dabei alles erleben, welche technischen und zwischenmenschlichen Hürden sie meistern, von Brückenreparatur bis hin zur salzigen Liebeserklärung, wird mit der nötigen Portion Humor geschildert. Anders als der allgemeine Trend: größer, stärker, Hightech-Perfektion etc. ist hier die Devise “zurück zu den Ursprüngen”. Das Nichtvorhandensein von technischer Überwachung Sicherheitsaposteltum und anderen unter Umständen blödsinnigen Vorschriften hierzulande lassen das Leben zum Erlebnis werden.

Über Walter Schäffer

Walter Schäffer wurde 1950 in Buchenau im Kreis Biedenkopf in Deutschland auf der Wiese neben der Mühle geboren. Er hat selbst vier erwachsene Kinder. Seit er 1982 Deutschland verlassen hat um nach Südamerika auszuwandern hat er in Paraguay sein Zuhause gefunden und ist fast zu einem vollwertigen Latino geworden. Er lebt mit seiner Paraguayischen Frau und Familie in Coronel Oviedo, von wo aus er schon so manches Reiseabenteuer mit seinen selbst hergerichteten Enten unternommen hat. Er versteht sich selbst eigentlich weniger als Buchautor, sondern eher als Freizeitdisponent.

Preis: 5,99 €
Seitenanzahl: 310
ISBN: 978-3-7380-9381-0

Leseprobe: hier.

Das Buch ist bei den einschlägigen Händlern zu beziehen.

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Nov 202016
 

(German only, sorry)

Eine ganze Reihe von Reparaturanleitungen, die unter dem Titel “Jetzt helfe ich mir selbst” vielen Enthusiasten geläufig sind, sind für Citroën-Fahrzeuge verfügbar:

Citroen 2 CV 4/2CV 6 (189)
Citroen 2 CV bis HE75 ARA260
Citroen 2 CV Dyane (POD) bis 9/90 Bd12
Citroen 2 CV/Dyane/Dyane 6/ Mehari(ab 75) ARA 340
Citroen 2CV alle Mod.u. Bauj ARA 1202
Citroën AX (171) a.3/87(POD)
Citroën Berlingo/Peugeot Partner ARA 1250
Citroën BX ARA 988 POD
Citroen CX ab 1976 ARA 618
Citroen CX Bd.94 POD
Citroen CX He.74-1981 ARA612
Citroen D (217) POD
Citroen Dyane 4 u.6 ARA 177
Citroen GS 302 ARA POD
Citroen Jumper/Fiat Ducato … ARA 1261
Citroen Jumper/Peugeot POD Boxer (94/00) ARA 1239
Citroen LN ARA 334 POD

und auch eine Reihe anderer Automobil-Hersteller und -Modelle.

Die komplette Liste mit mehr als 570 verfügbaren Titeln steht zum Download zur Verfügung.

Für den Bezug sei der Verweis auf die einschlägigen Buchlieferanten wie z.B. www.robri.de und www.garage2cv.de verwiesen (die wir den bekannten Grossisten bevorzugen)…

Wir danken den Paul Pietsch Verlage GmbH & Co. KG aus Stuttgart für die Überlassung der Informationen!

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Nov 172016
 

(english below)

wir leiten hiermit eine Information weiter, die für Nutzer (nicht nur frz.) Automobile von Interesse sein kann – Zitat:


die Firma Berning-Schrauben ist in erster Linie ein Großhandel der bereits seit Jahren den Versandhandel im Vier- und Zweiradbereich mit Verbindungselementen beliefert.
Vor kurzem wurden wir von einem Citroen Club angesprochen und haben M7 Schrauben aus Edelstahl hergestellt.
Diese Schrauben (M7 X 16 bis M7 X 60) bieten wir nun zu einem Einführungspreis auf unserer Internetseite (www.sonderschrauben.de) an.
Sollten Sie und Ihre Mitglieder ebenfalls Interesse an diesen Schrauben haben, stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen oder Muster zur Verfügung.
Nehmen Sie einfach per E-Mail Kontakt zu uns auf: berning (at) sonderschrauben punkt de.

—–

M7 Screws Available in V2A / Stainless Steel

We have been informed by one of the dealers in Germany that M7 sized screws in various sizes are now available for Citroën clubs for a special price.
More information can be found on www.sonderschrauben.de.

Enjoy!

Okt 312016
 

(German only, sorry)

SITZUNGSPROTOKOLL

Zeit: 17. Oktober 2016, 14:00 bis 17:45 Uhr
Ort: Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.600
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

Anwesend: vgl. Teilnehmerliste

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung. Der Vorsitzende berichtet über die terminbedingten Absagen der eingeladenen Landesverkehrsminister. Die Einladungen sollen erneuert werden. Überdies wäre denkbar, dass Vertreterinnen und Vertreter des Parlamentskreises gezielte Gesprächstermine mit ausgewählten Ministern vereinbaren und die Anliegen des PAK in den Ministerbüros vor Ort vertreten.

TOP 2 Bericht der Arbeitsgruppe „Kennzeichen“
Matthias Gerst | TÜV SÜD Auto Service GmbH

Matthias Gerst berichtet über die ersten Ergebnisse der neu eingerichteten Arbeitsgruppe „Kennzeichen“ [an der auch die ACI mitarbeitet, Anm. der Amicale Citroën]. Zunächst wurden Problemfelder zusammengetragen sowie Handlungsempfehlungen für den Parlamentskreis aufgezeigt. Die verwendete Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Matthias Gerst verweist auf eine allzeit mögliche Mitarbeit der Mitglieder des Parlamentskreises in der Arbeitsgruppe. Anregungen und Beteiligungswünsche können direkt an ihn gesendet werden.

Bernd Scheelen verweist auf die wiedereingeführten Kennzeichen von Altkreisen, die im Zuge der Kennzeichenliberalisierung wieder vergeben werden. Daher sollten die verwaltungsseitigen Voraussetzungen geschaffen werden, um historischen Fahrzeugen traditionelle Kennzeichen ohne blaues EU-Feld erteilen zu können.

Johannes Götze berichtet dem Parlamentskreis vom aktuellen Stand seines jahrelangen Einsatzes zur Erlangung kleiner Motorradkennzeichen für historische Fahrzeuge. Nachdem das Anliegen der historischen Motorradbesitzerinnen und –besitzer in den Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) in Kiel erfolgversprechend eingebracht wurde, gibt es seitens der zuständigen Länder noch immer keine einheitliche Regelung zur Kennzeichenerteilung. Einigen Positivbeispielen stehen zahlreiche negative Erfahrungen gegenüber. Johannes Götze berichtet von einer erneuten Rücksprache mit einem sehr engagierten Christian Theis im Bundesverkehrsministerium. Er vermittelte einen weiteren Kontakt zu Stephan Reichert aus dem BMVI. Herr Reichert hat den Bund-Länder-Fach-Ausschuss “Fahrzeugzulassung” (BLFA-FZ) eingebunden. Die Thematik kam auf die Ausschusstagesordnung, musste jedoch auf die nächste Sitzung am 14. und 15. November 2016 verschoben werden. Positiv ist in diesem Zusammenhang, dass dort die unterstützende Positionierung des BLFA-TK berücksichtigt wird.

Franz Graf zu Ortenburg regt Überlegungen an, die Problematik der kleinen Kennzeichen mit der gesamten Kennzeichenthematik zu verknüpfen und konzentriert auf bestehenden Änderungen hinzuwirken. Vorteil dieses Verfahrens wäre eine umfassende Behandlung der Problematik, die einem möglichen Schwinden von Unterstützung durch eine immer wiederkehrende Behandlung einzelner Kennzeichenprobleme verhindert.

Matthias Gerst unterstützt generell die Intentionen eines gebündelten Vorgehens, aber in diesem speziellen Fall sind die Anliegen der Besitzerinnen und Besitzer historischer Motorräder so weit vorangeschritten, dass eine Verfahrensänderung zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich kontraproduktiv wäre.Johannes Götze bittet ebenfalls darum, die Kennzeichenthemen jetzt nicht mehr mit dem Vorgang der kleinen Motorradkennzeichen zu vermischen. Der Parlamentskreis teilt diese Ansicht im Wesentlichen.

Stephan Joest bittet anwesende Parlamentskreismitglieder aus dem Kreise der Politik oder namhafter Verbände zu prüfen, ob sie sich zur Erhöhung der Wirksamkeit an der Arbeitsgruppe aktiv beteiligen.

Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis über ein an ihn heran getragenes Kennzeichenprobleme im Bereich amphibischer Fahrzeuge. Aufgrund verschiedenster Regelungen in den Bundesländern sowie spezifischen Anforderungen bei einem Betrieb der Fahrzeuge auf Wasser und Land treten Probleme mit Mehrfachkennzeichnungen auf, die eine rechtskonforme Nutzung der Fahrzeuge teilweise sogar verhindern. Diesen Vorgang wird er der Arbeitsgruppe zur Kenntnis reichen. In diesem Kontext verweist er nochmals auf die Beteiligungsmöglichkeiten an der Arbeitsgruppe durch Kontaktaufnahme mit Matthias Gerst.

TOP 3 Bericht der Arbeitsgruppe „Zustandsnoten“
Norbert Schröder | TÜV Rheinland Classic Car Competence Center

Norbert Schröder skizziert die ersten Erkenntnisse der Arbeitsgruppe „Zustandsnoten“. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Anhand bestehender Bewertungssysteme und verschiedener Beispiele wird die Komplexität der Materie herausgearbeitet. Die emotionale Bedeutung und Authentizität eines historischen Fahrzeugs lassen sich nicht durch ein Notensystem beschreiben. Andererseits besteht das berechtigte Interesse, beispielsweise auf der Seite der Versicherungswirtschaft, nach einem allgemeinverständlichen und mathematisch verwendbaren Notensystem.

Jörn-M. Müller Neuhaus sieht möglicherweise in einem kombinierten Bewertungssystem aus Note und ergänzender Beschreibung eine Lösungsmöglichkeit. Er ist sich jedoch der Emotionalität und schwer vergleichenden subjektiven Wahrnehmung in diesem Themenbereich bewusst. Peter Schneider verweist in diesem Kontext auf das bestehende Bewertungssystem der FIVA. Dr. Gundula Tutt sieht die Gefahr, dass zwei kombinierte Bewertungsmaßstäbe schnell zu umfassend werden könnten. Carl Christian Jancke plädiert für ein zweigeteiltes Bewertungssystem, wonach die hochpreisigen und außergewöhnlichen Oldtimer auf Basis eines umfassenden Wertgutachtens bewertet werden und alle anderen Fahrzeuge mit einem standardisierten Notensystem. Matthias Gerst verweist auf bereits existierende Doppelbewertungssysteme. Stefan Eck schlägt vor, bestehende Bewertungssysteme zu prüfen, Korrekturbedarf zu lokalisieren und zu ergänzen.

Carsten Müller fasst den Tagesordnungspunkt kurz zusammen und verweist die Parlamentskreismitglieder auf die Möglichkeit, sich aktiv in die Arbeitsgruppe einzubringen.

TOP 4 Möglichkeiten der technikhistorischen sowie restaurierungswissenschaftlichen Forschung
Prof. Ruth Keller | Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin

Prof. Ruth Keller berichtet dem Parlamentskreis über die Erhaltung und Restaurierung von automobilem und weiterem technischem Kulturgut an Hochschulen und Universitäten. Aufgezeigt werden die begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und welche Ergebnisse dennoch erzielt werden. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Stephan Joest verweist in diesem Kontext auf die in früherer Sitzung ausgeführte Notwendigkeit einer Konservierung und Restaurierung digitaler und elektronischer Komponenten an historischen Fahrzeugen. Dieser Bedarf wird in nächster Zukunft steigen und sollte in der wissenschaftlichen Begleitung der Thematik ebenfalls berücksichtigt werden.

Dr. Gundula Tutt verweist auf einen bestehenden Lehrstuhl in Stuttgart, der sich ebenfalls mit technikhistorischer und restaurierungswissenschaftlicher Forschung befasst.

TOP 5 Schadstoffbelastung und Fahrverbote, Blaue Plakette
Carsten Müller | MdB
Peter Schneider | DEUVET e.V.
Gregor Schulz | OLDTIMER MARKT

Peter Schneider führt in die Thematik Schadstoffemission im Straßenverkehr sowie aktuelle Ansätze und Diskussionen zur Emissionsbegrenzung aus. Stefan Röhrig betont die Aktualität und verweist darauf, dass die blaue Plakette unter Maßgabe der historischen Fahrzeuge für den VDA eine akzeptable Regelung gewesen wäre. Begründet wird diese Position mit der erklärten Anbindung der blauen Plakette an das bestehende Plakettensystem. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ist darin eine Ausnahme geregelt.

Zudem wird darauf verwiesen, dass auch alte Benzinmotoren bei der Einhaltung von Partikelgrenzwerten vor ernsthaften Schwierigkeiten stehen werden.

Carsten Müller führt aus, dass das Thema Emissionen auf absehbare Zeit auf der politischen Agenda stehen wird. Es werden zahlreiche Aspekte ausgeleuchtet werden müssen. Fakt ist, der Entwurf zur Euro 6-Plakette wurde als „nicht entscheidungsreif“ zurückgezogen und aktuell gibt es keine veröffentlichte, belastbaren Ausarbeitungen der Bundesministerien dazu. Insgesamt gibt es in diesem Punkt zahlreiche Faktoren, die es zu untersuchen und diskutieren gibt. Exemplarisch führt Carsten Müller die Setzung von Grenzwerten im Bereich Feinstaub an. So ist in der entsprechenden Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3 Luft zulässig und gleichzeitig ist in der Arbeitsstättenverordnungen ein deutlich höherer Feinstaubwert akzeptiert, der eine Dauerbelastung von bis zu 3 mg/m3 Luft erlaubt.

Zum Thema Feinstaub wird dem Protokoll eine Präsentation vom Leiter des Instituts für Kolbenmaschinen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), Prof. Dr. Thomas Koch beigelegt. Sie setzt sich anschaulich mit der Immission am Messpunkt „Stuttgart Neckartor“ auseinander.

Johannes Hübner kritisiert Meldungen, wonach die Bundesländer ein Verbot der Verbrennungsmotoren ab 2030 fordern. Darüber hinaus fehle ihm in dem gesamten Kontext eine Gesamtbetrachtung des Verkehrseinflusses auf das Klima. In der Relation aller Einflüsse auf die Luft zeichnet sich der Straßenverkehr für maximal sieben Prozent der Luftschadstoffe verantwortlich. Die alleinige Fokussierung auf Fahrverbote von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren kann nicht die Lösung sein. Über bestehende Fahrverbote in Europa informiert die Seite: http://www.urbanaccessregulations.eu.

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2016, wonach die Bundesländer mehrheitlich ab Jahr 2030 nur noch emissionsfreie PKW zulassen wollen, trifft auf umfassendes Unverständnis des Parlamentskreises. Carsten Müller ergänzt, dass diese Entscheidung selbst von einigen Länderverantwortlichen nicht mehr geteilt wird und sie ihre Entscheidung unmittelbar nach der Sitzung wieder relativiert haben. Diese Beschlussfassung wird von den Ländern sehr wahrscheinlich nicht zu halten sein.

In diesem gesamten Kontext sind ebenfalls weiterer Mobilitätskonzepte einzubeziehen, beispielweise elektrische Antriebe, hybride Antriebe, Brennstoffzellen etc. pp. Der Parlamentskreis ist jedoch nicht der richtige Adressat, um die Mobilität der Zukunft umfassend zu begleiten und stetig zu bewerten.

Unstrittig ist, dass im Zuge der anstehenden Diskussionen zu Fahrzeugemissionen eine kritische Situation für den dauerhaften Erhalt der klassischen Fahrzeuge auf der Straße entstehen könnte und dass sich der Parlamentskreis gezielt damit beschäftigen muss. Carsten Müller schlägt jeweils eine Befassung im Parlamentskreis vor, wenn konkrete Ausarbeitungen seitens des Gesetzgebers vorliegen und Auswirkungen auf Oldtimer im Straßenbild zu erwarten sind. Wird von einem Mitglied des Parlamentskreises ein Handlungsbedarf erkannt, bitte Carsten Müller um kurzfristige Nachricht an sein Büro, um aktiv werden zu können.

Zur allgemeinen Kenntnis der Mitglieder wird das Protokoll um den Vergleichsrechner des UMBReLA-Projektes ergänzt. Das vom Bundesumweltministerium unterstützte Projekt vergleicht Umweltwirkungen von Fahrzeugen mit denen eines Elektroautos, eines Plugin-Hybrid-Fahrzeugs und eines Verbrennungsfahrzeugs neuester Bauart. Der überaus interessante Rechner ist zu erreichen unter:
http://www.emobil-umwelt.de/index.php/umweltrechner

TOP 6 Verschiedenes
Stefan Röhrig informiert den Parlamentskreis über das laufende Verfahren zur „Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Die Verbände hatten die Möglichkeit, bis zum 12. Oktober eine Stellungnahme abzugeben. Der VDA hat diese Möglichkeit genutzt, aber sieht innerhalb des Verfahrens keine Möglichkeit, die mit der Zweiten Verordnung erfolgten Änderungen im Bereich der Kurzzeitkennzeichen zu revidieren. Kritisch bewertet er auch eine Passage im Verordnungsentwurf, nach dem rote Oldtimerkennzeichen „nur zuverlässigen Haltern von Oldtimern“ zugeteilt werden können. Carsten Müller führt dazu aus, dass das Eignungskriterium im deutschen Rechtssystem bekannt und bewährt ist, beispielsweise im Jagdrecht. Es wird bisher schon verwendet, um ungeeignete Personen auszuschließen.

Im Namen des Parlamentskreises wird im federführenden Bundesverkehrsministerium zur Auslegung und Interpretation dieser Formulierung nachgefragt. Die Antwort wird den Mitgliedern entsprechend nachgeliefert. Wie bereits in der vorherigen Sitzung des Parlamentskreises ausgeführt, sieht Carsten Müller keine Möglichkeit, die mit der Zweiten Verordnung vorgenommenen Einschränkungen zur Erteilung der Kurzzeitkennzeichen wieder zurückzunehmen. Die Intentionen des Ministeriums sind nach den kriminellen Missbrauchsfällen nachvollziehbar. Korrekturen waren lediglich im laufenden Verfahren der zweiten Novellierung denkbar, sind von Beteiligten jedoch nicht oder viel zu spät erkannt worden.

Knut Simon berichtet dem Parlamentskreis über die Geschichte eines viertürigen VW Golf GTI, Baujahr 1978 und seiner Fahrer. Zusammen unternahmen sie 1980 eine Tour durch Nordafrika. Das Auto verschwand 1989 in einer Scheune und wurde erst 2015 wieder entdeckt. Die Projektträger planen den Neuaufbau und das Comeback des GTI mit einer Reise durch Nordafrika. Für die erforderliche Vorbereitung sowie die Tour werden Unterstützer gesucht.
Weiterführende Informationen gibt es unter: http://hamburgsahara.de

Stefan Röhrig schlägt vor, sich als Parlamentskreis auch einmal mit Kritikern automobiler Kultur und historischer Fahrzeuge persönlich auseinanderzusetzen. Grundsätzlich begrüßen die Mitglieder den Vorschlag, wenn jedoch einige Faktoren berücksichtigt werden. So sollten dafür nur kritische Positionierungen in Betracht kommen, die eine Diskussions- und Kompromissbereitschaft signalisieren. Manifestierten Ideologien ist im PAK kein Raum zu bieten. Franz Graf zu Ortenburg schlägt vor, zunächst die Entscheidung der UNESCO-Kommission abzuwarten, um aus noch festerer Position argumentieren zu können. Carsten Müller bittet die Mitglieder sich mit Vorschläge an ihn zu wenden, in welcher Form und mit welchen Gesprächspartner dieser Austausch denkbar wäre. Sein Büro wird die eingehenden Vorschläge sammeln, verdichten und in der kommenden Sitzung des Parlamentskreises vorstellen.

Carsten Müller bittet den Parlamentskreis um Einschätzung, inwiefern eine Befassung mit dem Thema „Markenrechte“ auf einer der nächsten Sitzungen gewünscht wird. Mehrheitlich wird ein Bedarf gesehen. Carsten Müller wird die Thematik aufarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnungen setzen.

Stefan Röhrig bittet um einen Sachstand der Arbeiten des IAK. Carsten Müller berichtet, dass sich seit dem Bericht in der letzten Sitzung des Parlamentskreises am 20. Juni 2016 keine Änderung im laufenden Verfahren ergeben hat. Das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) prüft noch immer die eingegangenen Anträge. Eine Entscheidung der DUK wird im November/Dezember 2016 erwartet. In diese Richtung gibt es gegenwärtig keine Handlungsoptionen für den Verein.

Sobald eine Entscheidung der DUK, respektive der KMK und BKM, getroffen wurde, wird der Parlamentskreis darüber informiert. Nichtsdestotrotz haben die Vereinsmitglieder in den letzten Wochen und Monaten bereits transnationale Gespräche geführt, beispielsweise in Mexiko oder Serbien. Vor Ort wurden Chancen genutzt, um die Ziele des Vereins vorzustellen. Ziel ist es, internationale Unterstützung unseres Anliegens zu finden. Das ist wichtig, da die UNESCO bereits zahlreiche materielle und immaterielle deutsche Projekte ausgezeichnet hat und somit Projektanträge anderer Staaten, z.B. aus Osteuropa, bei gleicher Eignung einen gewissen Vorzug erfahren. Der große Vorteil der automobilen Kultur ist die unstrittig transnationale Bedeutung über nationale und kontinentale Grenzen hinweg.

Für eine Aussprache war das Thema „Traktorführerschein“ angemeldet. Da historische Landmaschinen vor allem auch bei Oldtimerveranstaltungen zum Einsatz kommen, aber an der Sitzung leider niemand aus dem Bereich der historischen Landmaschinen teilnehmen konnte, wird der Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung geschoben.

Carsten Müller verweist kurz auf ein Buch von Haiko Prengel. Er hat mit zahlreichen Mitgliedern des Parlamentskreises Gespräche geführt. Daraus entstand das Buch “99 Oldtimer – aus denen sie nie wieder aussteigen wollen“. Er erschien am Sitzungstag im Geramond Verlag.

Carsten Müller zählt zum Ende der Sitzung noch verschiedene Termine auf. Am 8. Dezember 2016 findet im Verkehrsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages ein Sachverständigengespräch zum Thema Verlängerung der HU-Fristen für Oldtimer statt. Carsten Müller wird versuchen, diesen Termin als Vorsitzender des Parlamentskreises wahrzunehmen.

Am 12. und 13. Mai 2017 wird die 12. AvD Rund um Berlin-Classic veranstaltet. Wer sich dafür interessiert, kann sich unter: http://www.rundumberlin-classic.de informieren oder sich direkt an Sebastian Groehl wenden.

Nächste Sitzung
Die Teilnehmer diskutieren die Terminierung der nächsten Sitzung des Parlamentskreises. Mehrheitlich wird beschlossen, vom bisherigen Sitzungstag abzuweichen. Die nächste Sitzung wird auf einen Freitag, der zugleich Sitzungstag des Bundesrates ist, terminiert. Somit soll die Teilnahmewahrscheinlichkeit seitens der Länderminister erhöht werden.

Daher findet die nächste Sitzung des Parlamentskreises am Freitag, 10. März 2017, 12:00 Uhr statt.

Es gilt den geänderten Sitzungstag sowie den geänderten Sitzungsbeginn zu beachten! Die Einladung wird rechtzeitig versendet.

Die Dokumente im Einzelnen:

00 Potokoll

01 TOP2-Arbeitsgruppe-Kennzeichen

02 TOP3-ArbeitsgruppeZustandsnoten

03 TOP6 Flyer Sahara Golf Projekt

04 zu TOP5 Prof. Koch KIT NOx – 20160908

Okt 022016
 

(German only, sorry)

Vor 30 Jahren, am 2. Oktober 1986, feierte der Citroën AX auf dem Pariser Automobilsalon seine Weltpremiere. Der Beginn einer wahren Erfolgsgeschichte: Über 2,57 Millionen Fahrzeuge wurden bis 1998 in Aulnay-sous-Bois nahe Paris gefertigt. Allein in Deutschland wurden seit der Markteinführung im Frühjahr 1987 insgesamt 159.753 Zulassungen registriert.

Bei der Entwicklung des Modells lag der Fokus auf einem möglichst großen Innenraum bei minimalem Gewicht. Die Einstiegsversion wog lediglich 640 Kilogramm, was in erster Linie auf den konsequenten Einsatz gewichtssparender Materialien zurückzuführen war. So kam beispielsweise eine Kunststoffheckklappe mit rahmenloser Heckscheibe zum Einsatz.

Zudem legte der Designer des Citroën AX Giuseppe „Nuccio“ Bertone großen Wert auf aerodynamische Formen. Der Luftwiderstandsbeiwert (Cw) von 0,31 war zur Zeit des Verkaufsstarts 1986 einzigartig in dieser Fahrzeugklasse. Bei der Konzeption des Innenraums stand die Praktikabilität im Mittelpunkt. So wusste der Citroën AX mit einer Vielzahl von Ablagen sowie Staumöglichkeiten zu überzeugen und bot in der dreitürigen Variante sogar einen Flaschenhalter.

Darüber hinaus punktete der Citroën AX mit seinem vielfältigen Front-Antriebs-Portfolio. So wurde eigens eine neue TU-Motorengeneration eingeführt, die für Robustheit und Wartungsfreundlichkeit stand und quer in vertikaler Position eingebaut war. Der TU-Vierzylindermotor wurde ursprünglich in drei Leistungsstufen angeboten: 33 kW/45 PS (954 cm3), 44 kW/60 (1.124 cm3) und 55 kW/75 PS (1.360 cm3). Die anfänglichen Vergasermotoren wurden später durch moderne Einspritzaggregate mit geregeltem Katalysator ersetzt. Der erste Citroën AX Diesel kam schließlich im Februar 1989 mit dem neu entwickelten TUD-Dieselmotor auf den Markt. Auf den 1,4 Liter-Dieselmotor mit 38 kW/52 PS folgte 1994 ein neuer Dieselmotor mit 1,5 Liter Hubraum und einer Leistung von 40 kW (54 PS).

Geradezu spektakulär war bereits der Dreh eines Werbefilms für den Citroën AX, der im Sommer 1986 auf der Chinesischen Mauer stattfand. Zwei Jahre später war China erneut Schauplatz einer spannenden Werbeaktion: Im Rahmen der „Opération Dragon“ legten 140 junge Europäer die 4.500 Kilometer von Shenzhen nach Peking medienwirksam im Citroën AX zurück.

Besondere Bekanntheit erlangte der Citroën AX auch mit seinen Erfolgen im Motorsport, die vor allem auf die leistungsstarken Versionen Sport und GTi zurückzuführen sind. 1987 bis 1988 wurde der AX Sport mit einem 1.294 cm3 großen Motor mit Doppelvergaser und einer Leistung von 70 kW (95 PS) produziert. Im Januar 1988 folgte der AX GT mit 62 kW (84 PS). 1991 schließlich kam der AX GTi mit geregeltem Katalysator und einer Spitzenleistung von 66 kW (90 PS) bei 6.660 U/min und einem Drehmoment von 117 Nm auf den Markt.

Citroën AX Electrique

Für Furore sorgte der Citroën AX in den 1990er Jahren: Der in Kleinserie im Jahr 1993 auf den Markt gebrachte Citroën AX Electrique war der erste Serien-Citroën mit Elektroantrieb. Die Reichweite des zu 100 Prozent elektrisch angetriebenen Modells betrug – je nach Strecke und Fahrweise – zwischen 90 und 160 Kilometer. Die Akkus mit einer Spannung von 120 Volt waren im Motorraum und im Unterboden verbaut, sodass die gesamte Fläche im Innenraum erhalten blieb. Produziert wurde das Modell insgesamt rund 330 Mal und war unter anderem bei den Hamburger Elektrizitätswerken im Einsatz.

Der Citroën AX auf einen Blick

Erste Vorstellung: 1986
Designer: Giuseppe „Nuccio“ Bertone
Produktionszeitraum: 1986-1998
Produzierte Fahrzeuge: 2.570.364
Karosserieversionen: Schrägheck, drei-/fünftürig
Otto-Motoren: 33 kW/45 PS (954 cm3) bis 66 kW/90 PS (1.360 cm3)
Diesel-Motoren: 38 kW/52 PS (1.360 cm3) bis 40 kW/54 PS (1.527 cm3)
Maße (L/B/H in mm), Radstand (mm): 3.490/1.560/1.350, 2.285
Fahrzeughighlights: Massive Gewichtsreduzierung, einzigartige Aerodynamik, Sport- und Elektromotoren
In Deutschland verkaufte Einheiten: 159.753
Fahrzeugbestand in Deutschland: 3.874 (Stand: 30.6.2016)

Die Pressemitteilung von Citroën Deutschland im Download hier.

Aug 312016
 

(en Francais au-dessous)

Ein neues Buch zu einer besonderen Facette der Geschichte von Panhard ist erschienen.

Der Autor, Etienne de Valance, trat dem Unternehmen Panhard Anfang 1950 bei. Es ist einer der letzten direkten Zeugen des Epos dieser wichtigen französischen Marke. Direkt dem damaligen Unternehmensleiter Jean Panhard unterstellt, ist Etienne Valance zuständig für das sportliche Engagement von Panhard. Die Autos sind auf allen europäischen Strecken unterwegs – natürlich auch bei den berühmten “24 Stunden von Le Mans” – und das sehr erfolgreich.

Eine umfangreiche Buchbesprechung findet sich auf Zwischengas.com.

Seitenzahl: 128 Seiten, Hardcover
Herausgeber: Autodrome Editions (7. Juli 2016)
aus der Reihe: “Les dossiers de l’automobile”
Sprace: französisch
ISBN-10: 2910434559
ISBN-13: 978-2910434557
Abmessungen: 25,9 x 1,4 x 23,8 cm

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Nouveau Livre sur Panhard – “Mes Années Panhard”
L’auteur, Etienne de Valance, est entré chez Panhard au début des années 1950. Il est de ce fait l’un des derniers témoins directs de l’épopée de cette importante marque Française. Attaché à la Direction Générale, bras droit de Jean Panhard en personne, Etienne de Valance aura notamment en charge la gestion sportive de la firme de la Porte d’Ivry, et emmènera ses bolides sur tous les circuits d’Europe, dont les 24 Heures du Mans, avec succès !

Broché: 128 pages
Editeur: AUtodrome Editions (7.7.2016)
Collection: Les dossiers de l’automobile
Langue: Français
ISBN-10: 2910434559
ISBN-13: 978-2910434557
Dimensions du produit: 25,9 x 1,4 x 23,8 cm

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