Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland

Mai 062022
 

SITZUNGSPROTOKOLL ZEIT: 28. JANUAR 2022, 12:39 BIS 14:21 UHR
ORT: WEBEX-VIDEOKONFERENZ

TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle Anwesenden herzlich zur virtuellen Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Die pandemische Lage bedingt, dass auch diese Sitzung leider ausschließlich virtuell durchgeführt wird.
Carsten Müller erinnert zu Beginn der Sitzung an den für jede und jeden überraschend und viel zu früh verstorbenen Mitstreiter Carl Christian Jancke. Der Parlamentskreis gedenkt Carl Christian Jancke mit einem Moment der Stille.
Carsten Müller berichtet von einem unmittelbar vor der heutigen Sitzung stattgefundenen Treffens von mehreren Bundestagsabgeordneten fast aller Fraktionen, die in dieser Legislaturperiode aktiv im PAK mitarbeiten werden. Die MdBs werden in ihren Fraktionen noch deutlicher als in der Vergangenheit für den PAK und die Themen werben. Carsten Müller berichtet, dass die Abgeordneten ihn im Amt des PAK-Vorsitzenden bestätigt haben. Zudem wurde eine Anregung des Vorsitzenden aufgegriffen, einen Vorstand für den Parlamentskreis zu bilden und diesen breit aufzustellen. Carsten Müller begrüßt die Wahl von Matthias W. Birkwald und Christian Sauter in den Vorstand ausdrücklich. Künftig wird der PAK-Vorstand mit noch mehr Einsatz wirken können.

TOP 2 PAK Agenda
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller dankt Ulf Schulz im Namen des gesamten PAK ausdrücklich für das hohe persönliche Engagement, die perfekte Organisation und die äußerst gelungen Durchführung der „100-Jahre-AVUS“-Veranstaltung am 24. September 2021 sowie seine zahlreichen Aktivitäten um dieses Jahrestag herum, etwa die Sonderausstellung im PS.SPEICHER in Einbeck oder das lehrreiche und unterhaltsame Buchprojekt zum
Ereignis.
Anknüpfend an die vorherige PAK-Sitzung berichtet Carsten Müller über den Sachstand mobiler Geschwindigkeitsmesser und mobiler Beleuchtung an historischen Zweirädern. Nach der Sitzung hat sich der PAK an das Bundesverkehrsministerium gewendet. Das BMDV hat wohlwollend geprüft, ob der Ersatz der vorgeschriebenen abnehmbaren Laterne durch eine abnehmbare LED-Fahrradbeleuchtung und die Zulassung von abnehmbaren Geschwindigkeitsmessgeräten für Motorradoldtimer über eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfolgen kann. Damit würden Ausnahmegenehmigungen überflüssig. Im September 2021 hat der Bund-Länder- Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) die Thematik erörtert und einstimmig unterstützt. Der genaue Wortlaut wird dem Protokoll zur Kenntnis beigefügt. Dem Einsatz von Johannes Götze ist einmal mehr zu danken, dass der Szene geholfen wurde, das Erscheinungsbild sichergestellt ist und der Verkehrssicherheit gedient ist. Johannes Götze knüpft unmittelbar eine Frage nach dem weiteren Verfahren zur Umsetzung dieser Empfehlung des BLFA-TK an, um die rechtskonforme Verwendung mobiler Geschwindigkeitsmesser und Beleuchtung zu ermöglichen. Carsten Müller führt dazu aus, dass der Bund-Länder-Fachausschuss StVO gebeten wurde, die entsprechenden Verordnungen zu ändern, um die Entscheidung des BLFA-TK rechtssicher umzusetzen. Da alle Verfahrensfragen soweit geklärt sind, wird der PAK nun die Umsetzung begleiten.
Carsten Müller berichtet zum Thema Handreichung des „Arbeitskreises Erfahrungsaustausch“ (AKE) im sehr aufgeschlossen, freundschaftlichen Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertretern der Prüforganisationen. Der PAK unterstützt weiterhin sehr gern die Überarbeitung, um gemeinsam gut handhabbare, rechtssichere und nachvollziehbare Ausarbeitungen verfassen zu können.
Carsten Müller hebt den stets offenen, direkten und unkomplizierten Umgang im PAK und den Arbeitsgruppen hervor. Diese Art des Miteinanders wird allseits hoch geschätzt und soll auch künftig genauso weitergeführt werden. Die Arbeitsgruppen des PAK werden in ihrer bisherigen Aufgabenstellung und Besetzung weitergeführt. Es ist feststellbar, dass unsere Arbeitsgruppen immer deutlicher in der Szene wahrnehmbar sind.
Carsten Müller hat bereits eine Einladung an den neuen Bundesverkehrsminister ausgesprochen, weiß aber um die besondere Terminlage der Minister. Für die nächste Sitzung des Parlamentskreises wird die Einladung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Oliver Luksic, MdB angekündigt. Wichtig ist es, weiterhin gut mit dem für PAK-Interessen besonders zentralen Bundesverkehrsministerium gut zusammenzuarbeiten. Der Vorsitzende ist diesbezüglich sehr zuversichtlich.
Das Thema Zulassungsfragen und Kennzeichen bleibt weiterhin ein sehr gewichtiges Anliegen des PAK. Deshalb werden wir die Kontaktaufnahme mit dem Kreis der Landesverkehrsministerinnen und Landesverkehrsminister noch einmal intensivieren, um eine Teilnahme einer oder eines Verantwortlichen einer Landesregierung im PAK zu ermöglichen.
Der Kontakt zur europäischen Ebene ist über Bernd Lange, MdEP weiterhin absolut vorbildlich und von kurzen Drähten geprägt. Der ständige Austausch mit der European Parliament Historic Vehicle Group zu allen relevanten Themen, wie beispielsweise REACH oder Nutzung roter Kennzeichen im europäischen Ausland, ist weiter gesichert. Der vertrauensvolle Austausch mit der FIVA hat sich in den vergangenen Jahren ebenfalls weiter intensiviert und ist durch die regelmäßige PAK-Teilnahme des FIVA Präsidenten Tiddo Bresters belegt. Für den Parlamentskreis ist die europäische und internationale Vernetzung sehr wichtig und bereichernd, um die relevanten Themen in der gesamten Breite und umfänglich zu diskutieren.
In der nächsten Sitzung werden wird das Thema „E-Fuels und alternative Kraftstoffe“ auf die Tagesordnung setzen. Dieses wird in der Szene umfänglich diskutiert. Der ADAC und Andreas Scheuer haben bereits Unterstützung bei der Ausgestaltung signalisiert.
Bei der Aufzählung von Themenkomplexen in diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich ausdrücklich um keine abgeschlossene Liste. Alle Themen, die noch fehlen oder in der Zukunft relevant werden, werden im PAK auf die Tagesordnung gesetzt. Meldungen und Themenwünsche sind jederzeit möglich.

TOP 3 „Oldtimernachwuchs lernt schrauben“
Marco Wenzl | Oldtimer-Netzwerk

Marco Wenzl präsentiert das Thema Oldtimernachwuchs. Seit 2019 wird das beschriebene Projekt aktiv betrieben. Leider hat die Coronapandemie die Jugendarbeit vor Ort unmöglich gemacht. Die gezeigte Präsentation bietet einen Einblick in die Projektarbeit und greift viele Fragen aus dem Jugendbereich auf. Sie liegt dem Protokoll bei.
Carsten Müller hebt das informative und unterhaltsame Oldtimernetzwerk bei Facebook hervor und unterstützt den Aufruf zur Zusammenarbeit und zum Austausch von Marco Wenzl. Die Kontaktdaten sind in der Präsentation aufgeführt.

TOP 4 Metternich-Büste und Maybach-Büste: neue Auszeichnungen für besondere Leistungen der Automobilgeschichte
Wolfgang Blaube | Automobilhistorische Gesellschaft e.V.

Dieser Tagesordnungspunkt wird nach technischen Schwierigkeiten auf die nächste Sitzung des Parlamentskreises verschoben.

TOP 5 Verschiedenes

Neuigkeiten aus der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge
Johann König | AGHF

Johann König berichtet vom vorherigen Treffen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AHGF) vom 18. Januar 2022. Das Thema E-Fuels wird von der AHG künftig noch intensiver begleitet werden. Geplant sind Praxistests, um im Sommer auf erste Ergebnisse und Untersuchungen der realen Wirkung synthetischer Kraftstoffe auf Motoren historischer Fahrzeuge zurückgreifen zu können.
Im Sommer wird ein Nachwuchsprojekt der Arbeitsgemeinschaft gestartet, das vor allem auf Grundlage einer erfrischenden Zusammenarbeit mit vielen jungen Leuten umgesetzt werden wird. Die Ideen zielen nicht nur auf die reale sondern explizit auch auf die digitale Welt. Übergeordneter Schwerpunk bleibt die Nachwuchsgewinnung für Oldtimerclubs. So soll den Clubs eine Hilfestellung für die Ansprache junger Leute gegeben werden.
Johann König verweist im Kontext der aktuellen Debatten zur Verantwortung historischer Fahrzeughalterinnen und -halter erneut auf den Flyer der AHGF. Er bietet kompakte Infos und Fakten für die Argumentation.

Bericht IAK e.V.
Mario De Rosa | IAK e.V.

Mario De Rosa führt zu den Aktivitäten des Vorstandes seit Dezember 2019 und dabei absolut vorrangig zur Antragsstellung bei der Deutschen UNESCO-Kommission aus. Der Vorstand aus Mario De Rosa, Franz Graf zu Ortenburg und Thomas Wirth war fest entschlossen einen Antrag einzureichen und hat sich mit der Antragsthematik entsprechend umfassend und detailliert befasst. Der Austausch mit Expertinnen und Experten kann als intensiv und aufgeschlossen tituliert werden. Im Zuge der Formulierung und Ausarbeitung des Antrags haben sich drei Punkte ergeben, die zu grundsätzlichen Problemen geführt haben: 1. Einreichung eines fokussierten Antrags. 2. Der Antragsteller, der IAK e.V. muss in der Szene verankert sein. 3. Das Praxisbeispiel muss ein spezifisches Erhaltungs- und Entwicklungsprogramm sein. In der Folge führt es dazu, dass eine derart heterogene Szene, wie die der historischen Fahrzeuge, nicht zu fokussieren ist. Der IAK e.V. besteht ohne Frage aus Akteuren, die fest in der Oldtimerszene verankert sind, ist aber selbst kein Teil Szene, der die zu beantragende Kulturform selbst in der Praxis ausübt. Schließlich ist kein spezielles Projekt oder ein Praxisbeispiel selbst zu benennen, dass bei der UNESCO als erhaltenswerte Kulturform für die Zukunft zu sichern ist. Da diese Fragen im Sinne des IAK e.V. nicht zu beantworten sind, hat der Vorstand entschieden, keinen Antrag auf Aufnahme der automobilen Kultur in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes einzureichen. Die Pressemitteilung des IAK e.V. liegt dem Protokoll bei.
Thomas Wirth regt in Ergänzung der vorherigen Ausführungen an. Das Thema neu zu denken. Wenn weiterhin ein Antrag bei der Deutschen UNESCO gestellt werden soll, muss das Thema komplett aus einer anderen Perspektive betrachtet werden.
Stephan Joest fragt, ob das als Nummer 2 erkannte Problem, des in der Szene verankerten Antragsstellers, nicht über eine Verlagerung der Antragsstellung auf beispielsweise den DEUVET gelöst werden könnte. Mario De Rosa schließt das aus, denn die übergeordneten Verbände üben diese Kulturform nicht unmittelbar selbst aus. Thomas Wirth verweist in diesem Kontext auch auf die Begründung der Ablehnung des ersten IAK-Antrags, wonach die Fokussierung fehlte und alles zu groß, komplex und übergeordnet gewesen sei. Es bedarf zwingend einer ganz konkreten, individuelleren Form, die von sehr einer speziellen Gruppe Personen sehr lange, seit Generationen, begleitet würde.
Frank B Meyer schließt aus diesen Ausführungen, dass ein Antrag von einer spezifischen Kleingruppe zielführender wäre und regt an, dass die IAK diese Kleingruppen möglicherweise unterstützen könnte. Thomas Wirth bestätigt, dass dies eine Perspektive sein könnte. So bietet sich die Chance, ein Antrag aus kleinen Cluster der Vielschichtigkeit der Szene entstehen lassen zu können, um im Effekt so die Akzeptanz und das positive Feedback für unser Thema zu sichern.
Christoph Karle fragt an, ob der ASC, als Club mit sehr langer Geschichte, als Antragssteller fungieren könnte. Mario De Rosa bezweifelt, dass der Club allgemein die geforderte „Spezifität“ darstellen kann. Als Beispiel dieser sehr spezifischen Antragsstellung wäre etwa ein historisches Bergrennen, das von einem Verein seit Generationen durchgeführt wird. Dieses Bergrennen könnte eine Chance auf Aufnahme haben, bildet insgesamt aber nicht die Szene insgesamt ab, deren Aufnahme das ursprüngliche Ziel des IAK e.V. war. Alexander Gregor verweist, dass die Gruppierungen nicht wirtschaftliche verbunden sind und das Erhaltungsprogramm wohl nicht richtig definiert sind. Thomas Wirth führt aus, dass der IAK gezielt nach definierten, ausgebübten Erhaltungsprogrammen in der Szene gesucht, aber derartige nicht auffindbar waren. Sollte es im PAK Kenntnis davon geben, bittet Thomas Wirth um entsprechende Rückmeldung. Das UNESCO-Verfahren arbeitet mit klar definierten, in der Praxis ausgeübten Best-Practice Beispielen. Die Schwierigkeit der Oldtimerszene resultiert klar aus der enormen Größe und Bandbreite der Szene, die unzählige Bereiche abbildet. Beim immateriellen Kulturerbe geht es der UNESCO jedoch um etwas sehr spezifisches.
Carsten Müller schlägt vor, dass anknüpfend an diese Ausführungen alle Vorstellungen, Ideen und Gedanken zum IAK gern an den Vorstand des IAK direkt oder auch an das Berliner Büro von Carsten Müller gesendet werden. Carsten Müller leitet die Anregungen gern weiter.

Neue Konzepte
Marcus Herfort | Classic Days

Aufgrund der zeitlichen Verzögerung und weiteren Verpflichtungen von Marcus Herfort wird dieser Tagesordnungspunkt ebenfalls auf die kommende Sitzung im Juni geschoben.

Verkehrstechnische Denkmäler
Alex Piatscheck | Prüfingenieur

Alex Piatscheck führt zu den Stadtumbauplänen der Stadt Hamburg und den Folgen für die Oldtimertankstelle in der Hansestadt aus. Geplant wird die Errichtung einer Parkanlage, die das Gebäude der Oldtimertankstelle glücklicherweise nicht bedroht, da sie unter Denkmalschutz steht. Andere historische Gebäude droht jedoch eine konkrete Gefahr des Abrisses durch die Pläne der Stadt. In diesem Kontext verweist Alex Piatscheck auf zahlreiche verkehrshistorische Baudenkmäler im Deutschland, nicht selten im Eigentum von Bund und Ländern, die derzeit ungenutzt sind, verfallen oder durch Bebauungspläne gefährdet sind. Diese verkehrshistorischen Baudenkmäler drohen ohne Einsatz der Szene zu verschwinden.
Carsten Müller betont, dass die Mobilität Städte und Dörfern nachhaltig prägte. Auch unter Anknüpfung an den vorherigen IAK-TOP betont er die Bedeutung von erhaltenswerten verkehrshistorischen Baudenkmäler, die es überall gibt. Außerordentliche Baudenkmäler sollten für die Nachwelt erhalten und nicht leichtfertig der Städtebauplanung zum Opfer fallen.

Das Gewährleistungsrecht
Britta Mirbach | die Oldtimeragentur

Da aufgrund der aufgetretenen technischen Schwierigkeiten bei den Anschlussbetreibern scheinbar auch Britta Mirbach betroffen ist, führt Carsten Müller zu diesem Punkt zur Sachlage aus. Hintergrund ist eine Novelle des europarechtlichen Warenkaufrechts sowie die Gewährleistungsfristen an womöglich prognostizierbare Lebensdauern von Verbrauchsgütern anzupassen. Zu diesem Thema wird eine Handreichung dem Protokoll beigefügt. Falls diese als nicht ausreichend erachtet wird, wird das Thema in einer Folgesitzung erneut aufgegriffen.
Michael Eckert verweist in diesem Kontext auf den kommenden 7. Oldtimerrechtstag vom 1. bis 3. Mai 2022 im PS.SPEICHER in Einbeck, auf dem auch das Gewährleistungsrecht angesprochen wird. Der Flyer liegt dem Protokoll ebenfalls bei (Protokoll wurde verspätet zugesendet).

Motorradführerschein
Heinz Kindler | VFV

Heinz Kindler verweist auf eine Problematik im Bereich Führerschein hin. Anhand eines historischen Diskurses zur Entwicklung der Zweiräder wird aufgezeigt, dass die heutige Klassifizierung der Führerscheinklassen dazu führt, dass historische Motorräder aufgrund des hohen Motorhubraums regelmäßig einen höherwertigen, teureren Führerschein benötigen, um gefahren zu werden – obwohl Leistungsdaten und Geschwindigkeit eher zu mit den kleineren Führerscheinklassen vergleichbar sind. Der Aufwand eines höherwertigen Motorradführerscheins ist auch aus wirtschaftlicher Perspektive nicht unerheblich. Angeregt wird eine Prüfung, ob im nationalen oder europäischen Recht eine Änderung im Sinne der historischen Fahrzeuge denkbar und durchsetzbar wäre.
Carsten Müller verweist auf den europäischen Rahmen, der die Regelungen setzt. Er regt einen Austausch mit dem Bundesverkehrsministerium, den europäischen Kollegen und vor allem auch mit der Szene in Frankreich an, die ebenfalls ein hohes Problembewusstsein haben dürften.
Stephan Joest fragt nach, ob eine Zielgruppenuntersuchung bekannt ist, die eine Anpassung in dieser Thematik fordert oder profitieren würde, beispielsweise durch hohes Feedback auf Veranstaltungen und Messen. Heinz Kindler führt aus, dass ein hohes Interesse besteht, da die bisherigen Regelungen nur wenige Ausnahmen zulassen, z.B. Autoführerschein und die Möglichkeit für Fahrten mit Mopeds mit Versicherungskennzeichen. Das Erfordernis eines Motorradführerscheins für viele historische Zweiräder stellt ist eine hohe Hürde für viel denkbares Fahrpotenzial dar.
Dr. Barbara Kieslich erkundigt sich, ob der VFV über Erkenntnis verfügt, wie hoch die Schwarzfahrten ohne passenden Führerschein sind. Heinz Kindler geht davon aus, dass in der Szene der frühen Vor- und Nachkriegsmotorräder eine höchstens äußerst geringe Quote ohne passenden Führerschein unterwegs ist, da die Szene sehr überschaubar ist und wenige wirklich alte Motorräder unterwegs sind. Johannes Hübner berichtet von Veranstaltungen und Erfahrungen, dass von keinen Schwarzfahrten in dieser Szene auszugehen ist. Besonders auch im Hinblick, dass die Motorräder häufig von der Polizei kontrolliert wird. Wenn, dann ist von Einzelfällen auszugehen. Johannes Götze schließt sich den Ausführungen an und bestätigt, dass bei Veranstaltungen die Papiere vorzuweisen sind.
Carsten Müller schließt den Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ und regt an, im Nachgang zur nächsten PAK-Sitzung eine kleine Ausfahrt des PAK organisieren. Dadurch könnten auch im Kreise der Parlamentarier neue Mitstreiter gewonnen werden. Denkbar wäre eine Ausfahrt in der Nähe von Berlin. Bei Vorschlägen und Hinweisen ist Carsten Müller jederzeit erreichbar.
Carsten Müller dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Sitzung wird um 14:21 Uhr geschlossen.

Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet
– entgegen der ursprünglichen Planung während der Sitzung – bereits am
Dienstag, 21. Juni 2022 von 12:00 bis 14:30 Uhr
im Tour TotalEnergies, Jean-Monnet-Straße 2, 10557 Berlin
statt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden rechtzeitig eingeladen.

Apr 292022
 

(English below, en Francais au-dessous)

Thijs van der Zanden, Autor zahlreicher Citroën-Bücher, hat eine neue Publikation lanciert, die sich der Geschichte von Citroën und Panhard widmet:

Die Beziehung zwischen Panhard & Levassor und Citroën dauerte etwas mehr als zwölf Jahre. Genauer gesagt, von April 1955 bis September 1967, als der letzte Panhard 24 vom Band lief. Der Geist von Panhard lebte jedoch bei Citroën weiter: Die Menschen und das Know-how, die direkt von der Avenue d’Ivry kamen, kamen dem Hersteller am Quai de Javel zugute.

Mehr als fünfzig Jahre sind nun vergangen, und es ist an der Zeit, die Ereignisse objektiv zu betrachten. Die Autoren und Panhard-Kenner Yann Le Lay und Bernard Vermeylen schildern die faszinierende Geschichte der “Ehe” zwischen Panhard und Citroën. Ein Muss für alle, die sich für beide Marken interessieren, und für diejenigen, die einfach nur neugierig auf die Automobilgeschichte im Allgemeinen sind.

Jetzt bestellen, Lieferung Ende Mai/Anfang Juni.

ISBN: 978-90-831417-8-7
Autor: Thijs van der Zanden
Sprache: französisch

Erhältlich bei den einschlägigen Spezialisten für Literatur rund um Citroën: www.robri.de oder www.garage2cv.de und andere.

Vielen Dank, Thijs, dass du diese Informationen mit uns – und damit mit unseren Lesern – geteilt hast!

—–

New Book: Panhard & Citroën – un mariage de raison?

The relationship between Panhard & Levassor and Citroën lasted a little over twelve years. To be more precise, from April 1955 to September 1967, when the last Panhard 24 rolled off the production line. The Panhard spirit, however, lived on at Citroën: the people and the know-how that came directly from the Avenue d’Ivry benefited the manufacturer on the Quai de Javel.

More than fifty years have now passed and it is time to look at the events objectively. Authors and Panhard connoisseurs Yann Le Lay and Bernard Vermeylen recount the fascinating history of the ‘marriage’ between Panhard and Citroën. A must for everyone who is interested in both brands, and for those who are simply curious about automotive history in general.

Order now, delivery end May / early June.

ISBN: 978-90-831417-8-7
Author: Thijs van der Zanden
Language: french

Available from the bookshops specialized about Citroën: www.robri.de or www.garage2cv.de and others.

Thank you, Thijs, for sharing this info with us – and you!

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Nouveau livre: Panhard & Citroën – un mariage de raison?

L’aventure commune entre Panhard & Levassor et Citroën aura duré un peu plus de douze années. Plus exactement, d’avril 1955 à septembre 1967, date de sortie de la dernière voiture de tourisme, la Panhard 24. Quoi qu’on en pense, l’héritage Panhard n’est pas nul chez Citroën. Grâce aux hommes et aux méthodes issus directement de l’avenue d’Ivry, le constructeur de Javel a enrichi son savoir-faire.

Plus de cinquante ans ont passé, et il est temps aujourd’hui de jeter un regard objectif sur cette période. Les auteurs et connaisseurs de Panhard, Yann Le Lay et Bernard Vermeylen, retracent l’histoire fascinante du ‘mariage’ entre Panhard et Citroën. Un must à tous ceux que les deux marques intéressent, ou simplement à ceux qui sont curieux de l’histoire automobile dans sa globalité.

Commandez maintenant, livraison fin mai / début juin.

ISBN: 978-90-831417-8-7
Auteur: Thijs van der Zanden

Disponible chez les bouquinistes specialisé sur Citroën: www.robri.de ou www.garage2cv.de et autres.

Merci, Thijs!

Apr 282022
 

Die Presseinformation des DEUVET:

Der Entwurf der EU-Chemikalienverordnung 1907/2006 REACH behandelt unter dem Anhang XIV die Zulassungspflicht für Blei. Der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. weist auf die Gefahren für das technische Kulturerbe hin und unterstützt die Bitte der Oldtimerszene um eine Ausnahmeregelung für historische Straßenfahrzeuge.
Kandel, 28. April 2022

Der Oldtimerspezialist Dipl-Ing. (FH) Peter Diehl hat einen umfangreichen Textbaustein für Einsprüche bei ECHA und EU formuliert, den der DEUVET gerne verbreitet.

Der Textbaustein im Original:

Eine generelle Zulassungspflicht für Blei, bezogen auf – Zitat aus dem geplanten Verordnungstext – „Herstellung, Lagerung, Ausstellung und Verwendung in allen seinen Erscheinungsformen“, bedroht und schädigt das technische Kulturerbe der gesamten Menschheit. Denn Mobilität ist seit Jahrhunderten ein globales Bedürfnis, welches sich in Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeugen ausdrückt. In allen diesen Fahrzeugen ist bis heute Blei enthalten.

Betrachtet man den Bereich der historischen Straßenfahrzeuge separat, würde eine generelle Zulassungspflicht vor allem kleine Organisationseinheiten wie Oldtimer- und Heimatmuseen sowie private Sammler und Besitzer treffen. Sie alle wären bürokratisch und finanziell überfordert, müssten sie Genehmigungen für ihr Tun einholen. Zumal Blei in jedem Fahrzeug mehrfach und in mehreren Funktionen verwendet wurde.

Darüber hinaus beeinträchtigt eine generelle Zulassungspflicht für Blei das gesamte Kraftfahrzeughandwerk der Europäischen Union und dessen Lieferanten massiv. Letztere sind meist ebenfalls in der EU ansässig. Beide Bereiche – Kraftfahrzeughandwerk und Lieferanten – bestehen zu großen Teilen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Im Kraftfahrzeughandwerk wird Blei heute vor allem zur historisch korrekten Instandsetzung und Restaurierung von Karosserien, Kühlsystemen sowie elektrischen und elektronischen Anlagen eingesetzt. Konkrete Beeinträchtigungen werden sich zum einen aus dem Verschwinden vieler dieser KMU ergeben, die sich den bürokratischen und finanziellen Aufwand der Zulassung von Blei nicht leisten können und deshalb die betreffenden Geschäftsfelder oder die gesamte Geschäftstätigkeit aufgeben.

Zum anderen werden sich durch die Substitution von Blei durch weit weniger geeignete Ersatzstoffe folgende handwerkliche und historische Beeinträchtigungen ergeben:

* Die Instandsetzung von Schäden an Karosserien wird mit qualitativen Mängeln behaftet sein. Begründen lässt sich das mit der schwierigen Verarbeitung von bleifreiem Schwemmzinn. Das Temperaturfenster ist deutlich kleiner und das Temperaturniveau liegt signifikant höher als bei der Verarbeitung von bleihaltigem Schwemmzinn. Eine Restaurierung mit historisch korrektem Material und ebensolcher Arbeitstechnik wäre nicht mehr möglich.

* Qualitative Mängel werden auch bei der Instandsetzung von Kühlsystemen auftreten. Die Begründung ist mit dem vorherigen Punkt identisch.

* Nicht nur Mängel, sondern Schäden würden in elektrischen und elektronischen Anlagen entstehen. Denn über die negativen Auswirkungen des kleineren Temperaturfensters und des höheren Temperaturniveaus hinaus besteht die Gefahr fehlerhafter Reparaturlötstellen, sogenannter kalter Lötstellen. Zum einen, weil bleifreie und bleihaltige Lotmaterialien nicht kompatibel sind, also keine Verbindung miteinander eingehen. Zum anderen, weil bleifreie Lote die optische Qualitätskontrolle von Lötstellen unmöglich machen. Denn die stets matte Oberfläche einer mit bleifreiem Lot erstellten Lötstelle ist nicht von einer fehlerhaften Lötstelle (kalten Lötstelle) unterscheidbar. Mit bleihaltigem Lot ausgeführte, gelungene Lötstellen hingegen glänzen silbrig.

Kurzum: Die Substitution von Blei würde die Reparatur von Fahrzeugen generell massiv erschweren und die Restaurierung historischer Fahrzeuge unmöglich machen. Auch das bedeutet Bedrohung und Beschädigung des technischen Kulturerbes. Und zwar tatsächlich der gesamten Menschheit, denn die Sammlung von und die Beschäftigung mit historischen Fahrzeugen macht für europäische Sammler und Handwerker an den Außengrenzen der EU nicht halt.

Übrigens werden auch heute nahezu alle Neufahrzeuge, unabhängig von ihrem Antriebskonzept, mit 12-Volt-Batterien ausgeliefert, die auf dem Blei-Säure-Prinzip beruhen. Das betrifft also auch batterie- und wasserstoffelektrisch angetriebene Fahrzeuge sowie Hybridfahrzeuge, die allesamt auch eine 12-Volt-Spannungsversorgung benötigen. Für Batteriehersteller, die Teil großer Konzerne sind, ist es sicher unproblematisch, künftigen Blei-bezogenen Auflagen in bürokratischer und finanzieller Hinsicht gerecht zu werden. KMU hingegen können daran scheitern. Doch sind es gerade kleine Unternehmen, die historisch korrekte 6-Volt- und 12-Volt-Starterbatterien für Oldtimer herstellen und vertreiben.

Um diese Mängel, Schäden und Risiken auszuschließen, enthält ein anderes EU-weit gültiges Regelwerk bereits eine Ausnahmeregelung für historische Fahrzeuge, aber auch für Fahrzeuge deutlich jünger als 30 Jahre: die EU- Altfahrzeugrichtlinie 2000/53. Konkret ist es der einleitende Text von Anhang II, der generell alle Ersatzteile – als solche gelten auch Reparaturmaterialien –, die für vor dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge bestimmt sind, ausnimmt. Damit wird das in Artikel 4, Absatz 2, Buchstabe a der Richtlinie formulierte und seit 1. Juli 2003 bestehende Verbot von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom für diese Fahrzeuge ausgehebelt. Ausnahmen von dieser Ausnahme stellen lediglich Radwuchtgewichte, Kohlebürsten von E-Motoren und Bremsbeläge dar.

Darüber hinaus enthält Anhang II der EU-Altfahrzeugrichtlinie mit den Punkten 8a und 8b zwei konkrete Ausnahmen für bleihaltiges Lötzinn:

* Punkt 8a betrifft Lot auf Leiterplatten, beispielsweise in Steuergeräten, in vor dem 1. Januar 2016 typgenehmigten Fahrzeugen

* Punkt 8b betrifft Lot in Kabelbäumen und anderen Bauteilen der elektrischen Anlage in vor dem 1. Januar 2011 typgenehmigten Fahrzeugen

Denkbar wäre, analog zur EU-Altfahrzeugrichtlinie auch eine Ausnahme für historische Fahrzeuge in die EU-Chemikalienverordnung 1907/2006 REACH aufzunehmen – für den konkreten Fall Blei ebenso wie generell auch für andere Stoffe. In diesem Zusammenhang: Wenn sich Regelwerke der EU nicht widersprechen, ist das für alle früher oder später Beteiligten bis hin zur Rechtsprechung hilfreich.

Auch ein anderes Regelwerk enthält eine Ausnahme für historische Fahrzeuge und kann hier als Beispiel dienen: die deutsche Lösemittelhaltige- Farben-und-Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV). Die Ausnahme ist in Paragraph 3, Absatz 3b formuliert: „Abweichend von Absatz 1 dürfen gebrauchsfertige Produkte, die die Grenzwerte des Anhangs II für flüchtige organische Verbindungen nicht einhalten, in den Verkehr gebracht werden zum Zwecke der […] Restaurierung und Unterhaltung von […] Oldtimer- Fahrzeugen, die als historisch und kulturell besonders wertvoll eingestuft sind.“ Die Formulierung „historisch und kulturell besonders wertvoll“ findet sich bereits in der EU-Richtlinie 2004/42 (Decopaint-Richtlinie), die der deutschen ChemVOCFarbV zugrunde liegt.

Übrigens ist ein Großteil der Oldtimer längst als technisches Kulturgut und somit als historisch und kulturell besonders wertvoll anerkannt. In Deutschland wird das durch die Vergabe des sogenannten H-Kennzeichens deutlich, wobei das H für historisch steht. Vergleichbare Vorgehensweisen existieren auch in anderen Ländern der EU.

Zu den Themen Gesundheits- und Umweltschutz. Die Toxizität von Blei ist seit Jahrhunderten bekannt. Gesundheitsrisiken werden von den Mitarbeitern in Werkstätten, Autohäusern und Betrieben der Zulieferindustrie professionell und erfolgreich gehandhabt. Unter anderem die Verwendung von Absauganlagen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sorgt dafür, dass die vielen Hunderttausend Menschen, die im europäischen Kraftfahrzeughandwerk und bei Lieferanten arbeiten, dies sicher sowie mit minimalem und kontrolliertem Risiko tun. Für verschlissene bleihaltige Fahrzeugteile und Rückstände der Verarbeitung von Blei bestehen bewährte Recyclingkreisläufe.

Auch Endverbraucher – hier: private Oldtimer- und Heimatmuseen sowie Sammler und Besitzer historischer Fahrzeuge – sind sich von Blei ausgehender Gefahren bewusst und setzen sich diesen nicht aus. Zumal das Schwermetall auch an historischen Fahrzeugen nicht offen zutage tritt.

Soweit das Statement.

Über den DEUVET: Gegründet als „Arbeitsgemeinschaft der deutschen Veteranen- und Markenclubs e.V.“ im Jahre 1976 auf der VETERAMA in Mannheim. Für die Deutsche Veteranenfahrzeuggemeinschaft wurde das Kürzel DEUVET gewählt und als Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. beim Deutschen Bundestag in Berlin akkreditiert. Durch permanente Arbeit hat der DEUVET die gesetzlichen Regeln für Oldtimer-Fahrzeuge und 1997 auch das H-Kennzeichen mitbestimmt.

Nach Beginn der Arbeit des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut in Berlin im Jahr 2009 ist der DEUVET regelmäßiger Teilnehmer und ein wesentlicher Partner für Projekte und Umsetzung der aktuellen Aufgaben. Mit Gründung der Historic Vehicle Group am EU Parlament in Brüssel ist der DEUVET dort ebenfalls für die Interessen der Oldtimerfahrer tätig.

Die Geschichte des DEUVET und der deutschen Oldtimer-Szene wurde 2017 in einem Buch veröffentlicht. Titel: “Jetzt fahr’ erst mal…”. Der DEUVET gilt als die einzige demokratisch gewählte Interessen-Vertretung in Bund, Ländern und der EU. Er ist kompetenter Gesprächspartner für Politik, Wirtschaft und vielen Fachkreisen u.a. für Versicherungen, Oldtimer-Veranstaltungen sowie juristischen Fragen zum historischen Fahrzeug.

Rückfragen bitte an:
Jan Hennen
DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. Vizepräsident für Kommunikation
kommunikation@deuvet.de
www.deuvet.de

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Apr 062022
 

Eine Information des ADAC Klassik, die wir gern weiterreichen:

Bestandszahlen des Kraftfahrt Bundesamtes zum 1.1.2022


* Insgesamt 67,7 Millionen Kraftfahrzeuge und -Anhänger in Deutschland zugelassen
* 731.795 Kraftfahrzeuge und -Anhänger haben den Oldtimer-Status
* Rund 1,1 % aller Kraftfahrzeuge und -Anhänger mit Oldtimer-Status
* Zuwachs der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status um knapp 11 Prozent
* Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes
* Durchschnittsalter aller Pkw stieg auf 10,1 Jahre
* Durchschnittsalter aller Krafträder stieg auf 19,1 Jahre

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Auswertung der Bestandszahlen der Kraftfahrzeuge und – Kraftfahrzeuganhänger zum 1. Januar – diese finden Sie aktuell hier: https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Fahrzeugalter/fahrzeugalter_node.html

Wir haben die Zahlen analysiert und für Sie folgende interessante Aspekte zusammengefasst:

731.795 Fahrzeuge mit Oldtimer-Status = +10,8 Prozent

Den KBA-Zahlen zufolge stieg der Bestand an Oldtimern mit und ohne Historienkennzeichen im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent auf nunmehr 731.795. Damit wurden im letzten Jahr 71.275 mehr Kfz und Kfz- Anhänger als historische Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Entwicklung der Anteile in den verschiedenen Altersgruppen

Die Aufteilung nach Altersgruppen zeigt auf, dass die Gruppe der Fahrzeuge, die mindestens 40 Jahre und älter sind, im Verhältnis zu Fahrzeugen mit einem Alter zwischen 30 und 39 Jahren in den letzten 10 Jahren deutlich angewachsen ist. Diese Zahlen belegen, dass es keine Schwemme von Youngtimern gibt, so wie es in Oldtimerkreisen immer wieder einmal diskutiert wird.

Pkw machen mit 88,6 Prozent den größten Anteil am Oldtimer-Bestand aus

Den größten Anteil an Oldtimer-Fahrzeugen bildeten mit 88,6 Prozent die Pkw (648.403 Fahrzeuge), gefolgt von den Lastkraftwagen (4,8 %/ 35.183) und den Zugmaschinen (3,1 %/ 22.450). Motorräder haben lediglich einen Anteil von 2,5 %/ 18.499 und Omnibusse (0,1 %/ 572), Kfz-Anhänger (0,1 %/ 578) und Sonstige Kfz (0,8 %/ 6.112) bilden in der Statistik eine vernachlässigbare Größenordnung.

Insgesamt 67,7 Mio. Kfz und Kfz-Anhänger in Deutschland zugelassen

Während im letzten Jahr damit gerade einmal etwas mehr als 71,3 Tsd. Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen auf Deutschlands Straßen mehr zugelassen wurden, stieg der Gesamtbestand aller angemeldeten Kraftfahrzeuge in Deutschland um 1,3 % auf nunmehr 67,7 Mio. Fahrzeuge.

Der Gesamtbestand aller in Deutschland zugelassenen Pkw belief sich am 1.1.2022 auf 48.540.878 Fahrzeuge.

Das ist ein Plus von rund 850 Tausend Fahrzeugen, was im Wesentlichen durch Neuzulassungen zustande kam. Man könnte den Zuwachs der Zahlen auch so interpretieren: im letzten Jahr wurden mehr Neuwagen auf Deutschlands Straßen zusätzlich zugelassen als insgesamt an gut gepflegten und gewarteten Oldtimern in den Garagen stehen.

Rund 1,1 Prozent aller Fahrzeuge haben den Oldtimer-Status

Vom Gesamtbestand mit 67,7 Mio. zugelassenen Kfz und Kfz-Anhänger haben etwas mehr als ein Prozent den Oldtimer- Status. Nicht jedes Fahrzeug, welches theoretisch mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden könnte, wird tatsächlich auch als Oldtimer zugelassen.

Als Oldtimer dürfen Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV). Durch ein entsprechendes Gutachten nach §23 StVZO können diese als Oldtimer anerkannt und mittels dem am 1. Januar 1997 eingeführten H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden. Am 1.1.2022 waren gemäß KBA 1.130.909 Pkw 30 Jahre oder älter zugelassen. Bei den Oldtimer-Pkw mit und ohne H-Kennzeichen waren es 648.403 was einem Anteil von 59,3 % entspricht.

Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes

Der Pkw-Bestand hat mit 48.540.878 Einheiten (Zuwachs gegenüber 2021: 0,6 %) den größten Anteil am Gesamtbestand von 67,7 Millionen Fahrzeugen. Motorräder machen mit 4,8 Mio. Einheiten (Steigerung gegenüber 2021: 2,6 %) nur knapp ein Zehntel im Vergleich zum Pkw-Bestand aus.

Durchschnittsalter der Kraftfahrzeuge gestiegen

Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Personenkraftwagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf nun 10,1 Jahre gestiegen. Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Krafträder stieg auf 19,1 Jahre.

Anzahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen nach Bundesländern

Nachstehend einige Informationen zu der Entwicklung der H-Kennzeichen in Deutschland.
Die Rangliste der Bundesländer wird traditionell von Nordrhein-Westfalen angeführt. Es folgen weiter die bevölkerungsreichen Länder Bayern und Baden-Württemberg.

Zuwachs der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status innerhalb der letzten 10 Jahre

Ein Blick auf die die Zuwächse der Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen in den Bundesländern zeigt, dass sich die Akzeptanz der Oldtimer und damit verbunden die Zulassungszahlen speziell in den neuen Bundesländern in den letzten 10 Jahren überproportional erhöht hat. So haben die Länder Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen den Bestand mehr als verdoppelt und liegen damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Automobiles Kulturgut wird auch hier immer beliebter.

Hinweis zu den KBA Zahlen

Bei den Zahlen des KBA gibt es im Laufe der Jahre Anpassungen der Darstellung.

Im Rahmen der Veröffentlichung der Fahrzeugzulassungen (FZ15) „Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zum 1.1.2019“ wurde folgende Änderung vorgenommen:

Tabelle 1 (bis 2018): Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern mit Historienkennzeichen
Tabelle 1 (ab 2019): Bestand an Oldtimern mit und ohne Historienkennzeichen

Als Vermerk wurde folgende Fußnote ergänzt: Die Historien-Fahrzeuge werden gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen (“Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit Historien-Kennzeichen”) nunmehr ab dem 1. Januar 2019 als “Oldtimer mit und ohne Historien-Kennzeichen” bezeichnet. Die Art und Weise der Zählung der amtlich anerkannten Oldtimer mit oder ohne Historien- Kennzeichen hat sich dabei nicht verändert, sodass die Anzahl der Fahrzeuge mit der der Vorjahre vergleichbar ist.

Ergänzend dazu steht in den „Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen:

“Oldtimer: Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nummer 22 FZV). Sie können durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer anerkannt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen (Historienkennzeichen) erhalten. Die Sonderstellung wirkt sich in den meisten Fällen ermäßigend auf die Kraftfahrzeugsteuer aus. In der amtlichen Statistik werden ausschließlich die Fahrzeuge als Oldtimer ausgewiesen, die als solche im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind.
Dies ist dann gegeben, wenn der Halter bei der Zulassung seines amtlich anerkannten Oldtimers (mit oder ohne Zuteilung eines Historienkennzeichens) die Emissionsklasse entsprechend ändern lässt, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Er kann sich aber für seinen amtlich anerkannten Oldtimer auch ohne diese Änderung ein Historienkennzeichen eintragen lassen. Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt sich, dass amtlich anerkannte und zugelassene Oldtimer ohne die entsprechenden Erkennungsmerkmale (spezifische Emissionsklasse, Historienkennzeichen) in der amtlichen Statistik nicht als solche ausgewiesen werden können.”

Wir danken dem ADAC für die Überlassung der Informationen.

Mrz 232022
 

Die Pressemitteilung der Stellantis Deutschland / Citroën Deutschland:

Techno-Classica 2022: Citroën feiert Jubiläen historischer Ikonen auf Weltmesse für Oldtimer in Essen

Vom 23. bis 27. März 2022 findet mit der Techno-Classica in Essen die Weltmesse für Oldtimer, Classic- und Prestige-Automobile statt. Damit ist sie in den kommenden Tagen einmal mehr zentraler Branchentreffpunkt und Handelsplatz nationaler und internationaler Oldtimer-Enthusiasten. Mit von der Partie ist die Ausstellergemeinschaft der deutschen Citroën- und Panhard-Clubs. Unter der Leitung der Dachorganisation „Amicale Citroën & DS Deutschland“ heißen die Clubvertreter interessierte Besucher auf der sogenannten „Citroën-Straße“ in Halle 6 willkommen, präsentieren eine Reihe von ikonischen Fahrzeugen und geben so einen faszinierenden Einblick in die Historie der Marken.

Besondere Highlights werden die Modelle SM (davon ein Cabriolet) und GS sein, die nachträglich ihr 50-jähriges Jubiläum auf dem Stand begehen. Die weiteren Jubilare auf dem Gemeinschaftsstand sind der HY (75 Jahre) und der BX (40 Jahre).

Der SM feierte im Jahr 1970 seine Premiere und gilt seither als Stil-Ikone. Das Luxuscoupé wusste mit seinem leistungsstarken Maserati-Sechszylinder-Motor sowie mit weiteren technischen Besonderheiten zu überzeugen. Hierzu zählten unter anderem das hydropneumatische Fahrwerk mit konstanter Bodenfreiheit, vier Hochdruck-Scheibenbremsen mit zwei unabhängigen Bremskreisen vorne und hinten und lastabhängiger Bremskraftregelung, eine völlig neu entwickelte Servolenkung sowie sechs teils mitlenkende Scheinwerfer mit automatischer Höhenkorrektur.

Ebenfalls 1970 präsentierte Citroën den GS („Grande Série“ = große Modellreihe). Die für die Zeit ungewöhnlich stromlinienförmige Karosserie ermöglichte einen geringen Verbrauch und eine überdurchschnittlich hohe Geschwindigkeit. Die trotz Luftkühlung und hoher Drehzahlen leisen Motoren und der große Innenraum machten den GS zu einem komfortablen Fahrzeug. Insbesondere die fortschrittliche Technik war der Grund dafür, dass er 1971 zum „Europäischen Auto des Jahres“ gekürt wurde.

Der Typ H wurde 1947 vorgestellt und traf den Zeitgeist: Einfache Bauart, robuste Technik, Reduktion auf das Wesentliche und seine Vielseitigkeit machten den frontgetriebenen Transporter mit der charakteristischen Wellblechkarosserie zu einem Kassenschlager. Ob als rollender Verkaufswagen, Wohnmobil oder Feuerwehrfahrzeug – der Kreativität beim Einsatz des Typ H waren keine Grenzen gesetzt.

Der von 1982 bis 1994 hergestellte BX als Nachfolger des GS/GSA schrieb trotz − oder vielleicht gerade wegen − seiner recht pragmatischen Optik ein Kapitel der Erfolgsgeschichte von Citroën. So setzte die Mittelklasselimousine mit hydropneumatischer Federung neue Akzente in puncto Aerodynamik, Karosseriebau und Wirtschaftlichkeit. Eine besondere Innovation war der Leichtbau der Karosserie: Bei den Stoßstangen, der Motorhaube, der Heckklappe und der C-Säulenverkleidung wurden Kunststoffe eingesetzt. Zudem war die Karosserie die erste bei Citroën, die am Computer geplant und entwickelt wurde.

Die Jubilare werden eingerahmt durch die historische DS und den CX. Ein Traction Avant, begleitet von einem Schnittmodell mit detailliertem Einblick auf Motor und Getriebe, ein 2CV AZU Fourgonnette, ein XM Break als moderner Klassiker sowie ein Ami6 Break Club und ein Panhard Dyna Z ergänzen den Rückblick auf die Ikonen der Marke.

Besondere Gäste auf dem rund 500 m2 großen Stand werden die Ausrichter der 17. „International Citroën Car Club Rally“ (ICCCR 2022) in Torún/Polen sein sowie die Ansprechpartner des kommenden 2CV-Welttreffens 2023 in der Schweiz. Vor Ort können Anmeldungen zu den beiden Großveranstaltungen vorgenommen werden.

Die auf der „Citroën-Straße“ vertretenen Clubs im Überblick:

Amicale Citroën & DS Deutschland: www.amicale-citroen.de
André Citroën-Club: www.andre-citroen-club.de
Citroën CX-Club Deutschland e.V.: www.cx-club.de
Citroën DS-Club Deutschland e.V.: www.dsclub.de
Citroën-Veteranen-Club von Deutschland e.V.: www.cvc-club.de
Citroën-Club Rhein Ruhr e.V.: www.ccrr.de
Traction Avant!: www.tractionavant.de
Citroën XM IG: www.xm-ig.de
Panhard-Club Deutschland e.V.: www.panhard-club-deutschland.org
Citroën SM-Club Deutschland e.V.: www.citroensmclub.de

Kontakt
Christopher Rux
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Citroën Deutschland GmbH
+49 151 628 14 296
christopher.rux@citroen.com

Die Marke Citroën

Seit 1919 entwickelt Citroën Automobile, Technologien und Mobilitätslösungen, um auf gesellschaftliche Entwicklungen zu antworten. Als mutige und innovative Marke stellt Citroën Gelassenheit und Komfort in den Mittelpunkt des Kundenerlebnisses. Citroën bietet eine breite Modellpalette − vom einzigartigen Ami über Limousinen und SUVs bis hin zu Nutzfahrzeugen. Die meisten Modelle sind auch mit Elektro- oder Plug-in-Hybridantrieb erhältlich. Citroën ist weltweit in 101 Ländern mit einem Netzwerk aus insgesamt 6.200 Verkaufs- und Servicestellen vertreten.

media.stellantis.com/de-de/citroen

Amicale Citroën & DS Deutschland

Die Amicale Citroën & DS Deutschland hat sich unter anderem dem Auf- und Ausbau eines Netzwerks nicht-kommerzieller Citroën-, DS- und Panhard-Clubs, der Förderung des gegenseitigen Informationsaustauschs sowie dem Erhalt des Wissens über die Marke und ihrer Historie verschrieben. Sie ist Teil der Amicale Citroën Internationale, dem Verbund von 48 Ländern, 1.000 Clubs und über 70.000 Mitgliedern.

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Download der Pressemitteilung: hier (PDF)

Soweit die Pressemitteilung – wir danken der Citroën Deutschland für ihre Unterstützung!

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with:
Mrz 212022
 

(German only, sorry)

Auf der diesjährigen Oldtimer-Weltmesse Technoclassica 2022 in Essen wird noch ein bemerkenswerter Citroën auf dem Stand von BASF/Glasurit präsentiert: der Nachbau des legendären “Scarabée d’Or”, das Halbketten-Fahrzeug, mit dem die erste motorisierte Durchquerung der Sahara vor genau 100 Jahren gelang, wird auf dem Glasurit-Stand in Halle 3 zu sehen sein.

Hierzu einige Informationen von BASF/Glasurit:

Durch die engen Beziehungen mit PSA/Stellantis und das langjährige Engagement im Bereich der Lackierung historischer Fahrzeuge in Frankreich kam es zur Anfrage, ob sich Glasurit an dem Projekt Scarabée d’Or beteiligen möchte. Erwan Baudimant, heute Geschäftsführer des Reparaturlackgeschäfts in Frankreich, Schweiz, Israel und Nordafrika im Unternehmensbereich Coatings der BASF Frankreich: „Glasurit ist stolz auf seinen Beitrag zu diesem Projekt mit einzigartiger Bedeutung. Dank des Vereins ‚Des Voitures & des Hommes‘ konnten wir zusammen mit namhaften Partnern zum Erhalt eines wichtigen Aspekts des französischen automobilen Kulturguts beitragen. In dem Projekt kamen zahlreiche Fachleute zusammen, deren Werte wir teilen. Schließlich verdanken wir es auch dem ‚Scarabée d’Or‘, dass wir unserer Classic Car Colors Farbtondatenbank den neuen Farbton ‚Blanc Sahara‘ hinzufügen konnten.“

Lackaufbau mit NFZ-Lackiersystem

Da der Scarabée d’Or eher ein LKW als ein PKW ist, fiel die Entscheidung auf ein Lackiersystem für Nutzfahrzeuge. Der Untergrund besteht hauptsächlich aus Stahl und teilweise Aluminium. Kupfer und Messing bleiben unlackiert. Die erste Schicht dieses zweischichtigen Lackiersystems ist die PU-basierte Stahl-Grundierungspaste 568-46, die mit HS-2K- CV-Decklack der Reihe 68 eingefärbt wird. Sie erzielt die folgenden Eigenschaften:
• ausgezeichnete Haftung direkt auf Stahl
• hohes Füllvermögen zur Auffüllung von Sandstrahlspuren
• sehr guter Korrosionsschutz
• sehr gute Steinschlagschutzeigenschaften – im Chassisbereich notwendig

Rekonstruktion des Farbtons „Blanc Sahara“

Glasurit entwickelte den authentischen Farbton “Blanc Sahara” anhand eines unter dem Wassertank versteckten Lackfragments des zweiten verbliebenen Fahrzeugs „Croissant d’Argent”, welches sich im Musée des Cordeliers in St. Jean d’Angély befindet. Beide Fahrzeuge besaßen denselben Farbton. Der originale Lack von 1922 war ein Naturharzlack mit Leinöl und Kopallackanteilen. Diese Lacktechnologie ist für ihre starke Tendenz zur Vergilbung bekannt – und dies war auch deutlich sichtbar.

Diese Vergilbung wurde auch anhand des Vergleichs mit historischen Schwarz-/Weiß-Aufnahmen einkalkuliert. Letztendlich wurde der Farbton so gut wie technisch möglich nachgestellt. Alle dazu hergestellten Farbmuster wurden von Olivier Masi, Präsident des Vereins ‚Des Voitures & des Hommes‘, geprüft. Schlussendlich überzeugte ein Weiß mit einem leichten Grünanteil, der sehr nah am authentischen Farbton liegt, am meisten. Der Farbton wurde im Glasurit HS-2K-CV-Decklack der Reihe 68 ausgearbeitet und dann auf einen Glanzgrad von etwa 20 % mattiert.

Das Logo des Scarabée d’Or

Das Logo des Scarabée d’Or wurde anhand des Originalfahrzeugs reproduziert, welches sich im Citroën Conservatoire in Paris befindet. Hierzu wurde die Originaltür zur Schule “Ecole d’Art Mural de Versailles” gebracht. Es ist nicht bekannt, ob und wie oft das Logo im Laufe der Jahre überstrichen wurde. Aus diesem Grund wurden die Farbtöne des Logos exakt mit dem Spektrophotometer und dem Glasurit COLOR PROFI SYSTEM nachgestellt. Die Streichstruktur des Logos wurde ebenfalls studiert und fotografiert.

Der zweite Schritt fand im französischen Glasurit RCC in Montataire mit Schülern der „Ecole d’Art Mural de Versailles” statt. Die größte Herausforderung bestand darin, die Eignung des verwendeten Lacks für die feinen Linierarbeiten sicherzustellen. Darüber hinaus musste der korrekte Lackierprozess ermittelt und praktisch umgesetzt werden, um den authentischen Look und die haptische Struktur des damals aufgepinselten Logos zu replizieren. Als Lackmaterial zum Einsatz kamen die Basisfarben der Reihe 90 + Reihe 90 Mischlack matt 90-IC 440 + 93 IC 330 Additiv für Wasserbasislack also das Lackiersystem für die Innenlackierung. Da die Basisfarben lösemittelbasiert sind, befindet sich kein Wasseranteil in diesem System. Es funktionierte perfekt. Die beteiligten Künstler und Schüler waren überrascht und stellten fest, dass sich moderne Lacke hervorragend für derartige Anwendungen eignen.

Der braune Hintergrundfarbton wurde auflackiert, der gesprenkelte Effekt konnte mit einem nassen Schwamm direkt nach dem Lackauftrag erzielt werden. Um später die genauen Dimensionen des Logos zu replizieren, wurden Papierschablonen hergestellt.

Letztendlich erhielt der Scarabée d’Or sein neues Logo vom Künstler Jim Serfass im Citroën Conservatoire.

Der folgende Film zeigt zusammenfassend die Faszination und Leidenschaft der beteiligten Jugendlichen, während sie eine perfekte handwerkliche Ausbildung erhalten.

Vier Fragen an Olivier Masi, Präsident des Vereins „Des Voitures & des Hommes“

Scarabée d’Or, Retromobile Paris. Bild (C) St. Joest, ACI.

Das Fahrzeug wird erstmals außerhalb Frankreichs bei der Techno Classica 2022 in Essen ausgestellt. Olivier Masi wird am Mittwoch, den 23. März am Glasurit-Stand sein, um Interviews zu geben und Fragen zu beantworten. Wir konnten ihn schon vorher befragen.

Was ist das Ziel Ihres Vereins?

Wir sind eine Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, das kulturelle Erbe des französischen Automobils zu fördern. Wir wollen hochrangige Fachleute unterstützen, die sich Tag für Tag für den Erhalt und die Restaurierung historischer Fahrzeuge einsetzen.

Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Weitergabe dieses Wissens und die Ausbildung junger Menschen. Und genau das ist die Grundlage. Diese Grundlage muss mit anschaulichen Beispielen und Geschichten untermauert werden. Spricht man mit jungen Menschen nur darüber, ist und bleibt es auch nur eine Geschichte. Durch reale und lebendige Projekte wird es echt und erfahrbar – und das spricht junge Menschen an und weckt ihr Interesse.

Warum haben Sie sich entschieden, genau dieses Fahrzeug zu reproduzieren?

Die Entscheidung geht auf eine Geschichte aus meiner Kindheit zurück. Ein Bekannter meiner Mutter gab mir das Buch der Expedition von 1922. Ich war 10 Jahre alt. Ich war damals sehr fasziniert davon, dass in diesem Buch alle Aspekte enthalten waren, die für die Menschheit so wichtig sind – Technologie, hochkomplexe Mechanik und echte Abenteuer. Im Jahr 1922 waren den Vorstellungen keine Grenzen gesetzt und alles schien möglich. Der Scarabée d’Or ist ein ikonisches Fahrzeug – und damals 3200 km durch die Wüste zu fahren, war einfach verrückt. Nur zwei Fahrzeuge der Expedition sind erhalten. Als wir die Chance bekamen, solch ein Projekt zu starten, war ich überzeugt dieses Ziel zu erreichen.

Wie ist es dann passiert?

Bei einem Sammler konnten wir einen originalen Rahmen ausfindig machen. Das Citroën Conservatoire erlaubte uns zudem, das echte Fahrzeug vorsichtig zu demontieren. Mithilfe von vielen hochmodernen Methoden haben wir das Fahrzeug gescannt, geröntgt und so letztendlich vollständig digitalisiert. Einen Motor konnten wir von einem anderen Sammler kaufen.

Nun sind alle Konstruktionspläne wieder vorhanden und das Fahrzeug kann virtuell und in Realität wieder zusammengefügt werden. Insgesamt wurden auf Grundlage der historischen Vorlagen 1300 Teile reproduziert.

Was haben Sie mit dem Fahrzeug vor?

Wir freuen uns sehr darüber, das Fahrzeug bei Ausstellungen und Fahrzeugmessen wie der Techno Classica in Essen vorstellen zu dürfen. Aber es wird kein Museumsobjekt bleiben. Ende 2022 wird der Scarabée d’Or 100 Jahre nach der ersten Expedition die Sahara erneut durchqueren.

Anbei auch der Link zur Pressemitteilung auf der Webseite der Amicale Citroën Internationale (ACI):

https://www.amicale- citroen-internationale.org/2019/replica-scarabee-d-or-citroen/

Jürgen Book (rechts) von Glasurit/BASF vor dem Scarabée d’Or auf der Pariser Retromobile, Bild (C) St. Joest, ACI:

Wir danken insbesondere J. Book von BASF/Glasurit für die Zusammenarbeit!

Mrz 182022
 

FIVA Update von Februar 2022 – wichtig auch die Informationen weiter unten aus Frankreich, für historische Fahrzeuge. Wir danken dem ADAC für die Überlassung der Informationen für unsere Clubmitglieder.

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EU Projekt für Zugangsbeschränkungen für Fahrzeuge in Innenstädten (UVAR – Urban Vehicle Access Regulations): Ausnahmen für historische Fahrzeuge in Umweltzonen möglich

Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission hat der FIVA gegenüber bestätigt, dass keine Erläuterungen für Zugangsbestimmungen zu Umweltzonen herausgegeben werden und die Kommission auch gegenüber den Behörden keine allgemeinen Empfehlungen aussprechen wird, historische Fahrzeuge von den Regelungen in Umweltzonen auszunehmen.

Die Arbeit der Kommission im Bereich Zugangsbestimmungen für Fahrzeuge in Städten wird aber weitergeführt, vor allem im Rahmen von Forschungsprojekten und insbesondere dem Projekt ReVeAL (Regulating Vehicle Access for improved Liveability/Regulierung des Zugangs von Fahrzeugen für eine höhere Lebensqualität), das den Schwerpunkt auf sechs Städte legt: London, Bielefeld (D), Helmond (NL), Padova (I), Vitoria-Gasteiz (E) und Jerusalem.

Ziel des Projekts ist es, die Einführung von Zugangsbeschränkungen in sechs Pilotstädten zu unterstützen und ein Tool zu entwickeln, anhand dessen Städte beurteilen können, welche UVAR- Maßnahmen für sie in Frage kommen und was bei einer Umsetzung zu beachten ist. Im Rahmen des Projekts werden eine Reihe von Leitlinien zu bestimmten UVAR-Themen erarbeitet. Eine Leitlinie zu „Ausnahmen und Genehmigungen“ wurde bereits veröffentlicht. Sie enthält eine Liste von Fahrzeugen, für die eine Ausnahme in Umweltzonen vorgesehen werden kann, um die finanzielle Belastung bestimmter Gruppen und unverhältnismäßig hohe Kosten für kostenintensive Fahrzeuge zu vermeiden, die in einem Gebiet selten zum Einsatz kommen. Auf der Liste ist die Kategorie „spezielle, teure Fahrzeuge mit geringer Laufleistung“ vorgesehen, die definiert wird als:

„breit genutzt, wenn solche Fahrzeuge gebraucht werden. Dies umfasst auch Offroad-Fahrzeuge, die auf der Autobahn fahren dürfen, mobile Kräne, Betonmischer, mobile Absauggeräte, Show-/Zirkuswagen, landwirtschaftliche Fahrzeug, (nicht kommerziell genutzte) historische Fahrzeuge.“

Das sind gute Nachrichten, da die nationalen Vertretungen der FIVA bei ihren Bemühungen, Ausnahmen für historische Fahrzeuge bei in ihrem Land geplanten Umweltzonen zu erwirken, auf dieses Dokument abstellen können.

Maßnahmen der FIVA: Die FIVA arbeitet diese positive Aussage in ihr „Umweltzonen-Toolkit“ ein und nimmt die erforderlichen Referenzen und Weblinks auf.

FIVA verpflichtet sich erneut zur „European Road Safety Charter“

Die FIVA hat der Europäischen Kommission den Leitfaden für eine verantwortungsbewusste Nutzung historischer Fahrzeuge auf den Straßen von heute (FIVA Guide) zur Bekräftigung ihres Engagements im Sinne der Europäischen Verkehrssicherheitscharta vorgelegt. Das Dokument wurde auf der Webseite der Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit veröffentlicht.

Konsultationen der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat drei Konsultationen eröffnet, die für die FIVA und ihre Mitglieder von Interesse sein könnten:

Themen:

* Reparatur und Weiterverwendung von Gütern: Da der Erhalt und die Nutzung historischer Fahrzeuge Paradebeispiel für Reparatur und Weiterverwendung ist, wird die FIVA die hier argumentieren, dass die Besitzer historischer Fahrzeuge nicht nur das automobile Kulturerbe für künftige Generationen bewahren, sondern damit auch einem der wichtigsten Grundsätze der Nachhaltigkeit gerecht werden: Fahrzeuge werden weiter verwendet und Müll wird vermieden. Die FIVA wird weiter darauf abstellen, dass die Umweltauswirkungen von Fahrzeugen nicht nur anhand ihrer Emissionen beurteilt werden sollten, sondern im Rahmen einer Kalkulation „cradle to grave“ („von der Wiege bis zur Bahre“) und so versuchen, den Erhalt von Youngtimern zu unterstützen, die bald Oldtimer sein werden.

* Richtlinie zum Thema Grenzüberschreitung: Die Konsultation enthält keine Fragen, die für historische Fahrzeuge direkt relevant sind, da aber die Halter historischer Fahrzeug regelmäßig auch grenzüberschreitende Touren fahren, wird die FIVA ihre Auffassung an geeigneter Stelle platzieren und die Konsultation den nationalen Vertretungen zugänglich machen.

* Führerscheinrichtlinie: Die Multiple-Choice-Fragen enthalten einige Altersgrenzen für die Kategorien D und C+D-Äquivalente, die für die Halter von Nutzfahrzeugen interessant sein könnten. Die FIVA wird auch hier Stellung nehmen und die Konsultation an ihre nationalen Vertretungen weitergeben.

INFORMATION

Frankreich nimmt historische Fahrzeuge von den Bestimmungen zu Umweltzonen aus

Nach Ratifizierung des gesetzlichen Rahmens zu Umweltzonen in Frankreich im Jahre 2019 wurden Umweltzonen in vier Städten eingerichtet: Paris, Rouen, Reims und Nizza. Die nationale Vertretung der FIVA in Frankreich stand mit Unterstützung durch andere Organisationen mit den Behörden in Kontakt und konnte im Ergebnis sicherstellen, dass historische Fahrzeuge in allen Städten von den Auflagen ausgenommen sind. In vier weiteren Gebieten/Städten sind Umweltzonen angedacht (Großraum Paris, Straßburg, Toulouse und Lyon) und es ist davon auszugehen, dass auch dort Ausnahmen für historische Fahrzeuge gelten werden.

Diese Erfolge sind insbesondere deshalb wichtig, da ein Klima- und Belastbarkeitsgesetz aus 2021 nun vorsieht, dass alle Stadtgebiete mit mehr als 150.000 Einwohnern bis 2025 Umweltzonen einrichten müssen, um die Luftverschmutzung zu senken. Hiervon sind 33 Städte betroffen. Dank weiteren Einsatzes der nationalen Vertretung enthält das Gesetz einen Bericht des Umweltministeriums über „die Bedingungen für denkmalgeschützte Fahrzeuge, die in Umweltzonen fahren“, in dem die wirtschaftlichen und kulturellen Vorteile der Bewahrung des automobilen Kulturerbes hervorgehoben werden. In der Folge hat die französische Regierung beschlossen, kurzfristig eine spezielle Vignette für Sammlerfahrzeuge vorzusehen, um die Anwendung der Ausnahmeregelung zu erleichtern.

EU beschließt neue Wegekostenrichtlinie

Die EU-Institutionen haben die neue Wegekostenrichtlinie nur formell beschlossen. Sie ist vorrangig auf Straßenbenutzungsgebühren für den Schwerlastverkehr ausrichtet, gibt den Mitgliedstaaten aber auch Spielraum für die Einführung allgemeiner Mautregelungen für Busse, Transporter und Pkw, die das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T) befahren.

Ziel der neuen Regelungen ist es, Straßenbenutzungsgebühren von einem zeitbasierten Modell in ein streckenbezogenes System zu überführen, um dem Verursacherprinzip besser gerecht zu werden, so wie dies ursprünglich im Weißbuch zur Verkehrspolitik angedacht war. Sofern Mitgliedsstaaten die Maßnahmen der Richtlinie auf Pkw ausweiten, hat die FIVA die Aufnahme von Bestimmungen sichergestellt, nach denen historischen Fahrzeugen ein Sonderstatus gegenüber anderen Fahrzeugen eingeräumt wird, um das automobile Kulturerbe zu bewahren.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Mrz 012022
 

(English below)

Die Ausstellergemeinschaft der deutschen Citroën- und Panhard-Clubs, die “Citroën-Strasse”, wird auf der diesjährigen 32. Weltmesse für Young- und Oldtimer in Essen/Ruhrgebiet wieder präsent sein. Auch in diesem Jahr werden eine Reihe von ikonischen Fahrzeugen vom 23.-27. März 2022 einen Rückblick über die Historie der Marke geben.

Besonderes Highlight werden die Modelle Citroën SM und Citroën GS sein, die ihr 50-jähriges Jubiläum auf dem Stand nachträglich feiern. Der Citroën HY wird in diesem Jahr 75 Jahre alt, und auch der BX feiert 40 Jahre auf dem Gemeinschaftsstand.

Darüber hinaus werden die Modelle der Robert-Opron-Ära, DS (”Göttin”), CX, GS und SM die besonderen Jubilare einrahmen. Ein Traction Avant, begleitet von einem Schnittmodell mit detailliertem Einblick auf Motor und Getriebe, sowie ein 2CV AZU Fourgonnette, ein XM als moderner Klassiker, sowie ein Ami6 Break Club und ein Panhard ergänzen den Rückblick auf die Ikonen der Marke.

Die ausstellenden Clubs am Stand in Halle 6:

André Citroën-Club, CX-Club Deutschland e.V., DS Club Deutschland e.V, Citroën Veteranen Club von Deutschland e.V., Citroën-Club Rhein-Ruhr e.V., “Traction Avant!”, XM-IG, Panhard-Club Deutschland e.V. sowie der Citroën SM Club Deutschland e.V.

Besondere Gäste auf dem rund 500qm großen Stand werden die Ausrichter des 17. Welttreffens (ICCCR 2022) in Torún/Polen sein, die derzeit wachsende Anmeldezahlen verzeichnen, sowie die Ansprechpartner des nächsten 2CV-Welttreffens 2023 in der Schweiz. Vor Ort können Anmeldungen zu den beiden Großveranstaltungen erfolgen.

Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch!

Weitere Informationen:

Messe Essen / SIHA: www.siha.de (hier auch Anreise- und Parkinformationen)
Citroën-Strasse: www.amicale-citroen.de

Download Flyer: (hier als PDF Version) bzw. als Bitmap hier:

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The exhibitors’ association of German Citroën and Panhard clubs, the “Citroën Strasse”, will again be present at this year’s 32nd World Fair for Modern Classic and vintage vehicles in Essen/Germany area, from March 23-27, 2022. Once again, a number of iconic vehicles will provide a review of the rich brand’s history.

A special highlight will be models Citroën SM and Citroën GS, which will belatedly celebrate their 50th anniversary on the stand. The Citroën HY (“H-Van”) turns 75 this year, and the BX is also celebrating it’s 40 years.

In addition, some of the Robert Opron era models such as the famous DS (“Goddess”), CX, GS and SM will frame the special anniversaries. A Traction Avant accompanied by a cutaway model with a detailed look at the engine and gearbox, as well as a 2CV AZU Fourgonnette, an XM as a modern classic, an Ami6 Break Club and a Panhard complete the look back at the brand’s iconic cars.

The association of the exhibiting clubs in Halle 6:

André Citroën-Club, CX-Club Deutschland e.V., DS Club Deutschland e.V, Citroën Veteranen Club von Deutschland e.V., Citroën-Club Rhein-Ruhr e.V., “Traction Avant!”, XM-IG, Panhard-Club Deutschland e.V. sowie der Citroën SM Club Deutschland e.V.

Special guests at the approximately 500sqm booth will be the organizers of the 17th World Meeting (ICCCR 2022) from Torún/Poland, who are currently experiencing growing registration numbers, as well as the contact persons for the next 2CV World Meeting 2023 in Switzerland. Registrations for both major events can be made on site.

We are looking forward to numerous visitors!

Further information:

Messe Essen / SIHA: www.siha.de
Citroën-Strasse: www.amicale-citroen.de

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Bienvenue a la Technoclassica!

Le groupement d’exposants des clubs allemands Citroën et Panhard, la “Citroën-Strasse”, sera à nouveau présent cette année au 32e salon mondial des voitures anciennes et de collection à Essen, dans la région de la Ruhr en R.F.A, entre 23 et 27 Mars 2022. Cette année encore, un certain nombre de véhicules emblématiques offriront une rétrospective de l’histoire de la marque:

Les modèles Citroën SM et Citroën GS, qui fêteront leur cinquantième anniversaire sur le stand, constitueront un point fort particulier. La Citroën HY aura 75 ans cette année, et la BX fêtera également ses 40 ans sur le stand commun.

En outre, les modèles de l’ère Robert Opron, la DS (“déesse”), CX, GS et SM encadreront les anniversaires particuliers. Une Traction Avant accompagnée d’un modèle en coupe offrant un aperçu détaillé du moteur et de la boîte de vitesses, ainsi qu’une 2CV AZU Fourgonnette, une XM en tant que classique moderne, ainsi qu’une Ami6 Break Club et une Panhard complètent la rétrospective des icônes de la marque.

Les clubs exposants sur le stand dans le hall 6 :

André Citroën-Club, CX-Club Deutschland e.V., DS Club Deutschland e.V, Citroën Veteranen Club von Deutschland e.V., Citroën-Club Rhein-Ruhr e.V., “Traction Avant!”, XM-IG, Panhard-Club Deutschland e.V. sowie der Citroën SM Club Deutschland e.V.

Les organisateurs de la 17ème rencontre mondiale (ICCCR 2022) à Torún/Pologne, qui enregistrent actuellement un nombre croissant d’inscriptions, ainsi que les interlocuteurs de la prochaine rencontre mondiale des 2CV en 2023 en Suisse, seront des invités particuliers sur le stand d’environ 500 m2. Sur place, il sera possible de s’inscrire à ces deux grands événements.

Nous nous réjouissons de vous accueillir nombreux !

Plus d’informations :

Messe Essen / SIHA: www.siha.de
Citroën-Strasse: www.amicale-citroen.de

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Dez 202021
 

Liebe Citroën- und DS Automobiles-Fans,

auch in diesem Jahr hat die Pandemie uns alle, unsere Familien und Freunde, mehr oder weniger beeinflusst. Einige von uns hat es auch persönlich getroffen, und wir trauern um all die, die nun nicht mehr unter uns sind.

Auch unsere gemeinsamen Hobbys und Interessen konnten nicht wie erwartet in dem ursprünglich gedachten Umfang ausgeführt werden – und gemeinsam mit denjenigen, die wir gerne bei unseren Treffen getroffen hätten, müssen wir wieder auf bessere Zeiten warten.

Das ist auch unser Ziel.

Wir hoffen, dass wir 2022 wieder zusammenkommen können, auf nationaler und internationaler Ebene, rund um den Globus und wo immer sich Enthusiasten treffen und unser gemeinsames Hobby ausüben. Das Welttreffen der Citroën-Liebhaber, die “International Citroën Car Clubs Rally (ICCCR)” in Torun/Polen im kommenden Sommer ist sicherlich einer der Höhepunkte auf unserer gemeinsamen Agenda. Wir freuen uns darauf, viele wenn nicht alle bei dieser Veranstaltung wieder persönlich zu sehen.

Wir hoffen, dass Ihr in den nächsten Tagen etwas Ruhe finden könnt, und Eure Batterie (und die Eures Fahrzeugs) wieder aufladen könnt, um auch die kommende Zeit mit neuem Schwung angehen zu können.

Die Amicale Citroën & DS Deutschland wünscht allen Citroën- und DS-Fahrern, ihren Familien und Freunden ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.

Bitte bleibt gesund!

Der Amicale-Vorstand
Stéphane Bonutto, Jan Eggermann, Stephan Joest, Marc Schütte und Markus Willach.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Nov 052021
 

(Deutsch weiter unten, diesmal in englischer Sprache zuerst )

We are happy to share with you that a new book has been published in English language:

“Citroen CX – Aerodynamic Elegance”

To quote from the description:

The English language CX book
The CX book by Citrovisie first appeared in Dutch in 2014 and has been reprinted four times. There is also a French translation that has been reprinted twice. Over the years, the CX book has become the standard work in the CX field. However, the call for an English version remained so strong that author Michael Buurma and publisher Thijs van der Zanden joined forces with translator and Citroën expert Julian Marsh. The result of this project is almost ready now and can be ordered from December on www.citrovisie.nl.

About the book
In an almost encyclopaedic manner, and with great attention to detail, the creation and evolution of the Citroën CX is discussed by model year, by type and down to the smallest detail. This also includes the models that never got beyond the drawing board: a five-door CX, numerous never realised interior designs, a CX GTi with a diesel engine and an extended CX Pallas, to name but a few… Overviews with technical data, chassis numbers, body colours plus sales figures complete the picture. The book is amply illustrated with hundreds of images, most of which have never been published before. This makes this book an indispensable reference for the real Citroën lover.

Two versions
The book is available in a standard version of € 44.95 and a limited Prestige Edition of € 59.95. The latter has a different cover, a more luxurious finish and is signed by the author. The Prestige Edition is intended for the real collector and is printed in an edition of only 100 hand numbered copies.

Summary
Citroën CX, aerodynamic elegance
Author Michael Buurma
Translator Julian Marsh
Foreword by Pierre Leclercq, head of Citroën design
Published by Citrovisie in the Netherlands

328 pgges, 22 x 24 cm
Hard cover, full color
ISBN 978-90-831417-4-9

The Citroën CX book is available at www.citrovisie.nl from the 1st of December.

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Ein neues, englischsprachiges Buch zum Citroën CX ist erschienen, wir danken Thijs van der Zanden für die Informationen, die hiermit weitergegeben werden.

Die Infos:

Das CX-Buch in englischer Sprache
Das CX-Buch von Citrovisie erschien erstmals 2014 auf Niederländisch und wurde bereits viermal nachgedruckt. Es gibt auch eine französische Übersetzung, die zweimal neu aufgelegt wurde. Im Laufe der Jahre hat sich das CX-Buch zum Standardwerk im CX-Bereich entwickelt. Der Ruf nach einer englischen Version blieb jedoch so stark, dass sich der Autor Michael Buurma und der Verleger Thijs van der Zanden mit dem Übersetzer und Citroën-Experten Julian Marsh zusammentaten. Das Ergebnis dieses Projekts ist nun fast fertig und kann ab Dezember auf www.citrovisie.nl bestellt werden.

Über das Buch
In fast enzyklopädischer Weise und mit viel Liebe zum Detail wird die Entstehung und Entwicklung des Citroën CX nach Modelljahren, Typen und bis ins kleinste Detail behandelt. Dazu gehören auch die Modelle, die nie über das Reißbrett hinausgekommen sind: ein fünftüriger CX, zahlreiche nie realisierte Innenraumkonzepte, ein CX GTi mit Dieselmotor und ein verlängerter CX Pallas, um nur einige zu nennen… Übersichten mit technischen Daten, Fahrgestellnummern, Karosseriefarben sowie Verkaufszahlen runden das Bild ab. Das Buch ist reichlich mit Hunderten von Bildern illustriert, von denen die meisten noch nie zuvor veröffentlicht wurden. Das macht dieses Buch zu einem unverzichtbaren Nachschlagewerk für den echten Citroën-Liebhaber.

Zwei Versionen
Das Buch ist in einer Standardversion zum Preis von 44,95 € und in einer limitierten Prestige-Edition zum Preis von 59,95 € erhältlich. Letztere hat einen anderen Einband, eine luxuriösere Verarbeitung und ist vom Autor signiert. Die Prestige Edition ist für den echten Sammler bestimmt und wird in einer Auflage von nur 100 handnummerierten Exemplaren gedruckt.

Zusammenfassung
Citroën CX, aerodynamische Eleganz
Autor Michael Buurma
Übersetzer Julian Marsh
Vorwort von Pierre Leclercq, Leiter des Citroën-Designs
Veröffentlicht von Citrovisie in den Niederlanden

328 Seiten, 22 x 24 cm
Fester Einband, vollfarbig
ISBN 978-90-831417-4-9

Das Citroën CX Buch ist ab dem 1. Dezember unter www.citrovisie.nl und bei den einschlägigen Buchhändlern wie www.garage2cv.de und www.robri.de erhältlich.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , ,
Okt 292021
 

Eine Reihe von interessanten Fahrzeugen aus der Sammlung des ehemaligen Dakar-Piloten Richard Romagny, davon viele mit vergleichsweise geringen Kilometerleistungen und auch besondere Fahrzeuge die vielen noch im Straßenbild als Alltagsfahrzeuge gesehen haben, steht bei Artcurial in wenigen Tagen zur Versteigerung an, darunter viele Citroën – hier die Liste:

1962 Citroën Ami 6 Berline
1974 Citroën Ami 8 Berline
1996 Citroën AX Spot
1989 Citroën BX 4×4
1988 Citroën BX Break 16RS
1992 Citroën BX 16S
2005 Citroën C5 3.0 V6 Exclusive
2009 Citroën C6 3.0i Exclusive
1988 Citroën CX 20 RE «Sélection»
1982 Citroën CX 2400 GTI
1978 Citroën CX 2400 GTI
1976 Citroën CX 2400Super
1976 Citroën CX 2000 Pallas
1979 Citroën CX 2400 Super
1986 Citroën CX 25 GTI Prestige Automatic
1988 Citroën CX 25 GTI
1985 Citroën CX 25 GTI Turbo
1986 Citroën CX 25 TRI Break
1979 Citroën CX 2500 D Pallas
1988 Citroën CX Croisette
1972 Citroën DS 21 Série M Berline
1961 Citroën DS 19
1968 Citroën DS 20M
1971 Citroën DS 21
1973 Citroën DS 23 ie Pallas
1981 Citroën Dyane 6
1979 Citroën GS Pallas
1984 Citroën GSA X3
1963 Citroën ID 19
1967 Citroën ID 21 Familiale
1980 Citroën LNA
1972 Citroën SM Carburateurs
1955 Citroën Traction 15-Six H
1999 Citroën Xantia V6 Activa Phase 2
1989 Citroën XM 2.0 Injection
1990 Citroën XM 2L Carburateur «Séduction»

Weitere Details zur Versteigerung finden sich auf der Artcurial-Website bzw. hier:
https://www.artcurial.com/en/sale-it4192-french-collection-richard-romagny-pilote-du-dakar-100-youngtimers-populaires

Der Auktionskatalog kann hier direkt heruntergeladen werden.

Viel Glück!


Photo (C) Artcurial.

Sep 022021
 

Unsere Kollegen von der Amicale Citroën Polen haben uns gebeten, die folgenden Information zu teilen:

“…Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der polnische Club der Citroën-Liebhaber zusammen mit der Automobilzeitschrift Francuskie.pl einen wunderbaren Videoclip mit aktuellen und historischen Citroën gedreht hat. Die Musik enthält Motive von Chopin und wurde speziell für die Zwecke des Videos komponiert.

Bitte schauen Sie es sich an und wenn Sie können, schreiben Sie über dieses Projekt auf Ihren Seiten, denn es lohnt sich. Sie finden im Video historische Modelle von Citroën C4 von 1931, Traction Avant, DS 21, 2CV und CX bis zum XM. Der aktuelle, 100% vollelektrische “Citroën ë-C4” rundet das Thema ab. Die Musik wurde von der talentierten Pianistin Hanna Golunska gespielt. Sie spielt die Hauptrolle in dem Video.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Informationen über dieses Video ins Internet / Facebook / E-Mail-Verteiler etc. stellen würden. Lasst uns für Citroën werben!

Konrad Dula
Präsident der Amicale Citroën Pologne
https://www.amicale-citroen-pologne.org/
…”

Herzlichen Dank für dieses sehr gelungene Video!

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ENGLISH

Hello all, please allow me to share the following information from our ACI Poland colleagues with you:

„…I am pleased to announce that the Polish club of Citroën enthusiasts together with the automotive journal Francuskie.pl made a wonderful video clip with historic and modern Citroën. The music contains Chopin’s motifs and was specially composed for the purposes of the video.

Please watch it and if you can, write about this project on your pages, because it’s worth it. There were Citroëns C4 from 1931, Traction Avant, DS 21, 2CV, CX and XM. The freshly launched 100% electric Citroën ë-C4 plays a key role. Music was played by a talented pianist, Hanna Golunska. She plays the main actress role in the video.

I would be very much obliged if you put information about this video on the internet / facebook / e-mailing list etc.. Let’s promote Citroën!

Konrad Dula
President of Amicale Citroën Pologne
https://www.amicale-citroen-pologne.org/

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FRENCH

J’ai le plaisir de vous annoncer que le club polonais des amateurs de Citroën et le journal automobile Francuskie.pl ont réalisé un magnifique clip vidéo avec des Citroën anciennes. La musique contient des motifs de Chopin et a été spécialement composée pour les besoins de la vidéo.

Regardez-le et, si vous le pouvez, parlez de ce projet sur vos pages, car il en vaut la peine. Il y avait des Citroën C4 de 1931, Traction Avant, DS 21, 2CV, CX et XM. Il y avait aussi une Citroën C4 électrique contemporaine – l’écologie est la clé. La musique était jouée par une talentueuse pianiste, Hanna Golunska. Elle joue le rôle principal dans la vidéo.

Je vous serais très reconnaissant si vous mettiez des informations sur cette vidéo avec vous. Faisons la promotion de Citroën !

Konrad Dula
Président de l’Amicale Citroën Pologne
https://www.amicale-citroen-pologne.org/

Aug 202021
 

(English see below)

Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit seinem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.

Sitzung der Arbeitsgruppe für Historische Fahrzeuge des Europäischen Parlaments (EPHVG)

Am 14. Juli diskutierte die EPHVG in einem virtuellen Meeting die REACH-Verordnung, die Revision der Altfahrzeug-Richtlinie (End-of-Life Vehicles Directive), die Überprüfung der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, sowie die zwischen dem Europäischen Rat und dem Europaparlament abgestimmten Texte zur Wegekostenrichtlinie und zur Kraftfahrzeughaftpflicht- Richtlinie. Nachfolgend finden sich Berichte zu den einzelnen Themen. Bernd Lange, der Vorsitzende der Gruppe, hofft, dass man beim nächsten Meeting in Brüssel wieder persönlich anwesend sein könne. In diesem Fall würden geladenen Gästen dann die Ergebnisse der FIVA-Umfrage offiziell präsentiert.

REACH – aktueller Stand

* REACH – Der REACH-Ausschuss und die Europäische Kommission prüfen nach wie vor die Genehmigung des Einsatzes von Chromtrioxid für die dekorative Verchromung (die in der Oldtimer-Restaurierung gebräuchlich ist). Eine Entscheidung ist wohl im März/April 2022 zu erwarten.

* Wegen der schlechten Erfahrungen mit Chromtrioxid (Genehmigungsdauer und -kosten) scheuen die Europäische Chemikalienagentur und die Kommission davor zurück, sich mit Blei (für Batterien) zu befassen.

* In Kürze beginnt die Revision von REACH zur Modernisierung des Genehmigungsverfahrens, um Ausnahmen für manche Substanzen zu erleichtern und das Verfahren einfacher und transparenter zu gestalten.

Maßnahmen der FIVA:

Die FIVA wird der Kommission den fortbestehenden Bedarf an Chromtrioxid für die dekorative Verchromung erläutern und sich gegen das Erfordernis einer REACH- Genehmigung für Blei aussprechen.

Europäische Kommission veröffentlicht Evaluierungsbericht und eine Abstimmung zur Altfahrzeug-Richtlinie:

Die Richtlinie (mit den Zielen: Vermeidung von Fahrzeugabfällen; Förderung der Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung von Altfahrzeugen; Verbesserung der Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Fahrzeugen einbezogenen Wirtschaftsbeteiligten) wird gerade geprüft. Mit einem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Vorbereitend hat die Kommission einen Evaluierungsbericht zur Richtlinie veröffentlicht, in dem sich unter „Abfall“ folgende Aussage findet:

* „Beispielsweise wäre ein Fahrzeug als Abfall einzustufen,… wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs überschreiten (Ausnahme: Oldtimer), und auch wenn eine Reparatur als unmöglich anzusehen ist, wäre es als Abfall einzustufen.” Dies ist zu begrüßen, da innerhalb der Oldtimerbewegung die große Sorge besteht, dass historische Fahrzeuge gegen den Wunsch ihrer Eigentümer von den Behörden als „Abfall“ eingestuft werden können und somit verschrottet und recycelt werden müssen. Diese Sorge beruht auf einer Reihe von Fällen, insbesondere in Schweden, in denen importierte historische Fahrzeuge als „Abfall“ klassifiziert und beschlagnahmt wurden. Dem kommt insofern besondere Bedeutung zu, als die Kosten für die Renovierung eines historischen Fahrzeugs sehr häufig weit über dem Kaufpreis liegen. Der Bericht erwähnt auch die Sorge, dass Altfahrzeuge in großer Zahl in Entwicklungsländer exportiert werden könnten. Die FIVA setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen, die dies verhindern sollen, nicht auch den Verkauf historischer Fahrzeuge in Nicht-EU-Länder verhindern. Zudem ist die FIVA nach wie vor besorgt darüber, dass der Evaluierungsbericht nicht auf den Punkt eingeht, den die FIVA in früheren Stellungnahmen deutlich machte:
die Entscheidung, die Lebensdauer eines Fahrzeugs zu beenden, liegt allein beim Eigentümer.
Die Aufnahme dieses Prinzips in die überarbeitete Richtlinie würde auch Bedenken zu folgenden Punkten zerstreuen: grenzüberschreitender Verkauf historischer Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind oder für die keine aktuelle TÜV-Bescheinigung vorliegt; die Debatte zum Thema „Gebrauchtfahrzeug oder Abfall“ und die Sorge, dass „Scheunenfunde“ verschrottet werden könnten, bevor sie potenziell restauriert werden.

* Neue Abstimmung: die Europäische Kommission hat in Vorbereitung auf die Erarbeitung eines Änderungsvorschlags eine weitere Abstimmung zur Richtlinie veröffentlicht. Die FIVA wird sich in ihrer Antwort insbesondere auf Fragen zu folgenden Themen konzentrieren:

** Regelungen in Mitgliedsstaaten, wonach Fahrzeuge, die zeitweilig nicht genutzt werden, wieder zugelassen werden können – die Kommission bittet um Stellungnahmen, ob eine Gebühr für stillgelegte Fahrzeuge erhoben werden sollte, um das Erheben von Informationen für den Fall eines Verkaufs oder Exports zu erleichtern

** Export von Gebrauchtfahrzeugen in Entwicklungsländer – die Kommission bittet um Anregungen zur Frage, ob die Genehmigung zur Ausfuhr nur für solche Fahrzeuge erteilt werden sollte, für die eine TÜV-Bescheinigung vorliegt, die gewisse Umweltkriterien erfüllen oder ein bestimmtes Alter überschreiten/oder eine bestimmte Fahrleistung haben

** Verwendung von Schadstoffen in Fahrzeugen – die Kommission bittet um Meinungen zur Frage, ob die Richtlinie Schadstoffe in Fahrzeugen verbieten soll oder ob diese Kontrollmaßnahmen über REACH oder sonstige Gesetzgebung umgesetzt werden sollen

** Vermisste Fahrzeuge – d.h. wie kann verhindert werden, dass Fahrzeuge ohne Zulassung bei den nationalen Behörden verschwinden?

* Maßnahmen der FIVA: Die FIVA wird ihre Stellungnahme zur Abstimmung in diesen Angelegenheiten vorlegen und dabei auch ihren Standpunkt wiederholen, dass die Entscheidung, die Lebensdauer eines Fahrzeugs zu beenden, allein beim Eigentümer liegt.

Europaabgeordnete legen oldtimerfreundliche Änderungen der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vor

Der Verkehrsausschuss erstellt gerade seinen Bericht über die Strategie, der ausführlich auf die notwendigen Kurswechsel in einer sich wandelnden Welt der Mobilität eingeht, in der sich historische Fahrzeuge zunehmend vom modernen Verkehr abheben und Gesetzesänderungen das Recht und/oder die Möglichkeit der Nutzung historischer Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen gefährden könnten. Die Europaabgeordneten haben zwei oldtimerfreundliche Änderungen vorgelegt:

* (Herr Ertug und Herr Lange – der Berichterstatter und der Vorsitzende der EPHVG): [Das Europäische Parlament] erkennt an, dass historische Fahrzeuge unser Kulturerbe sind und die Erhaltung dieses Erbes mit der eingeschränkten Nutzung dieser besonderen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen verbunden ist; schlägt daher vor, synthetischen Kraftstoff als umweltfreundlichen Kraftstoff für historische Fahrzeuge zu nutzen sowie die gesetzliche Definition eines historischen Fahrzeugs wie z. B. gemäß Artikel 3(7) der Richtlinie 2014/45/EU zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen in der Mobilitätsstrategie und möglichen Gesetzgebung entsprechend zu berücksichtigen und ausreichend Spielraum für die Nutzung und Instandhaltung dieses Erbes zu gewährleisten;)

* (Fraktion Renew Europe): [Das Europäische Parlament] erkennt das Kulturerbe historischer Fahrzeuge an. Daher wird die Kommission aufgefordert, den Wert historischer Fahrzeuge in der verkehrspolitischen Gesetzgebung zum Schutz der europäischen Flotte historischer Fahrzeuge zu erhalten;

Eine von Ciaran Cuffe (irischer Europaabgeordneter der Grünen) schlug eine Änderung vor, mit deren rechtlicher Umsetzung der Verkauf historischer Fahrzeuge aus einem EU-Land an ein Drittland verboten wäre: „[Das Europäische Parlament] fordert ein Exportverbot aus der EU für Gebrauchtfahrzeuge, die als nicht verkehrstauglich gelten und die Euro-5-Abgasnorm nicht erfüllen, da der Export solcher Fahrzeuge negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, Abgase und Verschmutzung in Drittstaaten hat“.

Im Umweltausschuss, der eine Stellungnahme für den Verkehrsausschuss erstellt, hat die Europabgeordnete Pernille Weiss drei Änderungen vorgelegt, wobei es in der dritten Änderung um das dem Verkehrsausschuss vorgelegte Anliegen von Cuffe geht. Die Änderungen lauten:

* 4a. [Das Europäische Parlament] erkennt das Kulturerbe historischer Fahrzeuge und die Notwendigkeit zum Schutz unserer gemeinsamen europäischen Flotte historischer Fahrzeuge an; daher wird die Kommission aufgefordert, den Wert historischer Fahrzeuge bei der Verabschiedung künftiger verkehrsrechtlicher Gesetzesvorlagen zum Schutz der europäischen Flotte historischer Fahrzeuge aktiv zu erhalten;

* 4b. [Das Europäische Parlament] erkennt an, dass historische Fahrzeuge unser Kulturerbe sind und die Erhaltung dieses Erbes mit der eingeschränkten und kontrollierten Nutzung dieser besonderen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen verbunden ist; schlägt daher vor, synthetischen Kraftstoff als umweltfreundlichen Kraftstoff für historische Fahrzeuge zu nutzen sowie die gesetzliche Definition eines historischen Fahrzeugs wie z. B. gemäß Artikel 3(7) der Richtlinie 2014/45/EU zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen in der Mobilitätsstrategie und möglichen Gesetzgebung entsprechend zu berücksichtigen und ausreichend Spielraum für die Nutzung und Instandhaltung dieses Erbes zu gewährleisten;

* 4c. „[Das Europäische Parlament] betonte, dass ein mögliches künftiges Exportverbot aus der EU für Gebrauchtfahrzeuge, die entweder als nicht verkehrstauglich gelten oder die Euro-5- Abgasnorm nicht erfüllen, historische Fahrzeuge aufgrund ihrer sehr begrenzten Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, Abgase und Verschmutzung in Drittstaaten nicht einschließen soll.

Während des EPHVG-Meetings erklärte der Europaabgeordnete Bernd Lange, dass diese Änderungen wahrscheinlich in den EP-Bericht aufgenommen werden, da der Berichterstatter und die Schattenberichter sich über deren Notwendigkeit einig sind.

Maßnahmen der FIVA:

Die FIVA-Gesetzgebungskommission wird die ANFs im September bitten, ihre nationalen Europaabgeordneten erneut aufzufordern, die oldtimerfreundlichen Änderungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ciaran Cuffes Änderung keinerlei Auswirkung auf den Verkauf historischer Fahrzeuge hat.

Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge in der Wegekostenrichtlinie

Das Europäische Parlament prüfte 2017/2018 die vorgeschlagene Überarbeitung der Eurovignetten- Richtlinie. Sie verabschiedete Novellierungen, die Mitgliedsstaaten eine Sonderbehandlung historischer Fahrzeuge gegenüber anderen Fahrzeugen (für den Fall der Einführung von Straßenbenutzungsgebühren) erlauben, um das automobile Kulturerbe zu schützen. Die FIVA hatte diese Änderungen befürwortet, da es in manchen Fällen nicht möglich ist, die Emissionen eines historischen Fahrzeugs zu berechnen, und auch wenn dies möglich ist, können die Gebühren unverhältnismäßig hoch sein und so die Nutzung historischer Fahrzeuge hemmen. Der Europäische Rat (die Regierungen der Mitgliedsstaaten) und das Europäische Parlament haben sich jüngst auf einen ausgehandelten Text geeinigt, der die folgenden Änderungen zu historischen Fahrzeugen beibehält:

* Erwägungsgrund (13a) Zum Schutz des automobilen Erbes innerhalb der EU sollten die Mitgliedsstaaten in der Lage sein, Fahrzeuge von historischem Interesse einer Sonderkategorie zuzuordnen, um die nach dieser Richtlinie jeweils fälligen Gebühren entsprechend anzupassen

* Artikel: (20a) „Fahrzeug von historischem Interesse“ bedeutet, dass ein Fahrzeug im Sinne von Artikel 3(7) der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rats von historischem Interesse ist

* Ferner befassen sich 2 Artikel näher mit der Gebührenerhebung und der Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, historische Fahrzeuge hinsichtlich der Preisgestaltung/Gebührenerhebung anders zu behandeln.

Abgestimmter Text zur KH-Richtlinie befasst sich teilweise mit Bedenken im Hinblick auf historische Fahrzeuge

Der Rat und das Europäische Parlament haben sich auf einen abgestimmten Text zur Änderung der KH-Richtlinie geeinigt. Dieser enthält Maßnahmen, die:

* sich mit den Bedenken zu den Erfordernissen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für stillgelegte oder in Museen stehende Fahrzeuge befassen, da darin anerkannt wird, dass: „…Mitgliedsstaaten keinen Versicherungsschutz für die Nutzung von Fahrzeugen vorschreiben, die dauerhaft oder vorübergehend abgemeldet sind, da sie sich z. B. in einem Museum befinden, restauriert werden oder aus einem sonstigen Grund, wie saisonaler Nutzung, über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden. Diese Mitgliedsstaaten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Schadenersatz gemäß Richtlinie 2009/103/EC geleistet wird für Schäden, die in seinem Gebiet und im Gebiet anderer Mitgliedsstaaten von Fahrzeugen gemäß Artikel 1.1 verursacht worden sind, die im oben genannten Sinn genutzt werden.” Diese Änderung ist notwendig, da in der neuen Definition von „Fahrzeugnutzung“ nun zusätzlich steht: … unabhängig vom Gebiet, in dem das Kraftfahrzeug genutzt wird, und ob es steht oder sich bewegt.“ Es ist jedoch anzumerken, dass die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme zu einer stärkeren Belastung der nationalen Garantiefonds führen können. Somit handelt es sich um eine Angelegenheit, der sich die ANFs bei der Umsetzung der Richtlinie in ihrem Mitgliedstaat bewusst sein müssen.

* Für den Motorsport gilt eine Ausnahme, sofern beim jeweiligen Veranstalter eine anderweitige Haftpflichtversicherung oder -police vorliegt.

Kommission bittet um Beiträge zum nachhaltigen Verkehr zum neuen politischen Rahmen für die städtische Mobilität

Die Europäische Kommission bittet um Beiträge zu ihrem neuen politischen Rahmen für die städtische Mobilität, insbesondere zu bevorzugten Verkehrsmitteln, öffentlichen Verkehrsmitteln und städtischen Zufahrtsregelungen für Fahrzeuge.

Maßnahmen der FIVA:

Die FIVA wird in ihrer Antwort auf die Konsultation insbesondere ihre Ansichten zu Umweltzonen wiederholen.

INFORMATION

Europäische Kommission kündigt „Fit for 55“ Maßnahmenpaket an

Im Juli verabschiedete die Europäische Kommission ein Paket an Vorschlägen, um die Klima-, Energie-, Landnutzungs-, Verkehrs- und Steuerpolitik „fit für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um netto mindestens 55% gegenüber den Werten von 1990“ zu machen. Die Vorschläge sollen durch eine Kombination folgender Punkte die Reduzierung der Treibhausgasemissionen beschleunigen: Anwendung des Emissionshandels auf neue Sektoren und Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems; verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien; größere Energieeffizienz; schnellerer Rollout emissionsarmer Verkehrsmittel und der zugehörigen Infrastruktur und Kraftstoffe; Anpassung der Steuerpolitik an die Ziele des Europäischen Grünen Deals; Maßnahmen zur Verhinderung des CO2-Überlaufs; und Werkzeuge zum Erhalt und Ausbau natürlicher Kohlenstoffspeicher.

Von besonderem Interesse sind Initiativen, die:

* eine weitere Verschärfung der flottenweiten CO2-Emissionsstandards für Pkw und Transporter vom Ziel einer Reduktion von aktuell 37,5% bis 2030 auf 55% (und eine Erhöhung auf 50% für Transporter) vorsehen.

* die Emissionsfreiheit von Pkw bis 2035 vorsehen. Die Europäische Kommission strebt ein mit allen Mitgliedsstaaten vereinbartes Datum an, ab dem Fahrzeuge, die nicht emissionsfrei sind, nicht mehr verkauft werden dürfen. FuelsEurope (der Verband der europäischen Mineralölwirtschaft) hat Bedenken gegenüber dem Vorschlag dahingehend geäußert, dass ein tatsächliches Verbot des Verbrennungsmotors „eine verpasste Gelegenheit zur Förderung des Einsatzes kohlenstoffarmer, innovativer Technologien“ – wie erneuerbarer Kraftstoffe – sei, die nach Aussagen des Verbands eine Rolle bei der Dekarbonisierung der bestehenden Straßenverkehrsflotte und der Luftfahrt spielen werden.

* aus der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe eine Regelung machen, die ein verpflichtendes nationales Kapazitätsziel für öffentliche Ladestationen für den Verkauf batteriebetriebener Fahrzeuge vorsieht. Nach der vorgeschlagenen Regelung müssen Mitgliedsstaaten statt der aktuellen Empfehlung „1 Ladegerät je 10 Pkw“ eine Leistung von mindestens 1 kW für jedes zugelassene Elektrofahrzeug bereitstellen. Zudem verpflichtet die neue Regelung die Mitgliedsstaaten, die Ladekapazität entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes mit Kilometerzielen für leichte Fahrzeuge und für Schwerlastfahrzeuge aufzubauen. Zusätzlich sind mindestens 300 kW Kapazität durch Schnellladestationen und mindestens eine Hochleistungsstation mit einer Kapazität von 150 kW alle 60 km entlang des Kernbereichs des Transeuropäischen Verkehrsnetzes bis 2025 mit einer Erhöhung auf 600 kW bis 2030 bereitzustellen; ferner wird eine Wasserstofftankstelle pro 150 km erforderlich sein.
Die Automobilindustrie hält diese Ziele nach eigenen Angaben für unzureichend.

soweit das Update.

Mitglieder der FIVA Legislation Commission:
Lars Genild (Vorsitzender), Giuseppe Dell’Aversano, Wolfgang Eckel, Carla Fiocchi, Laurent Heriou, Johann König, Stanislav Minářík, Bob Owen, Kurt Sjøberg, Harit Trivedi, Bert Pronk, Peeter Henning sowie Andrew Turner (EPPA – European Public Policy Associates).

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FIVA UPDATE EU 07/2021 – English spoken information

The latest information from FIVA on updates in EU and other territories are made available on the FIVA website:

https://fiva.org/en/commissions/legislation-commission/#1555178256387-c49e7ea3-bdc61559559182485

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: ,
Aug 102021
 

Im Zuge der bereits zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen bilateralen Durchführungsvereinbarung zum deutsch-schweizerischen Polizeivertrag für die geduldete Verkehrsteilnahme mit „besonders zugelassenen Fahrzeugen“ erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

“Den Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit deutschen Sonderkennzeichen bietet sich nach Abschluss einer Durchführungsvereinbarung zum deutsch-schweizerischen Polizeivertrag für die geduldete Verkehrsteilnahme seit dem 1. Juli 2021 endlich Rechtssicherheit für die vorübergehende Verkehrsteilnahme in der Schweiz. Fahrzeugüberführungen oder die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen können nun verlässlicher geplant und durchgeführt werden.

Gegenüber dem Bundesverkehrsministerium habe ich diese Regelung zum Anlass genommen, weitere vergleichbare Abkommen auf europäischer Ebene anzustreben, um bestehende Regelungslücken, vor allem mit Frankreich, Belgien und Luxemburg zu schließen. Eine verbindliche Regelung auf europäischer Ebene wird stets wiederkehrende Schwierigkeiten für Fahrzeuge mit deutschen Sonderkennzeichen bei Überführungsfahrten oder auf dem Weg zu Oldtimerveranstaltungen im europäischen Ausland beheben. Eine dafür bereits 2007 veröffentlichte ‚Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden‘ konnte keine rechtssichere Klarheit für Fahrzeugen mit roten Kennzeichen, mit Kurzzeitkennzeichen und mit roten Oldtimerkennzeichen schaffen. Trotz der 2007er-Mitteilung wurde bei Einreisen und Auslandsfahrten regelmäßig und wiederkehrend von Problemen mit den Sicherheitsbehörden berichtet. Das Bundesverkehrsministerium kann weiter entscheidend an der Beseitigung der Unsicherheit mitwirken, um historisches Kulturgut erlebbar auf unseren Straßen zu halten.”

Die Amicale unterstützt diese Forderung nachhaltig, da die Clubs (nicht nur) von Citroën und anderen Marken bzw. die Clubmitglieder von der aktuellen Rechtsunsicherheit betroffen sind.

An dieser Stelle sei noch einmal auf die Sondermitteilung von ADAC Klassik verwiesen:

“…Zum 1. Juli 2021 ist zwischen Deutschland und der Schweiz eine Vereinbarung in Kraft getreten, wonach im jeweiligen Land „besonders zugelassene Fahrzeuge“ gegenseitig geduldet werden (VkBl. 2021 S. 738). Es ist somit möglich, Fahrzeuge mit deutschen roten Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen in die Schweiz zu überführen bzw. entsprechend des Verwendungszwecks des jeweiligen Kennzeichens (Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten) zu nutzen. Bei 07-Kennzeichen ist die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen erlaubt.

Lesen Sie hierzu auch die beigefügte ausführliche Mitteilung der Juristischen Zentrale des ADAC (PDF) …“

Wir danken der ADAC Klassik für die Überlassung der Informationen.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Aug 062021
 

Im Rahmen der bald anstehenden „European Heritage Days“ (im frz: Journées Européennes du Patrimoine, siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/European_Heritage_Days) ist auch das Conservatoire Citroën & DS aktiv – die dritte Klassik-Börse findet am Samstag, 18. September 2021 statt, und L’Aventure Peugeot Citroën DS veranstaltet eine Auktion am Tag darauf in Zusammenarbeit mit dem Auktionshaus Aguttes.

Anbei die offizielle Pressemitteilung bzw. Poster, mit der Bitte um ggf. Weiterleitung bzw. redaktionelle Aufbereitung. Vielen Dank!

Nachtrag 6-Sep-2021: Nun steht auch der umfangreiche Auktionskatalog bei uns zum Download zur Verfügung. Wir danken L’Aventure für die Bereitstellung der Informationen.

Pressemitteilung (PDF, frz.)

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland