Jul 192017
 

Heute erhalten historisch einwandfreie Fahrzeuge nach einer technischen Prüfung die Berechtigung, ein “H” am Ende der Ziffernfolge auf dem amtlichen Kennzeichen zu führen. Diese gesetzliche Regelung trat im Juli 1997 in Kraft und wurde persönlich vom damaligen Verkehrsminister Matthias Wissmann vollzogen: Ein Brezel-Käfer war der erste Wagen in Deutschland, der diese Auszeichnung erhielt. Der DEUVET als Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge erinnert an die fast 20 Jahre intensive Vorbereitungszeit, um die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erarbeiten, die heute über 380.000 Fahrzeuge in Anspruch nehmen können.

Besitzer historischer Fahrzeuge zahlen eine Einheitssteuer und sind von den variablen Kfz-Steuersätzen befreit. Zugleich sind diese Fahrzeuge amtlich als Oldtimer eingeordnet und berechtigt, in Umweltzonen einzufahren, insbesondere wenn zu Oldtimer-Veranstaltungen eingeladen wurde.

DEUVET ist der Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. – “DEUVET” ist ein Kunstwort für die 1976 von vielen Vereinen und Gemeinschaften aufgestellte „Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Veteranen- und Markenclubs“.
Ein kleiner Kreis gewählter Clubvertreter widmete sich seitdem den Fragen und Wünschen der Schrauber- und Sammlerszene. Auf vielen Gebieten sind durch die Arbeit des DEUVET Verbesserungen und Kosteneinsparungen für Oldtimer-Besitzer in den vergangenen 40 Jahren erreicht worden, wie z.B. günstige Tarife bei der Haftpflichtversicherung, Einsparungen bei der Kfz.-Steuer durch rote 07- und das H-Kennzeichen, Einfahrt in Umweltzonen und vieles mehr. Ganz wesentlich basieren die gesetzlichen Regelungen zum Oldtimer-Status auf der Grundlagenarbeit des DEUVET. So manche neue Vorschrift für Neuwagen konnte für historische Fahrzeuge angepasst oder völlig abgewendet werden.

Über 100 Vereine und Clubs in Deutschland begleiten demokratisch die Arbeit des Bundesverbands. Zugleich erhalten Mitglieder jede Art von Unterstützung bei Gründung, Führung und Tagesarbeit einer Clubleitung. Der DEUVET hilft bei technischen und juristischen Fragen, bei Zulassung, Versicherung und Veranstaltungen. Eine DEUVET-Card bietet individuelle Vorteile bei angeschlossenen Partnern. Regelmäßig informiert der Vorstand über seine Aktivitäten per Newsletter/“telegramm“ sowie im Internet unter www.deuvet.de

Der DEUVET ist als Interessenvertretung der Oldtimerszene beim Deutschen Bundestag registriert und zugleich regelmäßiger Teilnehmer bei Parlamentarischen Kreisen auf deutscher und europäischer Ebene. Er gilt als verlässlicher Repräsentant der Oldtimer-Szene und kompetenter Ansprechpartner für Politik, Behörden, Industrie, Verbände und Medien.

Jul 062017
 

(German only, sorry)

Am 8. und 9. Juli 2017 findet im Rahmen des traditionellen Frankreichfestes die 16. Auflage der „Tour de Düsseldorf“ statt. Bei der größten Rundfahrt französischer Oldtimer in Deutschland werden über 150 automobile Raritäten erwartet.

Die Strecke der 16. „Tour de Düsseldorf“ führt die Fahrer vom Burgplatz in der Altstadt Düsseldorfs an den malerischen Niederrhein und zurück. Während der 120 Kilometer langen Rundfahrt müssen zahlreiche Aufgaben und Rätsel gelöst werden. Neben einigen seltenen Vorkriegsklassikern wurden viele attraktive Fahrzeuge aus den 50er-, 60er- und 70er-Jahren angemeldet. Die Rallye wird wie das Frankreichfest von der „Destination Düsseldorf“ veranstaltet, einer Wirtschaftsvereinigung mit rund 150 Unternehmern aus Düsseldorf und der Region.

Bei der „Tour de Düsseldorf“, die von DS Automobiles und TOTAL präsentiert wird, gehen auch rund 30 DS und ID verschiedener Baureihen und Baujahre, darunter einige Cabrios, an den Start. Die „Göttin“ wurde ab 1955 in 20 Jahren rund 1,5 Millionen Mal verkauft. Sie steht für herausragendes Design, Komfort, Raffinesse und fortschrittliche Technologien – essenzielle Werte der französischen Premiummarke DS Automobiles.

Patrick Dinger, Direktor DS Automobiles in Deutschland: „Wir freuen uns sehr, das überregional bedeutsame Frankreichfest sowie die stimmungsvolle Oldtimer-Rallye ‚Tour de Düsseldorf‘ zu unterstützen. Es ist die perfekte Gelegenheit für uns, eine Brücke zwischen klassischen Automobilen und neuen Modellen zu schlagen. Die DS ist das perfekte Sinnbild französischer Automobilkunst, während wir mit dem DS 7 Crossback das jüngste Modell von DS Automobiles vor Ort attraktiv in Szene setzen werden. Der exklusive SUV vereint unsere Markenwerte Innovation, französisches Savoir-Faire und hohe Qualitätsansprüche auf eine bisher nie dagewesene Weise.“

Auch die Amicale Citroën & DS Deutschland wird mit 2 Fahrzeugen an der Rallye teilnehmen.

Wir freuen uns auf Euch!

Jul 062017
 

(German only, sorry)

Vom 7. bis 9. Juli 2017 erstrahlt die NRW-Landeshauptstadt wieder in den Farben Blau, Weiß und Rot: Das Frankreichfest in Düsseldorf gehört zu den größten seiner Art in ganz Deutschland. Das Autohaus Ulmen ist auch in 2017 mit attraktiven Modellen der Marken PEUGEOT, CITROËN und DS Automobiles vor Ort vertreten.

Das Frankreichfest lockt jährlich mehrere tausend Besucher nach Düsseldorf. Bei der 17. Auflage präsentiert das Autohaus Ulmen sowohl an der Rheinpromenade als auch im Innenhof des Rathauses ausgewählte Modelle. Ob der neue PEUGEOT 5008, der CITROËN C3 oder das Sondermodell DS 3 Ines de la Fressange – den Besuchern bietet sich die Möglichkeit, die neusten Modelle kennenzulernen und Probefahrten zu vereinbaren.

Die Unternehmensgruppe Ulmen gehört zu den zehn größten Handelspartnern des PSA Konzerns in Deutschland und ist kompetenter Ansprechpartner für die Automobilmarken PEUGEOT, CITROËN und DS Automobiles in und um Düsseldorf. Seit 2016 ist das Unternehmen mit einem großen Standort an der Düsseldorfer Automeile Höherweg vertreten. Der Showroom bietet auf einer Verkaufsfläche von 3.500 Quadratmetern Neu- und Gebrauchtwagen der drei Konzernmarken.

Dr. Klaus Gutberlet, Geschäftsführer der Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG: „Wir freuen uns sehr, dass wir in 2017 erneut beim stimmungsvollen und überregional bedeutsamen Frankreichfest präsent sind. Es die perfekte Gelegenheit für uns, die Vielfalt französischer Automobile attraktiv in Szene zu setzen und viele neue Kontakte zu knüpfen.“

Beim 17. Frankreichfest vom 7. bis 9. Juli 2017 können die Besucher im Herzen der Düsseldorfer Altstadt wieder ein besonderes französisches Lebensgefühl erleben. An rund 100 Ständen steht das „Savoir-vivre“ im Mittelpunkt. Das kulturelle Fest wird von der Destination Düsseldorf veranstaltet, einer Wirtschaftsvereinigung mit rund 150 Unternehmern aus Düsseldorf und der Region.

Jun 262017
 

(German only, sorry)

Vom 30. Juni bis 2. Juli 2017 treffen sich Mitglieder, Freunde und Liebhaber der DS und ID auf Gut Oestergaard in Steinberg nahe Flensburg. Zahlreiche Oldtimer der von 1955 bis 1975 produzierten „Göttin“ aus dem ganzen Bundesgebiet und den skandinavischen Nachbarstaaten werden erwartet.

Alle Teilnehmer können sich auf spannende Programm-Highlights freuen, darunter ein Vortrag des Autoren und DS Fachmanns Hans-Otto Meyer Spelbrink oder eine Ausfahrt zu einer Brauereibesichtigung in Flensburg. Darüber hinaus bieten technische Workshops Weiterbildungspotenzial rund um die DS und ein „Kofferraumverkauf“ die Möglichkeit des Handels mit Ersatzteilen. Interessierte Fans sind ebenfalls herzlich willkommen, das futuristische Design und die ausgeklügelte Federungstechnik der DS kennenzulernen. Neben den über 100 angemeldeten Oldtimern stehen auch aktuelle Modelle von DS Automobiles, wie der DS 3, zur Besichtigung bereit.

Weitere Informationen finden Sie unter

ds-treffen.jimdo.com

und unter

dsclub.de

Viel Spass!

Jun 152017
 

Paris-Liebhaber, Touristen und Fans von einzigartigen Ausflügen können ab sofort die französische Hauptstadt an Bord eines Citroën E-Mehari erkunden. Im Rahmen der Partnerschaft zwischen Citroën und dem Stadtrundfahrten-Veranstalter „4 Roues sous 1 Parapluie“* wurden bisher bereits Fahrten durch Paris an Bord des legendären Citroën 2CV angeboten. Nun steht auch das rein elektrisch angetriebene, viersitzige Cabrio Citroën E-Mehari bereit.

Dank der Partnerschaft zwischen Citroën und dem Anbieter von Ausflügen „4 Roues sous 1 Parapluie“ ist es ab sofort möglich, Paris an Bord eines Citroën E-Mehari zu erkunden. Das rein elektrisch angetriebene, viersitzige Cabriolet stellt eine attraktive Alternative zu dem legendären Citroën 2CV dar. Mit seinem modernen, fröhlichen Styling ist der Citroën E-Mehari ein wahrer Freigeist. Das „It-car“ wird insbesondere denjenigen gefallen, die sich von anderen abheben wollen, voller Energie sind, Trends folgen und Wert auf den Umweltschutz legen.

Mit einer Gondel durch Venedig, mit einem Citroën 2CV oder Citroën E-Mehari durch Paris

Das klassische Paris, das Paris abseits der ausgetretenen Pfade, die Stadt von André Citroën −„4 Roues sous 1 Parapluie“ bietet eine große Auswahl an Erkundungstouren. Zudem kann die Ausflugsfahrt in der schönsten Avenue der Welt, den Champs-Elysées, am internationalen Showroom C_42 von Citroën, beginnen.

Warum nicht den Mont-Saint-Michel erklimmen?

Als weitere Neuheit stehen ganz neue Ausflugsziele auf dem Programm, darunter der Mont-Saint-Michel, die Schlösser der Loire und Champagner-Kellereien. Dorthin reisen Gäste an Bord eines komfortablen, achtsitzigen Citroën SpaceTourer.

Rendezvous mit Luc und Stanley

Sämtliche Fahrzeuge der Flotte „4 Roues sous 1 Parapluie“ bekommen einen Namen und sind nummeriert. Das Unternehmen, das 2003 gegründet wurde, hält an dieser Tradition fest. Die drei neuen Familienmitglieder sind gute Bekannte:

• Die beiden E-Mehari heißen „Luc“ und „Stanley“ und sind eine Hommage an die Filmindustrie. Der E-Mehari in der blauen Karosserielackierung erinnert an Luc Bessons legendären Film „Im Rausch der Tiefe“. Der andere in der Karosserielackierung „Uhrwerk Orange“ ehrt den Regisseur Stanley Kubrick. Jeweils die ersten zwei und die letzten zwei Zahlen des Geburtsjahres des legendären Citroën Méhari von 1968 zieren ihre Motorhauben: Nummer 19 und 68.

• Der Citroën SpaceTourer trägt den Namen „Cubix“ und die Nummer 8. So kann sich jeder leicht merken, wie viele Passagiere an Bord Platz nehmen können.

Video:

Webseite „4 Roues sous 1 Parapluie“:

www.4roues-sous-1parapluie.com

*4 Räder unter einem Regenschirm

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , ,
Jun 072017
 

Liebe Ansprechpartner der Citroën-Strasse,

gestern erreichte uns die unfassbar traurige Nachricht, dass unser Freund Gebhard Christiansen am 1. Juni 2017 im Alter von gerade einmal 65 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit von uns gegangen ist.

Mit Gebhard vermissen wir einen der ganz großen Aktiven der Citroën-Szene, der insbesondere für den André Citroën-Club und die „Citroën-Strasse“ maßgeblichen Anteil am Erfolg unserer gemeinsamen Initiative hat. Seit Jahren und Jahrzehnten war Gebhard nur nicht Mitglied des Organisations-Teams und in Planung und Vorbereitung des Gemeinschaftsstands auf der Techno-Classica in Essen involviert, sondern hat zusammen mit seiner Frau Ulla im Hintergrund dafür gesorgt, dass wir als eine Club-Gemeinschaft im “Rundum-Sorglos-Paket” uns dem widmen können, was für uns am wichtigsten ist: unser Hobby anderen präsentieren zu können.

Gebhard hatte stets den aufmerksamen Blick dafür, was anderen fehlt, und hat mit Ulla unzählige Stunden damit verbracht, anderen eine Freude bereiten zu können. Beide setzten das praktisch um, was für viele auch mit Citroën verbunden ist: “Genuss – savoir vivre”.

Von Albert Schweitzer ist überliefert: “Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen” – und so werden wir ihn noch lange in Erinnerung behalten.
Gebhard wird im engsten Familienkreis auf See bestattet. Seine Frau wünscht Zeit und Ruhe und bittet alle herzlich, von Anrufen abzusehen. Ansprechpartner sind Beate und Ludger Böse; für Kondolenzbekundungen bitten wir Euch daher, ausschließlich deren Adresse zu verwenden.

In herzlicher Anteilnahme
“Citroën-Strasse” Orga-Team / Amicale Citroën & DS Deutschland
Britta Becker, Anke Meisen, Ludger Böse und Stephan Joest.

Mai 082017
 

Die Diakonie Essen/Ruhr hat in Werden sich eines ganz besonderen Themas angenommen:

Die “Oldtimer-Werkstatt” ist ein neu etablierter Bereich. Seit Mitte des Jahres 2015 liefen die Vorbereitungen zur Implementierung einer Werkstatt zur Oldtimerrestauration. Ab März 2016 wurden die ersten sechs öffentlich geförderten Stellen eingerichtet.

Die NEUE ARBEIT hat sich auf die Aufbereitung französischer Fahrzeuge, insbesondere auf die Modelle der Hersteller Peugeot und Citroën spezialisiert.

Bezogen auf den Arbeitsmarkt werden Tätigkeiten aus den Bereichen Karosseriebau, Mechatronik und Mechanik erlernt und durchgeführt. Insbesondere die Arbeiten an den Oldtimern ermöglichen es, handwerkliche Arbeiten im Einzelnen auszuführen. Alte Fahrzeuge werden nach der Dokumentation (Foto) in alle Einzelteile zerlegt und nach Instandsetzung mit der Fotodokumentation wieder neu aufgebaut. Die Fachanleitung steuert den Werkstattbetrieb, begleitet fachlich und unterweist im Umgang mit den Werkzeugen.

Das Zusammenspiel von sinnstiftender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und spezieller, auf die individuelle Bedarfslage abgestimmter und organisierter Qualifizierung, sind die notwendigen Bausteine zur Begleitung von Menschen auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft. Es wird bei einfacheren Tätigkeiten begonnen, um den Teilnehmenden an weiterführende und höher qualifizierte Tätigkeiten heran zu führen. Ziel ist es, die persönliche Leistungsfähigkeit im Rahmen arbeitsmarktlicher Bedingungen zu erproben und schließlich zu steigern und eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln. Zentral sind hier insbesondere die persönliche Stabilisierung des einzelnen Menschen sowie die sozialintegrative als auch existentiell sichernde Wirkung der Maßnahme.

Kontakt:

Rainer Bosse
Tel. 0175 2607127
oldtimer@neue-arbeit-essen.de

sowie auf der Website: www.neue-arbeit-essen.de

Über die “NEUE ARBEIT” der Diakonie Essen gGmbH:

…gegründet 1979, ist eine Einrichtung der Diakonie und Mitglied im Evangelischen Fachverband für berufliche und soziale Integration in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.; damit ist sie dem Evangelischen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. Als Teil der Diakonie richtet sie ihr Handeln an der Würde des Menschen als Ebenbild Gottes aus.

Die NEUE ARBEIT hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu helfen, die von Arbeitslosig­keit betroffen oder bedroht sind. Die Kompetenz der NEUE ARBEIT ist die Begleitung Arbeitsuchender bei der Entwicklung (neuer) beruflicher Perspektiven. Menschen werden durch Be­ratung, Beschäftigung, Qualifizierung und Vermittlung in ihrem Engagement für die eigene Zukunft unterstützt.

Mrz 302017
 

(German only, sorry)

Mit einer aufwändig recherchierten Ausstellung, zahlreichen historischen Fotos sowie einzigartigen Exponaten feiert Citroën auf der Techno-Classica in Essen sein 90-jähriges Firmenjubiläum in Deutschland. Auf dem rund 180 Quadratmeter großen Stand in Halle 4 wird die einzigartige Erfolgsstory von Citroën in Deutschland zum Leben erweckt und für den Besucher hautnah erlebbar.

Die Ausstellung „90 Jahre Citroën in Deutschland“ zeigt eindrucksvoll, wie der Mut zu innovativen Technologien, einzigartigem Komfort und unverwechselbaren Design bis heute die Ingenieure der Marke Citroën angetrieben hat und immer weiter vorantreibt.

Auf sechs großen bunt illustrierten Displays wird die 90-jährige Geschichte der Marke in Deutschland chronologisch skizziert: So fiel vor 90 Jahren mit dem Eintrag ins Kölner Handelsregister und dem ersten deutschen Montagewerk in Köln-Poll der Startschuss für die Produktion und den Vertrieb von Citroën Automobilen in Deutschland.

Nach dem zweiten Weltkrieg startete die Marke mit den legendären Modellen 2CV („die Ente”) und DS („Déesse“ – „Die Göttin“) in Deutschland richtig durch. Die 1970-iger bis 1989-iger Jahre standen im Zeichen von intelligenten Technologien in unverwechselbarem Design, wovon AX, BX, CX und vor allem SM und XM zeugten. Mit dem in den 1990-iger Jahren vorgestellten, überaus vielseitigen Citroën Berlingo überraschte die Marke selbst ihre eigenen Fans, kreierte eine völlig neue Fahrzeugklasse und ebnete den Weg für weitere Familienmodelle wie den Xsara Picasso und später C4 Picasso.

Im Jahr 2009 wurde in Deutschland mit über 100.000 Zulassungen ein vorläufiger Spitzenwert erreicht; bis 2017 wurde das Programm an Fahrzeugen mit außergewöhnlichem Design, Komfort, nützlichen Technologien und Nachhaltigkeit weiter ausgebaut: Sei es durch den Citroën C1 für die schönen Seiten der City, die trendigen Kopfverdreher in der Kompaktklasse C3 und C4, den coolen C4 Cactus mit einer ganzen Welt neuer Ideen wie der Airbump-Technologie, die charakterstarke Kompaktlimousine C-Elysée, den anspruchsvollen Mittelklassemodellen C5 und C5 Tourer, den praktischen Raumriesen C3 Picasso, C4 Picasso, Berlingo, SpaceTourer, Jumpy und Jumper, emissionsfreien Elektromodellen oder den Kompakt-SUV C4 Aircross.

Dabei hat Citroën die Zukunft fest im Blick. Auf die veränderten Kundenerwartungen und –bedürfnisse reagiert Citroën mit dem Programm „CITROËN Advanced Comfort®“, das dem Wohlbefinden an Bord besonders viel Aufmerksamkeit schenkt und unter anderem mit einer neuen Federungstechnologie, neuartigen Sitzen und einem Karosserie-Klebeverfahren für herausragenden Fahrkomfort in allen Modellen sorgt. Zusammen mit seiner SUV-Offensive und einer überzeugenden Elektrostrategie ist die Marke Citroën damit für die Zukunft bestens aufgestellt.

Ergänzt wird die bunt illustrierte Geschichte auf der Techno-Classica um vier Fahrzeuge aus unterschiedlichen Epochen:

• Citroën B 14 von 1928 aus Kölner Produktion
• Citroën CX Prestige
• Citroën 2CV rot/weiß
• Neuer Citroën C3 als Sondermodell „90 Jahre CITROËN in Deutschland“

Die Citroën Clubs auf der „Citroën Straße“

Auf ihrem Gemeinschaftsstand in Halle 8.1 zeigen die Citroën, DS und Panhard Clubs sehenswerte historische Exponate zum Motto „Die Geburtstage von Citroën“. Zu den ausgestellten Jubilaren zählen unter anderem eine Rosalie aus deutscher Produktion, eine Dyane (50 Jahre) und ein CX GTi (40 Jahre).

Sehr herzlich laden wir alle Pressevertreter zur Eröffnung der Ausstellung „90 Jahre Citroën in Deutschland“ am Donnerstag, 5. April um 15 Uhr in Halle 4 ein.

Kontakt:
CITROËN DEUTSCHLAND GmbH
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Susanne Beyreuther
Telefon: 02203/ 2972-1412
E-Mail: susanne.beyreuther@citroen.com

Mrz 182017
 

(German only, sorry)

10. März 2017, 12:00 bis 16:00 Uhr
ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.600
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin

TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller | MdB

Carsten Müller begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste des Parlamentskreises zur Sitzung. Aufgrund des Streiks an den Berliner Flughäfen sind einige in der Tagesordnung genannten Referenten und angemeldete Parlamentskreismitglieder heute leider nicht in Berlin. Bei einzelnen Tagesordnungspunkten kommt es zu Änderungen.

Leider können die drei eingeladenen Landesverkehrsminister auch an dieser Sitzung des Parlamentskreises nicht teilnehmen. Carsten Müller schlägt nach mehreren Einladungen eine Änderung des Herangehens vor. Zielführender scheint es, wenn der Parlamentskreis sich auf die Bildung von kleinen Delegationen verständigt und Termine bei den jeweiligen Ministern vor Ort vereinbart, um dort die länderspezifischen Themen zu präsentieren. Er regt an, sich des Themas in der nächsten Sitzung anzunehmen und PAK-Delegationen zu bilden.

TOP 2 Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative automobile Kultur e.V.
Carsten Müller | IAK e.V.
Claus Müller | IAK e.V.

Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis von den neuesten Entwicklungen zum IAK. Zunächst stellt er den aktuellen Sachstand des Antrags auf Aufnahme der Automobilen Kultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vor. Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) und die Kulturministerkonferenz (KMK) haben in einem gemeinsamen Schreiben am 9. Dezember 2016 gegenüber des IAK erklärt, dass der eingereichte Antrag nicht erfolgreich war. Die Mitgliederversammlung des IAK hat den Vorstand am 16. Januar 2017 zur Sondierung möglicher Chancen eines Neuantrags beauftragt. Daraufhin fand am 20. Januar 2017 ein zweistündiges und sehr offenes Gespräch mit Verantwortlichen der DUK statt. Das Ergebnisprotokoll des Gesprächs liegt diesem Sitzungsprotokoll bei.

Die wichtigste Erkenntnis des Gesprächs liegt in der DUK-Aussage, dass der IAK einen neuen Versuch starten kann. Zudem wurden Schwachstellen des bisherigen IAK-Antrags klar benannt: zu komplex, zu viel Wert auf Kultur, zu geringer Fokus auf automobile Gemeinschaft, internationale Verknüpfung nicht im nationalen Antragsverfahren. Ein Neuantrag sollte vor allem verdichtet sein. Worauf es ankommt, ist die Schärfung des Antrags gemäß dem UNESCO-Motto: Wissen, Können, Weitergeben.

Wichtig ist es, das Papier einfach und fokussiert zu halten. Die DUK empfahl dem IAK ausdrücklich einen Vergleich mit dem Antrag “Morsetelegrafie” aus dem Aufnahmejahr 2014. Sichtbarer muss die Unterstützung der Gemeinschaft werden. Explizit wird der IAK auf ein Engagement in sozialen Netzwerken hingewiesen, um vor allem auch einer veränderten gemeinschaftlichen Teilhabe Rechnung zu tragen.

Bis zur Antragsstellung ist die DUK als Ansprechpartner für eine Kontaktaufnahme verfügbar. Mit der Einreichung des Antrags sollte von jeglicher Ansprache abgesehen werden.

Da der Antrag über ein Bundesland eingereicht werden muss, hat der IAK-Vorstand bereits mit dem Land Brandenburg Kontakt aufgenommen. Gegenüber dem zuständigen Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde eine Prüfbitte geäußert, ob das Land Brandenburg nach dem Scheitern einem Neuantrag positiv gegenüberstehen und auch begleiten würde. Die Antwort steht aus. Der Vorstand würde das Antragsverfahren gern an der Seite Brandenburgs initiieren. Sollte Brandenburg den Neuantrag nicht unterstützen, gibt es bereits Überlegungen, im zuständigen Landesministerium in Mecklenburg-Vorpommern vorstellig zu werden. Vor allem die nordöstlichen Bundesländer sind geeignete Unterstützer. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie gerade keine Automobilländer sind und bislang nicht übermäßig viele Anträge bei der DUK eingereicht haben.

Neben dem Sachstand berichtet Carsten Müller dem PAK zum Verein an sich. Zunächst ist der IAK durch die Aufnahme neuer Mitglieder und deren Expertise breiter aufgestellt. Ganz aktuell begrüßte der Vereinsvorstand Johannes Hübner als neues Vollmitglied.

Darüber hinaus muss jedoch offen von aufgetretenen Dissonanzen im IAK berichtet werden. Sie traten erstmals vor einem Jahr auf und wurden zuletzt leider ziemlich massiv.

Am 16. Januar 2017 fanden zwei Mitgliederversammlungen statt. In der ersten Versammlung wurden Kassenprüfer gewählt. Wolfgang Blaube und Peter Steckel haben die Wahl und die Aufgaben angenommen. In der zweiten Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vizepräsident als Nachfolger des zurückgetretenen Martin Halder gewählt. Mario De Rosa hat die Wahl an- und die Aufgaben des Vizepräsidenten übernommen. Zudem standen mehrere Anträge zur Abstimmung. Bernhard Kaluza ist von den Vereinsmitgliedern als Vizepräsident abgewählt worden. Anschließend fand eine Vorstandssitzung statt und satzungsgemäß hat der Vereinsvorstand Claus Müller zum zweiten Vizepräsidenten gewählt.

Nach der Mitgliederversammlung traten Differenzen zu Tage. Dr. Henning Rauls berichtet, dass seitens des IAK-Vereinsmitgliedes Bernhard Kaluza Vorwürfe gegen Carsten Müller als Vereinspräsidenten erhoben wurden. Er behauptet, dass die Mitgliederversammlungen und die Beschlussfassungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

Insbesondere wird behauptet, dass die Abberufung von Bernhard Kaluza als Vizepräsident nicht ordnungsgemäß erfolgte. In diesem Zusammenhang wurden sowohl von Carsten Müller als auch vom IAK Unterlassungserklärungen gefordert und die Beantragung von einstweiligen Verfügungen in Aussicht gestellt. Unterlassungserklärungen sind weder von Carsten Müller noch vom IAK abgegeben worden, da die Rechtsansichten von Bernhard Kaluza nicht geteilt werde. Zudem kündigte Bernhard Kaluza an, Klage beim Landgericht Potsdam gegen den IAK eingereicht zu haben. Die Klage ist dem Verein bis heute nicht zugestellt worden. Jedoch wurde der Inhalt der Klageschrift allen Mitgliedern und Fördermitgliedern des Vereins durch Herrn Kaluza zur Kenntnis gemailt. Der Inhalt der Klageschrift ist bereits rechtlich bewertet. Sie selber beinhaltet keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte. Eine Klageerwiderung ist bereits vorbereitet. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Die Rechtsverteidigung ist aus Sicht von Carsten Müller, des IAK-Vorstandes sowie des Rechtsbeistandes erfolgversprechend.

Thomas Keller führt aus, dass ihm vor allem die Sache, die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe wichtig ist. Seine Sorge gilt Folgen dieser rechtlichen Auseinandersetzung und inwiefern der Verein bei der Erreichung seiner Ziele dabei eingeschränkt ist. Er fragt nach relevanten Fristen und möglichen Alternativen, falls die zielführende Vereinsarbeit durch den Rechtsstreit behindert wird.

Carsten Müller berichtet, dass die inhaltliche Arbeit des IAK an der Sache ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung weiterläuft. Im Gespräch mit der DUK war ausdrücklich auf einen kompletten Neuanfang verwiesen worden. Entsprechend muss auch ein Antrag zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes komplett neu gestellt werden. Die Frist zur Einreichung beginnt am 1. April und endet am 30. Oktober 2017. Es wurden Gespräche geführt, Kontakt aufgenommen, bisherige Arbeiten komplett neu bewertet sowie frühere Fehler lokalisiert.

Dennoch sei bei einem juristischen Verfahren niemals völlig auszuschließen, dass die administrative Auseinandersetzung eine Blockade von sachlichen Aspekten verursachen könnte. Diese Überlegungen werden geführt und entsprechende Folgerungen berücksichtigt.

Martin Stromberg bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass wirklich alle Mitglieder noch immer hinter der Sache stehen. Er würde vom IAK gern wissen, wie der Vereinsvorstand die gegenwärtige Situation bewertet, ob der IAK-Konflikt einen neuen Antrag belastet oder sogar Nachteile für das Antragsverfahren zu erwarten sind.

Carsten Müller legt aus dem Gespräch mit der DUK dar, dass dieser Aspekt ebenfalls sehr offen gegenüber der DUK angesprochen wurde. Für die DUK sind vereinsinterne Prozesse absolut irrelevant. Wichtig ist ihr einzig der Antragsgegenstand. Eine Gefahr für das Scheitern des Antrags wegen der juristischen Auseinandersetzung im IAK besteht daher nicht. Wichtig ist, den Neuantrag gezielter und besser zu gestalten. Es wird weiter intensiv daran gearbeitet, Fehlstellungen des früheren Antragsverfahrens zu korrigieren und übermäßige Ausschmückungen zu entfernen. Beispielsweise hat die von der damaligen Agentur angeregte Fokussierung auf den Kulturbereich massiv die Vereinsressourcen gebunden, um sich dann im Prüfverfahren der DUK eher als Hinderungsgrund herauszukristallisieren.

Carsten Müller betont an dieser Stelle noch einmal, dass es nach zahlreichen Gesprächen und vielen Kontakten bereits positives Feedback zu einem neuen Antragsverfahren gegeben habe. Parallel soll der Kontakt zur Kultusministerkonferenz ausgebaut werden.

Peter Stein unterstützt den IAK dabei sehr intensiv und umfassend. Thomas Keller regt Überlegungen an, ob der Verein noch immer der richtige Antragsteller ist, um die Anerkennung der Automobilen Kultur als immaterielles Kulturerbe voranzutreiben. Wäre es denkbar, dass Privatpersonen anstelle des Vereins diesen Neuantrag einreichen?

Für den Vereinsvorstand ist die Auflösung des Vereins aus verschiedenen Gründen keine Option. Zunächst einmal hat sich der Verein mit seinem Vereinsziel sowie der bisherigen Arbeit bereits eine gewisse Reputation im In- und Ausland aufgebaut. Die Entwicklung des Antrags wird sehr genau beobachtet. Zudem sieht die Satzung des Vereins vor, dass die finanziellen Ressourcen des Vereins im Falle einer Auflösung an die DUK fließen. Damit wären sie für den Antrag verloren und gleichzeitig wird es eher schwierig bis unmöglich, bisherige Förderer des IAK erneut um Unterstützung zu ersuchen. Dennoch betont Carsten Müller ausdrücklich die Bedeutung des Antragsgegenstands an sich. Die Zielerreichung ist zu wichtig. Die Unterstützung der Freundinnen und Freunde historischer Fahrzeuge darf nicht verloren gehen. Kündigten sich tatsächlich gravierende Probleme mit oder durch den IAK an, sollte der PAK einen anderen Weg gehen. Carsten Müller sichert an dieser Stelle zu, den Parlamentskreis umgehend zu informieren, sollte sich derartigen abzeichnen. Bislang ist jedoch überhaupt nichts zu erwarten.

Claus Müller unterstützt die vorherige Aussage. Die Bewertung der aktuellen Lage lässt bis dato weder Schwierigkeiten in der Sache noch im administrativen Bereich absehen. Ziel ist es, schnellstmöglich einen besseren, gezielteren und letztendlich erfolgreichen Antrag zu erarbeiten. Dazu ist der Verein nach bisherigem Erkenntnisstand auf einem guten Weg.

Aber dennoch betreibt der Vereinsvorstand selbstverständlich auch Überlegungen, sollte ein unerwarteter Problemfall im IAK eintreten. Darauf sollte und wird man vorbereitet sein. Martin Stromberg bittet, den PAK direkt und unmittelbar über relevante Entwicklungen zu informieren. Dieses sichert Carsten Müller zu.

TOP 3 Bericht aus der FIVA Legislation Commission
Tiddo Bresters | FIVA Vice President

Tiddo Bresters grüßt die Mitglieder im Namen der FIVA und der FIVA`s Legislation Commission sehr herzlich. Anknüpfend zum vorherigen Tagesordnungspunkt bestätigt er, dass der IAK bei der Erreichung seines Vereinsziels sehr wohlwollend und sehr genau beobachtet wird. Das Jahr 2016 war das Jahr des 50-jährigen Jubiläums der FIVA und wurde durch das Kooperationsjahr “World Motoring Heritage Year” mit der UNESCO begangen. Diese Zusammenarbeit war wichtig und bedeutend. Darauf soll auf- und ausgebaut werden. Die drei relevantesten Themen für die FIVA in Brüssel sind derzeit Umweltschutz, REACH und autonomes Fahren.

Zum Thema Umwelt hat die EU-Kommission im Juli 2016 das Strategiepapier „Low Emission Mobility“ vorgestellt. Schwierig sind für historische Fahrzeuge vor allem die europaweit zunehmenden Umweltzonen in der Zuständigkeit kommunaler Ebenen. Die FIVA hat sich in Brüssel für eine europaweite Oldtimer-Ausnahmereglung nach deutschem Vorbild eingebracht. Die EU-Kommission wird ein Papier vorlegen, das zwar keine Gesetzeskraft haben wird, aber die FIVA hofft auf ein positives Signal für Oldtimer. Das Problem ist unbedingt zu lösen, denn die unterschiedlichen Umsetzungen der Umweltzonen haben europaweit zu einem Flickenteppich geführt.

Beim zweiten Themenkomplex „REACH“ geht es vor allem darum, bestimmte chemische Werkstoffe oder historische Arbeitsverfahren zu erhalten. Gemeinsam mit Experten und Verbänden identifiziert die FIVA Werkstoffe, die wichtig sind für Restaurierung, Reparatur oder Wartung von historischen Fahrzeugen. Das handelt es sich vor allem um Chromtrioxid und Blei. Die FIVA setzt sich für eine Ausnahmeregelung ein, die die Anwendung in kleinen Mengen für Ersatzteile oder alternativlose Verfahren zum Erhalt der Authentizität ermöglicht. Ein Erfolg ist, dass die zuständige Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Position der Oldtimerfreunde zur Kenntnis genommen hat.

Das dritte Punkt betrifft das sehr aktuelle und viel diskutierte Thema “ITS- Intelligent Transport Systems”. Im Bereich des autonomen Fahrens geht es für Oldtimer um die Frage, ob historische Fahrzeuge, die keine Technik zum vernetzten Datentausch an Bord haben, noch am Straßenverkehr der Zukunft teilnehmen dürfen. Hier müssen wir wachsam sein.

Das Thema autonomer Straßenverkehr wird am 29. März 2017 Tagesordnungspunkt in der European Parliament Historic Vehicles Group-Sitzung. Weiterführende Informationen von der FIVA werden dem Protokoll beigefügt.

Carsten Müller dankt Tiddo Bresters für den umfassenden Bericht. Das Thema Umweltzonen ist sehr komplex und im Parlamentskreis stetig auf der Tagesordnung, um nachhaltigen Entwicklungen zu Lasten der Oldtimer schnellstmöglich begegnen zu können.

Die Folgen einer zunehmend vernetzten, autonomen Mobilität werden eine zentrale Herausforderung der zukünftigen PAK-Arbeit sein. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Tatsache, dass man der Bedeutung historischer Fahrzeuge an leitender Stelle im Bundesverkehrsministerium sehr aufgeschlossen gegenübersteht.

TOP 4 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Carsten Müller | MdB

Da der ursprünglich geplante Referent Matthias Gerst leider nicht teilnehmen konnte, führt Carsten Müller zum TOP aus. Zum Thema kleine Motorradkennzeichen ist an erster Stelle der unermüdliche und sehr sachkundige Einsatz von Johannes Götze hervorzuheben. Er
hat es geschafft, Bewegung in das Thema zu bringen und breite Unterstützung zu finden.

Wie von ihm in vorheriger PAK-Sitzung berichtet, konnte das Thema, auch dank der weiteren Engagements von Christian Theis, im Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) eingebracht werden. Mit dessen positivem Votum ging es auf die Tagesordnung des Bund-Länder-Fach-Ausschuss “Fahrzeugzulassung” (BLFA-FZ). Anschließend gab es aufgrund einer E-Mail aus dem Bundesverkehrsministerium einige Unklarheiten. Darin wurde behauptet, der BLFA-FZ steht unserem Anliegen ablehnend gegenüber.

Carsten Müller nahm bereits Kontakt mit dem Parlamentarischen Staatsekretär beim Bundesverkehrsminister, Norbert Barthle, MdB auf. Der Staatssekretär ist mit der Problematik vertraut. Sobald es genaue Informationen gibt, wird der Parlamentskreis informiert.

Carsten Müller skizziert kurz die weiteren Problemfelder für historische Fahrzeuge im Kennzeichenbereich und begrüßt sehr herzlich Christoph Kroschke im Parlamentskreis. Als Geschäftsführer der Kroschke-Gruppe, einem der bundesweit führenden Dienstleister im Kfz-Bereich führt er zu seinen beruflichen Erfahrungen und zur Entwicklungen im Kennzeichenbereich aus. Er berichtet, dass grundsätzlich jede Art von Kennzeichen hergestellt werden kann. Leider kann aber nicht jedes Kennzeichen auch verwendet werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Zulassungsbehörden im Kennzeichenbereich sehr genau arbeiten und die Polizei gut geschult ist. Da die Kroschke-Gruppe in den entsprechenden Fachausschüssen des Bundesverkehrsministeriums mitarbeitet, sieht er bei den angesprochenen Problemfeldern momentan keine Änderungsvorhaben im Sinne der Oldtimerfreunde.

Carsten Müller bittet die Parlamentskreismitglieder weiterhin Fragen und Anregungen zum Thema Kennzeichen an ihn oder direkt an die Arbeitsgruppe “Kennzeichen” zu übermitteln.

Peter Schneider greift die Thematik der zukünftigen Kombination von H- und Saisonkennzeichen auf und bitte um Sachstand, ab wann diese verfügbar sind. Carsten Müller führt aus, dass die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung“ am 10. Februar 2017 beschlossen wurde und nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ansteht. Die Kombination von Saison- und H-Kennzeichen kann dann im siebenten Monat nach Verkündung beantragt werden – d.h. frühestens im Oktober 2017.

TOP 5 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Carsten Müller | MdB

Norbert Schroeder fällt krankheitsbedingt als Berichterstatter für diesen Tagesordnungspunkt aus. Er hat einen schriftlichen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten verfasst, den Carsten Müller vorträgt. Dieser Zwischenbericht liegt dem Protokoll bei.

Martin Stromberg würde gern aktiv an der Arbeitsgruppe mitwirken und wird sich an Norbert Schroeder wenden.

TOP 6 Fahrzeugidentitäten
Helmut Horn | Motorjournalist und Buchautor

Helmut Horn trägt zum Thema “Urkundenfälschung, Diebstahl und andere ‘Kavaliersdelikte'” vor. Der ausführliche Redebeitrag liegt dem Protokoll bei. Helmut Horn verdeutlicht die gegenwärtig schwierige Situation mit zahlreichen, häufig sehr leicht auf dem freien und offenen Markt zu erlangenden Fahrzeugidentitäten: Er präsentiert den Parlamentskreismitgliedern 60 originale Fahrzeugscheine von historischen SIMCA-Wagen.

Für die Mitglieder des Parlamentskreises ist er zu thematischen Fragen, Anregungen und Hinweisen jederzeit unter auto@tuning.de erreichbar.
Carl Christian Jancke dankt Herr Horn für den eindrücklichen Vortrag und ergänzt den Beitrag noch um die Thematik “Dubletten aus den USA”. Er begrüßt die teilweise drakonischen Strafen und Urteile der US-Gerichtsbarkeit, die mehrfach bereits eine vollständige Zerstörung der Fahrzeuge anordneten. Zerstört wurden wiederholt alle Fahrzeuge – Originaloldtimer sowie die Fahrzeugneuaufbauten aus und mit Originalteilen.

Die Gerichte verhängten diese Strafen, da nicht eindeutig zu entscheiden war, bei welchem Fahrzeug es sich unstrittig um das Original und bei welchen es sich die unrechten Nachbauten handelte.

Martin Stromberg und Bastian Schonauer unterstützen die vorherigen Ausführungen, denn auf dem Markt gibt es viele schlechte und gute Nachbauten, die zum Teil aus Originalteilen bestehen, bei den es sich aber dennoch nicht um historische Fahrzeuge handelt. Hier ist ein dringender Handlungsbedarf deutlich sichtbar.

Markus Tappert betont ausdrücklich, dass er die im Vortrag dargestellte Verantwortung der Prüforganisationen in dieser Form nicht teilt. Die Mitarbeiter des TÜV sind sensibilisiert. Es ist jedoch anzuerkennen, dass das Thema nicht einfach und trivial ist. Eine allgemeingültige „Original“-Definition existiert nicht. In diesem Gesamtkontext sind außerordentlich viele Feinheiten zu beachten. Bereits häufig haben die TÜV-Mitarbeiter Fälle verdächtiger Fahrzeugidentitäten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden angezeigt.

Vergleichbar mit den Ausführungen von Helmut Horn konnten die Ermittler auch bei den TÜV-Fällen mehrfach keine Lösung finden.

Alf Menzel weist die geforderte Verantwortung der Prüforganisationen ebenso wie sein Vorredner zurück. In der Tat schauen die Prüforganisation nicht weg. GTÜ-Mitarbeiter haben in der Vergangenheit viele Fälle abmahnen lassen, sind aber häufig gescheitert. Leider auch, weil die beauftragten Rechtsvertreter für die sehr speziellen Fälle nicht qualifiziert genug waren. Das Problem rund um die Fahrzeugidentitäten ist sehr komplex.

Es treten regelmäßig Fälle auf, bei denen selbst das kritisch bewertete Nachschlagen der Fahrgestellnummern (TP-Nummern) legal und behördlich genehmigt wurde. Die Echtheitsprüfung ist ein sehr komplexer Vorgang. Frank Reichert betont die Eigenverantwortung der Fahrzeugbesitzer. Die Erlangung einer FIVA-Card für ein Fahrzeug ist eine gute Option. Sie stellt im Vergleich zu anderen Kosten rund um den Oldtimer kein Vermögen dar. Es bedarf zweifelsohne einiges an Eigeninitiative, denn man muss selbst zum Fahrzeug recherchieren. Er ist sich bewusst, dass es auch in der Vergangenheit Probleme mit der FIVA-Card gab, doch die Situation ist deutlich besser. Beim ADAC sind mittlerweile zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, die die Vereinsmitglieder bei der Arbeit rund um die FIVA-Card sachkundig unterstützen. Ohne Frage lohnt sich der Aufwand und mit der FIVA-Card ist für das Fahrzeug ein Mehrwert gegeben.

Georg Sewe befürwortet die Einrichtung einer einschlägigen Datenbank für Fahrzeugidentitäten. Er ist sich des Aufwands und der Kosten bewusst. Gleichzeitig könnte es ein berechtigtes Interesse der Versicherungswirtschaft zum Schutz vor Versicherungsbetrug geben.

Alf Menzel knüpft an den Gedanken an. Zum Jahr 2018 ist eine Novellierung der Fahrzeug- Untersuchungsverordnung (FUV) angekündigt, die 2019 Inkrafttreten soll. Mit der Novelle ist die Einführung einer Fahrzeugdatenbank unter dem Dach des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geplant. Möglicherweise könnte dort eine entsprechende Rubrik zum Schutz der Fahrzeugidentitäten eingeführt und relevante Daten erfasst werden.

Helmut Horn plädiert für die Einführung einer Originaldefinition von Fahrzeugen. Seiner Ansicht nach ist ein Fahrzeug nur dann als Original zu betrachten, wenn mindestens 51 Prozent der verwendeten Bauteile tatsächlich vom Fahrzeug selbst stammen. Carsten Müller schlägt vor, die Punkte zusammenzutragen und ein Bewusstsein in den einschlägigen Ministerien zu schaffen. Diesbezüglich wird er mit den Prüforganisationen sowie der Versicherungswirtschaft in Kontakt treten. Sollte es aus dem Kreis der PAK-Mitglieder hierzu Vorschläge und Anregungen geben, bittet er um Übersendung dieser an sein Büro.

TOP 7 Schwierigkeiten historischer US-Fahrzeuge bei technischen Abnahmen
Matthias Rossel | D.U.S. Dachverband der US-Fahrzeugclubs Deutschland e.V.
Axel Jörg Steinbach | German Street Rod Association, G.S.R.A. e.V.

Matthias Rossel stellt den D.U.S. Dachverband, seine Geschichte und sein Vereinsziel vor. Er verweist auf den besonderen Status der Hot Rods in der Oldtimerszene und ihre zahlreichen Probleme im Alltag. Weiterführende Informationen zu Hot Rods liegen dem Protokoll bei.

Ein zentrales Problem stellt die Zulassung der Fahrzeuge dar. Aufgrund des gegenwärtig diskutierten Entwurfs der Arbeitsanweisung des Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE) sehen zahlreiche Verbandsmitglieder die latente Gefahr, bald nicht mehr mit ihren Hot Rods auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

Axel Steinbach stellt die German Street Rod Association (G.S.R.A.) vor. Ziel ist der Erhalt und Nutzung der Hot Rods auf den Straßen. Bei Hot Rods handelt es sich stets um modifizierte Vorkriegsmodelle. Mit jeweils modernen Motoren in alten Fahrzeugen waren die Hot Rodder nicht nur die ersten Tuner, sondern sie kümmerten sich intensiv um den Erhalt historischer Fahrzeuge. 1948 hat sich in Kalifornien der Hot Rod-Verband gegründet.

Daraus ist eine weltweit, vernetzte Bewegung entstanden. Zweifelsohne handelt es sich hierbei um eine bedeutende Kfz-Bewegung, die sich teilweise mit sehr spezifischen Problemen konfrontiert sieht. Häufig würden im Zuge der technischen Abnahme oder Zulassung Herstellerangaben oder technische Nachweise verlangt, die für Vorkriegsmodelle naturgemäß schwer oder gar nicht verfügbar seien. Beispielsweise war es zur Produktionszeit der verwendeten Fahrzeugrahmen nicht unüblich, dass ein Hersteller den Rahmen sowie das Antriebsysteme separat vertrieben hat.

Häufige Skepsis bezüglich einer Straßenverkehrsgefährdung durch die Hot Rods ist aus Referentensicht unbegründet. Der G.S.R.A. bietet den Hot Rod-Besitzerinnen und Besitzern ein Versicherungsmodell an, das von fast allen Mitgliedern genutzt wird. Daher kann die G.S.R.A. mit ziemlicher Sicherheit belegen, dass es in den vergangenen zehn Jahren keinen schwerwiegenden Unfall mit einem Hot Rod gegeben habe. Es gab lediglich einzelnen Bagatellen, wie etwa Parkschäden.

D.U.S. und G.S.R.A. setzen sich dafür ein, dass anerkannte und zugelassene Fahrzeuge auf historischer Fahrzeugbasis und mit damals üblichen Modifikation auch zukünftig auf Straßen unterwegs sein können. Diese speziellen Fahrzeuge haben einen langen historischen Hintergrund und sind ebenso Kulturgüter. Zielführend wäre daher die Definition von Einzelstückabnahmemodalitäten, wie es sie in anderen Ländern Europas bereits gibt. Beispielhaft dafür sind Bestimmungen in Finnland und Schweden.

Frank Schneider erklärt, dass es beim AKE um einen Erfahrungsaustausch der Prüforganisationen mit dem Ziel bundeseinheitlicher Vorgaben für Oldtimerabnahmen geht. Neben Bund, Ländern und Prüforganisationen ist die Einschläge Expertise der beiden Verbände in dem Arbeitskreis sehr willkommen.

Johannes Hübner definiert die Schwierigkeiten mit den Fahrzeugen der Hot-Rod-Szene. Eine Nachweis, was in welcher Periode historisch möglich war, ist schwer zu führen. Historisch sind die Hot Rods entstanden, weil es in den Vereinigten Staaten der Vorkriegszeit keine Sportwagenmodelle mit Straßenzulassung gab. Leider verdeutlichen die Erfahrungen mit Hot Rods in den letzten Jahren immer wieder, dass Besitzer sehr zu Extremen neigen. Eine Straßenzulassung für ein Chassis, welches ursprünglich für Motoren mit einer Leistung von 60 PS konstruiert wurde und nach vielen Jahren plötzlich mit 300 PS-Maschinen oder mehr belastet wird, ist aus Sicherheitsgründen schwer zu vertreten. Grundsätzlich plädiert er für eine Einzelabnahme des jeweiligen Fahrzeugs von einem technisch sehr versierten Prüfer.

Alf Menzel ergänzt in diesem Kontext, dass sich die Prüforganisationen in einem engen Fenster zwischen technisch möglich und sicherheitsbedingt unmöglich bewegen. Der AKEE basiert auf einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums von 2012.

Roland Kayser ergänzt den Aspekt der Einzelabnahmen um die Frage nach: “Was ist noch ein Oldtimer?“ und verweist auf den aktuellen Trend der Food Trucks. Dabei werden immer wieder historische Fahrzeuge mit Küchen oder anderen Einrichtungsgegenständen ausgebaut und sind anschließend weit von der ursprünglichen Konzeption und Auslegung der Fahrzeuge entfernt.

Matthias Rossel dankt dem Parlamentskreis für die Anregungen und bietet sehr gern die Unterstützung und die Zusammenarbeit der Verbände mit den Prüforganisationen sowie im AKE an.

Carsten Müller bittet die Beteiligten in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Der Parlamentskreis sollte bei aktuellen Entwicklungen jederzeit informiert und eingebunden werden.

TOP 8 – 06er Kennzeichen für Museums- oder Vereinsfahrzeuge
Jens Rödel | Verein Historische Nutzfahrzeuge e.V. in Hartmannsdorf

Jens Rödel berichtet von der Gründung des Nutzfahrzeugmuseums in Hartmannsdorf durch ehrenamtlich Engagierte im Jahre 1995. Die Handreichung liegt dem Protokoll bei. Der Bestand heute umfasst 50 Nutzfahrzeuge in der Museumshalle und im Depot sowie weitere etwa 150 Fahrzeuge, die auf die Restaurierung warten. Zum Museum gehört eine durch den Verein betrieben Werkstatt für die Museumsfahrzeuge. Im Zuge dieser Arbeit fallen regelmäßig Probe- und Überführungsfahrten zwischen Depot, Museum und Werkstatt an. Dafür wären 06er-Kennzeichen erforderlich. Diese stehen jedoch nur Herstellern und unternehmerisch tätigen Werkstätten zur Verfügung. Eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung über Sondergutachten oder Schwerlasttransport der einzelnen Fahrzeuge ist aufgrund der anfallenden Kosten für den Verein ehrenamtlich Tätiger nicht realisierbar. Zudem kann ein Schwerlasttransport an Sonntagen aufgrund der Fahrverbotsregelungen nicht durchgeführt werden. Der Verein plädiert für eine Überarbeitung der Kennzeichenregelung und bittet den PAK um Unterstützung darin, so dass auch Museen vom Gesetzgeber privilegiert werden und die 06er-Kennzeichen benutzen können.

Unterstützung findet die Anregung des Vereins durch anwesende Medienvertreter. Häufig können Foto- und Filmaufnahmen historischer Museumsfahrzeuge für eine mediale Verwendung nur schwer realisiert werden, weil keine Kennzeichen für diese Fahrzeuge zur
Verfügung stehen. Für eine Fotoshooting ist eine Einzelabnahme und Straßenzulassung ökonomisch nicht zielführend.

Carsten Müller sieht in den geschilderten Fällen keine Einzelfälle und sichert die Unterstützung beim Anliegen zu. Er weist jedoch darauf hin, dass die Zielerreichung keine leichte Aufgabe sein wird.

TOP 9 Verschiedenes

Carsten Müller berichtet, dass der Bundesrat auf der parallel stattfindenden Sitzung sehr wahrscheinlich die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschließen wird. Dahinter verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wird klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit wird festgelegt werde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

(Nachtrag zu den Ausführungen: Der Bundesrat hat dieser Änderung in seiner Sitzung am 10. März 2017 zugestimmt. Die Klarstellung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.)

Carsten Müller informiert den Parlamentskreis über eine am 8. Dezember 2016 im nordrhein-westfälischen Landtag stattgefundene Expertenanhörung zur Verlängerung der Intervalle erforderlicher Hauptuntersuchungen an historischen Fahrzeugen. Er hat gemeinsam mit Peter Schneider an dieser Expertenanhörung teilgenommen. Der zu Grunde liegende Antrag der FDP-Fraktion wurde anschließend im Landtag abgelehnt. Das Thema bleibt weiter auf der Agenda.

Zur im Deutschen Bundestag eingereichten Petition “Führerscheinwesen – Freigabe der Fahrerlaubnisklassen L und T für private, nicht-gewerbliche Zwecke” hat Carsten Müller den Sachstand erforscht. Bislang befindet sich der Vorgang noch in Bearbeitung. Carsten Müller wird das Gespräch mit den betrauten Fraktionskollegen suchen und das Anliegen unterstützen.

Schließlich weist Carsten Müller die Mitglieder auf eine im Haus der Geschichte in Bonn stattfindende Ausstellung hin. Bis zum 21. Januar 2018 wird “GELIEBT. GEBRAUCHT. GEHASST. Die Deutschen und ihre Autos” präsentiert. Weiterführende Informationen gibt es unter: http://www.hdg.de/haus-der-geschichte/ausstellungen/geliebt-gebrauchtgehasst-die-deutschen-und-ihre-autos

Eine weitere Veranstaltung findet im Rahmen des Kunst- und Kulturprogramms 2017 der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin statt. Am 20. April findet mit maßgeblicher Unterstützung des PS.SPEICHER aus Einbeck die OLDTIMER Finissage „Freiheit erfahren“ statt. Informationen finden Sie unter: https://www.fuer-niedersachsen-inberlin.de/2017/02/freiheit-erfahren-ps-speicher

Thomas Wirth regt einen Gedankenaustausch zur Zukunft der automobilen Kultur an. Dazu schlägt er ein Treffen Interessierter zum Auftakt der Techno Classic in Essen vor. Seine Ideenskizze mit weiteren Details ist dem Protokoll beigefügt. Die Kontaktaufnahme ist unter autokultur_2027@wirthredaktion.de jederzeit möglich.

Abschließend versichert Carsten Müller, den Parlamentskreis umgehend mit neuen und relevanten Informationen – vor allem aus dem Umfeld des IAKs – zu informieren. Da trotz des Flughafenstreiks zahlreiche Mitglieder anwesend sind, wird keine zwingende Notwendigkeit für eine weitere PAK-Sitzung im Frühjahr/Frühsommer 2017 gesehen. Sollte sich dennoch etwas ergeben, wird sich Carsten Müller an die Mitglieder wenden.

Nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 wird die Terminplanung für die nächste Sitzung des Parlamentskreises initiiert.

Anhänge:

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-01-Protokoll

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-02-Teilnehmerliste

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-03-TOP2-Protokoll DUK-IAK-20170120

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-04-TOP3-Beitrag-VP-Bresters

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-05-TOP3-FIVA-EU-Briefing

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-06-TOP5-Bericht-von-Norbert-Schroeder

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-07-TOP6-Horn-Fahrzeugidentitaeten

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-08-TOP7-Rossel-Steinbach-US-Fahrzeuge

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-09-TOP8-Roedel-NfzMuseum-Hartmannsd

Parlamentskreis-Automobiles-Kulturgut-20170310-10-TOP9-Wirth-Thomas-Barcamp-Ankuendigung

Mrz 162017
 

(German only, sorry)

Berlin, 15. März 2017.

In seiner Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen. Dazu erklärt der CDU-Parlamentarier und Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag, Carsten Müller:

“Hinter dem etwas sperrigen Namen der Verwaltungsvorschrift verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit festgelegt wurde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

Diese rechtliche Klarstellung ist eine gute Nachricht. Angesichts einer unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die oftmals an Wochenenden stattfinden, immer etwas heikel. Das hat nunmehr ein Ende. Es wurde sichergestellt, dass die von ihren Besitzern in akribischer Arbeit und mit viel Enthusiasmus gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen präsentiert werden können und nicht wegen eines Fahrverbots in der Garage bleiben müssen. Für den Erhalt der automobilen Kultur und ihrer Bräuche ist dies eine wichtige Weichenstellung.”

Siehe auch:

https://amicale-citroen.de/2017/deuvet-maut-auch-fuer-oldtimer-alte-lkw-duerfen-am-sonntag-und-feiertag-fahren/

Feb 192017
 

Deutscher Oldtimer Index legt 2016 um 4,4 Prozent zu

Die Oldtimerpreise sind in Deutschland auch 2016 im Durchschnitt wieder leicht gestiegen. Der deutsche Oldtimerindex erreichte einen Punktestand von 2.516. Das ist ein Plus von 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2.413 Punkte). Im Jahr 2015 betrug die Wachstumsrate noch 5,6 Prozent. Auch im zehnjährigen Mittel war die Steigerung mit 5,8 Prozent höher als 2016.

Der Deutsche Oldtimer Index wird jährlich im Auftrag des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) erstellt. Grundlage für die Berechnung sind Marktbeobachtungen des Bewertungsspezialisten classic-analytics. Um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden ausschließlich Fahrzeuge des Zustands 2 herangezogen, also Fahrzeuge in generell gutem Zustand mit nur leichten Gebrauchsspuren und ohne Mängel. An Fahrzeugen mit einem schlechteren Zustand sei die positive Preisentwicklung dagegen fast spurlos vorbeigegangen, so classic-analytics.

Bemerkenswert bei der Wertentwicklung einzelner Fahrzeuge zum Vorjahr ist der Aufschwung von zwei Mercedes-Benz-Fahrzeugen aus den 1950er Jahren. So machte der lange Zeit fast unbeachtete Mercedes 190 “Ponton” einen gewaltigen Sprung an die Spitze der Top Ten. Auf Platz 3 der Rangliste findet sich der Mercedes-Benz 190 SL. Mit seiner Preisentwicklung bewegt er sich aufgrund der ähnlichen Optik im Sog des legendären 300 SL. Der Toyota MR2 zeigt mit Platz 2 erneut, dass sich japanische Sportwagen in der deutschen Oldtimer-Szene zunehmender Beliebtheit erfreuen.

Berechnet wird der Deutsche Oldtimerindex seit 1999. Absoluter Spitzenreiter in der Langzeitwertentwicklung ist der beliebte Volkswagen Bus Typ 2. Den zweitstärksten prozentualen Wertzuwachs seit 1999 verzeichnete die “Ente” oder Citroën 2CV. Platz 3 bei der Entwicklung seit 1999 belegt der Mercedes-Benz 300 SL “Flügeltürer”. Als einziger Aufsteiger in die Top Ten schafft es der Mercedes-Benz W 123, ein Volumenmodell der oberen Mittelklasse, das von 1975 bis 1986 gebaut wurde, auf Platz 8.

Der Deutsche Oldtimer Index wurde ins Leben gerufen, um eine Trendaussage geben zu können, wie sich Preise für Oldtimer in Deutschland entwickeln. Bei der Ermittlung werden lediglich Fahrzeuge berücksichtigt, die auf dem deutschen Markt gängig sind. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Seltenheit oder ihrer Geschichte besonders teuer gehandelt werden, sind im Index nicht enthalten.

Dazu hat der VDA mit seinem Partner classis-analytics ein Modell entwickelt, welches möglichst wenig von spektakulären Einzelfällen beeinflusst wird. Für den Index wurden 88 repräsentative Fahrzeuge ausgewählt, die die vielen Typen in der deutschen KBA-Statistik bestmöglich abbilden. Bei der Ermittlung des Index werden die einzelnen Fahrzeuge abhängig von ihren Zulassungszahlen gewichtet. Der Index wird lediglich einmal jährlich ermittelt, da ansonsten saisonale Schwankungen das Gesamtbild verzerren könnten.

Wir danken dem VDA für die Überlassung der Pressemitteilung.

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , ,
Feb 152017
 

DEUVET vereinbart im Bundesministerium für Verkehr neue Regelungen.
Erfolge für Krafträder, historische Nutzfahrzeuge und 07-Kennzeichen

Erneut nahm der DEUVET, der Bundesverband der Clubs klassischer Fahrzeuge, seine Aufgabe wahr und initiierte ein Gespräch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Berlin. Am 16 Januar beteiligten sich neben dem DEUVET-Präsidenten Peter Schneider der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle, sein persönlicher Referent Dr. Stefan Ewert sowie der Technische Regierungsdirektor Christian Theis. Die DEUVET-Runde diente der Abstimmung aktueller Themen bei historischen Kraftfahrzeugen.

Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe zur Benutzung von Bundesfernstraßen vom 8. Juni 2015 stand zunächst im Fokus der Abstimmungen, da derzeit nach EU-Vorgaben Anpassungen erforderlich werden. Für historische Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen soll es jedoch bei der allgemeinen Regel bleiben, dass die jährliche Gebühr für die Autobahnnutzung die pauschale Kfz.-Steuer für H-Kennzeichen reduziert. Auch beim roten 07-Kennzeichen wird aufgrund der bestehenden Nutzungseinschränkungen die Befreiung von der Mautpflicht nicht geändert. Sollte es in Zukunft eine Änderung der Maut-Gebühren geben, spricht sich der DEUVET für eine Beibehaltung des Abzugs von der unveränderten Oldtimersteuer in Höhe von € 191 aus. Grundsätzlich weist der DEUVET daraufhin, dass die in den Medien angesprochene Vignettenlösung nicht zutrifft. Mit der Zahlung der Kfz-Steuer wird das Fahrzeug elektronisch erfasst und eine eventuell erfolgte Mautzahlung im System registriert. Dies entspricht dem bewährten Vorgehen an den Mautzahlstellen der Grenzübergänge. Damit entfallen Bürokratie und Kosten, die sonst die Bilanz der Einnahmen negativ belasten würden.

Der DEUVET-Präsident stellte auch die Frage nach dem weiteren Vorgehen bei der von Umweltpolitikern angeregten „blauen Plakette“. Diese ist laut BMVI nicht mehr in Vorbereitung, man folge aber der DEUVET-Empfehlung, die bestehenden Ausnahme-Regelungen in Umweltzonen für Oldtimer mit HKennzeichen und 07-Zulassung beizubehalten.

Die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland war bisher nicht eindeutig gewährleistet, da das deutsche Fahrzeugscheinheft in „Rosarot“ nicht den EU-Zulassungsdokumenten entsprach. Jetzt wurde ein neues Datenblatt entsprechend der Zulassungsbescheinigung I entworfen, das demnächst bei neu auszugebenden 07-Kennzeichen ausgestellt wird. Der DEUVET empfiehlt den bisherigen Nutzern des 07-Kennnzeichens dieses neue Zulassungspapier nach Erscheinen zu beantragen.

Auch für historische Nutzfahrzeuge hat sich der Einsatz des DEUVET bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gelohnt. Der DEUVET wollte auch den Nutzfahrzeugen mit H-Kennzeichen ermöglichen, Veranstaltungen am Wochenende trotz Fahrverbots für Lkw zu besuchen. Der dazu vom DEUVET erarbeitete Text zu § 30 Absatz 3 wurde wortgenau übernommen: „Ferner unterliegen solche Fahrten mit historischen LKW, welche eine Abnahme nach §23 StVZO (H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen) erhalten haben nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot, soweit mit den Fahrten keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und die Fahrten nicht entgeltlich erfolgen.“ Die neue Verwaltungsvorschrift wurde noch im Januar 2017 im Kabinett verabschiedet und anschließend dem Bundesrat vorgelegt. Eine ebenso vorgeschlagene Ausnahme von der Sicherheitsprüfung § 29 STVZO Anlage VIII Abs. 1.3. für Historische Nutzfahrzeuge wird noch im Ministerium bearbeitet.

Im Interesse historischer Zweiradfahrer erinnerte der DEUVET an die im März 2016 im Bund-Länder-Fachausschuss Technik beschlossene Regelung zur Wiedereinsetzung von kleinen Kennzeichen. Hier fehlte es bei einigen Zulassungsstellen noch an der Umsetzung. Das BMVI wurde gebeten, sich nochmals für eine bundesweite Durchführung einzusetzen und den Bund-Länder-Fachausschuss Zulassung daran zu erinnern. Damit wird der Wunsch nach Kennzeichen der historischen Größe 245 x 130 mm (Breite x Höhe) endlich erfüllt.

DEUVET-Präsident Peter Schneider wird auch die nächsten Abstimmgespräche im Ministerium für die Interessenwahrung der Besitzer und Sammler historischer Kraftfahrzeuge nutzen. Sein Gesprächspartner Norbert Barthle bestätigte als Parlamentarischer Staatssekretär die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem DEUVET und sagte bereits sein Grußwort für die Techno Classica im April in Essen zu.

Soweit die Pressemitteilung des DEUVET. Wir empfehlen den deutschen Citroën-Clubs, das Gespräch mit dem DEUVET z.B. auf der Technoclassica zu suchen und dort weitere Details zu erfahren.

Zum Thema Maut gibt es darüber hinausgehend umfangreiche Informationen seitens des DEUVET, hier zusammengefasst – vielen Dank an DEUVET-Vorsitzenden Peter Schneider für die Überlassung der Infos:

DEUVET-Info – Stand: 25.1.2017 – PKW-Maut: Fragen und Antworten

1. Ab wann gilt die Infrastrukturabgabe?

Nach der technischen Umsetzung des Erhebungs- und Kontrollsystems wird die Infrastrukturabgabe in der kommenden Wahlperiode gestartet.

2. Wer muss die Infrastrukturabgabe zahlen und auf welchen Straßen gilt sie?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eine Infrastrukturabgabe entrichten.
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabepflichtig. Dadurch ist gewährleistet, dass der sogenannter kleine Grenzverkehr nicht beeinträchtigt wird.

3. Warum müssen alle Halter von im Inland zugelassenen, abgabepflichtigen Kfz eine Jahresvignette erwerben?

Aufgrund des sehr dichten Bundesfernstraßennetzes in Deutschland ist davon auszugehen, dass nahezu jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils das Bundesfernstraßennetz nutzt. Nach Berechnungen der IVV Ingenieurgruppe Aachen nutzen mehr als 99 Prozent aller Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw im Jahresverlauf das Bundesfernstraßennetz.

4. Welche Ausnahmen gibt es?

Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Fahrzeuge, die im besonderen öffentlichen Interesse genutzt werden (Streitkräfte, Polizei, Katastrophenschutz, Krankentransporte etc.), Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, werden grundsätzlich wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.

Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz im Inland haben, sind von der Abgabepflicht befreit, wenn sie die in Deutschland geltenden Voraussetzungen erfüllen. Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig mit ihrem Kraftfahrzeug nach Deutschland begeben, können ebenfalls von der Abgabepflicht befreit werden, wenn sie eine entsprechende Behinderung nachweisen können.

5. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind grundsätzlich verpflichtet, eine Jahresvignette zu erwerben.

Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von 130 € folgende Abgabensätze an:

* Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 € (Ottomotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 € (Ottomotor) bzw. 5 € (Dieselmotor),

* Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 € (Ottomotor) und 4,80 € (Dieselmotor).

Der Abgabesatz für Wohnmobile bestimmt sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs und beträgt 16 € für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht bis zu einer Höchstgrenze von 130 €.
Bei Fahrzeugen mit Wankelmotor entspricht der zugrunde zu legende Hubraum dem doppelten Nennkammervolumen.

6. Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe für nicht in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile?

Halter und Fahrzeugführer von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen können entweder eine Zehntages-, eine Zweimonats- oder eine Jahresvignette erwerben. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils 12 Monate Gültigkeit. Der Preis für eine Jahresvignette bemisst sich anhand derselben Parameter wie für in Deutschland zugelassene Pkw und Wohnmobile.

Die Preise für die Zehntages- und Zweimonatsvignetten richten sich nach der Höhe der Infrastrukturgabe, die für das entsprechende Fahrzeug für eine Jahresvignette zu entrichten wäre und hängen somit vom Hubraum und der jeweiligen Umweltfreundlichkeit des entsprechenden individuellen Fahrzeugs ab.

Dabei sind in Absprache mit der EU-KOM sechs Kategorien geschaffen worden.

Kann ein Schuldner die für die Ermittlung der Höhe der Infrastrukturabgabe relevanten Daten nicht nachweisen oder verzichtet er auf deren Angabe, so ist jeweils der Höchstbetrag der Zehntages-, Zweimonats- oder Jahresvignette zu zahlen.

Halter von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß müssen eine vergleichsweise höhere Infrastrukturabgabe zahlen. Hiermit wird dem erhöhten Schadstoffausstoß dieser Fahrzeuge Rechnung getragen.

7. Wie wird mit Saison- Wechsel und Oldtimerkennzeichen umgegangen?

Für Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen beträgt die Infrastrukturabgabe für jeden Tag des Berechnungszeitraums den auf ihn entfallenden Bruchteil der Jahresvignette.
Bei Wechselkennzeichen ist die Infrastrukturabgabe für jedes Kraftfahrzeug jeweils in der sich aus den maßgeblichen Merkmalen ergebenden Höhe zu entrichten.
Für abgabepflichtige Kraftfahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) wird im Hinblick auf die typischerweise hohen Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge und aufgrund der Tatsache, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Bundesfernstraßen mit diesem Kennzeichen möglich ist, eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 130 Euro zu zahlen sein.

8. Art der Vignette

Die Infrastrukturabgabe wird als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben. Die Fahrtberechtigung ist mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft, das nach Entrichtung der Infrastrukturabgabe im System freigeschaltet wird.

9. Wie wird sichergestellt, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute?

Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung zu vermeiden, werden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Halter von Fahrzeugen der besten Schadstoffklasse Euro 6 werden, soweit die sich nach den Fahrzeugeigenschaften bestimmende Abgabelast für eine Jahresvignette den Höchstsatz von 130 € nicht überschreitet, in der Summe durch eine besonders günstige Infrastrukturabgabe grundsätzlich entlastet.

Berechnungsbeispiele für die künftige Infrastrukturabgabe / Kraftfahrzeugsteuer:

10. Wie werden Umweltbelange bei der Infrastrukturabgabe berücksichtigt?

Der ökologischen Lenkungswirkung der Infrastrukturabgabe wird durch den besonders günstigen Tarif für abgabepflichtige Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO 6, den erhöhten Steuerentlastungsbetrag bei der Kfz-Steuer um jeweils 0,45 Euro pro 100cm³ für EURO 6-Fahrzeuge sowie die Differenzierung der Vignettenpreise nach der Schadstoffintensität und „Größe“ der Fahrzeuge Rechnung getragen.
Dieselfahrzeuge derselben Schadstoffklasse zahlen jeweils pro angefangene 100 ccm Hubraum 3 Euro mehr als Benzinfahrzeuge. Es wird ein Anreiz geschaffen, möglichst emissionsarme Pkw einzusetzen. Damit leistet die Infrastrukturabgabe auch einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Im ersten Jahr der Einführung der Infrastrukturabgabe beträgt die zusätzliche Steuerentlastung durch die ökologische Komponente für die besonders umweltfreundlichen EURO 6-Fahrzeuge rund 100 Mio. Euro.

11. Von welcher Behörde wird die Infrastrukturabgabe künftig erhoben?

Die Einziehung und Verwaltung der Infrastrukturabgabe unterliegt gemäß InfrAG vom 08.06.2015 dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Es wird aus wirtschaftlichen Gründen beabsichtigt, die Errichtung und Betrieb des Infrastrukturabgabensystems einem privaten Dritten im Wege der Beleihung zu übertragen. Als Beliehener wird der Betreiber zur Infrastrukturabgabenbehörde. Dies betrifft u.a. die Bescheidung der Halter von im Inland zugelassenen Pkw sowie die Entwicklung und den Betrieb einer App und einer Internetseite, an der sich Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die der Infrastrukturabgabe unterliegen, einbuchen können sowie den Aufbau und den Betrieb eines Systems zur Buchung der Vignetten (u. a. physische Zahlstellen). Das KBA wird die Aufsichtsbehörde des Betreibers.

12. Von wem und wie werden die Kontrollen durchgeführt?

Kontrolliert wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entweder über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe oder über stichprobenartige Kontrollen auf den Bundesautobahnen mit Hilfe von automatisch stationären Kontrolleinrichtungen, portablen Kontrollgeräten und Kontrollfahrzeugen.

Die Kontrolle über den Eingang der Zahlung der Infrastrukturabgabe erfolgt durch die Infrastrukturabgabenbehörde. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) führt die stichprobenartigen Kontrollen auf den Bundesautobahnen durch und greift hierbei auf Außenstellen zurück, die im ganzen Bundesgebiet verteilt sind.

13. Wie erhalten die Nutzer die Vignetten?

a)
Halter eines bereits in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils (Bestandsfahrzeuge) erhalten mit Einführung der Infrastrukturabgabe den Infrastrukturabgabenbescheid automatisch von der Infrastrukturabgabenbehörde zugestellt. Die Infrastrukturabgabe muss grundsätzlich für ein Jahr per SEPA-Lastschriftverfahren entrichtet werden. Mehr ist für Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw nicht zu tun.

Die Neuzulassung eines Fahrzeugs, für das die Abgabe zu entrichten ist, erfolgt– analog zum Verfahren bei der Kraftfahrzeugsteuer – nach Erteilung des SEPA-Mandats bei der für die Zulassung zuständigen Behörde.

b)
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw können Vignetten über eine App, das Internet oder an physischen Zahlstellen erwerben. Hierbei müssen die Nutzer beim Erwerb der Vignette die technischen Daten selbst deklarieren und ihr Fahrzeugkennzeichen angeben. Wer keine technischen Daten angibt, zahlt den jeweils höchsten Preis (130 € für die Jahresvignette, 50 € für die Zweimonatsvignette und 25 € für die Zehntagesvignette). Nach Erwerb der Vignette wird das Fahrzeugkennzeichen im System freigeschaltet. Im Rahmen der Kontrolle durch das BAG können falsch angegebene Fahrzeug-Parameter identifiziert werden. Der Differenzbetrag zwischen zu zahlendem und tatsächlich gezahltem Betrag wird hierbei zzgl. Verwarn- oder Bußgeld nacherhoben.

Es wird eine ausreichende und wirksame Information im Ausland über die Einführung der Infrastrukturabgabe und die Möglichkeiten des Erwerbs der Vignetten erfolgen. Hierbei werden solche Informationskanäle genutzt, die einem möglichst breiten Kreis zugänglich sind, wie z.B. die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, die Deutsche Zentrale für Tourismus, die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie in- und ausländische Automobilclubs.

14. Sind die Belange des Datenschutzes berücksichtigt?

Das KBA und das BAG bzw. die Infrastrukturabgabenbehörde dürfen erhobene Daten ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes nutzen. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.
Sofern bei der Kontrolle Fahrzeuge erfasst werden, die der Abgabenpflicht nicht unterliegen, z. B. Lkw, werden diese Bilder und Kontrolldaten sofort gelöscht. Daten, die für Verfahren der Nacherhebung bzw. für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten benötigt werden, werden nur so lange aufbewahrt, wie sie für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.

15. Wie hoch sind die Einnahmen und die Systemkosten? Wie werden die Einnahmen verwendet?

Die Gesamteinnahmen (brutto) werden jährlich mit rd. 3,9 Mrd. € prognostiziert, wobei rd. 3,1 Mrd. € auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und rd. 830 Mio. € auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge entfallen.

Die Systemkosten werden mit rd. 210 Mio. € pro Jahr (laufende Betriebs- und Personalkosten) angesetzt.

Die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe fließen zweckgebunden in den Verkehrsetat des Bundes und ersetzen teilweise bislang dort veranschlagte steuerfinanzierte Mittel. Die von gebietsfremden Fahrzeugen vereinnahmten Mittel (Einnahmen von rd. 830 Mio. Euro pro Jahr abzüglich der laufenden Systemkosten von rund 210 Mio. Euro pro Jahr und der Steuerentlastung) fließen zusätzlich in die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur des Bundes.

16. Ist die Einführung der Infrastrukturabgabe EU-rechtlich zulässig?

Die Einführung der Infrastrukturabgabe, die an die allgemeine Zielsetzung der EU-Kommission anknüpft, die Nutzerfinanzierung auszuweiten, ist mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat die EU-KOM am 1.12.2016 bestätigt:

Die EU-Mitgliedstaaten können die Nutzerfinanzierung durch die Einführung einer Benutzungsabgabe stärken. Vor diesem Hintergrund sollen die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe vollständig zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen.

Auszug Pressemitteilung EU-Kommission vom 1.12.2016:

“Die vereinbarte Lösung wahrt das Recht der EU-Bürger auf Gleichbehandlung ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, sorgt für eine gerechte Infrastrukturfinanzierung und erleichtert den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität. […] Die beiden Gesetze werden nach den angekündigten Änderungen gewährleisten, dass das deutsche Mautsystem mit dem EU-Recht in Einklang steht.”

17. Was sind die wesentlichen Punkte bei der Einigung mit der EU-KOM?

Die Einigung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe mit der EU-KOM erfolgte am 01.12.2016. Die wesentlichen Eckpunkte der Verständigung betreffen die Anpassung der Staffelung der Kurzzeitvignetten und deren Tarifhöhe sowie die Erhöhung der im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten PKW der Euro-Klasse VI.

(Alle Angaben ohne Gewähr – Stand 25. Jan. 2017 – weitere Infos beim DEUVET).

Feb 142017
 

(English below)

Die Pressemitteilung des VDA – Verband der dt. Automobilindustrie, Abt. Klassik:

“…Berlin, 15. Februar 2017

Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.

In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben.

So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:

§9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:

a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:

Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.

Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u.a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach §29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen…”

Wir danken dem VDA für die Überlassung dieser Informationen und sind uns sicher, daß auch die deutschen Enthusiasten diese neue Regelung begrüssen werden.

Weitere Details können der Drucksache 770/16 des Bundesrats entnommen werden.

—–


German historic vehicle owners now can have a seasonal number plate

Owners of historic vehicles in Germany (vehicles which are older than 30 years old) now can have a seasonal number plate – the well-known “H-Plate” now gets an addition to the right about the months in which the historic vehicle may be operated – see picture example.

We are happy that as part of the “Parlamentskreis Automobiles Kulturgut” as well as via DUEVET a number of advantages for historic vehicle owners can be achieved.

Jan 132017
 

(English below)

In wenigen Tagen öffnet Frankreichs bekannteste und – für einige sicherlich auch interessanteste – Messe für historische Fahrzeuge, die Retromobile 2017. AUch in diesem Jahr bietet der frz. Auktionator Artcurial einige besondere Citroën-Pretiosen an:

1956 Citroën 2CV AZ “Rallye”
1990 Citroën 2CV Charleston
1990 Citroën 2CV Dolly
1986 Citroën BX 4 TC
1979 Citroën CX 2400 Prestige C-Matic
1965 Citroën DS 19 cabriolet
1962 Citroën DS 19 cabriolet
1965 Citroën DS 19 cabriolet
1969 Citroën DS 21 Coupé Rallye
1962 Citroën DS Concorde par Chapron
1938 Citroën Traction 11 B cabriolet Tonneline
1934 Citroën Traction 7 Sport roadster
1937 Citroën Traction 7C faux-cabriolet

Der Auktionskatalog online:
http://www.artcurial.com/en/asp/searchresults.asp?pg=1&ps=18&st=D&sale_no=3118+++

in einem interaktiven format:
https://issuu.com/artcurialbpt/docs/3118?e=6268161/12789934

und als PDF download:
http://www.artcurial.com/pdf/2017/3118.pdf

für die interessierten Bieter: viel Glück!

—–

The Retromobile 2017, the most prestigious French vintage car show, will soon open its doors at the Paris exhibition area at Porte de Vincennes. Like every year, a number of interesting vehicles will be part of the auction by Artcurial.

A number of interesting Citroën are for auction:

1956 Citroën 2CV AZ “Rallye”
1990 Citroën 2CV Charleston
1990 Citroën 2CV Dolly
1986 Citroën BX 4 TC
1979 Citroën CX 2400 Prestige C-Matic
1965 Citroën DS 19 cabriolet
1962 Citroën DS 19 cabriolet
1965 Citroën DS 19 cabriolet
1969 Citroën DS 21 Coupé Rallye
1962 Citroën DS Concorde par Chapron
1938 Citroën Traction 11 B cabriolet Tonneline
1934 Citroën Traction 7 Sport roadster
1937 Citroën Traction 7C faux-cabriolet

The vehicles are listed a.o. here:
http://www.artcurial.com/en/asp/searchresults.asp?pg=1&ps=18&st=D&sale_no=3118+++

The online catalogue can be in an interactive format found at:
https://issuu.com/artcurialbpt/docs/3118?e=6268161/12789934

and as PDF download:
http://www.artcurial.com/pdf/2017/3118.pdf

For those who want to place a bid – good luck!

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland
Dez 102016
 

(German only, sorry)

Uns hat eine email von Reiner Sowa erreicht, die wir hiermit gern an die “2CV-Community” weiterreichen.

“…Liebe 2CV-Freundinnen und -Freunde,

unglaublich, wie schnell die Zeit vergeht. „Enten in Ente“ feierte am 9. Dezember 2016 seinen vierten Jahrestag! Und dann geht es in das fünfte Jahr des monatlichen Ententreffens.
Das soll natürlich gefeiert werden – nicht nur am Jahrestag, sondern im gesamten fünften Jahr von „Enten in Ente“.

Daher folgende “Enten in Ente“-Extras:

7. April: Bulli trifft Ente

12. Mai: Teilemarkt

9. Juni: Kastenenten-Treffen

14. Juli: Selbstmördertüren-Treffen

11. August: Zweirad-Klassiker treffen Ente

8. September: Teilemarkt

13. Oktober: 2CV-Sondermodelle-Treffen

8. Dezember: Jubiläum 5 Jahre “Enten in Ente”

Auch im fünften Jahr wird es keine 2CV-Anreise-Pflicht geben, obwohl wir uns über jedes Exemplar freuen. Ist die Ente defekt, das Wetter nicht oldtimertauglich oder die lange Anreise mit dem 2CV im Winter zu mühsam, können die Fremdfahrzeuge hinter der Bauernschänke versteckt werden. Die Freude gilt in erster Linie den 2CV-Fahrer/innen, dann erst kommt das sympathische rostige Blech.
Übrigens, wer aus der Ferne anreist, kann auf dem Parkplatz der Bauernschänke in seinem Fahrzeug, Wohnwagen oder Wohnmobil übernachten. Am Samstagmorgen bietet die Bauernschänke ab 11.00 Uhr Kaffee und die Gerichte der Speisekarte zum Frühstück.

Ich freue mich auf euch am C-weiten V-reitag im Monat:

9.12.2015 ab 18.00 Uhr
in und vor der Bauernschänke in

51688 Wipperfürth-Ente.

Fotos von „Enten in Ente“ gibt es auf www.sowa.de.

Allen, die nicht dabei sein können, wünsche ich ein friedvolles Weihnachtsfest und ein unfallfreies neues Jahr 2017.

Herzliche Grüße

Reiner Sowa

 Posted by Stephan Joest - Amicale Citroën & DS Deutschland  Tagged with: , ,